BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen

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BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
Nummer 48
  Freitag,
  03. Dezember 2021

                      BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021
                      Die Gemeinde Bötzingen bietet in Zusammenarbeit mit den örtli-

 IMPF-
                      chen Arztpraxen Dr. Herlan und Dr. Weinhold und dem DRK Ortsver-
                      ein einen Impftag für Bötzinger Bürger*innen, an.

AKTIONEN              Am Freitag, 10.12.2021 wird von 09.00 bis 17.00 Uhr in der Festhal-
                      le die Drittimpfung (Booster-Impfung) durchgeführt. Als Impfstoff
                      steht Moderna zur Verfügung. Seit der Zweitimpfung müssen min-
                      destens 6 Monate vergangen sein. Die Vorlage des Impfausweises ist
                      notwendig. Entsprechend der Impfempfehlung der STIKO wird der
                      Impfstoff nur an über 30-jährige geimpft.

                      Anmeldungen können noch telefonisch (07663 / 9310-11 bei Frau
                      Tröscher) erfolgen.
                      Folgende Angaben werden von Ihnen benötigt: Name, Vorname,
                      Geburtsdatum, Datum der Zweitimpfung, Adresse, Telefonnummer
                      oder Mailadresse.
                      Die Einwilligungserklärung und das Aufklärungsblatt, welche Sie
                      am Impftag benötigen, werden Ihnen von der Verwaltung zuge-
                      schickt.

                      BÖTZINGEN - MOBILES IMPFTEAM AM SAMSTAG, 18.12.2021
                      Am Samstag, 18.12.2021 erfolgt eine weitere Impfaktion mit dem Mobilen Impfteam der Uniklinik Freiburg in
                      Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bötzingen und dem DRK-Ortsverein, von 09.00 bis 16.00 Uhr in der Fest-
                      halle. Möglich sind Booster-Impfungen (Auffrischung), als auch Erst- und Zweitimpfungen. Geimpft werden
                      impfberechtigte Personen ab 12 Jahren.

                      Hierzu ist eine Online-Terminbuchung erforderlich. Der erforderliche Link war jedoch zum Redaktionsschluss
                      dieses Nachrichtenblattes noch nicht bekannt. Dieser wird sobald möglich auf der Homepage der Gemeinde
                      Bötzingen und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie im nächsten Nachrichtenblatt veröffentlicht.

                      Freiburg
                      Seit dem 22.11.2021 ist die Impfstation in Halle 1 der Messe Freiburg geöffnet. Eine Terminbuchung ist über
                      die Website www.uniklinik-freiburg.de/impfstuetzpunkt-freiburg möglich. Dort sind auch alle weiteren Infor-
                      mationen abrufbar.

                      Breisach
                      Die Stadt Breisach am Rhein bietet gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und in Kooperation mit dem He-
                      lios-MVZ und der Helios-Rosmann-Klink an den folgenden Samstagen die Möglichkeit, sich gegen das Coro-
                      na-Virus impfen zu lassen. Zusätzlich unterstützt das Mobile Impfteam des Landkreises am 4. Adventssonntag
                      die Impfaktion. Möglich sind sowohl Booster-Impfungen (Auffrischung), als auch Erst- und Zweitimpfungen.
                      Entsprechend der Impfempfehlung der STIKO können auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft wer-
                      den.

                      Das Kommunale Impfzentrum befindet sich in der Stadthalle Breisach, Jahnstraße 2. Es ist eine online-Termin-
                      buchung erforderlich. Impftermine können unter www.breisach.de gebucht werden. Hotline: 07667 / 832 555.
BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
Freitag, 03. Dezember 2021

    Durchführung von Antigen-Schnelltests / PCR-Tests
    Die Durchführung von Antigen-Schnelltests / PCR-Tests                 Die Testzentren stehen allen Bürgern in Freiburg mit allen
    werden angeboten durch:                                               genannten Untersuchungen zur Verfügung:
    Testzentrum Kaiserstuhl:                                              Testzentrum Europaplatz, Europaplatz 1, 79098 Freiburg
    Aktuelle Öffnungszeiten:                                              Öffnungszeiten Sontag bis Donnerstag 11.00 bis 20.00 Uhr,
    Montag und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr                                 Freitag und Samstag 11.00 bis 21.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12.00 Uhr
    Adresse: Schloßmattenstr. 9a, 79268 Bötzingen                         Testzentrum StuSie, Sundgauallee 34, 79110 Freiburg
                                                                          Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und
    Standorttelefon bei Fragen rund um Testergebnis-und Abruf             16.00 bis 20.00 Uhr
    (Öffnungszeiten s.o.):
    Tel. 07663 612171                                                     P.S.: Zur Verstärkung des Testteams in Bötzingen sucht das
                                                                          Testzentrum Kaiserstuhl Mitarbeitende aus dem Raum Kai-
    Informations-Hotline bei Fragen rund um Testarten,                    serstuhl. Bewerbungen unter 0761 4001310 oder sandra.
    allgemeine Fragen zu Standort (tägl. 12-18 Uhr):                      weiss@fitalmanagement.de
    Tel. 49 157 53610308.

    Preise:                                                               Corona-Schnelltestzentrum Eichstetten
    Die Antigen-Schnelltests sind wieder kostenlos und mindestens         Harun und Jasmin Gündüz, Nimburger Str. 8
    einmal pro Woche möglich.
    PCR Test auf Selbstzahlerbasis: € 75,00 (Ergebnis innerhalb von       Erweiterung der aktuellen Öffnungszeiten!!
    24 bis 48 Stunden erhältlich)                                         Montag - Samstag
    PCR Test kostenfrei: Positiv getestete Personen, Kontaktperson        09.00 - 11.00 Uhr und von 15.00 - 19.00 Uhr
    von positiver Person, Kontaktperson Corona Warn App (CWA),            Kostenlos & ohne Termin (jeder Bürger mit dt. Wohnsitz kann
    Poolie-Teststrategie Freiburg in Kindergärten und Schulen.            sich täglich kostenlos testen lassen)
                                                                          Wir testen auch Kinder unter 6 Jahren.
    Aufgrund der großen Testzahlen aufgrund der 3G-Regeln ist ein         Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nur auf Anfrage.
    Test nur noch mit vorheriger Anmeldung online über
    testkalender.de/kaiserstuhl möglich. Ohne Termin ist mit län-         Sonntag
    geren Wartezeiten zu rechnen. Kunden mit Termin haben Vor-            ab sofort geöffnet von 10.00 - 12.00 Uhr, ohne Termin
    rang.                                                                 Rufen Sie uns an unter Tel. 0151/52533101

    Baumpflanzung im Garten der Kita Pusteblume
    Zum Abschluss der Baumaßnahme des Erweiterungsbaus der Kita Pusteblume Im Ried wurden in den vergangenen Wochen 4 Plata-
    nen und 4 Ahornbäume von den Bauhofmitarbeitern in den Garten eingepflanzt.

    Auf Wunsch des Elternbeirats wurden schon relativ große Bäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm im Wert von 2.300 € ge-
    pflanzt, damit diese schon bald den in den Sommermonaten erwünschten Schatten spenden.

    Schon Ende September wurde der neue große Sandkasten mit 35 m² Spielfläche und einer Pflasterfläche für eine Gerätehütte zum
    Preis von 13.500 € fertiggestellt. Die Bauhofmitarbeiter bauten die Wasserspielanlage wieder auf und säten Rasen ein.

    In Vorfreude auf den nächsten Frühling wünschen wir den Kindergartenkindern schon jetzt viel Freude auf der neuen Spielanlage.

                                                                      2
BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
Freitag, 03. Dezember 2021

                AMTLICHE
                                                                               Gemeinde Bötzingen
                                                                               Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

                                                                                                         SATZUNG
                BEKANNTMACHUNGEN                                                            für die Freiwillige Feuerwehr Bötzingen
                                                                                                    (Feuerwehrsatzung - FwS)
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
                                                                               Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs.
Am Dienstag, 07. Dezember 2021 um 19.00 Uhr findet in der Fest-
                                                                               1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs.
halle eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
                                                                               2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuer-
                                                                               wehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 23.11.2021 folgende
TAGESORDNUNG
                                                                               Satzung beschlossen
01. Fragen aus der Einwohnerschaft I
02. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung
                                                                               §1
    vom 23.11.2021
                                                                               Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
03. Tätigkeitsbericht Integrationsmanagement
                                                                               (1) Die Freiwillige Feuerwehr Bötzingen, in dieser Satzung Feuer-
04. Auftragsvergabe für die energetische Sanierung der Kin-
                                                                               wehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende
    derkrippe
                                                                               Einrichtung der Gemeinde Bötzingen ohne eigene Rechtspersön-
    a) Estrich-, b) Fliesen-, c) Maler-, d) Bodenbelags-, e) Schreiner-,
                                                                               lichkeit.
    f ) Zimmer-, g) Blechnerarbeiten
05. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Be-
    stattungsgebührensatzung)                                                  (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus
06. Informationen des Bürgermeisters
07. Fragen des Gemeinderats                                                    1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
08. Fragen aus der Einwohnerschaft II                                          2. der Alters- bzw. Ehrenabteilung
                                                                               3. der Jugendfeuerwehr
Die Einwohnerschaft ist zu dieser Sitzung freundlich eingeladen.
                                                                               §2
  Achtung!                                                                     Aufgaben
                                                                               (1) Die Feuerwehr hat
  Neue Regelungen seit Inkrafttreten der neuen CoronaVO ab
  24.11.2021 zu Gremiensitzungen:
                                                                               1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu
                                                                               leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei dro-
  Für Besucher*innen gilt in den Alarmstufen eine 3G-Be-
  schränkung. Immunisierte Personen haben beim Eintritt in                     henden Gefahren zu schützen und
  die Festhalle einen Impf- oder Genesenennachweis vorzule-
  gen. Für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit                 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen La-
  einem aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweis gestattet.                    gen technische Hilfe zu leisten.

  Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen                    Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Un-
  Maske.                                                                       glücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer ge-
                                                                               genwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Le-
                                                                               ben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere
                                                                               wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine
                                                                               unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, un-
Regierungspräsidium leitet Planfeststellungs-                                  mittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des
verfahren für Modernisierung der Stromtrasse                                   Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt
                                                                               oder verhindert werden kann.
Breisach - Eichstetten ein
Planunterlagen liegen seit Mittwoch, 01. Dezember, in den                      (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen
Rathäusern der Gemeinden Eichstetten, Bötzingen, Gotten-
heim, Merdingen und Breisach aus                                               1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Men-
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Planfeststellungs-               schen, Tiere und Schiffe und
verfahren für die Modernisierung der Stromtrasse zwischen Breisach             2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brand-
und Eichstetten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eingeleitet. Wie              schutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache.
das RP mitteilt, liegen die Pläne von Mittwoch, 01. Dezember 2021
bis einschließlich 21. Januar 2022 in den Gemeinden Eichstetten,
Bötzingen, Gottenheim, Merdingen und Breisach zur Einsichtnahme
                                                                               §3
aus. Die Dauer der Auslegung wurde wegen der Weihnachtsferien
                                                                               Aufnahme in die Feuerwehr
verlängert. Die Unterlagen können in der Zeit zudem unter „Ak-
                                                                               (1) In die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr können auf
tuelles“ auf der Internetseite des RP eingesehen werden: www.
                                                                               Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufge-
rp-freiburg.de
                                                                               nommen werden, die
Betroffene und Interessierte haben dann die Gelegenheit, sich über
                                                                               1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollen-
die Planung zu informieren. Die Gemeinden werden die Auslegung
                                                                               dung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
vorher ortsüblich bekannt machen. Sie werden Ort und Öffnungs-
zeiten für die Einsichtnahme mitteilen und über die Möglichkeit zur            2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes ge-
Erhebung von Einwendungen informieren.                                         wachsen sind,
                                                                               3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
Vorgesehen ist, 24 der 58 Maste der bestehenden 110-Kilovolt-Frei-             4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
leitung zu ersetzen, um sie aktuellen statischen Vorgaben anzupas-
sen. Außerdem sollen die Leiterseile ersetzt werden. Die neuen Lei-            5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB)
terseile werden ebenfalls mit 110 kV betrieben und lassen eine etwas           die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
höhere Stromstärke zu.                                                         6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB
                                                                           3
BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
Freitag, 03. Dezember 2021

mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unter-              3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder
worfen sind und
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt            4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine
wurden.                                                                      andere Gemeinde verlegt.

Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen.              In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige
                                                                             nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen An-
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr          trag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.
erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probe-
zeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundaus-             (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich
bildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die                 beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.
Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet
oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugend-                (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Woh-
feuerwehr in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person ein-          nung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche
tritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werk-          dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn
feuerwehr angehört oder angehört hat.                                        er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine
                                                                             andere Gemeinde verlegt.
(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11
Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnah-            (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschus-
me abweichend von den Absätzen 1 und 2 regeln sowie Ausnahmen                ses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehöri-
von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach §               gen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen.
                                                                             1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Kommandanten zu
richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zu-         2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
stimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Auf-
nahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit              3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feu-
und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss.              erwehr oder
Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden
vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet.                     4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des
                                                                             Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung            befürchten lässt.
ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.
                                                                             Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Be-
(6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bür-             endigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftli-
germeister ausgestellten Dienstausweis.                                      chen Bescheid festzustellen.

                                                                             (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind,
§4                                                                           erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes                              Feuerwehr.
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der
Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Ange-
hörige der Gemeindefeuerwehr
                                                                             §5
                                                                             Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
1. die Probezeit nicht besteht,
                                                                             (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
                                                                             der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen
2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,
                                                                             Feuerwehrkommandanten, seine Stellvertreter und die Mitglieder
3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,               des Feuerwehrausschusses zu wählen.

4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes                  (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
nicht mehr gewachsen ist,                                                    erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung
                                                                             über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,                                         Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.

6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Beklei-           (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
dung öffentlicher Ämter verloren hat,                                        erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feu-
                                                                             erwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG.
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Aus-
nahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen                (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
wird oder                                                                    sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und
                                                                             Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder
8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde.           Dienstleistung freigestellt.

(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen An-           (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
trag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatz-             sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)
abteilung zu entlassen, wenn
                                                                             1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Alters- bzw. Ehrenabteilung über-        und pünktlich teilzunehmen,
wechseln möchte,
                                                                             2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,
2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder berufli-
chen Gründen nicht mehr möglich ist,                                         3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,
                                                                         4
BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
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4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den an-          (4) Der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung ist für die ordnungs-
deren Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu               gemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er
verhalten,                                                                   unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertre-
                                                                             tenden Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung unterstützt und von
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuer-          ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.
wehrdienst zu beachten,
                                                                             (5) Die Angehörigen der Alters- bzw. Ehrenabteilung, die hierfür die
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtun-          erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen er-
gen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu           füllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen
benutzen, und                                                                mit dem Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung zu Übungen und Ein-
                                                                             sätzen herangezogen werden.
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von de-
nen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und                 §7
deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders ange-               Jugendfeuerwehr
ordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.                               (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die auf
                                                                             Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen
(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuer-             gebildet werden.
wehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger
als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm                   (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten
Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhin-            17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie
derung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden,
spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen.            1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes ge-
                                                                             wachsen sind,
(7) Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen
Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeinde-              2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
feuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorüberge-
hend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit            3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Feuerwehr-
kommandant nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auf Antrag                 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB)
Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 dauerhaft beschränken.             die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,

(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr           5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Ju-
gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr             gendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fah-
oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus             rerlaubnis unterworfen sind und
ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz
                                                                             6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt
5 Nr. 1 und 2.
                                                                             wurden.
(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeu-
                                                                             Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungs-
erwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm              berechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür
der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße               maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.
kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten
mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden.                                  (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Ju-
                                                                             gendfeuerwehr endet, wenn
Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Ge-
meinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs.                1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,
5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig
des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder               2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer
Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören.                              3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurück-
                                                                             nehmen,

§6                                                                           4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen
Alters- bzw. Ehrenabteilung                                                  ist,
(1) In die Alters- bzw. Ehrenabteilung wird unter Überlassung der
                                                                             5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder
Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und
Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer
                                                                             6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus
Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung ab-
                                                                             wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
gibt.
                                                                             (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und
(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der              sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung
Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung           auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach
der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Alters- bzw. Eh-          Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den
renabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).                           Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf
                                                                             ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum
(3) Der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung und sein Stellvertreter       Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkom-
werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf            mandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeinde-
Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuer-               feuerwehr mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauf-
wehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten                  tragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der
bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle         Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugend-
ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfol-          feuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein
gers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung                Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuer-
des Feuerwehrausschusses abberufen werden.                                   wehrausschusses abberufen werden.
                                                                         5
BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
Freitag, 03. Dezember 2021

(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung             (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkomman-
der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den             danten und seiner Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der
Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der              Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde
Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit                erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
mit allen Rechten und Pflichten vertreten.                                   Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die
                                                                             Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der
(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entspre-       Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene
chend.                                                                       Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erhe-
                                                                             ben.

§8                                                                           (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkom-
Ehrenmitglieder                                                              mandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses                  Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören.

1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere               (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der
Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesent-             Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm
lich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und                durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er
                                                                             hat insbesondere
2. bewährten Feuerwehrkommandanten nach Beendigung ihrer
Amtszeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen.                      1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 auf-
                                                                             zustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzutei-
                                                                             len,
§9
Organe der Feuerwehr                                                         2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hin-
Organe der Feuerwehr sind                                                    zuwirken,

1. Feuerwehrkommandant,                                                      3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeu-
                                                                             erwehr und
2. Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung und der Jugendfeuerwehr,
                                                                             4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrich-
3. Feuerwehrausschuss,                                                       tungen zu sorgen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG),

4. Hauptversammlung.                                                         5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und
                                                                             Einsätzen zu regeln,

                                                                             6. die Tätigkeit der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung und der Ju-
                                                                             gendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und der Gerätewarte zu
§ 10
                                                                             überwachen,
Feuerwehrkommandant und Stellvertreter
(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.
                                                                             7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stell-             8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeis-
vertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilung der                ter mitzuteilen.
Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die
Amtszeit beträgt fünf Jahre.                                                 Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben ange-
                                                                             messen zu unterstützen.
(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten
und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durch-              (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den
geführt.                                                                     Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von
                                                                             sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane
(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner                über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zuge-
Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer                                  zogen werden.
1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,                    (11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den
                                                                             Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwe-
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrun-           senheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
gen verfügt und
                                                                             (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums er-            Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuer-
forderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.            wehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).

(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stell-
vertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den                 § 11
Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.                                      Unterführer
                                                                             (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer, Fachbereichsleiter)
(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stell-             dürfen nur bestellt werden, wenn sie
vertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle
ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfol-          1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,
gers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden
der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl                  2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfahrungen
zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewähl-             verfügen und
ten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder
seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet        3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums er-
mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.                          forderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
                                                                         6
BÖTZINGEN AM FREITAG, 10.12.2021 - Gemeinde Bötzingen
Freitag, 03. Dezember 2021

(2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf                    rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit
Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jah-              teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.
ren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach
Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer               (5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher
haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle          Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag ab-
eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers           gelehnt.
wahrzunehmen.
                                                                            (6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der             Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bür-
Vorgesetzten aus.                                                           germeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Nieder-
                                                                            schriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilung auf Verlangen
                                                                            zur Einsicht vorzulegen.
§ 12
Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart                                  (7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere
(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuer-             Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen.
wehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom
Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehraus-
schusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und               § 14
abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuer-           Hauptversammlung
wehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuer-                (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich
wehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuer-               mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen
wehrausschuss zu hören.                                                     der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle
                                                                            wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Be-
(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschus-         handlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und
ses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu             Beschlussfassung vorzulegen.
fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr
zu erledigen.                                                               (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen
                                                                            Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen
(3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 16) zu ver-          Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die
walten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung                Kameradschaftspflege (§ 16) zu erstatten. Die Hauptversammlung
des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund           beschließt über den Rechnungsabschluss.
von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkom-
mandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sonder-                 (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten
vermögens sind ab einem Wert von 500 € in einem Bestandsver-                einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindes-
zeichnis nachzuweisen.                                                      tens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemein-
                                                                            defeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt.
(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüs-           Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mit-
tung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem              gliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versamm-
Feuerwehrkommandanten zu melden.                                            lung bekannt zu geben.

                                                                            (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die
§ 13                                                                        Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuer-
Feuerwehrausschuss                                                          wehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Absatz 6
(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkomman-                 Buchstabe b) in digitaler Form teilnimmt. Bei Beschlussunfähigkeit
danten als dem Vorsitzenden und aus 10 auf fünf Jahre in der Haupt-         kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne
versammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Frei-            Rücksicht auf die Zahl der anwesenden bzw. in digitaler Form teil-
willigen Feuerwehr.                                                         nehmenden Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuer-
                                                                            wehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden
(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an                 mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim ab-
                                                                            zustimmen.
- die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
                                                                            (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt.
- der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung,                               Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.

- der Jugendfeuerwehrwart,                                                  (6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveranstal-
                                                                            tung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durch-
- der Schriftführer und                                                     geführt werden kann, entscheidet der Bürgermeister nach Anhö-
                                                                            rung des Feuerwehrausschusses, ob
- der Kassenverwalter.
                                                                            (a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch maxi-
Sofern der Leiter der Alters- bzw. Ehrenabteilung, der Jugendfeu-           mal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder
erwehrwart, der Schriftführer und der Kassenverwalter nicht nach            (b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird.
Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie
diesem ohne Stimmberechtigung an.                                           Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatast-
                                                                            rophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen außer-
(3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses           gewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine
ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der       ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre.
Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den
Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feu-          Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der An-
erwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der          gehörigen der Gemeindefeuerwehr im Sitzungsraum kann nach
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.                                  Absatz 6 Buchstabe b) durchgeführt werden, sofern eine Beratung
                                                                            und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und
(4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehraus-               Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form
schusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung                  einer Videokonferenz, möglich ist. Die nach dem Feuerwehrgesetz
                                                                        7
Freitag, 03. Dezember 2021

und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fassung von             (c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver-
Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen einer Haupt-             sammlung in Form einer Online-Abstimmung bzw. -Wahl herbei-
versammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht möglich. Für sie gilt         bzw. durchgeführt werden.
§ 15 Absatz 7.

                                                                           § 16
§ 15                                                                       Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kamerad-
Wahlen                                                                     schaftskasse)
(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzufüh-            (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kamerad-
renden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet.                   schaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.
Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahl-
leiter.                                                                    (2) Das Sondervermögen besteht aus

Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und organi-           1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter,
siert der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person, unter
Mitwirkung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die Wahl. Die            2. Erträgen aus Veranstaltungen,
beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehöriger der Gemein-
defeuerwehr sein.                                                          3. sonstigen Einnahmen,

(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Wahlen             4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.
in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne Stimm-
zettel durchgeführt.                                                       (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeis-
                                                                           ters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfül-
(3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stell-               lung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich einge-
vertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der an-         henden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben
wesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl             können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden.
nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewer-           Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden,
bern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit          wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben
entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur          bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur
ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die           Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur ein-
erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in        gegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.
dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden
Wahlberechtigten erhalten muss.                                            (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehraus-
                                                                           schuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandan-
(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehr-        ten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer be-
heitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder            stimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden.
Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu           Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschafts-
wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehöri-           plans den Bürgermeister.
gen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen er-
halten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht         (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Ka-
gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen           meradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rech-
Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so         nungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt
rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der       werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister
Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.                                vorzulegen.

(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten
und seiner Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach der Wahl          § 17
dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben.             Inkrafttreten
Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet innerhalb von drei        (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Monaten eine Neuwahl statt.
                                                                           (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 09.11.2010 außer
(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkomman-                Kraft.
danten oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der
Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem
Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr              Bötzingen, 23. November 2021
vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im
Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3          Schneckenburger
FwG) eignen.                                                               Bürgermeister

(7) Sofern die Hauptversammlung nach § 14 Absatz 6 nicht in Form
einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entscheidet der Bür-         Hinweis
germeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob                      Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
                                                                           Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf-
(a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzufüh-            grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustande-
renden Wahlen und Beschlussfassungen in geheimer Abstimmung                kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
                                                                           wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
in einer Präsenzversammlung (Wahlversammlung) durchgeführt
                                                                           chung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
werden oder
                                                                           worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
(b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Ver-          bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent-
sammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchgeführt wer-            lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
den oder                                                                   der Satzung verletzt worden sind.
                                                                       8
Freitag, 03. Dezember 2021

Bauherren-Beratung durch die Kreisbaumeiste-
rin der Unteren Baurechtsbehörde des Landrat-                                Veranstaltungen, Infos & Berichte
samtes Breisgau-Hochschwarzwald                                                 für Kinder und Jugendliche
Am Mittwoch, den 08.12.2021 ist die Kreisbaumeisterin des Land-
ratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zur Beratung von Bauherren
nachmittags ab 14.00 Uhr in Bötzingen.

Bauinteressenten, die vorab Fragen zur möglichen Bebauung ihres
                                                                                   PINNWAND
Grundstückes oder zum Umbau ihres Hauses haben, können sich                  Jugendtreff B.M.G.
auf dem Bürgermeisteramt bei Frau Lay, Tel. 9310-26 oder per E-Mail
isolde.lay@boetzingen.de, unter Angabe des Anwesens und der                                 Mädchen ab 9 Jahre               Kids 10-13 Jahre
vorgesehenen Fragen, für einen Termin vormerken lassen.                                     16:00-18:00 Uhr                  15:00-17:00 Uhr

                                                                                            Alles rund um den Nikolaus

                 DAS RATHAUS
                                                                              Montag
                                                                                            - mit Quiz, Spielen und
                                                                              06.12.2021
                                                                                            vielem mehr

                 INFORMIERT                                                   Dienstag
                                                                              07.12.2021
                                                                                                                             Offener Treff

Bürgerbüro kann keine Auskünfte über den                                     Um dabei zu sein sendet mir eine E-Mail an
                                                                             jugendreferat@boetzingen.de.
Bearbeitungsstatus von Führerscheinanträgen                                  Ich schicke euch dann alle weiteren Infos zu.
geben                                                                        Viele Grüße
                                                                             Lena Dold (Kinder- und Jugendreferentin)
Liebe Antragsteller von Führerscheinen,                                      Tel.: 07663-931021
das Bürgerbüro der Gemeinde Bötzingen bittet von Anrufen abzu-
sehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betref-
fen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerschei-
nanträge zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt
                                                                             Tipps gegen Langeweile für die
Breisgau-Hochschwarzwald gesendet. Ab diesem Zeitpunkt kann                  Weihnachtsferien 2021
das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die              Liebe Kinder und Jugendliche,
Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres An-            bald sind Weihnachtsferien!
trages ist und warum die Bearbeitung so lange dauert.
                                                                             Auch in diesem Jahr macht die Corona-Krise keinen Halt vor
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitan-            den Ferien. Da der Gemeinde Bötzingen und speziell mir als
teil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich in jeglichen           Kinder- und Jugendreferentin euer Wohl am Herzen liegt,
Fragen Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führer-             möchten wir wieder versuchen euch und eure Eltern in der
scheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, in Verbin-               schwierigen Zeit etwas zu unterstützen und Phasen der
dung zu setzen. Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegen-               Langeweile zu überbrücken.
heiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Sie erreichen die Führerscheinstelle am besten über die folgende             Aus diesem Grund wollen wir auf die Gemeindehomepage
Hotline: 0761/2187-6444                                                      wieder eine Liste, mit vielen Anregungen und Tipps gegen
                                                                             Langeweile, für euch online stellen. Hierfür brauchen wir
Ihr Bürgerbüro                                                               eure Mithilfe. Habt ihr tolle Ideen, Anleitungen, Vorschläge
                                                                             oder Büchertipps für die Weihnachtsferien

                                                                             Dann sendet diese an jugendreferat@boetzingen.de.
Geschwindigkeitsmessungen in Bötzingen                                       Ich lade eure Anregungen für alle Kinder und Jugendliche
Am 25.10.2021 wurden in Bötzingen an folgendem Messpunkt Ge-                 hoch.
schwindigkeitsmessungen vom Landkreis durchgeführt:
                                                                             Ich freue mich auf eure Tipps!
Messpunkt:                                    Gottenheimer Straße
Zul. Höchstgeschwindigkeit:                                     30           Viele Grüße
Einsatzzeit:                                     05.23 – 10.55 Uhr           Lena Dold
Gemessene Fahrzeuge:                                         1600            (Kinder- und Jugendreferentin)
Beanstandungen:                                                 25
Höchstgeschwindigkeit:                                          52

   BLÄTTERN SIE ONLINE!
   www.myeblättle.de

                                                                         9
Freitag, 03. Dezember 2021

                         FUNDSACHEN                                                                                                                VOLKSBILDUNGSWERK
                                                                                                                                                   BÖTZINGEN
Fundsachen im November 2021
- Dunkelbraune Schlüsselmappe mit Schlüsseln                                                                              Aktuell gilt für Teilnehmende in allen Kursen
- Ring
- Abdeckplane für das Motorrad                                                                                            des VBW die 2G-Regel
- Kindertretroller                                                                                                        Sollte es zu Änderungen im Kursgeschehen kommen, werden wir Sie
- hochwertiges Mountainbike
- Hörgerät                                                                                                                auf unserer Homepage darüber informieren
- Smartphone mit Schlüssel                                                                                                www.vbwboetzingen.de
- Stoffhase
Die Fundsache kann von den Besitzern zu den üblichen Öffnungs-                                                            Die Geschäftsstelle ist bis Jahresende unregelmäßig besetzt.
zeiten im Rathaus, Hauptstraße 11, Zimmer 0.04., Herr Pohlmann, Tel.
07663 9310-13 abgeholt werden.                                                                                            Wir bitten um Verständnis!

                                      WILHELM-AUGUST-LAY-
                                      SCHULE INFORMIERT
             Wir kochen gerne für Kinder!                                                                                                                                      Kita- und Schüler-
         Zahner Feinkost - Der Spezialist für                                                                                                                               Verpflegungsplan KW 49
          Kita und Schule-Wir können mehr!                                                                                                                                               -tagesfrisch gekocht-

                                             Montag                                  Dienstag                                Mittwoch                                Donnerstag                                    Freitag
        KW 49_21
                                           06.12.2021                               07.12.2021                              08.12.2021                                09.12.2021                                  10.12.2021
                              Hähnchenfiletstreifen                     Chili con Carne                          Rahmgeschnetzeltes                        Hühnerfrikassee                             Kalbfleischbällchen
                              in fruchtiger Tomatensoße                 mit Mais, Kidneybohnen,                  vom Schwein                               dazu Bio-Erbsen                             (hausgemacht mit regionalem
      Menü 1                  dazu frisches Zucchinigemüse              Paprika und Zwiebeln                     mit schwäbischen Eierspätzle                                                          Kalbfleisch und Gemüse)
                                                                                                                                                           DE-ÖKO-006
   Schüler Menü               und Eierteigwaren                         dazu Langkornreis                                                                  und Markgräfler Kartoffeln                  in Rahmsoße
   (Fleisch oder                                                                                                                                                                                       dazu Kartoffelpüree
       Fisch)                 A E G G1                                  B E G G1 M                               E G G1 M                                                                              A E G G1 M
                                                                                                                                                           A E G G1 M

                              Wintergemüse-Curry                        Schupfnudelpfanne                        Vegetarisches Linsengemüse                Vegane Frikadelle                           Vegetarische geschnittene
                              mit Schmand verfeinert                    mit buntem Saisongemüse                  mit Karotten, Lauch und Sellerie          in Röstgemüsesoße                           Gemüse-Maultaschen
       Menü 2                 dazu Vollkornreis                         dazu Kräuter-Käsesoße                    dazu schwäbische Eierspätzle              dazu Rahmwirsing                            mit Rührei gebacken
   Vegetarisches                                                                                                                                           und Markgräfler Kartoffeln                  dazu Tomatensoße
        Menü
    (fleischfrei)             A G G1 M                                  A E G G1 M                               A E G G1                                  A B G G1 M                                   A E G G1 M

                              Paniertes Schnitzel                       Schupfnudeln                             Schwäbische Eierspätzle                   Schinken-Nudeln
                                                                                                                                                                                 2,4,8                 Ragout vom Seelachs
                              dazu Bratensoße                           mit Zimt und Zucker bestreut             mit vegetarischer Rahmsoße                mit Hinterschinken                          in heller Sauce
      Menü 3                  und Kartoffelpüree                                      4                                                                                                                dazu feine Bandnudeln
                                                                        dazu Apfelmus                                                                      dazu eine Käse-Gemüsesoße
  Alternativmenü
                              A E G G1 M                                E G G1 M                                  A E G G1 M                               A B E G G1 M                                E F G G1 M

       Beilagen-              Hausgemachter Karottensalat               Blattsalatmischung                                                                 Blattsalatmix                               Grüner Bohnensalat
                                                                        mit weißem Dressing                                                                mit weißem Dressing
        salat 1               B                                         A B E M                                                                            A B E M                                     AB
                                                                                                                 Endiviensalat-Mischung
       Beilagen-                                                                                                 mit Essig-Öl-Dressing
        salat 2
                                                                                                                 B
                              Ein Miniweckmann                                                                   Bio-Milchreis DE-ÖKO-006
      Dessert 1
                              G G1 G3 M                                                                          M

      Dessert 2                                                         eine Clementine                                                                    eine Orange                                 eine Kiwi

Allergen-Kennzeichnung:
A=Sellerie, B=Senf, C=Sesam, D=Erdnüsse, E=Eier, F=Fisch, G=Gluten, G1=Weizen, G2=Roggen, G3=Gerste, G4=Hafer, Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn), H=Schalenfrüchte (H1=Mandeln, H2=Hasel-, H3=Wal-, H4=Kaschu-, H5=Pecan-, H6=Para-,
H8=Macadamia- und Queenslandnüsse und H7=Pistazien), I=Schwefeldioxid + Sulfite, J=Soja, K=Krebstiere, L=Lupine, M=Milch einschließlich Laktose, N=Weichtiere
Zusatzstoff-Kennzeichnung:
1 = mit Farbstoff, 2 = mit Konservierungsstoff, 3 = mit Geschmacksverstärker, 4 = mit Antioxidationsmittel, 5 = geschwefelt, 6 = geschwärzt, 7 = gewachst, 8 = mit Phosphat, 9 = mit Süßungsmittel, 10 = enthält eine Phenylalanin-Quelle,
11 = kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken, 12 = unter Schutzatmosphäre verpackt          Bio = Zutat aus kontrolliertem Bio-Anbau nach EG-ÖKO Verordnung DE-ÖKO-006
Zertifikate:
Öko Kontrollstelle DE-ÖKO-006 EU-Registriernummer DE-BW-59008-EG              Regelmäßig neutrale Hygienekontrollen durch das BAV-Institut Offenburg
Rind=        Schwein=         Geflügel=      Fisch=

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten

                    Für Fragen und Auskünfte zum Thema „Mittagessen in der Schulkantine“ steht Ihnen gerne das Schulsekretariat,
                                       Frau Fischer, Tel. 6083-60, melanie.fischer@wal-verwaltung.de zur Verfügung.
                             Ausführliche Informationen erhalten Sie ebenfalls über die Internetseite www.wal-boetzingen.de

                                                                                                                     10
Freitag, 03. Dezember 2021

                                                                            stadt am 10. Dezember ganztags geschlossen bleiben. Auch eine
                INFORMATIONEN DER                                           telefonische Beratung ist an diesem Tag nicht möglich.

                ABFALLWIRTSCHAFT                                            Das Landratsamt bittet um Verständnis.

Verteilung der Abfallkalender 2022
Die Abfallkalender 2022 werden voraussichtlich in der kommenden
Woche als Beilage im Gemeindeblatt verteilt. Wer bis Mitte Dezem-
ber noch keinen Abfallkalender erhalten haben sollte, kann sich
auf dem Bürgermeisteramt ein Exemplar abholen oder diesen auf                                                                        Zusätzlicher Bus
der Gemeindehomepage unter www.boetzingen.de / Rathaus /                                                                             im Schülerverkehr
                                                                            Bild: Xaver Koszczyc
Abfallbeseitigung ausdrucken.
Den Kalender gibt es auch als personalisierten Download auf der In-                   Montag - Freitag
ternetseite der Abfallwirtschaft unter                                                ab 15. November 2021
www.breisgau-hochschwarzwald.de/abfallkalender.
Dabei lassen sich die einzelnen Abfallarten, welche angezeigt wer-
                                                                                    Schülerbus :                                       Für die Schülerinnen und
den sollen, individuell auswählen. Die Dateiausgabe ist möglich als                 Eichstetten Bahnhof - Freiburg ZOB                 Schüler zwischen
PDF-Datei zum Lesen/Speichern/Ausdrucken oder als ICS-Datei zum                     Eichstetten Bahnhof          07:10                 Eichstetten und Freiburg
Importieren der Abfuhrtermine in das eigene Smartphone,Tablet                       Bötzingen                    07:18                 wird die DB Regio AG ab
oder den PC Kalender.                                                               Gottenheim Bahnhof           07:27                 15. November einen
                                                                                    Freiburg Bissierstr.         07:39
Mittlerweile wird unsere kostenlose Abfall-App schon auf mehr als                   Freiburg Robert-Koch-Str.    07:45
                                                                                                                                       zusätzlichen Verstärker-
30.000 Endgeräten genutzt.                                                          Freiburg ZOB                 07:53                 bus einsetzen. Damit wird
                                                                                                                                       die Kapazität im
Die personalisierten Sperrmüllkarten für das Jahr 2022 werden Ih-                                                                      Schülerverkehr erhöht.
nen wieder Anfang des Jahres mit dem Gebührenbescheid zuge-
schickt (die Sperrmüllkarte von 2021 ist bis 31.01.2022 gültig).                                                                       Bitte nutzen Sie alternativ
                                                                                                                                       zu den Zügen auch den
                                                                                                                                       zusätzlichen Bus.
Haben Sie noch Fragen?
Abfallberatung der Abfallwirtschaft                                                                                                    Ihre
www.lkbh.de/alb                                                                                                                        DB Regio AG,
Telefon: 0761 2187-9707                                                                                                                Baden-Württemberg
E-Mail: alb@lkbh.de

                POLIZEINOTIZEN                                                       reiseauskunft.bahn.de   DB Regio Kundendialog
                                                                                                             0711 2092-7087

                                                                            Agentur für Arbeit Freiburg
Polizeipräsidium Freiburg                                                   2G-Regel für persönliche Gespräche
Kostenlose Einbruchschutzberatung der Polizei                               Wegen der aktuellen Corona-Lage setzt die Agentur für Arbeit Frei-
                                                                            burg und das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald seit dem Don-
Mit Einkehr der dunklen Jahreszeit steigt erfahrungsgemäß auch die          nerstag, 25. November, die 2G-Regel um. Neben den üblichen Hy-
Anzahl der Wohnungseinbrüche wieder an. Mit einer soliden me-               giene- und Abstandsregeln ist dann für persönliche Gespräche der
chanischen Absicherung von Fenstern und Türen kann hier jedoch              Nachweis – geimpft oder genesen – erforderlich. Die 2G-Regel gilt
erfolgreich entgegengewirkt werden. Statistisch gesehen scheitern           auch für alle angeschlossenen Geschäftsstellen.
nahezu die Hälfte aller Einbruchversuche an Sicherungstechnik und           Arbeitsagentur und Jobcenter empfehlen, für persönliche Gesprä-
aufmerksamer Nachbarschaft.                                                 che möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kundinnen und Kunden,
Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums              die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem
Freiburg berät sie hierzu kostenlos bei Ihnen zu Hause. Interessier-        Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten. Die
te werden gebeten sich telefonisch unter der Telefonnummer 0761             persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundin-
/ 29608-25 in Verbindung zu setzen. Alternativ schreiben Sie eine           nen und Kunden am Notfallschalter möglich.
E-Mail an freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de
                                                                            Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
                                                                            Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen
                ALLGEMEINE                                                  einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder
                                                                            telefonisch erledigen.

                BÜRGERINFORMATION                                           Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter:
                                                                            www.arbeitsagentur.de/eservices oder
                                                                            www.jobcenter.digital.

Kfz-Zulassungen im Landkreis Breisgau-Hoch-                                 Kontakt per Telefon:
                                                                            Agentur für Arbeit Freiburg
schwarzwald am 10. Dezember geschlossen                                     Tel. 0800 4 5555 00
Die Kfz-Zulassung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stellt auf          Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald
ein neues Terminreservierungssystem um. Aus diesem Grund müs-               Tel. 0761 20269-400 (für Termine)
sen die Zulassungsstellen in Freiburg, Müllheim und Titisee-Neu-            Tel. 0761 20269-100 (für Rückfragen)
                                                                       11
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