COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb - Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.

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COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb - Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.
Version 6.0 vom 20.05.2021

                               COVID-19:
                               Wiedereinstieg in
                               den Sportbetrieb

Voraussetzungen für das Sporttreiben bei
 der TG Herford während der Pandemie.
COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb - Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.
Version 6.0 vom 20.05.2021

Voraussetzungen das Sporttreiben bei der
TG Herford während der Pandemie.
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen stellen den Gesundheitsschutz an erste Stelle. Wir sind
der festen Überzeugung, dass ein verantwortungsbewusster, im Sinne des Infektionsschutzes
geregelter Vereinssport ein wertvoller Beitrag für die Stärkung des Immunsystems und eine positive
Einstellung der Sporttreibenden ist.

Vor dem Sporttreiben setzt die Turngemeinde Herford von 1860 e.V. voraus, dass alle Sporttreibenden
und Übungsleiter/Trainer Kenntnis der besonderen Regelungen und Voraussetzungen und der
besonderen Fürsorgepflicht, welche aus dem Folgenden hervorgeht, bestätigen. Die verantwortlichen
Ehrenamtlichen nehmen vor der Trainingseinheit eine Kurzunterweisung der Sporttreibenden über die
Verhaltens- und Hygienestandards sowie die folgenden Regelungen vor und protokollieren dies.

Entsprechend der stetig neu zu bewertenden Situation, wird diese Broschüre ständig den
Gegebenheiten (z.B. Änderungen der CoronaSchVo) angepasst.

Um den Sportlern der TGH weitgehend einheitliche Regelungen bieten zu können, gelten für den
gesamten Sportbetrieb der TGH die von der Stadt Herford durch das Sportbüro bereitgestellten
Regelungen, Richtlinien und Eckpunkte. Sollte es dennoch in den vereinseigenen Anlagen notwendig
sein von diesen abzuweichen, wird auf diese Regelungen per Aushang/Beschilderung hingewiesen.
COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb - Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.
Version 6.0 vom 20.05.2021

Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das Sporttreiben bei der TG Herford.

Grundsätzliche Voraussetzungen ............................................................................................................ 1
Sicherheitsregeln / Ablauforganisation ................................................................................................... 2
   1.     Distanzregeln einhalten............................................................................................................... 2
   2.     Körperkontakte auf das Minimum reduzieren ............................................................................ 2
   3.     Freiluftaktivitäten präferieren ..................................................................................................... 2
   4.     Hygieneregeln einhalten ............................................................................................................. 3
   5.     Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen ......................................................................... 4
   6.     Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste, Wettbewerbe unterlassen........... 4
   7.     Trainingsgruppen verkleinern ................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.
   8.     Angehörige von Risikogruppen besonders schützen .................................................................. 5
   9.     Risiken in allen Bereichen minimieren ........................................................................................ 6
Haftungsausschluss ................................................................................................................................. 6
COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb - Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.
Version 5.0 vom 08.03.2021                                                                          1

Grundsätzliche Voraussetzungen
   -   Priorität hat die Gesundheit aller Sporttreibenden und der ehrenamtlich und hauptberuflich
       tätigen Personen.

   -   Die Verordnungen des Bundes und der jeweiligen Länder sind in ihren aktuellen Fassungen
       strikt umzusetzen. Speziell zu beachten und unbedingt anzuwenden sind die aktuellsten
       Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
       und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

   -   Die folgenden Regelungen gelten generell für den gesamten Vereinsbetreib der Turngemeinde
       Herford von 1860 e.V.:

           o   Es sind neben den von der Stadt Herford durch das Sportbüro bereitgestellten
               Regelungen, Richtlinien und Eckpunkte für die Nutzung der städtischen Sportanlagen
               immer mindestens die Standards der in diesem Dokument beschriebenen Regelungen
               für ALLE Angebot der Turngemeinde Herford einzuhalten, auch wenn die jeweiligen
               Fachverbände „lockerere“ Vorgaben machen. Die verschiedenen Fachabteilungen
               erstellen ggf. abteilungsindividuelle Infektionsschutz- und Trainingskonzepte. Dort
               getroffene Regelungen sind direkt auf die Gegebenheiten im Training und die jeweilige
               Sportstätte abgestimmt. Diese Konzepte sind in Abstimmung mit der Geschäftsstelle
               freigegeben und sollten dort beschriebene Regelungen den Empfehlungen der
               Fachverbände       oder    dieser     Broschüre      widersprechen,     haben       die
               abteilungsindividuellen Regelungen Vorrang.
           o   Die aktuell geltenden Inzidenzwert sind unbedingt zu beachten. Speziell bei einer
               Inzidenz von 50/100.000 und 100/100.000 Einwohner im Kreisgebiet treten regional
               individuelle Regelungen in Kraft. Den aktuellsten Inzidenzwert veröffentlicht die Stadt
               Herford unter den „Infos zu Corona“ unter „Aktuelles“.
           o   Corona-Beauftragter der Turngemeinde Herford von 1860 e.V. ist Frederick Humcke
               (info@tgherford.de oder 05221/84967). Zusätzlich hat jede Abteilung einen eigenen
               Hygienebeauftragten benannt, welcher bei Fragen zur Verfügung steht.
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Sicherheitsregeln / Ablauforganisation

1.       Distanzregeln einhalten
Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die
Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand
großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen
erfolgen.

     -   Ein genereller Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten! Bei sportlichen Aktivitäten ist
         ein Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Gruppen einzuhalten.

     -   Das Sporttreiben in öffentlichen und privaten Sportstätten ist aktuell nicht erlaubt. Es ist
         eindeutig festzulegen, wo sich der Eingang und Ausgang der jeweiligen Sportstätten befinden.
         Sind Ein- und Ausgang identisch, sind Regelungen zu treffen, dass auf den Verkehrswegen der
         Sicherheitsabstand eingehalten wird.

     -   Zwischen zwei Trainingsgruppen wird jeweils eine 15-minütige Pause eingeplant, um einen
         kontaktlosen Wechsel zu ermöglichen.

2.       Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die
Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte auf ein Minimum reduziert werden.

     -   keine Begrüßung/Handshake, kein Abklatschen, keine Umarmung u.ä. Auf Partnerübungen
         und jede Form von Übungen die zu Körperkontakt führen, sollte möglichst verzichtet werden.

     -   Auf die sonst üblichen taktilen Korrekturen der Übungsleiter/Trainer sollte verzichtet werden.
         (Hilfeleistung ist zum Schutz erlaubt, wenn der Übungsleiter/Trainer erkennt, dass der
         Sporttreibende Schaden nehmen könnte.)

3.       Freiluftaktivitäten präferieren
Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko
durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, wenn möglich, auch von traditionellen
Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

     -   Nach den aktuellen Vorgaben ist der Sport nur draußen unter freien Himmel unter Beachtung
         der Distanz- und Hygieneregeln erlaubt.
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4.       Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von
Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. In einigen Sportarten sollte sogar der Einsatz von Mund-Nasen-
Schutzmasken erwogen werden.

     -   Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygienebestimmungen einzuhalten und zu beachten.

     -   Der Übungsleiter/Trainer muss vor Wiederaufnahme des Sportangebots der TGH gegenüber
         schriftlich erklären, dass diese Broschüre (und die ggf. darin verlinkten sportartspezifischen
         Dokumente) gelesen wurde und eine Umsetzung der Übergangsregelung bestätigt wird. Dafür
         ist auf der Homepage der TGH ein Vordruck hinterlegt. Ebenfalls hat sich der
         Übungsleiter/Trainer regelmäßig über Änderungen zu informieren.

     -   Vor dem Sport/nach Betreten der Sportstätte: Hände desinfizieren. Hände waschen mind. 20-
         30 Sekunden mit Seife und heißem Wasser. Es werden ausschließlich Einweg-
         Papierhandtücher oder kontaktlose Händetrockner genutzt.

     -   Nicht ins Gesicht fassen und zum Sport ein kleines Handtuch zum Schweiß abwischen
         mitbringen.

     -   Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Taschentuch, welches sofort danach in einem
         geschlossenen Mülleimer bzw. einer eigenen Abfalltüte entsorgt wird.

     -   Handdesinfektion nach Kontakt zu potentiell infektiöser Oberfläche (v.a. Türklinke, Klobrille,
         Wasserhahn etc.) oder nach Kontakt zu eigenen Körperflüssigkeiten.

     -   Die Desinfektion/Reinigung von Ablageflächen in den Trainingsstätten, Sport- und
         Musikgeräten sollte nach jedem Wechsel der Trainingsgruppe erfolgen.

     -   In allen Sportanlagen müssen medizinische Masken (OP- oder FFP2-Masken) getragen werden.
         Diese kann bei Beginn der Sporteinheit abgelegt werden und muss danach wieder angelegt
         werden.

     -   Auf die Nutzung von Kleingeräten sollte verzichtet, bzw. nur eigene Kleingeräte genutzt oder
         nur mit dem eigenen Körpergewicht trainiert werden. Wenn Kleingeräte trotzdem genutzt
         werden, dann sind diese vor und nach Gebrauch zu desinfizieren/zu reinigen.

     -   Materialien die nur schwer desinfiziert/gereinigt werden können, werden dem Zugriff
         entzogen oder entsprechend markiert.

     -   Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei Antritt der
         Sporteinheit auf der Teilnehmerliste bestätigen:
             o Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
             o Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
             o Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen/Desinfizieren der
                 Hände) werden eingehalten.
COVID-19: Wiedereinstieg in den Sportbetrieb - Voraussetzungen für das Sporttreiben bei der TG Herford während der Pandemie.
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5.       Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
Es sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet
ist der Einsatz von Minivans.

     -   Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln im Privat-PKW oder
         mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß, Fahrgemeinschaften werden möglichst ausgesetzt.

     -   In öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf jeden Fall eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-
         Maske) zu tragen.

6.    Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste, Wettbewerbe
unterlassen
Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Die
Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital
durchzuführen.

     -   Veranstaltungen der TGH finden aktuell ebenfalls nicht statt, Versammlungen, Sitzungen o.ä.
         können ggf. Online durchgeführt werden. Die TGH stellt den Abteilungen bei Bedarf ein
         Videokonferenz Tool zur Verfügung. Das betrifft auch und vor allem folgende übliche
         wiederkehrende/regelmäßige Termine:

             o    Vorstandssitzungen

             o    Sportausschusssitzungen

             o    Delegiertenversammlung

             o    Abteilungsversammlungen

             o    Abteilungsleitungstreffen

             o    Treffen des Ältestenrats

             o    u.Ä.
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8.       Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das
Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren.

     -   Zum Training sind nur gesunde Sporttreibende zugelassen. Das Risiko für besonders
         gefährdete Personengruppen ist bestmöglich zu minimieren. Im Einzelfall sollte ärztlicher Rat
         eingeholt und eine individuelle Entscheidung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb getroffen
         werden.

     -   Zur Risikogruppe gemäß RKI könnten Übungsleitungen, Eltern und ihre Kinder, aber auch
         Angehörige gehören. Risikogruppen können durch uns als Verein nicht pauschal identifiziert
         werden. Es sind somit generell alle Personen besonders zu schützen.

     -   Aufgrund der Vielfältigkeit der Sportangebote der TGH ist es schwer möglich eine generelle
         Aussage zu den Altersgruppen zu treffen. Hier geben die Fachverbände verschiedenste
         Richtlinien.
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9.       Risiken in allen Bereichen minimieren
Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes
Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie
Aktivität gesucht werden.

     -    Die Teilnahme am Training ist freiwillig, die Entscheidung dazu liegt in der Eigenverantwortung
          des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten.

     -    Es wird höchstes Verantwortungsbewusstsein von Aktiven und Funktionären hinsichtlich der
          Einhaltung der Maßnahmen gefordert.

     -    Es kommen nur absolut symptomfreie Personen zum Training. Wer typische Symptome wie
          Husten und Fieber hat, bleibt zu Hause und kontaktiert seinen Hausarzt telefonisch. Dies gilt
          auch bei Durchfall, Übelkeit, nicht erklärbarer starker Müdigkeit und Muskelschmerzen sowie
          Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes.

     -    Bei Krankheitssymptomen ist der Trainingsbetrieb sofort einzustellen und das verantwortliche
          Personal der Trainingsstätte zu informieren. Es sollte zu jeder Zeit darauf geachtet werden,
          dass sich nur die für den Trainingsbetrieb unerlässlichen Personen an der Trainingsstätte
          aufhalten. Dazu zählt auch, dass Eltern und Zuschauer die Trainingsstätte nicht betreten. Es
          sollte ein ständiger (möglichst kontaktloser/kontaktarmer) Austausch mit allen Beteiligten vor
          Ort stattfinden, um Maßnahmen zu kontrollieren und ggf. den aktuellen Entwicklungen
          anzupassen.

     -    Es ist Übungsleitern/Trainern untersagt mit Krankheitssymptomen eine Gruppe zu leiten.

     -    Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit
          ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.

     -    Zum Zwecke der Kontaktverfolgung müssen Teilnehmer am Sportbetrieb (Übungsleiter und
          Sporttreibende) ihre Anwesenheit dokumentieren. Dies geschieht in der Regel über das
          Scannen eines QR-Codes über die Anwendung „Corona-Presence“. Sollte eine digitale
          Teilnehmererfassung angelehnt werden oder technisch nicht möglich sein, dann ist über die
          auf der Homepage zur Verfügung gestellten Dokumentationsbögen die Teilnehmererfassung
          durch den Übungsleiter sicher zu stellen. Diese Bögen müssen dann nach spätestens drei Tagen
          in der Geschäftsstelle abgegeben werden. Notwendige Angaben: Datum, Zeitraum, Ort,
          ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon - für Nachweiszwecke werden diese vier Wochen lang
          aufbewahrt)

Haftungsausschluss
Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung unterliegen und
speziell während der aktuellen Pandemie diese besonders schnelllebig sind, kann für die in der
Broschüre aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im
Einzelfall ergänzend rechtlichen/ärztlichen Rat einzuholen.

Es handelt sich um einen Regelkatalog auf Basis der Empfehlungen der nationalen
Sportspitzenverbände. Unsere Angaben diesbezüglich sind ohne Gewähr.
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