Der Biber im Bundesland Salzburg
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Der Biber im Bundesland Salzburg In die Fotofalle gegangen! Biber benutzen eigens ausge- tretene Rutschen als Zugang zum Wasser – hier in den Salzachauen bei Weitwörth. EINE HERAUSFORDERUNG FÜR DEN UMGANG Fotos: Wildkamera Cuddeback/Willi Rieder MIT NATUR Langsam aber stetig breitet sich der Biber im Bundesland Salzburg aus. In den letzten drei Jahrzehnten konnten sich die ehemals ausgerotteten Bestände wieder erholen. Vielfach reicht die Landnutzung durch den Men- schen heute bis nahe an die Gewässerränder heran, so dass die Biberakti- vitäten in diesem Bereich unweigerlich zu Konflikten mit Forst- und Land- wirtschaft oder Wasserbau führen. Der Biber zeigt wunde Stellen auf, wo wir über den bisherigen Umgang mit unserer Umwelt nachdenken müssen. GUNDI HABENICHT er heimische Nager zählt zu den wenigen Erste typische Konflikte treten auf D Arten, die in Zeiten des fortschreitenden Wenn vom Biber die Rede ist, denken wir in ers- Artenverlustes dennoch auf Erfolgskurs ter Linie an unberührte Naturlandschaften. Wir stehen. Das liegt nicht etwa daran, dass sich für freuen uns, den beeindruckenden, einst für uns diese Art die Lebensraumsituation deutlich nur mehr in Bildern existierenden Gesellen wie- gebessert hätte, sondern – neben den strengen der nah bei uns zu haben. Für den Landwirt, der Schutzbestimmungen – vielmehr daran, dass der unverhofft auf gefällte Bäume, überflutete Wie- Biber seine Lebensräume zum Teil auch aktiv sen und eingebrochene Uferdämme stößt, wieder herstellen kann und auch in suboptima- bedeutet der Auftritt des Bibers zunächst jedoch len Gebieten zu überleben vermag. Salzburgs grobe Veränderungen, die nicht in das Bewirt- heutige Biber gehen auf schaftungskonzept pas- Aussetzungen aus den „Wenn die Natur ihren Raum zurückfordert, dann sen, und bisweilen sogar sind dem menschlichen Handeln Grenzen gesetzt und 1970er/80er Jahren auf er tut gut daran, diese zu akzeptieren.“ beträchtliche Einbußen österreichischer und zur Folge haben. Es ist bayrischer Seite zurück. Derzeit sind im Land immer wieder eine schwere Situation für Betrof- Salzburg etwa 34 Biberreviere bekannt (Watzin- fene, akut auftretende Naturphänomene mit all ger&Widerin 2012). Von den Mündungsgebieten ihren nachteiligen Folgen, anzunehmen und sich des Inns und der Salzach breitet sich Europas schrittweise wieder aus der Problemsituation größtes Nagetier entlang der Salzach und in die herauszuarbeiten. Heute ist allgemein bekannt, Seitengewässer aus. Einzelne Tiere sind bereits dass Flüsse ihren Raum naturgemäß brauchen, über die Saalach bis in die Täler des Pinzgaus jeder nimmt trotzdem einen Teil davon, in der vorgedrungen und besiedeln v. a. Altarme, Teiche Hoffnung, dass einem direkt kein Schaden und Nebenflüsse. daraus erwächst. Die negativen Auswirkungen Herbstausgabe | NATUR &LAND | 99. JG. – Heft 3-2013 35
THEMA 1 Strukturreiche Biberlebens- räume, wie man sie in Auwald- relikten, etwa entlang der Salzach wie hier bei Fürwag am Haunsberg, noch finden kann. 2 Große Biberburg in den Salzachauen bei Anthering 3 Eine Biberin beim Holzfällen 4 Ein vom Biber genutzter Weg zwischen Schonteich und Ausee bei Weitwörth in der Salzachau (Wechsel). Fotos: Karin Widerin 1 Flächenverbrauch, intensivste Bodennutzung, Bodenverdichtung und -versiegelung. Bedeutung des Bibers im Naturhaushalt Lebensräume an der Grenze vom Land zum Wasser sind naturgemäß von einer großen Dyna- mik geprägt. Durch die menschliche Einwirkung ist die Dynamik entlang der Fließgewässer fast überall verloren gegangen. Obwohl in einigen Beiträgen schon mehrfach angesprochen, kann man es nicht oft genug betonen: Der Biber ist ein Baumeister der Sonderklasse und vermag die degradierten Lebensräume innerhalb kurzer Zeit wieder zweckmäßig umzugestalten. Dabei hilft bleiben oft lange unbemerkt bzw. sind aufgrund er einer Vielzahl von Tierarten, die ihre verloren ihrer vielfältigen Wechselwirkungen mit der gegangenen Lebensgrundlagen nicht selbst Umwelt dann nicht mehr eindeutig zuordenbar. wiederherstellen können. So freuen sich auch Wo jedoch der Biber auftritt, wird ein Schaden oft bedrohte Arten wie Schwarzstorch, zahlreiche über Nacht ersichtlich und kann, der menschli- Kleinsäuger, Fische, Amphibien und Reptilien, chen Natur entsprechend, eindeutig und schnell Insekten, Schnecken und Muscheln sowie der seinem Täter zugeordnet werden. Der erste Fischotter und zahlreiche Niederwildarten über Lösungsgedanke gilt das neue Habitat. Das mosaikartige Nebeneinan- „Der Biber bringt ans Tageslicht, wo wir über unseren bisherigen Umgang mit der Natur dann freilich der Ent- der von Fließ- und Stillgewässerabschnitten nachdenken müssen.“ fernung des Übeltä- sowie vielfältig strukturierte Uferbereiche sind ters. Auch wenn die wertvolle Wasserrückhalteflächen, die im Hoch- Problemursachen bekannt sind, so bleibt die wasserfall Abflussspitzen abschwächen. Durch Akutsituation doch ein schicksalhaftes Ereignis. das Fällen von Bäumen entstehen neue Habita- Schwer ist vor allem die Tatsache zu akzeptieren, te für totholzbewohnende Arten. Die Lieblings- dass unsere gesamte Gesellschaft bzw. Genera- bäume der Biber sind Weiden und Pappeln. Wenn tionen zuvor durch ihr Wirken und Handeln die diese von Bibern angenagt oder gefällt werden, Lebensraumzerstörung eingeleitet haben, die fällt es natürlich sofort ins Auge – doch bereits unbeliebten Folgen aber meist geballt und zu im nächsten Frühjahr treiben diese stockaus- Lasten Einzelner entladen werden. schlagsfähigen Arten wieder aus und wachsen Doch in Zeiten, in denen die Bedeutung „nach- nach. haltigen“ Wirtschaftens und des schonenden Hier kämpft der Biber an der Seite des Natur- Umgangs mit der Umwelt in den Vordergrund tritt, schutzes und kann einen extrem kostengünsti- darf die bloße Eliminierung des vermeintlichen gen Beitrag zur Sanierung von Gewässern, Wie- Feindes kein Thema mehr sein. Vielmehr bringt derherstellung der fehlenden Gewässerdynamik der Biber ans Tageslicht, worüber wir allgemein und extensiver Feuchtwiesenlandschaften nachdenken müssen: Lebensraumverlust durch sowie zur Bewältigung gewichtiger Problemfel- 36 Herbstausgabe | NATUR &LAND | 99. JG. – Heft 3-2013
BIBER IN SALZBURG 3 4 Foto v. l.: Leopold Kanzler; Karin Widerin der wie Boden- und Gewässerverunreinigung oder Hochwasserkalamitäten, leisten. Einzig braucht es dazu Fläche, die – und hier liegt der Kern der Problematik begründet – vielfach nicht mehr zur Verfügung steht. Die durch wirtschaft- liche Nutzung und Verbauung stark bedrängten Gewässerränder können nicht von heute auf RECHTLICHE SITUATION § Rechtlich gesehen genießt der Biber europaweit einen höchst- möglichen Schutz. Er ist im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie angeführt. Deren Bestimmungen sind in den entsprechenden Landesgesetzen umgesetzt. In Salzburg unterliegt der Biber ausschließlich dem Jagdrecht und wird dort in der Liste der ganzjährig geschonten Tierarten geführt. morgen dem Biber zurückgegeben werden. Dies Nach den Bestimmungen der FFH-RL (Art. 12) ist mit Einschränkungen der betroffenen Grund- sind folgende Tatbestände untersagt: besitzer verbunden, deren Anliegen vor allem die >> Jede absichtliche Störung, insbesondere während der Fort- Fernhaltung des Bibers vom eigenen Grund und pflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wande- Boden ist. Eine Entnahme des Bibers ist aufgrund rungszeiten der gesetzlichen Schutzbestimmungen nur im >> Alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung Ausnahmefall, unter Voraussetzung strenger >> Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- Kriterien, zulässig. Zu prüfen sind diese Kriterien oder Ruhestätten im Bundesland Salzburg von der zuständigen Jagdbehörde, die auch als rechtliche Anlaufstel- Abweichungen vom strengen artenschutzrechtlichen le für sämtliche Biberfragen und Ansuchen fun- Schutzsystem müssen sämtliche, folgend angeführte giert. Bedingungen erfüllen: >> Nachweis des Vorliegens eines oder mehrere Gründe wie Lösungsansätze in Salzburg z. B. Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen Derzeit ist davon auszugehen, dass die durch- sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern; Im Inte- aus häufigen und erwartungsgemäß zunehmen- resse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit den Konfliktfälle, wie etwa Überstauung oder oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden Unterminierung von landwirtschaftlichen Nut- öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die zungsflächen oder Fraßschäden an Feldfrüchten Umwelt und Gehölzen in der Regel zu keiner Anwendung >> Das Fehlen einer anderweitigen zufriedenstellenden der Ausnahmeregelung führen können. Auch Lösung kann durch die Entnahme sogenannter Problem- >> Die Populationen der betroffenen Art verweilen in ihrem tiere dem Betroffenen in der Regel nicht dauer- natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmerege- haft geholfen werden, da erfahrungsgemäß ver- lung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhal- lassene, jedoch für den Biber attraktive Lebens- tungszustand; in Salzburg wurde diese Ausnahmeregelung räume, sehr schnell wieder besiedelt werden. >> in § 104b Sbg. Jagdgesetz umgesetzt. Herbstausgabe | NATUR &LAND | 99. JG. – Heft 3-2013 37
BIBER IN SALZBURG Foto: Karin Widerin Nun kann jedoch, wie die langjährige Erfahrung im Umgang mit dem Biber aus Nachbarländern zeigt, durch ein koordiniertes Bibermanagement eine schrittweise Entflechtung stattfinden. Ent- scheidend ist die Bereitschaft betroffener Bevölkerungsgruppen, die Herausforderung für sich selbst anzunehmen und durch Anpassun- gen der üblichen Bewirtschaftungsformen, in Koexistenz übereinzukommen. Zunächst bedarf es einer entsprechend guten Aufbereitung der fachlichen Grundlagen durch Im Schnee regelmäßige Kontrolle der Bestände und sachli- sind Biber- spuren che Dokumentation der Konfliktfälle. Dazu wer- besonders den die Biberreviere in Salzburg schon seit dem gut auszu- Jahr 2003 in den Salzachauen erfasst. Seit dem machen. Winter 2005/06 wird die gesamte Biberpopulati- on im Land jährlich von der ehrenamtlichen Eine Ausnahmegenehmigung kann, wenn recht- „Biberarbeitsgruppe“ unter der Leitung von Karin lich möglich, allenfalls als kurzfristige Notmaß- Widerin in Zusammenarbeit mit dem Natur- nahme zur Symptombekämpfung gesehen wer- schutzbund kartiert. Durch das lange lückenlose den, die jedenfalls zu keiner Lösung des eigent- Monitoring lässt sich nun auch gut die Entwick- lichen Problems führt. lung der Population erkennen. 2011/12 wurden Aus Sicht der betroffenen Grundbesitzer stellt die Kartierungen von der Salzburger Landesre- sich daraus folgend die Frage nach einer mögli- gierung, Abt.4, in Auftrag gegeben. Eine Weiter- chen Entschädigung für den Nutzungsentgang – führung des Projektes in der bewährten Form ist rechtlich gibt es keinen Anspruch darauf. Für in Anbetracht der zunehmenden Konfliktfälle Schäden wildlebender Tierarten ist grundsätz- erwünscht bzw. auch angedacht. lich niemand haftbar, sie sind vielmehr als Natur- gegebenheiten hinzunehmen. Die allgemein Geld für Prävention ist gut angelegt positive Einstel- Darüber hinaus sollte eine vorausschauende „Die größte Herausforderung ist es, angemessene Anreize für die Wiederherstellung der so wichtigen lung der Gesell- und einheitliche Maßnahmenplanung erfolgen – Gewässerrandstreifen zu schaffen.“ schaft gegenüber neben Vorkehrungen zur Schadensabwehr v. a. ehemals ausge- präventive Maßnahmen. Die wichtigste ist die rotteten und nun langsam wiederkehrenden Herabsetzung der Schadensanfälligkeit der Tierarten darf nicht zu Lasten einer Minderheit Lebensräume. Wo immer möglich, sollten breite von betroffenen Landnutzern gehen. Die zustän- Gewässerrandstreifen mit natürlichem Bewuchs dige Stelle für Jagdrechtsangelegenheiten beim erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Weit Amt der Salzburger Landesregierung (Ref. f. allg. über 90 % der Konfliktfälle befinden sich in Rechtsangelegenheiten, Abt. 4 Lebensgrundla- einem etwa 20 m breiten Streifen beidseits der gen und Energie), stellt daher einen begrenzten Gewässer. Die größte Herausforderung im Biber- Entschädigungspool für besondere Härtefälle management liegt darin, angemessene Anreize bereit. Zu beachten ist, dass Entschädigungs- für die Wiederherstellung dieser für Natur und zahlungen nicht an der Behebung der Ursache Mensch extrem wichtigen Gewässerrandstreifen ansetzen und als alleinige Maßnahme nicht dau- zu schaffen. Für kleinflächige Verbesserungen erhaft tragbar sind. gibt es dazu bereits die Möglichkeit, eine finan- zielle Unterstützung über das LE-Förderpro- Mit dem Biber leben lernen gramm (Waldumweltmaßnahmen), etwa für das Der Konfliktknoten rund um den Biber wird Pflanzen von Weichhölzern wie Weiden und Pap- sich, durch fortwährendes Ziehen an seinen peln, zu erhalten. Für eine möglichst großflächi- Enden – nämlich der Festmachung an den klaren ge Umsetzung müssten hier allerdings weitere, Schutzbestimmungen einerseits und der Forde- umfassende Fördermöglichkeiten geschaffen rung nach Zugriffsmöglichkeit und Ausnahme- werden. Es lohnt sich jedenfalls, mehr finanziel- genehmigungen andererseits – unweigerlich le Ressourcen in die Schadprävention, sprich verhärten. Lebensraumverbesserung zu stecken, als in kurzfristige Entschädigungszahlungen. Obwohl 38 Herbstausgabe | NATUR &LAND | 99. JG. – Heft 3-2013
Was man in Salzburg über Biber weiß, ist v.a. der Biologin Karin Widerin und ihrer „Arbeitsgrup- pe Bibermonitoring“ zu verdan- ken. Diese erhebt seit 2003 in Kooperation mit dem Natur- schutzbund und ehrenamtlich den Biberbestand für das Land Biberdamm 2013 am Rissbach nahe dem Salzachkraft- Salzburg. werk Urstein zwischen Salzburg und Hallein. der finanzielle Aufwand hierfür beträchtlich gentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter wäre, so lassen sich neben dem Biberschutz vie- zum Erfolg führen. le andere Ziele vereinen: Lebensraum-, Boden-, Einer der wesentlichsten Säulen im Biberma- Trinkwasser-, Gewässer- und Hochwasser- nagement ist die schnelle und unbürokratische schutz, Wasserrückhalt und -reinigung. Auch vor-Ort-Beratung für Betroffene. Hierfür hat sich wenn die Renaturierung aufgrund von Verbauung in der Praxis der Einsatz von eigens ausgebilde- und unterschiedlichen Grundbesitzverhältnis- ten Fachpersonen bewährt, die entweder als sen nicht überall möglich ist, so ist sie doch ganz Behördenvertreter oder als Bindeglieder zwi- klar die beste und einzig dauerhafte Lösung und schen Behörde und Grundbesitzer, im Anlassfall sollte daher als oberstes Prinzip des Biberma- Ortsaugenscheine durchführen und Betroffenen nagements erachtet werden. Immer wieder las- mit fachlichem Rat zur Seite stehen, Empfehlun- sen sich situationsangepasste Möglichkeiten, gen aussprechen und oft lang andauernde und mit dem Einverständnis der Grundbesitzer, etwa komplexe Behördenwege für den Grundbesitzer über Ausgleichsmaßnahmen für bewilligungs- vereinfachen. pflichtige naturräumliche Eingriffe oder durch Der möglichst frühzeitige Ausbau des beste- angemessene Förderprogramme, finden. Jeder henden Bibermanagements ist langfristig der Schritt in Richtung Rückgewinnung von naturna- einzig kostensparende, lösungsorientierte und hen Lebensräumen dient der langsamen Ent- gesetzeskonforme Weg im Umgang mit dem flechtung des „Biberknotens“. Biber. Es braucht eine konstruktive Grundein- stellung der Landnutzer, deren Bereitschaft, arallel dazu braucht es einen Katalog von sich mit dem „Feind“ zu verbünden und es bedarf P Maßnahmenvorschlägen für konkrete Anlassfälle: Etwa kurz- bis mittelfristige Sofortmaßnahmen wie die Errichtung von Elek- der umfassenden Bereitstellung von personel- len, materiellen und finanziellen Ressourcen für die Beratung und Unterstützung seitens der Literatur: Watzinger & Widerin 2012: Biberprojekt trozäunen zur Biberabwehr, Fraßschutzvorrich- öffentlichen Hand bzw. des Gesetzgebers. 2011-2012 Salz- tungen an Wertgehölzen, Böschungssicherung, Wir müssen wieder lernen, natürliche Gege- burg, Dezember Durchlassfreihaltung, etc. sowie klare Regelun- benheiten, auch vermeintliche Unannehmlich- 2012 gen für Ansprüche auf Entschädigungszahlun- keiten, anzunehmen, uns aktiv mit den Wir- gen. Es können nicht immer schnelle Lösungen kungszusammenhängen auseinanderzusetzen geboten werden, aber auf lange Sicht zufrie- und unter Verzicht auf schnelle Lösungen, denstellende. Der dafür notwendige strategi- schrittweise in Richtung einer ökologisch intak- sche Plan muss von allen betroffenen Interes- ten, lebenswerten und gesunden Umwelt zu sensgruppen mitgetragen werden und kann nur gehen. unter maßgeblicher Einbeziehung der Grundei- Text: Mag. Gundi Habenicht | Wildbiologin | 5242 St. Johann am Walde | T +43/(0)664/158 00 81 | gundi.habenicht@inext.at Herbstausgabe | NATUR &LAND | 99. JG. – Heft 3-2013 39
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