BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
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Nummer 48 Freitag, 03. Dezember 2021 BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 Die Gemeinde Bötzingen bietet in Zusammenarbeit mit den örtli- IMPF- chen Arztpraxen Dr. Herlan und Dr. Weinhold und dem DRK Ortsver- ein einen Impftag für Bötzinger Bürger*innen, an. AKTIONEN Am Freitag, 10.12.2021 wird von 09.00 bis 17.00 Uhr in der Festhal- le die Drittimpfung (Booster-Impfung) durchgeführt. Als Impfstoff steht Moderna zur Verfügung. Seit der Zweitimpfung müssen min- destens 6 Monate vergangen sein. Die Vorlage des Impfausweises ist notwendig. Entsprechend der Impfempfehlung der STIKO wird der Impfstoff nur an über 30-jährige geimpft. Anmeldungen können noch telefonisch (07663 / 9310-11 bei Frau Tröscher) erfolgen. Folgende Angaben werden von Ihnen benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Datum der Zweitimpfung, Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse. Die Einwilligungserklärung und das Aufklärungsblatt, welche Sie am Impftag benötigen, werden Ihnen von der Verwaltung zuge- schickt. BÖTZINGEN - MOBILES IMPFTEAM AM SAMSTAG, 18.12.2021 Am Samstag, 18.12.2021 erfolgt eine weitere Impfaktion mit dem Mobilen Impfteam der Uniklinik Freiburg in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bötzingen und dem DRK-Ortsverein, von 09.00 bis 16.00 Uhr in der Fest- halle. Möglich sind Booster-Impfungen (Auffrischung), als auch Erst- und Zweitimpfungen. Geimpft werden impfberechtigte Personen ab 12 Jahren. Hierzu ist eine Online-Terminbuchung erforderlich. Der erforderliche Link war jedoch zum Redaktionsschluss dieses Nachrichtenblattes noch nicht bekannt. Dieser wird sobald möglich auf der Homepage der Gemeinde Bötzingen und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie im nächsten Nachrichtenblatt veröffentlicht. Freiburg Seit dem 22.11.2021 ist die Impfstation in Halle 1 der Messe Freiburg geöffnet. Eine Terminbuchung ist über die Website www.uniklinik-freiburg.de/impfstuetzpunkt-freiburg möglich. Dort sind auch alle weiteren Infor- mationen abrufbar. Breisach Die Stadt Breisach am Rhein bietet gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und in Kooperation mit dem He- lios-MVZ und der Helios-Rosmann-Klink an den folgenden Samstagen die Möglichkeit, sich gegen das Coro- na-Virus impfen zu lassen. Zusätzlich unterstützt das Mobile Impfteam des Landkreises am 4. Adventssonntag die Impfaktion. Möglich sind sowohl Booster-Impfungen (Auffrischung), als auch Erst- und Zweitimpfungen. Entsprechend der Impfempfehlung der STIKO können auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft wer- den. Das Kommunale Impfzentrum befindet sich in der Stadthalle Breisach, Jahnstraße 2. Es ist eine online-Termin- buchung erforderlich. Impftermine können unter www.breisach.de gebucht werden. Hotline: 07667 / 832 555.
Freitag, 03. Dezember 2021 Durchführung von Antigen-Schnelltests / PCR-Tests Die Durchführung von Antigen-Schnelltests / PCR-Tests Die Testzentren stehen allen Bürgern in Freiburg mit allen werden angeboten durch: genannten Untersuchungen zur Verfügung: Testzentrum Kaiserstuhl: Testzentrum Europaplatz, Europaplatz 1, 79098 Freiburg Aktuelle Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Sontag bis Donnerstag 11.00 bis 20.00 Uhr, Montag und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Freitag und Samstag 11.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch: 07.00 - 12.00 Uhr Adresse: Schloßmattenstr. 9a, 79268 Bötzingen Testzentrum StuSie, Sundgauallee 34, 79110 Freiburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Standorttelefon bei Fragen rund um Testergebnis-und Abruf 16.00 bis 20.00 Uhr (Öffnungszeiten s.o.): Tel. 07663 612171 P.S.: Zur Verstärkung des Testteams in Bötzingen sucht das Testzentrum Kaiserstuhl Mitarbeitende aus dem Raum Kai- Informations-Hotline bei Fragen rund um Testarten, serstuhl. Bewerbungen unter 0761 4001310 oder sandra. allgemeine Fragen zu Standort (tägl. 12-18 Uhr): weiss@fitalmanagement.de Tel. 49 157 53610308. Preise: Corona-Schnelltestzentrum Eichstetten Die Antigen-Schnelltests sind wieder kostenlos und mindestens Harun und Jasmin Gündüz, Nimburger Str. 8 einmal pro Woche möglich. PCR Test auf Selbstzahlerbasis: € 75,00 (Ergebnis innerhalb von Erweiterung der aktuellen Öffnungszeiten!! 24 bis 48 Stunden erhältlich) Montag - Samstag PCR Test kostenfrei: Positiv getestete Personen, Kontaktperson 09.00 - 11.00 Uhr und von 15.00 - 19.00 Uhr von positiver Person, Kontaktperson Corona Warn App (CWA), Kostenlos & ohne Termin (jeder Bürger mit dt. Wohnsitz kann Poolie-Teststrategie Freiburg in Kindergärten und Schulen. sich täglich kostenlos testen lassen) Wir testen auch Kinder unter 6 Jahren. Aufgrund der großen Testzahlen aufgrund der 3G-Regeln ist ein Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur auf Anfrage. Test nur noch mit vorheriger Anmeldung online über testkalender.de/kaiserstuhl möglich. Ohne Termin ist mit län- Sonntag geren Wartezeiten zu rechnen. Kunden mit Termin haben Vor- ab sofort geöffnet von 10.00 - 12.00 Uhr, ohne Termin rang. Rufen Sie uns an unter Tel. 0151/52533101 Baumpflanzung im Garten der Kita Pusteblume Zum Abschluss der Baumaßnahme des Erweiterungsbaus der Kita Pusteblume Im Ried wurden in den vergangenen Wochen 4 Plata- nen und 4 Ahornbäume von den Bauhofmitarbeitern in den Garten eingepflanzt. Auf Wunsch des Elternbeirats wurden schon relativ große Bäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm im Wert von 2.300 € ge- pflanzt, damit diese schon bald den in den Sommermonaten erwünschten Schatten spenden. Schon Ende September wurde der neue große Sandkasten mit 35 m² Spielfläche und einer Pflasterfläche für eine Gerätehütte zum Preis von 13.500 € fertiggestellt. Die Bauhofmitarbeiter bauten die Wasserspielanlage wieder auf und säten Rasen ein. In Vorfreude auf den nächsten Frühling wünschen wir den Kindergartenkindern schon jetzt viel Freude auf der neuen Spielanlage. 2
Freitag, 03. Dezember 2021 AMTLICHE Gemeinde Bötzingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald SATZUNG BEKANNTMACHUNGEN für die Freiwillige Feuerwehr Bötzingen (Feuerwehrsatzung - FwS) Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. Am Dienstag, 07. Dezember 2021 um 19.00 Uhr findet in der Fest- 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. halle eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuer- wehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 23.11.2021 folgende TAGESORDNUNG Satzung beschlossen 01. Fragen aus der Einwohnerschaft I 02. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung §1 vom 23.11.2021 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr 03. Tätigkeitsbericht Integrationsmanagement (1) Die Freiwillige Feuerwehr Bötzingen, in dieser Satzung Feuer- 04. Auftragsvergabe für die energetische Sanierung der Kin- wehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende derkrippe Einrichtung der Gemeinde Bötzingen ohne eigene Rechtspersön- a) Estrich-, b) Fliesen-, c) Maler-, d) Bodenbelags-, e) Schreiner-, lichkeit. f ) Zimmer-, g) Blechnerarbeiten 05. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Be- stattungsgebührensatzung) (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 06. Informationen des Bürgermeisters 07. Fragen des Gemeinderats 1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr 08. Fragen aus der Einwohnerschaft II 2. der Alters- bzw. Ehrenabteilung 3. der Jugendfeuerwehr Die Einwohnerschaft ist zu dieser Sitzung freundlich eingeladen. §2 Achtung! Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat Neue Regelungen seit Inkrafttreten der neuen CoronaVO ab 24.11.2021 zu Gremiensitzungen: 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei dro- Für Besucher*innen gilt in den Alarmstufen eine 3G-Be- schränkung. Immunisierte Personen haben beim Eintritt in henden Gefahren zu schützen und die Festhalle einen Impf- oder Genesenennachweis vorzule- gen. Für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen La- einem aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweis gestattet. gen technische Hilfe zu leisten. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Un- Maske. glücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer ge- genwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Le- ben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, un- Regierungspräsidium leitet Planfeststellungs- mittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des verfahren für Modernisierung der Stromtrasse Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. Breisach - Eichstetten ein Planunterlagen liegen seit Mittwoch, 01. Dezember, in den (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen Rathäusern der Gemeinden Eichstetten, Bötzingen, Gotten- heim, Merdingen und Breisach aus 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Men- Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Planfeststellungs- schen, Tiere und Schiffe und verfahren für die Modernisierung der Stromtrasse zwischen Breisach 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brand- und Eichstetten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eingeleitet. Wie schutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache. das RP mitteilt, liegen die Pläne von Mittwoch, 01. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Januar 2022 in den Gemeinden Eichstetten, Bötzingen, Gottenheim, Merdingen und Breisach zur Einsichtnahme §3 aus. Die Dauer der Auslegung wurde wegen der Weihnachtsferien Aufnahme in die Feuerwehr verlängert. Die Unterlagen können in der Zeit zudem unter „Ak- (1) In die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr können auf tuelles“ auf der Internetseite des RP eingesehen werden: www. Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufge- rp-freiburg.de nommen werden, die Betroffene und Interessierte haben dann die Gelegenheit, sich über 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollen- die Planung zu informieren. Die Gemeinden werden die Auslegung dung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, vorher ortsüblich bekannt machen. Sie werden Ort und Öffnungs- zeiten für die Einsichtnahme mitteilen und über die Möglichkeit zur 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes ge- Erhebung von Einwendungen informieren. wachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, Vorgesehen ist, 24 der 58 Maste der bestehenden 110-Kilovolt-Frei- 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, leitung zu ersetzen, um sie aktuellen statischen Vorgaben anzupas- sen. Außerdem sollen die Leiterseile ersetzt werden. Die neuen Lei- 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) terseile werden ebenfalls mit 110 kV betrieben und lassen eine etwas die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, höhere Stromstärke zu. 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB 3
Freitag, 03. Dezember 2021 mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unter- 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder worfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine wurden. andere Gemeinde verlegt. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen An- (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr trag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören. erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probe- zeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundaus- (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugend- (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Woh- feuerwehr in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person ein- nung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche tritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werk- dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn feuerwehr angehört oder angehört hat. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnah- (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschus- me abweichend von den Absätzen 1 und 2 regeln sowie Ausnahmen ses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehöri- von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § gen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Kommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zu- 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, stimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Auf- nahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feu- und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. erwehr oder Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet. 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung befürchten lässt. ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Be- (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bür- endigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftli- germeister ausgestellten Dienstausweis. chen Bescheid festzustellen. (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, §4 erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes Feuerwehr. (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Ange- hörige der Gemeindefeuerwehr §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, Feuerwehrkommandanten, seine Stellvertreter und die Mitglieder 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, des Feuerwehrausschusses zu wählen. 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nicht mehr gewachsen ist, erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Beklei- (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr dung öffentlicher Ämter verloren hat, erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feu- erwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Aus- nahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wird oder sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. Dienstleistung freigestellt. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen An- (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr trag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatz- sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) abteilung zu entlassen, wenn 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Alters- bzw. Ehrenabteilung über- und pünktlich teilzunehmen, wechseln möchte, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder berufli- chen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4
Freitag, 03. Dezember 2021 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den an- (4) Der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung ist für die ordnungs- deren Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu gemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er verhalten, unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertre- tenden Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung unterstützt und von 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuer- ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten. wehrdienst zu beachten, (5) Die Angehörigen der Alters- bzw. Ehrenabteilung, die hierfür die 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtun- erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen er- gen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu füllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen benutzen, und mit dem Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung zu Übungen und Ein- sätzen herangezogen werden. 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von de- nen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und §7 deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders ange- Jugendfeuerwehr ordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuer- gebildet werden. wehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhin- 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie derung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes ge- wachsen sind, (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeinde- 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, feuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorüberge- hend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Feuerwehr- kommandant nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auf Antrag 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschränken. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Ju- gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr gendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fah- oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus rerlaubnis unterworfen sind und ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt 5 Nr. 1 und 2. wurden. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeu- Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungs- erwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm berechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Ju- gendfeuerwehr endet, wenn Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Ge- meinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören. 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurück- nehmen, §6 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen Alters- bzw. Ehrenabteilung ist, (1) In die Alters- bzw. Ehrenabteilung wird unter Überlassung der 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung ab- wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. gibt. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Alters- bzw. Eh- Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den renabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum (3) Der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung und sein Stellvertreter Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkom- werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf mandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeinde- Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuer- feuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauf- wehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten tragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugend- ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfol- feuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein gers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuer- des Feuerwehrausschusses abberufen werden. wehrausschusses abberufen werden. 5
Freitag, 03. Dezember 2021 (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkomman- der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den danten und seiner Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere mit allen Rechten und Pflichten vertreten. Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der (6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entspre- Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene chend. Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erhe- ben. §8 (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkom- Ehrenmitglieder mandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesent- Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm lich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 2. bewährten Feuerwehrkommandanten nach Beendigung ihrer Amtszeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 auf- zustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzutei- len, §9 Organe der Feuerwehr 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hin- Organe der Feuerwehr sind zuwirken, 1. Feuerwehrkommandant, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeu- erwehr und 2. Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung und der Jugendfeuerwehr, 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrich- 3. Feuerwehrausschuss, tungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG), 4. Hauptversammlung. 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung und der Ju- gendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und der Gerätewarte zu § 10 überwachen, Feuerwehrkommandant und Stellvertreter (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stell- 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeis- vertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilung der ter mitzuteilen. Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben ange- messen zu unterstützen. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durch- (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den geführt. Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zuge- Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer zogen werden. 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, (11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwe- 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrun- senheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. gen verfügt und (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums er- Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuer- forderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. wehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stell- vertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den § 11 Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. Unterführer (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer, Fachbereichsleiter) (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stell- dürfen nur bestellt werden, wenn sie vertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfol- 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, gers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl 2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfahrungen zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewähl- verfügen und ten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums er- mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. forderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. 6
Freitag, 03. Dezember 2021 (2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jah- teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. ren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer (5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag ab- eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers gelehnt. wahrzunehmen. (6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bür- Vorgesetzten aus. germeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Nieder- schriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilung auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart (7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere (1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuer- Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. wehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehraus- schusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und § 14 abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuer- Hauptversammlung wehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuer- (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich wehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuer- mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen wehrausschuss zu hören. der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Be- (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschus- handlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und ses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu Beschlussfassung vorzulegen. fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 16) zu ver- Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die walten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung Kameradschaftspflege (§ 16) zu erstatten. Die Hauptversammlung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund beschließt über den Rechnungsabschluss. von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkom- mandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sonder- (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten vermögens sind ab einem Wert von 500 € in einem Bestandsver- einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindes- zeichnis nachzuweisen. tens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemein- defeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüs- Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mit- tung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem gliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versamm- Feuerwehrkommandanten zu melden. lung bekannt zu geben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die § 13 Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuer- Feuerwehrausschuss wehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Absatz 6 (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkomman- Buchstabe b) in digitaler Form teilnimmt. Bei Beschlussunfähigkeit danten als dem Vorsitzenden und aus 10 auf fünf Jahre in der Haupt- kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne versammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Frei- Rücksicht auf die Zahl der anwesenden bzw. in digitaler Form teil- willigen Feuerwehr. nehmenden Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuer- wehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim ab- zustimmen. - die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. - der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung, Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. - der Jugendfeuerwehrwart, (6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveranstal- tung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durch- - der Schriftführer und geführt werden kann, entscheidet der Bürgermeister nach Anhö- rung des Feuerwehrausschusses, ob - der Kassenverwalter. (a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch maxi- Sofern der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung, der Jugendfeu- mal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder erwehrwart, der Schriftführer und der Kassenverwalter nicht nach (b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird. Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie diesem ohne Stimmberechtigung an. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatast- rophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen außer- (3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses gewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre. Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feu- Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der An- erwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gehörigen der Gemeindefeuerwehr im Sitzungsraum kann nach stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Absatz 6 Buchstabe b) durchgeführt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und (4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehraus- Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form schusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung einer Videokonferenz, möglich ist. Die nach dem Feuerwehrgesetz 7
Freitag, 03. Dezember 2021 und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fassung von (c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver- Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen einer Haupt- sammlung in Form einer Online-Abstimmung bzw. -Wahl herbei- versammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht möglich. Für sie gilt bzw. durchgeführt werden. § 15 Absatz 7. § 16 § 15 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kamerad- Wahlen schaftskasse) (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzufüh- (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kamerad- renden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. schaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahl- leiter. (2) Das Sondervermögen besteht aus Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und organi- 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, siert der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person, unter Mitwirkung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die Wahl. Die 2. Erträgen aus Veranstaltungen, beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehöriger der Gemein- defeuerwehr sein. 3. sonstigen Einnahmen, (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Wahlen 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne Stimm- zettel durchgeführt. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeis- ters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfül- (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stell- lung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich einge- vertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der an- henden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben wesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewer- Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, bern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur ein- erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in gegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehraus- schuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandan- (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehr- ten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer be- heitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder stimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschafts- wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehöri- plans den Bürgermeister. gen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen er- halten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Ka- gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen meradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rech- Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so nungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. vorzulegen. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach der Wahl § 17 dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Inkrafttreten Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Monaten eine Neuwahl statt. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 09.11.2010 außer (6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkomman- Kraft. danten oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr Bötzingen, 23. November 2021 vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 Schneckenburger FwG) eignen. Bürgermeister (7) Sofern die Hauptversammlung nach § 14 Absatz 6 nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entscheidet der Bür- Hinweis germeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf- (a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzufüh- grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustande- renden Wahlen und Beschlussfassungen in geheimer Abstimmung kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- in einer Präsenzversammlung (Wahlversammlung) durchgeführt chung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden oder worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu (b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver- bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- sammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchgeführt wer- lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung den oder der Satzung verletzt worden sind. 8
Freitag, 03. Dezember 2021 Bauherren-Beratung durch die Kreisbaumeiste- rin der Unteren Baurechtsbehörde des Landrat- Veranstaltungen, Infos & Berichte samtes Breisgau-Hochschwarzwald für Kinder und Jugendliche Am Mittwoch, den 08.12.2021 ist die Kreisbaumeisterin des Land- ratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zur Beratung von Bauherren nachmittags ab 14.00 Uhr in Bötzingen. Bauinteressenten, die vorab Fragen zur möglichen Bebauung ihres PINNWAND Grundstückes oder zum Umbau ihres Hauses haben, können sich Jugendtreff B.M.G. auf dem Bürgermeisteramt bei Frau Lay, Tel. 9310-26 oder per E-Mail isolde.lay@boetzingen.de, unter Angabe des Anwesens und der Mädchen ab 9 Jahre Kids 10-13 Jahre vorgesehenen Fragen, für einen Termin vormerken lassen. 16:00-18:00 Uhr 15:00-17:00 Uhr Alles rund um den Nikolaus DAS RATHAUS Montag - mit Quiz, Spielen und 06.12.2021 vielem mehr INFORMIERT Dienstag 07.12.2021 Offener Treff Bürgerbüro kann keine Auskünfte über den Um dabei zu sein sendet mir eine E-Mail an jugendreferat@boetzingen.de. Bearbeitungsstatus von Führerscheinanträgen Ich schicke euch dann alle weiteren Infos zu. geben Viele Grüße Lena Dold (Kinder- und Jugendreferentin) Liebe Antragsteller von Führerscheinen, Tel.: 07663-931021 das Bürgerbüro der Gemeinde Bötzingen bittet von Anrufen abzu- sehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betref- fen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerschei- nanträge zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Tipps gegen Langeweile für die Breisgau-Hochschwarzwald gesendet. Ab diesem Zeitpunkt kann Weihnachtsferien 2021 das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Liebe Kinder und Jugendliche, Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres An- bald sind Weihnachtsferien! trages ist und warum die Bearbeitung so lange dauert. Auch in diesem Jahr macht die Corona-Krise keinen Halt vor Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitan- den Ferien. Da der Gemeinde Bötzingen und speziell mir als teil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich in jeglichen Kinder- und Jugendreferentin euer Wohl am Herzen liegt, Fragen Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führer- möchten wir wieder versuchen euch und eure Eltern in der scheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, in Verbin- schwierigen Zeit etwas zu unterstützen und Phasen der dung zu setzen. Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegen- Langeweile zu überbrücken. heiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis. Sie erreichen die Führerscheinstelle am besten über die folgende Aus diesem Grund wollen wir auf die Gemeindehomepage Hotline: 0761/2187-6444 wieder eine Liste, mit vielen Anregungen und Tipps gegen Langeweile, für euch online stellen. Hierfür brauchen wir Ihr Bürgerbüro eure Mithilfe. Habt ihr tolle Ideen, Anleitungen, Vorschläge oder Büchertipps für die Weihnachtsferien Dann sendet diese an jugendreferat@boetzingen.de. Geschwindigkeitsmessungen in Bötzingen Ich lade eure Anregungen für alle Kinder und Jugendliche Am 25.10.2021 wurden in Bötzingen an folgendem Messpunkt Ge- hoch. schwindigkeitsmessungen vom Landkreis durchgeführt: Ich freue mich auf eure Tipps! Messpunkt: Gottenheimer Straße Zul. Höchstgeschwindigkeit: 30 Viele Grüße Einsatzzeit: 05.23 – 10.55 Uhr Lena Dold Gemessene Fahrzeuge: 1600 (Kinder- und Jugendreferentin) Beanstandungen: 25 Höchstgeschwindigkeit: 52 BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de 9
Freitag, 03. Dezember 2021 FUNDSACHEN VOLKSBILDUNGSWERK BÖTZINGEN Fundsachen im November 2021 - Dunkelbraune Schlüsselmappe mit Schlüsseln Aktuell gilt für Teilnehmende in allen Kursen - Ring - Abdeckplane für das Motorrad des VBW die 2G-Regel - Kindertretroller Sollte es zu Änderungen im Kursgeschehen kommen, werden wir Sie - hochwertiges Mountainbike - Hörgerät auf unserer Homepage darüber informieren - Smartphone mit Schlüssel www.vbwboetzingen.de - Stoffhase Die Fundsache kann von den Besitzern zu den üblichen Öffnungs- Die Geschäftsstelle ist bis Jahresende unregelmäßig besetzt. zeiten im Rathaus, Hauptstraße 11, Zimmer 0.04., Herr Pohlmann, Tel. 07663 9310-13 abgeholt werden. Wir bitten um Verständnis! WILHELM-AUGUST-LAY- SCHULE INFORMIERT Wir kochen gerne für Kinder! Kita- und Schüler- Zahner Feinkost - Der Spezialist für Verpflegungsplan KW 49 Kita und Schule-Wir können mehr! -tagesfrisch gekocht- Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag KW 49_21 06.12.2021 07.12.2021 08.12.2021 09.12.2021 10.12.2021 Hähnchenfiletstreifen Chili con Carne Rahmgeschnetzeltes Hühnerfrikassee Kalbfleischbällchen in fruchtiger Tomatensoße mit Mais, Kidneybohnen, vom Schwein dazu Bio-Erbsen (hausgemacht mit regionalem Menü 1 dazu frisches Zucchinigemüse Paprika und Zwiebeln mit schwäbischen Eierspätzle Kalbfleisch und Gemüse) DE-ÖKO-006 Schüler Menü und Eierteigwaren dazu Langkornreis und Markgräfler Kartoffeln in Rahmsoße (Fleisch oder dazu Kartoffelpüree Fisch) A E G G1 B E G G1 M E G G1 M A E G G1 M A E G G1 M Wintergemüse-Curry Schupfnudelpfanne Vegetarisches Linsengemüse Vegane Frikadelle Vegetarische geschnittene mit Schmand verfeinert mit buntem Saisongemüse mit Karotten, Lauch und Sellerie in Röstgemüsesoße Gemüse-Maultaschen Menü 2 dazu Vollkornreis dazu Kräuter-Käsesoße dazu schwäbische Eierspätzle dazu Rahmwirsing mit Rührei gebacken Vegetarisches und Markgräfler Kartoffeln dazu Tomatensoße Menü (fleischfrei) A G G1 M A E G G1 M A E G G1 A B G G1 M A E G G1 M Paniertes Schnitzel Schupfnudeln Schwäbische Eierspätzle Schinken-Nudeln 2,4,8 Ragout vom Seelachs dazu Bratensoße mit Zimt und Zucker bestreut mit vegetarischer Rahmsoße mit Hinterschinken in heller Sauce Menü 3 und Kartoffelpüree 4 dazu feine Bandnudeln dazu Apfelmus dazu eine Käse-Gemüsesoße Alternativmenü A E G G1 M E G G1 M A E G G1 M A B E G G1 M E F G G1 M Beilagen- Hausgemachter Karottensalat Blattsalatmischung Blattsalatmix Grüner Bohnensalat mit weißem Dressing mit weißem Dressing salat 1 B A B E M A B E M AB Endiviensalat-Mischung Beilagen- mit Essig-Öl-Dressing salat 2 B Ein Miniweckmann Bio-Milchreis DE-ÖKO-006 Dessert 1 G G1 G3 M M Dessert 2 eine Clementine eine Orange eine Kiwi Allergen-Kennzeichnung: A=Sellerie, B=Senf, C=Sesam, D=Erdnüsse, E=Eier, F=Fisch, G=Gluten, G1=Weizen, G2=Roggen, G3=Gerste, G4=Hafer, Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn), H=Schalenfrüchte (H1=Mandeln, H2=Hasel-, H3=Wal-, H4=Kaschu-, H5=Pecan-, H6=Para-, H8=Macadamia- und Queenslandnüsse und H7=Pistazien), I=Schwefeldioxid + Sulfite, J=Soja, K=Krebstiere, L=Lupine, M=Milch einschließlich Laktose, N=Weichtiere Zusatzstoff-Kennzeichnung: 1 = mit Farbstoff, 2 = mit Konservierungsstoff, 3 = mit Geschmacksverstärker, 4 = mit Antioxidationsmittel, 5 = geschwefelt, 6 = geschwärzt, 7 = gewachst, 8 = mit Phosphat, 9 = mit Süßungsmittel, 10 = enthält eine Phenylalanin-Quelle, 11 = kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken, 12 = unter Schutzatmosphäre verpackt Bio = Zutat aus kontrolliertem Bio-Anbau nach EG-ÖKO Verordnung DE-ÖKO-006 Zertifikate: Öko Kontrollstelle DE-ÖKO-006 EU-Registriernummer DE-BW-59008-EG Regelmäßig neutrale Hygienekontrollen durch das BAV-Institut Offenburg Rind= Schwein= Geflügel= Fisch= Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten Für Fragen und Auskünfte zum Thema „Mittagessen in der Schulkantine“ steht Ihnen gerne das Schulsekretariat, Frau Fischer, Tel. 6083-60, melanie.fischer@wal-verwaltung.de zur Verfügung. Ausführliche Informationen erhalten Sie ebenfalls über die Internetseite www.wal-boetzingen.de 10
Freitag, 03. Dezember 2021 stadt am 10. Dezember ganztags geschlossen bleiben. Auch eine INFORMATIONEN DER telefonische Beratung ist an diesem Tag nicht möglich. ABFALLWIRTSCHAFT Das Landratsamt bittet um Verständnis. Verteilung der Abfallkalender 2022 Die Abfallkalender 2022 werden voraussichtlich in der kommenden Woche als Beilage im Gemeindeblatt verteilt. Wer bis Mitte Dezem- ber noch keinen Abfallkalender erhalten haben sollte, kann sich auf dem Bürgermeisteramt ein Exemplar abholen oder diesen auf Zusätzlicher Bus der Gemeindehomepage unter www.boetzingen.de / Rathaus / im Schülerverkehr Bild: Xaver Koszczyc Abfallbeseitigung ausdrucken. Den Kalender gibt es auch als personalisierten Download auf der In- Montag - Freitag ternetseite der Abfallwirtschaft unter ab 15. November 2021 www.breisgau-hochschwarzwald.de/abfallkalender. Dabei lassen sich die einzelnen Abfallarten, welche angezeigt wer- Schülerbus : Für die Schülerinnen und den sollen, individuell auswählen. Die Dateiausgabe ist möglich als Eichstetten Bahnhof - Freiburg ZOB Schüler zwischen PDF-Datei zum Lesen/Speichern/Ausdrucken oder als ICS-Datei zum Eichstetten Bahnhof 07:10 Eichstetten und Freiburg Importieren der Abfuhrtermine in das eigene Smartphone,Tablet Bötzingen 07:18 wird die DB Regio AG ab oder den PC Kalender. Gottenheim Bahnhof 07:27 15. November einen Freiburg Bissierstr. 07:39 Mittlerweile wird unsere kostenlose Abfall-App schon auf mehr als Freiburg Robert-Koch-Str. 07:45 zusätzlichen Verstärker- 30.000 Endgeräten genutzt. Freiburg ZOB 07:53 bus einsetzen. Damit wird die Kapazität im Die personalisierten Sperrmüllkarten für das Jahr 2022 werden Ih- Schülerverkehr erhöht. nen wieder Anfang des Jahres mit dem Gebührenbescheid zuge- schickt (die Sperrmüllkarte von 2021 ist bis 31.01.2022 gültig). Bitte nutzen Sie alternativ zu den Zügen auch den zusätzlichen Bus. Haben Sie noch Fragen? Abfallberatung der Abfallwirtschaft Ihre www.lkbh.de/alb DB Regio AG, Telefon: 0761 2187-9707 Baden-Württemberg E-Mail: alb@lkbh.de POLIZEINOTIZEN reiseauskunft.bahn.de DB Regio Kundendialog 0711 2092-7087 Agentur für Arbeit Freiburg Polizeipräsidium Freiburg 2G-Regel für persönliche Gespräche Kostenlose Einbruchschutzberatung der Polizei Wegen der aktuellen Corona-Lage setzt die Agentur für Arbeit Frei- burg und das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald seit dem Don- Mit Einkehr der dunklen Jahreszeit steigt erfahrungsgemäß auch die nerstag, 25. November, die 2G-Regel um. Neben den üblichen Hy- Anzahl der Wohnungseinbrüche wieder an. Mit einer soliden me- giene- und Abstandsregeln ist dann für persönliche Gespräche der chanischen Absicherung von Fenstern und Türen kann hier jedoch Nachweis – geimpft oder genesen – erforderlich. Die 2G-Regel gilt erfolgreich entgegengewirkt werden. Statistisch gesehen scheitern auch für alle angeschlossenen Geschäftsstellen. nahezu die Hälfte aller Einbruchversuche an Sicherungstechnik und Arbeitsagentur und Jobcenter empfehlen, für persönliche Gesprä- aufmerksamer Nachbarschaft. che möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kundinnen und Kunden, Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Freiburg berät sie hierzu kostenlos bei Ihnen zu Hause. Interessier- Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten. Die te werden gebeten sich telefonisch unter der Telefonnummer 0761 persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundin- / 29608-25 in Verbindung zu setzen. Alternativ schreiben Sie eine nen und Kunden am Notfallschalter möglich. E-Mail an freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen ALLGEMEINE einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. BÜRGERINFORMATION Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/eservices oder www.jobcenter.digital. Kfz-Zulassungen im Landkreis Breisgau-Hoch- Kontakt per Telefon: Agentur für Arbeit Freiburg schwarzwald am 10. Dezember geschlossen Tel. 0800 4 5555 00 Die Kfz-Zulassung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stellt auf Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald ein neues Terminreservierungssystem um. Aus diesem Grund müs- Tel. 0761 20269-400 (für Termine) sen die Zulassungsstellen in Freiburg, Müllheim und Titisee-Neu- Tel. 0761 20269-100 (für Rückfragen) 11
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