Der Innovationsfonds: Stand der Dinge - März 2021
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Der Innovationsfonds Versorgungs- forschung (VSF): 75 Mio. € Fördervolumen 2016 bis 2019: 300 Mio. € p. a. Neue Versorgungsformen (NVF): 225 Mio. € Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 2 | März 2021
Der Innovationsfonds 5 7 Mio. Mio. € € 28 Mio. € Themen- spezifisch VSF* (40 Mio. €) Fördervolumen 2020 bis 2024: 200 Mio. € p. a. Themen- 32 Mio. € offen NVF* (160 Mio. €) Themen- spezifisch *Zzgl. ggf. Zusatzmittel aus nichtabgerufenen 128 Mio. € oder nicht verausgabten Mitteln Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 3 | März 2021
Der Innovationsausschuss als Beteiligte ohne Stimmrecht Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 4 | März 2021
Allgemeine Reflektion • Rahmenbedingungen und Prozesse des Innovationsfonds, der Geschäftsstelle und der Ausschüsse sind implementiert. • Mehrere Förderbekanntmachungen (insgesamt 33, aufgeteilt auf die Bereiche NVF und VSF) und Bewertungen für Versorgungsforschung und neue Versorgungsformen sind abgeschlossen. • Ausschreibungs-, Begutachtungs- und Förderprozesse sind implementiert (i.d.R. 6 Monate ab Eingang Antrag bis Entscheidung). • Förderbescheide für das Förderbudget 2016 bis 2021 sind ergangen, 461 Projekte befinden sich derzeit in der Förderung. • Durchschnittlicher Anteil der Verwaltungsausgaben vom Förderbudget für die Jahre 2016 bis 2019 = 2,14 % für Struktur und Verwaltung, Geschäftsstelle, DLR-Projektträger und Expertenbeirat. • Der Innovationsfonds ist bei den Akteuren im Gesundheitswesen etabliert. • Maßgebliche Impulse für die Weiterentwicklung der Versorgung von Versicherten und Patienten in der GKV konnten bereits durch die ersten zwei Förderjahre initiiert werden. • Patientinnen und Patienten profitieren schon jetzt von neuartigen Kooperationen und unzähligen Projekten mit neuen Versorgungsideen. • Erste Projekte des Bereichs Versorgungsforschung haben bereits ihre Projektlaufzeiten abgeschlossen. Erste Transferempfehlungen und Ergebnisberichte wurden bereits veröffentlicht. Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 5 | März 2021
Welche Themenschwerpunkte wurden gesetzt ?
Förderthemen im Bereich neuen Versorgungsformen (Auszug) Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Gebieten -prozessen Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen Telemedizin, Telematik, E-Health, elektronische Patientenakte Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle spezielle Patientengruppen: Versorgungsmodelle: • ältere Menschen • für spezifische Krankheiten und Krankheitsgruppen • Menschen mit psychischen Erkrankungen • für vulnerable Gruppen • pflegebedürftige Menschen • mit übergreifender messbarer Ergebnis- und • Kinder Jugendliche Prozessverantwortung • Menschen mit seltenen Erkrankungen Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen Krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen/Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 7 | März 2021
Förderthemen im Bereich der Versorgungsforschung (Auszug) Instrumente zur Messung von Lebensqualität Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Diffusion des medizinischen Fortschritts in die Regelversorgung Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung Verbesserung der Messung der Ergebnisqualität Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung: Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten: • Verbesserung der Patientensicherheit • Zusammenarbeit von ärztlichem nicht-ärztlichem • nachhaltige Qualitätsförderung Gesundheitspersonal • bedarfsgerechte Versorgung • Modelle zur Stärkung der Krankenpflege • Nutzbarkeit lernender Algorithmen • Behandlungsoptionen bei Resistenzen patientenorientierte Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Besondere Versorgungssituationen: chronische Erkrankungen /oder Arbeitsteilung der Schnittstellen und Integration ausländischer Multimorbidität; von geriatrischen Patienten; von Menschen mit anerkannter Pflegefachkräfte Behinderungen Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und oder Wirtschaftlichkeit der Digitale Versorgungsangebote GKV-Versorgung Ursachen, Umfang, Auswirkungen administrativer bürokratischer Evaluationen von Selektivverträgen Anforderungen Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung Evaluation von Richtlinien zur SAPV, ASV, Psychotherapie und Hautkrebsscreening Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 8 | März 2021
Neue Versorgungsformen
Förderung neuer Versorgungsformen • Der Innovationsfonds fördert insbesondere Projekte, die die sektorenübergreifende Versorgung verbessern und die ein Umsetzungspotenzial aufweisen, sowie solche, deren Ziel eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung ist. • Die Projekte müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden. • Der Innovationsfonds fördert keine Produktinnovationen. Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 10 | März 2021
Förderung neuer Versorgungsformen Die Förderung setzt voraus, dass eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung (Evaluation) erfolgt. Das Evaluationskonzept soll auf einer validen und gesicherten Datengrundlage beruhen, damit • die Ergebnisse des Projekts und • dessen Effekte für die Versorgung im Hinblick auf eine dauerhafte Übernahme in die Versorgung beurteilt werden können. Das Nähere zu Art, Umfang und Höhe der Förderungen ergibt sich aus den Förderbekanntmachungen. Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 11 | März 2021
Neue Versorgungsformen Anträge und geförderte Projekte der Förderbekanntmachung vom 12. Dezember 2019 Eingereichte Geförderte Anträge Projekte Themenspezifischer Teil • Altersmedizin - Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft 7 3 • Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den 5 1 Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen • Digitale Transformation: Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung 28 15 • Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung 5 2 Themenoffener Teil • Projekte, die nicht themenspezifisch adressiert werden 28 7 Gesamt 73 28 Fördervolumen in Mio. € 421,8 146,9 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 12 | März 2021
Zweistufiges Förderverfahren bei NVF § 92a Absatz 1 Satz 7 und 8 SGB V-neu „Die Förderung erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe wird die Konzeptentwicklung von Vorhaben zur Ausarbeitung qualifizierter Anträge für bis zu sechs Monate gefördert. In der zweiten Stufe wird die Durchführung von in der Regel nicht mehr als 20 dieser Vorhaben mit der jährlich verfügbaren Fördersumme […] gefördert.“ • Zeit zwischen Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung und Entscheidung des Innovationsausschusses: mind. 18 Monate (Schätzung) • Finanzierungsplan für Förderung der Konzeptentwicklung muss eingereicht und geprüft werden • zwei Begutachtungsrunden durch Expertenpool • professionelle Unterstützung durch Geschäftsstelle bei Konzeptentwicklung vorgesehen • Risiko der Beschränkung auf 20 Projekte: künftig fast ausschließlich großvolumige Förderprojekte - kleinere Projekte, insbesondere mit regionalem Bezug, bleiben auf der Strecke Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 13 | März 2021
Neue Versorgungsformen Eingereichte und ausgewählte Ideenskizzen zur Förderbekanntmachung vom 26. Juni 2020 Eingereichte Ausgewählte Ideenskizzen Ideenskizzen Themenspezifischer Teil 112 30 • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen 67 17 • Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen 10 2 Strukturanforderungen • Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des 10 3 Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen • Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden 15 5 • Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen 10 3 in der ambulanten Versorgung Themenoffener Teil • Projekte, die nicht themenspezifisch adressiert werden 24 3 Gesamt 136 33 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 14 | März 2021
Neue Versorgungsformen aktuelle Förderung im zweistufigen Verfahren • Im Rahmen der Förderbekanntmachung vom 26. Juni 2020 wurden 136 Ideenskizzen eingereicht. • Gemäß Entscheidung des Innovationsausschusses vom 4. Januar 2021 wurden 33 dieser Projekte zur Einreichung des Vollantrags aufgefordert. • Diejenigen Antragstellenden, die gefördert wurden, können bis zum 15. Juli 2021 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss. Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 15 | März 2021
Versorgungsforschung
Struktur innerhalb des Bereichs Versorgungsforschung bis 2019 Forschungsprojekte Themenspezifischer Teil zum Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der GKV Themenoffener Teil Evaluationsprojekte für Verträge nach den §§ 73c Versorgungsforschung und 140a SGB V (Fassung 22. Juli 2015) Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung und insbes. Evaluation von Richtlinien des G-BA Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 17 | März 2021
Struktur innerhalb des Bereichs Versorgungsforschung ab 2020 Themenspezifischer Teil Forschungsprojekte zum Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der GKV Themenoffener Teil Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in Versorgungsforschung der Versorgung besonderer Bedarf besteht Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung und insbes. Evaluation von Richtlinien des G- BA Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 18 | März 2021
Versorgungsforschung Anträge und geförderte Projekte der Förderbekanntmachung vom 12. Dezember 2019 Eingereichte Geförderte Anträge Projekte Themenspezifischer Teil 90 24 • Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen 23 6 Versorgungssettings • Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote 7 1 • Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote 20 5 • Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der 17 6 Versorgung • Versorgungsforschung zu Leitlinien 23 6 Themenoffener Teil • Projekte, die nicht themenspezifisch adressiert werden 96 9 Gesamt 186 33 Fördervolumen in Mio. € 247,6 37,3 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 19 | März 2021
Was wurde entschieden und wie sieht die Zukunft aus?
Wie erfahren die Antragsteller, ob sie gefördert werden? 1. Der Innovationausschuss hat darüber entschieden, welche Anträge unter welchen Voraussetzungen gefördert werden. 2. Die Antragsteller werden angeschrieben und darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen sie gefördert werden (Mittelkürzungen, Auflagen bei Kostendarstellungen, Meilensteinplanung) und müssen sich erklären, ob sie die Förderung annehmen. Förderung angenommen Förderung nicht angenommen Antragsteller erhalten Förderbescheid mit Auflagen. Antragsteller erhalten negativen Bescheid Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 21 | März 2021
Die ersten Jahre in Zahlen
Förderbekanntmachungen 2016 bis 2021 • 14 Förderbekanntmachungen innerhalb des Bereichs neue Versorgungsformen (jeweils 7 themenspezifische und 7 themenoffene Förderbekanntmachungen); • 19 Förderbekanntmachungen innerhalb des Bereichs Versorgungsforschung, davon • Versorgungsforschung (§ 92a Absatz 2 Satz 1 SGB V): jeweils 5 themenspezifische und 5 themenoffene Förderbekanntmachungen; • Wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung von bestehenden Selektivverträgen nach den §§ 73c und 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung (§ 92b Absatz 2 Satz 3 SGB V): 4 Förderbekanntmachungen; • Weitentwicklung und insbesondere Evaluation der Richtlinien des G-BA (§ 92b Absatz 2 Satz 5 SGB V): 4 Förderbekanntmachungen. • Förderbekanntmachung Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien (MedLL): 1 Förderbekanntmachung Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 23 | März 2021
Neue Versorgungsformen Förderbekanntmachungen: Gesamtübersicht Eingänge und Förderung Anzahl Beantragte Fördermittel Geförderte Fördermittel Förderbekanntmachung Beschlussdatum Anträge in Mio. € Projekte in Mio. € NVF 2016 vom 8. April 2016 120 868 20. Okt. 2016 29 210,7 NVF 2016 vom 11. Mai 2016 107 485 16. März 2017 26 111,6 NVF 2017 vom 20. Februar 2017 69 260 19. Okt. 2017 26 101,1 NVF 2018 vom 20. Oktober 2017 93 439,8 19. Okt. 2018 38 187,6 NVF 2019 vom 19. Oktober 2018 89 499,9 16. Okt. 2019 31 167,9 NVF 2020 vom 12. Dezember 2019 73 421,8 18. Dez. 2020 28 146,9 Gesamt 551 2.974,5 178 925,8 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 24 | März 2021
Neue Versorgungsformen Übersicht Förderung nach Themenfeldern Themenfelder Projekte Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten 5 Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit 4 Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health 21 Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen 13 Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen 4 Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung 4 Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz 9 Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen 6 Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle 9 Krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle 1 Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten/Krankheitsgruppen 15 Versorgungsmodelle für vulnerable Gruppen 4 Versorgungsmodelle mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung 2 Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen 7 Versorgungsformen zur Weiterentwicklung einer sektorenunabhängigen Versorgung 5 Innovative Modelle zur Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung 4 Telemedizinische Kooperationsnetzwerke von stationären und ambulanten Einrichtungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung 7 Themenoffen 58 Gesamt 178 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 25 | März 2021
Versorgungsforschung Förderbekanntmachungen: Gesamtübersicht Eingänge und Förderung Anzahl Beantragte Beschluss- Geförderte Fördermittel Förderbekanntmachung Anträge Fördermittel in Mio. € datum Projekte in Mio. € VSF, EVAS und SAPV 2016 vom 8. April 2016 161 168,5 24. Nov. 2016 62 70,5 VSF und EVAS 2017 vom 20. Februar 2017 164 247,4 2. Nov. 2017 54 69,4 VSF, EVAS und KFE 2018 vom 20. Oktober 205 303 16. Aug. 2018 55 70,0 2017 VSF und EVAS 2019 vom 19. Oktober 2018 197 293,8 15. Aug. 2019 59 67,8 ASV-RL und PT-RL vom 23. November 2018 VSF 2020 vom 12. Dezember 2019 186 247,6 9. Okt. 2020 33 37,3 Gesamt 913 1.260,3 263 315,0 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 26 | März 2021
Versorgungsforschung Übersicht Förderung nach Themenfeldern 1/2 Themenfelder Projekte Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, Qualitätsförderung, Verbesserung der Patientensicherheit 25 Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen 5 Zusammenarbeit von ärztlichem und nichtärztlichem Gesundheitspersonal, Stärkung der Krankenpflege 5 Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung 28 Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze 1 Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung 12 Versorgung von speziellen Patientengruppen 11 Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Diffusion des medizinischen Fortschritts in die Regelversorgung 2 Messung der Ergebnisqualität 3 Nutzbarkeit lernender Algorithmen 3 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 27 | März 2021
Versorgungsforschung Übersicht Förderung nach Themenfeldern 2/2 Themenfelder Projekte Behandlungsoptionen bei Resistenzen 3 Evaluation von Selektivverträgen 9 Evaluation von Richtlinien des G-BA 10 Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität 2 Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der Gesundheitsversorgung 3 Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Ebene der Patientin/des Patienten 2 Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populationsebene 6 Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten auf die Versorgung 6 Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings 6 Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote 1 Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote 5 Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung 6 Versorgungsforschung zu Leitlinien 6 Themenoffen 103 Gesamt 263 Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 28 | März 2021
Resümee • Die riesige Bandbreite der Projekte beweist das hohe Innovationspotenzial. • Die Zahl der Projektanträge belegt, dass bei den Leistungserbringern und Krankenkassen ein erhebliches Innovationspotenzial vorhanden und noch längst nicht ausgeschöpft ist. • Anhand der Evaluationen, die zwingend für jedes Projekt vorgesehen sind, wird systematisch erfasst und geprüft, ob die Ansätze funktionieren, ggf. in strukturell vergleichbare Regionen oder auch auf andere Patientengruppen übertragen und letztlich in die Regelversorgung aufgenommen werden können. • Die im Digitale-Versorgung-Gesetz vorgesehene Verlängerung des Innovationsfonds über die ursprünglich vorgesehenen vier Jahre hinaus bis zum 31. Dezember 2024 ist für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland insgesamt ein sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt. Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 29 | März 2021
Änderungen durch das „Digitale-Versorgung-Gesetz“
Zweistufiges Förderverfahren bei NVF § 92a Absatz 1 Satz 7 und 8 SGB V-neu „Die Förderung erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe wird die Konzeptentwicklung von Vorhaben zur Ausarbeitung qualifizierter Anträge für bis zu sechs Monate gefördert. In der zweiten Stufe wird die Durchführung von in der Regel nicht mehr als 20 dieser Vorhaben mit der jährlich verfügbaren Fördersumme […] gefördert.“ • Zeit zwischen Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung und Entscheidung des Innovationsausschusses: mind. 18 Monate (Schätzung) • Finanzierungsplan für Förderung der Konzeptentwicklung muss eingereicht und geprüft werden • zwei Begutachtungsrunden durch Expertenpool • professionelle Unterstützung durch Geschäftsstelle bei Konzeptentwicklung vorgesehen • Risiko der Beschränkung auf 20 Projekte: künftig fast ausschließlich großvolumige Förderprojekte - kleinere Projekte, insbesondere mit regionalem Bezug, bleiben auf der Strecke Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 31 | März 2021
Neue Versorgungsformen aktuelle Förderung im zweistufigen Verfahren • Im Rahmen der Förderbekanntmachung vom 26. Juni 2020 wurden 136 Ideenskizzen eingereicht. • Gemäß Entscheidung des Innovationsausschusses vom 4. Januar 2021 wurden 33 dieser Projekte zur Einreichung des Vollantrags aufgefordert. • Diejenigen Antragstellenden, die gefördert wurden, können bis zum 15. Juli 2021 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss. Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 32 | März 2021
Konsultationsverfahren • Der Entscheidung über die Förderschwerpunkte für 2020 war erstmalig ein Konsultationsverfahren vorangegangen. Grundlage hierfür ist der neu gefasste § 92b Absatz 2 SGB V. • Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, waren dabei aufgerufen, Vorschläge für Förderthemen und -kriterien einzubringen. • Mit dem Konsultationsverfahren soll sichergestellt werden, dass bei der Identifikation von Themen eine systematische Berücksichtigung von Erfahrungen von Institutionen und Experten erfolgt, die nicht dem Innovationsausschuss angehören. • Folgende Förderschwerpunkte wurden unter Einbeziehung der eingereichten Förderthemen z.B. in der themenspezifischen Förderbekanntmachung vom 26. Juni 2020 im Bereich der neuen Versorgungsformen festgelegt: − Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen − Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen − Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen − Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden − Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung • Ab dem Bewilligungsjahr 2020 werden außerdem die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung von neuen Versorgungsformen, Versorgungsforschung und Evaluation von Richtlinien des G-BA vom Innovationsausschuss nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens unter Einbeziehung externer Expertise festgelegt. (Die Schwerpunkte für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien legt das BMG fest.) Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 33 | März 2021
Expertenpool • Die neuen gesetzlichen Regelungen in § 92b Absatz 6 SGB V sehen vor, dass anstelle des bisherigen Expertenbeirats ein Expertenpool zu bilden ist. • Durch die Bekanntmachung vom 17. Februar 2020 wurde das Vorschlagsverfahren eingeleitet. Die Einreichung von Vorschlägen durch Akteure des Gesundheitswesens ist jederzeit möglich. Es werden laufend Mitglieder für den Expertenpool benannt. Der jeweilige Benennungszeitraum beträgt zwei Jahre. • Der ehrenamtlich tätige Expertenpool setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammen. • Der Expertenpool übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: - Durchführung von Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung - Abgabe von Empfehlungen zur Förderentscheidung • Bei der Bewertung der Projektanträge, welche auf die Förderbekanntmachungen vom 12. Dezember 2019 eingingen, bezog der Innovationsausschuss zum ersten Mal die Empfehlungen der Mitglieder des Expertenpools ein. Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 34 | März 2021
Überführung in die Regelversorgung
Überführung in die Regelversorgung - NVF Eingang des vollständigen Evaluationsberichts (inkl. aller Nachforderungen) : Beratung innerhalb von 3 Monaten (Regelung des DVG in Kraft getreten ab 1. Januar 2020) Empfehlung zur Überführung der Empfehlung zur Überführung Keine Empfehlung zur Überführung NVF insgesamt „wirksamer Teile“ in die Regelversorgung mit konkretem Vorschlag, wie Überführung erfolgen soll und welche Organisation der Selbstverwaltung / andere Einrichtung für Überführung „Ein Ermessen hinsichtlich der zuständig Aufnahme steht ihm [dem G-BA] daher nicht bezüglich des ob, sondern nur hinsichtlich des Wenn G-BA zuständig, muss dieser innerhalb von 12 Monaten nach Beschluss der Empfehlung die Regelungen zur Aufnahme in die Versorgung konkreten Weges der Überführung beschließen in die Versorgung zu.“ Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 36 | März 2021
Überführung in die Regelversorgung - VSF Eingang des vollständigen Ergebnisberichts (inkl. aller Nachforderungen) : Beratung innerhalb von 3 Monaten (Regelung des DVG in Kraft getreten ab 1. Januar 2020) Empfehlung zur Überführung in die Empfehlung zur Nutzbarmachung der Regelversorgung Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung mit konkretem Vorschlag, wie Überführung erfolgen soll und welche Organisation der Selbstverwaltung / andere Einrichtung für Überführung zuständig Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 37 | März 2021
Bislang beendete Projekte • Im Jahr 2020 sind die ersten Entscheidungen zur Überführung in die Regelversorgung durch den Innovationsausschuss getroffen worden. • Diese Projekte können über den Status „beendet“ auf der Homepage des Innovationsfonds gefiltert und der jeweilige Beschluss des Innovationsauschusses sowie der vom Projekt vorgelegte Ergebnisbericht und bei Projekten der neuen Versorgungsformen der Evaluationsbericht eingesehen werden: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/neue-versorgungsformen/ https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/versorgungsforschung/ Der Innovationsfonds: Stand der Dinge Seite 38 | März 2021
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