Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen! - Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele - Landkreis Trier-Saarburg

 
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Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen! - Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele - Landkreis Trier-Saarburg
Donnerstag, 25. Februar 2021

         KREIS-NACHRICHTEN
                                                                                                      AUSGABE 08/2021
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen!
Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele

Diese drei Impfstoffe sind aktuell in Deutschland zugelassen und gelten als wirksam und sicher.

Am vergangenen Wochenende wurde im            Viren-Mutation B.1.1.7. gemeldet. Knapp        soll. So wurden in der vergangenen Wo-
Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt     ein Drittel aller Neuinfektionen gehen         che mehr als 100 Termine abgesagt oder
Trier mit jeweils 36 Neuinfektionen in        inzwischen auf diesen Virustyp zurück,         nicht wahrgenommen.
den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwoh-       der deutlich ansteckender sein soll als die
ner ein nahezu identischer Inzidenzwert       ursprüngliche Virusvariante. Rund 340          Die AstraZeneca-Impfungen befinden
gemeldet. Zuletzt waren die Neuinfekti-       Personen in Stadt und Kreis galten am          sich in Zehnergebinden. Nach Anbruch
onen wieder leicht angestiegen. Ob dies       Wochenende als infiziert, 15 Patienten         eines solchen Gebindes können die üb-
ein anhaltender Trend oder nur eine Mo-       wurden stationär behandelt.                    rigen Dosen noch sechs Stunden kühl
mentaufnahme ist, kann im Augenblick                                                         gelagert werden bis sie verbraucht wer-
schwer beurteilt werden. Sicher ist: die      Gesundheitsamt appelliert:                     den müssen. Die Impfkoordinatoren von
Mutationen des Corona-Virus sind auch         Impftermine wahrnehmen                         Stadt und Landkreis mussten bisher kei-
im Landkreis Trier-Saarburg angekom-                                                         ne Impfdosen vernichten, sondern ha-
men. Bis Sonntag wurden mehr als 80           Ähnlich wie aus anderen Regionen be-           ben kurzfristig Personen aus der Priorität
Nachweise der sogenannten britischen          richtet wird, werden auch im von der           1 gefunden, deren Impfungen vorgezo-
                                              Stadt Trier und dem Landkreis Trier-           gen werden konnten. Dies wird jedoch
      Aktuelle Informationen zur              Saarburg betriebenen Impfzentrum in            zunehmend schwieriger.
    Corona-Pandemie täglich unter             Trier derzeit viele Impftermine kurzfristig
       www.trier-saarburg.de                  abgesagt oder die Patienten erscheinen         Alle Impfstoffe schützen
      Termine zum Impfen unter                ohne Absage gar nicht. Es handelt sich         vor schweren Erkrankungen
       www.impftermin.rlp.de                  dabei fast ausschließlich um Termine,
         Tel. 0800 57 58 100                  bei denen Patienten der Wirkstoff des          Dr. Harald Michels, Leiter des Gesund-
                                              Herstellers AstraZeneca verimpft werden        heitsamtes der Kreisverwaltung, appel-
                                                                                             liert deshalb an alle Berechtigten, sich
                                                                                             auch mit dem Präparat von AstraZeneca
  Weiteres:
                                                                                             impfen zu lassen. „Die Wirksamkeit des
                                                                                             Impfstoffs bei einem Schema mit län-
      Seite 2 | Ferienprogramm: Anmeldung am 2. März                                         geren Zeitintervallen zwischen erster und
      Seite 2 | Amtliche Bekanntmachung                                                      zweiter Impfung ist deutlich besser, als
                                                                                             man vermutet. Bei einem längeren Impf-
      Seite 3 | Broschüre informiert über Freizeiten                                         schema im Abstand von neun bis zwölf
      Seite 3 | Sparkasse: Digitalisierung erhält Schub                                      Wochen lag die Impfeffektivität doch bei
      Seite 4/5 | Amtliche Bekanntmachung                                                    um die 90 Prozent. Der Impfstoff schützt
                                                                                             aber zu 100 Prozent vor schweren Verläu-
                                                                                             fen und Krankenhauseinweisungen“.
Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen! - Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                             Ausgabe 08 | 2021

Ferienprogramm: Digitale Anmeldung                                                                 Kreis-Nachrichten
Angebot der Kreisjugendpflege / Termin am 2. März nicht verpassen                                           Redaktion
Auch in diesem Jahr veranstaltet die         Bei der Platzvergabe wird der Eingang              Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Kreisjugendpflege Trier-Saarburg in den      der Anmeldung ausschlaggebend sein.                Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
ersten beiden Wochen der Sommerferi-         Ein Platzanspruch besteht nicht. Der                          Pressestelle
en vom 19. bis zum 30. Juli ein Ferienpro-   Andrang bei der Ferienaktion ist erfah-                      Verantwortlich
gramm. Aufgrund der Corona-Situation         rungsgemäß groß. Daher sollten die Kin-            Thomas Müller, Martina Bosch
wird wie im vergangenen Jahr ein Al-         der möglichst früh angemeldet werden.                  Tel. 0651-715 -240 / -406
ternativprogramm zum bekannten Fe-           Da zu Beginn des Anmeldevorgangs ein               Mail: presse@trier-saarburg.de
rienspaß angeboten. Die Anmeldungen          Zeitstempel gesetzt wird und dieses Jahr
dafür sind ab dem 2. März um 13 Uhr aus-
schließlich digital möglich. Der Link wird
                                             erstmalig bereits dort alle notwendigen
                                             Informationen zu den Kindern abgefragt         Lernmittelfreiheit
auf der Internetseite der Kreisjugendpfle-   werden, sollten Eltern und Sorgeberech-        Online-Antrag bis 15. März
ge unter www.jugendbildungswerkstatt.        tigte nach Möglichkeit die Kinder jeweils      Die Abgabefrist für den Antrag auf Lern-
de/seite /499949/2021 veröffentlicht.        selbst anmelden. Einen Anmeldezettel           mittelfreiheit (unentgeltliche Schul-
                                             wie in den Vorjahren wird es nicht geben.      buchausleihe) endet am 15. März 2021.
Leider kann aufgrund der Corona-Pande-                                                      Weitere Informationen und Online-
mie der Ferienspaß auch 2021 nicht wie       An der Ferienaktion teilnehmen können          Antrag stehen auf der Internetseite der
gewohnt angeboten werden. Entspre-           Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren.     Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter
chend der Corona-Verordnung und der          Sofern ein älteres Geschwisterkind dabei       www.trier-saarburg.de/ihr-anliegen/
notwendigen Hygienekonzepte müssen           ist, darf das jüngere Geschwisterkind be-      schulbuchausleihe zur Verfügung.
die Gruppen verkleinert werden. Außer-       reits im Alter von 7,5 Jahren (geboren vor
dem werden sie nicht wie gewohnt un-
terwegs sein, um Ausflüge zu unterneh-
                                             dem 1. März 2014) mitmachen. Teilneh-
                                             men können nur Kinder, die in den kom-
                                                                                                 Amtliche
men. Das Programm findet vielmehr an         pletten beiden Wochen dabei sind.               Bekanntmachung
elf Standorten im Kreis statt.
                                             Die Kosten belaufen sich für das erste                Sitzung Bauausschuss
Das bedeutet auch, dass die jungen           Kind auf 150 Euro. Fahren zwei oder mehr       Der Bauausschuss wurde zu einer Video-
Teilnehmer:innen nicht mit Bussen ab-        Kinder einer Familie mit, so betragen die      Sitzung einberufen für
geholt werden können. Wie 2020 können        Kosten insgesamt 190 Euro. Darin inbe-
die Eltern ihre Kinder zwischen 8 und        griffen sind die Betreuung der Kinder,          Donnerstag, 04.03.2021, 17:00 Uhr
9 Uhr zu den Standorten bringen und          Eintrittsgelder, Kosten für Kursleitungen
abends zwischen 16 und 17 Uhr dort           sowie eine Unfall- und Haftpflichtversi-       Die Sitzung findet aufgrund der aktuellen
abholen. Auf Basis der Hygienekonzepte       cherung. Eine Verpflegung der Kinder ist       Corona-Pandemie in Form einer Videokon-
muss die Anzahl der Teilnahmeplätze auf      durch die Erziehungsberechtigten durch         ferenz statt. Die Sitzung ist via Livestream
etwa 220 Kinder reduziert werden.            Proviant zu gewährleisten.                     für die Öffentlichkeit zugänglich. Wei-
                                                                                            tere Informationen zum Livestream sind
Umsteigen leicht gemacht                                                                    am Sitzungstag auf der Homepage des
                                                                                            Landkreises Trier-Saarburg (www.trier-
Mit einem VRT-Ticket Bus, RufBus und Bahn nutzen                                            saarburg.de) zu finden. Wir bitten Sie zu
Das wissen viele nicht: Wer mit einem        gekauften Ticket alle mög-                     beachten, dass der Livestream nur ab dem
VRT-Ticket unterwegs ist, kann mit dem       lichen Verkehrsmittel nutzen.                  öffentlichen Teil möglich ist.
gleichen Ticket sowohl Busse, RufBusse
als auch Züge nutzen. Und kann belie-        Gerade in den neuen Busnetzen ist das          Tagesordnung:
big umsteigen zwischen den einzelnen         Umsteigen zwischen einzelnen Linien
Verkehrsmitteln – ganz egal, ob etwa von     an sogenannten Anschlusshaltestellen           Nicht öffentlicher Teil
Bus auf Bus, RufBus auf Bus oder Bus auf     fester Bestandteil. Und das ist auch gut       1. Straßenbaumaßnahme
Bahn.                                        so, denn auf diese Weise stehen erheb-         2. Sanierungsmaßnahme
                                             lich mehr Verbindungen zu Verfügung.           3. Mitteilungen und Verschiedenes
Dabei gelten eigentlich nur zwei Bedin-
gungen: Erstens muss das Ticket für den      An diesen Haltestellen warten die mei-         Öffentlicher Teil ab ca. 17:15 Uhr
jeweiligen Gültigkeitsbereich gelöst wer-    sten der ankommenden und abfahren-             4. K 64 OD Gutweiler - Auftragsvergabe
den und zweitens gelten für EinzelTickets    den Busse beziehungsweise RufBusse             5. Sanierung der Wärmeversorgungsan-
jeglicher Art bestimmte zeitliche Vorga-     aufeinander. Aber auch an den Bahnhö-             lage Levana Schule Schweich - Auf-
ben (EinzelTickets der Preisstufen 1 bis     fen wie Trier, Wittlich oder Gerolstein sind      tragsvergabe TGA-Planung
3 gültig für eine Stunde, EinzelTickets ab   die meisten Verbindungen so geplant,           6. Mitteilungen und Verschiedenes
Preisstufe 4 gültig für bis zu 4 Stunden).   dass Fahrgäste mit wenig Wartezeit von
                                             der Bahn auf den Bus umsteigen können,         Trier, 19.02.2021
Also, Ticket kaufen – am besten mit dem      um in die jeweiligen Innenstädte zu ge-        Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Smartphone – losfahren und mit dem           langen.                                        Günther Schartz, Landrat
Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen! - Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                    Seite 3

                 Ausgabe 08 | 2021                                                                          Kreis Trier-Saarburg

Gemeinsam wertvolle Erfahrungen sammeln
Kreisjugendpflege stellt Broschüre zu Kinder- und Jugendfreizeiten 2021 vor
Die Corona-Pandemie mit ihren Folgen       Überregionale Anbieter sind mit ver-        heruntergeladen werden. Weitere all-
ist besonders für Kinder, Jugendliche      schiedenen Ferienaktivitäten ebenso in      gemeine Informationen geben die Mit-
und junge Erwachsene eine große He-        der Broschüre vertreten. Die ersten Akti-   arbeiterinnen der Kreisjugendpflege
rausforderung. Viel Disziplin und Ver-     onen starten bereits Ende März.             Stefanie Engelke und Anne Luck tele-
ständnis wurde und wird von der jungen                                                 fonisch unter 0651-715 400 oder per E-
Generation in der derzeitigen Situation    „Bei all diesen Angeboten geht es auch      Mail unter jugendpflege@trier-saarburg.
gefordert. Auch aus diesem Grund war       um das Lernen, allerdings nicht entlang     de Für Detailfragen zu den einzelnen
es der Kreisjugendpflege und vielen        eines vorgegebenen Lehrplans, sondern       Angeboten sind die Kontaktdaten der
weiteren Trägerinnen und Trägern der       durch Jugendliche und Kinder mit- und       Trägerinnen und Träger in der Broschüre
Jugendhilfe wichtig, wieder Angebote       selbstbestimmt“, so Landrat Günther         aufgelistet.
für dieses Jahr in den Ferien zu planen.   Schartz. Daher seien die Ferienfreizeiten
Eine frisch erschienene Broschüre bietet   als außerschulische Kinder- und Jugend-
einen ersten Überblick über diese Feri-    arbeit ein wichtiger Teil der Jugendhilfe
enaktionen.                                im Kreis. Bettina Krüdener, Kreisjugend-
                                           pflegerin, ergänzt: „Im vergangenen
Der Landkreis bietet wie im vergange-      Jahr konnten trotz Corona verschiedene
nen Jahr ein Alternativprogramm zum        Freizeitzeitangebote umgesetzt wer-
beliebten Ferienspaß in den ersten bei-    den. Das war nur durch die gute Vorbe-
den Wochen der Sommerferien an. Auch       reitung durch die Trägerinnen und Trä-
ein internationales Workcamp für junge     ger möglich“.
Erwachsene ab 18 Jahren ist im Herbst
in Kell am See geplant. Daneben bieten     Neben den Ferienfreizeiten gibt die Bro-
die sechs Verbandsgemeinden mit ih-        schüre einen Überblick der Ansprech-
rer Jugendpflege vielfältige Veranstal-    partnerinnen und Ansprechpartner im
tungen wie beispielsweise Theaterwork-     Bereich Jugendpflege in den einzel-
shops, Waldkindertage oder politische      nen Verbandsgemeinden und Einrich-
Jugendtouren an. Auch andere Einrich-      tungen.
tungen wie die Erlebniswerkstatt Saar,
die Internationale Freizeit-Jugend oder    Die Broschüre kann online auf der
die Natur Freunde Trier-Quint machen       Homepage der Kreisjugendpflege un-
ein abwechslungsreiches Programm.          ter www.jugendbildungswerkstatt.de          Das Cover der Broschüre

Sparkasse: Digitalisierung erhält starken Schub
Teil 2 der Jahresbilanz 2020 - Auch im Lockdown immer erreichbar
Als wichtiger Partner der Wirtschaft       Firmen- und Gewerbekunden.                  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahe-
war die Sparkasse Trier 2020 infolge der   Auch während des Lockdowns im Früh-         zu täglich vor neue Herausforderungen.
Corona-Pandemie stark gefordert. Das       jahr 2020 und aktuell blieben alle Stand-   Die Corona-Krise hat die digitale Ent-
wurde bei einer digitalen Pressekonfe-     orte besetzt und die Beraterinnen und       wicklung stark beschleunigt. Die Spar-
renz deutlich. Insgesamt wurden über       Berater waren für ihre Kunden weiterhin     kasse Trier hat das Corona-Jahr genutzt,
400 Darlehensanträge aus den Corona-       telefonisch und per E-Mail wie gewohnt      um ihre digitalen Angebote deutlich
Soforthilfe-Programmen von Bund und        erreichbar. „Zusätzlich bieten wir un-      auszubauen. Im Jahr 2020 besuchten
Land mit einem Volumen von über 40         seren Kunden auch Beratungen mittels        täglich über 22.000 Besucher die Inter-
Millionen Euro zur Liquiditätssicherung    Bildschirmübertragung und Videobera-        net-Filiale der Sparkasse Trier.
bereitgestellt. Dazu kamen ca. 9.000       tung an“, erklärt Grünen.
ausgesetzte Tilgungsraten bei gewerb-                                                  Kontinuierlich steigend sind auch die
lichen Kunden. Die Beraterinnen und        Mehr bargeldloses Zahlen                    Nutzerzahlen der Sparkassen-App. “In
Berater haben während der Krise mit fast                                               2020 konnten wir monatlich im Schnitt
2.500 Unternehmen und Selbständigen        Bei den Bezahlverfahren hat die Corona-     ca. 30.000 Nutzer in unserer mobilen Fi-
Gespräche geführt und gemeinsam mit        Pandemie das Kundenverhalten stark          liale begrüßen“, so André Polrolniczak,
ihnen individuelle Lösungen erarbeitet.    verändert. Die kontaktlosen Zahlungen       als Vorstandsmitglied verantwortlich für
                                           mit SparkassenCard und Smartphone           den Privatkundenbereich. Das kontakt-
„Das war eine große Herausforderung        stiegen stark an, während die Bargeld-      lose Bezahlen mit dem Smartphone ist
– wirtschaftlich und organisatorisch.      verfügungen an den Geldautomaten            nun auch mit der SparkassenCard mög-
Uns war dabei wichtig, schnell und un-     deutlich zurückgingen.                      lich. „Von dieser Möglichkeit haben seit
bürokratisch zu unterstützen“, so Martin                                               Beginn der Corona-Pandemie sehr viele
Grünen, stellvertretender Vorstandsvor-    Die Digitalisierung der Finanzbranche       Kundinnen und Kunden Gebrauch ge-
sitzender und zuständig für den Bereich    stellt auch die Sparkasse Trier und ihre    macht“ so Polrolniczak weiter.
Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen! - Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele - Landkreis Trier-Saarburg
Seite 4                                                                                   KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                           Ausgabe 08 | 2021

                                 Amtliche Bekanntmachungen
                Zweckvereinbarung                                  Parkmöglichkeiten organisatorische und logistische Vorteile.
        über die Einrichtung und den Betrieb                       Insbesondere kann auf diese Weise ein sehr hoher Anteil der
                 eines Impfzentrums                                Bevölkerung am Tag die Corona-Schutzimpfung innerhalb kür-
                                                                   zester Zeit verabreicht bekommen.
Der Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier haben am
02.02.2021 die Zweckvereinbarung über die Einrichtung und                                         §1
den Betrieb eines Impfzentrums zur Durchführung der Schutz-                           Inhalt der Vereinbarung
impfung gegen SARS-CoV-2 in der Stadt Trier und im Landkreis 1. Die kommunalen Beteiligten vereinbaren, dass der Land-
Trier-Saarburg; Mitbenutzung einer Kommunalen Einrichtung           kreis Trier-Saarburg das Recht erhält, das von der Stadt Tri-
gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zu-         er betriebene Impfzentrum mitzubenutzen. Beabsichtigt ist
sammenarbeit geschlossen.                                           der Betrieb von mindestens zwei Impfstraßen. Bei Bedarf sol-
                                                                    len bis zu 16 Impfstraßen errichtet werden, die gleichzeitig
Der Text der Zweckvereinbarung wurde vom Rat der Stadt Trier        im Zwei-Schicht-System betrieben werden können. Geöffnet
in seiner Sitzung am 27.01.2021 beschlossen. Der Kreistag des       werden könnte das Zentrum im Extremfall im Zwei-Schicht-
Landkreises Trier-Saarburg hat dem Text der Zweckvereinba-          betrieb zwischen 6 und 22 Uhr.
rung in seiner Sitzung am 01.02.2021 zugestimmt.                 2. Der Betrieb des Impfzentrums erfolgt auf Grundlage der
                                                                    Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL in der ‚Fassung vom
Die Zweckvereinbarung wird hiermit nachfolgend öffentlich           21.06.2007/18.10.2007, zuletzt geändert am 20. August
bekannt gemacht:                                                    2020.
                                                                 3. Die Stadt Trier ist Betreiberin des Impfzentrums und hat die-
                     Zweckvereinbarung                              ses errichtet. Mit Wirksamwerden der Zweckvereinbarung
 über die Einrichtung und den Betrieb eines Impfzentrums            gehen alle mit dem Betrieb des Impfzentrums verbundenen
 zur Durchführung der Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2                Rechte und Pflichten auf die Stadt Trier als Betreiberin der
     in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg             kommunalen Einrichtung über.
       Mitbenutzung einer Kommunalen Einrichtung                 4. Nach jetzigem Kenntnisstand und ausweislich des Schrei-
        gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die               bens des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
           Kommunale Zusammenarbeit (KomZG)                         Demografie vom 12.November 2020 teilen sich Bund und
                                                                    Land Rheinland-Pfalz die Kosten für dieses Impfzentrum
Zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Herrn        hälftig. Sofern Kosten entstehen, die weder hierdurch noch
Landrat Günther Schartz, und der Stadt Trier, vertreten durch       durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung
Herrn Oberbürgermeister Wolfram Leibe, wird gemäß § 12              abgedeckt sind, werden diese von den beteiligten Gebiets-
Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusam-          körperschaften nach Maßgabe von § 3 dieser Vereinbarung
menarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert           gemeinsam getragen.
durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) fol- 5. Im Fall des § 1 Abs. 3 Satz 3 stellt die Stadt Trier als Betreibe-
gende Zweckvereinbarung geschlossen:                                rin des Impfzentrums dem Landkreis Trier-Saarburg die an-
                                                                    teiligen Kosten nach den in § 3 beschriebenen Modalitäten
                           Präambel                                 in Rechnung. Kosten, die von der Stadt Trier bereits unmittel-
                                                                    bar mit dem Land abgerechnet wurden, sind dementspre-
In Rheinland-Pfalz werden zur Vorbereitung der groß ange-           chend nicht Gegenstand der Kostenabrechnung.
legten Impfaktion gegen das Coronavirus in allen Landkreisen
und kreisfreien Städten Impfzentren eingerichtet. Die Einrich-                                    §2
tung und der Betrieb der Impfzentren ist dabei Aufgabe der je-                        Vorherige Vereinbarung
weiligen Gebietskörperschaft. Um diese Aufgabe effektiv zu er- Durch diese Zweckvereinbarung wird der rückwirkend ab dem
füllen und eine zentrale Koordination zu gewährleisten, haben 01.12.2020 geschlossene Vertrag über die Errichtung und den
sich der Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier dazu ent- Betrieb des Impfzentrums ersetzt.
schieden, ein gemeinsames Impfzentrum einzurichten und die
Errichtung sowie den Betrieb auf die Stadt Trier zu übertragen.                                   §3
Es handelt sich um die gemeinsame Nutzung einer kommu-                             Deckung des Finanzbedarfs
nalen Einrichtung der Stadt Trier im Sinne des § 12 Abs.1 Satz 1 1. Grundlage für die Berechnung der Höhe einer Kostener-
KomZG. Die Stadt Trier hat hierzu nach den Vorgaben des Lan-        stattung nach § 1 Abs. 3 sind die für den Betrieb und den
des Rheinland-Pfalz die Errichtung eines Impfzentrums („Lan-        Rückbau des Impfzentrums tatsächlich angefallenen und zu-
desimpfzentrum Trier“) auf einer Fläche von über 2.750,00 m²        künftig anfallenden Kosten, die nicht vom Bund, dem Land
in der Messeparkhalle des Messeparks Trier, In den Moselauen        Rheinland-Pfalz oder einem sonstigen Dritten übernommen
1, 54294 Trier, veranlasst. Das Impfzentrum ist betriebsbereit      werden. Zu den laufenden Kosten gehören insbesondere fol-
und steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Tri-          gende Positionen:
er und des Landkreises Trier-Saarburg zur Verfügung. Kosten-        • Kosten für Reinigung
führende und betreibende Stelle ist die Stadt Trier. Diese Zu-      • Kosten für Bewachung
sammenarbeit bietet bereits aufgrund der verkehrsgünstigen          • Aufwandsentschädigungen und Kosten für extern einge-
Lage der Messeparkhalle und der zur Verfügung stehenden                setztes Personal (d.h. keine Beschäftigten der Beteiligten)
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                      Seite 5

                 Ausgabe 08 | 2021                                                                            Kreis Trier-Saarburg

   • Kosten für eingesetztes Personal der Stadt Trier und des      gelten die gesetzlichen Vorschriften.
     Landkreises Trier-Saarburg (Abrechnung auf Basis von Ar-
     beitsaufzeichnungen unter Anlehnung an KGSt-Standard                                         §6
     „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in aktueller Fassung, wobei                               Streitfragen
     bereits konkret abgerechnete Arbeits-platzkosten bei der      1. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Be-
     Feststellung der Sachkostenpauschale außer Betracht              stimmungen, bei Erkennen von Regelungslücken sowie bei
     bleiben. Entsprechend des KGSt-Standards wird bei Bü-            Änderungsbedarf verpflichten sich die kommunalen Betei-
     roarbeitsplätzen ein Gemeinkostenzuschlag von 20 % der           ligten, unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel einer ein-
     Personalkosten und bei Nicht-Büroarbeitsplätzen von 15           vernehmlichen Lösung aufzunehmen.
     % der Personalkosten angesetzt.)                              2. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser
   • Kosten für Verbrauchsmaterial                                    Vereinbarung, die durch die beteiligten Gebietskörperschaf-
   • Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten                   ten nicht ausgeräumt werden können, ist durch einen oder
   • Kosten für die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen              beide kommunale Beteiligte die Aufsichts- und Dienstlei-
     während des Betriebs                                             stungsdirektion zur Vermittlung anzurufen. Sollte dennoch
   • Kosten der Müllentsorgung (insbesondere Entsorgung               keine Einigung erzielt werden, kann von einer oder beiden
     medizinischer Abfälle)                                           kommunalen Beteiligten der Rechtsweg beschritten wer-
   • Sonstige Kosten, die der Stadt Trier für den Betrieb des         den.
     Impfzentrums in Rechnung gestellt werden
   • Versicherungsbeiträge für den Betrieb des Impfzentrums,                                  §7
     soweit sie von der Stadt Trier zu zahlen sind.                                  Salvatorische Klausel
2. Die Kosten werden im Verhältnis der auf die beteiligten Ge-     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung
   bietskörperschaften entfallenden Einwohnerinnen und Ein-        unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt da-
   wohner Stand 30.06.2020 (Quelle: Statistisches Landesamt)       von die Wirksamkeit der Zweckvereinbarung im Übrigen un-
   verteilt.                                                       berührt.
3. Die Abrechnung der Kosten für den Betrieb und den Rück-
   bau erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der                                     §8
   Betriebsdauer oder nach Kündigung der Zweckvereinba-              Genehmigungserfordernis und Wirksamwerden
   rung. Die von der Stadt Trier dem Landkreis Trier-Saarburg in
                                                               1. Der Abschluss und die Änderung dieser Zweckvereinbarung
   Rechnung gestellten Beträge werden binnen zwei Wochen          bedürfen der Genehmigung der untersten gemeinsamen
   nach Rechnungsstellung fällig.                                 Aufsichtsbehörde (§ 12 Abs. 2 KomZG).
4. Die kostenbegründenden Unterlagen werden dem Land-          2. Die Vereinbarung wird gemäß § 12 Abs. 5 S. 2 KomZG frühe-
   kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier auf Wunsch zur Prü-   stens am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung
   fung überlassen. Ein Vor-Ort-Prüfungsrecht wird eingeräumt.    durch die kommunalen Beteiligten wirksam. Zusätzliche
                                                                  Wirksamkeitsvoraussetzung ist die vorherige Übertragung
                                §4                                der Aufgabe, Impfzentren einzurichten und zu betreiben,
               Laufzeit, Kündigung, Aufhebung                     durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
1. Die Zweckvereinbarung gilt ab ihrem Wirksamwerden bis          Demografie als Auftragsangelegenheit auf die Kommunen
   zum Ablauf der Betriebsdauer des Impfzentrums bzw. bis zu      gemäß § 20 Abs. 5 S. 1 IfSG.
   der Kündigung eines kommunalen Beteiligten oder der ein-
   vernehmlichen Aufhebung der Zweckvereinbarung durch Trier, den 02.02.2021
   beide kommunalen Beteiligten.                               gez. Günther Schartz, Landrat
2. Die Zweckvereinbarung kann von jedem der kommunalen gez. Wolfram Leibe, Oberbürgermeister
   Beteiligten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Mo-
   nats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schrift-
   form.
3. Eine Aufhebung der Vereinbarung im gegenseitigen Einver- Die vorstehende Zweckvereinbarung über die Einrichtung
   nehmen der kommunalen Beteiligten ist jederzeit möglich. und den Betrieb eines Impfzentrums zur Durchführung der
   Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 in der Stadt Trier und im
   Beteiligten eine Auseinandersetzung anzustreben. Die Auf- Landkreis Trier-Saarburg wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Lan-
   gabendurchführung fällt an die jeweilige Kommune zurück. desgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)
   Die Aufhebung der Zweckvereinbarung ist der untersten ge- genehmigt.
   meinsamen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
4. Kommt ein kommunaler Beteiligter den ihm obliegenden Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
   Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung trotz Mahnung Az.: 17 06-2/TR/21a
   nicht nach, hat der andere kommunale Beteiligte das Recht, Trier, den 10.02.2021
   den Vertrag außerordentlich zum Ende des Monats zu kündi- Im Auftrag
   gen.                                                        gez. Christof Pause
                                §5
                             Haftung                           Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter
Für die Haftung wegen Schadenersatz aus dieser Vereinbarung www.trier.de/bekanntmachungen.
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