Erläuterungen zu den Traktanden - Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 13. Juni 2018 - Gemeinde Mellingen
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Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 13. Juni 2018 _______________________________ Erläuterungen zu den Traktanden
BERICHTERSTATTUNG ZU DEN TRAKTANDEN Bemerkungen: Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater Post zugestellt worden. Die Versammlung findet in der Mehrzweckhalle der Schulanlage Kleine Kreuzzelg statt. Beginn um 19.30 Uhr. Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 29. Mai 2018 bis 13. Juni 2018 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen in Form von Dateien auf der Homepage www.mellingen.ch unter der Rubrik „Politik/Gemeindeversammlung“ zur Verfügung. Die nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversamm- lung als Gäste freundlich eingeladen. Traktandenliste 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 2. Rechenschaftsbericht 2017 3. Jahresrechnung 2017 4. Festlegung Stellenplafond 5. Familien- und Kinderbetreuung; Genehmigung Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 6. Kreditantrag Dachsanierung Oberstufenschulhaus Kleine Kreuzzelg; CHF 400‘000 7. Projektierungskredite Schulanlage Kleine Kreuzzelg a) Neubau Primarschulhaus KKZ; CHF 1‘000‘000 b) Erneuerung Wärmeerzeugung; CHF 100‘000 8. Kreditantrag Erweiterung Tägerigerweg; CHF 380‘000 9. Verschiedenes und Umfrage Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger herzlich zu einem Apéro eingeladen. 2
Erläuterungen zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 1. Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2017 kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Finanzkommission hat das Proto- koll geprüft und wird an der Versammlung Bericht erstatten und Antrag stellen. Antrag Dem Protokoll sei die Genehmigung zu erteilen. 2. Rechenschaftsbericht 2017 Laut Gemeindegesetz hat der Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung alljährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gemeindeverwaltung zu erstellen. Der umfassende Bericht gibt Auskunft über die umfangreiche und vielfältige Tätigkeit der Behörden und Verwaltungsabteilungen im vergangenen Jahr und enthält interessante Daten und Statistiken über das Jahr 2017. Der Bericht liegt, zusammen mit den anderen Akten und Unterlagen zur Einwohnerge- meindeversammlung, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Interessierte können den Rechenschaftsbericht zudem kostenlos bei der Gemeindekanzlei beziehen. Der Bericht kann auch bei den Publikationen der Gemeinde im Internet unter www.mellin- gen.ch (Rubrik Politik/Gemeindeversammlung) eingesehen werden. Antrag Dem Rechenschaftsbericht 2017 sei die Genehmigung zu erteilen. 3
3. Jahresrechnung 2017 Wie in den Vorjahren wird ein reduzierter Ausdruck der Jahresrechnung abgegeben. Interessierte können die Rechnung mit allen Konten auf der Finanzverwaltung unter www.mellingen.ch einsehen oder einen Gesamtausdruck beziehen. Die Finanzkommission prüft auftragsgemäss die Jahresrechnung 2017 und wird an der Gemeindeversammlung Bericht erstatten und ihrerseits Antrag stellen. a) Überblick Das Rechnungsjahr 2017 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüber- schuss von CHF 2‘035‘027.66 (Budget = Ertragsüberschuss: CHF 232‘519.00) ab. Dieses Ergebnis beinhaltet u.a. ausserordentliche Nettoerträge von CHF 1‘291‘271.81. Die nachfolgende Aufstellung gibt eine detaillierte Übersicht über alle Ergebnisse (Gemeinde- und Eigenwirtschaftsbetriebe) und das konsolidierte Ge- samtergebnis nach dreistufigem Erfolgsausweis. Der Steuereingang bei den Einkommens- und Vermögenssteuern liegt um rund CHF 516‘600.00 über dem Budgetwert. Der Steuerausstand beträgt per Ende Jahr 19.08 % (2016: 20.34 %, 2015: 21.36 %). Der Ausstand bewegt sich im Rahmen der Vorjahre. Gesamthaft (inkl. AG-, Quellen- und Sondersteuern) betragen die Steuerein- nahmen netto CHF 13‘255‘270.90 und liegen um rund CHF 368‘000.00 über dem Budget. Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder an- deren Betrieben wurden intern mit 0.82 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde mit 1.65 %, entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital. Die Umlagen des Nettoaufwandes der Kostenstelle 9901 (Bauamt) erfolgten auf der Basis der geleisteten Einsätze (Rapportierung). Die Umlagen der Soziallasten erfolgten im Verhältnis zur Lohnsumme der einzelnen Kostenstellen. b) Ergebnisse Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst bei einem Steuerfuss von 105 % mit einem Ertragsüberschuss (Gesamtergebnis) von CHF 2‘035‘027.66 ab. Die Er- gebnisse werden in einem dreistufigen Erfolgsausweis und einem Finanzierungsaus- weis dargestellt. Die Budgetvergleiche können aus den Ergebnissen im Zahlenteil ent- nommen werden. 4
Gemeinde Antenne Wasser Abwasser Abfall Elektrizität Konsolidiert Erfolgsausweis 1 Ergebnis aus betriebli- 510'237.24 105'134.14 180'933.85 -393'840.69 -29'468.00 647'418.10 1'020'414.64 cher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzie- 233'518.61 -1'700.00 3'000.00 43'100.00 2'800.00 -7'400.00 273'318.61 rung 2 Operatives Ergebnis 743'755.85 103'434.14 183'933.85 -350'740.69 -26'668.00 640'018.10 1'293'733.25 Ausserordentliches Er- 1'291'271.81 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 1'291'271.81 gebnis 3 Gesamtergebnis Er- 2'035'027.66 103'434.14 183'933.85 -350'740.69 -26'668.00 640'018.10 2'585'005.06 folgsrechnung Saldierung infolge Ver- kauf Finanzierungsausweis Ergebnis Investitions- 560'823.10 0.00 -402'386.10 595'027.70 0.00 -911'565.15 -158'100.45 rechnung Selbstfinanzierung 3'151'227.97 103'435.14 300'330.50 -132'238.24 -26'668.00 809'540.60 4'205'627.97 Finanzierungsergebnis 3'712'051.07 103'435.14 -102'055.60 462'789.46 -26'668.00 -102'024.55 4'047'527.52 Die detaillierte Jahresrechnung liegt wie gewohnt zur Einsichtnahme auf (Aktenauf- lage) und kann auf der Homepage www.mellingen.ch (Rubrik Politik/Gemeindever- sammlung) heruntergeladen werden. Antrag Die Jahresrechnung 2017 sei zu genehmigen. 5
4. Festlegung Stellenplafond Ausgangslage Der Entscheid über den Stellenplafond liegt gemäss § 7 Abs. 1 des Personalreglemen- tes bei der Gemeindeversammlung. An der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2000 wurde ein Stellenplafond über alle Abteilungen zusammen von 2'000 % genehmigt. Im November 2003 hat die Gemein- deversammlung der Übernahme des regionalen Zivilstandsamtes zugestimmt und da- mit den Plafond um 230 % erhöht. Im November 2009 kamen 200 % mit der Über- nahme des Betreibungsamtes hinzu. Infolge Auslagerung der Gemeindepolizei und des Schulsekretariates sind im gleichen Zeitraum je 100 % in Abzug gegangen. Eine Festsetzung des Stellenplafonds auf 2‘500 % wurde an der Gemeindeversamm- lung vom 21. Juni 2011 beschlossen. Mit der Schaffung eines Ausbildungsplatzes bei der Jugendarbeit im Sommer 2018 wird dieser Plafond vollumfänglich erreicht. Seit 2011 haben Einwohnerzahl, Aufgaben und Arbeitsvolumen stetig zugenommen. Dieser Trend wird sich auch künftig fortsetzen. Neue gesetzliche Vorgaben müssen umgesetzt werden, so zum Beispiel das KiBeG. Zudem wird das Wachstum der Ge- meinde anhalten. Diese Tatsachen wirken sich auf Verwaltung und den technischen Bereich aus. In den letzten Jahren hat die Verwaltung Mellingen auch Aufgaben von umliegenden Gemeinden übernommen. So werden das Betreibungsamt der Gemeinde Wohlen- schwil und das Steueramt der Gemeinde Tägerig in Mellingen geführt. Die Erbringung dieser Dienstleistungen hat zur Folge, dass zusätzliche Erträge generiert werden kön- nen. In Anbetracht des Wachstums der Gemeinde, der Pflicht zur Übernahme weiterer Auf- gaben und zur Schaffung einer angemessenen Reserve soll der bisher auf 2'500 % festgelegte Stellenplafond auf 2'800 % erhöht werden. Antrag Der Stellenplafond sei auf 2'800 % festzulegen. 6
5. Familien- und Kinderbetreuung; Genehmigung Reglement über die fami- lienergänzende Kinderbetreuung Ausgangslage Seit dem 1. August 2016 ist das „Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreu- ung (KiBeG)“ in Kraft. Es hält fest, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtern und zum andern die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chan- cengerechtigkeit der Kinder verbessern soll. Das Gesetz ist spätestens zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 umzusetzen. Im Weiteren regelt das KiBeG, dass die Gemeinden verpflichtet sind, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule – in der Regel von 0 bis 12 Jahren – sicherzustellen und die Erziehungsberechtigten nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähig- keit zu unterstützen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in der Gemeinde. In einer Arbeitsgruppe mit je einem Gemeinderat von Mellingen, Mägenwil, Tägerig und Wohlenschwil, Vertretern der Schulpflege und fachlicher Begleitung durch die kan- tonale Fachstelle Kinder & Familien wurden die nötigen Instrumente für die Umsetzung des KiBeG erarbeitet. Das überarbeitete Reglement über die familienergänzende Kin- derbetreuung regelt die Grundlagen, die Zuständigkeiten sowie die Finanzierung. So enthält das Reglement die Tarifstufen aufgrund des massgebenden Einkommens, die Maximaltarife der Betreuungseinheiten und die pensenabhängige Anspruchsberechti- gung der Erziehungsberechtigten. Das Reglement kann auf der Homepage der Gemeinde unter www.mellingen.ch her- untergeladen, in der Gemeindekanzlei eingesehen oder angefordert werden. Antrag Genehmigung des Reglementes über die familienergänzende Kinderbetreuung 7
6. Kreditantrag Dachsanierung Oberstufenschulhaus Kleine Kreuzzelg; CHF 400‘000 Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 sind die Verpflichtungskredite für die Projektierung eines neuen Primarschulhauses, die Anpassung der bestehen- den Schulanlage und die Erneuerung der Wärmeerzeugung in der Kleinen Kreuzzelg zurückgewiesen worden. Aufgrund der Dringlichkeit der Dachsanierung hat der Ge- meinderat die Bauverwaltung beauftragt, für die Dachsanierung des Oberstufenschul- hauses einen Baukredit erarbeiten zu lassen. Bauvorhaben Das Dach im Oberstufenschulhaus muss dringend saniert werden. Das Flachdach wurde vor 20 Jahren das letzte Mal erneuert. Seinerzeit wurde auch die Wärmedäm- mung verbessert. Die Wärmedämmung ist noch in einem guten Zustand. Die Bauver- waltung hat mögliche Sanierungsmassnahmen geprüft. Die Dachhaut soll ersetzt wer- den. Einzelne Dachoblichter werden ersatzlos entfernt. Alle restlichen Oblichtkuppeln werden ersetzt. Mit der dringenden Dachsanierung kann das Schulgebäude für die nächsten 10 bis 15 Jahre weiter genutzt werden. Abbildung Flachdach mit bestehenden Oblichtkuppeln 8
Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist aufgrund einer Richtpreisofferte und von Erfahrungszahlen durch die Bauverwaltung ermittelt worden. Für die Dachsanierung wird mit folgenden Kosten gerechnet (Genauigkeit: +/- 10 %; inkl. 7,7 % MWST); Kostenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte): BKP Leistungen CHF Total CHF 1 Vorbereitungsarbeiten 20‘000 2 Gebäude 360‘000 211.1 Gerüste 20‘000 211.9 Fassadenreinigung 20‘000 224 Flachdacharbeiten, Spenglerarbeiten 260‘000 230 Elektroarbeiten 10'000 285 Malerarbeiten 5'000 287 Baureinigung 5‘000 421 Umgebungsarbeiten 5‘000 291 Honorare Architekten 35‘000 5 Baunebenkosten 5‘000 6 Unvorhergesehenes / Rundung 15‘000 Total Baukredit Dachsanierung Oberstufe inkl. MWST 400‘000 Für die Bauarbeiten können keine Beiträge Dritter geltend gemacht werden. Bauarbeiten Der Gemeinderat wird aufgrund der Kreditgenehmigung die weiteren Leistungen aus- schreiben. Die Bauarbeiten werden rund zwei Monate dauern. Der Schulbetrieb muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Die Umsetzung erfolgt raschmöglichst in Ab- sprache mit der Schulleitung. Antrag Der Baukredit von CHF 400‘000 inkl. MWST, zuzüglich allfälliger teuerungsbe- dingter Mehr- oder Minderkosten, sei zu genehmigen. 9
7. Projektierungskredite Schulanlage Kleine Kreuzzelg a) Neubau Primarschulhaus KKZ; CHF 1‘000‘000 b) Erneuerung Wärmeerzeugung; CHF 100‘000 A. Überprüfung nach Gemeindeversammlung vom November 2017 An der letzten Gemeindeversammlung vom 21. November 2017 beantragte der Ge- meinderat Mellingen drei Planungskredite in der Höhe von insgesamt CHF 1,5 Mio. Die geschätzten Gesamtkosten von insgesamt CHF 24 Mio. für die Dachsanierung des Oberstufengebäudes, die Anpassungen der bestehenden Gebäude, die Erneuerung der Wärmeerzeugung und den Neubau eines Primarschulhauses mit 18 Abteilungen wurden von den Stimmberechtigten als zu hoch kritisiert. Deshalb wurden die Projek- tierungskredite zurückgewiesen, mit dem Auftrag die Raumbedürfnisse und die Kosten nochmals zu überprüfen. Neben den Kosten wurde zudem bemängelt, dass zum Zeit- punkt der Abstimmung das aus dem Studienauftrag gewählte Projekt für das neue Pri- marschulhaus noch nicht gezeigt werden konnte. Das Projekt für den Neubau eines Primarschulhauses wurde der Bevölkerung anläss- lich der Informationsveranstaltungen am 26. Februar und am 14. Mai dieses Jahres ausführlich vorgestellt. Dabei wurden auch die nochmals verifizierten Schülerzahlen präsentiert. Inzwischen hat die Arbeitsgruppe Schulraumerweiterung die Ausgestaltung der not- wendigen Sanierungsmassnahmen für die bestehende Schulanlage Kleine Kreuzzelg und die Projektierung des geplanten Primarschulhauses im Detail analysiert. Dabei ging es nicht zuletzt um eine vertiefte Analyse der Kostenschätzungen. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe Schulraumerweiterung haben die Sachlage unter dem Gesichtspunkt der vorgebrachten Einwände analysiert. Die zukünftigen Schülerzahlen wurden nochmals seriös überprüft. In mehreren Sitzungen wurde der Raumbedarf Zimmer für Zimmer erörtert. Die Schulleitung hat den Verwendungszweck und die Raumbelegung nochmals detailliert aufgezeigt und begründet. Zudem sind detaillierte Abklärungen über mögliche Kostenoptimierungen erfolgt. B. Schulraumplanung / Überprüfung der Schülerentwicklung Die Bevölkerung ist am 26. Februar 2018 mit einer öffentlichen Informationsveranstal- tung über die steigenden Schülerzahlen in Mellingen und über die aktualisierte Schul- raumplanung informiert worden. Dabei wurde erneut auf die Notwendigkeit eines Schulhausneubaus hingewiesen. In den letzten Jahren war bei der Geburtenrate in Mellingen eine kontinuierliche Stei- gerung festzustellen. Die jeweils in der sogenannten Einschulungsperiode zwischen dem 1. Mai und dem 30. April des folgenden Jahres geborenen Kinder nahmen von durchschnittlich < 75 Kinder pro Jahr auf 80 bis 100 Kinder pro Jahr zu. Dies ist inso- fern relevant, weil ab 75 Kindern die Abteilungen 4fach geführt werden. Deshalb muss eine zusätzliche Abteilung pro Jahrgang geführt werden. Aufgrund dieser Tatsache und im Wissen darum, dass Mellingen über keine Schulraumreserven verfügt, hat die Schulleitung die Entwicklung der Schülerzahlen per Februar 2018 aktualisiert. 10
Aufgrund der aktuellen Daten der bereits geborenen Kinder lässt sich die Entwicklung bis ins Jahr 2024 ziemlich genau aufzeigen. Einberechnet ist ein minimales Bevölke- rungswachstum von 1 %. Noch nicht berücksichtigt sind allfällige Zuzüger in grösseren neuen Überbauungen. Übersicht Entwicklung der Schülerzahlen / Abteilungen bis 2025 (ohne Oberstufe) Die Schülerzahlen und Abteilungen an der Primarstufe entwickeln sich bis 2023/2024 wie folgt: 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 EK 12 13 12 15 14 14 13 13 13 1. Kl. 76 79 62 91 82 82 76 79 74 2. Kl. 70 82 87 68 100 90 90 84 87 3. Kl. 94 71 83 88 69 101 91 91 85 4. Kl. 52 95 73 84 89 70 102 92 92 5. Kl. 63 52 96 75 85 90 71 103 93 6. Kl. 64 64 53 97 75 86 91 72 104 KK, KIK 13 14 13 13 26 28 28 27 29 Total 444 470 479 531 540 561 562 561 577 Abteil. 22 23 23 26 28 28 28 28 29 Die Abteilungen der Primarstufe verteilen sich wie folgt auf die beiden Standorte in Mellingen: 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 Total 22 23 23 26 28 28 28 28 29 Bahnhofstr. 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Wohlensch. 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Kreuzzelg 10 11 11 15 16 16 16 17 17 Die Schülerzahlen der Übertritte an die Oberstufe bis 2025 (Oberstufe) sind wie folgt absehbar: 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 MeWo 64 64 52 96 75 86 91 73 Fislisbach 54 56 61 69 57 71 51 52 Mägenwil 24 25 26 30 20 26 31 26 Tägerig 21 20 16 17 17 23 25 24 Total 163 165 155 212 169 206 198 175 Die Kleinklassen (KK) und kommunalen Integrationsklassen (KIK) werden nur am Standort Kleine Kreuzzelg angeboten. Die Abteilungen der SeReal verteilen sich auf die Standorte wie folgt: 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 Bahnhofstr. 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Kreuzzelg 14 14 13 12 13 14 16 15 15 Total 20 20 19 18 19 20 22 21 21 11
Schulraumbedarf Standort Kleine Kreuzzelg Am Standort Kleine Kreuzzelg werden die Primarstufe, die Oberstufe (SeReal) und die Kleinklassen (KK) und kommunale Integrationsklasse (KIK) wie folgt angeboten: 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 Primar 10 11 11 15 16 16 16 16 17 SeReal 14 13 12 13 14 16 15 15 14 Total 24 24 23 28 30 32 31 31 31 Am Standort Kleine Kreuzzelg werden ab dem Schuljahr 2021/2022, 16 Abteilungen der Primarstufe (inkl. drei Abteilungen der Kleinklassen) und 14 Abteilungen der Ober- stufe unterrichtet werden. Bereits im Schuljahr 2022/2023 werden total mindestens 32 Abteilungen unterrichtet. C. Geplante Bauvorhaben Für die künftigen Bedürfnisse sind somit zusätzliche Schulräume am Standort Kleine Kreuzzelg erforderlich. Die Realisierung von zusätzlichem Schulraum ist wie folgt vor- gesehen: - Neubau Primarschulhaus für 18 Abteilungen, 3 Geschosse - Umnutzung Schulhaus 1984 (heute Primarschulhaus) mehrheitlich für die Ober- stufe, das Schulhaus 1974 wird weiterhin durch die Oberstufe genutzt. Abbildung Konzept Neubau Primarschulhaus / Nutzung bestehendes Primarschulhaus und Ober- stufenschulhaus für den Oberstufenstandort / Nebennutzungen im Mehrzweckgebäude 12
Ein Neubau für die Primarstufe unterhalb des bestehenden Primarschulhauses und die Umnutzung des bestehenden Primarschulhauses für die Oberstufe ist sowohl aus betrieblicher Sicht, aus wirtschaftlicher Sicht und im Hinblick auf einen optimalen Pro- jektablauf am sinnvollsten. Mit der Umnutzung des bisherigen Primarschulhauses für die Oberstufe und mit den Anpassungen im Mehrzweckgebäude können am meisten Synergien genutzt werden. Das Dach des Oberstufengebäudes ist zudem dringend zu sanieren. D. Raumlayout und Raumprogramm Die Raumbedürfnisse für die Primarschule sind aufgrund der aktualisierten Schulraum- planung klar umschrieben. Es hat sich gezeigt, dass ab dem Schuljahr 2021/2022 für 16 Abteilungen konventionelle Schulzimmer mit Gruppenräumen am Standort Kleine Kreuzzelg benötigt werden. Für das konkrete Bauvorhaben wurde ein Raumprogramm entworfen und ein Flächenschema erarbeitet. Zur Deckung der Raumbedürfnisse ist mit einer zusätzlichen Hauptnutzfläche (HNF, ohne Nebenflächen, Verkehrsflächen, etc.) von rund 2’950 m2 zu rechnen. Für die Oberstufe bestehen heute noch nicht die Möglichkeiten für eine zeitgemässe Schule. Mit der Umnutzung der bestehenden Schulräume sollen die fehlenden Grup- penräume, Spezialräume für bildnerisches Gestalten, die Zimmer für Fremdsprachen realisiert und die Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht vergrössert wer- den. Die beiden bestehenden Aulen (Primarschulhaus und Oberstufenschulhaus) werden umgenutzt. Sie dienen künftig als Schulzimmer respektive als Zimmer für den Musik- unterricht. Der Gemeinderat hat das Raumprogramm auf Empfehlung der Planungskommission für 18 Abteilungen Primarstufe sowie für 16 Abteilungen der Oberstufe wie folgt fest- gelegt: Nutzung Grösse Neubau Primar- Bestehende Schul- Total schulhaus anlagen m2 Stk. m2 Stk. m2 m2 Unterricht Schule 1‘980 m2 2‘650 m2 4‘630 m2 Klassenzimmer 75 m2 18 1‘350 m2 16 1‘200 m2 Gruppenraum 30 m2 7 245 m2 6 180 m2 Multifunktionszim- 75 m2 2 150 m2 3 225 m2 mer Sammlung 75 m2 1 75 m2 1 75 m2 Textiles Werken 75 m2 0 4 300 m2 Werken Holz 105 m2 0 1 105 m2 Werken Metall 105 m2 0 1 105 m2 Material Werken 35 m2 0 1 35 m2 Hauswirtschaft 105 m2 0 1 105 m2 Vorrat Hauswirt. 35 m2 0 1 35 m2 Hauswirt. Theorie 75 m2 0 1 75 m2 Naturwissenschaft 105 m2 0 1 105 m2 Vorbereitung Natur 30 m2 0 1 30 m2 DaZ 18 m2 2 36 m2 1 18 m2 Lega/Logo 18 m2 2 36 m2 0 13
Therapie Förderung 35 m2 2 70 m2 0 Material Förderung 18 m2 1 18 m2 0 2 Schulsozialarbeit 18 m 0 1 18 m2 2 Zentrumsbereich inkl. Schulleitung 480 m 260 m2 740 m2 Aula 200 Pers. 220 m2 1 220 m2 0 2 Stuhlmagazin 30 m 1 30 m2 0 Lehrerzimmer 105 m2 1 105 m2 1 150 m2 Lehrervorbereit. 35 m2 1 35 m2 0 Kopieren 20 m2 1 20 m2 2 40 m2 2 Schulleitung 20 m 1 20 m2 1 20 m2 Sekretariat/IT 18 m2 1 18 m2 1 18 m2 Sitzung Schullei- 30 m2 1 30 m2 1 30 m2 tung Unterricht Musikschule 0 m2 360 m2 360 m2 Musik Gruppe 75 m2 0 0 m2 3 225 m2 Geräte Musik 30 m2 0 0 m2 2 60 m2 2 Musikraum Einzel 25 m 0 0 m2 3 75 m2 Nebenräume / Technik 470 m2 320 m2 790 m2 WC-Anlagen 60 m2 60 m2 Hauswart/Reini- 30 m2 30 m2 gung Technik 80 m2 80 m2 Zusätzliches Lager 300 m2 1 300 m2 150 m2 Total Raumprogramm ohne Verkehrsflächen 2‘930 m2 3‘590 m2 6‘520 m2 Eine Übersicht der heutigen und künftigen Raumnutzung durch die Primarstufe und die Oberstufe wurde am 26. Februar 2018 erläutert und liegt den Akten bei. Für die Primarstufe sind Schulzimmer für 18 Abteilungen und für die SeReal Schul- zimmer für 16 Abteilungen vorgesehen. Weiter sind im bestehenden Mehrzweckge- bäude drei Schulzimmer für die Tagesstrukturen vorgesehen. E. Studienauftrag Neubau Primarschulhaus Kleine Kreuzzelg Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2016 hat für die Durchführung eines Studienauftrages für den Neubau eines Schulhauses einen Budgetkredit von CHF 160‘000 genehmigt. Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung haben sich 69 Architekten für die Bauauf- gabe beworben. Der Gemeinderat hat am 19. Juni 2017 sechs bestens qualifizierte Teams mit der Erarbeitung des Studienauftrages beauftragt. Das Beurteilungsgremium hat dem Gemeinderat Mellingen einstimmig und unter Be- rücksichtigung des Juryberichts empfohlen, die Felber Widmer Schweizer Architekten AG, Aarau, als Architekten mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen. Der Projektvorschlag der Felber Widmer Schweizer Architekten AG, Aarau, überzeugt durch den nachhaltigen Umgang mit den Landreserven und der Erweiterung der be- stehenden Schulanlage, die geschickte Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen und die sehr gute Umsetzung des Raumprogramms, die ausgereiften Konstruktionen 14
und die qualitativ hochstehende Aussenraumgestaltung. Weiter überzeugt der Vor- schlag durch die hohe Wirtschaftlichkeit der Investitions- und der Betriebskosten. Der Gemeinderat konnte mit grosser Genugtuung feststellen, dass das Verfahren trotz enger Rahmenbedingungen einerseits zur Klärung des Standortes für den Neubau Primarschulhaus beigetragen und gleichzeitig ein erfreulich breites Spektrum interes- santer und wirtschaftlich ansprechender Lösungsvorschläge aufgezeigt hat. Die ein- gereichten Projektbeiträge weisen alle eine hohe bis sehr hohe Qualität auf und zeu- gen von einer intensiven Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung. Das Ergebnis des Studienauftrages ist der Bevölkerung am 26. Februar 2018 vorge- stellt worden. Abbildung Ansicht innen Architektonisch ist das Projekt einfach und zurückhaltend gestaltet. Das Schulhaus ist als dreigeschossiger Holzbau mit zwei Betonerschliessungskernen konzipiert. Das Un- tergeschoss ist in Massivbauweise vorgesehen. Sämtliche statischen und raumtren- nenden Elemente in den Innenräumen – mit Ausnahme der beiden Treppenhäuser in 15
Beton – sind in Holz gehalten. Holz-Beton Verbunddecken bilden die Decken und er- möglichen auch im Deckenbereich das Holz in Form einer Holzrippendecke zu zeigen. Die Fassade ist als hinterlüftete Konstruktion konstruiert. Mit einem leichten Farbton verweist sie auf die bestehenden Schulhäuser und verleiht dem stattlichen Volumen einen filigranen Ausdruck. Abbildung Situation Abbildung Grundriss Erdgeschoss 16
F. Überprüfung bestehende Schulanlage / Kostenoptimierungen Mit den Felber Widmer Schweizer Architekten sind unter anderem folgende zusätzli- chen Abklärungen erfolgt, um die Anlagekosten zu optimieren und soweit möglich zu reduzieren: - Geologie: Grobanalyse Baugrund, Offerte für die Baugrunduntersuchung; - „design to cost“: Analyse von neueren Schulbauten als Vergleichsobjekte (OAK, Bildungsbauten, crb ©2017); - Frühzeitige Beratung Materialisierungskonzept; - Gebäudehülle: Zustandsuntersuchung der bestehenden Schulbauten bezüglich Fassaden und Dach; - Mobiliarbeschaffung: Konkretisierung Beschaffung zusätzliches Mobiliar; - Ausschreibung der Planer-Leistungen (Bauingenieur, Elektroingenieur, Haustech- nikplaner) für den Neubau Primarschulhaus. Das Projekt der Felber Widmer Schweizer Architekten erweist sich dadurch als wirt- schaftlich: - Hauswarthaus kann bestehen bleiben; - kompaktes Volumen; - kleiner „Fussabdruck“; - Unterkellerung nur, wo nötig; - einfache Gebäudestatik - Schulzimmer werden natürlich belüftet; - Flexible Raumaufteilung; - Rohbau in Holz = fertig; - Einfacher, zweckmässiger Innenausbau. Durch das ausgewählte Projekt und die zusätzlichen Abklärungen können die voraus- sichtlichen Anlagekosten für den Neubau um CHF 0,8 Mio. auf total CHF 17,6 Mio. gesenkt werden. G. Anpassung der bestehenden Schulanlagen Die bestehenden Schulanlagen sollen nach Fertigstellung des Neubaus für die Ober- stufe angepasst werden. Vorgesehen sind bauliche Anpassungen des heutigen Pri- marschulhauses und Umbauarbeiten im Oberstufenschulhaus. Die Abklärungen ha- ben ergeben, dass die Fenster im Primarschulhaus mit einfachen Mitteln ertüchtigt werden können. Auf den Ersatz der Fenster wird verzichtet. Das Flachdach wurde vor wenigen Jahren saniert. Das Primarschulhaus und das Oberstufenschulhaus sollen mit den geplanten Mass- nahmen für weitere 15 Jahre nutzbar sein. Für die baulichen Anpassungen liegt eine Grobkostenschätzung der Bauverwaltung vor. Für die dringende Dachsanierung wird der Gemeindeversammlung ein separater Baukredit unterbreitet (Traktandum 6). Bei den bestehenden Bauten und der Dachsanierung werden durch die erfolgten Ab- klärungen und Optimierungen die voraussichtlichen Anlagekosten um CHF 1,9 Mio. auf CHF 1,7 Mio. reduziert. 17
H. Weitere Schulbedürfnisse Schulsportanlagen Für den Schulsport steht in der Schulanlage Kleine Kreuzzelg mit drei Turnhallen und einem Schwimmbad ein genügendes Angebot zur Verfügung (2021: in Mellingen/Woh- lenschwil stehen für rund 62 Abteilungen sechs Turnhallen und ein Schwimmbad zur Verfügung). Ergänzende Kinderbetreuung Mellingen wird auch in den kommenden Jahren die Kindergärten dezentral in den Wohnquartieren anbieten. Die Standorte der dezentralen Kindergärten in den Gebie- ten „Neugrüen“ und „Gheid“ sind im Hinblick auf die bestehenden Mietverhältnisse zu überprüfen. Die Mietverträge laufen 2024 aus. Tagesstrukturen Das Angebot an Tagesstrukturen ist ein wichtiger Bestandteil der heutigen Bedürf- nisse. Die künftigen Formen des Angebotes werden aktuell durch eine Arbeitsgruppe geprüft. Im Mehrzweckgebäude sind drei Schulzimmer für die Betreuung der Kinder oder als Aufenthaltsräume für die Oberstufe vorgesehen. Sobald die Raumbedürfnisse für die Tagesstrukturen geklärt sind, wird der Gemeinde- rat die Projektierung der Anpassung der bestehenden Schulanlage beantragen kön- nen. I. Anlagekosten Neubau Primarschulhaus Die Grobkostenschätzung ist aufgrund von Erfahrungszahlen durch die Felber Widmer Schweizer Architekten und die Bauverwaltung ermittelt worden. Für die Bauarbeiten wird mit folgenden Kosten gerechnet (Genauigkeit: +/- 20 %; inkl. 7,7 % MWST); Kos- tenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte): BKP Leistung Betrag Total CHF CHF 1 Vorbereitungsarbeiten 500‘000 101 Bestandsaufnahmen, Räumungen, Sondierun- 30‘000 gen 111 Abbrüche 10‘000 130 Gemeinsame Bauplatzinstallation, Kosten 60‘000 Energie 151 Anpassung bestehende Leitungen 65‘000 Baugrundverbesserung, Wasserhaltung, Bau- 325‘000 grube 190 Varia, Vermessung 10‘000 18
2 Gebäude 13‘800‘000 ca. 22’000 m à CHF 627/m GV, SIA 416 3 3 ca. 5'287 m2 à CHF Fr. 2'610/m2 GF, SIA 416 ca. 2'600 m2 à Fr. 5’310/m2 HNF, SIA 416 34 Kosteneinheiten (KE) à CHF 405‘882/KE 3 Betriebseinrichtungen 330‘000 4 Umgebung 700‘000 Umgebungsarbeiten 500‘000 Anpassungen bestehender Zugang Primar- 200‘000 schulhaus 5 Baunebenkosten 500‘000 6 Reserven / Rundung 220‘000 9 Mobiliar 550‘000 Total Anlagekosten Neubau Primarschulhaus inkl. MWST 16‘600‘000 Nicht enthalten sind: - Studienauftrag, Projektierungskredit - Verbesserung Baugrund > CHF 250'000, Altlasten Baugrund (keine bekannt) - Ersatz Mobiliar der bestehenden Klassenzimmer - Schulprovisorien während der Bauzeit J. Projektierungskredit Neubau Primarschulhaus Um den Neubau Primarschulhaus erarbeiten zu können, wird ein Projektierungskredit wie folgt beantragt. Die Leistungen sind aufgrund von konkreten Offerten und Erfah- rungszahlen durch die Bauverwaltung ermittelt worden. Für die Projektierung wird mit folgenden Kosten gerechnet (Genauigkeit: +/- 10 %, inkl. 7,7 % MWST); Kostenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte): BKP Leistung Betrag Total CHF CHF 1 Vorbereitungsarbeiten 20‘000 Bestandsaufnahmen 10‘000 Baugrunduntersuchung, Sondierungen 10‘000 2 Gebäude 890‘000 Honorare Architekten 595‘000 Honorare Fachplaner 260‘000 Honorare Spezialisten (Bauphysik, Akustik, Ge- 35‘000 ometer) 4 Umgebung 40‘000 Honorare Landschaftsarchitekten 40‘000 5 Baunebenkosten 50‘000 Baubewilligungsverfahren 3‘000 Vervielfältigungen, Verschiedenes 47‘000 Projektbegleitung 0 6 Unvorhergesehenes / Rundung 0 Total Projektierungskredit inkl. MWST 1‘000‘000 19
K. Erneuerung Wärmeerzeugung Schulanlage Kleine Kreuzzelg Mit den Erweiterungsbauten ist der Ersatz der 24-jährigen Ölheizung für die gesamte Schulanlage vorzubereiten. Die Heizungsanlage für die Schulanlage und das Hallenbad Kleine Kreuzzelg ist heute 24-jährig (Erstellung 1993) und muss bald ersetzt werden. Sie befindet sich im ersten Untergeschoss im Hallenbad. Der Wärmebedarf wird mit zwei gleich grossen Ölheiz- kesseln mit einer Leistung von je 465 kW bereitgestellt. Energie- und Leistungsbedarf Schulareal Die Wärmeleistung und der Wärmebedarf der bestehenden Gebäude plus die zusätzlichen Neubauten sehen wie folgt aus. Allfällige Sanie- 460 kW 985 MWh p. Jahr rungen und Ersatzneubauten sind nicht berück- sichtigt Neubauten (Neubau Primarschulhaus, Gardero- 100 kW 170 MWh p. Jahr ben) 1‘155 MWh p. Total 560 kW Jahr Auf dem Areal sind folgende zusätzliche Bauten geplant: - Neubau Primarschulhaus mit insgesamt 18 Abteilungen - Neubau Garderobengebäude FC Mellingen Mit der bestehenden Wärmeerzeugung können die zusätzlichen Gebäude beheizt wer- den. Die Planung des Ersatzes der Heizung hat direkte Auswirkungen auf die Planung für den Neubau Primarschulhaus. Deshalb ist es wichtig, dass diese nächsten Schritte koordiniert angegangen werden. Der Gemeinderat hat die Mettauer AG, Ingenieur- büro, Mellingen, mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Evaluation des Energiekonzeptes und zur Festlegung des Projektierungskredites beauftragt. Geprüfte Varianten Geprüft wurden folgende Varianten für die Sanierung, Neuinstallation oder Ergänzung der Wärmeerzeugung: - Variante 1 Ölheizkessel - Variante 2 Erdgasheizkessel - Variante 2.1 Erdgasheizkessel mit 20% Anteil Biogas - Variante 3 Erdwärmesonden-WP, bivalent Erdgas - Variante 4 Holzfeuerungsanlage, bivalent Erdgas - Variante 5 Wärmeverbund mit Abwärmenutzung ab ARA, Mellingen Aufgrund der vorliegenden Unterlagen empfiehlt die Mettauer AG, Variante 3 „Erdwär- mesonden-Wärmepumpenanlage in Kombination einer Erdgasheizung“ weiter zu ver- folgen. Dies wird mit der grösstmöglichen energetischen Unabhängigkeit und Betriebs- sicherheit begründet. 20
Die bestehende Heizungsanlage soll möglichst lange betrieben werden. Bei der Vari- ante 3 zeigt es sich, dass die Heizungssanierung auch schrittweise getätigt werden kann. Eine mögliche etappierte Ausführung sieht wie folgt aus: - Ersatz eines Ölkessels durch neuen Gaskessel (Betriebssicherheit) - Erstellung Erdwärmesonden-Feld - Heizzentrale mit Wärmepumpenanlage und Demontage vom zweiten Ölkessel. Konzept Erdwärmesonden-Wärmepumpen, bivalent mit Erdgas (Variante 3) Die Heizzentrale wird komplett saniert. Als Wärmeträger dient anstelle der alten Öl- heizung eine Erdsonden-Wärmepumpenanlage kombiniert mit einem Spitzenlast- Gasheizkessel. Der Betrieb erfolgt „bivalent parallel“. Gleichzeitig wird damit auch die Versorgungssicherheit erhöht. Die Wärmepumpen und der Heizkessel werden in der bestehenden Heizzentrale in- stalliert, der Speicher für die Wärmepumpe im ehemaligen Wasseraufbereitungs- raum. Die Platzierung der Erdwärmesonden kann beispielsweise auf der Liegewiese beim Hallenbad erfolgen. Abbildung V3 –Erdwärmesonden- Wärmepumpe in Kombination mit Erdgasheizung graphisch dargestellt / mögliche Platzierung Erdwärmesonden Dank den günstigen Betriebs- und Energiekosten belaufen sich die Gesamtkosten (Energieentstehungskosten) der Variante 3 auf rund 12,6 Rp./kWh. Diese Lösung mit der Erdwärmesonde-Wärmepumpe steht somit unwesentlich teurer als die ersten drei Varianten mit fossiler Verbrennung da. 21
Grobkostenschätzung Erneuerung Wärmeerzeugung Die Leistungen sind aufgrund von Erfahrungszahlen und konkreten Offerten durch die Mettauer AG ermittelt worden. Für die Projektierung wird mit folgenden Kosten gerech- net (Bruttokredit, inkl. 7,7 % MWST); Kostenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte): - Projektierung Erneuerung Wärmeerzeugung mit Erdwämenut- 100’000 zung - Erneuerung Wärmeerzeugung mit Erdwärmenutzung 1‘500‘000 Total (inkl. MWST) 1‘600’000 Im Investitionsplan 2017 bis 2027 sind für die Erneuerung der Wärmeerzeugung der Schulanlage Kleine Kreuzzelg CHF 1,6 Mio. eingestellt. Hierin enthalten ist die Projek- tierung. Der Baukredit soll abgestimmt auf den Neubau Primarschulhaus erarbeitet werden; Projektoptimierungen sind zu prüfen. L. Anlagekosten Schulbauten und Erneuerung der Wärmeerzeugung Die Grobkostenschätzung ist aufgrund von Erfahrungszahlen durch die Felber Widmer Schweizer Architekten, Aarau, die Mettauer Ingenieure AG, Mellingen, und die Bau- verwaltung ermittelt worden. Für die Bauarbeiten im Zusammenhang mit den anste- henden Schulbauten für die Schulanlage Kleine Kreuzzelg wird mit folgenden Kosten gerechnet (Genauigkeit: +/- 20 % / Genauigkeit bei den kursiven Zahlen: +/- 10 %; inkl. 7,7 % MWST); Kostenstand: Zürcher Baukostenindex 1. April 2017 (99,2 Punkte): - Projektierung Neubau PS Kleine Kreuzzelg (Antrag GV Juni 2018) 1'000’000 - Neubau PS Kleine Kreuzzelg 16'600’000 - Projektierung Umbauten bestehende Anlage (Annahme, noch offen) 100’000 - Umbauten bestehende Anlage 1‘200‘000 - Dachsanierung 400‘000 - Projektierung Erneuerung Wärmeerzeugung (Antrag GV Juni 2018) 100’000 - Erneuerung Wärmeerzeugung 1‘500‘000 - Diverses und Unvorhergesehenes 100‘000 Total rund (inkl. MWST) 21‘000‘000 Aufgrund der zusätzlichen Abklärungen und dem konkreten Wettbewerbsprojekt kön- nen die voraussichtlichen Anlagekosten um rund CHF 3,0 Mio. auf CHF 21,0 Mio. re- duziert werden. Zudem stehen für die Tagesstrukturen drei Schulzimmer im Mehr- zweckgebäude zur Verfügung. M. Meilensteine Für die Bauvorhaben in der Schulanlage Kleine Kreuzzelg sieht der Gemeinderat fol- gende Meilensteine vor: Datum Kurzbeschrieb 13.06.2018 GV Kreditanträge Projektierung: Neubau Primarschulhaus und Erneuerung Wärmeerzeugung sowie Baukredit Dachsanierung Oberstufenschulhaus Sept. 2018 BV Dachsanierung Oberstufenschulhaus Mai 2019 Info Öffentliche Informationsveranstaltung: Bauprojekt Neubau Primarschulhaus und Erneuerung Wärmeerzeugung 22
Juni 2019 GV Kreditanträge Bauprojekte: Neubau Primarschulhaus und Er- neuerung Wärmeerzeugung Projektierung Anpassungen bestehende Schulanlagen ab Jan. 2020 bis Juni Bauarbeiten Neubau Primarschulhaus 2021 ab Juli 2021 bis Juni 2022 Baubeginn Umbauten / Anpassungen bestehende Schulan- lage Kleine Kreuzzelg ab Jan. 2021 bis Nov. Erneuerung Wärmeerzeugung 2021 Bezugsbereitschaft und Bauarbeiten unter Betrieb Der Neubau Primarschulhaus Kleine Kreuzzelg soll bis zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 betriebsbereit sein. Zudem ist der Ersatz der 24-jährigen Ölheizung, die Erneuerung der Wärmeerzeugung mit einer Erdwärmenutzung, auf die geplanten Bau- arbeiten abzustimmen und parallel hierzu vorzubereiten. Die Bauarbeiten erfolgen unter Aufrechterhaltung des Betriebes. Nach Abschluss des Neubaus sind die bestehenden Schulanlagen entsprechend den Bedürfnissen der Oberstufe umzubauen. Auf Provisorien soll so weit als möglich verzichtet werden. N. Zusammenfassung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Projektierungskredite für den Neubau eines Primarschulhauses und die Erneuerung der Wärmeerzeugung zu genehmigen. Aus Sicht des Gemeinderates und der Schulpflege ist der Bedarf an zusätzlichem Schulraum im Südteil von Mellingen ausgewiesen. Für die Primarschule soll ein Neubau für 18 Abteilungen erstellt werden. Das heutige Primarschulhaus wird anschliessend mit geringfügen Anpassungen weitgehend der Oberstufe zur Verfügung stehen. Im Mehrzweckgebäude werden weiterhin schulische Nebennutzungen (Handarbeit, Werken Holz/Metall) angeboten. Mit dem Neubau Pri- marschulhaus wird durch freiwerdende Räume im heutigen Primarschulhaus auch der zusätzliche Raumbedarf der Oberstufe abgedeckt (Gruppenräume, Spezialräume, na- turwissenschaftliches Zimmer). Durch die klare Zuweisung der Schulgebäude wird der Schulbetrieb wesentlich erleich- tert. Mit dem gewählten Konzept – zuerst Neubau für die Primarstufe und anschlies- sende Anpassung der bestehenden Schulanlage – können insbesondere aufwändige Provisorien vermieden werden. Die Gemeinde Mellingen profitiert von einem starken Schulzentrum im unteren Reusstal mit einem attraktiven und vielseitigen Bildungsangebot.. Die Bauvorhaben für die Oberstufe werden über die Schulgelder der Regionsgemeinden mitfinanziert. 23
Bei optimalem Verlauf der Planung können der Gemeindeversammlung die Baukredite für die Schulraumbauten und die Erneuerung der Wärmeerzeugung im Juni 2019 un- terbreitet werden. Aufgrund des vorliegenden Wettbewerbsergebnisses der Felber Widmer Schweizer Architekten mit einem Holz-Verbundsystem sind kurze Bauzeiten möglich. Dies ermöglicht die Bauarbeiten für den Neubau ab Januar 2020. Der Bezug könnte somit bis Sommer 2021 erfolgen. O. Aktenauflage Die Schulraumplanung vom Februar 2018, die Unterlagen zum Wettbewerbsergebnis und die Machbarkeitsstudie für die Erneuerung der Wärmeerzeugung vom August 2017 können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. P. Projektierungskredite a) Neubau Primarschulhaus KKZ; CHF 1‘000‘000 inkl. MWST b) Erneuerung Wärmeerzeugung; CHF 100‘000 inkl. MWST Anträge Die Projektierungskredite im Betrag von CHF 1‘100‘000 seien zu genehmigen. 24
8. Kreditantrag Erweiterung Tägerigerweg; CHF 380‘000 A. Ausgangslage Der Verein Alterszentrum Mellingen-Wohlenschwil plant den Ausbau des Alterszent- rums «Im Grüt». Zudem sind zwischen dem «Grossen Gartengässli» und dem Täge- rigerweg drei Mehrfamilienhäuser geplant. Für die beiden privaten Bauvorhaben ist die Erweiterung des Strassenabschnittes «Tägerigerweg West» (Lenzburgerstrasse bis geplante Ausweichstelle beim Parkplatz Iberg) rechtlich und finanziell sicher zu stellen. Der Gemeinderat hat für die Erweiterung des Strassenabschnittes «Tägerigerweg West» ein Strassenbauprojekt erarbeiten lassen. Ebenso liegt der Erschliessungsplan für das Baugebiet vor. Der Gemeindeversammlung wird der Baukredit für dieses Stras- senbauprojekt unterbreitet. B. Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung Die Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 hat die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung genehmigt. Die Gemeindeversammlung hat unter ande- rem beschlossen, eine Teilfläche der Parzelle 678 der Landwirtschaftszone zuzuwei- sen. Der Regierungsrat hat am 14. März 2018 die Gesamtrevision der Bau- und Nut- zungsordnung genehmigt und zwei Beschwerden abgewiesen. Gegen die Beschlüsse des Regierungsrates ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben worden. Die Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit das Gericht sie gewährt (§ 28 Abs. 1, 2. Satz, BauG). C. Erschliessungsplan Tägerigerweg Der Gemeinderat hat nach Anhörung der Grundeigentümer den «Erschliessungsplan Tägerigerweg» öffentlich aufgelegt. Alle Anliegen der Grundeigentümer aus dem Mit- wirkungsverfahren konnten berücksichtigt werden. Die Unterlagen zum «Erschlies- sungsplan Tägerigerweg» lagen bis am 3. Oktober 2017 öffentlich auf. Eine Partei beantragt, der Strassenabschnitt Lenzburgerstrasse bis zur Abzweigung der Strassenparzelle «Im Grüt» müsse eine Strassenbreite von mindestens 5,5 m auf- weisen. Ab diesem Bereich sei die Erschliessung als Zufahrtsweg durchgehend auf 4,0 m Breite auszubauen. Die Strassenverbreiterung sei zu Lasten der (mehrheitlich) bereits überbauten Parzellen vorzunehmen. Die Partei möchte sicherstellen, dass die Zuweisung der Teilparzelle 678 in eine Bauzone, trotz Beschluss der Gemeindever- sammlung zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung, durch den vorliegen- den Erschliessungsplan sowie das Strassenbauprojekt nicht verhindert wird. Die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau hat den Erschliessungsplan ge- prüft. Der abschliessende Vorprüfungsbericht vom 22. Juni 2017 zeigt, dass die Vor- lage den Genehmigungsanforderungen für Nutzungspläne entspricht. 25
D. Strassenbauprojekt Tägerigerweg West Der Gemeinderat hat das Strassenbauprojekt «Erweiterung Tägerigerweg West» er- arbeiten lassen. Der Strassenabschnitt soll auf einer Länge von rund 180 m ausge- baut werden. Die künftige Fahrbahnbreite beträgt durchgehend mindestens 4,5 m. Damit wird sichergestellt, dass zwei Fahrzeuge gut kreuzen können. Im Einmün- dungsbereich zur Lenzburgerstrasse K 269 wird der Tägerigerweg zusätzlich auf ei- ner Länge von 15 m auf 5,5 m verbreitert. Zusätzlich wird der erforderliche Bewe- gungsspielraum sowie der Sicherheitsabstand beidseitig berücksichtigt. Geplant ist ausserdem eine Ausweichstelle für LKWs beim Parkplatz Altersheim. Die gesamte Strassenausbaufläche für den Abschnitt Tägerigerweg West beträgt rund 960 m 2. Abbildung Strassenbauprojekt Tägerigerweg West Verkehrskonzept Für das zu erschliessende Baugebiet ist mit einem durchschnittlichen täglichen Ver- kehr (DTV) von rund 570 Fahrten zu rechnen. Rund ein Viertel der Fahrten (ca. 140 Fahrten/Tag) erfolgt über die Kleine Kirchgasse. Die übrigen Fahrten (430 Fahrten) werden über den Tägerigerweg (Abschnitt West) abgewickelt. Beim Tägerigerweg West handelt es sich um eine Zufahrtsstrasse im Sinne der VSS-Norm 640 045. Zu- fahrtsstrassen dienen zur Erschliessung von Siedlungsgebieten in der Grösse bis zu 150 Wohneinheiten. Zufahrtsstrassen können bis rund 100 Fahrzeuge/Stunde aufneh- men. Dieses Verkehrsaufkommen kann der neu dimensionierte Tägerigerweg West problemlos vollumfänglich aufnehmen. Gemäss Empfehlungen der VSS-Norm 640 201 ist aufgrund des Verkehrsaufkom- mens (rund 430 Fahrten/Tag) und der Geschwindigkeit (30 km/h) die Fahrbahnbreite von (mindestens) 4,5 m richtig bemessen. Das Kreuzen von zwei Fahrzeugen ist mög- lich. Durch den Strassenabschnitt «Tägerigerweg West» führt die kantonale Radroute R530 und die SchweizMobil Route Nr. 77. Diese Radroute wird täglich als Schulweg genutzt, um in das Schulhaus Bahnhofstrasse (Oberstufe) zu gelangen. Mit dem vor- liegenden Strassenbauvorhaben bleibt dieser Schulweg unverändert bestehen und durchgängig befahrbar. Die Verkehrssicherheit ist mit den vorgesehenen Massnah- men im Rahmen des vorliegenden Strassenbauvorhabens für alle künftigen Strassen- benützer genügend gewährleistet. Öffentliche Auflage Das Strassenbauprojekt «Erweiterung Tägerigerweg West» lag bis am 3. Mai 2018 öffentlich auf. Auch gegen das Bauvorhaben reichte eine Einsprecherin mit denselben Argumenten eine Einwendung ein. 26
Der Gemeinderat ist zuständig, um über den Erschliessungsplan und das Strassen- bauprojekt zu entscheiden. Über den «Erschliessungsplan Tägerigerweg» wird der Gemeinderat gleichzeitig mit dem Strassenbauprojekt «Erweiterung Tägerigerweg West» befinden. Gegen die separaten Beschlüsse des Gemeinderates kann beim Re- gierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. E. Baukredit «Erweiterung Tägerigerweg West» Strassenzustand Der Tägerigerweg «West» wurde visuell auf seinen Zustand hin erfasst und fotogra- fisch aufgenommen. Klar zu erkennen sind die Grabenflicke des Werkleitungsersatzes aus dem Jahr 2011 (Wasser, Elektrisch, Drittwerke etc.). In diesem Abschnitt gibt es keine Strassenentwässerung, mit Ausnahme im Einmündungsbereich zur Lenzbur- gerstrasse K 269. Das anfallende Strassenwasser läuft zurzeit über die «Schulter» ab oder versickert in den offenen Abplatzungen. Allgemein weist der Tägerigerweg im nicht sanierten Teil der Fahrbahnfläche einen mangelhaften Zustand auf. Es sind Risse, Setzungen, Abplatzungen, Grabenflicke, Frostschäden etc. vorzufinden. Die Fahrbahnabschlüsse sind, wenn überhaupt vor- handen, stellenweise verwittert oder deformiert. Abbildung Tägerigerweg West 27
Kanalisationen Gemäss Untersuchungen weist die bestehende Hauptkanalisation im Abschnitt «Tä- gerigerweg West» einige lokale Schäden auf. Die stellenweise Sanierung der Haupt- leitung erfolgt über den laufenden Unterhalt. Wasserversorgung Im Rahmen des Werkleitungsersatzes im Jahr 2011 wurde die alte Wasserleitung inkl. Hydranten durch eine neue Kunststoffleitung bereits ersetzt. Elektroversorgung und Strassenbeleuchtung Die heutige Elektroversorgung sowie die Beleuchtung wurden ebenfalls mit dem Wer- kleitungsersatz vom Jahr 2011 erneuert. Für die Verbreiterung der Strasse müssen vier Kandelaber durch die EW Mellingen verschoben werden. Erdgas Die Regionalwerke AG Baden betreibt in diesem Gebiet keine Erdgasleitungen. Hausanschlüsse für neue MFH Vor Ausbau der Strasse werden die Hausanschlüsse für die drei neu geplanten Mehr- familienhäuser am Tägerigerweg bis ca. 2 m innerhalb des Privatgrundstücks erstellt. Die Aufwendungen gehen zu Lasten der Grundeigentümer. Landerwerb Um das Strassenbauprojekt realisieren zu können, müssen rund 185 m 2 Land von vier Eigentümern erworben werden. Mit den betroffenen Grundeigentümern konnte eine Einigung erzielt werden. Die für das Strassenbauprojekt erforderlichen Landerwerbs- flächen befinden sich in der Zone W2. Baukosten Die Leistungen sind aufgrund von eingeholten Offerten sowie Erfahrungswerten ver- gleichbarer ausgeführten Projekte ermittelt worden. Für die Bauarbeiten wird mit fol- genden Kosten gerechnet (Bruttokredit, Genauigkeit +/- 10 %; Kostenstand: Zürcher Index der Baukosten, 1. April 2017, 99,2 Punkte). BKP Leistungen CHF CHF 1 Erwerb von Grund und Rechten 71‘500 Notariatskosten, Dienstbarkeiten, etc. 6‘000 Katastergebühren, Vermarkung, Vermessung 8‘000 Kantonale Bewilligungen, Projektgenehmigungen 2‘000 Landerwerb 55‘500 2 Strassen- und Tiefbauarbeiten 210’000 3 Nebenarbeiten 24'000 4 Technisches Konto (Honorare Phasen Ausfüh- 47‘500 rungsprojekt, Submission und Realisierung) Zwischentotal (gerundet) 353‘000 MWST 7,7 % (gerundet) 27’000 Total Anlagekosten inkl. MWST. 380’000 In den Anlagekosten enthalten sind der Erwerb von Grund und Rechten von CHF 71'500 und die Mehraufwendungen für die fachgerechte Entsorgung der PAK- belasteten Strassenbeläge von rund CHF 8‘000. 28
In der weiteren Planung wird geprüft, wie weit Beiträge Dritter (Swisscom etc.) geltend zu machen sind. Die Nachbarschaft wird vor Baubeginn angeschrieben und deren Be- darf auf privatem Grund geprüft. Soweit auf privatem Grund Leistungen bestellt wer- den, sind diese durch die Grundeigentümer zu tragen. Bauarbeiten Der Gemeinderat wird aufgrund der Kreditgenehmigung die weiteren Leistungen aus- schreiben, sobald das Strassenbauprojekt rechtskräftig genehmigt resp. eine allfällige Beschwerde abgewiesen worden ist. Die Bauarbeiten werden rund vier Monate dau- ern. Die Zufahrt ist auch während der Bauzeit zu gewährleisten. Der Gemeindeversammlung wird für die Erweiterung des Strassenabschnittes «Täge- rigerweg West» (Lenzburgerstrasse bis geplante Ausweichstelle beim Parkplatz Iberg) ein Baukredit unterbreitet. Antrag Der Baukredit von CHF 380‘000 inkl. MWST, zuzüglich allfälliger teuerungsbe- dingter Mehr- oder Minderkosten, sei zu genehmigen. 29
9. Verschiedenes und Umfrage Informationen, Auskünfte und Anfragen 30
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