DAS UPGRADE FÜR IHRE KAMPAGNE - RADIO NRW premium

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DAS UPGRADE FÜR IHRE KAMPAGNE - RADIO NRW premium
RADIO NRW premium
DAS UPGRADE FÜR
IHRE KAMPAGNE

       Preisliste Nr. 34 – gültig ab 1. Januar 2023
DAS UPGRADE FÜR IHRE KAMPAGNE - RADIO NRW premium
NEU.
   NÄHER.
   ECHT NRW.
    Mit RADIO NRW premium profitieren Sie nicht nur
    von der höchsten Radioreichweite Deutschlands,
    sondern auch vom einzigartigen emotionalen Impact
    der 45 NRW-Lokalradios.

    Damit erreichen Sie Land und Leute und sogar das
    Herz Nordrhein-Westfalens.

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
DAS UPGRADE FÜR IHRE KAMPAGNE - RADIO NRW premium
HIER IST DIE NUMMER 1.
     Mit 1,27 Mio. Hörern in der ­Durchschnitts­stunde
     sind wir das ­reichweitenstärkste ­Radioangebot in
    Deutschland. Der Grund dafür ist ­sprichwörtlich
    ­hausgemacht, denn wir machen Radio in NRW
     für NRW. Und diese lokale Nähe zu ­unseren Hörern
    macht uns zum Ansprech­partner Nr. 1, wenn es
    um Funkwerbung in ­Nordrhein-Westfalen geht.

    HÖRERNÄHE IN ZAHLEN:

        45 Lokalradios direkt vor Ort und nah am Hörer
        22 Jahre ununterbrochen die Reichweiten-Nr. 1 in Deutschland
        5,9 Mio. Hörer pro Tag
        4,9 Mio. Kontakte in der Primetime am Morgen
        1,27 Mio. Hörer in der Durchschnittsstunde
        20 – 49 Jahre Kernzielgruppe
        24/7 der beste Mix aus Hits, News & Comedy

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung – Quelle: ma 2023 Audio II / Dspr. Bev. 14+ / Mo.-Fr. / ø-Std. 06-18 Uhr
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SENDEGEBIET

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
LOKALSTATIONEN
Hörfunksender auf UKW mit radio NRW-Rahmenprogramm

 VERBREITUNGSGEBIET                         SENDER                    VERBREITUNGSGEBIET             SENDER
 Kreis Aachen                               Antenne AC                Kreis Kleve                    Antenne Niederrhein
 Stadt Aachen                                                         Stadt Köln                     Radio Köln
 Stadt Bielefeld                            Radio Bielefeld           Stadt Krefeld, Kreis Viersen   Welle Niederrhein
 Stadt Bochum                               Radio Bochum              Stadt Leverkusen               Radio Leverkusen
 Stadt Bonn/Rhein-Sieg-Kreis                Radio Bonn/Rhein-Sieg     Kreis Lippe                    Radio Lippe
 Kreis Borken                               RADIO WMW                 Märkischer Kreis               Radio MK
 Kreis Coesfeld                             Radio Kiepenkerl          Kreis Mettmann                 Radio Neandertal
 Stadt Dortmund                             Radio 91.2                Kreis Minden-Lübbecke          Radio Westfalica
 Kreis Düren                                Radio Rur                 Stadt Mönchengladbach          Radio 90,1
 Stadt Düsseldorf                           ANTENNE DÜSSELDORF        Stadt Mülheim                  Radio Mülheim
 Stadt Duisburg                             Radio Duisburg            Stadt Oberhausen               Radio Oberhausen
 Ennepe-Ruhr-Kreis                          Radio Ennepe Ruhr         Stadt Münster                  ANTENNE MÜNSTER
 Erftkreis                                  Radio Erft                Kreis Neuss                    NE-WS 89.4
 Stadt Essen                                Radio Essen               Oberbergischer/                Radio Berg
 Kreis Euskirchen                           Radio Euskirchen          Rheinisch-Bergischer Kreis
 Stadt Bottrop                              Radio Emscher Lippe/REL   Kreis Recklinghausen           Radio Vest
 Stadt Gelsenkirchen                                                  Stadt Remscheid                Radio RSG
 Stadt Gladbeck                                                       Stadt Solingen
 Kreis Gütersloh                            Radio Gütersloh           Kreis Siegen-Wittgenstein      Radio Siegen
 Stadt Hagen                                Radio Hagen               Kreis Soest                    Hellweg Radio
 Stadt Hamm                                 Radio Lippe Welle Hamm    Kreis Steinfurt                RADIO RST
 Kreis Herford                              Radio Herford             Kreis Unna                     Antenne Unna
 Stadt Herne                                Radio Herne               Kreis Warendorf                Radio WAF
 Hochsauerlandkreis                         Radio Sauerland           Kreis Wesel                    Radio K.W.
 Kreis Höxter/Paderborn                     Radio Hochstift           Stadt Wuppertal                Radio Wuppertal

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
EINSCHALTPREISE*
    UHRZEIT                    MONTAG – FREITAG                                             SAMSTAG                                 SONNTAG        SPOTLÄNGEN-BONUS
                                €/1 Sek.            €/30 Sek.                €/1 Sek.            €/30 Sek.               €/1 Sek.     €/30 Sek.         1–15 Sek.           110 Index
      00–05 Uhr                    50,00             1.500,00                  40,00              1.200,00                 38,00      1.140,00        16–24 Sek.            108 Index
      05–06 Uhr                   80,00              2.400,00                  40,00              1.200,00                 38,00      1.140,00        25–34 Sek.            100 Index
      06–07 Uhr                  221,00              6.630,00                  45,00              1.350,00                 65,00      1.950,00          > 35 Sek.            95 Index
      07–08 Uhr                   311,00             9.330,00                  85,00              2.550,00                110,00      3.300,00
      08–09 Uhr                  288,00              8.640,00                 160,00             4.800,00                 125,00      3.750,00    Grundlage für die Berechnung ist
                                                                                                                                                  der ­Sekundenpreis auf Basis des
      09–10 Uhr                  160,00              4.800,00                 255,00              7.650,00                145,00      4.350,00    Index 100. Dieser Sekunden­preis
       10–11 Uhr                  147,00             4.410,00                260,00               7.800,00                128,00      3.840,00    wird zunächst mit dem Index für
                                                                                                                                                  den ­Spotlängenbonus ­multipliziert.
       11–12 Uhr                 132,00              3.960,00                 190,00              5.700,00                 95,00      2.850,00    Das Ergebnis wird ­kaufmännisch
       12–13 Uhr                  110,00             3.300,00                 157,00              4.710,00                 98,00      2.940,00    auf zwei ­Kommastellen ­gerundet.
                                                                                                                                                  Abschließend wird der ­errechnete
       13–14 Uhr                  110,00             3.300,00                 121,00              3.630,00                 93,00      2.790,00    Sekundenpreis mit der ­tatsächlichen
       14–15 Uhr                 135,00              4.050,00                  70,00              2.100,00                 95,00      2.850,00    Spotlänge multipliziert.

       15–16 Uhr                 160,00              4.800,00                  60,00              1.800,00                 70,00      2.100,00
       16–17 Uhr                 185,00              5.550,00                  55,00              1.650,00                 66,00      1.980,00
       17–18 Uhr                 158,00              4.740,00                  40,00              1.200,00                 69,00      2.070,00
       18–19 Uhr                   95,00             2.850,00                  40,00              1.200,00                 42,00      1.260,00
      19–20 Uhr                    50,00             1.500,00                  40,00              1.200,00                 38,00      1.140,00
       20–21 Uhr                   50,00             1.500,00                  40,00              1.200,00                 38,00      1.140,00
       21–22 Uhr                   50,00             1.500,00                  40,00              1.200,00                 38,00      1.140,00
      22–23 Uhr                    50,00             1.500,00                  40,00              1.200,00                 38,00      1.140,00
      23–24 Uhr                    50,00             1.500,00                  40,00              1.200,00                 38,00      1.140,00
   Ø 06 –18 Uhr                  176,42              5.292,50                 124,83             3.745,00                  96,58      2.897,50
Die dargestellten Preise beziehen sich auf das Preissegment Index 100. Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzl. MwSt.

SONDERWERBEFORMEN
                                                                                                                                                  *ausgenommen Black Friday Week
Nach besonderer Vereinbarung können Sponsoringwerbeformen durchgeführt werden. Platzierungswünsche
                                                                                                                                                         20.11.-26.11.2023
und E
    ­ xklusivität im ­Werbeblock sind ebenfalls nach ­besonderer Vereinbarung möglich.

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
BLACK FRIDAY WEEK | 20.11.-26.11.2023
    UHRZEIT                     MONTAG–FREITAG                                              SAMSTAG                                 SONNTAG        SPOTLÄNGEN-BONUS
                                €/1 Sek.            €/30 Sek.                €/1 Sek.            €/30 Sek.               €/1 Sek.     €/30 Sek.         1–15 Sek.           110 Index
      00–05 Uhr                    55,00             1.650,00                  44,00              1.320,00                 41,80      1.254,00        16–24 Sek.            108 Index
      05–06 Uhr                   88,00              2.640,00                  44,00              1.320,00                 41,80      1.254,00        25–34 Sek.            100 Index
      06–07 Uhr                   243,10              7.293,00                 49,50              1.485,00                 71,50      2.145,00          > 35 Sek.            95 Index
      07–08 Uhr                  342,10             10.263,00                  93,50             2.805,00                 121,00      3.630,00
      08–09 Uhr                  316,80              9.504,00                 176,00              5.280,00                137,50      4.125,00    Grundlage für die Berechnung ist
                                                                                                                                                  der ­Sekundenpreis auf Basis des
      09–10 Uhr                  176,00              5.280,00                280,50               8.415,00                159,50      4.785,00    Index 100. Dieser Sekunden­preis
       10–11 Uhr                  161,70             4.851,00                286,00              8.580,00                 140,80      4.224,00    wird zunächst mit dem Index für
                                                                                                                                                  den ­Spotlängenbonus ­multipliziert.
       11–12 Uhr                  145,20             4.356,00                209,00               6.270,00                104,50      3.135,00    Das Ergebnis wird ­kaufmännisch
       12–13 Uhr                  121,00             3.630,00                 172,70              5.181,00                107,80      3.234,00    auf zwei ­Kommastellen ­gerundet.
                                                                                                                                                  Abschließend wird der ­errechnete
       13–14 Uhr                  121,00             3.630,00                 133,10              3.993,00                102,30      3.069,00    Sekundenpreis mit der ­tatsächlichen
       14–15 Uhr                 148,50              4.455,00                  77,00              2.310,00                104,50      3.135,00    Spotlänge multipliziert.

       15–16 Uhr                 176,00              5.280,00                  66,00              1.980,00                 77,00      2.310,00
       16–17 Uhr                 203,50              6.105,00                  60,50              1.815,00                 72,60      2.178,00
       17–18 Uhr                  173,80              5.214,00                 44,00              1.320,00                 75,90      2.277,00
       18–19 Uhr                 104,50               3.135,00                 44,00              1.320,00                 46,20      1.386,00
      19–20 Uhr                    55,00             1.650,00                  44,00              1.320,00                 41,80      1.254,00
       20–21 Uhr                   55,00             1.650,00                  44,00              1.320,00                 41,80      1.254,00
       21–22 Uhr                   55,00             1.650,00                  44,00              1.320,00                 41,80      1.254,00
      22–23 Uhr                    55,00             1.650,00                  44,00              1.320,00                 41,80      1.254,00
      23–24 Uhr                    55,00             1.650,00                  44,00              1.320,00                 41,80      1.254,00
   Ø 06 –18 Uhr                  194,06              5.821,75                 137,32              4.119,50               106,24       3.187,25
Die dargestellten Preise beziehen sich auf das Preissegment Index 100. Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzl. MwSt.

PLATZIERUNG
Platzierungswünsche und ­Exklusivität im ­Werbeblock sind nach b
                                                               ­ esonderer Vereinbarung möglich.

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
AUFTRAGSABWICKLUNG

      AUFTRAGSANNAHME                                                                  SENDEUNTERLAGEN
   Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werktage vor dem                Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonträger
   ­ersten A­ usstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer      und Texte. Es werden benötigt:
    ­besonderen Vereinbarung. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher
     Bestätigung durch radio NRW verbindlich. Nebenabreden und Auftrags-           · S
                                                                                       pot Anlieferungsmedien
     änderungen bedürfen der Schriftform.                                            Email (disposition@radionrw.de) und CD

                                                                                    · Medientypen/-formate
                                                                                      
      ZAHLUNGSBEDINGUNGEN                                                             .wav, .aiff, .mp3 (min. 128 kBit/s; 44,1 kHz; 16 Bit)

   Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat        · E
                                                                                       inschaltplan
   in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Länge
   eines Werbespots. Der Rechnungsbetrag ist bis zum 15. des Folgemonats fällig.    · A
                                                                                       ngaben über Spotlängen
   Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird Skonto von 2%
   des Rechnungsbetrages gewährt. Bei Zahlungsverzug ist radio NRW berechtigt,      · A
                                                                                       ngaben über den Kunden
   die weitere Ausstrahlung von Werbespots zurückzustellen, ohne dass daraus ein
   Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. radio NRW behält sich vor, den ihm    · A
                                                                                       ngaben über das Produkt
   dadurch entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. radio
   NRW behält sich in Einzelfällen ebenfalls vor, Vorkasse zu verlangen.            · A
                                                                                       ngaben für die GEMA
   Im Übrigen gelten die ­Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                                                    Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Fehlen die
                                                                                    GEMA-Angaben, geht radio NRW davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflich-
      AGENTURPROVISION                                                              tige Musik enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder
                                                                                    Umbuchungen durch den Aufraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen
   Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber      Zustimmung von radio NRW. Bei Überschreitungen der in der Auftragsbestätigung
   werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können,        angegebenen Spotlänge können die vereinbarten Sendetermine v­ erschoben
   eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge.             werden.

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
SALES TEAM

                              BARBARA ANTONELLI                      SILVIA FRIEDEL
                              Leiterin Vermarktung                   Leiterin operatives Marketing
                              Mitglied der Geschäftsleitung          Prokuristin
                              Telefon: 02 08/85 87-517               Telefon: 02 08/85 87-517
                              Telefax: 02 08/85 87-403               Telefax: 02 08/85 87-403
                              marketing@radionrw.de                  marketing@radionrw.de

                              SABINE MERSCHHEMKE                     SVEN MANSFELD
                              Stellvertretende                       Marketing
                              Verkaufsleiterin                       Verkauf
                              Telefon: 02 08/85 87-503               Telefon: 02 08/85 87-413
                              Telefax: 02 08/85 87-403               Telefax: 02 08/85 87-403
                              marketing@radionrw.de                  marketing@radionrw.de

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
   1.	Vertragsschluss/personeller Geltungsbereich            3. Einhaltung gesetzlicher Regelungen/                    5. Schriftform
                                                              Haftung für Inhalte
   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin-                                                                        Der Vertrag über die Annahme eines erteilten Auf-
   gungen gelten für alle regionalen Werbe­aufträge und       Die Werbeeinschaltungen müssen den aktuellen              trags bedarf der Schriftform oder der elektronischen
   Werbeaufträge für Sonderwerbeformen zwischen der           Gesetzen und Staatsverträgen sowie dem Rund-              Bestätigung. Neben- und Änderungsabreden bedür-
   radio NRW GmbH (nachfolgend „radio NRW“) und               funkstaatsvertrag und den vom Zentralverband der          fen der gleichen Form.
   Unternehmen, juristischen ­Personen des öffentlichen       deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom
   Rechts oder öffentlich-­rechtlichen Sondervermögen         Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln
   („Auftraggeber“), soweit keine schriftliche Sonder­        entsprechen. Der Auftraggeber trägt die Verant­           6. Einschaltung von Werbeagenturen
   vereinbarung ­getroffen wurde.                             wortung für den Inhalt der radio NRW zur Verfügung
                                                              gestellten Ton- und Bildträger, haftet für deren          Erteilt eine Werbeagentur Aufträge, so geschieht dies
   Für nationale Werbeaufträge gelten ausschließlich die      rechtliche Zulässigkeit und stellt radio NRW von          auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei
   AGB der RMS (www.rms.de/AGB).                              Ansprüchen Dritter frei.                                  denn, der Auftrag wird ausschließlich im Namen des
                                                                                                                        Werbungtreibenden erteilt. Aufträge von Werbeagen-
   Werbeaufträge sind Verträge über die Verbreitung                                                                     turen werden nur angenommen, wenn der Werbung-
   von Werbung im Rundfunk inklusive des Internets.           4. Vertragsschluss, Buchung und Rücktritt                 treibende namentlich bezeichnet ist. radio NRW ist
                                                                                                                        berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandats-
   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für            4.1. Werbeaufträge werden innerhalb eines Kalender-       nachweis zu verlangen. Eine Werbeagentur tritt mit
   alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber auch         jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist ausschließlich das   Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihren
   dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals            Kalenderjahr.                                             Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden
   ausdrücklich Bezug genommen wird.                          4.2. Der die Buchung auslösende Werbeauftrag muss         Werbevertrag an radio NRW ab. radio NRW nimmt
                                                              mindestens drei Werktage vor dem gewünschten              diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie
                                                              Sendetermin erfolgen. Abweichungen bedürfen               ist berechtigt, diese dem Kunden der Werbeagentur
   2. Abweichende/Entgegenstehende AGB                        einer besonderen Vereinbarung. Werbefunkaufträge          gegenüber offenzulegen, wenn die Forderung nicht
                                                              werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch          innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.
   Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen               radio NRW verbindlich. Nebenabreden und Auftrags-         Die Abtretung der Forderung gegenüber ihrem Kun-
   ­Geschäftsbedingungen abweichende ­Bedingungen             änderungen bedürfen der Schriftform.                      den erfolgt dabei rein zur Sicherheit und nicht an Er-
    des Auftraggebers finden mit Ausnahme der ­Regelung       4.3. Der Auftraggeber kann von regionalen Werbe-          füllung statt. Die Forderung von radio NRW gegenüber
    unter Ziffer 1 keine Anwendung, es sei denn, radio        aufträgen nur mit Zustimmung von radio NRW vor            der Werbeagentur bleibt daher bis zur vollständigen
    NRW hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich        der ersten Ausstrahlung zurücktreten.                     Begleichung der Forderung von radio NRW auch im
    zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-          Das Rücktrittsgesuch muss schriftlich an radio NRW        Falle der Geltendmachung der Forderung gegenüber
    gen gelten auch dann, wenn radio NRW den Auftrag          gerichtet werden und spätestens vier Wochen vor der       dem Kunden bestehen. Wenn die eingeschaltete
    in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender           ­vorgesehenen Ausstrahlung bei radio NRW e   ­ ingehen.   Werbeagentur einwilligt, kann mit Zustimmung von
    Bedingungen des Auftraggebers v­ orbehaltlos ausführt.     Ein Anspruch auf Zustimmung vom Rücktritt besteht        radio NRW während der Abwicklung des Auftrags eine
                                                               auch bei Einhaltung dieser Frist nicht.                  andere Werbeagentur an ihre Stelle treten.

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   7. Agenturprovision                                        9. Preise, Rabatte, Abrechnung                        Frist von mindestens 14 Tagen wirksam. Im Fall einer
                                                                                                                    Preiserhöhung hat der Vertragspartner das Recht,
   Für alle von einer Agentur in Auftrag gegebenen            9.1. Hinsichtlich der Vergütung sind die jeweils      den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder
   Werbeaufträge wird bei Fakturierung direkt an die          zur Zeit der Auftragsbestätigung für die jeweiligen   Werbeausstrahlungen umzubuchen. Die Kündigung
   Agentur ein Rabatt [„AE“] in Höhe von 15%                  Ausstrahlungstermine geltenden Preislisten unter      bzw. Umbuchung ist innerhalb von fünf Werktagen
   [15 Prozent] auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h.          Berücksichtigung etwaiger vereinbarter Rabatte        nach Erhalt der Information des Vertragspartners
   auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach             maßgeblich. Für Sonderplatzierungen und Sonder-       über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung
   Abzug von Rabatten, aber vor Skonto, soweit die            formate sind Preisaufschläge möglich.                 gegenüber radio NRW zu erklären.
   Gewährung von AE und Skonto nicht ausgeschlos-             9.2. Für Sonderwerbeformen werden gesonderte          9.6. Die Vergütung wird mit Ausstrahlung oder
   sen ist. Bei Veränderungen eines Rabatts durch             Vereinbarungen getroffen.                             - soweit die Ausstrahlung am gebuchten Aus-
   Zubuchung oder Storno wird die AE im Rahmen                9.3. Die Preisberechnung erfolgt auf der Basis der    strahlungstermin aufgrund einer Verletzung von
   der monatlichen Rechnungsstellung am Ende des              tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf der   Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers nicht oder
   Kalendermonats neu berechnet. Es erfolgt dann ggf.         Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge.               nicht im vereinbarten Umfang möglich ist - am Tag
   eine Nachbelastung oder Gutschrift für die bis zum         Die Mindestberechnungslänge beträgt grundsätzlich     der gebuchten Ausstrahlung fällig.
   betreffenden Monat fällig gewordenen Forderun-             zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots            9.7. Rechnungen werden als Sammelrechnung am
   gen. radio NRW ist berechtigt, die Gewährung der           beträgt die Mindestberechnungslänge für den           Ende eines jeden Kalendermonats für die in dem
   Agenturprovision von der Vorlage eines schriftlichen       Gesamtspot 20 Sekunden.                               betreffenden Monat fällig gewordenen Forderungen
   Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder              9.4. Die Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen        erstellt. Sie sind innerhalb von 15 Tagen nach Zugang
   Gewerbeanmeldung) abhängig zu machen.                      eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe in der   ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungseingang
                                                              Rechnung gesondert ausgewiesen.                       innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum
                                                              9.5. Nachlässe auf den Listenpreis sind zwischen      wird ein Skonto in Höhe von 2% des Rechnungs-
   8. Ablehnungsvorbehalt                                     radio NRW und Auftraggeber individuell zu             betrages gewährt. radio NRW behält sich in
                                                              vereinbaren und werden in einer Rabattverein-         gesondert gelagerten Fällen und bei Neumandanten
   radio NRW behält sich vor, Aufträge abzulehnen.            barung festgehalten. Bereits bei Rechnungslegung      Vorkasse vor.
   Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Auf-               gewährte Nachlässe werden spätestens am Ende          9.8. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers
   trägen behält sich radio NRW vor, Sendeunterlagen          des Kalenderjahres anhand der getroffenen Rabatt-     werden für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von acht
   wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Inhalts oder ihrer       vereinbarung von radio NRW überprüft. Berechtigt      Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
   technischen Form zurückzuweisen. Eine Ablehnung            die getroffene Rabattvereinbarung den Auftraggeber    Die Geltendmachung eines höheren Verzugs-
   ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt             zu einem höheren oder einem niedrigeren Nachlass      schadens durch radio NRW bleibt vorbehalten.
   des Spots gegen rechtliche Bestimmungen oder               als dem schon gewährten, erhält er eine anteilige     9.9. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollstän-
   die Interessen von radio NRW verstößt. Für diese           Rückvergütung bzw. eine Nachbelastung. radio NRW      digkeit einer Rechnung hat der Auftraggeber spätestens
   Entscheidungen gelten einheitliche Grundsätze. Der         behält sich das Recht vor, Preise auch für bereits    innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich
   Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen.          vereinbarte Aufträge anzupassen. Die Preisänderung    geltend zu machen. Verlangt der Auftraggeber nach
   Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftragge-             wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach     Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm
   ber mitgeteilt.                                            entsprechender Mitteilung unter Einhaltung einer      der Beweis, dass und inwieweit die Rechnung unrichtig ist.

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   9.10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte             11. Nutzungsrechte                                        In der Rechteübertragung ist auch das Recht von
   stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegen-                                                                    radio NRW enthalten, für denjenigen, der schriftlich
   ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder    Der Auftraggeber garantiert, dass radio NRW für           glaubhaft macht, in seinen Rechten, insbesondere in
   von radio NRW anerkannt sind.                              Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen,           seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, betroffen
   9.11. Wird radio NRW eine wesentliche Verschlech-          insbesondere Bild- und Tonträger, übersandt werden,       zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und ihm diesen
   terung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers         für die er sämtliche zur Verwertung erforderlichen        Mitschnitt auszuhändigen. radio NRW ist nicht dazu
   erst nach Vertragsschluss bekannt, bestehen auf-           Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und           verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu
   grund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zwei-         abgegolten hat, auch soweit für die Herstellung der       überprüfen. Ebenso ist radio NRW berechtigt, für
   fel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit         Sendeunterlagen Industrietonträger (Industrieschall-      dritte Auftraggeber einen Mitschnitt des gesamten
   des Auftraggebers oder liegt ein                           platten und -bänder) verwendet worden sind.               Werbeblockes zu Anhörzwecken/Ansichtszwe-
   sonstiger wichtiger Grund vor, der radio NRW zur                                                                     cken zu fertigen, in denen neben dem Werbespot
   Kündigung des Vertrags berechtigen würde, ist              Der Auftraggeber überträgt an radio NRW das               des dritten Auftraggebers auch der Werbespot des
   radio NRW berechtigt, die Ausstrahlung weiterer            ­Nutzungsrecht an den überlassenen Sendeunterla-          Auftraggebers im Ganzen oder in Teilen enthalten
   Werbesendungen ohne Rücksicht auf ein ursprüng-             gen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem    sein kann. radio NRW wird in Zusammenhang mit der
   lich vereinbartes Zahlungsziel davon abhängig zu            für die Durchführung des Auftrags erforderlichen         Überlassung des Mitschnitts an dritte Auftraggeber
   machen, dass die Gegenleistung im Voraus bewirkt            Umfang. Davon umfasst ist auch das Recht, das            darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende
   oder Sicherheit für sie geleistet wird. radio NRW kann      Nutzungsrecht an zur Sendeabwicklung beauftragte         Nutzung nicht erlaubt ist. Sollte radio NRW aufgrund
   eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb derer           Dritte weiterzuübertragen. Das Nutzungsrecht             der Nutzung der zur Verfügung gestellten Tonträger
   der Auftraggeber nach seiner Wahl die Gegenleistung         wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen       von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt
   zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach            und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller            der Auftraggeber radio NRW von allen in diesem Zu-
   erfolglosem Ablauf der Frist kann radio NRW vom             bekannten technischen V    ­ erfahren sowie aller be-    sammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei.
   Vertrag zurücktreten.                                       kannten Formen. Davon erfasst ist auch das Recht
                                                               zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in          Der Auftraggeber – soweit er über nachstehende
                                                               Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d.h.   Rechte verfügt – gestattet radio NRW und deren Ver-
                                                               das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller        marktungsorganisationen, sämtliche Sendeunter­lagen,
   10. Verbundwerbung                                          Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger    insbesondere Bild- und Tonträger (­„Produktion“),
                                                               Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken via            zeitlich und örtlich uneingeschränkt beliebig oft
   Die Werbung für mehr als einen Werbungtreibenden            elektromagnetischer Wellen durch Leitungsnetze           ganz oder in Teilen in allen Medien zum Zwecke der
   innerhalb eines Werbeauftrages (Verbundwerbung)             jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese      Eigen­werbung und Kundenberatung unentgeltlich zu
   bedarf in jedem Einzelfall der Einwilligung durch           den Spot parallel zu allen anderen Formen im Bereich     nutzen. Eingeschlossen ist insbesondere das Recht,
   radio NRW. In diesem Fall ist radio NRW zur Erhebung        Audio über Online-­Medien (z.B. Internet) empfangen      die Produktion in branchenüblicher Weise auf der
   eines Verbundzuschlages berechtigt.                        und wiedergeben können, gleichgültig welches Emp-         Internetpräsenz, in Imagefilmen, in Printmedien, in
                                                              fangsgerät hierbei zum Einsatz kommt.                     Präsentationen, auf Messen etc. zum Zwecke der
                                                                                                                        Eigenwerbung und Kundenberatung zu nutzen.

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   12. Einreichung der Sendeunterlagen                        13. Verschiebung der Werbeausstrahlung                    ­ enauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich
                                                                                                                        g
                                                                                                                        anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzei-
   12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sen-           13.1. radio NRW gewährleistet die ordnungsgemäße        tige und formgerechte Anzeige, so gilt die Ausstrah-
   defähigen Unterlagen, Texte und Sendekopien in               Ausführung der Werbeaufträge, insbesondere die          lung als genehmigt.
   technisch einwandfrei verwertbarer Form für die              ordnungsgemäße Ausstrahlung. Die v­ ereinbarten         13.6. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz
   Werbesendung spätestens drei Werktage vor dem                Sendezeiten werden nach Möglichkeit ­eingehalten.       gerichtet sind, verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht
   ersten Ausstrahlungstermin zu liefern.                     13.2. Kann eine Werbesendung wegen höherer                bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.
   12.2. Wenn Werbesendungen aufgrund eines Ver­­-            Gewalt oder aus sonstigen von radio NRW nicht             13.7. Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz
   stoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftrag-         zu ­vertretenden Umständen wie z.B. technischer           gerichtet sind, gelten zudem die Regelungen
   gebers nicht oder nicht in der ­gewünschten Art und        ­Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt               des § 14.
   Weise zur Ausstrahlung kommen, wird radio NRW               ­ausgestrahlt werden, so ist radio NRW berechtigt, die
   dem Auftraggeber die Gründe hierfür mitteilen. Die           Sendung um maximal 3 Wochen vorzuverlegen oder
   Vergütungspflicht des Auftrag­gebers ist hiervon             diese innerhalb von 3 Wochen nachzuholen. Hiervon       14. Begrenzung von Schadensersatzansprüchen
   unberührt.                                                   wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es
   12.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, radio NRW           sich um eine mehr als nur unerhebliche Verschie-        14.1. Schadensersatzansprüche gegen radio NRW
   die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen              bung der Sendung handelt.                               oder Erfüllungsgehilfen von radio NRW sind bei einer
   Angaben, insbesondere Produzent, Komponist, Titel            13.3. Wird ein Werbespot aus technischen Gründen        leicht fahrlässigen Verletzung von nicht vertragswe-
   und Länge der verwendeten Musik, zusammen mit                nicht über alle terrestrischen Sender abgestrahlt,      sentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen
   den Einschaltplänen mitzuteilen. Spätestens bei              besteht ein Anspruch auf Ersatzausstrahlung, wenn       Schadensersatzansprüchen wegen nicht vorsätzli-
   Übersendung der Einschaltpläne hat der Auftragge-            dadurch die technische Reichweite um 15 und mehr        cher Pflichtverletzungen durch radio NRW oder ihre
   ber ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung         Prozentpunkte unterschritten wurde.                     Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf das Dreifache
   von Sendeunterlagen Industrieschallplatten oder              13.4. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die         des Mindestauftragswertes begrenzt.
   -bänder verwendet worden sind. In diesem Fall                den Zweck der Werbeaussage nicht nur unerheblich        14.2. Schadensersatzansprüche gegen radio NRW
   verpflichtet sich der Auftraggeber, neben den                beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch           oder Erfüllungsgehilfen von radio NRW verjähren
   vorstehend genannten Daten, zudem den Namen                  auf eine einwandfreie Ersatzausstrahlung in dem         bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen innerhalb
   des Labels, den Label Code, den Titel des Tonträgers         Ausmaß, in dem der Zweck der Werbeaussage beein-        eines Jahres.
   sowie die Tonträger-Nr. aufzuführen. Wird eine               trächtigt wurde. Kommt radio NRW diesem Anspruch        14.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und
   diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht, versichert       nicht binnen angemessener Frist nach, so kann der       -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung des
   damit der Auftraggeber, dass bei der Herstellung der         Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadenser-           Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
   Sendeunterlagen Industrietonträger nicht verwendet           satzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die
   worden sind. Sofern diesbezüglich die Rechte Dritter         Vergütung mindern.
   verletzt werden, stellt der Auftraggeber radio NRW           13.5. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten
   von den Forderungen Dritter frei. Dies umfasst auch          Werbe­spot bei der ersten Ausstrahlung auf seine
   die Kosten der Rechtsverteidigung.                           Vertragsgemäßheit zu überprüfen und radio NRW
                                                                alle etwa erkennbaren Mängel unverzüglich unter

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   15. Höhere Gewalt, Rücktritt des Auftraggebers             ­ ekennzeichnet hat oder deren vertraulicher
                                                              g
                                                              ­Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt,
   Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit         ­insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
   sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei          17.2. Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammen­
   denn, dass radio NRW die Leistung bereits erbracht           hang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell
   hat. radio NRW ist verpflichtet, dem Auftraggeber            nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei
   das auf die ausgefallene(n) Werbeeinschaltung(en)            erlaubt. radio NRW ist jedoch ­berechtigt, den Namen
   entfallende Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende            des Auftraggebers, d­ essen Marke und Logo sowie
   Ansprüche hat der Auftraggeber nicht. Zur höheren            Informationen über den Auftrag unter Beachtung
   Gewalt gehören insbesondere Aufruhr, Feuer, Strom-           der oben g ­ enannten Geheimhaltungspflichten zu
   ausfall, Sturmschäden, Streik, Aussperrung, Schäden          Referenz­zwecken zu verwenden.
   durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die radio         17.3. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundes­
   NRW nicht zu vertreten hat.                                  datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine
                                                                Daten von radio NRW gespeichert werden. Die
                                                                Verarbeitung der Daten erfolgt unter
   16. Haftung des Auftraggebers                                Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

   Verletzt der Auftraggeber, der Werbungtreibende
   oder dessen Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht,        18. Schlussbestimmungen
   so hat der Auftraggeber radio NRW von Ansprüchen
   Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten       18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
   einer angemessenen Rechtsverteidigung.                     ­Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
                                                               so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
                                                               davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen
   17. Vertraulichkeit                                         Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende
                                                               ­branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer
   17.1. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche         zulässigen branchenüblichen die entsprechende
   und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen                gesetzliche Bestimmung.
   Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der             18.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.
   Zusammen­arbeit anvertraut oder bekannt werden,              18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
   ­geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde           ­Deutschland als vereinbart.
    Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgaben­
    erfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden.
    Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen
    einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich

Preisliste Nr. 34, gültig ab 1. Januar 2023 | Landesweite Belegung
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