Desinfektionsmittel-Liste des VAH
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Auszug aus der Printausgabe der VAH-Liste, Stand: 01.09.2021, © mhp Verlag GmbH Desinfektionsmittel-Liste des VAH Liste chemischer Verfahren für die prophylaktische Desinfektion sowie für die hygienische Händewaschung, die von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e.V. in Zusammenarbeit mit DGHM, DGKH, GfV, GHUP und BVÖGD auf der Basis der Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung geprüft und als wirksam befunden wurden Stand: 1. September 2021 Allgemeines die Methoden aus der europäischen Normierungsarbeit be- rücksichtigt und die Anforderungen durch den Grundsatz der Die vorliegende Zusammenstellung stellt eine Bestandsaufnahme Darstellung der Wirksamkeitsgrenzen erweitert. Damit erfül- der gültigen zertifizierten Verfahren zum 1. September 2021 dar. Der len VAH-zertifizierte Produkte immer auch die Vorgaben der jeweils aktuelle Gültigkeitsstatus eines Zertifikats ist in der Online- aktuellen europäischen Normen. Version der VAH-Liste unter https://vah-liste.mhp-verlag.de/ abruf- Die Listung erfolgte ausschließlich aufgrund der o. a. Krite- bar. rien. Registrierungs- und Zulassungsverfahren, z. B. nach dem Arzneimittelgesetz, dem Biozidgesetz oder nach dem Medizin- Die Zertifikatserteilung und Aufnahme in die VAH-Liste er- produktegesetz, sind nicht Gegenstand der Prüfungen. folgte durch die Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene e. V. (VAH) (Vorsitz: Prof. Dr. med. M. Exner, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universitätskliniken Bonn, Venusberg-Campus 1, 53127 Die Mitglieder der Desinfektionsmittel-Kommission Bonn). An der Herausgabe der Liste durch den VAH sind Dr. med. B. Christiansen (stellvertretende Vorsitzende) folgende wissenschaftliche Fachgesellschaften bzw. Berufs- Dr. M. Decius verbände beteiligt: Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Priv.-Doz. Dr. M. Eggers Mikrobiologie (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Kranken- Prof. em. Dr. med. M. Exner (Vorsitzender) haushygiene (DGKH), Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedi- Dr. J. Gebel (Schriftführer) zin und Präventivmedizin (GHUP), Gesellschaft für Virologie Dr. S. Gemein (GfV) und der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öf- Priv.-Doz. Dr. med. S. Gleich fentlichen Gesundheitsdienst (BVÖGD). Als Gäste sind vertre- Dr. med. B. Hornei ten die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Dr. B. Hunsinger Prof. Dr. med. A. Kramer (ABDA), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedi- Prof. Dr. H. Martiny zin (BAuA), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin- Priv.-Doz. Dr. med. F. Pitten produkte (BfArM), die Bundeswehr (BW), die Deutsche Ver- Priv.-Doz. Dr. med. K. Schröppel einigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e. V. (DVV), Dr. I. Schwebke die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG), das Dr. J. Steinmann Robert Koch-Institut (RKI) und die Vereinigung der Hygiene- Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. M. Suchomel Fachkräfte der Bundesrepublik Deutschland (VHD). Dr. med. J. Tatzel Die Zertifikate wurden aufgrund von zwei unabhängigen Prof. Dr. L. Vossebein Gutachten erteilt, die die geforderte desinfizierende Wirksam- Prof. Dr. med. C. Wendt keit eines Präparates in den angegebenen Konzentrationen Prof. Dr. M. H. Wolff und Einwirkungszeiten für den jeweiligen Verwendungszweck Gäste belegen. Diese Gutachten wurden durch die Mitglieder der P. Ahl, Fachapothekerin für Klinische Pharmazie (Gast für ABDA) Kommission geprüft und anerkannt, wenn sie den von der Priv.-Doz. Dr. med. Ch. Brandt (Gast für DGHM) Desinfektionsmittel-Kommission herausgegebenen „Anfor- Dr. med. F. Helm (Gast für Bundeswehr) derungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer Dr. A. Jacobshagen (Gast für BfArM) Desinfektionsverfahren“ [1] sowie diesbezüglichen Mitteilun- I. Klöckner (Gast für VHD) gen zu den Prüfanforderungen in der Zeitschrift „Hygiene & K. Konrat, M.Sc. (Gast für RKI) Medizin“ entsprachen. Prof. Dr. U. Rösler (Gast für DVG) In den Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizie- Dr. med. U. Teichert, MPH (Gast für BVÖGD) rung [1] mit allen weiteren veröffentlichten Ergänzungen Dr. V. Weinheimer (Gast für BAuA) und Aktualisierungen wurden der Stand des Wissens sowie © mhp Verlag 2021 Allgemeines Vorwort 7
Auszug aus der Printausgabe der VAH-Liste, Stand: 01.09.2021, © mhp Verlag GmbH Die Hersteller bzw. Vertriebsfirmen haben verbindliche Er- verbunden ist. Ein solcher Hinweis darf nur erfolgen, wenn klärungen darüber abgegeben, dass ihr Präparat nur in der Zu- ausgewiesene Konzentrations-Zeit-Relationen den „Anfor- sammensetzung im Handel ist, in welcher es zur Begutachtung derungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer für die Listung getestet wurde. Desinfektionsverfahren“ [1] bzw. den hierzu erschienenen Für die routinemäßige und prophylaktische Desinfektion zur Ergänzungen und Aktualisierungen entsprechen. Verhütung von Infektionen im Krankenhaus, in der ärztlichen Die Prüfung der gelisteten Verfahren bezieht sich nur auf die und zahnärztlichen Praxis, in (mikrobiologischen) Laborato- desinfizierende Wirkung. Es werden keine Aussagen über wei- rien, in öffentlichen Bereichen (Kindertagesstätten, Schulen, tere Eigenschaften wie z. B. Hautverträglichkeit, Korrosionser- Sportstätten etc.) sowie anderen Bereichen, in denen Infekti- scheinungen oder Reinigungseffekt gemacht. onen verhindert werden sollen, ist diese VAH-Liste Grundlage In Gegenwart von organischem Material (z. B. Blut, Wundsekret, für die Auswahl geeigneter Desinfektionsverfahren. Die Ver- Schleim) wird die desinfizierende Wirkung vieler Präparate beein- wendung VAH-gelisteter Präparate erfüllt die Qualitätssiche- trächtigt. Auch aus diesem Grund dürfen die hier gegebenen Emp- rungsanforderungen im Sinne der Hygieneverordnungen der fehlungen für die jeweiligen Verfahren nicht auf andere nicht geprüf- Bundesländer [siehe Anhang „Rechtsvorschriften“]. te Anwendungen, z. B. die Schleimhaut- und Wundantiseptik oder Bezüglich behördlich angeordneter Desinfektionsmaßnah- Spülungen von Körperhöhlen, übertragen werden. men wird auf das Infektionsschutzgesetz IfSG vom 20. Juli Die Gebrauchslösungen sind, wenn sie nicht als Fertigpro- 2000 in der jeweils aktuellen Fassung [2] und die Desinfekti- dukt (ready-to-use) vorliegen, in der Regel frisch zuzubereiten; onsmittel-Liste des RKI verwiesen (www.rki.de) [3]. dies gilt stets für Desinfektionsmittel auf der Basis von Peroxid- Mit dem Ziel der Vereinheitlichung werden in der VAH-Liste verbindungen und für chlorabspaltende Verbindungen, da die- nur die vom Hersteller deklarierten Wirkstoffe der Präparate se nicht stabil sind (Herstellerangaben beachten). berücksichtigt. Zur besseren Orientierung wird bei den Prä- Sofern chlorabspaltende Lösungen wie z. B. Aktivchlor vor paraten folgende einheitliche Kennzeichnung der Wirkstoff- Ort über eine Membranzellenelektrolyse hergestellt werden, gruppen vorgenommen: Aldehyde, Aldehydabspalter, Alkoho- muss der Hersteller gewährleisten, dass das Produkt der Qualität le, Alkylamine oder/und Alkylaminderivate, Amphotenside, entspricht, die den beiden Prüfberichten zugrunde gelegen hat chlor-, brom-, iodabspaltende Verbindungen, Chloramine, und dessen Wirksamkeit durch die beiden Gutachter bestätigt Glykolderivate, Guanidine bzw. Guanidinderivate, Laugen, wurde. Peroxidverbindungen, Phenole, Phenolderivate, Phenolether, Die in der VAH-Liste angegebenen Konzentrationen müssen Pyridinderivate, quaternäre Verbindungen, anorganische Säu- exakt eingehalten werden. Die so genannte „Schuss“-Methode ren, organische Säuren und Schwermetallverbindungen. Die ist unter keinen Umständen anzuwenden. Keinesfalls darf der chemischen Wirkstoffe und die Warenzeichen (®) sind in der Anwender einem Desinfektionsmittel nach eigenem Ermessen Liste nach den Angaben der Hersteller- und Vertriebsfirmen Reinigungsmittel wie z. B. Seife oder waschaktive Substanzen aufgeführt. Im Anhang der Liste sind Informationen zu den zusetzen (Seifenfehler). Wirkspektren der Wirkstoffe sowie zur Nomenklatur zusam- Alle Produkte, die in der Desinfektionsmittel-Liste des VAH mengestellt. Die Hersteller bzw. Vertriebsfirmen sind gehalten, veröffentlicht sind, sind immer bakterizid und somit auch ge- auf den Verpackungen die Menge der verwendeten Wirkstoffe gen methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA), van- zu deklarieren. comycinresistente Enterokokken (VRE) oder multiresistente Die Listung eines Präparates gilt nur für das jeweilige An- gramnegative Stäbchen (MRGN) wirksam. Da die zugrunde- wendungsverfahren. Es besteht die Auflage, dass jede Ände- liegenden Resistenzmechanismen zwar die Wirksamkeit von rung in der Zusammensetzung eines in der Liste aufgeführten Antibiotika, nicht aber der in mikrobizider Konzentration ein- gesetzten Desinfektionsmittel beeinflussen [4], kann davon Präparates der Geschäftsstelle der Desinfektionsmittel-Kom- ausgegangen werden, dass die VAH-zertifizierten Konzentra- mission mitzuteilen ist. Die Kommission entscheidet in solchen tions-Zeit-Relationen bei vorschriftsmäßiger Anwendung si- Fällen darüber, ob und in welchem Umfang eine neuerliche cher wirksam sind. Bei aktuellen Anlässen (z. B. Häufung von Prüfung zu erfolgen hat. Infektionsgeschehen durch bestimmte Erreger) werden von Die Desinfektionsmittel-Kommission behält sich weiterhin vor, der Desinfektionsmittel-Kommission Untersuchungen mit die- bei neuen Erkenntnissen zur Prüfmethodik oder zur Wirksamkeit sen Bakterien als Testorganismus durchgeführt, um sicher zu einzelner Präparate Überprüfungen vorzunehmen und beim Nach- sein, dass die gelisteten Konzentrations-Zeit-Relationen auch weis einer fehlenden oder unzureichenden Wirksamkeit das ent- hier wirksam sind. sprechende Zertifikat zurückzuziehen. Bei der Aufnahme ihrer Präparate in die VAH-Liste verpflich- ten sich die Hersteller und Vertriebsfirmen, auf dem Etikett der Abpackung, auf der Gebrauchsanweisung und in den Prospek- Wasch- und Desinfektionsverfahren ten die in der VAH-Liste eingetragenen Desinfektionsparame- ter anzugeben, sofern deren Angabe mit einem Hinweis auf die Die VAH-Liste ist entsprechend den Erfordernissen des An- Prüfung nach den „Anforderungen und Methoden des VAH“ wenders in folgende Anwendungsbereiche unterteilt: („geprüft und als wirksam befunden“) und auf die Listung – Hygienische Händewaschung 8 VAH-Liste, Stand: 01. 09. 2021 © mhp Verlag 2021
Auszug aus der Printausgabe der VAH-Liste, Stand: 01.09.2021, © mhp Verlag GmbH Desinfektionsverfahren: Unabhängig von den in den Gutachten zur Viruzidie ausge- – Händedesinfektion wiesenen Konzentrations-Zeit-Relationen sind die für die Bakte- – Hautantiseptik rizidie/Levurozidie notwendigen Werte als Minimalanforderung – Flächendesinfektion für die Anwendung anzusehen. Dementsprechend unterschrei- – Instrumentendesinfektion ten die Angaben für die Viruswirksamkeit in der VAH-Liste diese – Wäschedesinfektion Werte nicht. Die auf der nächsten Seite abgedruckte Tabelle 1 Detaillierte Informationen zu den Prüfkriterien der einzelnen mit ausgewählten Viren soll dem Anwender Informationen zur Desinfektionsverfahren werden bei den jeweiligen Rubriken Verfügung stellen, welche Viren mit den entsprechenden Test- gegeben. viren abgedeckt werden. Listung viruswirksamer Eigenschaften Literatur in der VAH-Desinfektionsmittel-Liste 1. Desinfektionsmittel-Kommission im VAH (Hrsg.). Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung chemischer Desinfektionsverfahren. Anfragen bei der Desinfektionsmittel-Kommission aus den Stand: 2.4.2015 mit fortlauf. Ergänzungen. Wiesbaden: mhp-Verlag, abrufbar über www.vah-online.de. letzten Jahren machten deutlich, dass beim Anwender Un- sicherheit im Bezug auf die Anwendbarkeit von Desinfekti- 2. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten onsmitteln bei Virus-Infektionen besteht. Auf nationaler und beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) vom 20. 7. 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 europäischer Ebene werden erhebliche Anstrengungen un- (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist. www.gesetze-im-internet.de. ternommen, die Prüfungen von Desinfektionsmitteln in Sus- pensions- und praxisnahen Versuchen voranzubringen und 3. RKI. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkann- ten Desinfektionsmittel und -verfahren. Bundesgesundheitsbl zu standardisieren. Dies bedeutet, dass sich die Prüfanforde- 2017;60:1274–1297 (und Aktualisierungen online; www.rki.de). rungen in den nächsten Jahren immer wieder verändern und erweitern werden. 4. Meyer B, Cookson B. Does microbial resistance or adaptation to biocides create a hazard in infection prevention and control?“ J Hosp Mit der Listung viruswirksamer Eigenschaften in der VAH- Inf 2010;76:200–205. Liste soll dem Anwender die Möglichkeit gegeben werden, auf Desinfektionsmittel zurückzugreifen, für die nach dem derzeiti- 5. DVV, RKI. Leitlinie der DVV und des RKI zur Prüfung von chemischen Desinfektionsmitteln gegen Viren in der Humanmedizin. Bundesge- gen Stand des Wissens eine begrenzt viruzide, begrenzt viruzid sundheitsbl Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2005;48: PLUS bzw. viruzide Wirksamkeit vorliegt. Bei entsprechendem 1420–1426. Firmenantrag wurden die Prüfberichte und Gutachten der auf- 6. DVV, RKI. Leitlinie der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der geführten Produkte dabei von unabhängigen Experten geprüft. Viruskrankheiten (DVV) e.V. und des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Das dabei zugrunde liegende Konformitätsbewertungsverfah- Prüfung von chemischen Desinfektionsmitteln auf Wirksamkeit ge- ren folgte im Wesentlichen dem Punkt 4a (formale Prüfung) gen Viren in der Humanmedizin (Fassung vom 1. 8. 2008). HygMed der Geschäftsordnung des Fachausschusses Virusdesinfektion 2008;33:315–322. der DVV. Voraussetzung zur Listung war mindestens ein Prüfbe- 7. DVV, RKI. Leitlinie der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der richt/Gutachten, der/das nach der gültigen Leitlinie von DVV/ Viruskrankheiten (DVV) e.V. und des Robert Koch-Instituts (RKI) RKI (2005, 2008, 2015) bzw. EN 14476 für den quantitativen zur Prüfung von chemischen Desinfektionsmitteln auf Wirksamkeit Suspensionversuch, bei Flächendesinfektionsmitteln zusätzlich gegen Viren in der Humanmedizin (Fassung vom 1. 12. 2014). nach der Leitlinie von DVV (2012) bzw. EN 16777, bei Instru- Bundesgesundheits bl Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz mentendesinfektionsmitteln zusätzlich nach EN 17111 für den 2015;58:493-504. Praxisversuch erstellt wurde [5 – 11]. Wenn weitere praxisnahe 8. DVV. Quantitative Prüfung der viruziden Wirksamkeit chemischer Prüfverfahren etabliert und in die Konformitätsbewertung inte- Desinfektionsmittel auf nicht-porösen Oberflächen (Anwendung im griert werden, ist dies in den Informationen zur Prüfmethodik Bereich Humanmedizin). HygMed 2012;37:78–85. für die jeweiligen Anwendungsrubriken vermerkt. 9. DIN EN 14476:2019-10. Chemische Desinfektionsmittel und An- Derzeit wird eine Unterteilung in begrenzt viruzid, begrenzt tiseptika – Quantitativer Suspensionsversuch zur Bestimmung der viruzid PLUS und viruzid vorgenommen. Die viruzide Wirk- viruziden Wirkung im humanmedizinischen Bereich – Prüfverfah- samkeit umfasst ein Wirkspektrum gegenüber behüllten und ren und Anforderungen (Phase 2, Stufe 1); Deutsche Fassung EN unbehüllten Viren. 14476:2013+A2:2019. Die jeweils zugehörigen Testviren und Prüfmethoden erge- 10. DIN EN 16777:2019-03. Chemische Desinfektionsmittel und Anti- ben sich aus der Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie septika – Quantitativer Versuch auf nicht porösen Oberflächen ohne beim Robert Koch-Institut [12] und sind bei den jeweiligen mechanische Einwirkung zur Bestimmung der viruziden Wirkung im Anwendungsbereichen aufgeführt. In der VAH-Liste sind die humanmedizinischen Bereich – Prüfverfahren und Anforderungen Konzentrations-Zeit-Relationen für die begrenzt viruzide, be- (Phase 2, Stufe 2); Deutsche Fassung EN 16777:2018. grenzt viruzid PLUS und viruzide Wirksamkeit mit einer separa- 11. DIN EN 17111:2018-12. Chemische Desinfektionsmittel und Anti- ten Zeile zum Produkteintrag aufgeführt. septika - Quantitativer Keimträgerversuch zur Prüfung der viruziden © mhp Verlag 2021 Allgemeines Vorwort 9
Auszug aus der Printausgabe der VAH-Liste, Stand: 01.09.2021, © mhp Verlag GmbH Wirkung für Instrumente im humanmedizinischen Bereich - Prüfver- fahren und Anforderungen (Phase 2, Stufe 2); Deutsche Fassung EN 17111:2018. 12. Schwebke I, Eggers M, Gebel J, Geisel G, Glebe D, Rapp I, Stein- mann J, Rabenau F. Stellungnahme der Arbeitskreises Viruzidie beim Robert Koch-Institut (RKI), des Fachausschusses der Viruskrankhei- ten (DVV) e.V. und der Gesellschaft für Virologie (GfV) e.V. sowie der Desinfektionsmittelkommission des Verbundes für Angewandte Hygi- ene (VAH) e.V. Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desin- fektionsmitteln gegen Viren zur Anwendung im human-medizinischen Bereich. Bundesgesundheitsbl 2017;60:353–363. 13. Eggers M, Rabenau HF, Blümel J, Fickenscher H, Geisel B, Glebe D, Hengel H, Marschang R, Reiche S, Steinmann E, Steinmann J, Schwebke I. Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel bei gentechnisch veränderten Viren und viralen Vektoren: Stellungnahme der Kommis- sion für Virusdesinfektion der Deutschen Vereinigung zur Bekämp- fung der Viruskrankheiten (DVV) e. V. und der Gesellschaft für Virologie (GfV) e. V. Epid Bull 2020;35:3–14. Hinweis: Die „Methoden und Anforderungen“ des VAH sowie alle Mitteilungen und News der Desinfektionsmittel-Kommission und des VAH finden Sie zum Download auf der Webseite www.vah-online.de. 10 VAH-Liste, Stand: 01. 09. 2021 © mhp Verlag 2021
Auszug aus der Printausgabe der VAH-Liste, Stand: 01.09.2021, © mhp Verlag GmbH Tabelle 1: Testviren zur Wirksamkeitsprüfung von Desinfektionsmitteln und ausgewählte Viren, die durch die Testviren abgedeckt sind. Testviren Wirksamkeitsspektrum (beispielhaft) a, b Adenovirus, unbehüllt Papillomaviren Behüllte und unbehüllte Viren (Adenovirus Typ 5, Stamm Adenoid 75) Parvovirenb Murines Norovirus, unbehüllt – Parvovirus B19 (MNV, Stamm S99 Berlin) – Bocaviren Picornaviren Poliovirus, unbehüllt – Enteroviren: Coxsackie-, Echo-, Polioviren, Rhinoviren (Poliovirus Typ 1, Stamm LSc-2ab) – Hepatovirus: Hepatitis-A-Virus (HAV)b Viruzid: – Parechoviren: Echovirus 22 und 23 Polyomavirus SV40, unbehüllt (Simianvirus 40, Stamm 777) zusätzlich Wirksamkeitsspektren „begrenzt viruzid“ und „begrenzt viruzid PLUS“ Adenovirus, unbehüllt Erreger viraler Gastroenteritiden Adeno-, Noro- und Rotavirus Begrenzt viruzid PLUS: (Adenovirus Typ 5, Stamm Adenoid 75) – Adenovirus Serotyp 40 und 41 – Norovirus Murines Norovirus, unbehüllt – Rotavirus (MNV, Stamm S99 Berlin) Erreger respiratorischer Infektionen – Adenovirus Serotyp 7 Erreger der Keratokonjunktivitis – Adenovirus Serotyp 8, 19 und 37 zusätzlich Wirksamkeitsspektrum „begrenzt viruzid“ BVDV*, behüllt Erreger blutübertragener Infektionen (Bovine Viral Diarrhea Virus) – Hepatitis-B-Virus (HBV) *Surrogatvirus für Hepatitis-C-Virus – Hepatitis-C-Virus (HCV) – Humanes-Immundefizienz-Virus (HIV) Vacciniavirus, behüllt (Stamm Elstree bzw. MVA) Erreger respiratorischer Infektionen – Humane Coronaviren (HCoV) 229E und OC43 – Influenzavirus A (z. B. H1N1, H3N2) und B – Metapneumonievirus – Respiratory Syncytial Virus (RSV) Erreger reiseassoziierter Infektionen – Bunyavirus (Sandfliegen-Fieber) – Denguevirus, Ebolavirus, Gelbfieber-Virus, Hantavirus, Lassavirus, Marburgvirus – Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber – FSME-Virus – SARS-CoV, MERS-CoV – Tollwutvirus – West-Nil-Virus (West-Nil-Fieber) Herpesviren – Cytomegalievirus (CVM) – Herpes-simplex-Viren Typ 1 und 2 (HSV-1, HSV-2) viruzid: – Epstein-Barr-Virus (EBV) – Varizella-Zoster-Virus (VZV) Behüllte Viren Paramyxoviren Begrenzt – Masernvirus – Mumpsvirus Rötelnvirus (Rubella) inute Virus of Mice M Siehe viruzides, begrenzt viruzid PLUS und begrenzt viruzides Wäschedesinfektion (MVM, Murines Parvovirus), unbehüllt Wirksamkeitsspektrum Chemothermische Einschränkungen: a. Diese Klassifizierung kann nur als Orientierung dienen, da eine Wirkstoffabhängigkeit vorliegt und der Effekt nicht immer uneingeschränkt einschätzbar ist. b. Bei besonders stabilen unbehüllten Viren wie z.B. HAV, Parvoviren oder Genvektoren wie Adenoassoziierte Viren (AAV) oder Parvoviren sind ggf. zusätzliche Prüfungen mit den entsprechenden Viren erforderlich [5–7, 13]. © mhp Verlag 2021 Allgemeines Vorwort 11
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