Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis 2018 - Vorratsschutz 66. Auflage 2018, ISSN 0178-0638 - Bundesamt für ...
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Pflanzenschutzmittel- Verzeichnis 2018 Teil 5 Vorratsschutz 66. Auflage 2018, ISSN 0178-0638
Herausgegeben vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig Tel.: 0531 299-3401, Fax: 0531 299-3002 Stand: Januar 2018 Dieses Verzeichnis ist online abrufbar unter: www.bvl.bund.de/infopsm
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ....................................................................................................................................... 5 2 Die Tabellen des Verzeichnisses ................................................................................................. 5 2.1 Allgemeine Angaben zum Mittel ........................................................................................ 6 2.2 Angaben zu den Anwendungen ......................................................................................... 7 3 Praxisempfehlungen .................................................................................................................. 10 3.1 Anwendung von Insektiziden in Räumen mit Lagergütern ........................................... 10 3.2 Aufwandmenge und Einwirkungszeiten bei Insektiziden ............................................. 10 4 Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten .............................................. 10 4.1 Gute fachliche Praxis....................................................................................................... 10 4.2 Allgemeine Anwendungsvorschriften ............................................................................. 11 4.3 Anwendungsverbote und -beschränkungen .................................................................. 11 4.4 Vorschriften für Begasungsmittel ................................................................................... 11 4.5 Wartezeiten ...................................................................................................................... 11 5 Literatur und Quellen ................................................................................................................. 12 6 Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel ..................................................................................... 14 6.1 Mittel gegen Milben (Akarizide) ...................................................................................... 14 6.2 Mittel gegen Insekten (Insektizide) ................................................................................ 16 6.3 Mittel gegen Ratten und Hausmaus (Rodentizide) ....................................................... 33 7 Anschriften der Zulassungsinhaber und Vertriebsunternehmen ......................................... 34 8 Amtliche Auskunftsstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz ......................................... 35 9 Kennzeichnungstexte und Auflagen ........................................................................................ 37 9.1 Kennzeichnung nach CLP-Verordnung........................................................................... 37 9.2 Auflagen zum Schutz der Anwender .............................................................................. 38 9.3 Auflagen zum Gewässerschutz ....................................................................................... 41 9.4 Kennzeichnung hinsichtlich der Wirkung auf Bienen ................................................... 41 9.5 Kennzeichnung hinsichtlich der Wirkung auf Nutzorganismen ................................... 41 9.6 Sonstige Auflagen und Hinweise .................................................................................... 41 9.7 Wartezeiten – textliche Erläuterungen .......................................................................... 42 10 Index ............................................................................................................................................ 43 10.1 Verzeichnis der Wirkstoffe .............................................................................................. 43 10.2 Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel ............................................................................ 43 3
Register of Authorised Plant Protection Products, Part 5, 2018 Storage protection Table of contents Page 1 Introduction ................................................................................................................................... 5 2 The tables of the register ............................................................................................................. 5 2.1 General information on the products ................................................................................ 6 2.2 Information on the use ....................................................................................................... 7 3 Recommendations for practitioners ........................................................................................ 10 3.1 Use of insecticides in rooms with stored goods ............................................................ 10 3.2 Application rate and time of action for insecticides...................................................... 10 4 To be observed when using plant protection products ......................................................... 10 4.1 Good agricultural practice............................................................................................... 10 4.2 General provisions for the use ...................................................................................... 11 4.3 Banned uses and use restrictions.................................................................................. 11 4.4 Provisions for fumigants ................................................................................................. 11 4.5 Pre-harvest intervals ....................................................................................................... 11 5 Literature and sources .............................................................................................................. 12 6 Register of authorised plant protection products ................................................................. 14 6.1 Products against mites (acaricides) ............................................................................... 14 6.2 Products against insects (insecticides).......................................................................... 16 6.3 Products against rats and house mouse (rodenticides) ............................................... 33 7 Addresses of authorisation holders and distributors ............................................................ 34 8 Official information services for crop and storage protection ............................................. 35 9 Labelling phrases and further conditions ............................................................................... 37 9.1 Labelling according to CLP Regulation .......................................................................... 37 9.2 Instructions for operator protection ............................................................................... 38 9.3 Instructions for water protection .................................................................................... 41 9.4 Labelling with regard to the effects on bees ................................................................. 41 9.5 Labelling with regard to the effects on beneficial organisms ...................................... 41 9.6 Other instructions and information ................................................................................ 41 9.7 Pre-harvest intervals – explanations.............................................................................. 42 10 Index ............................................................................................................................................ 43 10.1 Index of active substances ............................................................................................. 43 10.2 Index of plant protection products ................................................................................. 43 4
1 Einleitung Dieses Verzeichnis enthält die Pflanzenschutzmittel, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Einsatzgebiet Vorratsschutz zugelassen sind. In diesem Teilver- zeichnis sind nur Mittel und Anwendungen für den gewerblichen Bereich aufgeführt. Für den Haus- und Kleingartenbereich wird ein eigener Teil herausgegeben (Teil 7). Mittel zur Keimhemmung von Kartoffeln sind in Teil 1 des Pflanzenschutzmittel-Verzeichnisses aufgeführt; Wachstumsregler, die nach der Ernte an Obst und Gemüse angewendet werden, sind in Teil 2 aufgeführt. Zu den einzelnen Pflanzenschutzmitteln werden die wichtigsten Zulassungsdaten genannt, weiterhin die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung, die Einstufung bezüglich der Bienengefährdung, mit der Zulassung festgesetzte Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten, sowie Hinweise zur Anwendung. Aus Platzgründen erscheinen viele Angaben in kodierter Form; die zugehörigen Klartexte stehen in Kapitel 9. Ausweitung der Zulassung auf geringfügige Verwendungen Das BVL kann auf Antrag den Geltungsbereich von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen aus- weiten. Grundlage dafür ist Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Auch diese Anwendungen sind in diesem Verzeichnis enthalten. Das Verfahren sieht in diesen Fällen keine Prüfung auf Wirk- samkeit und Pflanzenverträglichkeit vor. Für Schäden, die bei der Verwendung des Pflanzenschutzmit- tels in diesen Anwendungen aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenunverträglichkeit ent- stehen, haftet der Anwender selbst. Einzelfallgenehmigungen der Bundesländer nach § 22(2) Pflan- zenschutzgesetz sind dagegen nicht aufgeführt. Parallelhandel Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in der Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine eigene Zulassung, aber eine Genehmigung des BVL für den Parallelhandel. Diese Parallelhandelsmit- tel sind in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt. Eine Liste der genehmigten Parallelhandelsmittel ist im Internet des BVL verfügbar (www.bvl.bund.de/infopsm). Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren Nur Rodentizide, die ausdrücklich zum Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus vorrangig nicht hygienischen Gründen bestimmt sind, unterliegen dem Pflanzenschutzrecht. Andere Rodentizide sind keine Pflanzenschutzmittel, sondern sogenannte Biozidprodukte (Weiteres siehe Kapitel 5). 2 Die Tabellen des Verzeichnisses (Kapitel 6) Das Verzeichnis ist gegliedert nach Wirkungsbereichen (Akarizide, Insektizide, Rodentizide). Innerhalb eines Wirkungsbereichs erfolgt die Sortierung alphabetisch nach dem Wirkstoffnamen bzw. der Wirk- stoffkombination und dann nach der Handelsbezeichnung der Mittel. Hat ein Mittel mehrere Wirkungs- bereiche, dann erscheint es mehrfach. Wenn ein Mittel eine erneute Zulassung erhält, ändert sich die Zulassungsnummer in den ersten zwei Ziffern. Bei zeitlicher Überlappung sind die alte und erneute Zulassung parallel gültig und erscheinen dann in diesem Verzeichnis hintereinander. Die beiden Zulas- sungsgenerationen können sich im Inhalt (Anwendungsgebiete, Auflagen, etc.) unterscheiden. 5
2.1 Allgemeine Angaben zum Mittel Handelsbezeichnung, Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber, Vertriebsunternehmen Hinter der Bezeichnung des Mittels stehen in Klammern die Zulassungsnummer und der Kode des Zulassungsinhabers. Sind nach dem Zulassungsinhaber weitere Firmenkodes genannt, so handelt es sich um Vertriebsunternehmen, die das Mittel unter derselben Bezeichnung vermarkten. Wenn ein Mittel auch unter anderen Bezeichnungen in Verkehr gebracht wird, so sind diese Vertriebs- erweiterungen in den nächsten Zeilen aufgeführt. In diesen Fällen unterscheidet sich die Vertriebs- nummer in den beiden Ziffern nach dem Bindestrich von der Zulassungsnummer des zugehörigen Pflanzenschutzmittels. Die vollständigen Adressen der Zulassungsinhaber und Vertriebsunternehmen stehen in Kapitel 7. Wirkstoffgehalt Aufgeführt ist der Gehalt für den Grundkörper und, falls zutreffend, der Gehalt für die Wirkstoffvari- ante. Wirkstoffvarianten sind z. B. Ester oder Salze. Formulierung Unter der Formulierung versteht man die Art der Zubereitung des handelsfertigen Produkts, z. B. als wasserdispergierbares Pulver oder Suspensionskonzentrat. Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung Die früheren auf der Gefahrstoffverordnung basierenden Regelungen wurden durch die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zum 1. Juni 2015 abgelöst. Die CLP-Verordnung beinhaltet die Kennzeichnungselemente des internationalen GHS-Systems (glo- bal harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“) Gefahrensymbole (z. B. GHS06, Totenkopf mit gekreuzten Knochen) Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nur für die Mittel angegeben, die von den Zulas- sungsbehörden überprüft wurden. Die entschlüsselten Kodes stehen in Kapitel 9. Die Angaben in diesem Verzeichnis basieren auf der Überprüfung der Zulassungsunterlagen durch die Zulassungsbehörden. Diese Angaben sind nicht verbindlich, denn rechtlich werden die Vertreiber unmittelbar durch die CLP-Verordnung verpflichtet, eine eigenverantwortliche Kennzeichnung vorzu- nehmen. Deshalb kann es vorkommen, dass zwischen den Angaben in diesem Verzeichnis und der aktuellen Kennzeichnung der Mittel Differenzen bestehen. Es können auch Mittel gemäß der CLP- Verordnung gekennzeichnet sein, obwohl die Daten in diesem Verzeichnis noch fehlen. Anwendungssicherheit, Gewässerschutz, etc. Diese Zeilen enthalten Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise, gegliedert nach Sach- gebieten: Anwendungssicherheit, Gewässerschutz, Bienenschutz und Sonstiges. Die entschlüsselten Kodes sind in den Kapiteln 9.2-9.6 zu finden. Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die nur für bestimmte Indikationen gelten, stehen bei den Angaben zu den Anwendungen. Anwendungsbestimmungen werden bei der Zulassung der Mittel vom BVL festgesetzt. Sie müssen in der Gebrauchsanleitung unter einer besonderen Überschrift erscheinen. In diesem Verzeichnis sind Anwendungsbestimmungen in Fettschrift gesetzt. Auflagen werden ebenfalls mit der Zulassung eines Mittels vom BVL erteilt. In den meisten Fällen handelt es sich um Kennzeichnungsauflagen. 6
Zulassungsende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind zeitlich befristet. Eine erneute Zulassung setzt einen ent- sprechenden Antrag des Zulassungsinhabers und eine Prüfung durch die Zulassungsbehörden voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zeit bis zur Erteilung der erneuten Zulassung durch eine Verlängerung überbrückt werden. Solche Verlängerungen sind in diesem Verzeichnis berücksichtigt. Endet eine Zulassung, dann gilt in der Regel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine Aufbrauch- frist von weiteren 12 Monaten. Über Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL im Internet (www.bvl.bund.de/infopsm > Übersichtsliste). 2.2 Angaben zu den Anwendungen Zu jedem Mittel gibt es eine Tabelle mit 4 Spalten: Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen Kennzeichnung von Anwendungen, die auf einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung auf geringfügige Verwendungen beruhen Vorratsgut/Objekt Vorratsgüter, die unter das Pflanzenschutzrecht fallen, sind Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, die nicht oder nur durch einfache Verfahren wie Mahlen, Trocknen oder Pressen bearbeitet worden sind. Somit zählen beispielsweise Mehle und Gries zu den Vorratsgütern, nicht jedoch Müsli oder Nudeln. Verarbeitetes Holz gilt ebenfalls nicht als Vorratsgut. Aufgrund der Vielzahl an Vorratsgütern ist eine vollständige Aufzählung nicht möglich. Unter den angegebenen Vorratsgütern können auch impor- tierte Erzeugnisse wie Rohkaffee oder Kakaobohnen sein, da auch sie in Deutschland gelagert und gegebenenfalls behandelt werden müssen. Im Gegensatz zum Einsatzgebiet Ackerbau werden im Vorratsschutz auch Buchweizen, Mais und Hirse zum „Vorratslagernden Getreide“ gezählt. Früchte und Samen, die als Anbaumaterial bestimmt sind, zählen nicht zu den Pflanzenerzeugnissen, sondern zu den Pflanzen. Deren Schutz gilt daher nicht als Vorratsschutz. Die Behandlung von Kartoffeln im Lager mit Keimhemmungsmitteln wird nicht dem Vorratsschutz, sondern dem Ackerbau zugeordnet. Die entsprechenden Mittel sind deshalb in Teil 1 des Pflanzen- schutzmittel-Verzeichnisses aufgeführt. Wachstumsregler, die nach der Ernte an Obst und Gemüse angewendet werden, sind in Teil 2 aufgeführt. Die Vorratsgüter können einzeln, als Aufzählungen, oder durch Gruppen (ggf. mit Ausnahmen) bezeich- net sein. Nachfolgend ist für die wichtigsten Vorratsgüter die Zuordnung zu den Gruppenbezeichnun- gen dargestellt: Obst (getrocknet) z. B. Äpfel, Aprikosen, Bananen, Datteln, Feigen, Heidelbeeren, Pflaumen, Rosinen Gemüse (getrocknet) z. B. Hülsengemüse (Bohnen mit Hülsen, Erbsen ohne Hülsen), Pilze, Fruchtgemüse (z. B. Paprika, Pepino), Zwiebelgemüse, Wurzelgemüse (z. B. Möhren, Knollensellerie, Wurzelpetersilie) Kräuter (getrocknet) z. B. Basilikum, Beifußarten (z. B. Wermut, Estragon), Bohnenkraut, Boretschblätter, Dillblätter, Kerbel, Blätter von Knollensellerie, Liebstöckel, Majoran, Melisse, Oregano (Dost), Petersilie, Pimpinelle, Rosmarin, Schnittlauch, Thymian, Waldmeister 7
Hülsenfrüchte z. B. Bohnen, Erbsen, Futterleguminosen (z. B. Ackerbohne, Futtererbse, Lupinensamen, Luzernesamen), Speiselinsen Expeller Fetthaltige Samen Ölsaat, z. B. Baumwollsaat, Erdnüsse, Kapoksamen, Kürbissamen, Leinsamen, Mohn- samen, Palmkerne, Rapssamen, Rübsensamen, Saflorsamen, Senfsaat, Sesamsaat, Sojabohnen, Sonnenblumenkerne Rohkakao Schalenobst, z. B. Esskastanien, Haselnüsse, Kaschunüsse (Cashewnüsse), Kokosnüsse, Macadamia, Mandeln, Paranüsse, Pecannüsse, Pinienkerne, Pistazienkerne, Walnüsse Tee (Camellia sinensis) Teeähnliche Erzeugnisse Verwendung der Früchte/Samen: z. B. Anissamen, Bockshornkleesamen, Fenchelsamen, Hagebutte, Holunderbeeren, Koriandersamen, Kümmelsamen, Kürbissamen, Sanddorn Verwendung der Blätter/Blüten, getrocknet: z. B. Brennessel, Hibiscus, Holunderblüten, Blätter von Schwarzen Johannisbeeren, Kamille, Kornblume, Linde, Malve, Mate, Melisse, Minze, Ringelblume, Salbei, Schachtelhalm, Schafgarbe, Spitzwegerich, Thymian, Wermut Verwendung der Wurzeln, getrocknet: z. B. Kleine Bibernelle Arzneipflanzen Verwendung der Früchte/Samen: z. B. Bockshornkleesamen, Koriandersamen, Kümmel- samen, Kürbissamen, Leinsamen, Mariendistel, Mohnsamen, Nachtkerze, Sanddorn Verwendung der Blätter/Blüten: z. B. Arnika, Artischockenkraut, Brennessel, Ehrenpreis, Gelber Enzian, Fingerhut, Frauenmantel, Ginkgo, Echte Goldrute, Holunderblüten, Hopfen- zapfen (getrocknete Fruchtstände), Blätter von Schwarzen Johannisbeeren, Johanniskraut, Kamille, Königskerze, Kornblume, Linde, Malve, Melisse, Minze, Mutterkraut, Odermennig, Rote Pestwurz, Ringelblume, Rosmarin, Salbei, Schachtelhalm, Schafgarbe, Spitzwegerich, Thymian, Weißdorn, Weinraute (Gartenraute), Wermut, Ysop Verwendung der Wurzeln/Rinde: z. B. Baldrian, Kleine Bibernelle, Eibisch, Engelwurz, Gelber Enzian, Ginseng, Kalmus, Liebstöckel, Quecke, Medizinalrhabarber, Sonnenhutwurzel, Süß- holz, Weide Gewürze Verwendung der Früchte/Samen: z. B. Anissamen, Bockshornkleesamen, Chili (Cayenne- pfeffer), Dillsamen, Fenchelsamen, Gewürzpaprika, Kardamom, Koriandersamen, Kümmel- samen, Muskatnüsse, Pfeffer, Piment, Vanilleschoten, Wacholderbeeren Verwendung der Blätter/Blüten, getrocknet: z. B. Lorbeerblätter, Gewürznelken Verwendung der Wurzeln/Rinde, getrocknet: z. B. Gelbwurzel (Curcuma longa), Ingwer, Süßholz, Zimt Hopfen (trocken; als Dolden, Pellets oder Pulver) Heu Vorratslagerndes Getreide z. B. Buchweizen, Gerste, Hafer, Hirse, Mais, Reis, Roggen, Triticale, Weizen 8
Getreideerzeugnisse Mahlerzeugnisse, z. B. Getreidemehl, Grieß, Mahlkleie, Schrot Schälmühlenerzeugnisse, z. B. Getreideflocken, Graupen, Schälkleie Maisstärke (siehe Stärke) Stärke z. B. Kartoffelstärke, Maisstärke, Tapioka Rohkaffee (Bohnen, ungeröstet) Tabak (trocken) Schadorganismus/Zweckbestimmung Die Schadorganismen können ebenfalls einzeln, als Aufzählungen oder durch Gruppen (ggf. mit Aus- nahmen) bezeichnet sein. Bei Insektiziden und Akariziden ist durch die Angabe des Anwendungs- bereichs und durch die Nennung des Vorratsgutes der Kreis der jeweils wichtigsten und typischen vorratsschädlichen Insekten oder Milben festgelegt. Vorratsschädliche Nagetiere (Wanderratte, Haus- ratte, Hausmaus) werden stets nach Arten gesondert aufgeführt. Anwendungsbereich Bei der Vielzahl der Anwendungsorte, die für die Anwendung von Vorratsschutzmitteln in Frage kom- men, ist ihre eindeutige Benennung nicht immer möglich oder aber nicht immer zweckdienlich. Daher hat der Anwender beispielsweise zu entscheiden, dass ein „leerer Schiffsladeraum“ ein „leerer Raum“ ist, der demnach mit einem Mittel behandelt werden muss, bei dessen Zulassung eine Anwendung „in leeren Räumen“ vorgesehen ist. Zur Bekämpfung eines Mottenbefalls in einer Mandelmühle sollte ein Mittel angewendet werden, dessen Anwendung „in Mühlen“ zugelassen ist. Leere Teilbereiche eines ansonsten belegten Raumes (einschließlich Silos) gelten nicht als leerer Raum. Wartezeiten Wenn nichts Besonderes vermerkt ist, bezieht sich die Wartezeit auf das in der linken Spalte angege- bene Vorratsgut. Die Wartezeit beginnt ab dem Zeitpunkt der letzten Anwendung. Dies bedeutet bei Begasungen den Zeitpunkt der Freigabe der behandelten Ware durch den Begasungsleiter. Bei „Leer- raumbehandlungen“ ist die Wartezeit als Zeitraum zwischen dem Behandlungsende (nach Lüftung) und Einlagerung der Waren zu verstehen. Die Abkürzungen F und N sind in Kapitel 9.7 erläutert. Anwendungsbestimmungen und Auflagen Auch in diesen Tabellen sind Anwendungsbestimmungen in Fettschrift gesetzt. Anwendungen aufgrund der Ausweitung der Zulassung auf geringfügige Verwendungen Anwendungen, die auf einer Ausweitung der Zulassung auf geringfügige Verwendung beruhen, sind in der letzten Spalte mit einem * gekennzeichnet. Das Verfahren der Ausweitung sieht keine Prüfung auf Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit vor. Für Schäden, die bei der Verwendung des Pflanzen- schutzmittels in diesen Anwendungen aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenunverträglich- keit entstehen, haftet der Anwender selbst. 9
3 Praxisempfehlungen 3.1 Anwendung von Insektiziden in Räumen mit Lagergütern Wenn vor der Bekämpfung eines Schädlings ein Auslagern der Vorratsgüter unmöglich oder zu auf- wendig ist, ist die Anwendung von Vorratsschutzmitteln in Räumen mit lagernden Vorratsgütern oder in Räumen „in Anwesenheit von Vorratsgütern“ erforderlich. Diese Mittel wirken in der Regel nur gegen die im Raum (Boden, Wände, Decken, Luftraum), nicht aber gegen die im Vorratsgut befindlichen Schadorganismen, da nur die Eindringtiefe der Begasungsmittel, nicht aber die der hier zumeist ver- wendeten Nebel- oder Verdunstungsmittel ausreichend ist. Ein Neubefall der Räume durch Zuwande- rung von außen (z. B. Zuflug oder Einlagerung befallener Ware) oder aus dem mitbehandelten Vorrats- gut ist daher möglich. Mittel, die zur Anwendung in Räumen bei Anwesenheit von Vorratsgütern zuge- lassen sind, können auch in leeren Räumen angewendet werden. Nebelmittel wirken nicht gegen Schädlinge im Vorratsgut. Schädlinge, die aus befallenen Vorräten an die Oberfläche gelangen, werden von Nebelmitteln ohne Dauerwirkung nicht erfasst. 3.2 Aufwandmenge und Einwirkungszeiten bei Insektiziden Bei der Bekämpfung von Mottenlarven sind in den Fällen, in denen für „Käfer“ und „Motten“ unter- schiedliche Aufwandmengen angegeben sind, stets die höheren, für die „Käfer“ genannten Aufwand- mengen zu wählen. Wenn ein Mittel nur mit der Anwendung gegen „Motten“ zugelassen ist, ist ein Bekämpfungserfolg nur bei den fliegenden Stadien und allenfalls bei den Junglarven zu erwarten. Wo – wie bei den Spritzmitteln zur Leerraumbehandlung – ein Boden z. B. die vorgesehene Aufwand- menge von 20 l Spritzflüssigkeit/100 m² nicht aufnimmt, werden in der Regel auch geringere Auf- wandmengen zur Abtötung der Schädlinge ausreichen, weil Böden, die nur wenige Ritzen zur Auf- nahme des Mittels haben, auch wenig Versteckmöglichkeiten für die Schädlinge aufweisen werden. Wenn keine temperaturabhängigen Einwirkungszeiten genannt sind, gelten die bei den Begasungs- mitteln angegebenen Zeiten für den mittleren Temperaturbereich von 16 bis 22 °C. Bei tieferen Tem- peraturen sind die Einwirkungszeiten bis auf das Doppelte zu verlängern. 4 Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten Das Pflanzenschutzrecht enthält eine Reihe von Vorschriften, die bei der Anwendung von Pflanzen- schutzmitteln zu beachten sind. Nur bei Einhaltung dieser Vorschriften ist sichergestellt, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird, die Sicherheit für Anwender, Arbeiter, Anwohner und Verbraucher gewährleistet ist, und die Umwelt nicht unvertretbar belastet wird. Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen wiedergegeben. 4.1 Gute fachliche Praxis Gemäß Pflanzenschutzgesetz ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis zu verfahren. Gute fachliche Praxis bedeutet u. a.: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur, wenn es unter Beachtung der Bekämpfungsschwellen notwendig ist Wahl eines geeigneten, möglichst selektiven Mittels Anwendung nur mit geeigneten Geräten keine Überschreitung der zugelassenen Aufwandmenge und Anzahl der Behandlungen Beachtung aller in der Gebrauchsanleitung genannten Vorsichtsmaßnahmen Einhaltung der Wartezeiten 10
4.2 Allgemeine Anwendungsvorschriften Das Pflanzenschutzgesetz enthält Vorschriften, die für alle Pflanzenschutzmittel gelten: Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind (Ausnahmen betreffen u. a. die Aufbrauchfristen nach Zulassungsende). Die Anwendung darf nur in zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten erfolgen; das „Anwendungsgebiet“ ist die Kombination aus dem Vorratsgut bzw. Objekt – auch unter Berücksich- tigung des Verwendungszwecks der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse – und dem Schadorganis- mus bzw. dem sonstigen Zweck, zu dem das Pflanzenschutzmittel angewendet werden soll. Die Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Wer Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, muss über die notwendige Sachkunde verfügen. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen ohne Sachkundenachweis nur Pflanzenschutzmittel ange- wendet werden, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind. Sie sind gekennzeichnet mit dem Hinweis „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“. Betriebsleiter sind verpflichtet, Aufzeichnungen über den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu führen. Pflanzenschutzmittel dürfen im Freiland nur auf unbefestigten landwirtschaftlich, forstwirtschaft- lich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Für andere Flächen, z. B. Straßen, Feldraine, Wegränder, Böschungen, Betriebsflächen, Garagenzufahrten und Stellplätze, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Länderbehörde erforderlich. In oder unmittelbar an Gewässern ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ebenfalls nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Wenn es keine vergleichbaren anderen Möglichkeiten gibt, kann die zuständige Behörde eine entspre- chende Genehmigung erteilen. Genehmigungen sollen nur zur Bekämpfung von Schadorganismen in Steillagen des Weinbaus und im Kronenbereich von Wäldern erteilt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeld geahn- det werden. 4.3 Anwendungsverbote und -beschränkungen Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthält Verbote, Beschränkungen und besondere Abga- bebedingungen für Pflanzenschutzmittel mit bestimmten Wirkstoffen. Soweit relevant sind die Verbote und Beschränkungen bei der Zulassung berücksichtigt. 4.4 Vorschriften für Begasungsmittel Für Tätigkeiten mit giftigen Begasungsmitteln, darunter Sulfurylfluorid, Phosphorwasserstoff und phoshorwasserstoffentwickelnde Mittel, gelten besondere Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 – Begasungen). Weiterhin sind bei Begasungen mit diesen Stoffen die Techni- schen Regeln für Gefahrstoffe – Begasungen (TRGS 512) zu beachten. 4.5 Wartezeiten Die Wartezeiten sind zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der frühest- möglichen Nutzung des Vorratsgutes einzuhalten; sie werden zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier festgelegt. Die Länge einer Wartezeit gestattet keinen Rückschluss auf die Bedenklichkeit des angeführten Stoffes. 11
5 Literatur und Quellen Gesetze und Verordnungen Nachfolgend sind die wichtigsten Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz aufgeführt: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwen- dung von Pestiziden Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen – Pflanzenschutzgesetz Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsver- ordnung) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Mittel (Bienenschutzverordnung) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) Verordnung zum Schutz for Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) Viele der genannten Vorschriften sind über das Internet des BVL zugänglich: www.bvl.bund.de > Pflanzenschutzmittel > Für Antragsteller > Rechtliche Rahmenbedingungen Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln enthält Maßnah- men, die die bestehenden Regelungen zum Pflanzenschutz unterstützen, um Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmittel entstehen können, weiter zu reduzieren: www.nap-pflanzenschutz.de Gute fachliche Praxis Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sind mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (Nr. 76a vom 21. Mai 2010). Sie können von der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abgerufen werden: www.bmel.de > starke Landwirtschaft > Pflanzenbau > Pflanzenschutz Schadorganismen Über Schadorganismen informiert das Julius Kühn-Institut: www.julius-kuehn.de Über die Klassifizierung von Wirkstoffen bezüglich der Wirkungsmechanismen geben die Resistenz- Komitees Auskunft: Insektizide: Insecticide Resistance Action Committe (IRAC), www.irac-online.org Rodentizide: Rodenticide Resistance Action Committee (RRAC), www.rrac.info Ausführliche Informationen zur Resistenz bei Ratten und Hausmäusen gibt der Fachausschuss Rodentizidresistenz beim Julius Kühn-Institut: www.julius-kuehn.de/pflanzenschutz/fachausschuesse-pflanzenschutzmittelresistenz Begasungen Merkblätter der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft: Merkblatt 66: Abdichtung von Lagerhallen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben und Lagerpartien bei Begasung gegen Vorratsschädlinge Merkblatt 71: Drucktest zur Bestimmung der Begasungsfähigkeit von Gebäuden, Kammern oder abgeplanten Gütern bei der Schädlingsbekämpfung 12
Technische Regeln für Gefahrstoffe, Begasungen, TRGS 512, Januar 2007, zuletzt geändert und ergänzt im Oktober 2012. Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln Aktuelle Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel sind im Internetangebot des BVL zu finden: www.bvl.bund.de/infopsm Auskunftsstellen zum praktischen Vorratsschutz sind in Kapitel 8 genannt. Mittel gegen Gesundheitsschädlinge Mittel gegen Krankheitserreger übertragende Gesundheitsschädlinge (Vektoren) enthält die „Bekannt- machung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schäd- lingen nach § 18 Infektionsschutzgesetz“. Die Liste ist im Internet des BVL abrufbar unter: www.bvl.bund.de > Lebensmittel > Aufgaben im Bereich … > Mittel zur Schädlingsbekämpfung Biozidprodukte Zuständig für Biozidprodukte ist die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin: www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produk te/Chemikalienrecht/Biozide/Biozide_node.html Dort sind auch Informationen über zugelassene Biozidprodukte abrufbar. 13
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen 6 Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel 6.1 Mittel gegen Milben (Akarizide) Kieselgur SilicoSec (024375-00/BFA) Silicid (024375-60/BFA; DGG) Wirkstoffgehalt: 1000 g/kg Kieselgur Formulierung: Kontaktpulver Anwenderschutz: SB001, SB010, SB110, SF1891, SS1201, SS2201, ST1201, ST5001 Gewässerschutz: NW466 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VH608 Zulassungsende: 31.08.2020 Vorratsschutz Milben (nur zur in leeren Räumen, nach gründlicher Reinigung Befallsminderung) [als vor der Einlagerung; bei Befall oder bei Befallsgefahr Vorratsschädling] max. Zahl Behandl.: 10, in der Kultur/je Jahr: 10 stäuben, mit kompressor- oder motorbetriebener Stäubepistole, 10 g/m² berechnen für Wände, Decken und Böden Wartezeit: F Vorratsschutz Milben (nur zur in Mühlen und Speichern, nach gründlicher Reinigung, in Räumen, nach [In Anwesenheit von Befallsminderung) [als gründlicher Reinigung Vorratsgütern] Vorratsschädling] bei Befall oder bei Befallsgefahr max. Zahl Behandl.: 12, in der Kultur/je Jahr: 12 stäuben, mit kompressor- oder motorbetriebener Stäubepistole, 10 g/m² berechnen für Wände, Decken und Böden Wartezeit: F Vorratslagerndes Milben [als Förderband Getreide Vorratsschädling] beim Ein- oder Umlagern und bei Befallsgefahr max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 einmischen, Zugabe in das einlaufende Getreide, in das Getreide gleichmäßig einmischen, mittels Dosiergerät oder von Hand, 1 kg/t Wartezeit: F Vorratslagerndes Milben [als Förderband Getreide Vorratsschädling] beim Ein- oder Umlagern und bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 einmischen, Zugabe in das einlaufende Getreide, in das Getreide gleichmäßig einmischen, mittels Dosiergerät oder von Hand, 2 kg/t Wartezeit: F 14
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen Kohlendioxid Aligal 2 (033884-00/AIL) Wirkstoffgehalt: 999 g/kg Kohlendioxid Formulierung: Gas (in Druckpackung) Anwenderschutz: SB001, SB010, SF150 Gewässerschutz: – Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: – Sonstiges: VS004-2 Zulassungsende: 31.12.2020 Vorratsgüter, Milben [als Druckkammer, Pressure-Expansion-Verfahren bzw. Druckentlastungs- ausgenommen Grieß, Vorratsschädling] Druckkammerverfahren Expeller, Arzneipflanzen bei Befall Vorratslagerndes max. Zahl Behandl.: 5 Getreide, begasen Getreideerzeugnisse 10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden): 22 kg/m³ 20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden): 44 kg/m³ Tabak 30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten): 66 kg/m³ Arzneipflanzen Wartezeit: F WW887 Vorratslagerndes Milben [als Flachlager, hinreichend gasdicht (z. B. unter gasdichter Getreide Vorratsschädling] Folienabdeckung; Drucktest empfohlen) [Lagergetreide] bei Befall Fetthaltige Samen max. Zahl Behandl.: 1 begasen, Schütthöhe bis 10 m: 80 % ausreichende Gaskonzentration von 80 % Kohlendioxid im oberen Bereich des Flachlagers gewährleisten, Einwirkungszeit: bei 5 - 15 °C 6 Wochen, bei 15 - 20 °C 4 Wochen, bei 20 - 23 °C 3 Wochen, bei 23 - 25 °C 2 Wochen, bei 25 - 30 °C 1 Woche, bei 30 - 35 °C 4 Tage, spülen bis auf einen Gehalt von 60-80 % Kohlendioxid Wartezeit: F Carbo Kohlensäure (033892-00/CAK) Wirkstoffgehalt: 999 g/kg Kohlendioxid Formulierung: Gas (in Druckpackung) Anwenderschutz: SB001, SB010, SF150 Gewässerschutz: – Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: – Sonstiges: VS004-2 Zulassungsende: 31.12.2021 Getreideerzeugnisse Milben [als Carvex-Druckkammer Tabak Vorratsschädling] bei Bedarf max. Zahl Behandl.: 5 Fetthaltige Samen begasen Trockenobst 30 bar (Einwirkungszeit: 60 Minuten): 66 kg/m³ Tee 37 bar (Einwirkungszeit: 30 Minuten): 88 kg/m³ Wartezeit: F Gewürze Arzneipflanzen 15
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen 6.2 Mittel gegen Insekten (Insektizide) Aluminiumphosphid DETIA-GAS-EX B (050879-00/DET; DGG) Wirkstoffgehalt: 570 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr | GHS02, GHS06, GHS09 | EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H260, H300, H310, H319, H330, H400, P101, P102, P234, P260, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P403+P233, P405, P501 Anwenderschutz: DH001, EO001, EO002, EO004, SB001, SB005, SB111, SB195, SE1201, SF5053, SF510, SF514-1, SF523, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: – Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: NT871, VS005-1, WH952, WMI24A Zulassungsende: 31.12.2027 Gerste, Hafer, Roggen, Insekten [als gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung Weizen, Buchweizen, Vorratsschädling] bei Befall Hirse, Sorghum-Hirse, max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 Reis, Mais begasen, mit Beutel, 34 g/t Einwirkungszeit: 120 Stunden bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: F Gerste, Hafer, Roggen, Insekten, ausgenommen gasdichte Silozelle mit Kreislaufbegasung Weizen, Buchweizen, Khaprakäfer [als bei Befall Hirse, Sorghum-Hirse, Vorratsschädling] max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 Reis, Mais begasen, mit Beutel, 34 g/t Einwirkungszeit: 96 Stunden Wartezeit: F Gerste, Hafer, Roggen, Insekten [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen, in Sackstapeln bei Weizen, Buchweizen, Vorratsschädling] Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in Hirse, Sorghum-Hirse, gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512), Reis, Mais Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 42 g/t Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: F Getreideerzeugnisse Insekten [als in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten (Mehle) Vorratsschädling] Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der Kaffee TRGS 512) [Rohkaffee] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 Kakao begasen, mit Beutel, 30 g/m³ [Kakaobohnen] Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: 21 Tage Getreideerzeugnisse Insekten [als in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten (Flocken) Vorratsschädling] Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der Expeller TRGS 512) bei Befall Trockengemüse max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: 7 Tage 16
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen Stärke Insekten [als in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Vorratsschädling] Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: F Hülsenfrüchte (trocken) Insekten [als in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Teeähnliche Erzeugnisse, Vorratsschädling] Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der Tee TRGS 512) bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: 42 Tage Gewürze Insekten [als in Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Vorratsschädling] Böden bzw. in gasdichten Räumen (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: 14 Tage Räume Insekten [als leere Silozellen Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 15 g/m³ Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: F Räume Insekten [als in leeren Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden Vorratsschädling] vor der Einlagerung, bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 15 g/m³ Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: F Säcke Insekten [als leere Säcke in hinreichend gasdichten Räumen Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutel, 15 g/m³ Einwirkungszeit: 120 Stunden Wartezeit: F 17
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen DETIA-GAS-EX P (052569-00/DET; DGG) GASTOXIN PELLET (052569-63/DET; DEF) PHOSTOXIN PELLET (052569-60/DET) Wirkstoffgehalt: 560 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr | GHS02, GHS06, GHS09 | EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H260, H300, H310, H319, H330, H400, P101, P102, P223, P232, P234, P260, P270, P273, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P370+P378, P391, P402+P404, P403+P233, P405, P501 Anwenderschutz: EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SB195, SE1201, SF5053, SF510, SF514-1, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: NT871, VS005-1, WH952, WMI24A Zulassungsende: 31.08.2020 Vorratslagerndes Insekten (Ei bis Imago) [als gasdichte Silozelle mit Kreislaufbegasung, gasdichte Silozelle ohne Getreide, ausgenommen Vorratsschädling] Kreislaufbegasung Emmer bei Befall [Lebensmittel] max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Dosiergerät, mit Pellet(s), bei Befall: 50 Stück je m³ Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: 7 Tage VV227 Getreideerzeugnisse Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen [Lebensmittel] Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Pellet(s), bei Befall: 50 Stück je m³ Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: 14 Tage VV227 Trockengemüse, Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen Hülsenfrüchte (trocken), Vorratsschädling] bei Befall Ölsaat, Trockenobst, Tee, max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 Teekräuter, Gewürze begasen, mit Pellet(s), bei Befall: 50 Stück je m³ [Lebensmittel] Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage Kaffee, Kakao bei Temperaturen über +10 °C [Lebensmittel, Roh, Wartezeit: 7 Tage ungeröstete Bohnen] VV227 Tabak Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen [Lebensmittel] Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Pellet(s), bei Befall: 50 Stück je m³ Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: N Schalenobst Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen [Lebensmittel] Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Pellet(s), bei Befall: 50 Stück je m³ Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: auf Schüttboden, Pistazie: 35 Tage auf Schüttboden, Schalenobst: 21 Tage VV227 Räume Insekten (Ei bis Imago) [als in leeren hinreichend gasdichten Räumen, bei Befall Vorratsschädling] max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Pellet(s), bei Befall: 50 Stück je m³ Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: N 18
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen PHOSTOXIN BAG BLANKET (043240-00/DET; DGG) Wirkstoffgehalt: 570 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr | GHS06, GHS09 | EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H300, H310, H319, H330, H400, P101, P102, P234, P260, P270, P273, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P403+P233, P405, P501 Anwenderschutz: EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SE1201, SF5053, SF514-1, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: NT871, VS005-1, WH952, WMI24A Zulassungsende: 12.05.2018 Vorratslagerndes Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen, Fachlager in Getreide, ausgenommen Vorratsschädling] hinreichend gasdichten Räumen Emmer bei Befall [Lebensmittel] max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, bei Befall: 0,0088 Stück je m³ in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen kann der Aufwand bis auf die Hälfte reduziert werden, Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: 7 Tage Getreideerzeugnisse Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen [Lebensmittel] Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, bei Befall: 0,0088 Stück je m³ in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen kann der Aufwand bis auf die Hälfte reduziert werden, Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: 14 Tage Trockengemüse, Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen Hülsenfrüchte (trocken), Vorratsschädling] bei Befall Ölsaat, Trockenobst, Tee, max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 Teekräuter, Gewürze begasen, bei Befall: 0,0088 Stück je m³ [Lebensmittel] in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen kann der Aufwand bis auf Kaffee, Kakao die Hälfte reduziert werden, Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage [Lebensmittel, Roh, bei Temperaturen über +10 °C ungeröstete Bohnen] Wartezeit: 7 Tage Tabak Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, bei Befall: 0,0088 Stück je m³ in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen kann der Aufwand bis auf die Hälfte reduziert werden, Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: N Schalenobst Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttböden in hinreichend gasdichten Räumen [Lebensmittel] Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, bei Befall: 0,0088 Stück je m³ in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen kann der Aufwand bis auf die Hälfte reduziert werden, Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: auf Schüttboden, Schalenobst: 21 Tage auf Schüttboden, Pistazie: 35 Tage Räume Insekten (Ei bis Imago) [als in leeren hinreichend gasdichten Räumen Vorratsschädling] bei Befall max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, bei Befall: 0,0088 Stück je m³ in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen kann der Aufwand bis auf die Hälfte reduziert werden, Einwirkungszeit: 5 bis 14 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: N 19
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen PHOSTOXIN Tabletten (050783-00/DET; DEG) Delicia-Gastoxin-Tabletten (050783-61/DET; DEF) DETIA-GAS-EX T (050783-60/DET) Wirkstoffgehalt: 560 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr | GHS02, GHS06, GHS09 | EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H260, H300, H310, H319, H330, H400 Anwenderschutz: DH001, EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SB195, SE1201, SF5053, SF510, SF514-1, SF523, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VS005-1, WMI24A Zulassungsende: 31.12.2025 Vorratslagerndes Insekten [als auf Schüttboden, gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung, Schuten, Getreide, ausgenommen Vorratsschädling] Binnen- und Küstenmotorschiffe Mais bei Bedarf max. Zahl Behandl.: 1 begasen, mit Tablette, 15 Stück je t Einwirkungszeit: 4 Tage Wartezeit: F Getreideerzeugnisse Insekten [als bei Lagerung unter gasdichten Planen, in Räumen, hinreichend gasdicht (Mehle) Vorratsschädling] mit Massivdecken und -böden bei Bedarf max. Zahl Behandl.: 1 begasen, mit Tablette, 5 Stück je m³ Einwirkungszeit: 10 Tage Wartezeit: 14 Tage Hülsenfrüchte (trocken) Insekten [als in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden Trockenobst Vorratsschädling] bei Bedarf max. Zahl Behandl.: 1 begasen, mit Tablette, 5 Stück je m³ Einwirkungszeit: 10 Tage Wartezeit: 14 Tage Quickfume Presskörper (006278-00/UPL) QuickPhos Pellets (006278-60/UPL; UPL1) QuickPhos Tabletten (006278-61/UPL; UPL1) Wirkstoffgehalt: 570 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr | GHS06, GHS09 | EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H300, H310, H319, H330, H400 Anwenderschutz: DH001, EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SB195, SE1201, SF5053, SF510, SF514-1, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VS005-1, WMI24A Zulassungsende: 31.12.2025 Vorratslagerndes Insekten [als gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung Getreide, ausgenommen Vorratsschädling] max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 Mais begasen, 36 g/t Einwirkungszeit: 21 Tage bei Temperaturen über +10 °C Wartezeit: 5 Tage 20
Schadorganismus/ Anwendungshinweise, Wartezeiten, Vorratsgut/Objekt GV Zweckbestimmung Auflagen, Anwendungsbestimmungen Deltamethrin K-Obiol EC25 (006331-00/BAY) INSEKTENIL-VORAProtect (006331-60/BAY; HEN) microsol-SP-3000 (006331-61/BAY; MIC) Wirkstoffgehalt: 25 g/l Deltamethrin Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Anwenderschutz: SB001, SB110, SB193, SE110, SF153, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, SS610 Gewässerschutz: NW264, NW468 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: – Sonstiges: WMI3A Zulassungsende: 31.12.2021 Vorratslagerndes Insekten (Imagines und bei Umlagerung mit dem Förderband Getreide Larven) [Imagines und bei Befall Larven, die sich außerhalb max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 von Pflanzenerzeugnissen spritzen, auf den Fördergutstrom (z. B. Getreidekorn) bis 6 Monate Schutzdauer: 1 l in 99 l Wasser/100 t befinden] bis 12 Monate Schutzdauer: 2 l in 98 l Wasser/100 t Wartezeit: F Vorratslagerndes Insekten (Imagines und in leeren Räumen Getreide, Hülsenfrüchte Larven) [als bei Befall (trocken) Vorratsschädling] max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 [Vor der Einlagerung spritzen, 60 ml in 5 bis 10 l Wasser/100 m² (Einsatz in leeren 5 l Behandlungsflüssigkeit / 100 m² bei glatten Oberflächen, 10 l Räumen)] Behandlungsflüssigkeit / 100 m² bei rauhen Oberflächen Wartezeit: F K-Obiol ULV6 (006339-00/BAY) INSEKTENIL- VoraProtectULV-Profi (006339-60/BAY; HEN) microsol-SP 3000 ULV-RTU (006339-61/BAY; MIC) Wirkstoffgehalt: 6 g/l Deltamethrin Formulierung: ULV-Lösung Anwenderschutz: SB001, SB110, SB193, SE110, SF153, SF1891, SS110, SS2101, SS610 Gewässerschutz: NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: – Sonstiges: WMI3A Zulassungsende: 31.12.2021 Vorratslagerndes Insekten (Imagines und bei Umlagerung mit dem Förderband Getreide Larven, die sich außerhalb bei Befall von Pflanzenerzeugnissen max. Zahl Behandl.: 1, in der Kultur/je Jahr: 1 (z.B. Getreidekorn) kaltnebeln befinden) [als bis 6 Monate Schutzdauer: 4,2 l/ 100 t Vorratsschädling] bis 12 Monate Schutzdauer: 8,4 l/ 100 t Wartezeit: F 21
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