Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen! - Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele - Landkreis Trier-Saarburg
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Donnerstag, 25. Februar 2021 KREIS-NACHRICHTEN AUSGABE 08/2021 INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Corona: Impftermine unbedingt wahrnehmen! Nicht genutzte Impfangebote gefährden die Impfziele Diese drei Impfstoffe sind aktuell in Deutschland zugelassen und gelten als wirksam und sicher. Am vergangenen Wochenende wurde im Viren-Mutation B.1.1.7. gemeldet. Knapp soll. So wurden in der vergangenen Wo- Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt ein Drittel aller Neuinfektionen gehen che mehr als 100 Termine abgesagt oder Trier mit jeweils 36 Neuinfektionen in inzwischen auf diesen Virustyp zurück, nicht wahrgenommen. den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwoh- der deutlich ansteckender sein soll als die ner ein nahezu identischer Inzidenzwert ursprüngliche Virusvariante. Rund 340 Die AstraZeneca-Impfungen befinden gemeldet. Zuletzt waren die Neuinfekti- Personen in Stadt und Kreis galten am sich in Zehnergebinden. Nach Anbruch onen wieder leicht angestiegen. Ob dies Wochenende als infiziert, 15 Patienten eines solchen Gebindes können die üb- ein anhaltender Trend oder nur eine Mo- wurden stationär behandelt. rigen Dosen noch sechs Stunden kühl mentaufnahme ist, kann im Augenblick gelagert werden bis sie verbraucht wer- schwer beurteilt werden. Sicher ist: die Gesundheitsamt appelliert: den müssen. Die Impfkoordinatoren von Mutationen des Corona-Virus sind auch Impftermine wahrnehmen Stadt und Landkreis mussten bisher kei- im Landkreis Trier-Saarburg angekom- ne Impfdosen vernichten, sondern ha- men. Bis Sonntag wurden mehr als 80 Ähnlich wie aus anderen Regionen be- ben kurzfristig Personen aus der Priorität Nachweise der sogenannten britischen richtet wird, werden auch im von der 1 gefunden, deren Impfungen vorgezo- Stadt Trier und dem Landkreis Trier- gen werden konnten. Dies wird jedoch Aktuelle Informationen zur Saarburg betriebenen Impfzentrum in zunehmend schwieriger. Corona-Pandemie täglich unter Trier derzeit viele Impftermine kurzfristig www.trier-saarburg.de abgesagt oder die Patienten erscheinen Alle Impfstoffe schützen Termine zum Impfen unter ohne Absage gar nicht. Es handelt sich vor schweren Erkrankungen www.impftermin.rlp.de dabei fast ausschließlich um Termine, Tel. 0800 57 58 100 bei denen Patienten der Wirkstoff des Dr. Harald Michels, Leiter des Gesund- Herstellers AstraZeneca verimpft werden heitsamtes der Kreisverwaltung, appel- liert deshalb an alle Berechtigten, sich auch mit dem Präparat von AstraZeneca Weiteres: impfen zu lassen. „Die Wirksamkeit des Impfstoffs bei einem Schema mit län- Seite 2 | Ferienprogramm: Anmeldung am 2. März geren Zeitintervallen zwischen erster und Seite 2 | Amtliche Bekanntmachung zweiter Impfung ist deutlich besser, als man vermutet. Bei einem längeren Impf- Seite 3 | Broschüre informiert über Freizeiten schema im Abstand von neun bis zwölf Seite 3 | Sparkasse: Digitalisierung erhält Schub Wochen lag die Impfeffektivität doch bei Seite 4/5 | Amtliche Bekanntmachung um die 90 Prozent. Der Impfstoff schützt aber zu 100 Prozent vor schweren Verläu- fen und Krankenhauseinweisungen“.
Seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 08 | 2021 Ferienprogramm: Digitale Anmeldung Kreis-Nachrichten Angebot der Kreisjugendpflege / Termin am 2. März nicht verpassen Redaktion Auch in diesem Jahr veranstaltet die Bei der Platzvergabe wird der Eingang Kreisverwaltung Trier-Saarburg Kreisjugendpflege Trier-Saarburg in den der Anmeldung ausschlaggebend sein. Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier ersten beiden Wochen der Sommerferi- Ein Platzanspruch besteht nicht. Der Pressestelle en vom 19. bis zum 30. Juli ein Ferienpro- Andrang bei der Ferienaktion ist erfah- Verantwortlich gramm. Aufgrund der Corona-Situation rungsgemäß groß. Daher sollten die Kin- Thomas Müller, Martina Bosch wird wie im vergangenen Jahr ein Al- der möglichst früh angemeldet werden. Tel. 0651-715 -240 / -406 ternativprogramm zum bekannten Fe- Da zu Beginn des Anmeldevorgangs ein Mail: presse@trier-saarburg.de rienspaß angeboten. Die Anmeldungen Zeitstempel gesetzt wird und dieses Jahr dafür sind ab dem 2. März um 13 Uhr aus- schließlich digital möglich. Der Link wird erstmalig bereits dort alle notwendigen Informationen zu den Kindern abgefragt Lernmittelfreiheit auf der Internetseite der Kreisjugendpfle- werden, sollten Eltern und Sorgeberech- Online-Antrag bis 15. März ge unter www.jugendbildungswerkstatt. tigte nach Möglichkeit die Kinder jeweils Die Abgabefrist für den Antrag auf Lern- de/seite /499949/2021 veröffentlicht. selbst anmelden. Einen Anmeldezettel mittelfreiheit (unentgeltliche Schul- wie in den Vorjahren wird es nicht geben. buchausleihe) endet am 15. März 2021. Leider kann aufgrund der Corona-Pande- Weitere Informationen und Online- mie der Ferienspaß auch 2021 nicht wie An der Ferienaktion teilnehmen können Antrag stehen auf der Internetseite der gewohnt angeboten werden. Entspre- Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren. Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter chend der Corona-Verordnung und der Sofern ein älteres Geschwisterkind dabei www.trier-saarburg.de/ihr-anliegen/ notwendigen Hygienekonzepte müssen ist, darf das jüngere Geschwisterkind be- schulbuchausleihe zur Verfügung. die Gruppen verkleinert werden. Außer- reits im Alter von 7,5 Jahren (geboren vor dem werden sie nicht wie gewohnt un- terwegs sein, um Ausflüge zu unterneh- dem 1. März 2014) mitmachen. Teilneh- men können nur Kinder, die in den kom- Amtliche men. Das Programm findet vielmehr an pletten beiden Wochen dabei sind. Bekanntmachung elf Standorten im Kreis statt. Die Kosten belaufen sich für das erste Sitzung Bauausschuss Das bedeutet auch, dass die jungen Kind auf 150 Euro. Fahren zwei oder mehr Der Bauausschuss wurde zu einer Video- Teilnehmer:innen nicht mit Bussen ab- Kinder einer Familie mit, so betragen die Sitzung einberufen für geholt werden können. Wie 2020 können Kosten insgesamt 190 Euro. Darin inbe- die Eltern ihre Kinder zwischen 8 und griffen sind die Betreuung der Kinder, Donnerstag, 04.03.2021, 17:00 Uhr 9 Uhr zu den Standorten bringen und Eintrittsgelder, Kosten für Kursleitungen abends zwischen 16 und 17 Uhr dort sowie eine Unfall- und Haftpflichtversi- Die Sitzung findet aufgrund der aktuellen abholen. Auf Basis der Hygienekonzepte cherung. Eine Verpflegung der Kinder ist Corona-Pandemie in Form einer Videokon- muss die Anzahl der Teilnahmeplätze auf durch die Erziehungsberechtigten durch ferenz statt. Die Sitzung ist via Livestream etwa 220 Kinder reduziert werden. Proviant zu gewährleisten. für die Öffentlichkeit zugänglich. Wei- tere Informationen zum Livestream sind Umsteigen leicht gemacht am Sitzungstag auf der Homepage des Landkreises Trier-Saarburg (www.trier- Mit einem VRT-Ticket Bus, RufBus und Bahn nutzen saarburg.de) zu finden. Wir bitten Sie zu Das wissen viele nicht: Wer mit einem gekauften Ticket alle mög- beachten, dass der Livestream nur ab dem VRT-Ticket unterwegs ist, kann mit dem lichen Verkehrsmittel nutzen. öffentlichen Teil möglich ist. gleichen Ticket sowohl Busse, RufBusse als auch Züge nutzen. Und kann belie- Gerade in den neuen Busnetzen ist das Tagesordnung: big umsteigen zwischen den einzelnen Umsteigen zwischen einzelnen Linien Verkehrsmitteln – ganz egal, ob etwa von an sogenannten Anschlusshaltestellen Nicht öffentlicher Teil Bus auf Bus, RufBus auf Bus oder Bus auf fester Bestandteil. Und das ist auch gut 1. Straßenbaumaßnahme Bahn. so, denn auf diese Weise stehen erheb- 2. Sanierungsmaßnahme lich mehr Verbindungen zu Verfügung. 3. Mitteilungen und Verschiedenes Dabei gelten eigentlich nur zwei Bedin- gungen: Erstens muss das Ticket für den An diesen Haltestellen warten die mei- Öffentlicher Teil ab ca. 17:15 Uhr jeweiligen Gültigkeitsbereich gelöst wer- sten der ankommenden und abfahren- 4. K 64 OD Gutweiler - Auftragsvergabe den und zweitens gelten für EinzelTickets den Busse beziehungsweise RufBusse 5. Sanierung der Wärmeversorgungsan- jeglicher Art bestimmte zeitliche Vorga- aufeinander. Aber auch an den Bahnhö- lage Levana Schule Schweich - Auf- ben (EinzelTickets der Preisstufen 1 bis fen wie Trier, Wittlich oder Gerolstein sind tragsvergabe TGA-Planung 3 gültig für eine Stunde, EinzelTickets ab die meisten Verbindungen so geplant, 6. Mitteilungen und Verschiedenes Preisstufe 4 gültig für bis zu 4 Stunden). dass Fahrgäste mit wenig Wartezeit von der Bahn auf den Bus umsteigen können, Trier, 19.02.2021 Also, Ticket kaufen – am besten mit dem um in die jeweiligen Innenstädte zu ge- Kreisverwaltung Trier-Saarburg Smartphone – losfahren und mit dem langen. Günther Schartz, Landrat
KREIS-NACHRICHTEN Seite 3 Ausgabe 08 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Gemeinsam wertvolle Erfahrungen sammeln Kreisjugendpflege stellt Broschüre zu Kinder- und Jugendfreizeiten 2021 vor Die Corona-Pandemie mit ihren Folgen Überregionale Anbieter sind mit ver- heruntergeladen werden. Weitere all- ist besonders für Kinder, Jugendliche schiedenen Ferienaktivitäten ebenso in gemeine Informationen geben die Mit- und junge Erwachsene eine große He- der Broschüre vertreten. Die ersten Akti- arbeiterinnen der Kreisjugendpflege rausforderung. Viel Disziplin und Ver- onen starten bereits Ende März. Stefanie Engelke und Anne Luck tele- ständnis wurde und wird von der jungen fonisch unter 0651-715 400 oder per E- Generation in der derzeitigen Situation „Bei all diesen Angeboten geht es auch Mail unter jugendpflege@trier-saarburg. gefordert. Auch aus diesem Grund war um das Lernen, allerdings nicht entlang de Für Detailfragen zu den einzelnen es der Kreisjugendpflege und vielen eines vorgegebenen Lehrplans, sondern Angeboten sind die Kontaktdaten der weiteren Trägerinnen und Trägern der durch Jugendliche und Kinder mit- und Trägerinnen und Träger in der Broschüre Jugendhilfe wichtig, wieder Angebote selbstbestimmt“, so Landrat Günther aufgelistet. für dieses Jahr in den Ferien zu planen. Schartz. Daher seien die Ferienfreizeiten Eine frisch erschienene Broschüre bietet als außerschulische Kinder- und Jugend- einen ersten Überblick über diese Feri- arbeit ein wichtiger Teil der Jugendhilfe enaktionen. im Kreis. Bettina Krüdener, Kreisjugend- pflegerin, ergänzt: „Im vergangenen Der Landkreis bietet wie im vergange- Jahr konnten trotz Corona verschiedene nen Jahr ein Alternativprogramm zum Freizeitzeitangebote umgesetzt wer- beliebten Ferienspaß in den ersten bei- den. Das war nur durch die gute Vorbe- den Wochen der Sommerferien an. Auch reitung durch die Trägerinnen und Trä- ein internationales Workcamp für junge ger möglich“. Erwachsene ab 18 Jahren ist im Herbst in Kell am See geplant. Daneben bieten Neben den Ferienfreizeiten gibt die Bro- die sechs Verbandsgemeinden mit ih- schüre einen Überblick der Ansprech- rer Jugendpflege vielfältige Veranstal- partnerinnen und Ansprechpartner im tungen wie beispielsweise Theaterwork- Bereich Jugendpflege in den einzel- shops, Waldkindertage oder politische nen Verbandsgemeinden und Einrich- Jugendtouren an. Auch andere Einrich- tungen. tungen wie die Erlebniswerkstatt Saar, die Internationale Freizeit-Jugend oder Die Broschüre kann online auf der die Natur Freunde Trier-Quint machen Homepage der Kreisjugendpflege un- ein abwechslungsreiches Programm. ter www.jugendbildungswerkstatt.de Das Cover der Broschüre Sparkasse: Digitalisierung erhält starken Schub Teil 2 der Jahresbilanz 2020 - Auch im Lockdown immer erreichbar Als wichtiger Partner der Wirtschaft Firmen- und Gewerbekunden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahe- war die Sparkasse Trier 2020 infolge der Auch während des Lockdowns im Früh- zu täglich vor neue Herausforderungen. Corona-Pandemie stark gefordert. Das jahr 2020 und aktuell blieben alle Stand- Die Corona-Krise hat die digitale Ent- wurde bei einer digitalen Pressekonfe- orte besetzt und die Beraterinnen und wicklung stark beschleunigt. Die Spar- renz deutlich. Insgesamt wurden über Berater waren für ihre Kunden weiterhin kasse Trier hat das Corona-Jahr genutzt, 400 Darlehensanträge aus den Corona- telefonisch und per E-Mail wie gewohnt um ihre digitalen Angebote deutlich Soforthilfe-Programmen von Bund und erreichbar. „Zusätzlich bieten wir un- auszubauen. Im Jahr 2020 besuchten Land mit einem Volumen von über 40 seren Kunden auch Beratungen mittels täglich über 22.000 Besucher die Inter- Millionen Euro zur Liquiditätssicherung Bildschirmübertragung und Videobera- net-Filiale der Sparkasse Trier. bereitgestellt. Dazu kamen ca. 9.000 tung an“, erklärt Grünen. ausgesetzte Tilgungsraten bei gewerb- Kontinuierlich steigend sind auch die lichen Kunden. Die Beraterinnen und Mehr bargeldloses Zahlen Nutzerzahlen der Sparkassen-App. “In Berater haben während der Krise mit fast 2020 konnten wir monatlich im Schnitt 2.500 Unternehmen und Selbständigen Bei den Bezahlverfahren hat die Corona- ca. 30.000 Nutzer in unserer mobilen Fi- Gespräche geführt und gemeinsam mit Pandemie das Kundenverhalten stark liale begrüßen“, so André Polrolniczak, ihnen individuelle Lösungen erarbeitet. verändert. Die kontaktlosen Zahlungen als Vorstandsmitglied verantwortlich für mit SparkassenCard und Smartphone den Privatkundenbereich. Das kontakt- „Das war eine große Herausforderung stiegen stark an, während die Bargeld- lose Bezahlen mit dem Smartphone ist – wirtschaftlich und organisatorisch. verfügungen an den Geldautomaten nun auch mit der SparkassenCard mög- Uns war dabei wichtig, schnell und un- deutlich zurückgingen. lich. „Von dieser Möglichkeit haben seit bürokratisch zu unterstützen“, so Martin Beginn der Corona-Pandemie sehr viele Grünen, stellvertretender Vorstandsvor- Die Digitalisierung der Finanzbranche Kundinnen und Kunden Gebrauch ge- sitzender und zuständig für den Bereich stellt auch die Sparkasse Trier und ihre macht“ so Polrolniczak weiter.
Seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 08 | 2021 Amtliche Bekanntmachungen Zweckvereinbarung Parkmöglichkeiten organisatorische und logistische Vorteile. über die Einrichtung und den Betrieb Insbesondere kann auf diese Weise ein sehr hoher Anteil der eines Impfzentrums Bevölkerung am Tag die Corona-Schutzimpfung innerhalb kür- zester Zeit verabreicht bekommen. Der Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier haben am 02.02.2021 die Zweckvereinbarung über die Einrichtung und §1 den Betrieb eines Impfzentrums zur Durchführung der Schutz- Inhalt der Vereinbarung impfung gegen SARS-CoV-2 in der Stadt Trier und im Landkreis 1. Die kommunalen Beteiligten vereinbaren, dass der Land- Trier-Saarburg; Mitbenutzung einer Kommunalen Einrichtung kreis Trier-Saarburg das Recht erhält, das von der Stadt Tri- gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zu- er betriebene Impfzentrum mitzubenutzen. Beabsichtigt ist sammenarbeit geschlossen. der Betrieb von mindestens zwei Impfstraßen. Bei Bedarf sol- len bis zu 16 Impfstraßen errichtet werden, die gleichzeitig Der Text der Zweckvereinbarung wurde vom Rat der Stadt Trier im Zwei-Schicht-System betrieben werden können. Geöffnet in seiner Sitzung am 27.01.2021 beschlossen. Der Kreistag des werden könnte das Zentrum im Extremfall im Zwei-Schicht- Landkreises Trier-Saarburg hat dem Text der Zweckvereinba- betrieb zwischen 6 und 22 Uhr. rung in seiner Sitzung am 01.02.2021 zugestimmt. 2. Der Betrieb des Impfzentrums erfolgt auf Grundlage der Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL in der ‚Fassung vom Die Zweckvereinbarung wird hiermit nachfolgend öffentlich 21.06.2007/18.10.2007, zuletzt geändert am 20. August bekannt gemacht: 2020. 3. Die Stadt Trier ist Betreiberin des Impfzentrums und hat die- Zweckvereinbarung ses errichtet. Mit Wirksamwerden der Zweckvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb eines Impfzentrums gehen alle mit dem Betrieb des Impfzentrums verbundenen zur Durchführung der Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 Rechte und Pflichten auf die Stadt Trier als Betreiberin der in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg kommunalen Einrichtung über. Mitbenutzung einer Kommunalen Einrichtung 4. Nach jetzigem Kenntnisstand und ausweislich des Schrei- gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die bens des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Demografie vom 12.November 2020 teilen sich Bund und Land Rheinland-Pfalz die Kosten für dieses Impfzentrum Zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Herrn hälftig. Sofern Kosten entstehen, die weder hierdurch noch Landrat Günther Schartz, und der Stadt Trier, vertreten durch durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung Herrn Oberbürgermeister Wolfram Leibe, wird gemäß § 12 abgedeckt sind, werden diese von den beteiligten Gebiets- Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusam- körperschaften nach Maßgabe von § 3 dieser Vereinbarung menarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert gemeinsam getragen. durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) fol- 5. Im Fall des § 1 Abs. 3 Satz 3 stellt die Stadt Trier als Betreibe- gende Zweckvereinbarung geschlossen: rin des Impfzentrums dem Landkreis Trier-Saarburg die an- teiligen Kosten nach den in § 3 beschriebenen Modalitäten Präambel in Rechnung. Kosten, die von der Stadt Trier bereits unmittel- bar mit dem Land abgerechnet wurden, sind dementspre- In Rheinland-Pfalz werden zur Vorbereitung der groß ange- chend nicht Gegenstand der Kostenabrechnung. legten Impfaktion gegen das Coronavirus in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Impfzentren eingerichtet. Die Einrich- §2 tung und der Betrieb der Impfzentren ist dabei Aufgabe der je- Vorherige Vereinbarung weiligen Gebietskörperschaft. Um diese Aufgabe effektiv zu er- Durch diese Zweckvereinbarung wird der rückwirkend ab dem füllen und eine zentrale Koordination zu gewährleisten, haben 01.12.2020 geschlossene Vertrag über die Errichtung und den sich der Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier dazu ent- Betrieb des Impfzentrums ersetzt. schieden, ein gemeinsames Impfzentrum einzurichten und die Errichtung sowie den Betrieb auf die Stadt Trier zu übertragen. §3 Es handelt sich um die gemeinsame Nutzung einer kommu- Deckung des Finanzbedarfs nalen Einrichtung der Stadt Trier im Sinne des § 12 Abs.1 Satz 1 1. Grundlage für die Berechnung der Höhe einer Kostener- KomZG. Die Stadt Trier hat hierzu nach den Vorgaben des Lan- stattung nach § 1 Abs. 3 sind die für den Betrieb und den des Rheinland-Pfalz die Errichtung eines Impfzentrums („Lan- Rückbau des Impfzentrums tatsächlich angefallenen und zu- desimpfzentrum Trier“) auf einer Fläche von über 2.750,00 m² künftig anfallenden Kosten, die nicht vom Bund, dem Land in der Messeparkhalle des Messeparks Trier, In den Moselauen Rheinland-Pfalz oder einem sonstigen Dritten übernommen 1, 54294 Trier, veranlasst. Das Impfzentrum ist betriebsbereit werden. Zu den laufenden Kosten gehören insbesondere fol- und steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Tri- gende Positionen: er und des Landkreises Trier-Saarburg zur Verfügung. Kosten- • Kosten für Reinigung führende und betreibende Stelle ist die Stadt Trier. Diese Zu- • Kosten für Bewachung sammenarbeit bietet bereits aufgrund der verkehrsgünstigen • Aufwandsentschädigungen und Kosten für extern einge- Lage der Messeparkhalle und der zur Verfügung stehenden setztes Personal (d.h. keine Beschäftigten der Beteiligten)
KREIS-NACHRICHTEN Seite 5 Ausgabe 08 | 2021 Kreis Trier-Saarburg • Kosten für eingesetztes Personal der Stadt Trier und des gelten die gesetzlichen Vorschriften. Landkreises Trier-Saarburg (Abrechnung auf Basis von Ar- beitsaufzeichnungen unter Anlehnung an KGSt-Standard §6 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in aktueller Fassung, wobei Streitfragen bereits konkret abgerechnete Arbeits-platzkosten bei der 1. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Be- Feststellung der Sachkostenpauschale außer Betracht stimmungen, bei Erkennen von Regelungslücken sowie bei bleiben. Entsprechend des KGSt-Standards wird bei Bü- Änderungsbedarf verpflichten sich die kommunalen Betei- roarbeitsplätzen ein Gemeinkostenzuschlag von 20 % der ligten, unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel einer ein- Personalkosten und bei Nicht-Büroarbeitsplätzen von 15 vernehmlichen Lösung aufzunehmen. % der Personalkosten angesetzt.) 2. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser • Kosten für Verbrauchsmaterial Vereinbarung, die durch die beteiligten Gebietskörperschaf- • Mietkosten für die angemieteten Räumlichkeiten ten nicht ausgeräumt werden können, ist durch einen oder • Kosten für die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen beide kommunale Beteiligte die Aufsichts- und Dienstlei- während des Betriebs stungsdirektion zur Vermittlung anzurufen. Sollte dennoch • Kosten der Müllentsorgung (insbesondere Entsorgung keine Einigung erzielt werden, kann von einer oder beiden medizinischer Abfälle) kommunalen Beteiligten der Rechtsweg beschritten wer- • Sonstige Kosten, die der Stadt Trier für den Betrieb des den. Impfzentrums in Rechnung gestellt werden • Versicherungsbeiträge für den Betrieb des Impfzentrums, §7 soweit sie von der Stadt Trier zu zahlen sind. Salvatorische Klausel 2. Die Kosten werden im Verhältnis der auf die beteiligten Ge- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung bietskörperschaften entfallenden Einwohnerinnen und Ein- unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt da- wohner Stand 30.06.2020 (Quelle: Statistisches Landesamt) von die Wirksamkeit der Zweckvereinbarung im Übrigen un- verteilt. berührt. 3. Die Abrechnung der Kosten für den Betrieb und den Rück- bau erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der §8 Betriebsdauer oder nach Kündigung der Zweckvereinba- Genehmigungserfordernis und Wirksamwerden rung. Die von der Stadt Trier dem Landkreis Trier-Saarburg in 1. Der Abschluss und die Änderung dieser Zweckvereinbarung Rechnung gestellten Beträge werden binnen zwei Wochen bedürfen der Genehmigung der untersten gemeinsamen nach Rechnungsstellung fällig. Aufsichtsbehörde (§ 12 Abs. 2 KomZG). 4. Die kostenbegründenden Unterlagen werden dem Land- 2. Die Vereinbarung wird gemäß § 12 Abs. 5 S. 2 KomZG frühe- kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier auf Wunsch zur Prü- stens am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung fung überlassen. Ein Vor-Ort-Prüfungsrecht wird eingeräumt. durch die kommunalen Beteiligten wirksam. Zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung ist die vorherige Übertragung §4 der Aufgabe, Impfzentren einzurichten und zu betreiben, Laufzeit, Kündigung, Aufhebung durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und 1. Die Zweckvereinbarung gilt ab ihrem Wirksamwerden bis Demografie als Auftragsangelegenheit auf die Kommunen zum Ablauf der Betriebsdauer des Impfzentrums bzw. bis zu gemäß § 20 Abs. 5 S. 1 IfSG. der Kündigung eines kommunalen Beteiligten oder der ein- vernehmlichen Aufhebung der Zweckvereinbarung durch Trier, den 02.02.2021 beide kommunalen Beteiligten. gez. Günther Schartz, Landrat 2. Die Zweckvereinbarung kann von jedem der kommunalen gez. Wolfram Leibe, Oberbürgermeister Beteiligten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Mo- nats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. 3. Eine Aufhebung der Vereinbarung im gegenseitigen Einver- Die vorstehende Zweckvereinbarung über die Einrichtung nehmen der kommunalen Beteiligten ist jederzeit möglich. und den Betrieb eines Impfzentrums zur Durchführung der Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so haben die Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 in der Stadt Trier und im Beteiligten eine Auseinandersetzung anzustreben. Die Auf- Landkreis Trier-Saarburg wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Lan- gabendurchführung fällt an die jeweilige Kommune zurück. desgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Die Aufhebung der Zweckvereinbarung ist der untersten ge- genehmigt. meinsamen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 4. Kommt ein kommunaler Beteiligter den ihm obliegenden Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung trotz Mahnung Az.: 17 06-2/TR/21a nicht nach, hat der andere kommunale Beteiligte das Recht, Trier, den 10.02.2021 den Vertrag außerordentlich zum Ende des Monats zu kündi- Im Auftrag gen. gez. Christof Pause §5 Haftung Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter Für die Haftung wegen Schadenersatz aus dieser Vereinbarung www.trier.de/bekanntmachungen.
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