DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS

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DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
DAS MITTEILUNGSBLATT DER
    VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                  NASSENFELS
                        11 2021                     ADELSCHLAG – EGWEIL – NASSENFELS

                                                                                                                 Foto:
                                                                                                                 Gabler

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Mini-Fußball-Festival                 neue Ministranten in Egweil                Apfelernte von Kindergarten St. Nikolaus
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Bürgerservice

    Öffnungszeiten der VG Nassenfels                                                         Rufnummern 

    Vormittags:                                                                                          VG Nassenfels
    Mo., Mi., Do. und Fr.                                  8.00–12.00 Uhr
    Di.                                                       geschlossen                    Die Rufnummer der VG lautet: (0 84 24) 89 11 0, Fax: 89 11 55
    Nachmittags:                                                                              Vorsitzender der VG                 1. Bürgermeister
    Montag                                                14.00–17.00 Uhr                                                        Andreas Birzer                          89 11 30
    Mittwoch                                              16.00–18.00 Uhr                    Geschäftsleitung                    Robert Flauger                          89 11 26
    (bis 19.00 Uhr ist nur das Einwohnermeldeamt besetzt!)
                                                                                              Sitzungsdienst                      Florian Kleinhans                       89 11 58
    Bürgermeistersprechstunden:
    Adelschlag:          Donnerstag von 16.30–17.15 Uhr                                       EDV                                 Markus Burtz                            89 11 59
    Pietenfeld:          Donnerstag von 17.30–18.15 Uhr                                       Einwohnermeldeamt, Passamt          Brigitte Redl, Sandra Pest              89 11 20
    Ochsenfeld:          Donnerstag von 18.30–19.15 Uhr                                       Rente                               Brigitte Redl, Sandra Pest               89 11 0
    Möckenlohe:          nach Vereinbarung                                                    Ordnungsamt                         Natalie Wunder                          89 11 23
    Weitere Sprechstunden nach Vereinbarung.                                                                                      Janine Muninger                         89 11 22
    Egweil:	Dienstag von 18.30–19.30 Uhr im Gemeindezentrum und
                         nach Vereinbarung                                                    Kämmerei                            Bernd Fieger                            89 11 32
    Nassenfels:	Mittwoch von 17.30–18.30 Uhr und nach Vereinbarung zu                                                            Alexandra Husterer                      89 11 31
                         den Öffnungs­zeiten des Rathauses                                    Abgaben/Gebühren/Abfall             Cornelia Niederwald                     89 11 34
    E-Mail:              poststelle@nassenfels.de                                             Kasse                               Herbert Bauer                           89 11 35
    Homepage:            VG Nassenfels: www.vg-nassenfels.de                                                                      Birgit Ansbacher                        89 11 54
                         Gemeinde Adelschlag: www.adelschlag.de
                                                                                              Bauamt und Beiträge                 Christa Bürk                            89 11 38
                         Gemeinde Egweil: www.egweil.de
                         Markt Nassenfels: www.nassenfels.de                                  Bauamt                              Bettina Morgott                         89 11 40
                                                                                                                                  Elisabeth Neumeier                      89 11 41
                                                                                              Wasserversorgung                    VG Nassenfels: Stadtwerke Eichstätt:
    Geburten                                                                                                                      Allgemeine Fragen           (0 84 21) 6005-0
    Müller Felix, Pietenfeld                                                                                                      Störung                    (0 84 21) 902 400
    Trummer Rosi Christa, Egweil                                                                                                  OT Pietenfeld, Ochsenfeld:
    Schlamp Sebastian Josef, Egweil                                                                                               ZV Eichstätter Berggruppe         (0 84 21) 30 02
    Meitinger Elias Alexander, Nassenfels
    Stark Marlene, Zell a. d. Speck                                                                     Adelschlag
    Straßer Annika Sophie, Möckenlohe
    Schmidt Lukas, Möckenlohe                                                                 1. Bürgermeister Andreas Birzer                                   (0 84 24) 89 11-30
    Jörg Rosalie, Adelschlag                                                                                                                                    (01 71) 9 96 31 60
                                                                                                                                                           Fax (0 84 24) 89 11-55
    Sterbefälle                                                                               Klärwärter: Michael Kammerbauer                                    (01 72) 8 44 79 97
                                                                                              Bauhof: Anton Fürsich                                              (01 72) 8 21 61 01
    22.09.2021           Walburga Meilinger, Meilenhofen
                                                                                                       Herbert Meyer                                             (01 73) 8 63 75 94
    23.09.2021           Rita Guske, Egweil
                                                                                              Schule, Rektorin: Andrea Bittl                                        (0 84 24) 12 39
    Fundbüro
    Fahrradschlüssel, Spielplatz Am Krautgarten (Nassenfels)
                                                                                                       Egweil
    1 Schlüsselbund an der Eichstätter Straße in Nassenfels                                   1. Bürgermeister Johannes Schneider 	                             (01 51) 14 92 11 49
    1 Yamaha-Schlüssel im Außenbereich Pietenfeld, Am Steinbügel
                                                                                              Gemeindezentrum                                                    (0 84 24) 88 77 20
                                                                                              Klärwärter, Bauhof: Manfred Engel               (0 84 24) 13 20, (01 72) 8 21 82 70
                                                                                              Bauhof: Martin Thurner                                            (01 51) 20 68 54 82
                                                                                              Kindergarten                                                          (0 84 24) 39 94

                                                                                                        Nassenfels
                                                                                              1. Bürgermeister Thomas Hollinger          (0 84 24) 89 11-33; (01 51) 14 37 26 89
     Impressum                                                                                                                                            Fax (0 84 24) 89 11-55
                                                                                              Bauhof: Hubert Pfaffel                                           (01 60) 96 26 34 56
     Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels. Das Mitteilungsblatt                     Thomas Gruber                                             (01 72) 8 21 48 51
     für die Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels erscheint monatlich und wird an alle
     erreichbaren Haushalte verteilt.                                                         Klärwärter: Sebastian Ruppert                 (0 84 24) 8 81 59, (01 72) 8 21 61 79
                                                                                              Schule: Schulleiterin Constanze Goldfuß, Sekretariat Silke Otten (0 84 24) 33 40
     Herausgeber und V. i. S. d. P.:                                                                   Hausmeister Helmut Schlamp
     Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels,
     Gemeinschafts­vorsitzender Bürgermeister Andreas Birzer,                                 Kindergarten:                                                          (0 84 24) 4 92
     Schulstraße 9, 85128 Nassenfels

     Titelbild: Maisernte in Hennenweidach
     Herstellung: marketing gabler                             Auflage: 2.500 Exemplare

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                                                       M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 11/2021
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Abbruch von Gebäuden,                    Finanzamt,                                   Kfz-Zulassung,                          Standesamt 
Landratsamt Eichstätt, 08421/70-2 71      Residenzplatz 8, 85072 Eichstätt,             Landratsamt Eichstätt,                   Pfahlstraße 27, 85072 Eichstätt
                                          0 84 21/60 07-0                               Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt,        08421/60 01-3 00
                                                                                        08421/70-207
Abfallberater,
Residenzplatz 1, Landratsamt              Fischereischeine,
Eichstätt, 0 84 21/70-2 95                                                              Landgericht Ingolstadt,                 Straßenbauamt,
                                          Rathaus, 08424/89 11-28 oder -20
                                                                                        Auf der Schanz 37,                       Paradeplatz 2, 85049 Ingolstadt,
                                                                                        85049 Ingolstadt, 08 41/3 12-0           08 41/3 13-0
Amt für Landwirtschaft
                                          Führerschein (Anträge),
und Ernährung,
                                          Rathaus, 08424/ 89 11-0
Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt,                                                  Landratsamt Eichstätt,
08 41/31 09-0                                                                                                                    Tierkörperbeseitigung,
                                                                                        Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt,        Am Heidweiher 3, 91710 Gunzen-
                                          Führungszeugnis,                             0 84 21/70-0                             hausen, 0 98 31/67 45 10
Amtsgericht Ingolstadt,                  Rathaus, 08424/ 891 1-0
Neubaustraße 8,                                                                         Landratsamt,Eichstätt, Dienstleis-
85049 Ingolstadt, 08 41/31 20                                                           tungszentrum Lenting, Bahnhofstr. 16,    Verkehrsrechtliche
                                          Fundbüro,
                                          Rathaus, 08424/89 11-0                        85101 Lenting, 08421/70-0                Anordnungen,
An-, Ab- und Ummeldung,                                                                                                         Rathaus, 08424 / 89 11-22 oder 23
Rathaus, 08424 / 89 11-20 oder -28
                                          Gesundheitswesen,                            Notariat,
                                          Gesundheitsamt im LRA Eichstätt,              Weißenburger Str. 6, 85072 Eichstätt ,
Arbeitsamt,                                                                            08421 / 90 99 90                         Vermessungsamt,
                                          0 84 21 / 9 8 9 90                                                                     Rechbergstraße 8, 85049 Ingolstadt,
Heydeckplatz 1, 85049 Ingolstadt,
08 41/9 33 80                                                                                                                    08 41/93 59-0
                                                                                        Passangelegenheiten,
                                          Gewerbeanmeldung/-abmeldung,
                                                                                        Rathaus,
Bayer. Bauernverband,                    Rathaus, 08424 / 89 11 20 oder -28
                                                                                        08424 / 89 11-28 oder -20                Wasserversorgung,
Viehmarktplatz 7, 85049 Ingolstadt,                                                                                              VG Nassenfels:
08 41/49 29 40
                                          Gewerbesteuer,                               Polizeiinspektion,                      Stadtwerke Eichstätt
                                          Rathaus, 08424/ 89 11 31                      Kipfenberger Straße 2b, 85072            Allgemeine Fragen: 08421/6005-0
Ausländerangelegenheiten,                                                               Eichstätt, 08421 / 97700                 Störung 08421/902 400
Landratsamt Eichstätt,                                                                                                           OT Pietenfeld, Ochsenfeld:
Weißenburger Straße 17, 85072             Grundsteuer,
                                                                                                                                 ZV Eichstätter Berggruppe
Eichstätt,                                Rathaus, 08424/89 11 34                       Rentenangelegenheiten,                  08421/3002
Telefon 08421/70-3 54                                                                   Rathaus, Telefon 08424 / 89 11-0
                                          Handwerkskammer für
Caritas-Sozialstation,                   München und Oberbayern,                      Schulamt,                               Wasserwirtschaftsamt,
Eichstätt, Weißenburger Straße 17,        Max-Joseph-Straße 2,                          Ostenstraße 31 a, 85072 Eichstätt,       Auf der Schanz 26, 85049 Ingolstadt,
Telefon 08421/50140                       80333 München, 0 89/51 14-0                   0 84 21/97 94-0                          08 41/37 05-0

 Wichtige Rufnummern
Notruf                                                                                Bezirkskaminkehrer
Polizei/Notruf 		                                                             110    Adelschlag, Ochsenfeld, Möckenlohe (Scheinbacher Anton)        (0 84 21) 83 37
Feuerwehr/Rettungsleitstelle	                                                 112    Pietenfeld (Scheinbacher Anton und                             (0 84 21) 83 37
Poilzei                                                                               Gürtler Stefan)                                             (0 84 63) 60 17 73
Polizeiinspektion Eichstätt 	                                  (0 84 21) 97 70-0     Egweil (Badent Bernhard)                                       (08 41) 7 59 65
Bereitschaftspolizei 		                                        (0 84 21) 80 09-0     Nassenfels, Meilenhofen und Zell a.d. Speck (Scheinbacher Anton)
Wasserschutzpolizei Beilngries 	                               (0 84 61) 64 03-0                                                                    (0 84 21) 83 37
                                                                                      Wolkertshofen (Badent Bernhard)                                (08 41) 7 59 65
Rettungsleitstelle                                                                    Bitte beachten Sie, dass ab 2013 auch zugelassene freie Schornsteinfeger und
Notarzt, Notfallrettung und Krankentransport                                 112     Handwerksbetriebe viele Arbeiten, die bisher der Bezirksschornsteinfeger
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern                                    116 117     erledigte, übernehmen können. Verbraucher können nun ihren Schornstein-
Örtliche Feuerwehren                                                                  feger frei wählen und sind nicht mehr an den zuständigen Bezirksschornstein-
                                                                                      feger gebunden.
Kommandant der Feuerwehr                                                              Allerdings dürfen nicht alle Aufgaben, die vom Schornsteinfeger übernommen
Adelschlag: Michael Kammerbauer                               (0172) 8 44 79 97      werden, an einen freien Schornsteinfeger übertragen werden. Nach wie vor bleibt
Möckenlohe: Alexander Hollinger                            (0 84 24) 13 69 oder      ein Teil der Aufgaben beim Bezirksschornsteinfeger.
                                                              (01 70) 751 98 52      Außerdem sind Hausbesitzer selbst dafür verantwortlich, dass regelmäßig
Ochsenfeld: Robert Göbel                                       (0 84 21) 80 121      die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsschutzmessungen, Kehrungen und
                                                                                      Überprüfungen der Abgasanlagen, Schornsteine und Feuerstätten stattfinden.
Pietenfeld: Dominik Schreiber                                (01 75) 8 81 00 88
Egweil: Thomas Heinrich                                      (0 170) 6 24 36 94
                                                                                      Giftnotruf
Nassenfels: Konrad Haberkern                               (0 84 24) 39 10 oder
                                                                                      Bei Vergiftungserscheinungen z.B. durch Putzmittel, ­
                                                               (01 70) 8360230
                                                                                      Medikamente oder Chemikalien ist schnelle Hilfe wichtig.
Wolkertshofen: Christian Gruber                               (0170) 2 42 19 67
                                                                                      Giftnotrufzentrale                                                (0 89) 1 92 40
Meilenhofen/Zell a.d. Speck: Helmut Prokisch                     (0 84 24) 36 92

Apothekennotdienst:                                                                   Technisches Hilfswerk
www.apotheken.de                                                                      THW Ortsverband Eichstätt, Industriestraße 13, 85072 Eichstätt
                                                                                      Rufweiterleitung an Ortsbeauftragten Christian Tontarra oder Führungskraft.
                                                                                      E-Mail: info@thw-eichstaett.de                                 (0 84 21) 47 68
                                                                                                                                                                          3
                                                 M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 11/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Verwaltung

    Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels

                Dienstbetrieb des Rathauses                                         In eigener Sache – Berichte im Mitteilungsblatt
    Aufgrund der bekannten Corona-Einschränkungen ist der Rat-                     Das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nassen-
    hausbetrieb noch nicht im Normalmodus durchführbar.                            fels ist bekanntlich kein „Amtliches Amtsblatt“, sondern, wie
    Bitte haben Sie Verständnis, dass es weiter zu kleinen Ein-                    der Name schon beschreibt, ein Mitteilungsblatt, das neben
    schränkungen kommt!                                                            einem informativen Verwaltungsteil auch drei allgemeine Ge-
                                                                                   meindeteile besitzt.
    Die nachfolgenden Maßnahmen gelten ab dem 01.10. 2021
    bis auf Weiteres                                                               In Letzteren werden gemeindeweise in der Regel Informatio-
                                                                                   nen, Ankündigungen oder Berichte von etablierten Ortsver-
    • Der Zutritt zum Rathaus ist eingeschränkt. Die Rathaustür ist                einen veröffentlicht, die in dieser Form zumeist auch schon
      geschlossen. Bitte klingeln Sie an der Türe im gewünschten                   in identischer Weise in der Tageszeitung abgedruckt wurden.
      Sachgebiet.                                                                  Daher erfolgt in der Regel auch keine tiefere inhaltliche Prü-
    • Es gibt keinen Wartebereich im Rathaus. Der Wartebereich                     fung, zumal, wie ebenfalls bekannt, jeder Autor/Einsender
      befindet sich vor dem Rathaus (achten Sie auf wetterfeste                    von Berichten für Inhalt und Bildrechte etc. verantwortlich ist.
      Kleidung!).                                                                  Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!
    • Beim Betreten des Rathauses gilt Masken- und Desinfekti-
      onspflicht.
    • Bitte nutzen Sie weiterhin in erster Linie die Möglichkeit der
      digitalen Kontaktaufnahme mit dem Rathaus (poststelle@
      nassenfels.de).
    • Es gelten wieder folgende, alte Öffnungszeiten des Rathau-                              Reinigungskraft für das Rathaus der
      ses:                                                                                          VG Nassenfels gesucht
                                                                                   Die VG Nassenfels sucht für die Reinigung des Rathauses
    Vormittags:                                                                    ab sofort eine zuverlässige Reinigungskraft.Die wöchent-
    Mo., Mi., Do. und Fr.                          8.00 - 12.00 Uhr                liche Arbeitszeit beträgt ca. 8 Stunden. Interessierte mel-
    Di.                                                geschlossen                 den sich bitte bei: Robert Flauger, Schulstraße 9, 85128
    Nachmittags:                                                                   Nassenfels, per Mail an personalamt@nassenfels.de oder
    Montag                                        14.00 - 17.00 Uhr                telefonisch unter 08424/8911-26 bzw. 08424/8911-28.
    Mittwoch                                      16.00 - 19.00 Uhr
    (ab 18.00 Uhr ist nur das Einwohnermeldeamt besetzt!)

    Alle Rufnummern sind in jedem Mitteilungsblatt auf Seite 2
    abgebildet und auf der Homepage Ihrer Gemeinde einsehbar.                         Hinweis auf die Fälligkeit der Grundabgaben
    Die Telefonzentrale der Verwaltung ist unter folgender Num-                                 für das IV. Quartal 2021
    mer erreich-bar: 08424/8911-0
                                                                                   Am 15.11.2021 sind die Grundsteuer A und B, die Gewerbe-
    Bitte informieren Sie sich grundsätzlich weiterhin im Inter-                   steuer sowie die Abfallgebühren für das IV. Quartal 2021 fäl-
    net auf den Seiten der jeweiligen Gemeinde bzw. über die                       lig. Abgabenpflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teil-
    Gemeinde-App und des Landkreises Eichstätt unter www.                          nehmen, werden aufgefordert die fälligen Beträge rechtzeitig
    landkreis-eichstaett.de/aktuelles/presseberichte/corona-                       zu überweisen. Die Bankverbindung und die Höhe des Über-
    pandemie/                                                                      weisungsbetrages sind aus dem letzten Grundabgaben- bzw.
                                                                                   Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. Eine weitere Aufforde-
                                                                                   rung ergeht nicht.

    A. Birzer
    1. Vorsitzender
                                                                                                 Hinweis vom Landkreis Eichstätt
                                                                                                     Abt. Abfallwirtschaft
                                                                                   Es werden beim Umtausch oder bei Rückgabe von Restmüll-,
                                                                                   Papier- und Biotonnen nur saubere gereinigte Gefäße umge-
                                                                                   tauscht oder angenommen. Die Behälter sind sauber ausge-
    An alle landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung                           geben worden und sind sauber zurückzubringen. Nicht gerei-
                                                                                   nigte Behälter dürfen vom Wertstoffhof/Bauhof zurückgewie-
    Bitte geben Sie zur Anrechnung der Vieheinheiten bei den                       sen werden. Die Verpflichtung der Bürger für den sorgsamen
    Kanalgebühren eine Kopie des Bescheides der Tierseuchen-                       Umgang und die Rückgabe der Behälter in gereinigten Zustand
    kasse bei der VG Nassenfels ab.                                                finden Sie in §15 Abs. 6 der Abfallwirtschaftsatzung. Außer-
                                                                                   dem wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich gebrauchte
                                                                                   und gereinigte Behälter, sofern sie nicht beschädigt sind, wie-
                                                                                   derverwendet werden müssen. Es besteht kein Anspruch der
                                                                                   Bürger auf einen Neubehälter.

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                                             M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 11/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Verwaltung

                                 Ihre Wasserversorgung – allgemeine Hinweise
Wir möchten alle Wasserverbraucher auf folgende Punkte hinweisen:

- die in Ihrem Grundstück/Gebäude montierten Wasserzähler sind vor Frost und andere Beschädigungen zu schützen. Beach-
  ten Sie bitte auch, dass die Bauwasseranschlüsse abgesperrt werden!
- die am Wasserzähler vorher und danach montierten Ventile sollten jährlich auf Gängigkeit geprüft werden (bei einem plötz-
  lichen Rohrbruch oder Wasserzählerwechsel können die Ventile oft nicht gedreht werden).
- bei Rohrbrüchen an der eigenen Versorgungsleitung (Wasserverlust) kann keinerlei Nachlass über die gelieferte Wassermen-
  ge gewährt werden.
- der Wasserzähler muss jederzeit leicht zugänglich sein. Er sollte monatlich kontrolliert werden, um einen Rohrbruch frühzei-
  tig feststellen zu können (sonst wird dieser erst bei der jährlichen Ablesung festgestellt). Sicherheitsventile der Heizungen
  schließen des Öfteren nicht richtig!
- jegliche Verbindungen der Haus-Trinkwasserleitung mit Nicht-Trinkwasserleitungen sind strengstens verboten. Diese Verbin-
  dungen sind meistens Wasserschläuche zur Befüllung der Heizung oder Nachfüllleitungen für Regenwassernutzung oder Zis-
  ternen. Bei Druckschwankungen ist dann nicht ausgeschlossen, dass verunreinigtes Wasser in die Trinkwasserleitung kommt!!!

Für Regenwassernutzungen:
- bei Regenwassernutzungen ist es grundsätzlich verboten Leitungen, die mit Regenwasser durchflossen sind, bei Störungen
  oder Regenwassermangel wieder zurück an die Trinkwasserversorgung anzuschließen (Gefahr der Verkeimung des gesam-
  ten Trinkwassernetzes).
- die Nachspeisung in die Zisterne darf nur im freien Auslauf erfolgen (DIN 1988 Teil 4 Nr.4.2.1).
- sinnvoll ist eine farbliche Kennzeichnung aller Anlagenteile. Wasserhähne-Entnahmestellen mit Kennzeichnung und Bedie-
  nung nur mit Steckschlüssel.
- der Betreiber einer Anlage zur Regenwassernutzung ist für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich und haftet für
  evtl. auftretende Schäden und Folgemaßnahmen (schlimmstenfalls Verkeimung des Trinkwassernetzes bis hin zur Gefähr-
  dung der Bevölkerung).

Grundsätzlich gilt:
Sollten Sie nicht SICHER sein, ob Ihre Installation der Trinkwasserverordnung entspricht oder sie den Verdacht haben das
evtl. ein Leck oder Rohrbruch vorliegt, können Sie Ihre Wasserversorgung wie folgt erreichen:

VG Nassenfels über Stadtwerke Eichstätt						 nur OT Pietenfeld, Ochsenfeld:
Allgemeine Fragen:      08421/6005-0						    ZV Eichstätter Berggruppe
Störung:		08421/902 400						Tel.:                    08421/3002

                                             Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!

                                        Druckerhöhung im Trinkwassernetz
Wie in mehreren Zeitungsartikeln veröffentlicht, hat sich die VG Nassenfels u.a. aus Gründen der Versorgungssicherheit dazu
entschlossen, zusammen mit der im Norden angrenzenden Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe einen Versorgungs-
verbund herzustellen.
In dem Zuge werden sich die Druckverhältnisse im Leitungsnetz der Ortsteile Möckenlohe und Adelschlag etwas erhöhen. Da
bisher die Druckverhältnisse in den beiden Ortsteilen durchschnittlich eher niedrig sind, wird sich der Wasserdruck im Lei-
tungsnetz nach der Drucksteigerung ab der KW 45 insgesamt eher im normalen Bereich bewegen.

Hausinstallationen müssen technisch für einen Betriebsdruck bis ca. 10 bar ausgelegt sein. Die Hausinstallation liegt in der
Verantwortung des jeweiligen Eigentümers. Die genannten Werte von 10 bar werden überall bei weitem nicht erreicht.

In Einzelbereichen in tieferen Lagen in Möckenlohe (südlicher Bereich) kann sich im Ausnahmefall (Brandfall=Löschwasserbedarf)
für kurze Zeit der Druck bis ca. 8,5 bar erhöhen.

Aufgrund der insgesamt höheren Versorgungsdrücke in den beiden Ortsteilen empfehlen wir trotzdem allen unseren An-
schlussnehmern in Möckenlohe und Adelschlag sich ausdrücklich durch den Hausinstallateur Ihres Vertrauens über die Not-
wendigkeit der evtl. Nachrüstung von Druckminderer beraten und sämtliche Hausinstallationen dahingehend überprüfen
zu lassen.

Wir weisen darauf hin, dass weder die Wasserversorgung, noch die Gemeinde Adelschlag irgendwelche Kosten für Nachrüs-
tungen oder Schäden diesbezüglich übernehmen können. Der Wasserdruck bewegt sich im Normbereich und die Hausinstal-
lationen müssen schon immer selbstverantwortlich danach ausgerichtet sein.

                                                                                                                                  5
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DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Verwaltung

                                                     Rentenberatungstermine
    • Ab sofort können wieder für alle Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd Termine gebucht werden.
    • Alle Beratungstermine - also auch für Termine am Rentensprechtag - werden ausschließlich über das kostenlose Servicete-
     lefon der Deutschen Rentenversicherung vergeben:
     Tel.Nr. 0800-1000-480-15 (Terminvergabe Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr, Fr. 07.30 - 12:00 Uhr)
    • Am Servicetelefon kann der Anrufer auswählen, ob er
      - Unterlagen benötigt (Auswahl 2),
      - Allgemeine Fragen zum Rentenrecht oder zum Bearbeitungsstand hat (Auswahl 5) oder
      - eine individuelle Rentenberatung bzw. einen Beratungstermin benötigt (Auswahl 8). Beratungstermine werden hier sowohl
        für die Beratungsstellen der Rentenversicherung als auch für die Rentensprechtage vergeben.
    • Wählt der Anrufer "Individuelle Beratung bzw. Beratungstermin" aus, wird er mit einem Rentenberater der DRV Bayern Süd
     verbunden. Der Rentenberater versucht dann vorrangig, das Anliegen des Anrufers telefonisch zu erledigen.
     Aufgrund der durch die Corona-Problematik geänderten Datenschutzregelungen für Telefonberatungen können die Anliegen
     unserer Kunden in den meisten Fällen vollumfassend am Telefon erledigt werden.
     Benötigt der Kunde einen Beratungstermin, kann er hier auch erfragen, wann und wo Rentensprechtage stattfinden und ei-
     nen entsprechenden Termin vereinbaren.
    • Die Rentensprechtage finden wie bisher von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr statt (Ausnahme Pfarrkirchen: 09:00
      - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr). Die Sprechtagstermine wurden auf 30 Minuten verlängert. Für den Kunden gilt nach wie vor
        eine Sprechzeit von 20 Minuten pro Termin, die zusätzlichen 10 Minuten sind für Corona-bedingte Maßnahmen gedacht,
        die der Berater einhalten muss (z.B. Kunden am Eingang abholen, lüften nach jeder Beratung etc.). Im Einzelfall vergeben
        wir bei komplizierten oder aufwändigen Sachverhalten auch Doppeltermine.
    • Das Mitbringen einer Begleitperson ist bei Rentensprechtagen ausnahmslos NICHT gestattet. Benötigt der Kunde unbedingt
     eine Begleitperson, müssen wir dies vorab mit der Behörde absprechen, bei der der Sprechtag stattfindet.
    • Die Kunden müssen die Hygieneschutzregelungen der Behörde einhalten, bei der der Sprechtag stattfindet. Kunden müssen
     sich in jedem Fall ausweisen können, die Bestätigung ihres Sprechtagstermins mitbringen und während des gesamtes Auf-
     enthalts in der Behörde einen Mund-Nasenschutz tragen. Sofern die Behörde vor Ort die Einhaltung weiterer Regeln (Hinter-
     lassen von Kontaktdaten, Einhaltung der 3G-Regel) verlangt, werden die Kunden bei der Terminvergabe darüber informiert.

    Wir weisen darauf hin, dass die Hygieneschutzstandards der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd auch vor Ort an
    den Rentensprechtagen unbedingt eingehalten werden müssen!

    Sofern die Einhaltung an einem Rentensprechtag im Einzelfall nicht möglich ist, muss der Rentensprechtag ggf. auch kurzfris-
    tig abgesagt werden.

    Ebenso kann der Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung die Beratung eines Kunden verweigern, wenn sich dieser
    nicht an die Hygieneschutzstandards hält oder Covid19-Symptome wie Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemwegsprobleme zeigt.

    Informationen zur Videoberatung:
    Termine für eine Videoberatung kann jeder Kunde selbst zeitnah direkt über die Internetseite der DRV Bayern Süd www.deut-
    sche-rentenversicherung-bayernsued.de buchen.

    Gemeinde Adelschlag                                           Die Gemeinde Adelschlag ist Partner der N-ERGIE.
                                                                  Info: Ihr Bürgermeister ist per E-Mail unter andreas.birzer@nassenfels.de erreichbar.

                Betriebskonzept Wertstoffhöfe                                   Verunreinigung durch Hundekot, Beschwerden
                      Stand: 15.12.2020                                                   über freilaufende Hunde
    Einlasskontrolle: Einlass nur nach Aufforderung am Eingang:
    max. 5 Anlieferer gleichzeitig. Die Personenanzahl kann indi-               Leider erhalten wir immer wieder Beschwerden über Hunde-
    viduell am Wertstoffhof selbst entschieden werden.                          kot auf öffentlichen Flächen im gesamten Gemeindegebiet.
                                                                                Betroffen sind nicht nur Gehwege, sondern auch andere öf-
    •    Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln                  fentliche Flächen wie Rad- und Fußwege, Feldwege und Grün-
    		   (mind . 1,5 m) für alle Wertstoffhofmitarbeiter und                    anlagen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich.
    		   Anlieferer.                                                            Auch wird uns immer wieder von Vorfällen mit freilaufen-
    •    keine Hilfestellung durch Mitarbeiter beim Ausladen.
    •    ausreichende Personalgestellung durch Gemeinden/                       den Hunden berichtet. Der Hundeführer muss jederzeit die
    		   Städte.                                                                Herrschaft über seinen Hund ausüben können. Kann dies
    •    Einhaltung der üblichen Mengengrenzen für Anlieferungen                nicht gewährleistet werden, dann muss der Hund angeleint
    		   (max. 3 Kubikmeter).                                                   geführt werden.
    •    konsequente Abweisung von gewerblichen Anlieferern.
    •    Ausgabe von Gelben Säcken nur an der Einfahrt oder Aus-                Anzeigen über Verfehlungen im Zusammenhang mit Hunden
    		   fahrt.                                                                 werden vom Ordnungsamt nur angenommen, wenn auch der
                                                                                Name des Anzeigenden genannt wird.

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                                         M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 11/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Verwaltung

                                                  Wertstoffhof Adelschlag
Der Wertstoffhof in Adelschlag befindet sich ab dem 01.07.2019 an der Bahnhofstraße kurz vor dem Bahnhofsgebäude in
Adelschlag. Die Öffnungszeiten bleiben gleich.

Geänderte Offnungszeiten im Wertstoffhof:
März - November        mittwochs       16.00 - 17.00
			                    samstags         9.00 - 12.00
Dezember - Februar     samstags         9.00 - 12.00

Die gelben Säcke sind im Wertstoffhof erhältlich. Dort steht auch ein Bauschuttcontainer zur Abgabe von Kleinmengen von
max. 1m³ für ein Entgelt von 30 € pro m³ bereit. Kleinere Mengen kosten entsprechend weniger.
Im Landkreis Eichstätt gibt es keine allgemeine Sperrmüllabfuhr zu festen Terminen mehr. Das neue Sperrmüllsystem besteht
aus zwei Komponenten:
– Abgabe über Container auf den Wertstoffhöfen in haus-
  haltsüblicher Menge
– Sperrmüllabholung auf Antrag
Nähere Informationen erhalten Sie unter 0 84 21/70-2 90 oder unter www.landkreis-eichstaett.de/Sperrmuell

Grüngutannahme
Die Grüngutstelle in Pietenfeld ist von März bis einschließlich November geöffnet. Die Öffnungszeiten sind: Samstag 14 bis
16 Uhr und Mittwoch 16 bis 18 Uhr.

Das Grüngut ist in Rasen-, Pflanzen-, feinen Heckenschnitt und häckselbares Material zu trennen. Eine Gebühr von 3 Euro
pro m³ ist zu entrichten. Die Mindestgebühr beträgt 1 Euro. Der Grüngutbeauftragte vor Ort weist zum Ablagerungsort ein
und legt die zu entrichtende Gebühr fest. Den Anordnungen des Grüngutbeauftragten ist Folge zu leisten.

                   Vorerst kann die Abfallfibel nur online auf der Internetseite des Landkreises Eichstätt:
                            https://www.landkreis-eichstaett.de/abfallfibel/ abgerufen werden.

         Pfleglicher Umgang mit der Natur                                                     Sträucher zurückschneiden
Bewahren Sie unsere Natur! Wir haben im Gemeindebereich                    Sträucher, die in den Gehweg oder in die Fahrbahn hängen,
viele Flächen mit geschützten Pflanzenarten. Nehmen Sie bit-               sind zurückzuschneiden. Dies dient insbesondere der Ver-
te Rücksicht, graben Sie bitte keine geschützten Pflanzen aus.             kehrssicherheit unserer Kinder. Über Straßen und Wege hin-
Wir weisen auch nochmals darauf hin, dass das Ablagern von                 ausragende Sträucher und Äste sind bis zur Höhe von 4,50 m
Bauschutt, Abbruchmaterial usw. auf öffentlichen Flächen                   zu beseitigen, bei Geh- und Fußwegen ist eine Mindesthöhe
eine unerlaubte Abfallentsorgung darstellt und zur Anzeige                 von 2,50 m frei zu halten.
gebracht werden kann!

               Spielgruppe Adelschlag                                                    Öffentlicher Personennahverkehr
Eingeladen sind alle Kinder von 0-3 Jahren zur Spiel- und                  Informationen zur Schnellbuslinie der INVG von Eichstätt
Krabbelgruppe im Adelschlager Rathaus. Jeden Mittwoch                      nach Ingolstadt mit der Haltestelle Pietenfeld finden Sie unter
von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Gemeinsam mit Eltern oder                     www.invg.de Die Fahrpläne der RBA finden Sie unter www.
Großeltern lernen wir kleine Finger- und Bewegungsspiele,                  rba-bus.de. Nutzen Sie auch das Angebot der Deutschen
basteln und singen Lieder. Weitere Infos bei Regina Thurner,               Bahn. Fahrplanauskunft: www.bahn.de
Tel. 0176/30385418.
                                                                           Durch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel schonen
                Spielgruppe Möckenlohe                                     Sie die Umwelt und tragen zum Erhalt des Angebots in un-
                                                                           serer Gemeinde bei.
Für die Spielgruppe in Möckenlohe wird dringend eine Nach-
folgerin gesucht.

Bei Interesse gerne bei Carina Pfaffel melden. Tel. (08424)
88 59 78 2
                                                                                          Unrat an den Altglascontainern
                                                                           Leider kommt es immer wieder vor, dass an unseren Altglas-
                                                                           containern Müll und Verpackungsreste und sämtlicher Unrat
  Öffnungszeiten Pfarr- und Gemeindebücherei                               zurückgelassen wird bzw. einfach dort abgelegt wird. Dies ist
                                                                           in keiner Weise akzeptabel. Bei Hinweisen bezüglich der Ver-
           Ochsenfeld: Dienstag, 17 bis 18 Uhr und                         ursacher behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Wir prüfen
                     Freitag 16 bis 17 Uhr                                 aktuell auch, diese Plätze mittels Kameras zu überwachen.
 Pietenfeld: Freitag, 17 bis 18 Uhr, Sonntag nach der Messe                Bitte beachten Sie auch die Einwurfzeiten!
                                                                                                                                             7
                                     M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 11/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Adelschlag

                                                                               pro m² Geschossfläche 		        25,96 € (alt 17,82 €)
           Punkte aus der Gemeinderatssitzung                                  Herstellungsbeitrag ohne Grundstücksanschlüsse im öffentli-
               Adelschlag vom 29.09.2021                                       chen Straßengrund
                                                                               pro m² Grundstücksfläche         3,33 € (alt 3,09 €)
    - Bauvorhaben auf Grundstück Fl.Nr. 297 Gemarkung Ochsen-                  pro m² Geschossfläche 		        25,30 € (alt 17,12 €)
      feld für eine Lagerhalle für Holzwerkstoff. Das gemeindliche             Herstellungsbeitrag in Nacherhebungsfällen einer nachträgli-
      Einvernehmen wird erteilt.                                               chen Berechnung
                                                                               pro m² Grundstücksfläche         0,69 € (alt 0,54 €)
     - Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Entwurfspla-                  pro m² Geschossfläche 		         0,66 € (alt 0,70 €)
      nung für eine Friedhofsanierung in Pietenfeld. Inklusive der
      Bürgereingaben sind folgende Aspekte in einer Planung zu                 - Der Gemeinderat beschließt die vorgetragene Beitrags- und
      berücksichtigen:                                                           Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
    • Splitschicht erneuern/verbessern                                           Adelschlag (BGS) für die Abrechnungseinheit Adelschlag un-
    • gepflasterter Weg verlängern                                               ter Berücksichtigung der beschlossenen neuen Gebühren-
    • Urnenwand soll bestehen bleiben, die Vorfläche wird ertüch-                und Beitragssätze. Die Satzung soll, wie bereits im Vorrats-
      tigt bzw. umgestaltet                                                      beschluss vom 04.11.2020 beschlossen, rückwirkend zum
    •Bei Flächensanierung könnten Grabeinfassungen angeho-                       01.01.2021 in Kraft gesetzt werden.
      ben werden.
    → Kosten für Grabnutzer fallen an !!!                                      - Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Beitrags- und
    • Beleuchtung am Leichenhaus verbessern                                      Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
    → ABER: keine weitere Beleuchtung und keine Steckdosen                       Adelschlag (BGS) für den OT Ochsenfeld unter Berücksich-
    • 2. Wasserentnahmestelle wir verwirklicht                                   tigung der beschlossenen neuen Gebühren- und Beitrags-
    • Urnengräberfeld zwischen Wasserstelle und Missionskreuz                    sätze. Die Satzung soll, wie bereits im Vorratsbeschluss vom
    • Vordach Leichenhaus? Vorschlag durch Planer…muss aber                      04.11.2020 beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft
      verhältnismäßig und passend zum Gebäude sein.                              gesetzt werden.
    • Bänke in Eigenleistung, Erweiterung der Lautsprecheranlage
      keine Aufgabe der Gemeinde                                               - Aufgrund der aktuell geltenden Regelungen und vermeintlich
    • Friedhofsmauer muss gestrichen werden                                      möglichen Einschränkungen findet im Dezember 2021 kein
    •Barrierefreier Zugang soll durch Planer geprüft werden, eben-               gemeindlicher Adventsmarkt und im Januar 2022 kein Neu-
      so wie die Begrünung. Die Ausschreibung der Maßnahmen                      jahrsempfang statt.
      kann zeitnah erfolgen. Eigenleistung ist grundsätzlich mit
      vorzusehen.                                                              - Oberflächenentwässerung Wiesenstriegel, Trockenlegung des
                                                                                 Regenrückhaltebeckens:
    - Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen der Ge-                   Die Überprüfung der Möglichkeiten durch das Ingenieurbüro
     meinde Adelschlag als Maßnahmenträger und der Teilneh-                      Goldbrunner ist im Gange, der Gemeinderat nimmt Kenntnis
     mergemeinschaft Adelschlag III über die Erstellung gemein-                  von den Ausführungen.
     schaftlicher und öffentlicher Maßnahmen unter Kostenbetei-
     ligung der TG, wie vorliegend, zu.                                        - Der Gemeinderat legt 4 Mitglieder des Gemeinderats als Ver-
                                                                                 waltungsräte für das gemeinsame Kommunalunternehmen
    - Kalkulation der Benutzungsgebühren 2021-2023 für die Ab-                   mit dem Markt Nassenfels fest. Dies sind - neben Bürgermeis-
      wassereinrichtungen Adelschlag und Ochsenfeld:                             ter Birzer – der 2. Bürgermeister Christian Meier, Monika Cru-
    Adelschlag                                                                   sius und Thomas Hördt.
    Der Gemeinderat beschließt, die positiven Betriebsergebnisse
    der Jahre 2017-2020 zu berücksichtigen und die Benutzungsge-               - Der Bauausschuss wird beauftragt für den geplanten Bebau-
    bühr für die Einheit Adelschlag auf 1,35 € / m³ (Schmutzwasser)              ungsplan „An der Lindenstraße“ konkrete Planungsvorgaben
    und 0,24 € / m² (Niederschlagswasser) zu senken.                             und Gestaltungsmöglichkeiten zu beraten und entsprechende
    Der Gemeinderat beschließt:                                                  Vorschläge auszuarbeiten. Es wird zusätzlich um
    Herstellungsbeitrag inkl. Grundstücksanschlüsse im öffentli-
    chen Straßengrund pro m² Grundstücksfläche
    2,31 €
    pro m² Geschossfläche 		            14,36 €
    Herstellungsbeitrag ohne Grundstücksanschlüsse im öffentli-                   Mobiles Impfteam der Malteser in Adelschlag
    chen Straßengrund
    pro m² Grundstücksfläche              w1,98 €                               Freitag, 05.11.2021 von 15.00 bis 18:00 im Rathaus Adelschlag
    pro m² Geschossfläche 		            13,44 €                                 Freitag, 03. 12.2021 von 15:00 bis 18:00 im Rathaus Adelschlag
    Herstellungsbeitrag in Nacherhebungsfällen einer nachträgli-
    chen Berechnung                                                             Alle Impfwilligen können sich in dieser Zeit ohne Voranmel-
    pro m² Grundstücksfläche              0,33 €                                dung impfen lassen. Lediglich der Personalausweis und der
    pro m² Geschossfläche 		              0,92 €                                Impfpass müssen mitgenommen werden, damit alles doku-
                                                                                mentiert werden kann. Der Impfstoff ist frei wählbar.
    Ochsenfeld
    Der Gemeinderat beschließt, die positiven Betriebsergebnisse
    der Jahre 2017-2020 zu berücksichtigen und die Benutzungs-
    gebühr von 3,96 € / m³ (Schmutzwasser) zu erhöhen und 0,16                  Die Pachten für die Holzlagerplätze Ochsenfeld mit der Lauf-
    € / m² (Niederschlagswasser) zu senken.                                     zeit 01.10.2017-30.09.2021 werden im Dezember 2021 für
    Der Gemeinderat beschließt                                                  weitere 5 Jahre 01.10.2021-30.09.2026 abgebucht. Der Preis
    Herstellungsbeitrag inkl. Grundstücksanschlüsse im öffentli-                pro Jahr hat sich lt. Gemeinderatsbeschluss vom 07.12.2020
    chen Straßengrund                                                           pro 100 m³ auf 20,000 € erhöht. Sollte der Pächter nicht einver-
    pro m² Grundstücksfläche          4,02 € (alt 3,63 €)                       standen sein, hat er die Möglichkeit den Holzplatz zu kündigen.

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                                          M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 11/2021
DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Verwaltung

    Gemeinsame Sitzung des Gemeinderats                                         Gründung eines Arbeitskreises Klimaschutz
    Adelschlag mit dem Marktrat Nassenfels                                                    und Energie
                am 15.09.2021
                                                                            Der Gemeinderat würde eine Wiederbelebung des „Arbeits-
- Die Gemeinden Adelschlag und Nassenfels haben gemeinsam                   kreises Energie“ als „AK Klimaschutz und Energie“ sehr begrü-
in ihren Grundsatzentscheidungen die Gründung eines Kom-                    ßen. Dieser Arbeitskreis sollte aber von den BürgerInnen und
munalunternehmen beschlossen. Auf Grundlage dieser Be-                      deren Anliegen geprägt sein. Daher bittet die Gemeinde Adel-
schlüsse wurde die entsprechende Unternehmenssatzung er-                    schlag die Bürgerschaft um Mithilfe. Welche Themen/ Projek-
arbeitet, die in der gemeinsamen Sitzung am 15.09. behandelt                te wären für uns als Gemeinde/ für Sie als Einwohner unserer
wurde. Entscheidend ist hierbei der Zustimmungsbeschluss zur                Gemeinde interessant? Wer hätte Interesse hier mitzuarbei-
gegenseitigen Vereinbarung der Unternehmenssatzung, sowie                   ten und sich einzubringen? Bringen Sie sich ein, schreiben Sie
der gemeinsame Erlass dieser Satzung. Im Anschluss an den                   eine Mail an andreas.birzer@nassenfels.de !
Vorstellung der Unternehmenssatzung wurde auf die Fragen
der anwesenden Gemeinde- und Markträte eingegangen und
diese hinreichend beantwortet. Der Gemeinderat Adelschlag
vereinbarte auf Grundlage der vorgetragenen Unternehmens-                             Adventsmarkt 2021 findet nicht statt
satzung zusammen mit dem Markt Nassenfels die Gründung
eines gemeinsamen Kommunalunternehmens im Bereich der                      Der gemeindliche Adventsmarkt, der heuer in Ochsenfeld statt-
Abwasserentsorgung. Herr 1. Bürgermeister Andreas Birzer                   finden sollte, entfällt aufgrund der weiterhin unklaren Corona-
wurde ermächtigt die Unternehmenssatzung zusammen mit                      Situation und wird in 2022 regulär in Ochsenfeld stattfinden.
Herrn 1. Bürgermeister Thomas Hollinger zu erlassen. Es wurde
weiterhin vereinbart, dass Herr 1. Bürgermeister Thomas Hol-
linger kommissarisch die Geschäfte des Kommunalunterneh-
mens bis zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates,
führt. Im Falle der Verhinderung übernimmt Herr 1. Bürger-                                 Neujahrsempfang 2022 entfällt
meister Andreas Birzer die kommissarische Geschäftsführung.
                                                                            Auch der Neujahrsempfang/ das Neujahrsessen mit allen Ver-
                                                                            einsvorständen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
      Reinigung von Gehwegen und Straßen                                    wird im Januar 2022 in der gewohnten Form nicht stattfinden
                                                                            können. Mögliche Ehrungsvorschläge werden aber selbstver-
 In der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der                   ständlich beim nächsten Neujahrsempfang nachgeholt.
 öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im
 Winter sind die Pflichten der Anlieger geregelt. So sind bei
 Bedarf Gehwege, Entwässerungsrinnen und Fahrbahnen zu
 kehren, Gras und Unkraut ist zu entfernen und Abflussrinnen                 Verunreinigungen von gemeindlichen Straßen
 und Kanaleinläufe sind freizumachen.                                                   und Wirtschaftswegen
                                                                           Wer im Zuge von Baustellen oder land- und forstwirtschaftli-
Das Kinderhaus St. Michael in Pietenfeld sucht zum möglichen               chen Tätigkeiten gemeindliche Straßen oder Wege verunrei-
Zeitpunkt eine Küchenhilfe. mit ca. 20 Stunden wöchentlich.                nigt, hat diese verkehrsrechtlich zu sichern und unmittelbar
                                                                           auch selbst zu reinigen oder für eine Reinigung zu sorgen. Bei
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Kinderhaus Pieten-              Zuwiderhandlung behält sich die Gemeinde kostenpflichtige
feld, Tel. 08421/4540                                                      Ersatzmaßnahmen und evtl. auch weitere Schritte vor.

Markt Nassenfels                                            Der Markt Nassenfels ist Partner der N-ERGIE.
                                                            Info: Ihr Bürgermeister ist per E-Mail unter thomas.hollinger@nassenfels.de erreichbar.

   Christbaum für Rathausplatz in Nassenfels                                               Unrat an den Altglascontainern
Wie alle Jahre wird für den Rathausplatz in Nassenfels wieder                Leider kommt es immer wieder vor, dass an unseren Altglas-
für die Advents- und Weihnachtszeit ein Christbaum benötigt.                 containern Müll und Verpackungsreste und sämtlicher Unrat
                                                                             zurückgelassen wird bzw. einfach dort abgelegt wird. Dies
Wenn aus der Bevölkerung jemand einen dafür geeigneten und                   ist in keiner Weise akzeptabel. Bei Hinweisen bezüglich der
auch einigermaßen ansehnlichen Baum zur Verfügung stellen                    Verursacher behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
will, weil er vielleicht sowieso plant, einen für den Garten zu
groß gewordenen Baum zu entfernen, so sollte er möglichst                    Wir prüfen aktuell auch, diese Plätze mittels Kameras zu
bald mit dem 1. Bürgermeister Thomas Hollinger oder Bau-                     überwachen. Bitte beachten Sie auch die Einwurfzeiten!
hofleiter Hubert Pfaffel Kontakt aufnehmen, damit nicht un-
nötigerweise ein anderer Baum umgeschnitten werden muss.

Dies gilt natürlich ebenso für die kommenden Jahre, da der
Bedarf alle Jahre auf´s Neue gegeben ist.

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DAS MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NASSENFELS - ADELSCHLAG - EGWEIL-NASSENFELS
Verwaltung

                                                                                   und Neuvergabe von Holzlagerplätzen im Ortsteil Nassenfels
               Punkte aus der Marktratssitzung                                     sowie der beschlossenen Pachtpreisanpassung zum nächsten
                 am 06.10.2021 in Nassenfels                                       Bankeinzugsdatum im Jahr 2024.

     In der Sitzung des Nassenfelser Marktrates am 06.10.2021                    - Befürwortung einer erneuten und auch deutlichen Bürgerin-
     wurden u.a. folgende Themen besprochen bzw. beschlossen:                      formation mittels Mitteilungsblatt, Homepage und Gemein-
                                                                                   de-App hinsichtlich der Verpflichtung aller Grundstücksei-
                                                                                   gentümer, überhängende Hecken, Sträucher und Bäume in
     - Für den Verwaltungsrat des neu gegründeten, gemeinsamen                     den öffentlichen Grund bis zur Grundstücksgrenze zurückzu-
       Kommunalunternehmens zur Abwasserentsorgung mit der                         schneiden. Wenn notwendig sollen einzelne Grundstücksei-
       Gemeinde Adelschlag wurden neben dem 1. Bürgermeis-                         gentümer auch direkt angeschrieben werden.
       ter Thomas Hollinger als geborenes Mitglied noch folgende
       Markträte als gekorene Mitglieder bestimmt: 2. Bürgermeis-
       ter Edmund Graf, Peter Göbel und Herbert Zanker.

     - Die aktuelle Beschlusslage vom 29.07.2021 hinsichtlich der                              Eltern-Kind-Gruppe „Flohkiste“
       Errichtung eines neuen Brunnens auf dem Kirchvorplatz in
       Meilenhofen, der aus dem alten, vorgefundenen Brunnen                    Die Nassenfelser Eltern-Kind-Gruppe „Flohkiste“ trifft sich
       dann mit Wasser gespeist wird, kann aus technischen und                  jeden Dienstag von 9.30 bis 11.00 Uhr im Pfarrheim zum ge-
       rechtlichen Gründen, u.a. vor allem aber aufgrund zu gerin-              meinsamen Singen, Spielen und Basteln. Interessierte Eltern
       gem Wassernachfluss, so nicht umgesetzt werden. Nach er-                 oder Großeltern mit Kindern ab ca. 6 Monaten bis zum Kin-
       neuter, umfassender Diskussion soll es dennoch bei der Er-               dergarten sind recht herzlich eingeladen. Es ist keine Anmel-
       richtung eines neuen Brunnens am Kirchvorplatz bleiben, der              dung notwendig.
       jedoch dann mit Trinkwasser entweder mittels Knopfdruck
       und einer Zeitsteuerung oder besser mittels einer Art Zister-
       ne unter dem Brunnen betrieben werden könnte. Im Falle ei-
       ner Zisterne könnte das Brunnenwasser im Kreislauf gepumpt
       werden. Befüllt werden müsste aber auch die Zisterne über                               Krankenpflegeverein Nassenfels
       einen Trinkwasseranschluss, über den bei niedrigem Wasser-                Der „Helferkreis“ des Krankenpflegevereins Nassenfels bietet
       stand auch nachgefüllt werden kann. Die genaue, technische                für alle Senioren und Kranken in der Marktgemeinde Nassen-
       Betriebsart (entweder mittels Zisterne oder zeitlich jeweils              fels folgende Dienste an: Einkaufsdienst stellvertretend für
       begrenzte Aktivierung per Knopfdruck und Steuerung) sowie                 oder zusammen mit den Senioren und Krankenfahrdienst zu
       das genaue Aussehen wird unter Einbindung von regionalen                  umliegenden Ärzten oder Krankenhäusern.
       Künstlern zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.                         Wer einen dieser Dienste in Anspruch nehmen möchte, kann
                                                                                 sich melden
     - Der Antrag der Kreiskriegervereinigung Eichstätt Land auf
       Anpflanzung einer Hecke beim Soldatenfriedhof in Zell a.d.                - für Nassenfels bei Renate Bruglachner, Tel. 08424/3923
       Speck wurde vom Marktrat zurückgestellt bis abgeklärt ist, ob             - für Wolkertshofen bei Christa Hollinger, Tel. 08424/298.
       und was genau von beiden nördlichen Grundstücksnachbarn
       als Grundstückseinfriedung und Bepflanzung angedacht ist
       und inwieweit sich dadurch ggf. sogar eine eigene Anpflan-
       zung erübrigt.
                                                                                             Großtagespflege Villa Regenbogen
     - Beschluss eines neuen Jugendförderkonzeptes für Vereine
       im Markt Nassenfels, welches vom Kultur- und Vereinsaus-                  Am Weiherfeld 2, 85128 Nassenfels - Meilenhofen,
       schuss ausgearbeitet wurde, rückwirkend zum 01.01.2021 in                 www.kinder-welt.org
       Kraft tritt und deutlich höhere Zuschüsse seitens des Mark-
       tes Nassenfels für die Arbeit von Vereinen mit Kindern und                Qualifizierte Kinderbetreuung für Kinder bis 3 Jahre. Informa-
       Jugendlichen vorsieht.                                                    tion & Anmeldung (Mo - Fr 8 Uhr - 9 Uhr / 12:30 - 13:30 Uhr)
                                                                                 unter 08424/885793
     - Festlegung der Durchführung der diesjährigen Bürgerver-
       sammlungen in allen Ortsteilen wieder als Präsenzveranstal-
       tungen unter Einhaltung der aktuellen 3G-Richtlinien, soweit
       nicht neuere Entwicklungen und Vorgaben dies verhindern.
                                                                                                               Pflegeberatung
     - Information über auf Hochtouren laufende Baumaßnahme
       der VG Nassenfels bzgl. Verbundleitung mit Eichstätter Berg-              Die Krankenpflegevereine der VG Nassenfels bieten ihren Mit-
       gruppe (Umbauten an Hochbehältern, neue Stromzuleitung,                   gliedern eine Pflegeberatung in ihrer häuslichen Umgebung
       Wasserleitungsverlegungen in offener Bauweise und mit                     an. Die Kosten hierfür übernimmt der jeweilige Krankenpfle-
       Spülbohrungen,…).                                                         geverein.

     - Information über anstehenden Baubeginn der Maßnahme                       Bei Interesse bitte bei dem zuständigen Vorstand anmelden.
       „Straßensanierung Sechenfahrter Straße/Brunnengasse und
       Grabenverrohrung Brunnengasse“ in Meilenhofen.                            Nassenfels Fr. Renate Bruglachner       08424 / 3923
                                                                                 Pietenfeld Hr. Georg Husterer           08421 / 2725
     - Information über Rechtskraft 14. Änderung Flächennutzungs-                Egweil Hr. Matthias Pfaffel             08424 / 885233
       plan (Schutterpark).                                                      Ochsenfeld Fr. Anke Thiede,             0151/67316574
                                                                                 Möckenlohe Hr. Klaus Wittmann           08424 / 1595 oder in
     - Information über aktuellen Sachstand der Umstrukturierung                 der Sozialstation Eichstätt             08421 5014 - 0

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Verwaltung

                           Dringende Aufforderung an alle Grundstückseigentümer:
           Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig, regelmäßig und vor allem weit genug zurückschneiden!

                            Bereits beim Pflanzen notwendige Grenzabstände berücksichtigen!
Bereits mehrfach erfolgten entsprechende Aufrufe zu diesem Thema hier im Mitteilungsblatt, jedoch meist nur mit mäßiger Re-
sonanz. Daher hat man sich nach entsprechender Diskussion im Marktrat darauf verständigt, aufgrund der Wichtigkeit und Not-
wendigkeit nochmals deutlich alle Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung zum ausreichenden Rückschnitt hinzuweisen,
zunächst nochmals allgemein auf diesem Weg, falls notwendig aber auch individuell in schriftlicher Form.

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe der Jahre oft sehr stark, deshalb müssen diese nicht nur frühzeitig, sondern
vor allem auch regelmäßig und weit genug zurückgeschnitten werden, und zwar bis auf die eigene Grundstücksgrenze, so
dass sie auch nach erneutem Wachstum nicht sofort wieder über die Grundstücksgrenze ragen.
Warum? Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Äste an Geh- und Radwegen können z.B. Fußgänger und Radfahrer be-
hindern und dazu zwingen auf die Fahrbahn auszuweichen. Weiterhin wird durch solchen übermäßigen Grenzbewuchs oft auch
die Beleuchtung von Straßen und Wegen durch die Straßenlaternen deutlich eingeschränkt oder gerade auch im Einmündungs-,
Kurven und Kreuzungsbereich oft die Sicht behindert.
Die Verpflichtung, o.g. Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist daher auch im Bayerischen Stra-
ßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), Art. 29 Abs. 2 geregelt: Demnach sind Anpflanzungen aller Art, „[…] soweit sie die Sicher-
heit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können“, verboten. Rein vorsorglich sei diesbezüglich daher auch eine evtl.
Schadenshaftung des Grundstücksbesitzers bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs erwähnt.

Die Ursache für solche überhängenden Hecken, Sträucher und Bäume liegt dabei aber nicht unbedingt immer nur an zu sel-
tenem oder zu zaghaften Rückschnitt, sondern oftmals auch schon in der Pflanzung selbst, weil hier einige Grundregeln und
Vorgaben hinsichtlich Einhaltung von Grenzabständen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der erforderliche Grenzab-
stand für Bepflanzungen richtet sich nämlich nach ihrer Höhe, die sie erreicht:
- Wird eine Anpflanzung bis zu 2 Meter hoch, so beträgt der notwendige Abstand mindestens 50 Zentimeter von der Grenze
- Wird sie jedoch höher als 2 Meter, so muss es auch mindestens ein Abstand von 2 Meter von der Grenze eingehalten werden.

Genauere Infos hierzu auch ab S. 14 in der Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ des Bayerischen Justizministeriums, welche
im Rathaus im Bauamt ausliegt bzw. online einzusehen ist unter:
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/rund_um_die_gartengrenze.pdf

Der Markt Nassenfels fordert daher nochmals eindringlich alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Sträucher
und Bäume bis auf die Grundstücksgrenze und ggf. auch auf die an Grenzen maximal vorgesehenen Höhen zurückzuschneiden.
Der Markt Nassenfels ist verpflichtet, dies zu kontrollieren, bei einer Beeinträchtigung des öffentlichen Straßen- und Verkehrsbe-
reiches und somit auch der Gehwege tätig zu werden. Wenn entsprechenden Aufforderungen nicht nachgekommen wird, kann
die Gemeinde nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz überhängende Hecken und Äste auch selbst entfernen lassen
und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.
Da wie gesagt Grundstückseigentümer für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können, haf-
ten, sollten Sie unbedingt folgende Hinweise beachten:
- Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume entlang Ihrer Grenzen an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig unter Beach-
  tung etwaiger Schutzzeiten soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne
  Gefahr nutzen können und keinerlei Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter oder Schneefall
  der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt. Ganzjährig zulässig
  sind dabei sogenannte „schonende Form- und Pflegeschnitte“ zur Beseitigung des Zuwachses, alle anderen Schnittarbeiten,
  v.a. ein Radikalschnitt bzw. das „auf Stock setzen“ oder gar eine komplette Entfernung sind dagegen nur zwischen dem 1.
  Oktober und Ende Februar erlaubt!
- Beachten Sie auch die unbedingt freizuhaltenden Lichtraumprofile, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsflächen
  angrenzt und ggf. noch eine alte, sehr hohe Bepflanzung vorhanden ist (über Geh- und Radwegen eine lichte Höhe von 2,50
  m. über Fahrbahnen eine lichte Höhe von 4,50 m)!
- Halten Sie im Bereich von Straßeneinmündungen und –kreuzungen Anpflanzungen aller Art gemäß BayStrWG stets so nieder,
  dass sie nicht die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, insbesondere eben die Sicht in den Straßenbereich beeinträchtigen!
- Achten Sie darauf, dass sämtliche Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel, Hydranten-Hinweisschilder und Straßenleuchten etc.
  nicht durch die Anpflanzungen verdeckt werden, sondern frei einsehbar sind. Die Anpflanzungen sind also so zurückzuschnei-
  den, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig und rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigungen wahrgenom-
  men werden können und Straßenleuchten müssen mit Ihrem Licht ungehindert den öffentlichen Bereich ausleuchten können.

Der Markt Nassenfels weist daher nochmals ausdrücklich auf die Beachtung der vorstehenden Informationen hin und fordert
eindringlich alle Grundstückseigentümer auf, Ihren Verpflichtungen in den nächsten Wochen nachzukommen, insbesondere
da auch rechtlich zum jetzigen Zeitpunkt die an mehreren Stellen im gesamten Gemeindegebiet notwendigen Rückschnitt-
maßnahmen durch die jeweiligen Grundstückseigentümer zulässig sind.

Für genauere Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der VG Nassenfels zur Ver-
fügung!

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Verwaltung

                                      Bürgerversammlungen heuer unter 3G-Regelung
     Die alljährlichen Bürgerversammlungen im Markt Nassenfels, die im letzten Jahr aufgrund Corona leider nur „digital“ stattfin-
     den konnten, sollen heuer wieder als Präsenzveranstaltung in allen drei Ortsteilen stattfinden, was unter strikter Einhaltung
     der 3G-Regelung nach aktuellem Sach- und Infektionsstand auch möglich sein müsste.

     Genau geplant sind sie am
     - Dienstag, 02. November 2021 in Nassenfels im Gasthaus Schweiger,
     - Donnerstag, 04. November 2021 in Wolkertshofen im Gasthaus Stark
     - Mittwoch, 11. November 2021 in Meilenhofen in der „Zammakunft“.
     Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr.

     Zunächst wird Bürgermeister Thomas Hollinger allgemein über aktuelle Daten, Finanzen und Maßnahmen bzw. Planungen in
     der Gemeinde informieren.
     Danach besteht aber auch für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Ihre Fragen und Anliegen an Bürgermeister und
     Markträte zu äußern.

     Im Anbetracht der aktuellen Corona-Situation wird man versuchen, das Programm im Vergleich zu den Vorjahren möglichst
     etwas zu straffen, so dass die Versammlungen auch in einem vertretbaren Zeitrahmen bleiben.
     Hinsichtlich der Teilnahme gilt aber, wie schon angedeutet, die strikte Beachtung der 3G-Regelung, d.h. jeder muss beim Be-
     treten entweder einen Nachweis über einen vollständigen Impfstatus, oder über eine Genesung oder über einen aktuellen
     Negativtest vorlegen, andernfalls ist keine Teilnahme möglich.
     Bezüglich Negativtest kann ein max. 48 h alter PCR-Testnachweis oder ein max. 24 h alter Schnelltestnachweis vorgelegt wer-
     den, eine Testmöglichkeit vor Ort ist nicht vorgesehen.
     Am Sitzplatz kann der ansonsten erforderliche Mund-Nasenschutz abgenommen, er darf aber gerne auch aufbehalten wer-
     den. Außerdem kann bei ausreichend Platzangebot auch durch Einhaltung von Abständen zusätzlich gegenseitig Rücksicht
     genommen werden.

     Herzliche Einladung zu den Bürgerversammlungen ergeht an die gesamte Bevölkerung!

                                              Öffnungszeiten Wertstoffhof Nassenfels
     Wegen Corona sind derzeit insbesondere folgende Punkte zu                   Im Landkreis Eichstätt gibt es keine allgemeine Sperrmüllab-
     beachten:                                                                   fuhr zu festen Terminen. Die aktuelle Sperrmüllregelung be-
                                                                                 steht aus zwei Komponenten:
     - Am Tor erfolgt eine Einlasskontrolle. Einlass nur nach Auf-
       forderung.                                                                – Abgabe in haushaltsüblichen Mengen über Container im
     - Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln 		                     Wertstoffhof
       (mind. 1,5m) für alle Personen auf dem Gelände.                           – Sperrmüllabholung auf Antrag direkt zu Hause
     - Arbeitshandschuhe für alle Personen auf dem Gelände.                      Gerade bei größeren Sperrmüllmengen bitten wir unserer Bür-
     - Kein Zutritt für Minderjährige.                                           gerinnen und Bürger dringend, auch die zweite Alternative in
     - Für den Fall, dass einzelne Container voll sind, wird die 		              Erwägung zu ziehen. Anmeldung über entsprechende Anmel-
       Anlieferung zurückgewiesen.                                               dekarten im Rathaus bzw. direkt online über die Webseite des
                                                                                 Landratsamtes möglich.
     Durch erhöhtes Aufkommen können Wartezeiten anfallen, wir
     bitten dringend um Beachtung der Auflagen und der Hinweise                  Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei der Ablieferung im Wert-
     des Personals sowie um rücksichtsvolles Verhalten!                          stoffhof die Sachen bei den Mitarbeitern anzumelden und
                                                                                 deren Anweisungen Folge zu leisten. Es ist schon mehrmals
     Die bekannten Öffnungszeiten des Werstoffhofes Nassenfels                   vorgekommen, dass eigenständig in die Container eingewor-
     gelten weiterhin:                                                           fenen Wertstoffe und Abfälle nicht dorthin gehören und vom
                                                                                 Personal wieder entfernt werden mußte.
     Der Wertstoffhof in Nassenfels ist
     Dezember - Februar: samstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
     März - November:       samstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                            mittwochs 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
     geöffnet.                                                                           Die Grüngutannahme im Wertstoffhof ist nur
                                                                                                  von 01.02. bis 30.11. möglich
     Im Wertstoffhof steht außerdem ausschließlich für die Bürge-                   Dezentrale Sammelstellen für Sträucher- und Heckenschnitt
     rinnen und Bürger des Marktes Nassenfels und der Gemeinde                              in Meilenhofen, Zell und Wolkertshofen:
     Egweil ein Bauschuttcontainer für die Abgabe von Bauschutt in                                       01.03. - 15.04.
     Kleinmengen von max. 1 m³ bereit. Die Gebühren für die Abga-                                        01.10. - 15.11.
     be von Bauschutt betragen pro m³ 30,00 €. Kleinere Mengen
     kosten entsprechend weniger.                                                   Vorerst kann die Abfallfibel nur online auf der Internetseite
                                                                                    des Landkreises Eichstätt: https://www.landkreis-eichstaett.
                                                                                                de/abfallfibel/ abgerufen werden.
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                                            M I T T E I LU N G S B L AT T V G N A S S E N F E L S – A usgabe 11/2021
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