Der Schattenhälbler - Gemeinde Schattenhalb
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Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 69 November 2017 Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger Bereits neigt sich ein weiteres Jahr seinem Ende zu. Es beginnt die Jahreszeit, die für unseren Gemeindenamen prägend ist. Wer nun aber glaubt, dass wir in den Winterschlaf verfallen, wird mit dem vorliegenden „Schattenhälbler“ eines besseren belehrt. Zahlreiche Aktivitäten prägen das Leben in unseren Dörfern. Der Sponsorenlauf der Laufgruppe Willigen sowie der Kläpperlimarktstand und –umzug der Schule anlässlich der 600 Jahre Markt Feier sind ebenso eindrückliche Beispiele für ein umtriebiges Dorfleben, wie die vielen Einsätze des Frauenvereins Willigen. Auch die Wanderweg Heinzelmännchen und –feen bringen der Gemeinde einen riesigen Nutzen und es bleibt dem Gemeinderat eigentlich nur, ganz herzlich für alle diese Aktivitäten zu danken. Die Traktandenliste der Gemeindeversammlung zeigt auf, dass auch in der Gemeinde nichts in den Winterschlaf verfällt. Trotzdem der Gemeinderat in der mehrjährigen Planung einige Projekte nach hinten schieben musste, um ein ausgeglichenes Budget 2018 präsentieren zu können, beinhaltet das Investitionsprogramm 2018 zahlreiche Verpflichtungskreditbegehren. Damit soll der Entwicklung, die die Schaffungen von Arbeitsplätzen, einer Neu eingedeckter Burger-Spycher im Broch – Foto: K. Winterberger ansprechenden Umgebung mit attraktivem Wohnraum ermöglicht, weiter die Tür geöffnet werden. Diese Entwicklung kann nur mit Hilfe der gesamten Bevölkerung realisiert werden und liegt insbesondere auch im Interesse der jungen Gemeindebürgerinnen und -bürger. Von diesen werden weiteren acht anlässlich der Gemeindeversammlung die Bürgerbriefe überreicht. Sie werden von der Gemeinde mit den Worten: „Unsere Demokratie stützt sich auf Menschen die bereit sind, sich mit öffentlichen Fragen der Gegenwart und der Zukunft ernsthaft auseinander zu setzen“ als Wahlberechtigte empfangen. Ich hoffe, dass viele Gemeindebürgerinnen und –bürger anfangs Dezember und auch danach von eben diesem Wahlrecht rege Gebrauch machen werden. Beste Grüsse Andreas Michel Gemeindepräsident Schattenhalb 1
Gemeindeversammlung, 2. Dezember 2017, 13.30 Uhr im Mehrzweckgebäude Willigen Für die Altjahrsgemeindeversammlung wurde nachfolgende Traktandenliste zusammengestellt: 1. Reglemente: a. Reglement für ausserordentliche Lagen (Katastrophenreglement); Aufhebung b. Waldreglement 1989; Aufhebung 2. Verpflichtungskredite gem. Investitionsprogramm 2018 a. Erschliessung Hostet b. Belagsarbeiten Scheideggstrasse c. Ersatz Brücke Reichenbach d. Sanierung Schutzzone Gschwandtenmad 3. Budget 2018 a. Genehmigung Budget sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer b. Orientierung über den Finanzplan und das Investitionsbudget 4. Wahlen Gemeinderat; Neuwahl von einem Mitglied 5. Verschiedenes 6. Überreichung der Bürgerbriefe Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer herzlich eingeladen. Der Gemeinderat lädt im Anschluss an die Versammlung zum gemütlichen Beisammensein ein und offeriert einen Apéro. Traktandum 1; Reglemente a) Reglement für ausserordentliche Lagen (Katastrophenreglement); Aufhebung Im Dezember 2003 wurde das Reglement für ausserordentliche Lagen in der Gemeinde Schattenhalb genehmigt. Dieses Reglement regelte die Führung der Gemeinde in ausserordentlichen Lagen und beschrieb die Grundsätze für den Aufbau einer Katastrophenorganisation. Mit der Zustimmung im 2009 zur Übertragung der Aufgabe „Regionales Führungsorgan“ an die Gemeinde Meiringen hat das Reglement für ausserordentliche Lagen der Gemeinde Schattenhalb seine Gültigkeit verloren. Antrag Das Reglement für ausserordentliche Lagen von 2003 ist ersatzlos aufzuheben b) Waldreglement 1989; Aufhebung Gestützt auf das damalige Gesetz über das Forstwesen wurde im 1989 das Waldreglement der Gemischten Gemeinde Schattenhalb erlassen. Damit wurden die Organisation und der Betrieb der Forstverwaltung geregelt. Im 1997 wurde das Gesetz über das Forstwesen durch das Kantonale Waldgesetz ersetzt. In Art. 55 der kantonalen Gesetzesgrundlage ist vorgesehen, dass alle Waldreglemente die sich auf 2
die bisherige Forstgesetzgebung stützen, mit dem Inkrafttreten des Kantonalen Waldgesetzes aufgehoben werden können. Antrag Der Gemeindeversammlung wird beantragt, das Waldreglement von 1989 ersatzlos aufzuheben. Traktandum 2; Verpflichtungskredite gem. Investitionsprogramm 2018 a. Erschliessung Hostet An der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2012 wurde ein Kredit von 153‘000.— Franken für die Teilerschliessung der Hostet bewilligt. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten nun, den Restbetrag von 405‘000 Franken für den restlichen Teil der Erschliessung zu bewilligen. Zudem muss der Überwälzungssatz von 100% bestätigt werden. b. Belagsarbeiten Scheideggstrasse Um einen weiteren Abschnitt auf der Scheideggstrasse sanieren zu können ist ein Investitionskredit von gesamthaft 140‘000 Franken erforderlich. Mit diesem Betrag werden die Fahrrinnen zwischen dem Hotel Rosenlaui und der Gletscherschlucht Rosenlaui saniert. c. Ersatz Brücke Reichenbach Im Zusammenhang mit dem Projekt der Schwellenkorporation Schattenhalb zur Revitalisierung des Rychenbachs im Talboden muss auch die Brücke erneuert werden. Die Brücke wird nicht verbreitert und die Traglast auch nicht erhöht. Dadurch muss die Gemeinde „nur“ die Differenz zwischen dem Zeitwert der bestehenden 14-jährigen Brücke und dem Neuwert der neuen Brücke übernehmen. Es ist ein Kredit von 50‘000 Franken erforderlich d. Sanierung Schutzzone Gschwandtenmad Es wurde festgestellt, dass die jetzige ausgeschiedene Schutzzone im Gschwandtenmad den heutigen Anforderungen vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) nicht mehr entspricht. Aufgrund der vom AWA verlangten vertieften Untersuchung liegt nun eine Offerte für die erforderlichen zusätzlichen Arbeiten vor. Zudem ist gemäss Genereller Wasserversorgungsplanung (GWP) eine Sanierung des Heber- und Endschachts vorgesehen. Dafür wurde eine Offerte eingeholt, die einen Betrag von 50‘000 Franken vorsieht. Für diese Arbeiten ist ein Gesamtkredit im Totalbetrag von 75‘000 Franken zu bewilligen. Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgern, diesen Kreditvorlagen zuzustimmen. Traktandum 3; Budget 2018 a. Genehmigung Budget sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer b. Orientierung über den Finanzplan 2018 - 2022 und das Investitionsbudget 3
Auszug aus dem Vorbericht Budget 2018 0 Auf einen Blick (Management Summary) - Der Voranschlag 2018 stützt sich auf geänderte übergeordnete Rahmenbedingungen (Gesetzesanpassungen) und die abgeschlossene Jahresrechnung 2016. Gemeindegesetz 1 170.11193/3 BAG 12–67 28.März 2012 Gemeindegesetz (GG) (Änderung) Gemeindeverordnung 1 170.111 Gemeindeverordnung (GV) (Änderung) Folgende Erlasse werden geändert: 1. Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Regionalkonferenzen Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden 170.511 500 10 5 / 00.0000 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) (Änderung) 170.511 - Gemeindespezifische Informationen Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. Oktober 2015 wurde das Finanzvermögen der Gemischten Gemeinde Schattenhalb noch im Rechnungsjahr 2015 auf das 1,4-Fache des amtlichen Wertes festgelegt. Das Rechnungsjahr 2016 startete also mit bereits bereinigten Finanzvermögenswerten. - Geplante Steueranlage Die Steueranlage für 2018 soll nicht verändert werden und beträgt nach wie vor 1.99 Einheiten. - Investitionen, grössere Projekte Im vorliegenden Voranschlag sind folgende Investitionen vorgesehen: - Belagsarbeiten Scheideggstrasse Fr. 140‘000.— (Beitrag Gemeinde Meiringen an diese Investition 57 % oder Fr. 79‘800.--; Beschluss GR im Zusammenhang mit Budget 2018, vom 19. Oktober 2017) - Ersatz Brücke Reichenbach Fr. 50‘000.— - Erschliessung Hostet (Anteil Strassenbereich) Fr. 140‘000.— - Erschliessung Hostet (Anteil Wasser) Fr. 65‘000.— - Erschliessung Hostet (Anteil Abwasser) Fr. 20‘000.— - Sanierung Schutzzone, Heber- und Endschacht Gschwandtenmad Fr. 75‘000.— - Ortsplanungsrevision (3. Tranche) Fr. 50‘000.— (Der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 150‘000.— wurde an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2016 bereits eingeholt) - Die Nettoinvestitionen betragen im Budget 2018 total Fr. 460‘200.—; davon entfallen auf den Steuerbereich Fr. 300‘200.--. - Situation Eigenkapital Das Budget 2018 rechnet in der Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 14‘620.-. Das Eigenkapital per 31.12.2016 wird mit Fr. 1‘162‘662.92 ausgewiesen. 4
1 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) führten alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellten erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen. Terminologie Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 HRM2 • Bestandesrechnung • Bilanz • Laufende Rechnung • Erfolgsrechnung • Voranschlag • Budget • Voranschlagskredite • Budgetkredite • Eigenkapital • Bilanzüberschuss Kontenplan Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert: a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer b) Funktionen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig c) Sachgruppen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Das am 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wurde zu Buchwerten in HRM2 über-nommen: Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 1.1.2016 CHF 500‘000.-- Abzüglich: ./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen - CHF -.-- ./. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen Gesetzgebung abzuschreiben ist - CHF -.-- ./. Investitionen für Anlagen im Bau - CHF -.-- ./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser - CHF 6‘000.-- ./. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen - CHF -.-- Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto CHF 494‘000.-- Das bestehende Verwaltungsvermögen von voraussichtlich CHF 494‘000.-- wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das dafür zuständige Organ, innert 8 Jahren d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2023 linear abgeschrieben. 5
Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 12.5 % oder CHF 61‘750.— Dank eines ausserordentlich guten Rechnungsabschlusses per 31.12.2015, konnte das Verwaltungsvermögen in der Steuerfinanzierung vollumfänglich abgeschrieben werden. Demzufolge müssen keine jährlichen Abschreibungen auf dem bisherigen Verwaltungsvermögen mehr getätigt werden! Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV) - Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung nur falls vorhanden: - Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen: Die Verfügungen gemäss bisherigem Recht, welche im Zeitpunkt der Einführung von HRM2 noch nicht abgelaufen sind, gelten weiter: Neues Verwaltungsvermögen Seit 1. Januar 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. CHF CHF Aufwandüberschuss gemäss Budget (SG 9000) 14‘620.-- Nettoinvestitionen allgemeiner Haushalt 300‘200.-- ./. Ordentliche Abschreibungen allgemeiner 11‘255.-- Haushalt Differenz 288‘945.-- Zusätzliche Abschreibungen (höchstens im -.-- Betrag des Ertragsüberschusses) Ergebnis Budget 14‘620.-- Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF 25‘000.-- (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zum Voranschlag 2015 und Rechnung 2015) Der Voranschlag 2015, sowie die Rechnung 2015 wurden auf die Kontenstruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit ein Vergleich mit den nachfolgenden Budgets möglich ist. 6
Alle Kreise Budget 2018 Erfolgsrechnung Jahresrechnung Budget 2018 Budget 2017 2016 Einzelkonten nach Funktionen Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 501'130 115'700 501'430 114'500 507'417.24 115'586.50 Nettoaufwand 385'430 386'930 391'830.74 1 Öffentl. Ordnung / Sicherheit, Verteidigung 27'600 12'000 23'100 17'000 43'146.25 53'817.96 Nettoertrag / Aufwand 15'600 6'100 10'671.71 2 Bildung 626'200 246'000 622'700 269'000 742'643.86 249'825.95 Nettoaufwand 380'200 353'700 492'817.91 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 20'350 0 20'350 0 36'422.35 1'000.00 Nettoaufwand 20'350 20'350 35'422.35 4 Gesundheit 2'500 0 3'200 0 2'164.95 0.00 Nettoaufwand 2'500 3'200 2'164.95 5 Soziale Sicherheit 664'350 159'400 655'650 155'800 564'609.50 92'478.30 Nettoaufwand 504'950 499'850 472'131.20 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 525'615 318'900 403'910 81'000 406'367.80 121'546.80 Nettoaufwand 206'715 322'910 284'821.00 7 Umweltschutz und Raumordnung 628'150 587'200 761'350 721'900 610'853.84 583'701.24 Nettoaufwand 40'950 39'450 27'152.60 8 Volkswirtschaft 56'300 41'300 56'300 41'300 65'687.20 50'333.80 Nettoaufwand 15'000 15'000 15'353.40 9 Finanzen und Steuern 294'325 1'866'020 266'725 1'914'215 245'747.64 1'956'770.08 Nettoertrag 1'571'695 1'647'490 1'711'022.44 Total Aufwand / Ertrag 3'346'520 3'346'520 3'314'715 3'314'715 3'225'060.63 3'225'060.63 Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Total 3'346'520 3'346'520 3'314'715 3'314'715 3'225'060.63 3'225'060.63 Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, den Stimmbürgern mittelfristig ein ausgeglichener Finanzhaushalt präsentieren zu können. Aus diesem Grund mussten an der Gemeinderatssitzungen vom 19. Oktober 2017 einige Projekte in spätere Jahre verschoben werden. 7
Alle Kreise Budget 2018 Investitionsrechnung Budget Budget Jahresrechnung 2018 2017 2016 Einzelkonten nach Funktionen Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 0 0 0 0 0.00 0.00 2 Bildung 0 0 0 0 46'638.00 0.00 Nettoausgaben 46'638.00 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 330'000 79'800 240'000 57'000 100'929.50 50'516.90 Nettoausgaben 250'200 183'000 50'412.60 7 Umweltschutz und Raumordnung 210'000 0 150'000 0 9'884.80 65'174.00 Nettoeinnahmen / Ausgaben 210'000 150'000 55'289.20 9 Finanzen und Steuern 79'800 540'000 0 0 115'690.90 157'452.30 Nettoeinnahmen 460'200 41'761.40 Total Ausgaben / Einnahmen 619'800 619'800 390'000 57'000 273'143.20 273'143.20 Einnahmenüberschuss Ausgabenüberschuss 333'000 Total 619'800 619'800 390'000 390'000 273'143.20 273'143.20 Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, das Budget 2018 mit einem Aufwandüberschuss von 14‘620 Franken zu genehmigen. 8
Traktandum 4; Wahlen Gemeinderat; Neuwahl von einem Mitglied Aus privaten Gründen hat Monika Kohler per 31.12.2017 ihre Demission als Gemeinderätin eingereicht. Monika Kohler wurde an der Gemeindeversammlung vom 04.12.2010 in den Gemeinderat gewählt. Der Gemeinderat hat sich auf die Suche nach einer Nachfolgerin gemacht Antrag Heidi Glatthard wird als neues Mitglied vom Gemeinderat zur Wahl vorgeschlagen. Heidi Glatthard-Maurer, stellt sich vor: Ich bin in Geissholz aufgewachsen. Seit 25 Jahren wohne ich nun auf der „Hoschtett“ in Willigen. Arnold und ich haben zwei Töchter, Sidonia 18, und Selina 16 jährig. Hauptberuflich bin ich als Familienfrau und Mutter tätig. Daneben erledige ich die Büroarbeiten für den Landwirtschaftsbetrieb und unterstütze das Team wann immer es mir möglich ist. Viel Freude bereitet mir die Tätigkeit als Pflegefachfrau in der Privatklinik Meiringen. Ich arbeite dort in einem Teilpensum im Nachtdienst. Die Arbeit mit betagten Menschen empfinde ich als Bereicherung. Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied des VBL, dem Verband Bernischer Landfrauenvereine und des LVBO, dem Landfrauenverein Berner Oberland bezeichne ich als mein Hobby. Weiter geniesse ich es, mit Freundinnen zu „käfelen“ oder ab und zu ein Konzert zu besuchen. Als meine Stärke bezeichne ich die Offenheit für Neues und eine hohe Belastbarkeit. Die gelegentliche Herbeiführung einer Terminkollision oder das Aufschieben weniger beliebter Arbeiten, muss ich hingegen als Schwäche abbuchen. Ich bin sehr motiviert, mich im Gemeinderat von Schattenhalb zu engagieren und würde mich über eine Wahl freuen. Traktandum 6; Überreichung der Bürgerbriefe An der Gemeindeversammlung können nachfolgende Jungbürger ihren Bürgerbrief entgegennehmen: • Sidonia Glatthard • Lena Lüthi • Joel Schimmer • Alexia Schläppi • Roman Kaderli • Ivan Maurer • Roy Maurer • Mario Anderegg Der Gemeinderat wünscht den Jugendlichen alles Gute und viel Erfolg für ihren weiteren Lebensabschnitt. 9
Informationen aus dem Gemeinderat: Wanderweg – Heinzelmännchen bzw. Feen Während dem ganzen Sommer haben unsere Wanderweg-Heinzelmännchen und unsere zwei Feen die zugeteilten Wanderwege unterhalten. Mit viel Elan und Engagement haben sich die 9 rüstigen Rentner hinter die Aufgabe gemacht und dabei einiges vollbracht. Die Entlastung für die Gemeindewerkgruppe durch diesen Einsatz war gross. Es sind viele positive Rückmeldungen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Neues Rufenen-Brüggli, Foto: A. Nägeli Der Gemeinderat hat den fleissigen Helfern bei einem gemütlichen Mittagessen im Mehrzweckgebäude Willigen ihren Einsatz bestens verdankt: Die 9 Heinzelmännchen & -feen: - Verena von Bergen - Vreni Kübli - Alexander Nägeli - Hansruedi Kohler - Kaspar Leuenberger - Werner Jaun - Werner Kehrli - Willy Huber - Willi Abplanalp Vom Gemeinderat: - Andreas Michel - Hannes Kohler - Hansjörg von Bergen 10
Baubewilligungen Seit dem letzten Schattenhälbler wurden nachfolgende Bauvorhaben bewilligt: • Marlies + Rolf Rieder; Neubau Doppelgarage, Geissholz 179 • Teddy Zumstein; Anbau Luft-Wasser-Wärmepumpe, Geissholz 189 • Roland Dürig; Neubau Doppelgarage, Geissholz 155 • Erbengem. Stähli Georg; Neubau Güllegrube und Mistplatz, Kartafel 122 Dem Regierungsstatthalteramt wurde ein positiv lautender Amtsbericht zu nachfolgendem Bauvorhaben abgegeben: • Bruno Roth, Aareschluchtstrasse; Anbau Autounterstand und Umbau Wohnungen • Gasthaus Zwirgi; Erweiterung Gartenterrasse Nord mit Windschutz Die an dieser Stelle aufgeführten Bauvorhaben wurden jeweils durch den Gemeinderat bewilligt. Sind gegen die Projekte jedoch während der ordentlichen Auflagefrist Einsprachen eingegangen, so kann es sein, dass im Einzelfall die Baubewilligung noch nicht rechtskräftig ist, d.h. die Bauherrschaft muss zuwarten und kann erst nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist mit dem Bauvorhaben beginnen. Beiträge und Spenden Der Gemeinderat hat für nachfolgende Anlässe einen Beitrag gesprochen: • Horischlittenrennen CHF 200.— • Jubiläumsjahr Freilichtmuseum Ballenberg CHF 500.— • Stiftung Alpbach CHF 435.— Informationen aus der Verwaltung: Schattenhalb – Pins Bei der Gemeindeverwaltung sind ab sofort wieder Schattenhalb-Pin’s erhältlich. Fahrpreisermässigungen auf Bergbahnen Verschiedene Bergbahnen bieten der einheimischen Bevölkerung (steuerrechtlicher Wohnsitz massgebend) ermässigte Einzelbilette oder Sportpässe an. Voraussetzung für die Abgabe ist die Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises am Bahnschalter. Interessierte Personen werden gebeten, den Einheimischenausweis rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes zu beziehen oder zu erneuern. Die Erstausstellung erfolgt gegen Gebühr und erfordert ein Passfoto. Die jährliche Erneuerung ist kostenlos. Zu vermieten: Parkplätze in der Autoeinstellhalle Geissholz Ab sofort sind in der Einstellhalle in Geissholz Parkplätze frei. Interessierte melden sich bitte direkt beim Finanzverwalter, Kurt Zumbrunn, Tel. 033 971 16 26. 11
Heiraten im Haslital An nachfolgenden Daten, jeweils freitagnachmittags, finden im Trau- und Zeremonielokal „Haslistube“ im Haslimuesum Meiringen wieder Trauungen statt: 27. April 2018 / 25. Mai 2018 / 29. Juni 2018 27. Juli 2018 / 31. August 2018 / 28. September 2018 / 19. Oktober 2018 Anmeldung für die Trauung: Zivilstandsamt Oberland-Ost, Tel.-Nr. 031 635 43 40 Auskünfte und Besichtigung: Trau- und Zeremonielokal, Gisela Kost, Tel.-Nr. 033 971 09 18 oder g.kost@bluewin.ch Förderbeiträge energetische Sanierungen Seit August 2017 können Bürger und Bürgerinnen ihre Gesuche für Förderbeiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden und die Förderung erneuerbarer Energien online bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) einreichen. Damit macht der Kanton Bern einen weiteren innovativen Schritt in Sachen Kundenservice. Mit dem Online-Portal können Kunden Ihre Gesuche für einen Förderbeitrag einfach, schnell und unkompliziert bei der BVE einreichen. Sie haben jederzeit einen Überblick über die eingereichten Gesuche und deren Bearbeitungsstatus und werden automatisch über die einzelnen Bearbeitungsschritte informiert. Der Zugang zum Online-Portal setzt - wie bei der Steuererklärung TaxMe - eine Registrierung beim BE-Login www.be.ch/login voraus. Mit BE-Login werden Dienste des Kantons Bern zentral verwaltet. Nach einmaliger Registrierung in wenigen Schritten steht das BE-Login rund um die Uhr zur Verfügung. Der Zugang erfolgt gesichert, die Daten sind geschützt. Das Online-Portal erreichen Sie über http://www.subene.apps.be.ch, weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf unserer Homepage www.be.ch/energiefoerderung Tageskarte Gemeinden – SBB Tageskarte (GA) Die Gemeinde Meiringen biete seit Jahren die Tageskarte Gemeinden auch für die Bevölkerung von Schattenhalb an. Aufgrund der Preiserhöhung bei der SBB muss auch die Gemeinde Meiringen den Tarif für die Tageskarte anpassen. Neu ist diese zum Preis von 43 Franken erhältlich. Eine Reservation ist frühestens 30 Tage davor möglich. Unter www.meiringen.ch ist ersichtlich, ob für das gewünschte Datum noch eine Karte frei ist. Auch Reservationen sind online möglich. 12
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Festtage 2017 wie folgt geschlossen: vom 25. Dezember 2017 bis und mit 2. Januar 2018. Ab Mittwoch, 03. Januar 2018, ist die Verwaltung wieder während den ordentlichen Öffnungszeiten geöffnet. Schwellenkorporation Schattenhalb Die Schwellenkorporation Schattenhalb lädt wie folgt zur Hauptversammlung ein: Donnerstag, 30. November 2017 20.00 Uhr Gemeindehaus Willigen Traktanden: 1. Versammlungsprotokoll vom 20.09.2017 2. Kreditgenehmigung Projekt Rychenbach im Talboden 3. Genehmigung Budget 2018, Kenntnisgabe Finanzplan 2018 – 2022 4. Wahlen Kommission (Ersatzwahl 1 Mitglied) 5. Allgemeine Orientierungen 6. Verschiedenes Schule Willigen – Kläpperli-Marktstand und -Umzug Bereits im Frühling wurden die Lehrkräfte vom Schulhaus Willigen angefragt, ob sie mit den Schüler/innen den alten Brauch des „Kläpperlens“ am Jubiläumsmarkt vorstellen würden. Nachdem sich genügend freiwillige Kinder, Eltern, Lehrkräfte gemeldet hatten, wurde der Anlass geplant. An der Feier „600 Jahre Markt in Meiringen“ zeigten die Schüler/innen vom Schulhaus Willigen wie Kläpperli hergestellt werden und warum vom 1. März bis zum Frühlingsanfang gekläpperlet wird; die Wintergeister werden vertrieben. 13
Zweimal konnte man am Jubiläumsmarkt einen langen „Kläpperliumzug“ hören und bestaunen. Jung und alt machte mit. Die zwei zugesägten, geraspelten und geschliffenen Hölzer wurden zwischen Zeig-, Mittel- und Ringfinger eingeklemmt und aufeinanderschlagend ertönte der Trychelmarsch. In der Mitte der Kirchgasse stoppte der ganze Kläpperliumzug und ein Jodellied wurde angestimmt, die Jodlerinnen Engelhooren unterstützten die Kläpperli-Sänger/innen. Am Marktstand wurden nicht nur Kläpperli angefertigt, sondern auch die vorgefertigten Brätzeli und Apfelringli verkauft. So konnte ein Batzen für die Klassenkassen verdient werden. Allen freiwilligen Schüler/innen, Eltern, Kläpperlern und Lehrkräften ein liebes Dankeschön für ihren Einsatz. Ob Jung oder Alt – Alle Kläpperli-Bööben waren am Umzug dabei! Fotos: S. Schmid 14
Räbeliechtli Umzug Willigen 3.11.17 Alljährlich organisiert der Frauenverein Willigen den Räbeliechtli Umzug mit Räbeliechtli schnitzen. Dieses Jahr bastelten die Kindergartenkinder von Frau Bleuer und Frau Kurzen und auch die 1.-3. Klässler vom Schulhaus Willigen alle eine Laterne. Fleissig wurden im Singen und im Flötenunterricht Lieder einstudiert und mit grosser Freude gemeinsam geprobt. So trafen sich alle am monderhellten, trockenen Freitagabend und man zog mit den Laternen gemeinsam durchs Dorf. Unterwegs sangen die Kinder Räbeliechtli Lieder unterstützt durch die Flötenspierinnen der 3. Klasse. Danach durfte das gemütliche Beisammensein im Mehrzweckgebäude Willigen bei feinen Köstlichkeiten des Frauenvereins genossen werden. Herzlichen Dank an den Frauenverein Willigen, an alle Mithelfer / innen und Teilnehmer/innen. Foto: S. Schmid Winterprogramm vom Frauenverein Willigen Dr Samichlöis chund uf Geissholz Am Mittwoch, 06. Dezember 2017, warten wir ab 17.00 Uhr bei der Linde in Geissholz gemeinsam auf den Samichlöis. Allen Besuchern wird der beliebte Samichlöis-Tee, feiner Kuchen und etwas zum Knabbern offeriert. Ein Samichlöis-Seckli kostet CHF 5.00, ein Kässeli wird aufgestellt. Anmeldung bis am Sonntag, 03. Dezember 2017, per Mail fv.willigen@gmx.ch oder bei Susanna Goglione, 033 971 01 75. Wir freuen uns auf eine muntere Kinderschar mit vielen Versen und Liedern, die den Samichlöis erfreuen. Nachmittagshöck jeweils ab 13.30 Uhr im Hotel Tourist Der Nachmittagshöck zum Dorfen, Jassen und Spielen findet an folgenden Donnerstagen statt: 15
14. Dezember 2017, 11. Januar 2018, 08. Februar 2018, 08. März 2018 Betreut werden die Nachmittage durch Margrit Huber, 033 971 17 80, und Vreni Kübli, 033 971 12 33. Fahrgelegenheit gewünscht, bitte melden. Filmnachmittag Am Donnerstag, 12. April 2018, um 14.00 Uhr, findet der Filmnachmittag im Mehrzweckgebäude Willigen statt. Weitere Informationen folgen im nächsten Schattenhälbler. Bowling für alle - auch für Nicht-Bowlerinnen und Nichtmitglieder Dieser Anlass findet am Freitag, 26. Januar 2018, in der Bowlinghalle Interlaken statt. Abfahrt in Willigen um zirka 18.30 Uhr. Gemeinsamer Spaghetti-Plausch in der Bowlinghalle und anschliessendes Bowlen. Die Kosten betragen inklusive Fahrt, Bowlen und Abendessen zirka CHF 50.00. Der Frauenverein wird einen Teil der Kosten für Vereinsmitglieder übernehmen. Genauere Informationen folgen nach Anmeldeschluss. Anmeldung bis Freitag, 12. Januar 2017, per Mail an fv.willigen@gmx.ch oder bei Susanna Goglione, 033 971 01 75. Seniorenausflug 2017 Am Freitag des 15.Septembers 2017 fanden sich 43 Seniorinnen und Senioren beim Bahnhof in Meiringen ein. Die beiden Begleiterinnen und Organisatorinnen des Frauenvereins Schattenhalb, Kohler Monika und Maurer Elisabeth, begrüssten uns mit den Worten „Wenn Engel reisen lacht der Himmel“! Um 09.52 Uhr fuhr uns die Zentralbahn nach Brienz. Nach einem Kaffee-Gipfeli im Rothorn- Bistro bestiegen wir den Panoramawagen der Rothornbahn. Ein Pfiff und die 125-jährige Dampflock setzte sich in Bewegung. 16
Bei schönstem Herbstwetter bewunderten wir das schöne Alpenpanorama und den Blick zum Brienzersee und natürlich in unser Haslital. Nach einem fünfminutigen Fussmarsch wurden wir im Restaurant Planalp durch Marianne Imfeld und ihr Team herzlich willkommen geheissen. Unserseits grüsste das Schwyzerörgeli von Senior Willi Huber die Gastgeber und die fröhliche Runde der Seniorinnen und Senioren. Anschliessend genossen wir ein gutes Seniorenzmittag mit Suppe, Beinschinken und Kartoffelsalat. Nach dem Mittagessen sprach der Gemeinderatspräsident von Brienz, Zumbrunn Peter, einige Worte zu uns. Freude herrschte bei Peter, dass er als ehemaliger Hasler, die Senioren-Gruppe aus Schattenhalb in Brienz willkommen heissen durfte. Was brachte Hansruedi Kohler mit auf die Planalp? Natürlich sein Alphorn. Beim feinen Dessert genossen wir die Alphornklänge von Hansruedi! Die älteste Teilnehmerin Zum Abschluss sangen wir gemeinsam das Haslilied, u. a. „Im Herbst wes afad chalte, d`Geissen nimmä z‘Frässe hein und fascht nid me sin z‘palte, den zehmer gägen hein.“ Um 16 Uhr brachte uns die Dampflock wieder nach Brienz und weiter wieder mit dem modernen Zug ins Haslital. Auf dem Bahnhof Meiringen erhielten alle ab 80 Jahren ein Geschenk vom Frauenverein. Zusammengefasst war es ein schöner und unvergesslicher Ausflug! Im Namen aller Seniorinnen und Senioren danke ich dem Gemeinderat, der Gemeinde und dem Frauenverein für den wunderbaren Tag! 17
Text: Ernst Kohler Fotografin: Margrit Huber Laufgruppe Willigen - Sponsorenlauf 2017 LAUFGRUPPE WILLIGEN LGW Start zum Sponsorenlauf 18
Die Kinder der Laufgruppe Willigen hatten 15 Minuten Zeit, einen 300 m Rundkurs so oft als möglich zu absolvieren. Der Streckenrekord wurde dieses Jahr von Sina Scherling vorgelegt: 13 Runden! Alle LGW-Kinder haben fleissig für die Ergänzungsanschaffung der Trainingsbekleidung gesammelt und 49 der 51 LGW-Kinder liefen hervorragende Sponsorenläufe - zwei mussten infolge Krankheit leider passen. In den folgenden Tagen wurden 167 Rechnungen verschickt, um die versprochenen Beiträge einzufordern. Anschliessend an den Sponsorenlauf durften die Kinder und auch die Erwachsenen ihre Fleissigpreise für den häufigsten Trainingsbesuch entgegen nehmen: Joana Pereira de Sousa wurde für ihre unermüdliche Teilnahme in drei unterschiedlichen so nass war es am Freitag Trainingskategorien der LGW geehrt: sie lief im Jahr 2017 in 78 Lektionen mit und verpasste nur gerade deren 6. Bei den Kleinsten gewannen Kilian Lörtscher und Dario Kohler: beide liessen nur ein Training von insgesamt 23 aus. Während sich die Kinder über ihre Kristalle resp. Necessaire und Reisespeaker freuten, hüteten die Erwachsenen ihr Glas Honig. Bei Kaffee und allerlei selbst Gebackenem liess die LGW-Familie das Laufjahr ausklingen. Kontakt Laufgruppe Willigen LGW Rahel von Bergen-Ruef, Aebnetweg 26e, 3860 Schattenhalb Tel. +41 33 971 12 17 oder Natel +41 79 313 93 09 www.lgwilligen.ch auch für die Kleinsten war etwas Feines dabei! 19
Fotos: R. von Bergen 20
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