BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021

Die Seite wird erstellt Philipp Stein
 
WEITER LESEN
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2020

                  BEGRÜNDUNG
        ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT
INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
   NR. 162 „HUSSITENWEG-NORD“
          ENTWURF VOM 09.07.2021
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Inhaltsverzeichnis

1    Erfordernis und Ziele der Planung                                                                        3
2    Kennzahlen der Planung                                                                                   6
3    Städtebau, Denkmalpflege                                                                                 7
4    Grünordnung                                                                                              9
5    Natur und Landschaft                                                                                    11
6    Erschließung                                                                                            20

Anhänge:

Anhang 1:         Bestandsplan Team Umwelt Landschaft vom 24.06.2020

Anhang 2:         Eingriffsplan gesetzlich geschützte Flächen Team Umwelt Landschaft vom 01.09.2020

Anhang 3:         Bestandsplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing Team Umwelt Landschaft v. 25.06.2020

Anhang 4:         Entwicklungsplan geschützte Flächen Team Umwelt Landschaft vom 01.09.2020

Anhang 5:         Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Team Umwelt Landschaft vom 01.09.2020

Anhang 6:         Maßnahmenplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing Team Umwelt Landschaft                  v.
                  01.09.2020

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   2/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

1     Erfordernis und Ziele der Planung

Auf einem derzeit unbebauten Areal am Hussitenweg Flurstück Nr. 1608 Gemarkung
Schaching in Deggendorf soll ein innerörtliches Gebiet im Maß von circa 0,7 Hektar Fläche
als Wohnbauland entwickelt werden. Als bauplanungsrechtliche Voraussetzung ist ein Be-
bauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Darin soll ein allgemeines
Wohngebiet WA gemäß §4 BauNVO festgesetzt werden. Vorgesehen ist eine Wohnbebau-
ung mit Einfamilienhäusern. Die verkehrliche Anbindung soll über den bestehenden Hussi-
tenweg und eine neu zu errichtende Erschließungsstraße erfolgen. Der Beschluss zur Auf-
stellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB erfolgte am
23.10.2019. Ein Ausgleich von beanspruchten, geschützten Biotopen erfolgt in einem zwei-
ten räumlichen Geltungsbereich auf Flurstück Nr. 1347 Gemarkung Deggenau.

Ziel der Planung ist die Schaffung von zusätzlichen Wohnraum aufgrund des herrschenden
großen Wohnraumbedarfs im Stadtgebiet. Die Stadt Deggendorf liegt im Spannungsfeld
zwischen den Entleerungsregionen im Bayerischen Wald und der Zuwachsregion im Groß-
raum München. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bestätigt der Re-
gion Deggendorf gute Rahmenbedingungen für eine positive demographische Entwicklung
in seiner Untersuchung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Zentrale-Orte-Systems in
Deutschland. Dem gemeinsamen Oberzentrum Deggendorf / Plattling wird hier ein größerer
Einzugsbereich und damit eine größere Leistungsfähigkeit bescheinigt als den umliegen-
den Oberzentren. Das liegt nicht zuletzt an der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur mit dem
Autobahnkreuz Deggendorf und dem ICE-Knoten in Plattling, aber auch an der bestehen-
den Wirtschafts- und Bildungsstruktur.

Zugleich gilt Deggendorf als bevorzugter Wohnstandort. Seine landschaftliche Lage sowie
die vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sind die Hauptursachen dafür. Der re-
gen Nachfrage nach Baugrundstücken kann vom örtlichen Grundstücksmarkt nicht mehr
zufriedenstellend entsprochen werden. Betrachtet man die Entwicklung der Gebäude- und
Freiflächen, der Zahl der Wohngebäude und der gesamten Wohnfläche in Deggendorf und
in den Umlandgemeinden, so lässt sich feststellen, dass diese Werte im Umland im Ver-
gleich zu Deggendorf in erheblich höherem Maße gestiegen sind. Das belegt ein gewisses
„Abwerben“ von Bauwilligen aus der Kernstadt ins Umland, das durch die hohen Grund-
stückspreise in Deggendorf im Vergleich zu den Umlandgemeinden noch verstärkt wird.
Diese Abwanderung von Bauwilligen in arbeitsplatzfernere und von den weiterführenden
Schulen weiter entfernte Standorte kann vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwick-
lung nicht zielführend sein. Denn die Folge ist ein erhöhter Pendlersaldo mit den entspre-
chenden Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, den Schadstoffausstoß und die zeit-
liche Belastung der Pendlerinnen und Pendler.

Gemäß den Bevölkerungsprognosen des statistischen Landesamtes wird in Deggendorf
von einer geringen Bevölkerungszunahme in den kommenden 15 Jahren ausgegangen, bei
einer gleichzeitigen starken Veränderung der Altersstruktur. Während es in der Bevölke-
rungsgruppe der Über-65-Jährigen zu Zuwächsen von über 30% kommt, wird in allen an-
deren Altersgruppen mit Rückgängen gerechnet. Trotz der nur leichten Bevölkerungszu-
wächse ergibt sich für die Stadt Deggendorf nach der Flächenmanagementdatenbank Bay-
ern wegen steigender allgemeiner Wohnraumansprüche aufgrund sich verändernder sozi-
aler Strukturen ein Wohnbauflächenbedarf von 79,8 ha bis 2035.

Betrachtet man diese derzeit erfolgenden soziologischen und demographischen Verände-
rungen, wird die Stadt Deggendorf in der näheren Zukunft eine noch wichtigere Rolle als
Wohn-, Bildungs- und Arbeitsstandort im mittleren Ostbayern einnehmen. Konsequenz aus

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   3/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

diesen Entwicklungen ist die weitere Stärkung der Kernstadt als Wohn-, Arbeits- und
Dienstleistungsstandort und eine damit verbundene Offenheit auch für neue Formen des
Wohnens, Arbeitens und Versorgens. Das Ziel ist eine „Stadt der kurzen Wege“ zwischen
den Lebensansprüchen Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Freizeit.

Dabei ist die Stadt Deggendorf die kommenden fünf bis maximal zehn Jahre auch noch
gefordert, einer verstärkten Nachfrage nach Einfamilienhaus- oder Doppelhausgrundstü-
cken aufgrund des Drängens der etwas stärkeren „Kindergeneration“ der geburtenstarken
Jahrgänge (ca. die Jahrgänge 1985-2000) auf den Wohnungsmarkt in Bereichen zu erfül-
len, die ebenfalls versorgungs- und infrastrukturnah sind und somit auch nachhaltig über
mehrere Generationen genutzt werden, um nicht nach 30 Jahren schon wieder leer fallen
zu drohen. Hierfür gilt es Standorte zu identifizieren, die durch eine möglichst große Nähe
zum Stadtzentrum infrastrukturell nachhaltig sind. Auf diese Weise kann auch verhindert
werden, dass sich die Zahl der Einpendler mit allen negativen Konsequenzen noch weiter
erhöht

Einer dieser Potenzialstandorte für eine verträgliche Entwicklung ist die im Geltungsbereich
des Bebauungsplans gelegene Fläche am Hussitenweg. Die Entfernung zu den nächsten
Kinderbetreuungseinrichtungen und zur Grundschule Theodor-Eckert beträgt jeweils unge-
fähr 1 km, die Deggendorfer Innenstadt liegt ca. 1,3 km Luftlinie entfernt. Aufgrund seiner
Lage, Größe und Erschließung ist die Fläche daher als eine solche der Innenentwicklung
anzusehen und erheblich besser an Infrastruktureinrichtungen angebunden als viele an-
dere Potenzialstandorte im Stadtgebiet.

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   4/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die ge-
ordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets ist durch die geplante Bebauung
nicht in Frage gestellt. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nach § 13 a Abs. 2
BauGB nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung
angepasst.

Abbildung 1: Gebilligter Vorentwurf Flächennutzungsplan (Ausschnitt)

                                         Baugebiet

Nicht maßstäblich

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   5/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                           Begründung

2     Kennzahlen der Planung

Räumlicher Geltungsbereich 1 (Baugebiet)                                                            0,696 ha

             Straßen und Wege öffentlich                                                                       0,070 ha

             Straßen und Wege privat                                                                           0,031 ha

             Wohnbaufläche (netto)                                                                             0,343 ha

             Grünflächen privat                                                                                0,252 ha

Räumlicher Geltungsbereich 2 (Ausgleich)                                                            0,470 ha

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx              6/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

3     Städtebau, Denkmalpflege

Das Planungsgebiet ist unbebaut, im Norden verläuft auf gesamter Länge eine waldähnli-
che Gehölzstruktur entlang eines Südhangs. Im Westen, Süden und Osten wird das Areal
von Wohnbebauung eingegrenzt, im Süden verläuft zwischen den nächsten Privatanwesen
der Hussitenweg. Die angrenzenden Wohngebiete zeichnen sich durch nahezu ausschließ-
lich Einfamilienhausbebauung von zwei bis drei Geschossen aus.

Im Bebauungsplan wird, entsprechend der Zielsetzung Schaffung von Wohnungen als Art
der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Darin wurden im Hinblick
auf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 b BauGB konkur-
rierende Nutzungen ausgeschlossen.

Große Teile des räumlichen Geltungsbereichs werden aufgrund der schlechten Nutzbarkeit
als Bauland und zum Schutz der dort bestehenden Gehölzbestände und der Nassflächen-
bereiche als Grünflächen festgesetzt. Diese dienen dem Erhalt und Weiterentwicklung der
bestehenden Vegetation; sie sollen in kleineren Teilen die für Bebauung in Anspruch ge-
nommen werden. Eingriffe in geschützte Flächen werden ausgeglichen. Die sonstigen
Grünflächen werden entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung weiterhin als extensiv bewirt-
schaftete Grünflächen erhalten.

Die als Bauland vorgesehenen Flächen gliedern sich entlang der neu herzustellenden Plan-
straße A und dem bereits bestehenden Privatweg (Planstraße B). Es sind bis zu sieben
Einfamilienhäuser möglich. Besagter Privatweg, welcher zum Anwesen im Nord-Westen
führt, muss vertraglich mit einem Fahrtrecht zugunsten der Bewohner der Baugrundstücke
Nr. 6 und 7 belegt werden, um eine Erschließung der Grundstücke möglich zu machen.

Als Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend der umliegenden Bebauung und der
Schaffung einer angemessenen Dichte eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgelegt.
Aufgrund der Lage im Hang ist bei einigen Gebäuden (1, 2, 6 und 7; siehe Schnitte im Plan)
von einer Hangbauweise auszugehen. So wird die bestehende Höhendifferenz sinnvoll
durch die Bebauung abgefangen, und die Qualität der privaten Grünflächen gewahrt. Die
Lage der Baugrenzen definiert klar die angestrebte Einzelhausbebauung (in Teilen auch
Doppelhäuser zulässig). Die Höhenentwicklungen der Gebäude werden durch maximal zu-
lässige Wandhöhen im Sinne Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO über dem bestehenden Gelände
als unterem Bezugspunkt festgesetzt; damit können die Geländeveränderung und der
Schutz des Bodens gewährleistet werden. Eine maximal zulässige Wandhöhe von 8,5m
soll, trotz der starken Hanglage gewährleisten, dass bergseitig zwei volle Geschoße reali-
sierbar sind.

Angesichts der klar strukturierten Baugrenzen und dem Ziel eine dem Umgriff entspre-
chende Bebauung zu gewährleisten wird eine Einzelhaus Bauweise festgesetzt. Die Tiefen
der Abstandsflächen sind nach Bayerischer Bauordnung zu bemessen.

Aufgrund der starken Geländeneigung sind die Gebäude teilweise in Hangbauweise (siehe
erläuternde Schnitte) zu errichten. Von den Gebäuden unabhängige Stützmauern, zur Be-
wältigung des Geländes im Freiraum, werden auf eine Höhe von 1,2 Metern begrenzt um
Auswirkungen auf die Landschaft, das Landschaftsschutzgebiet sowie den Boden gering
zu halten. Die maximale Länge von 10,0 Metern und der festgesetzte Abstand an der Stirn-
seite von 1,0 Metern zu Grundstücksgrenzen dient dem Erhalt der Durchwegbarkeit für
Kleintiere. Die Stirnseite ist in diesem Fall der längsseitige Abschluss der Mauer. Die Bau-

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   7/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

weise aus Naturstein oder aus Gabionen stellt neben der gestalterischen Qualität außer-
dem erhöhtes Potential als Lebensraum für Kleintiere dar. Sollte kein vollständiger Massen-
ausgleich erfolgen können, sind für externes Bodenmaterial die Anforderungen des LAGA
M20 Merkblattes einschlägig und zu beachten.

Die Gestaltung und Höhe von Einfriedungen ist unter Berücksichtigung der Anforderungen
der Nutzungsart und auch zur Gestaltung des Straßenraumes geregelt; durchgehende
Zaunsockel sind aus Gründen der Durchlässigkeit für Kleintiere nicht zulässig.

Bei Erdarbeiten zutage tretende Keramik-, Metall-, oder Knochenfunde sind gemäß Denk-
malschutzgesetz umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.

Die Gestaltung der Gebäude ist, um sich in der umliegenden Bebauung einzufügen auf
Pult- und Satteldächer beschränkt, um für ein strukturiertes Bild zu sorgen wurde die First-
richtung festgesetzt. Der Ausschluss von unbeschichteten Dachoberflächen aus Kupfer,
Blei, Titanzink sowie industriellem Falzblech sorgt für ein ansehnliches Gesamterschei-
nungsbild innerhalb der bereits bestehenden umliegenden Bebauung. Durch die Anpas-
sung der Garagengestaltung an die Hauptgebäude oder die Möglichkeit diese als Dachter-
rassen bzw. mit Dachbegrünung zu gestalten sorgt für ein modernen aber dennoch dem
Umgriff entsprechendem Ensemble. Neben dieser regelungsbedürftigen Festsetzung wird
von einer weiteren Einschränkung hinsichtlich der Gebäudegestaltung abgesehen, um die
Flexibilität und Vielfalt innerhalb des neuen Siedlungsbereichs zu wahren.

Zur Minderung des Risikos der Überschwemmung von Wohnräumen im Unter- bzw. Erd-
geschoss sind Gebäude mit einer Mindestsockelhöhe von 0,15 m über Gelände zu errich-
ten. Aufgrund der teilweise steilen Hanglage im Planungsgebiet ist eine bindende Festset-
zung diesbezüglich sinnvoll. Diese hat zur Folge, dass Öffnungen in der Fassade wie Türen,
Licht- und Luftschächte bei Starkregenereignissen vor Überflutung geschützt sind. Es wird
auf eine entsprechende Geländegestaltung im Verhältnis zu Eingängen und Kellerlicht-
schächten hingewiesen. Auf die Möglichkeit von Rückstau in den Kanalleitungen wird hin-
gewiesen, eine mögliche Ausführung der Hausanschlüsse mit Rückstauklappen wird ggf.
empfohlen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen keine Grundwasserstandsbeobachtungen
vor. Hangschichtwasser kann nicht ausgeschlossen werden.

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   8/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN ENTWURF VOM 09.07.2021
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

4     Grünordnung

Die Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustandes der Land-
schaft sind zur Vermeidung von Wiederholungen ausschließlich im Kapitel Natur
und Landschaft wiedergegeben.

Das geplante Baugebiet umfasst das Flurstück 1608 der Gemarkung Schaching und
liegt im Osten des Stadtgebietes von Deggendorf an den Donaurandhöhen im
Stadtteil Oberperlasberg. Das Planungsgebiet befindet sich im Naturraum Oberpfäl-
zer und Bayerischer Wald, genauer im Lallinger Winkel (Hausstein Sonnenwald
Bergfuß). Die potentiell natürliche Vegetation ist Hainsimsen-Tannen-Buchenwald;
örtlich mit Bergulmen-Sommerlinden-Blockwald, Schwalbenwurz-Sommerlinden-
Blockwald oder Habichtskraut-Traubeneichenwald. Das Vorkommensgebiet ge-
bietseigener Gehölze entspricht der Kennzeichnung 3 Südostdeutsches Hügel- und
Bergland Das Ursprungsgebiet gebietseigenes Saatgut ist Bayerischer und Ober-
pfälzer Wald. Der Planungsbereich grenzt unmittelbar an bestehende Wohnbebau-
ung an.

Die Siedlungsausdehnung wird im Süden durch den Hussitenweg, im Westen und
Osten durch ein bestehendes Wohngebiet begrenzt. Im Norden befinden sich Feld-
gehölze.

Innerhalb des Baugebietes wird die Haupterschließungsachse südseitig mit Stra-
ßenbäumen betont, die das Straßenbild mitgestalten. Die auf den Baugrundstücken
festgesetzten Baumpflanzungen dienen einer der Größe und Lage des Baugebiets
entsprechenden Durchgrünung.

Nach Möglichkeit wurden die bestehenden und nach § 30 BNatschG geschützten
Flächen und der Gehölzbestand erhalten. Vor allem im Norden des Baugebiets sind
der Gehölzbestand und die bereits bestehende Extensivwiese vor Eingriffen ge-
schützt. Um ein schlüssiges Gesamtbild zu schaffen, werden die restlichen Flächen
durch Neuanlage einer Extensivwiese mit dem Bestand verbunden. Durch Umlegen
des Grabens entstehen entlang dessen neue Nasswiesen, diese möglichst mit den
bereits vorhandenen verknüpft.

Aus den naturräumlichen Gegebenheiten des vorliegenden Vorkommensgebietes
gebietseigener Gehölze, welche der Kennzeichnung 3.3 Bayerischer und Oberpfäl-
zer Wald entsprechen, sowie aus Biotopbeständen der Umgebung leitet sich eine
Eignung der unter Kapitel 5.4 Gehölzverwendung aufgelisteten Gehölze für natur-
betonte standortheimische Pflanzmaßnahmen ab. Auf diese muss wegen der engen
Verzahnung mit geschützten und naturbetonten Biotopen zurückgegriffen werden.

Im Süden des Planungsgebiets ist zur Eingrünung des Baugebiets eine lockere
Baum- Strauchheckenpflanzung vorgesehen, welche die geplante Bebauung vom
Hussitenweg abgrenzen soll.

Es wird empfohlen

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   9/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Gehölzverwendung

Tabelle 1: Gehölzarten für Baumpflanzungen
Acer campestre                                           Feldahorn
Acer campestre'Elsrjk'                                   Purpur-Erle
Acer pseudoplatanus                                      Bergahorn
Cornus mas                                               Kornelkirsche
Carpinus betulus                                         Hainbuche
Crataegus crus-gallii                                    Hahnendorn
Fraxinus excelsior                                       Gemeine Esche
Malus sylvestris                                         Holzapfel
Prunus avium                                             Vogelkirsche
Prunus padus                                             Gewöhnliche Traubenkirsche
Pyrus pyraster                                           Wildbirne
Quercus robur                                            Stieleiche
Sorbus aria                                              Echte Mehlbeere
Tilia cordata                                            Winterlinde
Ulmus laevis                                             Flatterulme
Sowie Obstbäume

Tabelle 2: Gehölzarten für Heckenpflanzungen

Cornus sanguinea                                         Roter Hartriegel
Coryllus avellana                                        Gemeine Hasel
Crataegus laevigata                                      Zweigriffliger Weißdorn
Crataegus monogyna                                       Eingriffliger Weißdorn
Euonymus europaeus                                       Pfaffenhütchen
Ligustrum vulgare                                        Gewöhnlicher Liguster
Lonicera xylosteum                                       Rote Heckenkirsche
Prunus spinosa                                           Schlehe
Rhamnus carthatica                                       Kreuzdorn
Rosa canina                                              Gemeine Hundsrose
Sambucus nigra                                           Schwarzer Holunder
Viburnum opulus                                          Gewöhnlicher Schneeball

Nach § 40 BNatSchG sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur
innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden, d.h. es sollen Pflanzen
verwendet werden, die ihren genetischen Ursprung in dem entsprechenden Gebiet haben
(gebietseigene Herkünfte).

Für Ausgleichsflächen ist die Verwendung von gebietseigenem Pflanzmaterial bindend. Ge-
bietseigen werden Gehölze dann genannt, wenn sie sich in einem bestimmten Naturraum
in vielen Generationsfolgen vermehrt haben. Bei gebietseigenem Saatgut handelt es sich
um Wildformen von hauptsächlich Gräsern und Kräutern aus definierten Herkunftsgebieten.

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   10/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                     Begründung

5     Natur und Landschaft

Aufgrund der Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist
kein Umweltbericht im Sinne des § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB erforderlich.

5.1     Zustand von Natur und Landschaft

Die Analyse des Umweltzustandes erfolgte anhand der für die vorliegende Planungssi-
tuation relevanten Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter sowie deren ökosys-
temaren Beziehungen (Wechselwirkungen der Systemelemente). Bei ihrer Auswahl
wurden auch die möglichen Einwirkungen durch die Planung berücksichtigt (planungs-
bezogene Analyse). Die verbale Beschreibung und Bewertung orientiert sich an den
allgemeinen Kriterien Bedeutung, Vorbelastung und Empfindlichkeit des jeweils be-
troffenen räumlichen Einwirkungsbereiches. Für die Schutzgüter der Eingriffsregelung
nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgte die Zustandsbewertung der betroffenen Flächen auch
nach dem einschlägigen Bayerischen Leitfaden1 in fünf ordinalen Stufen2.

Nachfolgend werden die Zustände der Umweltschutzgüter beschrieben und bewer-
tet sowie die Umweltauswirkungen analysiert und bewertet. Siehe dazu auch An-
hang 1.

5.1.1 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Zustand:

Das Plangebiet besteht hauptsächlich aus einer Talsenke zwischen einem waldartig
Gehölzverbund entlang des Hanges im Norden und dem oberhalb des Planungsge-
biets liegenden Hussitenwegs im Süden. Innerhalb der Fläche fließt ein zum Teil
verrohrter Bachlauf durch das Planungsgebiet. Entlang diesem befinden sich zum
Teil nach §30 BNatSchG geschützte Nassflächen. Außerdem wurden im Rahmen
einer Erhebung im September 2019 Nachweise zum Vorkommen einiger geschütz-
ter Pilzarten (Jungfern-Ellerling, Ziegelbrauner Saftling, Kirschroter Saftling, Zer-
brechlicher Saftling, Stumpfer Saftling, Seidiger Rötling) sowie Vorkommen des
Großen Wiesenknopfs gefunden; entsprechend dieses Vorkommens ist von einer
Ansiedlung des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings auszugehen,
ein Individuum konnte nachgewiesen werden.

Das Planungsgebiet grenzt im Norden und im Osten an die amtlich kartierten Bio-
tope Nr. 7143-1422-001 und 7143-0781-002 an, diese erstrecken sich jedoch nicht
bis ins Planungsgebiet. Der Bauleitplan berührt gesetzlich geschützte Nassflächen

1
 Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. 2. Auf..
2003.

2
  1 unten sehr geringe Bedeutung, 1 oben geringe Bedeutung, 2 unten mittlere Bedeutung, 2 oben mittelhohe Bedeutung, 3
hohe Bedeutung für Naturhaushalt oder Landschaftsbild

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx       11/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

gemäß § 30 BNatSchG sowie artenreiche Extensivwiesen gemäß Art. 23 Bay-
NatSchG.

Der örtliche Bestand ist in Anhang 1: Bestandsplan TUL vom 24.06.2020

Für die Eingriffe in geschützte Flächen wird eine Ausnahme gemäß Art. 23 Abs. 3
BayNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG sowie des Art. 23
BayNatSchG erforderlich (siehe dazu Kapitel 5.2).

Bewertung des Zustandes:

Das Plangebiet weist für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt im jet-
zigen Zustand insgesamt eine hohe Bedeutung (Kategorie 3) auf.

Umweltauswirkungen:

Durch die Realisierung des Baugebietes werden Flächen in Anspruch genommen,
die in Teilflächen nur eine hohe Bedeutung als Lebensraum von Pflanzen und Tie-
ren aufweisen. Neben dem unmittelbaren Lebensraumverlust durch Überbauung
und Umbruch können benachbarte Lebensraumstrukturen grundsätzlich auch durch
indirekte Effekte wie Verlärmung, Beschattung, Veränderungen des Kleinklimas etc.
beeinträchtigt werden. Im Sinne der Eingriffsminimierung erfolgte ein weitestmögli-
cher Erhalt von Nass- und Extensivwiesenflächen. Sowohl für die bauliche Entwick-
lung wie auch für die geplante Bachfreilegung sind Eingriffe nicht vermeidbar. Die
verbleibenden Eingriffe sind im „Eingriffsplan gesetzlich geschützte Flächen“ darge-
stellt. Für diese Eingriffe ist eine funktional gleichartige Kompensation durch die
Entwicklung / Aufwertung von Nass- und Extensivwiesen erforderlich. Dieser Aus-
gleich erfolgt zum einen im Baugebiet selbst, zum anderen im Bereich einer exter-
nen Ausgleichsfläche im Bereich Mietzing. Die geplanten Maßnahmen sind eben-
falls als Planbeilage angefügt („Entwicklungsplan gesetzlich geschützte Flächen“ für
den Bereich am Hussitenweg sowie „Maßnahmenplan externe Ausgleichsfläche bei
Mietzing“).

Bewertung der Umweltauswirkungen:

Aufgrund des Eingriffs in gesetzlich geschützte Nassflächen gemäß § 30 BNatSchG
sowie artenreiche Extensivwiesen gemäß Art. 23 BayNatSchG ist dieser für das
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt als erheblich zu bewerten.

5.1.2 Schutzgut Fläche

Zustand

Unter dem Schutzgut Fläche wird der Aspekt des flächensparenden Bauens vor
dem Hintergrund des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden
betrachtet. Mit dem Instrument der Bauleitplanung soll dafür gesorgt werden, dass
die Bodenversiegelung auf das für das Vorhaben notwendige Maß begrenzt wird.
Hierbei werden die Gesichtspunkte Nutzungsumwandlung, Zerschneidung und Ver-
siegelung berücksichtigt.

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   12/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt ca. 0,7 ha und wird
überwiegend von Extensivgrünland und Nasswiese eingenommen.

Bewertung des Zustands

Aufgrund der schon vorhandenen Umgebungsbebauung und der wenigen derzeiten
Versiegelung ist von einer mittleren Bedeutung (Kategorie 2 unten) für das Schutz-
gut Fläche auszugehen.

Umweltauswirkungen

Im Zuge einer geplanten Entwicklung von Wohnbauland im Bereich des Baugebiets
werden einige Teile der derzeit nicht bebauten Gebiete zu Bauland.

Bewertung der Umweltauswirkungen

Durch die Lage des Planungsgebiets im direkten Siedlungsgebiet, der relativ klei-
nen Fläche, der Widmung großer Teile des überplanten Gebiets zum Schutz von
Natur und Landschaft und da eine vergleichsweise geringe GRZ von 0,35 festge-
setzt wurde, sind die Umweltauswirkungen als mäßig erheblich zu beurteilen.

5.1.3 Schutzgut Boden

Zustand:

Der vorherrschende Bodentyp im Planungsgebiet ist fast ausschließlich Braunerde
aus skelettführendem (Kryo-)Sand bis Grussand (Granit oder Gneis). Es handelt
sich um carbonatfreie Standorte mit mittlerem, für Pflanzen verfügbarem Wasser-
speichervermögen, es weist jedoch ein sehr hohes Regenrückhaltevermögen bei
Niederschlägen auf. Die relative Bindungsstärke für Cadmium ist als mittel einzu-
stufen. Zum Säuregehalt bzw. der Säurepufferung liegt keine Aussage vor. Die na-
türliche Ertragsfähigkeit des Stadtgebietes Deggendorf ist nicht bewertet.

Bewertung des Zustandes:

Das Plangebiet weist für das Schutzgut Boden im jetzigen Zustand insgesamt eine
mittlere Bedeutung (Kategorie 2 unten) auf.

Umweltauswirkungen:

Der Boden kann bis zu circa 52 % der Fläche überbaut werden (aufgrund der fest-
gesetzten GRZ von 0,35 zzgl. der maximal zulässigen Überschreitung von 50%),
davon kann ein größerer Teil auch versiegelt werden. Die Funktionen des Bodens
als Lebensraum, die Regel- und Pufferfunktion sowie die Ertragsfunktion gehen dort
weitgehend verloren. Durch Bautätigkeiten kann es im Umfeld zumindest zeitweise
zu Verdichtungen und damit Veränderungen des Bodenluft -und Wasserhaushaltes
mit Auswirkungen auf die Bodenfunktionen kommen.

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   13/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Bewertung der Umweltauswirkungen:

Die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind aufgrund der durch die
GRZ beschränkten Bodenversiegelung als mäßig erheblich zu bewerten.

5.1.4 Schutzgut Wasser

Zustand:

Der Boden ist grundwasserbeeinflusst, d.h. die von der Vegetation nutzbare Boden-
schicht ist wassergesättigt. Es läuft ein ständig wasserführender Graben durch das
Planungsgebiet, dieser ist in Teilen verrohrt.

Bewertung des Zustandes:

Das Plangebiet weist für das Schutzgut Wasser im jetzigen Zustand insgesamt eine
mittlere Bedeutung (Kategorie 1 oben) auf.

Umweltauswirkungen:

Durch die geplanten Versiegelungsmöglichkeiten wird der Oberflächenabfluss er-
höht, was primär zu einem Verlust der Rückhalte- und Reinigungsfähigkeit des Bo-
dens für Niederschlagswasser und damit zu einem vermehrten und beschleunigten
Abfluss von gering bis mittel verschmutzen, gesammeltem Oberflächenwasser füh-
ren wird. Die Wasserpufferfunktion des Bodens geht in diesen Bereichen teilweise
verloren.

Bewertung der Umweltauswirkungen:

Es sind im Ergebnis durch die Versiegelung bei Einhaltung der Verminderungs-
maßnahmen Umweltauswirkungen mäßigen Erheblichkeit für das Schutzgut
Wasser zu erwarten.

5.1.5 Schutzgüter Luft und Klima

Zustand:

Das Planungsgebiet hat durch die Lage an einem bewaldeten Hang und der derzei-
tigen Grünstruktur innerhalb des bebauten Siedlungsgebietes eine mögliche Funk-
tion als Kaltluftschneise. Diese ist jedoch aufgrund der geringen Größe nur mäßig
ausgeprägt. Dem entsprechend sind in der thematischen Karte Klima Luft des Land-
schaftsplan-Entwurfes der Stadt Deggendorf hier auch keine klimarelevanten Funk-
tionen verzeichnet.

Bewertung des Zustandes:

Das Plangebiet weist für die Schutzgüter Luft und Klima im jetzigen Zustand insge-
samt eine geringe Bedeutung (Kategorie 1 oben) auf.

Umweltauswirkungen:

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   14/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Bei Verlust der Vegetation gehen auch die kleinklimatischen Wirkungen weitgehend
verloren. Eine zusätzliche, negative, klimatische Wirkung erfolgt bei Bebauung der
Flächen, da sich versiegelte Flächen schneller erwärmen und eine ungünstigere
Strahlungsbilanz aufweisen. Durch die Errichtung von Baukörpern können außer-
dem die Windströmungen im Plangebiet verändert werden. Somit ist das Schutzgut
Klima und Luft allgemein empfindlich gegenüber einer Versiegelung und Überbau-
ung sowie gegenüber einer Beeinträchtigung vorhandener Vegetation.

Trotz zusätzlicher Flächenversiegelung, das Aufheizen der Gebäude und den Aus-
stoß von Emissionen, z.B. über die Heizung, sind durch die relative Kleinräumigkeit
der Maßnahme keine größeren Auswirkungen auf Klima und Luftaustausch zu er-
warten. Die wesentliche Veränderung besteht darin, dass weniger Kaltluft produziert
wird. Während der Bauphase ist mit einem erhöhten Ausstoß von Emissionen zu
rechnen.

Bewertung der Umweltauswirkungen:

Auf Grund der vorgesehenen lockeren Bebauung mit vorwiegend freistehenden
Einfamilienhäusern bzw. Doppelhäusern ist von einer mäßigen Erheblichkeit
für die Schutzgüter Luft und Klima auszugehen. Der relativ geringe zulässige
Versiegelungsgrad sowie die Kleinräumigkeit des Planungsgebiets führen dazu,
dass das Kleinklima nicht spürbar beeinträchtigt wird.

5.1.6 Schutzgut Landschaft

Zustand:

Das geplante Baugebiet liegt in einer Talsenke, zwischen, dem im Süden überwie-
gend mit Einfamilienhäusern bebauten Hussitenwegs und des im Norden bewalde-
ten Hanges. Durch die niedrigere Lage wird das Gebiet durch die Bebauung und
den Hang verdeckt.

Zustandsbewertung:

Dem Schutzgut Landschaft wird aufgrund der aktuellen Bestandssituation eine ge-
ringe (Stufe 1 oben) Bedeutung zugesprochen.

Umweltauswirkungen:

Durch Bebauung der Flächen wird die umliegende Landschaft nur gering beein-
flusst. Aufgrund der Lage des Baugebiets in einer Talsenke ist nicht davon auszu-
gehen, dass Auswirkungen durch die Bebauung weiter als die umliegenden Ge-
bäude bemerkbar wären. Die Bebauung entspricht in ihrer Form und Ausdehnung
den umliegenden Typologien, eine störende Wirkung im Ortsbild ist daher nicht zu
erwarten.

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   15/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                                   Begründung

Bewertung der Umweltauswirkungen:

Aufgrund der an den Umgriff angepassten Planung und der oben beschriebenen
Lage des Planungsgebiets sind die zu erwartenden Auswirkungen als mäßig er-
heblich einzustufen.

Tabelle: Übersicht Zustandsbewertung und Auswirkungen
 Schutzgut                                               Zustandsbewertung                          Erheblichkeit
                                                                                                    der Auswirkungen
 Tiere, Pflanzen, biologische Viel-                      Hohe Bedeutung                             Erheblich
 falt
 Fläche                                                  Mittlere Bedeutung                         Mäßig erheblich
 Boden                                                   Mittlere Bedeutung                         Mäßig erheblich
 Wasser                                                  Mittlere Bedeutung                         Mäßig erheblich
 Luft, Klima                                             Geringe Bedeutung                          Mäßig erheblich
 Landschaft                                              Geringe Bedeutung                          Mäßig erheblich
 Natur und Landschaft gesamt                             Mittlere Bedeutung                         Mäßig erheblich

Fasst man die Bewertung des Umweltzustandes im Sinne der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung zusammen, so ergibt sich insgesamt eine geringe Bedeu-
tung des Plangebietes für Natur und Landschaft (Kategorie 2 unten).

5.2     Vermeidung nachteiliger Auswirkungen und Ausgleich

Die Planung wurde auch hinsichtlich der Vermeidung von Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft entwickelt. Dabei sollen insbesondere großzügige Grünstruk-
turen und -flächen, sowohl geschaffen als auch erhalten werden. Dazu wurde eine
mäßig dichte Bebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,35 und moderaten, dem
Gelände sowie dem Umgriff angepassten Höhenentwicklung der Gebäude vorge-
sehen. Zum Zwecke der Durchlässigkeit für Kleintiere ist eine minimale freie Höhe
unterhalb von Einzäunungen festgesetzt. Die Straßenräume werden durch Bäume
entlang der Verkehrsflächen auf den Privatgrundstücken gestaltet. Stellplätze und
die Zufahrt zu den Grundstücken müssen wasserdurchlässig gestaltet werden.

Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung sind dennoch Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft zu erwarten. Davon sind insbesondere die natürlichen
Bodenfunktionen, die Fläche und der Wasserhaushalt betroffen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. §1a Abs.3 Satz 6 BauGB sind für die Eingriffe auf
dem Großteil der Fläche keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Für die Eingriffe in geschützte Flächen wird eine Ausnahme gemäß Art. 23 Abs. 3
BayNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG sowie des Art. 23
GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx                      16/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

BayNatSchG erforderlich. Als eine Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme
wurden Ausgleichsmaßnahmen in beiden räumlichen Geltungsbereichen festge-
setzt.

Eingriffsbilanz für das Baugebiet

Nachfolgende Aufstellung stellt die geplanten Eingriffe dar, siehe dazu auch An-
hang 2.

Tabelle : Eingriffe

Im Baugebietsbereich (räumlicher Geltungsbereich 1) kann ein teilweiser Aus-
gleich durch folgende Maßnahmen erfolgen, siehe dazu auch Anhang 4:

Entwicklung gesetzlich geschützter Nassflächen durch Bachfreilegung (Entwick-
lung von Hochstaudensäumen und Abrundung vorhandener Nassflächen): 355 m²

Entwicklung von artenreichen Extensivwiesen durch biotopspezifische Pflege
(176 m²).

Externe Ausgleichsmaßnahmen (räumlicher Geltungsbereich 2):

Für den verbleibenden Kompensationsbedarf erfolgen im Bereich der Ausgleichs-
fläche Mietzing (Flurnummer 1374/0 Gemarkung Deggenau) umfangreiche Ent-
wicklungsmaßnahmen zur Entwicklung / Aufwertung gesetzlich geschützter Nass-
flächen und zur Entwicklung artenreicher Extensivwiesen. Durch die Anbindung an
weitere städtische Flächen und Biotopbereiche kann ein zusammenhängender Bi-
otopkomplex entwickelt werden. Der Ausgangszustand ist dargestellt in Anhang 3,
die Entwicklungsziele und Maßnahmen sind dargestellt in Anhang 6 und festge-
setzt im Bebauungsplan.

Binsen- und seggenreiche Nasswiese

Der vorhandene, nicht mehr genutzte Nassbereich ist derzeit stark degradiert und
weist einen massiven Neophytendruck auf (Drüsiges Springkraut). Durch biotop-
spezifische Pflegemaßnahmen soll wieder eine artenreiche, binsen- und seggen-
reiche Nasswiese entwickelt werden.

Stoffeinträge aus der oberhalb angrenzenden Ackerfläche werden durch ein Filter-
und Retentionsbiotop reduziert.

Als Zielarten sind für die Nasswiese zu nennen:
GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   17/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Carex acuta, Juncus effusus, Scirpus sylvaticus, Bistorta officinalis, Caltha palus-
tirs, Chaerophyllum hirsutum, Cirsium oleracium, Filipendula ulmaria, Lotus pe-
dunculatus, Myosotis scorpioides, Ranuculus flammula, Sanguisorba officinalis,
Silene flos-cuculi.

Hochstaudenflur feuchte bis nasser Standorte

Zur Erhöhung der Strukturvielfalt und als Lebensraum für den europarechtlich ge-
schützten Ameisenbläuling wird bachbegleitend eine Hochstaudenflur entwickelt.

Als Zielarten sind hierfür zu nennen:

Carex acuta, Carex paniculata, Scirpus sylvaticus, Chaerophyllum hirsutum, Cir-
sium oleraceum, Filipendula ulmaria, Lythrum salicaria, Sanguisorba officinalis,
Valeriana officinalis agg.

Arten- und strukturreiches Extensivgrünland

Im Bereich von versaumten bzw. von Brombeere überwucherten Böschungs- und
Hangflächen wird mageres Extensivgrünland entwickelt. Nach entsprechender
Standortvorbereitung erfolgt im Bereich der Brombeerflur die Wiesenetablierung
durch Aufbringen von samenhaltigem Mähgut aus artenreichen Extensivwiesen
aus dem Eingriffsbereich. Im Bereich der versaumten Brache wird durch biotop-
spezifische Pflegemaßnahmen sowie gezieltes Einbringen von landkreisbedeutsa-
men Pflanzenarten aus dem Eingriffsbereich eine naturnahe Wiesenentwicklung
eingeleitet.

Als Zielarten sind für den Extensivwiesenbereich zu nennen:

Agrostis capillaris, Anthoxanthum odoratum, Arrhenaterum elatius, Festuca rubra,
Holcus lanatus, Alchemilla spp., Campanula patula, Centaurea jacea, Galium al-
bum, Leucanthemum vulgare agg., Knautia arvensis, Ranunculus acris, San-
guisorba officinalis, Stellaria graminea, Trifolium pratense.

Bewertung

Nachfolgende Tabelle stellt die Maßnahmen zusammen und ordnet Anrechnungs-
faktoren zu. Bei Flächen mit bereits im Ausgangszustand gegebenem Schutzstatus
wird für die Aufwertung ein Faktor von 0,5 angesetzt. Bei der Neuentwicklung von
gesetzlich geschützten Flächen wird ein Faktor von 1,0 angesetzt.

Nachfolgende Bilanz zeigt eine weitgehend ausgeglichene Bilanz bei Gesamtbe-
trachtung der geschützten Flächen. Einem Flächendefizit bei den Extensivwiesen
steht ein „Flächenüberschuss“ im Bereich der Nassflächen gegenüber.

In der Gesamtbilanz der gesetzlich geschützten Flächen wird ein weitestgehend flä-
chengleicher Ausgleich erreicht (geringfügiges Flächendefizit von 50 m²).

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   18/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

Tabelle 2: Ausgleichsbilanz

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   19/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                Begründung

6     Erschließung

Die verkehrstechnische Erschließung des Gebiets erfolgt über eine neu zu errichtende Zu-
fahrtsstraße (Planstraße A) von Süden her, abzweigend vom Hussitenweg. Diese mündet
im östlichen Teil des Gebiets in eine Wendeanlage. Ausgehend der Planstraße A läuft die
bereits bestehende Zufahrt zu einem Anwesen im Nord-Westen. Diese Privatstraße dient
den Parzellen 5, 6 und 7 als Erschließung und muss zugunsten dieser Eigentümer mit ei-
nem Fahrt- und Leitungsrecht belegt werden. Sie soll nach Bedarf und dabei zumindest bis
zu dem geplanten Anwesen Parzelle 6 ausgebaut werden.

Das Wohngebiet wird an das bestehende Trinkwasserversorgungs- und an das Abwasser-
system der Stadt Deggendorf angeschlossen. Abwasser aus den Untergeschossen muss
in einigen Parzellen über Hebeanlagen in die entsprechenden Kanäle eingeleitet werden,
da ein Abführen des Schmutzwassers allein über die Neigung aufgrund der bewegten Ge-
ländesituation und der Tallage nicht möglich ist.

Die Parzelle 1 wird an den Mischwasserkanal Hussitenweg angeschlossen, alle anderen
Parzellen leiten das anfallende Oberflächenwasser ungedrosselt in den offen gelegten Gra-
ben ein. Hierzu müssen die Parzellen 2 und 3 jeweils eine eigene Leitung unter der neu zu
erstellenden Planstraße A legen, was zur Folge hat, dass die Einleitung in diesem Fall nicht
wie oben beschrieben unter § 25 WHG bzw. Art 18 Abs.1 Nr. 2 BayWG fällt. Durch die
Offenlegung des bestehenden verrohrten Bachlaufs und die damit bewirkte Abflussverzö-
gerung (Retention, Fließgeschwindigkeit) werden die Nachteile der ungedrosselten Einlei-
tung von ca. 900 m² befestigter Fläche ausgeglichen.

Die Ableitung des anfallenden Niederschlags auf der Straßenverkehrsfläche von ca. 600
m² erfolgt über die Straßenböschung ins Gewässer.

Die Löschwasserversorgung für das Planungsgebiet ist gewährleistet, der entsprechende
Löschwasserhydrant liegt bei Hs.-Nr. 70.
Der Anschluss an das Strom- und Telekommunikationsnetz erfolgt ebenfalls über den An-
schluss aus dem Hussitenweg.

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx   20/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Bebauungsplan 162 „Hussitenweg Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan                                                        Begründung

Planverfasser

Passau, den ……………………….                                                           …………………………………………
                                                                                 Dieter Spörl (Stadtplaner, Landschaftsarchitekt)

Stadt Deggendorf

Deggendorf, den ……………………                                                         ………………………………………….

GARNHARTNER + SCHOBER + SPÖRL        / P:\Projekte\2967_BP HussitenwegDEG\berichte\2967_Begr.docx                          21/21
Stadtplaner Landschaftsarchitekten   / 09.07.2021 –jsp
Planzeichen Bestand
                                                                                                                                                                                                         Gehölzbestand

                                                                                                                                                                                                         Graben

                                                                                                                                                                                                         Nasswiese

                                                                                                                                                                                                         Artenreiches Extensivgrünland

                                                                                                                                                                                                         Schafweide
                                                                                                                                                                                                         mäßig artenreicher bis artenreicher
                                                                                                                                                                                                         Bestand
                                                                                                                                                                                                         Wirtschaftswiese
                                                                                          1613/4
                                                                                                                                                                                                         Lagerfläche/Grünweg

                                                                                                                                                                                                         Schotterweg
                                                                                                  1610
                                                                                                                                                                                                         Straße asphaltiert
                                                                                                                                                                1607
                                                                                                                                                                                                         gemäß §30 oder Art. 23 BNatSchG
                                                                                                                                                                                   1607/1                gesetzlich geschützte Flächen!
                          1609/4      1609/22

                                                                                                                                                                       1607/2                   Ergebnis Erhebungen
1609/5                                 /3     /25
                   /24
                                                                                                                                                                                                         Nachweis
                                                                                                                                                                                                         Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
                                            1609/23
                            1609/23                                                                               1607/3
         1445/30                                                                                                                Weitere Planzeichen                                                      Verlust Bläulingshabitat (1.546 m²)
                                                                             1608

                                                                                                         1607
                                                                                                                                                                              1470/19
                                                                                                                                              Geltungsbereich
                   1446                                                                                                                       7 0 /1 5                                                   Erhalt Bläulingshabitat (ca. 12 m²)

                                                                                                            5 /
                                                                                                                                         14
                                                                                                                                                                                1470
                                                                                                                                              Untersuchungsbereich Haselmaus
                                                                                         1607/6
                                                                                                                                                      1470/4                                             Standort Haselmaus-Tube ohne
                                                                                                                                     1470/9 Untersuchungsbereich Bläulinge und
                                                                                                                                                                                                         Nachweis
                                                                                                                                            Zauneidechse
                                                                                                                     1470/3                                                                              Vorkommen Saftlinge mit
                                                                                                                                            im Rahmen der amtlichen                                      nebenstehenden Nachweisen
                                                                                                                           1470/12          Biotopkartierung Bayern erfasster
                                                                                                                                            Lebensraum
                                                                  147

                                                                                     1470/6 1470/5                                          1470/10
                                                                      0
                                                                     /1 3

           1447           1447/2                        1447/10
                                               1447/3                                                                           Nachweise Pilze                                                 Projekt:
                                                                                                                                 Deutscher Name     Wissenschaftlicher            RLB RLD
                                                                                                                                                                                                Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162
                                                                                                                                                    Name                          2009 2009     Hussitenweg Nord
                                                                                                                                 Seidiger Rötling   Entoloma sericeum
                                                                            1448/4                                               Papageien-Saftling Gliophorus psittacinus                      Planinhalt:
                                                                                                                                                                                                Bestandsplan
                                                                                                                                 Zerbrechlicher          Hygrocybe ceracea              3   3
                                                                                                                                 Saftling                                                       Datum:                 Planung:
                                                                                                                                 Stumpfer Saftling       Hygrocybe chlorophana         V    V   24.06.2020

                                                                                                                                 Kirschroter Saftling    Hygrocybe coccinea             3   3   Bearbeitung:
                                                                                                                                 Klebriger Saftling      Hygrocybe glutinipes           1   2   halser
                                                                                                                                 Ziegelbrauner           Hygrocybe psittacina
                                                                                                                                 Saftling                                                       Plannummer:
                                                                                                                                 Jungfern-Ellerling      Hygrocybe virginea                     2704_bestand2

                                                                                                                                 Unter Vorbehalt
                                                                                                                                 Deutscher Name      Wissenschaftlicher        RLB RLD
                                                                                                                                                     Name                      2009 2009
                                                                                                                                 Trockenfuß-Saftling Hygrocybe cf.
                                                                                                                                                     subpapillata
                                                                                                                                 Goldgelbe           Clavulinopsis cf. helvola
                                                                                                                                 Wiesenkeule

                                                                                                                                                                                                             1:1.000
Planzeichen Eingriff
                                                                                                                             Eingriff in gemäß §30 BNatSchG gesetzlich
                                                                                                                             geschützte Nassflächen durch Bebauung
                                                                                                                             (873 m²)
                                                                                                                             Eingriff in gemäß Art.23 BayNatSchG
                                                                                                                             gesetzlich geschützte Extensivwiesen durch
                                                              1613/4                                                         Bebauung (1.452 m²)
                                                                                                                             Eingriff in gemäß Art.23 BayNatSchG
                                                                                                                             gesetzlich geschützte Extensivwiesen
                                                                                                                             durch Bachfreilegung (137 m²)
                                                                      1610                                                   Eingriff in gemäß §30 BNatSchG gesetzlich
                                                                                                                             geschützte Nasswiesen durch
                                                                                                                             Entwicklung Extensivwiese (75 m²)
                                                                                                                             Verlust Bläulingshabitat mit insgesamt wenigen
1609/4      1609/22                                                                                                          Exemplaren des Großen Wiesenknopfes
                                                                                                                             (1.546 m²)

                                                                                                                    Planzeichen Erhalt
              /3   /25
                                                                                                                             Erhalt gemäß §30 BNatSchG gesetzlich
                                                                                                                             geschützte Nassfläche (301 m²)
               1609/23                                                                                                       Erhalt gemäß Art.23 BayNatSchG gesetzlich
  1609/23                                                                             1607/3                                 geschützte Extensivwiesen (505 m²)
                                                 1608

                                                                             1607
                                                                                                                             Erhalt Bläulingshabitat (ca. 12 m²)

                                                                                  /
                                                                                                                  /1

                                                                                5
                                                                                                              1470 Projekt:
                                                                                                                     Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162
                                                             1607/6                                                  Hussitenweg Nord
                                                                                                         1470/9
                                                                                                                     Planinhalt:
                                                                                                                     Eingriffsplan gesetzlich geschützte Flächen
                                                                                         1470/3
                                                                                                                    Datum:                     Planung:
                                                                                               1470/12              01.09.2020
                                      147

                                                         1470/6 1470/5                                              Bearbeitung:
                                          0

                                                                                                                    halser,weber
                                         /1 3

1447/2                      1447/10                                                                                 Plannummer:
                   1447/3                                                                                           2704_Hussitenweg_schutz3

                                                1448/4

                                                                                                                                 1:1.000
1213/0            1213/2                                     Planzeichen Bestand

                                                                                                                                                                           #
                                                                                                                                                                                   #
                           1210/0
                                                                                                                                                                                        Bachverrohrung

                                                                                                                       1213/3
                                                                                                                                                           893/0
                                                                                                                                                                               k
                                                                                                                                                                               j        Kleinbestand Carex paniculata
 1325/0                                                                                                                                                                                 Eintragspfad entlang Ackergrenze
                                                                                                          1203/2
                                                 1371/2                                                                                                                                 Geradliniger Bachoberlauf
                                                                                                                                                   892/0
                                                                                                                                                                                        Grabenartiger Bachoberlauf mit
                                                                                                                                                                                        begleitend Schwaden/Rohrglanzgras-
                                                                                                                                                                                        Verlandungsröhricht (gesetzlich
                                                                                                                                         1375/2                                         geschützt gemäß § 30 BNatSchG)
                                                                                        1372/2                                                                                !
                                                                                                                                                                              (!
                                                                                                                                                                                        Laubbaum
                                                                                                                                                                                        Baum-Strauch-Hecke an Böschung
                                            1371/0
                                                                                                                                                                                        Erlengehölz, 10-20 Jahre
                                                                                                                                                                                        Lockerer Baumaufwuchs oder Pflanzung
                                                                                                                                                                                        an Böschung
                                                                                                                                                                                        Erlenaufwuchs
                                                                                        1372/0                                                                                          Böschungszone mit lockerem Baum-
                                                                                                                                                                                        bestand auf frischem Standort
                                                                                                                                                                                        Brombeerflur mit Brennnessel
                               1371/5
                                                                                                                                                                                        Nitrophile Gras-/Krautflur mit
                                                                                                                                                                                        Brennnessel
                                                                                                                                                                                        Seggenreiche Nasswiese (gesetzlich
                                                                                                                                                                                        geschützt gemäß § 30 BNatSchG)
                                                                                                 1374/0
                                                                        #
                                                                                                                                                                                        Randstreifen mit Mädesüß (gesetzlich
                                                                        #
                  1448/2
                                                                                                                                                                                        geschützt gemäß § 30 BNatSchG)
                                                                                                                                                                                        Schwaden-Landröhricht mit expansiv
                                                      1287/2                                                                                                                            Drüsigem Springkraut (gesetzlich
                                                                                                                                                                                        geschützt gemäß § 30 BNatSchG)
                                                                                                            1375/0                                                                      Steile Böschung mit Seegras und Fett-
               1435/0
                                                                                    !
                                                                                    (
                                                                                    !
                                                                                                                                                                                        gräsern
                                                                                                                                                                                        Waldsimsenflur (gesetzlich geschützt
                                                                                                                                                                                        gemäß § 30 BNatSchG)
                                                                                                                                                                                        Gräserdominierte, versaumte Wiesen-
                                                               1384/0         k
                                                                              j                                                                   1379/0
                                                                                                                                                                                        brache auf frischem Standort
                          1428/2
                                                                                                                                                                                        Wiesenfläche mit Verdichtung- und
                                                                                                                                                                                        Störungszeigern
                                                                                                                                                                                        Grünweg

                                        1387/0                                                                                                                             Projekt:
             1386/0                                                                                                                                                        Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162
1435/0                                                                                                                                                                     Hussitenweg Nord
                                                                                                                                                                           Planinhalt:
                                                                                                                                                                           Bestandsplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing

1431/0                                                                                                                                                                     Datum:                    Planung:
                                                                                                                                                           759/0           25.06.2020
    1388/0
                                                                                                                                                                           Bearbeitung:
                                                                                                                                                                           halser, halser

                                                                                                                                                                           Plannummer:
                                                                                                                                                                           2704_bestand_ausgleich1

                 1388/0                                                     758/2

                                    844/2
                                                                                                                                                                   758/3

                                                                                                                                                                           ´            1:1.000
Planzeichen Erhalt
                                                                                                                          Erhalt gemäß §30 BNatSchG gesetzlich
                                                                                                                          geschützte Nassfläche (301 m²)
                                                                                                                          Erhalt gemäß Art.23 BayNatSchG gesetzlich
                                                                                                                          geschützte Extensivwiesen (505 m²)
                                                             1613/4
                                                                                                                 Planzeichen Entwicklung
                                                                                                                          Entwicklung gemäß §30 BNatSchG gesetzlich
                                                                                                                          geschützte Nassflächen (355 m²)
                                                                                                                          Entwicklung gemäß Art.23 BayNatSchG
                                                                     1610                                                 gesetzlich geschützte Extensivwiesen (176 m²)

                                                                                                                 Artenschutzrechtliche Vorgaben
                                                                                                                 Pflege der Entwicklungsflächen durch auf die
1609/4                                                                                                           Ansprüche des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings
            1609/22
                                                                                                                 angepasstes Mahdregime: Erste Mahd in der ersten
                                                                                                                 Junihälfte, zweiter Schnitt im September; je Mähgang
                                                                                                                 bleibt ein rotierender Bracheanteil von 10% bis 20%
             /3   /25                                                                                            als Rückzugsbereich erhalten. Es erfolgt keine
                                                                                                                 Düngung. Ein Einsatz von Pestiziden,
                                                                                                                 Schlegelmulchmähern ist nicht zulässig. Das Mähgut
               1609/23                                                                                           ist abzutransportieren.
  1609/23                                                                            1607/3
                                                                                                                 Auf der externen Ausgleichsfläche entsteht weiterer
                                                1608                                                             Bläulingslebensraum auf ca. 668 m²

                                                                            1607
                                                                                                                 Projekt:

                                                                               5 /
                                                                                                                 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 162
                                                            1607/6                                               Hussitenweg Nord
                                                                                                        1470/9   Planinhalt:
                                                                                                                 Entwicklungsplan gesetzlich geschützte Flächen und
                                                                                        1470/3                   artenschutzfachliche Vorgaben
                                                                                              1470/12            Datum:                   Planung:
                                                                                                                 01.09.2020
                                     147

                                                        1470/6 1470/5
                                         0

                                                                                                                 Bearbeitung:
                                        /1 3

                                                                                                                 halser,weber
1447/2                     1447/10
                  1447/3                                                                                         Plannummer:
                                                                                                                 2704_Hussitenweg_Entw3

                                               1448/4

                                                                                                                              1:1.000
Bebauungs- und Grünordnungsplan
                                          Nr. 162 Hussitenweg Nord
                                         Flur-Nr. 1608 Gemarkung Schaching
                                                            Stadt Deggendorf

                                   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

                                             LANDKREIS DEGGENDORF
                                     REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN

                                              PLANUNG:
                                                         Team    G+S
                                                         Umwelt
                                                         Landschaft
                                                           fritz halser und christine pronold
Bearbeitungsvermerke:                                       dipl.ing e , landschaftsarchitekten

                                                                         am stadtpark 8
P:\_2704_saP_Hussitenweg\bericht
e\2704_saP3.docx                                                      94469 deggendorf
                                                          fon: 0991/3830433 fax: 0991/3830986
fritz halser / simone weber–                             info@team-umwelt-landschaft.de
01.09.2020                                               www.team-umwelt-landschaft.de
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: Bebauungsplan Hussitenweg Nord, Stadt Deggendorf                                                                   Erläuterungstext

Inhaltsverzeichnis
1.      Einleitung ....................................................................................................................................................... 3
     1.1.      Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................................................ 3
     1.2.      Datengrundlagen ........................................................................................................................................... 3
     1.3.      Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen .................................................................................... 4
     1.4.      Kurzbeschreibung der Bestandssituation....................................................................................................... 4

2.      Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................................................. 6

3.      Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .. 7
     3.1.      Vorkehrungen zur Eingriffsvermeidung ......................................................................................................... 7
     3.2. Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene
     Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) .................................................................................... 7
     3.3.      Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen) ...................................................... 7

4.      Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ............................. 8
     4.1.      Pflanzenarten nach Anhang IV b) der Richtlinie ............................................................................................ 8
     4.2.      Tierarten nach Anhang IV der Richtlinie ........................................................................................................ 8
     4.2.1.        Artengruppe der Fledermäuse ................................................................................................................... 9
     4.2.2.        Säugetiere ohne Fledermäuse ................................................................................................................. 12
     4.2.3.        Reptilien (Kriechtiere) .............................................................................................................................. 13
     4.2.4.        Amphibien................................................................................................................................................ 13
     4.2.5.        Schmetterlinge ......................................................................................................................................... 14
     4.2.6.        Fische, Libellen, Weichtiere, Käfer ........................................................................................................... 17
     4.3.      Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie .............. 18

5. Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise
Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG .......................................................................................... 20
     5.1       Keine Alternative aus artenschutzrechtlicher Sicht ..................................................................................... 20
     5.2       Wahrung des Erhaltungszustandes ............................................................................................................. 20

6.      Gutachterliches Fazit .................................................................................................................................... 22

7.      Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums .......................................................................... 23

Beigefügte Pläne
      Bestandsplan, Maßstab 1 : 1.000
      Maßnahmenplan externe Ausgleichsfläche bei Mietzing, Maßstab 1 : 1.000

Team Umwelt Landschaft / Fritz Halser – Simone Weber                                                                                                                         2
Sie können auch lesen