Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG
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AUSGABE 3 | 2020 Neuigkeiten rund um die Revimag Treuhand AG Corona und der Lohnausweis 2020 1 COVID-19 und MWSt3 Änderung an der Quellensteuer-Front Internes4 per 1.1.20212 Corona und der Lohnausweis 2020 Immobilien-News Kurzarbeit, Homeoffice und EO-Entschädigung sind Schlagwörter, welche uns auf Miete Anhieb beim Thema Lohnausweis und Corona durch den Kopf gehen. Doch was muss und was sollte in dieser Urkunde für das Jahr 2020 vermerkt werden? Wir möchten Sie gleich zu Beginn darüber sicherungen vom vollen Lohn abgezogen informieren, dass die Praxen der Steuer- wurden, sind diese überproportional gross verwaltung uneinheitlich erfolgen. Daher im Vergleich zum Bruttolohn und könnten dienen die untenstehenden Ausführungen ohne entsprechenden Hinweis zu Rückfra- Maisonette Dachwohnung als Denkanstoss und in individuellen Ein- gen von Seiten der Steuerverwaltung füh- Widenbach 1, 6246 Altishofen zelfällen raten wir Ihnen, direkt mit Ihrem ren. Wurde vom Arbeitgeber trotz Corona Sind Sie auf der Suche nach einer Wohnung, Ansprechpartner der Revimag oder dem weiterhin der volle Lohn ausbezahlt, kann welche Ihren Ansprüchen gerecht wird? entsprechenden Steueramt Kontakt aufzu- dieser wie üblich unter der Ziffer 1 und mit Die grossflächige und helle 4.5-Zimmer- nehmen. dem entsprechenden Vermerk über die Wohnung im Dachgeschoss eines Mehrfa- Dauer der Kurzarbeit in der Ziffer 15 auf- milienhauses in Altishofen lässt keine Wün- Hat der Arbeitgeber im Verlauf des Jahres geführt werden. Ebenfalls als sinnvoll er- sche offen. Bezugstermin: nach Vereinbarung Homeoffice angeordnet und wurde dem achten wir einen Vermerk in der Ziffer 15 Detaillierte Informationen: Arbeitnehmer für die Verrichtung eine «Bemerkungen» bei einer Reduktion des www.revimag.ch Entschädigung, beispielsweise für die Nut- Arbeitspensums im Verlauf des Jahres. Kontakt: 062 748 31 41 zung eines Zimmers in der Privatwohnung ausbezahlt, muss differenziert werden, ob Abklärungen bei kantonalen Steuerver- es sich um Lohnbestandteil oder um Spe- waltungen haben ergeben, dass bei der Verkauf senersatz handelt. Ein Ersatz der Spesen ist Deklaration von unregelmässigen Homeof- im Lohnausweis unter der Ziffer 13 «Spe- fice-Tagen unterschiedliche Weisungen senvergütung» zu integrieren, ein Lohnbe- gelten. Die Deklaration von regelmässiger standteil hingegen unter der Ziffer 3 «unre- Homeoffice-Tätigkeit hat im Lohnausweis gelmässige Leistungen». Die Felder F und unter der Ziffer 15 zu erfolgen. G, oben rechts im Lohnausweis, geben Aus- kunft über das zur Verfügung stellen von Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum The- Transportmittel und Verpflegungsmög- ma Lohnausweis und Corona. Traumhaftes Einfamilienhaus lichkeiten. Wurde dem Arbeitnehmer ein Alte Triengerstrasse 260, Geschäftsfahrzeug oder eine vergünstigte 5054 Moosleerau Verpflegungsmöglichkeit zur Verfügung Geniessen Sie gerne sonnenverwöhnte gestellt, sind die beiden Felder anzukreu- Tage in der eigenen Wohlfühloase? Tanja Rüfenacht zen, da trotz Corona der geldwerte Vorteil Überzeugen Sie sich von diesem ein- dipl. Treuhandexpertin drucksvollen Einfamilienhaus mitten in bestand. Weiter ist grundsätzlich die Kurz- MAS FH in Treuhand und Moosleerau. arbeits- sowie auch die EO-Entschädigung Unternehmensberatung unter der Ziffer 7 «andere Leistungen» im Verkaufspreis: CHF 1'450’000 CAS in Arbeitsrecht Lohnausweis aufzuführen und unter der Detaillierte Informationen: tanja.ruefenacht@revimag.ch www.revimag.ch Ziffer 15 «Bemerkungen» den entsprechen- 062 748 31 72 Kontakt: 062 748 31 49 den Zeitraum zu notieren. Da die Sozialver-
REVIMAGAZIN Änderung an der Quellensteuer-Front per 1.1.2021 Per 1. Januar 2021 tritt das revidierte Quellensteuergesetz in Kraft. Doch was bedeutet die damit verbundene Beseitigung von Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen sowie die schweizweite Vereinheitlichung für die Praxis? Bis anhin konnte der Arbeitgeber als steuerpflichtige Person mit den abgerech- verwendet. Der Tarif O ebenfalls, aber nur Schuldner der steuerbaren Leistungen die neten Beiträgen nicht einverstanden ist, bis für deutsche Grenzgänger. Neu müssen die geschuldete Quellensteuer direkt mit dem zu diesem Zeitpunkt des Folgejahres ein- Einkommen bei einer Person mit mehr als Sitzkanton des Arbeitgebers abrechnen. Mit zureichen. Ebenfalls kann die quellensteu- einer unselbständigen Erwerbstätigkeit von der eingeführten Gesetzesrevision und dem erpflichtige Person bis zu diesem Datum sämtlichen Arbeitgebern mit dem ordentli- ausgearbeiteten Kreisschreiben Nr. 45 der den Antrag auf nachträglich ordentliche chen Tarif abgerechnet werden. Eidg. Steuerverwaltung ist diese Variante Veranlagung stellen. Neu ist dieser Antrag der Abrechnung nur noch möglich, wenn auch möglich, wenn das Bruttoeinkommen Eine Vereinfachung wurde bei der Abrech- der quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer aus unselbständiger Erwerbstätigkeit un- nung bei nachträglichen Auszahlungen über keinen Wochenaufenthaltsort in der ter CHF 120'000 pro Steuerjahr liegt. Zu be- von Kapitalabfindungen für wiederkehren- Schweiz verfügt. Grundsätzlich erfolgt die achten ist jedoch, dass wenn eine quellen- de Leistungen, wie z.B. Familienzulagen, festgehalten. Diese Leistungen werden im Zeitpunkt der Auszahlung und zusammen mit der im selben Monat getätigten Lohn- zahlung abgerechnet. Leistungen, welche bereits bei der Beendigung des Arbeits- verhältnisses der quellensteuerpflichtigen Person bestanden, aber erst nachträglich ausbezahlt wurden, werden zusammen mit den Bruttoeinkünften des letzten Arbeits- monats abgerechnet. Hingegen Leistungen, welche erst nach Beendigung des Arbeits- verhältnisses bestanden, z.B. Bonuszahlun- gen, werden im Zeitpunkt der Auszahlung und mit dem Tarif der aktuellen Verhältnis- se abgerechnet. Auf die Änderungen der Quellensteuer bei einer faktischen Arbeitgeberschaft (i.d.R. bei Konzerngesellschaften) gehen wir hier nicht weiter ein. Jedoch ist auch dieser Punkt bei der Abrechnung im Auge zu be- halten. Beim Kreisschreiben zur Quellensteuer mit unzähligen Seiten den Überblick zu behal- ten kann schwierig sein. Aus diesem Grund Abrechnung neu über den Wohn- oder Wo- steuerpflichtige Person einen sogenannten unterstützen wir Sie gerne bei der korrekten chenaufenthaltskanton des quellensteuer- Antrag auf nachträglich ordentliche Veran- Abrechnung Ihres quellensteuerpflichtigen pflichtigen Arbeitnehmers und nach dessen lagung stellt, dass diese dann bis zum Ende Personals. Weisungen und Tarife. Wechselt der Arbeit- der Quellensteuerpflicht nach diesem Ver- nehmer unter dem Jahr seinen Wohnsitz fahren veranlagt wird. Ein Wechsel zurück von einem in einen anderen Kanton, ist ab zum vorhergehenden Modell ist nicht mehr dem Folgemonat die Abrechnung dem neu- möglich, somit sollten allfällige Auswirkun- Livia Lerch en Kanton einzureichen. gen vor der Einreichung dieses Antrages zwingend Beachtung geschenkt werden. Personalassistentin Der 31. März ist bei der Quellensteuerrevi- livia.lerch@revimag.ch sion ein wichtiges Datum. Sind doch Kor- Für die Vereinheitlichung der Quellensteu- 062 748 31 66 rekturabrechnungen oder der Antrag um er wurden auch die Tarife D und O gestri- Neuberechnung, sofern dem Arbeitgeber chen. Der Tarifcode D wurde bis anhin für Fehler unterlaufen sind oder die quellen- die Nebenerwerbs- oder Ersatzeinkünfte 2
AUSGABE 3 | 2020 COVID-19 und MWSt Leider denkt man seit diesem Frühling bei den Wörtern «Corona» und «Wellen» in erster Linie nicht mehr nur an ein feines Erfrischungsgetränk oder an den Strand. Die Situation beeinflusst nach wie vor unser geschäftliches wie auch privates Verhalten und kann existenzielle Auswirkungen haben. Im Geschäftsbereich gilt es in Bezug auf die Mehrwertsteuer fol- gendes zu beachten. Kurzarbeitsentschädigung len. Bei einer Mehrwertsteuerpflicht und Steuerzahllast aufgrund eines zugewiese- Aufgrund fehlender Gegenleistung unter- effektiver Abrechnungsmethode muss nen Saldosteuersatzes oder maximal zwei liegt die Kurzarbeitsentschädigung nicht unter Umständen eine Vorsteuerkürzung -steuersätzen berechnet. Die Zuweisung der Mehrwertsteuer. Eine Vorsteuerkür- vorgenommen werden. Bei den Abrech- erfolgt aufgrund der Unternehmenstätig- zung muss nicht vorgenommen werden. nungsmethoden nach Saldosteuer-/Pau- keit/en. Es besteht die Möglichkeit, dass schalsteuersätzen entfällt die Kürzung. aufgrund von COVID-19 Tätigkeiten bzw. Die erhaltenen Beträge sind in der Mehr- Nebentätigkeiten sprunghaft zugenom- wertsteuerabrechnung unter der Ziffer Mieterlass men haben. Sind die Voraussetzungen 910 zu deklarieren. Wird bei einer Vermietung mit Option hierzu erfüllt, kann rückwirkend auf den nachträglich Miete erlassen, so ist beim Beginn der laufenden Steuerperiode ein Erwerbsausfallentschädigung Mieter der Vorsteuerabzug und beim Ver- zweiter Saldosteuersatz beantragt und un- Die Erwerbsausfallentschädigungen für mieter die Umsatzsteuer zu korrigieren. ter Umständen die Steuerzahllast gesenkt Einzelunternehmen usw. sind wie die Die Prüfung einer möglichen Subventi- werden. Diese Praxis muss bis Ende 2022 Kurzarbeitsentschädigungen zu handha- on ist zusätzlich vorzunehmen, sofern es nur angewendet werden, sofern sie für die ben. sich beim Vermieter um ein Gemeinwesen steuerpflichtige Person günstiger ist als handelt. die bisherige Praxis. Die Voraussetzungen Überbrückungskredite/ für eine «sprunghafte Zunahme» stehen COVID-19-Kredite Verzugszinsen in der Mehrwertsteuerinfo 12 (Saldosteu- Die Banken und die PostFinance haben Vom 20. März 2020 bis 31. Dezember 2020 ersätze) geschrieben. gewissen Unternehmen Überbrückungs- fallen bei verspäteten Zahlungen in den kredite ausbezahlt. Dies zinslos oder zu Bereichen Mehrwertsteuer, Lenkungsab- Bei Fragen zu diesem Thema oder allge- einem Vorzugszins. Der Bund bürgt für gaben und Zölle keine Verzugszinsen an. meinen Mehrwertsteueranliegen stehe diese Kredite im Umfang von 100% bzw. ich Ihnen gerne zur Verfügung. 85%. Abmeldung aufgrund Umsatzeinbussen Wird der massgebende Umsatz von Fr. Muss der Bund bei einem Sanierungsfall 100'000 bzw. Fr. 150'000 (Umsatzgrenzen) die Schuld/Rückzahlung übernehmen, unterschritten, so kann sich die steuer- so stellt dies beim Unternehmen eine pflichtige Person aus dem Mehrwertsteu- Subvention dar. Eine Vorsteuerkürzung erregister löschen lassen. Dies jedoch nur, muss bei gegebener Steuerpflicht und sofern der massgebende Umsatz auch in Peter Studer effektiver Abrechnungsmethode geprüft der folgenden Steuerperiode nicht mehr werden. Bei einem Konkurs des Kredit- erreicht wird. MAS FH in MWSt / LL.M. VAT nehmers ergeben sich keine mehrwert- CAS FH Zollrecht Treuhänder mit eidg. FA steuerlichen Folgen. Saldosteuersatzmethode Bei nach der Saldosteuersatzmethode ab- peter.studer@revimag.ch Zinslose Darlehen oder nicht marktübli- rechnenden Steuerpflichtigen wird die 062 748 31 45 che Zinsen der öffentlichen Hand können eine Subvention darstellen. Da beim oben erwähnten Text die Bank bzw. PostFinan- ce und nicht der Bund auf die Zinsen ver- zichtet und diese vom Bund hierfür nicht entschädigt werden, beeinflusst dies die Mehrwertsteuer nicht. Zinslose Darlehen oder andere Vorzugs- konditionen der öffentlichen Hand Bei zinslosen, nicht marktüblichen Zinsen oder anderen Vorzugskonditionen der öf- fentlichen Hand gilt es zu prüfen, ob diese Gegebenheiten eine Subvention darstel- 3
REVIMAGAZIN Revimag Treuhand und Mettler Consulting nutzen zukünftig Synergien Die Revimag Treuhand AG und die Mettler Consulting AG führen ihr Wissen zusammen. Zukünftig werden sich die bei- den Firmeninhaber Roger Staub von der Revimag und André Mettler von Mettler Consulting gegenseitig strategisch und operativ noch mehr unterstützen. Durch die gegenseitige Stellvertretung und den Wissenstransfer stützen sich beide Firmen breiter ab. Die bestehenden Standorte sowie die Firmennamen bleiben erhalten und werden durch diesen Schritt gestärkt. Die Revimag Treuhand AG, gegründet beider Firmen wird dadurch verbreitert. 1979, ist an den beiden Standorten Dag- Auch zukünftig bieten die beiden Unter- mersellen und Sempach vertreten und nehmen zusammen mit ihren Mitarbei- beschäftigt insgesamt 25 Mitarbeitende tenden umfassende Dienstleistungen in und Lernende. André Mettler ist mit der den Bereichen Treuhand, Steuern, Immo- Mettler Consulting AG aus Sursee seit 2006 bilien sowie Unternehmensberatung und erfolgreich als Coach und Berater für Un- Verwaltungsratscoaching an. «Wir freu- ternehmen tätig. Die Zusammenarbeit der en uns sehr über diesen gemeinsamen beiden Unternehmen funktionierte schon Schritt in die Zukunft, um unsere Kunden in der Vergangenheit sehr gut. Durch zusammen mit unseren Mitarbeitenden eine gegenseitige Beteiligung wird diese nachhaltig und noch umfassender zu be- bereits bestehende Zusammenarbeit wei- raten und zu betreuen», so Roger Staub ter gestärkt. Das Dienstleistungsangebot und André Mettler einstimmig. Kontakt: www.revimag.ch / www.metco.ch Prüfungserfolg Info Festtage Wir gratulieren Tanja Rüfenacht von Herzen zu ihrem CAS in Arbeitsrecht, welches sie mit Bravour bestanden hat. Liebe Leserinnen, Liebe Leser Wir sind stolz auf dich! Wir danken für Ihr Interesse und wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr 2021. Unser Büro bleibt vom 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen. Gerne sind wir ab dem 4. Januar 2021 wieder für Sie da. Baselstrasse 44 Oberstadt 8 TREUHAND AG 6252 Dagmersellen 6204 Sempach www.revimag.ch Tel. 062 748 31 51 (Treuhand) Tel. 041 462 51 41 (Treuhand & Immobilien) info@revimag.ch Tel. 062 748 31 41 (Immobilien) 44
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