DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen ...
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215-313 DGUV Information 215-313 Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen Juli 2020
kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Bühnen und Studios im Fachbereich Verwaltung der DGUV Ausgabe: Juli 2020 DGUV Information 215-313 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p215313 Bildnachweis Titelbild: © Pavel Losevsky/Fotolia; Abb. 1, 11-14, 19-29, 32-34, 45, 46: © Pro- ject & Production Nickisch Weien GbR; Abb. 2-6, 9-10, 40, 41: © Witthuhn, Ingo; Abb. 7: © Schöning, Gerd; Abb. 8: © Fischer Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG; Abb. 15, 35-37: © VBG; Abb. 16-18: © Schöning, Gerd; Abb. 30, 31, 39: © DGUV; Abb. 38: © Schickentanz, Matthias; Abb. 42: © Westdeutscher Rundfunk Köln; Abb. 43: © Lück, Michael; Abb. 44: © Mediengruppe RTL Deuschland GmbH
Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen DGUV Information 215-313 Juli 2020
Inhaltsverzeichnis Seite Seite Vorbemerkung ...................................................................................... 5 Anhang 1 Schutzziele und deren rechtliche Grundlagen .................... 28 1 Grundlegende Sicherheitsanforderungen .... 6 1.1 Konstruktive Anforderungen .................................. 6 Anhang 2 1.2 Eigensichere Konstruktion der Arbeitsmittel. 6 Regeln der Technik, die sicherheitstechnische Anforde- 1.3 Einfehlersicherheit durch Sicherungs rungen enthalten ................................................................................. 31 elemente/Sekundärsicherungen ........................ 7 1.4 Dimensionierung der Arbeitsmittel .................... 8 Anhang 3 1.5 Anschlagen an Gebäudetragwerken ................. 8 Begriffe ...................................................................................................... 33 1.6 Abweichungen von den grundlegenden Sicherheitsanforderungen ...................................... 9 2 Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel .......................................................... 10 2.1 Anschlagmittel .............................................................. 10 2.1.1 Drahtseile als Anschlagmittel ............................... 12 2.1.2 Rundschlingen als Anschlagmittel ..................... 15 2.1.3 Ketten als Anschlagmittel ....................................... 17 2.2 Lastaufnahmemittel ................................................... 19 2.3 Sicherungselemente .................................................. 21 2.3.1 Sicherungsseile ohne Dämpfungselement ... 21 2.3.2 Sicherungsseile mit Dämpfungselement ....... 22 2.3.3 Benutzung von Sicherungselementen ............. 23 2.4 Besondere Lasten ........................................................ 23 3 Prüfungen ........................................................................ 27 4
Vorbemerkung Diese DGUV Information beschreibt den sicheren Umgang Schutzziele für die Sicherheit beim Halten von Lasten mit Lasten über Personen. Sie wendet sich an die organi- über Personen sind in gesetzlichen Anforderungen und satorisch und fachlich Verantwortlichen für Produktionen im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und Veranstaltungen. beschrieben (vgl. Anhang 1). Es wird das erforderliche Sicherheitsniveau für die spe- Die konstruktive Sicherheit gegen das Herabfallen von ziellen Arbeitsverfahren in der Veranstaltungstechnik Lasten bei maschinentechnischen Einrichtungen für den sowie für Situationen und Vorgänge mit vergleichbaren Veranstaltungsbereich (z. B. Prospektzügen, Leuchten- Gefährdungen festgelegt. hängern und Stativen) ist nicht Gegenstand dieser Schrift. Hierfür gelten die Anforderungen aus dem Produktsicher- heitsgesetz (ProdSG) sowie die einschlägigen DIN- und Veranstaltungen und Produktionen DIN EN Normen. Unternehmen und Dienstleister für Produktionen und Veranstaltungen sind Betriebe, die Produktionen und Die vorliegende DGUV Information wurde vom DGUV Veranstaltungen z. B. in folgenden Bereichen durch Fachbereich „Verwaltung“, Sachgebiet „Bühnen und führen bzw. an solchen beteiligt sind: Studios“ sowie den nachfolgend aufgezählten Organi • Film, Hörfunk, Fernsehen – Studios, Ateliers sationen erarbeitet: und andere Produktionsorte • Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF. • Schauspiel und Musiktheater – Theater, Musical, Medienakadamie, ARTE, Bavaria, BR, DeutschlandRa- Mehrzweckhallen, Freilichtbühnen, Spiel- und Sze- dio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, nenflächen in Konzertsälen, Bühnen in Kabaretts, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, SF, SR, SRG, SSR, Studio Ham- Varietés, Schulen burg, SWR, WDR, ZDF • Events und Veranstaltungen – Shows, Open-Air- • DTHG – Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e.V. Veranstaltungen, Konzerte, Diskotheken • EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs- • Messen und Ausstellungen Centren e.V. • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Im Folgenden wird für diese Unternehmen und Dienst- • VPLT – Der Verband für Medien- und Veranstaltungs leister nur noch der Begriff Veranstaltungs- und Pro technik e.V. duktionsunternehmen verwendet. Die DGUV Information stellt grundsätzlich den gemeinsa- men Standpunkt mit folgenden Verbänden dar: • BVB – Bundesverband Beleuchtung und Bühne e. V. • Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester • Deutscher Städtetag • FAMAB – Fachverband aktive Wirtschafts kommunikation e.V. • VDSI – Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. 5
1 Grundlegende Sicherheitsanforderungen Arbeitsmittel zum Halten von Lasten über Personen sind • In Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchun so auszuwählen und zu betreiben, dass die Lasten für die gen sind die eingesetzten Materialien bezüglich ihrer gesamte Verwendungsdauer sicher gehalten werden. Eigenschaften nach folgenden Anforderungen aus zuwählen: Personen, die Arbeitsmittel zum Halten von Lasten über Per- –– Witterungsbeständigkeit sonen verwenden, warten und prüfen, darf der Unterneh- –– Temperaturbeständigkeit mer oder die Unternehmerin nur einsetzen, wenn sie ausrei- –– Alterungsbeständigkeit chend befähigt sind. Die Befähigung legt der Unternehmer –– Beständigkeit gegen sonstige schädigende Einflüsse oder die Unternehmerin durch die Gefährdungsbeurteilung für die Verwendung der Arbeitsmittel zum Halten von Die Arbeitsmittel müssen mit geeigneter Kennzeichnung Lasten über Personen fest. Dabei sind die Anforderungen sowie Benutzerinformationen ausgestattet und eindeu- an die Qualifikation dieser Personen auf Grundlage von tig identifizierbar sein hinsichtlich z. B. Hersteller, Typ, Vorschriften und Regeln der Technik zu beachten (vgl. Tragfähigkeit, Baujahr und CE-Kennzeichnung. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203, DGUV Vor- schrift 17 und 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten Die bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel für szenische Darstellung“, DGUV Regel 115-002 „Veranstal- ist eindeutig anzugeben (z. B. Tragfähigkeit, ggf. Infor tungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“, mationen zu unzulässiger Anwendung, Warnhinweise). Muster-Versammlungsstättenverordnung, IGVW SQO2, IGVW SQQ2). Weiterhin sind die in Regeln der Technik sowie in Her stellerangaben festgelegten Kriterien für die Prüfung und die Ablegereife zu berücksichtigen. 1.1 Konstruktive Anforderungen Die Gestaltung aller tragenden Elemente eines Last- 1.2 Eigensichere Konstruktion strangs und der Sicherungselemente muss in Material der Arbeitsmittel und Formgebung folgende grundlegende Anforderungen erfüllen: Das allgemein akzeptierte Prinzip, durch eigensichere Konstruktionen der Arbeitsmittel eine hinreichende Risi- Konstruktive Anforderungen für tragende Elemente und kominimierung zu erreichen, ist durch die Festlegungen in Sicherungselemente technischen Regeln vorgegeben. • Alle Verbindungen müssen formschlüssig sein. • Alle Elemente müssen mindestens folgende Bedingun- Die Festlegungen basieren auf langjährigen Erfahrun- gen erfüllen: gen aus qualitätsorientierter Fertigung bei einem hohen –– Formbeständigkeit industriellen Entwicklungsstand. Unter diesen Voraus –– genormte oder bekannte Festigkeitswerte setzungen wird das Risiko des Teileversagens ausrei- –– gesicherte Herstellungs-/Fertigungsqualität (z. B. chend gemindert. Werkszeugnis nach DIN EN 10204:2005-01) –– eindeutige Erkennbarkeit der korrekten Funktion bei Eigensicherheit wird durch Verdoppelung der Betriebs sicherheitsrelevanten Verbindungen (die z. B. ein koeffizienten erreicht. Zusätzlich müssen folgende Vor- rasten, sich selbst sichern, verstiftet oder verschraubt aussetzungen erfüllt sein: sind) • fachgerechte Verwendung –– Sicherung der Verbindungen gegen Selbstlockern • regelmäßige Prüfungen zur rechtzeitigen Erkennung oder Selbstlösen von Mängeln oder Schäden –– Feststellbarkeit von Beschädigungen durch bloße • besondere Sorgfalt bei Lagerung und Transport sowie Sichtprüfung Auf- und Abbau 6
Grundlegende Sicherheitsanforderungen 1.3 Einfehlersicherheit durch Sicherungs Bei der Sicherung von Arbeitsmitteln, die nach der Monta- elemente/Sekundärsicherungen ge ausgerichtet werden müssen, wie z. B. Scheinwerfern, darf der maximale Fallweg von 20 cm nicht überschritten Die Einfehlersicherheit wird durch den Einsatz zusätz- werden. licher Sicherungselemente (Safeties) erreicht. (Die An- forderungen an diese Sicherungselemente sind in Ab- Auf eine zusätzliche Sicherung (Sekundärsicherung) kann schnitt 2.3 beschrieben.) verzichtet werden, wenn die Befestigungseinrichtung eigensicher ausgeführt ist und nur mit Werkzeug zu lösen Mit dieser Methode können folgend beispielhaft ge sowie gegen Selbstlösen gesichert ist. nannte, mögliche Fehler kompensiert werden: • Handhabungs- oder Montagefehler Lässt das Sicherungselement (Sicherungsseil) einen Fall- • Selbstlösen von Verbindungen weg zu, muss die Kraft berücksichtigt werden, die beim • Verwendung von Arbeitsmitteln, die den konstrukti- Sturz der Last in das Sicherungselement entsteht. Dabei ven Anforderungen (vgl. Abschnitt 1.1) nicht in vollem ist die Höhe des Fallweges entscheidend. Unter Prüfbe Umfang entsprechen dingungen sind bei 20 cm Fallweg Kräfte bis zum 50-fa- chen der fallenden Last nachgewiesen worden. In der Praxis wird bei Leuchten, Lautsprechern, Monito- ren, Dekorationen und anderen Gegenständen im Produk- tions- und Veranstaltungsbetrieb, die mit Befestigungs- Maximaler Fallweg einrichtungen für ortsveränderliche Verwendung (z. B. Bei der Sicherung von Arbeitsmitteln, die nach der Zapfen und Hülse, C-Haken) montiert werden, die Sicher- Montage ausgerichtet werden müssen (z. B. Schein heit der Aufhängung durch die Qualität der Montage am werfer), darf der maximale Fallweg von 20 cm nicht Einsatzort beeinflusst. Deshalb ist für diese Anwendun- überschritten werden. gen eine Sekundärsicherung erforderlich. Ein Sicherungselement (Safety) ist so anzubringen, dass es keinen Fallweg zulässt. Ist ein Fallweg unvermeidbar, so ist dieser so gering wie möglich zu halten. Abb. 1 Schematische Darstellung einer Lastverteilung an einer Traverse mit mehreren Aufhängungen 7
Grundlegende Sicherheitsanforderungen 1.4 Dimensionierung der Arbeitsmittel Sind zum Halten oder Bewegen einer Last mehrere Last- stränge erforderlich, ist die Belastung jedes einzelnen Für Arbeitsmittel, die als Anschlag- oder Lastaufnahme- Laststrangs zu ermitteln. Die ermittelte maximale Belas- mittel eingesetzt werden, geben deren Hersteller in der tung ist grundsätzlich maßgebend für die Dimensionie- Regel die Tragfähigkeit oder die Mindestbruchkraft an. rung aller verwendeten Elemente in allen Laststrängen. Für das Halten von Lasten über Personen gilt: • Ist die Tragfähigkeit (z. B. WLL) angegeben, darf die- Bei Verdoppelung der Betriebskoeffizienten aller ver- ses Arbeitsmittel maximal mit der Hälfte dieses Wertes wendeten Elemente gelten die so dimensionierten Last belastet werden. stränge als eigensicher. • Ist die Mindestbruchkraft angegeben, muss dieser Wert durch den erforderlichen Betriebskoeffizienten divi- Für bewegte Lasten sind bei der Festlegung der auftreten- diert werden, um die maximal zulässige Tragfähigkeit zu den Kräfte zusätzlich die aus der Dynamik (Beschleunigen erhalten. und Abbremsen der Last) herrührenden Kräfte mit zu be- rücksichtigen. Als Richtwert für diese dynamischen Kräfte Arbeitsmittel, bei denen die Werte der Tragfähigkeit für hat sich die Berücksichtigung von zusätzlich mindestens das Halten von Lasten über Personen nachgewiesen sind, 20 Prozent bewährt. werden nach den Herstellerangaben eingesetzt (vgl. Ta- belle 1). 1.5 Anschlagen an Gebäudetragwerken Die Regeln der Technik definieren Betriebs Angaben zur Tragfähigkeit von Bauwerken beziehen sich koeffizienten und Teilsicherheitsbeiwerte: in der Regel auf ruhende Lasten in vertikaler Richtung Betriebskoeffizient (ohne dynamische Lastanteile). Vereinfacht ermittelt sich der Betriebskoeffizient aus Anschlagpunkte am Tragwerk gelten als Schnittstellen dem Verhältnis von Mindestbruchkraft zu Tragfähigkeit zum Bauwerk und müssen Lasten sicher aufnehmen eines Elements. Betriebskoeffizienten für Anschlagmit- können. tel sind in der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenricht- Anschlagpunkte sind definierte Positionen des Tragwerks, linie) Anhang 1 Punkt 4.1.2.5 festgelegt. z. B. Knotenpunkte an Fachwerkträgern oder fest am Trag- Der Begriff Betriebskoeffizient ersetzt die alten Begriffe werk angebrachte Ösen. Unterhalb dieser Schnittstelle Sicherheitsbeiwert und Sicherheitsfaktor. zum Bauwerk werden alle Elemente im Laststrang eigen- sicher ausgeführt. Zusätzlich werden erforderlichenfalls Teilsicherheitsbeiwert Maßnahmen der Einfehlersicherheit durchgeführt. Für Tragwerke sind in der Normreihe DIN EN 1990: 2010-12 ff. (Eurocode) Teilsicherheitsbeiwerte definiert. Das Anschlagen von Lasten an Bauwerken ist nur zu lässig, wenn der Betreiber eindeutige Angaben zur Nenn belastbarkeit der Anschlagpunkte nachweisen kann. Dies sind insbesondere: • Größe der Nennbelastbarkeit • Nennbelastbarkeit in Abhängigkeit von der Kraft richtung 8
Grundlegende Sicherheitsanforderungen Es dürfen nur die vom Betreiber freigegebenen Anschlag- 1.6 Abweichungen von den grundlegenden punkte verwendet werden. Die Angaben des Betreibers Sicherheitsanforderungen zur Belastbarkeit der Anschlagpunkte dürfen weder bei Auf- und Abbau noch während des Betriebs überschritten Nur wenn durch eine Beurteilung der Gefährdungen durch werden. Dazu kann eine Lastmesseinrichtung eingesetzt eine fachkundige Person nachvollziehbar festgestellt wor- werden. den ist, dass Lasten beim Herunterfallen keine Personen- schäden zur Folge haben können, kann von den grund- Bei der Planung der Veranstaltung oder Produktion sind legenden Sicherheitsanforderungen abgewichen werden. neben den Eigenlasten auch dynamische Kräfte, mögliche Dies kann beispielsweise der Fall sein beim Einbinden von Störfalllasten und Zusatzlasten während des Betriebes Vorhängen mit Bändern oder bei Mikrofonabhängungen, sowie bei Auf- und Abbau zu berücksichtigen. Es entste- bei denen die Zugentlastung tragende Funktionen hat. hen z. B. zusätzliche Kräfte durch schräge Abspannungen und Beschleunigung von Lasten sowie durch ruckartiges Anhalten von bewegten Lasten. Ein direktes Anschlagen an Tragwerkskonstruktionen mit Anschlagmitteln ist nur unter Erhalt der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes (z. B. Brandschutz beschichtung) zulässig. 9
2 Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätig- Die CE-Kennzeichnung im Sinne der Maschinenrichtlinie keit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Mon- ist nicht zulässig, wenn ein Produkt nicht dem Geltungs- tieren und Installieren, Bedienen, Betreiben, Instandhal- bereich der Maschinenrichtlinie zuzuordnen ist. Dies gilt ten, Prüfen, Demontieren und Transportieren. Im Rahmen zum Beispiel für Sicherungsseile oder Spannschlösser. der Auswahl und der Verwendung von Arbeitsmitteln zum Halten von Lasten über Personen sind Gefährdungsbe- urteilungen durch fachkundige Personen durchzuführen. 2.1 Anschlagmittel Ziele dieser Gefährdungsbeurteilungen sind die Auswahl von geeigneten Arbeitsmitteln hinsichtlich Art und Dimen Anschlagmittel müssen bezüglich der im Betrieb auftre- sionierung sowie die Festlegung von Maßnahmen für tenden Belastungen entsprechend beschaffen und ausrei- deren sichere Benutzung. Hierbei wird der gesamte Last- chend bemessen sein. strang betrachtet – beginnend an der Schnittstelle zum Bauwerk einschließlich der Last. Basierend auf den Festlegungen nach Abschnitt 1 „Grund- Wenn Arbeitsmittel speziell für die Benutzung in der Ver- legende Sicherheitsanforderungen“ gilt für Anschlagmit- anstaltungstechnik dimensioniert und hergestellt sind tel im Produktions- und Veranstaltungsbereich das Prinzip und ein Nachweis für den Anwendungsfall vorliegt, kön- der Eigensicherheit. Wenn sich Personen unter den Las- nen diese nach Herstellerangaben und deren Kennzeich- ten aufhalten können, dürfen Anschlagmittel maximal mit nung verwendet werden. dem halben Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfä- higkeit belastet werden. Dadurch wird die Verdoppelung Arbeitsmittel können je nach der vom Hersteller festgeleg- des Betriebskoeffizienten erreicht. ten bestimmungsgemäßen Verwendung Produkte im Sin- ne der Maschinenrichtlinie sein. In solchen Fällen ist eine Im Kraftfluss zwischen dem Anschlagpunkt am Bauwerk CE-Kennzeichnung und eine EG-Konformitätserklärung ge- und der Last werden unterschiedliche Anschlagmittel ein- mäß Maschinenrichtlinie erforderlich. gesetzt. Anschlagmittel werden ebenfalls beim Einsatz von Sekundärsicherungen verwendet. Tabelle 1 Mindestens erforderliche Betriebskoeffizienten keine Personen unter der Last Personen unter der Last Betriebskoeffizient verdoppelter Betriebskoeffizient Richtlinie 2006/42/EG zur Erreichung der Eigensicherheit (Maschinenrichtlinie), Anhang 1* nach DGUV Vorschrift 17 und 18 Drahtseile 5 10 Rundschlingen mit Drahtseileinlage 5 10 Rundschlingen und Hebebänder aus 7 14** Chemiefasern Anschlagketten 4 8 Schäkel nach DIN EN 13889:2009-02 5 10 andere Elemente aus Metall im Laststrang*** 4 8 * sofern zutreffend ** Einsatz nur mit zusätzlicher Sekundärsicherung nach Abschnitt 2.3 zulässig *** z. B. Spannschlösser, Lastmesseinrichtungen, Trägerklemmen, Aufhängeglieder 10
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Insbesondere kommen folgende Anschlagmittel zum • Anschlagmittel für den allgemeinen Hebezeugbetrieb, Halten von Lasten über Personen in der Produktions- und die nur mit der Hälfte der vom Hersteller angegebenen Veranstaltungstechnik zum Einsatz: Tragfähigkeit belastet werden dürfen (vgl. Tabelle 2 b) • spezielle Anschlagmittel zum Halten von Lasten über Personen in der Veranstaltungstechnik (vgl. Tabelle 2 a) Tabelle 2 a Spezielle Anschlagmittel zum Halten von Lasten über Personen in der Veranstaltungstechnik Typ: Anschlagmittel mit einen Betriebskoeffizienten von 10 Schnellverbindungsglied für mit eindeutiger Kennzeichnung die Veranstaltungstechnik Schnellverbindungsglieder nach DIN 56927:2013-07 können entsprechend der Tragfähigkeits- angabe belastet werden. ! Warnhinweis: Abb. 2 Schnellverbindungsglieder ohne Kennzeichnung und Angaben zur Tragfähigkeit dürfen nicht verwendet werden. Schnellverbindungsglied in der Sonderbauform können entsprechend der Tragfähigkeitsangabe belastet werden. z. B. 90 × 8 mm, Abb. 3 200 kg nachgewiesene Tragfähigkeit nach DGUV Vorschrift 17 und 18 Tabelle 2 b Anschlagmittel für den allgemeinen Hebezeugbetrieb und sonstigen industriellen Einsatz Anschlagmittel Diese Anschlagmittel dürfen beim Einsatz in der Veranstaltungstechnik in der Regel nur mit der Hälfte der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Schäkel, hochfest, geschweifte Schäkel nach DIN EN 13889:2009-02 haben einen Betriebskoeffizienten von 5. Form Anmerkung: • mit Augbolzen: Der Einsatz des Schäkels mit Mutter und Splint ist immer dann erforderlich, wenn betriebs bedingt zu erwarten ist, dass sich ein Bolzen lösen kann – z. B. bei bewegten Lasten über Personen, bei wiederkehrender Be- und Entlastung der Schäkel oder bei veränderlichen Betriebsbedingungen. Abb. 4 ! Warnhinweis: • mit Mutter und Splint: Schäkel mit nicht bekannter Tragfähigkeit und nicht bekanntem Betriebskoeffizienten dürfen nicht verwendet werden. Abb. 5 Aufhängeglied, oval Aufhängeglieder nach DIN 5688-3:2007-04 haben einen Betriebskoeffizienten von 4. Hinweis: Beim mehrsträngigem Einsatz (Bridle) ist ggf. eine Reduzierung der Tragfähigkeit zu berücksichtigen. Abb. 6 11
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Anschlagmittel Diese Anschlagmittel dürfen beim Einsatz in der Veranstaltungstechnik in der Regel nur mit der Hälfte der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Lasthaken, selbstverriegelnd Selbstverriegelnde Lasthaken nach DIN EN 1677-3:2008-06 haben einen Betriebskoeffizienten von 4. Es dürfen nur Lasthaken eingesetzt werden, deren Eigenschaften durch Herstellererklärung nachgewiesen sind. Normative Festlegungen enthält die DIN EN 1677-3:2008-06 Geschmiedete, selbstverriegelnde Haken, Güteklasse 8 Anmerkung: Abb. 7 Die für den sicheren Betrieb erforderliche Bewegungsfreiheit des Lasthakens ist zu gewährleisten (z. B. mittels drehbarem Lasthaken). Trägerklemme Es dürfen nur Trägerklemmen eingesetzt werden, deren Tragfähigkeit bekannt und deren Schließmechanismus zwangsgeführt ist (z. B. Gewindespindel). Bei eigensicherer Dimensionierung und einer Konstruktionsweise, die ein Selbstlösen verhindert, kann unter Voraussetzung fachgerechter Montage auf die Sekundärsicherung verzichtet werden. Abb. 8 ! Hinweis: Trägerklemmen dürfen nur senkrecht zur Trägerachse belastet werden (kein Schrägzug). Trägerklemmen dürfen nur an geeigneten und ausreichend tragfähigen Trägern montiert wer- den. Träger mit Brandschutzbeschichtung sind grundsätzlich nicht geeignet. Spannschloss Spannschlösser sind grundsätzlich nicht zum Heben von Lasten geeignet und meist nicht gekennzeichnet. In der Veranstaltungstechnik sind Spannschlösser zum Halten von Lasten über Personen dann zulässig, wenn der Hersteller Angaben zu der Tragfähigkeit und zum Betriebskoeffizienten macht. Spannschlösser dürfen sich nicht selbsständig aufdrehen können. Abb.9 Für Anschlagmittel hat der Hersteller eine Konformitäts Verwendung erklärung nach Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenricht Ineinander greifende Elemente einer Verbindung (z. B. linie) zu liefern und er hat die Anschlagmittel mit folgenden Schäkel und Kausche einer Seilendverbindung) sind so Angaben zu kennzeichnen: auszuwählen, dass sie mechanisch kompatibel und bei • Hersteller geschlossener Verbindung frei beweglich sind. Auch die • CE-Kennzeichnung Gefahr einer Kerbwirkung bei der Verbindung unterschied- • Norm (sofern anwendbar) oder Betriebskoeffizient lich harter Materialien muss berücksichtigt werden. • Tragfähigkeit Im Kraftfluss zwischen dem Anschlagpunkt am Bauwerk 2.1.1 Drahtseile als Anschlagmittel und der Last werden unterschiedliche Anschlagmittel eingesetzt. Anschlagmittel werden ebenfalls beim Einsatz Drahtseile als Anschlagmittel müssen der Normenreihe von Sekundärsicherungen verwendet. DIN EN 13414 „Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit“ entsprechen. 12
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Im Unterschied zu den Anforderungen für allgemeine He bezwecke (DIN EN 13414-1:2009-02, DGUV Regel 109-005 „Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen“) können in der Veranstaltungstechnik auch Drahtseile mit Durchmes- sern ab 4 mm als Anschlagmittel verwendet werden. Abb. 10 Die hierfür verwendeten Rundlitzenseile müssen der DIN EN 12385-4:2008-06 „Drahtseile aus Stahldraht – lerkennzeichen, Tragfähigkeit, CE-Kennzeichnung und Sicherheit, Teil 4: Litzenseile für allgemeine Hebezwe- blicherweise mit dem Herstellungsjahr gekennzeichnet. ü cke“ entsprechen. Drahtseile mit Durchmessern von 4–6 mm kommen z. B. für das Halten von Dekorationen Bei einem Neigungswinkel von 0°–45° reduziert sich die und Kulissen zum Einsatz. Für Drahtseile mit Durchmes- Tragfähigkeit um 30 Prozent, bei einem Neigungswin- sern von 4–6 mm sollte eine Kennzeichnung z. B. auf kel zwischen 45° und 60° um 50 Prozent gegenüber zwei einem Anhänger erfolgen, da eine Kennzeichnung auf vertikalen Strängen. Neigungswinkel über 60° sind grund- der Pressung nicht praktikabel ist. sätzlich nicht zulässig. Drahtseile als Anschlagmittel für allgemeine Hebezwe- Bei der Dimensionierung eines nicht symmetrisch belas- cke nach DIN EN 13414-1:2009-02 haben einen Mindest- teten Doppelstrangs ist nur ein Strang als tragend anzu- durchmesser von 8 mm und sind mindestens mit Herstel- nehmen; bei mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Tabelle 3 Tragfähigkeit von Drahtseilen als Anschlagmittel für Lasten über Personen Rundlitzenseil 6 × 19 mit Fasereinlage Seilendverbindung mit Kausche und Pressklemme (Wirkungsgrad 0,9) Seilfestigkeitsklasse 1960 (entspricht einer Nennzugfestigkeit von 1770 N/mm² – 1960 N/mm²) Tragfähigkeit in kg für Lasten über Personen Doppelstrang mit Neigungswinkeln Einzelstrang von 0° bis 45° von 45° bis 60° Nenndurchmesser [mm] Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13 4 80 120 80 5 130 190 130 6 190 270 190 8 350 490 350 10 500 700 500 12 750 1050 750 14 1000 1400 1000 16 1350 1890 1350 13
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Dies gilt nicht, wenn sichergestellt ist, dass sich die Last • sichtbare Drahtbrüche gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt. • Knicke • Quetschungen Bei ungleicher Lastverteilung darf die zulässige Belastung • Korrosionsschäden der einzelnen Stränge nicht überschritten werden. • Beschädigung der Seilendverbindung • heraustretende oder beschädigte Fasereinlage Starke Krümmung und Knicken von Drahtseilen Weitere Informationen hierzu siehe DGUV Regel 109-005 ist zu verhindern! „Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen“ (Abschnitt 5 Die Tragfähigkeit eines Drahtseils wird auch durch eine „Ablegereife“). starke Krümmung reduziert. Der Radius der Krümmung (r) muss größer sein als der Seildurchmesser (d). Seilendverbindungen für Drahtseile Um das Knicken der Seile an scharfen Kanten zu ver- Als Seilendverbindungen für Drahtseile werden vorwie- hindern, ist ein wirksamer Kantenschutz einzusetzen gend Pressklemmen sowie Seilschlösser der Normenreihe oder es sind Trägerklemmen zu verwenden. Hierbei ist DIN EN 13411 „Endverbindungen für Drahtseile aus Stahl- zu beachten, dass auch für den Bolzen an einer Träger- draht“ verwendet. klemme die Bedingung r > d erfüllt sein muss. Seilendverbindungen können nach folgenden Normen ausgeführt werden: Benutzung • DIN EN 13411-1:2009-02 Kauschen für Anschlagseile aus • Es dürfen keine fest (unverschiebbar) mit Kunststoff Stahldrahtseilen ummantelten Drahtseile verwendet werden • DIN EN 13411-2:2009-02 Spleißen von Seilschlaufen für • Drahtseile sind geschützt vor schädigenden Einflüssen Anschlagseile zu lagern und zu transportieren. • DIN EN 13411-3:2011-04 Pressklemmen und Verpressen • Drahtseile dürfen nicht so angeschlagen werden, dass • DIN EN 13411-4:2011-06 Vergießen mit Metall oder die Seilendverbindungen beschädigt werden können Kunstharz • Drahtseile dürfen nicht geknotet werden • DIN EN 13411-6:2009-04 Asymmetrische Seilschlösser • Ablegereife Drahtseile dürfen keinesfalls weiterver • DIN EN 13411-7:009-04 Symmetrische Seilschlösser wendet werden. Aluminium-Pressklemmen an Seilen mit Fasereinlage Ablegereife dürfen nur bis zu einer Einsatz- bzw. Umgebungstempe- Kriterien für die Ablegereife von Drahtsteilen als ratur von 100° C eingesetzt werden; für Seile mit Stahl- Anschlagmittel sind z. B.: einlage gilt entsprechend eine maximale Temperatur von 150° C. Höhere Temperaturen können bei der Sicherung von Scheinwerfern am Gehäuse oder in der Nähe des Ge häuses von Scheinwerfern auftreten. Drahtseilschlaufen ohne Kauschen (Weichaugen) dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Nicht genormte, verstellbare Seilendverbinder Nicht genormte kraftschlüssig wirkende, verstellbare Seilend- verbinder dürfen zum Halten von Lasten über Personen nur verwendet werden, wenn deren sichere Funktion eindeutig überprüfbar ist und das tragende Seil nicht beschädigt wird. Abb. 14 Tragfähigkeit eines Drahtseils Benutzerinformationen des Herstellers sind zu befolgen. 14
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Seilklemmen Seilklemmen nach DIN 1142 (alt) oder DIN EN 13411-5: 2009-02 dürfen zur Herstellung von Seilendverbindungen nicht verwendet werden. Der Durchmesser von Drahtseilen schwankt infolge der Seilelastizität bei häufigem Lastwech- sel stark, so dass sich Seilklemmen lockern können und eine sichere Seilendverbindung auf Dauer nicht gewährleistet ist. Abb. 15 Seilklemme nach DIN 1142 (alt) oder DIN EN 13411-5: 2009-02 2.1.2 Rundschlingen als Anschlagmittel Rundschlingen zum Halten von Lasten über Personen dür- fen maximal mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller In der Veranstaltungstechnik werden Rundschlingen vor- angegebenen Tragfähigkeit (WLL) belastet werden. rangig zum Anschlagen von Traversen verwendet. Norma- tive Anforderungen sind in DIN EN 1492-2:2009-05 „Rund- In Tabelle 4 ist berücksichtigt, dass sich bei einem Nei- schlingen aus Chemiefasern“ festgelegt. gungswinkel von 7°–45° die Tragfähigkeit um 30 Prozent und bei einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° um Rundschlingen sind gekennzeichnet (Etikett) mit 50 Prozent gegenüber zwei vertikalen Strängen reduziert. folgenden Angaben: Neigungswinkel über 60° sind grundsätzlich nicht zulässig. • Hersteller • Tragfähigkeit Bei der Dimensionierung eines nicht symmetrisch belas- • CE-Kennzeichnung teten Doppelstrangs ist nur ein Strang als tragend anzu- • Länge nehmen; bei mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge • Werkstoff als tragend angenommen werden. Dies gilt nicht, wenn • Norm sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf • Rückverfolgbarkeitscode weitere Stränge verteilt. • Herstellungsjahr Bei ungleicher Lastverteilung darf die zulässige Belastung Rundschlingen ohne Kennzeichnungen dürfen nicht der einzelnen Stränge nicht überschritten werden. verwendet werden. Seilschlösser asymmetrische Seilschlösser: symmetrisches Seilschloss Es dürfen nur Seilschlösser verwendet werden, die DIN EN 13411-6:2009-04 oder 13411-7:2009-04 entsprechen. Der Hersteller muss Angaben über den Durchmesser und die Festigkeitsklasse des Seiles zur Verfügung stellen, für die das Seilschloss ausgelegt ist. Seilschlösser dürfen beim Einsatz in der Veranstaltungstechnik in der Regel nur mit der Hälfte der sich daraus ergebenden Tragfähigkeit belastet werden. Seilschlösser sind nur auf Zug zu beanspruchen und unter Be- rücksichtigung der Betriebsbedingungen gegen unbeabsich- tigtes Lösen zu sichern. Das nicht tragende Seilende soll fixiert Abb. 16 Abb. 17 Abb. 18 werden; das tragende Seil darf nicht mit eingeklemmt werden. Kennzeichnung: • Hersteller • Nenngröße oder Nenngrößenbereich 15
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Tabelle 4 Tragfähigkeit von Rundschlingen für Lasten über Personen Tragfähigkeit für Lasten über Personen Tragfähig- Farbcode Einzelstrang geschnürt umgelegt umgelegt zweisträngig keit nach bis β = 6° Neigungswinkel β geschnürt WLL DIN EN Neigungswinkel β nach 1492-2: 2009-05 7° bis 45° 45° bis 60° 7° bis 45° 45° bis 60° DIN EN 1492-2: 2009-05 Abb. 19 Abb. 20 Abb. 21 Abb. 22 Abb. 23 Abb. 24 Abb. 25 1t violett 500 kg 400 kg 1000 kg 700 kg 500 kg 560 kg 400 kg 2t grün 1000 kg 800 kg 2000 kg 1400 kg 1000 kg 1120 kg 800 kg 3t gelb 1500 kg 1200 kg 3000 kg 2100 kg 1500 kg 1660 kg 1200 kg 4t grau 2000 kg 1600 kg 4000 kg 2800 kg 2000 kg 2240 kg 1600 kg Abweichend von der Farbcodierung nach DIN EN 1492-2: Verwendung 2009-05 werden für den Einsatz in der Veranstaltungs- • Rundschlingen sind trocken sowie gegen Einwirkungen technik Rundschlingen unterschiedlicher Tragfähigkeiten von Witterungseinflüssen (insbesondere UV-Strahlung) auch in Schwarz hergestellt. und aggressiven Stoffen (wie z. B. Lösemittel) geschützt zu lagern. Bei Einsatz von Rundschlingen ist darauf zu achten, dass • An Rundschlingen dürfen keine Reparaturen oder diese nicht über Kanten mit zu geringem Radius gelegt andere Veränderungen durchgeführt werden. werden („scharfe Kanten“). Der Radius (r) der Kanten • Rundschlingen dürfen nicht geknotet oder ineinander muss größer sein als die Dicke (d) der Rundschlingen. geschnürt werden. Das Maß d ist die Dicke der belasteten Rundschlinge. Bei scharfen Kanten (r < d) oder aufrauend wirkenden Ablegereife Oberflächen müssen die gefährdeten Stellen der Rund- Kriterien für die Ablegereife von Rundschlingen sind z. B.: schlingen geschützt werden. • Schäden durch Wärmeeinfluss (z. B. Strahlung, R eibung, Berührung) Dies wird durch einen geeigneten, an allen scharfen • Beschädigung ihrer Vernähung bzw. der Ummantelung, Kanten angewendeten Kantenschutz erreicht. sodass die Einlage zu sehen ist • Beschädigung durch chemische Einwirkungen (z. B. Lösemittel) • Versprödung durch physikalische Einwirkungen (z. B. UV-Strahlung) • Erreichen der Ablegekriterien nach Herstellerangaben Weitere Hinweise zu Rundschlingen, siehe auch DGUV In- formation 209-061 „Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern“. Die darin angegebe- nen Tragfähigkeiten beziehen sich auf den allgemeinen RICHTIG FALSCH Hebezeugbetrieb (keine Lasten über Personen). Abb. 26 Abb. 27 16
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel 2.1.2.1 Rundschlingen aus synthetischen Fasern Aufgrund ihrer Materialeigenschaften dürfen Rundschlin- gen aus synthetischen Fasern für Lasten über Personen nur in Verbindung mit einer ausreichend dimensionierten metallischen Sekundärsicherung eingesetzt werden. Abb. 30 2.1.2.2 Rundschlingen mit Drahtseileinlage Kettenstempel als Rundschlingen mit Drahtseileinlage bestehen aus Herstellerkennzeichnung einem endlos gelegten Rundlitzenstahlseil in einem Polyestermantel. Rundschlingen mit Drahtseileinlagen sind nicht genormt und daher in der Regel auch nicht mit einem Farbcode 90º nach DIN EN 1492-2:2009-05 gekennzeichnet. 1 16 Tragfähigkeit, Verwendung, Prüfung und Ablegereife 800 kg richten sich nach den Angaben des Herstellers. Bei der Abb. 31 Verwendung ist der Mindestbiegeradius nach Hersteller Anhänger an 1-strängiger angabe zu berücksichtigen. 16 mm-Kette > rot = Güteklasse 8 Vorzugsweise sind Rundschlingen mit Drahtseileinlage Für Lasten über Personen werden vorzugsweise Anschlag- einzusetzen, die von einer akkreditierten Stelle geprüft ketten nach der Normenreihe DIN EN 818 der Güteklasse 8 und zertifiziert sind. eingesetzt. Anschlagketten höherer Güteklassen sind eben- falls zulässig und herstellerspezifisch gekennzeichnet. 2.1.3 Ketten als Anschlagmittel Andere Ketten (z. B. Hebezeugketten und Zurrketten zur Ladungssicherung) dürfen nicht als Anschlagketten Stahlketten werden in vielen Formen und Qualitäten an- eingesetzt werden. geboten. Für das Halten von Lasten sind nur kurzgliedrige Rundstahlketten (Teilung T=3 × d; Teilung, die dem Drei Anschlagketten sind mindestens meterweise mittels fachen des Kettenglied-Durchmessers entspricht) mit Kettenstempel des Herstellers markiert und ihre Güte verschweißten Kettengliedern nachgewiesener Qualität klasse ist durch Kettenanhänger ausgewiesen. geeignet. Anschlagketten zum Heben sind in Nenngrößen eingeteilt und gekennzeichnet durch die Ketten-Nenndicke und die erste Ziffer der Bruchspannung. Beispiel: NG 8-8 Ketten-Nenndicke 8 mm, Bruchspannung 800 N/mm² RICHTIG FALSCH Abb. 28 und 29 Darstellung der Verwendung von Ketten an Kanten 17
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Tabelle 5 Tragfähigkeit von Anschlagketten Tragfähigkeit für Lasten über Personen Einzelstrang Doppelstrang mit symmetrischer Belastung Tragfähigkeit Ketten-Nenndicke WLL Abb. 33 Abb. 34 mit Neigungswinkeln Abb. 32 7° bis 45° 45° bis 60° 6 mm 1120 kg 560 kg 784 kg 560 kg 8 mm 2000 kg 1000 kg 1400 kg 1000 kg 10 mm 3150 kg 1575 kg 2205 kg 1575 kg In Tabelle 5 ist berücksichtigt, dass sich bei einem Nei- In besonderen Anwendungsfällen (z. B. beim sogenann- gungswinkel von 7°–45° die Tragfähigkeit um 30 Prozent ten „Bridle“) dürfen auch langgliedrige Ketten, deren Trag- und bei einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° um fähigkeit bekannt ist, eingesetzt werden, um die Länge 50 Prozent gegenüber zwei vertikalen Strängen reduziert. eines Laststrangs durch Einsatz eines Schäkels innerhalb Neigungswinkel über 60° sind grundsätzlich nicht zulässig. einer Aufhängung anpassen zu können. Bei der Dimensionierung eines nicht symmetrisch belas- teten Doppelstrangs ist nur ein Strang als tragend anzu- Verwendung nehmen; bei mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge • Die Funktionsfähigkeit von Sicherungselementen als tragend angenommen werden. (z. B. Verriegelungsbolzen an Kettenverkürzungs Dies gilt nicht, wenn sichergestellt ist, dass sich die Last elementen) ist vor jedem Einsatz zu prüfen. gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt. • Ketten dürfen nicht geknotet werden. Bei ungleicher Lastverteilung darf die zulässige Belastung • Ketten sind so um scharfe Kanten der Last zu legen, der einzelnen Stränge nicht überschritten werden. dass Kettenglieder nicht verbogen werden. • Verdrehte Ketten dürfen nicht zum Anschlagen von Für die Anpassung der Kettenlänge werden Kettenver Lasten verwendet werden. kürzer in unterschiedlichen Bauarten angeboten; die • Hebezeugketten dürfen nicht als Anschlagketten dazugehörenden Benutzerinformationen sind strikt zu verwendet werden beachten. Kettenverkürzer dürfen nur in der bestim- mungsgemäßen Gebrauchslage verwendet werden. Ablegereife Kriterien für die Ablegereife von Ketten sind z. B.: Besteht die Gefahr des unbeabsichtigten Lösens eines • Verschleiß Kettenverkürzers (z. B. Lastwechsel oder nichtvertikale • Risse Einbaulage), so sind nur Kettenverkürzer einzusetzen, die • Bruch eines Kettengliedes mit Sicherungselementen gegen ungewolltes Aushängen • Korrosionsschäden ausgerüstet sind. • Deformation von Kettengliedern oder Kettenbauteile 18
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel 2.2 Lastaufnahmemittel Die Auswahl der Traversen in Bezug auf deren Tragfähig- keit muss so erfolgen, dass keinerlei Überlastung auftritt; Lastaufnahmemittel in der Veranstaltungstechnik sind vernünftigerweise ist die Tragfähigkeit nicht maximal aus- typischerweise: zunutzen. • Traversen • Laststangen Laststangen sind vorrangig Lastaufnahmemittel von Pro- • spezielle Konstruktionen zur Lastaufnahme spektzügen. Die Ausführung erfolgt nach DIN 56950-1: (z. B. Lautsprecher-, Traversen- oder 2012-05. Für derartige Laststangen sind Tragfähigkeits- Beameraufhängungen) angaben vorhanden, die sowohl die mögliche Gesamtlast und zulässige Streckenlasten als auch maximale Punkt- Traversen in der Veranstaltungstechnik sind Fachwerk-Trä- lasten festlegen. Die Tragfähigkeitsangaben berücksichti- ger, die für das Errichten von Tragwerkkonstruktionen gen die in Abschnitt 1 beschriebene, erhöhte Sicherheit. zur Montage von Scheinwerfern, Lautsprechern und Dynamische Kräfte sind zu beachten. vergleichbaren Geräten bestimmt sind. Spezielle Konstruktionen zur Lastaufnahme sind so Die Anforderungen an die Auswahl, Verwendung und auszuführen, dass die Last formschlüssig aufgenom- Prüfung von Traversen werden im IGVW Standard SQ P1 men wird. Die Konstruktionen müssen in ihrer Bauart so „Traversen“ beschrieben. Die IGVW Qualitätsstandards beschaffen sein, dass die zu erwartenden Lasten sicher stehen unter www.igvw.de zur Verfügung. aufgenommen werden können. Für die in der Veranstaltungstechnik eingesetzten Traver- Spezielle Konstruktionen zur Lastaufnahme müssen mit sen-Elemente müssen statische Nachweise oder Bau Tragfähigkeit, einer Typenbezeichnung, Hersteller und musterprüfungen vorliegen. dem Baujahr oder einer Seriennummer gekennzeichnet sein. Liegt ein Nachweis für den speziellen Anwendungs- Diese Nachweise enthalten ggf. auch konkrete Festle fall „Lasten über Personen“ vor, dürfen sie nach Her gungen für standardisierte Aufbauvarianten. Für nicht- stellerangabe belastet werden. Liegt kein Nachweis vor, standardisierte Aufbauvarianten sind eigenständige dürfen sie nur mit der Hälfte der Herstellerangabe belastet Berechnungen durchzuführen. werden. Sind sie nicht gekennzeichnet, dürfen sie nicht verwendet werden. Traversen sind in der Regel nicht nach dem Prinzip der doppelten Nennbelastung dimensioniert, sondern nach den Anforderungen entsprechend Eurocode 0-9. 19
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Tabelle 6 Spezielle Lastaufnahmemittel in der Veranstaltungstechnik Lastaufnahmemittel Beschreibung Lastaufnahmemittel für Traversen Spezielle Lastaufnahmemittel für Traversen bestehen häufig aus einer Kombination einzelner Bauteile. Die Kennzeichnung der einzelnen Bauteile des Lastaufnahmemittels gibt keine Auskunft über die Gesamt-Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels. Für das gebrauchsfertige Lastaufnahmemittel muss der Hersteller die zulässige Tragfähigkeit angeben. Abb. 35 Lastaufnahmemittel für Beschallungs- Die Aufhängung von Beschallungs- und Beleuchtungssystemen besteht häufig aus und Beleuchtungssysteme einem Verbund von unterschiedlichen Komponenten und Lastaufnahmemitteln. In derartigen Systemen dürfen nur vom Hersteller zugelassenen Komponenten eingesetzt werden. Eigensicher ausgeführte Beschallungs- und Beleuchtungssysteme sowie deren eigensicher ausgeführte Aufhängungen (z. B. Flugrahmen) benötigen innerhalb des S ystems keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Herabfallen. Abb. 36 Genormte Scheinwerfer und Leuchten- Scheinwerfer, Grundplatte, Rohrschelle und Zapfen, Leuchtenhülse für Foto- und befestigungselemente nach Reportageleuchten DIN 15560-24:1996-12 sowie Befestigungselement und Übergangs- Drehsockel, Hülsen mit Feststellschrauben für Hängescheinwerfer, Stativhülse, stücke nach DIN 15560-25:1987-01 Stativplatte, geschlossene Gelenk-Rohrschelle, offene Rohrschelle, Abnahmezapfen, Übergangsstücke Diese Lastaufnahmemittel sind eigensicher ausgeführt und werden angewendet für Lasten von maximal 60 kg. Die so montierten ortsveränderlichen Scheinwerfer und Leuchten werden zusätzlich mit einem Sicherungsseil gesichert (vgl. Abschnitte 1.3 und 2.3). Anmerkung: Wenn bei der Befestigung eines Scheinwerfers mit den Verbindungselementen „Scheinwerferzapfen ZC“ und „Hülse mit Feststellschraube HB“ der zusätzliche Abb. 37 Sicherungsstift verwendet wird, kann auf eine Sekundärsicherung verzichtet werden. nicht nach Norm gefertigte Nicht nach Norm gefertigte Lastaufnahmemittel können z. B. Scheinwerfer- und Lastaufnahmemittel Leuchtenbefestigungselemente, Beamer- und Monitorhalterungen sein. Diese sind nach den grundlegenden Sicherheitsanforderungen auszuführen und eigensicher zu dimensionieren (vgl. Abschnitte 1.1 und 1.2). Hinsichtlich ihrer Verwendung sind die Herstellerangaben zu beachten. Abb. 38 20
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel 2.3 Sicherungselemente Ein Sicherungselement (Sekundärsicherung bzw. zweite, unabhängige Sicherung) besteht in der Regel aus Draht- seil, Seilendverbindung und Schnellverbindungsglied. In Sonderfällen werden Rundstahlketten verwendet. Vor- zugsweise werden solche Schnellverbindungsglieder ein- gesetzt, die unverlierbar mit dem Sicherungsseil oder mit der Sicherungskette verbunden sind. Für Sicherungsseile und -ketten sowie Seilendverbindungen gelten grund- sätzlich die gleichen Beschaffenheitsanforderungen und Abb. 39 Beispiel einer Kennzeichnung Nutzungsbedingungen, die in den Abschnitten 1.1 bis 1.3 beschrieben wurden. Kennzeichnung Sicherungsseile gelten nicht als Anschlagmittel im Sinne Ergänzend bestehen folgende Anforderungen: der Maschinenrichtlinie und können somit keine CE-Kenn- • Ein Sicherungsseil wird aus einem Drahtseil nach zeichnung aufweisen. Sie sind daher vom Hersteller nach DIN EN 12385-4:2008-06 mit einer Nennfestigkeit der den gesetzlichen Anforderungen (ProdSG) zu kennzeich- Drähte von mindestens 1770 N/mm² gefertigt. Auf die- nen. Zusätzlich sind die maximal zulässige zu sichernde ser Seilqualität basieren die nachfolgenden Festlegun- Masse und der Seildurchmesser anzugeben. gen (vgl. auch DIN 56927:2013-07). Drahtseile anderer Nennfestigkeit und Materialien sind gesondert zu be- Anschlagseile im Sinne der Maschinenrichtlinie dürfen urteilen und zu prüfen. als Sicherungsseile verwendet werden. • Seilendverbindungen für Sicherungsseile werden nach DIN EN 13411-3:2011-04 ausgeführt. Individuelle Tragfähigkeitsangaben Die Dimensionierung der Elemente berücksichtigt die dy- beschreiben nicht das maximal zulässige namischen Kräfte beim Auffangen der Last. Gewicht im Absturzfall! Einzelne Elemente (z. B. Schnellverbindungsglieder, Als Sekundärsicherung werden sowohl Sicherungsseile Pressklemmen) können mit individuellen Tragfähig- ohne Dämpfungselemente als auch Sicherungsseile mit keitsangaben (z. B. WLL) versehen sein. Die Tragfähig- Dämpfungselementen verwende. keitsangaben gelten in der Regel für das Heben von Lasten im Hebezeugbetrieb. Sie beschreiben nicht das maximal zulässige Gewicht, für das das Sicherungsseil Dimensionierung der Sekundärsicherung oder die Sicherungskette im Hinblick auf die Sicherung Fällt eine Last in das Sicherungselement, entsteht eine von Lasten im Absturzfall ausgelegt ist! impulsartige Beanspruchung des Seiles. Dabei kann es zur Beschädigung von Elementen kommen, die sich im Kraftfluss befinden (z. B. Sicherungsseil, Sicherungs- öse am Scheinwerfer, Lastaufnahmepunkt am Bau- 2.3.1 Sicherungsseile ohne Dämpfungselement werk, Tragseile von Leuchtenhängern). Innerhalb einer Sekundärsicherung ist das schwächste Bauteil maßge- Sicherungsseile ohne Dämpfungselement sind nach den bend für die Dimensionierung der gesamten Sekundär- Festlegungen der Tabelle 7 auszuwählen. sicherung. Die Dimensionierungen der Tabelle 7 basieren auf den Festlegungen der DIN 56927:2013-07; daneben kann die Dimensionierung von Sicherungsseilen auch nach dem im Anhang von DIN 56927:2013-07 beschriebenen Prüfver- fahren nachgewiesen werden. 21
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Tabelle 7 Sicherungsseil als Sekundärsicherung Seildurchmesser Durchmesser Schnell Maximal zu sichernde Masse mit Sicherungsseil, nach Seilklasse verbindungsglied nach bei maximaler Fallhöhe von 20 cm 6 × 19 DIN 56927: 2013-07 mit Nennfestigkeit 1770 N/mm² Länge 0,6 m Länge 1,0 m [mm] [kg] oder länger [kg] Abb. 40 [mm] 3 4 5 9 4 4 10 16 5 5 15 25 6 6 22 36 8 8 40 64 10 10 62 100 Die Werte der obigen Tabelle wurden auf Basis der 2.3.2 Sicherungsseile mit Dämpfungselement DIN 56927:2013-07 ermittelt. Alternativ zu den Sicherungsseilen laut Tabelle 8 können Die Festlegungen in der DIN 56927:2013-07 enthalten Sicherungsseile mit Dämpfungselement verwendet werden. unterschiedliche Dimensionierungen für die einsträngi- ge und die zweisträngige Sicherungsmethode. Die Unter- Sicherungsseile mit Dämpfungselement können den beim schiede sind jedoch so gering, dass dies für die Anwen- Herabfallen einer Last in das Sicherungselement auftreten- dung unbedeutend ist. den Fangstoß erheblich reduzieren. Deshalb haben Siche- rungsseile mit Dämpfungselement im Vergleich zu Siche- Werden andere als die in der Tabelle aufgeführten rungsseilen ohne Dämpfungselement einen geringeren Verbindungsglieder verwendet, so ist sicherzustellen, Querschnitt. dass diese • eine Bruchkraft aufweisen, die mindestens der Bemes- sungsbruchkraft nach DIN 56927:2013-07 entspricht. Eine ausreichende Tragfähigkeit wird berechnet durch Multiplikation des Gewichtes der zu sichernden Masse mit dem Faktor 80 für 0,6 m Seillänge bzw. mit dem Faktor 50 für 1,0 m Seillänge und • gegen Selbstlösen gesichert sind. Für größere Lasten oder den Gebrauch von Rundstahl- ketten als Sicherungselemente sind eigenständige Dimensionierungen unter Bewertung der Fallbewegung durchzuführen. Hierbei ist sicherzustellen, dass der vor- hersehbare Fallweg der zu sichernden Last so gering wie möglich ist. Dieses Ziel wird am ehesten durch Ketten Abb. 41 erreicht, die sich verkürzen lassen. Sicherungsseil mit Dämpfungselement 22
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel Ein weiterer Vorteil ist die im Fehlerfall reduzierte Belas- Bei Schnellverbindungsgliedern wird die sichere Funktion tung aller im Kraftfluss befindlichen Elemente (z. B. Auf- nur durch vollständiges Schließen der Schraubverbindung hängepunkt, Schnellverbindungsglied, Sicherungsöse an erreicht. Diese wird handfest angezogen. der Last). Seile oder Bänder aus natürlichen oder synthetischen Die zuverlässige Wirkung des Dämpfungselementes Fasern dürfen als Sicherungselement nicht verwendet ist entscheidend für die sichere Funktion des gesam- werden, da diese bei Temperatureinwirkung (z. B. durch ten Sicherungsseiles. Deshalb ist die Ausführung des Scheinwerfer) und im Brandfall keine ausreichende Dämpfungselementes von wesentlicher Bedeutung. Sicherheit bieten. Sicherungsseile mit Dämpfungselement sind in einer qualitätsgesicherten Fertigung herzustellen und sollen Ein Sicherungselement, das einmal belastet wurde oder baumustergeprüft sein. augenscheinlich beschädigt ist, darf nicht mehr verwen- det werden. 2.3.3 Benutzung von Sicherungselementen 2.4 Besondere Lasten Ein Sicherungselement (Safety) ist so anzubringen, dass es keinen Fallweg zulässt. Ist ein Fallweg unvermeidbar, Besondere Lasten in der Veranstaltungstechnik sind z. B.: so ist dieser so gering wie möglich zu halten. • Lautsprechersysteme • Beleuchtungs- und Effektsysteme Bei der Sicherung von Arbeitsmitteln, die nach der Monta- • LED-Wände ge ausgerichtet werden müssen, wie z. B. Scheinwerfern, • Spiegelkugeln darf der maximale Fallweg von 20 cm nicht überschritten • Sonderkonstruktionen werden – unabhängig von der Befestigungsart. • Schallsegel • Dekorationen Das Sicherungselement wird am vom Hersteller defi- nierten Befestigungspunkt des Arbeitsmittels (z. B. Öse, Lasten gehören nicht zu den Lastaufnahmemitteln, An- Bügel) angebracht. Der Hersteller hat den Befestigungs- schlagmitteln oder Hebezeugen und unterliegen daher punkt zu kennzeichnen, z. B. farblich oder mit einem Pik- nicht grundsätzlich der Maschinenrichtlinie und deren togramm. Es ist nicht zulässig, das Sicherungselement Betriebskoeffizienten (vgl. Tabelle 1). Dennoch müssen an Elementen des Arbeitsmittels anzubringen, die nicht die Lasten und deren tragende Strukturen die auftreten- dafür geeignet sind (etwa an Griffen). den Belastungen sicher aufnehmen. Zur Berechnung und Ausführung sollen die bestehenden Regeln der Technik Beispiel für Kennzeichnung des Befestigungspunktes für herangezogen werden. Dies sind z. B.: das Sicherungselement • Eurocode 3/DIN EN 1993-1-1:2010-12 • Eurocode 5/DIN EN 1995-1-1:2010-12 • Eurocode 9/DIN EN 1999-1-1:2014-03 Für Lasten und deren tragende Strukturen gelten darüber hinaus die konstruktiven Anforderungen entsprechend Abschnitt 1.1. Bei der Auswahl sind die zulässigen Betriebszustände (Einsatz im Innen- oder Außenbereich) zu berücksichtigen. Abb. 42 Befestigungspunkt für das Sicherungselement 23
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