DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
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DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen Lahn-Dill- Kreis LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Ein Verband mit sozialer und kommunaler Verantwortung für kranke und behinderte Menschen in Hessen
02 IMPRESSUM Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen Ständeplatz 6 - 10 34117 Kassel Tel. 0561 1004 - 0 Text Stabsstelle Controlling Fotos www.fotolia.com www.shutterstock.com Rolf K. Wegst; Michael Bause; LWV-Pressestelle; Frühförderung Johannes-Vatter-Schule, Friedberg; Uwe Zucchi Zeichnungen: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Gestaltung Stabsstelle 070 Druck Druckerei des LWV Hessen Stand März 2021 Internet www.lwv-hessen.de
03 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen finanziert Unterstützungsleistungen in allen Lebensbereichen behin- derter Menschen. Das kann beim Wohnen, bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens, in der Freizeit oder im Bereich Arbeit und Beschäftigung erforderlich sein. Bei der Unterstützung stehen die Ziele, die der behinderte Mensch für sich erreichen will, an erster Stelle. Dies verbindet uns mit unseren Partnern. Gemeinsam wollen wir Menschen mit Behinderung stärken, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Selbstbestimmt und eigenverantwortlich—so sieht es die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen vor.
04 SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, das Jahr 2020 hat uns mit einer gänzlich neuen Herausforderung konfrontiert, mit der niemand rechnen konnte. Die Einschränkungen infolge der Corona- Pandemie waren und sind für alle Lebensbereiche bestimmend und die Folgen für unser soziales Zusammenleben und die weitere wirtschaftliche Entwick- lung sind nicht absehbar. Diese Ausnahmesituation hat es erforderlich gemacht, andere Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit zu etab- lieren. Telefon- und Videokonferenzen und Treffen in virtuellen Räumen sind mittlerweile eingeübte Praxis. Dies hat es uns ermöglicht, trotz Kontakt- beschränkungen und Distanzgebot miteinander in Verbindung zu bleiben. Diese Form der Kommunikation hat aber auch deutlich gemacht, dass etliche Foto: Uwe Zucchi Facetten der zwischenmenschlichen Kommunikation auf der Strecke bleiben und uns elementare Wahrnehmungen fehlen. Dies stellt insbesondere auch für die Menschen mit Behinderung sowie für die Menschen, die ihre Unter- stützung gewährleisten, ein Problem und eine zusätzliche Belastung dar. Der LWV hat zu Beginn der Pandemie die Entscheidung getroffen, die Leistun- gen der Eingliederungshilfe an die Leistungserbringer trotz der Pandemie- Auflagen, die den Betrieb in den Einrichtungen und Diensten teilweise einge- schränkt oder verändert haben, ungekürzt weiter zu bezahlen. Ziel war und ist es, die Leistungsanbieter in die Lage zu versetzen, den Leistungsberechtigten weiterhin die für sie notwenige Unterstützung – ggf. in angepasster Form – zukommen zu lassen und den Erhalt der Unterstützungsstrukturen sicherzu- stellen. Dieses Vorgehen war daran geknüpft, dass sich die Einrichtungen und Dienste gegenseitig aushelfen und unterstützen. Da sich die Ausnahmesituation mittlerweile schon viele Monate hinzieht, wurden für 2021 neue Regelungen festgelegt. Eine Finanzierung erfolgt nur noch, wenn schriftlich dokumentiert der Nachweis vorliegt, dass die Leistun- gen erbracht wurden. Wenn glaubhaft Mehraufwand nachgewiesen werden kann, werden bilateral Ausgleichszahlungen befristet bewilligt. Die zunehmende Digitalisierung im LWV hat uns in die Lage versetzt, die interne Arbeit an der Organisationsentwicklung des Leistungsbereiches nahe- zu uneingeschränkt fortsetzen zu können. Mittlerweile stehen die Eckpunkte für die künftige Aufbauorganisation des Bereiches Eingliederungshilfe und Sozialhilfe fest. Durch die neue Struktur wird der Rahmen geschaffen, dass sowohl hessenweit einheitliche Standards und Vorgehensweisen im Kern- prozess als auch eine regionale Ausrichtung der Leistungsgewährung geför- dert werden. Alles in allem bin ich froh, dass wir gemeinsam pragmatische Wege gefunden haben, mit dieser Ausnahmesituation umzugehen. Mein Dank gilt insbesonde- re all denen, die die Unterstützung von behinderten und pflegebedürftigen Menschen trotz aller Belastungen aufrechterhalten.
VORWORT 05 In 2021 wird die Verbandsumlage um rd. 61 Mio. € auf dann insgesamt 1,44 Mrd. € ansteigen. Diese Entwicklung ist maßgeblich darauf zurückzufüh- ren, dass die Zahl der Menschen aus den kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen, welche aufgrund ihrer Behinderung Leistungen durch den LWV Hessen in Anspruch nehmen, weiter steigt. Wie in den vergangenen Jahren geben wir Ihnen mit dieser Broschüre einen Überblick über die Arbeit des LWV sowie über die Entwicklungen, die sich speziell in Ihrer Region ergeben haben. Gerade in schwierigen Zeiten ist eine enge Zusammenarbeit und intensive Kommunikation besonders wichtig. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir gemeinsam auch weiterhin gute Lösungen für die immer wieder neuen Her- ausforderungen finden. Susanne Selbert Landesdirektorin
06 VORWORT 04 - 05 01 DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Die Aufgaben im Überblick Die Organe des LWV HESSEN Verwaltungsaufbau 08 - 11 08 09 10 Personal 11 02 VITOS GMBH (HOLDING) Der Vitos Konzern in Zahlen 12 - 13 13 03 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021) Aufwendungen und Erträge Entwicklung der Verbandsumlage zur Eingliederungshilfe/Sozialhilfe seit 2015 14 - 16 14 15 Gesamtübersicht Verbandsumlage 16 Finanzzuweisungen nach § 35 FAG 16 04 DIE AUFGABEN … EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE Zuständigkeitsveränderungen zum 01.01.2020 17 - 26 17 17 Aufwendungen Eingliederungshilfe/Sozialhilfe (Haushalt 2021) 18 Zeitreihe Fallzahlen und Anzahl Leistungsberechtigte 19 Gründe für die kontinuierliche Zunahme von Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe 19 Leistungsberechtigte nach Zielgruppen 20 Altersstruktur 21 Ambulant vor Stationär 22 - 24 Ambulante Wohnquote (nach Herkunft Leistungsberechtigter) 25 Der LWV Hessen im bundesweiten Vergleich 26
INHALTSVERZEICHNIS 7 05 SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE 27 06 INTEGRATIONSAMT - Behinderte Menschen im Beruf Unser Ziel Finanzrahmen Erhebung der Ausgleichsabgabe 2020 28 - 32 28 28 29 - 30 Entwicklung der Ausgleichsabgabe 30 Aktivitäten des Integrationsamtes in der Region 31 - 32 07 SCHULEN Schulträger Träger von interdisziplinären Frühberatungsstellen Mediothek des LWV Hessen 33 - 34 33 33 33 Finanzrahmen 34 Gesamtübersicht der Schülerzahlen 34 LAHN-DILL-KREIS 35 08 REGIONALDATEN Vorläufige Finanzaufwendungen 2020 - Eingliederungshilfe/Sozialhilfe - Entwicklung der Leistungsberechtigten 36 - 39 36 37 Leistungsberechtigte aus dem Landkreis nach Gemeinden 2020 37 Platzangebote 38 Leistungserbringer 38 Schülerzahlen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt 39 09 UMSETZUNG BTHG 40 - 43 10 AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 44 - 46
08 01 DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND (LWV) … Wiesbaden Kassel Darmstadt ist ein landesweiter Kommunalverband höherer Ordnung, getragen von den Landkreisen und kreisfreien Städten, hat seinen Hauptsitz in Kassel und zwei Regionalverwaltungen in Darmstadt und Wiesbaden, ist direkter Arbeitgeber von rd. 1.720 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen, Schulen, Stiftungsforsten DIE AUFGABEN IM ÜBERBLICK … EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE SCHULTRÄGER Der LWV Hessen unterstützt behinderte und kranke Der LWV ist Träger von 15 Förderschulen mit den Menschen durch individuelle, bedarfsgerechte Förderschwerpunkten Sehen und Hören, emotionale Leistungen - beim Betreuten Wohnen sowie in voll- und soziale sowie geistige Entwicklung und kranke und teilstationären Einrichtungen. Schülerinnen und Schüler und insgesamt 7 interdiszi- plinären Frühberatungsstellen mit den Schwerpunk- SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE ten Hören oder Sehen. Der LWV betreut als überörtlicher Träger der Kriegs- opferfürsorge die in Hessen lebenden Kriegs- und Zivildienstbeschädigten sowie deren Familienmit- VITOS GMBH glieder und Hinterbliebene, Gewaltopfer und Impf- Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH. geschädigte. Vitos ist in Hessen der größter Anbieter für die Be- handlung psychisch kranker Menschen und betreibt INTEGRATIONSAMT Einrichtungen für Menschen mit geistiger bzw. Der LWV ist Partner für schwerbehinderte Menschen seelischer Behinderung, für psychiatrische Reha, im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistun- Jugendhilfe sowie Fachkliniken für Neurologie und gen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwer- Orthopädie. behinderter Menschen am Arbeitsleben.
09 DIE ORGANE DES LWV HESSEN 21 Kreistage bzw. 5 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte Landesdirektorin Susanne Selbert wählen Verbandsversammlung (VV) Erster Beigeordneter wählt - 75 Abgeordnete - Dr. Andreas Jürgens wählen … in der konstituierenden Sitzung für die Beigeordneter Dauer der jeweiligen Wahlperiode Dieter Schütz Präsidium: Präsident und Vizepräsidenten/innen Ausschüsse der VV: Verwaltungsausschuss (VA) bestehend aus: Hauptausschuss 3 hauptamtlichen Mitgliedern Haushalts- und Finanzausschuss Landesdirektor/in Personal- und Organisationsausschuss Erste/r Beigeordnete/r) Satzungs- und Rechtsausschuss Beigeordnete/r Ausschuss für Bau, Schulen und Forsten 14 ehrenamtlichen Mitgliedern Revisionsausschuss Ausschuss für Soziales und Jugendhilfe Beteiligungsausschuss Wahlvorbereitungsausschuss
11 PERSONAL Der Landeswohlfahrtsverband Hessen beschäftigte Von den 70 Nachwuchskräften werden 39 in der zum Stand 31.12.2020 insgesamt 1.756 Mitarbeite- Hauptverwaltung Kassel, 15 in der Regionalverwal- rinnen und Mitarbeiter. Die Beschäftigten verteilen tung Darmstadt und 16 in Wiesbaden ausgebildet. sich wie folgt auf die Verwaltungsstandorte, die Neben drei verschiedenen Ausbildungsgängen bietet Schulen, die Stiftungsforsten und die Vitos GmbH: der LWV auch Bachelor-Studiengänge an. Der LWV hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Beschäfti- gung schwerbehinderter Menschen eine Vorreiter- rolle einzunehmen. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die beim LWV arbeiten, übersteigt seit Jahren die gesetzlichen Anforderungen von fünf Prozent. Die Beschäftigungsquote für das Kalenderjahr 2020 beläuft sich auf 15,38 %. Insbesondere jungen schwerbehinderten Menschen möchte der LWV die Möglichkeit einer Ausbildung und ein anschließendes reguläres Arbeitsverhältnis bieten. So sind unter den aktuell 70 Nachwuchskräf- ten acht schwerbehinderte oder ihnen gleichgestell- te junge Menschen. Zwei von Ihnen werden voraus- sichtlich dieses Jahr ihre Ausbildung beenden und danach in ein festes Beschäftigungsverhältnis über- nommen.
12 02 VITOS GMBH (HOLDING) Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, einer strategischen Managementholding von zwölf gemeinnützigen Unternehmen. Vitos gehört zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland. Diagnostik und Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen in psychiatrischen, psychosomatischen und forensisch-psychiatrischen Kliniken ist die Kernaufgabe. In Hessen ist das Unternehmen größ- ter Anbieter für die ambulante, teil- und vollstatio- näre Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen. Außerdem betreibt das Unternehmen zwei Fachkliniken für Neurologie und Orthopädie. Die Jugend- und Behindertenhilfeangebote erbringt die Gesellschaft Vitos Teilhabe. Kliniken für forensische Psychiatrie Sitz der Unternehmenszentrale ist Kassel. (gesamter Maßregelvollzug Hessen) Psychiatrische Rehabilitation 1. Januar 2008 Gründung Orthopädische Klinik 1 Holding, 16 gemeinnützige Tochtergesellschaf- ten + Vitos Service GmbH Klinik für Neurologie Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie Begleitende psychiatrische Dienste Kliniken für Psychosomatik Behindertenhilfe Kinder- und Jugendkliniken für psychische Jugendhilfe Gesundheit
13 DER VITOS KONZERN IN ZAHLEN
14 03 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021) AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Die Aufgaben des LWV Hessen werden in erster Linie von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert. Über die sogenannte Verbandsumlage tragen sie die Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen. Aus der Verbandsumlage erhält der LWV in diesem Jahr 1,439 Mrd. €. Weitere Einnahmen des LWV kommen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, der Ausgleichsabgabe hessischer Unternehmer und der Kriegsopferfürsorge. Einen Teil seiner Ausgaben für die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe bekommt der LWV erstattet, etwa von der Pflegeversicherung. Der Haushalt 2021 hat ein Volumen von 1,987 Mrd. €. Der größte Teil (1,627 Mrd. €) fließt in die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe. Ähnlich wie in den Jahren zuvor sind Fallzahl- steigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe/ Sozialhilfe und insbesondere Vergütungssteigerungen (rd. 18,2 Mio. €) bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe die maßgeblichen Indikatoren, welche zu einem Anstieg der Aufwendungen beim LWV Hessen führen. ÜBERSICHT DER VERÄNDERUNGEN ZWISCHEN HAUSHALT 2020 UND HAUSHALT 2021 Aufwendungen Erträge Bereich Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt 2020 2021 2020 2021 Euro Euro Euro Euro Eingliederungshilfe/Sozialhilfe 1.534.774.780 1.627.193.573 93.354.918 99.972.986 Kriegsopferfürsorge 24.395.649 26.345.324 22.250.479 24.242.923 Integrationsamt - Behinderte 69.348.239 67.462.131 69.348.239 67.462.131 Menschen im Beruf Überregionale Schulen, Internate, 38.716.104 43.594.549 17.296.334 16.380.655 Frühförderstellen Personalaufwendungen/-erträge der Zentralverwaltungen, Vitos und 88.130.063 93.923.269 3.090.727 3.326.300 ehemalige Einrichtungen Personenbezogene Rückstellungen 14.243.780 11.328.890 1.076.100 1.792.700 (ohne Schulen etc.) Aufwendungen für Sach- und 22.495.051 22.877.730 0 0 Dienstleistungen (ohne Schulen) Sozialversicherung Behinderter 86.050.000 88.250.000 86.050.000 88.250.000 (Bundesanteil) FAG-Zuweisung 0 0 150.000.000 155.000.000 Sonstiger Haushaltsbereich 1.404.120 1.272.598 2.839.673 3.291.656 Abschreibungen/Sonderposten 4.853.871 4.766.953 4.250.930 4.180.921 (ohne SGB XII, InA, KOF, Schulen etc.) Zwischensumme 1.884.411.657 1.987.015.017 449.557.400 463.900.272 Ausgleich Fehlbedarf 56.900.000 83.852.000 (§ 8 Haushaltssatzung) Entnahme Stiftungsvermögen bzw. Nachlässe 314.254 0 Gesamt 1.884.411.657 1.987.015.017 506.771.654 547.752.272 Verbandsumlage 1.377.640.003 1.439.262.745 Veränderung Verbandsumlage gegenüber Haushalt 2020 61.622.742
15 Die Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist im § 14 des Gesetzes über den Landeswohl- fahrtsverband Hessen geregelt. Neben den eigenen Einnahmen wie z. B. Leistungen der Pflegekassen sowie den Finanzzuweisungen des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhebt der LWV zum Ausgleich seines Haushaltes eine Verbandsumlage. Diese, welche Landkreise und kreisfreie Städte gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen müssen, ist die Hauptsäule (rd. 72 % der Einnahmen des Haushaltes 2021) der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes. Die Entwicklung der Verbandsumlage ist dabei maßgeblich von der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe geprägt, wie dem nachstehenden Schaubild zu entnehmen ist. ENTWICKLUNG DER VERBANDSUMLAGE IM VERGLEICH ZUR EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE SEIT 2015 Eingliederungshilfe/Sozialhilfe Menschen 1.900.000.000 € Verbandsumlage Anzahl behinderter Menschen 1.742.568.084 € 64.100 1.696.752.436 € 1.700.000.000 € 1.639.913.485 € 1.627.193.573 € 61.000 1.545.733.307 € 1.542.252.250 € 1.500.000.000 € 1.468.004.294 € 58.932 58.284 58.951 57.766 56.000 57.042 56.279 1.300.000.000 € 1.100.000.000 € 1.439.262.745 51.000 1.411.378.871 1.376.629.313 1.377.550.812 900.000.000 € 1.317.749.276 1.245.908.371 46.000 1.204.152.660 700.000.000 € 500.000.000 € 41.000 2015 2016 2017 2018 2019 vorläufiges Haushalt Ergebnis 2020 2021
16 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021) GESAMTÜBERSICHT VERBANDSUMLAGE vorläufige vorläufige Stadt bzw. Landkreis Verbandsumlage- Stadt bzw. Landkreis Verbandsumlage- Festsetzung 2021 Festsetzung 2021 Hebesatz 10,252 % Hebesatz 10,252 % Stadt Darmstadt 48.267.989 € Wetteraukreis 57.953.817,75 € Stadt Frankfurt 279.327.280 € Landkreis Gießen 53.479.929,64 € Stadt Offenbach 36.124.819 € Lahn-Dill-Kreis 49.262.611,76 € Stadt Wiesbaden 84.619.850 € Landkreis Limburg-Weilburg 31.455.548,50 € Landkreis Bergstraße 51.086.471 € Landkreis Marburg-Biedenkopf 50.632.925,25 € Landkreis Darmstadt-Dieburg 55.793.908 € Vogelsbergkreis 19.332.418,36 € Landkreis Groß-Gerau 54.700.596 € Stadt Kassel 56.689.965,75 € Hochtaunuskreis 52.407.656 € Landkreis Fulda 43.636.721,98 € Main-Kinzig-Kreis 84.294.857 € Landkreis Hersfeld-Rotenburg 22.362.710,67 € Main-Taunus-Kreis 60.656.331 € Landkreis Kassel 42.582.829,92 € Odenwaldkreis 17.553.067 € Schwalm-Eder-Kreis 32.530.358,24 € Landkreis Offenbach 71.790.703 € Landkreis Waldeck-Frankenberg 29.295.137,98 € Rheingau-Taunus-Kreis 35.073.249 € Werra-Meißner-Kreis 18.241.013,61 € FINANZZUWEISUNGEN NACH § 35 FAG 155.000.000 € 150.000.000 € 132.271.500 € 137.271.500 € 120.271.500 € 127.271.500 € 106.895.000 € 110.479.000 € 97.026.000 € 101.821.000 € 77.920.000 € 71.129.200 € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Haushalt 2021 Gemäß § 35 FAG erhält der LWV Hessen eine jähr- Dies ist seit 2020 nicht mehr der Fall, wodurch sich liche Finanzzuweisung, die im Landeshaushalt fest- die erhöhte Steigerung der Finanzzuweisungen von gelegt wird. Dies werden in 2021 155 Mio. € sein. 2019 nach 2020 begründet. Bis 2019 wurde ein Teilbetrag dieser Zuweisung Insgesamt deckt die Finanzzuweisung in 2021 damit (rd. 7,73 Mio. €) für Investitionen und Investitionszu- rd. 8 % der Aufwendungen beim LWV Hessen. weisungen eingesetzt und daher direkt im Finanz- haushalt als Einzahlung veranschlagt und gebucht.
17 04 DIE AUFGABEN … EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE Menschen, bei denen eine wesentliche Behinde- Die unterhaltssichernden Leistungen für behin- rung vorliegt, haben einen Rechtsanspruch auf Un- derte Menschen werden bei allen Unterstüt- terstützungsleistungen, durch die die Folgen der zungsformen durch die örtlichen Sozialleistungs- Behinderung möglichst weitgehend ausgeglichen träger gewährt. oder gemildert werden sollen. Durch das neue Bun- desteilhabegesetz (BTHG), das im Dezember 2016 Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, behinderten verabschiedet wurde, erhält die Eingliederungshilfe Menschen eine möglichst selbstbestimmte und für behinderte Menschen eine neue gesetzliche aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu Grundlage. Verschiedene Aspekte des Gesetzes sind ermöglichen. Teilhabe soll in allen Lebensbereichen schrittweise in Kraft getreten. Seit dem 1.1.2020 eines Menschen verwirklicht werden, also in den sind die Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB Bereichen Wohnen/Bewältigung alltäglicher Anfor- IX verankert. Damit verliert die Eingliederungshilfe derungen, Arbeit und Beschäftigung sowie Freizeit, den Charakter der Fürsorge und richtet sich am Ziel soziale Kontakte, kulturelles und politisches Leben. der Teilhabe aus. Um teilhaben zu können, benötigen wesentlich Das Land Hessen hat in einem Ausführungsgesetz beeinträchtigte oder behinderte Menschen vielfälti- zum SGB IX bestimmt, wer in Hessen Träger der Ein- ge Formen der Unterstützung, die überwiegend von gliederungshilfe und wer für die Gewährung unter- Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie privaten haltssichernder Leistungen für behinderte Men- Anbietern erbracht werden. Der LWV Hessen finan- schen oder für die Hilfe zur Pflege bei unter ziert diese Unterstützungsleistungen. Diese Leis- 65-Jährigen zuständig sein soll. tungsgewährung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung jedes Einzelfalls, die sich von der Antragsannahme ZUSTÄNDIGKEITSVERÄNDERUNGEN ZUM über Beratung und Prüfung bis zur Bescheiderteilung 01.01.2020 erstreckt. Darüber hinaus nimmt der LWV steuern- den Einfluss auf die konzeptionelle Ausgestaltung Ab 2020 gelten in Hessen nun folgende Regelun- der Angebote und ist dafür verantwortlich, dass gen: Unterstützungsstrukturen in bedarfsgerechtem Um- fang flächendeckend in Hessen zur Verfügung Der LWV ist zuständig für alle erwachsenen stehen. Leistungsberechtigten ab Ende der Schulausbil- dung und bis zum Erreichen der Regelalters- grenze. Die örtlichen Sozialleistungsträger überneh- men die Zuständigkeit für behinderte Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulaus- bildung. Außerdem übernimmt die örtliche Ebene die Verantwortung für Leistungsberechtigte, die erstmals nach Erreichen der Regelaltersgrenze Eingliederungshilfe beantragen.
18 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE AUFWENDUNGEN EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE (HAUSHALT 2021) Hilfen zur Überwindung Übrige Bereiche; Hilfe zur Pflege; besonderer sozialer 20.527.629 € 84.395.339 € Schwierigkeiten; 43.622.375 € Leistungen in Werkstätten; 400.934.563 € Leistungen in besonderer Wohnform, eigene Häuslichkeit, BWF; 796.970.571 € Persönliches Budget; 40.016.151 € Leistungen zur sozialen Teilhabe; Blindenhilfe/Blindengeld/ 179.705.755 € Taubblindengeld; 61.021.189 € Die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe stellt im Haushalt Die in dem Schaubild unter übrige Bereiche zusam- 2021 des LWV Hessen mit rd. 81,89 % den größten mengefassten - finanziell eher untergeordneten Lei- Aufwandsposten dar. Welch unterschiedliches Lei- stungen - beinhalten insbesondere das Gehörlosen- stungsspektrum sich dahinter verbirgt, können Sie geld (rd. 5,31 Mio. €) und die Förderung von Trägern dem vorstehenden Schaubild entnehmen. der Wohlfahrtspflege (mit allein rd. 10,1 Mio. €). Mit rund 797 Mio. € (49 %) entstehen im Bereich der Leistungen zum „Wohnen“ die mit Abstand größten finanziellen Aufwendungen. Dies umfasst Leistun- gen in besonderen Wohnformen, in eigener Häus- lichkeit oder dem Begleiteten Wohnen in Familien.
19 ZEITREIHE FALLZAHLEN UND ANZAHL LEISTUNGSBERECHTIGTE (77.336) Leistungsberechtigte Fallzahlen 73.324 72.382 72.197 71.585 70.736 68.679 69.746 Die Angaben in den Klammern 67.625 entsprechen den möglichen (64.100) 66.130 64.401 Fallzahlen/Leistungsberech- 62.849 tigten 2021 unter Berücksichti- 61.203 60.088 gung der neu zu übernehmen- 58.284 58.951 58.932 57.042 57.766 den Leistungen (Gehörlosen- 56.279 55.374 und Taubblindengeld). 53.988 52.720 51.433 50.148 Info: Fallzahl ist eine Kalkulationsgröße getrennt nach Leistungsangeboten, die sich anhand der Abrechnungstage ermittelt. Doppelnennungen sind möglich, wenn z. B. ein behinderter Mensch sowohl in das Wohnheim als auch in die Werkstatt geht. Leistungsberechtigter ist der behinderte Mensch, unabhängig davon, wie viel Leistungen er in Anspruch nimmt. Haushalt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Die Zahl der wesentlich behinderten Menschen (Leistungsberechtigte), die eine Unterstützung be- GRÜNDE FÜR DIE KONTINUIERLICHE nötigen, nimmt weiterhin zu. Für 2021 gehen wir ZUNAHME VON LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN von netto rd. 1.150 zusätzlichen Fällen im Bereich der DER EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE bestehenden Leistungsangebote aus (siehe durchge- zogene Linie in vorstehendem Schaubild). Zunahme der Lebenserwartung aufgrund des Mit den voraussichtlich ab 01.07.2021 neu hin- medizinischen Fortschrittes bewirkt Unter- zukommenden Leistungen des Landestaubblinden- stützungsbedarf über einen längeren Zeit- geldes (112 Fälle) und des Gehörlosengeldes raum und steigenden Unterstützungsbedarf (3.900 Fälle) liegt die Fallzahl in 2021 bei insgesamt aufgrund multipler Problemlagen mit 77.336 Fällen. Bezogen auf Leistungsberechtigte zunehmendem Alter gehen wir davon aus, dass in 2021 rd. 64.100 Men- schen Leistungen des LWV Hessen erhalten werden. Veränderung der familiären Strukturen Da es sich bei den neu hinzukommenden Leistungen (instabilere Familienbeziehungen, Scheidung; um geschätzte Fallzahlen handelt wurde dies im vor- Vereinzelung) stehenden Schaubild mit einer gestrichelten Linie dargestellt. Frühere Ablösung aus der Herkunftsfamilie/ Wunsch nach Selbstbestimmung und Selbständigkeit Selektion auf dem 1. Arbeitsmarkt - Verlust von Nischenarbeitsplätzen (zunehmende Rationali- sierung/Technisierung, zunehmende Arbeits- verdichtung, steigender Leistungsdruck etc.) Restriktive Bewilligungs-/Finanzierungspraxis vorrangig zuständiger Sozialleistungsträger
20 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE LEISTUNGSBERECHTIGTE NACH ZIELGRUPPEN Wenngleich der Personenkreis der geistig behinder- ten Menschen absolut gesehen die größte Gruppe der Leistungsberechtigten darstellt, ist hier seit 2008 eine vergleichsweise geringe Zunahme von Leis- tungsempfängern zu verzeichnen. Der weitaus größte Zuwachs an Leistungsberechtigten zeigt sich demgegenüber bei den seelisch behinderten Men- schen. Erstmalig in 2020 werden die Leistungen nach § 67 SGB XII als Zielgruppe dargestellt. Einen Ver- gleichswert für 2008 gibt es daher nicht. Ergebnis 2008 15,73 % 77,72 % Ergebnis 2020 18.786 18.279 16.232 -12,99 % 12.788 11.127 10.285 -2,19 % 60,72 % 4.841 4.735 4.386 2.729 1.619 Körperlich Geistig Seelisch Sucht- LB nach § 67 Blinde Behinderte Behinderte Behinderte kranke SGB XII 1] Blinde: Leistungsberechtigte, die nur Blindenhilfe/-geld empfangen; Blinde mit einer Mehrfachbehinderung sind einer anderen Zielgruppe zugeordnet
21 ALTERSSTRUKTUR (OHNE BLINDE) 18.000 250% 2005 2020 203,4% 16.000 Veränderung in % 200% 14.000 131,0% 150% 12.000 100% 10.000 52,9% 50% 8.000 35,0% 15,3% 0% 6.000 -50% 4.000 -95,2% 2.000 -100% 0 -150% 0 - 18 Jahre 19 - 30 Jahre 31 - 40 Jahre 41 - 50 Jahre 51 - 65 Jahre über 65 Jahre Aufgrund der geänderten Zuständigkeiten im Rah- men des HAG/BTHG ist der LWV Hessen für Kinder und Jugendliche seit 2020 nicht mehr zuständig. Dies erklärt den drastischen Rückgang der unter 18jährigen Leistungsberechtigten. Insgesamt zeigt die Entwicklung seit 2005 eine deutliche Zunahme der behinderten Menschen, die älter als 50 Jahre sind und Unterstützung in der Ein- gliederungshilfe/Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
22 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE AMBULANT VOR STATIONÄR Eine wesentliche Zielsetzung des LWV Hessen be- Unterstützung wie nötig“. Die ambulante, aufsuchen- steht darin, behinderte Menschen soweit wie mög- de Betreuung behinderter Menschen erfolgt durch lich in ihrer eigenen Häuslichkeit und in ihrem Fachkräfte im Rahmen des Wohnens in eigener vertrauten sozialen Umfeld zu unterstützen. Häuslichkeit (BW). Das Ziel „ambulant vor stationär“ folgt dem Grund- satz„ so viel Selbständigkeit wie möglich, so viel ENTWICKLUNG DER FÄLLE LEISTUNGEN IN BESONDERER WOHNFORM ZU LEISTUNGEN ZUM WOHNEN IN EIGENER HÄUSLICHKEIT 22.000 Stationäres Wohnen EGH Erwachsene 20.000 Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW) 18.982 18.240 17.634 18.000 16.972 16.194 15.648 16.000 14.842 14.045 14.113 14.181 14.146 13.872 13.801 Fälle: 14.000 13.218 13.294 13.501 13.579 11.795 12.000 12.824 12.762 11.929 10.000 8.000 6.630 6.000 2005 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 In dieser Grafik wird die Entwicklung der Anzahl der erhalten, haben sich für das Wohnen in eigener Fälle im 'stationären Wohnen Erwachsener‘ (im Rah- Häuslichkeit entschieden. men der Eingliederungshilfe) im Vergleich zur Ent- Der starke Rückgang im 'stationären Wohnen‘ in 2020 wicklung der Anzahl der Fälle im Wohnen in eigener ist durch eine geänderte Zuordnung der Leistungsbe- Häuslichkeit (BW) in Hessen von 2005 bis 2020 rechtigten, die in Wohnpflegeheimen leben (sog. gezeigt. Im Jahr 2005 wurde die überwiegende Zahl KoComo-Fälle und Phase F Fälle) zu erklären. Diese der Fälle stationär betreut. waren bis Ende 2019 der Eingliederungshilfe zugeord- Seit dem Jahr 2013 hat sich dies grundlegend ge- net. Seit 2020 laufen diese Fälle unter der Hilfe zur wandelt. Deutlich mehr als die Hälfte aller erwachse- Pflege. Insgesamt handelt es sich hierbei um rund nen Menschen mit Behinderungen, die aktuell durch 1.300 Fälle. den Landeswohlfahrtsverband eine Leistung zum Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe
23 JÄHRLICHE FALLZAHLZUWÄCHSE LEISTUNGEN IN BESONDERER WOHNFORM IM STATIONÄREN WOHNEN UND WOHNEN IN EIGENER HÄUSLICHKEIT 1.048 970 1.000 934 895 806 778 742 662 546 606 500 222 244 207 69 76 78 68 68 -35 0 Fälle: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 -500 -1.000 -1.500 -1.384 Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW) Stationäres Wohnen EGH Erwachsene Die Grafik macht optisch noch einmal deutlich, dass der Grundsatz ambulant vor stationär vom LWV Hessen konsequent umgesetzt wird. Die Fallzahlsteigerungen im Bereich des Wohnens in eigener Häuslichkeit liegen seit 2017 zwischen jährlich 600 und 800 Fällen. Die Leistungen in beson- deren Wohnformen sind erstmalig in 2019 leicht rückläufig. Die besondere Entwicklung in 2020 ist mit der bereits beschriebenen geänderte Zuordnung von Leistungsberechtigten (ca. 1.300 Fälle) zum Bereich der Hilfe zur Pflege zu erklären.
24 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE AMBULANT VOR STATIONÄR ANTEIL DER BÜRGER DER GEBIETSKÖRPERSCHAFT, DIE LEISTUNGEN ZUM WOHNEN IN EIGENER HÄUSLICHKEIT DURCH DEN LWV HESSEN ERHALTEN (IN PROMILLE) DATENSTAND: JAHRESERGEBNIS 2020 6,00 5,05 5,00 4,47 4,47 4,26 4,03 4,08 4,00 3,75 3,57 3,63 3,61 3,45 3,29 3,11 3,18 3,01 3,01 3,00 2,57 2,46 2,68 2,61 2,25 2,19 2,28 2,28 2,22 2,00 1,83 1,74 1,00 0,00 Aus dieser Grafik wird anhand der Unterschiede bei den Promillewerten deutlich, dass ein landesweit gleichmäßiger Ausbau des Betreuten Wohnens nicht vollständig erreicht ist. Dies hat mehrere Ursachen. Zum einen entfaltet z. B. die historisch gewachsene Struktur stationärer und teilstationärer, aber auch ambulanter Leistungsangebote noch immer ihre Wirkung. Zum anderen stellen z. B. insbesondere (Groß-)Städte für einige Personengruppen einen be- vorzugten Lebensraum dar.
25 AMBULANTE WOHNQUOTE (NACH HERKUNFT LEISTUNGSBERECHTIGTER) Hessen insgesamt: 2005: 35,90 % 2020: 61,89 % Die ambulante Wohnquote stellt das Verhältnis der zum Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW) untergebrachten behinder- ten Menschen zur Summe der insgesamt im Bereich Wohnen betreuten Menschen dar.
26 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE DER LWV HESSEN IM BUNDESWEITEN VERGLEICH (STAND 31.12.2019) Im Zuständigkeitsbereich des LWV konn- te der Anteil der behinderten Menschen, die im Bereich Wohnen ambulant unter- stützt werden, in den letzten Jahren deutlich vergrößert werden. Er hat sich von 36 % im Jahr 2005 auf über 58,1 % im Jahr 2019 erhöht, so dass deutlich mehr Menschen mit Behinderung ambulant statt stationär betreut werden. Im Bundesvergleich liegt Hessen damit um 6 % über dem bundesweiten Durch- schnitt von rd. 52,1 % (Stand: 31.12.2019) wie nebenstehendem Schaubild zu ent- nehmen ist. 300 Ein Blick auf die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe in 2019 280 Durchschnittswert früheres Bundesgebiet 239,00 € zeigt, dass der LWV Hessen 260 mit rd. 237 € je Einwohner an dritter Stelle der durchschnitt- 240 lichen Aufwendungen je Einwoh- 220 338,00 € ner aller Bundesländer des frühe- 264,00 € 268,00 € Euro ren Bundesgebietes liegt. 200 260,00 € 275,00 € 258,00 € 180 245,00 € 255,00 € 237,00 € 160 219,00 € 140 173,00 € 120 100
27 05 SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE Ziel der Hauptfürsorgestelle beim Landeswohlfahrtsverband Hessen ist es, durch besondere Hilfen im Einzel- fall die erlittenen immateriellen und materiellen Schäden zu lindern. Dabei orientiert sich der Fachbereich an der Lebenssituation der Menschen. Wir sind Ansprechpartner für Menschen, die in Ausübung des militärischen Dienstes (Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, unmittelbare Kriegseinwirkung auch bei der Zivilbevölkerung) zu Schaden gekommen sind. Dienstleistende des Bundesgrenzschutzes oder Zivildienstleistende, die in Ausübung ihres Dienstes einen bleibenden Schaden erlitten haben. Opfer von Gewalttaten. Personen, die durch eine Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR. Die Nettoaufwendungen werden zu 80 % durch den Bund erstattet (Bundesversorgungsgesetz). Das Land Hessen erstattet 100 % der Nettoauf- wendungen (Opferentschädigungsgesetz und Infektionsschutzgesetz). Aufgrund der demographischen Entwicklung werden die Fallzahlen auch in den Folgejahren weiter rück- läufig sein. FALLZAHLEN 3000 Aufwendungen: Leistungen rd. 1,33 Mio. € 2000 für den Lahn-Dill-Kreis Leistungsfälle: 1000 72 0 2016 2017 2018 2019 2020 HH 2021
28 06 INTEGRATIONSAMT - BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF Partner für über 100.000 berufstätige behinderte Menschen in Hessen und deren Arbeitgeber ist das Integra- tionsamt des LWV. Dessen Mitarbeiter/innen beraten Firmen, die Arbeitsplätze so umbauen lassen, dass Menschen trotz Einschränkung dort arbeiten können, und geben finanzielle Hilfen an behinderte Arbeitneh- mer sowie deren Arbeitgeber. Hier unterstützt der LWV vorrangig Betriebe des ersten Arbeitsmarktes. Integra- tionsfachdienste (IFD) begleiten und unterstützen hessenweit im Auftrag des LWV behinderte Arbeitnehmer Unser Ziel Wir wollen durch praxisnahe Lösungen und gute Zusammenarbeit behinderte Menschen und Arbeitgeber unterstützen, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern. Finanzrahmen Weitere Ausgaben (u. a. Abschreibungen) Sonstige Leistungen (u. a. HePAS II mit 8,0 Mio. €) 1% 0,68 Mio. € 9,97 Mio. € 14% Leistungen für Einrichtungen 3% Leistungen an Arbeitgeber (davon 1,91 Mio. € Budget insgesamt 71,73 Mio. € 41% ca. 2,5 Mio. € an Inklusionsbetriebe für Integrationsfachdienste 9% Beschäftigungssicherung) 6,16 Mio. € davon 29,13 Mio. € Ergebnishaushalt: 6% 67,46 Mio. € Leistungen an Inklusionsbetriebe Finanzhaushalt: 4,73 Mio. € 4,27 Mio. € Gesetzliche Abführungen (Zuweisung 10% an Ausgleichsfonds und Ausgleich Leistungen an schwerbehinderte Menschen 7,34 Mio. € zwischen Integrationsämtern) 16% 11,80 Mio. €
29 ERHEBUNG DER AUSGLEICHSABGABE 2020 BESCHÄFTIGUNGSQUOTE UND HÖHE DER Wenn Arbeitgeber ihren Ist-Personalbestand und die AUSGLEICHSABGABE daraus resultierende Beschäftigungsquote analysie- ren, sollten sie zunächst prüfen, welche und wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen. A. HANDLUNGSFELD FÜR ARBEITGEBER Alle Arbeitgeber in Deutschland, die im Jahres- Zu den schwerbehinderten Menschen zählen: durchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeits- Menschen mit einer Schwerbehinderung: Das plätze haben, müssen fünf Prozent ihrer Arbeits- sind Personen, denen vom Versorgungsamt ein plätze mit schwerbehinderten oder gleichgestell- Grad der Behinderung von mindestens 50 zuer- ten Menschen besetzen. Falls sie dies nicht tun kannt worden ist. (können), sind sie verpflichtet, eine Ausgleichsab- gabe zu zahlen. Arbeitgeber sollten deshalb bei Gleichgestellte: Das sind Menschen mit einem ihrer Personalplanung berücksichtigen, dass sie - Grad der Behinderung von 30 oder 40, die durch wenn sie nicht genügend schwerbehinderte Men- die Bundesagentur für Arbeit formal den schwer- schen ausbilden oder auf Arbeitsplätzen beschäf- behinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies tigen - die Höhe der Ausgleichsabgabe durch Neu- ist der Fall, wenn sie infolge ihrer Behinderung einstellung in Ausbildung oder in sozialversiche- einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen rungspflichtige Beschäftigung verringern können. oder nicht behalten können. Erhebung der Ausgleichsabgabe 2020 Nordhessen Gesamt 57,73 Mio. € 1.095 Arbeitgeber (Stand 31.01.2021) 6,08 Mio. € Mittelhessen 741 Arbeitgeber 3,26 Mio. € Südhessen 4.936 Arbeitgeber Stadt Frankfurt 47,56 Mio. € 20,66 Mio. € (1.643 AG*) Main-Taunus-Kreis HINWEIS 5,32 Mio. € (335 AG) Ca. 53 % der ca. 13.000 beschäftigungs- Hochtaunuskreis pflichtigen Arbeitgeber in Hessen zahlen 3,28 Mio. € (301 AG) Ausgleichsabgabe wegen fehlender Beset- Quelle: Integrationsamt Hessen zung von Pflichtarbeitsplätzen (beachte: * AG - Arbeitgeber regionale Schwerpunkte).
30 INTEGRATIONSAMT B. ERHEBUNG DER AUSGLEICHSABGABE Bei Arbeitgebern mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen gilt Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist je nach Größe des folgende Regelung: Arbeitgebers unterschiedlich und von der Beschäfti- 0 € bei jahresdurchschnittlich zwei und mehr gungsquote abhängig. Die folgenden Beträge gelten schwerbehinderten Beschäftigten pro Monat und nicht besetzten Arbeitsplatz mit 125 € bei jahresdurchschnittlich einem schwer- einem schwerbehinderten Menschen. behinderten Beschäftigten 220 € bei jahresdurchschnittlich weniger als Bei Arbeitgebern ab 60 Arbeitsplätzen gilt einem schwerbehindertem Beschäftigten folgende Regelung: 125 € bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis Bei Arbeitgebern mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen gilt folgende Regelung: weniger als 5 % 0 € bei jahresdurchschnittlich einem schwer- 220 € bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis behinderten Beschäftigten weniger als 3 % 125 € bei jahresdurchschnittlich weniger als 320 € bei einer Beschäftigungsquote von weniger einem schwerbehinderten Beschäftigten als 2 % ENTWICKLUNG DER AUSGLEICHSABGABE 58.262.893 € 57.734.250 € 56.920.574 € 54.691.568 € 54.000.000 € 47.978.593 € 2016 2017 2018 2019 2020 Haushalt 2021 Die Ausgleichsabgabe ist in den letzten Jahren konti- BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT nuierlich angestiegen, wie der vorstehenden Grafik Im Veranlagungsjahr 2019 ergab das Anzeigever- zu entnehmen ist. Einer der Gründe für diesen An- fahren gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX - für Arbeitgeber stieg ist auch, dass der Gesetzgeber die abzuführen- mit 20 und mehr Arbeitsplätzen, dass hessenweit den Beträge ab dem Jahr 2016 erhöht hat. Dadurch, 22.046 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt waren. dass die Ausgleichsabgabe nachgelagert verein- Anzeigepflichtig waren 12.708 Arbeitgeber. nahmt wird, wirkt sich diese Veränderung erst in 2017 aus. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Berichtsjahr 2019
31 AKTIVITÄTEN DES INTEGRATIONSAMTES IN DER REGION Für schwerbehinderte Menschen aus dem Lahn-Dill-Kreis wurden im Wesentlichen für nachfolgend aufge- führte Leistungen Zahlungen erbracht. für Arbeitgeber für schwerbehinderte Menschen - Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungs- - berufliche Fort- und Weiterbildung plätze durch Investitionshilfen - Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung - Arbeitsassistenz - behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung - technische Arbeitshilfen - Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen - Erreichen des Arbeitsplatzes - betriebliche Gebärdensprachdolmetscher- - Beschaffung und Ausstattung einer Einsätze behinderungsgerechten Wohnung - Gründung einer beruflichen Existenz - Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze im Jahr 2020: Ausgaben von 1.549.661 € im Jahr 2020: Ausgaben von 378.741 € in 273 Leistungsfällen in 55 Leistungsfällen NACHRICHTLICH: Im Jahr 2020 wurden Einzelleistungen an Arbeit- geber aus dem Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbe- hinderter Menschen (HePAS 2020) in Höhe von 286.000 € gewährt.
32 INTEGRATIONSAMT Um die dauerhafte Eingliederung besonders betroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer zu erreichen sind Inklusionsbetriebe ein wichtiges Instrument. In einem Inklusionsbetrieb im Lahn-Dill-Kreis findet dieser Personenkreis eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: INSERV - Montage- und Verpackungs GmbH, 35683 Dillenburg Inklusionsbetrieb am Beispiel Grünwerk in Dautphetal Das Integrationsamt beauftragt Integrationsfachdienste (IFD) in freier und gemeinnütziger Trägerschaft mit der Sicherstellung eines regionalen Unterstützungsangebots für schwerbehinderte Berufstätige und ihre Arbeitgeber. Die Integrationsfachdienste bieten ein qualifiziertes Beratungs- und Begleitungsangebot zu al- len Fragen rund um das Thema Arbeit & Behinderung. Ansprechstelle im Lahn-Dill-Kreis: IFD Dillenburg, Rathausstr. 1, 35683 Dillenburg IFD Gießen-Wetzlar, Bahnhofstr. 20, 35576 Wetzlar KOMPETENTE ANSPRECHPARTNER Alle Informationen finden Sie unter www.integrationsamt-hessen.de oder Sie folgen Unser täglicher Anspruch ist es, mehr schwerbehin- dem untenstehenden QR-Code und finden Ihren derten Menschen die Teilhabe auf dem allgemeinen zuständigen Ansprechpartner. Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu ist eine direkte Verbindung zu den Arbeitnehmern und Arbeit- gebern in der Region notwendig. Unsere Ansprech- partner suchen, ggfls. mit dem Technischen Bera- tungsdienst, nach individuellen Lösungen im Betrieb.
33 07 SCHULEN SCHULTRÄGER Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist nach dem Wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Schulträger Hessischen Schulgesetz Träger von ist der LWV Hessen verpflichtet, einen Schulentwick- lungsplan zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprü- fünf Schulen mit den Förderschwerpunkten fen sowie fortzuschreiben, soweit dies erforderlich ist. Sehen und/oder Hören von überregionaler Bedeu- tung, an denen Kinder und Jugendliche mit einer Sinnesbeeinträchtigung unterrichtet und gefördert werden. Jede dieser Schulen ist gleichzeitig auch überregionales Beratungs- und Förderzentrum, welches im Rahmen der vorbeugenden Maßnah- men Schülerinnen und Schüler ambulant an wohn- ortnahen Schulen unterstützt und fördert sowie deren Lehrkräfte berät. So kann bei vielen Kindern und Jugendlichen mit einer Sinnesbehinderung der Besuch einer Förderschule mit den Förderschwer- punkten Hören oder Sehen vermieden werden. An vier dieser Schulen gibt es Internate, wodurch auch die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit zum TRÄGER VON INTERDISZIPLINÄREN Besuch unserer Förderschulen erhalten, die einen FRÜHBERATUNGSSTELLEN täglichen Schulweg nicht bewältigen können. Für Kinder mit einer Hörschädigung und/oder einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, die noch nicht zwei Schulen mit den Förderschwerpunkten schulpflichtig sind, gibt es in Hessen ein überregiona- emotionale und soziale Entwicklung und kranke les interdisziplinär arbeitendes Frühförderangebot. Schülerinnen und Schüler, die an den jeweiligen Die Förderung erfolgt überwiegend im vertrauten Standorten der Vitos-Jugendhilfeeinrichtungen Umfeld der Kinder, meist in den Familien oder Kinder- wie auch -kliniken in Wabern und Idstein angesie- tagesstätten. Alle hessischen interdisziplinären Früh- beratungsstellen für Hören und Kommunikation be- delt sind und die Jungen und Mädchen aus diesen finden sich in Trägerschaft des LWV Hessen. Einrichtungen sowie den umliegenden Landkrei- Für Kinder mit einer Sehbehinderung oder Blindheit sen unterrichten und fördern. Eine dieser Schulen gibt es an drei Standorten Angebote in Trägerschaft arbeitet auch als Überregionales Beratungs- und des LWV Hessen, und zwar an der Johann-Peter- Förderzentrum. Schäfer-Schule, Friedberg, mit einer Außenstelle in Wiesbaden, und an der Hermann-Schafft-Schule, sechs Schulen mit dem Förderschwerpunkt kran- Homberg, in deren Außenstelle in Kassel. ke Schülerinnen und Schüler, die an den jeweili- Zusätzlich zu dem ambulanten Frühförderangebot gen Standorten der Vitos-Kliniken für Kinder- und für Kinder mit Hörschädigung gibt es an der Jugendpsychiatrie angesiedelt sind und die Schüle- Johannes-Vatter-Schule, Friedberg, die stationäre rinnen und Schüler während ihres Klinikaufenthal- Wechselgruppe. Dort können Eltern mit ihren hörge- tes unterrichten. schädigten Kindern ein- bis mehrmals im Jahr eine Woche lang in einer Gruppe mit anderen Betroffenen einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige zusätzliche Diagnostik und Förderangebote wahrneh- Entwicklung, die nahe des Standorts von Vitos men. Teilhabe gemeinnützige GmbH Kalmenhof in Idstein angesiedelt ist und die dort untergebrach- MEDIOTHEK DES LWV HESSEN ten Kinder und Jugendlichen sowie auch Schüle- Um die inklusive Beschulung von Kindern mit Sehbe- rinnen und Schüler aus den umliegenden Landkrei- einträchtigung oder Blindheit in Regelschulen und sen unterrichtet und fördert. wohnortnahen Förderschulen zu fördern, unterstützt der LWV Hessen auf freiwilliger Basis die örtlichen Schulträger bei der Finanzierung sehbehinderten- Er ist zuständig für den Bau und die Unterhaltung und blindenspezifischer Ausstattungen oder stellt der Schulgebäude, die Finanzierung der erforderli- diese Geräte leihweise kostenlos aus dem Hilfsmittel- chen Ausstattung und deren Verwaltung. pool zur Verfügung.
34 SCHULEN FINANZRAHMEN Im Rahmen dieser Unterstützung sind für 2021 folgende Aufwendungen und Erträge geplant: Aufwendungen Erträge 43.594.549 € 16.380.655 € Schülerbeförderung 260.000 € Schüler- beförderung 5.196.600 € Aufl. Sonderposten 2.864.575 € Bauunter- haltung Personal- 5.534.500 € kosten 20.261.700 € Schulkostenbeiträge, Gastschulbeiträge, Sachkosten Transferleist., etc. 12.601.749 € 13.256.080 € GESAMTÜBERSICHT DER SCHÜLERZAHLEN 5.214 4.635 4.638 4.662 4.774 4.767 4.589 4.496 4.618 4.411 4.412 1.840 2.446 1.829 1.826 939 923 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamt Schülerinnen und Schüler Kinder in Frühförderung Ambulant geförderte Schülerinnen und Schüler
35 Lahn-Dill-Kreis Abgeordnete/Beigeordnete aus dem Lahn-Dill-Kreis in der Verbandsversammlung/ dem Verwaltungsausschuss des LWV Hessen: Herr Stephan Aurand (SPD) Herr Beigeordneter Heiko Budde (CDU)
36 08 REGIONALDATEN VORLÄUFIGE FINANZAUFWENDUNGEN 2020* - LAHN-DILL-KREIS - (EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE) Hilfe zur Pflege (SGB XII) 4.393.000 € Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 27.000 € Hilfen zur Schul- bzw. Hochschulbildung 32.000 € Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen 21.485.000 € Leistungen zur sozialen Teilhabe 6.849.000 € davon Tagesstätten 1.818.000 € Leistungen in besonderer Wohnform, eigene Häuslichkeit, BWF 33.866.000 € davon eigene Häuslichkeit 8.738.000 € Persönliches Budget 1.240.000 € Hilfen zur Gesundheit 58.000 € Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 919.000 € Blindenhilfe/Blindengeld 2.544.000 € Hilfen in sonstigen Lebenslagen 5.000 € Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 547.000 € Gesamtaufwendungen 71.974.000 € Erträge 5.420.000 € Nettoaufwendungen 66.554.000 € *Noch vorzunehmende Jahresabschlussbuchungen bzw. mögliche Korrekturen der Revision im Rahmen der Jahresabschlussprüfung können zu Veränderungen führen, daher handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis.
37 ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IM LAHN-DILL-KREIS 2.750 2.806 2.776 2.699 2.614 2.634 2.572 2.483 2.389 2.350 2.009 2006 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 LEISTUNGSBERECHTIGTE AUS DEM LAHN-DILL-KREIS NACH GEMEINDEN IN 2020
38 REGIONALDATEN PLATZANGEBOTE IM LAHN-DILL-KREIS IN 2020 1.041 PLÄTZE WERKSTÄTTEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN 807 PLÄTZE EIGENE HÄUSLICHKEIT 115 PLÄTZE TAGESSTÄTTEN WOHNEN IN BESONDEREN 824 PLÄTZE WOHNFORMEN LEISTUNGSERBRINGER IM LAHN-DILL-KREIS
39 SCHÜLERZAHLEN LAHN-DILL-KREIS Im Jahr 2020 wurden zum Stichtag 31.12. im Lahn- Dill-Kreis 30 Kinder im Vorschulalter durch die Interdisziplinären Frühberatungsstellen für sinnes- geschädigte Kinder gefördert. Viele dieser Kinder werden - auch - durch diese frühe Förderung im Rahmen einer inklusiven Beschulung in eine Regel- schule oder wohnortnahe Förderschule eingeschult werden können. Die Frühberatung und -förderung stellt somit für den LWV Hessen als Träger dieser Einrichtungen (gemeinsam mit der Blindenstudienanstalt Marburg und dem Ev. Regionalverband Frankfurt) einen besonderen - quantitativen und qualitativen - Schwerpunkt inklusiven Arbeitens dar. Der mit 81 % (= 106 Schülerinnen und Schüler) überwiegende Anteil der durch den LWV betreuten Schülerinnen und Schüler besucht, nicht zuletzt Schüler in durch diese Förder- und Unterstützungsmaßnah- Früh- LWV men, eine Regelschule oder wohnortnahe Förder- förderung Schulen schule und wird dort durch die Lehrerinnen und 30 25 Lehrer der Überregionalen Beratungs- und Förder- zentren der LWV-Schulen ambulant gefördert und unterstützt. Dies spart dem LWV Hessen - und damit geförderte Kinder auch dessen Trägern - nicht zuletzt auch Kosten für des Lahn-Dill- Beschulung, Schülerbeförderung und ggf. notwendi- Kreises ge Unterbringungskosten in den Internaten. Insge- samt 25 Schülerinnen und Schüler (= 19 %) werden in den LWV-Schulen beschult. ambulante Förderung 106
40 09 UMSETZUNG BTHG Durch das BTHG werden weitreichende Anforderun- Wichtige Merkmale des neuen Gesamtplanverfah- gen an eine neue fachliche Ausrichtung und Gestal- rens sind: tung des Verfahrens der Leistungsgewährung in der Eingliederungshilfe gestellt. Im Mittelpunkt steht ein Beteiligung des/der Leistungsberechtigten in allen Perspektivwechsel, wie er bereits in der UN- Verfahrensschritten, beginnend mit der Beratung Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gefordert wurde. Dabei geht es insbesondere um folgende Ziel- Ausrichtung der Unterstützung an den persön- setzungen: lichen Zielen des/der Leistungsberechtigten Von der Ausgrenzung zur Inklusion Erhebung des individuellen Bedarfs sowie umfas- sende Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung die Bedarfsdeckung (= Teilhabeplanung) durch den Träger der Eingliederungshilfe Von der Fremd- zur Selbstbestimmung Von der Betreuung zur Assistenz Bei Bedarf Durchführung einer Gesamtplan- konferenz mit Zustimmung des/der Leistungsbe- Vom Kostenträger zum Dienstleister rechtigten: Der Träger der Eingliederungshilfe berät mit Zustimmung des/der Leistungsberech- Von der Defizitorientierung zur Ressourcen- tigten und gemeinsam mit anderen Leistungsträ- orientierung gern auf der Grundlage der Bedarfsermittlung über „Nichts über uns - ohne uns“ die Möglichkeiten einer adäquaten Deckung des Unterstützungsbedarfes. Dieses Verfahren soll die fachliche Neuausrichtung in der Unterstützung behinderter Menschen fördern. Ziel ist es, mehr Selbstbestimmung, Partizipation und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinde- rung zu erreichen. Gleichzeitig sollen auch die Steue- rungsmöglichkeiten der Leistungsträger in der Ein- gliederungshilfe verbessert werden. Derartige Ein- flussmöglichkeiten sind im Rahmen der Bedarfser- mittlung und Teilhabeplanung durch den Leistungs- träger gegeben. Darüber hinaus kann der Leistungs- Eine zentrale Neuerung im BTHG besteht darin, dass träger Impulse im Sinne einer personenzentrierten detaillierte Vorgaben zur Durchführung eines Ge- und möglichst inklusiven Gestaltung der Unterstüt- samtplanverfahrens gemacht werden. Im Gesamt- zungsstrukturen geben. plan werden die ZIELE des/der Leistungsberechtigten und die Leistungen aller beteiligten Leistungsträger (z. B. LWV, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse) zusammenfassend dar- gestellt. Er stellt die Grundlage für die Ausgestaltung der Unterstützung für den Menschen mit Behinde- rung dar.
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