BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
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© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2020 BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 162 „HUSSITENWEG-NORD“ ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Inhaltsverzeichnis 1 Erfordernis und Ziele der Planung 3 2 Kennzahlen der Planung 6 3 Städtebau, Denkmalpflege 7 4 Grünordnung 9 5 Natur und Landschaft 11 6 Erschließung 20 Anhänge: Anhang 1: Bestandsplan Team Umwelt Landschaft vom 24.06.2020 Anhang 2: Eingriffsplan gesetzlich geschützte Flächen Team Umwelt Landschaft vom 01.09.2020 Anhang 3: Bestandsplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing Team Umwelt Landschaft v. 25.06.2020 Anhang 4: Entwicklungsplan geschützte Flächen Team Umwelt Landschaft vom 01.09.2020 Anhang 5: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Team Umwelt Landschaft vom 01.09.2020 Anhang 6: Maßnahmenplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing Team Umwelt Landschaft v. 01.09.2020 GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 2/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung 1 Erfordernis und Ziele der Planung Auf einem derzeit unbebauten Areal am Hussitenweg Flurstück Nr. 1608 Gemarkung Schaching in Deggendorf soll ein innerörtliches Gebiet im Maß von circa 0,7 Hektar Fläche als Wohnbauland entwickelt werden. Als bauplanungsrechtliche Voraussetzung ist ein Be- bauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Darin soll ein allgemeines Wohngebiet WA gemäß §4 BauNVO festgesetzt werden. Vorgesehen ist eine Wohnbebau- ung mit Einfamilienhäusern. Die verkehrliche Anbindung soll über den bestehenden Hussi- tenweg und eine neu zu errichtende Erschließungsstraße erfolgen. Der Beschluss zur Auf- stellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB erfolgte am 23.10.2019. Ein Ausgleich von beanspruchten, geschützten Biotopen erfolgt in einem zwei- ten räumlichen Geltungsbereich auf Flurstück Nr. 1347 Gemarkung Deggenau. Ziel der Planung ist die Schaffung von zusätzlichen Wohnraum aufgrund des herrschenden großen Wohnraumbedarfs im Stadtgebiet. Die Stadt Deggendorf liegt im Spannungsfeld zwischen den Entleerungsregionen im Bayerischen Wald und der Zuwachsregion im Groß- raum München. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bestätigt der Re- gion Deggendorf gute Rahmenbedingungen für eine positive demographische Entwicklung in seiner Untersuchung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Zentrale-Orte-Systems in Deutschland. Dem gemeinsamen Oberzentrum Deggendorf / Plattling wird hier ein größerer Einzugsbereich und damit eine größere Leistungsfähigkeit bescheinigt als den umliegen- den Oberzentren. Das liegt nicht zuletzt an der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur mit dem Autobahnkreuz Deggendorf und dem ICE-Knoten in Plattling, aber auch an der bestehen- den Wirtschafts- und Bildungsstruktur. Zugleich gilt Deggendorf als bevorzugter Wohnstandort. Seine landschaftliche Lage sowie die vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sind die Hauptursachen dafür. Der re- gen Nachfrage nach Baugrundstücken kann vom örtlichen Grundstücksmarkt nicht mehr zufriedenstellend entsprochen werden. Betrachtet man die Entwicklung der Gebäude- und Freiflächen, der Zahl der Wohngebäude und der gesamten Wohnfläche in Deggendorf und in den Umlandgemeinden, so lässt sich feststellen, dass diese Werte im Umland im Ver- gleich zu Deggendorf in erheblich höherem Maße gestiegen sind. Das belegt ein gewisses „Abwerben“ von Bauwilligen aus der Kernstadt ins Umland, das durch die hohen Grund- stückspreise in Deggendorf im Vergleich zu den Umlandgemeinden noch verstärkt wird. Diese Abwanderung von Bauwilligen in arbeitsplatzfernere und von den weiterführenden Schulen weiter entfernte Standorte kann vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwick- lung nicht zielführend sein. Denn die Folge ist ein erhöhter Pendlersaldo mit den entspre- chenden Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, den Schadstoffausstoß und die zeit- liche Belastung der Pendlerinnen und Pendler. Gemäß den Bevölkerungsprognosen des statistischen Landesamtes wird in Deggendorf von einer geringen Bevölkerungszunahme in den kommenden 15 Jahren ausgegangen, bei einer gleichzeitigen starken Veränderung der Altersstruktur. Während es in der Bevölke- rungsgruppe der Über-65-Jährigen zu Zuwächsen von über 30% kommt, wird in allen an- deren Altersgruppen mit Rückgängen gerechnet. Trotz der nur leichten Bevölkerungszu- wächse ergibt sich für die Stadt Deggendorf nach der Flächenmanagementdatenbank Bay- ern wegen steigender allgemeiner Wohnraumansprüche aufgrund sich verändernder sozi- aler Strukturen ein Wohnbauflächenbedarf von 79,8 ha bis 2035. Betrachtet man diese derzeit erfolgenden soziologischen und demographischen Verände- rungen, wird die Stadt Deggendorf in der näheren Zukunft eine noch wichtigere Rolle als Wohn-, Bildungs- und Arbeitsstandort im mittleren Ostbayern einnehmen. Konsequenz aus GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 3/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung diesen Entwicklungen ist die weitere Stärkung der Kernstadt als Wohn-, Arbeits- und Dienstleistungsstandort und eine damit verbundene Offenheit auch für neue Formen des Wohnens, Arbeitens und Versorgens. Das Ziel ist eine „Stadt der kurzen Wege“ zwischen den Lebensansprüchen Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Freizeit. Dabei ist die Stadt Deggendorf die kommenden fünf bis maximal zehn Jahre auch noch gefordert, einer verstärkten Nachfrage nach Einfamilienhaus- oder Doppelhausgrundstü- cken aufgrund des Drängens der etwas stärkeren „Kindergeneration“ der geburtenstarken Jahrgänge (ca. die Jahrgänge 1985-2000) auf den Wohnungsmarkt in Bereichen zu erfül- len, die ebenfalls versorgungs- und infrastrukturnah sind und somit auch nachhaltig über mehrere Generationen genutzt werden, um nicht nach 30 Jahren schon wieder leer fallen zu drohen. Hierfür gilt es Standorte zu identifizieren, die durch eine möglichst große Nähe zum Stadtzentrum infrastrukturell nachhaltig sind. Auf diese Weise kann auch verhindert werden, dass sich die Zahl der Einpendler mit allen negativen Konsequenzen noch weiter erhöht Einer dieser Potenzialstandorte für eine verträgliche Entwicklung ist die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegene Fläche am Hussitenweg. Die Entfernung zu den nächsten Kinderbetreuungseinrichtungen und zur Grundschule Theodor-Eckert beträgt jeweils unge- fähr 1 km, die Deggendorfer Innenstadt liegt ca. 1,3 km Luftlinie entfernt. Aufgrund seiner Lage, Größe und Erschließung ist die Fläche daher als eine solche der Innenentwicklung anzusehen und erheblich besser an Infrastruktureinrichtungen angebunden als viele an- dere Potenzialstandorte im Stadtgebiet. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 4/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die ge- ordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets ist durch die geplante Bebauung nicht in Frage gestellt. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nach § 13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung angepasst. Abbildung 1: Gebilligter Vorentwurf Flächennutzungsplan (Ausschnitt) Baugebiet Nicht maßstäblich GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 5/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung 2 Kennzahlen der Planung Räumlicher Geltungsbereich 1 (Baugebiet) 0,696 ha Straßen und Wege öffentlich 0,070 ha Straßen und Wege privat 0,031 ha Wohnbaufläche (netto) 0,343 ha Grünflächen privat 0,252 ha Räumlicher Geltungsbereich 2 (Ausgleich) 0,470 ha GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 6/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung 3 Städtebau, Denkmalpflege Das Planungsgebiet ist unbebaut, im Norden verläuft auf gesamter Länge eine waldähnli- che Gehölzstruktur entlang eines Südhangs. Im Westen, Süden und Osten wird das Areal von Wohnbebauung eingegrenzt, im Süden verläuft zwischen den nächsten Privatanwesen der Hussitenweg. Die angrenzenden Wohngebiete zeichnen sich durch nahezu ausschließ- lich Einfamilienhausbebauung von zwei bis drei Geschossen aus. Im Bebauungsplan wird, entsprechend der Zielsetzung Schaffung von Wohnungen als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Darin wurden im Hinblick auf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 b BauGB konkur- rierende Nutzungen ausgeschlossen. Große Teile des räumlichen Geltungsbereichs werden aufgrund der schlechten Nutzbarkeit als Bauland und zum Schutz der dort bestehenden Gehölzbestände und der Nassflächen- bereiche als Grünflächen festgesetzt. Diese dienen dem Erhalt und Weiterentwicklung der bestehenden Vegetation; sie sollen in kleineren Teilen die für Bebauung in Anspruch ge- nommen werden. Eingriffe in geschützte Flächen werden ausgeglichen. Die sonstigen Grünflächen werden entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung weiterhin als extensiv bewirt- schaftete Grünflächen erhalten. Die als Bauland vorgesehenen Flächen gliedern sich entlang der neu herzustellenden Plan- straße A und dem bereits bestehenden Privatweg (Planstraße B). Es sind bis zu sieben Einfamilienhäuser möglich. Besagter Privatweg, welcher zum Anwesen im Nord-Westen führt, muss vertraglich mit einem Fahrtrecht zugunsten der Bewohner der Baugrundstücke Nr. 6 und 7 belegt werden, um eine Erschließung der Grundstücke möglich zu machen. Als Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend der umliegenden Bebauung und der Schaffung einer angemessenen Dichte eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgelegt. Aufgrund der Lage im Hang ist bei einigen Gebäuden (1, 2, 6 und 7; siehe Schnitte im Plan) von einer Hangbauweise auszugehen. So wird die bestehende Höhendifferenz sinnvoll durch die Bebauung abgefangen, und die Qualität der privaten Grünflächen gewahrt. Die Lage der Baugrenzen definiert klar die angestrebte Einzelhausbebauung (in Teilen auch Doppelhäuser zulässig). Die Höhenentwicklungen der Gebäude werden durch maximal zu- lässige Wandhöhen im Sinne Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO über dem bestehenden Gelände als unterem Bezugspunkt festgesetzt; damit können die Geländeveränderung und der Schutz des Bodens gewährleistet werden. Eine maximal zulässige Wandhöhe von 8,5m soll, trotz der starken Hanglage gewährleisten, dass bergseitig zwei volle Geschoße reali- sierbar sind. Angesichts der klar strukturierten Baugrenzen und dem Ziel eine dem Umgriff entspre- chende Bebauung zu gewährleisten wird eine Einzelhaus Bauweise festgesetzt. Die Tiefen der Abstandsflächen sind nach Bayerischer Bauordnung zu bemessen. Aufgrund der starken Geländeneigung sind die Gebäude teilweise in Hangbauweise (siehe erläuternde Schnitte) zu errichten. Von den Gebäuden unabhängige Stützmauern, zur Be- wältigung des Geländes im Freiraum, werden auf eine Höhe von 1,2 Metern begrenzt um Auswirkungen auf die Landschaft, das Landschaftsschutzgebiet sowie den Boden gering zu halten. Die maximale Länge von 10,0 Metern und der festgesetzte Abstand an der Stirn- seite von 1,0 Metern zu Grundstücksgrenzen dient dem Erhalt der Durchwegbarkeit für Kleintiere. Die Stirnseite ist in diesem Fall der längsseitige Abschluss der Mauer. Die Bau- GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 7/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung weise aus Naturstein oder aus Gabionen stellt neben der gestalterischen Qualität außer- dem erhöhtes Potential als Lebensraum für Kleintiere dar. Sollte kein vollständiger Massen- ausgleich erfolgen können, sind für externes Bodenmaterial die Anforderungen des LAGA M20 Merkblattes einschlägig und zu beachten. Die Gestaltung und Höhe von Einfriedungen ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzungsart und auch zur Gestaltung des Straßenraumes geregelt; durchgehende Zaunsockel sind aus Gründen der Durchlässigkeit für Kleintiere nicht zulässig. Bei Erdarbeiten zutage tretende Keramik-, Metall-, oder Knochenfunde sind gemäß Denk- malschutzgesetz umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Die Gestaltung der Gebäude ist, um sich in der umliegenden Bebauung einzufügen auf Pult- und Satteldächer beschränkt, um für ein strukturiertes Bild zu sorgen wurde die First- richtung festgesetzt. Der Ausschluss von unbeschichteten Dachoberflächen aus Kupfer, Blei, Titanzink sowie industriellem Falzblech sorgt für ein ansehnliches Gesamterschei- nungsbild innerhalb der bereits bestehenden umliegenden Bebauung. Durch die Anpas- sung der Garagengestaltung an die Hauptgebäude oder die Möglichkeit diese als Dachter- rassen bzw. mit Dachbegrünung zu gestalten sorgt für ein modernen aber dennoch dem Umgriff entsprechendem Ensemble. Neben dieser regelungsbedürftigen Festsetzung wird von einer weiteren Einschränkung hinsichtlich der Gebäudegestaltung abgesehen, um die Flexibilität und Vielfalt innerhalb des neuen Siedlungsbereichs zu wahren. Zur Minderung des Risikos der Überschwemmung von Wohnräumen im Unter- bzw. Erd- geschoss sind Gebäude mit einer Mindestsockelhöhe von 0,15 m über Gelände zu errich- ten. Aufgrund der teilweise steilen Hanglage im Planungsgebiet ist eine bindende Festset- zung diesbezüglich sinnvoll. Diese hat zur Folge, dass Öffnungen in der Fassade wie Türen, Licht- und Luftschächte bei Starkregenereignissen vor Überflutung geschützt sind. Es wird auf eine entsprechende Geländegestaltung im Verhältnis zu Eingängen und Kellerlicht- schächten hingewiesen. Auf die Möglichkeit von Rückstau in den Kanalleitungen wird hin- gewiesen, eine mögliche Ausführung der Hausanschlüsse mit Rückstauklappen wird ggf. empfohlen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen keine Grundwasserstandsbeobachtungen vor. Hangschichtwasser kann nicht ausgeschlossen werden. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 8/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung 4 Grünordnung Die Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustandes der Land- schaft sind zur Vermeidung von Wiederholungen ausschließlich im Kapitel Natur und Landschaft wiedergegeben. Das geplante Baugebiet umfasst das Flurstück 1608 der Gemarkung Schaching und liegt im Osten des Stadtgebietes von Deggendorf an den Donaurandhöhen im Stadtteil Oberperlasberg. Das Planungsgebiet befindet sich im Naturraum Oberpfäl- zer und Bayerischer Wald, genauer im Lallinger Winkel (Hausstein Sonnenwald Bergfuß). Die potentiell natürliche Vegetation ist Hainsimsen-Tannen-Buchenwald; örtlich mit Bergulmen-Sommerlinden-Blockwald, Schwalbenwurz-Sommerlinden- Blockwald oder Habichtskraut-Traubeneichenwald. Das Vorkommensgebiet ge- bietseigener Gehölze entspricht der Kennzeichnung 3 Südostdeutsches Hügel- und Bergland Das Ursprungsgebiet gebietseigenes Saatgut ist Bayerischer und Ober- pfälzer Wald. Der Planungsbereich grenzt unmittelbar an bestehende Wohnbebau- ung an. Die Siedlungsausdehnung wird im Süden durch den Hussitenweg, im Westen und Osten durch ein bestehendes Wohngebiet begrenzt. Im Norden befinden sich Feld- gehölze. Innerhalb des Baugebietes wird die Haupterschließungsachse südseitig mit Stra- ßenbäumen betont, die das Straßenbild mitgestalten. Die auf den Baugrundstücken festgesetzten Baumpflanzungen dienen einer der Größe und Lage des Baugebiets entsprechenden Durchgrünung. Nach Möglichkeit wurden die bestehenden und nach § 30 BNatschG geschützten Flächen und der Gehölzbestand erhalten. Vor allem im Norden des Baugebiets sind der Gehölzbestand und die bereits bestehende Extensivwiese vor Eingriffen ge- schützt. Um ein schlüssiges Gesamtbild zu schaffen, werden die restlichen Flächen durch Neuanlage einer Extensivwiese mit dem Bestand verbunden. Durch Umlegen des Grabens entstehen entlang dessen neue Nasswiesen, diese möglichst mit den bereits vorhandenen verknüpft. Aus den naturräumlichen Gegebenheiten des vorliegenden Vorkommensgebietes gebietseigener Gehölze, welche der Kennzeichnung 3.3 Bayerischer und Oberpfäl- zer Wald entsprechen, sowie aus Biotopbeständen der Umgebung leitet sich eine Eignung der unter Kapitel 5.4 Gehölzverwendung aufgelisteten Gehölze für natur- betonte standortheimische Pflanzmaßnahmen ab. Auf diese muss wegen der engen Verzahnung mit geschützten und naturbetonten Biotopen zurückgegriffen werden. Im Süden des Planungsgebiets ist zur Eingrünung des Baugebiets eine lockere Baum- Strauchheckenpflanzung vorgesehen, welche die geplante Bebauung vom Hussitenweg abgrenzen soll. Es wird empfohlen GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 9/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Gehölzverwendung Tabelle 1: Gehölzarten für Baumpflanzungen Acer campestre Feldahorn Acer campestre'Elsrjk' Purpur-Erle Acer pseudoplatanus Bergahorn Cornus mas Kornelkirsche Carpinus betulus Hainbuche Crataegus crus-gallii Hahnendorn Fraxinus excelsior Gemeine Esche Malus sylvestris Holzapfel Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Pyrus pyraster Wildbirne Quercus robur Stieleiche Sorbus aria Echte Mehlbeere Tilia cordata Winterlinde Ulmus laevis Flatterulme Sowie Obstbäume Tabelle 2: Gehölzarten für Heckenpflanzungen Cornus sanguinea Roter Hartriegel Coryllus avellana Gemeine Hasel Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rhamnus carthatica Kreuzdorn Rosa canina Gemeine Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball Nach § 40 BNatSchG sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden, d.h. es sollen Pflanzen verwendet werden, die ihren genetischen Ursprung in dem entsprechenden Gebiet haben (gebietseigene Herkünfte). Für Ausgleichsflächen ist die Verwendung von gebietseigenem Pflanzmaterial bindend. Ge- bietseigen werden Gehölze dann genannt, wenn sie sich in einem bestimmten Naturraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben. Bei gebietseigenem Saatgut handelt es sich um Wildformen von hauptsächlich Gräsern und Kräutern aus definierten Herkunftsgebieten. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 10/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung 5 Natur und Landschaft Aufgrund der Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist kein Umweltbericht im Sinne des § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB erforderlich. 5.1 Zustand von Natur und Landschaft Die Analyse des Umweltzustandes erfolgte anhand der für die vorliegende Planungssi- tuation relevanten Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter sowie deren ökosys- temaren Beziehungen (Wechselwirkungen der Systemelemente). Bei ihrer Auswahl wurden auch die möglichen Einwirkungen durch die Planung berücksichtigt (planungs- bezogene Analyse). Die verbale Beschreibung und Bewertung orientiert sich an den allgemeinen Kriterien Bedeutung, Vorbelastung und Empfindlichkeit des jeweils be- troffenen räumlichen Einwirkungsbereiches. Für die Schutzgüter der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgte die Zustandsbewertung der betroffenen Flächen auch nach dem einschlägigen Bayerischen Leitfaden1 in fünf ordinalen Stufen2. Nachfolgend werden die Zustände der Umweltschutzgüter beschrieben und bewer- tet sowie die Umweltauswirkungen analysiert und bewertet. Siehe dazu auch An- hang 1. 5.1.1 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Zustand: Das Plangebiet besteht hauptsächlich aus einer Talsenke zwischen einem waldartig Gehölzverbund entlang des Hanges im Norden und dem oberhalb des Planungsge- biets liegenden Hussitenwegs im Süden. Innerhalb der Fläche fließt ein zum Teil verrohrter Bachlauf durch das Planungsgebiet. Entlang diesem befinden sich zum Teil nach §30 BNatSchG geschützte Nassflächen. Außerdem wurden im Rahmen einer Erhebung im September 2019 Nachweise zum Vorkommen einiger geschütz- ter Pilzarten (Jungfern-Ellerling, Ziegelbrauner Saftling, Kirschroter Saftling, Zer- brechlicher Saftling, Stumpfer Saftling, Seidiger Rötling) sowie Vorkommen des Großen Wiesenknopfs gefunden; entsprechend dieses Vorkommens ist von einer Ansiedlung des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings auszugehen, ein Individuum konnte nachgewiesen werden. Das Planungsgebiet grenzt im Norden und im Osten an die amtlich kartierten Bio- tope Nr. 7143-1422-001 und 7143-0781-002 an, diese erstrecken sich jedoch nicht bis ins Planungsgebiet. Der Bauleitplan berührt gesetzlich geschützte Nassflächen 1 Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. 2. Auf.. 2003. 2 1 unten sehr geringe Bedeutung, 1 oben geringe Bedeutung, 2 unten mittlere Bedeutung, 2 oben mittelhohe Bedeutung, 3 hohe Bedeutung für Naturhaushalt oder Landschaftsbild GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 11/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung gemäß § 30 BNatSchG sowie artenreiche Extensivwiesen gemäß Art. 23 Bay- NatSchG. Der örtliche Bestand ist in Anhang 1: Bestandsplan TUL vom 24.06.2020 Für die Eingriffe in geschützte Flächen wird eine Ausnahme gemäß Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG sowie des Art. 23 BayNatSchG erforderlich (siehe dazu Kapitel 5.2). Bewertung des Zustandes: Das Plangebiet weist für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt im jet- zigen Zustand insgesamt eine hohe Bedeutung (Kategorie 3) auf. Umweltauswirkungen: Durch die Realisierung des Baugebietes werden Flächen in Anspruch genommen, die in Teilflächen nur eine hohe Bedeutung als Lebensraum von Pflanzen und Tie- ren aufweisen. Neben dem unmittelbaren Lebensraumverlust durch Überbauung und Umbruch können benachbarte Lebensraumstrukturen grundsätzlich auch durch indirekte Effekte wie Verlärmung, Beschattung, Veränderungen des Kleinklimas etc. beeinträchtigt werden. Im Sinne der Eingriffsminimierung erfolgte ein weitestmögli- cher Erhalt von Nass- und Extensivwiesenflächen. Sowohl für die bauliche Entwick- lung wie auch für die geplante Bachfreilegung sind Eingriffe nicht vermeidbar. Die verbleibenden Eingriffe sind im „Eingriffsplan gesetzlich geschützte Flächen“ darge- stellt. Für diese Eingriffe ist eine funktional gleichartige Kompensation durch die Entwicklung / Aufwertung von Nass- und Extensivwiesen erforderlich. Dieser Aus- gleich erfolgt zum einen im Baugebiet selbst, zum anderen im Bereich einer exter- nen Ausgleichsfläche im Bereich Mietzing. Die geplanten Maßnahmen sind eben- falls als Planbeilage angefügt („Entwicklungsplan gesetzlich geschützte Flächen“ für den Bereich am Hussitenweg sowie „Maßnahmenplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing“). Bewertung der Umweltauswirkungen: Aufgrund des Eingriffs in gesetzlich geschützte Nassflächen gemäß § 30 BNatSchG sowie artenreiche Extensivwiesen gemäß Art. 23 BayNatSchG ist dieser für das Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt als erheblich zu bewerten. 5.1.2 Schutzgut Fläche Zustand Unter dem Schutzgut Fläche wird der Aspekt des flächensparenden Bauens vor dem Hintergrund des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden betrachtet. Mit dem Instrument der Bauleitplanung soll dafür gesorgt werden, dass die Bodenversiegelung auf das für das Vorhaben notwendige Maß begrenzt wird. Hierbei werden die Gesichtspunkte Nutzungsumwandlung, Zerschneidung und Ver- siegelung berücksichtigt. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 12/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt ca. 0,7 ha und wird überwiegend von Extensivgrünland und Nasswiese eingenommen. Bewertung des Zustands Aufgrund der schon vorhandenen Umgebungsbebauung und der wenigen derzeiten Versiegelung ist von einer mittleren Bedeutung (Kategorie 2 unten) für das Schutz- gut Fläche auszugehen. Umweltauswirkungen Im Zuge einer geplanten Entwicklung von Wohnbauland im Bereich des Baugebiets werden einige Teile der derzeit nicht bebauten Gebiete zu Bauland. Bewertung der Umweltauswirkungen Durch die Lage des Planungsgebiets im direkten Siedlungsgebiet, der relativ klei- nen Fläche, der Widmung großer Teile des überplanten Gebiets zum Schutz von Natur und Landschaft und da eine vergleichsweise geringe GRZ von 0,35 festge- setzt wurde, sind die Umweltauswirkungen als mäßig erheblich zu beurteilen. 5.1.3 Schutzgut Boden Zustand: Der vorherrschende Bodentyp im Planungsgebiet ist fast ausschließlich Braunerde aus skelettführendem (Kryo-)Sand bis Grussand (Granit oder Gneis). Es handelt sich um carbonatfreie Standorte mit mittlerem, für Pflanzen verfügbarem Wasser- speichervermögen, es weist jedoch ein sehr hohes Regenrückhaltevermögen bei Niederschlägen auf. Die relative Bindungsstärke für Cadmium ist als mittel einzu- stufen. Zum Säuregehalt bzw. der Säurepufferung liegt keine Aussage vor. Die na- türliche Ertragsfähigkeit des Stadtgebietes Deggendorf ist nicht bewertet. Bewertung des Zustandes: Das Plangebiet weist für das Schutzgut Boden im jetzigen Zustand insgesamt eine mittlere Bedeutung (Kategorie 2 unten) auf. Umweltauswirkungen: Der Boden kann bis zu circa 52 % der Fläche überbaut werden (aufgrund der fest- gesetzten GRZ von 0,35 zzgl. der maximal zulässigen Überschreitung von 50%), davon kann ein größerer Teil auch versiegelt werden. Die Funktionen des Bodens als Lebensraum, die Regel- und Pufferfunktion sowie die Ertragsfunktion gehen dort weitgehend verloren. Durch Bautätigkeiten kann es im Umfeld zumindest zeitweise zu Verdichtungen und damit Veränderungen des Bodenluft -und Wasserhaushaltes mit Auswirkungen auf die Bodenfunktionen kommen. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 13/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Bewertung der Umweltauswirkungen: Die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind aufgrund der durch die GRZ beschränkten Bodenversiegelung als mäßig erheblich zu bewerten. 5.1.4 Schutzgut Wasser Zustand: Der Boden ist grundwasserbeeinflusst, d.h. die von der Vegetation nutzbare Boden- schicht ist wassergesättigt. Es läuft ein ständig wasserführender Graben durch das Planungsgebiet, dieser ist in Teilen verrohrt. Bewertung des Zustandes: Das Plangebiet weist für das Schutzgut Wasser im jetzigen Zustand insgesamt eine mittlere Bedeutung (Kategorie 1 oben) auf. Umweltauswirkungen: Durch die geplanten Versiegelungsmöglichkeiten wird der Oberflächenabfluss er- höht, was primär zu einem Verlust der Rückhalte- und Reinigungsfähigkeit des Bo- dens für Niederschlagswasser und damit zu einem vermehrten und beschleunigten Abfluss von gering bis mittel verschmutzen, gesammeltem Oberflächenwasser füh- ren wird. Die Wasserpufferfunktion des Bodens geht in diesen Bereichen teilweise verloren. Bewertung der Umweltauswirkungen: Es sind im Ergebnis durch die Versiegelung bei Einhaltung der Verminderungs- maßnahmen Umweltauswirkungen mäßigen Erheblichkeit für das Schutzgut Wasser zu erwarten. 5.1.5 Schutzgüter Luft und Klima Zustand: Das Planungsgebiet hat durch die Lage an einem bewaldeten Hang und der derzei- tigen Grünstruktur innerhalb des bebauten Siedlungsgebietes eine mögliche Funk- tion als Kaltluftschneise. Diese ist jedoch aufgrund der geringen Größe nur mäßig ausgeprägt. Dem entsprechend sind in der thematischen Karte Klima Luft des Land- schaftsplan-Entwurfes der Stadt Deggendorf hier auch keine klimarelevanten Funk- tionen verzeichnet. Bewertung des Zustandes: Das Plangebiet weist für die Schutzgüter Luft und Klima im jetzigen Zustand insge- samt eine geringe Bedeutung (Kategorie 1 oben) auf. Umweltauswirkungen: GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 14/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Bei Verlust der Vegetation gehen auch die kleinklimatischen Wirkungen weitgehend verloren. Eine zusätzliche, negative, klimatische Wirkung erfolgt bei Bebauung der Flächen, da sich versiegelte Flächen schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz aufweisen. Durch die Errichtung von Baukörpern können außer- dem die Windströmungen im Plangebiet verändert werden. Somit ist das Schutzgut Klima und Luft allgemein empfindlich gegenüber einer Versiegelung und Überbau- ung sowie gegenüber einer Beeinträchtigung vorhandener Vegetation. Trotz zusätzlicher Flächenversiegelung, das Aufheizen der Gebäude und den Aus- stoß von Emissionen, z.B. über die Heizung, sind durch die relative Kleinräumigkeit der Maßnahme keine größeren Auswirkungen auf Klima und Luftaustausch zu er- warten. Die wesentliche Veränderung besteht darin, dass weniger Kaltluft produziert wird. Während der Bauphase ist mit einem erhöhten Ausstoß von Emissionen zu rechnen. Bewertung der Umweltauswirkungen: Auf Grund der vorgesehenen lockeren Bebauung mit vorwiegend freistehenden Einfamilienhäusern bzw. Doppelhäusern ist von einer mäßigen Erheblichkeit für die Schutzgüter Luft und Klima auszugehen. Der relativ geringe zulässige Versiegelungsgrad sowie die Kleinräumigkeit des Planungsgebiets führen dazu, dass das Kleinklima nicht spürbar beeinträchtigt wird. 5.1.6 Schutzgut Landschaft Zustand: Das geplante Baugebiet liegt in einer Talsenke, zwischen, dem im Süden überwie- gend mit Einfamilienhäusern bebauten Hussitenwegs und des im Norden bewalde- ten Hanges. Durch die niedrigere Lage wird das Gebiet durch die Bebauung und den Hang verdeckt. Zustandsbewertung: Dem Schutzgut Landschaft wird aufgrund der aktuellen Bestandssituation eine ge- ringe (Stufe 1 oben) Bedeutung zugesprochen. Umweltauswirkungen: Durch Bebauung der Flächen wird die umliegende Landschaft nur gering beein- flusst. Aufgrund der Lage des Baugebiets in einer Talsenke ist nicht davon auszu- gehen, dass Auswirkungen durch die Bebauung weiter als die umliegenden Ge- bäude bemerkbar wären. Die Bebauung entspricht in ihrer Form und Ausdehnung den umliegenden Typologien, eine störende Wirkung im Ortsbild ist daher nicht zu erwarten. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 15/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Bewertung der Umweltauswirkungen: Aufgrund der an den Umgriff angepassten Planung und der oben beschriebenen Lage des Planungsgebiets sind die zu erwartenden Auswirkungen als mäßig er- heblich einzustufen. Tabelle: Übersicht Zustandsbewertung und Auswirkungen Schutzgut Zustandsbewertung Erheblichkeit der Auswirkungen Tiere, Pflanzen, biologische Viel- Hohe Bedeutung Erheblich falt Fläche Mittlere Bedeutung Mäßig erheblich Boden Mittlere Bedeutung Mäßig erheblich Wasser Mittlere Bedeutung Mäßig erheblich Luft, Klima Geringe Bedeutung Mäßig erheblich Landschaft Geringe Bedeutung Mäßig erheblich Natur und Landschaft gesamt Mittlere Bedeutung Mäßig erheblich Fasst man die Bewertung des Umweltzustandes im Sinne der naturschutzrechtli- chen Eingriffsregelung zusammen, so ergibt sich insgesamt eine geringe Bedeu- tung des Plangebietes für Natur und Landschaft (Kategorie 2 unten). 5.2 Vermeidung nachteiliger Auswirkungen und Ausgleich Die Planung wurde auch hinsichtlich der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entwickelt. Dabei sollen insbesondere großzügige Grünstruk- turen und -flächen, sowohl geschaffen als auch erhalten werden. Dazu wurde eine mäßig dichte Bebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,35 und moderaten, dem Gelände sowie dem Umgriff angepassten Höhenentwicklung der Gebäude vorge- sehen. Zum Zwecke der Durchlässigkeit für Kleintiere ist eine minimale freie Höhe unterhalb von Einzäunungen festgesetzt. Die Straßenräume werden durch Bäume entlang der Verkehrsflächen auf den Privatgrundstücken gestaltet. Stellplätze und die Zufahrt zu den Grundstücken müssen wasserdurchlässig gestaltet werden. Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung sind dennoch Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten. Davon sind insbesondere die natürlichen Bodenfunktionen, die Fläche und der Wasserhaushalt betroffen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. §1a Abs.3 Satz 6 BauGB sind für die Eingriffe auf dem Großteil der Fläche keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Für die Eingriffe in geschützte Flächen wird eine Ausnahme gemäß Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG sowie des Art. 23 GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 16/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung BayNatSchG erforderlich. Als eine Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme wurden Ausgleichsmaßnahmen in beiden räumlichen Geltungsbereichen festge- setzt. Eingriffsbilanz für das Baugebiet Nachfolgende Aufstellung stellt die geplanten Eingriffe dar, siehe dazu auch An- hang 2. Tabelle : Eingriffe Im Baugebietsbereich (räumlicher Geltungsbereich 1) kann ein teilweiser Aus- gleich durch folgende Maßnahmen erfolgen, siehe dazu auch Anhang 4: Entwicklung gesetzlich geschützter Nassflächen durch Bachfreilegung (Entwick- lung von Hochstaudensäumen und Abrundung vorhandener Nassflächen): 355 m² Entwicklung von artenreichen Extensivwiesen durch biotopspezifische Pflege (176 m²). Externe Ausgleichsmaßnahmen (räumlicher Geltungsbereich 2): Für den verbleibenden Kompensationsbedarf erfolgen im Bereich der Ausgleichs- fläche Mietzing (Flurnummer 1374/0 Gemarkung Deggenau) umfangreiche Ent- wicklungsmaßnahmen zur Entwicklung / Aufwertung gesetzlich geschützter Nass- flächen und zur Entwicklung artenreicher Extensivwiesen. Durch die Anbindung an weitere städtische Flächen und Biotopbereiche kann ein zusammenhängender Bi- otopkomplex entwickelt werden. Der Ausgangszustand ist dargestellt in Anhang 3, die Entwicklungsziele und Maßnahmen sind dargestellt in Anhang 6 und festge- setzt im Bebauungsplan. Binsen- und seggenreiche Nasswiese Der vorhandene, nicht mehr genutzte Nassbereich ist derzeit stark degradiert und weist einen massiven Neophytendruck auf (Drüsiges Springkraut). Durch biotop- spezifische Pflegemaßnahmen soll wieder eine artenreiche, binsen- und seggen- reiche Nasswiese entwickelt werden. Stoffeinträge aus der oberhalb angrenzenden Ackerfläche werden durch ein Filter- und Retentionsbiotop reduziert. Als Zielarten sind für die Nasswiese zu nennen: GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 17/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Carex acuta, Juncus effusus, Scirpus sylvaticus, Bistorta officinalis, Caltha palus- tirs, Chaerophyllum hirsutum, Cirsium oleracium, Filipendula ulmaria, Lotus pe- dunculatus, Myosotis scorpioides, Ranuculus flammula, Sanguisorba officinalis, Silene flos-cuculi. Hochstaudenflur feuchte bis nasser Standorte Zur Erhöhung der Strukturvielfalt und als Lebensraum für den europarechtlich ge- schützten Ameisenbläuling wird bachbegleitend eine Hochstaudenflur entwickelt. Als Zielarten sind hierfür zu nennen: Carex acuta, Carex paniculata, Scirpus sylvaticus, Chaerophyllum hirsutum, Cir- sium oleraceum, Filipendula ulmaria, Lythrum salicaria, Sanguisorba officinalis, Valeriana officinalis agg. Arten- und strukturreiches Extensivgrünland Im Bereich von versaumten bzw. von Brombeere überwucherten Böschungs- und Hangflächen wird mageres Extensivgrünland entwickelt. Nach entsprechender Standortvorbereitung erfolgt im Bereich der Brombeerflur die Wiesenetablierung durch Aufbringen von samenhaltigem Mähgut aus artenreichen Extensivwiesen aus dem Eingriffsbereich. Im Bereich der versaumten Brache wird durch biotop- spezifische Pflegemaßnahmen sowie gezieltes Einbringen von landkreisbedeutsa- men Pflanzenarten aus dem Eingriffsbereich eine naturnahe Wiesenentwicklung eingeleitet. Als Zielarten sind für den Extensivwiesenbereich zu nennen: Agrostis capillaris, Anthoxanthum odoratum, Arrhenaterum elatius, Festuca rubra, Holcus lanatus, Alchemilla spp., Campanula patula, Centaurea jacea, Galium al- bum, Leucanthemum vulgare agg., Knautia arvensis, Ranunculus acris, San- guisorba officinalis, Stellaria graminea, Trifolium pratense. Bewertung Nachfolgende Tabelle stellt die Maßnahmen zusammen und ordnet Anrechnungs- faktoren zu. Bei Flächen mit bereits im Ausgangszustand gegebenem Schutzstatus wird für die Aufwertung ein Faktor von 0,5 angesetzt. Bei der Neuentwicklung von gesetzlich geschützten Flächen wird ein Faktor von 1,0 angesetzt. Nachfolgende Bilanz zeigt eine weitgehend ausgeglichene Bilanz bei Gesamtbe- trachtung der geschützten Flächen. Einem Flächendefizit bei den Extensivwiesen steht ein „Flächenüberschuss“ im Bereich der Nassflächen gegenüber. In der Gesamtbilanz der gesetzlich geschützten Flächen wird ein weitestgehend flä- chengleicher Ausgleich erreicht (geringfügiges Flächendefizit von 50 m²). GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 18/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Tabelle 2: Ausgleichsbilanz GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 19/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung 6 Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung des Gebiets erfolgt über eine neu zu errichtende Zu- fahrtsstraße (Planstraße A) von Süden her, abzweigend vom Hussitenweg. Diese mündet im östlichen Teil des Gebiets in eine Wendeanlage. Ausgehend der Planstraße A läuft die bereits bestehende Zufahrt zu einem Anwesen im Nord-Westen. Diese Privatstraße dient den Parzellen 5, 6 und 7 als Erschließung und muss zugunsten dieser Eigentümer mit ei- nem Fahrt- und Leitungsrecht belegt werden. Sie soll nach Bedarf und dabei zumindest bis zu dem geplanten Anwesen Parzelle 6 ausgebaut werden. Das Wohngebiet wird an das bestehende Trinkwasserversorgungs- und an das Abwasser- system der Stadt Deggendorf angeschlossen. Abwasser aus den Untergeschossen muss in einigen Parzellen über Hebeanlagen in die entsprechenden Kanäle eingeleitet werden, da ein Abführen des Schmutzwassers allein über die Neigung aufgrund der bewegten Ge- ländesituation und der Tallage nicht möglich ist. Die Parzelle 1 wird an den Mischwasserkanal Hussitenweg angeschlossen, alle anderen Parzellen leiten das anfallende Oberflächenwasser ungedrosselt in den offen gelegten Gra- ben ein. Hierzu müssen die Parzellen 2 und 3 jeweils eine eigene Leitung unter der neu zu erstellenden Planstraße A legen, was zur Folge hat, dass die Einleitung in diesem Fall nicht wie oben beschrieben unter § 25 WHG bzw. Art 18 Abs.1 Nr. 2 BayWG fällt. Durch die Offenlegung des bestehenden verrohrten Bachlaufs und die damit bewirkte Abflussverzö- gerung (Retention, Fließgeschwindigkeit) werden die Nachteile der ungedrosselten Einlei- tung von ca. 900 m² befestigter Fläche ausgeglichen. Die Ableitung des anfallenden Niederschlags auf der Straßenverkehrsfläche von ca. 600 m² erfolgt über die Straßenböschung ins Gewässer. Die Löschwasserversorgung für das Planungsgebiet ist gewährleistet, der entsprechende Löschwasserhydrant liegt bei Hs.-Nr. 70. Der Anschluss an das Strom- und Telekommunikationsnetz erfolgt ebenfalls über den An- schluss aus dem Hussitenweg. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 20/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Planverfasser Passau, den ………………………. ………………………………………… Dieter Spörl (Stadtplaner, Landschaftsarchitekt) Stadt Deggendorf Deggendorf, den …………………… …………………………………………. GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx 21/21 Stadtplaner Landschaftsarchitekten / 09.07.2021 –jsp
Planzeichen Bestand Gehölzbestand Graben Nasswiese Artenreiches Extensivgrünland Schafweide mäßig artenreicher bis artenreicher Bestand Wirtschaftswiese 1613/4 Lagerfläche/Grünweg Schotterweg 1610 Straße asphaltiert 1607 gemäß §30 oder Art. 23 BNatSchG 1607/1 gesetzlich geschützte Flächen! 1609/4 1609/22 1607/2 Ergebnis Erhebungen 1609/5 /3 /25 /24 Nachweis Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1609/23 1609/23 1607/3 1445/30 Weitere Planzeichen Verlust Bläulingshabitat (1.546 m²) 1608 1607 1470/19 Geltungsbereich 1446 7 0 /1 5 Erhalt Bläulingshabitat (ca. 12 m²) 5 / 14 1470 Untersuchungsbereich Haselmaus 1607/6 1470/4 Standort Haselmaus-Tube ohne 1470/9 Untersuchungsbereich Bläulinge und Nachweis Zauneidechse 1470/3 Vorkommen Saftlinge mit im Rahmen der amtlichen nebenstehenden Nachweisen 1470/12 Biotopkartierung Bayern erfasster Lebensraum 147 1470/6 1470/5 1470/10 0 /1 3 1447 1447/2 1447/10 1447/3 Nachweise Pilze Projekt: Deutscher Name Wissenschaftlicher RLB RLD Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162 Name 2009 2009 Hussitenweg Nord Seidiger Rötling Entoloma sericeum 1448/4 Papageien-Saftling Gliophorus psittacinus Planinhalt: Bestandsplan Zerbrechlicher Hygrocybe ceracea 3 3 Saftling Datum: Planung: Stumpfer Saftling Hygrocybe chlorophana V V 24.06.2020 Kirschroter Saftling Hygrocybe coccinea 3 3 Bearbeitung: Klebriger Saftling Hygrocybe glutinipes 1 2 halser Ziegelbrauner Hygrocybe psittacina Saftling Plannummer: Jungfern-Ellerling Hygrocybe virginea 2704_bestand2 Unter Vorbehalt Deutscher Name Wissenschaftlicher RLB RLD Name 2009 2009 Trockenfuß-Saftling Hygrocybe cf. subpapillata Goldgelbe Clavulinopsis cf. helvola Wiesenkeule 1:1.000
Planzeichen Eingriff Eingriff in gemäß §30 BNatSchG gesetzlich geschützte Nassflächen durch Bebauung (873 m²) Eingriff in gemäß Art.23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Extensivwiesen durch 1613/4 Bebauung (1.452 m²) Eingriff in gemäß Art.23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Extensivwiesen durch Bachfreilegung (137 m²) 1610 Eingriff in gemäß §30 BNatSchG gesetzlich geschützte Nasswiesen durch Entwicklung Extensivwiese (75 m²) Verlust Bläulingshabitat mit insgesamt wenigen 1609/4 1609/22 Exemplaren des Großen Wiesenknopfes (1.546 m²) Planzeichen Erhalt /3 /25 Erhalt gemäß §30 BNatSchG gesetzlich geschützte Nassfläche (301 m²) 1609/23 Erhalt gemäß Art.23 BayNatSchG gesetzlich 1609/23 1607/3 geschützte Extensivwiesen (505 m²) 1608 1607 Erhalt Bläulingshabitat (ca. 12 m²) / /1 5 1470 Projekt: Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162 1607/6 Hussitenweg Nord 1470/9 Planinhalt: Eingriffsplan gesetzlich geschützte Flächen 1470/3 Datum: Planung: 1470/12 01.09.2020 147 1470/6 1470/5 Bearbeitung: 0 halser,weber /1 3 1447/2 1447/10 Plannummer: 1447/3 2704_Hussitenweg_schutz3 1448/4 1:1.000
1213/0 1213/2 Planzeichen Bestand # # 1210/0 Bachverrohrung 1213/3 893/0 k j Kleinbestand Carex paniculata 1325/0 Eintragspfad entlang Ackergrenze 1203/2 1371/2 Geradliniger Bachoberlauf 892/0 Grabenartiger Bachoberlauf mit begleitend Schwaden/Rohrglanzgras- Verlandungsröhricht (gesetzlich 1375/2 geschützt gemäß § 30 BNatSchG) 1372/2 ! (! Laubbaum Baum-Strauch-Hecke an Böschung 1371/0 Erlengehölz, 10-20 Jahre Lockerer Baumaufwuchs oder Pflanzung an Böschung Erlenaufwuchs 1372/0 Böschungszone mit lockerem Baum- bestand auf frischem Standort Brombeerflur mit Brennnessel 1371/5 Nitrophile Gras-/Krautflur mit Brennnessel Seggenreiche Nasswiese (gesetzlich geschützt gemäß § 30 BNatSchG) 1374/0 # Randstreifen mit Mädesüß (gesetzlich # 1448/2 geschützt gemäß § 30 BNatSchG) Schwaden-Landröhricht mit expansiv 1287/2 Drüsigem Springkraut (gesetzlich geschützt gemäß § 30 BNatSchG) 1375/0 Steile Böschung mit Seegras und Fett- 1435/0 ! ( ! gräsern Waldsimsenflur (gesetzlich geschützt gemäß § 30 BNatSchG) Gräserdominierte, versaumte Wiesen- 1384/0 k j 1379/0 brache auf frischem Standort 1428/2 Wiesenfläche mit Verdichtung- und Störungszeigern Grünweg 1387/0 Projekt: 1386/0 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162 1435/0 Hussitenweg Nord Planinhalt: Bestandsplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing 1431/0 Datum: Planung: 759/0 25.06.2020 1388/0 Bearbeitung: halser, halser Plannummer: 2704_bestand_ausgleich1 1388/0 758/2 844/2 758/3 ´ 1:1.000
Planzeichen Erhalt Erhalt gemäß §30 BNatSchG gesetzlich geschützte Nassfläche (301 m²) Erhalt gemäß Art.23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Extensivwiesen (505 m²) 1613/4 Planzeichen Entwicklung Entwicklung gemäß §30 BNatSchG gesetzlich geschützte Nassflächen (355 m²) Entwicklung gemäß Art.23 BayNatSchG 1610 gesetzlich geschützte Extensivwiesen (176 m²) Artenschutzrechtliche Vorgaben Pflege der Entwicklungsflächen durch auf die 1609/4 Ansprüche des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings 1609/22 angepasstes Mahdregime: Erste Mahd in der ersten Junihälfte, zweiter Schnitt im September; je Mähgang bleibt ein rotierender Bracheanteil von 10% bis 20% /3 /25 als Rückzugsbereich erhalten. Es erfolgt keine Düngung. Ein Einsatz von Pestiziden, Schlegelmulchmähern ist nicht zulässig. Das Mähgut 1609/23 ist abzutransportieren. 1609/23 1607/3 Auf der externen Ausgleichsfläche entsteht weiterer 1608 Bläulingslebensraum auf ca. 668 m² 1607 Projekt: 5 / Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162 1607/6 Hussitenweg Nord 1470/9 Planinhalt: Entwicklungsplan gesetzlich geschützte Flächen und 1470/3 artenschutzfachliche Vorgaben 1470/12 Datum: Planung: 01.09.2020 147 1470/6 1470/5 0 Bearbeitung: /1 3 halser,weber 1447/2 1447/10 1447/3 Plannummer: 2704_Hussitenweg_Entw3 1448/4 1:1.000
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162 Hussitenweg Nord Flur-Nr. 1608 Gemarkung Schaching Stadt Deggendorf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag LANDKREIS DEGGENDORF REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN PLANUNG: Team G+S Umwelt Landschaft fritz halser und christine pronold Bearbeitungsvermerke: dipl.ing e , landschaftsarchitekten am stadtpark 8 P:\_2704_saP_Hussitenweg\bericht e\2704_saP3.docx 94469 deggendorf fon: 0991/3830433 fax: 0991/3830986 fritz halser / simone weber– info@team-umwelt-landschaft.de 01.09.2020 www.team-umwelt-landschaft.de
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: Bebauungsplan Hussitenweg Nord, Stadt Deggendorf Erläuterungstext Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ....................................................................................................................................................... 3 1.1. Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................................................ 3 1.2. Datengrundlagen ........................................................................................................................................... 3 1.3. Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen .................................................................................... 4 1.4. Kurzbeschreibung der Bestandssituation....................................................................................................... 4 2. Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................................................. 6 3. Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .. 7 3.1. Vorkehrungen zur Eingriffsvermeidung ......................................................................................................... 7 3.2. Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) .................................................................................... 7 3.3. Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen) ...................................................... 7 4. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ............................. 8 4.1. Pflanzenarten nach Anhang IV b) der Richtlinie ............................................................................................ 8 4.2. Tierarten nach Anhang IV der Richtlinie ........................................................................................................ 8 4.2.1. Artengruppe der Fledermäuse ................................................................................................................... 9 4.2.2. Säugetiere ohne Fledermäuse ................................................................................................................. 12 4.2.3. Reptilien (Kriechtiere) .............................................................................................................................. 13 4.2.4. Amphibien................................................................................................................................................ 13 4.2.5. Schmetterlinge ......................................................................................................................................... 14 4.2.6. Fische, Libellen, Weichtiere, Käfer ........................................................................................................... 17 4.3. Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie .............. 18 5. Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG .......................................................................................... 20 5.1 Keine Alternative aus artenschutzrechtlicher Sicht ..................................................................................... 20 5.2 Wahrung des Erhaltungszustandes ............................................................................................................. 20 6. Gutachterliches Fazit .................................................................................................................................... 22 7. Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums .......................................................................... 23 Beigefügte Pläne Bestandsplan, Maßstab 1 : 1.000 Maßnahmenplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing, Maßstab 1 : 1.000 Team Umwelt Landschaft / Fritz Halser – Simone Weber 2
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