Die Afrikanische Schweinepest - Gerüstet für den Ernstfall! - Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!

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Die Afrikanische Schweinepest - Gerüstet für den Ernstfall! - Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!
Die Afrikanische Schweinepest –
   Gerüstet für den Ernstfall!
    Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!

           Dr. Barbara Gottstein

                        Niedersächsischen Ministerium

                                                                              Tafel
                        für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
                                                                               1
Die Afrikanische Schweinepest - Gerüstet für den Ernstfall! - Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!
Vortragsthemen Dr. Barbara Gottstein

Gliederung Vortrag 1
 I Fakten Afrikanische Schweinepest

 II Die zuständigen Behörden und Institutionen

 III Maßnahmen im Krisenfall

 IV Vorbereitung auf den Ernstfall

                                                 Tafel
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Die Afrikanische Schweinepest - Gerüstet für den Ernstfall! - Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!
Thema I
Fakten Afrikanische Schweinepest

                                                   Tafel
               Vortrag 1 – Dr. Barbara Gottstein
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Wildschweine und
                           Hausschweine
                           erkranken –
                           nicht der Mensch

Kein Impfstoff in Sicht!

                                              Tafel
                                               4
Die Afrikanische Schweinepest - Gerüstet für den Ernstfall! - Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!
Fakten Afrikanische Schweinepest

Virusinfektion
der Schweine
▪ Komplexes Virus verändert seine
   Eigenschaften je nach Infektionsstatus
▪ Entzieht sich der Immunantwort der
   infizierten Tiere
                                                    Wer sich
▪ In Afrika Übertragung durch                       ansteckt
   Lederzecken – spielt hier noch keine             stirbt
   Rolle                                    © FLI

▪ Blut infizierter Schweine ist der
   wichtigste Übertragungsweg                              Kein
▪ Bleibt in der Umwelt lange stabil                        Impfstoff in
                                                           Sicht!
▪ Hohe Erregermenge erforderlich,
   damit Krankheit ausbricht

                                                                          Tafel
                                                                           5
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Fakten Afrikanische Schweinepest

                                           Stop!
                                           Weggeworfene
                                           Speisereste spielen eine
                                           wichtige Rolle bei der
                                           Übertragung

                                   © FLI

                                                                      Tafel
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Fakten Afrikanische Schweinepest

Verlauf der Krankheit
beim Hausschwein
▪ Nach vier Tagen hohes Fieber
▪ Schweine liegen im Haufen
  zusammen, Fressunlust
▪ Durchfall, Erbrechen
▪ Im weiteren Verlauf
  desorientiert
                                                     © FLI

▪ Kurz vor Tod:
                                   Aber: nicht alle Schweine
  Blutungen der Haut
                                   stecken sich an,             Krankheit wird oft spät
  und Krampfanfälle
                                   Krankheit verläuft langsam   entdeckt: Gefahr
▪ Tod nach einer Woche                                          der Verschleppung!

                                                                                          Tafel
                                                                                           7
Die Afrikanische Schweinepest - Gerüstet für den Ernstfall! - Aktuell und praxisnah für Niedersachsen!
Fakten Afrikanische Schweinepest

Verlauf der Krankheit
beim Wildschwein
                                               © FLI

                                                                           Nicht alle Schweine
                                       © FLI
                                                                           stecken sich
                                                                           gleichzeitig an
▪   Gleicher Verlauf wie bei Hausschwein
▪   Alle Altersklassen erkranken                       Die Seuche hält
▪   Infizierte Tiere verlieren Scheu                   sich lange in der
                                                       Population
▪   Erkrankte ziehen sich zurück, suchen

                                                                                                 Tafel
    Gewässer auf um sich zu kühlen
                                                                                                  8
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▪ Baltikum
                  ▪ Belgien
Vorkommen         ▪ Bulgarien
und
Ausbreitung       ▪ Griechenland
Stand 17.3.2020   ▪ Polen
                  ▪ Rumänien
                  ▪ Serbien
                  ▪ Slowakei
                  ▪ Ukraine
                  ▪ Ungarn

                    Hausschwein
                    Wildschein

                                   Tafel
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Fakten Afrikanische Schweinepest

Niedersachsen
Hausschweine und Schwarzwild
Hausschweine                       Schwarzwildstrecken

                                                         Tafel
                                                         10
Fakten Afrikanische Schweinepest

Wichtig: Früherkennung
bei Hausschwein und Wildschwein
Wildschweinmonitoring 2019               Monitoring in Niedersachsen
                                         ▪   Kranke Wildschweine
                                         ▪   Verendete Wildschweine
                                         ▪   Verunfallte Wildschweine
                                         ▪   Aufwandsentschädigung für
                                             Jäger
                                         ▪ Hausschweine mit unklaren
                                             Krankheitssymptomen
                         Aufwands-       ▪ Freilandhaltung
                         entschädigung
                         für Jäger

                                                                         Tafel
                                                                         11
Fakten Afrikanische Schweinepest

Schweinepestmonitoring 2019
hier: Wildschweine
                          Erlass Monitoring

                                              Tafel
                                              12
Thema II

Die zuständigen Behörden
und Institutionen

                                                 Tafel
             Vortrag 1 – Dr. Barbara Gottstein
                                                 13
Zuständige Behörden und Institutionen

Tierseuchenbekämpfung
in Niedersachsen

                                 Landwirtschaftsministerium
                                    Landeskrisenzentrum

                                                                  Bestätigung der
                                                                  Untersuchungsergebnisse
                                                                  Risikobewertung
                                 Untersuchungs-
            LAVES                ergebnisse                    Friedrich-Loeffler-Institut
  Task Force Tierseuchen /
                                                                     Referenzlabor
      staatliche Labore

Unterstützung der Kommunen           Strategie
               Lageberichte /     Maßnahmen
   Untersuchung aller Proben      Finanzierung

                           42 lokale Krisenzentren der Kommunen
                        Gemeinden, Polizei, Feuerwehr, THW, Jägerschaft
                           Landwirtschaft, Nationalparkverwaltung

                                                                                             Tafel
                   Anordnung und Durchführung aller Bekämpfungsmaßnahmen
                                                                                             14
Zuständige Behörden und Institutionen

Risikobewertung durch das
Friedrich-Loeffler-Institut
                                        Risiko:
                                        ▪ Illegales Verbringen von
                                          kontaminiertem Material: hoch
                                        ▪ Erzeugnisse aus Schweinefleisch
                                          entlang Fernstraßen: hoch
                                        ▪ Jagdtourismus aus betroffenen
                                          Regionen: mäßig
                                        ▪ Migration infizierter
                                          Wildschweine: hoch

                                                                            Tafel
                                                                            15
Thema III

Maßnahmen
im Krisenfall

                                                    Tafel
                Vortrag 1 – Dr. Barbara Gottstein
                                                    16
Der erste Fall
     Ruhe bewahren

                Der erste Fall –
                Ruhe bewahren!

                                   Tafel
© Dr. Patzelt                      17
Maßnahmen im Krisenfall

Von der Probe
zur Maßnahme
▪ Probe ans Landeslabor (LAVES): im
  positiven Fall: Seuchenverdacht
▪ Zur Bestätigung muss die Probe dann
  zum nationalen Referenzlabor (FLI):
  im positiven Fall: Seuchenausbruch
▪ Krisenzentrum in der Kommune
  beurteilt die Lage, Entwurf der
  Gebietskulisse für gefährdetes
  Gebiet, erste Überlegung zu
  Kernzone, Jagdruhe, orientierende
  Fallwildsuche

                                        Tafel
                                        18
Maßnahmen im Krisenfall

Erste Krisensitzung
im Landwirtschaftsministerium
mit der Sachverständigengruppe
Krisensitzung im Ministerium      Die Niedersächsische
▪ Darstellung der Lage            Sachverständigengruppe

▪ Festlegung der Gebietskulisse   ▪ Erstellung eines Tilgungsplanes
                                    für Niedersachsen
  des gefährdeten Gebietes und
  der Pufferzone                  ▪ Beratung zu
▪ Erste Überlegungen zu             Bekämpfungsmaßnahmen
  Kerngebiet
▪ Erster Lagebericht
  an Bund und Kommission

                                                                      Tafel
                                                                      19
Maßnahmen im Krisenfall

Restriktionszonen:
Gebiete zur Eingrenzung und
Bekämpfung
                          Kerngebiet
                          ▪ nicht zwingend!
                          Gefährdetes Gebiet
                          ▪ zwingend
                          ▪ keine Größenvorgabe,
                            aber groß genug
                          ▪ Empfehlung: Radius 15 km
                          Pufferzone
                          ▪ zwingend
                          ▪ keine Größenvorgabe

                                                       Tafel
                                                       20
Maßnahmen im Krisenfall

Ziel der Restriktionszonen:
Ausbreitung verhindern!

                             Kerngebiet

                          Gefährdetes Gebiet

                             Pufferzone

                                               Tafel
                                               21
Maßnahmen im Krisenfall

                                  Gefährdetes Gebiet
Maßnahmen
für Wildschweine
Kriterien zur Festlegung        Maßnahmen
▪ Gilt als infiziertes Gebiet   ▪ Gezielte Suche und Bergung verendeter
                                  Wildschweine
▪ Ziel: keine Fälle außerhalb
                                ▪ Jagdruhe mindestens 3–4 Wochen, ggf.
▪ Größe bemessen nach             Kirrung
  Wildschweinvorkommen,
  Bewegungen, Jahreszeit,       ▪ Ggf. Nutzungsbeschränkungen,
  Futterangebot, Empfehlung:      Betretungsverbot für Wald und offene
  Radius ca. 15 km                Landschaft, Jagdschneisen
▪ Aktionsbezirke der            ▪ Untersuchung verendeter / erlegter
  Wildschweine nicht trennen      Wildschweine, unschädliche
                                  Beseitigung
                                ▪ Jagdliche Maßnahmen ohne

                                                                          Tafel
                                  Versprengung der Wildschweine
                                                                          22
Maßnahmen im Krisenfall

                                       Gefährdetes Gebiet
Maßnahmen
für Hausschweine
▪ Verbot der Freilandhaltung, Ausnahmen im Einzelfall
▪ Verbot Gras, Heu und Stroh aus dem gefährdeten Gebiet als Futter, Einstreu
  oder Beschäftigungsmaterial für Schweine zu verwenden (Ausnahme mit
  Auflage)
▪ Anzeige verendeter oder fieberhaft erkrankter Schweine,
  Laboruntersuchung!!
▪ Verbringen von Schweinen aus dem Betrieb
  nur mit Genehmigung und nach Untersuchung           Unbedingt Kontakt zu
                                                      Wildschweinen ausschließen

                                                                                   Tafel
                                                                                   23
Maßnahmen im Krisenfall

                                           Gefährdetes Gebiet

Maßnahmen                                      Kernzone

Kriterien zur Festlegung                 Maßnahmen
▪ Infektion der Wildschweine in          ▪ Jagdruhe über mehrere
  einem abgrenzbaren Gebiet                Wochen/Monate
▪ Aktionsradius der Wildschweine         ▪ Verbot Fahrzeug- oder
  innerhalb dieses Gebietes                Personenverkehr
▪ Gebiet bietet genug                    ▪ Einschränkung der Nutzung
  Rückzugsmöglichkeiten                  ▪ Intensive Fallwildsuche und Beprobung,
▪ Empfehlung: 4 km Radius                  unschädliche Beseitigung
                  Ziel: Verhinderung     ▪ Jagdliche Maßnahmen: Fallenjagd
                  der Ausbreitung !!!!   ▪ Hausschweine: Vorgaben wie
                                           gefährdeten Gebiet

                                                                                    Tafel
                                                                                    24
Maßnahmen im Krisenfall

                                      Pufferzone
Maßnahmen

Kriterien zur Festlegung         Maßnahmen
▪ Gebiet ohne Seuchenfälle!!     ▪ Fallwildsuche
▪ Größe und Ausmaß ist an den    ▪ Untersuchung verendeter und erlegter
  lokalen Wildschweinbeständen     Wildschweine
  auszurichten!                  ▪ Unschädliche Beseitigung verendeter
▪ Aktionsbezirke der               Wildschweine
  Wildschweine nicht trennen     ▪ Jagdliche Maßnahmen

                                                                          Tafel
                                                                          25
Maßnahmen im Krisenfall

Tierfund
                                                            Meldung

                                                                      Tafel
                          © Frhr. E.-A. v. Uslar-Gleichen             26
Maßnahmen im Krisenfall

Pflichten
des Jagdausübungs-                           Gefährdetes Gebiet

berechtigten
nach Schweinepestverordnung:           Anordnung durch Behörde:
▪ Reinigungs- und                      ▪ Suche nach verendeten
  Desinfektionsmaßnahmen bei             Wildschweinen
  Kontakt mit Wildschweinen
                                       ▪ Unschädliche Beseitigung
▪ Kennzeichnung, Probennahme und         erlegter und verendeter
  Transport erlegter Wildschweine zu     Wildschweine
  Sammelstelle                         ▪ Jagdverbot oder verstärkte
▪ Zentrale Sammlung der Aufbrüche        Bejagung, Tötung, Mitwirkung!!
  bei Gesellschaftsjagden              ▪ ggf. Anlegen von Jagdschneisen
▪ Meldung verendeter Wildschweine,     ▪ Nutzungsbeschränkung max.
  Kennzeichnung und Probennahme
                                         6 Monate

                                                                          Tafel
                                                                          27
Maßnahmen im Krisenfall

Pflichten                                     Kernzone
des Jagdausübungs-
berechtigten
Nach Schweinepestverordnung   Anordnung durch Behörde
▪ wie im gefährdeten Gebiet   ▪ wie im gefährdeten Gebiet
                              ▪ Jagdruhe wird länger dauern
                              ▪ anschließend Tötung der
                                  restlichen Wildschweine

                                                              Tafel
                              © Dr. Patzelt                   28
Mit
          Genehmigung

             ohne
             Genehmigung

                           Tafel
© Tripp

                           29
Maßnahmen im Krisenfall

                                    Gefährdetes Gebiet
Pflichten
der Landwirte
Nach Schweinepestverordnung                  Anordnung durch Behörde
▪ Schweinehaltung melden                     ▪ Anlegen von Jagdschneisen
▪ Schweine absondern                         ▪ Beschränkung der
▪ Untersuchung verendeter oder                  landwirtschaftlichen oder
  fieberhaft erkrankter Schweine                forstwirtschaftlichen Nutzung für
                                                längstens 6 Monate
▪ Reinigung und Desinfektion
▪ Futter, Einstreu, Gerätschaften                               Ziel:
  unzugänglich aufbewahren                        Wildschweine vor Ort halten –
▪ kein Gras Heu oder Stroh aus                        Einzelfallentscheidung
  dem Gebiet im Schweinestall
▪ Verbot des Verbringens –

                                                                                    Tafel
  Ausnahmen möglich
                                                                                    30
Maßnahmen im Krisenfall

                          Kernzone
Zusätzliche
Einschränkungen
Zusätzlich zu den
Anforderungen im
gefährdeten Gebiet
▪ Beschränkung des
  Fahrzeugverkehrs
  und des
  Personenverkehrs
▪ Absperrmaß-
  nahmen, Zaun

                                     Tafel
                                     31
Thema IV

Vorbereitung
auf den Ernstfall

                                                  Tafel
              Vortrag 1 – Dr. Barbara Gottstein
                                                  32
Vorbereitung auf den Ernstfall

Welches
Equipment steht
zur Verfügung?

                                 Tafel
                                 33
Vorbereitung auf den Ernstfall

Entschädigung nach
Tiergesundheitsgesetz–
Ersatz für Aufwand und Schaden
Jäger                                  Landwirte

▪ Maßnahme angeordnet                  ▪ Maßnahme angeordnet
▪ Erhöhter Aufwand                     ▪ Landwirtschaftlich oder
  • zusätzliche Drückjagden              forstwirtschaftliches Grundstück
  • Einsatz von Spezialhunden
                                       ▪ Aufwand
                                         • Jagdschneisen
  • Fallenjagd
▪ Schaden                              ▪ Schaden
                                         • Ernteverbot
  • Jagdwertminderung
  • Wildschäden durch Jagdverbot   •   Ausgleich für Vermögensschäden nicht für
                                       entgangenen Gewinn
                                   •   Anordnende Behörde ist ausgleichspflichtig
                                   •

                                                                                    Tafel
                                       Beteiligung des Landes soll erfolgen
                                                                                    34
Vielen Dank für Ihre
  Aufmerksamkeit

                       Tafel
                       35
„Totes Schwein – was nun?“
ASP-Prävention und Seuchenbekämpfung durch jagdliche Maßnahmen

                     Dr. Jens Bülthuis

                                                                 Tafel
                                                                 36
Vortragsthemen Dr. Jens Bülthuis

Gliederung Vortrag 2
 ▪ Phase I:
   Vor der Seuche – Präventive jagdliche Maßnahmen
 ▪ Phase II:
   Verendetes Wildschwein gefunden – und nun?
 ▪ Phase III:
   „Jagd vorbei“ - Bekämpfung nach Feststellung der ASP

                                                          Tafel
                                                          37
Phase I

Vor der Seuche –
Präventive jagdliche Maßnahmen

                                             Tafel
             Vortrag 2 – Dr. Jens Bülthuis
                                             38
Phase I

Schwarzwild
in Niedersachsen:
Eine Wildart breitet sich aus…

                        Quelle: Landesjagdbericht Niedersachsen 2018

                                                                       Tafel
                                                                       39
Phase I

Schwarzwild:
Anteil der Reviere mit Vorkommen
in Prozent (2017)

                                                             Tafel
              Quelle: Landesjagdbericht Niedersachsen 2018   40
Phase I

     Deshalb:
     Schwarzwild scharf bejagen!
                              ▪ Schwarzwild muss bei
                                jeder sich bietenden
                                Gelegenheit scharf, aber
                                selbstverständlich unter
                                Beachtung von
                                Tierschutzaspekten
                                bejagt werden.
                              ▪ Frischlinge sind
                                ganzjährig und ohne
                                Rücksicht auf die
                                Vermarktbarkeit zu
                                erlegen.

                                                           Tafel
Foto: Dr. Jens Bülthuis                                    41
Phase I

Die Sache
mit dem
Bachenabschuss…
Achtung! Muttertierschutz!               Deshalb:
▪ Bachen von noch gestreiften            ▪ Der Abschuss von Bachen, deren
   Frischlingen sind zu schonen.           Frischlinge nicht mehr der
                                           Führung bedürfen (Frischlinge
▪ Von Januar bis September kann daher
                                           stärker als ca. 20 kg), muss
   der Abschuss von einzelnen Stücken
                                           komplett enttabuisiert werden.
   problematisch sein…
▪ Aber: Die Reproduktionsrate beträgt    ▪ Gerade auf Drückjagden sollte
   wissenschaftlich nachgewiesen 300%.     zwischen Mitte Oktober und
                                           Mitte Dezember alles
▪ Nur mit dem Abschuss von                 Schwarzwild konsequent erlegt
   Frischlingen und Überläufern allein     werden.
   lässt sich das Anwachsen der
   Population nicht ausreichend          ▪ In diesem Zeitraum sind „starke
                                           Stücke“ grundsätzlich bevorzugt

                                                                             Tafel
   verhindern.
                                           zu erlegen.
                                                                             42
Phase I

Bachenabschuss:
Ja! – aber nicht um jeden Preis
                            ▪ Bachen sind unter
                              Berücksichtigung der
                              zuvor genannten
                              Umstände zu
                              erlegen.
                            ▪ Ziel: Die Intelligenz
                              aus den Beständen
                              nehmen, um dann
                              effektiver zu jagen!

                                                      Tafel
                                                      43
Phase I

ASP-Monitoring in
Niedersachsen

          Quelle: Landesjagdbericht Niedersachsen 2019

                                                         ▪ Wildschweine - Schweißproben
                                                           werden alle auf ASP, KSP und
                                                           Aujeszky‘sche Krankheit (AK)

                                                                                          Tafel
                                                           untersucht.
                                                                                          44
Phase I

     Weitere Möglichkeiten
     zur ASP-Prävention:
                                    ▪ Einrichtung von Sammelstellen zur
                                      kostenfreien Entsorgung von Aufbrüchen,
                                      Schwarten, Knochen etc. von Schwarzwild
                                      zur Seuchenprophylaxe.
                                    ▪ Erlass der Trichinenuntersuchungsgebühr
                                      als Anreiz für die Erlegung von Schwarzwild
                                      allgemein und insbesondere zur Erlegung
                                      auch von nicht vermarktbaren Frischlingen.
                                    ▪ Prämienzahlungen des Landes für
                                      Mehrabschüsse, Hundeeinsatz bei
                                      Drückjagden und für die Beprobung von
                                      Fallwild.

                                                                                    Tafel
Foto: H.-J. Ohlhoff, Visselhövede                                                   45
Phase II

Verendetes Wildschwein gefunden –
und nun?

                                             Tafel
             Vortrag 2 – Dr. Jens Bülthuis
                                             46
Phase II

Vorgehen bei
Fallwildfund

               Fallwild (beim Schwarzwild)
               muss der Veterinärbehörde
                 unverzüglich angezeigt
                          werden!

                                             Tafel
                                             47
Phase II

Vorgehen bei
Fallwildfund
               ▪ Probenahme nach Absprache
                 mit der Veterinärbehörde.
               ▪ Probe:
                 „Irgendetwas mit Blut“, z.B.
                 Schweißprobe, Tupfer oder
                 ein Röhrenknochen.
               ▪ Grundsätzlich kann der
                 Wildkörper am Fundort
                 verbleiben, solange keine
                 ASP nachgewiesen worden
                 ist.

                                                Tafel
                                                48
Phase III

„Jagd vorbei“ – Bekämpfung nach
Feststellung der ASP

                                             Tafel
             Vortrag 2 – Dr. Jens Bülthuis
                                             49
Phase III

     Wenn die ASP in einem Gebiet amtlich
     festgestellt wird, hört „Jagd“ auf.
                                                                 ▪ Seuchenbekämpfung erfolgt
                                                                   dann nach
                                                                   tierseuchenrechtlichen
                                                                   Vorschriften – mit „Jagd“ auf
                                                                   jagdrechtlicher Basis hat das
                                                                   nichts mehr zu tun.
                                                                 ▪ Rechtsrahmen u.a. für die
                                                                   Zonierung (Pufferzone,
                                                                   Gefährdetes Gebiet, evtl.
                                                                   Einrichtung einer Kernzone)
                                                                   ist speziell durch die
                                                                   SchwPestV
                                                                   (Schweinepestverordnung)
                                   Tierseuchenübung 2018,          vorgegeben.

                                                                                                   Tafel
                                   Beispiel zu einer Zonierung
                                   im Bereich LK ROW
Foto: Lettischer Veterinärdienst                                                                   50
Phase III

                                 Gefährdetes Gebiet

Seuchenbekämpfung
▪ „Gefährdetes Gebiet“: Jagdausübungsberechtigte sind auf
   Grundlage der SchwPestV zur aktiven Mithilfe bei der
   Fallwildsuche, Probenentnahme und Populationsreduzierung
   verpflichtet.
▪ Wer nicht selber mit helfen kann, ist zur Duldung und
   Unterstützung dieser Maßnahmen verpflichtet.
▪ Probenentnahme erfolgt nach näherer Anweisung durch die
   Veterinärbehörde.
▪ Abschüsse können im Rahmen der Seuchenbekämpfung auch
   von Anderen durchgeführt werden (es ist keine Jagd nach
   jagdrechtlichen Vorschriften!)

                                                              Tafel
                                                              51
Phase III

                            Kerngebiet

                         Gefährdetes Gebiet
Fallwildfund nach
ASP-Feststellung
                    ▪ Grundsätzlich darf der Kadaver
                      nicht am Fundort belassen
                      werden.
                    ▪ Evtl. muss der Kadaver bis zum
                      Vorliegen des Testergebnisses
                      gegen Zugriff durch Wildschweine
                      geschützt werden
                      („Verstänkerung“ bei schwierigen
                      Geländeverhältnissen z.B. im
                      Bergland).

                                                         Tafel
                                                         52
Phase III

                                                     Kerngebiet

                                                  Gefährdetes Gebiet
  Bergung                                            Pufferzone
  von Fallwild
                                ▪ Bergung von Fallwild oder von im Rahmen
                                  Seuchenbekämpfung getöteter Wildschweine
                                  ist Sache der zuständigen Behörde!
                                ▪ Wer tut‘s? Z.B. Mitarbeiter von
                                  Maschinenringen (Rahmenvereinbarung mit
                                  den Maschinenringen).
….so sähe die Fallwildbergung   ▪ Empfehlung: Einsatz von speziell geschultem
von Wildschweinen im ASP-Fall     ehrenamtlichen Personal bei der
nicht mehr aus.                   Fallwildsuche und Bergung gegen
                                  angemessene Aufwandsentschädigung.
                                  Hierzu eignen sich insbesondere Jägerinnen
                                  und Jäger!

                                                                                Tafel
                                                                                53
Phase III

                             Kerngebiet

                          Gefährdetes Gebiet
Wildschwein-
braten adé
               ▪ Wildschweine – egal ob positiv oder
                 negativ getestet – müssen innerhalb
                 des gefährdeten Gebietes in einer
                 Tierkörperbeseitigungsanstalt
                 unschädlich beseitigt werden.
               ▪ D.h.: „Schießen für die Tonne“…
               ▪ In der Pufferzone kann die zuständige
                 Behörde diese Maßnahmen anordnen.
               ▪ Einschätzung: Die Begehrlichkeit nach
                 Wildschweinfleisch wird nach
                 Ausbruch der ASP in kürzester Zeit auf
                 Null sinken …

                                                          Tafel
                                                          54
Phase III

Ziel der Bekämpfungsmaßnahmen:
Eradikation des Erregers aus der
Umwelt.
                  Frühestmögliche Aufhebung der
                  Maßnahmen für den
                  Wildschweinebestand:
                  ▪ Ein Jahr nach Auftreten des letzten
                    positiven Falls.
                  ▪ In der EU ist es bisher nur in
                    Tschechien (Fall „Zlin“ ) gelungen,
                    die ASP aus der
                    Wildschweinepopulation zu tilgen.
                  ▪ In Belgien besteht die Hoffnung,
                    dass das auch in Kürze klappt …

                                                          Tafel
                                                          55
Phase III

Aktuelle
                www.tierseucheninfo.niedersachsen.de
Informationen                www.fli.de
                            www.ljn.de
                    Frühest mögliche Aufhebung der
                    Maßnahmen für den
                    Wildschweinebestand:
                     ▪ Ein Jahr nach Auftreten des letzten
                       positiven Falls.
                     ▪ In der EU ist es bisher nur in
                       Tschechien (Fall „Zlin“ ) gelungen,
                       die ASP aus der
                       Wildschweinepopulation zu tilgen.
                     ▪ In Belgien besteht die Hoffnung,
                       dass das auch in Kürze klappt…..

                                                             Tafel
                                                             56
Dr. Jens Bülthuis,
                       Bispingen

Vielen Dank für Ihre   jens.buelthuis@t-online.de

  Aufmerksamkeit

                                                    Tafel
                                                    57
Sie können auch lesen