COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb - Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Version 6.0 vom 20.05.2021 COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.
Version 6.0 vom 20.05.2021 Voraussetzungen das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen stellen den Gesundheitsschutz an erste Stelle. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein verantwortungsbewusster, im Sinne des Infektionsschutzes geregelter Vereinssport ein wertvoller Beitrag für die Stärkung des Immunsystems und eine positive Einstellung der Sporttreibenden ist. Vor dem Sporttreiben setzt die Turngemeinde Herford von 1860 e.V. voraus, dass alle Sporttreibenden und Übungsleiter/Trainer Kenntnis der besonderen Regelungen und Voraussetzungen und der besonderen Fürsorgepflicht, welche aus dem Folgenden hervorgeht, bestätigen. Die verantwortlichen Ehrenamtlichen nehmen vor der Trainingseinheit eine Kurzunterweisung der Sporttreibenden über die Verhaltens- und Hygienestandards sowie die folgenden Regelungen vor und protokollieren dies. Entsprechend der stetig neu zu bewertenden Situation, wird diese Broschüre ständig den Gegebenheiten (z.B. Änderungen der CoronaSchVo) angepasst. Um den Sportlern der TGH weitgehend einheitliche Regelungen bieten zu können, gelten für den gesamten Sportbetrieb der TGH die von der Stadt Herford durch das Sportbüro bereitgestellten Regelungen, Richtlinien und Eckpunkte. Sollte es dennoch in den vereinseigenen Anlagen notwendig sein von diesen abzuweichen, wird auf diese Regelungen per Aushang/Beschilderung hingewiesen.
Version 6.0 vom 20.05.2021 Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das Sporttreiben bei der TG Herford. Grundsätzliche Voraussetzungen ............................................................................................................ 1 Sicherheitsregeln / Ablauforganisation ................................................................................................... 2 1. Distanzregeln einhalten............................................................................................................... 2 2. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren ............................................................................ 2 3. Freiluftaktivitäten präferieren ..................................................................................................... 2 4. Hygieneregeln einhalten ............................................................................................................. 3 5. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen ......................................................................... 4 6. Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste, Wettbewerbe unterlassen........... 4 7. Trainingsgruppen verkleinern ................................................Fehler! Textmarke nicht definiert. 8. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen .................................................................. 5 9. Risiken in allen Bereichen minimieren ........................................................................................ 6 Haftungsausschluss ................................................................................................................................. 6
Version 5.0 vom 08.03.2021 1 Grundsätzliche Voraussetzungen - Priorität hat die Gesundheit aller Sporttreibenden und der ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen. - Die Verordnungen des Bundes und der jeweiligen Länder sind in ihren aktuellen Fassungen strikt umzusetzen. Speziell zu beachten und unbedingt anzuwenden sind die aktuellsten Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Die folgenden Regelungen gelten generell für den gesamten Vereinsbetreib der Turngemeinde Herford von 1860 e.V.: o Es sind neben den von der Stadt Herford durch das Sportbüro bereitgestellten Regelungen, Richtlinien und Eckpunkte für die Nutzung der städtischen Sportanlagen immer mindestens die Standards der in diesem Dokument beschriebenen Regelungen für ALLE Angebot der Turngemeinde Herford einzuhalten, auch wenn die jeweiligen Fachverbände „lockerere“ Vorgaben machen. Die verschiedenen Fachabteilungen erstellen ggf. abteilungsindividuelle Infektionsschutz- und Trainingskonzepte. Dort getroffene Regelungen sind direkt auf die Gegebenheiten im Training und die jeweilige Sportstätte abgestimmt. Diese Konzepte sind in Abstimmung mit der Geschäftsstelle freigegeben und sollten dort beschriebene Regelungen den Empfehlungen der Fachverbände oder dieser Broschüre widersprechen, haben die abteilungsindividuellen Regelungen Vorrang. o Die aktuell geltenden Inzidenzwert sind unbedingt zu beachten. Speziell bei einer Inzidenz von 50/100.000 und 100/100.000 Einwohner im Kreisgebiet treten regional individuelle Regelungen in Kraft. Den aktuellsten Inzidenzwert veröffentlicht die Stadt Herford unter den „Infos zu Corona“ unter „Aktuelles“. o Corona-Beauftragter der Turngemeinde Herford von 1860 e.V. ist Frederick Humcke (info@tgherford.de oder 05221/84967). Zusätzlich hat jede Abteilung einen eigenen Hygienebeauftragten benannt, welcher bei Fragen zur Verfügung steht.
Version 5.0 vom 08.03.2021 2 Sicherheitsregeln / Ablauforganisation 1. Distanzregeln einhalten Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen. - Ein genereller Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten! Bei sportlichen Aktivitäten ist ein Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Gruppen einzuhalten. - Das Sporttreiben in öffentlichen und privaten Sportstätten ist aktuell nicht erlaubt. Es ist eindeutig festzulegen, wo sich der Eingang und Ausgang der jeweiligen Sportstätten befinden. Sind Ein- und Ausgang identisch, sind Regelungen zu treffen, dass auf den Verkehrswegen der Sicherheitsabstand eingehalten wird. - Zwischen zwei Trainingsgruppen wird jeweils eine 15-minütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel zu ermöglichen. 2. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte auf ein Minimum reduziert werden. - keine Begrüßung/Handshake, kein Abklatschen, keine Umarmung u.ä. Auf Partnerübungen und jede Form von Übungen die zu Körperkontakt führen, sollte möglichst verzichtet werden. - Auf die sonst üblichen taktilen Korrekturen der Übungsleiter/Trainer sollte verzichtet werden. (Hilfeleistung ist zum Schutz erlaubt, wenn der Übungsleiter/Trainer erkennt, dass der Sporttreibende Schaden nehmen könnte.) 3. Freiluftaktivitäten präferieren Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, wenn möglich, auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden. - Nach den aktuellen Vorgaben ist der Sport nur draußen unter freien Himmel unter Beachtung der Distanz- und Hygieneregeln erlaubt.
Version 5.0 vom 08.03.2021 3 4. Hygieneregeln einhalten Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. In einigen Sportarten sollte sogar der Einsatz von Mund-Nasen- Schutzmasken erwogen werden. - Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygienebestimmungen einzuhalten und zu beachten. - Der Übungsleiter/Trainer muss vor Wiederaufnahme des Sportangebots der TGH gegenüber schriftlich erklären, dass diese Broschüre (und die ggf. darin verlinkten sportartspezifischen Dokumente) gelesen wurde und eine Umsetzung der Übergangsregelung bestätigt wird. Dafür ist auf der Homepage der TGH ein Vordruck hinterlegt. Ebenfalls hat sich der Übungsleiter/Trainer regelmäßig über Änderungen zu informieren. - Vor dem Sport/nach Betreten der Sportstätte: Hände desinfizieren. Hände waschen mind. 20- 30 Sekunden mit Seife und heißem Wasser. Es werden ausschließlich Einweg- Papierhandtücher oder kontaktlose Händetrockner genutzt. - Nicht ins Gesicht fassen und zum Sport ein kleines Handtuch zum Schweiß abwischen mitbringen. - Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Taschentuch, welches sofort danach in einem geschlossenen Mülleimer bzw. einer eigenen Abfalltüte entsorgt wird. - Handdesinfektion nach Kontakt zu potentiell infektiöser Oberfläche (v.a. Türklinke, Klobrille, Wasserhahn etc.) oder nach Kontakt zu eigenen Körperflüssigkeiten. - Die Desinfektion/Reinigung von Ablageflächen in den Trainingsstätten, Sport- und Musikgeräten sollte nach jedem Wechsel der Trainingsgruppe erfolgen. - In allen Sportanlagen müssen medizinische Masken (OP- oder FFP2-Masken) getragen werden. Diese kann bei Beginn der Sporteinheit abgelegt werden und muss danach wieder angelegt werden. - Auf die Nutzung von Kleingeräten sollte verzichtet, bzw. nur eigene Kleingeräte genutzt oder nur mit dem eigenen Körpergewicht trainiert werden. Wenn Kleingeräte trotzdem genutzt werden, dann sind diese vor und nach Gebrauch zu desinfizieren/zu reinigen. - Materialien die nur schwer desinfiziert/gereinigt werden können, werden dem Zugriff entzogen oder entsprechend markiert. - Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei Antritt der Sporteinheit auf der Teilnehmerliste bestätigen: o Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome. o Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person. o Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen/Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.
Version 5.0 vom 08.03.2021 4 5. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen Es sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. - Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln im Privat-PKW oder mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß, Fahrgemeinschaften werden möglichst ausgesetzt. - In öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf jeden Fall eine medizinische Maske (OP- oder FFP2- Maske) zu tragen. 6. Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste, Wettbewerbe unterlassen Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. - Veranstaltungen der TGH finden aktuell ebenfalls nicht statt, Versammlungen, Sitzungen o.ä. können ggf. Online durchgeführt werden. Die TGH stellt den Abteilungen bei Bedarf ein Videokonferenz Tool zur Verfügung. Das betrifft auch und vor allem folgende übliche wiederkehrende/regelmäßige Termine: o Vorstandssitzungen o Sportausschusssitzungen o Delegiertenversammlung o Abteilungsversammlungen o Abteilungsleitungstreffen o Treffen des Ältestenrats o u.Ä.
Version 5.0 vom 08.03.2021 5 8. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. - Zum Training sind nur gesunde Sporttreibende zugelassen. Das Risiko für besonders gefährdete Personengruppen ist bestmöglich zu minimieren. Im Einzelfall sollte ärztlicher Rat eingeholt und eine individuelle Entscheidung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb getroffen werden. - Zur Risikogruppe gemäß RKI könnten Übungsleitungen, Eltern und ihre Kinder, aber auch Angehörige gehören. Risikogruppen können durch uns als Verein nicht pauschal identifiziert werden. Es sind somit generell alle Personen besonders zu schützen. - Aufgrund der Vielfältigkeit der Sportangebote der TGH ist es schwer möglich eine generelle Aussage zu den Altersgruppen zu treffen. Hier geben die Fachverbände verschiedenste Richtlinien.
Version 5.0 vom 08.03.2021 6 9. Risiken in allen Bereichen minimieren Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden. - Die Teilnahme am Training ist freiwillig, die Entscheidung dazu liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten. - Es wird höchstes Verantwortungsbewusstsein von Aktiven und Funktionären hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen gefordert. - Es kommen nur absolut symptomfreie Personen zum Training. Wer typische Symptome wie Husten und Fieber hat, bleibt zu Hause und kontaktiert seinen Hausarzt telefonisch. Dies gilt auch bei Durchfall, Übelkeit, nicht erklärbarer starker Müdigkeit und Muskelschmerzen sowie Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes. - Bei Krankheitssymptomen ist der Trainingsbetrieb sofort einzustellen und das verantwortliche Personal der Trainingsstätte zu informieren. Es sollte zu jeder Zeit darauf geachtet werden, dass sich nur die für den Trainingsbetrieb unerlässlichen Personen an der Trainingsstätte aufhalten. Dazu zählt auch, dass Eltern und Zuschauer die Trainingsstätte nicht betreten. Es sollte ein ständiger (möglichst kontaktloser/kontaktarmer) Austausch mit allen Beteiligten vor Ort stattfinden, um Maßnahmen zu kontrollieren und ggf. den aktuellen Entwicklungen anzupassen. - Es ist Übungsleitern/Trainern untersagt mit Krankheitssymptomen eine Gruppe zu leiten. - Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen. - Zum Zwecke der Kontaktverfolgung müssen Teilnehmer am Sportbetrieb (Übungsleiter und Sporttreibende) ihre Anwesenheit dokumentieren. Dies geschieht in der Regel über das Scannen eines QR-Codes über die Anwendung „Corona-Presence“. Sollte eine digitale Teilnehmererfassung angelehnt werden oder technisch nicht möglich sein, dann ist über die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Dokumentationsbögen die Teilnehmererfassung durch den Übungsleiter sicher zu stellen. Diese Bögen müssen dann nach spätestens drei Tagen in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Notwendige Angaben: Datum, Zeitraum, Ort, ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon - für Nachweiszwecke werden diese vier Wochen lang aufbewahrt) Haftungsausschluss Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung unterliegen und speziell während der aktuellen Pandemie diese besonders schnelllebig sind, kann für die in der Broschüre aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im Einzelfall ergänzend rechtlichen/ärztlichen Rat einzuholen. Es handelt sich um einen Regelkatalog auf Basis der Empfehlungen der nationalen Sportspitzenverbände. Unsere Angaben diesbezüglich sind ohne Gewähr.
Sie können auch lesen