Allgemeine Reisebedingungen - AEC Sprachreisen

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Allgemeine Reisebedingungen - AEC Sprachreisen
Allgemeine Reisebedingungen
                                                                                       Bei Rücktritt bis fünf Wochen vor
                                                                                       Reisebeginn werden 15 % des
                                                                                       Gesamtpreises, bis eine Woche vor
                                                                                       Reisebeginn 30 %, danach bis 24
                                                                                       Stunden vor Abreise 60 %, danach
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der     80% als Stornoentgelt in Rechnung
zwischen dem Reisenden und der AEC abgeschlossen wird. Die Bedingungen ergänzen        gestellt. Dem Reisenden bleibt es
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB      unbenommen, dem Veranstalter
(Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).                                       nachzuweisen, dass ihm kein
                                                                                       oder ein wesentlich geringerer
                                                                                       Schaden entstanden ist, als die von
Sprachreisen / Klassenfahrten:                                                         ihm geforderte Pauschale. Maßgeblich
Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Buchungsbestätigung                  ist der Tag des Eingangs der
zustande. Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den gesetzlich             Rücktrittserklärung.
vorgeschriebenen Sicherungsschein. In der Buchungsbestätigung zu einer
Sprachreise werden Sie gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 15 % des                    Zusammen mit der Anmeldebestätigung
Gesamtpreises innerhalb von 28 Tagen zu leisten. Rechtzeitig vor Reisebeginn           erhalten Sie Informationen der Ergo
gehen Ihnen die kompletten Reiseunterlagen zu. 28 Tage vor Reiseantritt ist die        Reiseversicherung über Reiserücktritts-
Restzahlung zu leisten. Bei den Klassenfahrten ist keine Anzahlung erforderlich.       und andere Reiseversicherungen.
Der komplette Reisepreis muss aber spätestens 28 Tage vor Reisebeginn auf              Neben einer Reiserücktrittskosten-
unserem Konto verbucht sein. Sofern die Schule den Reisepreis selbst bei               Versicherung empfehlen wir auch den
den Teilnehmern einsammelt, sicken wir eine Gesamtrechnung direkt an die               Abschluss einer privaten Auslandsreise-
Schule. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten              Krankenversicherung.
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten un dem Kunden die im folgenden
Absatz (Reiserücktritt) aufgeführte Entschädigung zu berechnen.                        Ersatzteilnehmer
                                                                                       Sollten Sie im Falle eventuellen
Schulaufenthalte:                                                                      Rücktritts einen anderen Jugendlichen
Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung (Online-Formular und Übersendung                als Ersatzteilnehmer benennen
der Bewerbungsunterlagen) und unsere Buchungsbestätigung zustande. Die                 können, so entsteht lediglich ein
Buchungsbestätigung mit konkreter Benennung der Schule versenden wir,                  Umbuchungsentgelt in Höhe von €60,–.
sobald uns eine passende Schule in Kent einen Platz für ihr Kind zusichert.            Weitere Mehrkosten entstehen nicht.
Sollte sich innerhalb von vier Wochen keine Schule finden, können wir die              Die AEC GmbH kann dem Eintritt des
Anmeldung nicht bestätigten. In diesem Fall entstehen selbstverständlich               Dritten widersprechen, wenn dieser
keine Kosten, Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den                    den besonderen Reiseerfordernissen
gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. In der Buchungsbestätigung               nicht genügt oder seiner Teilnahme
werden Sie gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises                  gesetzliche Vorschriften oder
innerhalb von 28 Tagen zu leisten. Rechtzeitig vor Reisebeginn gehen Ihnen die         behördliche Anordnungen
kompletten Reiseunterlagen zu. 28 Tage vor Reiseantritt ist die Restzahlung            entgegenstehen.
zu leisten. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten un dem Kunden die im folgenden            Umbuchung
Absatz aufgeführte Entschädigung zu berechnen.                                         Werden nach der Buchung
                                                                                       Änderungen hinsichtlich der Form
Reiserücktritt                                                                         der Unterbringung, des Unterrichts,
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert   der Beförderungsart oder der
der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der            Zusatzprogramme gewünscht, so fällt
Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht Von ihm zu vertreten ist oder ein Fall   ein Umbuchungsentgelt in Höhe von
außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für                € 30,– an, insofern die Änderung
die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen             möglich ist. Diese Gebühr entfällt, wenn
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei der Berechnung            ein Zusatzprogramm nachträglich
der Pauschalsätze ist die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen und der             gebucht wird.
zu erwartende Erwerb durch anderweitige Verwendung von Reiseleistungen
berücksichtigt (§ 651h Absatz 2 Satz1., 2. und 3. BGB).

14 www.aec.de                                                                                        Bilinguale Sprachreise 2021
Allgemeine Reisebedingungen - AEC Sprachreisen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen     wenden sich bitte vor Buchung an          Reiseunterlagen
Nimmt der Teilnehmer einzelne              unser Büro zwecks Abklärung der           Der Kunde hat den Reiseveranstalter
Reiseleistungen infolge vorzeitiger        Einreisebestimmungen.                     zu informieren, wenn er die
Rückreise oder sonstiger Gründe, die                                                 erforderlichen Reiseunterlagen (z. B.
er nicht zu verantworten hat, nicht in     Aktuelle Informationen auch               die genauen Reisezeiten, Anschrift der
Anspruch, so wird sich die AEC GmbH        hier: ´/www.auswaertiges-amt.             Unterbringung) nicht spätestens sieben
bei den Leistungsträgern um Erstattung     de/de/ReiseUndSicherheit/                 Tage vor der Abreise erhalten hat.
der ersparten Aufwendungen bemühen.        spaniensicherheit/210534
Die Verpflichtung zur Bemühung um                                                    Haftung des Veranstalters
Erstattung entfällt, wenn es sich um       Flugreisen                                Sollten Teile der Reise nicht
völlig unerhebliche Leistungen handelt     Unsere Flüge nach Spanien                 vertragsgemäß erbracht werden, so
oder wenn einer Erstattung gesetzliche     werden ausschließlich mit Condor,         muss dem Veranstalter die Möglichkeit
oder behördliche Bestimmungen              Lufthansa, Eurowings, TUIfly oder         zur Abhilfe eingeräumt werden. Sowohl
entgegenstehen.                            Ryanair durchgeführt. Sobald der          die Eltern als auch der Jugendliche
                                           Reiseveranstalter weiß, welche            vor Ort können bei den Betreuern
Kündigung durch den Reiseveranstalter      Fluggesellschaft den Flug durchführen     in Spanien (Tel. +49 1716232809
Wenn ein Teilnehmer die Durchführung       wird, wird er den Kunden informieren.     oder e-mail c@aec.de) und auch
der Reise ungeachtet einer Abmahnung       Die EU-Verordnung zur Unterrichtung       im AEC- Büro jederzeit Abhilfe
des Reiseveranstalters nachhaltig stört    von Fluggästen über die Identität des     verlangen. Spätere Ansprüche wegen
oder wenn er sich in solchem Maße          ausführenden Luftfahrtunternehmens        Reisepreisminderung / Schadenersatz
verhält, dass die sofortige Aufhebung      verpflichtetden Reiseveranstalter,        können nur dann geltend gemacht
des Vertrages gerechtfertigt ist, so       den Kunden über die Identität der         werden, wenn Mangel während der
kann die AEC GmbH kündigen. Die            ausführenden Fluggesellschaft             Reise unverzüglich angezeigt wurde
zusätzlichen Kosten der vorzeitigen        sämtlicher im Rahmen der                  und keine Abhilfe erbracht wurde.
Heimreise gehen zu Lasten des              gebuchten Reise zu erbringenden           Soweit AEC infolge einer schuldhaften
Teilnehmers bzw. der Eltern. Kündigt       Flugbeförderungsleistungen bei            Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe
die AEC GmbH, so behält sie Anspruch       der Buchung zu informieren.               schaffen konnte, ist der Reisende
auf den Reisepreis; sie muss sich          Wechselt die dem Kunden als               nicht berechtigt, Reisepreisminderung/
jedoch den Wert der ersparten              ausführende Fluggesellschaft              Schadensersatz zu stellen.
Aufwendungen sowie diejenigen              genannte Fluggesellschaft, muss der
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus     Reiseveranstalter den Kunden über         Sollte die Sprachreise / die Klassenfahrt
einer anderweitigen Verwendung der         den Wechsel informieren. Er muss          / der Schulaufenthalt infolge einer
nicht in Anspruch genommenen               unverzüglich alle angemessenen            Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Leistung erlangt, einschließlich           Schritte einleiten, um sicherzustellen,   nicht durchgeführt werden können, so
der ihr von den Leistungsträgern           dass der Kunde so rasch wie möglich       zahlt der Veranstalter den gesamten
gutgebrachten Beträge.                     über den Wechsel unterrichtet wird.       bereits eingezahlten Betrag an den
                                                                                     Teilnehmer zurück.
Pass – und Visa-Vorschriften               Die „Black List“ ist auf folgender
Für die Teilnahme an unseren               Internetseite abrufbar: http://air-ban.
Programmen benötigen Bürger                europa.eu.
der Europäischen Union lediglich
einen gültigen Personalausweis.
Das Dokument muss mindestens
bis zur Ausreise gültig sein.
Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in
der Person des Teilnehmers
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
Informationen über Zollbestimmungen,
Gesundheitsvorschriften und
Impfempfehlungen werden vor
Reisebeginn noch rechtzeitig mitgeteilt.
Bürger mit einem Nicht-EU-Pass

15 www.aec.de                                                                                      Bilinguale Sprachreise 2021
Allgemeine Reisebedingungen - AEC Sprachreisen
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