COVID-19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz Version 4.5 01.12.2021

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COVID–19:
Rahmenbedingungen für
Veranstaltungen an der TU Graz

Version 4.5

01.12.2021
COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

Inhalt:
       1. Überblick Corona-Ampel Veranstaltungen
       2. Veranstaltungsarten
       3. Allgemeine Rahmenbedingungen
       4. Bewirtung / Verpflegung / Catering
       5. Raumbestuhlung
       6. Aufgaben eines COVID-19 Beauftragten und Erstellung eines
          Präventivkonzeptes

Kontakte:
Veranstaltungsservice der TU Graz: Patricia GÖTZ
Tel.: +43 316 873 7191 | E-Mail: patricia.goetz@tugraz.at

Präventivdienste der TU Graz: Gerold KOSCHER
Tel.: +43 316 873 6540 | E-Mail: gerold.koscher@tugraz.at

Weiterführende Informationen zu den geltenden Regelungen im Zusammenhang mit COVID-
19 finden Sie unter www.tugraz.at/go/coronavirus

Corona-Ampelstatus          allgemein       für        die          TU     Graz   unter
https://www.tugraz.at/icoe/coronavirus/ampelstatus-traffic-light-status/

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

            1. Überblick Corona-Ampel Veranstaltungen
ALLGEMEIN: Die COVID-19 Hygiene- und Sicherheitsstandards (siehe Hygienehandbuch
COVID-19 der TU Graz) und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind
einzuhalten. FFP2-Masken müssen auf allen öffentlichen Bereichen innerhalb der Gebäude
und beim Betreten des Veranstaltungsraumes getragen werden. Bei Status GRÜN und
GELB kann am Sitzplatz die FFP2-Maske unter Einhaltung des Mindestabstandes
abgenommen werden. Bei Status ORANGE gilt auch am Sitzplatz FFP2-Maskenpflicht!
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Vortragende/Teilnehmende während ihres
aktiven Redebeitrages.
Der Zutritt erfolgt nur nach Registrierung und unter Nachweis einer geringen
epidemiologischen Gefahr (2 G-Kontrolle: genesen oder geimpft).

GRÜN STUFE 1 - GERINGES RISIKO
     Veranstaltungen der TU Graz mit einem definierten und registrierten
       
     Teilnehmendenkreis unter Auflagen möglich
   Einhaltung der Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF
GELB STUFE 2 – MODERATES-MITTLERES RISIKO
    Veranstaltungen der TU Graz mit einem definierten und registrierten
       
    Teilnehmendenkreis unter Auflagen möglich
   Einhaltung der Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF
   Nennung eines/er COVID-19 Beauftragten und Bekanntgabe an das
    Veranstaltungsservice1
   Erstellung eines Präventiv-/Sicherheitskonzeptes in weiterer Abstimmung mit dem
    Präventivdienst bzw. Veranstaltungsservice1
   Übermittlung der Liste der Teilnehmenden an das Veranstaltungsservice1
ORANGE STUFE 3 – HOHES RISIKO
           Veranstaltungen der TU Graz (von Fakultäten/lnstituten/OE der TU
            Graz/alumniTUGraz1887/HTU/inkl. Kompetenzzentren, Beteiligungen und
            Kooperationen bzw. Kooperationspartnern der TU Graz) an der TU Graz nur mit
            reduziertem Personenkreis, nur sitzend und ein Mindestabstand von 1m (jeder 2te
            Sitzplatz) und FFP2-Maskenpflicht am Sitzplatz
           Nur bei einer Teilnehmeranzahl bis maximal 14 Personen darf die FFP2-Maske
            unter Einhaltung des 2m-Mindestabstandes abgenommen werden
           Keine Veranstaltungen von Externen (z.B. Urania) mehr möglich
           Einhaltung der Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF
           Nennung eines/er COVID-19 Beauftragten und Bekanntgabe an das
            Veranstaltungsservice1
           Erstellung eines Präventiv-/Sicherheitskonzeptes in weiterer Abstimmung mit dem
            Präventivdienst bzw. Veranstaltungsservice1
           Übermittlung der Liste der Teilnehmenden an das Veranstaltungsservice1
           Kein Catering vor Ort, in Gastronomiestätten (z.B. Mensa) möglich
           Keine Musik-,Tanz- und Chorproben bzw. -veranstaltungen
ROT STUFE 4 – SEHR HOHES RISIKO => Keine Präsenzveranstaltungen!

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    http://www.veranstaltungen.tugraz.at
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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

         2. Veranstaltungsarten
Geschlossene Veranstaltungen der TU Graz können mit einem registrierten und
definierten Kreis an Teilnehmenden unter Nachweis einer geringen epidemiologischen
Gefahr (genesen ODER geimpft) unter Auflagen stattfinden. Veranstalter*innen müssen
sich an die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen idgF, an die Richtlinie des Rektorates
der Technischen Universität Graz über den Universitätsbetrieb in Zusammenhang mit
COVID-19 im Studienjahr 2020/21 (Corona-Ampel) sowie die Vorgaben des
Hygienehandbuchs der TU Graz halten. Mögliche Veranstaltungsarten sind:

     1. Veranstaltungen von Fakultäten und Instituten (z.B. Jubiläumsveranstaltungen,
        Antritts- und Abschiedsvorlesungen, Emeritierungsfeiern, Preisverleihungen, interne
        Institutsfeiern)

     2. Interne    Seminare,               Workshops            und       Weiterbildungen     (geschlossene
        Veranstaltungen)

     3. Veranstaltungen    und                  Sitzungen*           (von       Vereinen,   Gremien   sowie
        Studierendenteams)

     4. Musikproben (Diese sind nur in den größeren Räumlichkeiten erlaubt und bedürfen
        besonderer Sensibilität hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften und
        Abstandsregeln).

     5. Tagungen/Kongresse/Symposien sowie offen zugängliche Seminare und
        Workshops
        Die geltende Abstandsregel ist in allen Räumlichkeiten, beim Betreten und Verlassen,
        während der Pausen, in Sanitärbereichen und Garderoben einzuhalten.
        Unterstützend soll Aufsichtspersonal beigestellt werden, sowie Maßnahmen wie
        Bodenmarkierungen oder die Möglichkeit für die Teilnehmenden, ins Freie
        auszuweichen, vorgesehen werden.

     6. Sponsionen und Promotionen, Öffentliche Vorträge
        Diese finden mit limitiertem Zugang statt und können live übertragen werden. Das
        Veranstaltungsservice der TU Graz ist bei der Planung und Durchführung von
        Vortragsveranstaltungen einzubinden.
        Die geltenden Regelungen für Sponsionen und Promotionen finden sich im Dokument
        Rahmenbedingungen_Sponsionen_Promotionen_an der TU Graz_COVID19

     7. Reunionsfeiern (Silberne und Goldene Diplomverleihungen)
        Diese finden in Anlehnung an Sponsionen und Promotionen statt und werden in
        größere Hörsäle verlegt.
        Die geltenden Regelungen für Reunionsfeiern finden sich im Dokument
        Rahmenbedingungen_Sponsionen_Promotionen_an der TUGraz_COVID19

     8. Konzerte dürfen entsprechend der Raumvorgaben stattfinden.

     *Bei Sitzungen gilt weiterhin der 2,5G-Nachweis: genesen / geimpft / PCR-getestet
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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

   9. Vorträge und Veranstaltungen der Urania oder anderer Organisationen

   10. Messen (Teconomy, BITbau, beWANTED, Auslandsstudienmesse, Meet Hidden
       Champions u.a.) und Sportkurse (Gymnastik, Yoga, Tanzkurse)
       Die         Veranstaltungsorganisation         muss        rechtzeitig     ein
       Sicherheitskonzept/Präventivkonzept erstellen, das als Entscheidungsgrundlage
       über die Durchführbarkeit der Veranstaltung dient. Dieses Konzept ist dem
       Veranstaltungsservice zur weiteren internen Abstimmung zu übermitteln.

       3. Allgemeine Rahmenbedingungen
Bei der Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art gelten folgende
Rahmenbedingungen - unter Berücksichtigung des aktuellen Corona-Ampel Status! - und
die aktuell gültigen Bestimmungen des Hygienehandbuchs:

      Zutrittsnachweis: Besucher*innen/Teilnehmer*innen/Gäste             müssen   sich
       registrieren und entweder genesen oder geimpft sein:

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt laut COVID-19-
Maßnahmenverordnung §1:

 1) Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (BioNTech/Pfizer,
 Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson) gegen COVID-19 erfolgte
 a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen
 der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen.
 b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung
 vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
 c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver
 molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über
 neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage
 zurückliegen darf oder
 d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und
 zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der
 aa) lit. a oder c mindestens 120 Tage oder
 bb) lit. b mindestens 14 Tage
 verstrichen sein müssen,
 2) Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit
 SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen
 überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, oder
 3) Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der
 vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

      Für Kinder gelten auch die Schultests.
      Der Testnachweis gilt digital und auf Papier.
      Bei den Impfungen gelten Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck.
      Kontrollieren müssen die Veranstalter*innen.

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

        Anmeldung aller internen und externen Veranstaltungen (Konferenzen,
         Tagungen, Seminare, Workshops der Fakultäten, akademische Feiern,
         Veranstaltungen mit alumni- und Career-Bezug etc.) beim Veranstaltungsservice der
         TU Graz (+43 316/873-7191, patricia.goetz@tugraz.at).

        Freie Raumkapazitäten (siehe Kapitel 4) können nach den aktuell geltenden
         Vorgaben genutzt werden.

        Informieren Sie die Teilnehmer*innen der Veranstaltung frühzeitig über die
         Verhaltensregeln sowie über das Einlass-Prozedere (z. B. über die Website, durch
         Aussendungen oder durch Hinweise auf den gedruckten Einladungskarten).
         Externen Gästen können Sie vorab das "Informationsblatt für Gäste für
         Veranstaltungen an der TU Graz in Zeiten von COVID-19" schicken.

        Führen Sie Anmeldelisten, um für den Infektionsfall die Kontaktkette nachvollziehen
         und die Teilnehmenden informieren zu können und weisen Sie den Gästen ihre
         gekennzeichneten Plätze zu.

        Das Informationsblatt zu den Verhaltensregeln an der TU Graz ist gut sichtbar
         (gegebenenfalls auch mehrfach) für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
         Veranstaltungsort anzubringen.

        Desinfektionsmöglichkeiten müssen in ausreichender Anzahl zur Verfügung
         stehen (eine Desinfektions-Dosierstation pro 50 Teilnehmende, eine
         Nachfüllpackung)

        FFP2-Masken sollen bereitgestellt werden und bei Bedarf an die Gäste ausgehändigt
         werden

         WICHTIG: Die Informationsblätter, die Desinfektions-Dosierstationen und FFP-
         Masken erhalten Sie beim Veranstaltungsservice der TU Graz.
         Es wird um rechtzeitige Bestellung (mind. 3 Werktage) gebeten.

Zusätzlich für Kongresse, Tagungen, Symposien, Messen, Ausstellungen:
        Organisation von Aufsichtspersonal (z.B. des ÖWD (kostenpflichtig!)) zur
         Steuerung der Besuchsströme (Ein- und Auslass, Ticketkontrollen, Garderoben, etc.)
         und zur Überwachung der Abstands- und Verhaltensregeln

         Bitte binden Sie die Präventivdienste der TU Graz in Ihre Planungen mit ein.
         Koordination : gerold.koscher@tugraz.at, +43 316 873 6540

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

       4. Bewirtung / Verpflegung / Catering
      Für das Servieren von Speisen und Getränken sind die Regelungen der
       Gastronomie zu berücksichtigen

      Buffets sind nur für kleinere Teilnehmerzahlen (bis 60 Personen) erlaubt – allerdings
       mit definiertem Zugang: in kleineren Gruppen mit dementsprechenden Abstands-
       einhaltungen innerhalb der Gruppe.

      Wenn die Teilnehmerzahl 60 Personen übersteigt, wird das Essen vom Catering-
       Personal serviert.

      Die Gäste werden gebeten, an einem Tisch zu sitzen, ein Wechsel der Plätze ist
       nicht erlaubt.

      Steh-Empfänge und Steh-Kaffeepausen sind nicht erlaubt.

       5. Raumbestuhlung
Mobile Bestuhlung
Es gilt folgende Regelung:
In der Aula und den Hörsälen HS II und i9 wird die Anordnung der Stühle bei Veranstaltungen
durch das Veranstaltungsservice vorgegeben. In (Seminar-) Räumen mit mobiler Bestuhlung
(z.B. Kinobestuhlung) ist in allen Richtungen bei Ampelstatus GELB ein Abstand von 1 Meter
einzuhalten. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen die
Teilnehmer*innen/Gäste auch am Sitzplatz die FFP2-Maske tragen!

Bei Ampelstatus ORANGE gilt ebenfalls ein Abstand von 1 Meter rundum UND zusätzliche
FFP2-Maskenpflicht am Sitzplatz!
Bei Fragen zur Aufstellung wenden Sie sich an das Veranstaltungsservice.

Fixe Bestuhlung
In Räumen mit fixer Bestuhlung können sich die Gäste über einen QR-Code am jeweiligen
Sitzplatz registrieren (checkin.tugraz.at). Nur die gekennzeichneten Plätze können belegt
werden (Status ORANGE bzw. Status GELB) - siehe auch TUGrazonline unter den jeweiligen
Hörsälen, die COVID-19 Raumbelegungspläne bzw. Anzahl der Prüfungsplätze:

Daraus ergeben sich in folgenden Räumen folgende Raumkapazitäten – jeweils vom
geltenden Ampelstatus abhängig:
     Hörsaal P1 (492 Plätze):  134 bzw. 246 Personen
     Hörsaal P2 (182 Plätze):   49 bzw. 92 Personen
     Hörsaal I (243 Plätze):    62 bzw. 117 Personen
     Hörsaal i7 (222 Plätze):   62 bzw. 103 Personen
     Hörsaal i13 (300 Plätze):  76 bzw. 151 Personen
     Hörsaal H (171 Plätze):    46 bzw. 85 Personen

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COVID–19: Rahmenbedingungen für Veranstaltungen an der TU Graz

        Hörsaal BMT (163 Plätze):    45 bzw. 81 Personen

        Hörsaal II (60 Plätze):      20 bzw. 30 Personen (Klassenzimmerbestuhlung)
        Hörsaal i9 (80 Plätze):      24 bzw. 40 Personen (Klassenzimmerbestuhlung)

Es wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass die großen Hörsäle auf Grund der
Prüfungstätigkeit und des Lehrprogrammes im SS 2021 und WS 2021/22 nur beschränkt
verfügbar sein werden.

         6. Aufgaben eines COVID-19 Beauftragten
         und Erstellung eines Präventivkonzeptes
Der/Die COVID-19-Beauftragte muss eine geeignete Person sein und hat folgende
Aufgaben:
     •   Kenntnis, Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-19-
         Präventionskonzeptes und die Begleitung bei allen Sicherheits- und
         Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit Corona

     •   Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen aller Teilnehmer

     •   Ansprechpartner für Veranstaltungsservice der TU Graz bzw. Behörden im
         Kontaktpersonenmanagement

Ein/e COVID-19-Beauftragte/r benötigt keine besonderen Ausbildungen.
Sollte Interesse an einem Kurs bestehen, diese werden u.a. z.B. vom Roten Kreuz oder WIFI
angeboten.

Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben basierend auf einer
Risikoanalyse für Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten: z.B.:
1.Allgemeine Angaben zur Veranstaltung: Veranstalter, Covid19-Beauftragter, Zeit, Dauer,
Ort und Ablauf der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer
2.Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
3.spezifische Hygienemaßnahmen
4.Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
5.Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken
6.Führen von Teilnehmerlisten inkl. Kontaktdaten
7.Registrierung und Überprüfung des negativen CoV-Status (genesen oder geimpft) als
Zutrittsnachweis

Einiges davon finden Sie unter https://tu4u.tugraz.at/bedienstete/unsere-tu-
graz/coronavirus-faq-fuer-bedienstete/

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