Bank&compliance-Monatsbrief - bank and compliance
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bank&compliance-Monatsbrief Ausgabe 1/2019 Inhaltsverzeichnis Bitcoin-Entscheidung des Berliner Kammergerichts: Erst ein Regulierungsrahmen schafft das notwendige Vertrauen für Kryptowährungen 3 News 8 Personalia 13 Termine/Impressum 14 Autoren: Maria Armental, Max Bernhard, Anja U. Kraus, Samuel Rubenfeld, Andrew Scurria, Dogan Michael Ulusoy u.a.
Sponsoren Fachtagung Compliance 2019 Donnerstag, 7. Februar 2019 in Köln Eine Vielzahl Compliance-relevanter Vorgaben tritt Anfang 2019 in Kraft oder ist im neuen Jahr anzuwenden. Dies ist eine Herausforderung – nicht nur für die Compliance, sondern auch für die angrenzenden Bereiche. Einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie ausgewählte Umsetzungsschwerpunkte vermittelt Ihnen unsere Fachtagung „Compliance 2019“ am Donnerstag, 7. Februar 2019, 09:30 bis 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Bank-Verlags in Köln. Freuen Sie sich auf interessante Vorträge und einen spannenden Austausch, u. a. zu den folgenden Themen: Anforderungen an Product Governance nach BT 5 MaComp Neue MaDepot und Funktion des Single Officers t Novellierungen zum GWG Jetz den Transaktionsmonitoring unterstützt durch künstliche Intelligenz nm el s@ Regulierung virtueller Währungen a event ag.de l Auslagerung an Cloud-Anbieter nk-ver ba Automatisierung von Compliance-Kontrollen Nähere Informationen zum Programmablauf finden Sie auf unserer Website: www.compliance-fachtagung.de. Anmeldung und Information: Stefan Lödorf, Telefon: 0221/5490-133 oder events@bank-verlag.de Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln | www.compliance-fachtagung.de www.compliance-fachtagung.de
FACHBEITRAG © iStockphoto.com/arturbo Bitcoin-Entscheidung des Berliner Kammergerichts Erst ein Regulierungsrahmen schafft das notwendige Vertrauen für Kryptowährungen In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: (4) 161 Ss 28/18 (35/18)) im Herbst entschieden, dass Bitcoins weder Finanzinstrumente, noch Rech- nungseinheiten oder elektronisches Geld sind. Der Handel mit der Kryptowährung unterliegt daher nach Ansicht der Berliner Richter nicht den aufsichtsrechtlichen Erlaubnispflichten des Kreditwesengesetzes (KWG). Angeklagt war der Betreiber einer Handelsplatt- ihrer bisherigen Verwaltungspraxis, die bereits form für Bitcoins. Da er hierzu keine Erlaub- vor Jahren mit dem Bundesfinanzministerium nis der BaFin besaß, hatte ihn das Amtsgericht abgestimmt wurde, festzuhalten. Tiergarten noch gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KWG zu einer Geldstrafe verurteilt. Während Eins offenbart der Berliner Richterspruch aber die Krypto-Community die Entscheidung vor- dennoch: Der Gesetzgeber hat es versäumt, eilig als eine Art Befreiungsschlag feierte, ist sich einer Finanzinnovation mit wachsender einschränkend anzumerken, dass der Fall ein Bedeutung – und in Anbetracht jüngerer Kurs- Strafverfahren betraf und – soweit ersichtlich verwerfungen auch wachsender Risiken – früh- – bislang weder andere Oberlandesgerichte zeitig anzunehmen. Kryptowährungen und oder der Bundesgerichtshof noch Verwaltungs- vergleichbare Finanzinnovationen bräuchten gerichte zu dieser Frage Stellung genommen aber dringend eine angemessene Regulierung, haben. Die BaFin hat überdies rasch erklärt, an auch im eigenen Interesse der Anbieter. bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 3
FACHBEITRAG Nachvollziehbare Argumente auf Aufgrund der Neuartigkeit des Phänomens beiden Seiten Kryptowährungen und seiner wachsenden Be- Bereits vor der Entscheidung der Berliner Rich- deutung wäre es aber Sache des Gesetzgebers ter war die Einstufung von Kryptowährungen gewesen, sich der Regulierung von Kryptowäh- als Rechnungseinheit durch die Finanzaufsicht rungen anzunehmen, zumal es sich mit Blick auf umstritten. Jedoch lassen sich sowohl für die die Marktkapitalisierung um einen weltumspan- Sichtweise der BaFin als auch für die des Ge- nenden dreistelligen Milliardenmarkt handelt. richts valide Argumente anführen. Das Gericht argumentierte beispielsweise, dass Bitcoins noch gar nicht existierten, als der Ge- Regulatorischer Rahmen eher setzgeber 1997 im Zuge der Umsetzung eu- Qualitätstreiber als Hemmschuh ropäischer bank- und wertpapierrechtlicher Nun mögen Befürworter eines liberaleren Regu- Vorschriften die von der BaFin als einschlägig lierungs- oder Deregulierungsansatzes entgeg- betrachtete Kategorie der „Rechnungseinheit“ nen, dass mehr Staat Finanzinnovationen im gleichsam als nationalen Sonderweg schuf. Keim zu ersticken vermag und Nachteile im Auch fehlten – Stichwort Dezentralität – ein internationalen Wettbewerb mit sich bringen staatlicher bzw. zentraler Emittent und eine könnte. Rechtsunsicherheit kann für die Ent- Aufsicht, sodass Bitcoins mit keiner Währung wicklung neuartiger Produkte und Dienstleis- oder einem Geldzahlungsmittel vergleichbar tungen aber mindestens genauso hemmend sein seien. Gegen die Gleichsetzung mit Währun- wie Regulierung. gen spräche zudem der Umstand, dass Bitcoins Es ist ja kein Geheimnis, dass im Bereich der nicht „in einem Währungsraum kraft Gesetzes Kryptowährungen durchaus unseriöse Akteure von jedermann zur rechtswirksamen Erfüllung und Geschäftsmodelle anzutreffen sind. Vor die- geschuldeter Leistungen akzeptiert“ würden. sem Hintergrund dürfte es für redliche Marktteil- Für die BaFin dürfte bei ihrer Positionierung nehmer eher hilfreich sein, wenn sie einer ange- hingegen eine Rolle gespielt haben, dass erst messenen Regulierung unterworfen werden. Ein eine entsprechende Einstufung von Kryp- frühzeitiges Eingreifen des Gesetzgebers bringt towährungen ihr den Einsatz des bankauf- hier zweierlei Vorteile: Akteure kennen einerseits sichtsrechtlichen Instrumentariums, einschließ- die gegebenen Rahmenbedingungen und Gren- lich der Erlaubnispflichten, in den Bereich der zen von Anfang an, andererseits baut die Aufsicht Kryptowährungen ermöglichte. schon in initialen Entwicklungsstadien wichtiges Verwunderlich ist die Sichtweise der Aufsicht Know-how auf und kann den Markt in späteren nicht. Letztlich hat der Gesetzgeber die BaFin Stadien angemessener begleiten. durch seine eigene Untätigkeit gerade dazu ge- zwungen, ein völlig neuartiges Phänomen in Dass Finanzinnovationen im digitalen Zeital- Kategorien eines Regelungswerks einzustufen, ter an Ländergrenzen nicht Halt machen, sollte bei dessen Schaffung die erst ab dem Jahr 2010 ebenfalls von Anfang an Berücksichtigung fin- gehandelten Kryptowährungen schlicht nicht den. So führt in Bezug auf die Regulierung von bedacht werden konnten. Dass die Aufsicht in Kryptowährungen die Abwesenheit einer ko- einer solchen Situation eher zu einer vorsich- ordinierten Vorgehensweise auf europäischer tig-restriktiven Vorgehensweise neigt, ist nicht Ebene heute zu einer heillosen Zersplitterung der überraschend und im Ergebnis auch rechtspoli- Rechtslage unter den EU-Mitgliedsstaaten. Dies tisch wünschenswert. ist einer behutsamen und regulatorisch begleite- bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 5
FACHBEITRAG ten Entwicklung von Innovationen nicht förder- zu dem die Verwaltungspraxis der BaFin führt, lich. Die Regulierung von Finanzinnovationen nämlich Erlaubnis- sowie Organisations- und wie Kryptowährungen sollte daher europäisch Verhaltenspflichten für entsprechende Akteure koordiniert erfolgen. bzw. Dienstleister. Rechtspolitisch wäre es ohnehin nicht überra- Möglicher europäischer Regulie- schend, wenn zunächst der nationale Gesetzge- rungsrahmen ber auf die Entscheidung des Kammergerichts Dies könnte etwa durch eine Ergänzung des De- schlicht mit einer gesetzgeberische „Klarstellung“ finitionskatalogs der „Finanzinstrumente“ in der reagieren würde, nach der sich die bisherige Ver- EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) geschehen. waltungspraxis der BaFin dann auf verlässliche- Hier könnte den bislang anerkannten Kategorien, rer gesetzlicher Grundlage fortsetzen ließe. Dies die etwa übertragbare Wertpapiere, Investment- wäre nicht nur im Interesse des Anleger- und fondsanteile oder Derivate umfassen, eine neue Marktschutzes aus regulatorischer Perspektive Kategorie der „virtuellen Währung“ hinzugefügt angezeigt. werden. Dieser Begriff könnte alle nicht von zentralen Fazit Stellen emittierte Werteinheiten erfassen, die als Eine Klarstellung der Voraussetzungen und Tauschmittel akzeptiert und elektronisch über- Grenzen aufsichtsrechtlicher Erlaubnispflichten tragen, gespeichert und gehandelt werden kön- im Bereich der Kryptowährungen erschiene, wie nen. Dies böte sich aus zwei Gründen an: Zum das Kammergericht zu Recht anmahnte, ange- einen handelt es sich bei dieser Definition um sichts der Strafbewehrung von Verstößen schon den zentralen Referenzpunkt des – zunehmend aus rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Er- vollharmonisierten – EU-Finanzmarktrechts und wägungen geboten. Angesichts der umfassenden würde damit zahlreiche Akteure im Interesse des Harmonisierung des Finanzmarktaufsichtsrechts Anleger- und Marktschutzes handelsbezogenen in der Europäischen Union sollte aber tunlichst Folgepflichten unterwerfen. Zum anderen würde bald auch auf europäischer Ebene rechtliche Klar- dies künftige geldwäscherechtliche Anforderun- heit in der aufsichtsrechtlichen Behandlung von gen flankieren, indem der bereits in der novellier- Kryptowährungen und diesbezüglicher Dienst- ten EU-Geldwäscherichtlinie verankerte Begriff leistungen geschaffen werden. der „virtuellen Währung“ durch bankaufsichts- rechtliche Pflichten komplettiert würde. Autoren Dies ließe auch aus kriminalpräventiver Sicht Dr. Christian Schmies ist Partner bei hoffen, dass sich Marktstrukturen professiona- Hengeler Mueller in Frankfurt. Er be- lisieren und steigender Compliance-Druck auf rät Unternehmen umfassend zu Fra- gen des Investmentrechts, Bankauf- die Akteure eine Marktbereinigung begünstigen sichtsrechts, Zahlungsdienste- und könnten. Gleichzeitig würde eine europäisch Kapitalmarktrechts. einheitliche Regulierung von Kryptowährungen Dienstleistern in diesem Gebiet die Vorteile des Dr. Tobias Wohlfarth ist als Asso- europäischen Passes eröffnen. ciate in der gleichen Kanzlei tätig. Er berät Unternehmen der Finanz- branche auf den Gebieten des In der konkreten Ausgestaltung dürfte eine sach- Bankaufsichts-, Investment- und gerechte Regulierung von Kryptowährungen Kapitalmarktrechts sowie zu gesell- weitgehend mit dem Regime vergleichbar sein, schaftsrechtlichen Fragen. bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 6
• Gefährdungsanalyse • Know Your Customer • Geldwäschebekämpfung • Verhinderung von Terrorismus- finanzierung • Tax Compliance & Reporting Unser Fokus ist die nachhaltige Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Wir helfen Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen, Compliance-Pflichten zu erfüllen und Reputationsschäden zu vermeiden. Unsere Siron® Anti-Financial Crime Solutions Suite umfasst ein komplettes, modulares Lösungsangebot mit hoher Funktionstiefe. Es folgt konsequent dem risikobasierten Ansatz und unterstützt alle Phasen des Compliance-Prozesses mit integrierten Lösungsmodulen: von der individuellen Gefährdungsanalyse und kontinuierlichen Risikokategorisierung über das Monitoring von Transaktionen und Verhaltensmustern bis hin zum zentralen Case Management inklusive Risiko- und Compliance-Dashboards. FICO TONBELLER ist eine Tochtergesellschaft der Fair Isaac Corporation (FICO), dem weltweit führenden Anbieter von Predictive Analytics und Softwarelösungen für Entscheidungsmanagement. www.tonbeller.com | www.fico.com
NEWS Autobanken büßen für analysieren und behalte sich das Recht vor, gegen Kartellbildung die Entscheidung Berufung einzulegen. Daimler habe mit seinem Kronzeugenantrag eine Geldbuße von mehr als 60 Mio. Euro vermieden, so die Regulierungsbehörde weiter. Ein Daimler- Sprecher bestätigte, dass das Unternehmen einen Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt und uneingeschränkt mit den Ermittlern zusammen- gearbeitet habe. Von den übrigen Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. © iStockphoto.com/Arand Gläubiger verklagen die HSH Nordbank Eine Gruppe Anleihegläubiger verklagt die HSH Italiens Wettbewerbsaufsicht hat mehrere Au- Nordbank AG beim Landgericht Kiel. Die Kläger tomobilhersteller und ihre Banktöchter in dem argumentieren, die ehemalige Landesbank habe Land mit einer Geldstrafe von insgesamt rund sie mit „finanziellen Winkelzügen“ um 1,4 Mrd. 678 Mio. Euro belegt. Sie ahnde damit ein mehr Euro ärmer gemacht. Hingegen hätten die Finan- als zehn Jahre währendes Autofinanzierungs- zinvestoren, die das Geldhaus gekauft haben, da- kartell, teilte die Behörde mit. Das Kartell soll von profitiert. zwischen 2003 und 2017 aktiv gewesen sein. Die HSH war November privatisiert worden. Beteiligt waren laut Wettbewerbsaufsicht BMW, Dabei hatten Beteiligungsgesellschaften aus den Daimler, Fiat Chrysler Automobiles, Ford, Ge- USA 1 Mrd. Euro für das Geldhaus bezahlt. Mit neral Motors, Renault, Peugeot, Toyota Motor, dem Verkauf entging die HSH ihrer Liquidie- Volkswagen sowie zwei Wirtschaftsverbände rung, denn die Bank musste wegen hoher Verlus- und die Santander Consumer Bank SpA. te aus der Schiffsfinanzierung vom Staat gerettet Die Untersuchung, die nach einem Kronzeugen- werden. Die Kläger sagen nun, die Landesbank antrag von Daimler aufgenommen wurde, ergab habe über viele Jahre hinweg Handlungen vorge- nach Angaben der Behörde eine „komplexe und nommen, deren alleiniger Zweck augenscheinlich anhaltende Vereinbarung über den Austausch darin bestand, die Anleihen unzulässig herunter- sensibler Informationen über aktuelle und zu- zuschreiben. Die Anleihegläubiger fordern nun künftige Mengen und Preise” über Kredite und wieder die Hochschreibung der Tier-1-Anleihen andere Kfz-Finanzierungsprodukte. Am härtes- auf ihren Nennwert sowie Schadensersatz für un- ten traf die Strafe mit rund 178,9 Mio. Euro Fiat rechtmäßig entgangene Zinszahlungen. Chrysler, gefolgt von Volkswagen und Renault, Ein HSH-Sprecher sagte, die Bank habe die Kla- die mit 165,0 bzw. 125,2 Mio. Euro belegt wur- ge noch nicht zugestellt bekommen. Die von den den. BMW muss 71,6 Mio. Euro zahlen. Von dem Klägern vorgebrachten Argumente entbehrten Münchener Autobauer hieß es dazu, er wolle die jedoch jeder Grundlage. von der Behörde angegebenen Gründe im Detail bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 8
NEWS EU hat Banken wegen teilte mit, die UBS habe ein Gesetz, das die Mel- Anleihekartell im Visier dung verdächtiger Transaktionen vorschreibt, in einem 13-jährigen Zeitraum bis zum Jahr 2017 missachtet. Das EU-Kartellamt nimmt Medienberichten Händler hätten für Kunden Bankengeschäfte wie zufolge vier Banken wegen des Verdachts auf Überweisungen oder das Ausstellen von Schecks Absprachen beim Handel mit Dollar-Anleihen veranlasst, dabei sei aber nicht das Programm ins Visier. Die Kommission verdächtigt die Ban- zur Verhinderung von Geldwäsche eingebunden ken demnach, im Zeitraum von 2009 bis 2015 gewesen. Die Schweizer Bank habe zugestimmt, mehrfach sensible Geschäftsinformationen aus- jeweils 5 Mio. Dollar Strafe an die Börsenaufsicht getauscht und sich in Bezug auf die Preise abge- SEC, das Finanzministerium und den Regulie- sprochen zu haben. Die entsprechenden Kontak- rer Financial Industry Regulatory Authority zu te seien hauptsächlich über Online-Chatrooms überweisen. Ein UBS-Sprecher sagte, die Bank sei erfolgt. Sollte sich die vorläufige Auffassung der erfreut darüber, die Angelegenheit nun aus der Kommission bestätigen, würde das Verhalten Welt schaffen zu können. einen Verstoß gegen die EU-Vorschriften darstel- len. Diese untersagen wettbewerbswidrige Ge- schäftspraktiken wie Preisabsprachen. Die Absprachen bezogen sich den Angaben zu- folge auf den Handel mit supranationalen, staat- Task Force von LKA lichen sowie halbstaatlichen Anleihen (SSA-An- und Ministerien gegen leihen) in Dollar. Die betroffenen Institute seien Geldwäsche von der Kommission darüber informiert worden, dass sie damit womöglich gegen EU-Kartellvor- schriften verstoßen hätten. Die EU gab nicht be- Mit gebündeltem Sachverstand kämpfen in kannt, um welche Institute es sich handelt. Die Nordrhein-Westfalen nun das Landeskrimi- Deutsche Bank, einer der größten Anleihehändler nalamt und drei Ministerien gemeinsam gegen der Welt, erklärte den Berichten zufolge, nicht mit Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Ter- einer Strafe zu rechnen. Da es sich um ein laufen- rorismusfinanzierung. Die neue Task Force sei des Verfahren handele, wolle man zu dem Ver- bislang bundesweit einzigartig, sagten die Minis- fahren keinen weiteren Kommentar abgeben. ter Lutz Lienenkämper (Finanzen), Herbert Reul (Inneres) und Peter Biesenbach (Justiz) bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung im Düsseldorfer LKA. UBS zahlt 15 Mio. US- Die Ressortchefs reagieren damit auf die zuneh- mende internationale Vernetzung der Terroristen. Dollar Strafe Gemeinsam könnten Staatsanwaltschaften, Steu- erfahndung, Polizei und IT-Spezialisten effizient Schwächen im eigenen Programm zur Verhinde- zusammenarbeiten, sagte Lutz Lienenkämper. rung von Geldwäsche haben der UBS nun eine „Wenn Straftäter immer flexibler werden, dür- Strafe in Höhe von insgesamt 15 Mio. US-Dollar fen sich Ermittler nicht weiter im Klein-Klein der eingebracht. Das U.S. Treasury Department's Fi- Kästchenkunde verheddern“, ergänzte Herbert nancial Crimes Enforcement Network (Fincen) Reul. Die Finanzverwaltung hilft beispielsweise bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 9
NEWS bei Ermittlungen in staatsschutzrelevanten De- Anwendung und liktfeldern mit steuerstrafrechtlicher Relevanz. Im für die Task Force neu errichteten Dezernat 16 Auslegung des des LKA beteiligt sich die NRW-Steuerfahndung Geldwäschegesetzes an Ermittlungen in den Bereichen gewerbsmäßi- ge Geldwäsche, Clankriminalität, organisierter Geldwäsche ist nicht mehr nur ein Thema, das Sozialleistungsmissbrauch sowie an Fällen, die „Bananenrepubliken“ oder Offshore-Gebiete im Zusammenhang mit „Problemimmobilien“ betrifft. Auch innerhalb der EU wurden in den stehen. Darüber hinaus unterstützen die Fachleu- letzten Jahren mehrfach Geldwäsche-Fälle bei te aus der Finanzverwaltung Cybercrime-Fahn- Banken bekannt, selbst in Deutschland. „Es sind dungsmaßnahmen. bewegte Zeiten für die Geldwäschepräventi- Für die Task Force stehen insgesamt 58 Stellen on“, sagte BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten zur Verfügung, die sukzessive besetzt werden. Pötzsch im Rahmen der Geldwäsche-Fachtagung Das Innenministerium entsendet dazu 14 erfah- der BaFin im Bonner World Conference Center. rene Ermittler, die kriminalpolizeiliche Expertise Mehr als 500 Branchenvertreter konnten sich dort in das Ermittlerteam einbringen. Außerdem stellt mit den Aufsehern über wichtige Fragen der Geld- das Ministerium die Büroräume für die Task wäscheprävention auszutauschen. Die Finanz- Force im LKA zur Verfügung. dienstleistungsaufsicht werde alles daransetzen, Justizminister Biesenbach kündigte an, Krimina- die Sachverhalte, die den Vorwürfen zugrunde lität mit einer Null-Toleranz-Politik zu begegnen. liegen, aufzuklären und – falls erforderlich – die „Wenn sich Kriminelle zur Begehung ihrer Taten notwendigen Maßnahmen ergreifen, versicherte besonders organisieren, müssen wir dies auch Pötzsch. Er forderte eine vollständige Harmoni- tun.“ Die Task Force werde kriminelle Strukturen sierung der Vorgaben zum Thema Geldwäsche aufklären, um den Straftätern das Handwerk zu in Europa, eine „Mindestharmonisierung“ reiche legen und ihre Geldquellen auszutrocknen; ver- nicht aus, und wer die Geldwäscheprävention als schleierte Straftaten sollen aufgedeckt und den weniger bedeutsam bezeichne oder meine, dabei Tätern die Fortsetzung ihrer kriminellen Arbeit könne gespart werden, sei nicht auf der Höhe der erschwert werden. Zu diesem Zweck werden im Zeit. Landeskriminalamt zwei besonders erfahrene Olaf Rachstein vom Bundesministerium der Staatsanwälte als zentrale Koordinatoren angesie- Finanzen erklärte den Konferenzteilnehmern, delt. Landesweit werden darüber hinaus sieben welche Änderungen durch die Umsetzung der Staatsanwälte bei der Zentral- und Ansprechstel- Fünften Geldwäscherichtlinie zu erwarten sind. le Cybercrime, der Zentralen Organisationsstelle Christof Schulte, Leiter der Zentralstelle für Fi- für Vermögensabschöpfung, der Zentralstelle nanztransaktionsmeldungen (FIU) berichtete, Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen so- welche Fragen die noch im Aufbau befindliche wie den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Financial Intelligence Unit derzeit vorrangig be- Wirtschaftsstrafsachen als Ansprechpartner be- schäftigen. Die beim Zoll angesiedelte Stelle ist nannt. So sei eine Verzahnung der Arbeit der ge- für die Entgegennahme, Sammlung und Auswer- meinsamen Einheit mit den Staatsanwaltschaften tung von Meldungen der Verpflichteten über Ver- vor Ort sichergestellt. dachtsfälle im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig. bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 10
NEWS Künftig gibt es fiktive Immobilien sind für wirtschaftlich Berechtigte Geldwäsche attraktiv Im Rahmen der Geldwäscheprävention stellt sich Nicht nur in Zeiten der Wohnungsknappheit für Behörden die Frage, welcher wirtschaftlich erweist sich das Geschäft mit Immobilien in der Berechtigte sich hinter einer Firma verbirgt, ge- Bundesrepublik als lukrativ. Kriminelle wis- gen die ermittelt wird. Für die Fahnder ist es oft sen, wie sie die prekäre Lage vieler Mieter aus- schwierig, die betreffende Person zu ermitteln. nutzen können. Im hiesigen Immobilienmarkt Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern, hat dürften jährlich mehrere Milliarden Euro von die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- Korrupten gewaschen werden. Schätzungen zu- sicht (BaFin) konkretisierende Auslegungs- und folge werden 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz Vermögenswerte in Immobilien investiert. Zu (GwG) veröffentlicht. diesem Resultat kommt eine Studie der Anti- Demnach gelten qua Fiktion gesetzliche Ver- korruptionsorganisation Transparency Interna- treter, geschäftsführende Gesellschafter oder tional Deutschland e.V. Partner des Vertragspartners als wirtschaftlich „Es gibt ein massives Problem mit Geldwäsche Berechtigte. Zudem verdeutlicht die BaFin die bei Immobilien in Deutschland. Die geltenden Pflichten im Zusammenhang mit der Identifi- Gesetze und die Ausstattung der Ermittlungsbe- zierung der Person. Mit der Veröffentlichung hörden stehen auch angesichts der Grenzenlo- kommt die Behörde ihrem gesetzlichen Auftrag sigkeit internationaler Finanzströme in keinem nach. Verhältnis dazu“, erklärte Edda Müller, Vor- Nachdem die Anzeigen wegen des Verdachts sitzende von Transparency Deutschland. Laut auf Geldwäsche in Deutschland über Jahre ge- Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler stiegen sind, hat sich dieser Trend zuletzt nicht und Anwälte Verdachtsmeldungen abgeben. fortgesetzt: Die Zahl der Verdachtsanzeigen „Die Meldezahlen der letzten Jahre zeigen: fiel nach Angaben der Polizei im Jahr 2017 auf Die entscheidenden Akteure melden praktisch 10.015 Fälle. keine Fälle und tragen damit kaum zur Geld- Geldwäsche wird laut Bundeskriminalamt wäschebekämpfung bei. Für Notare muss bei (BKA) nach deutschem Strafrecht mit einer Frei- Verdachtsmeldungen in typisierten Fällen die heitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Schweigepflicht aufgehoben werden,“ betonte und in besonders schweren Fällen mit einer Müller. Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Studie: Transparenzregister hat zu viele Schlupflöcher Wie die Organisation weiter mitteilte, prüfen Immobilienmakler und Anwälte nur unzurei- chend, ob ihre Kunden politisch exponierte Per- sonen sind. Damit die zusätzlichen gesetzlichen Prüfpflichten zur Mittelherkunft eingehalten werden könnten, müsste vor allem die Bundes- bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 11
NEWS notarkammer ihren Mitgliedern einen Zugang HSBC selbst kooperiere mit den Ermittlern und zu professionellen Datenbanken ermöglichen. sei nicht Gegenstand der Untersuchung, hieß es Das 2017 eingeführte Transparenzregister der von den Informanten weiter. Die USA verdäch- wahren wirtschaftlichen Eigentümer reiche tigen den chinesischen Telekomausrüster auch nicht aus, um echte Transparenz herzustellen. der Beihilfe zur Spionage. Die Verhaftung der Das Register habe noch zu viele Schlupflöcher. Huawei-Finanzchefin hatte Schockwellen an Die beschlossene Digitalisierung und Zentra- den Börsen rund um den Globus ausgelöst, weil lisierung der Grundbücher durch die Bundes- in deren Folge wieder mit einer Verschärfung länder müsse rasch umgesetzt werden, forderte des Konflikts zwischen den USA und China ge- die Organisation. Auch die Zentralstelle für Fi- rechnet wird. nanztransaktionsuntersuchungen (FIU) müsse besser ausgestattet werden, um die Verdachts- meldungen effektiv auswerten und Datenana- lysen auch zu internationalen Geldwäschefällen durchführen zu können. HSBC zeigt Ermittlern verdächtige Huawei- Transaktionen an Auf einem Konto des Telekomausrüster Hua- wei bei der Bank HSBC Holdings sind offenbar „verdächtige“ Transaktionen entdeckt worden. Diese habe jener Aufseher bei der Bank gefun- den, der die Einhaltung der Bestimmungen zur Unterdrückung von Geldwäsche bei HSBC überwacht, berichten mehrere Informanten. Der Kontrolleur habe die Transaktionen den Ermitt- lern gemeldet, die die Finanzchefin des chine- sischen Unternehmens im Visier hatten. Meng Wanzhou war am 1. Dezember im kanadischen Vancouver verhaftet worden. Der Vorwurf, den US-amerikanische Behörden gegen sie erheben, lautet auf Verletzung der Sanktionen gegen den Iran. Die Ermittler fordern nun die Ausliefe- rung, damit sich die Managerin vor einem Ge- richt in New York verantworten kann. bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 12
PERSONALIA Ingo Speich wechselt zur Deka Ingo Speich wechselt Anfang April zur Deka In- Speich untersteht direkt dem Vorsitzenden der vestment und wird Leiter Nachhaltigkeit und Geschäftsführung, Stefan Keitel, der dem Fonds- Corporate Governance. Er kommt von Union manager eine hohe Reputation und Glaubwür- Investment, wo er noch im Portfoliomanagement digkeit im Markt bescheinigte. Der gelernte das Team Nachhaltigkeit und Engagement leitet. Bankkaufmann ist Mitglied der Corporate Gover- Mit der Verpflichtung von Speich soll der weitere nance-Kommission der DVFA, CFA Charterhol- Ausbau der Corporate-Governance-Aktivitäten der und besitzt einen Abschluss als Diplom-Kauf- der Deka forciert werden. Darüber hinaus wird mann der Universität Trier sowie einen MBA der er für den Ausbau aller Nachhaltigkeitsaktivitä- European Business School in Oestrich-Winkel ten des Unternehmens zuständig sein. und der Durham University. Zertifikatslehrgang Datenschutzbeauftragte/r für Kreditinstitute 26. – 27. März 2019 in Köln Jetezldten t Zertifikat mi In diesem Lehrgang kann anm ein Zertifikat „Datenschutz- Anmeldung und Information: beauftragte/r für Kreditinstitute“ erworben werden. Stefan Lödorf, Telefon: 0221/5490-133 oder events@bank-verlag.de m t Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln it Z e rtifi k a bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 13
TERMINE / IMPRESSUM Termine Save the Date! OpRisk Forum Termin: 15. Mai 2019 Ort: Köln 1. Forum Bankaufsichtsrecht Termin: 30. Januar 2019 Zertifikatslehrgang Ort: Köln „Geldwäschebeauftragte/r“ Termin: 20. bis 24. Mai 2019 Fachtagung „Compliance 2019“ Ort: Köln Termin: 7. Februar 2019 Ort: Köln Save the Date! RepRisk Forum Webinar Termin: 13. November 2019 „Individuelle Datenverarbeitung (IDV): Ort: Köln Regulatorische Anforderungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ Impressum Termin: 18. Februar 2019 Verlag und Redaktion: Layout & Satz: Bank-Verlag GmbH Cathrin Schmitz Fachkonferenz Postfach 450209, 50877 Köln Tel. 0221/54 90-132 „Zahlungsverkehr der Zukunft“ Wendelinstraße 1, 50933 Köln E-Mail: cathrin.schmitz@ bank-verlag.de Termin: 20. Februar 2019 Tel. 0221/54 90-0 Ort: Köln Fax 0221/54 90-315 Mediaberatung: E-Mail: medien@bank-verlag.de Katrin Frese Tel. 0221/54 90-327 Workshop Geschäftsführer: E-Mail: katrin.frese@ Wilhelm Niehoff (Sprecher) „Risikokultur gemäß der 5. MaRisk-Novelle“ bank-verlag.de Michael Eichler Termin: 26. Februar 2019 Matthias Strobel Redaktion: Ort: Köln Anja U. Kraus Objektleitung: Tel. 0221/54 90-542 Bernd Tretow E-Mail: anja.kraus@ Webinar bank-verlag.de „Risikoprofiling mit Anlegern“ Dogan Michael Ulusoy Termin: 19. März 2019 Tel. 0221/54 90-519 E-Mail: dogan-michael.ulusoy@ Zertifikatslehrgang bank-verlag.de „Datenschutzbeauftragte/r für Kreditinstitute“ Termin: 26. bis 27. März 2019 Erscheinungsweise: 10 x jährlich Ort: Köln Der nächste bank&compliance-Monatsbrief 2-2019 erscheint in der KW 08. Save the Date! ISSN: 2195-4488 Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags Intensivseminar: CRR II und Basel IV vervielfältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Ver- Termin: 10. April 2019 vielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel- fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, Ort: Köln die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abgedruckten Inhalte. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Empfehlungen sind keine Zertifikatslehrgang Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie anderer Finanz- oder Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für „Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) für die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft verantwortlich. Die Redaktion stützt sich neben der Eigenberichterstattung auch auf Kreditinstitute“ international tätige Journalisten, insbesondere der Nachrichtenagentur Dow Jones Termin: 7. bis 10. Mai 2019 News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Ver- zögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen. Ort: Köln bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 1/2019 14
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