DEUTSCHE LUFTHANSA AKTIENGESELLSCHAFT - KÖLN

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DEUTSCHE LUFTHANSA AKTIENGESELLSCHAFT
KÖLN

Wir laden unsere Aktionäre zur

68. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 4. Mai 2021, um 10.00 Uhr,

ein, die ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung
ohne die Möglichkeit der persönlichen Teilnahme der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.
HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                                         2
Tagesordnung

I. TAGESORDNUNG
1.	Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammen­
    gefassten ­Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats
    und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2020

2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

6.	Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von
    Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuld­
    verschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
    ­Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

7.	Schaffung eines Genehmigten Kapitals C gemäß § 7b WStBG und entsprechende Satzungsänderung

8.	Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers
    zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäfts­
    jahres 2021 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
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Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

II. V
     IRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ
    DER AKTIONÄRE ODER IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN
Vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden                                      im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und
COVID-19-Pandemie hat der Vorstand entschieden, die                                   Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre                                 COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 bis zum
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung                            31. Dezember 2021 verlängert wurde. Die gesamte
abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung                                 Hauptversammlung wird im Online-Service mit Bild und
über elektronische Kommunikation sowie Vollmachts­                                    Ton übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des
erteilung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage hierfür sind                                Aktiengesetzes ist das Lufthansa Aviation Center, Airport­
§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im                                  ring, 60546 Frankfurt am Main.
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Aus­                                        Die Auswirkungen der Durchführung der diesjährigen
wirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020                                     Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
in der durch Gesetz vom 22. Dezember 2020 geänderten                                  oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Fassung („COVID-19-Gesetz“), dessen Anwendbarkeit                                     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) werden in
durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen                                   Abschnitt V. dieser Einladung näher erläutert.

III. V
      ORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG ZU DEN
     TAGESORDNUNGSPUNKTEN
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des                                  3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
   gebilligten Konzernabschlusses, des zusammen-                                          Geschäftsjahr 2020
   gefassten Lageberichts für die Gesellschaft und                                    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung
   den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats                                   vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
   und des erläuternden Berichts des Vorstands zu                                     2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB,
   jeweils für das Geschäftsjahr 2020                                                 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine                                    Die Aufsichtsratsmitglieder Monika Ribar und Martin
Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Auf­                              Koehler haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung
sichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss                              zum 31. August 2020 niedergelegt. Für sie wurden Angela
und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG                                Titzrath und Dr. Michael Kerkloh bis zum Ablauf der
bereits am 3. März 2021 gebilligt hat. Jahresabschluss,                               nächsten Hauptversammlung gerichtlich bestellt. Dies
Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht                              erfolgte im Zuge der Stabilisierung der Gesellschaft durch
des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit                                 den zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie von der
den Erläuterungen zu den übernahmerechtlichen Angaben                                 Bundesrepublik Deutschland eingerichteten Wirtschafts­
sind im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten                             stabilisierungsfonds. In diesem Rahmen wurde vereinbart,
und über die Internetadresse www.lufthansagroup.com/                                  dass zwei vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft
hauptversammlung zugänglich.                                                          vorgeschlagene und vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds
                                                                                      benannte Personen der Hauptversammlung zur Wahl zu
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das                                    Mitgliedern des Aufsichtsrats der Deutsche Lufthansa
    Geschäftsjahr 2020                                                                Aktiengesellschaft vorgeschlagen werden sollen. Um den
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung                               Eigentümern vor allem im Fall von Änderungen in der
vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020                              Aktionärsstruktur die Möglichkeit zu geben, regelmäßig
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                           und möglichst flexibel über die Zusammensetzung des Auf­
                                                                                      sichtsrats zu entscheiden, wird für die beiden Kandidaten
                                                                                      die Wahl in den Aufsichtsrat für einen Zeitraum von drei
                                                                                      bzw. vier Jahren vorgeschlagen.

                                                                                      Mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversamm­
                                                                                      lung am 4. Mai 2021 hat Aufsichtsrat Stephan Sturm sein
                                                                                      Aufsichtsratsmandat niedergelegt.
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Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines                 dass das Mindestanteilsgebot derzeit sowohl auf Arbeit­
Nominierungsausschusses vor,                                   nehmer- als auch auf Anteilseignerseite erfüllt ist und auch
                                                               nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt wäre.
a) Angela Titzrath, Hamburg, Vorstandsvorsitzende der
   Hamburger Hafen und Logistik AG,                            Die beiden ersten Kandidaten sind gemäß dem zwischen
                                                               dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und der Deutsche Luft­
b) Dr. Michael Kerkloh, Wolfersdorf, Ehem. Vorsitzender        hansa Aktiengesellschaft geschlossenen R­ ahmenvertrag auf
   der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH,            Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden nach Konsultation
   und                                                         mit dem Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats vom
                                                               Wirtschaftsstabilisierungsfonds benannt worden.
c) Britta Seeger, Stuttgart, Mitglied des Vorstands der
   Daimler AG                                                  Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vor­
                                                               geschlagenen Kandidaten darüber hinaus in keiner nach
jeweils als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab         dem Deutschen Corporate Governance Kodex offen­
Beendigung der Hauptversammlung am 4. Mai 2021 in den          zulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum    zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.                     Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
                                                               Gesellschaft beteiligten Aktionär. Der Aufsichtsrat und sein
Die Wahl von Angela Titzrath erfolgt für die Zeit bis zur      Nominierungsausschuss haben sich davon überzeugt, dass
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Ent­             Frau Titzrath, Herr Dr. Kerkloh und Frau Seeger für die Wahr­
lastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der       nehmung ihrer Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht.
Amtszeit beschließt, und von Herrn Dr. Kerkloh für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die          Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen
Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn        sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses,
der Amtszeit beschließt. Die Wahl von Britta Seeger erfolgt    berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammen­
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die      setzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung
über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem      des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem      Gesamtgremium an.
die Amtszeit beginnt, wird dabei jeweils nicht mitgerechnet.
                                                               In Abschnitt VI. dieser Einladung sind zu diesen Wahl­
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1     vorschlägen unter „Angaben über die unter Tagesordnungs­
der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG    punkt 4 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten“
und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes         Lebensläufe abgedruckt, die über relevante Kenntnisse,
vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, von denen       Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen
zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern         Kandidaten Auskunft geben. Die Lebensläufe enthalten
gewählt werden. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich        auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten
der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und       neben dem Aufsichtsratsmandat. In Abschnitt VI. dieser
zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen.           Einladung ist auch aufgeführt, welche Mitgliedschaften
Der Gesamterfüllung dieses Mindestanteils wurde sowohl         die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu
von Seiten der Arbeitnehmervertreter als auch von Seiten       bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und aus­
der Anteilseignervertreter für die Neuwahlen zum Auf­          ländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
sichtsrat 2021 gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden         innehaben.
widersprochen, so dass der Mindestanteil von Seiten der
Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter im        5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder
Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen ist. Im Aufsichtsrat der        des Aufsichtsrats
Gesellschaft müssen somit sowohl auf Anteilseigner- als        Gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist von der Hauptversammlung
auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mindestens drei             einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier
Sitze von Frauen und mindestens drei Sitze von Männern         Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2      zu beschließen, wobei ein die Vergütung bestätigender
Satz 1 AktG zu erfüllen. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit      Beschluss zulässig ist. Die erstmalige Beschlussfassung
auf Anteilseignerseite drei Frauen und sieben Männer und       hat spätestens in der ordentlichen Hauptversammlung zu
auf Arbeitnehmerseite vier Frauen und sechs Männer an, so      erfolgen, die auf den 31. Dezember 2020 folgt.
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Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14    gemacht wurde, aufgehoben werden und ihre Wirksamkeit
der Satzung der Gesellschaft festgesetzt. Sie geht zurück     mit Eintragung des neu zu beschließenden bedingten
auf einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung         Kapitals verlieren. Nach Aufhebung der Ermächtigung 2020
vom 8. Mai 2012 und wurde im Rahmen der Hauptver­             könnten unter dieser keine neuen Wandelschuldverschrei­
sammlung am 8. Mai 2018 lediglich in wenigen Punkten          bungen mehr ausgegeben werden, sodass das gemäß § 4
angepasst. Die Vergütung ist als reine Festvergütung          Abs. 4 der Satzung bestehende bedingte Kapital nur noch
zuzüglich eines Sitzungsgelds ausgestaltet. Der Wortlaut      zur Absicherung der Wandlungsrechte aus den bereits
von § 14 der Satzung und das Vergütungssystem mit den         ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen erforderlich
Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG    wäre.
wird in Abschnitt VII. dieser Einladung dargestellt.
                                                              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Vergütungs­       daher vor zu beschließen:
system sowie die Vergütung der Mitglieder des Aufsichts­
rats zu bestätigen.                                           a) Teilweise Aufhebung der Ermächtigung 2020
                                                                 Die von der Hauptversammlung vom 5. Mai 2020 zu
6. Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und                     Punkt 7 der Tagesordnung beschlossene Ermächtigung
    Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe               des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldver­
    von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuld-              schreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genuss­
    verschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinn-              rechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw.
    schuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser             Kombinationen dieser Instrumente) wird aufgehoben,
    Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss              soweit von ihr noch kein Gebrauch gemacht worden ist.
    des Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines
    bedingten Kapitals und entsprechende Satzungs-            b) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuld-
    änderung                                                     verschreibungen, Optionsschuldverschreibungen,
Die von der Hauptversammlung am 5. Mai 2020                      Genussrechten und/oder Gewinnschuldver-
erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuld­              schreibungen (bzw. Kombinationen dieser
verschreibungen, Optionsschuldverschreibungen,                   Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw.             Der Vorstand wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der
Kombinationen dieser Instrumente) („Ermächtigung 2020“)          Eintragung des neuen § 4 Abs. 7 der Satzung (nach­
soll, soweit von ihr noch kein Gebrauch gemacht wurde,           stehend unter lit. e)) in das Handelsregister ermächtigt,
aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt              bis zum 3. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
werden.                                                          auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel­
                                                                 schuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen,
Von der Ermächtigung 2020 hat der Vorstand mit                   Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen
Zustimmung des Aufsichtsrats im November 2020 durch              (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamt­               „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis
nennbetrag von Euro 600.000.000,00 teilweise Gebrauch            zu Euro 1.500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern
gemacht. Die Wandelschuldverschreibungen können, vor­            bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen
behaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß            Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den
den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von              Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem
Euro 12,96 je Aktie in neu auszugebende oder bestehende          anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis
Aktien der Gesellschaft gewandelt werden, was zu einer           zu Euro 153.022.161,92 zu gewähren.
Wandlung in 46.296.296 Aktien der Gesellschaft führen
würde.                                                           Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen
                                                                 können eine Bedienung aus dem im Zusammenhang mit
Zugunsten einer möglichst großen Flexibilität bei der            dieser Ermächtigung zu schaffenden bedingten Kapital
möglichen Begebung weiterer solcher Instrumente wird der         vorsehen, oder auch ausschließlich oder nach Wahl
Hauptversammlung vorgeschlagen, eine neue Ermächtigung           der Gesellschaft alternativ eine Bedienung mit Aktien
zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Options­­           der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital oder einem
schuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinn­            vorhandenen oder zu erwerbenden Bestand an eigenen
schuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser                 Aktien der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften
Instru­­mente) sowie ein neues bedingtes Kapital zu              vorsehen. Die jeweiligen Bedingungen können auch
be­­schließen, das der Bedienung von Wandlungs- und/oder         eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht von Inhabern bzw.
Optionsrechten aus dieser neuen Ermächtigung dient. Die          Gläubigern sowie ein Andienungsrecht der Gesellschaft
Ermächtigung 2020 soll, soweit von ihr noch kein Gebrauch        zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft vorsehen
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Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

    (in beliebiger Kombination), und zwar zu beliebigen        näher zu bestimmenden Börsenpreis der Aktie zum
    Zeitpunkten, insbesondere auch zum Ende der Laufzeit.      Zeitpunkt des Pflichtumtauschs, mindestens jedoch
                                                               dem Mindestwandlungs- bzw. Optionspreis nach dieser
    Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen           Ermächtigung, und dem Umtauschverhältnis ganz oder
    Bar­­einlage oder Sacheinlage erfolgen. Die Schuldver­     teilweise in bar auszugleichen. Vorstehende Vorgaben
    schreibungen können in Euro oder – unter Begrenzung        gelten entsprechend, wenn das Wandlungsrecht bzw.
    auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – auch in der        die Wandlungspflicht sich auf ein Genussrecht oder eine
    gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben             Gewinnschuldverschreibung bezieht.
    werden. Für die Gesamtnennbetragsgrenze dieser
    Ermäch­­tigung ist bei Begebung in Fremdwährungen          Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen
    jeweils der Nennbetrag der Schuldverschreibungen           werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere
    am Tag der Entscheidung über ihre Begebung in Euro         Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw.
    umzurechnen. Sie können – soweit die Mittelaufnahme        Gläubiger nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen
    Konzernfinanzierungsinteressen dient – auch durch          zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien
    unmittelbare oder mittelbare Konzerngesellschaften         der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten oder die
    ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand       ein Andienungsrecht des Emittenten beinhalten. Der
    ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die           anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldver­
    Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen       schreibung zu beziehenden Stückaktien der Gesellschaft
    und weitere für eine erfolgreiche Begebung erforderliche   darf den Nennbetrag der Teil­­schuldverschreibung nicht
    Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen           überschreiten. Das Umtauschverhältnis kann auf ein
    sowie – sofern die Schuldverschreibungen Wandlungs­        Optionsverhältnis mit voller Zahl gerundet werden.
    rechte oder -pflichten oder Optionsrechte auf Stück­       Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen
    aktien einräumen bzw. auferlegen – den Inhabern bzw.       zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.
    Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Optionsrechte      Entsprechendes gilt, wenn Optionsscheine einem
    oder Wandlungsrechte oder -pflichten für Stückaktien       Genussrecht oder einer Gewinnschuld­verschreibung
    der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft zu gewähren      beigefügt werden.
    bzw. aufzuerlegen.
                                                               Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesell­
    Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehr­       schaft bzw. der die Schuldverschreibungen jeweils
    mals, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig     begebenden Konzerngesellschaft vorsehen, im Falle
    in verschiedenen Tranchen begeben werden. Alle Teil­       der Wandlung oder Optionsausübung nicht neue
    schuldverschreibungen einer jeweils begebenen Tranche      Stückaktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu
    sind mit unter sich jeweils gleichrangigen Rechten und     zahlen oder eine Kombination der Erfüllung in Aktien und
    Pflichten zu versehen.                                     einer Barzahlung vorzusehen. Die Anleihebedingungen
                                                               können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen,
    Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen       die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder
    erhalten bei auf den Inhaber lautenden Schuldver­          -pflichten verbunden sind, nach Wahl der Gesellschaft
    schreibungen die Inhaber, ansonsten die Gläubiger das      statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits
    Recht, diese nach näherer Maßgabe der vom Vorstand         existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden
    festzulegenden Anleihebedingungen in auf den Namen         oder das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien
    lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen.        erfüllt werden kann.
    Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division
    des Nennbetrags oder eines unter dem Nennbetrag            Die Anleihebedingungen können auch das Recht der
    liegenden Ausgabepreises einer Wandelschuldver­            Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldver­
    schreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis          schreibung, die mit Optionsrechten oder Wandlungs­
    für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesell­     rechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch
    schaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet   eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder
    werden; ferner kann gegebenenfalls eine in bar zu          Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des
    leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Im Übrigen         fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu
    kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammen­             gewähren.
    gelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die
    Gesellschaft kann in den jeweiligen Anleihebedingungen     Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungs­
    berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen         pflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren
    dem Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung und           Zeitpunkt oder einem bestimmten Ereignis) vorsehen.
    dem Produkt aus einem in den jeweiligen Bedingungen        Das gilt auch, wenn Schuldverschreibungen durch
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Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

    Konzerngesellschaften begeben werden. Die Gesell­           ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre das
    schaft kann in den Anleihebedingungen berechtigt            Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert oder
    werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nenn­           (iii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugs­
    betrag oder einem etwaigen niedrigeren Ausgabebetrag        rechts an ihre Aktionäre weitere Schuldverschreibungen
    der Wandelschuldverschreibung und dem Produkt aus           mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht begibt,
    Wandlungspreis und Umtausch­verhältnis ganz oder            gewährt oder garantiert und in den Fällen (ii) und
    teilweise in bar auszugleichen.                             (iii) den Inhabern schon bestehender Options- oder
                                                                Wandlungsrechte oder -pflichten hierfür kein Bezugs­
    Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Options­         recht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des
    preis darf 80 % des Kurses der Aktie der Gesellschaft       Options- oder Wandlungsrechts oder nach Erfüllung der
    im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse             Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung des
    (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht           Options- oder Wandlungspreises kann auch durch eine
    unterschreiten. Maßgeblich dafür ist der durchschnitt­      Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungs­
    liche Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor        rechts oder bei der Erfüllung einer Wandlungspflicht
    dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über        bewirkt werden. Die Anleihebedingungen können
    die Begebung der jeweiligen Schuldverschreibungen.          darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung
    Bei einem Bezugsrechtshandel sind die Tage des              oder anderer Maßnahmen oder Ereignisse, die mit einer
    Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der beiden letzten         wirtschaftlichen Verwässe­rung des Wertes der Options­
    Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels maß­              rechte oder Wandlungsrechte oder -pflichten verbunden
    geblich. Im Fall von Schuldverschreibungen mit einer        sind (z. B. Dividenden, K
                                                                                        ­ ontrollerlangung durch Dritte),
    Wandlungs-/Optionspflicht oder einem Andienungsrecht        eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte
    des Emittenten zur Lieferung von Aktien kann der            oder Wandlungspflichten vorsehen. § 9 Abs. 1 AktG und
    Wandlungs-/Optionspreis mindestens entweder den             § 199 AktG bleiben unberührt.
    oben genannten Mindestpreis betragen oder dem durch­
    schnittlichen volumengewichteten Kurs der Aktie der         Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht
    Gesellschaft an mindestens drei Börsenhandelstagen          zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem
    im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder       oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im
    einem vergleichbaren Nachfolgesystem) unmittelbar vor       Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung
    der Ermittlung des Wandlungs-/Optionspreises gemäß          übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug
    den jeweiligen Bedingungen entsprechen, auch wenn           anzubieten.
    dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten
    Mindestpreises (80 %) liegt. § 9 Abs. 1 AktG sowie § 199    Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
    Abs. 2 AktG bleiben unberührt.                              Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen,

    Zur Sicherstellung der luftverkehrsrechtlichen Befug­       — Sofern die Schuldverschreibungen gegen Bar­leistung
    nisse der Gesellschaft im Einklang mit dem Luftver­           begeben werden und der Vorstand nach pflicht­
    kehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) haben die           gemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass
    jeweiligen Bedingungen die Möglichkeit vorzusehen,            der Ausgabepreis für eine Schuldverschreibung den
    dass bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts           nach anerkannten finanzmathematischen Methoden
    bzw. bei Eintritt der Wandlungs- oder Optionspflicht          ermittelten theoretischen Marktwert der Schuld­
    oder einem Andienungsrecht der Gesellschaft auf               verschreibung nicht wesentlich unterschreitet. Der
    Lieferung von Aktien die Wandelschuldverschreibung            rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf Aktien
    bzw. der Optionsschein auf ein inländisches Kredit­           entfällt, die aufgrund von unter dieser Ermächtigung
    institut zu übertragen ist und der Inhaber bzw. Gläubiger     ausge­gebenen Schuldverschreibungen auszugeben
    der Wandelschuldverschreibung bzw. des Optionsrechts          sind, darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des
    anstelle von Stückaktien der Gesellschaft eine am             Wirksam­werdens dieser Ermächtigung – oder, falls
    Börsenkurs orientierte Barzahlung erhält.                     dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Aus­
                                                                  nutzung dieser Ermächtigung nicht überschreiten.
    Der Options- oder Wandlungspreis kann unbeschadet             Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die
    des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungs­             während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum
    schutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihe­            Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entspre­
    bedingungen dann ermäßigt werden, wenn die                    chender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
    Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist         ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind
    (i) durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln       Aktien anzurechnen, die aufgrund einer während der
    das Grundkapital erhöht oder (ii) unter Einräumung eines      Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage der
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Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

        Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Aus­         Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden
        schluss des Bezugsrechts entsprechend dieser Vor­        oder (ii) die aufgrund von während der Laufzeit dieser
        schrift begebenen Schuldverschreibung auszugeben         Ermächtigung auf der Grundlage der Ausnutzung
        oder zu gewähren sind;                                   einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des
                                                                 Bezugsrechts begebenen Wandel- beziehungsweise
    — sofern die Schuldverschreibungen gegen Sach­               Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind.
      einlagen bzw. -leistungen, insbesondere im Rahmen
      von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum                 Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
      (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen,                 Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und
      Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder          Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere
      sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen            den Zinssatz, die Art der Verzinsung, den Ausgabekurs,
      auf den Erwerb von Vermögensgegenständen ein­              die Laufzeit und die Stückelung, den Wandlungs- bzw.
      schließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder        Optionspreis und den Wandlungs- bzw. Optionszeitraum
      ihre Konzerngesellschaften, ausgegeben werden;             festzusetzen oder im Einvernehmen mit den Organen
                                                                 der die Schuldverschreibung begebenden Konzern­
    — um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsver­        gesellschaft festzulegen.
      hältnisses ergeben, vom Bezugsrecht auszunehmen;
                                                              c) Schaffung eines bedingten Kapitals
    — soweit Genussrechte oder Gewinnschuldver­                  Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu
      schreibungen ohne Wandlungsrecht, Optionsrecht             Euro 153.022.161,92 durch Ausgabe von bis zu
      oder Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegeben             59.774.282 neuen, auf den Namen lautenden Stück­
      werden, wenn diese Genussrechte oder Gewinn­               aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung
      schuldverschreibungen obligationsähnlich                   dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber
      aus­gestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte      bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten
      in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung           aus Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender
      am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der             Ermächtigung unter lit. b) bis zum 3. Mai 2026 von
      Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahres­        der Gesellschaft oder von ihren Konzerngesellschaften
      überschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende         begeben werden.
      berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die
      Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte          Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß
      oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeit­             lit. b) jeweils festzusetzenden Wandlungs- oder Options­
      punkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen für          preis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit
      vergleichbare Mittelaufnahmen entsprechen;                 durchzuführen, wie von Wandlungs- oder Options­
                                                                 rechten Gebrauch gemacht wird oder zur Wandlung
    — um den Inhabern von Wandlungs- oder Options­               verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldver­
      rechten auf Stückaktien der Gesellschaft bzw.              schreibungen ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen
      den Gläubigern entsprechender Wandlungs- oder              oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt,
      Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen          ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen
      Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie            Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren,
      ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung           und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder
      dieser Pflichten zustünden.                                eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.

    Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter                 Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäfts­
    Ausschluss des Bezugsrechts darf unter dieser                jahres an, in dem sie durch die Ausübung von
    Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der        Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung
    neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldver­          von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von
    schreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische         Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil.
    Anteil des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht
    überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirk­         Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten
    samwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im        der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung
    Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung.        festzusetzen.
    Auf diese Grenze werden Aktien angerechnet, (i) die
    während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund
    einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des
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Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

d) Satzungsänderung (§ 4 Abs. 7)                                ericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6
                                                               B
   § 4 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 7            gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit
   ergänzt:                                                    § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
                                                               Zu Tagesordnungspunkt 6 hat der Vorstand einen
    „Das Grundkapital ist um bis zu Euro 153.022.161,92        schriftlichen Bericht gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in
    durch Ausgabe von bis zu 59.774.282 neuen, auf             Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet, der in
    den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht             Abschnitt IV. dieser Einladung abgedruckt ist und der vom
    (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung     Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an über
    wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw.       die Internetadresse
    Gläubiger von Wandlungs- und/oder Optionsrechten
    oder die zur Wandlung Verpflichteten aus ausgege­          www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
    benen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuld­
    verschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuld­          zugänglich ist.
    verschreibungen (bzw. einer Kombination dieser
    Instrumente), die von der Gesellschaft oder von ihren      7. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals C
    Konzerngesellschaften aufgrund des Ermächtigungs­              gemäß § 7b WStBG und entsprechende Satzungs-
    beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Mai 2021               änderung
    bis zum 3. Mai 2026 ausgegeben werden, von ihren           In der Folge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
    Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen             hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit der
    oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw.          Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Stabilisierungs­
    Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit           maßnahmen vereinbart. Das neue Genehmigte Kapital C
    Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder   gemäß § 7b WStBG i.V.m. §§ 7e und 7f WStBG in Höhe
    soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder    von Euro 5.500.000.000,00 soll die Gesellschaft in die
    teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags    Lage versetzen, im Zusammenhang mit der vereinbarten
    Aktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht       Rekapitalisierung, Eigenkapital am Kapitalmarkt zu
    jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur    beschaffen. Der Nettoemissionserlös aus einer Kapital­
    Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen       erhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapital C ist
    vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch        überwiegend zur Rückzahlung des der Deutsche Lufthansa
    die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten,           Aktiengesellschaft durch den Wirtschaftsstabilisierungs­
    durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch      fonds zur Verfügung gestellten Kapitals oder für andere in
    die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am           § 7f WStBG genannte Zwecke zu verwenden.
    Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren
    Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapital­       Das neue Genehmigte Kapital C gemäß § 7b WStBG
    erhöhung festzusetzen.“                                    i.V.m. §§ 7e und 7f WStBG wird für Bar- und Sachkapital­
                                                               erhöhungen zur Verfügung stehen und kann auch in
e) Ermächtigung zur Satzungsanpassung                          Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Wirtschaftsstabili­
   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassungen von         sierungsfonds wird berechtigt, die ihm bei Ausübung
   § 4 Abs. 1 und Abs. 7 der Satzung entsprechend dem          seiner Bezugsrechte zustehenden neuen, auf den Namen
   Umfang der Kapitalerhöhung aus dem jeweiligen               lautenden Stückaktien entsprechend dem Bezugsverhältnis
   bedingten Kapital anzupassen. Entsprechendes gilt           gegen Leistung einer Sacheinlage durch vollständige oder
   im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur            teilweise Einbringung der Stillen Einlagen I und/oder II
   Ausgabe von Schuldverschreibungen nach Ablauf des           (einschließlich der Ansprüche auf Kupons und etwaiger
   Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtaus­          Zusatzvergütung) zu zeichnen. Die Ermächtigung soll für
   nutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen      die gesetzlich zulässige Dauer von fünf Jahren, also bis zum
   für die Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten         Ablauf des 3. Mai 2026, erteilt werden.
   oder für die Erfüllung von Wandlungspflichten.
                                                               Die vorgeschlagene Höhe des Genehmigten Kapitals C von
                                                               nominal Euro 5.500.000.000,00 entspricht rund 359 % des
                                                               derzeitigen Grundkapitals. Nach § 7b Abs. 1 Satz 3 WStBG
                                                               i.V.m. § 7e WStBG gilt die volumenmäßige Begrenzung des
                                                               § 202 Abs. 3 Satz 1 AktG (maximal 50 Prozent des Grund­
                                                               kapitals) nicht, eine Anrechnung auf sonstige genehmigte
                                                               Kapitalien erfolgt nicht. Die vorgeschlagene Höhe des
                                                               Genehmigten Kapitals C basiert auf dem geringsten Aus­
HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                                                            10
Vorschläge zur Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten

gabebetrag von Euro 2,56 je Stückaktie und der Annahme,              Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann den
dass durch die Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapital­              Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186 Abs. 5 AktG,
erhöhung aus dem Genehmigten Kapital C die Gesellschaft              gewährt werden. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
in der Lage sein soll, die Rekapitalisierung – Stille Einlage I      ist berechtigt, die ihm bei Ausübung seiner Bezugs­
und II in Höhe von maximal Euro 5.500.000.000,00 – durch             rechte zustehenden neuen, auf den Namen lautenden
den WSF vollständig zurückzuführen.                                  Stückaktien entsprechend dem Bezugsverhältnis gegen
                                                                     Leistung einer Sacheinlage durch vollständige oder
Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals C ist den                teilweise Einbringung der Stillen Einlagen I und/oder II
Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugs­                  (einschließlich der Ansprüche auf Kupons und etwaiger
recht kann den Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186                Zusatzvergütung) zu zeichnen.
Abs. 5 AktG, gewährt werden. Die Möglichkeit, dass der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds die bei Ausübung seiner              Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der
Bezugsrechte ihm zustehenden Aktien gegen Sacheinlage,               Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe
nämlich die vollständige oder teilweise Einbringung der              mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Hierzu
Stillen Einlage I und/oder II, unmittelbar zeichnen können           gehört auch die Ermächtigung, gemäß § 7f Abs. 1 Nr. 1
soll, stellt keine Einschränkung des Bezugsrechts der                i.V.m. § 7 Abs. 3a WStBG etwaige nicht bezogene
Aktionäre dar. Ein Bezugsrechtsausschluss ist mit dieser             Aktien nach Ablauf der Bezugsfrist dem Wirtschafts­
Sacheinlage nicht verbunden, weil die Sacheinlage nur im             stabilisierungsfonds zum Bezugspreis abzüglich 5 % zum
Rahmen des Bezugs bzw. Erwerbs der neuen Stückaktien                 Erwerb anzubieten, wenn der Wirtschaftsstabilisierungs­
erfolgt, die dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach den            fonds die ihm bei der entsprechenden Kapitalerhöhung
Bestimmungen des Kapitalerhöhungsbeschlusses nach                    zustehenden Bezugsrechte vorab ausgeübt hat.
den auf seine Aktien entfallenden Bezugsrechten zustehen.            Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4
Die Bezugsrechte der übrigen Aktionäre bleiben davon                 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
unberührt und können ausgeübt werden.                                des Genehmigten Kapitals C oder nach Ablauf der
                                                                     Ermächtigungsfrist anzupassen.
Die weiter vorgesehene Möglichkeit, dass gemäß § 7f Abs. 1
Nr. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3a WStBG etwaige nicht bezogene             b) § 4 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 8
Aktien nach Ablauf der Bezugsfrist dem Wirtschafts­                  ergänzt:
stabilisierungsfonds zum Bezugspreis abzüglich 5 % zum
Erwerb angeboten werden können, wenn der Wirtschafts­                „Der Vorstand ist ermächtigt, im Zusammenhang
stabilisierungsfonds die ihm bei der entsprechenden                  mit der vereinbarten Rekapitalisierung nach § 22
Kapitalerhöhung zustehenden Bezugsrechte vorab ausgeübt              des Stabilisierungsfondsgesetzes bis zum Ablauf
hat, enthält ebenfalls keine Einschränkung des Bezugs­               des 3. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichts­
rechts der Aktionäre, da sie ausdrücklich auf etwaige nicht          rats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu
bezogene Aktien, also auf Aktien, für die das Bezugsrecht            Euro 5.500.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige
nicht ausgeübt wurde und somit verfallen ist, beschränkt ist.        Ausgabe von bis zu 2.148.437.500 neuen, auf den
                                                                     Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung              Sacheinlage zu erhöhen, (i) um den Nettoemissions­
vor zu beschließen:                                                  erlös überwiegend zur Rückzahlung des der Deutsche
                                                                     Lufthansa Aktiengesellschaft durch den Wirtschafts­
a) Der Vorstand wird ermächtigt, im Zusammenhang                     stabilisierungsfonds zur Verfügung gestellten Kapitals zu
   mit der vereinbarten Rekapitalisierung nach § 22                  verwenden oder (ii) für andere in § 7f WStBG genannte
   des Stabilisierungsfondsgesetzes bis zum Ablauf                   Zwecke (Genehmigtes Kapital C). Den Aktionären ist ein
   des 3. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats                  Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht kann den
   das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu                       Aktionären auch mittelbar, gemäß § 186 Abs. 5 AktG,
   Euro 5.500.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige                  gewährt werden. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
   Ausgabe von bis zu 2.148.437.500 neuen, auf den                   ist berechtigt, die ihm bei Ausübung seiner Bezugs­
   Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und                        rechte zustehenden neuen, auf den Namen lautenden
   Sacheinlage zu erhöhen, (i) um den Nettoemissions­                Stückaktien entsprechend dem Bezugsverhältnis gegen
   erlös überwiegend zur Rückzahlung des der Deutsche                Leistung einer Sacheinlage durch vollständige oder
   Lufthansa Aktiengesellschaft durch den Wirtschafts­               teilweise Einbringung der Stillen Einlagen I und/oder II
   stabilisierungsfonds zur Verfügung gestellten Kapitals zu         (einschließlich der Ansprüche auf Kupons und etwaiger
   verwenden oder (ii) für andere in § 7f WStBG genannte             Zusatzvergütung) zu zeichnen.
   Zwecke (Genehmigtes Kapital C). Den Aktionären ist ein
HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                                                                                 11
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

    Der Vorstand ist ermächtigt, den weiteren Inhalt der                              für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die etwaige
    Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe                                prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum
    mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Hierzu                              30. Juni 2021 enthaltenen verkürzten Abschlusses und
    gehört auch die Ermächtigung, gemäß § 7f Abs. 1                                   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische
    Nr. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3a WStBG etwaige nicht bezogene                             Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
    Aktien nach Ablauf der Bezugsfrist dem Wirtschafts­                               der Jahre 2021 und 2022 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG
    stabilisierungsfonds zum Bezugspreis abzüglich 5 % zum                            zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der
    Erwerb anzubieten, wenn der Wirtschaftsstabilisierungs­                           nächsten ordentlichen Hauptversammlung abgeschlossen
    fonds die ihm bei der entsprechenden Kapitalerhöhung                              ist.
    zustehenden Bezugsrechte vorab ausgeübt hat.
    Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 der                          Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung
    Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung                                    frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
    des Genehmigten Kapitals C oder nach Ablauf der                                   und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
    Ermächtigungsfrist anzupassen.“                                                   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschluss­
                                                                                      prüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
8. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzern­                                         Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
   abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie                                  über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
   des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht                                   der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Auf­
   des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halb­jahr                               hebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission)
   des Geschäftsjahres 2021 und sonstiger unter­jähriger                              auferlegt wurde.
   Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung
seines Prüfungsausschusses – der Hauptversammlung vor,
die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer

IV. B
     ERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG ZU
    PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG GEMÄSS § 221 ABS. 4 SATZ 2 AKTG
    IN VERBINDUNG MIT § 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG
Die Begebung von Wandelschuldverschreibungen,                                         Die Emission von Schuldverschreibungen ermöglicht die
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder                                  Aufnahme von Fremdkapital, das je nach Ausgestaltung
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser                                der jeweiligen Bedingungen sowohl für Ratingzwecke
Instrumente) (im Folgenden „Schuldverschreibungen“)                                   als auch für bilanzielle Zwecke als Eigenkapital oder
bietet der Gesellschaft zusätzlich zu den klassischen                                 eigenkapitalähnlich eingestuft werden kann, zu attraktiven
Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme die                                 Konditionen. Die erzielten Wandel- bzw. Optionsprämien
Möglichkeit, je nach Marktlage attraktive Finanzierungs­                              sowie die Eigenkapitaleinstufung kommen der Kapital­
alternativen am Kapitalmarkt zu nutzen. Insbesondere                                  basis der Gesellschaft zugute und ermöglichen ihr so die
die Ermächtigung zur Ausgabe gewinnabhängiger bzw.                                    Nutzung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten. Die ferner
gewinnorientierter Instrumente wie Genussrechte und                                   vorgesehenen Möglichkeiten, neben der Einräumung von
Gewinnschuldverschreibungen erweitert die bestehenden                                 Wandlungs- und/oder Optionsrechten auch Wandlungs-
Möglichkeiten der Gesellschaft, ihre Finanzausstattung                                oder Optionspflichten und Andienungsrechte der
durch Ausgabe derartiger Finanzierungsinstrumente                                     Gesellschaft auf Lieferung von Aktien zu begründen bzw.
zu stärken und hierdurch die Voraussetzungen für die                                  Kombinationen dieser Instrumente vorzusehen, erweitern
künftige geschäftliche Entwicklung sicherzustellen.                                   den Spielraum für die Ausgestaltung dieser Finanzierungs­
Aus diesem Grunde wird der Hauptversammlung die                                       instrumente. Die Ermächtigung gibt der Gesellschaft zudem
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe weiterer                               die erforderliche Flexibilität, die Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen vorgeschlagen. Insgesamt sollen                                 selbst oder über Konzernunternehmen zu platzieren.
Schuldverschreibungen bis zu einem Gesamtnennbetrag                                   Schuldverschreibungen können außer in Euro auch in
von Euro 1.500.000.000,00, die zum Bezug von bis zu                                   anderen gesetzlichen Währungen eines OECD-Landes,
59.774.282 auf den Namen lautenden Stückaktien der                                    mit und ohne Laufzeit­begrenzung ausgegeben werden.
Gesellschaft berechtigen, begeben werden können.
HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                                                                                 12
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu ge­­                              auch im Falle einer Kapitalherabsetzung die 10 %-Grenze
währen. Um die Abwicklung zu erleichtern, soll auch von der                           nicht überschritten wird, da nach der Ermächtigung zum
Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die Schuld­                               Bezugsrechtsausschluss ausdrücklich 10 % des Grund­
verschreibungen an Kreditinstitute oder Unternehmen im                                kapitals nicht überschritten werden dürfen, und zwar weder
Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung                              im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert
auszugeben, sie den Aktionären entsprechend ihrem                                     geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden
Bezugsrecht zum Bezug anzubieten. Unter den nachfolgend                               Ermächtigung. Dabei werden eigene Aktien, die unter
genannten Voraussetzungen soll jedoch ein Ausschluss des                              entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
Bezugsrechts möglich sein.                                                            veräußert werden, sowie diejenigen Aktien, die aus
                                                                                      genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts
Zunächst soll der Vorstand ermächtigt sein, mit                                       gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden,
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der                                      wenn die Veräußerung bzw. Ausgabe während der Laufzeit
Aktionäre auszuschließen, wenn die Ausgabe der Schuld­                                dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
verschreibungen gegen Barzahlung zu einem Kurs erfolgt,                               bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen
der den Marktwert dieser Anleihen nicht wesentlich                                    mit Options- und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten
unterschreitet. Hierdurch erhält die Gesellschaft die                                 erfolgt, angerechnet und vermindern damit diesen Betrag
Möglichkeit, günstige Marktsituationen sehr kurzfristig und                           entsprechend.
schnell zu nutzen und durch eine marktnahe Festsetzung
der Konditionen bessere Bedingungen bei der Fest­                                     Aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ergibt sich ferner, dass
legung von Zinssatz, Options- bzw. Wandlungspreis und                                 der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich
Ausgabepreis der Schuldverschreibungen zu erreichen.                                  unterschreiten darf. Hierdurch soll sichergestellt werden,
Eine marktnahe Konditionenfestsetzung und reibungslose                                dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung
Platzierung wären bei Wahrung des Bezugsrechts nicht                                  des Wertes der Aktien nicht eintritt. Ob ein solcher
möglich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffent­                             Verwässerungseffekt bei der bezugsrechtsfreien Ausgabe
lichung des Bezugspreises (und damit der Konditionen                                  von Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen
der Schuldverschreibung) bis zum drittletzten Tag der                                 oder von Kombinationen dieser Instrumente eintritt, kann
Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden                                   ermittelt werden, indem der hypothetische Marktwert dieser
Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann                               Schuldverschreibungen nach anerkannten, insbesondere
ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheits­                            finanzmathematischen Methoden errechnet und mit dem
abschlägen bei der Festlegung der Anleihekonditionen und                              Ausgabepreis verglichen wird. Liegt nach pflichtgemäßer
so zu nicht marktnahen Konditionen führt. Auch ist bei                                Prüfung dieser Ausgabepreis nur unwesentlich unter dem
Bestand eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit über                                hypothetischen Börsenpreis zum Zeitpunkt der Begebung
seine Ausübung die erfolgreiche Platzierung bei Dritten                               der Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen
gefährdet bzw. mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden.                               oder von Kombinationen dieser Instrumente, ist nach dem
Schließlich kann bei Einräumung eines Bezugsrechts                                    Sinn und Zweck der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht                                ein Bezugsrechtsausschluss wegen des nur unwesentlichen
kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse                            Abschlags zulässig. Der Beschluss sieht deshalb vor, dass
reagieren, sondern ist rückläufigen Aktienkursen während                              der Vorstand vor Ausgabe der Schuldverschreibungen nach
der Bezugsfrist ausgesetzt, die zu einer für die Gesellschaft                         pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangen muss,
ungünstigen Eigenkapitalbeschaffung führen können.                                    dass der vorgesehene Ausgabepreis zu keiner nennens­
                                                                                      werten Verwässerung des Wertes der Aktien führt. Damit
Für diesen Fall eines vollständigen Ausschlusses des                                  würde der rechnerische Marktwert eines Bezugsrechts
Bezugsrechts gilt gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die                                  auf beinahe null sinken, so dass den Aktionären durch den
Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG entsprechend.                                 Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaft­
Die dort geregelte Grenze für Bezugsrechtsausschlüsse                                 licher Nachteil entstehen kann.
von 10 % des Grundkapitals ist nach dem Beschlussinhalt
einzuhalten. Das Volumen des bedingten Kapitals, das in                               All dies stellt sicher, dass eine nennenswerte Verwässerung
diesem Fall höchstens zur Sicherung der Optionsrechte                                 des Wertes der Aktien durch den Bezugsrechtsaus­
oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten zur Verfügung                                    schluss nicht eintritt. Außerdem haben die Aktionäre die
gestellt werden soll, darf 10 % des bei Wirksamwerden                                 Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft
der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach                                      auch nach Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bestehenden Grundkapitals                                    jederzeit durch Zukäufe von Aktien über die Börse aufrecht­
nicht übersteigen. Durch eine entsprechende Vorgabe im                                zuerhalten. Demgegenüber ermöglicht die Ermächtigung
Ermächtigungsbeschluss ist ebenfalls sichergestellt, dass                             zum Bezugsrechtsausschluss der Gesellschaft marktnahe
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