DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN

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DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
DER LWV HESSEN 2021

Organisation, Aufgaben und Finanzen

                                                        Schwalm-Eder-
                                                            Kreis

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
Ein Verband mit sozialer und kommunaler Verantwortung
für kranke und behinderte Menschen in Hessen
DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
02 IMPRESSUM

  Herausgeber
  Landeswohlfahrtsverband Hessen
  Ständeplatz 6 - 10
  34117 Kassel
  Tel. 0561 1004 - 0

  Text
  Stabsstelle Controlling

  Fotos
  www.fotolia.com
  www.shutterstock.com
  Rolf K. Wegst; Michael Bause; LWV-Pressestelle;
  Frühförderung Johannes-Vatter-Schule, Friedberg;
  Uwe Zucchi
  Zeichnungen: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

  Gestaltung
  Stabsstelle 070

  Druck
  Druckerei des LWV Hessen

  Stand
  März 2021

  Internet
  www.lwv-hessen.de
DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
03

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen finanziert Unterstützungsleistungen in allen Lebensbereichen behin-
derter Menschen. Das kann beim Wohnen, bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens, in der Freizeit oder im
Bereich Arbeit und Beschäftigung erforderlich sein. Bei der Unterstützung stehen die Ziele, die der behinderte
Mensch für sich erreichen will, an erster Stelle.
Dies verbindet uns mit unseren Partnern. Gemeinsam wollen wir Menschen mit Behinderung stärken, damit
sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Selbstbestimmt und eigenverantwortlich—so sieht es die
UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen vor.
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04

                   SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

                   das Jahr 2020 hat uns mit einer gänzlich neuen Herausforderung konfrontiert,
                   mit der niemand rechnen konnte. Die Einschränkungen infolge der Corona-
                   Pandemie waren und sind für alle Lebensbereiche bestimmend und die Folgen
                   für unser soziales Zusammenleben und die weitere wirtschaftliche Entwick-
                   lung sind nicht absehbar. Diese Ausnahmesituation hat es erforderlich
                   gemacht, andere Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit zu etab-
                   lieren. Telefon- und Videokonferenzen und Treffen in virtuellen Räumen sind
                   mittlerweile eingeübte Praxis. Dies hat es uns ermöglicht, trotz Kontakt-
                   beschränkungen und Distanzgebot miteinander in Verbindung zu bleiben.
                   Diese Form der Kommunikation hat aber auch deutlich gemacht, dass etliche
Foto: Uwe Zucchi

                   Facetten der zwischenmenschlichen Kommunikation auf der Strecke bleiben
                   und uns elementare Wahrnehmungen fehlen. Dies stellt insbesondere auch
                   für die Menschen mit Behinderung sowie für die Menschen, die ihre Unter-
                   stützung gewährleisten, ein Problem und eine zusätzliche Belastung dar.

                   Der LWV hat zu Beginn der Pandemie die Entscheidung getroffen, die Leistun-
                   gen der Eingliederungshilfe an die Leistungserbringer trotz der Pandemie-
                   Auflagen, die den Betrieb in den Einrichtungen und Diensten teilweise einge-
                   schränkt oder verändert haben, ungekürzt weiter zu bezahlen. Ziel war und ist
                   es, die Leistungsanbieter in die Lage zu versetzen, den Leistungsberechtigten
                   weiterhin die für sie notwenige Unterstützung – ggf. in angepasster Form –
                   zukommen zu lassen und den Erhalt der Unterstützungsstrukturen sicherzu-
                   stellen. Dieses Vorgehen war daran geknüpft, dass sich die Einrichtungen und
                   Dienste gegenseitig aushelfen und unterstützen.
                   Da sich die Ausnahmesituation mittlerweile schon viele Monate hinzieht,
                   wurden für 2021 neue Regelungen festgelegt. Eine Finanzierung erfolgt nur
                   noch, wenn schriftlich dokumentiert der Nachweis vorliegt, dass die Leistun-
                   gen erbracht wurden. Wenn glaubhaft Mehraufwand nachgewiesen werden
                   kann, werden bilateral Ausgleichszahlungen befristet bewilligt.

                   Die zunehmende Digitalisierung im LWV hat uns in die Lage versetzt, die
                   interne Arbeit an der Organisationsentwicklung des Leistungsbereiches nahe-
                   zu uneingeschränkt fortsetzen zu können. Mittlerweile stehen die Eckpunkte
                   für die künftige Aufbauorganisation des Bereiches Eingliederungshilfe und
                   Sozialhilfe fest. Durch die neue Struktur wird der Rahmen geschaffen, dass
                   sowohl hessenweit einheitliche Standards und Vorgehensweisen im Kern-
                   prozess als auch eine regionale Ausrichtung der Leistungsgewährung geför-
                   dert werden.

                   Alles in allem bin ich froh, dass wir gemeinsam pragmatische Wege gefunden
                   haben, mit dieser Ausnahmesituation umzugehen. Mein Dank gilt insbesonde-
                   re all denen, die die Unterstützung von behinderten und pflegebedürftigen
                   Menschen trotz aller Belastungen aufrechterhalten.
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VORWORT 05

In 2021 wird die Verbandsumlage um rd. 61 Mio. € auf dann insgesamt
1,44 Mrd. € ansteigen. Diese Entwicklung ist maßgeblich darauf zurückzufüh-
ren, dass die Zahl der Menschen aus den kommunalen Gebietskörperschaften
in Hessen, welche aufgrund ihrer Behinderung Leistungen durch den LWV
Hessen in Anspruch nehmen, weiter steigt.

Wie in den vergangenen Jahren geben wir Ihnen mit dieser Broschüre einen
Überblick über die Arbeit des LWV sowie über die Entwicklungen, die sich
speziell in Ihrer Region ergeben haben.

Gerade in schwierigen Zeiten ist eine enge Zusammenarbeit und intensive
Kommunikation besonders wichtig. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir
gemeinsam auch weiterhin gute Lösungen für die immer wieder neuen Her-
ausforderungen finden.

Susanne Selbert
Landesdirektorin
DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
06

          VORWORT                                                           04 - 05

     01   DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
          Die Aufgaben im Überblick
          Die Organe des LWV HESSEN
          Verwaltungsaufbau
                                                                            08 - 11
                                                                                 08
                                                                                 09
                                                                                 10
          Personal                                                               11

     02   VITOS GMBH (HOLDING)
          Der Vitos Konzern in Zahlen
                                                                            12 - 13
                                                                                 13

     03   FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021)
          Aufwendungen und Erträge
          Entwicklung der Verbandsumlage zur Eingliederungshilfe/Sozialhilfe
          seit 2015
                                                                            14 - 16
                                                                                 14

                                                                                 15
          Gesamtübersicht Verbandsumlage                                         16
          Finanzzuweisungen nach § 35 FAG                                        16

     04   DIE AUFGABEN …
          EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
          Zuständigkeitsveränderungen zum 01.01.2020
                                                                           17 - 26

                                                                                17
                                                                                17
          Aufwendungen Eingliederungshilfe/Sozialhilfe (Haushalt 2021)          18
          Zeitreihe Fallzahlen und Anzahl Leistungsberechtigte                  19
          Gründe für die kontinuierliche Zunahme von Leistungsberechtigten
          in der Eingliederungshilfe                                            19
          Leistungsberechtigte nach Zielgruppen                                 20
          Altersstruktur                                                        21
          Ambulant vor Stationär                                           22 - 24
          Ambulante Wohnquote (nach Herkunft Leistungsberechtigter)             25
          Der LWV Hessen im bundesweiten Vergleich                              26
DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
INHALTSVERZEICHNIS   7

05   SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE                         27

06   INTEGRATIONSAMT - Behinderte Menschen im Beruf
     Unser Ziel
     Finanzrahmen
     Erhebung der Ausgleichsabgabe 2020
                                                                  28 - 32
                                                                       28
                                                                       28
                                                                  29 - 30
     Entwicklung der Ausgleichsabgabe                                  30
     Aktivitäten des Integrationsamtes in der Region              31 - 32

07   SCHULEN
     Schulträger
     Träger von interdisziplinären Frühberatungsstellen
     Mediothek des LWV Hessen
                                                                  33 - 34
                                                                       33
                                                                       33
                                                                       33
     Finanzrahmen                                                      34
     Gesamtübersicht der Schülerzahlen                                 34

     SCHWALM-EDER-KREIS                                                35

08   REGIONALDATEN
     Vorläufige Finanzaufwendungen 2020
     - Eingliederungshilfe/Sozialhilfe -
     Entwicklung der Leistungsberechtigten
                                                                  36 - 39

                                                                       36
                                                                       37
     Leistungsberechtigte aus dem Landkreis nach Gemeinden 2020        37
     Platzangebote                                                     38
     Leistungserbringer                                                38
     Schülerzahlen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt             39

09   UMSETZUNG BTHG                                               40 - 43

10   AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN                                    44 - 46
DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
08

01              DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN

DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND (LWV) …

            Wiesbaden                      Kassel                     Darmstadt

      ist ein landesweiter Kommunalverband höherer Ordnung, getragen von den
       Landkreisen und kreisfreien Städten,

      hat seinen Hauptsitz in Kassel und zwei Regionalverwaltungen in Darmstadt
       und Wiesbaden,

      ist direkter Arbeitgeber von rd. 1.720 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
       den Verwaltungen, Schulen, Stiftungsforsten

DIE AUFGABEN IM ÜBERBLICK …

EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE                          SCHULTRÄGER
Der LWV Hessen unterstützt behinderte und kranke         Der LWV ist Träger von 15 Förderschulen mit den
Menschen durch individuelle, bedarfsgerechte             Förderschwerpunkten Sehen und Hören, emotionale
Leistungen - beim Betreuten Wohnen sowie in voll-        und soziale sowie geistige Entwicklung und kranke
und teilstationären Einrichtungen.                       Schülerinnen und Schüler und insgesamt 7 interdiszi-
                                                         plinären Frühberatungsstellen mit den Schwerpunk-
SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE                ten Hören oder Sehen.
Der LWV betreut als überörtlicher Träger der Kriegs-
opferfürsorge die in Hessen lebenden Kriegs- und
Zivildienstbeschädigten sowie deren Familienmit-         VITOS GMBH
glieder und Hinterbliebene, Gewaltopfer und Impf-        Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH.
geschädigte.                                             Vitos ist in Hessen der größter Anbieter für die Be-
                                                         handlung psychisch kranker Menschen und betreibt
INTEGRATIONSAMT                                          Einrichtungen für Menschen mit geistiger bzw.
Der LWV ist Partner für schwerbehinderte Menschen        seelischer Behinderung, für psychiatrische Reha,
im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistun-      Jugendhilfe sowie Fachkliniken für Neurologie und
gen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwer-     Orthopädie.
behinderter Menschen am Arbeitsleben.
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09

DIE ORGANE DES LWV HESSEN

21 Kreistage bzw. 5 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
                                                                                      Landesdirektorin
                                                                                      Susanne Selbert

                                        wählen

 Verbandsversammlung
 (VV)                                                                                 Erster Beigeordneter
                                                               wählt
 - 75 Abgeordnete -                                                                   Dr. Andreas Jürgens

                                       wählen

                       … in der konstituierenden Sitzung für die                      Beigeordneter
                          Dauer der jeweiligen Wahlperiode                            Dieter Schütz
                                     Präsidium:
                         Präsident und Vizepräsidenten/innen

 Ausschüsse der VV:                                       Verwaltungsausschuss (VA) bestehend aus:
  Hauptausschuss                                        3 hauptamtlichen Mitgliedern
  Haushalts- und Finanzausschuss                         Landesdirektor/in
  Personal- und Organisationsausschuss                   Erste/r Beigeordnete/r)
  Satzungs- und Rechtsausschuss                          Beigeordnete/r
  Ausschuss für Bau, Schulen und Forsten                14 ehrenamtlichen Mitgliedern
  Revisionsausschuss
  Ausschuss für Soziales und Jugendhilfe
  Beteiligungsausschuss
  Wahlvorbereitungsausschuss
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10 DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND

VERWALTUNGSAUFBAU

Stand: 01. März 2021
11

PERSONAL

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen beschäftigte         Von den 70 Nachwuchskräften werden 39 in der
zum Stand 31.12.2020 insgesamt 1.756 Mitarbeite-        Hauptverwaltung Kassel, 15 in der Regionalverwal-
rinnen und Mitarbeiter. Die Beschäftigten verteilen     tung Darmstadt und 16 in Wiesbaden ausgebildet.
sich wie folgt auf die Verwaltungsstandorte, die        Neben drei verschiedenen Ausbildungsgängen bietet
Schulen, die Stiftungsforsten und die Vitos GmbH:       der LWV auch Bachelor-Studiengänge an.

Der LWV hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Beschäfti-
gung schwerbehinderter Menschen eine Vorreiter-
rolle einzunehmen. Die Zahl der schwerbehinderten
Menschen, die beim LWV arbeiten, übersteigt seit
Jahren die gesetzlichen Anforderungen von fünf
Prozent.
Die Beschäftigungsquote für das Kalenderjahr 2020
beläuft sich auf 15,38 %.
Insbesondere jungen schwerbehinderten Menschen
möchte der LWV die Möglichkeit einer Ausbildung
und ein anschließendes reguläres Arbeitsverhältnis
bieten. So sind unter den aktuell 70 Nachwuchskräf-
ten acht schwerbehinderte oder ihnen gleichgestell-
te junge Menschen. Zwei von Ihnen werden voraus-
sichtlich dieses Jahr ihre Ausbildung beenden und
danach in ein festes Beschäftigungsverhältnis über-
nommen.
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02              VITOS GMBH (HOLDING)

Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH,
einer strategischen Managementholding von zwölf
gemeinnützigen Unternehmen. Vitos gehört zu den
großen Klinikbetreibern in Deutschland. Diagnostik
und Behandlung von Erwachsenen, Kindern und
Jugendlichen in psychiatrischen, psychosomatischen
und forensisch-psychiatrischen Kliniken ist die
Kernaufgabe. In Hessen ist das Unternehmen größ-
ter Anbieter für die ambulante, teil- und vollstatio-
näre Behandlung und Betreuung psychisch kranker
Menschen. Außerdem betreibt das Unternehmen
zwei Fachkliniken für Neurologie und Orthopädie.
Die Jugend- und Behindertenhilfeangebote erbringt
die Gesellschaft Vitos Teilhabe.                           Kliniken für forensische Psychiatrie
Sitz der Unternehmenszentrale ist Kassel.
                                                             (gesamter Maßregelvollzug Hessen)

                                                           Psychiatrische Rehabilitation
    1. Januar 2008 Gründung
                                                           Orthopädische Klinik
    1 Holding, 16 gemeinnützige Tochtergesellschaf-
      ten + Vitos Service GmbH                             Klinik für Neurologie

    Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie          Begleitende psychiatrische Dienste

    Kliniken für Psychosomatik                           Behindertenhilfe

    Kinder- und Jugendkliniken für psychische            Jugendhilfe
      Gesundheit
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DER VITOS KONZERN IN ZAHLEN
14

03                     FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021)
AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

Die Aufgaben des LWV Hessen werden in erster Linie von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten
finanziert. Über die sogenannte Verbandsumlage tragen sie die Unterstützungsleistungen für behinderte
Menschen. Aus der Verbandsumlage erhält der LWV in diesem Jahr 1,439 Mrd. €. Weitere Einnahmen des
LWV kommen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, der Ausgleichsabgabe hessischer Unternehmer und
der Kriegsopferfürsorge. Einen Teil seiner Ausgaben für die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe bekommt der LWV
erstattet, etwa von der Pflegeversicherung. Der Haushalt 2021 hat ein Volumen von 1,987 Mrd. €. Der größte
Teil (1,627 Mrd. €) fließt in die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe. Ähnlich wie in den Jahren zuvor sind Fallzahl-
steigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe/ Sozialhilfe und insbesondere Vergütungssteigerungen
(rd. 18,2 Mio. €) bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe die maßgeblichen Indikatoren, welche zu einem
Anstieg der Aufwendungen beim LWV Hessen führen.

ÜBERSICHT DER VERÄNDERUNGEN ZWISCHEN HAUSHALT 2020 UND HAUSHALT 2021
                                                  Aufwendungen                      Erträge
Bereich
                                                 Ergebnishaushalt             Ergebnishaushalt
                                              Haushalt     Haushalt        Haushalt       Haushalt
                                               2020          2021           2020            2021
                                                Euro           Euro           Euro           Euro
Eingliederungshilfe/Sozialhilfe             1.534.774.780 1.627.193.573    93.354.918    99.972.986

Kriegsopferfürsorge                          24.395.649    26.345.324      22.250.479    24.242.923

Integrationsamt - Behinderte
                                             69.348.239    67.462.131      69.348.239    67.462.131
Menschen im Beruf
Überregionale Schulen, Internate,
                                             38.716.104    43.594.549      17.296.334    16.380.655
Frühförderstellen
Personalaufwendungen/-erträge der
Zentralverwaltungen, Vitos und               88.130.063    93.923.269      3.090.727      3.326.300
ehemalige Einrichtungen
Personenbezogene Rückstellungen
                                             14.243.780    11.328.890      1.076.100      1.792.700
(ohne Schulen etc.)
Aufwendungen für Sach- und
                                             22.495.051    22.877.730          0              0
Dienstleistungen (ohne Schulen)
Sozialversicherung Behinderter
                                             86.050.000    88.250.000      86.050.000    88.250.000
(Bundesanteil)
FAG-Zuweisung                                    0              0         150.000.000    155.000.000

Sonstiger Haushaltsbereich                   1.404.120      1.272.598      2.839.673      3.291.656

Abschreibungen/Sonderposten
                                             4.853.871      4.766.953      4.250.930      4.180.921
(ohne SGB XII, InA, KOF, Schulen etc.)

Zwischensumme                               1.884.411.657 1.987.015.017   449.557.400    463.900.272
Ausgleich Fehlbedarf
                                                                           56.900.000    83.852.000
(§ 8 Haushaltssatzung)
Entnahme Stiftungsvermögen bzw. Nachlässe                                   314.254           0
Gesamt                                      1.884.411.657 1.987.015.017   506.771.654    547.752.272

Verbandsumlage                                                            1.377.640.003 1.439.262.745

Veränderung Verbandsumlage gegenüber Haushalt 2020                                       61.622.742
15

Die Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist im § 14 des Gesetzes über den Landeswohl-
fahrtsverband Hessen geregelt. Neben den eigenen Einnahmen wie z. B. Leistungen der Pflegekassen sowie
den Finanzzuweisungen des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhebt der LWV zum Ausgleich
seines Haushaltes eine Verbandsumlage. Diese, welche Landkreise und kreisfreie Städte gemessen an ihrer
Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen müssen, ist die Hauptsäule (rd. 72 % der Einnahmen des Haushaltes
2021) der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes.

Die Entwicklung der Verbandsumlage ist dabei maßgeblich von der Entwicklung der Aufwendungen im
Bereich der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe geprägt, wie dem nachstehenden Schaubild zu entnehmen ist.

ENTWICKLUNG DER VERBANDSUMLAGE IM VERGLEICH ZUR EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE SEIT 2015

                      Eingliederungshilfe/Sozialhilfe                                                                                   Menschen
1.900.000.000 €       Verbandsumlage
                      Anzahl behinderter Menschen
                                                                                       1.742.568.084 €                          64.100
                                                                     1.696.752.436 €
1.700.000.000 €                                    1.639.913.485 €                                                        1.627.193.573 € 61.000
                                1.545.733.307 €                                                  1.542.252.250 €

1.500.000.000 €   1.468.004.294 €                                                                             58.932
                                                                           58.284            58.951
                                                          57.766                                                                           56.000
                                        57.042
                     56.279
1.300.000.000 €

1.100.000.000 €                                                                                                           1.439.262.745    51.000
                                                                                          1.411.378.871

                                                                          1.376.629.313                   1.377.550.812
 900.000.000 €                                          1.317.749.276
                                    1.245.908.371
                                                                                                                                           46.000
                  1.204.152.660
 700.000.000 €

 500.000.000 €                                                                                                                             41.000
                      2015               2016              2017             2018             2019          vorläufiges       Haushalt
                                                                                                          Ergebnis 2020       2021
16      FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021)

GESAMTÜBERSICHT VERBANDSUMLAGE

                                            vorläufige                                                         vorläufige
Stadt bzw. Landkreis                    Verbandsumlage- Stadt bzw. Landkreis                               Verbandsumlage-
                                        Festsetzung 2021                                                   Festsetzung 2021
                                       Hebesatz 10,252 %                                                  Hebesatz 10,252 %
Stadt Darmstadt                          48.267.989 €           Wetteraukreis                              57.953.817,75 €
Stadt Frankfurt                          279.327.280 €          Landkreis Gießen                           53.479.929,64 €
Stadt Offenbach                          36.124.819 €           Lahn-Dill-Kreis                            49.262.611,76 €
Stadt Wiesbaden                          84.619.850 €           Landkreis Limburg-Weilburg                 31.455.548,50 €
Landkreis Bergstraße                     51.086.471 €           Landkreis Marburg-Biedenkopf               50.632.925,25 €
Landkreis Darmstadt-Dieburg              55.793.908 €           Vogelsbergkreis                            19.332.418,36 €
Landkreis Groß-Gerau                     54.700.596 €           Stadt Kassel                               56.689.965,75 €
Hochtaunuskreis                          52.407.656 €           Landkreis Fulda                            43.636.721,98 €
Main-Kinzig-Kreis                        84.294.857 €           Landkreis Hersfeld-Rotenburg               22.362.710,67 €
Main-Taunus-Kreis                        60.656.331 €           Landkreis Kassel                           42.582.829,92 €
Odenwaldkreis                            17.553.067 €           Schwalm-Eder-Kreis                         32.530.358,24 €
Landkreis Offenbach                      71.790.703 €           Landkreis Waldeck-Frankenberg              29.295.137,98 €
Rheingau-Taunus-Kreis                    35.073.249 €           Werra-Meißner-Kreis                        18.241.013,61 €

FINANZZUWEISUNGEN NACH § 35 FAG
                                                                                               155.000.000 €

                                                                                             150.000.000 €

                                                                  132.271.500 €
                                                                                     137.271.500 €

                                                120.271.500 €      127.271.500 €

                                106.895.000 €
                                                  110.479.000 €
        97.026.000 €
                                101.821.000 €

                 77.920.000 €

 71.129.200 €

 2010     2011       2012       2013    2014    2015     2016      2017     2018      2019    2020   Haushalt
                                                                                                      2021

Gemäß § 35 FAG erhält der LWV Hessen eine jähr-                                   Dies ist seit 2020 nicht mehr der Fall, wodurch sich
liche Finanzzuweisung, die im Landeshaushalt fest-                                die erhöhte Steigerung der Finanzzuweisungen von
gelegt wird. Dies werden in 2021 155 Mio. € sein.                                 2019 nach 2020 begründet.
Bis 2019 wurde ein Teilbetrag dieser Zuweisung                                    Insgesamt deckt die Finanzzuweisung in 2021 damit
(rd. 7,73 Mio. €) für Investitionen und Investitionszu-                           rd. 8 % der Aufwendungen beim LWV Hessen.
weisungen eingesetzt und daher direkt im Finanz-
haushalt als Einzahlung veranschlagt und gebucht.
17

04            DIE AUFGABEN …
EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE

Menschen, bei denen eine wesentliche Behinde-           Die unterhaltssichernden Leistungen für behin-
rung vorliegt, haben einen Rechtsanspruch auf Un-         derte Menschen werden bei allen Unterstüt-
terstützungsleistungen, durch die die Folgen der          zungsformen durch die örtlichen Sozialleistungs-
Behinderung möglichst weitgehend ausgeglichen             träger gewährt.
oder gemildert werden sollen. Durch das neue Bun-
desteilhabegesetz (BTHG), das im Dezember 2016         Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, behinderten
verabschiedet wurde, erhält die Eingliederungshilfe    Menschen eine möglichst selbstbestimmte und
für behinderte Menschen eine neue gesetzliche          aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
Grundlage. Verschiedene Aspekte des Gesetzes sind      ermöglichen. Teilhabe soll in allen Lebensbereichen
schrittweise in Kraft getreten. Seit dem 1.1.2020      eines Menschen verwirklicht werden, also in den
sind die Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB     Bereichen Wohnen/Bewältigung alltäglicher Anfor-
IX verankert. Damit verliert die Eingliederungshilfe   derungen, Arbeit und Beschäftigung sowie Freizeit,
den Charakter der Fürsorge und richtet sich am Ziel    soziale Kontakte, kulturelles und politisches Leben.
der Teilhabe aus.
                                                       Um teilhaben zu können, benötigen wesentlich
Das Land Hessen hat in einem Ausführungsgesetz         beeinträchtigte oder behinderte Menschen vielfälti-
zum SGB IX bestimmt, wer in Hessen Träger der Ein-     ge Formen der Unterstützung, die überwiegend von
gliederungshilfe und wer für die Gewährung unter-      Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie privaten
haltssichernder Leistungen für behinderte Men-         Anbietern erbracht werden. Der LWV Hessen finan-
schen oder für die Hilfe zur Pflege bei unter          ziert diese Unterstützungsleistungen. Diese Leis-
65-Jährigen zuständig sein soll.                       tungsgewährung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung
                                                       jedes Einzelfalls, die sich von der Antragsannahme
ZUSTÄNDIGKEITSVERÄNDERUNGEN ZUM                        über Beratung und Prüfung bis zur Bescheiderteilung
01.01.2020                                             erstreckt. Darüber hinaus nimmt der LWV steuern-
                                                       den Einfluss auf die konzeptionelle Ausgestaltung
Ab 2020 gelten in Hessen nun folgende Regelun-         der Angebote und ist dafür verantwortlich, dass
gen:                                                   Unterstützungsstrukturen in bedarfsgerechtem Um-
                                                       fang flächendeckend in Hessen zur Verfügung
 Der LWV ist zuständig für alle erwachsenen          stehen.
   Leistungsberechtigten ab Ende der Schulausbil-
   dung und bis zum Erreichen der Regelalters-
   grenze.

 Die örtlichen Sozialleistungsträger überneh-
   men die Zuständigkeit für behinderte Kinder
   und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulaus-
   bildung.

 Außerdem übernimmt die örtliche Ebene die
   Verantwortung für Leistungsberechtigte, die
   erstmals nach Erreichen der Regelaltersgrenze
   Eingliederungshilfe beantragen.
18 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE

AUFWENDUNGEN EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE (HAUSHALT 2021)

                      Hilfen zur Überwindung   Übrige Bereiche;                  Hilfe zur Pflege;
                        besonderer sozialer     20.527.629 €                      84.395.339 €
                          Schwierigkeiten;
                            43.622.375 €                                                             Leistungen in Werkstätten;
                                                                                                           400.934.563 €
Leistungen in besonderer
   Wohnform, eigene
    Häuslichkeit, BWF;
      796.970.571 €

                                                                                                            Persönliches Budget;
                                                                                                                40.016.151 €

                                                                                            Leistungen zur
                                                                                          sozialen Teilhabe;
                                                          Blindenhilfe/Blindengeld/
                                                                                            179.705.755 €
                                                              Taubblindengeld;
                                                                61.021.189 €

Die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe stellt im Haushalt      Die in dem Schaubild unter übrige Bereiche zusam-
2021 des LWV Hessen mit rd. 81,89 % den größten             mengefassten - finanziell eher untergeordneten Lei-
Aufwandsposten dar. Welch unterschiedliches Lei-            stungen - beinhalten insbesondere das Gehörlosen-
stungsspektrum sich dahinter verbirgt, können Sie           geld (rd. 5,31 Mio. €) und die Förderung von Trägern
dem vorstehenden Schaubild entnehmen.                       der Wohlfahrtspflege (mit allein rd. 10,1 Mio. €).
Mit rund 797 Mio. € (49 %) entstehen im Bereich der
Leistungen zum „Wohnen“ die mit Abstand größten
finanziellen Aufwendungen. Dies umfasst Leistun-
gen in besonderen Wohnformen, in eigener Häus-
lichkeit oder dem Begleiteten Wohnen in Familien.
19

ZEITREIHE FALLZAHLEN UND ANZAHL LEISTUNGSBERECHTIGTE

                                                                                                                                                       (77.336)
             Leistungsberechtigte

             Fallzahlen
                                                                                                                                                       73.324
                                                                                                                           72.382        72.197
                                                                                                              71.585
                                                                                                70.736
                                                                    68.679
                                                                                  69.746                                                                      Die Angaben in den Klammern
                                                       67.625                                                                                                 entsprechen den möglichen
                                                                                                                                                       (64.100)
                                         66.130
                           64.401                                                                                                                             Fallzahlen/Leistungsberech-
             62.849                                                                                                                                           tigten 2021 unter Berücksichti-
  61.203
                                                                                                                                                       60.088 gung der neu zu übernehmen-
                                                                                                             58.284        58.951        58.932
                                                                                  57.042        57.766                                                        den Leistungen (Gehörlosen-
                                                                    56.279
                                                      55.374                                                                                                  und Taubblindengeld).
                                         53.988
                           52.720
             51.433
  50.148
      Info: Fallzahl ist eine Kalkulationsgröße getrennt nach Leistungsangeboten, die sich anhand der Abrechnungstage ermittelt. Doppelnennungen sind
      möglich, wenn z. B. ein behinderter Mensch sowohl in das Wohnheim als auch in die Werkstatt geht. Leistungsberechtigter ist der behinderte Mensch,
      unabhängig davon, wie viel Leistungen er in Anspruch nimmt.

                                                                                                                                                      Haushalt
   2010        2011         2012          2013          2014          2015         2016          2017          2018          2019         2020         2021

Die Zahl der wesentlich behinderten Menschen
(Leistungsberechtigte), die eine Unterstützung be-                                                        GRÜNDE FÜR DIE KONTINUIERLICHE
nötigen, nimmt weiterhin zu. Für 2021 gehen wir                                                           ZUNAHME VON LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN
von netto rd. 1.150 zusätzlichen Fällen im Bereich der                                                    DER EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
bestehenden Leistungsangebote aus (siehe durchge-
zogene Linie in vorstehendem Schaubild).                                                                  Zunahme der Lebenserwartung aufgrund des
Mit den voraussichtlich ab 01.07.2021 neu hin-                                                                   medizinischen Fortschrittes bewirkt Unter-
zukommenden Leistungen des Landestaubblinden-                                                                    stützungsbedarf über einen längeren Zeit-
geldes (112 Fälle) und des Gehörlosengeldes                                                                      raum und steigenden Unterstützungsbedarf
(3.900 Fälle) liegt die Fallzahl in 2021 bei insgesamt                                                           aufgrund multipler Problemlagen mit
77.336 Fällen. Bezogen auf Leistungsberechtigte                                                                  zunehmendem Alter
gehen wir davon aus, dass in 2021 rd. 64.100 Men-
schen Leistungen des LWV Hessen erhalten werden.                                                          Veränderung der familiären Strukturen
Da es sich bei den neu hinzukommenden Leistungen                                                                 (instabilere Familienbeziehungen, Scheidung;
um geschätzte Fallzahlen handelt wurde dies im vor-                                                              Vereinzelung)
stehenden Schaubild mit einer gestrichelten Linie
dargestellt.                                                                                              Frühere Ablösung aus der Herkunftsfamilie/
                                                                                                                 Wunsch nach Selbstbestimmung und
                                                                                                                 Selbständigkeit

                                                                                                          Selektion auf dem 1. Arbeitsmarkt - Verlust von
                                                                                                                 Nischenarbeitsplätzen (zunehmende Rationali-
                                                                                                                 sierung/Technisierung, zunehmende Arbeits-
                                                                                                                 verdichtung, steigender Leistungsdruck etc.)

                                                                                                          Restriktive Bewilligungs-/Finanzierungspraxis
                                                                                                                 vorrangig zuständiger Sozialleistungsträger
20 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE

LEISTUNGSBERECHTIGTE NACH ZIELGRUPPEN

Wenngleich der Personenkreis der geistig behinder-
ten Menschen absolut gesehen die größte Gruppe
der Leistungsberechtigten darstellt, ist hier seit 2008
eine vergleichsweise geringe Zunahme von Leis-
tungsempfängern zu verzeichnen. Der weitaus
größte Zuwachs an Leistungsberechtigten zeigt sich
demgegenüber bei den seelisch behinderten Men-
schen.

Erstmalig in 2020 werden die Leistungen nach
§ 67 SGB XII als Zielgruppe dargestellt. Einen Ver-
gleichswert für 2008 gibt es daher nicht.

                                                                                            Ergebnis 2008
                        15,73 %
                                           77,72 %
                                                                                            Ergebnis 2020
                              18.786
                                                18.279

                     16.232

                                                                                               -12,99 %

                                                                                             12.788

                                                                                                      11.127
                                       10.285
        -2,19 %

                                                            60,72 %

     4.841 4.735
                                                                 4.386

                                                         2.729
                                                                                1.619

        Körperlich         Geistig          Seelisch             Sucht-      LB nach § 67             Blinde
        Behinderte       Behinderte        Behinderte            kranke         SGB XII

1]
     Blinde: Leistungsberechtigte, die nur Blindenhilfe/-geld empfangen;
     Blinde mit einer Mehrfachbehinderung sind einer anderen Zielgruppe zugeordnet
21

ALTERSSTRUKTUR (OHNE BLINDE)

18.000                                                                                                  250%
                2005
                2020                                                                      203,4%
16.000          Veränderung in %                                                                        200%

14.000
                                                                          131,0%                        150%

12.000
                                                                                                        100%

10.000                     52,9%
                                                                                                        50%
 8.000
                                             35,0%
                                                            15,3%                                       0%
 6.000

                                                                                                        -50%
 4.000
            -95,2%
 2.000                                                                                                  -100%

    0                                                                                                   -150%
         0 - 18 Jahre   19 - 30 Jahre   31 - 40 Jahre   41 - 50 Jahre   51 - 65 Jahre   über 65 Jahre

Aufgrund der geänderten Zuständigkeiten im Rah-
men des HAG/BTHG ist der LWV Hessen für Kinder
und Jugendliche seit 2020 nicht mehr zuständig.
Dies erklärt den drastischen Rückgang der unter
18jährigen Leistungsberechtigten.
Insgesamt zeigt die Entwicklung seit 2005 eine
deutliche Zunahme der behinderten Menschen, die
älter als 50 Jahre sind und Unterstützung in der Ein-
gliederungshilfe/Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
22      DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE

AMBULANT VOR STATIONÄR

Eine wesentliche Zielsetzung des LWV Hessen be-                         Unterstützung wie nötig“. Die ambulante, aufsuchen-
steht darin, behinderte Menschen soweit wie mög-                        de Betreuung behinderter Menschen erfolgt durch
lich in ihrer eigenen Häuslichkeit und in ihrem                         Fachkräfte im Rahmen des Wohnens in eigener
vertrauten sozialen Umfeld zu unterstützen.                             Häuslichkeit (BW).
Das Ziel „ambulant vor stationär“ folgt dem Grund-
satz„ so viel Selbständigkeit wie möglich, so viel

ENTWICKLUNG DER FÄLLE LEISTUNGEN IN BESONDERER WOHNFORM ZU LEISTUNGEN ZUM WOHNEN IN
EIGENER HÄUSLICHKEIT

22.000

                           Stationäres Wohnen EGH Erwachsene
20.000                     Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW)                                                         18.982
                                                                                                            18.240
                                                                                                   17.634
18.000
                                                                                          16.972
                                                                                 16.194
                                                                        15.648
16.000
                                                            14.842
                                                                                 14.045   14.113   14.181     14.146
                                                13.872                  13.801
          Fälle:

14.000                     13.218     13.294

                                                  13.501     13.579
              11.795
12.000                                 12.824                                                                          12.762
                           11.929

10.000

 8.000
                   6.630

 6.000
                   2005      2011       2012       2013          2014    2015     2016     2017     2018     2019       2020

In dieser Grafik wird die Entwicklung der Anzahl der                    erhalten, haben sich für das Wohnen in eigener
Fälle im 'stationären Wohnen Erwachsener‘ (im Rah-                      Häuslichkeit entschieden.
men der Eingliederungshilfe) im Vergleich zur Ent-                      Der starke Rückgang im 'stationären Wohnen‘ in 2020
wicklung der Anzahl der Fälle im Wohnen in eigener                      ist durch eine geänderte Zuordnung der Leistungsbe-
Häuslichkeit (BW) in Hessen von 2005 bis 2020                           rechtigten, die in Wohnpflegeheimen leben (sog.
gezeigt. Im Jahr 2005 wurde die überwiegende Zahl                       KoComo-Fälle und Phase F Fälle) zu erklären. Diese
der Fälle stationär betreut.                                            waren bis Ende 2019 der Eingliederungshilfe zugeord-
Seit dem Jahr 2013 hat sich dies grundlegend ge-                        net. Seit 2020 laufen diese Fälle unter der Hilfe zur
wandelt. Deutlich mehr als die Hälfte aller erwachse-                   Pflege. Insgesamt handelt es sich hierbei um rund
nen Menschen mit Behinderungen, die aktuell durch                       1.300 Fälle.
den Landeswohlfahrtsverband eine Leistung zum
Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe
23

JÄHRLICHE FALLZAHLZUWÄCHSE LEISTUNGEN IN BESONDERER WOHNFORM IM STATIONÄREN WOHNEN
UND WOHNEN IN EIGENER HÄUSLICHKEIT

                                       1.048
                                                 970
    1.000       934         895
                                                             806
                                                                                     778                               742
                                                                                                662
                                                                         546                               606
         500

                                                                   222         244
                                           207
                      69          76                   78                                  68         68
                                                                                                                 -35
           0
Fälle:

                 2011        2012        2013     2014        2015        2016        2017       2018       2019        2020

         -500

  -1.000

  -1.500                                                                                                                     -1.384

                       Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW)               Stationäres Wohnen EGH Erwachsene

Die Grafik macht optisch noch einmal deutlich, dass
der Grundsatz ambulant vor stationär vom LWV
Hessen konsequent umgesetzt wird.
Die Fallzahlsteigerungen im Bereich des Wohnens in
eigener Häuslichkeit liegen seit 2017 zwischen
jährlich 600 und 800 Fällen. Die Leistungen in beson-
deren Wohnformen sind erstmalig in 2019 leicht
rückläufig. Die besondere Entwicklung in 2020 ist
mit der bereits beschriebenen geänderte Zuordnung
von Leistungsberechtigten (ca. 1.300 Fälle) zum
Bereich der Hilfe zur Pflege zu erklären.
24 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE

AMBULANT VOR STATIONÄR

ANTEIL DER BÜRGER DER GEBIETSKÖRPERSCHAFT, DIE LEISTUNGEN ZUM WOHNEN IN
EIGENER HÄUSLICHKEIT DURCH DEN LWV HESSEN ERHALTEN (IN PROMILLE)
DATENSTAND: JAHRESERGEBNIS 2020

6,00

                                                                               5,05
5,00
                                                                                      4,47                 4,47
                                                                                                    4,26
                     4,03                                               4,08
4,00                                                                                         3,75
                                                      3,57   3,63          3,61
       3,45
              3,29
                                               3,11              3,18
                        3,01                                                                                 3,01
3,00
               2,57                 2,46                            2,68                 2,61
                                 2,25   2,19              2,28                    2,28
                            2,22
2,00                                        1,83   1,74

1,00

0,00

Aus dieser Grafik wird anhand der Unterschiede bei
den Promillewerten deutlich, dass ein landesweit
gleichmäßiger Ausbau des Betreuten Wohnens nicht
vollständig erreicht ist. Dies hat mehrere Ursachen.
Zum einen entfaltet z. B. die historisch gewachsene
Struktur stationärer und teilstationärer, aber auch
ambulanter Leistungsangebote noch immer ihre
Wirkung. Zum anderen stellen z. B. insbesondere
(Groß-)Städte für einige Personengruppen einen be-
vorzugten Lebensraum dar.
25

AMBULANTE WOHNQUOTE (NACH HERKUNFT LEISTUNGSBERECHTIGTER)

Hessen insgesamt:
2005: 35,90 %
2020: 61,89 %

Die ambulante Wohnquote
stellt das Verhältnis der zum
Wohnen in eigener Häuslichkeit
(BW) untergebrachten behinder-
ten Menschen zur Summe der
insgesamt im Bereich Wohnen
betreuten Menschen dar.
26 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE

DER LWV HESSEN IM BUNDESWEITEN VERGLEICH (STAND 31.12.2019)

                                                                                       Im Zuständigkeitsbereich des LWV konn-
                                                                                       te der Anteil der behinderten Menschen,
                                                                                       die im Bereich Wohnen ambulant unter-
                                                                                       stützt werden, in den letzten Jahren
                                                                                       deutlich vergrößert werden. Er hat sich
                                                                                       von 36 % im Jahr 2005 auf über 58,1 % im
                                                                                       Jahr 2019 erhöht, so dass deutlich mehr
                                                                                       Menschen mit Behinderung ambulant
                                                                                       statt stationär betreut werden.

                                                                                       Im Bundesvergleich liegt Hessen damit
                                                                                       um 6 % über dem bundesweiten Durch-
                                                                                       schnitt von rd. 52,1 % (Stand: 31.12.2019)
                                                                                       wie nebenstehendem Schaubild zu ent-
                                                                                       nehmen ist.

                                           300
Ein Blick auf die Nettoausgaben
der Eingliederungshilfe in 2019            280
                                                 Durchschnittswert früheres Bundesgebiet 239,00 €
zeigt, dass der LWV Hessen                 260
mit rd. 237 € je Einwohner an
dritter Stelle der durchschnitt-           240

lichen Aufwendungen je Einwoh-             220                                                                                                             338,00 €
ner aller Bundesländer des frühe-
                                                                                                                            264,00 € 268,00 €
                                    Euro

ren Bundesgebietes liegt.                  200                                                                   260,00 €                       275,00 €
                                                                                                      258,00 €
                                           180                                    245,00 € 255,00 €

                                                                       237,00 €
                                           160              219,00 €

                                           140   173,00 €

                                           120

                                           100
27

05                SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE

Ziel der Hauptfürsorgestelle beim Landeswohlfahrtsverband Hessen ist es, durch besondere Hilfen im Einzel-
fall die erlittenen immateriellen und materiellen Schäden zu lindern. Dabei orientiert sich der Fachbereich an
der Lebenssituation der Menschen.
Wir sind Ansprechpartner für
 Menschen, die in Ausübung des militärischen Dienstes (Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, unmittelbare
       Kriegseinwirkung auch bei der Zivilbevölkerung) zu Schaden gekommen sind.
 Dienstleistende des Bundesgrenzschutzes oder Zivildienstleistende, die in Ausübung ihres Dienstes einen
       bleibenden Schaden erlitten haben.
 Opfer von Gewalttaten.
 Personen, die durch eine Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
 Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR.

Die Nettoaufwendungen werden
zu 80 % durch den Bund erstattet
(Bundesversorgungsgesetz).

Das Land Hessen erstattet 100 % der Nettoauf-
wendungen (Opferentschädigungsgesetz und
Infektionsschutzgesetz).

Aufgrund der demographischen Entwicklung werden
die Fallzahlen auch in den Folgejahren weiter rück-
läufig sein.
                        FALLZAHLEN

3000
                                                                                    Aufwendungen:
                                                                 Leistungen
                                                                                    rd. = 0,67 Mio. €
2000                                                               für den
                                                               Schwalm-Eder-        Leistungsfälle:
1000
                                                                   Kreis            32

   0
          2016   2017    2018    2019   2020   HH 2021
28

06 INTEGRATIONSAMT -                                                 BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF

Partner für über 100.000 berufstätige behinderte Menschen in Hessen und deren Arbeitgeber ist das Integra-
tionsamt des LWV. Dessen Mitarbeiter/innen beraten Firmen, die Arbeitsplätze so umbauen lassen, dass
Menschen trotz Einschränkung dort arbeiten können, und geben finanzielle Hilfen an behinderte Arbeitneh-
mer sowie deren Arbeitgeber. Hier unterstützt der LWV vorrangig Betriebe des ersten Arbeitsmarktes. Integra-
tionsfachdienste (IFD) begleiten und unterstützen hessenweit im Auftrag des LWV behinderte Arbeitnehmer

         Unser Ziel
          Wir wollen durch
      praxisnahe Lösungen und
        gute Zusammenarbeit
     behinderte Menschen und
      Arbeitgeber unterstützen,
     um die dauerhafte Teilhabe
     am Arbeitsleben zu fördern
           und zu sichern.

Finanzrahmen

                                                                                           Weitere Ausgaben (u. a. Abschreibungen)
Sonstige Leistungen (u. a. HePAS II mit 8,0 Mio. €)                   1%                   0,68 Mio. €
9,97 Mio. €                                                  14%
Leistungen für Einrichtungen
                                                      3%                                   Leistungen an Arbeitgeber (davon
1,91 Mio. €                                                      Budget insgesamt
                                                                   71,73 Mio. €      41%   ca. 2,5 Mio. € an Inklusionsbetriebe für
Integrationsfachdienste                               9%                                   Beschäftigungssicherung)
6,16 Mio. €                                                             davon              29,13 Mio. €
                                                                 Ergebnishaushalt:
                                                      6%            67,46 Mio. €
Leistungen an Inklusionsbetriebe
                                                                  Finanzhaushalt:
4,73 Mio. €                                                          4,27 Mio. €
                                                                                           Gesetzliche Abführungen (Zuweisung
                                                           10%                             an Ausgleichsfonds und Ausgleich
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
7,34 Mio. €                                                                                zwischen Integrationsämtern)
                                                                        16%
                                                                                           11,80 Mio. €
29

ERHEBUNG DER AUSGLEICHSABGABE 2020

BESCHÄFTIGUNGSQUOTE UND HÖHE DER                              Wenn Arbeitgeber ihren Ist-Personalbestand und die
AUSGLEICHSABGABE                                              daraus resultierende Beschäftigungsquote analysie-
                                                              ren, sollten sie zunächst prüfen, welche und wie viele
                                                              schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen.
A. HANDLUNGSFELD FÜR ARBEITGEBER
Alle Arbeitgeber in Deutschland, die im Jahres-               Zu den schwerbehinderten Menschen zählen:
durchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeits-                  Menschen mit einer Schwerbehinderung: Das
plätze haben, müssen fünf Prozent ihrer Arbeits-                 sind Personen, denen vom Versorgungsamt ein
plätze mit schwerbehinderten oder gleichgestell-                 Grad der Behinderung von mindestens 50 zuer-
ten Menschen besetzen. Falls sie dies nicht tun                  kannt worden ist.
(können), sind sie verpflichtet, eine Ausgleichsab-
gabe zu zahlen. Arbeitgeber sollten deshalb bei                Gleichgestellte: Das sind Menschen mit einem
ihrer Personalplanung berücksichtigen, dass sie -               Grad der Behinderung von 30 oder 40, die durch
wenn sie nicht genügend schwerbehinderte Men-                   die Bundesagentur für Arbeit formal den schwer-
schen ausbilden oder auf Arbeitsplätzen beschäf-                behinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies
tigen - die Höhe der Ausgleichsabgabe durch Neu-                ist der Fall, wenn sie infolge ihrer Behinderung
einstellung in Ausbildung oder in sozialversiche-               einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen
rungspflichtige Beschäftigung verringern können.                oder nicht behalten können.

                     Erhebung der
                     Ausgleichsabgabe 2020            Nordhessen
                     Gesamt 57,73 Mio. €              1.095 Arbeitgeber
                     (Stand 31.01.2021)
                                                         6,08 Mio. €

                                          Mittelhessen
                                            741 Arbeitgeber
                                              3,26 Mio. €

                                              Südhessen
                                          4.936 Arbeitgeber
              Stadt Frankfurt                47,56 Mio. €
              20,66 Mio. € (1.643 AG*)
              Main-Taunus-Kreis
                                                                          HINWEIS
              5,32 Mio. € (335 AG)                                        Ca. 53 % der ca. 13.000 beschäftigungs-
              Hochtaunuskreis                                             pflichtigen Arbeitgeber in Hessen zahlen
              3,28 Mio. € (301 AG)                                        Ausgleichsabgabe wegen fehlender Beset-
                     Quelle: Integrationsamt Hessen                       zung von Pflichtarbeitsplätzen (beachte:
                     * AG - Arbeitgeber                                   regionale Schwerpunkte).
30    INTEGRATIONSAMT

B. ERHEBUNG DER AUSGLEICHSABGABE                           Bei Arbeitgebern mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen gilt
Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist je nach Größe des        folgende Regelung:
Arbeitgebers unterschiedlich und von der Beschäfti-         0 € bei jahresdurchschnittlich zwei und mehr
gungsquote abhängig. Die folgenden Beträge gelten             schwerbehinderten Beschäftigten
pro Monat und nicht besetzten Arbeitsplatz mit              125 € bei jahresdurchschnittlich einem schwer-
einem schwerbehinderten Menschen.                             behinderten Beschäftigten
                                                            220 € bei jahresdurchschnittlich weniger als
Bei Arbeitgebern ab 60 Arbeitsplätzen gilt                    einem schwerbehindertem Beschäftigten
folgende Regelung:
 125 € bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis         Bei Arbeitgebern mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen gilt
                                                              folgende Regelung:
   weniger als 5 %
                                                            0 € bei jahresdurchschnittlich einem schwer-
 220 € bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis            behinderten Beschäftigten
   weniger als 3 %                                          125 € bei jahresdurchschnittlich weniger als
 320 € bei einer Beschäftigungsquote von weniger            einem schwerbehinderten Beschäftigten
   als 2 %

ENTWICKLUNG DER AUSGLEICHSABGABE

                                                        58.262.893 €         57.734.250 €
                                    56.920.574 €
                    54.691.568 €                                                                     54.000.000 €

  47.978.593 €

      2016            2017             2018               2019                   2020             Haushalt 2021

Die Ausgleichsabgabe ist in den letzten Jahren konti-      BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT
nuierlich angestiegen, wie der vorstehenden Grafik         Im Veranlagungsjahr 2019 ergab das Anzeigever-
zu entnehmen ist. Einer der Gründe für diesen An-          fahren gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX - für Arbeitgeber
stieg ist auch, dass der Gesetzgeber die abzuführen-       mit 20 und mehr Arbeitsplätzen, dass hessenweit
den Beträge ab dem Jahr 2016 erhöht hat. Dadurch,          22.046 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt waren.
dass die Ausgleichsabgabe nachgelagert verein-             Anzeigepflichtig waren 12.708 Arbeitgeber.
nahmt wird, wirkt sich diese Veränderung erst in
2017 aus.                                                  Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Berichtsjahr 2019
31

AKTIVITÄTEN DES INTEGRATIONSAMTES IN DER REGION

Für schwerbehinderte Menschen aus dem Schwalm-Eder-Kreis wurden im Wesentlichen für nachfolgend
aufgeführte Leistungen Zahlungen erbracht.

                 für Arbeitgeber                           für schwerbehinderte Menschen

- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungs-
                                                  - berufliche Fort- und Weiterbildung
  plätze durch Investitionshilfen

- Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung            - Arbeitsassistenz

- behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung     - technische Arbeitshilfen

- Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen         - Erreichen des Arbeitsplatzes

- betriebliche Gebärdensprachdolmetscher-         - Beschaffung und Ausstattung einer
  Einsätze                                          behinderungsgerechten Wohnung

                                                  - Gründung einer beruflichen Existenz

                                                  - Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze

im Jahr 2020: Ausgaben von 573.908 €              im Jahr 2020: Ausgaben von 112.884 €
in 145 Leistungsfällen                            in 31 Leistungsfällen

NACHRICHTLICH:
Im Jahr 2020 wurden Einzelleistungen an Arbeit-
geber aus dem Hessischen Perspektivprogramm zur
Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbe-
hinderter Menschen (HePAS 2020) in Höhe von
141.000 € gewährt.
32     INTEGRATIONSAMT

Um die dauerhafte Eingliederung besonders betroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer zu erreichen sind
Inklusionsbetriebe ein wichtiges Instrument. In zwei Inklusionsbetrieben im Schwalm-Eder-Kreis findet
dieser Personenkreis eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:

 Saniplus Handicap-Construct GmbH, 34560 Fritzlar

Inklusionsbetrieb am Beispiel Grünwerk in Dautphetal

Das Integrationsamt beauftragt Integrationsfachdienste (IFD) in freier und gemeinnütziger Trägerschaft
mit der Sicherstellung eines regionalen Unterstützungsangebots für schwerbehinderte Berufstätige und ihre
Arbeitgeber. Die Integrationsfachdienste bieten ein qualifiziertes Beratungs- und Begleitungsangebot zu al-
len Fragen rund um das Thema Arbeit & Behinderung. Ansprechstelle im Schwalm-Eder-Kreis:

 IFD Schwalm-Eder, Rotenburger Str. 17, 34212 Melsungen

KOMPETENTE ANSPRECHPARTNER                             Alle Informationen finden Sie unter
                                                       www.integrationsamt-hessen.de oder Sie folgen
Unser täglicher Anspruch ist es, mehr schwerbehin-     dem untenstehenden QR-Code und finden Ihren
derten Menschen die Teilhabe auf dem allgemeinen       zuständigen Ansprechpartner.
Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu ist eine direkte
Verbindung zu den Arbeitnehmern und Arbeit-
gebern in der Region notwendig. Unsere Ansprech-
partner suchen, ggfls. mit dem Technischen Bera-
tungsdienst, nach individuellen Lösungen im Betrieb.
33

07            SCHULEN

SCHULTRÄGER

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist nach dem        Wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Schulträger
Hessischen Schulgesetz Träger von                      ist der LWV Hessen verpflichtet, einen Schulentwick-
                                                       lungsplan zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprü-
 fünf Schulen mit den Förderschwerpunkten            fen sowie fortzuschreiben, soweit dies erforderlich ist.
 Sehen und/oder Hören von überregionaler Bedeu-
 tung, an denen Kinder und Jugendliche mit einer
 Sinnesbeeinträchtigung unterrichtet und gefördert
 werden. Jede dieser Schulen ist gleichzeitig auch
 überregionales Beratungs- und Förderzentrum,
 welches im Rahmen der vorbeugenden Maßnah-
 men Schülerinnen und Schüler ambulant an wohn-
 ortnahen Schulen unterstützt und fördert sowie
 deren Lehrkräfte berät. So kann bei vielen Kindern
 und Jugendlichen mit einer Sinnesbehinderung der
 Besuch einer Förderschule mit den Förderschwer-
 punkten Hören oder Sehen vermieden werden. An
 vier dieser Schulen gibt es Internate, wodurch auch
 die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit zum       TRÄGER VON INTERDISZIPLINÄREN
 Besuch unserer Förderschulen erhalten, die einen      FRÜHBERATUNGSSTELLEN
 täglichen Schulweg nicht bewältigen können.           Für Kinder mit einer Hörschädigung und/oder einer
                                                       Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, die noch nicht
 zwei Schulen mit den Förderschwerpunkten            schulpflichtig sind, gibt es in Hessen ein überregiona-
  emotionale und soziale Entwicklung und kranke        les interdisziplinär arbeitendes Frühförderangebot.
  Schülerinnen und Schüler, die an den jeweiligen      Die Förderung erfolgt überwiegend im vertrauten
  Standorten der Vitos-Jugendhilfeeinrichtungen        Umfeld der Kinder, meist in den Familien oder Kinder-
  wie auch -kliniken in Wabern und Idstein angesie-    tagesstätten. Alle hessischen interdisziplinären Früh-
                                                       beratungsstellen für Hören und Kommunikation be-
  delt sind und die Jungen und Mädchen aus diesen
                                                       finden sich in Trägerschaft des LWV Hessen.
  Einrichtungen sowie den umliegenden Landkrei-        Für Kinder mit einer Sehbehinderung oder Blindheit
  sen unterrichten und fördern. Eine dieser Schulen    gibt es an drei Standorten Angebote in Trägerschaft
  arbeitet auch als Überregionales Beratungs- und      des LWV Hessen, und zwar an der Johann-Peter-
  Förderzentrum.                                       Schäfer-Schule, Friedberg, mit einer Außenstelle in
                                                       Wiesbaden, und an der Hermann-Schafft-Schule,
 sechs Schulen mit dem Förderschwerpunkt kran-       Homberg, in deren Außenstelle in Kassel.
  ke Schülerinnen und Schüler, die an den jeweili-     Zusätzlich zu dem ambulanten Frühförderangebot
  gen Standorten der Vitos-Kliniken für Kinder- und    für Kinder mit Hörschädigung gibt es an der
  Jugendpsychiatrie angesiedelt sind und die Schüle-   Johannes-Vatter-Schule, Friedberg, die stationäre
  rinnen und Schüler während ihres Klinikaufenthal-    Wechselgruppe. Dort können Eltern mit ihren hörge-
  tes unterrichten.                                    schädigten Kindern ein- bis mehrmals im Jahr eine
                                                       Woche lang in einer Gruppe mit anderen Betroffenen
 einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige     zusätzliche Diagnostik und Förderangebote wahrneh-
  Entwicklung, die nahe des Standorts von Vitos        men.
  Teilhabe gemeinnützige GmbH Kalmenhof in
  Idstein angesiedelt ist und die dort untergebrach-   MEDIOTHEK DES LWV HESSEN
  ten Kinder und Jugendlichen sowie auch Schüle-       Um die inklusive Beschulung von Kindern mit Sehbe-
  rinnen und Schüler aus den umliegenden Landkrei-     einträchtigung oder Blindheit in Regelschulen und
  sen unterrichtet und fördert.                        wohnortnahen Förderschulen zu fördern, unterstützt
                                                       der LWV Hessen auf freiwilliger Basis die örtlichen
                                                       Schulträger bei der Finanzierung sehbehinderten-
Er ist zuständig für den Bau und die Unterhaltung
                                                       und blindenspezifischer Ausstattungen oder stellt
der Schulgebäude, die Finanzierung der erforderli-     diese Geräte leihweise kostenlos aus dem Hilfsmittel-
chen Ausstattung und deren Verwaltung.                 pool zur Verfügung.
34 SCHULEN

FINANZRAHMEN

Im Rahmen dieser Unterstützung sind für 2021 folgende Aufwendungen und Erträge geplant:

                         Aufwendungen                                                          Erträge
                          43.594.549 €                                                      16.380.655 €

                                                                    Schülerbeförderung
                                                                         260.000 €
                       Schüler-
                    beförderung
                     5.196.600 €
                                                                            Aufl. Sonderposten
                                                                                2.864.575 €

        Bauunter-
          haltung                           Personal-
        5.534.500 €                           kosten
                                           20.261.700 €

                                                                                                 Schulkostenbeiträge,
                                                                                                  Gastschulbeiträge,
                Sachkosten                                                                         Transferleist., etc.
                12.601.749 €                                                                          13.256.080 €

GESAMTÜBERSICHT DER SCHÜLERZAHLEN
                                                                                                               5.214
            4.635                                                 4.638    4.662         4.774   4.767
4.589                                       4.496         4.618
                        4.411      4.412

 1.840                                                                                                                2.446
                                                                                                                      1.829
1.826
                                                                                                                      939
 923

 2010        2011        2012      2013      2014         2015    2016      2017         2018     2019          2020

       Gesamt                                                        Schülerinnen und Schüler
       Kinder in Frühförderung                                       Ambulant geförderte Schülerinnen und Schüler
35

   Schwalm-Eder-Kreis

Abgeordnete/Beigeordnete aus dem Schwalm-Eder-Kreis
          in der/dem Verbandsversammlung/
       Verwaltungsausschuss des LWV Hessen:
        Herr Beigeordneter Rudolf Amert (CDU)
            Frau Rosa-Maria Hamacher (SPD)
               Frau Gudrun Glaser (SPD)
 Herr Beigeordneter Willi Werner (FWG Schwalm-Eder)
        Herr Beigeordneter Nils Weigand (FDP)
36

08                  REGIONALDATEN

VORLÄUFIGE FINANZAUFWENDUNGEN 2020*
- SCHWALM-EDER-KREIS -

(EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE)

Hilfe zur Pflege (SGB XII)                                                                                                                 2.633.000 €

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation                                                                                                     33.000 €

Hilfen zur Schul- bzw. Hochschulbildung                                                                                                           2.000 €

Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen                                                                             14.643.000 €

Leistungen zur sozialen Teilhabe                                                                                                           4.302.000 €
                                                                                                       davon Tagesstätten                     911.000 €
Leistungen in besonderer Wohnform, eigene Häuslichkeit, BWF                                                                               25.880.000 €
                                                                                             davon eigene Häuslichkeit                     7.401.000 €
Persönliches Budget                                                                                                                        1.510.000 €

Hilfen zur Gesundheit                                                                                                                           44.000 €

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten                                                                                    338.000 €

Blindenhilfe/Blindengeld                                                                                                                   1.760.000 €

Hilfen in sonstigen Lebenslagen                                                                                                                   3.000 €

Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege                                                                                                    329.000 €

Gesamtaufwendungen                                                                                                                     51.477.000 €

Erträge                                                                                                                                   4.362.000 €

Nettoaufwendungen                                                                                                                      47.115.000 €

*Noch vorzunehmende Jahresabschlussbuchungen bzw. mögliche Korrekturen der Revision im Rahmen der Jahresabschlussprüfung können zu Veränderungen führen,
daher handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis.
37

ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IM SCHWALM-EDER-KREIS

                                              2.102          2.110
                               2.050                                         2.065
                                                      2.099          2.121
                                       2.059
                1.948
                        1.973
        1.936

 1.688

 2006    2011   2012    2013    2014   2015    2016   2017    2018   2019    2020

LEISTUNGSBERECHTIGTE AUS DEM
SCHWALM-EDER-KREIS NACH
GEMEINDEN IN 2020
38 REGIONALDATEN

PLATZANGEBOTE IM SCHWALM-EDER-KREIS IN 2020

LEISTUNGSERBRINGER IM SCHWALM-EDER-KREIS
39

SCHÜLERZAHLEN SCHWALM-EDER-KREIS

Im Jahr 2020 wurden zum Stichtag 31.12. im
Schwalm-Eder-Kreis 31 Kinder im Vorschulalter
durch die Interdisziplinären Frühberatungsstellen für
sinnesgeschädigte Kinder gefördert. Viele dieser
Kinder werden - auch - durch diese frühe Förderung
im Rahmen einer inklusiven Beschulung in eine
Regelschule oder wohnortnahe Förderschule einge-
schult werden können.
Die Frühberatung und -förderung stellt somit für den
LWV Hessen als Träger dieser Einrichtungen
(gemeinsam mit der Blindenstudienanstalt Marburg
und dem Ev. Regionalverband Frankfurt) einen
besonderen - quantitativen und qualitativen -
Schwerpunkt inklusiven Arbeitens dar.
Dennoch werden insgesamt 127 Schülerinnen und
Schüler (= 51 %) in den LWV-Schulen beschult. Der
mit 49 % (= 123 Schülerinnen und Schüler) deutlich
geringere Anteil der durch den LWV betreuten                          Früh-
Schülerinnen und Schüler besucht,nicht zuletzt                      förderung
durch diese Förder- und Unterstützungsmaßnah-                           31
men, eine Regelschule oder wohnortnahe Förder-
schule und wird dort durch die Lehrerinnen und                                           Schüler in
Lehrer der Überregionalen Beratungs- und Förder-                     geförderte Kinder      LWV
zentren der LWV-Schulen ambulant betreut. Dies                        des Schwalm-        Schulen
                                                                       Eder-Kreises         127
spart dem LWV Hessen - und damit auch dessen            ambulante
Trägern - nicht zuletzt auch Kosten für Beschulung,     Förderung
Schülerbeförderung und ggf. notwendige Unterbrin-          123
gungskosten in den Internaten.
40

09              UMSETZUNG BTHG

Durch das BTHG werden weitreichende Anforderun-           Wichtige Merkmale des neuen Gesamtplanverfah-
gen an eine neue fachliche Ausrichtung und Gestal-        rens sind:
tung des Verfahrens der Leistungsgewährung in der
Eingliederungshilfe gestellt. Im Mittelpunkt steht ein     Beteiligung des/der Leistungsberechtigten in allen
Perspektivwechsel, wie er bereits in der UN-                Verfahrensschritten, beginnend mit der Beratung
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gefordert
wurde. Dabei geht es insbesondere um folgende Ziel-        Ausrichtung der Unterstützung an den persön-
setzungen:                                                  lichen Zielen des/der Leistungsberechtigten

 Von der Ausgrenzung zur Inklusion                        Erhebung des individuellen Bedarfs sowie umfas-
                                                            sende Beratung und Unterstützung im Hinblick auf
 Von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung             die Bedarfsdeckung (= Teilhabeplanung) durch den
                                                            Träger der Eingliederungshilfe
 Von der Fremd- zur Selbstbestimmung
 Von der Betreuung zur Assistenz                          Bei Bedarf Durchführung einer Gesamtplan-
                                                            konferenz mit Zustimmung des/der Leistungsbe-
 Vom Kostenträger zum Dienstleister                        rechtigten: Der Träger der Eingliederungshilfe
                                                            berät mit Zustimmung des/der Leistungsberech-
 Von der Defizitorientierung zur Ressourcen-
                                                            tigten und gemeinsam mit anderen Leistungsträ-
  orientierung                                              gern auf der Grundlage der Bedarfsermittlung über
 „Nichts über uns - ohne uns“                              die Möglichkeiten einer adäquaten Deckung des
                                                            Unterstützungsbedarfes.

                                                          Dieses Verfahren soll die fachliche Neuausrichtung in
                                                          der Unterstützung behinderter Menschen fördern.
                                                          Ziel ist es, mehr Selbstbestimmung, Partizipation und
                                                          Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinde-
                                                          rung zu erreichen. Gleichzeitig sollen auch die Steue-
                                                          rungsmöglichkeiten der Leistungsträger in der Ein-
                                                          gliederungshilfe verbessert werden. Derartige Ein-
                                                          flussmöglichkeiten sind im Rahmen der Bedarfser-
                                                          mittlung und Teilhabeplanung durch den Leistungs-
                                                          träger gegeben. Darüber hinaus kann der Leistungs-
Eine zentrale Neuerung im BTHG besteht darin, dass        träger Impulse im Sinne einer personenzentrierten
detaillierte Vorgaben zur Durchführung eines Ge-          und möglichst inklusiven Gestaltung der Unterstüt-
samtplanverfahrens gemacht werden. Im Gesamt-             zungsstrukturen geben.
plan werden die ZIELE des/der Leistungsberechtigten
und die Leistungen aller beteiligten Leistungsträger
(z. B. LWV, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung,
Krankenkasse, Pflegekasse) zusammenfassend dar-
gestellt. Er stellt die Grundlage für die Ausgestaltung
der Unterstützung für den Menschen mit Behinde-
rung dar.
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