Botschaft zur Urnenabstimmung vom 7. März 2021 - Gemeinde Kehrsatz
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Urnenabstimmung vom 7. März 2021] Botschaft zur Urnenabstimmung vom 7. März 2021 Gemeinde Kehrsatz Kooperation Bern; Grundsatzentscheid über Abbruch oder Zimmerwaldstrasse 6 Fortsetzung der Fusionsverhandlungen Postfach 3122 Kehrsatz Telefon +41 (0)31 960 00 02 info@kehrsatz.ch
3 Inhaltsverzeichnis 1 In Kürze 4 2 Erläuterung – Projektbeschrieb im Detail 7 3 Entscheidungsgrundlage: Erkenntnisse aus der Mach- 11 barkeitsstudie und der Konsultation 4 Projektorganisation, Kommunikation und Partizipation 19 5 Kosten und Finanzierungsschlüssel 20 6 Schlussfolgerung Gemeinderat 23 Aktenauflage Die Akten zu diesem Geschäft liegen vom 4. Februar 2021 bis 6. März 2021 beim Zentralen Empfang der Gemeindeverwaltung Kehr satz zur Einsichtnahme auf.
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 4 1. In Kürze 1.1 Zusammenfassung Die Stadt Bern und die Gemeinden Bremgarten, Bolligen, Frauenkappe- len, Kehrsatz und Ostermundigen schlossen sich unter dem Projekttitel «Kooperation Bern» zusammen und erarbeiteten mit dem Büro Ecoplan eine Machbarkeitsstudie (MBKS). Zusammen mit den Ergebnissen der darauffolgenden Konsultation liegen nun Entscheidungsgrundlagen vor. Die Gemeinderäte von Bolligen und Bremgarten haben entschieden, das Projekt abzubrechen und keine weiteren Fusionsverhandlungen zu füh- ren. In Frauenkappelen werden die Stimmberechtigten am 14. März 2021 über das weitere Vorgehen abstimmen. Stand heute werden nur die Stadt Bern und Ostermundigen Fusionsverhandlungen aufnehmen. Der Grundsatzentscheid ist kein definitiver Entscheid für oder gegen eine Fusion. Er definiert lediglich, welche Gemeinden einen konkreten Fusionsvertrag ausarbeiten und zur Beurteilung erneut den Stimmbe- rechtigten unterbreiten bzw. welche Gemeinden das Projekt vorzeitig be- enden wollen. Der Gemeinderat will einen Grundsatzbeschluss gemäss den Bestim- mungen des Gemeindegesetzes herbeiführen. Normalerweise würde dieser Beschluss an der Gemeindeversammlung gefällt. Da dies bedingt durch die Pandemie nicht möglich ist, wird der Beschluss am 7. März 2021 an der Urne gefällt. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, keine weiteren Fu- sionsverhandlungen zu führen und das Projekt zu beenden. Sollten diese entgegen dem Antrag des Gemeinderates der Aufnahme von Fu- sionsverhandlungen zustimmen, wäre dies kein definitiver Entscheid für eine Fusion.
5 1.2 Abstimmungsfrage Wollen Sie der Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit der Stadt Bern und allfälligen weiteren Gemeinden zustimmen und den Investitionskre- dit von CHF 190'000.— für die Erarbeitung eines Fusionsvertrages gut- heissen? 1.3 Pro und Kontra von vertieften Fusionsverhandlungen Aus Sicht der Befürworter und Gegner sprechen im Hinblick auf eine mögliche Fusion mit der Stadt Bern, Ostermundigen und allenfalls weite- ren Gemeinden per heute folgende Gründe für oder gegen das Weiter- führen der Gespräche. Die finalen Bedingungen können nur durch die Verhandlungen erarbeitet werden. Nein · Voraussichtlich fusionieren nur Bern und Ostermundigen, viele wei- tere Agglomerationsgemeinden fehlen; dadurch marginaler Einfluss auf Verhandlungsergebnis · Wesentliche Vor- und Nachteile sind schon bekannt; Projektkosten lieber in Gemeindeprojekte fliessen lassen · Projektkosten von CHF 190'000.— bei gleichzeitiger Sparrunde Ja · Machbarkeitsstudie lässt wichtige Fragen offen; in Verhandlungen sollen offene Punkte geklärt werden · Verpasste Chance, Auswirkungen einer Fusion für Kehrsatz abzuklä- ren · Projektkosten von CHF 190'000.— fallen angesichts der (finanziellen) Herausforderungen kaum ins Gewicht
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 6 Die Gegner von weiteren Verhandlungen befürchten bei einer Fusion fol- genden Auswirkungen: · Unwiederbringlicher Autonomieverlust · Mitsprachemöglichkeit bei Fusion mit Bern und Ostermundigen nur minim; dadurch faktische Eingemeindung · Verlust von Bürgernähe der Verwaltung · Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort · Politische Ausrichtung der Stadt · Keine gemeinsame Grenze zu Bern Befürworter von weiteren Verhandlungen erhoffen sich bei einer Fusion folgende Auswirkungen: · Bevölkerung kann im funktionalen Lebensraum mitbestimmen · Bessere Nutzung finanzieller Spielraum · Neue Aufgaben wie bspw. Digitalisierung können gemeinsam besser gelöst werden · Tiefere Steueranlage in Bern als in Kehrsatz · Abhilfe bei Schwierigkeiten zur Besetzung der Milizämter · Umfangreichere und professionellere Dienstleistungsangebote der Stadt Bern können auch in Kehrsatz angeboten werden
7 2. Erläuterung – Projektbeschrieb im Detail 2.1 Ausgangslage Mit Beschluss vom 14. Februar 2019 hat der Gemeinderat für die Erar- beitung der Machbarkeitsstudie einen Projektierungskredit von CHF 13‘000.— bewilligt. In der Folge schlossen die Stadt Bern und die Gemeinden Bremgarten, Bolligen, Frauenkappelen, Kehrsatz und Oster- mundigen unter dem Projekttitel «Kooperation Bern» einen Fusionsab- klärungsvertrag ab, welcher die Modalitäten der interkommunalen Zu- sammenarbeit während der Machbarkeitsphase definierte. Basierend auf diesem Vertrag wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Ecoplan eine Machbarkeitsstudie (MBKS) erarbeitet, welche der Öffent- lichkeit am 14. Februar 2020 vorgestellt werden konnte. Zusammen mit den Ergebnissen der darauffolgenden Konsultation liegen nun Entschei- dungsgrundlagen für eine mögliche Fortführung der Fusionsverhandlun- gen vor. Der Grundsatzentscheid ist noch kein Entscheid für oder gegen eine Fusion. Er definiert lediglich, welche Gemeinden einen konkreten Fusionsvertrag ausarbeiten und welche Gemeinden das Projekt vorzeitig beenden wollen. Auf dieser Basis und den Auswertungen der Konsultationsphasen hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2020 resp. 13. Januar 2021 das weitere Vorgehen wie folgt beschlossen: · Die Stimmberechtigten erhalten die Gelegenheit, mittels Grundsatz- beschluss dem Gemeinderat für das weitere Vorgehen verbindliche Vorgaben zu machen. · Der Grundsatzbeschluss wird gemäss den Bestimmungen des Ge- meindegesetzes herbeigeführt. Normalerweise würde dieser Be- schluss an der Gemeindeversammlung gefällt. Da dies bedingt durch die Pandemie nicht möglich ist, wird der Beschluss am 7. März 2021 an der Urne gefällt.
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 8 · Der Gemeinderat wird den Stimmberechtigten einen ablehnenden An- trag stellen, d.h. der Gemeinderat spricht sich gegen die Aufnahme von Fusionsverhandlungen aus. Sollten die Stimmberechtigten entgegen dem Antrag des Gemeinderates der Aufnahme von Fusionsverhandlungen zustimmen, wäre dies kein definitiver Entscheid für eine Fusion. 2.2 Antrag Gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen sowie die Bestimmungen zum Grundsatzbeschluss gemäss Art. 23 Abs. 1 Bst. e Gemeindegesetz (GG) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2 GG beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, es sei folgender Beschluss zu fassen I. Die Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit der Stadt Bern und all- fälligen weiteren Gemeinden, welche sich bis zum 31. März 2021 ih- rerseits für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit der Stadt Bern entscheiden, wird abgelehnt. II. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauf- tragt. 2.3 Termine Bei einem negativen Grundsatzentscheid durch die Stimmberechtigten von Kehrsatz oder im Fall negativer Grundsatzentscheide aller Projekt- gemeinden, wird das Projekt ohne weitere Kostenfolgen im ersten Quar- tal 2021 abgeschlossen. Die bisher aufgelaufenen Projektkosten der Ge- meinde Kehrsatz von CHF 13'000.— wurden den Erfolgsrechnungen der Jahre 2019 und 2020 belastet.
9 Bei einem positiven Grundsatzentscheid wird das Projekt gemäss fol- gendem Terminplan fortgeführt: Entscheidungsphase Vertiefte Verhandlungen, erarbeiten von Nach der Abstim- Grundlagen mung Volksabstimmung in den beteiligten Gemein- 3. Quartal 2023 den (= definitiver Fusionsentscheid) Umsetzungsphase (bei positiven Volksentscheiden) Genehmigung durch Kanton ab 3. Quartal 2023 Vornehmen der notwendigen politischen und ab 3. Quartal 2023 organisatorischen Änderungen Fusionierte Gemeinde wird operativ tätig 1. Januar 2025 2.4 Coronabedingte Anpassungen am Projektdesign und Termin- plan Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie musste die Partizipa- tions-Phase angepasst beziehungsweise verlängert werden, da die Pro- jektgemeinden viel Wert darauflegten, dass die interessierte Bevölke- rung trotz schwieriger Situation angemessen partizipieren konnte. Ostermundigen und Bern haben ihre Grundsatzentscheide für oder ge- gen die Weiterführung des Projekts nun vorgängig zu den anderen vier Gemeinden getroffen: In Ostermundigen wurde an der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 17. Dezember 2020 entschieden, in Bern an der Sitzung des Stadtrats vom 10. Dezember 2020. Frauenkappelen wird den Beschluss am 14. März 2021 fällen. Die Gemeinderäte von Bolligen und Bremgarten haben in eigener Kompetenz entschieden, das Projekt nicht mehr weiter zu verfolgen und lehnen die Aufnahme von Fu- sionsverhandlungen ab. Der Gemeinderat Kehrsatz hat an seiner Sit- zung vom 10. Dezember 2020 beschlossen, einen Grundsatzbeschluss der Stimmberechtigten einzuholen. Nach ordentlicher Vorgehensweise
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 10 müsste darüber an der Gemeindeversammlung vom 22. März 2021 ab- gestimmt werden. Da mit einer hohen Beteiligung zu rechnen ist, fehlen geeignete Lokale um eine sichere Veranstaltung unter den pandemiebe- dingten Auflagen gemäss Schutzkonzept durchführen zu können. Dem Gemeinderat ist es jedoch wichtig, dass dem Demokratiegedanken nachgelebt werden kann und eine möglichst hohe Beteiligung sicherge- stellt ist. Deshalb hat der Gemeinderat beim Regierungsstatthalter die Bewilligung für einen Urnengang eingeholt.
11 3. Entscheidungsgrundlage: Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Konsultation 3.1 Ergebnisse Machbarkeitsstudie Die Machbarkeitsstudie umfasst die Teilbereiche „Sachbereiche“, „Politi- sche Strukturen“, „Finanzen“ und „Recht“ sowie den „Synthesebericht“. Die Studie wurde unter hohem Zeitdruck und nach dem Prinzip „Mut zur Lücke“ verfasst. Die in dieser knappen Zeit vorgenommenen Abklärun- gen haben nach Ansicht der beteiligten Fachleute einen guten Stand er- reicht, der ausreichen dürfte, um sich eine Meinung zum weiteren Vor- gehen zu bilden und einen Grundsatzentscheid zu fällen. Die Abklärun- gen erlauben das folgende Fazit: · Gemeinden sind gut aufgestellt und professionell · Fusion ist nicht zwingend aber machbar – und auch gestaltbar · Kooperationen: Viele Potenziale schon genutzt – aufwändige Abspra- chen · Unterschiede zwischen den Gemeinden Argumente gegen eine Fusion: · Der mit der Fusion einhergehende Autonomieverlust ist unwieder- bringlich; der Einfluss der Kehrsatzer Bevölkerung auf Entscheidun- gen, welche Kehrsatz betreffen, ist angesichts des Grössenunter- schieds marginal. · Es ist anzunehmen, dass nur noch Bern und Ostermundigen als Fusi- onspartner im Projekt verbleiben. Wenn nur noch Kehrsatz als kleine Gemeinde mitmacht und viele weitere Vorortsgemeinden von Bern fehlen, kommt die Fusion faktisch einem Anschluss von Kehrsatz an die Stadt Bern mit Übernahme aller rechtlichen Bestimmungen von Bern gleich.
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 12 · Heute ist Kehrsatz in zahlreichen Kooperationen mit ihren Nachbarge- meinden verbunden. Sie hat eine eigene Stimme, kann die Interessen von Kehrsatz wahrnehmen und mit den übrigen Agglomerationsge- meinden auf Augenhöhe verhandeln. Bei einer Fusion mit Bern gehen diese Kontakte zu den Nachbargemeinden und die Mitsprachemög- lichkeit verloren. · Die Nähe zwischen Gemeindeverwaltung und Bürger/innen geht ver- loren: Durch die Zentralisierung in einer vergleichsweise grossen Stadtverwaltung kann das Gefühl, nahe bei lokalen Entscheiden da- bei zu sein und massgeschneiderte Angebote zu erstellen, beein- trächtigt sein. · In den Wähleranteilen der politischen Parteien und in der politischen Ausrichtung von Kehrsatz bestehen im Vergleich zu den grossen Ge- meinden Bern und Ostermundigen deutliche Unterschiede. · Durch das Fehlen von Köniz im Fusionsprojekt fehlt die geografische Grenze zum möglichen Fusionspartner. · Durch die räumliche Distanz fallen viele mögliche Synergiepotenziale weg (bspw. gemeinsame Schulraumplanung). Argumente für eine Fusion: · Die Bevölkerung kann im funktionalen Lebens-, Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitraum mitbestimmen, der Lebensraum wird zum politi- schen „Mitbestimmungsraum“. Die Stadt Bern belegt i.S. Lebensquali- tät schweizweit den dritten Rang. · Neue Aufgaben (z.B. bei der Digitalisierung, aber auch im Sozial- und Integrationsbereich) können gemeinsam besser und mittelfristig auch kostengünstiger und besser koordiniert gelöst werden, denn diese Aufgaben werden die kleineren Gemeinden stark fordern und viel kos- ten. · Gemeinsam lässt sich der enger werdende finanzielle Spielraum bei zunehmender Schuldenlast besser nutzen und die grossen Investiti- onsvorhaben besser bewältigen, der Wirtschaftsraum wird grösser.
13 · Es ist eine leichte Steuersenkung möglich, sofern ca. 0.7 % der Kos- ten eingespart werden können. Das Risiko des Auseinanderdriftens der Gemeinden bei Steuerkraft und Steuersatz kann vermieden wer- den. · Mittel- bis langfristig besteht das Potenzial, Leistungen besser oder günstiger zu erbringen, wobei dieses Potenzial durch die Grössenver- hältnisse der beteiligten Gemeinden und durch die Kosten der leicht besseren Anstellungsbedingungen in der Stadt Bern etwas reduziert wird. · Wenn die Schwierigkeiten, Milizämter zu besetzen, weiter zunehmen, kann eine Fusion Abhilfe schaffen. · Für das Personal bieten die Anstellungsbedingungen und die Auf- stiegs- und Spezialisierungsmöglichkeiten in einer fusionierten Ge- meinde verschiedene Vorteile (bspw. Pensionsalter 63 mit besseren Leistungen), und auch die Rekrutierung von Fachleuten könnte sich vereinfachen. · Langfristig einheitliche Regeln, z.B. im Baubereich, dies vereinfacht und beschleunigt Vorhaben. 3.2 Ergebnisse der Konsultation in Kehrsatz Mit der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie Mitte Februar 2020 star- teten die sechs Projektgemeinden im Februar 2020 die öffentliche Kon- sultation. Bevölkerung und Organisationen waren aufgerufen, sich an den öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinden zu beteiligen und ei- nen eigens für diesen Zweck konzipierten Fragebogen auszufüllen. Zu- dem gab es die Möglichkeit, separate Stellungnahmen einzureichen. Aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen die Projektgemeinden ein „Vorgehen der zwei Geschwindigkeiten“. Demnach führten Bern und Os- termundigen ihre Konsultation bis zum 10. Juli 2020 durch, die restlichen vier Gemeinden verlängerten diese Frist. In Kehrsatz dauerte die Kon- sultationsphase vom 14. Februar 2020 bis 14. August 2020.
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 14 3.2.1 Informations- und Partizipationsanlass (25. Juni 2020) An der regen Diskussion äusserten alle Seiten gewichtige Argumente für oder gegen eine Fusion. Ein alarmierendes Veto fand sich auf den ers- ten Blick in der Argumentation aber nicht: Keiner der Faktoren, welche in anderen Fusionsprozessen zu einer Ablehnung der Fusion geführt ha- ben, trifft nach Ansicht der Teilnehmenden der Partizipationsveranstal- tung für Kehrsatz zu. Wirtschaftlich werden durch die Fusion keine nega- tiven Effekte erwartet und für eine Mehrheit der Teilnehmenden würde eine Fusion auch keinen Identitätsverlust mit sich bringen. Schliesslich ist auch die Zufriedenheit mit dem Status Quo nicht grossmehrheitlich gegeben. Die am stärksten geteilten negativen Faktoren, sind die Schwächung der Autonomie und des individuellen Einflusses der einzelnen Bürger, durch die Fusion und der Verlust von Bürgernähe. Umgekehrt wurde die Hoffnung geäussert, die Fusion würde helfen, bis- herige komplizierte Kooperationen zwischen den Gemeinden zu verein- fachen und das Problem der Kandidaturen für Milizämter zu lösen. Die Erfahrung im gemeinsamen Erbringen von Leistungen und die Beiträge der Partnergemeinde zur Lösung von eigenen Problemen sind Faktoren, welche in der Vergangenheit geholfen haben, eine Annahme zu beför- dern. Leider haben nur rund ein Viertel (15 Personen) der Anwesenden von der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme Gebrauch gemacht. Die Auswahl der Teilnehmenden der Partizipationsveranstaltung war nicht repräsentativ. Entsprechend können Meinungen nicht auf die Ge- samtstimmbevölkerung hochgerechnet werden. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der schriftlich eingegangenen Stellungnahmen der Teil- nehmenden zeigte in der grossen Mehrheit eine kritische Grundstim- mung, aber auch diese ist als Folge der geringen Teilnahme nicht reprä- sentativ. Die meisten Befürchtungen haben die Teilnehmenden im Be- reich Politik und Gemeinschaft geäussert. Der Verlust der politischen Partizipation in der Gemeinde infolge einer allfälligen Fusion wird von vielen als Problem wahrgenommen. Allerdings ist nur eine Minderheit der Teilnehmenden der Meinung, dass es in ihrer Gemeinde gut sei wie es im Moment ist, und es deshalb keine Fusion brauche. Ausserdem fin-
15 det eine knappe Mehrheit, dass eine Fusion nicht zu einem Identitätsver- lust führen würde und eine klare Mehrheit sagt weiter, dass im Falle ei- ner Fusion kein Stück Heimat verloren gehen würde. Ein weiterer disku- tierter Punkt war die bei einer allfälligen Fusion beteiligten Gemeinden. Dabei ging es um die fehlende gemeinsame Grenze zur Stadt Bern und es wurden insbesondere die Gemeinden Belp und Köniz als weitere mögliche Fusionspartner genannt. Trotz der insgesamt eher kritischen Grundhaltung gegenüber einer Fusion hatten die Teilnehmen von sich aus auch einige positive Anmerkungen respektive Hoffnungen geäus- sert. Die Resultate der Veranstaltung sind in einem separaten Kurzbericht von gfs.bern zusammengefasst. Dieser wird zusammen mit weiteren Un- terlagen im Vorfeld der Abstimmung auf www.kehrsatz.ch hochgeladen. 3.2.2 Konsultationsphase (14. Februar 2020 bis 14. August 2020) Das Konsultationstool wurde in Kehrsatz von insgesamt nur 41 Teilneh- menden ausgefüllt. Darunter waren 38 Privatpersonen und 3 Organisati- onen, die FDP Kehrsatz, SP und Grüne Kehrsatz sowie der Gewerk- schaftsbund der Stadt Bern und Umgebung. Im Vergleich dazu haben aus allen sechs teilnehmenden Gemeinden insgesamt 597 Perso- nen/Organisationen die Befragung beantwortet (Stand Eingabeschluss Gemeinde Kehrsatz 14. August 2020). Damit nimmt Kehrsatz bei der Beteiligung in Relation zur Bevölkerungs- zahl mit Abstand den letzten Platz ein! Die wichtigsten Erkenntnisse sind im Konsultationsbericht zusammenge- fasst. Dieser wird zusammen mit weiteren Unterlagen im Vorfeld der Ab- stimmung auf www.kehrsatz.ch hochgeladen. Die Stellungnahmen sind, wie oben bereits geschrieben, nicht repräsen- tativ und können darum nicht auf die gesamte Bevölkerung der teilneh- menden Gemeinden extrapoliert werden. Aussagen können somit nur in Bezug auf die eingegebenen Stellungnahmen gemacht werden. Der Ge- meinderat stützt die nachstehenden Schlussfolgerungen: · Gute Informationsqualität Die Machbarkeitsstudie erhält von den Chäsitzerinnen und Chäsit-
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 16 zern, die sich an der Konsultation beteiligt haben, eine gute Reso- nanz. Gut drei Viertel der Befragten finden die darin enthaltene Infor- mation hilfreich. Alle drei Organisationen, die an der Onlinekonsulta- tion teilgenommen haben, gaben an, dass ihnen die Informationen zur Machbarkeitsstudie geholfen haben, sich eine Meinung für oder ge- gen weitere Fusionsverhandlungen zu bilden. · Unklares Bild bei der Fusionsfrage Die Hälfte der Teilnehmenden sehen Vorteile in einer möglichen Fu- sion von Kehrsatz mit Bern: Die Gruppe, die eher oder auf jeden Fall Vorteile sieht, macht genau die Hälfte der teilnehmenden Privatperso- nen aus. Die Nachteilssicht ist aber mit 47 Prozent nahezu identisch gross. Sowohl auf der Pro- als auch auf der Kontra-Seite sinkt der An- teil mit dezidierter Meinung, bleibt aber auf der Vorteilsseite sichtlich grösser. Konkret nach Vorteilen einer Fusion gefragt, geben die teil- nehmenden Privatpersonen häufig finanzielle Aspekte und diverse Sachbereiche der Gemeinden an. Politische Aspekte werden eben- falls häufig genannt. Ob eine Fusion in ausgewählten Bereichen zu Vor- oder Nachteilen führt, wurde für die verschiedenen abgefragten Bereiche sehr unterschiedlich beurteilt. In drei der abgefragten Berei- che erreicht die Vorteilssicht eine Mehrheit der Teilnehmenden. Aus deren Sicht gewänne der Raum Bern an Bedeutung; zudem erwarten diese Vorteile in Bezug auf ICT oder E-Governement sowie den öf- fentlichen wie auch den Individualverkehr. Bezüglich Gemeindever- waltung/Schalterdienste, Freizeit/Vereine/Dorf- und Quartierleben er- reicht die Vorteilssicht noch rund 30 Prozent, bei der politischen Mit- bestimmung noch ein Viertel. Am kritischsten wird die Bürgernähe im Falle einer Fusion beurteilt. Hier rechnen nur noch elf Prozent eher o- der auf jeden Fall mit Vorteilen, 29 Prozent erwarten weder Vor- noch Nachteile und mit 58 Prozent deutlich die Mehrheit rechnen eher oder auf jeden Fall mit Nachteilen nach einer Fusion. Die drei Organisatio- nen sähen Fusionsverhandlungen positiv entgegen. Sie sähen vor al- lem Vorteile für den Wirtschaftsraum Bern. · Wichtigkeit der Selbstständigkeit Wird nach der Wichtigkeit der Selbständigkeit der neuen Stadtteile gefragt, geben 90 % an, dass die Selbständigkeit sehr oder eher wichtig ist. Nach spezifischen Bereichen gefragt, zeigt sich, dass in al- len sieben abgefragten Bereichen jeweils mindestens zwei Drittel die
17 Selbstständigkeit als sehr wichtig einschätzt. Insgesamt am wichtigs- ten sind den Teilnehmenden die Mitsprachemöglichkeiten im eigenen Stadtteil, bei Raumplanungsfragen und bei Mobilitätsfragen. · Weitere Fusionsverhandlungen Zum Schluss der Onlinekonsultation wurden die Teilnehmer*innen nach ihrer Meinung zu weiteren Fusionsverhandlungen befragt. Hier wiederspiegelt sich das unklare Stimmungsbild deutlich. Die Befür- worter*innen und Gegner*innen weiterer Fusionsverhandlungen hal- ten sich praktisch die Waage. Wenn noch die 8 % Teilnehmenden hinzugezählt werden, die zwar eine Fusion, aber nicht mit Bern, befür- worten, ergibt sich eine knappe Mehrheit gegen das Fortführen weite- rer Fusionsverhandlungen mit Bern. Alle drei Organisationen, welche eine Eingabe verfasst haben, begrüssen weitere Fusionsverhandlun- gen. 3.3 Auswirkungen einer Fusion in ausgewählten Bereichen In der kurzen Zeit, die für die Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Ver- fügung stand, war es in vielen Bereichen schlicht unmöglich, präzise Aussagen darüber zu machen, wie die Bereiche bei einer allfälligen Fu- sion organisiert oder auch finanziert sein würden. Nachfolgend wird trotzdem versucht, Vergleiche zwischen den Kehrsatzer Regelungen und denjenigen der Stadt anzustellen (in der Annahme, dass nach der Fusion die Berner Regelungen gelten würden): Bereich Kehrsatz Nach Fusion mit Bern Steuern 1,64 1,54 Liegenschafts- 1 0/00 1,5 0/00 steuern Gebühren (Strom, CHF 2'550.— CHF 2'600.— Wasser, Abwas- ser, Kehricht) für Paar mit 2 Kindern (jährliche Kosten)
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 18 Schulen Alle Stufen vor Status Quo zugesi- Ort chert Mitsprache Schul- Weg zurück zum leitung in Ge- System mit Schul- schäftsleitung, di- kommission rekter Weg zum Gemeinderat wird von unserer Schulleitung sehr geschätzt. Feuerwehr Regio FW Belp Berufsfeuerwehr (Zusammenarbeit Stadt müsste aufgelöst werden) Personal Ordentliche Pen- Pensionierung mit 63 sionierung mit 65 mit besserer Pensi- onskassenlösung; Arbeitsplatzgarantie über 2 Jahre für Kehrsatzer Personal Polizei Kein Ressourcen- Eigener Ressourcen- vertrag vertrag (mehr sicht- bare Präsenz)
19 4. Projektorganisation, Kommunikation und Partizi- pation 4.1 Projektorganisation Da der Gemeinderat keine Fusionsverhandlungen wünscht, hat er sich naturgemäss noch nicht um die Organisation in der nächsten Phase ge- kümmert. Vermutlich würde der Gemeinderat jedoch auch für die nächste Phase des Fusionsprojekts auf die bereits bewährte und effizi- ente Projektorganisation aus der Phase der Erarbeitung der Machbar- keitsstudie setzen. Die politisch-strategische Verantwortung für das Projekt würde der Ge- meinderat tragen. Die operative Projektleitung würde bei der Geschäfts- leitung angesiedelt bleiben. Abteilungsübergreifende Planungen und Ko- ordinationen könnten ebenfalls wie bis anhin in der Geschäftsleitungssit- zung erfolgen. Zur Bewältigung der aufwändigen Projektarbeiten müsste eine Stelle auf Kaderstufe im Umfang von rund 30 % - befristet auf die Projektdauer – geschaffen werden. Die Kosten dafür sind in den Ge- samtkosten enthalten. Die definitive Projektorganisation für das Gesamt- projekt würde im 1. Quartal 2021 in Zusammenarbeit mit allen Projekt- partnern erarbeitet. Der Gemeinderat würde sich auch für die nächste Projektphase für eine schlanke Organisation einsetzen. Die Mitarbeitenden müssten eng in den Prozess einbezogen werden, um die Fragestellungen des Personals aktiv einzubringen. Die Abteilungsleitenden weisen die politischen Verantwortungsträger da- rauf hin, dass für die Sicherstellung des Tagesgeschäfts und der zwin- genden Realisierung der laufenden Projekte, aber auch für die Umset- zung des vorliegenden Projekts, zusätzliche Ressourcen geschaffen werden müssen. Mit Fortdauer des Fusionsprojektes müsste mit einer hohen Personalfluktuation gerechnet werden.
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 20 5. Kosten und Finanzierungsschlüssel 5.1 Gesamtprojekt (gemeindeübergreifend) Die Kosten des Gesamtprojekts setzen sich zusammen aus den Kosten für die Machbarkeitsphase (Phase 1, abgeschlossen mit den Grundsatz- entscheiden Ende 2020/1. Quartal 2021) sowie den Kosten für die Ent- scheidungsphase (Phase 2, Fusionsverhandlungen ab 2021 bis und mit Volksabstimmung). Die internen Kosten der Projektgemeinden für die Projektbegleitung des Personals und der Behördenmitglieder sind dabei nicht inbegriffen: Projektkosten Gesamtprojekt «Kooperation in CHF Bern» Machbarkeitsphase (Phase 1, abgeschlos- 595‘000.— sen) Entscheidungsphase (Phase 2) 1‘464‘000.— Total Machbarkeitsphase + Entscheidungs- 2‘059‘000.— phase Gesamtprojekt Die Kosten des Gesamtprojekts für die Entscheidungsphase (Phase 2) von CHF 1,464 Mio. werden pro Kopf aufgeteilt: Pro Kopf ergeben sich hierfür damit Kosten von CHF 10.— (inkl. MwSt.). Hinzu kommt noch der bisherige Projektierungskreditanteil. Demnach ergäbe sich für Kehrsatz ein Kostenanteil (exkl. interne Aufwendungen) von aufgerundet CHF 44'000.— an den externen Gesamtkosten der Entscheidungsphase ab dem Jahr 2021. 5.2 Projektkosten Gemeinde Kehrsatz bis Ende 2023 Zu dem vorgenannten Kostenanteil der Gemeinde Kehrsatz von CHF 44‘000.— kommen die internen Aufwendungen, die ausschliesslich
21 in Kehrsatz anfallen werden. Es gilt das Tagesgeschäft über die ge- samte Gemeindeverwaltung sicherzustellen. Aus diesem Grund sieht der Gemeinderat in der untenstehenden Tabelle unter der Rubrik „Pro- jektunterstützung“ einen Kreditposten von CHF 146‘000.— vor, welcher für die Projektdauer von drei Jahren eine 30 %-Stelle bilden wird und für den projektbezogenen Aufwand zugunsten der Gemeindeverwaltung Kehrsatz bis Ende 2023 eingesetzt werden kann. Projektkosten Kehrsatz in CHF Phase 1 – Anteil an Machbarkeitsphase (Be- 13‘000.— schluss GR 14.02.2019 (inkl. MwSt.)) Phase 2 – Anteil externe Kosten an Entschei- 44‘000.— dungsphase (inkl. MwSt.) Phase 2 – Projektunterstützung für Verwaltung 146‘000.— (exkl. MwSt.) Total Projektkosten Gemeinde Kehrsatz (inkl. 203'000.— MwSt.) Da die Projektkosten der Phase 1 bereits in den Erfolgsrechnungen der Jahre 2019 und 2020 verbucht worden sind, gilt es somit nur die Zustän- digkeit für die Projektkosten der Phase 2 zu klären. Diese betragen CHF 190'000.00 und fallen in die Zuständigkeit des Gemeinderates (gem. Art. 18 Abs. 2 Bst a des Organisationsreglementes vom 22. Juni 2020). Im Finanzplan 2020 – 2025 ist entsprechend dem negativen Gemeinde- ratsantrag kein Betrag für ein Fusionsprojekt enthalten. Befürworten die Stimmberechtigten, trotz ablehnendem Antrag des Ge- meinderates, die Aufnahme von Fusionsverhandlungen, muss das Pro- jekt im Finanzplan 2021 bis 2026 neu aufgenommen werden. Dadurch würden sich die eh schon stark defizitären Prognoseergebnisse der Folgejahre je um weitere CHF 65'000.— erhöhen.
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 22 Zusätzlich würden sich folgende Kapitalfolgekosten ergeben: Investition 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Anschaffungs-/ Rest- buchwert 190‘000 152‘000 114'000 76'000 38'000 Abschreibung 20 % 38'000 38‘000 38‘000 38‘000 38‘000 Zins 1.6 % 2'900 2'300 1'700 1'200 600 Kapitalfolgekosten 40'900 40'300 39'700 39'200 38'600 Nicht Bestandteil dieser vorgenannten Zusammenstellung sind allfällige Kosten, die durch den Beizug von externen Ressourcen zur Aufrechter- haltung des Tagesgeschäftes anfallen werden, wenn infolge des Fusi- onsprozesses Stellen nicht besetzt werden können.
23 6. Schlussfolgerung Gemeinderat Der Gemeinderat Kehrsatz hat sich eingehend mit dem Geschäft „Auf- nahme von allfälligen Fusionsverhandlungen“ auseinandergesetzt. Er konnte aus den eingegangenen Rückmeldungen während der Konsulta- tionsphase resp. aus der Partizipationsveranstaltung keine eindeutigen Schlüsse ziehen. Die bisher geringe Beteiligung der Stimmberechtigten war jedoch für die Meinungsbildung im Gemeinderat nicht förderlich. Ob als indirekte Folge der Pandemie oder aus mangelndem Interesse ist für den Gemeinderat schwer abschätzbar. Daher können kaum repräsenta- tive Meinungen abgeleitet werden. Obwohl die Anforderungen und Erwartungen an die strategische, politi- sche und operative Gemeinde in Zukunft steigen werden, hat sich der Gemeinderat nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile ge- gen die Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit der Stadt Bern und allfälligen weiteren Gemeinden ausgesprochen und empfiehlt den Stimmberechtigten die Ablehnung der Vorlage. Einer (Gross-)fusion im Raum Bern mit mehreren Gemeinden könnten zwar gewisse Sympathien entgegengebracht werden. Es fehlen aber viele weitere Vorortsgemeinden in diesem Projekt. Zudem verbleiben im Projekt "Kooperation Bern" vermutlich nur noch Bern und Ostermundi- gen, was faktisch zu einem Anschluss von Kehrsatz an die Stadt Bern führen würde. Der unwiederbringliche Autonomieverlust sowie der Ver- lust der Bürgernähe zur Verwaltung fallen ebenfalls stark ins Gewicht. Unter diesen Voraussetzungen kann der Gemeinderat einer Aufnahme von Fusionsverhandlungen nicht zustimmen. Der Gemeinderat wird zudem unter den aktuellen finanziellen Rahmen- bedingungen nicht guten Gewissens Projektkosten von CHF 190'000.— gutheissen, wenn man gleichzeitig in einem schmerzhaften Sparprozess steht.
Urnenabstimmung vom 7. März 2021 24 Folgende Dokumente sind ergänzend auf www.kehrsatz.ch verfüg- bar: · Machbarkeitsstudie inkl. Teilberichte · Konsultationsbericht Kehrsatz vom 10. Dezember 2020 · Bericht Partizipationsveranstaltung vom 25. Juni 2020
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