COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

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COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich.

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Überblick.

                                       Fixkostenzuschuss 800.000

                                       Verlustersatz

                                       Verlängerung Verlustersatz 2021

                                       Ausfallsbonus III

                                       Verlängerung Verlustersatz 2022

                                       Härtefallfonds Phase 4

                                       Betrachtungszeiträume und Fristen

                                       Antragsmöglichkeiten März 2022

www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                       03.03.2022 | Seite 2
COVID-19 | Finanzielle Maßnahmen in Österreich - Disclaimer: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Corona Hilfs-Fonds. Fixkostenzuschuss 800.000.
 WER                                   Fixkostenzuschüsse dürfen nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht)
 BETRACHTUNGS-                         16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  Zuschuss der Fixkosten im prozentuellen Ausmaß des Umsatzausfalls

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 1.800.000
                                       ▪ Kürzung des Maximalbetrages um:
                                            ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt)
                                            ▪ Ausfallsbonus, hinsichtlich des auf den Bonus entfallenden Anteiles (nicht der Vorschuss auf den FKZ 800.000)
                                            ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT
                                            ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds

                                       Abhängigkeiten:
                                       ▪ Unzulässig, wenn ein Verlustersatz in Anspruch genommen wird
                                       ▪ Beantragung FKZ 800.000 für November/Dezember 2020
                                            ▪ unzulässig, wenn Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) für gesamten November/Dezember 2020 in Anspruch
                                               genommen wird; Aliquotierung, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur für Teile des
                                               Novembers/Dezembers 2020 in Anspruch genommen wird

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: 23.11.2020 - 30.06.2021 - 80%
                                       2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen

 DETAILS                               www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k

                                                                                                                                                                  Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                       03.03.2022 | Seite 3
Corona Hilfs-Fonds. Verlustersatz.
 WER                                   Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie die Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 30%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion der Fixkosten (Schadenminderungspflicht)
 BETRACHTUNGS-                         16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 70% des ermittelten Verlustes
                                       ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes
 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000
                                       ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um:
                                            ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen)
                                            ▪ Versicherungsleistungen
                                            ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise
                                            ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit
                                            ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz

                                       Auszahlung des Verlustersatzes | Abhängigkeiten:
                                       ▪ Unzulässig, wenn ein FKZ 800.000 oder Vorschüsse auf FKZ 800.000 in Anspruch genommen wird
                                       ▪ Beantragung Verlustersatz für November/Dezember 2020 unzulässig, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz
                                         (direkt/ indirekt) für gesamten November/Dezember 2020 in Anspruch genommen wird
                                       ▪ Anteilige Verringerung des ermittelten Verlustes, wenn ein Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt) nur
                                         für Teile des Novembers/Dezembers 2020 in Anspruch genommen wird

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: 16.12.2020 - 30.06.2021 - 70%
                                       2. Tranche: 01.07.2021 - 31.03.2022 - Restbetrag inkl. vorzunehmender Korrekturen

 DETAILS                               www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz

                                                                                                                                                                 Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                      03.03.2022 | Seite 4
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2021.
 WER                                   Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 50%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht)

 BETRACHTUNGS-                         1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 (bis zu 6 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 70% des ermittelten Verlustes
                                       ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 10.000.000
                                            ▪ Berücksichtigung von Zuschüssen aus Verlustersatz 16.09.2020 bis 30.06.2021
                                       ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um:
                                            ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen)
                                            ▪ Versicherungsleistungen
                                            ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise
                                            ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit
                                            ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: 16.08.2021 - 31.12.2021 - 70% (Antrag für 1. Tranche nicht verpflichtend)
                                       2. Tranche: 01.01.2022 - 30.06.2022 – Restbetrag

 DETAILS                               www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz-verlaengert

                                                                                                                                                           Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                03.03.2022 | Seite 5
Corona Hilfs-Fonds. Ausfallsbonus III.
 WER                                   Ausfallsbonus darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum
                                           ▪ Umsatzausfall für November und Dezember 2021: mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum
                                           ▪ Umsatzausfall für Jänner, Februar und März 2022: mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Umsatzausfalls (Schadenminderungspflicht)
 BETRACHTUNGS-                         November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ Ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent)
                                           für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war
                                       ▪ Maximal EUR 80.000/Monat
                                       ▪ Zusätzliche Deckelung: Summe aus Ausfallbonus III und auf den Betrachtungszeitraum entfallende Kurzarbeitshilfe
                                           dürfen Vergleichsumsätze nicht übersteigen

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 2.300.000
                                       ▪ Kürzung des Maximalbetrages um:
                                            ▪ Lockdown-Umsatzersatz (direkt/indirekt)
                                            ▪ Fixkostenzuschuss 800.000
                                            ▪ Ausfallsbonus
                                            ▪ Ausfallsbonus II
                                            ▪ Ausfallsbonus III
                                            ▪ 100-%-Haftungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise von aws oder ÖHT
                                            ▪ Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden, oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               ▪   November 2021     10.12.2021 – 09.03.2022       Vergleichszeitraum November 2019
                                       ▪   Dezember 2021     10.01.2022 – 09.04.2022                          Dezember 2019
                                       ▪   Jänner 2022       10.02.2022 – 09.05.2022                          Jänner 2020
                                       ▪   Februar 2022      10.03.2022 – 09.06.2022                          Februar 2020
                                       ▪   März 2022         10.04.2022 – 09.07.2022                          März 2019

 DETAILS                               https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus3/
                                       Anhang 2
                                                                                                                                                                Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                     03.03.2022 | Seite 6
Corona Hilfs-Fonds. Verlängerung Verlustersatz 2022.
 WER                                   Verlustersatz darf nur an Unternehmen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40%
                                       ▪ Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Reduktion des Verlustes (Schadenminderungspflicht)

 BETRACHTUNGS-                         1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 (bis zu 3 Betrachtungszeiträume)
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 70% des ermittelten Verlustes
                                       ▪ Bei Klein- und Mittelbetrieben: 90% des ermittelten Verlustes

 WAS                                   Grenzen und Abzüge:
                                       ▪ Begrenzung auf Maximalbetrag von EUR 12.000.000
                                            ▪ Berücksichtigung von Zuschüssen aus Verlustersatz 16.09.2020 bis 30.06.2021
                                            ▪ Berücksichtigung von Zuschüssen aus Verlustersatz 01.07.2021 bis 31.12.2021
                                       ▪ Kürzung des ermittelten Verlustes um:
                                            ▪ Beteiligungserträge (sofern diese >50% der Umsätze betragen)
                                            ▪ Versicherungsleistungen
                                            ▪ Zuwendungen von Gebietskörperschaft iZm der COVID-19-Krise
                                            ▪ Zuschüsse iZm Kurzarbeit
                                            ▪ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz

 WIE                                   Antragstellung über FinanzOnline

 FRISTEN                               1. Tranche: 10.02.2022 – 09.04.2022 - 70% (Antrag für 1. Tranche nicht verpflichtend)
                                       2. Tranche: 10.04.2022 – 30.09.2022 - Restbetrag

 DETAILS                               BGBl. II 582/2021 vom 23.12.2021
                                       https://www.fixkostenzuschuss.at

                                                                                                                                                           Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                03.03.2022 | Seite 7
Corona Hilfs-Fonds. Härtefallfonds Phase 4.
 WER
                                       Beantragung darf nur durch natürliche Personen gewährt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
                                       ▪ laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden und dies ist auf die COVID-19-Krise zurückzuführen
                                       ▪ Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum gegenüber dem Vergleichszeitraum
                                            ▪ Umsatzeinbruch für November und Dezember 2021: mindestens 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum
                                            ▪ Umsatzeinbruch für Jänner, Februar und März 2022: mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum

 BETRACHTUNGS-                         November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022
 ZEITRAUM
 HÖHE                                  ▪ 80% bzw. 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich EUR 100
                                       ▪ Mindestens EUR 1.100 für die Monate November und Dezember 2021 und mindestens EUR 600,00 für
                                         die Monate Jänner, Februar und März 2022.
                                       ▪ Maximal EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum, gesamt somit maximal EUR 10.000

 WAS                                   Ausgleich des Nettoeinkommensentganges aus Einkünften aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb

 WIE                                   Online Antrag auf WKO-Website

 FRISTEN
                                       Beantragung für Betrachtungszeiträume:   jeweils ab dem 1. Tag des Folgemonats
                                       Ablauf der Antragsfrist:                 2. Mai 2022

 DETAILS                               https://www.wko.at

                                                                                                                                                             Zurück
www.tpa-group.at   www.tpa-group.com                                                                                                  03.03.2022 | Seite 8
Betrachtungszeiträume und Fristen.

T = Tranche                   2020                                2021                                      2022                   Antragsfrist
M = Monat             9     10    11    12   1   2   3   4   5   6    7   8   9   10   11   12   1    2    3    4    5      6

FKZ 800.000
                                                                 T1                                        T2                      bis 31.03.2022

Verlustersatz
                                                                 T1                                        T2                      bis 31.03.2022

Verlängerung
Verlustersatz
2021                                                                                        T1                              T2     bis 30.06.2022

Ausfalls-
bonus III                                                                                   M    M    M    M    M
                                                                                                                                   ab 10.12.2021
                                                                                            11   12   1    2    3

Verlängerung
Verlustersatz
2022                                                                                                  T1                           ab 10.02.2022

Härtefallfonds
Phase 4                                                                                     M    M    M    M    M
                                                                                                                                   bis 02.05.2022
                                                                                            11   12   1    2    3

                                                                                                                                            Zurück
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Antragsmöglichkeiten März 2022.

   1.         Fixkostenzuschuss 800.000 – Tranche 2         bis 31. März 2022

   2.         Verlustersatz – Tranche 2                     bis 31. März 2022

   3.         Verlängerung Verlustersatz 2021 – Tranche 2   bis 30. Juni 2022

              Ausfallsbonus III – November 2021             bis 9. März 2022
              Ausfallsbonus III – Dezember 2021             bis 9. April 2022
   4.         Ausfallsbonus III – Jänner 2022               bis 9. Mai 2022
              Ausfallsbonus III – Februar 2022              ab 10. März 2022

                                                            ab 10. Februar 2022
   5.         Verlängerung Verlustersatz 2022 – Tranche 1
                                                            bis 9. April 2022

              Härtefallfonds Phase 4 – November 2021
              Härtefallfonds Phase 4 – Dezember 2021
   6.         Härtefallfonds Phase 4 – Jänner 2022
                                                            bis 2. Mai 2022
              Härtefallfonds Phase 4 – Februar 2022

                                                                                                          Zurück
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