Ortsgemeinde Temmels Bebauungsplan Teilgebiet 'Schloss Temmels' - VG Konz

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Ortsgemeinde Temmels Bebauungsplan Teilgebiet 'Schloss Temmels' - VG Konz
Schalltechnisches Beratungsbüro
                                                                Prof. Dr. Kerstin Giering &
                                               Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz
                                                                       Wendalinusstraße 2
                                                                      66606 Sankt Wendel
                                                                      Tel. 06851/939893-0

Ortsgemeinde Temmels

Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘

Schalltechnisches Gutachten

Sankt Wendel, den 14.09.2020

Bericht-Nr.: 20042_gut01
Ortsgemeinde Temmels Bebauungsplan Teilgebiet 'Schloss Temmels' - VG Konz
GSB GbR                                                                                          14.09.2020

                                      Ortsgemeinde Temmels

                Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘

                                Schalltechnisches Gutachten

Auftraggeber:                Arnoldy
                             Im Schloss
                             Schlossstraße 14
                             54441 Temmels

Auftrag vom:                 12.06.2020

Aufgabenstellung:            Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ‘Schloss Temmels‘ werden in einem
                             schalltechnischen Gutachten die Geräuscheinwirkungen aufgrund des Ver-
                             kehrs- und Gewerbelärms untersucht und bewertet.

Auftragnehmer:               GSB GbR
                             Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt. – Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz
                             Wendalinusstraße 2
                             66606 Sankt Wendel
                             Telefon: 06851/939893-0

Bearbeitung durch:           Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz

Dieser Bericht besteht aus 29 Seiten und den Anhängen A und B.
Bericht-Nr. 20042_gut01

Sankt Wendel, 14.09.2020

Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01
Ortsgemeinde Temmels Bebauungsplan Teilgebiet 'Schloss Temmels' - VG Konz
GSB GbR                                                                                                                    14.09.2020

Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                                Seite

1          Aufgabenstellung ...................................................................................... 1

2          Immissionsschutz- und planungsrechtliche Grundlagen .......................... 2

2.1        Gewerbelärm ..................................................................................................... 2

2.2        Verkehrslärm ..................................................................................................... 3

2.3        Abwägungsspielraum ......................................................................................... 4

3          Beschreibung der örtlichen Situation........................................................ 5

4          Digitales Simulationsmodell ...................................................................... 6

5          Schallberechnungsprogramm und gewählte Einstellungen ..................... 6

6          Gewerbelärm ............................................................................................. 7

6.1        Hintergrund und Vorgehensweise...................................................................... 7

6.2        Ermittlung der Geräuschemissionen .................................................................. 9

6.3        Nutzungsbeschreibungen der maßgeblichen Betriebe ..................................... 10
6.3.1      Luxport S.A. ............................................................................................................ 10
6.3.2      Tanklux S.A. ............................................................................................................ 11

6.4        Bewertung der Geräuschsituation nachts im Plangebiet ................................. 11

6.5        Ermittlung der Geräuschimmissionen .............................................................. 12

6.6        Berechnungsergebnisse ................................................................................... 13

6.7        Beurteilung der Berechnungsergebnisse ......................................................... 13

6.8        Schallschutzkonzept ........................................................................................ 14

6.9        Ergänzende Prüfung im Einzelfall .................................................................... 14

7          Verkehrslärm ........................................................................................... 16

7.1        Vorgehensweise ............................................................................................... 16

7.2        Ermittlung der Geräuschemissionen ................................................................ 16
7.2.1      Straßenverkehr ........................................................................................................ 16
Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                                        Seite I
Ortsgemeinde Temmels Bebauungsplan Teilgebiet 'Schloss Temmels' - VG Konz
GSB GbR                                                                                                                  14.09.2020

7.2.2      Schienenverkehr ...................................................................................................... 18

7.3        Ermittlung der Geräuschimmissionen .............................................................. 18
7.3.1      Straßenverkehr ........................................................................................................ 18
7.3.2      Schienenverkehr ...................................................................................................... 19

7.4        Berechnungsergebnisse ................................................................................... 19

7.5        Beurteilung der Berechnungsergebnisse ......................................................... 20

8          Schallschutzkonzept ................................................................................ 20

8.1        Maßnahmen an der Schallquelle ...................................................................... 21

8.2        Aktive Schallschutzmaßnahmen ...................................................................... 21

8.3        Differenzierte Ausweisung von Gebietsarten im Plangebiet ............................ 22

8.4        Grundrissorientierung schutzwürdiger Aufenthaltsräume ............................... 22

8.5        Einhalten von Mindestabständen ..................................................................... 22

8.6        Schallschutzmaßnahmen Außenwohnbereiche ................................................ 23

8.7        Schallschutzmaßnahmen am Gebäude............................................................. 23

9          Vorschlag zu textlichen Festsetzungen ................................................... 25

9.1        Maßgeblicher Außenlärmpegel ........................................................................ 25

9.2        Schallgedämmte Lüftungseinrichtungen ......................................................... 25

9.3        Weitergehende Empfehlungen zum Schallschutz ............................................ 25

10         Zusammenfassung................................................................................... 26

11         Quellenverzeichnis .................................................................................. 28

Tabellen

Tabelle 1         Schalltechnische Orientierungswerte (OW) für Gewerbelärm gemäß
                  Beiblatt 1 zu DIN 18.005 Teil 1 ........................................................................... 3
Tabelle 2         Schalltechnische Orientierungswerte (OW) für Verkehrslärm gemäß
                  Beiblatt 1 zu DIN 18.005 Teil 1 ........................................................................... 3
Tabelle 3         Emissionskontingente des Hafens Mertert............................................................ 9
Tabelle 4         Verkehrslärm im Plangebiet - Straßenverkehrsmengen und
                  Emissionspegel ............................................................................................... 17
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Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                                     Seite II
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Anhang

Abbildungen

Abbildung A01         Übersichtsplan

Abbildung A02         Entwurf Bebauungsplan Stand 30.03.2020 sowie städtebauliches Konzept und Ansichten

Abbildung A03         Digitales Simulationsmodell Gewerbelärm

Abbildung A04         Gewerbelärm, Grundlage DIN 45.691, Isolinienkarte, Beurteilungszeitraum Tag (06.00-
                      22.00 Uhr)

Abbildung A05         Gewerbelärm, Grundlage DIN 45.691, Isolinienkarte, Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-
                      06.00 Uhr)

Abbildung A06         Gewerbelärm, Grundlage DIN ISO 9613-2, Gebäudelärmkarte, höchster Pegel an der
                      Fassade, Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr)

Abbildung A07         Gewerbelärm, Grundlage DIN ISO 9613-2, Gebäudelärmkarte, höchster Pegel an der
                      Fassade, Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr)

Abbildung A08         Digitales Simulationsmodell Verkehrslärm

Abbildung A09         Verkehrslärm, Isolinienkarte in 9 m Höhe, Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr)

Abbildung A10         Verkehrslärm, Isolinienkarte in 9 m Höhe, Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr)

Abbildung A11         Verkehrslärm, Gebäudelärmkarte, höchster Pegel an der Fassade und Isolinienkarte in
                      2 m Höhe, Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr)

Abbildung A12         Verkehrslärm, Gebäudelärmkarte, höchster Pegel an der Fassade, Beurteilungszeitraum
                      Nacht (22.00-06.00 Uhr)

Abbildung A13         Verkehrslärm, Gebäudelärmkarte, Pegel an der Fassade je Geschoss und Isolinienkarte in
                      2 m Höhe, Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr)

Abbildung A14         Verkehrslärm,       Gebäudelärmkarte,        Pegel   an   der   Fassade   je   Geschoss,
                      Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr)

Abbildung A15         Verkehrslärm, Gebäudelärmkarte, Berücksichtigung einer 4 m hohen Lärmschutzwand,
                      Pegel an der Fassade je Geschoss und Isolinienkarte in 2 m Höhe, Beurteilungszeitraum
                      Tag (06.00-22.00 Uhr)

Abbildung A16         Verkehrslärm, Gebäudelärmkarte, Berücksichtigung einer 4 m hohen Lärmschutzwand,
                      Pegel an der Fassade je Geschoss, Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr)

Abbildung A17         Schallschutzkonzept, Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109, Isolinienkarte, 9 m
                      Höhe über Grund

Abbildung A18         Schallschutzkonzept, Maßgeblicher Außenlärmpegel, Gebäudelärmkarte, höchste Pegel an
                      der Fassade

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                Seite III
GSB GbR                                                                                    14.09.2020

Anhang B

Tabellen

Tabelle B01           Gewerbelärm, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel

Tabelle B02           Straßenverkehrslärm, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel

Tabelle B03           Schienenverkehrslärm, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                     Seite IV
GSB GbR                                                                                 14.09.2020

1    Aufgabenstellung

In der Ortsgemeinde Temmels (VG Konz) befindet sich südlich der Mosel, östlich der Schlossstraße
und nördlich der B 419 (Obermoselstraße) das Schloss Temmels. 2009 wollte ein privater Investor
die Immobilie für eine Wohn- und Hotelnutzung restaurieren. Dazu wurde im März 2009 die Bau-
genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Konz er-
teilt. Auflagen zum Schallimmissionsschutz waren nicht Bestandteil der Baugenehmigung. Die
früheren Nebengebäude wurden abgerissen. Die Baumaßnahmen wurden jedoch eingestellt.

Nunmehr hat ein anderer privater Investor das Haupthaus reaktiviert und als Mietobjekt restau-
riert. Eine Hotelnutzung wurde nicht realisiert, sondern nur Wohnnutzungen. Anstelle der abgeris-
senen Nebengebäude sollen 4 Neubauten errichtet werden. Hier sollen ebenfalls Wohnnutzungen
entstehen. Das Schloss bildet in dem städtebaulichen Konzept den Mittelpunkt des Areals. Im Um-
feld der Gebäude sind 80 oberirdische Stellplätze geplant. Das Plangebiet wird über die Schloss-
straße angeschlossen. Diese schließt an die B 419.

Zur Umsetzung der Entwicklungsabsicht wird der Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘ auf-
gestellt. Es ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets beabsichtigt.

Auf der gegenüberliegenden Seite in der Gemeinde Mertert (Luxemburg) befindet sich ein großer
Hafen. Neben Logistik (Speditionen) findet dort auch Frachtumschlag von Land zu Schiff und um-
gekehrt statt. In etwa 200 m Entfernung liegt im Westen ein Fleischbetrieb, dessen Geräuschein-
wirkungen im Plangebiet durch vorgelagerte Gebäude gut abgeschirmt werden. Im Zuge des Be-
bauungsplanverfahrens sind die Geräuscheinwirkungen des Gewerbelärms auf das Plangebiet zu
untersuchen und zu bewerten.

In der Umgebung des Plangebiets verlaufen im Süden die stark frequentierte B 419 (Obermosel-
straße) sowie die Schienenstrecke Trier-Thionville. Auf der luxemburgischen Seite verlaufen die
N 1 (Route de Trèves) und die Schienenstrecken im Bereich des Hafens. In etwa 650 m Entfer-
nung befindet sich die Autobahn A 1 (E 44). Zudem verkehren auf der Mosel Gütermotor-, Freizeit-
und Passagierschiffe. Es sind die Geräuscheinwirkungen des Verkehrslärms auf das Plangebiet zu
untersuchen und zu bewerten.

In etwa 180 m Entfernung zum Schloss befindet sich der Sportplatz der Gemeinde Temmels. Auf-
grund der weiten Entfernung und der geringen Nutzungsintensität kann davon ausgegangen wer-
den, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Plangebiet vorliegen.

Aufgrund der hohen Frequentierung der B 419 (rund 12.000 Kfz/24h) sowie der Schienenstrecke
und der geringen Größe des Plangebiets ist eine wesentliche Zunahme des Verkehrslärms durch
dasselbe auf den umliegenden Straßen nicht zu erwarten. Das Plangebiet wird über die Schloss-
straße erschlossen; die Geräuscheinwirkungen dieser spielt im Vergleich zu der B 419 und der
Schienenstrecke nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Die Geräuscheinwirkungen der geplanten Stellplätze auf schutzwürdige Nutzungen außerhalb des
Plangebiets werden durch die bestehende Schlossmauer, die das Plangebiet nahezu vollständig
umschließt, abgeschirmt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Stellplatzimmissionen auch in

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GSB GbR                                                                                      14.09.2020

Wohngebieten gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören und dass durch die-
se keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen werden. 1

Die Abbildung A01 im Anhang A zeigt die räumliche Gesamtsituation. Den Entwurf des Bebauungs-
plans /1/ sowie einen Lageplan der geplanten Gebäude gibt die Abbildung A02 wieder.

2     Immissionsschutz- und planungsrechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung des schalltechnischen Gutachtens stellt das
      •     Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-
            räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz – BIm-
            SchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
            ändert am 27. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1340) /2/

dar. Gemäß § 50 BImSchG sind ‘bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine
bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwir-
kungen … auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete … so weit wie
möglich vermieden werden‘.

Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung eines Bebauungsplans, ist originär die
      •     DIN 18.005 ‘Schallschutz im Städtebau‘ vom Juli 2002 /3/ i. V. m. dem
      •     Beiblatt 1 ‘Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren - Schalltechnische Orientie-
            rungswerte für die städtebauliche Planung‘ vom Mai 1987 /4/
heranzuziehen.

Nach DIN 18.005, Teil 1, Beiblatt 1 /4/ sind bei der Bauleitplanung in der Regel den verschiedenen
schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen) die nachfolgenden
Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung
ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden
Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen.

Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie
und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu ver-
schiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten vergli-
chen und nicht energetisch addiert werden.

2.1       Gewerbelärm

Die Tabelle 1 zeigt in einer Übersicht die Orientierungswerte für verschiedene Gebietsnutzungen
für Gewerbelärm.

1
          vgl. Kapitel 10.2.3 Parkplatzlärmstudie

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GSB GbR                                                                                                14.09.2020

Tabelle 1         Schalltechnische Orientierungswerte (OW) für Gewerbelärm gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18.005
                  Teil 1
 Gebietsart                                                             Orientierungswert in dB(A)
                                                                    Tags (06.00-22.00)   Nachts (22.00-06.00)
 Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferien-                   50                    35
 hausgebiete
 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und                55                    40
 Campingplatzgebiete
 Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen                             55                     55
 Besondere Wohngebiete (WB)                                                60                     40
 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI)                                    60                     45
 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE)                                  65                     50
 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je            45 bis 65              35 bis 65
 nach Nutzungsart

Die Tageswerte beziehen sich auf einen Beurteilungspegel für die Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr.
Für die Nachtwerte gilt der Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr. Der Beurteilungspegel beinhaltet ei-
ne energetische Mittelung der Immissionspegel innerhalb der genannten Zeitintervalle.

2.2    Verkehrslärm

Die Tabelle 2 zeigt in einer Übersicht die Orientierungswerte für verschiedene Gebietsnutzungen
für Verkehrslärm.

Tabelle 2         Schalltechnische Orientierungswerte (OW) für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18.005
                  Teil 1
 Gebietsart                                                            Orientierungswert in dB(A)
                                                                   Tags (06.00-22.00)    Nachts (22.00-06.00)
 Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Feri-                   50                     40
 enhausgebiete
 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS)                  55                     45
 und Campingplatzgebiete
 Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen                            55                     55
 Besondere Wohngebiete (WB)                                               60                     45
 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI)                                   60                     50
 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE)                                 65                     55
 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je           45 bis 65              35 bis 65
 nach Nutzungsart

Die Tageswerte beziehen sich auf einen Beurteilungspegel für die Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr.
Für die Nachtwerte gilt der Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr. Der Beurteilungspegel beinhaltet ei-
ne energetische Mittelung der Immissionspegel innerhalb der genannten Zeitintervalle.

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                    Seite 3
GSB GbR                                                                                 14.09.2020

2.3       Abwägungsspielraum

Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wün-
schenswerten Schallschutzes. Nach Beiblatt 1 der DIN 18.005 stellen sie eine sachverständige
Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau dar. Im Rahmen der städte-
baulichen Planung sind sie insbesondere bei Vorliegen einer Vorbelastung in Grenzen zumindest
hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig.

Außerdem führt das Beiblatt 1 aus, dass der Belang des Schallschutzes bei der in der städtebauli-
chen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben
anderen Belangen zu verstehen ist. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen an-
derer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Beiblatt 1 zu
DIN 18.005 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Ver-
kehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können.

Folgendes Gerichtsurteil konkretisiert beispielhaft die Anwendung und Bedeutung der Orientie-
rungswerte:

OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.1997 (Az. 7 M 1050/97):

Die in § 43 BlmSchG erhaltene Ermächtigung des Verordnungsgebers zur normativen Festsetzung
der Zumutbarkeitsschwelle von Verkehrsgeräuschen schließt es grundsätzlich aus, Lärmimmissio-
nen, die die in der Verkehrslärmschutzverordnung festgesetzten Grenzwerte unterschreiten, im
Einzelfall als erhebliche Belästigung einzustufen. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverord-
nung betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten tags 59 dB(A), nachts 49 dB(A), in Misch-
gebieten tags 64 dB(A), nachts 54 dB(A). Es ist davon auszugehen, dass bei Einhaltung der Werte
für Mischgebiete gesunde Wohnverhältnisse noch gewahrt sind.

Bei Verkehrslärm wird der Abwägungsspielraum, den die DIN 18.005 mit dem Begriff des ‘Orien-
tierungswertes‘ bietet, durch die Immissionsgrenzwerte der
      •    16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-
           schutzverordnung - 16. BImSchV) /5/
eingeengt. Sie gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von
Schienenwegen. Für Allgemeine Wohngebiete liegen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
um 4 dB über denen der DIN 18.005. Des Weiteren sieht der Gesetzgeber vor, dass erst bei einer
Überschreitung der in § 2 der 16. BImSchV aufgeführten Immissionsgrenzwerte ein Anspruch auf
Schallschutzmaßnahmen entsteht. Dabei kommen vorrangig aktive Schallschutzmaßnahmen in Be-
tracht, wie z. B. Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle. Ist dies nicht möglich oder stehen `die
Kosten der Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck`
(vgl. § 41 Abs. 2 BImSchG), müssen passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) an
den betroffenen Gebäuden durchgeführt werden.

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                    Seite 4
GSB GbR                                                                                  14.09.2020

3    Beschreibung der örtlichen Situation

Das Schloss Temmels (Georgshof) wurde 1785 errichtet und war bis Ender der 1960er Jahre be-
wohnt. Für die Ortsgemeinde hat dieses historisch geprägte Areal einen sehr hohen Stellenwert
und die Aufwertung dieser Anlage ist seit langer Zeit ein Hauptanliegen der Gemeinde.

Neben dem Schloss befanden sich 4 Wirtschaftsgebäude aus dem 19. Jahrhundert. Das Schloss
hat einen besonderen historischen Wert in der Umgebung. In der jüngsten Vergangenheit wurden
immer wieder Bestrebungen aufgenommen, es zu restaurieren und wieder einer Nutzung zuzufüh-
ren. Im März 2009 wurde für die Restaurierung und Umnutzung zu Wohnzwecken und zur Einrich-
tung eines Hotelbetriebs eine Baugenehmigung erteilt. Jedoch wurde die Entwicklungsabsicht nicht
vollständig umgesetzt und zwischenzeitlich werden durch einen neuen Investor die Restaurierung
und Entwicklung des Geländes neu aufgegriffen. Die Arbeiten am Schloss sind bereits abgeschlos-
sen; es entstanden 13 Mietwohnungen. Nun sehen die Planungen vor, an der Stelle der bereits
abgerissen Wirtschaftsgebäuden ebenfalls Wohngebäude zu errichten, um das Gelände baulich
wieder in dem ursprünglichen Zustand erscheinen zu lassen. Die im Bebauungsplan festgelegten
Baugrenzen orientieren sich somit an den Umrissen der ehemaligen Wirtschaftsgebäude.

In der Umgebung des Areals liegen entlang der Schlossstraße im Westen und der B 419 im Süden
ebenfalls Wohnnutzungen. Für diese existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan.

Auf der gegenüberliegenden Seite in der Gemeinde Mertert (Luxemburg) befindet sich ein großer
Hafen, der im Juli 1964 durch die Hafengesellschaft Société du Port de Mertert S.A. gegründet
wurde. Er hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig an Größe gewonnen und ist somit historisch
gewachsen. Der Hafen liegt zwischen den Ortschaften Grevenmacher und Mertert, hat eine Länge
von etwa 3,5 km und umfasst eine Fläche von 65 ha. Das Hafenbecken hat eine Breite von 75 m
mit zwei Kais, die je 800 m lang sind. Im Hafengelände integriert sind etwa 25 km Schienennetz
und 5 km Straßennetz. 2 Neben Logistik (Speditionen) findet dort auch Frachtumschlag von Land
zu Schiff und umgekehrt statt. Die Betriebstätigkeiten des Hafens erfolgen derzeit im Wesentlichen
im Tagzeitraum; im Nachtzeitraum finden nach Auskunft des luxemburgischen Umweltamtes 3 nur
vereinzelt Be- und Entladevorgänge von Frachtgütern statt.

Im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung des Hafens nach der Großherzoglichen Verordnung
vom 7. März 2003 wurden in einer Lärmpaktstudie (2011) /6/ die Belange des Schallimmissions-
schutzes neu geregelt und eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45.691 durchgeführt. In die-
ser Studie wurden insbesondere die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Hafens planungs-
rechtlich gesichert. Dabei wurden die nächstgelegenen Wohnnutzungen in der Gemeinde Temmels
als Mischgebiet nach § 6 BauNVO eingestuft. Auch das Schloss wurde aufgrund der historisch ge-
wachsenen Struktur als eben solches eingestuft, obgleich eine Wohnnutzung baurechtlich geneh-
migt wurde.

2
       http://www.portmertert.lu/DE/Portal
3
       Telefonat am 26.06.2020

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                     Seite 5
GSB GbR                                                                                  14.09.2020

4    Digitales Simulationsmodell

Es wurde zunächst ein digitales Simulationsmodell (DSM) erstellt, um die für die Schallausbreitung
bedeutsamen topografischen und baulichen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen und
in ein abstraktes Computermodell umzusetzen.

Die Lage der vorhandenen Gebäude wurde den vorliegenden Katasterdaten /7/ entnommen. Die
Gebäudehöhen der umliegenden Gebäude konnten der Internetplattform des Landesamtes für
Vermessung und Geobasisinformation /8/ entnommen werden. Somit sind abschirmende Effekte
umliegender Gebäude im Modell berücksichtigt. Da das Gelände im Untersuchungsraum im We-
sentlich eben ist, wurde kein digitales Höhenmodell erstellt.

Das Plangebiet ist durch die2,0 m hohe historische Schlossmauer umgeben. Weitere Lärmschutz-
wände bzw. -wälle sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.

Die Plangebäude wurden anhand der Gebäudeplanung vom Mai 2018 /9/ modelliert. Die darin
enthaltene Angabe zur Geschosszahl wird berücksichtigt. Die Stockwerkshöhen variieren zwischen
3,0 bis 4,0 m.

Das DSM berücksichtigt die entsprechend der Aufgabenstellung relevanten Schallquellen nach Lage
und Höhe mit den für sie ermittelten Emissionen.

5    Schallberechnungsprogramm und gewählte Einstellungen

Der Aufbau des digitalen Simulationsmodells und die Durchführung aller schalltechnischen Berech-
nungen erfolgten mit dem Schallberechnungsprogramm SoundPLAN 8.2 der Fa. SoundPLAN
GmbH, Update vom 18.08.2020.

Für die Berechnung wurden folgende Rechenlaufparameter gewählt:
    • Reflexionsordnung: 1 (Straße), 3 (Schiene, Gewerbe)
    • Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger: 200 m
    • Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle: 50 m
    • Suchradius: 5.000 m
    • Filter: dB(A)
    • Toleranz: 0,1 dB
    • Zulässige Toleranz gilt für jeden Quell-Teilpegel
    • Richtlinie DIN 45.691:
              o   Begrenzung des Beugungsverlusts einfach 1000/mehrfach 1000
              o   Keine Dämpfung
    • Richtlinie DIN ISO 9613-2:

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Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                     Seite 6
GSB GbR                                                                                                                14.09.2020

              o   Begrenzung des Beugungsverlusts einfach / mehrfach: 20,0 dB / 25,0 dB
              o   Berechnung mit Seitenbeugung: ja
              o   Verwende Glg. (Abar = Dz - Max(Agr,0) statt Glg. 12 für (Abar = Dz - Agr) für die
                  Einfügedämpfung
              o   Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält
              o   Umgebung: Luftdruck 1.013,3 mbar, relative Feuchte 70 %, Temperatur 10 °C
              o   Meteorologische Korrektur C0 = 0 dB
              o   Bodeneffekt: alternatives Verfahren.

6     Gewerbelärm

6.1    Hintergrund und Vorgehensweise

Ziel der Untersuchungen zum Lärm gewerblicher Anlagen ist es , die auf das Plangebiet einwirken-
de Lärmbelastung durch den Hafen Mertert mit den im Bebauungsplan festgesetzten Emissions-
kontingenten (Tabelle 7.4 der Lärmpaktstudie) /6/ zu bewerten. Der Hafen Mertert wird derzeit im
Wesentlichen im Tagzeitraum genutzt. Um Planungssicherheit hinsichtlich einer weiteren intensive-
ren Nutzung des Hafens zu gewährleisten, wurde im Jahr 2011 eine Geräuschkontingentierung
nach DIN 45.691 /10/ im Zuge einer Lärmpaktstudie /6/ durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen
war, ein schalltechnisches Konzept zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der
gewerblich genutzten Flächen des Hafens mit den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen in der
Umgebung zu erarbeiten. Die Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan garan-
tiert, dass durch die Summe der Schallabstrahlung der gewerblich genutzten Flächen an den
schutzwürdigen Nutzungen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgeru-
fen werden und gleichzeitig auf den unterschiedlichen Nutzungszonen im Hafen eine möglichst
wenig eingeschränkte Betriebstätigkeit sichergestellt wird. Durch die Begrenzung der zulässigen
Schallabstrahlung von den emittierenden Flächen mit Hilfe von sogenannten Emissionskontingen-
ten soll sichergestellt werden, dass an den schutzwürdigen Nutzungen die zulässigen Orientie-
rungswerte der DIN 18.005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /11/ 4 eingehalten werden.
Die Berücksichtigung der Emissionskontingente des Hafens Mertert spiegelt somit die zukünftig
maximal mögliche Geräuscheinwirkung im Plangebiet wider.

Die Geräuschkontingentierung orientiert sich in Bezug auf die Gebietseinstufungen der umliegen-
den schutzwürdigen Nutzungen und den maßgeblichen Beurteilungszeiten an der Großherzoglichen
Verordnung von 1979 /12/. Der Schutzanspruch gemischter Bauflächen nach deutschem Planungs-
recht (Mischgebiete, Dorfgebiete) gegenüber Lärmimmissionen entspricht dem städtischen Wohn-
viertel mit einigen gewerblichen Nutzungen und mittlerem Verkehr nach /12/. So wurden die maß-

4
       Über die Vorgaben der DIN 18.005 hinaus nennt die ‘Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
       Immissionsschutzgesetz ‘Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 immissionsschutzrecht-
       lich verbindlich für gewerbliche Anlagen die an schutzwürdigen Nutzungen einzuhaltende Immissionsrichtwerte. Die Zahlenwer-
       te entsprechen, bis auf die Gebietsart Kerngebiet und die neu hinzugekommene Gebietsart Urbane Gebiete, den Orientierungs-
       werten der DIN 18.005. Die TA Lärm findet Anwendung im Baugenehmigungsverfahren.

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                                   Seite 7
GSB GbR                                                                                                                14.09.2020

geblichen Immissionsorte in der Gemeinde Temmels (inkl. das Schloss) im Zuge der Geräuschkon-
tingentierung entsprechend der Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes eingestuft. 5

Hinsichtlich der Beurteilungszeiten nennt die luxemburgische Gesetzgebung als Tageszeitraum die
Zeit zwischen 07.00 und 22.00 Uhr und als Nachtzeitraum die zwischen 22.00 und 07.00 Uhr, wo-
bei maßgeblich jeweils die lauteste Stunde in dem Beurteilungszeitraum ist. Für den Hafen Mertert
wird für den Nachtzeitraum die lauteste Stunde zwischen 06.00 und 07.00 Uhr 6 erwartet. Bei der
Beurteilung der Betriebsgeräusche in Deutschland sind die Beurteilungszeiten gemäß der
DIN 18.005 /3/ bzw. der TA Lärm /11/ tags von 06.00 bis 22.00 Uhr und nachts von 22.00 bis
06.00 Uhr, so dass die in der Lärmpaktstudie betrachtete lautestete Stunde nachts nach deutschen
Richtlinien in den Tageszeitraum fällt. Des Weiteren wird zur Ermittlung des Beurteilungspegels
tags aus den während der Einwirkungszeit am Immissionsort vorhandenen, meist schwankenden
Geräuschen durch energetische Mittelung über ein Bezugszeitraum von 16 Stunden ein Mittelungs-
pegel gebildet und nicht, wie nach luxemburgischen Bestimmungen, auch tagsüber die lauteste
Stunde betrachtet.

Insofern ist bei der Beurteilung der Geräuschsituation die unterschiedliche Handhabung der Beur-
teilungszeiten entsprechend zu berücksichtigen. Vereinzelte Betriebe weisen auch innerhalb der
Zeitspanne von 22.00 bis 06.00 Uhr Betriebstätigkeiten auf. In Kapitel 6.3 wird auf diese Thematik
näher eingegangen.

Unabhängig von den tatsächlichen Betriebsvorgängen im Hafen Mertert, die sich laut der Lärm-
paktstudie und Aussagen des luxemburgischen Umweltamtes im Wesentlichen auf den Tageszeit-
raum zwischen 06.00 und 22.00 Uhr beschränken, wurde durch die Festsetzung von Emissionskon-
tingenten im Bebauungsplan, insbesondere auch im Nachtzeitraum, immissionsschutzrechtlich die
maximal mögliche Schallabstrahlung planungsrechtlich gesichert, so dass diese Geräuscheinwir-
kungen bei der Untersuchung des Gewerbelärms zu berücksichtigen sind. Die Geräuschkontingen-
tierung wurde jedoch so ausgelegt, dass die Immissionen in der maßgeblichen lautesten Nacht-
stunde nach luxemburgischem Recht (zwischen 06.00 und 07.00 Uhr) die um 15 dB niedrigeren
Orientierungswerte der DIN 18.005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für den Nachtzeit-
raum einhalten. In den übrigen Nachtstunden (zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, die nach deutschen
Recht maßgeblich sind) liegt eine deutlich geringere Betriebstätigkeit (vergl. Kapitel 6.3 und 6.4)
vor und somit auch eine niedrigere Schallabstrahlung der Flächen. Die Emissionskontingente für
die Nacht können somit, aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungszeiten hinsichtlich der lautes-
ten Nachtstunde, nicht unmittelbar für die Beurteilung der Geräuschsituation in der Nacht ange-
setzt werden. Nähere Ausführungen dazu macht das Kapitel 6.4. Ebenso kann davon ausgegangen
werden, dass für den Beurteilungszeitraum Tag durch eine energetische Mittelung über einen Be-
zugszeitraum von 16 Stunden am Tag geringere Beurteilungspegel vorliegen, als dies durch die
Betrachtung der lautesten Stunde am Tag der Fall ist. 7

5
       Entsprechend der Lärmpaktstudie wurde das Allgemeine Wohngebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans der Ortsgemeinde
       Temmels, Teilgebiet ‘In den Käulchen - Erweiterung‘, November 1996, in einem Besprechungstermin bei der Umweltverwaltung
       am 15.10.2009 ebenfalls der Schutzwürdigkeit nach wie ein Mischgebiet eingestuft.
6
       bezogen auf die Betriebsabläufe im Hafen
7
       Es wird davon ausgegangen, dass im Hafen Mertert unterschiedliche Nutzungsintensitäten im Laufe des Tages vorliegen.

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                                   Seite 8
GSB GbR                                                                                                                         14.09.2020

In etwa 300 m Entfernung zum Schloss befindet sich die Fleischerei Klassen. Überschlägige schall-
technische Berechnungen haben ergeben, dass das Plangebiet außerhalb des Einwirkungsberei-
ches dieser Anlage liegt und schädliche Umwelteinwirkungen hier somit nicht zu erwarten sind. 8
Aus diesem Grund wird die Fleischerei nicht schalltechnisch untersucht.

6.2     Ermittlung der Geräuschemissionen

In das schalltechnische Modell werden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Emissions-
kontingente für die einzelnen Teilflächen des Hafens Mertert aus der Lärmpaktstudie /6/ über-
nommen.

Tabelle 3           Emissionskontingente des Hafens Mertert

       Schallquelle                                   Nutzung                                   Emissionskontingente LEK
                                                                                                      [dB(A)/m²]
                                                                                                  Tag            Nacht
                                                                                            (07.00-22.00 Uhr)       (22.00-07.00 Uhr)
    Luxport S.A.
           1.01        Waage                                                                         70                       55
           1.02        Büro, Werkstatt                                                               70                       55
           1.03        Umschlag und Lagerung von Schrott                                             75                       60
           1.04        Abstellplatz Lkw und Auflieger                                                70                       52
           1.05        Kohlelagerfläche                                                              70                       59
           1.06        Lagerfläche für Sand / Düngemittel (Silos)                                    68                       46
           1.07        Lagerboxen für Stahlträger und Spundbohlen                                    68                       46
           1.08        Streusalz (Lagerhalle) / Pflastersteine                                       68                       46
           1.09        Bürogebäude                                                                   68                       50
           1.10        Kaiumschlag /Lagerfläche Fertigprodukte                                       68                       48
           1.11        Lkw-Stellplätze                                                               68                       58
           1.12        Hallen für Metallverarbeitung                                                 68                       45
           1.13        Freifläche                                                                    68                       47
           1.14        Servicebereich Lkw                                                            68                       55
    Weitere Betriebe innerhalb des Hafens
           2.01        Tanklux S.A.                                                                  70                       58
           2.02        Freifläche                                                                    70                       54
           3.01        Bauhof                                                                        70                       55
           3.02        Büro Hafenamt (Société du Port de Mertert)                                    70                       55
           3.04        Freifläche                                                                    70                       54
           4.01        Bétons Feidt S.A.                                                             70                       58
           4.02        Bauhof (Service da la Navigation)                                             70                       55
           4.03        Handwerkbetriebe (Backes, Huss, Deluxbau)                                     68                       55
           4.04        Handwerkbetriebe (Jomü, Xmediatrade)                                          68                       55
           4.05        Freifläche                                                                    68                       52

8
        Zur Abschätzung der Geräuschbelastung wurde in Anlehnung an den Erfahrungswerten der DIN 18.005 die Betriebsfläche der
        Fleischerei mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² am Tag versehen und Ausbreitungsberechnun-
        gen durchgeführt. Im Plangebiet ergeben sich Beurteilungspegel von 36 dB(A). Der Orientierungswert wird um 19 dB unter-
        schritten, eine Berücksichtigung ist somit nicht erforderlich. Es wird unterstellt, dass nachts auf diesen Betriebsflächen keine in-
        tensiven Betriebstätigkeiten stattfinden, da aufgrund der räumlichen Nähe zu schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld der Flei-
        scherei (Moselweinstraße, Kirchstraße) immissionsschutzrechtliche Aspekte dagegensprechen. Zudem ist die Betriebsfläche der
        Fleischerei durch das Betriebsgebäude im Osten schalltechnisch abgeschirmt.

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                                            Seite 9
GSB GbR                                                                                                                      14.09.2020

Die Abbildung A03 im Anhang A zeigt die Lage und Bezeichnung der Teilflächen. Im Anhang B sind
in der Tabelle B01 als Ausdruck aus dem Berechnungsprogramm de den schalltechnischen Berech-
nungen zugrunde liegenden Schallleistungspegel aller Schallquellen dargestellt.

Als maßgeblicher Immissionsort nächstgelegen zum Plangebiet wurde in der Lärmpaktstudie das
Gebäude ‘Schlossstraße 19‘ (lp3) zugrunde gelegt. Zusatzkontingente in diese Richtung und somit
in Richtung des Plangebiets wurden nicht vergeben.

Pegelbestimmend an dem Gebäude ‘Schlossbergstraße 19‘ und somit im Plangebiet sind laut der
Lärmpaktstudie tagsüber die Fläche 1.03 (Umschlag und Lagerung von Schrott) sowie 1.10 (Kai-
umschlag/Lagerfläche Fertigprodukte) und im Nachtzeitraum (im Wesentlichen zwischen 06.00 und
07.00 Uhr) ebenfalls die Fläche 1.03 sowie die Flächen 1.05 (Kohlelagerfläche), 1.11 (Lkw-
Stellfläche) und 2.01 (Tanklux S.A). Die übrigen Flächen spielen aufgrund der Entfernung zwischen
Schallquelle und Plangebiet keine schalltechnisch relevante Rolle und werden daher im nachfol-
genden Kapitel nicht näher betrachtet.

6.3       Nutzungsbeschreibungen der maßgeblichen Betriebe

In den nachfolgenden Abschnitten erfolgt eine zusammenfassende Beschreibung der im Plangebiet
pegelbestimmenden Anlagen. Dabei wird auf die Aussagen der Lärmpaktstudie /6/ zurückgegrif-
fen.

6.3.1        Luxport S.A.

Laut der Lärmpaktstudie ist die übliche Betriebszeit der Firma Luxport S.A. zwischen 06.00 und
22.00 Uhr. Damit die nach luxemburgischem Recht maßgeblichen Immissionsschutzanforderungen
nachts (22.00-07.00 Uhr) in der lautesten Nachtstunde zwischen 06.00 und 07.00 Uhr eingehalten
werden können, sind bei der Firma Betriebseinschränkungen erforderlich, wie bspw.

      •     kein Zugverkehr zwischen 06.00 und 07.00 Uhr und maximal 1 Zug pro Stunde zwischen
            22.00 und 06.00 Uhr 9 u. a. auf den Flächen 1.03 und 1.10
      •     keine Schrottverladung der Waggons mit Bagger zwischen 06.00 und 07.00 Uhr auf der
            Fläche 1.03
      •     keine Sand- und Düngerverladung zwischen 06.00 und 07.00 Uhr auf der Fläche 1.06
      •     Kohleverladung zwischen 06.00 und 07.00 Uhr für maximal 30 Minuten.

Auf der Fläche 1.03 finden der Umschlag und Lagerung von Schrott statt. Der Schrott wird in der
Regel mit Schiffen angeliefert, der Abtransport erfolgt vorwiegend mit der Bahn. Der Schrott wird
entweder direkt in die Waggons verladen oder auf Halden zwischengelagert. Die Be- und Entlade-
vorgänge finden vorwiegend am Tag zwischen 07.00 und 22.00 Uhr statt. Anliefernde Züge kön-

9
          Dies ist immissionsschutzrechtlich möglich, da keine weiteren Betriebsvorgänge auf den Flächen der Firma stattfinden. Dabei ist
          die Anzahl der Waggons je Zug auf 25 begrenzt.

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Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                                                        Seite 10
GSB GbR                                                                                   14.09.2020

nen jedoch auch zwischen 22.00 und 06.00 Uhr bereitgestellt werden. Das Kapitel 6.4 geht näher
auf diese Thematik ein.

Zur Fläche 1.05 (Kohlelagerfläche) wird Kohle oder vergleichbares Stückgut mit Schiffen angelie-
fert. Die Schiffe werden, üblicherweise in dem Zeitraum zwischen 07.00 und 22.00 Uhr, mit einem
Kran entladen und das Material wird auf Halden zwischengelagert, um dann mit einem Radlader
auf Waggons zum Abtransport verladen zu werden. Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr finden keine
Betriebstätigkeiten statt.

Auf einer Freifläche südlich des Hafenbeckens (Fläche 1.10, Kaiumschlag/Lagerfläche Fertigpro-
dukte) werden Stahlprodukte gelagert. Das Stückgut wird mit einem Kran vom Schiff entladen und
zum Abtransport auf einen Zug verladen. Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr finden keine Betriebstä-
tigkeiten statt.

Auf dem Lkw-Stellplatz (Fläche 1.11) westlich des Büros der Hafenverwaltung stellen die Lkw-
Fahrer ihre Fahrzeuge ab und warten auf ihre Kommissionierungsaufträge. Zusätzlich wird der
Stellplatz für wartende Lkw für Werkstatt, Tankstelle und Waschstraße genutzt.

6.3.2      Tanklux S.A.

Auf einer Teilfläche der Fläche 2.01 befindet sich eine Tankstelle, die von 04.00 bis 24.00 Uhr be-
trieben wird. Die weitere Teilfläche wird derzeit nicht genutzt. Die Tabelle 7.2 der Lärmpaktstudie
stellt die Immissionskontingente LIK der einzelnen Flächen an den untersuchten Immissionsorten
auf Basis der IST-Situation dar. An dem Immissionsort lp3 (Schlossstraße 19) wird für die gesamte
Fläche 2.01 ein Immissionskontingent LIK von 35 dB(A) ermittelt. Der Orientierungswert der
DIN 18.005 für Allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) wird somit um 5 dB unterschritten.

6.4     Bewertung der Geräuschsituation nachts im Plangebiet

Bei der Beurteilung der Betriebsgeräusche in Deutschland ist die Beurteilungszeit von 22.00 bis
06.00 Uhr maßgebend. Im Hafen finden innerhalb dieser Zeitspanne nur reduzierte Betriebsvor-
gänge statt. Auf der Fläche der Luxport S.A. finden laut Aussagen der Lärmpaktstudie /6/ mit Aus-
nahme von Rangiervorgängen der Züge keine weiteren Betriebstätigkeiten zwischen 22.00 und
06.00 Uhr statt. Dabei ist die Bereitstellung von maximal 1 Zug pro Stunde mit maximal
25 Waggons (oder auch 2 Züge mit 12 Waggons) auf einer der bestehenden Gleisanlagen möglich.
In der Tabelle 5.25 der Studie wird am Immissionsort lp3 (Schlossstraße 19) dafür ein Immissions-
pegel von 40 dB(A) in der lautesten Nachtstunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr angegeben. Je
nachdem auf welches Gleis der Zug abgestellt wird, entstehen aufgrund der unterschiedlichen Ab-
stände der Gleise zu dem Immissionsort auch unterschiedliche Beurteilungspegel. Der angegebene
Wert stellt das maximale Geräuschniveau dar. Der Orientierungswert der DIN 18.005 für Allgemei-
ne Wohngebiete von 40 dB(A) wird somit eingehalten. Weitere Betriebe (bspw. Tanklux S.A. (Teil-
fläche der Fläche 2.01) und Betons Geidt S.a.r.l. (Fläche 4.01)) erzeugen laut den Berechnungen

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Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                     Seite 11
GSB GbR                                                                                                                  14.09.2020

der Lärmpaktstudie Beurteilungspegel, die zeigen, dass sich der Immissionsort außerhalb des Ein-
wirkungsbereiches 10 der Anlage befindet.

Das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan kommt daher zu dem Ergebnis, dass die
Emissionskontingente für die Nacht für die Beurteilung der Geräuschsituation im Plangebiet nicht
unmittelbar herangezogen werden können. Die Berechnungsergebnisse der Lärmpaktstudie zeigt
auf, dass der maßgebliche Orientierungswert nachts (22.00-06.00 Uhr) von 40 dB(A) für Allgemei-
ne Wohngebiete an dem Gebäude ‘Schlossstraße 19‘ und somit aufgrund der räumlichen Anord-
nung auch im Plangebiet eingehalten wird. Schalltechnische Berechnungen für den Beurteilungs-
zeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) unter Berücksichtigung der festgesetzten Emissionskontingente,
die für alle lautesten Nachtstunden zwischen 22.00-07.00 Uhr planungsrechtlich zulässig sind, stel-
len somit einen gewissermaßen ‘theoretischen‘ Maximalansatz dar.

6.5       Ermittlung der Geräuschimmissionen

Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet werden flächendeckende Isolinienkarten
bei freier Schallausbreitung mit einem Rasterabstand von 1 m berechnet. Die Schallausbreitungs-
berechnungen erfolgen auf der Grundlage der DIN 45.691 /10/. Dabei wird nur das Abstandsmaß
4 π s² im Vollraum mit s als Abstand zwischen der Quelle und dem Immissionsort berücksichtigt.
Die damit für die Fläche berechneten Beurteilungspegel sind von den tatsächlichen Umgebungs-
verhältnissen auf dem Schallausbreitungsweg unabhängig. Abschirmungen und Reflexionen wer-
den nicht berücksichtigt. Zur Validierung des digitalen Simulationsmodells wird bei der Ausbrei-
tungsberechnung der maßgebliche Immissionsort für die Geräuschkontingentierung ‘Schlossstra-
ße 19‘ ebenfalls einbezogen.

Um auch Abschirmungen und Reflexionen der geplanten Gebäude angemessen zu berücksichtigen,
erfolgen des Weiteren Ausbreitungsberechnungen unter Berücksichtigung der
      •    DIN ISO 9613-2 ‘Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines
           Berechnungsverfahren‘ /13/.
Dazu werden Gebäudelärmkarten berechnet, die der stockwerksweisen Ermittlung der Ge-
räuscheinwirkungen an Fassaden dienen. Da die DIN ISO 9613-2 im Gegensatz zur DIN 45.691
neben dem Abstandsmaß weitere Korrekturen (bspw. Luftabsorption und Bodeneffekt) berücksich-
tigt, werden die Emissionspegel der einzelnen Teilflächen um 2 dB erhöht, um die entsprechenden
Beurteilungspegel an dem zur Validierung des Modells maßgeblichen Immissionsort ‘Schlossberg-
straße 19‘ auch unter der veränderten Ausbreitungsberechnungsgrundlage zu erreichen. Da es sich
im Hafen Mertert im Wesentlichen um bodennahe Schallquellen handelt (Be- und Entladung von
Gütern), wird die Höhe der Teilflächen mit 2,0 m über Grund angenommen.

10
          Nach Abschnitt 2.2 TA Lärm liegt ein Immissionsort außerhalb des Einwirkungsbereiches einer Anlage, wenn der Beurteilungs-
          pegel 10 dB(A) unterhalb des maßgeblichen Immissionsrichtwerts liegt.

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GSB GbR                                                                                   14.09.2020

6.6    Berechnungsergebnisse

Die folgenden Abbildungen im Anhang A zeigen die Berechnungsergebnisse:

Abbildung A04 Gewerbelärm, Grundlage DIN 45.691, Isolinienkarte, Beurteilungszeitraum Tag (06.00-
              22.00 Uhr)
Abbildung A05 Gewerbelärm, Grundlage DIN 45.691, Isolinienkarte, Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-
              06.00 Uhr)
Abbildung A06 Gewerbelärm, Grundlage DIN ISO 9613-2, Gebäudelärmkarte, höchster Pegel an der Fassa-
              de, Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr)
Abbildung A07 Gewerbelärm, Grundlage DIN ISO 9613-2, Gebäudelärmkarte, höchster Pegel an der Fassa-
              de, Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr)

In den Abbildungen werden die Beurteilungspegel in den Isolinienkarten in 2,5 dB(A)-Stufen dar-
gestellt. Zur vereinfachten Lesbarkeit ist die Pegelskala so abgestuft, dass auf Flächen, die in
Grüntönen dargestellt sind, Geräuscheinwirkungen vorliegen, die die Orientierungswerte der
DIN 18.005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht einhal-
ten. Überschreitungen der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete werden durch gelbe,
rote und violette Farben dargestellt. Da bei der Berechnung nach DIN 45.691 nur das Abstands-
maß berücksichtigt wird, sind die Geräuscheinwirkungen in allen Geschosslagen identisch.

Der Weiteren werden in den Gebäudelärmkarten die höchsten Beurteilungspegel an den Fassaden
angegeben. Da bei der Berechnung nach DIN ISO 9613-2 weitere Korrekturen berücksichtigt wer-
den, sind die Geräuscheinwirkungen in den Geschossen unterschiedlich. In den oberen Geschossen
werden tendenziell höhere Pegel ermittelt als im Erdgeschoss.

6.7    Beurteilung der Berechnungsergebnisse

Am Tag wird unter Berücksichtigung der freien Schallausbreitung der Orientierungswert von
55 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete im gesamten Plangebiet überschritten (Abbildung A04). Es
werden im Bereich der Baugrenzen Beurteilungspegel um 59 dB(A) ermittelt. Der Orientierungs-
wert wird somit um 4 dB überschritten.

Der Orientierungswert für ein Mischgebiet von 60 dB(A), welcher bei der Erarbeitung der Ge-
räuschkontingentierung in der Lärmpaktstudie /6/ als maßgeblicher Wert zur Beurteilung der Ge-
räuschsituation am Schloss herangezogen worden ist, wird innerhalb der Baugrenzen eingehalten.

Bei der Berücksichtigung der geplanten Bebauung (Abbildung A06) zeigen sich Verbesserungen
aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude an den der Schallquellen des Hafens Mertert abge-
wandten Fassadenseiten. An diesen werden Beurteilungspegel zwischen 46 und 52 dB(A) ermittelt.
Bis auf das Gebäude D werden an mindestens 2 Fassaden eines Gebäudes Beurteilungspegel er-
mittelt, die den Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet am Tag einhalten. An den übri-
gen Fassaden werden Beurteilungspegel zwischen 57 und 60 dB(A) ermittelt. Der Orientierungs-
wert für ein Mischgebiet von 60 dB(A) wird an den geplanten Gebäuden eingehalten.

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Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                     Seite 13
GSB GbR                                                                                  14.09.2020

In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation ungünstiger, jedoch nicht grundlegend ver-
ändert, dar. Unter Berücksichtigung der freien Schallausbreitung wird der Orientierungswert von
40 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete im gesamten Plangebiet überschritten (Abbildung A05). Es
werden Beurteilungspegel im Bereich der Baugrenzen zwischen 44 dB(A) im Süden und 45 dB(A)
im Norden ermittelt. Der Orientierungswert wird somit um 5 dB überschritten.

Auch nachts zeigt sich aufgrund der abschirmenden Wirkung der Bebauung eine Reduzierung der
zu erwartenden Geräuscheinwirkungen an den Gebäuden. An abgeschirmten und günstig orientier-
ten Fassaden kann der zur Beurteilung herangezogene Orientierungswert von 40 dB(A) für Allge-
meine Wohngebiete eingehalten bzw. unterschritten werden. An diesen Fassaden werden Beurtei-
lungspegel zwischen 31 und 40 dB(A) ermittelt. Bis auf das Gebäude D werden an mindestens
2 Fassaden eines Gebäudes Beurteilungspegel ermittelt, die den Orientierungswert für ein Allge-
meines Wohngebiet in der Nacht einhalten. An den übrigen Fassaden werden Beurteilungspegel
zwischen 42 und 45 dB(A) ermittelt. Der Orientierungswert für ein Mischgebiet von 45 dB(A) wird
eingehalten.

6.8    Schallschutzkonzept

Durch den Gewerbelärm treten Überschreitungen der Orientierungswerte für Allgemeine Wohnge-
biete sowohl am Tag als auch in der Nacht auf. Aktive Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder -
wälle können hier, aufgrund der Lage der Emissionsquellen, keine Pegelminderung bewirken.

In Konkretisierung der DIN 18.005 legt die TA Lärm für die baurechtliche Genehmigung immis-
sionsschutzrechtlich verbindlich für die gewerblichen Anlagen die an den schutzwürdigen Nutzun-
gen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest. Gemäß Nr. A1.3 des Anhangs der TA Lärm liegen
die maßgeblichen Immissionsorte 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters. Passive
Schallschutzmaßnahmen, die erst dahinter ansetzen und etwa durch schallgedämmte Fenster und
Belüftungseinrichtungen auf die Einhaltung der Pegel innerhalb der Gebäude abstellen, sind daher
im Anwendungsbereich der TA Lärm nicht möglich. Die TA Lärm sichert somit von vornherein für
Wohnnutzungen einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der vorhandenen
Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt
nach außen zu ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Inneren oder das Ruhebe-
dürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört werden könnten.

Aufwendige Fensterkonstruktionen (vorgehängte Glasfassade, Prallscheiben) sind kostenintensiv
und scheiden aus städtebaulichen Gründen (bspw. Gestaltung des Schlosses im ursprünglichen Zu-
stand) aus. Somit kann für den von Überschreitungen des Immissionsrichtwerts betroffenen Be-
reich kein bauliches Schallschutzkonzept zum Schutz vor dem Gewerbelärm umgesetzt werden.

6.9    Ergänzende Prüfung im Einzelfall

Die hier entstandene schalltechnische Situation zwischen dem Hafen Mertert und dem Areal um
das Schloss Temmels ist historisch gewachsen. Nähere Ausführungen dazu sind in Kapitel 3 zu fin-
den.

Ortsgemeinde Temmels, Bebauungsplan Teilgebiet ‘Schloss Temmels‘
Schalltechnisches Gutachten
Bericht-Nr. 20042_gut01                                                                    Seite 14
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