Regionalkonferenz September 2021 - Präsidien Bildungskommissionen und Schulverwaltungen - Dienststelle ...
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Agenda 1. Teilrevision Volksschulbildungsgesetz: Information 2. Entwicklung Kosten Volksschulbildung: Kantonsbeiträge 3. Möglicherweise Änderung Leitkriterium bzw. IQ für Sonderschulmassnahmen im Bereich kognitive Entwicklung: Information 4. Kurzmitteilungen 5. Varia / Anliegen / Fragen 6. Orientierungsrahmen - Schulqualität und Broschüre „Qualitätsmanagement der Volksschulen“ Zeitlicher Rahmen: 18.15 Apéro 2
1. Traktandum TEILREVISION VOLKSSCHULBILDUNGSGESETZ 3
Was wurde in die parlamentarische Beratung geschickt? > Neuberechnung der Kantonsbeiträge (Pro-Kopf-Beiträge) > Reduktion der Strukturmodelle der Sekundarschule von drei auf zwei > Einführung von KITAplus im ganzen Kanton > Flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit > Mitwirkung der Schulleitung bei der Praxisausbildung der PH-Studierenden > Flächendeckende Einführung der frühen Sprachförderung > Neue Berechnung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen 4
Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung: > Neuberechnung der Kantonsbeiträge (Pro-Kopf-Beiträge) > Reduktion der Strukturmodelle der Sekundarschule von drei auf zwei > Einführung von KITAplus im ganzen Kanton > Flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit > Mitwirkung der Schulleitung bei der Praxisausbildung der PH-Studierenden > Flächendeckende Einführung der frühen Sprachförderung > Neue Berechnung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen 5
Neuberechnung der Kantonsbeiträge (ab 1.1.2024) Quelle: Kantonsblatt, 15.5.2021 6
Neuberechnung Kantonsbeiträge: Standardkosten WAS ÄNDERT 7
Was ändert > Neue Berechnungsformel: > Kosten werden pro Klasse berechnet (10 Elemente). > Danach Berechnung der Kosten pro Lernende (auf Basis der kt. Ø- Klassengrösse pro Schulstufe) > Besoldungskosten: Basis «mittlerer «Lohn (Lohnstufe 14 von 27). > Einbezug der Gemeinden bei Festlegung der erstmaligen Standardkosten (Volksschuldelegation). > Deutlich weniger bürokratisch, bessere Planbarkeit (auch für Gemeinden). > Kostenentwicklungen werden jährlich berücksichtigt. > Gemeinsame Steuerung der Kostenentwicklung. > Zahlungen für Unterbestände entfallen. > Grössere Freiheit für Gemeinden. 8
Neuberechnung Kantonsbeiträge: Standardkosten WAS NICHT ÄNDERT 9
Was nicht ändert > Das Volumen der Betriebskosten bleibt insgesamt unverändert (kostenneutrale Umsetzung / aber auch kein Sparprogramm). > Es werden weiterhin Pauschalen pro Stufe ausbezahlt. > Besondere finanzielle Abgeltungen bleiben bestehen > DaZ-Beitrag pro fremdsprachige/r Lernende/r (Fr. 1’546.--) ca. 12 Mio. CHF > Beiträge für Schulhäuser mit einem hohen Anteil an fremdsprachigen Kindern/Jugendlichen 2.1 Mio CHF > DaZ-Lektionen im Rahmen von Aysl 10
Was nicht ändert > Sonderschulbereich nicht tangiert (ca. 100 Mio. CHF) > Integrative Sonderschulung (IS) > Separative Sonderschulung > SOS-Massnahmen in Regelschulen > Spitalschule > Fachdienste der DVS (Sonderschulabklärung, Fachstelle für Früherziehung und integrative Sonderschulung) 11
Was nicht ändert Optik «Summe der Gemeinden» (und nicht Einzelgemeinde) > Bereits heute werden Leistungen über den ganzen Kanton berechnet. Danach werden die «nicht zulässigen» Leistungen abgezogen. Aus dem resultierenden Betrag werden dann die Staatsbeiträge pro Lernende/-r errechnet («Pauschale»). Beispiele von Kostenbestandteilen der «Pauschale»: > gesamter gesetzlich zulässiger Personalaufwand (egal, ob die Schule einen jungen oder alten Lehrkörper hat). > Liegenschaftskosten (ca. 125 Mio. Franken) > Summe des «zulässigen» Verwaltungsaufwands (ca. 5.5 Mio. Franken) > Transportkosten (ca. 5 Mio. Franken) 12
Kostenbeteiligung schul- u. familienergänzende Tagesstrukturen > Der Kanton beteiligt sich weiterhin separat an der Finanzierung > Separate Betrachtung Basis Einzelgemeinde 13
Die anderen Änderungen (in Kraft ab 1.8.2022) > Oblig. Schulsozialarbeit (meist in den Gemeinden schon umgesetzt) > Mitwirkung der Schulleitung bei der Praxisausbildung der PH-Studierenden Ist-Situation: 2700 Studierende, ca. 900 Praxislehrpersonen > Flächendeckende Einführung der frühen Sprachförderung Ist-Situation: 16 Gemeinden haben bereits Angebot, Mitfinanzierung durch Kanton, Eltern leisten ebenfalls einen Beitrag (ca. 30 – 40% der Bruttokosten) > Einführung der KitaPlus: Kinder mit besonderen Bedürfnissen können in Kitas heilpädag. gefördert werden. Ist-Situation: 17 Gemeinden haben Angebot. Angebot kann falls Bedarf ausgeweitet werden. 14
2. Traktandum ENTWICKLUNG KOSTEN VOLKSSCHULBILDUNG: KANTONSBEITRÄGE 15
Betriebskosten R2020/R2019 Jahr 2020 Jahr 2019 Kostenzunahme Betriebskosten total vor Abzügen 661’287’270 628’000’215 33’287’055 5.3% Abzüge (§26 VBV) 5’059’019 7’343’041 Betriebskosten total nach Abzügen 656’228’251* 620’657’215 35’571’036 5.7% *Bestätigung durch LUSTAT noch ausstehend Alle Kosten in CHF und inkl. Schuldienste 16
Gründe für Kostenzunahme zum Vorjahr Kostenzunahme total: 35.6 Mio. CHF > Mengenwachstum (mehr Lernende): CHF 8.5 Mio. (erwartbar) > Zunahme Lohnkosten: CHF 8.3 Mio. (erwartbar) > Zunahme Kosten Schulliegenschaft: CHF 9.5 Mio. (bedingt erwartbar) > Weitere zum Vorjahr begründete Zunahmen: CHF 1.2 Mio (erwartbar) > Zunahme Umlagen allg. Verwaltung: CHF 4.9 Mio. (nicht erwartbar) > Unklar rund 3 Mio. (nicht erwartbar, z.T. Buchungsfehler in Vorjahren) 17
Hinweise und Hypothesen > Zunahmen der Umlagen in anrechenbare Bereiche der Volksschule von insgesamt 21.5 Mio. (trotz rund 9 Mio. mehr Umlagen aus Schulliegenschaften auf Kostenstellen/Kostenträger ausserhalb der Volksschule) > In Rechnung 2019 alleine im Bereich Volksschule rund 4 Mio. nicht vollständig umgelegter Kostenstellen > Höherer Aufwand der Schulliegenschaften als angenommen > Buchungsfehler (z.B. Beiträge von Gemeinden, je nach Verbuchung werden diese Kosten angerechnet oder nicht) > Allfällige Mehrkosten infolge Corona? > Bevorstehende Einführung der Standardkosten? 18
Pro Kopf-Beiträge (Budget 2022) Pro-Kopfbeitrag pro Lernende 2020 (Basis Rechnung 2020) Kindergarten: Fr. 6’510.-- Primar/Basisstufe: Fr. 7’544.-- Sekundarstufe: Fr. 10’133.-- 19
3. Traktandum ANPASSUNG LEITWERT IQ BEI KOGNITIVER BEEINTRÄCHTIGUNG
Problemstellung > Der internationale Richtwert bei der Diagnose/Abklärung von Intelligenzminderung liegt bei IQ 70. Im Kt. Luzern liegt dieser entgegen der Norm vieler Kantone bei IQ 75. Entsprechend werden mehr Kinder in die Integrierte Sonderschulung (IS) zugewiesen. > Dies ist aus «normativen» Gründen bedenklich (Abstempelung). An der eigentlichen (tieferen) intellektuellen Leistungsfähigkeit des Kindes (und dem entsprechenden Förderbedarf ändert sich aber nicht). > Frage: Soll das Luzerner Verfahren mit dem der anderen Kantonen harmonisiert werden? 21
Kantonsvergleich > Basel Stadt: IQ 70 (bei kumulativen Störungen 75) > Basel Land: IQ ist kein Kriterium, Gesamteinschätzung gemäss SAV > Bern: IQ 75 > Solothurn: Gesamtprofil ist entscheiden, im Präzedenzfall IQ 70 > Fribourg: IQ 70, Gesamtprofil > Zürich: Gesamtprofil (gemäss Dokument Indikationsbereiche) > Aargau: IQ ist nicht als Kriterium erwähnt, Gesamteinschätzung gemäss SAV > Schwyz: IQ 70, (bei kumulativen Störungen, d.h. plus 2 Behinderungen 75) > Uri: IQ ist kein massgebendes Kriterium > Nidwalden: Gesamteinschätzung gemäss SAV Auch im Kt. Luzern ist der IQ-Wert nicht einziges Kriterium, sondern eines der beiden Leitkriterien. Ein einziges Kriterium ist nie massgebend für eine Sonderschulzuweisung. Auch die DVS schaut das Gesamtprofil und die Einschätzung gemäss SAV an. Kriterien der DVS für eine Sonderschulzuweisung (lu.ch) 22
Mengengerüst > 40 Lernende haben einen IQ zwischen 70 und 75 und wären vom Systemwechsel betroffen. Bei diesen Lernenden liegen keine zusätzlichen Problematiken/Störungen vor (siehe Folie 3) > Die Lohnkosten für die individuelle Begleitung dieser Lernenden betragen ca. 1,5 Mio. CHF p.a. (Verfügte IS-Massnahmen) 23
Lösungsansatz > Künftig gilt diese Kategorie von SuS nicht als Sonderschüler/-innen, sondern sind Lernende mit einem «normalen» Förderbedarf. > Der Förderbedarf soll über die Ressourcen für die integrierte Förderung (IF) abgedeckt werden. > Die dadurch resultierenden «freien Mittel» sollen in den IF-Pool umgelegt werden. Begründung: Diese Lernende haben gleich wohl einen Förderbedarf und beanspruchen Ressourcen der Schule > Die Bemessung des IF-Pools ist in der Verordnung über die Förderangebote (SRL Nr. 406) geregelt: § 11, Abs. 1: 100 Stellenprozent auf 120 Kinder. > Resultat der Umlagerung der Ressourcen: Pro 120 Lernende stehen fortan 105 Stellenprozente (aktuell: 100%) zur Verfügung. 24
Vor- und Nachteile der neuen Regelung Vorteile: > Keine Stigmatisierung der Lernenden > Luzern hält sich an die internationalen Standards > Die Schulen haben mehr Freiheiten in der Allokation der IF-Ressourcen. Nachteile: > Der im Moment noch individuell verfügte Förderbedarf wird pauschal ausgeschüttet. > Allfällige Widerstände seitens LP-Gruppen od. Schulleitungen (wobei die Gründe des Widerstands nicht klar sind). 25
Umsetzungsschritte > Kurzvernehmlassung des VSL LU und LLV (September) > Info der Bildungskommissionen (September) > Falls Vorhaben gestützt wird: Anpassung der Verordnung SRL 406 (Herbst/Winter) > Inkrafttreten: SJ 22/23, wobei die Abklärungen i.S. kognitive Einschränkung bereits ab Herbst nach den neuen Leitkriterien zu erfolgen haben. 26
4. Traktandum «KURZINFORMATIONEN» 2020-1509
Schulentwicklung ab 2023 28
Stand der Arbeiten > Oktober 21 - Diskussion der Stossrichtungen mit Partnern > Winter 21 - Erarbeiten des Planungsberichtes > Juni 22 - Beratung im Regierungsrat > Herbst 22 - Beratung im Kantonsrat 29
Die 12 Stossrichtungen > Programme der frühen > WOST flexibilisieren Förderung ausbauen > Beurteilung überprüfen > Sprach- und MINT-Fächer > Schnittstellen pflegen stärken > Schulleitungen stärken > Heilpädagogische > Fachspezialisten in Schulen Kompetenzen in den Schulen aufbauen ausbauen > Spezifische > Förderung der Resilienz der Weiterbildungsangebote für Lernenden Schulen entwickeln > Alternative Lernorte fördern > Tagesstrukturen ausbauen
Tagesstrukturen 31
Ausgangslage > Bedarfsgerechte Angebote der Tagesstrukturen (TgS) an der Volksschule sind seit 2013 verbindlich. > Lernende und Eltern kennen und schätzen die TgS. > Nachfrage von TgS steigt. > Unterschiedliche Ausgestaltungen sind bereits vorhanden. > TgS-Angebote für die Sek. sollen anders gestaltet sein als jene für KG/PS. 32
Ausgangslage > Berufsauftrag für Leitende der TgS gibt es nicht > Schulleitung trägt oft die Gesamtverantwortung > für grössere TgS kann eine eigentliche Leitung eingesetzt werden 33
Absicht > Erstellung Berufsauftrag und Pensenvereinbarung Leitende Tagesstrukturen > in einem weiteren Schritt auch für Betreuende > analog Lehrpersonen > aufgeteilt in 4 Arbeitsfelder => Stellenbeschriebe und Pensenvereinbarungen können sich daraus ableiten 34
Vorgehen > Vernehmlassung zu Berufsauftrag mit grösseren Gemeinden gemacht > => viele Hinweise erhalten > zuerst benötigt es den Berufsauftrag, danach kann die Pensenvereinbarung erarbeitet werden > im SJ 2021/22 wird am Berufsauftrag weitergearbeitet > Ziel: Ende Schuljahr ein Produkt präsentieren 35
Fragen Weitere Infos: Dienststelle Volksschulbildung, Schulbetrieb I Thomas Güttinger Beauftragter Primarschule 041 228 67 01 thomas.guettinger@lu.ch Christian Wyss Abteilungsleiter Tel. 041 41 228 52 13 christian.wyss@lu.ch Bildungs- und Kulturdepartement Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse 10 6002 Luzern Telefon 041 228 68 68
Orientierungsrahmen –Schulqualität und Broschüre „Qualitätsmanagement der Volksschulen“ September 2021
Anpassung Orientierungsrahmen Schulqualität > Grundstruktur wurde soweit als möglich beibehalten > Qualitätsansprüche sind nach neuesten Forschungsergebnissen aktualisiert (z.B. Lehrplan 21) > Qualitätsansprüche u.a. für die Tagesstrukturen und Schuldienste sind integriert > Orientierungsrahmen Schulqualität ist an das neue EFQM- Modell 2020 angepasst Die drei Qualitätsdimensionen sind neu: > Ausrichtung: Führung und Management > Realisierung: Bildung und Erziehung > Ergebnisse: Ergebnisse und Wirkungen 38
Anpassung Broschüre «Qualitätsmanagement der Volksschulen» > Aufgrund von verschiedenen gesellschaftlichen sowie pädagogischen Entwicklungen wurde die Broschüre «Qualitätsmanagement der Volksschulen» auf ihre Aktualität hin überprüft und weiterentwickelt > Qualitätskonzept ist integriert 39
Zeitplan Kommunikation > SL sind via DVS-Newsletter und Regionalkonferenzen über die aktualisierten Broschüren informiert Ab Schuljahr 2021/22 > Die Broschüren «Orientierungsrahmen Schulqualität» und «Qualitätsmanagement der Volksschulen» sind im Einsatz 40
Webseite Die beiden Broschüren sind auf der DVS-Webseite unter «Qualitätsmanagement an Schulen» veröffentlicht. https://volksschulbildung.lu.ch/unterricht_organisation/uo_qm_sch ulen/Grundlagen 41
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bildungs- und Kulturdepartement Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse 10 6002 Luzern Telefon 041 228 68 68
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