Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier - Gemeinde Neukieritzsch
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Gemeindebote Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch Frühling wird es weit und breit, mit den Ortsteilen Breunsdorf, und die Häschen steh’n bereit, Deutzen, Großzössen, Sie bringen zu der Osterfeier viele bunte Ostereier Kahnsdorf, Kieritzsch, Volksweisheit/Volksgut Lippendorf, Lobstädt 29. Jahrgang Freitag, den 12. April 2019 Nummer 4 www.neukieritzsch.de In dieser Ausgabe lesen Sie: Beschlüsse des Gemeinderates........... 3 Wahlbekanntmachungen ........................................ab 5 Neues von den Feuerwehren.................... 18 Im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und aller Mitarbeiter wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie Partnergemeinden: ein frohes Osterfest. Deizisau Erkenbrechtsweiler Ihr Thomas Hellriegel Owen Bürgermeister Velleron/Frankreich Anzeigen
Amtsblatt Neukieritzsch -2- Nr. 4/2019 Arzt/Bereitschaftsdienste/Apotheken Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst bundesweit Zeiten des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes: unter der kostenlosen Rufnummer 116 117. Dort erhalten Sie Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr dann genaue Auskunft, welcher Bereitschaftsarzt zuständig Mittwoch, Freitag 14.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist oder werden direkt verbunden. Samstag, Sonntag 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr Weiterhin können Sie auch die bekannte Rufnummer 0341 Bei dringenden, lebensbedrohlichen Notfällen, wie 19292 für den Bereitschaftsdienst wählen. Schlaganfall, Herzinfarkt usw. rufen Sie bitte weiterhin den Rettungsdienst über den Notruf 112. Apotheken-Notdienst 13.04. - 19.05.2019 Die Notdienstapotheken deutschlandweit finden Sie: Der Dienst beginnt um 8 Uhr und endet am folgenden Tag um o im Internet unter www.aponet.de 8 Uhr, soweit nicht anders angegeben. o über die Notdienst-Hotline 22833 Ab 20 Uhr sowie sonntags und feiertags ganztägig wird eine per Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/min.) Notdienstgebühr von 2,50 € erhoben. kostenlos aus dem deutschen Festnetz unter 0800 0022833 Samstag 13. Apr. 18 - 8 Uhr Markkleeberg 5 Torhaus-Apotheke, Arndtstraße 2 0341 3379590 Sonntag 14. Apr. Rötha 2 Apotheke am Markt, Markt 7 034206 78834 Montag 15. Apr. Markkleeberg 6 Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54 0341 3582418 Dienstag 16. Apr. Markkleeberg 7 Apotheke am Park, Hauptstraße 8 0341 3582303 Mittwoch 17. Apr. Markkleeberg 8 Apotheke im Globus, Nordstraße 1 034297 48533 Donnerstag 18. Apr. Borna 1 Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5 03433 204049 Freitag 19. Apr. Neukieritzsch Linden-Apotheke, Markt 3 034342 51381 Samstag 20. Apr. 18 - 8 Uhr Markkleeberg 6 Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54 0341 3582418 Sonntag 21. Apr. Borna 1 Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5 03433 204049 Montag 22. Apr. Regis-Breitingen Stadt-Apotheke, Schillerstraße 31 034343 51353 Dienstag 23. Apr. Borna 2 Löwen-Apotheke, Markt 14 03433 27330 Mittwoch 24. Apr. Borna 3 Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34 03433 204882 Donnerstag 25. Apr. Borna 4 Apotheke am Krankenhaus, 03433 27430 Rudolf-Virchow-Straße 4 Freitag 26. Apr. Borna 5 Adler-Apotheke, Leipziger Straße 26 a 03433 204024 Samstag 27. Apr. 18 - 8 Uhr Markkleeberg 7 Apotheke am Park, Hauptstraße 8 0341 3582303 Sonntag 28. Apr. Borna 1 Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5 03433 204049 Montag 29. Apr. Borna 6 farma-plus A. an der Marienkirche, 03433 7468760 Sachsenallee 28 b Dienstag 30. Apr. Böhlen 1 Galenus-Apotheke, Röthaer Straße 5 034206 5900 Mittwoch 1. Mai. Borna 3 Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34 03433 204882 Donnerstag 2. Mai. Böhlen 2 Ahorn-Apotheke, Leipziger Str. 2 034206 77088 Freitag 3. Mai. Kitzscher Die Engel Apotheke, Glück-Auf-Weg 2 a 03433 741216 Samstag 4. Mai. 18 - 8 Uhr Markkleeberg 8 Apotheke im Globus, Nordstraße 1 034297 48533 Sonntag 5. Mai. Borna 2 Löwen-Apotheke, Markt 14 03433 27330 Montag 6. Mai. Neukieritzsch Linden-Apotheke, Markt 3 034342 51381 Dienstag 7. Mai. Regis-Breitingen Stadt-Apotheke, Schillerstraße 31 034343 51353 Mittwoch 8. Mai. Rötha 1 Stadt-Apotheke, Lessingstraße 2 034206 54107 Donnerstag 9. Mai. Rötha 2 Apotheke am Markt, Markt 7 034206 78834 Freitag 10. Mai. Groitzsch 1 Apotheke am Markt, Markt 12 034296 43708 Samstag 11. Mai. 18 - 8 Uhr Groitzsch 1 Apotheke am Markt, Markt 12 034296 43708 Sonntag 12. Mai. Borna 3 Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34 03433 204882 Montag 13. Mai. Groitzsch 2 Arkaden-Apotheke, Breitstraße 16 034296 41750 Dienstag 14. Mai. Pegau 1 Löwen-Apotheke, Breitstraße 51 034296 9750 Mittwoch 15. Mai. Pegau 2 Kirchplatz-Apotheke, Kirchplatz 18 - 19 034296 397744 Donnerstag 16. Mai. Zwenkau 1 Laurentius-Apotheke, Leipziger Str. 2 034203 5790 Freitag 17. Mai. Zwenkau 2 Markt-Apotheke, Weinhold-Arkade 4 034203 54400 Samstag 18. Mai. 18 - 8 Uhr Groitzsch 2 Arkaden-Apotheke, Breitstraße 16 034296 41750 Sonntag 19. Mai. Borna 4 Apotheke am Krankenhaus, 03433 27430 Rudolf-Virchow-Straße 4 Jeden 8 - 18 Uhr Borna 3 Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34 03433 204882 Samstag Markkleeberg 6 Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54 0341 3582418 Markkleeberg 8 Apotheke im Globus, Nordstraße 1 034297 48533
Nr. 4/2019 -3- Amtsblatt Neukieritzsch Beschlüsse der 3. Sitzung ße in Lobstädt“ der Firma Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG, Schkeuditz, den Auftrag zu erteilen. des Gemeinderates vom 26.03.2019 Abstimmungsergebnis: Beschlussnummer: 03/23-2019 gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 25 und der Bürgermeister 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt davon anwesend: 21 und der Bürgermeister die Gründung der Breitband GmbH Landkreis Leipzig mit Ja-Stimmen: 22 den Gesellschaftern Landkreis Leipzig, die Städte Bad Lau- Nein-Stimmen: 0 sick, Böhlen, Borna, Brandis, Colditz, Frohburg, Geithain, Stimmenthaltungen 0 Grimma, Groitzsch, Kitzscher, Markkleeberg, Markran- städt, Naunhof, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Trebsen, Beschlussnummer: 03/26-2019 Wurzen, Zwenkau und Gemeinden Belgershain, Bennewitz, Der Gemeinderat beschließt, der Firma Klemm + Hensen Borsdorf, Elstertrebnitz, Großpösna, Lossatal, Machern, GmbH aus Leipzig, den Auftrag zur Planung und Baubetreuung Neukieritzsch, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz. zur Modernisierung des Marktplatzes zu erteilen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt Abstimmungsergebnis: den im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag der gesetzliche Anzahl der „Breitband GmbH Landkreis Leipzig“ (Anlage 1). Redakti- Mitglieder des Gemeinderates: 25 und der Bürgermeister onelle Änderungen im Zuge der Beurkundung bleiben vor- davon anwesend: 21 und der Bürgermeister behalten. Die Errichtung der neuen Gesellschaft steht un- Ja-Stimmen: 19 ter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Nein-Stimmen: 2 Rechtsaufsichtsbehörde. Stimmenthaltungen 1 3. Die Gemeinde Neukieritzsch beteiligt sich an der Gesellschaft Beschlussnummer: 03/27-2019 mit einem Anteil am Stammkapital von 1,6 %. Dazu leistet die Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage benannten Maß- Gemeinde eine Einlage von 400 Euro in das Stammkapital nahmen zur Förderung gemäß Richtlinie KStB Teil B anzumel- der Gesellschaft i. H. v. insgesamt 25.000 Euro. den. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die für die Gründung und Abstimmungsergebnis: Finanzierung der Gesellschaft erforderlichen Verfahren ein- gesetzliche Anzahl der zuleiten, Beschlüsse zu fassen und Verträge zu schließen. Mitglieder des Gemeinderates: 25 und der Bürgermeister 5. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch nimmt den davon anwesend: 21 und der Bürgermeister Entwurf einer groben Geschäftsplanung für die Breitband Ja-Stimmen: 22 GmbH Landkreis Leipzig (Anlage 2) zur Kenntnis. Nein-Stimmen: 0 6. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt, Stimmenthaltungen 0 dass die Finanzierung der Gesellschaft ausschließlich aus Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene sichergestellt werden soll. Es sind keine finanziellen Mittel vom Landkreis Leipzig geplant. Auch die Kommunen des Landkreises be- teiligen sich kostenneutral. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 25 und der Bürgermeister davon anwesend: 21 und der Bürgermeister Hellriegel Ja-Stimmen: 12 Bürgermeister Nein-Stimmen: 3 Stimmenthaltungen 7 Beschlussnummer: 03/24-2019 Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sollen die Behörden ihre Der Ortschaftsrat Lobstädt/Großzössen/Kahnsdorf stell- Belange geltend machen, um eine umfassende Bewertung zu te den Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Neukie- ermöglichen. ritzsch, einen Offenen Brief zur noch immer ungeklärten Die Gemeinde Neukieritzsch hat keine Bedenken gegen die Situation nach dem Großbrand vom 9. November 2011 auf Planungen oder macht eigene Belange geltend. Die Verwaltung dem Gelände Glück-Auf-Str. 9 im Ortsteil Lobstädt zu ver- wird mit der Anfertigung einer entsprechenden Stellungnahme fassen. beauftragt. Dem stimmte der Gemeinderat in der letzten Sitzung am Abstimmungsergebnis: 26.03.2019 zu und dieser Offene Brief wurde an die im Ver- gesetzliche Anzahl der teiler genannten Personen und Medien verschickt. Mitglieder des Gemeinderates: 25 und der Bürgermeister davon anwesend: 21 und der Bürgermeister Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen 1 Beschlussnummer: 03/25-2019 Der Gemeinderat beschließt für das Bauvorhaben „Neuord- nung MW-Kanal und Erneuerung TW-Leitung Altenburger Stra-
Amtsblatt Neukieritzsch -4- Nr. 4/2019 Offener Brief des Gemeindesrates der Gemeinde Neukieritzsch Sehr geehrte Damen und Herren, 4. Wie wurden die Gefahren, die von den ca. 800 m³ Brand- der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch schreibt diesen ückständen ausgehen, von der Fachabteilung des Land- Brief in Anbetracht des wachsenden Zweifels vieler Bürgerin- ratsamtes für den weiteren Umgang mit dem Gelände und nen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unserer staatlichen den dort lagernden Stoffen bewertet und in entsprechende Verantwortungsträger. Konkreter Anlass dafür ist die seit fast Maßnahmen und deren Kontrolle (Einsichtnahme in die Be- 8 Jahren ungeklärte Situation nach dem Großbrand vom 9. No- richte der Überwachungsbehörde) umgesetzt? vember 2011 auf dem Gelände in der Glück-Auf-Straße 9 in un- 5. Schließen beide Untersuchungen aus, dass Gefährdungen serem Ortsteil Lobstädt. in der Zeit nach 2012 und 2014 aufgrund des unveränderten Nachdem in der Vergangenheit für die Anwohner keinerlei nach- Zustandes des Geländes und der weiterhin dort lagernden vollziehbare und zielführende Maßnahmen zur Beräumung des Stoffe ausgehen können? Grundstückes durch die verantwortlichen Behörden eingeleitet 6. In wie weit ist aus heutiger Sicht eine Aktualisierung des wurden, sind in jüngster Zeit die dort lagernden Müllberge und Gefahrenpotentials, welches von den dort lagernden Stof- die kriminellen Aktivitäten in den dortigen Gebäuden stark in den fen ausgeht, vorzunehmen? Fokus der Öffentlichkeit gerückt. 7. Dazu ist aus Sicht des Gemeinderates das Erstellen und Aus unserer Sicht wird dies im Hinblick auf die bevorstehenden Offenlegen einer aktuellen Gefahrenabschätzung hinsicht- Wahlen noch mehr die öffentliche Diskussion bestimmen. lich Grundwasser, Oberflächenwasser mit Abfluss in Rich- Seit einigen Monaten ist in dem Umfeld des Geländes eine Bür- tung Pleiße, Staubemissionen, Selbstentzündungs- und gerinitiative aktiv, welche sich für eine Verbesserung der Lebens- Brandgefahren sowie präventive Maßnahmen zur polizeili- qualität und der Sicherheit der Anwohner stark macht. chen Überwachung des Geländes und dessen Einhausung, Der Gemeinderat fordert Sie deshalb auf, endlich im Interesse einschließlich der Gebäudesicherung notwendig. der Bürgerinnen und Bürger zu handeln und von Ihrer bisherigen 8. Im Zweifelsfall ist ein neues Gutachten in Auftrag zu geben Position „es besteht keine konkrete Gefahrenlage und damit kein und öffentlich zu machen. dringender Handlungsbedarf“ Abstand zunehmen. 9. Gleichzeitig erwartet der Gemeinderat, dass bereits jetzt für In der täglichen Wahrnehmung haben der Umwelt- und Gesund- den Fall des Scheiterns einer einvernehmlichen Lösung mit heitsschutz in unserem Land einen hohen Stellenwert. Dem dem Eigentümer des Geländes, eine rechtlich umsetzbare gegenüber steht in diesem und vielen anderen Fällen, dass der und finanzierbare Strategie für eine Lösung des Problems Staat offenbar nicht in der Lage ist, die Beseitigung von illegalen über eine Ersatzvornahme nach § 24 SächsVwVG erarbeitet und gefährlichen Müllablagerungen durchzusetzen. und öffentlich gemacht wird. Der Gemeinderat erwartet deshalb vom Landratsamt uneinge- schränkte Transparenz und Information der Bürgerinnen und Der Gemeinderat möchte mit seinen Fragen und Handlungs- Bürger. empfehlungen sicherstellen, dass Im Einzelnen umfasst dies folgende Fragen und Handlungs- · Klarheit über die reale Zusammensetzung der Abfallablage- schritte: rungen und von ihnen ausgehende Gefahren erreicht wird. 1. Gab es jemals für die am 9. November 2011 auf dem Ge- · Luft, Wasser, Boden, Mensch und Tier vor schädlichen lände Glück-Auf-Straße 9 in Brand geratenen Abfälle eine Emissionen geschützt werden. BlmSchG-Genehmigung? · erneute Brandrisiken minimiert werden. Wenn ja, wer hat sie erteilt? · eine gemeinsame Handlungsbasis von Landratsamt und Welche Auflagen enthielt sie? Gemeindeverwaltung hergestellt und ein wirksamer Hand- lungsdruck aufgebaut wird. Für welchen Zeitraum war sie gültig? · wirtschaftlich tragfähige Entwicklungsperspektiven für das Gab es in der Genehmigung Festlegungen, die eine Lage- Areal erarbeitet werden. rung von Stoffen, wie sie in der Antwort der Staatsregierung vom 14.08.2018 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten · die realen Beseitigungskosten aktuell ermittelt, das Gelän- Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aufgeführt de beräumt und mögliche Altlasten beseitigt werden. sind, als nicht zulässig einzustufen waren? 2. Nach der Offenlegung des Gutachtens der Fa. Buchholz & Partner GmbH vom 24.01.2012 gegenüber der Bürger- Mit freundlichen Grüßen initiative und dem Ortschaftsrat von Lobstädt, Kahnsdorf und Großzössen erwartet der Gemeinderat vom Landrat- Thomas Hellriegel samt und dessen Amtsleiter Dr. Bergmann eine ausführli- Bürgermeister und che Information zu den Aussagen dieses Gutachtens und Vorsitzender des Gemeinderates Neukieritzsch des Ergebnisberichtes der FCB GmbH vom 01.12.2014. Der Termin dafür sollte noch vor den Kommunalwahlen liegen, Neukieritzsch, den 26.03.2019 z. B. zur Gemeinderatssitzung am 23.04.2019. 3. Auf der Grundlage der damals untersuchten Parameter und Verteiler: ausgesprochenen Handlungsempfehlungen ist nachvoll- Landrat des Landkreises Leipzig Herr Graichen, Amtsleiter des ziehbar darzustellen, wie die Umsetzung dieser Empfehlun- Umweltamtes des Landkreises Leipzig Herr Dr. Bergmann, Vi- gen erfolgte? zepräsidentin LDS Frau Staude, Sächsischer Staatsminister für Welche Empfehlung wurde wann und wie realisiert? Umwelt und Landwirtschaft Herr Thomas Schmidt, LVZ u. a. Welche Empfehlung wurde nicht vollzogen und warum wur- Medien de diese nicht vollzogen?
Nr. 4/2019 -5- Amtsblatt Neukieritzsch Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipzig – WK 4 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Gemeinde Neukieritzsch Lfd. Nr. Bezeichnung des Wahlvorschlages des Wahlvor- schlages 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Lfd. Bewerber- Familienname/Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift nummer 01 Lorenz, Silke Dipl.-Kauffrau 1971 Kreudnitzer Allee 5 B, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf 02 Hentschel, Lothar Dipl.-Ing./Rentner 1940 Straße der Einheit 1, 04575 Neukieritzsch 03 Bruncke, Claus Dipl.-Ing./Rentner 1938 Nordstraße 16, 04575 Neukieritzsch 04 Bodenlos, Andreas Bäcker 1976 Lobstädter Straße 28 A, 04575 Neukieritzsch OT Großzössen 05 Günther, Michael Funkmechaniker 1967 Karl-Liebknecht-Straße 6, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf 06 Jope, Lutz Malermeister/Rentner 1949 Nordstraße 16, 04575 Neukieritzsch 07 Rosenheinrich, Holger Dipl.-Bankbetriebswirt BA 1976 Victoriastraße 6, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 08 Tilke, Horst Dipl.-Ing./Rentner 1948 Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 04575 Neukieritzsch 09 Wagner, Michael GF Pro Regio e. V. 1976 Straße des 15. Oktober 8 A, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 10 Reding, Matthias Dipl.-Wirtschaftsinformatiker FH 1974 Zöllsdorfer Straße 8, 04575 Neukie- ritzsch 11 Littmann, Jens Betriebsrat 1974 Dorfplatz 81, 04575 Neukieritzsch OT Kieritzsch 12 Fiedler, Falk Krankenkassenfachwirt 1974 Eisenbahnstraße 8, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 13 Krause, Henny GF (Küchenstudio) 1975 Lobstädter Straße 18, 04575 Neukieritzsch OT Großzössen 14 Wenner, Björn Dipl.-Bauingenieur FH 1976 Görnitzer Straße 2 A, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 2 Freie Wählergemeinschaft Sport Neukieritzsch – FWN Sport 01 Landgraf, Eckard Angestellter 1951 Schleenhainer Straße 4, 04575 Neukieritzsch 02 Ludwig, Sebastian Angestellter 1979 Droßdorfer Straße 2 A, 04575 Neukieritzsch 03 Winkler, Werner freier Autor 1949 Bergisdorfer Straße 17, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 04 Schwarz, Jürgen kaufm. Angestellter 1969 Dorfplatz 62, 04575 Neukieritzsch OT Kieritzsch 05 Werner, Konstanze kaufm. Angestellte 1979 Glück-Auf-Straße 13, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 06 Hauschild, Jens Versicherungskaufmann 1977 Straße der Freundschaft 6, 04575 Neukieritzsch 07 Hauschild, Nancy Kindertagesstättenleiterin 1989 Katharina-von-Bora-Straße 4, 04575 Neukieritzsch 08 Patzig, Nicole Angestellte 1981 Zöllsdorfer Straße 5, 04575 Neukieritzsch 09 Piosek, Stefan Installateur 1977 Straße der Einheit 41, 04575 Neukieritzsch 10 Stock, Sebastian Anlagenbauer 1985 Nordstraße 17, 04575 Neukieritzsch 11 Meiner, Claus Kaufmann 1950 Victoriastraße 5, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
Amtsblatt Neukieritzsch -6- Nr. 4/2019 Lfd. Bewerber- Familienname/Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift nummer 3 Bürger für Deutzen (BfD) 01 Buder, Jens Gleisbauer 1971 Zum Park 7A, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 02 Krummsdorf, Andy Historiker 1987 Ernst-Thälmann-Straße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 03 Schädlich, Sandy Finanzbeamter 1985 Max-Reimann-Straße 10, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 04 Wuttig, Nicole Facharbeiter f. Lagerlogistik 1983 Steigerweg 1, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 05 Emberger, Silvia Grundschullehrerin 1967 Max-Reimann-Straße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 06 Pochanke, Michael Angestellter 1955 Barbarastraße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 07 Tamo, Romy Krankenschwester 1977 Steigerweg 12, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 08 Krutzinna, Regine Verkäuferin 1965 Ernst-Thälmann-Straße 28, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 09 Stoiber, Bodo Gastronom 1959 Ernst-Thälmann-Straße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 10 Pfaff, Jana Sozialversicherungsfachange- 1979 Zum Park 7A, 04575 Neukieritzsch stellte OT Deutzen 4 DIE LINKE 01 Hallert, Hella Industriekauffrau 1955 Straße der Freundschaft 5, 04575 Neukieritzsch 02 Mehnert, Karl-Jürgen Rentner 1949 Straße der Einheit 24, 04575 Neukieritzsch 03 Schmidt, Sabine Historikerin 1974 Katharina-von-Bora-Straße 6, 04575 Neukieritzsch 04 Brummer, Karin Rentnerin 1951 Regiser Straße 15, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 5 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 01 Meckel, Thomas Kriminalhauptkommissar 1968 Altenburger Straße 48, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 02 Bauer, Renate Rentnerin 1953 Bornaer Straße 4, 04575 Neukieritzsch 03 Milbradt-Fobian, Sigrun Maschinistin 1966 Theodor-Sältze-Straße 15, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf 04 Krabbes, Alexander selbständig 1969 Glück-Auf-Straße 60, Gunnar 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 05 Müller, Heidrun Polizeihauptmeisterin 1959 Zöpener Straße 10, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf 6 Freie Demokratische Partei (FDP) 01 Landgraf, Frank Bundeswehrsoldat 1990 Straße des 15. Oktober 3, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 7 Alternative für Deutschland (AfD) 01 Schwitalla, Michael Maschinenführer 1984 Zöpener Straße 12, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf 02 Tille, Rolf Rentner 1950 Pürstener Straße 12, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf Neukieritzsch, den 28.03.2019 Hellriegel Bürgermeister
Nr. 4/2019 -7- Amtsblatt Neukieritzsch Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipzig/WK 4 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl am Sonntag, dem 26.05.2019 in den Ortschaften Lippendorf/Kieritzsch Lfd.-Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlages Wahlvorschlages 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Lfd. Bewerber- Familienname/Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift nummer 01 Littmann, Jens Betriebsrat 1974 Dorfplatz 81, 04575 Neukieritzsch OT Kieritzsch 2 Freiwillige Wählergemeinschaft Neukieritzsch Sport – FWN Sport 01 Schwarz, Jürgen kaufm. Angestellter 1969 Dorfplatz 62, 04575 Neukieritzsch OT Kieritzsch 02 Ohnesorge, Sven Ingenieur 1974 Hauptstraße 31, 04575 Neukieritzsch OT Lippendorf Neukieritzsch, den 28.03.2019 Hellriegel Bürgermeister Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipzig – WK 4 Öffentliche Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlages für die Ortschaftsratswahl am Sonntag, dem 26.05.2019 in der Ortschaft Deutzen Lfd.-Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlages Wahlvorschlages 1 Bürger für Deutzen (BfD) Lfd. Bewerber- Familienname/Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift Nummer 01 Hildebrandt, Silke Angestellte 1968 Steigerweg 16, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 02 Pochanke, Michael Angestellter 1955 Barbarastraße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 03 Krummsdorf, Andy Historiker 1987 Ernst-Thälmann-Straße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 04 Buder, Jens Gleisbauer 1971 Zum Park 7 A, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 05 Emberger, Silvia Grundschullehrerin 1967 Max-Reimann-Straße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 06 Schädlich, Sandy Finanzbeamter 1985 Max-Reimann-Straße 10, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen 07 Wuttig, Nicole Facharbeiter 1983 Steigerweg 1, 04575 Neukieritzsch f. Lagerlogistik OT Deutzen 08 Stoiber, Bodo Gastronom 1959 Ernst-Thälmann-Straße 18, 04575 Neukieritzsch OT Deutzen Es wurde nur ein Wahlvorschlag zugelassen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 KomWG wird die Ortschaftsratswahl als Mehrheitswahl durchgeführt. Jede wählbare Person kann gewählt werden. Neukieritzsch, den 28.03.2019 Hellriegel Bürgermeister
Amtsblatt Neukieritzsch -8- Nr. 4/2019 Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipzig – WK 4 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wohlvorschläge für die Ortschaftsratswahl am Sonntag, dem 26.05.2019 in den Ortschaften Lobstädt/Großzössen/Kahnsdorf Lfd.-Nr. des Bezeichnung des Wahlvorschlages Wahlvorschlages 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Lfd. Bewerber- Familienname/Vorname Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift nummer 01 Meckel, Thomas Kriminalhauptkommissar 1968 Altenburger Straße 48, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 02 Müller, Heidrun Polizeihauptmeisterin 1959 Zöpener Straße 10, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf 03 Milbradt-Fobian, Sigrun Maschinistin 1966 Theodor-Sältze-Straße 15, 04575 Neukieritzsch OT Kahnsdorf 04 Krabbes, selbständig 1969 Glück-Auf-Straße 60, Alexander Gunnar 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 2 Freie Wählergemeinschaft Sport Neukieritzsch - FWN Sport 01 Meiner, Claus Kaufmann 1950 Victoriastraße 5, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 02 Werner, Konstanze kaufm. Angestellte 1979 Glück-Auf-Straße 13, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt 03 Winkler, Werner freier Autor 1949 Bergisdorfer Straße 17, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt Neukieritzsch, den 28.03.2019 Hellriegel Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 1. Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde Neukieritzsch mit seinen Ortsteilen wird in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 - während der allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen - Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von xxxxxxx bis xxxxxxx Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch xxxxxxx xxxxxxx Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr xxxxxxx xxxxxxx in Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3 in 04575 Neukieritzsch Zimmer Einwohnermeldeamt - Erdgeschoss für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsa- chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme sind die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerver- zeichnis zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen (gemeinsamen) Wahlschein für die Kommunalwahlen hat.
Nr. 4/2019 -9- Amtsblatt Neukieritzsch 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter Punkt 1 genannten Öffnungszeiten, spätestens am 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Zimmer Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine verbundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der bar- rierefrei zugänglichen Wahlräume x wird in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. ❏ Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver- zeichnis einlegen bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Brief- wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4. Wer einen Wahlschein - für die Wahl des Europäischen Parlaments hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum Landkreis Leipzig oder durch Briefwahl an dieser Wahl teilnehmen. - für die Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des jeweils kleinsten Wahlgebietes für das er die Wahlberechtigung besitzt und, wenn dieses Gebiet in Wahlkreise eingeteilt ist, des für ihn zuständigen Wahlkreises, oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein für die Europawahl erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deut- schen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 5. Mai 2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh- lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. 6. Einen Wahlschein für die Kommunalwahlen erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnis- ses bis zum 10. Mai 2019 zu beantragen (§ 4 Abs. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes), b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme (10. Mai 2019) entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. 7. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3 in 04575 Neukieritzsch - Einwohnermeldeamt mündlich aber nicht fernmündlich (telefonisch), schriftlich oder elektronisch in dokumentierbarer Form beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm, Fern- schreiben oder E-Mail gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt wer- den. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten und sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wäh- lerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) und unter Nr. 6.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahl- tag, 15.00 Uhr, stellen.
Amtsblatt Neukieritzsch - 10 - Nr. 4/2019 Wer den Antrag für einen anderen bei der Europawahl stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen bei den Kommunalwahlen stellt, ausgenommen er ist als Hilfsperson eines Wahlberech- tigten mit Behinderungen tätig, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. 8. Mit dem Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten - einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat/Stadtrat (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat bzw. zum Stadtbezirksbeirat (wenn im Wahlschein ange- geben), - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln in den Stimmzettelumschlägen und den Wahlschei- nen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe für die Europawahl und die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. 9. Wer durch Briefwahl wählt - kennzeichnet persönlich den/die jeweiligen Stimmzettel, - legt ihn/sie für die Europawahl in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und für die Gemeinderats-/Stadtrats- wahlen und gegebenenfalls die Ortschaftsrats-/Stadtbezirksbeiratswahl und die Kreistagswahl in den gelben Stimm- zettelumschlag und verschließt diese, - unterzeichnet die entsprechenden Versicherungen an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Datums der Unter- zeichnung, - steckt die verschlossenen Stimmzettelumschläge und die betreffenden Wahlscheine in die amtlichen Wahlbriefum- schläge (Europawahl: hellroter Wahlbriefumschlag, Kommunalwahlen: orangener Wahlbriefumschlag) und - sendet die Wahlbriefe an die aufgedruckte Adresse. Bedient sich der Wähler einer Hilfsperson, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherungen an Eides statt zur Brief- wahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der hellrote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Deutsche Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. 10. Informationen zum Datenschutz Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahl- scheins verarbeiteten personenbezogenen Daten: 10.1 a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bun- deswahlgesetzes und den §§ 14 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 4 des Kommunalwahl- gesetzes und § 9 der Kommunalwahlordnung. b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bun- deswahlgesetzes und den §§ 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgeset- zes und den §§ 12 und 13 der Kommunalwahlordnung.
Nr. 4/2019 - 11 - Amtsblatt Neukieritzsch c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zu- sammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlun- terlagen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Absatz 5 der Europa- wahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommunalwahlordnung. d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Kommunalwahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahl- ordnung, § 14 Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung.[1] 10.2 Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. 10.3 Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Sebastian Heinemann, Petersstraße 50 04109 Leipzig; datenschutz@beratungsraum.de 10.4 Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Ein- spruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten für die Europawahl der Kreiswahlleiter Landratsamt Landkreis Leipzig, Kreiswahlleiter – Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna für die Kommunalwahlen das Landratsamt Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunalaufsicht – Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstrafta- ten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. 10.5 Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu ver- nichten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet, - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch angefochten ist oder - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. 10.6 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu: - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grund- verordnung) - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 20 der Europawahlordnung; § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wäh- lerverzeichnis, § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. §§ 21 und 22 der Europa- wahlordnung; § 4 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i. V. m. § 9 Absatz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe Punkt 10.5). 10.7 Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbe- auftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. Neukieritzsch, 29.03.2019 Unterschrift
Amtsblatt Neukieritzsch - 12 - Nr. 4/2019 Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz be- reits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begrün- Eheschließungen det werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Küsse sind das, was von Grundstückes erteilt wird. der Sprache des Paradieses Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass übriggeblieben ist. die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, Joseph Conrad dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in ande- rer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher Das JA-Wort haben sich gegeben: bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Am 15. März 2019 Maria Stephanie Lüdke & Danny Schydlo Gebrauch zu machen. aus dem OT Deutzen im Trauzimmer unserer Gemeinde. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Alt- Im März 2019 schlossen drei weitere Paare im Trauzimmer chemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen unserer Gemeinde den Bund fürs Leben. der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen glückliche und 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig harmonische Ehejahre. bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schrift- Katrin Schröder form kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In die- Standesbeamtin sem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Der Zugang für elektroni- sche Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments Bekanntmachung der Landesdirektion hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen. Sachsen über Anträge auf Erteilung von Leipzig, den 26. Februar 2019 Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gez. Landesdirektion Sachsen Susok Gemarkung Röthigen Referatsleiter Vom 26. Februar 2019 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Zweck- verband Wasser/Abwasser Bornaer Land, Blumrodapark 6, in Emissionswerte der Bodensanierungsanlage 04552 Borna, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagen- Deutzen vom Monat Februar 2019 kumulativ rechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbe- aufgerechnet reinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung Tabelle der monatlich kumulativ erfassten vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, ge- Emissionswerte der BSA Deutzen im Jahr 2019 stellt hat. Die Anträge (Az: L32-0552/21/29, 32-34 und L32-0552/23/2-5) Abgaskom- Dimension Tages- Gefahrene betreffen die vorhandenen Trinkwasserleitungen, sowie die ponenten mittel- Parame- vorhandenen Abwasserleitungen einschließlich Zubehör und grenzwert ter bis Schutzstreifen. 28.02.2019 Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer NO2 mg/Nm³ 150 76,33 der Gemeinde Neukieritzsch (Gemarkung Röthigen Flurst. Nr. SO2 mg/Nm³ 25 9,89 198/2) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten CO mg/Nm³ 50 9,61 Unterlagen in der Zeit CnHm mg/Nm³ 5 0,12 vom 15. April bis einschließlich 13. Mai 2019 in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustra- HCL mg/Nm³ 5 0,42 ße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden Staub mg/Nm³ 5 1,03 (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von Hg µg/Nm³ 30 1,28 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr) Weitere Betriebsparameter können, wie bereits bekannt, live einsehen. auf dem PC-Bildschirm in der Bodeneingangskontrolle ange- Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die sehen werden. Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/verwiesen (da- nach bitte die Rubrik Infrastruktur-Grundbuchbereinigung Die nächste Ausgabe erscheint am: wählen). Im Internet erfolgt die Freischaltung mit Beginn des Freitag, dem 17. Mai 2019 Auslegungszeitraumes. Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. I Annahmeschluss für redaktionelle S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli Beiträge und Anzeigen: 2013 (BGBI. I S. 2749) geändert worden ist, ist der Inhalt der zur Freitag, der 3. Mai 2019 Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich.
Nr. 4/2019 - 13 - Amtsblatt Neukieritzsch Das Einwohnermeldeamt informiert zu Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) seit dem 01.11.2015 Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und ande- Übermittlung in Daten an eine öffentliche Religionsge- ren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- meinschaft durch den Familienangehörigen eines Mit- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in glieds dieser Religionsgemeinschaft den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsge- Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 meinschaft Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesell- ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht schaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42, Abs. mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermit- 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten über- telt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder mitteln: Vor- und Familiennamen, Geburtsdaten, Geschlecht, Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell- der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. schaft, derzeitige Anschriften, Auskunftssperren nach § 51 Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Eheju- sowie Sterbetag. biläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Perso- Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus nalmanagement der Bundeswehr dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwoh- Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit nern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Familienna- hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermit- me, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte telt die Meldebehörde im März eines jeden Jahres Familien- weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende name, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehe- mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. jubiläum. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen werden die gem. § 58 c Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Sol- Alters- und Ehejubiläen nur noch nach den oben genannten datengesetz - SG) Übermittlung personenbezogener Daten Kriterien veröffentlicht. durch die Meldebehörden. Bei einem Widerspruch bis zum Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage 31.März werden die Daten nicht übermittelt. Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Le- Eintragung von Übermittlungssperren bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren Betroffene Personen haben weiterhin das Recht, den o. g. Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift. Übermittlungen ihrer Daten zu widersprechen. Dies geschieht Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von auf Antrag. Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet Formulare dazu gibt es im Internet unter www.neukieritzsch.de werden. oder persönlich im Einwohnermeldeamt. Gemeindeinformationen Die Ämter der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch sind telefonisch zu erreichen Bürgermeister/Sekretariat, Herr Hellriegel/Frau Zippel 80312 gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de Amtsleiterin Hauptamt, Frau Jung 80324 p.jung@neukieritzsch.de Standesamt, Frau Schröder 80323 k.schroeder@neukieritzsch.de Standesamt, Herr Gohr 80314 a.gohr@neukieritzsch.de Personalamt, Frau Hapke 80330 r.hapke@neukieritzsch.de Einwohnermeldeamt, Frau Teichert 80316 g.teichert@neukieritzsch.de Ordnungsamt, Herr Jockisch 80319 k.jockisch@neukieritzsch.de Soziales, Frau Borschke 80315 b.borschke@neukieritzsch.de Vollzugsbedienstete, Fundbüro, Frau Ott 80332 a.ott@neukieritzsch.de Amtsleiterin Kämmerei, Frau Herwig 80328 k.herwig@neukieritzsch.de Kasse, Rechnungslegung, Betriebskostenabrechnung, Frau Ludwig 80322 k.ludwig@neukieritzsch.de Kasse, Hundesteuer, Haushalt, Frau Belke 80320 a.belke@neukieritzsch.de Gewerbesteuern, Mieten und Pachten, Frau Wolf 80335 c.wolf@neukieritzsch.de Grundsteuern und Liegenschaften, Herr Dergewitz 80321 m.dergewitz@neukieritzsch.de Amtsleiter Bau, Herr Hertzsch 80327 r.hertzsch@neukieritzsch.de Bauverwaltung, Frau May 80325 s.may@neukieritzsch.de Vermietung, Verpachtung, Frau Beyer 80326 m.beyer@neukieritzsch.de Tief-und Hochbau, Herr Köhler 80329 t.koehler@neukieritzsch.de Unterhaltung/Instandhaltung, Herr Pohlers 80336 m.pohlers@neukieritzsch.de Bauarchiv, Frau Gabler 80334 m.gabler@neukieritzsch.de
Amtsblatt Neukieritzsch - 14 - Nr. 4/2019 Öffnungszeiten Sprechzeiten des Polizeistandortes Neukieritzsch der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch Dienstag: 09.00 – 11.30 Uhr Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Telefon: 034342 689990, Fax: 03433 244106 – Polizeidienst- Mittwoch: geschlossen stelle Borna Donnerstag: 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr Die Sprechstunde der Schiedsstelle Haus- und Postadresse: 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 3 Fax: 034342 50275 oder 80333, Tel.: 034342 803-0 Momentan findet keine Sprechstunde der Schiedsstelle E-Mail: gemeindeverwaltung@neukieritzsch.de statt. Internet: www.neukieritzsch.de Öffnungszeiten der Bibliothek im Gemeindeamt Neukieritzsch Öffnungszeiten Sozialamt Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag:13.00 bis 17.00 Uhr Tel.: 034342 803-18 Mittwoch: geschlossen Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek Deutzen, Tel.: 034342 80315 Barbarastraße 20 Montag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet am Dienstag, dem 07.05.2019, 17.00 Uhr im Ge- Öffnungszeiten der Wäscherolle am Bahnhof meindeamt, Büro des Bürgermeisters statt. Zusätzliche Termine in dringenden Angelegenheiten kön- dienstags von 8.00 bis 16.00 Uhr nen Sie im Sekretariat unter 034342 80312 vereinbaren. donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr Veranstaltungsvorschau für April/Mai 18.04.2019 Am Bürgerhaus, Großzössen Osterfeuer mit der IG „Neue Helene“ e. V. und der OW Großzössen 21.04.2019 18:00 Uhr Grillplatz im Kulturpark, Deutzen Osterfeuer mit Fußballern des SV Blau-Weiß Deutzen und „Gemeinsam für Deutzen e. V. 30.04.2019 Brikettpresse, Lobstädt Maibaumsetzen 30.04.2019 Marktplatz, Neukieritzsch Maibaumsetzen 01.05.2019 08:00 Uhr Bruchteiche, Neukieritzsch Anangeln der Sportangelgruppe Neukie- ritzsch 01.05.2019 10:00 Uhr Parkarena, Neukieritzsch Großer Preis der Parkarena 05.05.2019 14:30 Uhr Festsaal der Gemeinde, Neukieritzsch Kaffeekonzert des Gemischten Chores Neukieritzsch e. V. 11.05.2019 Bürgerhaus, Großzössen Mitgliederversammlung der IG „Neue Hele- ne“ e. V. 18.05.2019 Gasthof, Ramsdorf „Alles singt“ mit dem Männerchor 18.05.2019 Stadion, Neukieritzsch Sparkassen-Kinder- und Jugendspiele (Mehrkampf) des LK Leipzig und Landes- meisterschaften Team Senioren 19.05.2019 Stadion, Neukieritzsch Sparkassen-Kinder- und Jugendspiele (Mehrkampf) des LK Leipzig und Landes- meisterschaften Team Senioren 21.05.2019 Gaststätte „Petersilie“,Regis-Breit. Ehrungsveranstaltung des Chorleiters Joa- chim Rose des Männerchores Regis-Brei- tingen 30.05.2019 10:00 Uhr Vereinshaus NKC, Neukieritzsch Vereinsfest des Neukieritzscher Karnevals- clubs 31.05.2019 - 02.06.2019 Am Bürgerhaus, Großzössen Dorffest
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