Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch

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Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
Gemeindebote                                             Amtsblatt der Gemeinde
                                                         Neukieritzsch
            Frühling wird es weit und breit,             mit den Ortsteilen
                                                         Breunsdorf,
             und die Häschen steh’n bereit,              Deutzen,
                                                         Großzössen,
   Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier   Kahnsdorf,
                                                         Kieritzsch,
                     Volksweisheit/Volksgut
                                                         Lippendorf,
                                                         Lobstädt

                                                         29. Jahrgang
                                                         Freitag,
                                                         den 12. April 2019
                                                         Nummer 4
                                                         www.neukieritzsch.de

                                                         In dieser Ausgabe
                                                         lesen Sie:

                                                         Beschlüsse
                                                         des Gemeinderates........... 3

                                                         Wahlbekanntmachungen
                                                         ........................................ab 5

                                                         Neues von den
                                                         Feuerwehren.................... 18

          Im Namen des Gemeinderates,
   der Gemeindeverwaltung und aller Mitarbeiter
        wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie              Partnergemeinden:
               ein frohes Osterfest.                     Deizisau
                                                         Erkenbrechtsweiler
                     Ihr Thomas Hellriegel               Owen
                         Bürgermeister                   Velleron/Frankreich

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Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
Amtsblatt Neukieritzsch                                     -2-                                                   Nr. 4/2019

                                      Arzt/Bereitschaftsdienste/Apotheken

 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst bundesweit   Zeiten des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes:
 unter der kostenlosen Rufnummer 116 117. Dort erhalten Sie    Montag, Dienstag, Donnerstag         19.00 Uhr bis 7.00 Uhr
 dann genaue Auskunft, welcher Bereitschaftsarzt zuständig     Mittwoch, Freitag                    14.00 Uhr bis 7.00 Uhr
 ist oder werden direkt verbunden.                             Samstag, Sonntag                      7.00 Uhr bis 7.00 Uhr
 Weiterhin können Sie auch die bekannte Rufnummer 0341         Bei dringenden, lebensbedrohlichen Notfällen, wie
 19292 für den Bereitschaftsdienst wählen.                     Schlaganfall, Herzinfarkt usw. rufen Sie bitte weiterhin
                                                               den Rettungsdienst über den Notruf 112.

 Apotheken-Notdienst 13.04. - 19.05.2019
 Die Notdienstapotheken deutschlandweit finden Sie:            Der Dienst beginnt um 8 Uhr und endet am folgenden Tag um
 o im Internet unter www.aponet.de                             8 Uhr, soweit nicht anders angegeben.
 o über die Notdienst-Hotline 22833                            Ab 20 Uhr sowie sonntags und feiertags ganztägig wird eine
 per Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/min.)           Notdienstgebühr von 2,50 € erhoben.
 kostenlos aus dem deutschen Festnetz unter 0800 0022833

Samstag       13. Apr.     18 - 8 Uhr Markkleeberg 5     Torhaus-Apotheke, Arndtstraße 2                    0341 3379590
Sonntag       14. Apr.                Rötha 2            Apotheke am Markt, Markt 7                         034206 78834
Montag        15. Apr.                Markkleeberg 6     Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54        0341 3582418
Dienstag      16. Apr.                Markkleeberg 7     Apotheke am Park, Hauptstraße 8                    0341 3582303
Mittwoch      17. Apr.                Markkleeberg 8     Apotheke im Globus, Nordstraße 1                   034297 48533
Donnerstag    18. Apr.                Borna 1            Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5                   03433 204049
Freitag       19. Apr.                Neukieritzsch      Linden-Apotheke, Markt 3                           034342 51381
Samstag       20. Apr.     18 - 8 Uhr Markkleeberg 6     Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54        0341 3582418
Sonntag       21. Apr.                Borna 1            Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5                   03433 204049
Montag        22. Apr.                Regis-Breitingen   Stadt-Apotheke, Schillerstraße 31                  034343 51353
Dienstag      23. Apr.                Borna 2            Löwen-Apotheke, Markt 14                           03433 27330
Mittwoch      24. Apr.                Borna 3            Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34         03433 204882
Donnerstag    25. Apr.                Borna 4            Apotheke am Krankenhaus,                           03433 27430
                                                         Rudolf-Virchow-Straße 4
Freitag       26. Apr.                Borna 5            Adler-Apotheke, Leipziger Straße 26 a              03433 204024
Samstag       27. Apr.     18 - 8 Uhr Markkleeberg 7     Apotheke am Park, Hauptstraße 8                    0341 3582303
Sonntag       28. Apr.                Borna 1            Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5                   03433 204049
Montag        29. Apr.                Borna 6            farma-plus A. an der Marienkirche,                 03433 7468760
                                                         Sachsenallee 28 b
Dienstag      30. Apr.               Böhlen 1            Galenus-Apotheke, Röthaer Straße 5                 034206 5900
Mittwoch      1. Mai.                Borna 3             Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34         03433 204882
Donnerstag    2. Mai.                Böhlen 2            Ahorn-Apotheke, Leipziger Str. 2                   034206 77088
Freitag       3. Mai.                Kitzscher           Die Engel Apotheke, Glück-Auf-Weg 2 a              03433 741216
Samstag       4. Mai.  18 - 8 Uhr    Markkleeberg 8      Apotheke im Globus, Nordstraße 1                   034297 48533
Sonntag       5. Mai.                Borna 2             Löwen-Apotheke, Markt 14                           03433 27330
Montag        6. Mai.                Neukieritzsch       Linden-Apotheke, Markt 3                           034342 51381
Dienstag      7. Mai.                Regis-Breitingen    Stadt-Apotheke, Schillerstraße 31                  034343 51353
Mittwoch      8. Mai.                Rötha 1             Stadt-Apotheke, Lessingstraße 2                    034206 54107
Donnerstag    9. Mai.                Rötha 2             Apotheke am Markt, Markt 7                         034206 78834
Freitag       10. Mai.               Groitzsch 1         Apotheke am Markt, Markt 12                        034296 43708
Samstag       11. Mai. 18 - 8 Uhr    Groitzsch 1         Apotheke am Markt, Markt 12                        034296 43708
Sonntag       12. Mai.               Borna 3             Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34         03433 204882
Montag        13. Mai.               Groitzsch 2         Arkaden-Apotheke, Breitstraße 16                   034296 41750
Dienstag      14. Mai.               Pegau 1             Löwen-Apotheke, Breitstraße 51                     034296 9750
Mittwoch      15. Mai.               Pegau 2             Kirchplatz-Apotheke, Kirchplatz 18 - 19            034296 397744
Donnerstag    16. Mai.               Zwenkau 1           Laurentius-Apotheke, Leipziger Str. 2              034203 5790
Freitag       17. Mai.               Zwenkau 2           Markt-Apotheke, Weinhold-Arkade 4                  034203 54400
Samstag       18. Mai. 18 - 8 Uhr    Groitzsch 2         Arkaden-Apotheke, Breitstraße 16                   034296 41750
Sonntag       19. Mai.               Borna 4             Apotheke am Krankenhaus,                           03433 27430
                                                         Rudolf-Virchow-Straße 4

Jeden         8 - 18 Uhr             Borna 3             Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34         03433 204882
Samstag
                                     Markkleeberg 6      Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54        0341 3582418
                                     Markkleeberg 8      Apotheke im Globus, Nordstraße 1                   034297 48533
Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
Nr. 4/2019                                                     -3-                                       Amtsblatt Neukieritzsch

Beschlüsse der 3. Sitzung                                          ße in Lobstädt“ der Firma Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG,
                                                                   Schkeuditz, den Auftrag zu erteilen.
des Gemeinderates vom 26.03.2019                                   Abstimmungsergebnis:
Beschlussnummer: 03/23-2019                                        gesetzliche Anzahl der
                                                                   Mitglieder des Gemeinderates:       25 und der Bürgermeister
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt
                                                                   davon anwesend:                     21 und der Bürgermeister
   die Gründung der Breitband GmbH Landkreis Leipzig mit
                                                                   Ja-Stimmen:                                              22
   den Gesellschaftern Landkreis Leipzig, die Städte Bad Lau-
                                                                   Nein-Stimmen:                                              0
   sick, Böhlen, Borna, Brandis, Colditz, Frohburg, Geithain,
                                                                   Stimmenthaltungen                                          0
   Grimma, Groitzsch, Kitzscher, Markkleeberg, Markran-
   städt, Naunhof, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Trebsen,        Beschlussnummer: 03/26-2019
   Wurzen, Zwenkau und Gemeinden Belgershain, Bennewitz,           Der Gemeinderat beschließt, der Firma Klemm + Hensen
   Borsdorf, Elstertrebnitz, Großpösna, Lossatal, Machern,         GmbH aus Leipzig, den Auftrag zur Planung und Baubetreuung
   Neukieritzsch, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz.             zur Modernisierung des Marktplatzes zu erteilen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt           Abstimmungsergebnis:
   den im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag der             gesetzliche Anzahl der
   „Breitband GmbH Landkreis Leipzig“ (Anlage 1). Redakti-         Mitglieder des Gemeinderates:      25 und der Bürgermeister
   onelle Änderungen im Zuge der Beurkundung bleiben vor-          davon anwesend:                    21 und der Bürgermeister
   behalten. Die Errichtung der neuen Gesellschaft steht un-       Ja-Stimmen:                                             19
   ter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige          Nein-Stimmen:                                             2
   Rechtsaufsichtsbehörde.                                         Stimmenthaltungen                                         1
3. Die Gemeinde Neukieritzsch beteiligt sich an der Gesellschaft   Beschlussnummer: 03/27-2019
   mit einem Anteil am Stammkapital von 1,6 %. Dazu leistet die    Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage benannten Maß-
   Gemeinde eine Einlage von 400 Euro in das Stammkapital          nahmen zur Förderung gemäß Richtlinie KStB Teil B anzumel-
   der Gesellschaft i. H. v. insgesamt 25.000 Euro.                den.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die für die Gründung und     Abstimmungsergebnis:
   Finanzierung der Gesellschaft erforderlichen Verfahren ein-     gesetzliche Anzahl der
   zuleiten, Beschlüsse zu fassen und Verträge zu schließen.       Mitglieder des Gemeinderates:       25 und der Bürgermeister
5. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch nimmt den            davon anwesend:                     21 und der Bürgermeister
   Entwurf einer groben Geschäftsplanung für die Breitband         Ja-Stimmen:                                              22
   GmbH Landkreis Leipzig (Anlage 2) zur Kenntnis.                 Nein-Stimmen:                                              0
6. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt,          Stimmenthaltungen                                          0
   dass die Finanzierung der Gesellschaft ausschließlich aus
   Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene sichergestellt
   werden soll. Es sind keine finanziellen Mittel vom Landkreis
   Leipzig geplant. Auch die Kommunen des Landkreises be-
   teiligen sich kostenneutral.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der
Mitglieder des Gemeinderates:       25 und der Bürgermeister
davon anwesend:                     21 und der Bürgermeister      Hellriegel
Ja-Stimmen:                                              12       Bürgermeister
Nein-Stimmen:                                              3
Stimmenthaltungen                                          7
Beschlussnummer: 03/24-2019
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sollen die Behörden ihre      Der Ortschaftsrat Lobstädt/Großzössen/Kahnsdorf stell-
Belange geltend machen, um eine umfassende Bewertung zu            te den Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Neukie-
ermöglichen.                                                       ritzsch, einen Offenen Brief zur noch immer ungeklärten
Die Gemeinde Neukieritzsch hat keine Bedenken gegen die            Situation nach dem Großbrand vom 9. November 2011 auf
Planungen oder macht eigene Belange geltend. Die Verwaltung        dem Gelände Glück-Auf-Str. 9 im Ortsteil Lobstädt zu ver-
wird mit der Anfertigung einer entsprechenden Stellungnahme        fassen.
beauftragt.                                                        Dem stimmte der Gemeinderat in der letzten Sitzung am
Abstimmungsergebnis:                                               26.03.2019 zu und dieser Offene Brief wurde an die im Ver-
gesetzliche Anzahl der                                             teiler genannten Personen und Medien verschickt.
Mitglieder des Gemeinderates:       25 und der Bürgermeister
davon anwesend:                     21 und der Bürgermeister
Ja-Stimmen:                                               21
Nein-Stimmen:                                              0
Stimmenthaltungen                                          1
Beschlussnummer: 03/25-2019
Der Gemeinderat beschließt für das Bauvorhaben „Neuord-
nung MW-Kanal und Erneuerung TW-Leitung Altenburger Stra-
Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
Amtsblatt Neukieritzsch                                           -4-                                                      Nr. 4/2019

Offener Brief des Gemeindesrates der Gemeinde Neukieritzsch
Sehr geehrte Damen und Herren,                                        4. Wie wurden die Gefahren, die von den ca. 800 m³ Brand-
der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch schreibt diesen               ückständen ausgehen, von der Fachabteilung des Land-
Brief in Anbetracht des wachsenden Zweifels vieler Bürgerin-             ratsamtes für den weiteren Umgang mit dem Gelände und
nen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unserer staatlichen             den dort lagernden Stoffen bewertet und in entsprechende
Verantwortungsträger. Konkreter Anlass dafür ist die seit fast           Maßnahmen und deren Kontrolle (Einsichtnahme in die Be-
8 Jahren ungeklärte Situation nach dem Großbrand vom 9. No-              richte der Überwachungsbehörde) umgesetzt?
vember 2011 auf dem Gelände in der Glück-Auf-Straße 9 in un-          5. Schließen beide Untersuchungen aus, dass Gefährdungen
serem Ortsteil Lobstädt.                                                 in der Zeit nach 2012 und 2014 aufgrund des unveränderten
Nachdem in der Vergangenheit für die Anwohner keinerlei nach-            Zustandes des Geländes und der weiterhin dort lagernden
vollziehbare und zielführende Maßnahmen zur Beräumung des                Stoffe ausgehen können?
Grundstückes durch die verantwortlichen Behörden eingeleitet          6. In wie weit ist aus heutiger Sicht eine Aktualisierung des
wurden, sind in jüngster Zeit die dort lagernden Müllberge und           Gefahrenpotentials, welches von den dort lagernden Stof-
die kriminellen Aktivitäten in den dortigen Gebäuden stark in den        fen ausgeht, vorzunehmen?
Fokus der Öffentlichkeit gerückt.                                     7. Dazu ist aus Sicht des Gemeinderates das Erstellen und
Aus unserer Sicht wird dies im Hinblick auf die bevorstehenden           Offenlegen einer aktuellen Gefahrenabschätzung hinsicht-
Wahlen noch mehr die öffentliche Diskussion bestimmen.                   lich Grundwasser, Oberflächenwasser mit Abfluss in Rich-
Seit einigen Monaten ist in dem Umfeld des Geländes eine Bür-            tung Pleiße, Staubemissionen, Selbstentzündungs- und
gerinitiative aktiv, welche sich für eine Verbesserung der Lebens-       Brandgefahren sowie präventive Maßnahmen zur polizeili-
qualität und der Sicherheit der Anwohner stark macht.                    chen Überwachung des Geländes und dessen Einhausung,
Der Gemeinderat fordert Sie deshalb auf, endlich im Interesse            einschließlich der Gebäudesicherung notwendig.
der Bürgerinnen und Bürger zu handeln und von Ihrer bisherigen        8. Im Zweifelsfall ist ein neues Gutachten in Auftrag zu geben
Position „es besteht keine konkrete Gefahrenlage und damit kein          und öffentlich zu machen.
dringender Handlungsbedarf“ Abstand zunehmen.                         9. Gleichzeitig erwartet der Gemeinderat, dass bereits jetzt für
In der täglichen Wahrnehmung haben der Umwelt- und Gesund-               den Fall des Scheiterns einer einvernehmlichen Lösung mit
heitsschutz in unserem Land einen hohen Stellenwert. Dem                 dem Eigentümer des Geländes, eine rechtlich umsetzbare
gegenüber steht in diesem und vielen anderen Fällen, dass der            und finanzierbare Strategie für eine Lösung des Problems
Staat offenbar nicht in der Lage ist, die Beseitigung von illegalen      über eine Ersatzvornahme nach § 24 SächsVwVG erarbeitet
und gefährlichen Müllablagerungen durchzusetzen.                         und öffentlich gemacht wird.
Der Gemeinderat erwartet deshalb vom Landratsamt uneinge-
schränkte Transparenz und Information der Bürgerinnen und             Der Gemeinderat möchte mit seinen Fragen und Handlungs-
Bürger.                                                               empfehlungen sicherstellen, dass
Im Einzelnen umfasst dies folgende Fragen und Handlungs-              · Klarheit über die reale Zusammensetzung der Abfallablage-
schritte:                                                                rungen und von ihnen ausgehende Gefahren erreicht wird.
1. Gab es jemals für die am 9. November 2011 auf dem Ge-              · Luft, Wasser, Boden, Mensch und Tier vor schädlichen
    lände Glück-Auf-Straße 9 in Brand geratenen Abfälle eine             Emissionen geschützt werden.
    BlmSchG-Genehmigung?                                              · erneute Brandrisiken minimiert werden.
    Wenn ja, wer hat sie erteilt?                                     · eine gemeinsame Handlungsbasis von Landratsamt und
    Welche Auflagen enthielt sie?                                        Gemeindeverwaltung hergestellt und ein wirksamer Hand-
                                                                         lungsdruck aufgebaut wird.
    Für welchen Zeitraum war sie gültig?
                                                                      · wirtschaftlich tragfähige Entwicklungsperspektiven für das
    Gab es in der Genehmigung Festlegungen, die eine Lage-
                                                                         Areal erarbeitet werden.
    rung von Stoffen, wie sie in der Antwort der Staatsregierung
    vom 14.08.2018 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten           · die realen Beseitigungskosten aktuell ermittelt, das Gelän-
    Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aufgeführt                  de beräumt und mögliche Altlasten beseitigt werden.
    sind, als nicht zulässig einzustufen waren?
2. Nach der Offenlegung des Gutachtens der Fa. Buchholz
    & Partner GmbH vom 24.01.2012 gegenüber der Bürger-               Mit freundlichen Grüßen
    initiative und dem Ortschaftsrat von Lobstädt, Kahnsdorf
    und Großzössen erwartet der Gemeinderat vom Landrat-              Thomas Hellriegel
    samt und dessen Amtsleiter Dr. Bergmann eine ausführli-           Bürgermeister und
    che Information zu den Aussagen dieses Gutachtens und             Vorsitzender des Gemeinderates Neukieritzsch
    des Ergebnisberichtes der FCB GmbH vom 01.12.2014. Der
    Termin dafür sollte noch vor den Kommunalwahlen liegen,           Neukieritzsch, den 26.03.2019
    z. B. zur Gemeinderatssitzung am 23.04.2019.
3. Auf der Grundlage der damals untersuchten Parameter und            Verteiler:
    ausgesprochenen Handlungsempfehlungen ist nachvoll-               Landrat des Landkreises Leipzig Herr Graichen, Amtsleiter des
    ziehbar darzustellen, wie die Umsetzung dieser Empfehlun-         Umweltamtes des Landkreises Leipzig Herr Dr. Bergmann, Vi-
    gen erfolgte?                                                     zepräsidentin LDS Frau Staude, Sächsischer Staatsminister für
    Welche Empfehlung wurde wann und wie realisiert?                  Umwelt und Landwirtschaft Herr Thomas Schmidt, LVZ u. a.
    Welche Empfehlung wurde nicht vollzogen und warum wur-            Medien
    de diese nicht vollzogen?
Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
Nr. 4/2019                                                   -5-                                     Amtsblatt Neukieritzsch

Gemeinde Neukieritzsch
Landkreis Leipzig – WK 4

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl
am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Gemeinde Neukieritzsch
Lfd. Nr.        Bezeichnung des Wahlvorschlages
des Wahlvor-
schlages
1               Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Lfd. Bewerber- Familienname/Vorname     Beruf oder Stand                   Geburtsjahr   Anschrift
nummer
01             Lorenz, Silke            Dipl.-Kauffrau                     1971          Kreudnitzer Allee 5 B,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf
02              Hentschel, Lothar       Dipl.-Ing./Rentner                 1940          Straße der Einheit 1,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
03              Bruncke, Claus          Dipl.-Ing./Rentner                 1938          Nordstraße 16, 04575 Neukieritzsch
04              Bodenlos, Andreas       Bäcker                             1976          Lobstädter Straße 28 A,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Großzössen
05              Günther, Michael        Funkmechaniker                     1967          Karl-Liebknecht-Straße 6,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf
06              Jope, Lutz              Malermeister/Rentner               1949          Nordstraße 16, 04575 Neukieritzsch
07              Rosenheinrich, Holger   Dipl.-Bankbetriebswirt BA          1976          Victoriastraße 6,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
08              Tilke, Horst            Dipl.-Ing./Rentner                 1948          Rudolf-Breitscheid-Straße 4,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
09              Wagner, Michael         GF Pro Regio e. V.                 1976          Straße des 15. Oktober 8 A,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Deutzen
10              Reding, Matthias        Dipl.-Wirtschaftsinformatiker FH   1974          Zöllsdorfer Straße 8, 04575 Neukie-
                                                                                         ritzsch
11              Littmann, Jens          Betriebsrat                        1974          Dorfplatz 81, 04575 Neukieritzsch
                                                                                         OT Kieritzsch
12              Fiedler, Falk           Krankenkassenfachwirt              1974          Eisenbahnstraße 8,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
13              Krause, Henny           GF (Küchenstudio)                  1975          Lobstädter Straße 18,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Großzössen
14              Wenner, Björn           Dipl.-Bauingenieur FH              1976          Görnitzer Straße 2 A,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Lobstädt

2               Freie Wählergemeinschaft Sport
                Neukieritzsch – FWN Sport
01              Landgraf, Eckard      Angestellter                         1951          Schleenhainer Straße 4,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
02              Ludwig, Sebastian       Angestellter                       1979          Droßdorfer Straße 2 A,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
03              Winkler, Werner         freier Autor                       1949          Bergisdorfer Straße 17,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
04              Schwarz, Jürgen         kaufm. Angestellter                1969          Dorfplatz 62, 04575 Neukieritzsch
                                                                                         OT Kieritzsch
05              Werner, Konstanze       kaufm. Angestellte                 1979          Glück-Auf-Straße 13,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
06              Hauschild, Jens         Versicherungskaufmann              1977          Straße der Freundschaft 6,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
07              Hauschild, Nancy        Kindertagesstättenleiterin         1989          Katharina-von-Bora-Straße 4,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
08              Patzig, Nicole          Angestellte                        1981          Zöllsdorfer Straße 5,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
09              Piosek, Stefan          Installateur                       1977          Straße der Einheit 41,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
10              Stock, Sebastian        Anlagenbauer                       1985          Nordstraße 17,
                                                                                         04575 Neukieritzsch
11              Meiner, Claus           Kaufmann                           1950          Victoriastraße 5,
                                                                                         04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
Amtsblatt Neukieritzsch                                       -6-                                               Nr. 4/2019

Lfd. Bewerber- Familienname/Vorname Beruf oder Stand                      Geburtsjahr   Anschrift
nummer
3              Bürger für Deutzen (BfD)
01             Buder, Jens            Gleisbauer                          1971          Zum Park 7A, 04575 Neukieritzsch
                                                                                        OT Deutzen
02              Krummsdorf, Andy          Historiker                      1987          Ernst-Thälmann-Straße 18,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen
03              Schädlich, Sandy          Finanzbeamter                   1985          Max-Reimann-Straße 10,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen
04              Wuttig, Nicole            Facharbeiter f. Lagerlogistik   1983          Steigerweg 1, 04575 Neukieritzsch
                                                                                        OT Deutzen
05              Emberger, Silvia          Grundschullehrerin              1967          Max-Reimann-Straße 18,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen
06              Pochanke, Michael         Angestellter                    1955          Barbarastraße 18,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen
07              Tamo, Romy                Krankenschwester                1977          Steigerweg 12, 04575 Neukieritzsch
                                                                                        OT Deutzen
08              Krutzinna, Regine         Verkäuferin                     1965          Ernst-Thälmann-Straße 28,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen
09              Stoiber, Bodo             Gastronom                       1959          Ernst-Thälmann-Straße 18,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen
10              Pfaff, Jana               Sozialversicherungsfachange- 1979             Zum Park 7A, 04575 Neukieritzsch
                                          stellte                                       OT Deutzen

4               DIE LINKE
01              Hallert, Hella            Industriekauffrau               1955          Straße der Freundschaft 5,
                                                                                        04575 Neukieritzsch
02              Mehnert, Karl-Jürgen      Rentner                         1949          Straße der Einheit 24,
                                                                                        04575 Neukieritzsch
03              Schmidt, Sabine           Historikerin                    1974          Katharina-von-Bora-Straße 6,
                                                                                        04575 Neukieritzsch
04              Brummer, Karin            Rentnerin                       1951          Regiser Straße 15,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen

5               Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
01              Meckel, Thomas        Kriminalhauptkommissar              1968          Altenburger Straße 48,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
02              Bauer, Renate             Rentnerin                       1953          Bornaer Straße 4,
                                                                                        04575 Neukieritzsch
03              Milbradt-Fobian, Sigrun   Maschinistin                    1966          Theodor-Sältze-Straße 15,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf
04              Krabbes,       Alexander selbständig                      1969          Glück-Auf-Straße 60,
                Gunnar                                                                  04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
05              Müller, Heidrun          Polizeihauptmeisterin            1959          Zöpener Straße 10,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf

6               Freie Demokratische Partei (FDP)
01              Landgraf, Frank       Bundeswehrsoldat                    1990          Straße des 15. Oktober 3,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Deutzen

7               Alternative für Deutschland (AfD)
01              Schwitalla, Michael     Maschinenführer                   1984          Zöpener Straße 12,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf
02              Tille, Rolf               Rentner                         1950          Pürstener Straße 12,
                                                                                        04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf
Neukieritzsch, den 28.03.2019

Hellriegel
Bürgermeister
Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
Nr. 4/2019                                                    -7-                                      Amtsblatt Neukieritzsch

Gemeinde Neukieritzsch
Landkreis Leipzig/WK 4

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl
am Sonntag, dem 26.05.2019 in den Ortschaften Lippendorf/Kieritzsch
Lfd.-Nr. des      Bezeichnung des Wahlvorschlages
Wahlvorschlages
1                 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Lfd. Bewerber-    Familienname/Vorname    Beruf oder Stand  Geburtsjahr          Anschrift
nummer
01                Littmann, Jens           Betriebsrat              1974         Dorfplatz 81, 04575 Neukieritzsch
                                                                                 OT Kieritzsch

2 Freiwillige Wählergemeinschaft Neukieritzsch Sport – FWN Sport
01               Schwarz, Jürgen         kaufm. Angestellter 1969                Dorfplatz 62, 04575 Neukieritzsch
                                                                                 OT Kieritzsch
02                Ohnesorge, Sven          Ingenieur                1974         Hauptstraße 31, 04575 Neukieritzsch
                                                                                 OT Lippendorf
Neukieritzsch, den 28.03.2019

Hellriegel
Bürgermeister

Gemeinde Neukieritzsch
Landkreis Leipzig – WK 4

Öffentliche Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlages für die Ortschaftsratswahl
am Sonntag, dem 26.05.2019 in der Ortschaft Deutzen
Lfd.-Nr. des      Bezeichnung des Wahlvorschlages
Wahlvorschlages
1                 Bürger für Deutzen (BfD)
Lfd. Bewerber-    Familienname/Vorname     Beruf oder Stand         Geburtsjahr Anschrift
Nummer
01                Hildebrandt, Silke       Angestellte              1968        Steigerweg 16, 04575 Neukieritzsch
                                                                                OT Deutzen
02                Pochanke, Michael        Angestellter             1955        Barbarastraße 18, 04575 Neukieritzsch
                                                                                OT Deutzen
03                Krummsdorf, Andy         Historiker               1987        Ernst-Thälmann-Straße 18,
                                                                                04575 Neukieritzsch OT Deutzen
04                Buder, Jens              Gleisbauer               1971        Zum Park 7 A, 04575 Neukieritzsch
                                                                                OT Deutzen
05                Emberger, Silvia         Grundschullehrerin       1967        Max-Reimann-Straße 18, 04575 Neukieritzsch
                                                                                OT Deutzen
06                Schädlich, Sandy         Finanzbeamter            1985        Max-Reimann-Straße 10, 04575 Neukieritzsch
                                                                                OT Deutzen
07                Wuttig, Nicole           Facharbeiter             1983        Steigerweg 1, 04575 Neukieritzsch
                                           f. Lagerlogistik                     OT Deutzen
08                Stoiber, Bodo            Gastronom                1959        Ernst-Thälmann-Straße 18,
                                                                                04575 Neukieritzsch OT Deutzen
Es wurde nur ein Wahlvorschlag zugelassen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 KomWG wird die Ortschaftsratswahl als Mehrheitswahl
durchgeführt. Jede wählbare Person kann gewählt werden.
Neukieritzsch, den 28.03.2019

Hellriegel
Bürgermeister
Amtsblatt Neukieritzsch                                        -8-                                                  Nr. 4/2019

Gemeinde Neukieritzsch
Landkreis Leipzig – WK 4

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wohlvorschläge für die Ortschaftsratswahl
am Sonntag, dem 26.05.2019 in den Ortschaften Lobstädt/Großzössen/Kahnsdorf
Lfd.-Nr. des         Bezeichnung des Wahlvorschlages
Wahlvorschlages
1                    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Lfd. Bewerber-       Familienname/Vorname   Beruf oder Stand       Geburtsjahr               Anschrift
nummer
01                   Meckel, Thomas             Kriminalhauptkommissar 1968                  Altenburger Straße 48,
                                                                                             04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
02                   Müller, Heidrun            Polizeihauptmeisterin     1959               Zöpener Straße 10,
                                                                                             04575 Neukieritzsch
                                                                                             OT Kahnsdorf
03                   Milbradt-Fobian, Sigrun    Maschinistin              1966               Theodor-Sältze-Straße 15,
                                                                                             04575 Neukieritzsch
                                                                                             OT Kahnsdorf
04                   Krabbes,                   selbständig               1969               Glück-Auf-Straße 60,
                     Alexander Gunnar                                                        04575 Neukieritzsch OT Lobstädt

2                    Freie Wählergemeinschaft Sport Neukieritzsch - FWN Sport
01                   Meiner, Claus         Kaufmann                  1950                    Victoriastraße 5,
                                                                                             04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
02                   Werner, Konstanze          kaufm. Angestellte        1979               Glück-Auf-Straße 13,
                                                                                             04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
03                   Winkler, Werner            freier Autor              1949               Bergisdorfer Straße 17,
                                                                                             04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
Neukieritzsch, den 28.03.2019

Hellriegel
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
1.    Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der
      Gemeinde Neukieritzsch mit seinen Ortsteilen
      wird in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen -

      Montag          von    9.00 Uhr    bis   12.00 Uhr und von         xxxxxxx       bis    xxxxxxx
      Dienstag        von    9.00 Uhr    bis   12.00 Uhr und von         13.00 Uhr     bis   18.00 Uhr
      Mittwoch               xxxxxxx           xxxxxxx
      Donnerstag      von    9.00 Uhr    bis   12.00 Uhr und von         13.00 Uhr    bis    17.00 Uhr
      Freitag         von    9.00 Uhr    bis   12.00 Uhr                 xxxxxxx              xxxxxxx

      in Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3 in 04575 Neukieritzsch Zimmer Einwohnermeldeamt - Erdgeschoss
      für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
      Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit oder Vollständigkeit
      der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit
      oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsa-
      chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
      kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine
      Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme sind
      die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerver-
      zeichnis zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die
      Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
      Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und
      einen (gemeinsamen) Wahlschein für die Kommunalwahlen hat.
Nr. 4/2019                                                   -9-                                        Amtsblatt Neukieritzsch

2.    Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter Punkt 1
      genannten Öffnungszeiten,
      spätestens am 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr, bei der
      Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Zimmer Einwohnermeldeamt
      Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich
      Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch
      oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind,
      hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.

3.    Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine verbundene
      Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen.
      Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines
      Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen.
      In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen
      haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der bar-
      rierefrei zugänglichen Wahlräume
      x wird in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht.
      ❏
      Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver-
      zeichnis einlegen bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er
      sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
      Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Brief-
      wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
      Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und
      bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden.

4.    Wer einen Wahlschein
      -   für die Wahl des Europäischen Parlaments hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
          Landkreis Leipzig
          oder durch Briefwahl an dieser Wahl teilnehmen.
      -   für die Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des jeweils
          kleinsten Wahlgebietes für das er die Wahlberechtigung besitzt und, wenn dieses Gebiet in Wahlkreise eingeteilt ist,
          des für ihn zuständigen Wahlkreises, oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.    Einen Wahlschein für die Europawahl erhält auf Antrag
5.1   ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
      a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deut-
            schen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis
            zum 5. Mai 2019
            oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019
            versäumt hat,
      b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der
            Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21
            Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
      c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-
            lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

6.    Einen Wahlschein für die Kommunalwahlen erhält auf Antrag
6.1   ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
6.2   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
      a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnis-
            ses bis zum 10. Mai 2019 zu beantragen (§ 4 Abs. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes),
      b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme (10. Mai 2019) entstanden
            ist oder
      c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.

7.    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr,
      bei der Gemeinde
      Neukieritzsch, Schulplatz 3 in 04575 Neukieritzsch - Einwohnermeldeamt
      mündlich aber nicht fernmündlich (telefonisch), schriftlich
      oder elektronisch in dokumentierbarer Form beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm, Fern-
      schreiben oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder
      nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt wer-
      den. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können
      bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, neue Wahlscheine beantragen.
      Im Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten und sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wäh-
      lerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
      Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) und
      unter Nr. 6.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahl-
      tag, 15.00 Uhr, stellen.
Amtsblatt Neukieritzsch                                      - 10 -                                                  Nr. 4/2019

       Wer den Antrag für einen anderen bei der Europawahl stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
       dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
       Wer den Antrag für einen anderen bei den Kommunalwahlen stellt, ausgenommen er ist als Hilfsperson eines Wahlberech-
       tigten mit Behinderungen tätig, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
       Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
       Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

8.     Mit dem Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten
       -    einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl,
       -    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl,
       -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag
            und
       -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
       Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen
       -    einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist,
       -    einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat (wenn im Wahlschein angegeben),
       -    einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat bzw. zum Stadtbezirksbeirat (wenn im Wahlschein ange-
            geben),
       -    einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben),
       -    einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
       -    einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
       -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
       Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort
       und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die
       Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
       bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme
       der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
       Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln in den Stimmzettelumschlägen und den Wahlschei-
       nen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die
       Wahlbriefe für die Europawahl und die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.
       Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.

9.     Wer durch Briefwahl wählt
       -    kennzeichnet persönlich den/die jeweiligen Stimmzettel,
       -    legt ihn/sie für die Europawahl in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und für die Gemeinderats-/Stadtrats-
            wahlen und gegebenenfalls die Ortschaftsrats-/Stadtbezirksbeiratswahl und die Kreistagswahl in den gelben Stimm-
            zettelumschlag und verschließt diese,
       -    unterzeichnet die entsprechenden Versicherungen an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Datums der Unter-
            zeichnung,
       -    steckt die verschlossenen Stimmzettelumschläge und die betreffenden Wahlscheine in die amtlichen Wahlbriefum-
            schläge (Europawahl: hellroter Wahlbriefumschlag, Kommunalwahlen: orangener Wahlbriefumschlag) und
       -    sendet die Wahlbriefe an die aufgedruckte Adresse.
       Bedient sich der Wähler einer Hilfsperson, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherungen an Eides statt zur Brief-
       wahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson
       muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
       Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden,
       zu entnehmen.
       Der hellrote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs-
       form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen
       wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von
       Deutsche Post AG
       als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
       Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden.

10.    Informationen zum Datenschutz
       Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der
       Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahl-
       scheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:
10.1
       a)   Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän-
            digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen
            personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz
            1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bun-
            deswahlgesetzes und den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 4 des Kommunalwahl-
            gesetzes und § 9 der Kommunalwahlordnung.
       b)   Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang
            angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1
            Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bun-
            deswahlgesetzes und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgeset-
            zes und den §§ 12 und 13 der Kommunalwahlordnung.
Nr. 4/2019                                                  - 11 -                                     Amtsblatt Neukieritzsch

       c)    Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit
             Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zu-
             sammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des
             Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlun-
             terlagen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. mit
             § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Absatz 5 der Europa-
             wahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der
             Kommunalwahlordnung.
       d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8
             der Kommunalwahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahl-
             ordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie
             ausgehändigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung.[1]
10.2   Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung
       in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins
       sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne
       die Angaben nicht möglich.
10.3   Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des
       behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:
       Sebastian Heinemann, Petersstraße 50
       04109 Leipzig; datenschutz@beratungsraum.de
10.4   Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Ein-
       spruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen
       Daten für die Europawahl der Kreiswahlleiter
       Landratsamt Landkreis Leipzig, Kreiswahlleiter – Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
       für die Kommunalwahlen das Landratsamt
       Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunalaufsicht – Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
       als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen
       Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstrafta-
       ten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.
10.5   Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die
       Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu ver-
       nichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung
       -     der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet,
       -     die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch angefochten ist oder
       -     sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
10.6   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:
       -     Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
       -     Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grund-
             verordnung)
       -     Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
       -     Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
       Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht
       auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des
       Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 20 der Europawahlordnung; § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz
       2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wäh-
       lerverzeichnis, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. §§ 21 und 22 der Europa-
       wahlordnung; § 4 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i. V. m. § 9 Absatz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und die
       Löschungsfristen (siehe Punkt 10.5).
10.7   Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt,
       können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbe-
       auftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
Neukieritzsch, 29.03.2019

Unterschrift
Amtsblatt Neukieritzsch                                         - 12 -                                                     Nr. 4/2019

                                                                     Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
                                                                     Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
                                                                     beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
                                                                     1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen
                                                                     der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch
                                                                     Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand
                                                                     vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz be-
                                                                     reits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begrün-
 Eheschließungen                                                     det werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des
 Küsse sind das, was von                                             Grundstückes erteilt wird.
 der Sprache des Paradieses                                          Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
 übriggeblieben ist.                                                 die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies
                                                                     bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann,
 Joseph Conrad                                                       dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in ande-
                                                                     rer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher
 Das JA-Wort haben sich gegeben:                                     bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
 Am 15. März 2019 Maria Stephanie Lüdke & Danny Schydlo              Gebrauch zu machen.
 aus dem OT Deutzen im Trauzimmer unserer Gemeinde.                  Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Alt-
 Im März 2019 schlossen drei weitere Paare im Trauzimmer             chemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen
 unserer Gemeinde den Bund fürs Leben.                               der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2,
 Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen glückliche und           01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
 harmonische Ehejahre.                                               bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schrift-
 Katrin Schröder                                                     form kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In die-
 Standesbeamtin                                                      sem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
                                                                     elektronischen Signatur zu versehen. Der Zugang für elektroni-
                                                                     sche Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf
                                                                     beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments
Bekanntmachung der Landesdirektion                                   hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen.
Sachsen über Anträge auf Erteilung von                               Leipzig, den 26. Februar 2019

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen                           gez. Landesdirektion Sachsen
                                                                     Susok
Gemarkung Röthigen                                                   Referatsleiter
Vom 26. Februar 2019
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Zweck-
verband Wasser/Abwasser Bornaer Land, Blumrodapark 6, in             Emissionswerte der Bodensanierungsanlage
04552 Borna, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagen-        Deutzen vom Monat Februar 2019 kumulativ
rechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbe-              aufgerechnet
reinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung         Tabelle  der   monatlich   kumulativ    erfassten
vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, ge-
                                                                     Emissionswerte der BSA Deutzen im Jahr 2019
stellt hat.
Die Anträge (Az: L32-0552/21/29, 32-34 und L32-0552/23/2-5)          Abgaskom-             Dimension Tages-             Gefahrene
betreffen die vorhandenen Trinkwasserleitungen, sowie die            ponenten                        mittel-            Parame-
vorhandenen Abwasserleitungen einschließlich Zubehör und                                             grenzwert          ter bis
Schutzstreifen.                                                                                                         28.02.2019
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer                NO2                   mg/Nm³        150            76,33
der Gemeinde Neukieritzsch (Gemarkung Röthigen Flurst. Nr.           SO2                   mg/Nm³        25             9,89
198/2) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten
                                                                     CO                    mg/Nm³        50             9,61
Unterlagen in der Zeit
                                                                     CnHm                  mg/Nm³        5              0,12
vom 15. April bis einschließlich 13. Mai 2019
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustra-      HCL                   mg/Nm³        5              0,42
ße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden           Staub                 mg/Nm³        5              1,03
(montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von          Hg                    µg/Nm³        30             1,28
12.30 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr)        Weitere Betriebsparameter können, wie bereits bekannt, live
einsehen.                                                            auf dem PC-Bildschirm in der Bodeneingangskontrolle ange-
Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die          sehen werden.
Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums unter
http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/verwiesen (da-
nach bitte die Rubrik Infrastruktur-Grundbuchbereinigung
                                                                         Die nächste Ausgabe erscheint am:
wählen). Im Internet erfolgt die Freischaltung mit Beginn des
                                                                         Freitag, dem 17. Mai 2019
Auslegungszeitraumes.
Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. I                  Annahmeschluss für redaktionelle
S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli           Beiträge und Anzeigen:
2013 (BGBI. I S. 2749) geändert worden ist, ist der Inhalt der zur       Freitag, der 3. Mai 2019
Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich.
Nr. 4/2019                                                     - 13 -                                     Amtsblatt Neukieritzsch

Das Einwohnermeldeamt informiert zu Auskunfts- und Übermittlungssperren im
Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) seit dem 01.11.2015
Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und ande-             Übermittlung in Daten an eine öffentliche Religionsge-
ren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah-            meinschaft durch den Familienangehörigen eines Mit-
len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in        glieds dieser Religionsgemeinschaft
den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten            Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsge-
Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1       meinschaft Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige
bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen,       Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht
soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend         derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesell-
ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht       schaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42, Abs.
mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermit-   2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten über-
telt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder     mitteln: Vor- und Familiennamen, Geburtsdaten, Geschlecht,
Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach        Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell-
der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.             schaft, derzeitige Anschriften, Auskunftssperren nach § 51
Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Eheju-
                                                                    sowie Sterbetag.
biläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
                                                                    Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Perso-
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus
                                                                    nalmanagement der Bundeswehr
dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwoh-
                                                                    Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit
nern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Familienna-
                                                                    hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermit-
me, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des
Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte     telt die Meldebehörde im März eines jeden Jahres Familien-
weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende        name, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen
Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehe-        mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18.
jubiläum.                                                           Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen werden die               gem. § 58 c Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Sol-
Alters- und Ehejubiläen nur noch nach den oben genannten            datengesetz - SG) Übermittlung personenbezogener Daten
Kriterien veröffentlicht.                                           durch die Meldebehörden. Bei einem Widerspruch bis zum
Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage                         31.März werden die Daten nicht übermittelt.
Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Le-        Eintragung von Übermittlungssperren
bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren        Betroffene Personen haben weiterhin das Recht, den o. g.
Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift.        Übermittlungen ihrer Daten zu widersprechen. Dies geschieht
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von           auf Antrag.
Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet           Formulare dazu gibt es im Internet unter www.neukieritzsch.de
werden.                                                             oder persönlich im Einwohnermeldeamt.

                                                 Gemeindeinformationen

Die Ämter der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch sind telefonisch zu erreichen
Bürgermeister/Sekretariat, Herr Hellriegel/Frau Zippel                         80312       gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de
Amtsleiterin Hauptamt, Frau Jung                                               80324       p.jung@neukieritzsch.de
Standesamt, Frau Schröder                                                      80323       k.schroeder@neukieritzsch.de
Standesamt, Herr Gohr                                                          80314       a.gohr@neukieritzsch.de
Personalamt, Frau Hapke                                                        80330       r.hapke@neukieritzsch.de
Einwohnermeldeamt, Frau Teichert                                               80316       g.teichert@neukieritzsch.de
Ordnungsamt, Herr Jockisch                                                     80319       k.jockisch@neukieritzsch.de
Soziales, Frau Borschke                                                        80315       b.borschke@neukieritzsch.de
Vollzugsbedienstete, Fundbüro, Frau Ott                                        80332       a.ott@neukieritzsch.de
Amtsleiterin Kämmerei, Frau Herwig                                             80328       k.herwig@neukieritzsch.de
Kasse, Rechnungslegung, Betriebskostenabrechnung, Frau Ludwig                  80322       k.ludwig@neukieritzsch.de
Kasse, Hundesteuer, Haushalt, Frau Belke                                       80320       a.belke@neukieritzsch.de
Gewerbesteuern, Mieten und Pachten, Frau Wolf                                  80335       c.wolf@neukieritzsch.de
Grundsteuern und Liegenschaften, Herr Dergewitz                                80321       m.dergewitz@neukieritzsch.de
Amtsleiter Bau, Herr Hertzsch                                                  80327       r.hertzsch@neukieritzsch.de
Bauverwaltung, Frau May                                                        80325       s.may@neukieritzsch.de
Vermietung, Verpachtung, Frau Beyer                                            80326       m.beyer@neukieritzsch.de
Tief-und Hochbau, Herr Köhler                                                  80329       t.koehler@neukieritzsch.de
Unterhaltung/Instandhaltung, Herr Pohlers                                      80336       m.pohlers@neukieritzsch.de
Bauarchiv, Frau Gabler                                                         80334       m.gabler@neukieritzsch.de
Amtsblatt Neukieritzsch                                       - 14 -                                                      Nr. 4/2019

  Öffnungszeiten                                                       Sprechzeiten des Polizeistandortes Neukieritzsch
  der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch
                                                                       Dienstag:                09.00 – 11.30 Uhr
  Montag:       09.00 bis 12.00 Uhr                                    Donnerstag:              14.00 – 18.00 Uhr
  Dienstag:     09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
                                                                       Telefon: 034342 689990, Fax: 03433 244106 – Polizeidienst-
  Mittwoch:     geschlossen
                                                                       stelle Borna
  Donnerstag: 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
  Freitag:      09.00 bis 12.00 Uhr
                                                                       Die Sprechstunde der Schiedsstelle
  Haus- und Postadresse: 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 3
  Fax: 034342 50275 oder 80333, Tel.: 034342 803-0                     Momentan findet keine Sprechstunde der Schiedsstelle
  E-Mail: gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de                          statt.
  Internet: www.neukieritzsch.de
                                                                       Öffnungszeiten der Bibliothek im Gemeindeamt
                                                                       Neukieritzsch
  Öffnungszeiten Sozialamt                                             Dienstag und Donnerstag    10.00 – 12.00 Uhr und
                                                                                                  13.00 – 17.00 Uhr
  Montag:                 09.00 bis 12.00 Uhr
  Dienstag und Donnerstag:13.00 bis 17.00 Uhr                          Tel.: 034342 803-18
  Mittwoch:               geschlossen
  Freitag:                09.00 bis 12.00 Uhr                          Öffnungszeiten der Bibliothek Deutzen,
  Tel.: 034342 80315                                                   Barbarastraße 20
                                                                       Montag       10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
                                                                       Dienstag     14.00 – 17.00 Uhr
  Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters
  findet am Dienstag, dem 07.05.2019, 17.00 Uhr im Ge-
                                                                       Öffnungszeiten der Wäscherolle am Bahnhof
  meindeamt, Büro des Bürgermeisters statt.
  Zusätzliche Termine in dringenden Angelegenheiten kön-               dienstags   von 8.00 bis 16.00 Uhr
  nen Sie im Sekretariat unter 034342 80312 vereinbaren.               donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr

                                    Veranstaltungsvorschau für April/Mai

  18.04.2019                       Am Bürgerhaus, Großzössen                         Osterfeuer mit der IG „Neue Helene“ e. V.
                                                                                     und der OW Großzössen
  21.04.2019         18:00 Uhr                                                       Grillplatz im Kulturpark, Deutzen
                                                                                     Osterfeuer mit Fußballern des SV Blau-Weiß
                                                                                     Deutzen und „Gemeinsam für Deutzen e. V.
  30.04.2019                       Brikettpresse, Lobstädt                           Maibaumsetzen
  30.04.2019                       Marktplatz, Neukieritzsch                         Maibaumsetzen
  01.05.2019         08:00 Uhr     Bruchteiche, Neukieritzsch                        Anangeln der Sportangelgruppe Neukie-
                                                                                     ritzsch
  01.05.2019         10:00 Uhr     Parkarena, Neukieritzsch                          Großer Preis der Parkarena
  05.05.2019         14:30 Uhr     Festsaal der Gemeinde, Neukieritzsch              Kaffeekonzert des Gemischten Chores
                                                                                     Neukieritzsch e. V.
  11.05.2019                       Bürgerhaus, Großzössen                            Mitgliederversammlung der IG „Neue Hele-
                                                                                     ne“ e. V.
  18.05.2019                       Gasthof, Ramsdorf                                 „Alles singt“ mit dem Männerchor
  18.05.2019                       Stadion, Neukieritzsch                            Sparkassen-Kinder- und Jugendspiele
                                                                                     (Mehrkampf) des LK Leipzig und Landes-
                                                                                     meisterschaften
                                                                                     Team Senioren
  19.05.2019                       Stadion, Neukieritzsch                            Sparkassen-Kinder- und Jugendspiele
                                                                                     (Mehrkampf) des LK Leipzig und Landes-
                                                                                     meisterschaften
                                                                                     Team Senioren
  21.05.2019                       Gaststätte „Petersilie“,Regis-Breit.              Ehrungsveranstaltung des Chorleiters Joa-
                                                                                     chim Rose des Männerchores Regis-Brei-
                                                                                     tingen
  30.05.2019         10:00 Uhr     Vereinshaus NKC, Neukieritzsch                    Vereinsfest des Neukieritzscher Karnevals-
                                                                                     clubs
  31.05.2019 -
  02.06.2019                       Am Bürgerhaus, Großzössen                         Dorffest
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