Budgetbuch 2022 - Entwurf - Fachbereich 6 - Stadtentwicklung - Stadt Detmold
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Budgetbuch 2022 - Entwurf - Fachbereich 6 Stadtentwicklung
Budgetbuch Fachbereich 6 Stadtentwicklung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung 1-4 2. Verzeichnis der Produktsachkonten und Investitionsnummern mit Deckungsvermerken 5 - 13 3. Produktplan 15 4. Planungsreport 17 - 24 5. Teilergebnispläne / Teilfinanzpläne / Investitionsmaßnahmen 5.1 Fachbereich 6 – Stadtentwicklung 26 - 27 5.2 Produktgruppe 600 Städtebauliche Planung und Geoinformationen 5.2.1 Produkt 100 Städtebauliche Planung 28 - 30 5.2.2 Produkt 200 Geoinformationen 32 - 34 5.2.3 Produkt 300 Grünordnungs- u. Freiraumplanung 36 - 38 5.2.4 Produkt 400 Verkehrsplanung 40 5.3 Produktgruppe 610 Bauen und Wohnen 5.3.1 Produkt 100 Bauordnung und Bauaufsicht 42 - 44 5.3.2 Produkt 200 Bau- und Grundstücksservice 46 - 48 5.3.3 Produkt 300 Wohnungsbauservice 50 - 52 5.3.4 Produkt 400 Denkmalschutz und Denkmalpflege 54 - 56 5.4 Produktgruppe 620 Umweltschutz 5.4.1 Produkt 100 Umweltschutz 58 - 59
- Entwurf - Haushaltssatzung der Stadt Detmold für das Haushaltsjahr 2 0 2 2 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916) hat der Rat der Stadt Det- mold mit Beschluss vom 19.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufga- ben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwen- dungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und not- wendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 261.882.828 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 261.475.551 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 240.708.553 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 243.873.361 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 18.216.736 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 43.627.290 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 41.562.074 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 12.986.712 € festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 24.873.554 € festgesetzt. 1
§3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von In- vestitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 36.655.750 € festgesetzt. §4 Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 55.000.000 € festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: 1.1 für die land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 207 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 540 v.H. 2. Gewerbesteuer: auf 446 v.H. Aufgrund der vom Rat am 19.12.2018 beschlossenen Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2019 (He- besatz-Satzung) der Stadt Detmold hat die Angabe der v.g. Steuersätze lediglich de- klaratorische Bedeutung. 2
§7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzli- cher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind im Sinne des § 83 GO NRW erheb- lich, wenn sie mindestens 25.000 € betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 15.000 € überschreiten, davon aus- genommen sind die internen Leistungsverrechnungen und bilanzielle Abschreibun- gen im Rahmen des Jahresabschlusses. Unerheblich sind ferner alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus- zahlungen, die im Zusammenhang mit - dem Jahresabschluss oder - der Umsetzung des NKF oder - finanzneutralen Änderungen von Sachkonten aus finanzstatistischen Gründen oder - finanzneutralen Mittelumschichtungen zwischen den Organisationsbereichen - bei Strukturänderungen der Verwaltung oder - im Bereich der Personalwirtschaft erforderlich werden. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind als erheblich anzu- sehen, wenn sie im Einzelfall mehr als 150.000 € betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gelten als erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50.000 € betragen. Die erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermäch- tigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. Im Übrigen sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungser- mächtigungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, sofern sie nicht geringfügig sind. Geringfügig in diesem Sinne sind Beträge bis zu 5.000 €. §8 Budgets und Deckungsfähigkeiten Zur flexiblen Haushaltsführung werden gemäß § 21 Absatz 1 KomHVO die Erträge und Aufwendungen innerhalb der einzelnen Organisationsbereiche mit Ausnahme - der Verfügungsmittel sowie - nicht zahlungswirksamer Aufwendungen (z. B. bilanzielle Abschreibungen, in- terne Leistungsverrechnungen etc.) jeweils zu einem Budget verbunden, sofern nicht andere Deckungsvermerke gemäß § 21 Absatz 2 KomHVO (siehe auch „Verzeichnis der Produktsachkonten und Auf- träge mit Deckungsvermerken“ [gelbe Seiten]) bestehen. Das Gleiche gilt für Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 3
Die Erträge/Aufwendungen bzw. Einzahlungen/Auszahlungen innerhalb der kosten- rechnenden Einrichtungen werden zu gesonderten Budgets verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Summe der Erträge und die Summe der Aufwendun- gen für die Haushaltsführung verbindlich. Für die Auszahlungsermächtigungen im investiven Teil des Finanzplanes gilt das „Verzeichnis der Produktsachkonten und Aufträge mit Deckungsvermerken“. Sämtliche Verpflichtungsermächtigungen innerhalb eines Produktbudgets werden gem. § 12 Absatz 2 KomHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Der im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen darf nicht überschritten werden. §9 Ausweis von Investitionen in Teilfinanzplänen Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teil- finanzplan nach § 4 Absatz 4 KomHVO wird, bezogen auf den Gesamtausgabebe- darf von Einzelmaßnahmen, grundsätzlich auf 250.000 € festgesetzt. § 10 Stellenplan Rechtsfolge bei Stellen mit einem kw.- bzw. ku.-Vermerk: kw.-Vermerk: Die Stelle entfällt beim Ausscheiden des Stelleninhabers. ku.-Vermerk: Die Stelle ist nach Ausscheiden des Stelleninhabers umzuwandeln. Die im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen der Beamten und Tarifbeschäftigten können vorübergehend auch mit Beschäftigten der jeweils anderen Beschäftigten- gruppe besetzt werden. Detmold, 05.10.2021 Detmold, 05.10.2021 aufgestellt: bestätigt: gez. Dr. Mikus gez. Hilker ( Kämmerin ) ( Bürgermeister ) 4
Verzeichnis der Produktsachkonten und Investitionsnummern mit Deckungsvermerken Grundsatz der Gesamtdeckung Grundsätzlich dienen die Erträge zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnisplanes sowie die Einzahlungen zur Deckung der Auszahlungen des Finanzplanes (vgl. § 20 KomHVO). Bildung von Budgets / Gegenseitige Deckungsfähigkeit Zur flexiblen Haushaltsführung werden gemäß § 21 Absatz 1 KomHVO die Aufwen- dungen innerhalb der einzelnen Organisationsbereiche mit Ausnahme - der Verfügungsmittel je Fachbereich zu einem Budget verbunden, sofern nicht andere Deckungsvermerke gemäß § 21 Absatz 2 KomHVO bestehen. Das Gleiche gilt für Auszahlungen aus lau- fender Verwaltungstätigkeit. Zusätzlich werden alle nicht zahlungswirksamen Zuführungen im Personalbereich (wie Pensionsrückstellungen, Altersteilzeitrückstellungen, Beihilferückstellungen etc.), alle Internen Leistungsbeziehungen, alle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und abschließend auch alle Umsatzsteuerkonten jeweils zentral zu einem Budget verbunden. Die Aufwendungen innerhalb der kostenrechnenden Einrichtungen werden, mit Aus- nahme des Fachbereiches 7, je Fachbereich zu einem Budget verbunden. Das Gleiche gilt für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit innerhalb der kostenrechnen- den Einrichtungen. Im Fachbereich 7 werden die Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb der kosten- rechnenden Einrichtungen mit denen des allgemeinen Fachbereichsbudgets für gegen- seitig deckungsfähig erklärt. Innerhalb der Budgets ist die Summe der Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich. 5
Gegenseitige Deckungsfähigkeit im investiven Teil des Finanzplanes In jedem Fachbereich wurde eine Unterteilung nach beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen vorgenommen. Eine Deckungsfähigkeit zwischen Auszahlungser- mächtigungen im investiven Teil des Finanzplanes für die Anschaffung von bewegli- chem und unbeweglichem Anlagevermögen ist nicht gegeben. Die Auszahlungsermächtigungen im investiven Teil des Finanzplanes für die Anschaf- fung von beweglichem Anlagevermögen oberhalb 800 Euro netto innerhalb eines Fachbereiches werden grundsätzlich für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen von dieser Regelung ist im Fachbereich 8 der Bereich der Adlerwarte Berlebeck. Hier werden die Auszahlungsermächtigungen im investiven Teil des Fi- nanzplanes für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen oberhalb 800 Euro netto gesondert für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im Produkt „Allgemeine Finanzen“ werden alle Tilgungsleistungen mit Ausnahme der Tilgungsleistungen für Umschuldungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sollten sich konsumtiv geplante Maßnahmen als investiv herausstellen, gelten diese ebenfalls als ermächtigt. 6
Unechte Deckungsfähigkeit nach § 21 Absatz 2 KomHVO Die Mehrerträge/Mehreinzahlungen der nachstehend aufgeführten Produktsachkonten führen zur Erhöhung der Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigung der angege- benen Produktsachkonten. Diese Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten n i c h t als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW. Darüber hinaus sind sie von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit ausgenommen. Bereich: Allgemeine Finanzen und Beteiligungen Produkt 016.900.100: Allgemeine Finanzen Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 40130001 / 60130001 54410001 / 74410001 Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage 69270001 79279501 Einzahlungen aus Krediten für Investitio- Tilgung von Krediten für Investitionen nen, Kredite von Kreditinstituten; (Kreditinstitute); Umschuldung Umschuldung (Investitions-Nr: X 16089097) (Investitions-Nr: X 16089097) Produkt 015.910.100: Beteiligungen Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 41411001 / 61411001 53171001 / 37910053 Zuwendung Land -ÖPNV- Förderung -ÖPNV- 41411501 / 61411501 53171501 / 73171501 Zuwendung Land -ÖPNV- Förderung -ÖPNV- (Ausbildungsverkehr) (Ausbildungsverkehr) 46510011 / 66510011 Dividenden 54450021 / 74450021 46510021 / 66510021 Kapitalertragsteuer Gewinnanteile Sparkasse Detmold 46510031 / 66510031 Gewinnanteile DetCon GmbH 7
Fachbereich 2: Jugend, Schule, Sport Produkt 006.200.100: Kinder in und außerh. von Tageseinrichtungen und in Tagespflege Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden 42911001 / 62911001 54993421/ 73911001 Zuweisung des Landes für die Wei- Investitionszuschüsse tergabe von Investitionszuschüssen Produkt 006.210.100: Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden 41410181 / 61410181 54311491 / 74311491 Zuweisungen des Landes für Sachmittel Projekte Projekte Produkt 006.220.100: Hilfen zur Erziehung Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden 8
Fachbereich 3: Ordnung, Feuerwehr und Rettungsdienst Produkt 002.320.100: Bekämpfung von Bränden, Hilfeleistung bei Unglücksfällen Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden Produkt 002.320.200: Vorbeugender Brandschutz Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 43211171 / 63211171 54210061 / 74210061 Gebühren freiwillige Feuerwehr Kostenerstattung freiwillige Feuerwehr Produkt 002.330.050: Krankentransport und Rettungsdienst Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 52320011 / 72320011 43211031 / 63211031 Weiterleitung Leitstellengebühr an den Gebühren Leitstelle Kreis Lippe 9
Fachbereich 4: Soziales, Integration und Bürgerservice Produkt 002.400.200: Melderegister und Personaldokumente Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 43110061 / 63110061 52320041 / 72320041 Verwaltungsgebühren Abgaben für Führerschein- und Fahr- -Führerscheine- zeugscheinänderungen (Kreis) Produkt 005.420.100: Kontaktstelle Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden Produkt 005.420.200: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 42110001 / 62110001 53311821 / 73311821 Ersatz von sozialen Leistungen Zuschüsse für kinderreiche Familien, außerhalb von Einrichtungen Zuschüsse für Notsituationen Produkt 005.420.400: Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 42910021 / 62910021 53990021/ 733990021 Zuweisung anteiliger Ausgleichs- Beihilfen nach SGB IX abgabe durch das Integrationsamt Produkt 005.420.500: Seniorenarbeit und Förderung der Wohlfahrtspflege Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden 44880221 / 64880221 52914021 / 72914021 Einnahmen aus Veranstaltungen Seniorenwoche und Veranstaltungen - Seniorenwoche - 10
Fachbereich 5: Tiefbau und Immobilienmanagement Produkt 001.500.100: Haus- und Grundstückservice Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 44870011 / 64870011 54480011 / 74480011 Erstattung durch Haftpflichtschaden- Abgeltung von Haftpflichtschäden ausgleich Fachbereich 8: Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen Produkt 004.800.100: Kultur Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 41410151 / 61410151 Zuweisungen des Landes -Straßentheaterfestival- 41410161 / 61410161 Zuweisungen des Landes für 54990361 / 74990361 Kunst- und Kulturförderung Straßentheaterfestival 41470051 / 61470051 Sponsorengelder von privaten Unterneh- 54310221 / 74310221 men -Straßentheaterfestival- Sachaufwand Veranstaltungen Indoor 41480041 / 61480041 54990351 / 74990351 Sponsorengelder und sonstige Beiträge Detmolder Sommer 45910081 / 65910081 Entgelte aus Veranstaltungen Indoor 45910121 / 65910121 Entgelte aus Veranstaltungen Outdoor 41481111 / 61481111 54991111 / 74991111 Sponsorengelder Detmolder Advent Detmolder Advent 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden Produkt 015.820.100: Marketing Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 41481111 / 61481111 54991111 / 74991111 Sponsorengelder Detmolder Advent Detmolder Advent 11
Produkt 004.830.100: Adlerwarte Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 54313001 / 74313001 41470041 / 61470041 Drucksachen Werbekostenzuschüsse 54990441 / 74990441 Werbung 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden 54311511 / 74311511 41480081 / 61480081 Aufwendungen / Auszahlungen aus Patenschaften Patenschaften 44210071 / 64210071 54311301 / 74311301 Einnahmen aus Verkauf - Kiosk- Wareneinkauf - Kiosk - 68180001 78310001 Investitionszuweisungen von übrigen Auszahlungen für den Erwerb von Sachan- Bereichen lagen Produkt 001.840.100: Städtepartnerschaften Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 41400051 / 61400051 Zuwendungen Bund 41410001 / 61410001 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Land) 54311321 / 74311321 41480021 / 61480021 Städtepartnerschaften Zuweisungen der Europäischen Kommission -Projekte- 44880151 / 64880151 Erstattungen Dritter 44820011 / 64820011 Erstattung durch Partnergemeinden 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden 12
Produkt 004.860.100: Stadtbibliothek Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden Produkt 004.880.100: Musikschule Mehrerträge / Mehreinzahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen 61480011 74311281 Spenden Sachausgaben aus Spenden 13
14
Produktplan Fachbereich 6 Stadtentwicklung Produktgruppe Produkt 600 Städtebauliche Planung und 100 Städtebauliche Planung Geoinformationen 200 Geoinformationen 300 Grünordnungs- und Freiraumplanung 400 Verkehrsplanung 610 Bauen und Wohnen 100 Bauordnung und Bauaufsicht 200 Bau- und Grundstücksservice 300 Wohnungsbauservice 400 Denkmalschutz und Denkmalpflege 620 Umweltschutz 100 Umweltschutz 15
16
Planungsreport 2022 Fachbereich 6 1 Struktur 1.1 Aufgaben Im Fachbereich Stadtentwicklung erfolgen die Städtebauliche Planung, die konzeptionelle Verkehrs- und Mobilitätsplanung, sowie die Freiflächen- und Objektplanung für die Stadt Detmold. Weiterhin sind dort Bauordnung und Bauaufsicht sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege angesiedelt. Weitere Auf- gaben sind Geoinformationen, städtische Vermessung sowie Bauverwaltung, Wohnungswesen und Umweltschutz. Bei den genannten Aufgaben handelt es sich im Fachbereich 6 überwiegend um ge- setzliche Pflichtaufgaben oder um Grundlagen, um gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen zu können. 1.2 Personal Entwicklung der Stellen 50,00 48,99 49,00 48,00 47,61 47,00 46,00 44,86 Anzahl 45,00 44,00 43,54 43,00 42,00 41,00 40,00 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Plan 2021 Plan 2022 Stellen im FB 6 Erläuterungen zum Personal Unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigungen sind im Fachbereich 6 Stadtentwicklung für 2022 insgesamt 48,99 Stellen geplant. Damit sind in 2022 voraussichtlich insgesamt 54 Mitarbeitende (40 Vollzeit, 14 Teilzeit) im Fachbereich Stadtentwicklung tätig. Im Zuge der Neuorganisation des Fachbereichs wurde die bisherige Stabstelle Mobilität ab 01.07.2021 als Team 6.0.60 Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement organisiert. In die- 17
sem Zusammenhang wurde die Stelle des zukünftigen Teamleiters (bisher Stabstelle Mobilität) sowie eine Stelle aus dem Bereich Verkehrstechnik im Fachbereich 5 nun dem Fachbereich 6 zugeordnet. Außerdem wurde zum 01.07.2021 das Team 6.0.40 Bauverwaltung und Wohnungswesen ge- bildet, in dem diese Aufgaben gebündelt werden. In dieser Stellenübersicht nicht enthalten ist der Technische Beigeordnete der Stadt Detmold, Herr Lammering. Im Fachbereich 6 werden ferner vielfältige Zukunftsthemen bearbeitet, die im Jahr 2022 einen höheren Personalbedarf mit sich bringen. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2022 einge- stellten zusätzlichen Ressourcen bei den Zukunftsthemen Nachhaltigkeit / Digitalisierung / Mobilität. Nachhaltigkeit im FB 6 Gesamtsituation: Im Bereich Freiraumplanung wird aufgrund dauerhaft höheren Arbeitsaufkommens eine zusätzliche Stel- le geschaffen, die u.a. mit der Entwicklung nachhaltiger Freiraumkonzepte für die gesamtstädtische Grün- und Freiflächenversorgung betraut sein wird. Ressourcenbedarf (über den Personalbestand 2021 hinaus) Personalstellen VZÄ Mehraufwand Personal ggf. Fördermit- tel/Erstattungen 1 (EG 12 TVöD) rd. 82.000 € keine Digitalisierung/Mobilität im FB 6 Gesamtsituation: Die Antragsstellung im Rahmen des dritten Smart Cities-Förderaufrufes des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde im Rat am 18.03.2021 beschlossen. Am 15. Juli 2021 hat die Stadt Detmold vom BMI die Förderzusage als Modellprojekt Smart Cities erhalten. Im Rahmen der För- derung werden voraussichtlich im Herbst 2022 jeweils eine Stelle in den Teams „Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement“ und „GeoService“ geschaffen. Ressourcenbedarf (über den Personalbestand 2021 hinaus) Personalstellen VZÄ Mehraufwand Personal ggf. Fördermittel/Erstattungen 2 (EG 11 TVöD) rd. 30.000 € (in 2022) rd. 19.500 € (in 2022) rd. 120.000 € (in 2023) rd. 78.000 € (in 2023) 18
2 Schwerpunkte / Projekte Nachfolgend werden einige Schwerpunkte bzw. Projekte des Fachbereichs im Jahr 2022 ausgeführt. Weitere planerische Schwerpunkte, u.a. im Zusammenhang mit dem „Integrierten Stadtentwicklungs- konzept der Stadt Detmold“ (ISEK), sind ausführlich in den Produkterläuterungen der Produkte 006.600.100 „Städtebauliche Planung“ und 006.600.100 „Grünordnungs- und Freiraumplanung“ darge- stellt. Smart, 3d und historisch Im Rahmen des interkommunalen Regionale-Projekts „Smart, 3d und historisch“ wird ein 3D-Modell von Gebäuden in der Detmolder Innenstadt geschaffen. In einem städtischen Arbeitskreis unter Beteili- gung der Fachbereiche 6 und 8 sowie des Stadtarchivs wurden elf Objekte ausgewählt, die bis Ende des Präsentationsjahres der Regionale 2022 mit Informationen und Inhalten in digitaler Form bestückt werden sollen. Anwendung soll das Modell als Instrument in der Stadtplanung sowie für touristische Zwecke finden. Federführend ist im Fachbereich 6 der Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege. Für das Projekt werden in 2022 Mittel i.H.v. 305.000 € benötigt, eine Förderung erfolgt mit 80 % durch das Land NRW. Ferner werden Kostenerstattungen durch andere beteiligte Kommunen i.H.v. rd. 51.000 € erwartet, so dass der städtische Eigenanteil rd. 10.000 € beträgt. Masterplan Mobilität Zur Zielfindung für die Mobilität der Zukunft wird in Detmold seit 2020 ein Leitbild Mobilität entwickelt. Das Leitbild dient der Bestimmung der für die Bürger der Stadt wichtigen Themenbereiche der Mobilität und definiert erste grobe Entwicklungsziele für die Mobilität in der Zukunft. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2021 ein Zukunftsdialog mit Beteiligung von Bürger*innen und Expert*innen verschiede- ner Fachrichtungen durchgeführt. Ausgehend von den im Leitbild Mobilität beschriebenen Grobzielen soll ab 2022 ein Masterplan Mobili- tät für die Stadt Detmold erarbeitet werden, in dem konkrete Maßnahmen bestimmt werden, die we- sentlichen Anteil an dem angestrebten Mobilitätswechsel haben. Der Masterplan Mobilität ist eine pro- grammatische, verkehrspolitische Absichtserklärung, die entsprechend mit der Bevölkerung und den kommunalpolitischen Akteuren in Detmold abgestimmt wird. Die Beteiligung sowohl der breiten Öffent- lichkeit, der Interessenvertreter als auch der Politik ist hierzu eine wesentliche Voraussetzung. Für die Entwicklung der Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von rd. 110.000 € bereitge- stellt, Zuwendungen werden in Höhe von rd. 65.000 € erwartet. ISEK Britensiedlung Für den Bereich der ehemaligen britischen Wohnsiedlungen wurde ein eigenständiges neues ISEK erarbeitet, um für die aus dem vorliegenden Rahmenplan entwickelten zahlreichen Struktur- und Ent- wicklungsmaßnahmen eine adäquate Fördergrundlage zu schaffen. Im Handlungsfeld Freiraum soll nach Abschluss der Planungen im Jahr 2022 die Verlängerung des Michaelis-Jena-Weges in Richtung Eckenerstraße hergestellt sowie mit einer Wegeverbindung südlich des Michaelis-Jena-Weges die fußläufige Anbindung der Britensiedlung Richtung Norden vorbereitet werden. Parallel dazu laufen in der „ehemaligen Britensiedlung‘“ auch das ISEK flankierende Maßnahmen, wie z.B. das Vergabever- fahren „Wolfgang-Hirth-Straße“. 19
Smart Cities Am 15. Juli 2021 hat die Stadt Detmold vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Förderzusage als Modellprojekt Smart Cities erhalten. Ziel der Förderung ist es, die Digitalisierung strategisch im Sinne einer integrierten, nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung zu gestalten. In der im Herbst 2022 beginnenden Umsetzungsphase werden in der Stadt im Rahmen ei- nes Multiprojektmanagements für die vier Reallabore (Experimentierfelder) Soziale Stadt, Mobile Stadt, Interaktive Stadt und Mobile Stadt mehr als 20 Einzelprojekte bearbeitet. Im Fachbereich 6 befasst sich hierbei das neue Team „Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement“ mit der Gestaltung des „letzter Kilometers in der Innenstadt“ im Bereich der Logistik (Lieferstation und Lieferroboter), einem nachhaltigen Parkraummanagement sowie einer App für nachhaltiges Mobilitäts- verhalten. Im „GeoService“ sollen u.a. ein Simulationsmodell und eine Flächennutzungsheatmap bear- beitet werden. Die Fördersumme für das Projekt beläuft sich gesamtstädtisch auf 5,6 Mio €, zzgl. der Eigenanteile in den Jahren 2021 - 2026 ergibt sich ein Gesamtprojektvolumen i. H. v. 8,5 Mio. €. 3 Budget 3.1 Teilergebnisplan In der nachfolgenden Tabelle wird das geplante Ergebnis mit dem Plan des Vorjahres verglichen: Ergebnis Veränderung zu Ansatz 2021 Ansatz 2022 Vorj. Ordentliche Erträge 1.042.541 1.560.961 518.420 Ordentliche Aufwendungen 4.875.706 6.058.693 1.182.987 Ordentliches Ergebnis -3.833.165 -4.497.732 -664.567 Finanzerträge 4.800 4.800 0 Finanzergebnis 4.800 4.800 0 Ergebnis vor internen Leistungs- -3.828.365 -4.492.932 -664.567 beziehungen Ergebnis aus der internen Leistungs- -498.561 -540.415 -41.854 beziehung Jahresergebnis -4.326.926 -5.033.347 -706.421 Erläuterungen zum Ergebnis: Gegenüber der Vorjahresplanung sind für 2022 insgesamt rd. 518.400 € mehr Erträge (49,7 %) und rd. 1.184.300 € mehr Aufwendungen (24,3%) geplant, was insgesamt eine geplante negative Abweichung beim Jahresergebnis von rund 707.700 € (16,4 %) gegenüber dem Plan 2021 ergibt. 20
Die Abweichungen bei den Erträgen resultieren im Wesentlichen aus rd. 311.000 (73 %) mehr geplante Zuwendungen. Mehrerträge für Zuwendungen werden insbesondere für das Pi- lotprojekt „Smart, 3D und historisch“ (244.000 €), die Modernisierung privater Gebäude im Rahmen des ISEK (104.000 €) sowie für den „Masterplan Mobilität“ (65.000 €) erwartet. Die Abweichungen bei den Aufwendungen ergeben sich insbesondere aus rd. 889.000 € (178 %) Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die u.a. für das Pilotprojekt „Smart, 3D und historisch“ (305.000 €), Untersuchungen (130.000 €), den „Masterplan Mobilität“ (110.000 €) und die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes (100.000 €) verwendet werden. Der für 2022 geplante Personalaufwand im Fachbereich 6 liegt mit rd. 374.000 € (9,7 %) über dem Planansatz 2022. Die Planung der Personalaufwendungen erfolgte ausgehend von einer Hochrechnung der tatsächlichen Personalaufwendungen zum Stichtag 30.06.2021. Hierbei wurden Mehrbedarfe im Fachbereich, Beförderungen, Höhergruppierungen und Tarifanpas- sungen berücksichtigt. Ergebnis nach Produkten Die nachfolgende Grafik zeigt die Ergebnisse der einzelnen Produkte: Ergebnisse der Produkte -1.600.000 -1.400.000 -1.200.000 -1.000.000 -800.000 -600.000 -400.000 -200.000 0 600 100 - Städtebauliche Planung -1.367.409 -1.408.439 600 200 - Geoinformationen -670.784 -625.107 600 300 - Grünordnungs- und Freiraumplanung -264.292 -427.480 600 400 - Verkehrsplanung -610.261 610 100 - Bauordnung und Bauaufsicht -1.072.373 -927.738 610 200 - Bau- und Grundstücksservice -248.405 -379.700 610 300 - Wohnungsbauservice -114.358 -115.042 610 400 - Denkmalschutz und Denkmalpflege -236.236 -237.370 620 100 - Umweltschutz -353.069 -302.210 EUR Plan-Wert 2021 Plan-Wert 2022 21
3.2 Erträge Im Vergleich zum Vorjahr stellen sich die Ertragsarten wie folgt dar: Übersicht nach Ertragsarten 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 734.830 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 423.642 511.000 Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte 436.400 400 Privatrechtliche Leistungsentgelte 400 82.733 Kostenerstattungen und -umlagen, Leistungsbeteiligungen 32.100 33.000 Interne Leistungsverrechnungen 18.000 61.998 Sonstige ordentliche Erträge 61.999 170.000 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 88.000 4.800 Finanzerträge 4.800 EUR Plan-Wert 2022 Plan-Wert 2021 22
3.3 Aufwendungen Im Vergleich zum Vorjahr stellen sich die Aufwandsarten wie folgt dar: Übersicht nach Aufwandsarten 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 4.000.000 4.500.000 4.243.739 Personalaufwendungen 3.869.473 1.386.914 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 498.014 316.745 Transferaufwendungen 343.395 96.601 Sonstige ordentliche Aufwendungen 147.034 14.694 Bilanzielle Abschreibungen 17.790 573.415 Interne Leistungsverrechnungen 516.561 EUR Plan-Wert 2022 Plan-Wert 2021 3.4 Investitionstätigkeit Die nachfolgende Tabelle zeigt die geplanten Ein- und Auszahlungen der Investitionstätigkeit gegen- über dem Plan des Vorjahres: Übersicht zur Investitionstätigkeit Veränderung Ansatz 2021 Ansatz 2022 zu Vorj. Einzahlungen aus Investiti- 11.400 11.400 0 onszuwendungen Rückflüsse von Ausleihungen 7.500 3.860 -3.640 Einzahlungen aus Investiti- 18.900 15.260 -3.640 onstätigkeit gesamt Auszahlungen für den Erwerb 3.800 8.700 4.900 von Vermögensgegenständen Auszahlungen aus Investiti- 3.800 8.700 4.900 onstätigkeit gesamt 23
Erläuterung zur Tabelle Investitionstätigkeit: Die nachfolgende Grafik zeigt die geplanten Auszahlungen der Investitionstätigkeit gegenüber dem Plan des Vorjahres auf Produktebene: Investitionsauszahlungen 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 500 610 200 - Bau- und Grundstücksservice 500 2.200 610 100 - Bauordnung und Bauaufsicht 7.100 1.100 600 200 - Geoinformationen 1.100 EUR Plan-Wert 2021 Plan-Wert 2022 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Für 2022 sind als „Einzahlungen für Investitionstätigkeit“ 11.400 € für die Ablösung von Stell- platzverpflichtungen und 3.900 € für Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen geplant. Als „Auszahlungen für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens“ sind 8.700 € geplant. Zur Investitionstätigkeit ist anzumerken, dass Haushaltsmittel für ISEK-Maßnahmen, die im Fachbe- reich 6 geplant und im Ausschuss für Stadtentwicklung beraten und beschlossen werden, im Haus- haltsbudget des Fachbereichs 5 veranschlagt werden. Näheres zu ISEK-Maßnahmen ist in den Produkterläuterungen zu „Städtebauliche Planung“ sowie „Grün- und Freiraumplanung“ ausgeführt. 24
25
Fachbereich 006 Stadtentwicklung Ziele - Detmold zeigt eine nachhaltige und familienfreundliche städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen, natur- und umweltschützenden Anforderungen sowie die Anforderungen des Denkmal- und Klimaschutzes auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet. - Baulandreserven im Innenbereich sowie Brachflächen werden planerisch mobilisiert und dienen somit langfristig der Infrastrukturausstattung und dem Freiraumschutz. - Die wirtschaftliche Entwicklung in Industrie, Gewerbe und Handel ist zu fördern, indem bestehende Firmen unterstützt und ein nachfragegerechtes An- gebot an gewerblichen Baugrundstücken für die Neuansiedlung bzw. Erweiterung gewerblicher Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Die Ansiedlung auf Gewerbebrachen hat Vorrang vor der Ausweisung von Gewerbegrundstücken im Außenbereich. - Die Detmolder Bevölkerung wird umfassend über Planungen und Bauvorhaben, auch unter Einsatz moderner Informationstechnologien, informiert. - Die Attraktivität der Einkaufsstadt Detmold wird gesteigert, auch durch die Unterstützung privater Initiativen zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in der Innenstadt. - Die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Freiräumen wird erhalten und verbessert. Teilergebnisplan vorl. Erg. Ansatz Ansatz Planung Planung Planung Ertrags- und Aufwandsarten in C 2020 2021 2022 2023 2024 2025 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 158.338,43 423.642 734.830 428.231 220.427 328.864 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 867.654,61 436.400 511.000 511.000 511.000 511.000 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 88,00 400 400 400 400 400 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 31.202,77 32.100 82.733 44.400 31.900 31.900 + Sonstige ordentliche Erträge 151.607,59 61.999 61.998 59.203 54.459 54.459 + Aktivierte Eigenleistungen 198.929,18 88.000 170.000 170.000 170.000 170.000 = Ordentliche Erträge 1.407.820,58 1.042.541 1.560.961 1.213.234 988.186 1.096.623 - Personalaufwendungen 3.858.516,00 3.869.473 4.320.876 4.403.043 4.486.796 4.572.145 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 290.665,01 498.014 1.386.914 907.014 241.989 176.989 - Bilanzielle Abschreibungen 17.346,92 17.790 14.694 12.252 8.716 8.645 - Transferaufwendungen 305.085,07 343.395 316.745 318.245 319.845 322.745 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 57.737,46 147.034 96.601 97.101 96.601 111.601 = Ordentliche Aufwendungen 4.529.350,46 4.875.706 6.135.830 5.737.655 5.153.947 5.192.125 = Ordentliches Ergebnis -3.121.529,88 -3.833.165 -4.574.869 -4.524.421 -4.165.761 -4.095.502 + Finanzerträge 4.514,79 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19.600,00 0 0 0 0 0 = Finanzergebnis -15.085,21 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -3.136.615,09 -3.828.365 -4.570.069 -4.519.621 -4.160.961 -4.090.702 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 39.201,77 18.000 33.000 33.000 33.000 33.000 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 495.470,27 516.561 573.415 584.594 596.021 607.707 = Saldo aus internen Leistungsbeziehungen -456.268,50 -498.561 -540.415 -551.594 -563.021 -574.707 = Teilergebnis -3.592.883,59 -4.326.926 -5.110.484 -5.071.215 -4.723.982 -4.665.409 Teilfinanzplan vorl. Erg. Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung Ein- und Auszahlungsarten in C 2020 2021 2022 2022 2023 2024 2025 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 147.099,71 412.500 726.500 0 422.000 217.000 325.500 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 862.590,11 436.400 511.000 0 511.000 511.000 511.000 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 472,00 400 400 0 400 400 400 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 31.202,78 32.100 82.733 0 44.400 31.900 31.900 + Sonstige Einzahlungen 11.743,95 12.000 14.850 0 14.850 14.850 14.850 + Zinsen und ähnliche Einzahlungen 4.507,11 4.800 4.800 0 4.800 4.800 4.800 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.057.615,66 898.200 1.340.283 0 997.450 779.950 888.450 - Personalauszahlungen 3.501.464,63 3.577.969 3.986.430 0 4.061.909 4.138.839 4.217.232 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 226.111,43 501.314 1.385.314 0 910.314 243.630 174.289 - Transferauszahlungen 319.359,59 343.395 316.745 0 318.245 319.845 322.745 - Sonstige Auszahlungen 82.902,13 147.034 96.601 0 97.101 96.601 111.601 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.129.837,78 4.569.712 5.785.090 0 5.387.569 4.798.915 4.825.867 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit -3.072.222,12 -3.671.512 -4.444.807 0 -4.390.119 -4.018.965 -3.937.417 + Einzahl. aus Zuwendungen für Investitions- 91.200,00 11.400 11.400 0 11.400 11.400 11.400 maßn. + Sonstige Investitionseinzahlungen 23.280,42 7.500 3.860 0 3.860 3.860 3.860 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 114.480,42 18.900 15.260 0 15.260 15.260 15.260 26
Teilfinanzplan vorl. Erg. Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung Ein- und Auszahlungsarten in C 2020 2021 2022 2022 2023 2024 2025 - Auszahl. für den Erwerb bewegl. Anlageverm. 17.092,86 3.800 8.700 0 3.800 3.800 3.800 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 17.092,86 3.800 8.700 0 3.800 3.800 3.800 = Saldo aus Investitionstätigkeit 97.387,56 15.100 6.560 0 11.460 11.460 11.460 = Saldo des Teilfinanzplanes nach Investtä- -2.974.834,56 -3.656.412 -4.438.247 0 -4.378.659 -4.007.505 -3.925.957 tigkeit = Saldo des Teilfinanzplanes nach Finanztä- -2.974.834,56 -3.656.412 -4.438.247 0 -4.378.659 -4.007.505 -3.925.957 tigkeit Investitionsmaßnahmen in TC Gesamt- bisher vorl. Erg. Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung ausg.- bereitg. 2020 2021 2022 2022 2023 2024 2025 bedarf Investitionstätigkeit unter der Wertgrenze = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.681,8 2.620,8 114,5 18,9 15,3 0,0 15,3 15,3 15,3 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.699,9 2.679,8 17,1 3,8 8,7 0,0 3,8 3,8 3,8 = Saldo unterhalb der Wertgrenze -18,0 -59,0 97,4 15,1 6,6 0,0 11,5 11,5 11,5 Saldo Investitionstätigkeit -18,0 -59,0 97,4 15,1 6,6 0,0 11,5 11,5 11,5 27
Fachbereich 006 Stadtentwicklung Produktgruppe 600 Städtebauliche Planung und Geoin- formationen Produkt 100 Städtebauliche Planung Kurzbeschreibung - Informelle Planungen, Konzepte und Zielformulierungen für die zukünftige räumliche Entwicklung der Gesamtstadt und ihrer Teilbereiche - Flächennutzungsplanung auf der Grundlage der geplanten städtebaulichen Entwicklung als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet mit Darstellung der beabsichtigten Bodennutzung - Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne und städtebauliche Satzungen für kleinräumige Bereiche des Stadtgebietes mit rechtsverbindlicher Festsetzung für die städtebauliche Ordnung und Bodennutzung - Schalltechnische Gutachten, Lärmminderungspläne - Betreuung passiver Lärmschutzmaßnahmen - Steuerung der Stadterhaltung und -gestaltung im Sinne der erhaltenden Stadterneuerung durch Ortssatzungen, Rahmenpläne, Beratungen, Förderun- gen, Stellungnahmen, Öffentlichkeitsarbeit Ziele Die Städtebauliche Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen, natur und umweltschützenden Anfor- derungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestaltung und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 BauGB). Die Siedlungsfläche des Detmolder Stadtgebietes soll im Rahmen der Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung entwickelt werden. Auftragsgrundlage Baugesetzbuch, sonstige Fachgesetze, Ratsbeschlüsse, Beschlüsse des Fachausschusses, Prioritätenliste Bauleitplanung, Vorgaben der Verwaltungsführung Zielgruppe Alle Bürger/innen, Grundstückseigentümer und -nutzer, Vorhabenträger, durch Lärmimmissionen Betroffene, Architekten und Planer, politische und andere gesellschaftliche Gruppierungen, Institutionen und Behörden, Eigentümer, Mieter u. Pächter v. Gebäuden im Bereich v. Satzungen, v. erhaltenswerten Gebäuden, v. kulturlandschaftsprägenden Gebäuden und von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden Politisches Gremium Ausschuss für Stadtentwicklung Stellenplan Einheit Ist Plan Plan Planung Planung Planung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Stellen Anz. 9,64 11,38 10,64 – – – Leistungen Einh. Ist Plan Plan Planung Planung Planung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Änderung des Flächennutzungsplanes Anz. 6 7 7 – – – Bearbeitung von Bebauungsplänen Anz. 35 65 60 – – – Satzungen gem. § 34 BauGB und § 35 BauGB Anz. 1 2 2 – – – Betreuung Vorhaben- und Erschließungspläne Anz. 3 3 1 – – – Betreuung Bebauungspläne Dritter Anz. 7 9 14 – – – städtebauliche Verträge Anz. 11 9 14 – – – städtebauliche Rahmenpläne, Konzepte und Anz. 41 30 25 – – – Gutachten Beratungen und Stellungnahmen Anz. 35 50 50 – – – Projekt Hohenloh / Britensiedlung Abstimmung Std. 195 240 300 – – – mit Fachbereichen und Fachbehörden Beratung von Nutzungsinteressenten Std. 40 40 40 – – – 28
Kennzahlen Einh. Ist Plan Plan Planung Planung Planung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe erbrachter Leistungen nach HOAI C 1.000.197 800.000 800.000 – – – Anzahl aktuell in Bearbeitung befindlicher Anz. 63 95 98 – – – Bebauungsplan- und Satzungsverfahren Deckungsgrad Aufwand zu Leistung nach HOAI % 94 90 90 – – – ermöglichtes Investitionsvolumen durch Bauleit- C 56.450.000 50.000.000 50.000.000 – – – planung pro Jahr Teilergebnisplan vorl. Erg. Ansatz Ansatz Planung Planung Planung Ertrags- und Aufwandsarten in C 2020 2021 2022 2023 2024 2025 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 18.574,17 245.002 525.502 241.002 80.932 189.410 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 192,50 500 500 500 500 500 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.139,71 15.000 65.833 27.500 15.000 15.000 + Sonstige ordentliche Erträge 11.737,08 9.999 9.998 7.203 2.459 2.459 = Ordentliche Erträge 44.643,46 270.501 601.833 276.205 98.891 207.369 - Personalaufwendungen 911.888,17 1.013.906 941.052 955.227 969.616 984.223 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 194.616,65 400.143 890.143 490.143 210.143 145.143 - Bilanzielle Abschreibungen 6.401,05 6.460 6.460 6.460 5.660 5.630 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 14.502,68 87.601 31.268 31.268 31.268 31.268 = Ordentliche Aufwendungen 1.127.408,55 1.508.110 1.868.923 1.483.098 1.216.687 1.166.264 = Ordentliches Ergebnis -1.082.765,09 -1.237.609 -1.267.090 -1.206.893 -1.117.796 -958.895 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.600,00 0 0 0 0 0 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -1.086.365,09 -1.237.609 -1.267.090 -1.206.893 -1.117.796 -958.895 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 118.908,77 129.800 141.349 144.191 147.091 149.453 = Teilergebnis -1.205.273,86 -1.367.409 -1.408.439 -1.351.084 -1.264.887 -1.108.348 Teilfinanzplan vorl. Erg. Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung Ein- und Auszahlungsarten in C 2020 2021 2022 2022 2023 2024 2025 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 18.080,00 244.500 525.000 0 240.500 80.500 189.000 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 226,50 500 500 0 500 500 500 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 14.139,71 15.000 65.833 0 27.500 15.000 15.000 + Sonstige Einzahlungen 2.304,69 0 2.850 0 2.850 2.850 2.850 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 34.750,90 260.000 594.183 0 271.350 98.850 207.350 - Personalauszahlungen 895.823,88 1.001.470 913.667 0 927.430 941.401 955.583 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 194.316,96 400.143 890.143 0 490.143 210.143 145.143 - Sonstige Auszahlungen 40.223,97 87.601 31.268 0 31.268 31.268 31.268 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.130.364,81 1.489.214 1.835.078 0 1.448.841 1.182.812 1.131.994 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit -1.095.613,91 -1.229.214 -1.240.895 0 -1.177.491 -1.083.962 -924.644 - Auszahl. für den Erwerb bewegl. Anlageverm. 1.558,63 0 0 0 0 0 0 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.558,63 0 0 0 0 0 0 = Saldo des Teilfinanzplanes nach Investtä- -1.097.172,54 -1.229.214 -1.240.895 0 -1.177.491 -1.083.962 -924.644 tigkeit Investitionsmaßnahmen in TC Gesamt- bisher vorl. Erg. Ansatz Ansatz VE Planung Planung Planung ausg.- bereitg. 2020 2021 2022 2022 2023 2024 2025 bedarf Investitionstätigkeit unter der Wertgrenze = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2,2 2,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 78,3 78,3 1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 = Saldo unterhalb der Wertgrenze -76,1 -76,1 -1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Saldo Investitionstätigkeit -76,1 -76,1 -1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Erläuterungen Das Produkt “Städtebauliche Planung“ beinhaltet die Bereiche “Stadtplanerische Leistungen“ und “Stadtbilderneuerung und Ortsbildpflege“. Für das Jahr 2022 sind folgende große Arbeitsschwerpunkte geplant bzw. befinden sich gerade in der Bearbeitung: - Kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen des 2013 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Innenstadt (ISEK) und der dazugehörigen 2021 beschlossenen Fortschreibung (= weitere Maßnahmen, Erweiterung des Geltungsbereiches) - Umsetzung des ISEK für den Bereich der ehemaligen Britischen Wohnsiedlungen - Projektentwicklung DEAL in der „ehemaligen Britensiedlung“ - Fortschreibung des Rahmenplans „ehemalige Britensiedlung“ - Umsetzung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes einschließlich der Fortschreibung zur Lebensmittelnahversorgung. Ziel: zukunfts- 29
orientierte Steuerung des Einzelhandels durch langfristige Sicherung und Optimierung der Nahversorgungsstrukturen in den zentralen Versor- gungsbereichen (im Stadtzentrum und in den Ortsteilen) - Revitalisierung von Militär- und Gewerbebrachen und sonstigen Brachflächen (ehemalige Britische Wohnsiedlungen, ehem. Fachhochschule, ehem. Betriebsgelände wie z. B. Fa. Temde, Fa. Sander, Fa. Hackemack, FA. Berkemann, Pinneichen-Grundstück, ehem. Straßenneubauamt) - langfristige bauleitplanerische Maßnahmen zur Optimierung der gewerblichen Wirtschaft und zielgerichtete investitionsorientierte Überarbei- tung bestehender Bebauungspläne - Standortentwicklung Hornsches Tor und Umfeld - Mobilisierung von Baulücken zur Reduzierung des Freiflächenverbrauchs - Windenergieanlagen Gauseköte - Bebauungsplan Klinikum - Bearbeitung der Wohnbaulandstrategie 2030. Eine wichtige Arbeitsgrundlage bildet das im Jahr 2013 beschlossene und im Jahr 2021 fortgeschriebene “Integrierte Stadtentwicklungskon- zept Innenstadt der Stadt Detmold“ (ISEK). Viele der dort aufgeführten Maßnahmen werden auch im Jahr 2022 ff. interdisziplinär team- und fachbereichsübergreifend abgearbeitet. Hierbei wird sich das Team Städtebauliche Planungen intensiv mit folgenden Maßnahmen befassen: - Brachflächenreaktivierung - Profilierung und Standortaufwertung durch Erneuerung von Fassaden, Dächern und Freiflächen - Wohnungsmarktgutachten - Eingangsbereich Freilichtmuseum Für den Bereich der ehemaligen britischen Wohnsiedlungen wurde ein eigenständiges neues ISEK erarbeitet, um für die aus dem vorliegenden Rahmenplan entwickelten zahlreichen Struktur- und Entwicklungsmaßnahmen eine adäquate Fördergrundlage zu schaffen. Die ersten Maß- nahmen sind beantragt und stehen vor der Umsetzung. Parallel dazu laufen in der „ehemaligen Britensiedlung‘“ auch das ISEK flankierende Maßnahmen, wie das Vergabeverfahren „Wolfgang-Hirth-Straße“. Seit dem Jahr 2015 hat sich ein für die wirtschaftliche Entwicklung Detmolds wichtiges Aufgabengebiet herauskristallisiert: So sollen auch in 2022 ff. bestehende Gewerbegebiete heutigen Betriebsbedingungen angepasst werden. Da hierzu nur noch wenige freie Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, gilt es, bestehenden Unternehmen das Wachstum “in die Höhe“ zu ermöglichen und ausgewiesene Gewerbeflächen planungsrechtlich für „echte“ Gewerbebetriebe zu sichern. Die gutachterliche Prüfung der Eignung des Bereiches „Balbrede“ als gewerbliche Neubaufläche wird auch in 2022 stadtplanerisch begleitet. Um weitere gewerbliche Potentiale zu realisieren, sollen auch verstärkt brachliegende Flächen (hier: Fläche Sander) genutzt werden. Andere Brachflächen (Temde, Fa. Hackemack, Pinneichen-Grundstück, ehem. Straßenneubauamt) werden konzeptionell entwickelt und sollen Wohn-, Misch und/oder Sondernutzungen zugeführt werden. Wie schon in den zurückliegenden Jahren wird auch in 2022 ff. ein wesentlicher Tätigkeitsbereich der Stadtplanung die Steuerung des Ein- zelhandels in Detmold ausmachen. Dazu wurde in 2019 die Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes für den Aspekt Lebensmittel-Nahversorgung durch ein Fachbüro erarbeitet. Durch Bauleitplanung ist das erklärte stadtstrukturelle Ziel umzusetzen, Versor- gungsbereiche wieder dezentral zum Bürger in die Ortsteile und in die Innenstadt zu lenken. Ebenso gilt es, die für die Innenstadt bedeutsame Entwicklung des Einzelhandels- und Verwaltungsstandortes “Hornsches Tor“ zu begleiten und durch Bauleitplanung abzusichern. Weiterhin wird auch der Ausbau und die Entwicklung von bedeutenden Infrastruktureinrichtungen in Detmold durch Bauleitplanung unterstützt (z. B. Klinikum, LWL-Freilichtmuseum, Vogelpark, Technische Hochschule OWL). Des Weiteren werden innerhalb des Produkts Städtebauliche Planungen in 2022 ff. folgende wesentliche Leistungen erbracht: Neuaufstellung und Bearbeitung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplanänderungen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, sonstigen städtebaulichen Satzungen, Rahmenplänen, Stadtentwicklungsplanung, Standortuntersuchungen, planungsrechtliche und städtebauliche Stel- lungnahmen zu Bauvorhaben. Das Arbeitsprogramm begründet sich überwiegend durch die vom Fachausschuss beschlossene Prioritätenliste. Eine bedeutende Aufgabe für die Detmolder Stadtentwicklung ist auch in 2022 ff. die Erarbeitung der „Wohnbaulandstrategie 2030“. Auf der Grundlage einer in Auftrag gegebenen gesamtstädtischen Wohnungsmarktanalyse zur Ermittlung der Bedarfssituation in Detmold sollen unter Berücksichtigung veränderter städtebaulicher Rahmenbedingungen und Einhaltung der folgenden Ziele - Bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnbauland - Reduzierung des Zuwachses an bebauter Siedlungsfläche - Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung - Wiedernutzung von städtebaulichen Brachen und leerstehenden Gebäuden - Ausnutzung vorhandener Infrastruktur und Erschließungsanlagen eine zukunftsorientierte und nachhaltige Baulandstrategie entwickelt werden, die den Rahmen für die Wohnbauflächenentwicklung und den Städtebau des nächsten Jahrzehnts bilden wird. Auch die Belange des Klimaschutzes werden dauerhaft in alle Bereiche der Stadtplanung und Stadtentwicklung einfließen. Hinweis: Die o. g. Kennzahl “ermöglichtes Investitionsvolumen durch Bauleitplanung pro Jahr“ wird sich auch in 2022 ff. voraussichtlich auf einem weiterhin hohen Niveau bewegen, weil durch die Bauleitplanungen für Gewerbebetriebe, für die britischen Wohnsiedlungen, die Revi- talisierung des Bundeswehrkrankenhauses und für Infrastruktureinrichtungen (Technische Hochschule OWL, Klinikum, Temde, Sander, etc.) große Investitionen vorbereitet werden. Bereich “Stadtbilderneuerung und Ortsbildpflege“ Beratungen erfolgen in der Regel auf Veranlassung der Ratsuchenden (Bauherren, Architekten, Handwerker) telefonisch, mündlich oder vor Ort, je nach Schwierigkeitsgrad auch mehrmals in einer Sache. Der Zeitaufwand ist sehr unterschiedlich. Telefonische Auskünfte dauern manchmal wenige Minuten, komplexe Vorhaben erfordern nicht selten mehrere Stunden. Stellungnahmen sind gefordert bei Anträgen nach der Gestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung, bei Maßnahmen im Geltungsbereich des Programms “Historischer Stadtkern“, bei Maßnahmen an kulturlandschaftsprägenden Gebäuden sowie Maßnahmen an erhaltenswerten Objekten im gesamten Stadtgebiet. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne werden verschiedene Publikationen auf regionaler Ebene und auf Landesebene gemeinschaftlich gestaltet und herausgegeben. Ein weiterer großer Baustein stellt das Projekt „Smart, 3D und historisch“ dar. Hier hat die Stadt Detmold den Vorsitz für eine Arbeitsgemein- schaft mehrerer Kommunen übernommen, um ein digitales Stadtmodell zu entwickeln. 30
Sie können auch lesen