Die Afrikanische Schweinepest - Gerüstet für den Ernstfall! - Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!
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Die Afrikanische Schweinepest – Gerüstet für den Ernstfall! Aktuell und praxisnah für Niedersachsen! Dr. Barbara Gottstein Niedersächsischen Ministerium Tafel für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1
Vortragsthemen Dr. Barbara Gottstein Gliederung Vortrag 1 I Fakten Afrikanische Schweinepest II Die zuständigen Behörden und Institutionen III Maßnahmen im Krisenfall IV Vorbereitung auf den Ernstfall Tafel 2
Fakten Afrikanische Schweinepest Virusinfektion der Schweine ▪ Komplexes Virus verändert seine Eigenschaften je nach Infektionsstatus ▪ Entzieht sich der Immunantwort der infizierten Tiere Wer sich ▪ In Afrika Übertragung durch ansteckt Lederzecken – spielt hier noch keine stirbt Rolle © FLI ▪ Blut infizierter Schweine ist der wichtigste Übertragungsweg Kein ▪ Bleibt in der Umwelt lange stabil Impfstoff in Sicht! ▪ Hohe Erregermenge erforderlich, damit Krankheit ausbricht Tafel 5
Fakten Afrikanische Schweinepest Stop! Weggeworfene Speisereste spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung © FLI Tafel 6
Fakten Afrikanische Schweinepest Verlauf der Krankheit beim Hausschwein ▪ Nach vier Tagen hohes Fieber ▪ Schweine liegen im Haufen zusammen, Fressunlust ▪ Durchfall, Erbrechen ▪ Im weiteren Verlauf desorientiert © FLI ▪ Kurz vor Tod: Aber: nicht alle Schweine Blutungen der Haut stecken sich an, Krankheit wird oft spät und Krampfanfälle Krankheit verläuft langsam entdeckt: Gefahr ▪ Tod nach einer Woche der Verschleppung! Tafel 7
Fakten Afrikanische Schweinepest Verlauf der Krankheit beim Wildschwein © FLI Nicht alle Schweine © FLI stecken sich gleichzeitig an ▪ Gleicher Verlauf wie bei Hausschwein ▪ Alle Altersklassen erkranken Die Seuche hält ▪ Infizierte Tiere verlieren Scheu sich lange in der Population ▪ Erkrankte ziehen sich zurück, suchen Tafel Gewässer auf um sich zu kühlen 8
▪ Baltikum ▪ Belgien Vorkommen ▪ Bulgarien und Ausbreitung ▪ Griechenland Stand 17.3.2020 ▪ Polen ▪ Rumänien ▪ Serbien ▪ Slowakei ▪ Ukraine ▪ Ungarn Hausschwein Wildschein Tafel 9
Fakten Afrikanische Schweinepest Niedersachsen Hausschweine und Schwarzwild Hausschweine Schwarzwildstrecken Tafel 10
Fakten Afrikanische Schweinepest Wichtig: Früherkennung bei Hausschwein und Wildschwein Wildschweinmonitoring 2019 Monitoring in Niedersachsen ▪ Kranke Wildschweine ▪ Verendete Wildschweine ▪ Verunfallte Wildschweine ▪ Aufwandsentschädigung für Jäger ▪ Hausschweine mit unklaren Krankheitssymptomen Aufwands- ▪ Freilandhaltung entschädigung für Jäger Tafel 11
Fakten Afrikanische Schweinepest Schweinepestmonitoring 2019 hier: Wildschweine Erlass Monitoring Tafel 12
Thema II Die zuständigen Behörden und Institutionen Tafel Vortrag 1 – Dr. Barbara Gottstein 13
Zuständige Behörden und Institutionen Tierseuchenbekämpfung in Niedersachsen Landwirtschaftsministerium Landeskrisenzentrum Bestätigung der Untersuchungsergebnisse Risikobewertung Untersuchungs- LAVES ergebnisse Friedrich-Loeffler-Institut Task Force Tierseuchen / Referenzlabor staatliche Labore Unterstützung der Kommunen Strategie Lageberichte / Maßnahmen Untersuchung aller Proben Finanzierung 42 lokale Krisenzentren der Kommunen Gemeinden, Polizei, Feuerwehr, THW, Jägerschaft Landwirtschaft, Nationalparkverwaltung Tafel Anordnung und Durchführung aller Bekämpfungsmaßnahmen 14
Zuständige Behörden und Institutionen Risikobewertung durch das Friedrich-Loeffler-Institut Risiko: ▪ Illegales Verbringen von kontaminiertem Material: hoch ▪ Erzeugnisse aus Schweinefleisch entlang Fernstraßen: hoch ▪ Jagdtourismus aus betroffenen Regionen: mäßig ▪ Migration infizierter Wildschweine: hoch Tafel 15
Thema III Maßnahmen im Krisenfall Tafel Vortrag 1 – Dr. Barbara Gottstein 16
Der erste Fall Ruhe bewahren Der erste Fall – Ruhe bewahren! Tafel © Dr. Patzelt 17
Maßnahmen im Krisenfall Von der Probe zur Maßnahme ▪ Probe ans Landeslabor (LAVES): im positiven Fall: Seuchenverdacht ▪ Zur Bestätigung muss die Probe dann zum nationalen Referenzlabor (FLI): im positiven Fall: Seuchenausbruch ▪ Krisenzentrum in der Kommune beurteilt die Lage, Entwurf der Gebietskulisse für gefährdetes Gebiet, erste Überlegung zu Kernzone, Jagdruhe, orientierende Fallwildsuche Tafel 18
Maßnahmen im Krisenfall Erste Krisensitzung im Landwirtschaftsministerium mit der Sachverständigengruppe Krisensitzung im Ministerium Die Niedersächsische ▪ Darstellung der Lage Sachverständigengruppe ▪ Festlegung der Gebietskulisse ▪ Erstellung eines Tilgungsplanes für Niedersachsen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone ▪ Beratung zu ▪ Erste Überlegungen zu Bekämpfungsmaßnahmen Kerngebiet ▪ Erster Lagebericht an Bund und Kommission Tafel 19
Maßnahmen im Krisenfall Restriktionszonen: Gebiete zur Eingrenzung und Bekämpfung Kerngebiet ▪ nicht zwingend! Gefährdetes Gebiet ▪ zwingend ▪ keine Größenvorgabe, aber groß genug ▪ Empfehlung: Radius 15 km Pufferzone ▪ zwingend ▪ keine Größenvorgabe Tafel 20
Maßnahmen im Krisenfall Ziel der Restriktionszonen: Ausbreitung verhindern! Kerngebiet Gefährdetes Gebiet Pufferzone Tafel 21
Maßnahmen im Krisenfall Gefährdetes Gebiet Maßnahmen für Wildschweine Kriterien zur Festlegung Maßnahmen ▪ Gilt als infiziertes Gebiet ▪ Gezielte Suche und Bergung verendeter Wildschweine ▪ Ziel: keine Fälle außerhalb ▪ Jagdruhe mindestens 3–4 Wochen, ggf. ▪ Größe bemessen nach Kirrung Wildschweinvorkommen, Bewegungen, Jahreszeit, ▪ Ggf. Nutzungsbeschränkungen, Futterangebot, Empfehlung: Betretungsverbot für Wald und offene Radius ca. 15 km Landschaft, Jagdschneisen ▪ Aktionsbezirke der ▪ Untersuchung verendeter / erlegter Wildschweine nicht trennen Wildschweine, unschädliche Beseitigung ▪ Jagdliche Maßnahmen ohne Tafel Versprengung der Wildschweine 22
Maßnahmen im Krisenfall Gefährdetes Gebiet Maßnahmen für Hausschweine ▪ Verbot der Freilandhaltung, Ausnahmen im Einzelfall ▪ Verbot Gras, Heu und Stroh aus dem gefährdeten Gebiet als Futter, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine zu verwenden (Ausnahme mit Auflage) ▪ Anzeige verendeter oder fieberhaft erkrankter Schweine, Laboruntersuchung!! ▪ Verbringen von Schweinen aus dem Betrieb nur mit Genehmigung und nach Untersuchung Unbedingt Kontakt zu Wildschweinen ausschließen Tafel 23
Maßnahmen im Krisenfall Gefährdetes Gebiet Maßnahmen Kernzone Kriterien zur Festlegung Maßnahmen ▪ Infektion der Wildschweine in ▪ Jagdruhe über mehrere einem abgrenzbaren Gebiet Wochen/Monate ▪ Aktionsradius der Wildschweine ▪ Verbot Fahrzeug- oder innerhalb dieses Gebietes Personenverkehr ▪ Gebiet bietet genug ▪ Einschränkung der Nutzung Rückzugsmöglichkeiten ▪ Intensive Fallwildsuche und Beprobung, ▪ Empfehlung: 4 km Radius unschädliche Beseitigung Ziel: Verhinderung ▪ Jagdliche Maßnahmen: Fallenjagd der Ausbreitung !!!! ▪ Hausschweine: Vorgaben wie gefährdeten Gebiet Tafel 24
Maßnahmen im Krisenfall Pufferzone Maßnahmen Kriterien zur Festlegung Maßnahmen ▪ Gebiet ohne Seuchenfälle!! ▪ Fallwildsuche ▪ Größe und Ausmaß ist an den ▪ Untersuchung verendeter und erlegter lokalen Wildschweinbeständen Wildschweine auszurichten! ▪ Unschädliche Beseitigung verendeter ▪ Aktionsbezirke der Wildschweine Wildschweine nicht trennen ▪ Jagdliche Maßnahmen Tafel 25
Maßnahmen im Krisenfall Tierfund Meldung Tafel © Frhr. E.-A. v. Uslar-Gleichen 26
Maßnahmen im Krisenfall Pflichten des Jagdausübungs- Gefährdetes Gebiet berechtigten nach Schweinepestverordnung: Anordnung durch Behörde: ▪ Reinigungs- und ▪ Suche nach verendeten Desinfektionsmaßnahmen bei Wildschweinen Kontakt mit Wildschweinen ▪ Unschädliche Beseitigung ▪ Kennzeichnung, Probennahme und erlegter und verendeter Transport erlegter Wildschweine zu Wildschweine Sammelstelle ▪ Jagdverbot oder verstärkte ▪ Zentrale Sammlung der Aufbrüche Bejagung, Tötung, Mitwirkung!! bei Gesellschaftsjagden ▪ ggf. Anlegen von Jagdschneisen ▪ Meldung verendeter Wildschweine, ▪ Nutzungsbeschränkung max. Kennzeichnung und Probennahme 6 Monate Tafel 27
Maßnahmen im Krisenfall Pflichten Kernzone des Jagdausübungs- berechtigten Nach Schweinepestverordnung Anordnung durch Behörde ▪ wie im gefährdeten Gebiet ▪ wie im gefährdeten Gebiet ▪ Jagdruhe wird länger dauern ▪ anschließend Tötung der restlichen Wildschweine Tafel © Dr. Patzelt 28
Mit Genehmigung ohne Genehmigung Tafel © Tripp 29
Maßnahmen im Krisenfall Gefährdetes Gebiet Pflichten der Landwirte Nach Schweinepestverordnung Anordnung durch Behörde ▪ Schweinehaltung melden ▪ Anlegen von Jagdschneisen ▪ Schweine absondern ▪ Beschränkung der ▪ Untersuchung verendeter oder landwirtschaftlichen oder fieberhaft erkrankter Schweine forstwirtschaftlichen Nutzung für längstens 6 Monate ▪ Reinigung und Desinfektion ▪ Futter, Einstreu, Gerätschaften Ziel: unzugänglich aufbewahren Wildschweine vor Ort halten – ▪ kein Gras Heu oder Stroh aus Einzelfallentscheidung dem Gebiet im Schweinestall ▪ Verbot des Verbringens – Tafel Ausnahmen möglich 30
Maßnahmen im Krisenfall Kernzone Zusätzliche Einschränkungen Zusätzlich zu den Anforderungen im gefährdeten Gebiet ▪ Beschränkung des Fahrzeugverkehrs und des Personenverkehrs ▪ Absperrmaß- nahmen, Zaun Tafel 31
Thema IV Vorbereitung auf den Ernstfall Tafel Vortrag 1 – Dr. Barbara Gottstein 32
Vorbereitung auf den Ernstfall Welches Equipment steht zur Verfügung? Tafel 33
Vorbereitung auf den Ernstfall Entschädigung nach Tiergesundheitsgesetz– Ersatz für Aufwand und Schaden Jäger Landwirte ▪ Maßnahme angeordnet ▪ Maßnahme angeordnet ▪ Erhöhter Aufwand ▪ Landwirtschaftlich oder • zusätzliche Drückjagden forstwirtschaftliches Grundstück • Einsatz von Spezialhunden ▪ Aufwand • Jagdschneisen • Fallenjagd ▪ Schaden ▪ Schaden • Ernteverbot • Jagdwertminderung • Wildschäden durch Jagdverbot • Ausgleich für Vermögensschäden nicht für entgangenen Gewinn • Anordnende Behörde ist ausgleichspflichtig • Tafel Beteiligung des Landes soll erfolgen 34
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Tafel 35
„Totes Schwein – was nun?“ ASP-Prävention und Seuchenbekämpfung durch jagdliche Maßnahmen Dr. Jens Bülthuis Tafel 36
Vortragsthemen Dr. Jens Bülthuis Gliederung Vortrag 2 ▪ Phase I: Vor der Seuche – Präventive jagdliche Maßnahmen ▪ Phase II: Verendetes Wildschwein gefunden – und nun? ▪ Phase III: „Jagd vorbei“ - Bekämpfung nach Feststellung der ASP Tafel 37
Phase I Vor der Seuche – Präventive jagdliche Maßnahmen Tafel Vortrag 2 – Dr. Jens Bülthuis 38
Phase I Schwarzwild in Niedersachsen: Eine Wildart breitet sich aus… Quelle: Landesjagdbericht Niedersachsen 2018 Tafel 39
Phase I Schwarzwild: Anteil der Reviere mit Vorkommen in Prozent (2017) Tafel Quelle: Landesjagdbericht Niedersachsen 2018 40
Phase I Deshalb: Schwarzwild scharf bejagen! ▪ Schwarzwild muss bei jeder sich bietenden Gelegenheit scharf, aber selbstverständlich unter Beachtung von Tierschutzaspekten bejagt werden. ▪ Frischlinge sind ganzjährig und ohne Rücksicht auf die Vermarktbarkeit zu erlegen. Tafel Foto: Dr. Jens Bülthuis 41
Phase I Die Sache mit dem Bachenabschuss… Achtung! Muttertierschutz! Deshalb: ▪ Bachen von noch gestreiften ▪ Der Abschuss von Bachen, deren Frischlingen sind zu schonen. Frischlinge nicht mehr der Führung bedürfen (Frischlinge ▪ Von Januar bis September kann daher stärker als ca. 20 kg), muss der Abschuss von einzelnen Stücken komplett enttabuisiert werden. problematisch sein… ▪ Aber: Die Reproduktionsrate beträgt ▪ Gerade auf Drückjagden sollte wissenschaftlich nachgewiesen 300%. zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember alles ▪ Nur mit dem Abschuss von Schwarzwild konsequent erlegt Frischlingen und Überläufern allein werden. lässt sich das Anwachsen der Population nicht ausreichend ▪ In diesem Zeitraum sind „starke Stücke“ grundsätzlich bevorzugt Tafel verhindern. zu erlegen. 42
Phase I Bachenabschuss: Ja! – aber nicht um jeden Preis ▪ Bachen sind unter Berücksichtigung der zuvor genannten Umstände zu erlegen. ▪ Ziel: Die Intelligenz aus den Beständen nehmen, um dann effektiver zu jagen! Tafel 43
Phase I ASP-Monitoring in Niedersachsen Quelle: Landesjagdbericht Niedersachsen 2019 ▪ Wildschweine - Schweißproben werden alle auf ASP, KSP und Aujeszky‘sche Krankheit (AK) Tafel untersucht. 44
Phase I Weitere Möglichkeiten zur ASP-Prävention: ▪ Einrichtung von Sammelstellen zur kostenfreien Entsorgung von Aufbrüchen, Schwarten, Knochen etc. von Schwarzwild zur Seuchenprophylaxe. ▪ Erlass der Trichinenuntersuchungsgebühr als Anreiz für die Erlegung von Schwarzwild allgemein und insbesondere zur Erlegung auch von nicht vermarktbaren Frischlingen. ▪ Prämienzahlungen des Landes für Mehrabschüsse, Hundeeinsatz bei Drückjagden und für die Beprobung von Fallwild. Tafel Foto: H.-J. Ohlhoff, Visselhövede 45
Phase II Verendetes Wildschwein gefunden – und nun? Tafel Vortrag 2 – Dr. Jens Bülthuis 46
Phase II Vorgehen bei Fallwildfund Fallwild (beim Schwarzwild) muss der Veterinärbehörde unverzüglich angezeigt werden! Tafel 47
Phase II Vorgehen bei Fallwildfund ▪ Probenahme nach Absprache mit der Veterinärbehörde. ▪ Probe: „Irgendetwas mit Blut“, z.B. Schweißprobe, Tupfer oder ein Röhrenknochen. ▪ Grundsätzlich kann der Wildkörper am Fundort verbleiben, solange keine ASP nachgewiesen worden ist. Tafel 48
Phase III „Jagd vorbei“ – Bekämpfung nach Feststellung der ASP Tafel Vortrag 2 – Dr. Jens Bülthuis 49
Phase III Wenn die ASP in einem Gebiet amtlich festgestellt wird, hört „Jagd“ auf. ▪ Seuchenbekämpfung erfolgt dann nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften – mit „Jagd“ auf jagdrechtlicher Basis hat das nichts mehr zu tun. ▪ Rechtsrahmen u.a. für die Zonierung (Pufferzone, Gefährdetes Gebiet, evtl. Einrichtung einer Kernzone) ist speziell durch die SchwPestV (Schweinepestverordnung) Tierseuchenübung 2018, vorgegeben. Tafel Beispiel zu einer Zonierung im Bereich LK ROW Foto: Lettischer Veterinärdienst 50
Phase III Gefährdetes Gebiet Seuchenbekämpfung ▪ „Gefährdetes Gebiet“: Jagdausübungsberechtigte sind auf Grundlage der SchwPestV zur aktiven Mithilfe bei der Fallwildsuche, Probenentnahme und Populationsreduzierung verpflichtet. ▪ Wer nicht selber mit helfen kann, ist zur Duldung und Unterstützung dieser Maßnahmen verpflichtet. ▪ Probenentnahme erfolgt nach näherer Anweisung durch die Veterinärbehörde. ▪ Abschüsse können im Rahmen der Seuchenbekämpfung auch von Anderen durchgeführt werden (es ist keine Jagd nach jagdrechtlichen Vorschriften!) Tafel 51
Phase III Kerngebiet Gefährdetes Gebiet Fallwildfund nach ASP-Feststellung ▪ Grundsätzlich darf der Kadaver nicht am Fundort belassen werden. ▪ Evtl. muss der Kadaver bis zum Vorliegen des Testergebnisses gegen Zugriff durch Wildschweine geschützt werden („Verstänkerung“ bei schwierigen Geländeverhältnissen z.B. im Bergland). Tafel 52
Phase III Kerngebiet Gefährdetes Gebiet Bergung Pufferzone von Fallwild ▪ Bergung von Fallwild oder von im Rahmen Seuchenbekämpfung getöteter Wildschweine ist Sache der zuständigen Behörde! ▪ Wer tut‘s? Z.B. Mitarbeiter von Maschinenringen (Rahmenvereinbarung mit den Maschinenringen). ….so sähe die Fallwildbergung ▪ Empfehlung: Einsatz von speziell geschultem von Wildschweinen im ASP-Fall ehrenamtlichen Personal bei der nicht mehr aus. Fallwildsuche und Bergung gegen angemessene Aufwandsentschädigung. Hierzu eignen sich insbesondere Jägerinnen und Jäger! Tafel 53
Phase III Kerngebiet Gefährdetes Gebiet Wildschwein- braten adé ▪ Wildschweine – egal ob positiv oder negativ getestet – müssen innerhalb des gefährdeten Gebietes in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt werden. ▪ D.h.: „Schießen für die Tonne“… ▪ In der Pufferzone kann die zuständige Behörde diese Maßnahmen anordnen. ▪ Einschätzung: Die Begehrlichkeit nach Wildschweinfleisch wird nach Ausbruch der ASP in kürzester Zeit auf Null sinken … Tafel 54
Phase III Ziel der Bekämpfungsmaßnahmen: Eradikation des Erregers aus der Umwelt. Frühestmögliche Aufhebung der Maßnahmen für den Wildschweinebestand: ▪ Ein Jahr nach Auftreten des letzten positiven Falls. ▪ In der EU ist es bisher nur in Tschechien (Fall „Zlin“ ) gelungen, die ASP aus der Wildschweinepopulation zu tilgen. ▪ In Belgien besteht die Hoffnung, dass das auch in Kürze klappt … Tafel 55
Phase III Aktuelle www.tierseucheninfo.niedersachsen.de Informationen www.fli.de www.ljn.de Frühest mögliche Aufhebung der Maßnahmen für den Wildschweinebestand: ▪ Ein Jahr nach Auftreten des letzten positiven Falls. ▪ In der EU ist es bisher nur in Tschechien (Fall „Zlin“ ) gelungen, die ASP aus der Wildschweinepopulation zu tilgen. ▪ In Belgien besteht die Hoffnung, dass das auch in Kürze klappt….. Tafel 56
Dr. Jens Bülthuis, Bispingen Vielen Dank für Ihre jens.buelthuis@t-online.de Aufmerksamkeit Tafel 57
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