Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG

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Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG
AUSGABE 3 | 2020

Neuigkeiten rund um die Revimag Treuhand AG

        Corona und der Lohnausweis 2020 1                                       COVID-19 und MWSt3

       Änderung an der Quellensteuer-Front
                                                                                 Internes4
       per 1.1.20212

       Corona und der Lohnausweis 2020                                                                  Immobilien-News

Kurzarbeit, Homeoffice und EO-Entschädigung sind Schlagwörter, welche uns auf                        Miete
Anhieb beim Thema Lohnausweis und Corona durch den Kopf gehen. Doch was muss
und was sollte in dieser Urkunde für das Jahr 2020 vermerkt werden?

Wir möchten Sie gleich zu Beginn darüber       sicherungen vom vollen Lohn abgezogen
informieren, dass die Praxen der Steuer-       wurden, sind diese überproportional gross
verwaltung uneinheitlich erfolgen. Daher       im Vergleich zum Bruttolohn und könnten
dienen die untenstehenden Ausführungen         ohne entsprechenden Hinweis zu Rückfra-              Maisonette Dachwohnung
als Denkanstoss und in individuellen Ein-      gen von Seiten der Steuerverwaltung füh-             Widenbach 1, 6246 Altishofen
zelfällen raten wir Ihnen, direkt mit Ihrem    ren. Wurde vom Arbeitgeber trotz Corona              Sind Sie auf der Suche nach einer Wohnung,
Ansprechpartner der Revimag oder dem           weiterhin der volle Lohn ausbezahlt, kann            welche Ihren Ansprüchen gerecht wird?
entsprechenden Steueramt Kontakt aufzu-        dieser wie üblich unter der Ziffer 1 und mit         Die grossflächige und helle 4.5-Zimmer-
nehmen.                                        dem entsprechenden Vermerk über die                  Wohnung im Dachgeschoss eines Mehrfa-
                                               Dauer der Kurzarbeit in der Ziffer 15 auf-           milienhauses in Altishofen lässt keine Wün-
Hat der Arbeitgeber im Verlauf des Jahres      geführt werden. Ebenfalls als sinnvoll er-           sche offen.
                                                                                                    Bezugstermin: nach Vereinbarung
Homeoffice angeordnet und wurde dem            achten wir einen Vermerk in der Ziffer 15
                                                                                                    Detaillierte Informationen:
Arbeitnehmer für die Verrichtung eine          «Bemerkungen» bei einer Reduktion des
                                                                                                    www.revimag.ch
Entschädigung, beispielsweise für die Nut-     Arbeitspensums im Verlauf des Jahres.                Kontakt: 062 748 31 41
zung eines Zimmers in der Privatwohnung
ausbezahlt, muss differenziert werden, ob      Abklärungen bei kantonalen Steuerver-
es sich um Lohnbestandteil oder um Spe-        waltungen haben ergeben, dass bei der                 Verkauf
senersatz handelt. Ein Ersatz der Spesen ist   Deklaration von unregelmässigen Homeof-
im Lohnausweis unter der Ziffer 13 «Spe-       fice-Tagen unterschiedliche Weisungen
senvergütung» zu integrieren, ein Lohnbe-      gelten. Die Deklaration von regelmässiger
standteil hingegen unter der Ziffer 3 «unre-   Homeoffice-Tätigkeit hat im Lohnausweis
gelmässige Leistungen». Die Felder F und       unter der Ziffer 15 zu erfolgen.
G, oben rechts im Lohnausweis, geben Aus-
kunft über das zur Verfügung stellen von       Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum The-
Transportmittel und Verpflegungsmög-           ma Lohnausweis und Corona.                           Traumhaftes Einfamilienhaus
lichkeiten. Wurde dem Arbeitnehmer ein                                                              Alte Triengerstrasse 260,
Geschäftsfahrzeug oder eine vergünstigte                                                            5054 Moosleerau
Verpflegungsmöglichkeit zur Verfügung                                                               Geniessen Sie gerne sonnenverwöhnte
gestellt, sind die beiden Felder anzukreu-                                                          Tage in der eigenen Wohlfühloase?
                                                                        Tanja Rüfenacht
zen, da trotz Corona der geldwerte Vorteil                                                          Überzeugen Sie sich von diesem ein-
                                                                          dipl. Treuhandexpertin    drucksvollen Einfamilienhaus mitten in
bestand. Weiter ist grundsätzlich die Kurz-
                                                                         MAS FH in Treuhand und     Moosleerau.
arbeits- sowie auch die EO-Entschädigung
                                                                         Unternehmensberatung
unter der Ziffer 7 «andere Leistungen» im                                                           Verkaufspreis: CHF 1'450’000
                                                                              CAS in Arbeitsrecht
Lohnausweis aufzuführen und unter der                                                               Detaillierte Informationen:
                                                                    tanja.ruefenacht@revimag.ch     www.revimag.ch
Ziffer 15 «Bemerkungen» den entsprechen-
                                                                                    062 748 31 72   Kontakt: 062 748 31 49
den Zeitraum zu notieren. Da die Sozialver-
Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG
REVIMAGAZIN

       Änderung an der Quellensteuer-Front per 1.1.2021
Per 1. Januar 2021 tritt das revidierte Quellensteuergesetz in Kraft. Doch was bedeutet die damit verbundene Beseitigung
von Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen sowie die schweizweite
Vereinheitlichung für die Praxis?

Bis anhin konnte der Arbeitgeber als          steuerpflichtige Person mit den abgerech-      verwendet. Der Tarif O ebenfalls, aber nur
Schuldner der steuerbaren Leistungen die      neten Beiträgen nicht einverstanden ist, bis   für deutsche Grenzgänger. Neu müssen die
geschuldete Quellensteuer direkt mit dem      zu diesem Zeitpunkt des Folgejahres ein-       Einkommen bei einer Person mit mehr als
Sitzkanton des Arbeitgebers abrechnen. Mit    zureichen. Ebenfalls kann die quellensteu-     einer unselbständigen Erwerbstätigkeit von
der eingeführten Gesetzesrevision und dem     erpflichtige Person bis zu diesem Datum        sämtlichen Arbeitgebern mit dem ordentli-
ausgearbeiteten Kreisschreiben Nr. 45 der     den Antrag auf nachträglich ordentliche        chen Tarif abgerechnet werden.
Eidg. Steuerverwaltung ist diese Variante     Veranlagung stellen. Neu ist dieser Antrag
der Abrechnung nur noch möglich, wenn         auch möglich, wenn das Bruttoeinkommen         Eine Vereinfachung wurde bei der Abrech-
der quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer      aus unselbständiger Erwerbstätigkeit un-       nung bei nachträglichen Auszahlungen
über keinen Wochenaufenthaltsort in der       ter CHF 120'000 pro Steuerjahr liegt. Zu be-   von Kapitalabfindungen für wiederkehren-
Schweiz verfügt. Grundsätzlich erfolgt die    achten ist jedoch, dass wenn eine quellen-     de Leistungen, wie z.B. Familienzulagen,
                                                                                             festgehalten. Diese Leistungen werden im
                                                                                             Zeitpunkt der Auszahlung und zusammen
                                                                                             mit der im selben Monat getätigten Lohn-
                                                                                             zahlung abgerechnet. Leistungen, welche
                                                                                             bereits bei der Beendigung des Arbeits-
                                                                                             verhältnisses der quellensteuerpflichtigen
                                                                                             Person bestanden, aber erst nachträglich
                                                                                             ausbezahlt wurden, werden zusammen mit
                                                                                             den Bruttoeinkünften des letzten Arbeits-
                                                                                             monats abgerechnet. Hingegen Leistungen,
                                                                                             welche erst nach Beendigung des Arbeits-
                                                                                             verhältnisses bestanden, z.B. Bonuszahlun-
                                                                                             gen, werden im Zeitpunkt der Auszahlung
                                                                                             und mit dem Tarif der aktuellen Verhältnis-
                                                                                             se abgerechnet.

                                                                                             Auf die Änderungen der Quellensteuer bei
                                                                                             einer faktischen Arbeitgeberschaft (i.d.R.
                                                                                             bei Konzerngesellschaften) gehen wir hier
                                                                                             nicht weiter ein. Jedoch ist auch dieser
                                                                                             Punkt bei der Abrechnung im Auge zu be-
                                                                                             halten.

                                                                                             Beim Kreisschreiben zur Quellensteuer mit
                                                                                             unzähligen Seiten den Überblick zu behal-
                                                                                             ten kann schwierig sein. Aus diesem Grund
Abrechnung neu über den Wohn- oder Wo-        steuerpflichtige Person einen sogenannten      unterstützen wir Sie gerne bei der korrekten
chenaufenthaltskanton des quellensteuer-      Antrag auf nachträglich ordentliche Veran-     Abrechnung Ihres quellensteuerpflichtigen
pflichtigen Arbeitnehmers und nach dessen     lagung stellt, dass diese dann bis zum Ende    Personals.
Weisungen und Tarife. Wechselt der Arbeit-    der Quellensteuerpflicht nach diesem Ver-
nehmer unter dem Jahr seinen Wohnsitz         fahren veranlagt wird. Ein Wechsel zurück
von einem in einen anderen Kanton, ist ab     zum vorhergehenden Modell ist nicht mehr
dem Folgemonat die Abrechnung dem neu-        möglich, somit sollten allfällige Auswirkun-
                                                                                                                             Livia Lerch
en Kanton einzureichen.                       gen vor der Einreichung dieses Antrages
                                              zwingend Beachtung geschenkt werden.                                        Personalassistentin
Der 31. März ist bei der Quellensteuerrevi-
                                                                                                                       livia.lerch@revimag.ch
sion ein wichtiges Datum. Sind doch Kor-      Für die Vereinheitlichung der Quellensteu-                                          062 748 31 66
rekturabrechnungen oder der Antrag um         er wurden auch die Tarife D und O gestri-
Neuberechnung, sofern dem Arbeitgeber         chen. Der Tarifcode D wurde bis anhin für
Fehler unterlaufen sind oder die quellen-     die Nebenerwerbs- oder Ersatzeinkünfte

                                                                   2
Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG
AUSGABE 3 | 2020

       COVID-19 und MWSt
Leider denkt man seit diesem Frühling bei den Wörtern «Corona» und «Wellen» in erster Linie nicht mehr nur an ein feines
Erfrischungsgetränk oder an den Strand. Die Situation beeinflusst nach wie vor unser geschäftliches wie auch privates
Verhalten und kann existenzielle Auswirkungen haben. Im Geschäftsbereich gilt es in Bezug auf die Mehrwertsteuer fol-
gendes zu beachten.

Kurzarbeitsentschädigung                      len. Bei einer Mehrwertsteuerpflicht und      Steuerzahllast aufgrund eines zugewiese-
Aufgrund fehlender Gegenleistung unter-       effektiver Abrechnungsmethode muss            nen Saldosteuersatzes oder maximal zwei
liegt die Kurzarbeitsentschädigung nicht      unter Umständen eine Vorsteuerkürzung         -steuersätzen berechnet. Die Zuweisung
der Mehrwertsteuer. Eine Vorsteuerkür-        vorgenommen werden. Bei den Abrech-           erfolgt aufgrund der Unternehmenstätig-
zung muss nicht vorgenommen werden.           nungsmethoden nach Saldosteuer-/Pau-          keit/en. Es besteht die Möglichkeit, dass
                                              schalsteuersätzen entfällt die Kürzung.       aufgrund von COVID-19 Tätigkeiten bzw.
Die erhaltenen Beträge sind in der Mehr-                                                    Nebentätigkeiten sprunghaft zugenom-
wertsteuerabrechnung unter der Ziffer         Mieterlass                                    men haben. Sind die Voraussetzungen
910 zu deklarieren.                           Wird bei einer Vermietung mit Option          hierzu erfüllt, kann rückwirkend auf den
                                              nachträglich Miete erlassen, so ist beim      Beginn der laufenden Steuerperiode ein
Erwerbsausfallentschädigung                   Mieter der Vorsteuerabzug und beim Ver-       zweiter Saldosteuersatz beantragt und un-
Die Erwerbsausfallentschädigungen für         mieter die Umsatzsteuer zu korrigieren.       ter Umständen die Steuerzahllast gesenkt
Einzelunternehmen usw. sind wie die           Die Prüfung einer möglichen Subventi-         werden. Diese Praxis muss bis Ende 2022
Kurzarbeitsentschädigungen zu handha-         on ist zusätzlich vorzunehmen, sofern es      nur angewendet werden, sofern sie für die
ben.                                          sich beim Vermieter um ein Gemeinwesen        steuerpflichtige Person günstiger ist als
                                              handelt.                                      die bisherige Praxis. Die Voraussetzungen
Überbrückungskredite/                                                                       für eine «sprunghafte Zunahme» stehen
COVID-19-Kredite                              Verzugszinsen                                 in der Mehrwertsteuerinfo 12 (Saldosteu-
Die Banken und die PostFinance haben          Vom 20. März 2020 bis 31. Dezember 2020       ersätze) geschrieben.
gewissen Unternehmen Überbrückungs-           fallen bei verspäteten Zahlungen in den
kredite ausbezahlt. Dies zinslos oder zu      Bereichen Mehrwertsteuer, Lenkungsab-         Bei Fragen zu diesem Thema oder allge-
einem Vorzugszins. Der Bund bürgt für         gaben und Zölle keine Verzugszinsen an.       meinen Mehrwertsteueranliegen stehe
diese Kredite im Umfang von 100% bzw.                                                       ich Ihnen gerne zur Verfügung.
85%.                                          Abmeldung aufgrund Umsatzeinbussen
                                              Wird der massgebende Umsatz von Fr.
Muss der Bund bei einem Sanierungsfall        100'000 bzw. Fr. 150'000 (Umsatzgrenzen)
die Schuld/Rückzahlung übernehmen,            unterschritten, so kann sich die steuer-
so stellt dies beim Unternehmen eine          pflichtige Person aus dem Mehrwertsteu-
Subvention dar. Eine Vorsteuerkürzung         erregister löschen lassen. Dies jedoch nur,
muss bei gegebener Steuerpflicht und          sofern der massgebende Umsatz auch in
                                                                                                                        Peter Studer
effektiver Abrechnungsmethode geprüft         der folgenden Steuerperiode nicht mehr
werden. Bei einem Konkurs des Kredit-         erreicht wird.                                                     MAS FH in MWSt / LL.M. VAT
nehmers ergeben sich keine mehrwert-                                                                                      CAS FH Zollrecht
                                                                                                                   Treuhänder mit eidg. FA
steuerlichen Folgen.                          Saldosteuersatzmethode
                                              Bei nach der Saldosteuersatzmethode ab-                             peter.studer@revimag.ch
Zinslose Darlehen oder nicht marktübli-       rechnenden Steuerpflichtigen wird die                                           062 748 31 45
che Zinsen der öffentlichen Hand können
eine Subvention darstellen. Da beim oben
erwähnten Text die Bank bzw. PostFinan-
ce und nicht der Bund auf die Zinsen ver-
zichtet und diese vom Bund hierfür nicht
entschädigt werden, beeinflusst dies die
Mehrwertsteuer nicht.

Zinslose Darlehen oder andere Vorzugs-
konditionen der öffentlichen Hand
Bei zinslosen, nicht marktüblichen Zinsen
oder anderen Vorzugskonditionen der öf-
fentlichen Hand gilt es zu prüfen, ob diese
Gegebenheiten eine Subvention darstel-

                                                                  3
Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG
REVIMAGAZIN

       Revimag Treuhand und Mettler Consulting
       nutzen zukünftig Synergien
Die Revimag Treuhand AG und die Mettler Consulting AG führen ihr Wissen zusammen. Zukünftig werden sich die bei-
den Firmeninhaber Roger Staub von der Revimag und André Mettler von Mettler Consulting gegenseitig strategisch und
operativ noch mehr unterstützen. Durch die gegenseitige Stellvertretung und den Wissenstransfer stützen sich beide
Firmen breiter ab. Die bestehenden Standorte sowie die Firmennamen bleiben erhalten und werden durch diesen Schritt
gestärkt.

Die Revimag Treuhand AG, gegründet           beider Firmen wird dadurch verbreitert.
1979, ist an den beiden Standorten Dag-      Auch zukünftig bieten die beiden Unter-
mersellen und Sempach vertreten und          nehmen zusammen mit ihren Mitarbei-
beschäftigt insgesamt 25 Mitarbeitende       tenden umfassende Dienstleistungen in
und Lernende. André Mettler ist mit der      den Bereichen Treuhand, Steuern, Immo-
Mettler Consulting AG aus Sursee seit 2006   bilien sowie Unternehmensberatung und
erfolgreich als Coach und Berater für Un-    Verwaltungsratscoaching an. «Wir freu-
ternehmen tätig. Die Zusammenarbeit der      en uns sehr über diesen gemeinsamen
beiden Unternehmen funktionierte schon       Schritt in die Zukunft, um unsere Kunden
in der Vergangenheit sehr gut. Durch         zusammen mit unseren Mitarbeitenden
eine gegenseitige Beteiligung wird diese     nachhaltig und noch umfassender zu be-
bereits bestehende Zusammenarbeit wei-       raten und zu betreuen», so Roger Staub
ter gestärkt. Das Dienstleistungsangebot     und André Mettler einstimmig.               Kontakt: www.revimag.ch / www.metco.ch

         Prüfungserfolg                                       Info Festtage
Wir gratulieren Tanja Rüfenacht von
Herzen zu ihrem CAS in Arbeitsrecht,
welches sie mit Bravour bestanden hat.                                   Liebe Leserinnen, Liebe Leser

Wir sind stolz auf dich!                                         Wir danken für Ihr Interesse und wünschen
                                                                      Ihnen ein gutes neues Jahr 2021.

                                                                             Unser Büro bleibt vom
                                                                      21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021
                                                                                 geschlossen.

                                                                             Gerne sind wir ab dem
                                                                        4. Januar 2021 wieder für Sie da.

                                                Baselstrasse 44                          Oberstadt 8
TREUHAND AG                                     6252 Dagmersellen                        6204 Sempach
www.revimag.ch                                  Tel. 062 748 31 51 (Treuhand)            Tel. 041 462 51 41 (Treuhand & Immobilien)
info@revimag.ch                                 Tel. 062 748 31 41 (Immobilien)

                                                                 44
Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG Corona und der Lohnausweis 2020 - Revimag Treuhand AG
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