BUNDESTAGSWAHL 2021 - STEUERKONZEP TE DER PARTEIEN - Ebner Stolz
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Bundestagswahl 2021 EINLEITUNG Was wollen die sechs Parteien im Bundestag in der nächsten Legislaturperiode erreichen? Welche Partei steht für welche steuerpolitischen Ziele in den nächsten Jahren? Wir haben dazu die Wahlprogramme der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien zur Bundestagswahl 2021 analysiert und die wichtigsten Aussagen zusammengefasst (die Seitenangaben beziehen sich auf die Fundstellen der Aussagen in den jeweiligen Wahl programmen). Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die vollständigen Wahlprogramme der verschiedenen Parteien finden Sie auf der Webseite zur Bundestagswahl 2021. INHALTSVERZEICHNIS › Unternehmensbesteuerung › Einkommensteuer › Grundsätzliche Ausrichtung › Steuertarif › Abschreibungen › Arbeitnehmer › Managergehälter › Kapitalvermögen › E-Mobilität › Ehegattensplitting › Verlustnutzung › Familienentlastung › Forschung und Entwicklung › Weitere Steuerbegünstigungen › Start-ups › Besteuerung der digitalen Wirtschaft/ › Solidaritätszuschlag globale Mindestbesteuerung › Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden › Erbschaftsteuer Sachverhalten › Steueroasen/Steuerwettbewerb › Vermögensteuer › Steuerstrafrecht › Wiedereinführung › Gewerbesteuer › Vermögensabgabe › Energie › Finanztransaktionssteuer › Umsatzsteuer › Immobilienbesteuerung › Steuerbegünstigung › Spekulationsfrist › Grunderwerbsteuer 2
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG GRUNDSÄTZLICHE AUSRICHTUNG › Entlastung der Unternehmen von Steuern und Bürokratie (S. 34) › Modernisierung der Besteuerung durch eine Unternehmenssteuerreform (S. 35) › Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung (S. 35) › Deckelung der Steuerlast für thesaurierte Gewinne auf 25 % (S. 35) › Beschleunigung der steuerlichen Betriebsprüfung (S. 35) › Sozial-ökologische Wirtschafts- und Finanzpolitik (S. 8) › Neuausrichtung der Wirtschafts- und Finanzpolitik hin zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft (S. 23) › CO2-Bremse in allen Gesetzen, u. a. auch Berücksichtigung in Steuergesetzen (S. 6) › Erhöhung der Unternehmensbesteuerung (S. 82) › Unterbindung von Steuervermeidung (S. 83) › Bürokratieentlastung (S. 6) › Absenkung der Unternehmenssteuerlast auf den OECD-Durchschnitt von 25 % (S. 6) › Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa (S. 6) › Steuerreformkonzept mit Konzentration auf die Umsatzsteuer und Einkommensteuer, Wegfall anderer Steuerarten, z. B. Gewerbesteuer (S. 32) 3
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG ABSCHREIBUNGEN › Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Verbesserung der Abschreibungsregeln für digitale Zukunftstechnologien (S. 35) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Attraktive zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen (S. 24) › Förderung von Investitionen in Klimaschutztechnologien durch degressive Abschreibung (S. 25) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Verbesserung der Abschreibungsbedingungen durch Verstetigung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Verkürzung der Abschreibungsfristen für digitale Güter (max. 3 Jahre, S. 7) › Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung bei GWG (S. 7) › Keine Aussage im Wahlprogramm 4
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG MANAGERGEHÄLTER › Keine Aussage im Wahlprogramm › Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf das 15-fache des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten (S. 23) › Kein Betriebsausgabenabzug für Managergehälter oberhalb von 500.000 Euro (S. 37) › Verbindliche Obergrenze für Managergehälter, maximal das 20-fache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen (S. 15) › Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Gehältern oberhalb 500.000 Euro (S. 15) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm 5
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG E-MOBILITÄT › Stärkung der E-Mobilität durch Ausbau der Ladeinfrastruktur (S. 49) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Förderung emissionsfreier Autos über Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer (S. 12) › Abschaffung der Dieselsubvention (S. 12) › Ökologische Umgestaltung der Dienstwagenbesteuerung (S. 12) › CO2-orientierte LKW-Maut (S. 14) › Keine Kaufprämie für E-Autos (S. 62) › Umbau der Pendlerpauschale in eine sozial gerechte Mobilitätszulage (S. 62) › Abschaffung des steuerlichen Dienstwagenprivilegs (S. 62) › Keine Subventionen und Kaufprämien für E-Autos (S. 28) › Flächendeckender Ausbau von Schnellladesäulen (S. 28) › Keine Aussage im Wahlprogramm 6
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG VERLUSTNUTZUNG › Ausweitung der Verlustverrechnung durch deutliche Erhöhung der Höchstbetragsgrenzen bei Verlustrücktrag und Verlustvortrag (S. 35) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags (S. 24) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Negative Gewinnsteuer als Liquiditätssoforthilfe (S. 6) › Deutlich erweiterte Verlustverrechnung mit Gewinnen vergangener und künftiger Jahre (S. 6) › Keine Aussage im Wahlprogramm 7
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG › Verdoppelung der Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 8 Mio. Euro (S. 84) › Prüfung des Modells für Vorzugskapital (preferred equity, S. 84) › Ausbau der Förderprogramme im Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz (S. 21) › Fördergelder für Open Science und Wissenschaftskommunikation (S. 21) › Erhöhung steuerliche Forschungsförderung für KMU Klimaschutztechnologien (S. 25) › Zeitlich befristete degressive Abschreibung von Investitionen (S. 25) › Umfassendes Forschungs und Förderprogramm für ökologische Transformation der Automobilindustrie (S. 25) › Ausbau der Forschung im Bereich der Elektromobilität (S. 62) › Förderung der Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft (S. 69) › Stärkere steuerliche Förderung, u. a. durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Wagniskapital (S. 7) › Einführung eines diplomatisch agierenden Innovationsbotschafters (S. 68) › Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen im Inland (S. 42) 8
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG START-UPS › Bürokratiefreies Jahr nach Gründung (S. 35) › Abbau steuerlicher und administrativer Hürden für Niederlassungen großer Venture Capital Fonds (S. 90) › Besteuerung von Beteiligungen an Start-ups erst, wenn daraus Gewinne erzielt werden (S. 90) › One-Stop-Agenturen für Gründer (S. 20) › Erleichterter Zugang zu Kapital durch Projektförderung und öffentliche Fonds für Wagniskapital (S. 20) › Einführung eines unbürokratischen Gründungskapitals von einmalig max. 25.000 Euro (S. 25) › Befreiung von Melde- und Berichtspflichten in den ersten zwei Jahren (S. 25) › Einbeziehung von Start-ups in öffentliche Vergabeverfahren (S. 25) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Ausbau des Zukunftsfonds zur Start-up-Finanzierung (S. 13) › Branchenunabhängiger Gründungszuschuss, entkoppelt von etwaiger Arbeitslosigkeit (S. 13) › Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft zur Stärkung von Start-ups (S. 24) › Keine Aussage im Wahlprogramm 9
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG BESTEUERUNG DER DIGITALEN WIRTSCHAFT/GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG › Einsetzen auf OECD-Ebene für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft (S. 73) › Reduzierung der Niedrigsteuergrenzen im Außensteuerrecht (S. 35) › Unterstützung internationaler Verhandlungen zur Einführung einer EU-weiten Mindestbesteuerung von Konzernen und einer fairen Besteuerung von Digitalunternehmen (S. 23) › Einführung eines EU-weiten Mindeststeuersatzes von mittelfristig 25 % ohne Ausnahmen und einer einheitlichen Bemessungsgrundlage (S. 38) › Einführung einer Digitalkonzernsteuer für große internationale Konzerne (S. 38) › Einsatz für einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen mit breiter, einheitlicher Bemessungsgrundlage (S. 121) › Besteuerung von Digitalkonzernen in Ländern, in denen sie wirtschaftlich aktiv sind (S. 90) › Gemeinsam mit der USA Einsatz für eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmen (S. 7) › Forderung nach einer EU-einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (S. 14) › Steuererhebung in alleiniger nationaler Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten (S. 32) 10
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG ANZEIGEPFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN SACHVERHALTEN › Keine Aussage im Wahlprogramm › Eindämmung von Steuervermeidung durch ein öffentliches Country-by-Country- Reporting (S. 22) › Einführung einer nationalen Anzeigepflicht wie bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (S. 22) › Ergänzung der EU-weiten Anzeigepflicht für Steuergestaltungen um rein nationale Gestaltungen (S. 38) › Einsatz für eine ambitionierte Ausgestaltung des öffentlichen Country-by-Country- Reporting auf europäischer Ebene (S. 38) › Forderung nach länderweiser Offenlegung von Wertschöpfung, Umsätzen, Gewinnen und Steuerzahlungen transnationaler Konzerne (S. 87) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm 11
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG STEUEROASEN/STEUERWETTBEWERB › Unterbindung schädlicher Formen des Steuerwettbewerbs (S. 72) › Fortführung der internationalen Zusammenarbeit auf OECD-Ebene (S. 72) › EU-einheitliche körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage (S. 73) › Unterstützung der UN beim Aufbau einer globalen Steuerkoordinationsstelle und der OECD im Kampf gegen Gewinnverkürzung, um Steueroasen trockenzulegen (S. 62) › Beendigung des Steuerdumpings zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Überwindung des Einstimmigkeitsprinzips in Steuerfragen (S. 55) › Verstärkte Zusammenarbeit in Steuerfragen mit einzelnen Staaten, sofern europäische Einigungen nicht gelingen (S. 38) › Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der EU in Steuerfragen (S. 38) › Nationales Vorgehen gegen Gewinnverschiebungen mit einer verschärften Zins- und Lizenzschranke sowie Quellensteuern (S. 38) › Austrocknen von Steueroasen (S. 87) › Sofortige Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten (S. 87) › 50 % Quellensteuer auf alle in nicht kooperative Staaten abfließende Zahlungen (S.87) › Abschaffung von Steuerbefreiungen für ins Ausland abfließende Konzerngewinne (S. 88) › Unterstützung der Arbeiten auf OECD- und G20-Ebene, um weltweit eine faire Besteuerung zu erzielen (S. 14) › Für einen transparenten Steuersatzwettbewerb auf Basis vergleichbarer Bemessungsgrundlagen innerhalb der EU (S. 14) › Keine Aussage im Wahlprogramm 12
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG STEUERSTRAFRECHT › Schließen von Steuerschlupflöchern, Unterbindung von Steuerhinterziehung und Bekämpfung aggressiver Steuergestaltung (S. 72) › Konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Steuerbetrug (S. 22) › Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei Karussellgeschäften auf EU-Ebene (S. 22) › Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel (S. 15) › Umfassende Strategie gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung (S. 38) › Beendigung von Cum-ex und Cum-cum-Geschäften (S. 38) › Stärkere Bekämpfung von Geldwäsche und Subventionsbetrug (S. 83) › Stärkere Ahndung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Banken, Wirtschaftsprüfer und Kanzleien (S. 88) › Weltweite Bekämpfung von Steuerhinterziehung – gegen Alleingänge (S. 14) › Keine Aussage im Wahlprogramm 13
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG GEWERBESTEUER › Verbesserung der Anrechnung der Gewerbesteuer (S. 35) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer mit ausgeweiteter Bemessungsgrundlage und Einbeziehung von Freiberuflern und Selbständigen (S. 83) › Anhebung des Freibetrags auf 30.000 Euro (S. 83) › Ersatz der Gewerbesteuer durch kommunalen Zuschlag (mit eigenem Hebesatzrecht) auf Körperschaft- und Einkommensteuer und höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer (S. 7) › Wegfall der Gewerbesteuer im Rahmen eines Steuerreformkonzepts, das sich auf die Einkommen- und Umsatzsteuer fokussiert (S. 32) 14
Bundestagswahl 2021 UNTERNEHMENSBESTEUERUNG ENERGIE › Abschaffung der EEG-Umlage zur Stromverbilligung (S. 41) › Steuerförderung von Gebäudesanierungen (S. 44) › Bessere steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Klimaschutz und Effizienz (S.41) › Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 (S. 10) › Weitere soziale Ausgleichsmaßnahmen für die CO2-Bepreisung (S. 10) › Direkte Investitionsförderung von klimaschonenden Technologien (S. 10) › CO2-Bremse für alle Gesetze, u. a. Belohnung klimaschonenden Verhaltens durch Steuergesetzgebung (S. 6) › Erhöhung CO2-Preis auf 60 Euro ab 2023 (S. 6) › Senkung EEG-Umlage und Einführung eines Energiegeldes für jeden Bürger (S. 6) › Investitionszuschüsse und degressive Abschreibung zur Förderung von Investitionen in klimaneutrale Industrietechnologien (S. 25) › Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien über Bundeshaushalt statt EEG-Umlage (S. 68) › Senkung der Stromsteuer für private Verbraucher (S. 68) › Weltweit einheitlicher CO2-Preis (S. 58) › Abschaffung der EEG-Umlage (S. 59) › Absenkung der Stromsteuer, unabhängig von der Erzeugungsart, auf den niedrigsten Satz in der EU (S. 59) › Abschaffung jeglicher Form der CO2-Besteuerung (S. 173) 15
Bundestagswahl 2021 UMSATZSTEUER UMSATZSTEUERSATZ › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Gleichstellung pflanzlicher Milchalternativen mit Milchprodukten und somit Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (S. 20) › Anwendung des vollen Umsatzsteuersatzes auf Auslandsflüge (S. 65) › Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel (S. 83) › Investition von zusätzlich einem Prozentpunkt des bestehenden Umsatzsteueraufkommens in Bildung (S. 15) › Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Artikel des Kinderbedarfs (S. 104) › Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Medikamente (S. 140) 16
Bundestagswahl 2021 IMMOBILIENBESTEUERUNG STEUERBEGÜNSTIGUNG › Ausdehnung der Steuerförderung der Gebäudesanierung auf vermietete Immobilien und Gewerbeimmobilien (S . 44) › Begünstigung gewerblicher Investitionen, die der Energieeffizienz und CO2-Reduzierung dienen, durch schnellere Abschreibung (S. 44) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Bindung von Förderung und steuerlicher Vergünstigung dauerhaft an Mietobergrenzen, Pflicht zur Reinvestition von Gewinnen und Mitbestimmungsrechte der Mieter durch Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (S. 39) › Erhöhung der linearen Abschreibung für Wohnungsbauinvestitionen von 2 auf 3 % (S. 85) › Forderung nach Sonderabschreibung für eigengenutzte Immobilie (S. 167) 17
Bundestagswahl 2021 IMMOBILIENBESTEUERUNG SPEKULATIONSFRIST › Keine Aussage im Wahlprogramm › Abschaffung der Zehn-Jahres-Frist bei nicht selbst genutzten Grundstücken und anstelle dessen Einführung eines (fristunabhängigen) Planungswertausgleichs (S. 37) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Stärkere Besteuerung von Gewinnen durch Spekulation und Immobilienverkäufen (S. 41) › Keine Steuerfreiheit von privaten Immobilienverkäufen, auch nicht nach zehn Jahren (S. 41) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm 18
Bundestagswahl 2021 IMMOBILIENBESTEUERUNG GRUNDERWERBSTEUER › Möglichkeit für Länder, beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 100.000 Euro pro Kind zu gewähren (S. 77, 126) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Möglichkeit für Länder, Grunderwerbsteuersatz z. B. für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und für private Käufer zu senken (S. 55) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Einführung eines Freibetrags von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (S. 84) › Abschaffung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien (S. 35, 166) 19
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER STEUERTARIF › Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen (S. 71) › Regelmäßige Anpassung des Steuertarifs an die allgemeine Preisentwicklung zum Ausgleich der kalten Progression (S. 71) › Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, höhere Belastung für die oberen 5 % (S. 22) › Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer für zu versteuernden Einkommensteil über 250.000 Euro (bzw. 500.000 Euro bei Verheirateten, S. 22) › Erhöhung des Grundfreibetrags zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen (S. 37) › Moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 % ab einem Einkommen von 100.000 Euro (bzw. 200.000 Euro für Paare) und auf 48 % ab 250.000 Euro (bzw. 500.000 Euro für Paare, S. 37) › Steuerfreiheit für zu versteuerndes Einkommen unter 14.400 Euro (S. 84) › Stärkere Besteuerung höherer Einkommen oberhalb der genannten Grenzen mit folgenden Steuersätzen: ab 70.000 Euro 53 %, ab 260.533 Euro 60 %, ab 1 Mio. Euro 75 % (S. 84) › Abschaffung des Mittelstandsbauchs im Einkommensteuertarif und Gestaltung eines leistungsgerechten „Chancentarifs“ in drei Schritten von 2022 bis 2024 (S. 10) › Spitzensteuersatz erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro (S. 11) › Regelmäßige Anpassung des Steuertarifs einschließlich Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen an die Gehaltsentwicklung (S. 11) › Automatische gesetzgeberische Dynamisierung der Anpassung des Steuertarifs an die Inflation (S. 35) 20
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER ARBEITNEHMER › Ausweitung und Vereinfachung steuerfreier Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (S. 36) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Wiedereinführung von Steuerfreibeträgen für Abfindungen (S. 84) › Ersetzen der Entfernungspauschale durch ein Mobilitätsgeld pro Entfernungskilometer (S. 84) › Steuerfreibetrag von bis zu 1.000 Euro für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung, Steuerfreibetrag von 1.000 Euro für Mitarbeiterkapitalbeteiligung (S. 19) › Erhöhung der Homeoffice-Pauschale, steuerfreie Nutzung von gestellter Büroausstattung (S. 12) › Keine Aussage im Wahlprogramm 21
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER KAPITALVERMÖGEN › Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags und der Arbeitnehmersparzulage (S. 73) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Abschaffung der Abgeltungsteuer und progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften (S. 37) › Abschaffung der Abgeltungsteuer und Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit denselben Sätzen wie alle Einkommen, aber unter Beibehaltung der Verlustverrechnungs- beschränkungen und des Sparerpauschbetrags (S. 84) › Anhebung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro (S. 19) › Wiedereinführung einer Spekulationsfrist auf private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren von drei Jahren (S. 12) › Keine Aussage im Wahlprogramm 22
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER EHEGATTENSPLITTING › Beibehaltung des Ehegattensplittings, perspektivisch durch Gewährung des vollen Grundfreibetrags für Kinder, Einstieg in ein Kindersplitting (S. 72) › Änderung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen, Wahlrecht für bestehende Ehen, auf neues Recht umzusteigen (S. 23) › Ersatz des Ehegattensplittings durch individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag bei neu geschlossenen Ehen, Wahlrecht für Bestandsehen (S. 46) › Abschaffung der Steuerklasse V und Entlastung des Zweitverdieners bei der Lohnsteuer durch das Faktorverfahren als Regelverfahren (S. 46) › Ersetzen des Splittingverfahrens durch familienfreundliches Steuermodell mit frei übertragbarem nicht ausgeschöpftem Existenzminimum zwischen Eheleuten und Lebenspartnern (S. 84) › Beibehaltung des Splittingverfahrens (S. 41) › Einführung eines steuerlichen Familiensplittings (S. 104) 23
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER FAMILIENENTLASTUNG › Anhebung Kinderfreibetrag hin zu einem vollen Grundfreibetrag (S. 72) › Einführung eines existenzsichernden Kindergeldes, das automatisch ausgezahlt und nach dem Familieneinkommen gestaffelt ist, als Element eines Konzepts der Kindergrundsicherung (S. 39) › Basisbetrag des neuen Kindergeldes ca. 250 Euro, Höchstbetrag, orientiert an Ausgaben von Familien mit mittlerem Einkommen, mindestens doppelt so hoch, ersetzt Kinderfreibetrag und bündelt bisherige Leistungen (S. 40) › Zusammenfassung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld und weiterer Bedarfe zu einer neuen Kindergrundsicherung (S. 40) › Fester Garantie-Betrag, bei einkommensschwachen Familien ansteigender GarantiePlus-Betrag (S. 40) › Einmalige Beantragung der Kindergrundsicherung bei der Geburt des Kindes, automatische Berechnung und Auszahlung (S. 40) › Einkommensunabhängige Erhöhung des Kindergelds auf 328 Euro/Kind zzgl. alters gestaffeltem Zuschlag für Kinder aus armen Familien von bis zu 302 Euro (S. 28) › Keine Anrechnung dieser Kindergrundsicherung auf Sozialleistungen oder steuerrechtlich auf das Einkommen der Eltern (S. 28) › Einführung eines Kinderchancengelds, bestehend aus Grundfreibetrag, Flexibetrag und nichtmateriellem Chancenpaket (S. 40) › Anhebung des Kinder- und Auszubildendenfreibetrags (S. 40) › Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende (S. 40) › Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (S. 32) › Anhebung des Kinderfreibetrags (S. 104) › Vollständige steuerliche Absetzbarkeit von kinderbezogenen Ausgaben (S. 104) 24
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER WEITERE STEUERBEGÜNSTIGUNGEN › Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen (S. 72) › Verbesserung der Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen (S. 36) › Einkommensteuerunabhängige Steuerminderung durch förderwürdige Aufwendungen, wie z. B. Spenden (S. 23) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen (S. 41) › Keine Aussage im Wahlprogramm 25
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER GEMEINNÜTZIGKEIT › Keine Aussage im Wahlprogramm › Überprüfung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke, so dass z. B. ein Sportverein politisch tätig werden darf, ohne die steuerlichen Begünstigungen zu verlieren (S. 47) › Aufnahme zusätzlicher Zwecke im Gemeinnützigkeitsrecht (S. 76) › Einführung eines Gemeinnützigkeitsregisters und Offenlegung der Spendenstruktur (S. 76) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale (S. 54) › Keine Aussage im Wahlprogramm 26
Bundestagswahl 2021 EINKOMMENSTEUER GEMEINNÜTZIGKEIT › Vereinfachung der Steuererklärung und Möglichkeit, diese in einfachen Fällen auch mit einer App zu erledigen (S. 72) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Einführung von Easy Tax – vorausgefüllte Steuererklärung mit umfassendem digitalen Service (S. 11) › Keine Aussage im Wahlprogramm 27
Bundestagswahl 2021 SOLIDARITÄTSZUSCHLAG ABSCHAFFUNG › Schrittweise Abschaffung für alle (S. 71) › Beibehaltung für Spitzenverdiener (S. 22) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Beibehaltung für hohe Einkommen und Umbau zu einem Solidarpakt III (S. 84) › Komplette Abschaffung (S. 11) › Vollständige Abschaffung (S. 36) 28
Bundestagswahl 2021 ERBSCHAFTSTEUER STEUERAUFKOMMEN › Keine Erhöhung der Erbschaftsteuer (S. 34) › Prüfung von Steuerentlastungen bei Unternehmensübergaben zur Unterstützung von Nachfolgen (S. 92) › Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung zur Abschaffung der Überprivilegierung großer Betriebsvermögen (S. 23) › Einführung einer Mindestbesteuerung auch für vermögenshaltende Familienstiftungen (S. 23) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Erhöhung der Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften (S. 82) › Wegfall der bestehenden Privilegien für Betriebsvermögen (S. 82) › Keine weitere Verschärfung (S. 11) › Überprüfung der Erbschaftsteuer im Hinblick auf ihre Administrierbarkeit und ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis (S. 11) › Abschaffung der Erbschaftsteuer (S. 34) 29
Bundestagswahl 2021 VERMÖGENSTEUER WIEDEREINFÜHRUNG › Keine Wiederbelebung der Vermögensteuer (S. 34, 72) › Wiedereinführung der Vermögensteuer mit maßvollem einheitlichen Steuersatz von 1 % für sehr hohe Vermögen, unter Gewährung hoher persönlicher Freibeträge und Verschonung von Betriebsgrundlagen (S. 23) › Einführung einer neuen Vermögensteuer für Vermögen oberhalb 2 Mio. Euro/Person von jährlich 1 %, unter Berücksichtigung von Begünstigungen für Betriebsvermögen (S. 38) › Forderung nach einer Vermögensteuer von 5 % für Vermögen oberhalb 1 Mio. Euro, mit einem Freibetrag von 5 Mio. Euro für Unternehmen und betriebsnotwendiges Vermögen (S. 82) › Ablehnung einer Wiederbelebung der Vermögensteuer (S. 11) › Ersatzloses Entfallen der Vermögensteuer (S. 33) 30
Bundestagswahl 2021 VERMÖGENSTEUER VERMÖGENSABGABE › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm › Einführung einer progressiv gestaffelten Vermögensabgabe zwischen 10 bis 30 % für Nettovermögen über 2 Mio. Euro, zahlbar in Raten über 20 Jahre, unter Gewährung eines Freibetrags für Betriebsvermögen von 5 Mio. Euro (S. 82) › Ablehnung der Einführung einer Vermögensabgabe (S. 11) › Keine Aussage im Wahlprogramm 31
Bundestagswahl 2021 FINANZTRANSAKTIONSSTEUER EINFÜHRUNG › Einsetzen für eine europäische Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, die aber weder Kleinanleger noch die private Altersvorsorge belastet (S. 73) › Einführung einer Finanztransaktionssteuer, möglichst im Einklang mit europäischen Partnern (S. 23) › Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer (S. 35) › Einführung mit einem Steuersatz von 0,1 % bei jeder Finanztransaktion (S. 83) › Keine Aussage im Wahlprogramm › Keine Aussage im Wahlprogramm 32
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier www.ebnerstolz.de/de/themen/bundestagswahl/ Diese Publikation enthält lediglich allgemeinen Informationen, die nicht Wir legen großen Wert auf Gleichbehandlung. Aus Gründen der besse geeignet sind, darauf im Einzelfall Entscheidungen zu gründen. Der ren Lesbarkeit verzichten wir jedoch auf die gleichzeitige Verwendung Herausgeber und die Autoren übernehmen keine Gewähr für die inhalt der Sprachformen männlich, weiblich und divers. Im Sinne der Gleich liche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Sollte der Leser behandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Ge eine darin enthaltene Information für sich als relevant erachten, obliegt schlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet also keine Wertung, es ausschließlich ihm bzw. seinen Beratern, die sachliche Richtigkeit der sondern hat lediglich redaktionelle Gründe. Informationen zu verifizieren; in keinem Fall sind die vorstehenden Informationen geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu Rechtsstand: 30.06.2021 ersetzen. Hierfür steht Ihnen der Herausgeber gerne zur Verfügung. Redaktionelle Gesamtverantwortung: Der Beitrag unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu Dr. Ulrike Höreth, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, eigenen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken ulrike.hoereth@ebnerstolz.de (nur in vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungs Brigitte Stelzer, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, arten, insbesondere der (auch auszugsweise) Abdruck in anderen brigitte.stelzer@ebnerstolz.de Newslettern oder die Veröffentlichung auf Websites, bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. Alle Bilder: © www.gettyimages.com 33 33
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