BUNDESTAGSWAHL 2021 - STEUERKONZEP TE DER PARTEIEN - Ebner Stolz

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BUNDESTAGSWAHL 2021 - STEUERKONZEP TE DER PARTEIEN - Ebner Stolz
BU N DESTAGSWA HL 2021 –
ST EU E RKO NZ E P T E DE R PA R T E I EN
Bundestagswahl 2021

EINLEITUNG

Was wollen die sechs Parteien im Bundestag in der nächsten Legislaturperiode erreichen?
Welche Partei steht für welche steuerpolitischen Ziele in den nächsten Jahren?

Wir haben dazu die Wahlprogramme der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien
zur Bundestagswahl 2021 analysiert und die wichtigsten Aussagen zusammengefasst (die
Seitenangaben beziehen sich auf die Fundstellen der Aussagen in den jeweiligen Wahl­
programmen). Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die vollständigen Wahlprogramme der verschiedenen Parteien finden Sie auf der Webseite
zur Bundestagswahl 2021.

INHALTSVERZEICHNIS

› Unternehmensbesteuerung                             › Einkommensteuer
  › Grundsätzliche Ausrichtung                          › Steuertarif
  › Abschreibungen                                      › Arbeitnehmer
  › Managergehälter                                     › Kapitalvermögen
  › E-Mobilität                                         › Ehegattensplitting
  › Verlustnutzung                                      › Familienentlastung
  › Forschung und Entwicklung                           › Weitere Steuerbegünstigungen
  › Start-ups
  › Besteuerung der digitalen Wirtschaft/            › Solidaritätszuschlag
   globale Mindestbesteuerung
  › Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden       › Erbschaftsteuer
   Sachverhalten
  › Steueroasen/Steuerwettbewerb                      › Vermögensteuer
  › Steuerstrafrecht                                    › Wiedereinführung
  › Gewerbesteuer                                       › Vermögensabgabe
  › Energie
                                                      › Finanztransaktionssteuer
› Umsatzsteuer

› Immobilienbesteuerung
  › Steuerbegünstigung
  › Spekulationsfrist
  › Grunderwerbsteuer
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Bundestagswahl 2021

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  GRUNDSÄTZLICHE AUSRICHTUNG

                  › Entlastung der Unternehmen von Steuern und Bürokratie (S. 34)
                  › Modernisierung der Besteuerung durch eine Unternehmenssteuerreform (S. 35)
                  › Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung (S. 35)
                  › Deckelung der Steuerlast für thesaurierte Gewinne auf 25 % (S. 35)
                  › Beschleunigung der steuerlichen Betriebsprüfung (S. 35)

                  › Sozial-ökologische Wirtschafts- und Finanzpolitik (S. 8)

                  › Neuausrichtung der Wirtschafts- und Finanzpolitik hin zu einer sozial-ökologischen
                      Marktwirtschaft (S. 23)
                  › CO2-Bremse in allen Gesetzen, u. a. auch Berücksichtigung in Steuergesetzen (S. 6)

                  › Erhöhung der Unternehmensbesteuerung (S. 82)
                  › Unterbindung von Steuervermeidung (S. 83)

                  › Bürokratieentlastung (S. 6)
                  › Absenkung der Unternehmenssteuerlast auf den OECD-Durchschnitt von 25 % (S. 6)
                  › Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa (S. 6)

                  › Steuerreformkonzept mit Konzentration auf die Umsatzsteuer und Einkommensteuer,
                      Wegfall anderer Steuerarten, z. B. Gewerbesteuer (S. 32)

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  ABSCHREIBUNGEN

                  › Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und
                      Verbesserung der Abschreibungsregeln für digitale Zukunftstechnologien (S. 35)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Attraktive zeitlich begrenzte Abschreibungsbedingungen (S. 24)
                  › Förderung von Investitionen in Klimaschutztechnologien durch degressive
                      Abschreibung (S. 25)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Verbesserung der Abschreibungsbedingungen durch Verstetigung der degressiven
                      Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Verkürzung der Abschreibungsfristen
                      für digitale Güter (max. 3 Jahre, S. 7)
                  › Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung bei GWG (S. 7)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  MANAGERGEHÄLTER

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf das
                      15-fache des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten (S. 23)

                  › Kein Betriebsausgabenabzug für Managergehälter oberhalb von 500.000 Euro (S. 37)

                  › Verbindliche Obergrenze für Managergehälter, maximal das 20-fache des niedrigsten
                      Gehalts im Unternehmen (S. 15)
                  › Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Gehältern oberhalb 500.000 Euro (S. 15)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  E-MOBILITÄT

                  › Stärkung der E-Mobilität durch Ausbau der Ladeinfrastruktur (S. 49)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Förderung emissionsfreier Autos über Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer (S. 12)
                  › Abschaffung der Dieselsubvention (S. 12)
                  › Ökologische Umgestaltung der Dienstwagenbesteuerung (S. 12)
                  › CO2-orientierte LKW-Maut (S. 14)

                  › Keine Kaufprämie für E-Autos (S. 62)
                  › Umbau der Pendlerpauschale in eine sozial gerechte Mobilitätszulage (S. 62)
                  › Abschaffung des steuerlichen Dienstwagenprivilegs (S. 62)

                  › Keine Subventionen und Kaufprämien für E-Autos (S. 28)
                  › Flächendeckender Ausbau von Schnellladesäulen (S. 28)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  VERLUSTNUTZUNG

                  › Ausweitung der Verlustverrechnung durch deutliche Erhöhung der
                      Höchstbetragsgrenzen bei Verlustrücktrag und Verlustvortrag (S. 35)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags (S. 24)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Negative Gewinnsteuer als Liquiditätssoforthilfe (S. 6)
                  › Deutlich erweiterte Verlustverrechnung mit Gewinnen vergangener und künftiger
                      Jahre (S. 6)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

                  › Verdoppelung der Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage
                      auf 8 Mio. Euro (S. 84)
                  › Prüfung des Modells für Vorzugskapital (preferred equity, S. 84)

                  › Ausbau der Förderprogramme im Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz (S. 21)
                  › Fördergelder für Open Science und Wissenschaftskommunikation (S. 21)

                  › Erhöhung steuerliche Forschungsförderung für KMU Klimaschutztechnologien (S. 25)
                  › Zeitlich befristete degressive Abschreibung von Investitionen (S. 25)
                  › Umfassendes
                                   Forschungs­ und Förderprogramm für ökologische Transformation
                      der Automobilindustrie (S. 25)

                  › Ausbau der Forschung im Bereich der Elektromobilität (S. 62)
                  › Förderung der Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft (S. 69)

                  › Stärkere steuerliche Förderung, u. a. durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen
                      für Wagniskapital (S. 7)
                  › Einführung eines diplomatisch agierenden Innovationsbotschafters (S. 68)

                  › Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen im Inland (S. 42)

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  START-UPS

                  › Bürokratiefreies Jahr nach Gründung (S. 35)
                  › Abbau steuerlicher und administrativer Hürden für Niederlassungen großer
                      Venture Capital Fonds (S. 90)
                  › Besteuerung von Beteiligungen an Start-ups erst, wenn daraus Gewinne erzielt
                      werden (S. 90)

                  › One-Stop-Agenturen für Gründer (S. 20)
                  › Erleichterter Zugang zu Kapital durch Projektförderung und öffentliche Fonds für
                      Wagniskapital (S. 20)

                  › Einführung eines unbürokratischen Gründungskapitals von einmalig max. 25.000 Euro
                      (S. 25)
                  › Befreiung von Melde- und Berichtspflichten in den ersten zwei Jahren (S. 25)
                  › Einbeziehung von Start-ups in öffentliche Vergabeverfahren (S. 25)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Ausbau des Zukunftsfonds zur Start-up-Finanzierung (S. 13)
                  › Branchenunabhängiger Gründungszuschuss, entkoppelt von etwaiger Arbeitslosigkeit
                      (S. 13)
                  › Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft zur Stärkung von Start-ups (S. 24)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  BESTEUERUNG DER DIGITALEN WIRTSCHAFT/GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG

                  › Einsetzen auf OECD-Ebene für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft (S. 73)
                  › Reduzierung der Niedrigsteuergrenzen im Außensteuerrecht (S. 35)

                  › Unterstützung internationaler Verhandlungen zur Einführung einer EU-weiten
                      Mindestbesteuerung von Konzernen und einer fairen Besteuerung
                      von Digitalunternehmen (S. 23)

                  › Einführung eines EU-weiten Mindeststeuersatzes von mittelfristig 25 % ohne
                      Ausnahmen und einer einheitlichen Bemessungsgrundlage (S. 38)
                  › Einführung einer Digitalkonzernsteuer für große internationale Konzerne (S. 38)

                  › Einsatz für einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen mit breiter,
                      einheitlicher Bemessungsgrundlage (S. 121)
                  › Besteuerung von Digitalkonzernen in Ländern, in denen sie wirtschaftlich aktiv sind
                      (S. 90)

                  › Gemeinsam mit der USA Einsatz für eine globale Mindestbesteuerung
                      für Unternehmen (S. 7)
                  › Forderung nach einer EU-einheitlichen Bemessungsgrundlage für
                      die Körperschaftsteuer (S. 14)

                  › Steuererhebung in alleiniger nationaler Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten (S. 32)

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  ANZEIGEPFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN SACHVERHALTEN

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Eindämmung von Steuervermeidung durch ein öffentliches Country-by-Country-
                      Reporting (S. 22)
                  › Einführung einer nationalen Anzeigepflicht wie bei grenzüberschreitenden
                      Steuergestaltungen (S. 22)

                  › Ergänzung der EU-weiten Anzeigepflicht für Steuergestaltungen um rein nationale
                      Gestaltungen (S. 38)
                  › Einsatz für eine ambitionierte Ausgestaltung des öffentlichen Country-by-Country-
                      Reporting auf europäischer Ebene (S. 38)

                  › Forderung nach länderweiser Offenlegung von Wertschöpfung, Umsätzen,
                      Gewinnen und Steuerzahlungen transnationaler Konzerne (S. 87)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  STEUEROASEN/STEUERWETTBEWERB

                  › Unterbindung schädlicher Formen des Steuerwettbewerbs (S. 72)
                  › Fortführung der internationalen Zusammenarbeit auf OECD-Ebene (S. 72)
                  › EU-einheitliche körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage (S. 73)

                  › Unterstützung der UN beim Aufbau einer globalen Steuerkoordinationsstelle und der
                      OECD im Kampf gegen Gewinnverkürzung, um Steueroasen trockenzulegen (S. 62)
                  › Beendigung des Steuerdumpings zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Überwindung
                      des Einstimmigkeitsprinzips in Steuerfragen (S. 55)

                  › Verstärkte Zusammenarbeit in Steuerfragen mit einzelnen Staaten,
                      sofern europäische Einigungen nicht gelingen (S. 38)
                  › Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der EU in Steuerfragen (S. 38)
                  › Nationales Vorgehen gegen Gewinnverschiebungen mit einer verschärften Zins-
                      und Lizenzschranke sowie Quellensteuern (S. 38)

                  › Austrocknen von Steueroasen (S. 87)
                  › Sofortige Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten (S. 87)
                  › 50 % Quellensteuer auf alle in nicht kooperative Staaten abfließende Zahlungen (S.87)
                  › Abschaffung von Steuerbefreiungen für ins Ausland abfließende Konzerngewinne (S. 88)

                  › Unterstützung der Arbeiten auf OECD- und G20-Ebene, um weltweit eine faire
                      Besteuerung zu erzielen (S. 14)
                  › Für einen transparenten Steuersatzwettbewerb auf Basis vergleichbarer
                      Bemessungsgrundlagen innerhalb der EU (S. 14)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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Bundestagswahl 2021

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  STEUERSTRAFRECHT

                  › Schließen von Steuerschlupflöchern, Unterbindung von Steuerhinterziehung
                      und Bekämpfung aggressiver Steuergestaltung (S. 72)

                  › Konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung
                      und Steuerbetrug (S. 22)
                  › Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei Karussellgeschäften auf EU-Ebene (S. 22)
                  › Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel (S. 15)

                  › Umfassende Strategie gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung
                      (S. 38)
                  › Beendigung von Cum-ex und Cum-cum-Geschäften (S. 38)

                  › Stärkere Bekämpfung von Geldwäsche und Subventionsbetrug (S. 83)
                  › Stärkere Ahndung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Banken,
                      Wirtschaftsprüfer und Kanzleien (S. 88)

                  › Weltweite Bekämpfung von Steuerhinterziehung – gegen Alleingänge (S. 14)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  GEWERBESTEUER

                  › Verbesserung der Anrechnung der Gewerbesteuer (S. 35)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer
                      mit ausgeweiteter Bemessungsgrundlage und Einbeziehung von Freiberuflern
                      und Selbständigen (S. 83)
                  › Anhebung des Freibetrags auf 30.000 Euro (S. 83)

                  › Ersatz der Gewerbesteuer durch kommunalen Zuschlag (mit eigenem Hebesatzrecht)
                      auf Körperschaft- und Einkommensteuer und höheren kommunalen Anteil an
                      der Umsatzsteuer (S. 7)

                  › Wegfall der Gewerbesteuer im Rahmen eines Steuerreformkonzepts, das sich auf
                      die Einkommen- und Umsatzsteuer fokussiert (S. 32)

                                                     14
Bundestagswahl 2021

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG

                  ENERGIE

                  › Abschaffung der EEG-Umlage zur Stromverbilligung (S. 41)
                  › Steuerförderung von Gebäudesanierungen (S. 44)
                  › Bessere steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Klimaschutz und Effizienz (S.41)

                  › Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 (S. 10)
                  › Weitere soziale Ausgleichsmaßnahmen für die CO2-Bepreisung (S. 10)
                  › Direkte Investitionsförderung von klimaschonenden Technologien (S. 10)

                  › CO2-Bremse für alle Gesetze, u. a. Belohnung klimaschonenden Verhaltens durch
                      Steuergesetzgebung (S. 6)
                  › Erhöhung CO2-Preis auf 60 Euro ab 2023 (S. 6)
                  › Senkung EEG-Umlage und Einführung eines Energiegeldes für jeden Bürger (S. 6)
                  › Investitionszuschüsse und degressive Abschreibung zur Förderung von Investitionen
                      in klimaneutrale Industrietechnologien (S. 25)

                  › Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien über Bundeshaushalt statt
                      EEG-Umlage (S. 68)
                  › Senkung der Stromsteuer für private Verbraucher (S. 68)

                  › Weltweit einheitlicher CO2-Preis (S. 58)
                  › Abschaffung der EEG-Umlage (S. 59)
                  › Absenkung der Stromsteuer, unabhängig von der Erzeugungsart, auf den niedrigsten
                      Satz in der EU (S. 59)

                  › Abschaffung jeglicher Form der CO2-Besteuerung (S. 173)

                                                       15
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UMSATZSTEUER

                  UMSATZSTEUERSATZ

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Gleichstellung pflanzlicher Milchalternativen mit Milchprodukten und somit Anwendung
                      des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (S. 20)

                  › Anwendung des vollen Umsatzsteuersatzes auf Auslandsflüge (S. 65)
                  › Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf arbeitsintensives Handwerk,
                      Produkte für Kinder und Arzneimittel (S. 83)

                  › Investition von zusätzlich einem Prozentpunkt des bestehenden
                      Umsatzsteueraufkommens in Bildung (S. 15)

                  › Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Artikel des Kinderbedarfs (S. 104)
                  › Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Medikamente (S. 140)

                                                      16
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IMMOBILIENBESTEUERUNG

                  STEUERBEGÜNSTIGUNG

                  › Ausdehnung der Steuerförderung der Gebäudesanierung auf vermietete Immobilien
                      und Gewerbeimmobilien (S . 44)
                  › Begünstigung gewerblicher Investitionen, die der Energieeffizienz und CO2-Reduzierung
                      dienen, durch schnellere Abschreibung (S. 44)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Bindung von Förderung und steuerlicher Vergünstigung dauerhaft an Mietobergrenzen,
                      Pflicht zur Reinvestition von Gewinnen und Mitbestimmungsrechte der Mieter durch
                      Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (S. 39)

                  › Erhöhung der linearen Abschreibung für Wohnungsbauinvestitionen von 2 auf 3 %
                      (S. 85)

                  › Forderung nach Sonderabschreibung für eigengenutzte Immobilie (S. 167)

                                                       17
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IMMOBILIENBESTEUERUNG

                  SPEKULATIONSFRIST

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Abschaffung der Zehn-Jahres-Frist bei nicht selbst genutzten Grundstücken und
                      anstelle dessen Einführung eines (fristunabhängigen) Planungswertausgleichs (S. 37)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Stärkere Besteuerung von Gewinnen durch Spekulation und Immobilienverkäufen
                      (S. 41)
                  › Keine Steuerfreiheit von privaten Immobilienverkäufen, auch nicht nach zehn Jahren
                      (S. 41)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                                                      18
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IMMOBILIENBESTEUERUNG

                  GRUNDERWERBSTEUER

                  › Möglichkeit für Länder, beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum
                      einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 100.000 Euro pro Kind
                      zu gewähren (S. 77, 126)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Möglichkeit für Länder, Grunderwerbsteuersatz z. B. für große Wohnungsunternehmen
                      zu erhöhen und für private Käufer zu senken (S. 55)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Einführung eines Freibetrags von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen
                      bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (S. 84)

                  › Abschaffung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien
                      (S. 35, 166)

                                                      19
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EINKOMMENSTEUER

                  STEUERTARIF

                  › Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen (S. 71)
                  › Regelmäßige Anpassung des Steuertarifs an die allgemeine Preisentwicklung
                      zum Ausgleich der kalten Progression (S. 71)

                  › Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, höhere Belastung für die oberen 5 %
                      (S. 22)
                  › Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer für zu versteuernden
                      Einkommensteil über 250.000 Euro (bzw. 500.000 Euro bei Verheirateten, S. 22)

                  › Erhöhung des Grundfreibetrags zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen (S. 37)
                  › Moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 % ab einem Einkommen von
                      100.000 Euro (bzw. 200.000 Euro für Paare) und auf 48 % ab 250.000 Euro
                      (bzw. 500.000 Euro für Paare, S. 37)

                  › Steuerfreiheit für zu versteuerndes Einkommen unter 14.400 Euro (S. 84)
                  › Stärkere Besteuerung höherer Einkommen oberhalb der genannten Grenzen
                      mit folgenden Steuersätzen: ab 70.000 Euro 53 %, ab 260.533 Euro 60 %,
                      ab 1 Mio. Euro 75 % (S. 84)

                  › Abschaffung des Mittelstandsbauchs im Einkommensteuertarif und Gestaltung eines
                      leistungsgerechten „Chancentarifs“ in drei Schritten von 2022 bis 2024 (S. 10)
                  › Spitzensteuersatz erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro (S. 11)
                  › Regelmäßige Anpassung des Steuertarifs einschließlich Freibeträgen,
                      Freigrenzen und Pauschbeträgen an die Gehaltsentwicklung (S. 11)

                  › Automatische gesetzgeberische Dynamisierung der Anpassung des Steuertarifs
                      an die Inflation (S. 35)

                                                      20
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EINKOMMENSTEUER

                  ARBEITNEHMER

                  › Ausweitung und Vereinfachung steuerfreier Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
                      (S. 36)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Wiedereinführung von Steuerfreibeträgen für Abfindungen (S. 84)
                  › Ersetzen der Entfernungspauschale durch ein Mobilitätsgeld pro Entfernungskilometer
                      (S. 84)

                  › Steuerfreibetrag von bis zu 1.000 Euro für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung,
                      Steuerfreibetrag von 1.000 Euro für Mitarbeiterkapitalbeteiligung (S. 19)
                  › Erhöhung der Homeoffice-Pauschale, steuerfreie Nutzung von gestellter
                      Büroausstattung (S. 12)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                                                       21
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EINKOMMENSTEUER

                  KAPITALVERMÖGEN

                  › Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags und der Arbeitnehmersparzulage (S. 73)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Abschaffung der Abgeltungsteuer und progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften
                      (S. 37)

                  › Abschaffung der Abgeltungsteuer und Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit denselben
                      Sätzen wie alle Einkommen, aber unter Beibehaltung der Verlustverrechnungs-
                      beschränkungen und des Sparerpauschbetrags (S. 84)

                  › Anhebung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro (S. 19)
                  › Wiedereinführung einer Spekulationsfrist auf private Veräußerungsgewinne
                      aus Wertpapieren von drei Jahren (S. 12)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                                                      22
Bundestagswahl 2021

EINKOMMENSTEUER

                  EHEGATTENSPLITTING

                  › Beibehaltung des Ehegattensplittings, perspektivisch durch Gewährung des vollen
                      Grundfreibetrags für Kinder, Einstieg in ein Kindersplitting (S. 72)

                  › Änderung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen, Wahlrecht für bestehende
                      Ehen, auf neues Recht umzusteigen (S. 23)

                  › Ersatz des Ehegattensplittings durch individuelle Besteuerung mit übertragbarem
                      Grundfreibetrag bei neu geschlossenen Ehen, Wahlrecht für Bestandsehen (S. 46)
                  › Abschaffung der Steuerklasse V und Entlastung des Zweitverdieners bei der Lohnsteuer
                      durch das Faktorverfahren als Regelverfahren (S. 46)

                  › Ersetzen des Splittingverfahrens durch familienfreundliches Steuermodell mit
                      frei übertragbarem nicht ausgeschöpftem Existenzminimum zwischen Eheleuten
                      und Lebenspartnern (S. 84)

                  › Beibehaltung des Splittingverfahrens (S. 41)

                  › Einführung eines steuerlichen Familiensplittings (S. 104)

                                                        23
Bundestagswahl 2021

EINKOMMENSTEUER

                  FAMILIENENTLASTUNG

                  › Anhebung Kinderfreibetrag hin zu einem vollen Grundfreibetrag (S. 72)

                  › Einführung eines existenzsichernden Kindergeldes, das automatisch ausgezahlt
                      und nach dem Familieneinkommen gestaffelt ist, als Element eines Konzepts der
                      Kindergrundsicherung (S. 39)
                  › Basisbetrag des neuen Kindergeldes ca. 250 Euro, Höchstbetrag, orientiert an
                      Ausgaben von Familien mit mittlerem Einkommen, mindestens doppelt so hoch,
                      ersetzt Kinderfreibetrag und bündelt bisherige Leistungen (S. 40)

                  › Zusammenfassung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld und weiterer Bedarfe
                      zu einer neuen Kindergrundsicherung (S. 40)
                  › Fester Garantie-Betrag, bei einkommensschwachen Familien ansteigender
                      GarantiePlus-Betrag (S. 40)
                  › Einmalige Beantragung der Kindergrundsicherung bei der Geburt des Kindes,
                      automatische Berechnung und Auszahlung (S. 40)

                  › Einkommensunabhängige Erhöhung des Kindergelds auf 328 Euro/Kind zzgl. alters­
                      gestaffeltem Zuschlag für Kinder aus armen Familien von bis zu 302 Euro (S. 28)
                  › Keine Anrechnung dieser Kindergrundsicherung auf Sozialleistungen oder steuerrechtlich
                      auf das Einkommen der Eltern (S. 28)

                  › Einführung eines Kinderchancengelds, bestehend aus Grundfreibetrag, Flexibetrag
                      und nichtmateriellem Chancenpaket (S. 40)
                  › Anhebung des Kinder- und Auszubildendenfreibetrags (S. 40)
                  › Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende (S. 40)
                  › Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (S. 32)

                  › Anhebung des Kinderfreibetrags (S. 104)
                  › Vollständige steuerliche Absetzbarkeit von kinderbezogenen Ausgaben (S. 104)

                                                      24
Bundestagswahl 2021

EINKOMMENSTEUER

                  WEITERE STEUERBEGÜNSTIGUNGEN

                  › Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen
                      (S. 72)

                  › Verbesserung der Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen (S. 36)
                  › Einkommensteuerunabhängige Steuerminderung durch förderwürdige Aufwendungen,
                      wie z. B. Spenden (S. 23)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen
                      (S. 41)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                                                    25
Bundestagswahl 2021

EINKOMMENSTEUER

                  GEMEINNÜTZIGKEIT

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Überprüfung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke, so dass z. B. ein Sportverein
                      politisch tätig werden darf, ohne die steuerlichen Begünstigungen zu verlieren (S. 47)

                  › Aufnahme zusätzlicher Zwecke im Gemeinnützigkeitsrecht (S. 76)
                  › Einführung eines Gemeinnützigkeitsregisters und Offenlegung der Spendenstruktur
                      (S. 76)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale (S. 54)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                                                      26
Bundestagswahl 2021

EINKOMMENSTEUER

                  GEMEINNÜTZIGKEIT

                  › Vereinfachung der Steuererklärung und Möglichkeit, diese in einfachen Fällen
                      auch mit einer App zu erledigen (S. 72)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Einführung von Easy Tax – vorausgefüllte Steuererklärung mit umfassendem
                      digitalen Service (S. 11)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                                                      27
Bundestagswahl 2021

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG

                  ABSCHAFFUNG

                  › Schrittweise Abschaffung für alle (S. 71)

                  › Beibehaltung für Spitzenverdiener (S. 22)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Beibehaltung für hohe Einkommen und Umbau zu einem Solidarpakt III (S. 84)

                  › Komplette Abschaffung (S. 11)

                  › Vollständige Abschaffung (S. 36)

                                                       28
Bundestagswahl 2021

ERBSCHAFTSTEUER

                  STEUERAUFKOMMEN

                  › Keine Erhöhung der Erbschaftsteuer (S. 34)
                  › Prüfung von Steuerentlastungen bei Unternehmensübergaben zur Unterstützung
                      von Nachfolgen (S. 92)

                  › Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung zur Abschaffung
                      der Überprivilegierung großer Betriebsvermögen (S. 23)
                  › Einführung einer Mindestbesteuerung auch für vermögenshaltende
                      Familienstiftungen (S. 23)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Erhöhung der Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften (S. 82)
                  › Wegfall der bestehenden Privilegien für Betriebsvermögen (S. 82)

                  › Keine weitere Verschärfung (S. 11)
                  › Überprüfung der Erbschaftsteuer im Hinblick auf ihre Administrierbarkeit
                      und ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis (S. 11)

                  › Abschaffung der Erbschaftsteuer (S. 34)

                                                      29
Bundestagswahl 2021

VERMÖGENSTEUER

                  WIEDEREINFÜHRUNG

                  › Keine Wiederbelebung der Vermögensteuer (S. 34, 72)

                  › Wiedereinführung der Vermögensteuer mit maßvollem einheitlichen Steuersatz
                      von 1 % für sehr hohe Vermögen, unter Gewährung hoher persönlicher Freibeträge
                      und Verschonung von Betriebsgrundlagen (S. 23)

                  › Einführung einer neuen Vermögensteuer für Vermögen oberhalb 2 Mio. Euro/Person
                      von jährlich 1 %, unter Berücksichtigung von Begünstigungen für Betriebsvermögen
                      (S. 38)

                  › Forderung nach einer Vermögensteuer von 5 % für Vermögen oberhalb 1 Mio. Euro,
                      mit einem Freibetrag von 5 Mio. Euro für Unternehmen und betriebsnotwendiges
                      Vermögen (S. 82)

                  › Ablehnung einer Wiederbelebung der Vermögensteuer (S. 11)

                  › Ersatzloses Entfallen der Vermögensteuer (S. 33)

                                                    30
Bundestagswahl 2021

VERMÖGENSTEUER

                  VERMÖGENSABGABE

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Einführung einer progressiv gestaffelten Vermögensabgabe zwischen 10 bis 30 %
                      für Nettovermögen über 2 Mio. Euro, zahlbar in Raten über 20 Jahre,
                      unter Gewährung eines Freibetrags für Betriebsvermögen von 5 Mio. Euro (S. 82)

                  › Ablehnung der Einführung einer Vermögensabgabe (S. 11)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                                                     31
Bundestagswahl 2021

FINANZTRANSAKTIONSSTEUER

                  EINFÜHRUNG

                  › Einsetzen für eine europäische Finanztransaktionssteuer mit breiter
                      Bemessungsgrund­lage, die aber weder Kleinanleger noch die private Altersvorsorge
                      belastet (S. 73)

                  › Einführung einer Finanztransaktionssteuer, möglichst im Einklang mit europäischen
                      Partnern (S. 23)

                  › Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer (S. 35)

                  › Einführung mit einem Steuersatz von 0,1 % bei jeder Finanztransaktion (S. 83)

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

                  › Keine Aussage im Wahlprogramm

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Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier
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 ­ersetzen. Hierfür steht Ihnen der Herausgeber gerne zur Verfügung.
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