Regionalkonferenz September 2021 - Präsidien Bildungskommissionen und Schulverwaltungen - Dienststelle ...

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Regionalkonferenz September 2021 - Präsidien Bildungskommissionen und Schulverwaltungen - Dienststelle ...
Regionalkonferenz
       September 2021
Präsidien Bildungskommissionen und
                 Schulverwaltungen
Regionalkonferenz September 2021 - Präsidien Bildungskommissionen und Schulverwaltungen - Dienststelle ...
Agenda

1.    Teilrevision Volksschulbildungsgesetz: Information
2.    Entwicklung Kosten Volksschulbildung: Kantonsbeiträge
3.    Möglicherweise Änderung Leitkriterium bzw. IQ für
      Sonderschulmassnahmen im Bereich kognitive Entwicklung:
      Information
4. Kurzmitteilungen
5. Varia / Anliegen / Fragen
6. Orientierungsrahmen - Schulqualität und
      Broschüre „Qualitätsmanagement der Volksschulen“
Zeitlicher Rahmen: 18.15 Apéro
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1. Traktandum
TEILREVISION
VOLKSSCHULBILDUNGSGESETZ

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Was wurde in die parlamentarische
Beratung geschickt?

> Neuberechnung der Kantonsbeiträge (Pro-Kopf-Beiträge)
> Reduktion der Strukturmodelle der Sekundarschule von drei
  auf zwei
> Einführung von KITAplus im ganzen Kanton
> Flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit
> Mitwirkung der Schulleitung bei der Praxisausbildung der
  PH-Studierenden
> Flächendeckende Einführung der frühen Sprachförderung
> Neue Berechnung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen

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Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung:

> Neuberechnung der Kantonsbeiträge (Pro-Kopf-Beiträge)
> Reduktion der Strukturmodelle der Sekundarschule von drei auf
  zwei
> Einführung von KITAplus im ganzen Kanton
> Flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit
> Mitwirkung der Schulleitung bei der Praxisausbildung der
  PH-Studierenden
> Flächendeckende Einführung der frühen Sprachförderung
> Neue Berechnung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen

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Neuberechnung der Kantonsbeiträge (ab 1.1.2024)

                                         Quelle:
                                         Kantonsblatt,
                                         15.5.2021

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Neuberechnung Kantonsbeiträge: Standardkosten

WAS ÄNDERT

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Was ändert
> Neue Berechnungsformel:
    > Kosten werden pro Klasse berechnet (10 Elemente).
    > Danach Berechnung der Kosten pro Lernende (auf Basis der kt. Ø-
      Klassengrösse pro Schulstufe)
    > Besoldungskosten: Basis «mittlerer «Lohn (Lohnstufe 14 von 27).
> Einbezug der Gemeinden bei Festlegung der erstmaligen
  Standardkosten (Volksschuldelegation).
> Deutlich weniger bürokratisch, bessere Planbarkeit (auch für
  Gemeinden).
> Kostenentwicklungen werden jährlich berücksichtigt.
> Gemeinsame Steuerung der Kostenentwicklung.
> Zahlungen für Unterbestände entfallen.
> Grössere Freiheit für Gemeinden.

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Neuberechnung Kantonsbeiträge: Standardkosten

WAS NICHT ÄNDERT

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Was nicht ändert

> Das Volumen der Betriebskosten bleibt insgesamt unverändert
  (kostenneutrale Umsetzung / aber auch kein Sparprogramm).

> Es werden weiterhin Pauschalen pro Stufe ausbezahlt.

> Besondere finanzielle Abgeltungen bleiben bestehen
     > DaZ-Beitrag pro fremdsprachige/r Lernende/r (Fr. 1’546.--) ca. 12 Mio. CHF
     > Beiträge für Schulhäuser mit einem hohen Anteil an fremdsprachigen
       Kindern/Jugendlichen  2.1 Mio CHF
     > DaZ-Lektionen im Rahmen von Aysl

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Was nicht ändert

> Sonderschulbereich nicht tangiert (ca. 100 Mio. CHF)
     >   Integrative Sonderschulung (IS)
     >   Separative Sonderschulung
     >   SOS-Massnahmen in Regelschulen
     >   Spitalschule
     >   Fachdienste der DVS (Sonderschulabklärung, Fachstelle für
         Früherziehung und integrative Sonderschulung)

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Was nicht ändert
Optik «Summe der Gemeinden» (und nicht Einzelgemeinde)
> Bereits heute werden Leistungen über den ganzen Kanton berechnet.
   Danach werden die «nicht zulässigen» Leistungen abgezogen. Aus
   dem resultierenden Betrag werden dann die Staatsbeiträge pro
   Lernende/-r errechnet («Pauschale»).
Beispiele von Kostenbestandteilen der «Pauschale»:
> gesamter gesetzlich zulässiger Personalaufwand (egal, ob die Schule
   einen jungen oder alten Lehrkörper hat).
> Liegenschaftskosten (ca. 125 Mio. Franken)
> Summe des «zulässigen» Verwaltungsaufwands (ca. 5.5 Mio.
   Franken)
> Transportkosten (ca. 5 Mio. Franken)

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Kostenbeteiligung
schul- u. familienergänzende Tagesstrukturen

> Der Kanton beteiligt sich weiterhin separat an der
  Finanzierung
> Separate Betrachtung  Basis Einzelgemeinde

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Die anderen Änderungen (in Kraft ab 1.8.2022)

> Oblig. Schulsozialarbeit (meist in den Gemeinden schon
  umgesetzt)
> Mitwirkung der Schulleitung bei der Praxisausbildung der
  PH-Studierenden  Ist-Situation: 2700 Studierende, ca. 900
   Praxislehrpersonen
> Flächendeckende Einführung der frühen Sprachförderung 
   Ist-Situation: 16 Gemeinden haben bereits Angebot, Mitfinanzierung durch
   Kanton, Eltern leisten ebenfalls einen Beitrag (ca. 30 – 40% der Bruttokosten)
> Einführung der KitaPlus: Kinder mit besonderen Bedürfnissen
  können in Kitas heilpädag. gefördert werden. Ist-Situation: 17
   Gemeinden haben Angebot. Angebot kann falls Bedarf ausgeweitet
   werden.

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2. Traktandum
ENTWICKLUNG KOSTEN
VOLKSSCHULBILDUNG: KANTONSBEITRÄGE

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Betriebskosten R2020/R2019

                                               Jahr 2020            Jahr 2019           Kostenzunahme

 Betriebskosten total vor Abzügen               661’287’270        628’000’215          33’287’055   5.3%

 Abzüge (§26 VBV)                                  5’059’019           7’343’041

 Betriebskosten total nach Abzügen            656’228’251*         620’657’215          35’571’036 5.7%
                                            *Bestätigung durch LUSTAT noch ausstehend
Alle Kosten in CHF und inkl. Schuldienste

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Gründe für Kostenzunahme zum Vorjahr

Kostenzunahme total: 35.6 Mio. CHF
> Mengenwachstum (mehr Lernende): CHF 8.5 Mio. (erwartbar)
> Zunahme Lohnkosten: CHF 8.3 Mio. (erwartbar)
> Zunahme Kosten Schulliegenschaft: CHF 9.5 Mio. (bedingt erwartbar)
> Weitere zum Vorjahr begründete Zunahmen: CHF 1.2 Mio (erwartbar)
> Zunahme Umlagen allg. Verwaltung: CHF 4.9 Mio. (nicht erwartbar)

> Unklar rund 3 Mio. (nicht erwartbar, z.T. Buchungsfehler in Vorjahren)

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Hinweise und Hypothesen
> Zunahmen der Umlagen in anrechenbare Bereiche der
  Volksschule von insgesamt 21.5 Mio. (trotz rund 9 Mio. mehr Umlagen aus
   Schulliegenschaften auf Kostenstellen/Kostenträger ausserhalb der Volksschule)

> In Rechnung 2019 alleine im Bereich Volksschule rund 4 Mio. nicht
  vollständig umgelegter Kostenstellen
> Höherer Aufwand der Schulliegenschaften als angenommen
> Buchungsfehler (z.B. Beiträge von Gemeinden, je nach Verbuchung werden
   diese Kosten angerechnet oder nicht)
> Allfällige Mehrkosten infolge Corona?
> Bevorstehende Einführung der Standardkosten?

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Pro Kopf-Beiträge (Budget 2022)

Pro-Kopfbeitrag pro Lernende 2020
(Basis Rechnung 2020)

Kindergarten:             Fr. 6’510.--
Primar/Basisstufe:        Fr. 7’544.--
Sekundarstufe:            Fr. 10’133.--

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3. Traktandum
ANPASSUNG LEITWERT IQ BEI KOGNITIVER
BEEINTRÄCHTIGUNG
Problemstellung

 > Der internationale Richtwert bei der Diagnose/Abklärung von
   Intelligenzminderung liegt bei IQ 70. Im Kt. Luzern liegt dieser
   entgegen der Norm vieler Kantone bei IQ 75. Entsprechend
   werden mehr Kinder in die Integrierte Sonderschulung (IS)
   zugewiesen.
 > Dies ist aus «normativen» Gründen bedenklich
   (Abstempelung). An der eigentlichen (tieferen) intellektuellen
   Leistungsfähigkeit des Kindes (und dem entsprechenden
   Förderbedarf ändert sich aber nicht).
 > Frage: Soll das Luzerner Verfahren mit dem der anderen
   Kantonen harmonisiert werden?

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Kantonsvergleich
> Basel Stadt:           IQ 70 (bei kumulativen Störungen 75)
> Basel Land:            IQ ist kein Kriterium, Gesamteinschätzung gemäss SAV
> Bern:                  IQ 75
> Solothurn:             Gesamtprofil ist entscheiden, im Präzedenzfall IQ 70
> Fribourg:              IQ 70, Gesamtprofil
> Zürich:                Gesamtprofil (gemäss Dokument Indikationsbereiche)
> Aargau:                IQ ist nicht als Kriterium erwähnt, Gesamteinschätzung gemäss SAV
> Schwyz:                IQ 70, (bei kumulativen Störungen, d.h. plus 2 Behinderungen 75)
> Uri:                   IQ ist kein massgebendes Kriterium
> Nidwalden:             Gesamteinschätzung gemäss SAV
Auch im Kt. Luzern ist der IQ-Wert nicht einziges Kriterium, sondern eines der beiden
Leitkriterien. Ein einziges Kriterium ist nie massgebend für eine Sonderschulzuweisung. Auch
die DVS schaut das Gesamtprofil und die Einschätzung gemäss SAV an.
Kriterien der DVS für eine Sonderschulzuweisung (lu.ch)

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Mengengerüst

> 40 Lernende haben einen IQ zwischen 70 und 75 und wären
  vom Systemwechsel betroffen. Bei diesen Lernenden liegen
  keine zusätzlichen Problematiken/Störungen vor (siehe Folie 3)
> Die Lohnkosten für die individuelle Begleitung dieser Lernenden
  betragen ca. 1,5 Mio. CHF p.a. (Verfügte IS-Massnahmen)

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Lösungsansatz
 > Künftig gilt diese Kategorie von SuS nicht als Sonderschüler/-innen,
   sondern sind Lernende mit einem «normalen» Förderbedarf.
 > Der Förderbedarf soll über die Ressourcen für die integrierte
   Förderung (IF) abgedeckt werden.
 > Die dadurch resultierenden «freien Mittel» sollen in den IF-Pool
   umgelegt werden. Begründung: Diese Lernende haben gleich wohl
   einen Förderbedarf und beanspruchen Ressourcen der Schule
 > Die Bemessung des IF-Pools ist in der Verordnung über die
   Förderangebote (SRL Nr. 406) geregelt: § 11, Abs. 1: 100
   Stellenprozent auf 120 Kinder.
 > Resultat der Umlagerung der Ressourcen: Pro 120 Lernende
   stehen fortan 105 Stellenprozente (aktuell: 100%) zur Verfügung.

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Vor- und Nachteile der neuen Regelung
Vorteile:
> Keine Stigmatisierung der Lernenden
> Luzern hält sich an die internationalen Standards
> Die Schulen haben mehr Freiheiten in der Allokation der IF-Ressourcen.

Nachteile:
> Der im Moment noch individuell verfügte Förderbedarf wird pauschal
  ausgeschüttet.
> Allfällige Widerstände seitens LP-Gruppen od. Schulleitungen (wobei die
  Gründe des Widerstands nicht klar sind).

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Umsetzungsschritte

 > Kurzvernehmlassung des VSL LU und LLV (September)
 > Info der Bildungskommissionen (September)
 > Falls Vorhaben gestützt wird: Anpassung der Verordnung SRL
   406 (Herbst/Winter)
 > Inkrafttreten: SJ 22/23, wobei die Abklärungen i.S. kognitive
   Einschränkung bereits ab Herbst nach den neuen Leitkriterien
   zu erfolgen haben.

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4. Traktandum
«KURZINFORMATIONEN»

2020-1509
Schulentwicklung ab 2023

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Stand der Arbeiten

                     > Oktober 21 - Diskussion der
                       Stossrichtungen mit Partnern
                     > Winter 21 - Erarbeiten des
                       Planungsberichtes
                     > Juni 22 - Beratung im
                       Regierungsrat
                     > Herbst 22 - Beratung im
                       Kantonsrat

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Die 12 Stossrichtungen
 > Programme der frühen           > WOST flexibilisieren
   Förderung ausbauen             > Beurteilung überprüfen
 > Sprach- und MINT-Fächer        > Schnittstellen pflegen
   stärken                        > Schulleitungen stärken
 > Heilpädagogische               > Fachspezialisten in Schulen
   Kompetenzen in den Schulen       aufbauen
   ausbauen
                                  > Spezifische
 > Förderung der Resilienz der      Weiterbildungsangebote für
   Lernenden                        Schulen entwickeln
 > Alternative Lernorte fördern
 > Tagesstrukturen ausbauen
Tagesstrukturen

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Ausgangslage

> Bedarfsgerechte Angebote der Tagesstrukturen (TgS) an
  der Volksschule sind seit 2013 verbindlich.
> Lernende und Eltern kennen und schätzen die TgS.
> Nachfrage von TgS steigt.
> Unterschiedliche Ausgestaltungen sind bereits
  vorhanden.
> TgS-Angebote für die Sek. sollen anders gestaltet sein
  als jene für KG/PS.

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Ausgangslage

> Berufsauftrag für Leitende der TgS gibt es nicht
> Schulleitung trägt oft die Gesamtverantwortung
     > für grössere TgS kann eine eigentliche Leitung eingesetzt
       werden

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Absicht

> Erstellung Berufsauftrag und Pensenvereinbarung
  Leitende Tagesstrukturen
     > in einem weiteren Schritt auch für Betreuende
> analog Lehrpersonen
> aufgeteilt in 4 Arbeitsfelder => Stellenbeschriebe und
  Pensenvereinbarungen können sich daraus ableiten

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Vorgehen

> Vernehmlassung zu Berufsauftrag mit grösseren
  Gemeinden gemacht
     > => viele Hinweise erhalten
> zuerst benötigt es den Berufsauftrag, danach kann die
  Pensenvereinbarung erarbeitet werden
> im SJ 2021/22 wird am Berufsauftrag weitergearbeitet
     > Ziel: Ende Schuljahr ein Produkt präsentieren

35
Fragen
                                  Weitere Infos:

                                  Dienststelle Volksschulbildung, Schulbetrieb I

                                  Thomas Güttinger
                                  Beauftragter Primarschule
                                  041 228 67 01
                                  thomas.guettinger@lu.ch

                                  Christian Wyss
                                  Abteilungsleiter
                                  Tel. 041 41 228 52 13
                                  christian.wyss@lu.ch

Bildungs- und Kulturdepartement
Dienststelle Volksschulbildung
Kellerstrasse 10
6002 Luzern

Telefon 041 228 68 68
Orientierungsrahmen –Schulqualität und
Broschüre „Qualitätsmanagement der
Volksschulen“

September 2021
Anpassung Orientierungsrahmen Schulqualität

> Grundstruktur wurde soweit als möglich beibehalten
> Qualitätsansprüche sind nach neuesten
  Forschungsergebnissen aktualisiert (z.B. Lehrplan 21)
> Qualitätsansprüche u.a. für die Tagesstrukturen und
  Schuldienste sind integriert
> Orientierungsrahmen Schulqualität ist an das neue EFQM-
  Modell 2020 angepasst
       Die drei Qualitätsdimensionen sind neu:
       > Ausrichtung: Führung und Management
       > Realisierung: Bildung und Erziehung
       > Ergebnisse: Ergebnisse und Wirkungen

38
Anpassung Broschüre
«Qualitätsmanagement der Volksschulen»

> Aufgrund von verschiedenen gesellschaftlichen sowie
  pädagogischen Entwicklungen wurde die Broschüre
  «Qualitätsmanagement der Volksschulen» auf ihre Aktualität
  hin überprüft und weiterentwickelt
> Qualitätskonzept ist integriert

39
Zeitplan

Kommunikation
> SL sind via DVS-Newsletter und Regionalkonferenzen über die
  aktualisierten Broschüren informiert

Ab Schuljahr 2021/22
> Die Broschüren «Orientierungsrahmen Schulqualität» und
  «Qualitätsmanagement der Volksschulen» sind im Einsatz

40
Webseite

Die beiden Broschüren sind auf der DVS-Webseite unter
«Qualitätsmanagement an Schulen» veröffentlicht.

https://volksschulbildung.lu.ch/unterricht_organisation/uo_qm_sch
ulen/Grundlagen

41
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bildungs- und Kulturdepartement
Dienststelle Volksschulbildung
Kellerstrasse 10
6002 Luzern

Telefon 041 228 68 68
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