Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 13. Juni 2018 - Gemeinde Mellingen

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Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 13. Juni 2018 - Gemeinde Mellingen
Einwohnergemeindeversammlung
    Mittwoch, 13. Juni 2018
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 Erläuterungen
     zu den Traktanden
Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 13. Juni 2018 - Gemeinde Mellingen
BERICHTERSTATTUNG ZU DEN TRAKTANDEN

Bemerkungen:

    Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater Post zugestellt worden.

    Die Versammlung findet in der Mehrzweckhalle der Schulanlage Kleine Kreuzzelg statt.
     Beginn um 19.30 Uhr.

    Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 29. Mai
     2018 bis 13. Juni 2018 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden
     eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen in Form von Dateien auf der Homepage
     www.mellingen.ch unter der Rubrik „Politik/Gemeindeversammlung“ zur Verfügung.

    Die nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversamm-
     lung als Gäste freundlich eingeladen.

Traktandenliste

1.     Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2017
2.     Rechenschaftsbericht 2017
3.     Jahresrechnung 2017
4.     Festlegung Stellenplafond
5.     Familien- und Kinderbetreuung; Genehmigung Reglement über die familienergänzende
       Kinderbetreuung
6.     Kreditantrag Dachsanierung Oberstufenschulhaus Kleine Kreuzzelg;
       CHF 400‘000
7.     Projektierungskredite Schulanlage Kleine Kreuzzelg
       a) Neubau Primarschulhaus KKZ; CHF 1‘000‘000
       b) Erneuerung Wärmeerzeugung; CHF 100‘000
8.     Kreditantrag Erweiterung Tägerigerweg; CHF 380‘000
9.     Verschiedenes und Umfrage

        Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen
                und Stimmbürger herzlich zu einem Apéro eingeladen.

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Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 13. Juni 2018 - Gemeinde Mellingen
Erläuterungen
zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2018

1.   Protokoll

Gemeindeversammlung vom 21. November 2017

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2017 kann
auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Finanzkommission hat das Proto-
koll geprüft und wird an der Versammlung Bericht erstatten und Antrag stellen.

Antrag

Dem Protokoll sei die Genehmigung zu erteilen.

2.   Rechenschaftsbericht 2017

Laut Gemeindegesetz hat der Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung
alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu erstellen. Der
umfassende Bericht gibt Auskunft über die umfangreiche und vielfältige Tätigkeit der
Behörden und Verwaltungsabteilungen im vergangenen Jahr und enthält interessante
Daten und Statistiken über das Jahr 2017.

Der Bericht liegt, zusammen mit den anderen Akten und Unterlagen zur Einwohnerge-
meindeversammlung, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte können
den Rechenschaftsbericht zudem kostenlos bei der Gemeindekanzlei beziehen. Der
Bericht kann auch bei den Publikationen der Gemeinde im Internet unter www.mellin-
gen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung) eingesehen werden.

Antrag

Dem Rechenschaftsbericht 2017 sei die Genehmigung zu erteilen.

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3.    Jahresrechnung 2017

Wie in den Vorjahren wird ein reduzierter Ausdruck der Jahresrechnung abgegeben.
Interessierte können die Rechnung mit allen Konten auf der Finanzverwaltung unter
www.mellingen.ch einsehen oder einen Gesamtausdruck beziehen.

Die Finanzkommission prüft auftragsgemäss die Jahresrechnung 2017 und wird an
der Gemeindeversammlung Bericht erstatten und ihrerseits Antrag stellen.

a) Überblick

Das Rechnungsjahr 2017 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüber-
schuss von CHF 2‘035‘027.66 (Budget = Ertragsüberschuss: CHF 232‘519.00) ab.
Dieses    Ergebnis   beinhaltet    u.a.  ausserordentliche      Nettoerträge     von
CHF 1‘291‘271.81. Die nachfolgende Aufstellung gibt eine detaillierte Übersicht über
alle Ergebnisse (Gemeinde- und Eigenwirtschaftsbetriebe) und das konsolidierte Ge-
samtergebnis nach dreistufigem Erfolgsausweis.

Der Steuereingang bei den Einkommens- und Vermögenssteuern liegt um rund
CHF 516‘600.00 über dem Budgetwert. Der Steuerausstand beträgt per Ende Jahr
19.08 % (2016: 20.34 %, 2015: 21.36 %). Der Ausstand bewegt sich im Rahmen der
Vorjahre. Gesamthaft (inkl. AG-, Quellen- und Sondersteuern) betragen die Steuerein-
nahmen netto CHF 13‘255‘270.90 und liegen um rund CHF 368‘000.00 über dem
Budget.

Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder an-
deren Betrieben wurden intern mit 0.82 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde
mit 1.65 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital.

Die Umlagen des Nettoaufwandes der Kostenstelle 9901 (Bauamt) erfolgten auf der
Basis der geleisteten Einsätze (Rapportierung).

Die Umlagen der Soziallasten erfolgten im Verhältnis zur Lohnsumme der einzelnen
Kostenstellen.

b) Ergebnisse

Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst bei einem Steuerfuss von 105 %
mit einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von CHF 2‘035‘027.66 ab. Die Er-
gebnisse werden in einem dreistufigen Erfolgsausweis und einem Finanzierungsaus-
weis dargestellt. Die Budgetvergleiche können aus den Ergebnissen im Zahlenteil ent-
nommen werden.

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Gemeinde        Antenne        Wasser          Abwasser       Abfall          Elektrizität   Konsolidiert

 Erfolgsausweis
 1   Ergebnis aus betriebli-     510'237.24    105'134.14      180'933.85     -393'840.69     -29'468.00     647'418.10      1'020'414.64
     cher Tätigkeit
     Ergebnis aus Finanzie-       233'518.61     -1'700.00         3'000.00     43'100.00       2'800.00       -7'400.00       273'318.61
     rung
 2   Operatives Ergebnis          743'755.85   103'434.14      183'933.85     -350'740.69     -26'668.00     640'018.10      1'293'733.25
     Ausserordentliches Er-     1'291'271.81         0.00            0.00            0.00           0.00           0.00      1'291'271.81
     gebnis
 3   Gesamtergebnis Er-         2'035'027.66   103'434.14      183'933.85     -350'740.69     -26'668.00     640'018.10      2'585'005.06
     folgsrechnung
                                                Saldierung
                                               infolge Ver-
                                                   kauf
     Finanzierungsausweis
     Ergebnis Investitions-       560'823.10          0.00     -402'386.10     595'027.70             0.00   -911'565.15      -158'100.45
     rechnung
     Selbstfinanzierung         3'151'227.97   103'435.14      300'330.50      -132'238.24    -26'668.00      809'540.60     4'205'627.97
     Finanzierungsergebnis      3'712'051.07   103'435.14     -102'055.60       462'789.46    -26'668.00     -102'024.55     4'047'527.52

Die detaillierte Jahresrechnung liegt wie gewohnt zur Einsichtnahme auf (Aktenauf-
lage) und kann auf der Homepage www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindever-
sammlung) heruntergeladen werden.

Antrag

Die Jahresrechnung 2017 sei zu genehmigen.

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4.   Festlegung Stellenplafond

Ausgangslage

Der Entscheid über den Stellenplafond liegt gemäss § 7 Abs. 1 des Personalreglemen-
tes bei der Gemeindeversammlung.

An der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2000 wurde ein Stellenplafond über alle
Abteilungen zusammen von 2'000 % genehmigt. Im November 2003 hat die Gemein-
deversammlung der Übernahme des regionalen Zivilstandsamtes zugestimmt und da-
mit den Plafond um 230 % erhöht. Im November 2009 kamen 200 % mit der Über-
nahme des Betreibungsamtes hinzu. Infolge Auslagerung der Gemeindepolizei und
des Schulsekretariates sind im gleichen Zeitraum je 100 % in Abzug gegangen.

Eine Festsetzung des Stellenplafonds auf 2‘500 % wurde an der Gemeindeversamm-
lung vom 21. Juni 2011 beschlossen. Mit der Schaffung eines Ausbildungsplatzes bei
der Jugendarbeit im Sommer 2018 wird dieser Plafond vollumfänglich erreicht.

Seit 2011 haben Einwohnerzahl, Aufgaben und Arbeitsvolumen stetig zugenommen.
Dieser Trend wird sich auch künftig fortsetzen. Neue gesetzliche Vorgaben müssen
umgesetzt werden, so zum Beispiel das KiBeG. Zudem wird das Wachstum der Ge-
meinde anhalten. Diese Tatsachen wirken sich auf Verwaltung und den technischen
Bereich aus.

In den letzten Jahren hat die Verwaltung Mellingen auch Aufgaben von umliegenden
Gemeinden übernommen. So werden das Betreibungsamt der Gemeinde Wohlen-
schwil und das Steueramt der Gemeinde Tägerig in Mellingen geführt. Die Erbringung
dieser Dienstleistungen hat zur Folge, dass zusätzliche Erträge generiert werden kön-
nen.

In Anbetracht des Wachstums der Gemeinde, der Pflicht zur Übernahme weiterer Auf-
gaben und zur Schaffung einer angemessenen Reserve soll der bisher auf 2'500 %
festgelegte Stellenplafond auf 2'800 % erhöht werden.

Antrag

Der Stellenplafond sei auf 2'800 % festzulegen.

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5.   Familien- und Kinderbetreuung; Genehmigung Reglement über die fami-
     lienergänzende Kinderbetreuung

Ausgangslage

Seit dem 1. August 2016 ist das „Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreu-
ung (KiBeG)“ in Kraft. Es hält fest, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zum
einen die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtern und zum
andern die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chan-
cengerechtigkeit der Kinder verbessern soll. Das Gesetz ist spätestens zu Beginn des
Schuljahres 2018/2019 umzusetzen.

Im Weiteren regelt das KiBeG, dass die Gemeinden verpflichtet sind, den Zugang zu
einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis
zum Abschluss der Primarschule – in der Regel von 0 bis 12 Jahren – sicherzustellen
und die Erziehungsberechtigten nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähig-
keit zu unterstützen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz
in der Gemeinde.

In einer Arbeitsgruppe mit je einem Gemeinderat von Mellingen, Mägenwil, Tägerig
und Wohlenschwil, Vertretern der Schulpflege und fachlicher Begleitung durch die kan-
tonale Fachstelle Kinder & Familien wurden die nötigen Instrumente für die Umsetzung
des KiBeG erarbeitet. Das überarbeitete Reglement über die familienergänzende Kin-
derbetreuung regelt die Grundlagen, die Zuständigkeiten sowie die Finanzierung. So
enthält das Reglement die Tarifstufen aufgrund des massgebenden Einkommens, die
Maximaltarife der Betreuungseinheiten und die pensenabhängige Anspruchsberechti-
gung der Erziehungsberechtigten.

Das Reglement kann auf der Homepage der Gemeinde unter www.mellingen.ch her-
untergeladen, in der Gemeindekanzlei eingesehen oder angefordert werden.

Antrag

Genehmigung des Reglementes über die familienergänzende Kinderbetreuung

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6.    Kreditantrag Dachsanierung Oberstufenschulhaus Kleine Kreuzzelg;
      CHF 400‘000

Ausgangslage

An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 sind die Verpflichtungskredite
für die Projektierung eines neuen Primarschulhauses, die Anpassung der bestehen-
den Schulanlage und die Erneuerung der Wärmeerzeugung in der Kleinen Kreuzzelg
zurückgewiesen worden. Aufgrund der Dringlichkeit der Dachsanierung hat der Ge-
meinderat die Bauverwaltung beauftragt, für die Dachsanierung des Oberstufenschul-
hauses einen Baukredit erarbeiten zu lassen.

Bauvorhaben

Das Dach im Oberstufenschulhaus muss dringend saniert werden. Das Flachdach
wurde vor 20 Jahren das letzte Mal erneuert. Seinerzeit wurde auch die Wärmedäm-
mung verbessert. Die Wärmedämmung ist noch in einem guten Zustand. Die Bauver-
waltung hat mögliche Sanierungsmassnahmen geprüft. Die Dachhaut soll ersetzt wer-
den. Einzelne Dachoblichter werden ersatzlos entfernt. Alle restlichen Oblichtkuppeln
werden ersetzt. Mit der dringenden Dachsanierung kann das Schulgebäude für die
nächsten 10 bis 15 Jahre weiter genutzt werden.

Abbildung          Flachdach mit bestehenden Oblichtkuppeln

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Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist aufgrund einer Richtpreisofferte und von Erfahrungszahlen
durch die Bauverwaltung ermittelt worden. Für die Dachsanierung wird mit folgenden
Kosten gerechnet (Genauigkeit: +/- 10 %; inkl. 7,7 % MWST); Kostenstand: Zürcher
Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte):

 BKP     Leistungen                                             CHF    Total CHF
 1       Vorbereitungsarbeiten                                            20‘000
 2       Gebäude                                                         360‘000
 211.1   Gerüste                                              20‘000
 211.9   Fassadenreinigung                                    20‘000
 224     Flachdacharbeiten, Spenglerarbeiten                 260‘000
 230     Elektroarbeiten                                      10'000
 285     Malerarbeiten                                         5'000
 287     Baureinigung                                          5‘000
 421     Umgebungsarbeiten                                     5‘000
 291     Honorare Architekten                                 35‘000
 5       Baunebenkosten                                                       5‘000
 6       Unvorhergesehenes / Rundung                                         15‘000
 Total Baukredit Dachsanierung Oberstufe inkl. MWST                         400‘000

Für die Bauarbeiten können keine Beiträge Dritter geltend gemacht werden.

Bauarbeiten

Der Gemeinderat wird aufgrund der Kreditgenehmigung die weiteren Leistungen aus-
schreiben. Die Bauarbeiten werden rund zwei Monate dauern. Der Schulbetrieb muss
während der Bauzeit gewährleistet sein. Die Umsetzung erfolgt raschmöglichst in Ab-
sprache mit der Schulleitung.

Antrag

Der Baukredit von CHF 400‘000 inkl. MWST, zuzüglich allfälliger teuerungsbe-
dingter Mehr- oder Minderkosten, sei zu genehmigen.

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7.   Projektierungskredite Schulanlage Kleine Kreuzzelg
     a) Neubau Primarschulhaus KKZ; CHF 1‘000‘000
     b) Erneuerung Wärmeerzeugung; CHF 100‘000

A. Überprüfung nach Gemeindeversammlung vom November 2017

An der letzten Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 beantragte der Ge-
meinderat Mellingen drei Planungskredite in der Höhe von insgesamt CHF 1,5 Mio.
Die geschätzten Gesamtkosten von insgesamt CHF 24 Mio. für die Dachsanierung des
Oberstufengebäudes, die Anpassungen der bestehenden Gebäude, die Erneuerung
der Wärmeerzeugung und den Neubau eines Primarschulhauses mit 18 Abteilungen
wurden von den Stimmberechtigten als zu hoch kritisiert. Deshalb wurden die Projek-
tierungskredite zurückgewiesen, mit dem Auftrag die Raumbedürfnisse und die Kosten
nochmals zu überprüfen. Neben den Kosten wurde zudem bemängelt, dass zum Zeit-
punkt der Abstimmung das aus dem Studienauftrag gewählte Projekt für das neue Pri-
marschulhaus noch nicht gezeigt werden konnte.

Das Projekt für den Neubau eines Primarschulhauses wurde der Bevölkerung anläss-
lich der Informationsveranstaltungen am 26. Februar und am 14. Mai dieses Jahres
ausführlich vorgestellt. Dabei wurden auch die nochmals verifizierten Schülerzahlen
präsentiert.

Inzwischen hat die Arbeitsgruppe Schulraumerweiterung die Ausgestaltung der not-
wendigen Sanierungsmassnahmen für die bestehende Schulanlage Kleine Kreuzzelg
und die Projektierung des geplanten Primarschulhauses im Detail analysiert. Dabei
ging es nicht zuletzt um eine vertiefte Analyse der Kostenschätzungen.

Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe Schulraumerweiterung haben die Sachlage
unter dem Gesichtspunkt der vorgebrachten Einwände analysiert. Die zukünftigen
Schülerzahlen wurden nochmals seriös überprüft. In mehreren Sitzungen wurde der
Raumbedarf Zimmer für Zimmer erörtert. Die Schulleitung hat den Verwendungszweck
und die Raumbelegung nochmals detailliert aufgezeigt und begründet. Zudem sind
detaillierte Abklärungen über mögliche Kostenoptimierungen erfolgt.

B. Schulraumplanung / Überprüfung der Schülerentwicklung

Die Bevölkerung ist am 26. Februar 2018 mit einer öffentlichen Informationsveranstal-
tung über die steigenden Schülerzahlen in Mellingen und über die aktualisierte Schul-
raumplanung informiert worden. Dabei wurde erneut auf die Notwendigkeit eines
Schulhausneubaus hingewiesen.

In den letzten Jahren war bei der Geburtenrate in Mellingen eine kontinuierliche Stei-
gerung festzustellen. Die jeweils in der sogenannten Einschulungsperiode zwischen
dem 1. Mai und dem 30. April des folgenden Jahres geborenen Kinder nahmen von
durchschnittlich < 75 Kinder pro Jahr auf 80 bis 100 Kinder pro Jahr zu. Dies ist inso-
fern relevant, weil ab 75 Kindern die Abteilungen 4fach geführt werden. Deshalb muss
eine zusätzliche Abteilung pro Jahrgang geführt werden. Aufgrund dieser Tatsache
und im Wissen darum, dass Mellingen über keine Schulraumreserven verfügt, hat die
Schulleitung die Entwicklung der Schülerzahlen per Februar 2018 aktualisiert.

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Aufgrund der aktuellen Daten der bereits geborenen Kinder lässt sich die Entwicklung
bis ins Jahr 2024 ziemlich genau aufzeigen. Einberechnet ist ein minimales Bevölke-
rungswachstum von 1 %. Noch nicht berücksichtigt sind allfällige Zuzüger in grösseren
neuen Überbauungen.

Übersicht Entwicklung der Schülerzahlen / Abteilungen bis 2025 (ohne Oberstufe)

Die Schülerzahlen und Abteilungen an der Primarstufe entwickeln sich bis 2023/2024
wie folgt:

        2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
EK         12      13      12      15      14      14      13      13      13
1. Kl.     76      79      62      91      82      82      76      79      74
2. Kl.     70      82      87      68     100      90      90      84      87
3. Kl.     94      71      83      88      69     101      91      91      85
4. Kl.     52      95      73      84      89      70     102      92      92
5. Kl.     63      52      96      75      85      90      71     103      93
6. Kl.     64      64      53      97      75      86      91      72     104
KK, KIK    13      14      13      13      26      28      28      27      29
Total     444     470     479     531     540     561     562     561     577
Abteil.    22      23      23      26      28      28      28      28      29

Die Abteilungen der Primarstufe verteilen sich wie folgt auf die beiden Standorte in
Mellingen:

            2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
Total         22      23      23      26      28      28      28      28      29
Bahnhofstr.    6       6       6       6       6       6       6       6       6
Wohlensch.     6       6       6       6       6       6       6       6       6
Kreuzzelg     10      11      11      15      16      16      16      17      17

Die Schülerzahlen der Übertritte an die Oberstufe bis 2025 (Oberstufe) sind wie folgt
absehbar:

              2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
MeWo                     64      64      52      96      75      86      91      73
Fislisbach               54      56      61      69      57      71      51      52
Mägenwil                 24      25      26      30      20      26      31      26
Tägerig                  21      20      16      17      17      23      25      24
Total                   163     165     155     212     169     206     198     175

Die Kleinklassen (KK) und kommunalen Integrationsklassen (KIK) werden nur am
Standort Kleine Kreuzzelg angeboten. Die Abteilungen der SeReal verteilen sich auf
die Standorte wie folgt:

              2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
Bahnhofstr.      6       6       6       6       6       6       6       6       6
Kreuzzelg       14      14      13      12      13      14      16      15      15
Total           20      20      19      18      19      20      22      21      21

                                         11
Schulraumbedarf Standort Kleine Kreuzzelg

Am Standort Kleine Kreuzzelg werden die Primarstufe, die Oberstufe (SeReal) und die
Kleinklassen (KK) und kommunale Integrationsklasse (KIK) wie folgt angeboten:

            2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
Primar        10      11      11      15      16      16      16      16      17
SeReal        14      13      12      13      14      16      15      15      14
Total         24      24      23      28      30      32      31      31      31

Am Standort Kleine Kreuzzelg werden ab dem Schuljahr 2021/2022, 16 Abteilungen
der Primarstufe (inkl. drei Abteilungen der Kleinklassen) und 14 Abteilungen der Ober-
stufe unterrichtet werden. Bereits im Schuljahr 2022/2023 werden total mindestens 32
Abteilungen unterrichtet.

C. Geplante Bauvorhaben

Für die künftigen Bedürfnisse sind somit zusätzliche Schulräume am Standort Kleine
Kreuzzelg erforderlich. Die Realisierung von zusätzlichem Schulraum ist wie folgt vor-
gesehen:
- Neubau Primarschulhaus für 18 Abteilungen, 3 Geschosse
- Umnutzung Schulhaus 1984 (heute Primarschulhaus) mehrheitlich für die Ober-
   stufe, das Schulhaus 1974 wird weiterhin durch die Oberstufe genutzt.

Abbildung           Konzept Neubau Primarschulhaus / Nutzung bestehendes Primarschulhaus und Ober-
                    stufenschulhaus für den Oberstufenstandort / Nebennutzungen im Mehrzweckgebäude

                                             12
Ein Neubau für die Primarstufe unterhalb des bestehenden Primarschulhauses und
die Umnutzung des bestehenden Primarschulhauses für die Oberstufe ist sowohl aus
betrieblicher Sicht, aus wirtschaftlicher Sicht und im Hinblick auf einen optimalen Pro-
jektablauf am sinnvollsten. Mit der Umnutzung des bisherigen Primarschulhauses für
die Oberstufe und mit den Anpassungen im Mehrzweckgebäude können am meisten
Synergien genutzt werden. Das Dach des Oberstufengebäudes ist zudem dringend
zu sanieren.

D. Raumlayout und Raumprogramm

Die Raumbedürfnisse für die Primarschule sind aufgrund der aktualisierten Schulraum-
planung klar umschrieben. Es hat sich gezeigt, dass ab dem Schuljahr 2021/2022 für
16 Abteilungen konventionelle Schulzimmer mit Gruppenräumen am Standort Kleine
Kreuzzelg benötigt werden. Für das konkrete Bauvorhaben wurde ein Raumprogramm
entworfen und ein Flächenschema erarbeitet. Zur Deckung der Raumbedürfnisse ist
mit einer zusätzlichen Hauptnutzfläche (HNF, ohne Nebenflächen, Verkehrsflächen,
etc.) von rund 2’950 m2 zu rechnen.

Für die Oberstufe bestehen heute noch nicht die Möglichkeiten für eine zeitgemässe
Schule. Mit der Umnutzung der bestehenden Schulräume sollen die fehlenden Grup-
penräume, Spezialräume für bildnerisches Gestalten, die Zimmer für Fremdsprachen
realisiert und die Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht vergrössert wer-
den.

Die beiden bestehenden Aulen (Primarschulhaus und Oberstufenschulhaus) werden
umgenutzt. Sie dienen künftig als Schulzimmer respektive als Zimmer für den Musik-
unterricht.

Der Gemeinderat hat das Raumprogramm auf Empfehlung der Planungskommission
für 18 Abteilungen Primarstufe sowie für 16 Abteilungen der Oberstufe wie folgt fest-
gelegt:

 Nutzung              Grösse     Neubau Primar-       Bestehende Schul-          Total
                                    schulhaus               anlagen
                        m2       Stk.       m2         Stk.         m2          m2
 Unterricht Schule                       1‘980 m2                2‘650 m2     4‘630 m2
 Klassenzimmer         75 m2      18     1‘350 m2       16       1‘200 m2
 Gruppenraum           30 m2       7      245 m2         6        180 m2
 Multifunktionszim-    75 m2       2      150 m2         3        225 m2
 mer
 Sammlung             75 m2        1        75 m2        1         75 m2
 Textiles Werken      75 m2        0                     4        300 m2
 Werken Holz          105 m2       0                     1        105 m2
 Werken Metall        105 m2       0                     1        105 m2
 Material Werken      35 m2        0                     1         35 m2
 Hauswirtschaft       105 m2       0                     1        105 m2
 Vorrat Hauswirt.     35 m2        0                     1         35 m2
 Hauswirt. Theorie    75 m2        0                     1         75 m2
 Naturwissenschaft    105 m2       0                     1        105 m2
 Vorbereitung Natur   30 m2        0                     1         30 m2
 DaZ                  18 m2        2        36 m2        1         18 m2
 Lega/Logo            18 m2        2        36 m2        0
                                          13
Therapie
 Förderung            35 m2       2     70 m2        0
 Material Förderung   18 m2       1     18 m2        0
                           2
 Schulsozialarbeit    18 m        0                  1        18 m2
                                              2
 Zentrumsbereich inkl. Schulleitung     480 m                260 m2       740 m2
 Aula 200 Pers.      220 m2       1     220 m2       0
                           2
 Stuhlmagazin         30 m        1      30 m2       0
 Lehrerzimmer        105 m2       1     105 m2       1       150 m2
 Lehrervorbereit.     35 m2       1      35 m2       0
 Kopieren             20 m2       1      20 m2       2        40 m2
                           2
 Schulleitung         20 m        1      20 m2       1        20 m2
 Sekretariat/IT       18 m2       1      18 m2       1        18 m2
 Sitzung Schullei-    30 m2       1      30 m2       1        30 m2
 tung
 Unterricht Musikschule                  0 m2                360 m2       360 m2
 Musik Gruppe         75 m2       0      0 m2        3       225 m2
 Geräte Musik         30 m2       0      0 m2        2        60 m2
                           2
 Musikraum Einzel     25 m        0      0 m2        3        75 m2
 Nebenräume / Technik                   470 m2               320 m2       790 m2
 WC-Anlagen                              60 m2                60 m2
 Hauswart/Reini-                         30 m2                30 m2
 gung
 Technik                                 80 m2                80 m2
 Zusätzliches Lager  300 m2       1     300 m2               150 m2
 Total Raumprogramm
 ohne Verkehrsflächen                  2‘930 m2              3‘590 m2    6‘520 m2

Eine Übersicht der heutigen und künftigen Raumnutzung durch die Primarstufe und
die Oberstufe wurde am 26. Februar 2018 erläutert und liegt den Akten bei.

Für die Primarstufe sind Schulzimmer für 18 Abteilungen und für die SeReal Schul-
zimmer für 16 Abteilungen vorgesehen. Weiter sind im bestehenden Mehrzweckge-
bäude drei Schulzimmer für die Tagesstrukturen vorgesehen.

E. Studienauftrag Neubau Primarschulhaus Kleine Kreuzzelg

Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2016 hat für die Durchführung eines
Studienauftrages für den Neubau eines Schulhauses einen Budgetkredit von
CHF 160‘000 genehmigt.

Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung haben sich 69 Architekten für die Bauauf-
gabe beworben. Der Gemeinderat hat am 19. Juni 2017 sechs bestens qualifizierte
Teams mit der Erarbeitung des Studienauftrages beauftragt.

Das Beurteilungsgremium hat dem Gemeinderat Mellingen einstimmig und unter Be-
rücksichtigung des Juryberichts empfohlen, die Felber Widmer Schweizer Architekten
AG, Aarau, als Architekten mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen.

Der Projektvorschlag der Felber Widmer Schweizer Architekten AG, Aarau, überzeugt
durch den nachhaltigen Umgang mit den Landreserven und der Erweiterung der be-
stehenden Schulanlage, die geschickte Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen
und die sehr gute Umsetzung des Raumprogramms, die ausgereiften Konstruktionen
                                       14
und die qualitativ hochstehende Aussenraumgestaltung. Weiter überzeugt der Vor-
schlag durch die hohe Wirtschaftlichkeit der Investitions- und der Betriebskosten.

Der Gemeinderat konnte mit grosser Genugtuung feststellen, dass das Verfahren trotz
enger Rahmenbedingungen einerseits zur Klärung des Standortes für den Neubau
Primarschulhaus beigetragen und gleichzeitig ein erfreulich breites Spektrum interes-
santer und wirtschaftlich ansprechender Lösungsvorschläge aufgezeigt hat. Die ein-
gereichten Projektbeiträge weisen alle eine hohe bis sehr hohe Qualität auf und zeu-
gen von einer intensiven Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung.

Das Ergebnis des Studienauftrages ist der Bevölkerung am 26. Februar 2018 vorge-
stellt worden.

Abbildung           Ansicht innen

Architektonisch ist das Projekt einfach und zurückhaltend gestaltet. Das Schulhaus ist
als dreigeschossiger Holzbau mit zwei Betonerschliessungskernen konzipiert. Das Un-
tergeschoss ist in Massivbauweise vorgesehen. Sämtliche statischen und raumtren-
nenden Elemente in den Innenräumen – mit Ausnahme der beiden Treppenhäuser in

                                         15
Beton – sind in Holz gehalten. Holz-Beton Verbunddecken bilden die Decken und er-
möglichen auch im Deckenbereich das Holz in Form einer Holzrippendecke zu zeigen.
Die Fassade ist als hinterlüftete Konstruktion konstruiert.

Mit einem leichten Farbton verweist sie auf die bestehenden Schulhäuser und verleiht
dem stattlichen Volumen einen filigranen Ausdruck.

Abbildung          Situation

Abbildung          Grundriss Erdgeschoss

                                           16
F. Überprüfung bestehende Schulanlage / Kostenoptimierungen

Mit den Felber Widmer Schweizer Architekten sind unter anderem folgende zusätzli-
chen Abklärungen erfolgt, um die Anlagekosten zu optimieren und soweit möglich zu
reduzieren:
- Geologie: Grobanalyse Baugrund, Offerte für die Baugrunduntersuchung;
- „design to cost“: Analyse von neueren Schulbauten als Vergleichsobjekte (OAK,
    Bildungsbauten, crb ©2017);
- Frühzeitige Beratung Materialisierungskonzept;
- Gebäudehülle: Zustandsuntersuchung der bestehenden Schulbauten bezüglich
    Fassaden und Dach;
- Mobiliarbeschaffung: Konkretisierung Beschaffung zusätzliches Mobiliar;
- Ausschreibung der Planer-Leistungen (Bauingenieur, Elektroingenieur, Haustech-
    nikplaner) für den Neubau Primarschulhaus.

Das Projekt der Felber Widmer Schweizer Architekten erweist sich dadurch als wirt-
schaftlich:
- Hauswarthaus kann bestehen bleiben;
- kompaktes Volumen;
- kleiner „Fussabdruck“;
- Unterkellerung nur, wo nötig;
- einfache Gebäudestatik
- Schulzimmer werden natürlich belüftet;
- Flexible Raumaufteilung;
- Rohbau in Holz = fertig;
- Einfacher, zweckmässiger Innenausbau.

Durch das ausgewählte Projekt und die zusätzlichen Abklärungen können die voraus-
sichtlichen Anlagekosten für den Neubau um CHF 0,8 Mio. auf total CHF 17,6 Mio.
gesenkt werden.

G. Anpassung der bestehenden Schulanlagen

Die bestehenden Schulanlagen sollen nach Fertigstellung des Neubaus für die Ober-
stufe angepasst werden. Vorgesehen sind bauliche Anpassungen des heutigen Pri-
marschulhauses und Umbauarbeiten im Oberstufenschulhaus. Die Abklärungen ha-
ben ergeben, dass die Fenster im Primarschulhaus mit einfachen Mitteln ertüchtigt
werden können. Auf den Ersatz der Fenster wird verzichtet. Das Flachdach wurde vor
wenigen Jahren saniert.

Das Primarschulhaus und das Oberstufenschulhaus sollen mit den geplanten Mass-
nahmen für weitere 15 Jahre nutzbar sein. Für die baulichen Anpassungen liegt eine
Grobkostenschätzung der Bauverwaltung vor. Für die dringende Dachsanierung wird
der Gemeindeversammlung ein separater Baukredit unterbreitet (Traktandum 6).

Bei den bestehenden Bauten und der Dachsanierung werden durch die erfolgten Ab-
klärungen und Optimierungen die voraussichtlichen Anlagekosten um CHF 1,9 Mio.
auf CHF 1,7 Mio. reduziert.

                                       17
H. Weitere Schulbedürfnisse

Schulsportanlagen
Für den Schulsport steht in der Schulanlage Kleine Kreuzzelg mit drei Turnhallen und
einem Schwimmbad ein genügendes Angebot zur Verfügung (2021: in Mellingen/Woh-
lenschwil stehen für rund 62 Abteilungen sechs Turnhallen und ein Schwimmbad zur
Verfügung).

Ergänzende Kinderbetreuung
Mellingen wird auch in den kommenden Jahren die Kindergärten dezentral in den
Wohnquartieren anbieten. Die Standorte der dezentralen Kindergärten in den Gebie-
ten „Neugrüen“ und „Gheid“ sind im Hinblick auf die bestehenden Mietverhältnisse zu
überprüfen. Die Mietverträge laufen 2024 aus.

Tagesstrukturen
Das Angebot an Tagesstrukturen ist ein wichtiger Bestandteil der heutigen Bedürf-
nisse. Die künftigen Formen des Angebotes werden aktuell durch eine Arbeitsgruppe
geprüft.

Im Mehrzweckgebäude sind drei Schulzimmer für die Betreuung der Kinder oder als
Aufenthaltsräume für die Oberstufe vorgesehen.

Sobald die Raumbedürfnisse für die Tagesstrukturen geklärt sind, wird der Gemeinde-
rat die Projektierung der Anpassung der bestehenden Schulanlage beantragen kön-
nen.

I. Anlagekosten Neubau Primarschulhaus

Die Grobkostenschätzung ist aufgrund von Erfahrungszahlen durch die Felber Widmer
Schweizer Architekten und die Bauverwaltung ermittelt worden. Für die Bauarbeiten
wird mit folgenden Kosten gerechnet (Genauigkeit: +/- 20 %; inkl. 7,7 % MWST); Kos-
tenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte):

 BKP      Leistung                                             Betrag   Total CHF
                                                                CHF
 1        Vorbereitungsarbeiten                                            500‘000
 101      Bestandsaufnahmen, Räumungen, Sondierun-             30‘000
          gen
 111      Abbrüche                                             10‘000
 130      Gemeinsame Bauplatzinstallation, Kosten              60‘000
          Energie
 151      Anpassung bestehende Leitungen                      65‘000
          Baugrundverbesserung, Wasserhaltung, Bau-          325‘000
          grube
 190      Varia, Vermessung                                    10‘000

                                        18
2        Gebäude                                              13‘800‘000
          ca. 22’000 m à CHF 627/m GV, SIA 416
                       3              3

          ca. 5'287 m2 à CHF Fr. 2'610/m2 GF, SIA 416
          ca. 2'600 m2 à Fr. 5’310/m2 HNF, SIA 416
          34 Kosteneinheiten (KE) à CHF 405‘882/KE
 3        Betriebseinrichtungen                                   330‘000
 4        Umgebung                                                700‘000
          Umgebungsarbeiten                            500‘000
          Anpassungen bestehender Zugang Primar-       200‘000
          schulhaus
 5        Baunebenkosten                                          500‘000
 6        Reserven / Rundung                                      220‘000
 9        Mobiliar                                                550‘000
         Total Anlagekosten Neubau Primarschulhaus inkl. MWST 16‘600‘000

Nicht enthalten sind:
- Studienauftrag, Projektierungskredit
- Verbesserung Baugrund > CHF 250'000, Altlasten Baugrund (keine bekannt)
- Ersatz Mobiliar der bestehenden Klassenzimmer
- Schulprovisorien während der Bauzeit

J. Projektierungskredit Neubau Primarschulhaus

Um den Neubau Primarschulhaus erarbeiten zu können, wird ein Projektierungskredit
wie folgt beantragt. Die Leistungen sind aufgrund von konkreten Offerten und Erfah-
rungszahlen durch die Bauverwaltung ermittelt worden. Für die Projektierung wird mit
folgenden Kosten gerechnet (Genauigkeit: +/- 10 %, inkl. 7,7 % MWST); Kostenstand:
Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte):

 BKP      Leistung                                             Betrag   Total CHF
                                                                CHF
 1        Vorbereitungsarbeiten                                             20‘000
          Bestandsaufnahmen                                    10‘000
          Baugrunduntersuchung, Sondierungen                   10‘000
 2        Gebäude                                                          890‘000
          Honorare Architekten                               595‘000
          Honorare Fachplaner                                260‘000
          Honorare Spezialisten (Bauphysik, Akustik, Ge-      35‘000
          ometer)
 4        Umgebung                                                          40‘000
          Honorare Landschaftsarchitekten                      40‘000
 5        Baunebenkosten                                                    50‘000
          Baubewilligungsverfahren                              3‘000
          Vervielfältigungen, Verschiedenes                    47‘000
          Projektbegleitung                                         0
 6        Unvorhergesehenes / Rundung                                            0
 Total Projektierungskredit inkl. MWST                                   1‘000‘000

                                        19
K. Erneuerung Wärmeerzeugung Schulanlage Kleine Kreuzzelg

Mit den Erweiterungsbauten ist der Ersatz der 24-jährigen Ölheizung für die gesamte
Schulanlage vorzubereiten.

Die Heizungsanlage für die Schulanlage und das Hallenbad Kleine Kreuzzelg ist heute
24-jährig (Erstellung 1993) und muss bald ersetzt werden. Sie befindet sich im ersten
Untergeschoss im Hallenbad. Der Wärmebedarf wird mit zwei gleich grossen Ölheiz-
kesseln mit einer Leistung von je 465 kW bereitgestellt.

Energie- und Leistungsbedarf Schulareal
 Die Wärmeleistung und der Wärmebedarf der
 bestehenden Gebäude plus die zusätzlichen
 Neubauten sehen wie folgt aus. Allfällige Sanie-    460 kW        985 MWh p. Jahr
 rungen und Ersatzneubauten sind nicht berück-
 sichtigt
 Neubauten (Neubau Primarschulhaus, Gardero-
                                                     100 kW        170 MWh p. Jahr
 ben)
                                                                    1‘155 MWh p.
 Total                                               560 kW
                                                                        Jahr

Auf dem Areal sind folgende zusätzliche Bauten geplant:
- Neubau Primarschulhaus mit insgesamt 18 Abteilungen
- Neubau Garderobengebäude FC Mellingen

Mit der bestehenden Wärmeerzeugung können die zusätzlichen Gebäude beheizt wer-
den. Die Planung des Ersatzes der Heizung hat direkte Auswirkungen auf die Planung
für den Neubau Primarschulhaus. Deshalb ist es wichtig, dass diese nächsten Schritte
koordiniert angegangen werden. Der Gemeinderat hat die Mettauer AG, Ingenieur-
büro, Mellingen, mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Evaluation des
Energiekonzeptes und zur Festlegung des Projektierungskredites beauftragt.

Geprüfte Varianten
Geprüft wurden folgende Varianten für die Sanierung, Neuinstallation oder Ergänzung
der Wärmeerzeugung:
- Variante 1       Ölheizkessel
- Variante 2       Erdgasheizkessel
- Variante 2.1     Erdgasheizkessel mit 20% Anteil Biogas
- Variante 3       Erdwärmesonden-WP, bivalent Erdgas
- Variante 4       Holzfeuerungsanlage, bivalent Erdgas
- Variante 5       Wärmeverbund mit Abwärmenutzung ab ARA, Mellingen

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen empfiehlt die Mettauer AG, Variante 3 „Erdwär-
mesonden-Wärmepumpenanlage in Kombination einer Erdgasheizung“ weiter zu ver-
folgen. Dies wird mit der grösstmöglichen energetischen Unabhängigkeit und Betriebs-
sicherheit begründet.

                                         20
Die bestehende Heizungsanlage soll möglichst lange betrieben werden. Bei der Vari-
ante 3 zeigt es sich, dass die Heizungssanierung auch schrittweise getätigt werden
kann. Eine mögliche etappierte Ausführung sieht wie folgt aus:
- Ersatz eines Ölkessels durch neuen Gaskessel (Betriebssicherheit)
- Erstellung Erdwärmesonden-Feld
- Heizzentrale mit Wärmepumpenanlage und Demontage vom zweiten Ölkessel.

Konzept Erdwärmesonden-Wärmepumpen, bivalent mit Erdgas (Variante 3)
Die Heizzentrale wird komplett saniert. Als Wärmeträger dient anstelle der alten Öl-
heizung eine Erdsonden-Wärmepumpenanlage kombiniert mit einem Spitzenlast-
Gasheizkessel. Der Betrieb erfolgt „bivalent parallel“. Gleichzeitig wird damit auch die
Versorgungssicherheit erhöht.

Die Wärmepumpen und der Heizkessel werden in der bestehenden Heizzentrale in-
stalliert, der Speicher für die Wärmepumpe im ehemaligen Wasseraufbereitungs-
raum. Die Platzierung der Erdwärmesonden kann beispielsweise auf der Liegewiese
beim Hallenbad erfolgen.

Abbildung    V3 –Erdwärmesonden- Wärmepumpe in Kombination mit Erdgasheizung graphisch
             dargestellt / mögliche Platzierung Erdwärmesonden

Dank den günstigen Betriebs- und Energiekosten belaufen sich die Gesamtkosten
(Energieentstehungskosten) der Variante 3 auf rund 12,6 Rp./kWh. Diese Lösung mit
der Erdwärmesonde-Wärmepumpe steht somit unwesentlich teurer als die ersten drei
Varianten mit fossiler Verbrennung da.

                                          21
Grobkostenschätzung Erneuerung Wärmeerzeugung
Die Leistungen sind aufgrund von Erfahrungszahlen und konkreten Offerten durch die
Mettauer AG ermittelt worden. Für die Projektierung wird mit folgenden Kosten gerech-
net (Bruttokredit, inkl. 7,7 % MWST); Kostenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April
2017 (99,2 Punkte):

 -  Projektierung Erneuerung Wärmeerzeugung mit Erdwämenut-                   100’000
    zung
 - Erneuerung Wärmeerzeugung mit Erdwärmenutzung                            1‘500‘000
 Total (inkl. MWST)                                                         1‘600’000

Im Investitionsplan 2017 bis 2027 sind für die Erneuerung der Wärmeerzeugung der
Schulanlage Kleine Kreuzzelg CHF 1,6 Mio. eingestellt. Hierin enthalten ist die Projek-
tierung. Der Baukredit soll abgestimmt auf den Neubau Primarschulhaus erarbeitet
werden; Projektoptimierungen sind zu prüfen.

L. Anlagekosten Schulbauten und Erneuerung der Wärmeerzeugung

Die Grobkostenschätzung ist aufgrund von Erfahrungszahlen durch die Felber Widmer
Schweizer Architekten, Aarau, die Mettauer Ingenieure AG, Mellingen, und die Bau-
verwaltung ermittelt worden. Für die Bauarbeiten im Zusammenhang mit den anste-
henden Schulbauten für die Schulanlage Kleine Kreuzzelg wird mit folgenden Kosten
gerechnet (Genauigkeit: +/- 20 % / Genauigkeit bei den kursiven Zahlen: +/- 10 %; inkl.
7,7 % MWST); Kostenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte):
 - Projektierung Neubau PS Kleine Kreuzzelg (Antrag GV Juni 2018)            1'000’000
 - Neubau PS Kleine Kreuzzelg                                               16'600’000
 - Projektierung Umbauten bestehende Anlage (Annahme, noch offen)              100’000
 - Umbauten bestehende Anlage                                                1‘200‘000
 - Dachsanierung                                                               400‘000
 - Projektierung Erneuerung Wärmeerzeugung (Antrag GV Juni 2018)               100’000
 - Erneuerung Wärmeerzeugung                                                 1‘500‘000
 - Diverses und Unvorhergesehenes                                              100‘000
 Total rund (inkl. MWST)                                                    21‘000‘000

Aufgrund der zusätzlichen Abklärungen und dem konkreten Wettbewerbsprojekt kön-
nen die voraussichtlichen Anlagekosten um rund CHF 3,0 Mio. auf CHF 21,0 Mio. re-
duziert werden. Zudem stehen für die Tagesstrukturen drei Schulzimmer im Mehr-
zweckgebäude zur Verfügung.

M. Meilensteine

Für die Bauvorhaben in der Schulanlage Kleine Kreuzzelg sieht der Gemeinderat fol-
gende Meilensteine vor:

 Datum                      Kurzbeschrieb
 13.06.2018     GV          Kreditanträge Projektierung: Neubau Primarschulhaus und
                            Erneuerung Wärmeerzeugung sowie
                            Baukredit Dachsanierung Oberstufenschulhaus
 Sept. 2018     BV          Dachsanierung Oberstufenschulhaus
 Mai 2019       Info        Öffentliche Informationsveranstaltung: Bauprojekt Neubau
                            Primarschulhaus und Erneuerung Wärmeerzeugung
                                          22
Juni 2019      GV            Kreditanträge Bauprojekte: Neubau Primarschulhaus und Er-
                              neuerung Wärmeerzeugung
                              Projektierung Anpassungen bestehende Schulanlagen
 ab Jan. 2020 bis Juni        Bauarbeiten Neubau Primarschulhaus
 2021
 ab Juli 2021 bis Juni 2022   Baubeginn Umbauten / Anpassungen bestehende Schulan-
                              lage Kleine Kreuzzelg
 ab Jan. 2021 bis Nov.        Erneuerung Wärmeerzeugung
 2021

Bezugsbereitschaft und Bauarbeiten unter Betrieb
Der Neubau Primarschulhaus Kleine Kreuzzelg soll bis zum Beginn des Schuljahres
2021/2022 betriebsbereit sein. Zudem ist der Ersatz der 24-jährigen Ölheizung, die
Erneuerung der Wärmeerzeugung mit einer Erdwärmenutzung, auf die geplanten Bau-
arbeiten abzustimmen und parallel hierzu vorzubereiten.

Die Bauarbeiten erfolgen unter Aufrechterhaltung des Betriebes. Nach Abschluss des
Neubaus sind die bestehenden Schulanlagen entsprechend den Bedürfnissen der
Oberstufe umzubauen. Auf Provisorien soll so weit als möglich verzichtet werden.

N. Zusammenfassung

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Projektierungskredite für
den Neubau eines Primarschulhauses und die Erneuerung der Wärmeerzeugung zu
genehmigen.

Aus Sicht des Gemeinderates und der Schulpflege ist der Bedarf an zusätzlichem
Schulraum im Südteil von Mellingen ausgewiesen.

Für die Primarschule soll ein Neubau für 18 Abteilungen erstellt werden. Das heutige
Primarschulhaus wird anschliessend mit geringfügen Anpassungen weitgehend der
Oberstufe zur Verfügung stehen. Im Mehrzweckgebäude werden weiterhin schulische
Nebennutzungen (Handarbeit, Werken Holz/Metall) angeboten. Mit dem Neubau Pri-
marschulhaus wird durch freiwerdende Räume im heutigen Primarschulhaus auch der
zusätzliche Raumbedarf der Oberstufe abgedeckt (Gruppenräume, Spezialräume, na-
turwissenschaftliches Zimmer).

Durch die klare Zuweisung der Schulgebäude wird der Schulbetrieb wesentlich erleich-
tert. Mit dem gewählten Konzept – zuerst Neubau für die Primarstufe und anschlies-
sende Anpassung der bestehenden Schulanlage – können insbesondere aufwändige
Provisorien vermieden werden.

Die Gemeinde Mellingen profitiert von einem starken Schulzentrum im unteren
Reusstal mit einem attraktiven und vielseitigen Bildungsangebot.. Die Bauvorhaben für
die Oberstufe werden über die Schulgelder der Regionsgemeinden mitfinanziert.

                                            23
Bei optimalem Verlauf der Planung können der Gemeindeversammlung die Baukredite
für die Schulraumbauten und die Erneuerung der Wärmeerzeugung im Juni 2019 un-
terbreitet werden. Aufgrund des vorliegenden Wettbewerbsergebnisses der Felber
Widmer Schweizer Architekten mit einem Holz-Verbundsystem sind kurze Bauzeiten
möglich. Dies ermöglicht die Bauarbeiten für den Neubau ab Januar 2020. Der Bezug
könnte somit bis Sommer 2021 erfolgen.

O. Aktenauflage

Die Schulraumplanung vom Februar 2018, die Unterlagen zum Wettbewerbsergebnis
und die Machbarkeitsstudie für die Erneuerung der Wärmeerzeugung vom August
2017 können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

P. Projektierungskredite

a) Neubau Primarschulhaus KKZ; CHF 1‘000‘000 inkl. MWST
b) Erneuerung Wärmeerzeugung; CHF 100‘000 inkl. MWST

Anträge

Die Projektierungskredite im Betrag von CHF 1‘100‘000 seien zu genehmigen.

                                       24
8.   Kreditantrag Erweiterung Tägerigerweg; CHF 380‘000

A. Ausgangslage

Der Verein Alterszentrum Mellingen-Wohlenschwil plant den Ausbau des Alterszent-
rums «Im Grüt». Zudem sind zwischen dem «Grossen Gartengässli» und dem Täge-
rigerweg drei Mehrfamilienhäuser geplant. Für die beiden privaten Bauvorhaben ist die
Erweiterung des Strassenabschnittes «Tägerigerweg West» (Lenzburgerstrasse bis
geplante Ausweichstelle beim Parkplatz Iberg) rechtlich und finanziell sicher zu stellen.

Der Gemeinderat hat für die Erweiterung des Strassenabschnittes «Tägerigerweg
West» ein Strassenbauprojekt erarbeiten lassen. Ebenso liegt der Erschliessungsplan
für das Baugebiet vor. Der Gemeindeversammlung wird der Baukredit für dieses Stras-
senbauprojekt unterbreitet.

B. Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung

Die Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 hat die Gesamtrevision der
Bau- und Nutzungsordnung genehmigt. Die Gemeindeversammlung hat unter ande-
rem beschlossen, eine Teilfläche der Parzelle 678 der Landwirtschaftszone zuzuwei-
sen. Der Regierungsrat hat am 14. März 2018 die Gesamtrevision der Bau- und Nut-
zungsordnung genehmigt und zwei Beschwerden abgewiesen. Gegen die Beschlüsse
des Regierungsrates ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben worden.
Die Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit das Gericht sie
gewährt (§ 28 Abs. 1, 2. Satz, BauG).

C. Erschliessungsplan Tägerigerweg

Der Gemeinderat hat nach Anhörung der Grundeigentümer den «Erschliessungsplan
Tägerigerweg» öffentlich aufgelegt. Alle Anliegen der Grundeigentümer aus dem Mit-
wirkungsverfahren konnten berücksichtigt werden. Die Unterlagen zum «Erschlies-
sungsplan Tägerigerweg» lagen bis am 3. Oktober 2017 öffentlich auf.

Eine Partei beantragt, der Strassenabschnitt Lenzburgerstrasse bis zur Abzweigung
der Strassenparzelle «Im Grüt» müsse eine Strassenbreite von mindestens 5,5 m auf-
weisen. Ab diesem Bereich sei die Erschliessung als Zufahrtsweg durchgehend auf
4,0 m Breite auszubauen. Die Strassenverbreiterung sei zu Lasten der (mehrheitlich)
bereits überbauten Parzellen vorzunehmen. Die Partei möchte sicherstellen, dass die
Zuweisung der Teilparzelle 678 in eine Bauzone, trotz Beschluss der Gemeindever-
sammlung zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung, durch den vorliegen-
den Erschliessungsplan sowie das Strassenbauprojekt nicht verhindert wird.

Die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau hat den Erschliessungsplan ge-
prüft. Der abschliessende Vorprüfungsbericht vom 22. Juni 2017 zeigt, dass die Vor-
lage den Genehmigungsanforderungen für Nutzungspläne entspricht.

                                           25
D. Strassenbauprojekt Tägerigerweg West

Der Gemeinderat hat das Strassenbauprojekt «Erweiterung Tägerigerweg West» er-
arbeiten lassen. Der Strassenabschnitt soll auf einer Länge von rund 180 m ausge-
baut werden. Die künftige Fahrbahnbreite beträgt durchgehend mindestens 4,5 m.
Damit wird sichergestellt, dass zwei Fahrzeuge gut kreuzen können. Im Einmün-
dungsbereich zur Lenzburgerstrasse K 269 wird der Tägerigerweg zusätzlich auf ei-
ner Länge von 15 m auf 5,5 m verbreitert. Zusätzlich wird der erforderliche Bewe-
gungsspielraum sowie der Sicherheitsabstand beidseitig berücksichtigt. Geplant ist
ausserdem eine Ausweichstelle für LKWs beim Parkplatz Altersheim. Die gesamte
Strassenausbaufläche für den Abschnitt Tägerigerweg West beträgt rund 960 m 2.

Abbildung          Strassenbauprojekt Tägerigerweg West

Verkehrskonzept
Für das zu erschliessende Baugebiet ist mit einem durchschnittlichen täglichen Ver-
kehr (DTV) von rund 570 Fahrten zu rechnen. Rund ein Viertel der Fahrten (ca. 140
Fahrten/Tag) erfolgt über die Kleine Kirchgasse. Die übrigen Fahrten (430 Fahrten)
werden über den Tägerigerweg (Abschnitt West) abgewickelt. Beim Tägerigerweg
West handelt es sich um eine Zufahrtsstrasse im Sinne der VSS-Norm 640 045. Zu-
fahrtsstrassen dienen zur Erschliessung von Siedlungsgebieten in der Grösse bis zu
150 Wohneinheiten. Zufahrtsstrassen können bis rund 100 Fahrzeuge/Stunde aufneh-
men. Dieses Verkehrsaufkommen kann der neu dimensionierte Tägerigerweg West
problemlos vollumfänglich aufnehmen.

Gemäss Empfehlungen der VSS-Norm 640 201 ist aufgrund des Verkehrsaufkom-
mens (rund 430 Fahrten/Tag) und der Geschwindigkeit (30 km/h) die Fahrbahnbreite
von (mindestens) 4,5 m richtig bemessen. Das Kreuzen von zwei Fahrzeugen ist mög-
lich. Durch den Strassenabschnitt «Tägerigerweg West» führt die kantonale Radroute
R530 und die SchweizMobil Route Nr. 77. Diese Radroute wird täglich als Schulweg
genutzt, um in das Schulhaus Bahnhofstrasse (Oberstufe) zu gelangen. Mit dem vor-
liegenden Strassenbauvorhaben bleibt dieser Schulweg unverändert bestehen und
durchgängig befahrbar. Die Verkehrssicherheit ist mit den vorgesehenen Massnah-
men im Rahmen des vorliegenden Strassenbauvorhabens für alle künftigen Strassen-
benützer genügend gewährleistet.

Öffentliche Auflage
Das Strassenbauprojekt «Erweiterung Tägerigerweg West» lag bis am 3. Mai 2018
öffentlich auf. Auch gegen das Bauvorhaben reichte eine Einsprecherin mit denselben
Argumenten eine Einwendung ein.

                                            26
Der Gemeinderat ist zuständig, um über den Erschliessungsplan und das Strassen-
bauprojekt zu entscheiden. Über den «Erschliessungsplan Tägerigerweg» wird der
Gemeinderat gleichzeitig mit dem Strassenbauprojekt «Erweiterung Tägerigerweg
West» befinden. Gegen die separaten Beschlüsse des Gemeinderates kann beim Re-
gierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.

E. Baukredit «Erweiterung Tägerigerweg West»

Strassenzustand
Der Tägerigerweg «West» wurde visuell auf seinen Zustand hin erfasst und fotogra-
fisch aufgenommen. Klar zu erkennen sind die Grabenflicke des Werkleitungsersatzes
aus dem Jahr 2011 (Wasser, Elektrisch, Drittwerke etc.). In diesem Abschnitt gibt es
keine Strassenentwässerung, mit Ausnahme im Einmündungsbereich zur Lenzbur-
gerstrasse K 269. Das anfallende Strassenwasser läuft zurzeit über die «Schulter» ab
oder versickert in den offenen Abplatzungen.

Allgemein weist der Tägerigerweg im nicht sanierten Teil der Fahrbahnfläche einen
mangelhaften Zustand auf. Es sind Risse, Setzungen, Abplatzungen, Grabenflicke,
Frostschäden etc. vorzufinden. Die Fahrbahnabschlüsse sind, wenn überhaupt vor-
handen, stellenweise verwittert oder deformiert.

Abbildung    Tägerigerweg West

                                        27
Kanalisationen
Gemäss Untersuchungen weist die bestehende Hauptkanalisation im Abschnitt «Tä-
gerigerweg West» einige lokale Schäden auf. Die stellenweise Sanierung der Haupt-
leitung erfolgt über den laufenden Unterhalt.

Wasserversorgung
Im Rahmen des Werkleitungsersatzes im Jahr 2011 wurde die alte Wasserleitung inkl.
Hydranten durch eine neue Kunststoffleitung bereits ersetzt.

Elektroversorgung und Strassenbeleuchtung
Die heutige Elektroversorgung sowie die Beleuchtung wurden ebenfalls mit dem Wer-
kleitungsersatz vom Jahr 2011 erneuert. Für die Verbreiterung der Strasse müssen
vier Kandelaber durch die EW Mellingen verschoben werden.

Erdgas
Die Regionalwerke AG Baden betreibt in diesem Gebiet keine Erdgasleitungen.

Hausanschlüsse für neue MFH
Vor Ausbau der Strasse werden die Hausanschlüsse für die drei neu geplanten Mehr-
familienhäuser am Tägerigerweg bis ca. 2 m innerhalb des Privatgrundstücks erstellt.
Die Aufwendungen gehen zu Lasten der Grundeigentümer.

Landerwerb
Um das Strassenbauprojekt realisieren zu können, müssen rund 185 m 2 Land von vier
Eigentümern erworben werden. Mit den betroffenen Grundeigentümern konnte eine
Einigung erzielt werden. Die für das Strassenbauprojekt erforderlichen Landerwerbs-
flächen befinden sich in der Zone W2.

Baukosten
Die Leistungen sind aufgrund von eingeholten Offerten sowie Erfahrungswerten ver-
gleichbarer ausgeführten Projekte ermittelt worden. Für die Bauarbeiten wird mit fol-
genden Kosten gerechnet (Bruttokredit, Genauigkeit +/- 10 %; Kostenstand: Zürcher
Index der Baukosten, 1. April 2017, 99,2 Punkte).

 BKP   Leistungen                                                CHF          CHF
  1    Erwerb von Grund und Rechten                                         71‘500
       Notariatskosten, Dienstbarkeiten, etc.                   6‘000
       Katastergebühren, Vermarkung, Vermessung                 8‘000
       Kantonale Bewilligungen, Projektgenehmigungen            2‘000
       Landerwerb                                              55‘500
  2    Strassen- und Tiefbauarbeiten                                       210’000
  3    Nebenarbeiten                                                        24'000
  4    Technisches Konto (Honorare Phasen Ausfüh-                           47‘500
       rungsprojekt, Submission und Realisierung)
       Zwischentotal (gerundet)                                            353‘000
       MWST 7,7 % (gerundet)                                                27’000
       Total Anlagekosten inkl. MWST.                                      380’000

In den Anlagekosten enthalten sind der Erwerb von Grund und Rechten von
CHF 71'500 und die Mehraufwendungen für die fachgerechte Entsorgung der PAK-
belasteten Strassenbeläge von rund CHF 8‘000.

                                         28
In der weiteren Planung wird geprüft, wie weit Beiträge Dritter (Swisscom etc.) geltend
zu machen sind. Die Nachbarschaft wird vor Baubeginn angeschrieben und deren Be-
darf auf privatem Grund geprüft. Soweit auf privatem Grund Leistungen bestellt wer-
den, sind diese durch die Grundeigentümer zu tragen.

Bauarbeiten
Der Gemeinderat wird aufgrund der Kreditgenehmigung die weiteren Leistungen aus-
schreiben, sobald das Strassenbauprojekt rechtskräftig genehmigt resp. eine allfällige
Beschwerde abgewiesen worden ist. Die Bauarbeiten werden rund vier Monate dau-
ern. Die Zufahrt ist auch während der Bauzeit zu gewährleisten.

Der Gemeindeversammlung wird für die Erweiterung des Strassenabschnittes «Täge-
rigerweg West» (Lenzburgerstrasse bis geplante Ausweichstelle beim Parkplatz Iberg)
ein Baukredit unterbreitet.

Antrag

Der Baukredit von CHF 380‘000 inkl. MWST, zuzüglich allfälliger teuerungsbe-
dingter Mehr- oder Minderkosten, sei zu genehmigen.

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9.   Verschiedenes und Umfrage

Informationen, Auskünfte und Anfragen

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