Bank&compliance-Monatsbrief - bank and compliance

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bank&compliance-Monatsbrief

                                          Ausgabe 1/2019

Inhaltsverzeichnis                  Bitcoin-Entscheidung des Berliner Kammergerichts:
                                    Erst ein Regulierungsrahmen schafft das
                                    notwendige Vertrauen für Kryptowährungen		                         3
                                    News		8
                                    Personalia		13
                                    Termine/Impressum                                                14

     Autoren: Maria Armental, Max Bernhard, Anja U. Kraus, Samuel Rubenfeld, Andrew Scurria, Dogan Michael Ulusoy u.a.
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Fachtagung

Compliance 2019
Donnerstag, 7. Februar 2019 in Köln

Eine Vielzahl Compliance-relevanter Vorgaben tritt Anfang 2019 in Kraft oder ist im neuen
Jahr anzuwenden. Dies ist eine Herausforderung – nicht nur für die Compliance, sondern
auch für die angrenzenden Bereiche.

Einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen
sowie ausgewählte Umsetzungsschwerpunkte vermittelt Ihnen unsere

                     Fachtagung „Compliance 2019“
                     am Donnerstag, 7. Februar 2019, 09:30 bis 17:00 Uhr
                      in den Räumlichkeiten des Bank-Verlags in Köln.

Freuen Sie sich auf interessante Vorträge und einen spannenden Austausch,
u. a. zu den folgenden Themen:

„„ Anforderungen an Product Governance nach BT 5 MaComp
„„ Neue MaDepot und Funktion des Single Officers
                                                                                         t
„„ Novellierungen zum GWG
                                                                                         Jetz den
„„ Transaktionsmonitoring unterstützt durch künstliche Intelligenz
                                                                                     nm el s@
„„ Regulierung virtueller Währungen                                                 a event ag.de
                                                                                              l
„„ Auslagerung an Cloud-Anbieter                                                        nk-ver
                                                                                      ba
„„ Automatisierung von Compliance-Kontrollen

          Nähere Informationen zum Programmablauf finden Sie auf unserer Website:
                              www.compliance-fachtagung.de.

Anmeldung und Information:
Stefan Lödorf, Telefon: 0221/5490-133 oder events@bank-verlag.de
Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln | www.compliance-fachtagung.de

                     www.compliance-fachtagung.de
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FACHBEITRAG

                                                                                                                © iStockphoto.com/arturbo
           Bitcoin-Entscheidung des Berliner Kammergerichts
           Erst ein Regulierungsrahmen schafft das notwendige
           Vertrauen für Kryptowährungen
           In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: (4) 161
           Ss 28/18 (35/18)) im Herbst entschieden, dass Bitcoins weder Finanzinstrumente, noch Rech-
           nungseinheiten oder elektronisches Geld sind. Der Handel mit der Kryptowährung unterliegt
           daher nach Ansicht der Berliner Richter nicht den aufsichtsrechtlichen Erlaubnispflichten des
           Kreditwesengesetzes (KWG).

           Angeklagt war der Betreiber einer Handelsplatt-    ihrer bisherigen Verwaltungspraxis, die bereits
           form für Bitcoins. Da er hierzu keine Erlaub-      vor Jahren mit dem Bundesfinanzministerium
           nis der BaFin besaß, hatte ihn das Amtsgericht     abgestimmt wurde, festzuhalten.
           Tiergarten noch gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs.
           2 KWG zu einer Geldstrafe verurteilt. Während      Eins offenbart der Berliner Richterspruch aber
           die Krypto-Community die Entscheidung vor-         dennoch: Der Gesetzgeber hat es versäumt,
           eilig als eine Art Befreiungsschlag feierte, ist   sich einer Finanzinnovation mit wachsender
           einschränkend anzumerken, dass der Fall ein        Bedeutung – und in Anbetracht jüngerer Kurs-
           Strafverfahren betraf und – soweit ersichtlich     verwerfungen auch wachsender Risiken – früh-
           – bislang weder andere Oberlandesgerichte          zeitig anzunehmen. Kryptowährungen und
           oder der Bundesgerichtshof noch Verwaltungs-       vergleichbare Finanzinnovationen bräuchten
           gerichte zu dieser Frage Stellung genommen         aber dringend eine angemessene Regulierung,
           haben. Die BaFin hat überdies rasch erklärt, an    auch im eigenen Interesse der Anbieter.

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FACHBEITRAG

           Nachvollziehbare Argumente auf                     Aufgrund der Neuartigkeit des Phänomens
           beiden Seiten                                      Kryptowährungen und seiner wachsenden Be-
           Bereits vor der Entscheidung der Berliner Rich-    deutung wäre es aber Sache des Gesetzgebers
           ter war die Einstufung von Kryptowährungen         gewesen, sich der Regulierung von Kryptowäh-
           als Rechnungseinheit durch die Finanzaufsicht      rungen anzunehmen, zumal es sich mit Blick auf
           umstritten. Jedoch lassen sich sowohl für die      die Marktkapitalisierung um einen weltumspan-
           Sichtweise der BaFin als auch für die des Ge-      nenden dreistelligen Milliardenmarkt handelt.
           richts valide Argumente anführen.
           Das Gericht argumentierte beispielsweise, dass
           Bitcoins noch gar nicht existierten, als der Ge-   Regulatorischer Rahmen eher
           setzgeber 1997 im Zuge der Umsetzung eu-           Qualitätstreiber als Hemmschuh
           ropäischer bank- und wertpapierrechtlicher         Nun mögen Befürworter eines liberaleren Regu-
           Vorschriften die von der BaFin als einschlägig     lierungs- oder Deregulierungsansatzes entgeg-
           betrachtete Kategorie der „Rechnungseinheit“       nen, dass mehr Staat Finanzinnovationen im
           gleichsam als nationalen Sonderweg schuf.          Keim zu ersticken vermag und Nachteile im
           Auch fehlten – Stichwort Dezentralität – ein       internationalen Wettbewerb mit sich bringen
           staatlicher bzw. zentraler Emittent und eine       könnte. Rechtsunsicherheit kann für die Ent-
           Aufsicht, sodass Bitcoins mit keiner Währung       wicklung neuartiger Produkte und Dienstleis-
           oder einem Geldzahlungsmittel vergleichbar         tungen aber mindestens genauso hemmend sein
           seien. Gegen die Gleichsetzung mit Währun-         wie Regulierung.
           gen spräche zudem der Umstand, dass Bitcoins       Es ist ja kein Geheimnis, dass im Bereich der
           nicht „in einem Währungsraum kraft Gesetzes        Kryptowährungen durchaus unseriöse Akteure
           von jedermann zur rechtswirksamen Erfüllung        und Geschäftsmodelle anzutreffen sind. Vor die-
           geschuldeter Leistungen akzeptiert“ würden.        sem Hintergrund dürfte es für redliche Marktteil-
           Für die BaFin dürfte bei ihrer Positionierung      nehmer eher hilfreich sein, wenn sie einer ange-
           hingegen eine Rolle gespielt haben, dass erst      messenen Regulierung unterworfen werden. Ein
           eine entsprechende Einstufung von Kryp-            frühzeitiges Eingreifen des Gesetzgebers bringt
           towährungen ihr den Einsatz des bankauf-           hier zweierlei Vorteile: Akteure kennen einerseits
           sichtsrechtlichen Instrumentariums, einschließ-    die gegebenen Rahmenbedingungen und Gren-
           lich der Erlaubnispflichten, in den Bereich der    zen von Anfang an, andererseits baut die Aufsicht
           Kryptowährungen ermöglichte.                       schon in initialen Entwicklungsstadien wichtiges
           Verwunderlich ist die Sichtweise der Aufsicht      Know-how auf und kann den Markt in späteren
           nicht. Letztlich hat der Gesetzgeber die BaFin     Stadien angemessener begleiten.
           durch seine eigene Untätigkeit gerade dazu ge-
           zwungen, ein völlig neuartiges Phänomen in         Dass Finanzinnovationen im digitalen Zeital-
           Kategorien eines Regelungswerks einzustufen,       ter an Ländergrenzen nicht Halt machen, sollte
           bei dessen Schaffung die erst ab dem Jahr 2010     ebenfalls von Anfang an Berücksichtigung fin-
           gehandelten Kryptowährungen schlicht nicht         den. So führt in Bezug auf die Regulierung von
           bedacht werden konnten. Dass die Aufsicht in       Kryptowährungen die Abwesenheit einer ko-
           einer solchen Situation eher zu einer vorsich-     ordinierten Vorgehensweise auf europäischer
           tig-restriktiven Vorgehensweise neigt, ist nicht   Ebene heute zu einer heillosen Zersplitterung der
           überraschend und im Ergebnis auch rechtspoli-      Rechtslage unter den EU-Mitgliedsstaaten. Dies
           tisch wünschenswert.                               ist einer behutsamen und regulatorisch begleite-

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FACHBEITRAG

           ten Entwicklung von Innovationen nicht förder-        zu dem die Verwaltungspraxis der BaFin führt,
           lich. Die Regulierung von Finanzinnovationen          nämlich Erlaubnis- sowie Organisations- und
           wie Kryptowährungen sollte daher europäisch           Verhaltenspflichten für entsprechende Akteure
           koordiniert erfolgen.                                 bzw. Dienstleister.
                                                                 Rechtspolitisch wäre es ohnehin nicht überra-
           Möglicher europäischer Regulie-                       schend, wenn zunächst der nationale Gesetzge-
           rungsrahmen                                           ber auf die Entscheidung des Kammergerichts
           Dies könnte etwa durch eine Ergänzung des De-         schlicht mit einer gesetzgeberische „Klarstellung“
           finitionskatalogs der „Finanzinstrumente“ in der      reagieren würde, nach der sich die bisherige Ver-
           EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) geschehen.        waltungspraxis der BaFin dann auf verlässliche-
           Hier könnte den bislang anerkannten Kategorien,       rer gesetzlicher Grundlage fortsetzen ließe. Dies
           die etwa übertragbare Wertpapiere, Investment-        wäre nicht nur im Interesse des Anleger- und
           fondsanteile oder Derivate umfassen, eine neue        Marktschutzes aus regulatorischer Perspektive
           Kategorie der „virtuellen Währung“ hinzugefügt        angezeigt.
           werden.

           Dieser Begriff könnte alle nicht von zentralen        Fazit
           Stellen emittierte Werteinheiten erfassen, die als    Eine Klarstellung der Voraussetzungen und
           Tauschmittel akzeptiert und elektronisch über-        Grenzen aufsichtsrechtlicher Erlaubnispflichten
           tragen, gespeichert und gehandelt werden kön-         im Bereich der Kryptowährungen erschiene, wie
           nen. Dies böte sich aus zwei Gründen an: Zum          das Kammergericht zu Recht anmahnte, ange-
           einen handelt es sich bei dieser Definition um        sichts der Strafbewehrung von Verstößen schon
           den zentralen Referenzpunkt des – zunehmend           aus rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Er-
           vollharmonisierten – EU-Finanzmarktrechts und         wägungen geboten. Angesichts der umfassenden
           würde damit zahlreiche Akteure im Interesse des       Harmonisierung des Finanzmarktaufsichtsrechts
           Anleger- und Marktschutzes handelsbezogenen           in der Europäischen Union sollte aber tunlichst
           Folgepflichten unterwerfen. Zum anderen würde         bald auch auf europäischer Ebene rechtliche Klar-
           dies künftige geldwäscherechtliche Anforderun-        heit in der aufsichtsrechtlichen Behandlung von
           gen flankieren, indem der bereits in der novellier-   Kryptowährungen und diesbezüglicher Dienst-
           ten EU-Geldwäscherichtlinie verankerte Begriff        leistungen geschaffen werden.
           der „virtuellen Währung“ durch bankaufsichts-
           rechtliche Pflichten komplettiert würde.              Autoren
           Dies ließe auch aus kriminalpräventiver Sicht                      Dr. Christian Schmies ist Partner bei
           hoffen, dass sich Marktstrukturen professiona-                     Hengeler Mueller in Frankfurt. Er be-
           lisieren und steigender Compliance-Druck auf                       rät Unternehmen umfassend zu Fra-
                                                                              gen des Investmentrechts, Bankauf-
           die Akteure eine Marktbereinigung begünstigen
                                                                              sichtsrechts, Zahlungsdienste- und
           könnten. Gleichzeitig würde eine europäisch                        Kapitalmarktrechts.
           einheitliche Regulierung von Kryptowährungen
           Dienstleistern in diesem Gebiet die Vorteile des                    Dr. Tobias Wohlfarth ist als Asso-
           europäischen Passes eröffnen.                                       ciate in der gleichen Kanzlei tätig.
                                                                               Er berät Unternehmen der Finanz-
                                                                               branche auf den Gebieten des
           In der konkreten Ausgestaltung dürfte eine sach-
                                                                               Bankaufsichts-, Investment- und
           gerechte Regulierung von Kryptowährungen                            Kapitalmarktrechts sowie zu gesell-
           weitgehend mit dem Regime vergleichbar sein,          schaftsrechtlichen Fragen.

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• Know Your Customer
• Geldwäschebekämpfung
• Verhinderung von Terrorismus-
  finanzierung
• Tax Compliance & Reporting

Unser Fokus ist die nachhaltige Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Wir helfen Banken,
Versicherungen und Industrieunternehmen, Compliance-Pflichten zu erfüllen und Reputationsschäden zu
vermeiden. Unsere Siron® Anti-Financial Crime Solutions Suite umfasst ein komplettes, modulares
Lösungsangebot mit hoher Funktionstiefe. Es folgt konsequent dem risikobasierten Ansatz und unterstützt
alle Phasen des Compliance-Prozesses mit integrierten Lösungsmodulen: von der individuellen
Gefährdungsanalyse und kontinuierlichen Risikokategorisierung über das Monitoring von Transaktionen und
Verhaltensmustern bis hin zum zentralen Case Management inklusive Risiko- und Compliance-Dashboards.

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NEWS

                                     Autobanken büßen für                                analysieren und behalte sich das Recht vor, gegen
                                     Kartellbildung                                      die Entscheidung Berufung einzulegen.
                                                                                         Daimler habe mit seinem Kronzeugenantrag eine
                                                                                         Geldbuße von mehr als 60 Mio. Euro vermieden,
                                                                                         so die Regulierungsbehörde weiter. Ein Daimler-
                                                                                         Sprecher bestätigte, dass das Unternehmen einen
                                                                                         Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt und
                                                                                         uneingeschränkt mit den Ermittlern zusammen-
                                                                                         gearbeitet habe. Von den übrigen Unternehmen
                                                                                         war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
© iStockphoto.com/Arand

                                                                                         Gläubiger verklagen die
                                                                                         HSH Nordbank
                                                                                         Eine Gruppe Anleihegläubiger verklagt die HSH
                                     Italiens Wettbewerbsaufsicht hat mehrere Au-        Nordbank AG beim Landgericht Kiel. Die Kläger
                                     tomobilhersteller und ihre Banktöchter in dem       argumentieren, die ehemalige Landesbank habe
                                     Land mit einer Geldstrafe von insgesamt rund        sie mit „finanziellen Winkelzügen“ um 1,4 Mrd.
                                     678 Mio. Euro belegt. Sie ahnde damit ein mehr      Euro ärmer gemacht. Hingegen hätten die Finan-
                                     als zehn Jahre währendes Autofinanzierungs-         zinvestoren, die das Geldhaus gekauft haben, da-
                                     kartell, teilte die Behörde mit. Das Kartell soll   von profitiert.
                                     zwischen 2003 und 2017 aktiv gewesen sein.          Die HSH war November privatisiert worden.
                                     Beteiligt waren laut Wettbewerbsaufsicht BMW,       Dabei hatten Beteiligungsgesellschaften aus den
                                     Daimler, Fiat Chrysler Automobiles, Ford, Ge-       USA 1 Mrd. Euro für das Geldhaus bezahlt. Mit
                                     neral Motors, Renault, Peugeot, Toyota Motor,       dem Verkauf entging die HSH ihrer Liquidie-
                                     Volkswagen sowie zwei Wirtschaftsverbände           rung, denn die Bank musste wegen hoher Verlus-
                                     und die Santander Consumer Bank SpA.                te aus der Schiffsfinanzierung vom Staat gerettet
                                     Die Untersuchung, die nach einem Kronzeugen-        werden. Die Kläger sagen nun, die Landesbank
                                     antrag von Daimler aufgenommen wurde, ergab         habe über viele Jahre hinweg Handlungen vorge-
                                     nach Angaben der Behörde eine „komplexe und         nommen, deren alleiniger Zweck augenscheinlich
                                     anhaltende Vereinbarung über den Austausch          darin bestand, die Anleihen unzulässig herunter-
                                     sensibler Informationen über aktuelle und zu-       zuschreiben. Die Anleihegläubiger fordern nun
                                     künftige Mengen und Preise” über Kredite und        wieder die Hochschreibung der Tier-1-Anleihen
                                     andere Kfz-Finanzierungsprodukte. Am härtes-        auf ihren Nennwert sowie Schadensersatz für un-
                                     ten traf die Strafe mit rund 178,9 Mio. Euro Fiat   rechtmäßig entgangene Zinszahlungen.
                                     Chrysler, gefolgt von Volkswagen und Renault,       Ein HSH-Sprecher sagte, die Bank habe die Kla-
                                     die mit 165,0 bzw. 125,2 Mio. Euro belegt wur-      ge noch nicht zugestellt bekommen. Die von den
                                     den. BMW muss 71,6 Mio. Euro zahlen. Von dem        Klägern vorgebrachten Argumente entbehrten
                                     Münchener Autobauer hieß es dazu, er wolle die      jedoch jeder Grundlage.
                                     von der Behörde angegebenen Gründe im Detail

                          bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019                                                                          8
NEWS

           EU hat Banken wegen                                   teilte mit, die UBS habe ein Gesetz, das die Mel-
           Anleihekartell im Visier                              dung verdächtiger Transaktionen vorschreibt,
                                                                 in einem 13-jährigen Zeitraum bis zum Jahr
                                                                 2017 missachtet.
           Das EU-Kartellamt nimmt Medienberichten               Händler hätten für Kunden Bankengeschäfte wie
           zufolge vier Banken wegen des Verdachts auf           Überweisungen oder das Ausstellen von Schecks
           Absprachen beim Handel mit Dollar-Anleihen            veranlasst, dabei sei aber nicht das Programm
           ins Visier. Die Kommission verdächtigt die Ban-       zur Verhinderung von Geldwäsche eingebunden
           ken demnach, im Zeitraum von 2009 bis 2015            gewesen. Die Schweizer Bank habe zugestimmt,
           mehrfach sensible Geschäftsinformationen aus-         jeweils 5 Mio. Dollar Strafe an die Börsenaufsicht
           getauscht und sich in Bezug auf die Preise abge-      SEC, das Finanzministerium und den Regulie-
           sprochen zu haben. Die entsprechenden Kontak-         rer Financial Industry Regulatory Authority zu
           te seien hauptsächlich über Online-Chatrooms          überweisen. Ein UBS-Sprecher sagte, die Bank sei
           erfolgt. Sollte sich die vorläufige Auffassung der    erfreut darüber, die Angelegenheit nun aus der
           Kommission bestätigen, würde das Verhalten            Welt schaffen zu können.
           einen Verstoß gegen die EU-Vorschriften darstel-
           len. Diese untersagen wettbewerbswidrige Ge-
           schäftspraktiken wie Preisabsprachen.
           Die Absprachen bezogen sich den Angaben zu-
           folge auf den Handel mit supranationalen, staat-
                                                                 Task Force von LKA
           lichen sowie halbstaatlichen Anleihen (SSA-An-        und Ministerien gegen
           leihen) in Dollar. Die betroffenen Institute seien    Geldwäsche
           von der Kommission darüber informiert worden,
           dass sie damit womöglich gegen EU-Kartellvor-
           schriften verstoßen hätten. Die EU gab nicht be-      Mit gebündeltem Sachverstand kämpfen in
           kannt, um welche Institute es sich handelt. Die       Nordrhein-Westfalen nun das Landeskrimi-
           Deutsche Bank, einer der größten Anleihehändler       nalamt und drei Ministerien gemeinsam gegen
           der Welt, erklärte den Berichten zufolge, nicht mit   Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Ter-
           einer Strafe zu rechnen. Da es sich um ein laufen-    rorismusfinanzierung. Die neue Task Force sei
           des Verfahren handele, wolle man zu dem Ver-          bislang bundesweit einzigartig, sagten die Minis-
           fahren keinen weiteren Kommentar abgeben.             ter Lutz Lienenkämper (Finanzen), Herbert Reul
                                                                 (Inneres) und Peter Biesenbach (Justiz) bei der
                                                                 Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
                                                                 im Düsseldorfer LKA.

           UBS zahlt 15 Mio. US­-                                Die Ressortchefs reagieren damit auf die zuneh-
                                                                 mende internationale Vernetzung der Terroristen.
           Dollar Strafe                                         Gemeinsam könnten Staatsanwaltschaften, Steu-
                                                                 erfahndung, Polizei und IT-Spezialisten effizient
           Schwächen im eigenen Programm zur Verhinde-           zusammenarbeiten, sagte Lutz Lienenkämper.
           rung von Geldwäsche haben der UBS nun eine            „Wenn Straftäter immer flexibler werden, dür-
           Strafe in Höhe von insgesamt 15 Mio. US-Dollar        fen sich Ermittler nicht weiter im Klein-Klein der
           eingebracht. Das U.S. Treasury Department's Fi-       Kästchenkunde verheddern“, ergänzte Herbert
           nancial Crimes Enforcement Network (Fincen)           Reul. Die Finanzverwaltung hilft beispielsweise

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NEWS

           bei Ermittlungen in staatsschutzrelevanten De-       Anwendung und
           liktfeldern mit steuerstrafrechtlicher Relevanz.
           Im für die Task Force neu errichteten Dezernat 16
                                                                ­Auslegung des
           des LKA beteiligt sich die NRW-Steuerfahndung         Geldwäschegesetzes
           an Ermittlungen in den Bereichen gewerbsmäßi-
           ge Geldwäsche, Clankriminalität, organisierter       Geldwäsche ist nicht mehr nur ein Thema, das
           Sozialleistungsmissbrauch sowie an Fällen, die       „Bananenrepubliken“ oder Offshore-Gebiete
           im Zusammenhang mit „Problemimmobilien“              betrifft. Auch innerhalb der EU wurden in den
           stehen. Darüber hinaus unterstützen die Fachleu-     letzten Jahren mehrfach Geldwäsche-Fälle bei
           te aus der Finanzverwaltung Cybercrime-Fahn-         Banken bekannt, selbst in Deutschland. „Es sind
           dungsmaßnahmen.                                      bewegte Zeiten für die Geldwäschepräventi-
           Für die Task Force stehen insgesamt 58 Stellen       on“, sagte BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten
           zur Verfügung, die sukzessive besetzt werden.        Pötzsch im Rahmen der Geldwäsche-Fachtagung
           Das Innenministerium entsendet dazu 14 erfah-        der BaFin im Bonner World Conference Center.
           rene Ermittler, die kriminalpolizeiliche Expertise   Mehr als 500 Branchenvertreter konnten sich dort
           in das Ermittlerteam einbringen. Außerdem stellt     mit den Aufsehern über wichtige Fragen der Geld-
           das Ministerium die Büroräume für die Task           wäscheprävention auszutauschen. Die Finanz-
           Force im LKA zur Verfügung.                          dienstleistungsaufsicht werde alles daransetzen,
           Justizminister Biesenbach kündigte an, Krimina-      die Sachverhalte, die den Vorwürfen zugrunde
           lität mit einer Null-Toleranz-Politik zu begegnen.   liegen, aufzuklären und – falls erforderlich – die
           „Wenn sich Kriminelle zur Begehung ihrer Taten       notwendigen Maßnahmen ergreifen, versicherte
           besonders organisieren, müssen wir dies auch         Pötzsch. Er forderte eine vollständige Harmoni-
           tun.“ Die Task Force werde kriminelle Strukturen     sierung der Vorgaben zum Thema Geldwäsche
           aufklären, um den Straftätern das Handwerk zu        in Europa, eine „Mindestharmonisierung“ reiche
           legen und ihre Geldquellen auszutrocknen; ver-       nicht aus, und wer die Geldwäscheprävention als
           schleierte Straftaten sollen aufgedeckt und den      weniger bedeutsam bezeichne oder meine, dabei
           Tätern die Fortsetzung ihrer kriminellen Arbeit      könne gespart werden, sei nicht auf der Höhe der
           erschwert werden. Zu diesem Zweck werden im          Zeit.
           Landeskriminalamt zwei besonders erfahrene           Olaf Rachstein vom Bundesministerium der
           Staatsanwälte als zentrale Koordinatoren angesie-    Finanzen erklärte den Konferenzteilnehmern,
           delt. Landesweit werden darüber hinaus sieben        welche Änderungen durch die Umsetzung der
           Staatsanwälte bei der Zentral- und Ansprechstel-     Fünften Geldwäscherichtlinie zu erwarten sind.
           le Cybercrime, der Zentralen Organisationsstelle     Christof Schulte, Leiter der Zentralstelle für Fi-
           für Vermögensabschöpfung, der Zentralstelle          nanztransaktionsmeldungen (FIU) berichtete,
           Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen so-        welche Fragen die noch im Aufbau befindliche
           wie den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für          Financial Intelligence Unit derzeit vorrangig be-
           Wirtschaftsstrafsachen als Ansprechpartner be-       schäftigen. Die beim Zoll angesiedelte Stelle ist
           nannt. So sei eine Verzahnung der Arbeit der ge-     für die Entgegennahme, Sammlung und Auswer-
           meinsamen Einheit mit den Staatsanwaltschaften       tung von Meldungen der Verpflichteten über Ver-
           vor Ort sichergestellt.                              dachtsfälle im Zusammenhang mit Geldwäsche
                                                                und Terrorismusfinanzierung zuständig.

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NEWS

           Künftig gibt es fiktive                              Immobilien sind für
           wirtschaftlich Berechtigte                           Geldwäsche attraktiv

           Im Rahmen der Geldwäscheprävention stellt sich       Nicht nur in Zeiten der Wohnungsknappheit
           für Behörden die Frage, welcher wirtschaftlich       erweist sich das Geschäft mit Immobilien in der
           Berechtigte sich hinter einer Firma verbirgt, ge-    Bundesrepublik als lukrativ. Kriminelle wis-
           gen die ermittelt wird. Für die Fahnder ist es oft   sen, wie sie die prekäre Lage vieler Mieter aus-
           schwierig, die betreffende Person zu ermitteln.      nutzen können. Im hiesigen Immobilienmarkt
           Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, hat       dürften jährlich mehrere Milliarden Euro von
           die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-      Korrupten gewaschen werden. Schätzungen zu-
           sicht (BaFin) konkretisierende Auslegungs- und       folge werden 15 bis 30 Prozent aller kriminellen
           Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz              Vermögenswerte in Immobilien investiert. Zu
           (GwG) veröffentlicht.                                diesem Resultat kommt eine Studie der Anti-
           Demnach gelten qua Fiktion gesetzliche Ver-          korruptionsorganisation Transparency Interna-
           treter, geschäftsführende Gesellschafter oder        tional Deutschland e.V.
           Partner des Vertragspartners als wirtschaftlich      „Es gibt ein massives Problem mit Geldwäsche
           Berechtigte. Zudem verdeutlicht die BaFin die        bei Immobilien in Deutschland. Die geltenden
           Pflichten im Zusammenhang mit der Identifi-          Gesetze und die Ausstattung der Ermittlungsbe-
           zierung der Person. Mit der Veröffentlichung         hörden stehen auch angesichts der Grenzenlo-
           kommt die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag         sigkeit internationaler Finanzströme in keinem
           nach.                                                Verhältnis dazu“, erklärte Edda Müller, Vor-
           Nachdem die Anzeigen wegen des Verdachts             sitzende von Transparency Deutschland. Laut
           auf Geldwäsche in Deutschland über Jahre ge-         Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler
           stiegen sind, hat sich dieser Trend zuletzt nicht    und Anwälte Verdachtsmeldungen abgeben.
           fortgesetzt: Die Zahl der Verdachtsanzeigen          „Die Meldezahlen der letzten Jahre zeigen:
           fiel nach Angaben der Polizei im Jahr 2017 auf       Die entscheidenden Akteure melden praktisch
           10.015 Fälle.                                        keine Fälle und tragen damit kaum zur Geld-
           Geldwäsche wird laut Bundeskriminalamt               wäschebekämpfung bei. Für Notare muss bei
           (BKA) nach deutschem Strafrecht mit einer Frei-      Verdachtsmeldungen in typisierten Fällen die
           heitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren      Schweigepflicht aufgehoben werden,“ betonte
           und in besonders schweren Fällen mit einer           Müller.
           Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
           Jahren bestraft.                                     Studie: Transparenzregister hat zu viele
                                                                Schlupflöcher
                                                                Wie die Organisation weiter mitteilte, prüfen
                                                                Immobilienmakler und Anwälte nur unzurei-
                                                                chend, ob ihre Kunden politisch exponierte Per-
                                                                sonen sind. Damit die zusätzlichen gesetzlichen
                                                                Prüfpflichten zur Mittelherkunft eingehalten
                                                                werden könnten, müsste vor allem die Bundes-

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NEWS

           notarkammer ihren Mitgliedern einen Zugang         HSBC selbst kooperiere mit den Ermittlern und
           zu professionellen Datenbanken ermöglichen.        sei nicht Gegenstand der Untersuchung, hieß es
           Das 2017 eingeführte Transparenzregister der       von den Informanten weiter. Die USA verdäch-
           wahren wirtschaftlichen Eigentümer reiche          tigen den chinesischen Telekomausrüster auch
           nicht aus, um echte Transparenz herzustellen.      der Beihilfe zur Spionage. Die Verhaftung der
           Das Register habe noch zu viele Schlupflöcher.     Huawei-Finanzchefin hatte Schockwellen an
           Die beschlossene Digitalisierung und Zentra-       den Börsen rund um den Globus ausgelöst, weil
           lisierung der Grundbücher durch die Bundes-        in deren Folge wieder mit einer Verschärfung
           länder müsse rasch umgesetzt werden, forderte      des Konflikts zwischen den USA und China ge-
           die Organisation. Auch die Zentralstelle für Fi-   rechnet wird.
           nanztransaktionsuntersuchungen (FIU) müsse
           besser ausgestattet werden, um die Verdachts-
           meldungen effektiv auswerten und Datenana-
           lysen auch zu internationalen Geldwäschefällen
           durchführen zu können.

           HSBC zeigt Ermittlern
           verdächtige Huawei-
           Transaktionen an

           Auf einem Konto des Telekomausrüster Hua-
           wei bei der Bank HSBC Holdings sind offenbar
           „verdächtige“ Transaktionen entdeckt worden.
           Diese habe jener Aufseher bei der Bank gefun-
           den, der die Einhaltung der Bestimmungen
           zur Unterdrückung von Geldwäsche bei HSBC
           überwacht, berichten mehrere Informanten. Der
           Kontrolleur habe die Transaktionen den Ermitt-
           lern gemeldet, die die Finanzchefin des chine-
           sischen Unternehmens im Visier hatten. Meng
           Wanzhou war am 1. Dezember im kanadischen
           Vancouver verhaftet worden. Der Vorwurf, den
           US-amerikanische Behörden gegen sie erheben,
           lautet auf Verletzung der Sanktionen gegen den
           Iran. Die Ermittler fordern nun die Ausliefe-
           rung, damit sich die Managerin vor einem Ge-
           richt in New York verantworten kann.

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019                                                                     12
PERSONALIA

           Ingo Speich wechselt zur
           Deka

           Ingo Speich wechselt Anfang April zur Deka In-      Speich untersteht direkt dem Vorsitzenden der
           vestment und wird Leiter Nachhaltigkeit und         Geschäftsführung, Stefan Keitel, der dem Fonds-
           Corporate Governance. Er kommt von Union            manager eine hohe Reputation und Glaubwür-
           Investment, wo er noch im Portfoliomanagement       digkeit im Markt bescheinigte. Der gelernte
           das Team Nachhaltigkeit und Engagement leitet.      Bankkaufmann ist Mitglied der Corporate Gover-
           Mit der Verpflichtung von Speich soll der weitere   nance-Kommission der DVFA, CFA Charterhol-
           Ausbau der Corporate-Governance-Aktivitäten         der und besitzt einen Abschluss als Diplom-Kauf-
           der Deka forciert werden. Darüber hinaus wird       mann der Universität Trier sowie einen MBA der
           er für den Ausbau aller Nachhaltigkeitsaktivitä-    European Business School in Oestrich-Winkel
           ten des Unternehmens zuständig sein.                und der Durham University.

                                                         Zertifikatslehrgang

                                                         Datenschutzbeauftragte/r
                                                         für Kreditinstitute
                                                         26. – 27. März 2019 in Köln

                                                                                                                  Jetezldten
               t Zertifikat
             mi

      In diesem Lehrgang kann                                                                                     anm
     ein Zertifikat „Datenschutz-                          Anmeldung und Information:
   beauftragte/r für Kreditinstitute“
           erworben werden.                                Stefan Lödorf, Telefon: 0221/5490-133 oder
                                                           events@bank-verlag.de
            m                    t                         Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln
                it Z
                     e rtifi k a
bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019                                                                        13
TERMINE / IMPRESSUM

           Termine                                          Save the Date!
                                                            OpRisk Forum
                                                            Termin: 15. Mai 2019
                                                            Ort:     Köln
           1. Forum Bankaufsichtsrecht
           Termin: 30. Januar 2019
                                                            Zertifikatslehrgang
           Ort:     Köln
                                                            „Geldwäschebeauftragte/r“
                                                            Termin: 20. bis 24. Mai 2019
           Fachtagung „Compliance 2019“                     Ort:      Köln
           Termin: 7. Februar 2019
           Ort:    Köln
                                                            Save the Date!
                                                            RepRisk Forum
           Webinar                                          Termin: 13. November 2019
           „Individuelle Datenverarbeitung (IDV):           Ort:     Köln
           Regulatorische Anforderungen und ihre
           Umsetzung in der Praxis“                         Impressum
           Termin: 18. Februar 2019
                                                            Verlag und Redaktion:                           Layout & Satz:
                                                            Bank-Verlag GmbH                                Cathrin Schmitz
           Fachkonferenz                                    Postfach 450209, 50877 Köln                     Tel. 0221/54 90-132
           „Zahlungsverkehr der Zukunft“                    Wendelinstraße 1, 50933 Köln                    E-Mail: cathrin.schmitz@
                                                                                                            bank-verlag.de
           Termin: 20. Februar 2019                         Tel. 0221/54 90-0
           Ort:     Köln                                    Fax 0221/54 90-315                              Mediaberatung:
                                                            E-Mail: medien@bank-verlag.de                   Katrin Frese
                                                                                                            Tel. 0221/54 90-327
           Workshop                                         Geschäftsführer:
                                                                                                            E-Mail: katrin.frese@
                                                            Wilhelm Niehoff (Sprecher)
           „Risikokultur gemäß der 5. MaRisk-Novelle“                                                       bank-verlag.de
                                                            Michael Eichler
           Termin: 26. Februar 2019                         Matthias Strobel                                Redaktion:
           Ort:     Köln                                                                                    Anja U. Kraus
                                                            Objektleitung:
                                                                                                            Tel. 0221/54 90-542
                                                            Bernd Tretow
                                                                                                            E-Mail: anja.kraus@
           Webinar                                                                                          bank-verlag.de
           „Risikoprofiling mit Anlegern“                                                                   Dogan Michael Ulusoy
           Termin: 19. März 2019                                                                            Tel. 0221/54 90-519
                                                                                                            E-Mail:
                                                                                                            dogan-michael.ulusoy@
           Zertifikatslehrgang                                                                              bank-verlag.de
           „Datenschutzbeauftragte/r für Kreditinstitute“
           Termin: 26. bis 27. März 2019                    Erscheinungsweise: 10 x jährlich
           Ort:      Köln                                   Der nächste bank&compliance-Monatsbrief 2-2019 erscheint in
                                                            der KW 08.

           Save the Date!                                   ISSN: 2195-4488
                                                            Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags
           Intensivseminar: CRR II und Basel IV             vervielfältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Ver-
           Termin: 10. April 2019                           vielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel-
                                                            fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt,
           Ort:     Köln                                    die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
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                                                            Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für
           „Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) für    die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft
                                                            verantwortlich. Die Redaktion stützt sich neben der Eigenberichterstattung auch auf
           Kreditinstitute“                                 international tätige Journalisten, insbesondere der Nachrichtenagentur Dow Jones
           Termin: 7. bis 10. Mai 2019                      News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Ver-
                                                            zögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.
           Ort:      Köln

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019                                                                                                      14
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