BOTSCHAFT DES GEMEINDEVORSTANDES - Gemeinde ...
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Gemeinde Bergün Filisur BOTSCHAFT DES GEMEINDEVORSTANDES für die Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Bergün Filisur Ansetzung einer Urnenabstimmung Die für Mittwoch, 11. November 2020, angesetzte Gemeindeversammlung musste kurzfristig ab- gesagt werden. Es handelte sich dabei um eine Vorsichtsmassnahme angesichts einer Häufung von Ansteckungen mit dem Corona-Virus im Albulatal und in der Gemeinde Bergün Filisur. Anstelle der Gemeindeversammlung wurde zwischen 9. November und 1. Dezember 2020 eine schriftliche Vernehmlassung über die vorgesehenen Traktanden durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pande- mie und der aktuellen Fallzahlen in der Region Albula und der Gemeinde Bergün Filisur musste auch die für 9. Dezember 2020 vorgesehene Gemeindeversammlung abgesagt werden. Stattdes- sen wurde gemäss der notrechtlichen Ermächtigungsverordnung für die Gemeinden des Kantons Graubünden vom 3. November 2020 eine Urnenabstimmung angesetzt. Die Urnengemeinde vom 20. Dezember 2020 findet gemäss den Bestimmungen der notrechtlichen Ermächtigungsverord- nung der Regierung des Kantons Graubünden vom 3. November 2020 sowie den Bestimmungen des Abstimmungs- und Wahlgesetzes der Gemeinde Bergün Filisur statt. Verschiebung der Traktanden Abfallgesetz und Entsorgungshalle An dieser Urnenabstimmung sollte auch über die Traktanden der Vernehmlassung abgestimmt werden. Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 25 verschiedene Stellungnahmen ein- gegangen, wobei eine Stellungnahme von 46 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aus Bergün und Latsch unterzeichnet wurde. Es äusserten sich 50 Einwohnerinnen und Einwohner (46 davon in gemeinsamer Eingabe), 18 Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer sowie 3 Vereine. Sämt- liche Stellungnahmen betrafen die Geschäfte Abfallgesetz und Entsorgungshalle mit Lagerräumen; betreffend den Parkvertrag Parc Ela gingen keine Stellungnahmen ein. Der Vorstand nimmt diese Stellungnahmen entgegen und wird diese eingehend prüfen und beantworten. Aus terminlichen Gründen kann an der Urnengemeinde noch nicht über die Geschäfte Abfallgesetz und Entsor- gungshalle befunden werden. Der Vorstand hat daher in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2020 beschlossen, diese Geschäfte nochmals zu prüfen und baldmöglichst in einer allenfalls bereinigten Version der Gemeindeversammlung vorzulegen. Über das Geschäft Parkvertrag Parc Ela kann, wie vorgesehen, an der Urnengemeinde befunden werden. Die folgende Botschaft orientiert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die der Ur- nengemeinde vorgelegten Geschäfte. Sämtliche Beilagen können auf der Webseite der Ge- meinde (www.berguenfilisur.ch) oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und werden auf Wunsch gerne auch per Briefpost zugestellt. Filisur, 3. Dezember 2020 Namens des Gemeindevorstandes Luzi C. Schutz Pina Fischer Gemeindepräsident Gemeindekanzlistin
Geschäft 1 Erneuerung Parkvertrag Parc Ela 2022–2031 Wie alle 16 Schweizer Naturpärke muss sich auch der Parc Ela alle 10 Jahre erneut beim Bund um die Anerkennung (Label) bewerben. Als Teil des Gesuchs muss der noch bis Ende 2021 gültige Parkvertrag zwischen den Gemeinden und dem Verein Parc Ela für die Jahre 2022 bis 2031 ver- längert werden. Die Bevölkerung kann somit entscheiden, ob ihre Gemeinde für weitere 10 Jahre Teil des Parc Ela bleiben soll. Der Parkvertrag regelt die Aufgaben und Rollen zwischen den Park- gemeinden und der Parkträgerschaft (Verein Parc Ela). Er kommt grundsätzlich zustande, wenn vier der sechs Gemeinden ihm zustimmen. Gemeinden, die den Parkvertrag ablehnen, sind ab 2022 nicht mehr Teil des Parc Ela. Die Vorstände der sechs Parkgemeinden Albula/Alvra, Bergün Filisur, Davos (Davos Wiesen), Lan- tsch/Lenz, Schmitten und Surses haben sich auf einen neuen Parkvertrag geeinigt, der sich nur in wenigen Punkten gegenüber dem bisherigen Vertrag unterscheidet. Die Gemeinden zahlen wei- terhin einen Mitgliederbeitrag (seit 2005 unverändert jährlich 17 Franken pro Kopf) an den Verein Parc Ela. Eine Erhöhung des Beitrags ist nicht vorgesehen. Neu wurde ein Artikel in den Vertrag aufgenommen, der einer einzelnen Gemeinde den vorzeitigen Austritt erlauben würde, wenn ein Projekt nachweislich einzig aufgrund des Standorts im Parc Ela nicht genehmigt respektive bewil- ligt würde. Unser Naturpark hat sich in den letzten Jahren erfreulich gut entwickelt. Gäste und Einheimische, aber auch unsere Natur und Landschaft profitieren von den zahlreichen Projekten des Vereins Parc Ela. Anfängliche Befürchtungen, dass ein Regionaler Naturpark zu Einschränkungen und Behin- derungen führt, sind weder im Parc Ela noch in einem der anderen 15 Naturpärke der Schweiz eingetreten. Im Gegenteil: Auch bei uns konnte der Parc Ela viel bewegen und auslösen, das ohne Naturpark nicht möglich gewesen wäre. Zahlreiche Anlässe und Bildungsveranstaltungen rücken unsere reiche Natur und Kultur ins Bewusstsein. Sanierte Trockenmauern, neue Feuchtgebiete oder gepflegte Hecken bieten nicht nur wertvolle Lebensräume, sondern machen auch unsere Landschaft attraktiver. Gemäss einer Gästebefragung der ETH Zürich ist 2018 bereits jeder achte Sommergast dank dem Parc Ela in unsere Region gekommen; der Parc Ela hat damit jährlich 8,8 Millionen Franken touristische Wertschöpfung auslösen können. Der Verein Parc Ela selbst ist zu einem Kleinunternehmen herangewachsen, weist aktuell ein Jahresbudget von rund 2,2 Mio. Fran- ken auf und bietet rund 10 Vollzeitstellen. Trotz der positiven Entwicklung gibt es im Parc Ela noch viel zu tun. Die Gemeinde und der Verein Parc Ela stellen unter anderem weiteren Handlungsbedarf im Bereich Wirtschaft fest: Bei der Her- stellung und Vermarktung von Regionalprodukten, aber auch beim gemeinsamen Marktauftritt im Tourismus stecken noch ungenutzte Einkommensmöglichkeiten. Auch bei der Kulturförderung und beim Zusammenbringen von Menschen, Dörfern und Tälern will der Parc Ela in den nächsten Jah- ren zusätzliche Akzente setzen. Über das Geschäft wurde zwischen 9. November und 1. Dezember 2020 eine schriftliche Ver- nehmlassung durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen dazu eingegangen, weshalb an der Urne darüber befunden werden kann. Beilage (unter www.berguenfilisur.ch oder auf Bestellung): Parkvertrag Parc Ela 2022-2031 Antrag: Der Gemeindevorstand beantragt der Urnengemeinde die Annahme des Parkver- trags Parc Ela 2022–2031. Geschäft 2 Strassensanierung und Hangentwässerung «Millionenrank»–Clavadi (Latscherhalde) Das Strassenstück zwischen dem sogenannten «Millionenrank» und der Einfahrt zum Quartier Clavadi an der Latscherhalde (Spuenda da Latsch) oberhalb des Bahnhofs Bergün ist bereits seit einigen Jahren stark sanierungsbedürftig. Auf einer Länge von ca. 10 Metern ist zudem das Hang- wasser abzuleiten und zu entwässern. Dieser Abschnitt muss derzeit jeden Herbst durch den Werkdienst mit viel Aufwand mit Brettern eingekleidet, um anschliessend während der gesamten 2/8
Winterzeit mit einem Heizkabel abgetaut und von Eisbildung freizuhalten. Jeweils im Frühling müs- sen diese aufwändigen Massnahmen wieder entfernt werden. Die Sanierung sieht die Entwässe- rung des Teilstücks mit Ergänzung der Mauer sowie die Strassensanierung mit Belagseinbau und Entwässerung auf der gesamten Länge vor. Eine Meteorleitung und bergseitige Entwässerung ist nicht vorgesehen, weshalb das Teilstück kostengünstiger umgesetzt werden kann als das im Jahr 2020 realisierte Teilstück in Sumas-chels. Die Kosten für die Gesamtsanierung werden vom be- auftragten Ingenieurbüro Caprez mit CHF 284'000.00 veranschlagt, weshalb der Gemeindevor- stand einen Kredit in dieser Höhe beantragt. Damit diese dringenden Massnahmen noch im Jahr 2021 umgesetzt werden können, müssen sie in die Investitionsrechnung 2021 aufgenommen und im Frühling möglichst rasch angegangen wer- den. Aufgrund dieser Dringlichkeit wird das Geschäft der Urnengemeinde vorgelegt. Beilage (unter www.berguenfilisur.ch oder auf Bestellung): Pläne des Projekts und Kostenzusam- menstellung Antrag: Der Gemeindevorstand beantragt der Urnengemeinde, dem Kredit von CHF 284'000.00 für die Strassensanierung und Hangentwässerung «Millionenrank» (Lat- scherhalde) zuzustimmen. Geschäft 3 Budget 2021 der Gemeinde Bergün Filisur Der Gemeindevorstand legt Ihnen das Budget 2021 der Gemeinde Bergün Filisur vor. Um die Auf- gabenerfüllung der Gemeinde zu gewährleisten muss das Budget per Anfang Jahr vorliegen und kann nicht aufgeschoben werden. Daher wird es der Urnengemeinde vorgelegt. Die Erfolgsrechnung 2021 der Gemeinde Bergün Filisur weist gemäss Budget bei einem Aufwand von CHF 9'340'630 und einem Ertrag von CHF 9'610'950 einen Ertragsüberschuss von CHF 270'320 aus. Das Investitionsbudget 2021 basiert vollständig auf den gefassten Kreditbe- schlüssen der Gemeindeversammlung und des Gemeindevorstandes. Es sind Nettoinvestitionen von CHF 1'414'000 vorgesehen. Die folgenden Erläuterungen geben nähere Auskunft zu einigen nennenswerten Positionen: Erfolgsrechnung 0220: Bauverwaltung 3010.00 Da dem Bauamt neu auch der Werkdienst unterstellt ist, ist mit gewissen Mehrkosten zu rechnen. 4210.00 Aufgrund vermehrter Bautätigkeit kann mit gewissen Mehreinnahmen bei den Gebühren gerechnet werden. Über dieses Konto laufen teilweise auch Weiterverrechnungen von externen Kosten (z. B. externe Berater). 0291: Gemeindehaus Filisur 3010.00 Infolge Rückführung des Werkdienstes in die Gemeinde werden die Löhne des Reinigungspersonals für das Gemeindehaus neu direkt diesem Konto belastet. Stattdessen entfällt das Konto 3612.81, Forst-Werkbetrieb Albula Unterhalt. Leistungen des Werkdienstes am Gemeindehaus werden künftig intern verrechnet. 3131.01 Planungen für neue Pflästerung und Entwässerung des Gemeindehausplatzes 3144.01 Aus Sicherheitsgründen muss ein neues Schliesskonzept für das ganze Haus sowie ein zeitgemässes Zutrittssystem für die Gemeindekanzlei umgesetzt werden. 3/8
3612.81 Siehe Erläuterungen oben bei Konto 3010.00. 1610: Militärische Verteidigung 3612.00 Einkauf der Pflichtschützen der ehemaligen Gemeinde Bergün/Bravuogn sowie jährlicher Beitrag regi- onale Schiessanlage. 1620: Zivilschutz (allgemein) 3151.00 Aufgrund von Auflagen bei Inspektionen müssen gewisse Anpassungen an den Lüftungen der Zivil- schutzanlagen vorgenommen werden. 2130: Oberstufe / Sekundarstufe I 3612.00 Beitrag an Oberstufenverband Albula, abhängig von Einwohner- und Schülerzahl 2170: Schulliegenschaft Bergün 3010.00 Infolge Rückführung des Werkdienstes in die Gemeinde werden die Löhne des Abwartspersonals für die Liegenschaften direkt diesem Konto belastet. Stattdessen entfällt das Konto 3612.81, Forst-Werk- betrieb Albula Unterhalt. Leistungen des Werkdienstes an den Liegenschaften werden künftig intern verrechnet. 3140.00 Der Zaun um den Sportplatz sowie der Steg in das Obergeschoss der Mehrzweckhalle müssen er- neuert werden. 3150.00 Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Gemeindearchivs Bergün/Bravuogn 2171: Schulliegenschaft Filisur 3010.00 Infolge Rückführung des Werkdienstes in die Gemeinde werden die Löhne des Abwartspersonals für die Liegenschaften direkt diesem Konto belastet. Stattdessen entfällt das Konto 3612.81, Forst-Werk- betrieb Albula Unterhalt. Leistungen des Werkdienstes an den Liegenschaften werden künftig intern verrechnet. 3131.01 Die anstehende Erneuerung des Turnhallendachs wird geplant und gleichzeitig die Installation einer Solaranlage geprüft. 3144.00 Verschiedene Unterhaltsarbeiten am Schulhaus (Malerarbeiten, Duschen, Lichtschacht etc.) und Schulhausplatz (Belag) 3636.01 Das Bibliothekswesen wird neu organisiert. Siehe unten «3110: Ortsmuseum». 3110: Ortsmuseum 3010.00 Das Personal der Bibliothek Bergün ist künftig nicht mehr über die Gemeinde angestellt. Stattdessen wird eine private Organisation in Zusammenarbeit mit der Bibliothek Filisur angestrebt. Die neue Or- ganisation wird von der Gemeinde mit finanziellen Beiträgen unterstützt. 3290: Kultur, übrige 3636.03 Beiträge an Bibliotheken – siehe oben «3110: Ortsmuseum» 3410: Sport 3636.01 Beitrag an die Weiterentwicklung der Biathlon-Arena Lantsch/Lenz gemäss regionalem Verteilschlüs- sel 3420: Freizeit 3141.00 Verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Wanderwegs Streda–Urmina (ehemaliger Säu- merweg gegenüber Bergünerstein) 6150: Gemeindestrassen 3141.10 Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Gemeindestrassen neu eingeteilt in «Dorfstrassen und 3141.11 Plätze», «Alpstrassen und Feldwege» und «Forststrassen». Die Aufwände für den laufenden Unter- 3141.12 halt bewegen sich im Rahmen der Vorjahre. 3910.01 Infolge Rückführung des Werkdienstes in die Gemeinde werden die Dienstleistungen neu intern ver- rechnet, nicht mehr mit dem Forst- Werkbetrieb Albula abgerechnet. 3454: Strassenbeleuchtung 3141.00 An der Schlittelbahnbeleutung zwischen Preda und Bergün sind aus Sicherheitsgründen verschie- dene Verbesserungen notwendig. Dank der Umsetzung der Rohranlage durch das EW können diese endlich umgesetzt werden. 6190: Werkbetrieb Infolge Rückführung des Werkbetriebs in die Gemeinde wurde dieser Bereich in der Erfolgsrechnung neu geschaffen. Die Aufwände des Werkdienstes werden grösstenteils intern weiterverrechnet (z. B. Liegenschaften, Wasser, Strassen etc.) 7101: Wasserversorgung (Gemeindebetrieb) 4/8
3010.00 Infolge Rückführung des Werkbetriebs werden die Löhne der Wasserversorgung (insbesondere Brun- 3910.01 nenmeister) neu direkt der Wasserversorgung belastet. Die Leistungen des Werkdienstes für die Wasserversorgung werden intern verrechnet. 3111.00 Gemäss Fusionsbeschluss müssen auf Gebiet der ehemaligen Gemeinde Filisur Wasserzähler instal- 4511.00 liert werden. Für die Beschaffung dieser Zähler wurde ein Kantonsbeitrag gesprochen, weshalb der Betrag nun aus einem Fonds des Eigenkapitals entnommen werden kann. 3143.01 Am Netz der Wasserversorgung in der ganzen Gemeinde sind verschiedene dringende Massnahmen zu treffen. In Bergün bestehen teilweise Auflagen aus einer Inspektion, in Filisur müssen insbeson- dere viele Schieber im Dorfnetz erneuert werden. 7201: Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) 3010.00 Infolge Rückführung des Werkbetriebs werden die Löhne der Abwasserbeseitigung (insbesondere 3901.01 Klärwärter) neu direkt der Abwasserbeseitigung belastet. Die Leistungen des Werkdienstes für die Ab- wasserbeseitigung werden intern verrechnet. 3131.01 Die ARA Bergün muss umfassend saniert bzw. ersetzt werden. Hinzu kommt die Verpflichtung zur Er- stellung von Klein-ARAs in Stuls und Jenisberg. Die entsprechenden Planungen wurden durch den Vorstand vergeben und sind im Gange. 7301: Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) 3149.01 Beschaffung und Umsetzung des Molok-Systems für Bergün (in Filisur bereits vorhanden) 7710: Friedhof und Bestattung 3143.01 Die Kirchenmauern in Filisur und Stuls und die Friedhofmauer in Bergün müssen an verschiedenen Stellen ganz oder teilweise saniert werden. 8180: Alpwirtschaft 3144.00 Bei den beiden Milchviehalpen Alp digl Chant und Alp Prosot sind verschiedene Sanierungsmassnah- men (insbesondere in den Käsereien) sofort umzusetzen. 8200: Forstwirtschaft 3612.80 Betrag gemäss Budget der (in Gründung befindlichen) neuen Organisation «Forst Albula» 8715: Kraftwerk Preda Das sanierte Kraftwerk Preda wird neu nicht mehr in der EW-Rechnung, sondern im Finanzvermögen der Gemeinde Bergün Filisur geführt. Aufsicht, Betrieb und Unterhalt werden weiterhin durch das EW Bergün Filisur gewährleistet. Nach Betriebskosten und Abschreibungen von jährlich CHF 250'000 ist mit einem jährlichen Nettoertrag aus dem KW Preda für die Gemeinde von mehr als CHF 300'000 zu rechnen. 9633: Liegenschaft Vivel Die Liegenschaft Vivel in Bergün («EW-Haus») wird neu nicht mehr in der EW-Rechnung, sondern im Finanzvermögen der Gemeinde Bergün Filisur geführt. Investitionsrechnung 6150: Gemeindestrassen 5010.03 Erschliessung Jenisberg Strasse & Investitionsbeiträge Kanton Erschliessung Jenisberg Strasse: Mit 6310.03 der Sanierung der historischen Bogenbrücke bei Wiesen-Station wurde ein wichtiger Schritt zur zeit- gemässen Erschliessung der Fraktion Jenisberg sowie der Wälder oberhalb gemacht. In Koordination mit anderen Projekten in Jenisberg ist im Jahr 2021 insbesondere die Verbesserung der Strasse ober- halb von Jenisberg vorgesehen. 5010.28 Sanierungsprojekt Millionenrank–Clavadi inkl. Hangentwässerung: Siehe Erläuterungen zu Geschäft Nr. 2. Die Aufnahme ins Budget 2021 erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung zum vorliegenden Kre- dit. 6190: Werkbetrieb 5060.01 Anschaffung Lindner: Das Kommunalfahrzeug der Marke Lindner hat seine Lebensdauer erreicht und muss daher ersetzt werden. Der entsprechende Kredit wurde vom Gemeindevorstand in seiner Kom- petenz beschlossen. 7201: Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) 5620.01 Beitrag Sanierung ARA La Nois: Aufgrund der Zugehörigkeit der ehemaligen Gemeinde Filisur muss sich die Gemeinde Bergün Filisur an der dringenden Sanierung der ARA La Nois in Surava beteiligen. Der entsprechende Kredit wurde vom Gemeindevorstand in seiner Kompetenz beschlossen. Beilage (unter www.berguenfilisur.ch oder auf Bestellung): Budget 2021 Gemeinde 5/8
Antrag: Der Gemeindevorstand beantragt der Urnengemeinde, das Budget 2021 der Ge- meinde Bergün Filisur in vorliegender Form zu genehmigen. Geschäft 4 Leistungsvereinbarung und Globalbudget 2021 EW Bergün Filisur Das Elektrizitätswerk der Gemeinde Bergün Filisur (EW Bergün Filisur [EWBF]) soll die Stromver- sorgung der Gemeinde wie ein Unternehmen im Eigentum der Gemeinde erfüllen. Mit der aktuellen Rechtsform ist dies nur möglich, wenn Instrumente der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) eingesetzt werden, wie es auf kantonaler Ebene bereits geschieht. Dabei werden die Auf- gaben im Rahmen einer Leistungsvereinbarung (LV) und die Finanzen in einem Globalbudget (GB) definiert. Die entsprechenden Anpassungen in der Gemeindeverfassung und dem EW-Gesetz wur- den im Jahr 2020 von der Urnengemeinde und der Gemeindeversammlung beschlossen. Mit den neuen Instrumenten überträgt der Gemeindevorstand einen Teil seiner Verantwortung der EW-Kommission, welche die strategische Führung des EWBF neu weitgehend übernimmt. Sie soll die Stromversorgung wie ein Verwaltungsrat eines Unternehmens weitgehend selbständig erfüllen. Dazu steht das Globalbudget (GB) zur Verfügung, in welchem die Finanzflüsse definiert werden. Mit dieser Lösung erhält die EW-Kommission die nötigen Kompetenzen, um Strom auch mehrjährig für einen günstigen Preis beschaffen zu können. Der Gemeindevorstand ist mit einem Mitglied in der EW-Kommission vertreten und behält die Oberaufsicht. Das renovierte Kraftwerk Preda (KW Preda) verbleibt im Eigentum der Gemeinde (Finanzvermö- gen). Der im eigenen Kraftwerk produzierte Strom wird durch das EWBF lokal vermarktet, womit die Energie und die Wertschöpfung in der eigenen Gemeinde bleibt. Das EWBF entschädigt die Gemeinde für bezogene Energie zu den gleichen Bedingungen wie für extern beschaffte Energie. Die Liegenschaft Vivel in Bergün verbleibt ebenfalls im Eigentum der Gemeinde. Das EWBF mietet die für die Versorgung nötigen Teile der Liegenschaften. Mit dem vorliegenden Globalbudget wird dem Elektrizitätswerk der Gemeinde Bergün Filisur zur Sicherstellung des im Rahmen der Leistungsvereinbarung definierten Versorgungsauftrages für das Jahr 2021 ein Globalbudget zur Verfügung gestellt, welches bei einem Aufwand von CHF 3.087 Mio. und einem Ertrag von CHF 3.018 Mio. mit einem Aufwandüberschuss von CHF 0.069 Mio. rechnet. Für Investitionen in Netz und Anlagen sind CHF 0.6 Mio. vorgesehen. Beilage (unter www.berguenfilisur.ch oder auf Bestellung): Leistungsvereinbarung und Global- budget 2021 EW Bergün Filisur Antrag: Der Gemeindevorstand und die EW-Kommission beantragen der Gemeindever- sammlung, die Leistungsvereinbarung und das Globalbudget 2021 des EW Bergün Filisur in vorliegender Form zu genehmigen. Geschäft 5 Festlegung Steuerfuss 2021 Gemäss Art. 33, Ziff. 3, der Gemeindeverfassung wird der Steuerfuss durch die Gemeindever- sammlung festgelegt. Gemäss Art. 3 und Art. 6 des Steuergesetzes der Gemeinde Bergün Filisur legt die Gemeindeversammlung den Steuerfuss der Einkommens- und Vermögenssteuern, der Liegenschaftssteuer sowie der Handänderungssteuer für das nachfolgende Steuerjahr spätestens im Dezember fest. Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden gemäss Art. 3 des Steuerge- setzes in Prozenten der einfachen Kantonssteuer erhoben; derzeit liegen sie bei 130%. Die Han- dänderungssteuer beträgt gemäss Art. 5 des Steuergesetzes maximal 2.0%; sie beträgt derzeit 2.0%. Die Liegenschaftssteuer beträgt gemäss Art. 6 des Steuergesetzes maximal 2.0 Promille; derzeit liegt sie bei 2.0 Promille. Die Jahresrechnungen der letzten Jahre sowie die Finanzplanung für die nächsten Jahre zeigen auf, dass die Gemeinde Bergün Filisur inzwischen finanziell besser aufgestellt ist als früher. Der Gemeindevorstand plant die Finanzen im Sinne einer nachhaltigen Einnahmen- und Ausgabenpo- 6/8
litik langfristig. Als Grundlage dazu dienen in Zukunft angepasste Gesetze über die spezialfinan- zierten Bereiche Wasser, Abwasser, Entsorgung und Tourismus, eine realistische, gestaffelte und «vorsichtige» Investitionsplanung sowie sich die derzeit in Umsetzung befindlichen Neuorganisati- onen von Gemeinde und EW. Es kann festgestellt werden, dass sich die Finanzen weiterhin positiv entwickeln und eine Anpas- sung des derzeit sehr hohen Steuerfusses in absehbarer Zeit ins Auge gefasst werden kann. Dazu tragen insbesondere auch die zu erwartenden Einnahmen des sanierten Kraftwerks Preda bei, die einen sehr positiven Einfluss auf die weitere Entwicklung der Finanzen haben können. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erach- tet der Vorstand eine Anpassung des Steuerfusses bereits auf das Jahr 2021 jedoch noch als zu unsicheren und daher nicht verantwortungsvollen Schritt. Der Gemeindevorstand wird die Entwick- lung der Finanzen weiterhin genau im Auge behalten und eine Anpassung des Steuerfusses zu gegebener Zeit prüfen. Der Gemeindevorstand beantragt daher der Urnengemeinde, die Steuers- ätze der Einkommens- und Vermögenssteuer, der Handänderungssteuer und der Liegenschafts- steuer für das Jahr 2021 unverändert zum Vorjahr zu belassen. Antrag: Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss der Einkommens- und Vermögenssteuern für das Jahr 2021 auf 130 Prozent der einfachen Kan- tonssteuern, den Steuerfuss der Handänderungssteuer für das Jahr 2021 auf 2.0 Prozent und den Steuerfuss der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2021 auf 2.0 Promille festzulegen. Geschäft 6 Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Bergün Filisur Aufgrund von Änderungen im kantonalen Steuergesetz betreffend die Erbschafts- und Schen- kungssteuer müssen die kommunalen Steuergesetze per 1. Januar 2021 angepasst werden. Dazu müssen einige Artikel aufgehoben werden, die aufgrund des nun für die Gemeinden geltenden kantonalen Gesetzes für die Erbschafts- und Schenkungssteuern im kommunalen Gesetz nicht mehr geregelt werden müssen. Neu wird von einer Erbschaftssteuer und nicht mehr von einer Erbanfallsteuer gesprochen. Im Steuergesetz werden zudem einige Präzisierungen in Bezug auf die Fälligkeit der Steuern sowie in Bezug auf die Hundesteuern angebracht. Die Teilrevision wurde von der kantonalen Steuerverwaltung vorgeprüft und ist anschliessend von der Kantonsregierung zu genehmigen. Da die Teilrevision per 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, kann das Geschäft nicht aufgeschoben werden und wird daher der Urnengemeinde vorgelegt. Folgende Anpassungen im Steuergesetz sollen angebracht werden: Art. 1 […] Die Gemeinde Bergün Filisur erhebt folgende Steuern nach diesem Gesetz: a) eine Erbanfall und Schenkungssteuer Aufgehoben b) eine Hundesteuer […] 5. ERBANFALL- UND SCHENKUNGSSTEUER ERB- Titel 5. wird an neue Bezeichnung angepasst. SCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER Art. 7 Der Erbanfall- und Schenkungssteuer unterliegt […]. Art. 7 wird vollständig aufgehoben. Art. 8 Steuerpflichtig ist der Empfänger der Zuwendung, […]. Art. 8 wird vollständig aufgehoben. Art. 9 Von der Erbanfall- und Schenkungssteuer sind […]. Art. 9 wird vollständig aufgehoben. Art. 10 Für die Steuerberechnung werden abgezogen: […]. Art. 10 Abs. 1 wird aufgehoben. Die in Absatz 1 festgelegten Beträge sind […]. Art. 10 Abs. 2 wird aufgehoben. Bei teilweiser Steuerpflicht werden […]. Art. 10 Abs. 3 wird aufgehoben. Bei mehreren Zuwendungen an den gleichen […]. Art. 10 Abs. 4 wird aufgehoben. Die Steuer beträgt: Art. 10 Abs. 5 bleibt unverändert bestehen. a) für den elterlichen Stamm 4.0 Prozent; 7/8
b) für den grosselterlichen Stamm 10.0 Prozent; c) für die übrigen Begünstigten 25.0 Prozent. Art. 11 Die Erbanfallsteuer ist aus dem Nachlass […]. Art. 11 wird vollständig aufgehoben. Art. 14 Von der Entrichtung der Hundesteuer sind befreit: Art. 14 wird präzisiert. Von der Entrichtung der Hundesteuer ist der Hundehal- ter/die Hundehalterin für die folgenden Arten von Hun- den befreit: […] Art. 15 Die Steuer beträgt für den ersten Hund […]. Der Gemeindevorstand kann diese Ansätze […]. Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf Art. 15 Abs. 3 wird leicht angepasst, um eine allfällige Gemeindegebiet gehalten, ist die Steuer nur pro rata, Doppelbesteuerung zu vermeiden. mindestens jedoch für drei Monate, geschuldet. Die Steuer ist jährlich zu entrichten. Die Rechnungsstel- Art. 15 Abs. 4 wird leicht angepasst. lung erfolgt jeweils anfangs Jahr. Art. 19 Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden auf Art. 19 Abs. 1 wird angepasst. Ende des Steuerjahres fällig. Die Einkommens- und Ver- mögenssteuern werden mit der Zustellung der provisori- schen Steuerrechnung oder der Veranlagungsverfügung fällig. Die Fälligkeit der Liegenschaftssteuer richtet sich […]. Art. 19 Abs. 3 wird ergänzt. Die Fälligkeit der Grundstückgewinnsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer richtet sich nach kantonalem Recht. Die übrigen Steuern sowie Ordnungsbussen […]. Mit der Beendigung der Steuerpflicht […]. Art. 20 Die Steuern und Ordnungsbussen sind unter […]. Art. 20 Abs. 1 wird ergänzt. Die Zahlungsfrist der Grundstückgewinnsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer richtet sich nach kantonalem Recht. Die separat erhobene Liegenschaftssteuer […]. Die Zahlungsfrist der Steuern nach Spezialgesetzge- Art. 20 Abs. 3 wird neu eingefügt. bung gemäss Art. 1 Abs. 3 des vorliegenden Gesetzes richtet sich nach dieser Spezialgesetzgebung. Für die Einkommens- und Vermögenssteuern […]. Mit der Beendigung der Steuerpflicht […]. Art. 23 Das vorliegende Gesetz wurde am 7. Juni 2017 […]. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes […]. Die Teilrevision vom 20. Dezember 2020 tritt per 1. Ja- Art. 23 Abs. 2 wird neu eingefügt. nuar 2021 in Kraft. Antrag: Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Bergün Filisur zu genehmigen. 8/8
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