Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien

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Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
Vorsorgen mit steuerlicher Förderung

Die Basisrente
Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
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Klosestraße 22
76137 Karlsruhe
Telefax: 07 21/35 09-2 04

Stand: Juni 2009
3. Auflage
Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
DIE BASISRENTE
Vorsorgen mit steuerlicher Förderung

Inhalt
              Besser heute vorsorgen ...                          4

              Die Basisrente – was ist das?                       6
              Merkmale der Basisrente
              Maßgeschneiderter Schutz
              Die staatliche Förderung
              Welche Produkte werden gefördert?
              Wie werden Auszahlungen besteuert?

              Für wen eignet sich die Basisrente?                 10
              Förderberechtigte
              Vorsorge für Viele
              Vorteile für ältere Sparer
              Zusatzbausteine

              Der richtige Vertrag                                14
              Die Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
              Die fondsgebundene Basisrente
              Die Sofortrente

              Die Basisrente ganz praktisch                       16
              Der Weg zur Basisrente
              Was das Finanzamt anerkennt
              Was bedeutet die Günstigerprüfung?

              Fragen zur Basisrente                               20

              Wo gibt es Rat?                                     24

              Stichwortverzeichnis                                25
Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
Besser heute vorsorgen ...

         Einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen wird es allein mit der gesetzlichen
         Rente nicht mehr geben. Von einer Rundum-Versorgung müssen wir uns
         verabschieden. Weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner
         zu finanzieren haben, wird das Rentenniveau auf längere Sicht spürbar
         sinken. Damit die Bürger im Alter dennoch ausreichend versorgt sind,
         fördert der Staat die zusätzliche private Altersvorsorge.

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Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
BESSER HEUTE VORSORGEN ...

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der
Gesetzgeber ein Reformpaket umgesetzt,
das seit 2005 die schrittweise Einführung
der nachgelagerten Besteuerung der Al-
terseinkünfte regelt. Bereits im Jahr 2002       Bei der Erarbeitung dieses neuen Vor-
hatte das Altersvermögensgesetz mit der          sorgeproduktes wurde vor allem an Selbst-
Riester-Rente und einer verbesserten             ständige und Freiberufler gedacht, denen
betrieblichen Altersversorgung neue              bisher keine staatlich geförderte Vorsorge-
Anreize gegeben, privat vorzusorgen.             möglichkeit für das Alter zur Verfügung
Die neue Basisrente rundet die privaten          stand. Die Basisrente ist aber auch für
Vorsorgemöglichkeiten mit staatlicher            abhängig Beschäftigte und insbesondere
Förderung ab.                                    für ältere Sparer interessant.

„Altersvorsorge ist Rente“ – so lautet das       Diese Broschüre will helfen, die neue
Leitmotiv, mit dem der Staat auch bei der        Basisrente verständlich zu machen. Eine
Basisrente ausschließlich solche Vorsorge-       persönliche Beratung kann sie jedoch
verträge fördert, die ein lebenslanges Ein-      nicht ersetzen. Denn mehr als zuvor hängt
kommen im Alter zum Ziel haben und somit         die richtige Gestaltung der Vorsorge von
helfen, die gesetzliche Rente zu entlasten.      der persönlichen Situation jedes Einzelnen
Bei der Basisrente handelt es sich um eine       ab. Die deutschen Lebensversicherer bieten
freiwillige, private Leibrente, die durch hohe   passgenaue Ergänzungen zur staatlichen
Steuervergünstigungen gefördert wird.            Rente. Ihre Angebote sind auf die staatliche
                                                 Förderung der privaten und betrieblichen
                                                 Altersvorsorge ausgerichtet. Nur ein Lebens-
                                                 versicherer bietet lebenslange Renten,
                                                 ganz gleich wie alt der Kunde wird, ob 80,
                                                 90 oder 100 Jahre.

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Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
Die Basisrente –was ist das?

         Mit dem Alterseinkünftegesetz haben große Teile der Bevölkerung
         erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen für ihr Alter
         vorzusorgen.

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Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
DIE BASISRENTE – WAS IST DAS?

MERKMALE DER BASISRENTE

Bei der Basisrente handelt es sich um eine
freiwillige, private Leibrentenversicherung.
Ihre Produktkriterien ähneln zwar der          ›› Die Ansprüche dürfen ebenso wie ge-
gesetzlichen Rentenversicherung, ihre            setzliche Rentenansprüche nicht
Finanzierungsbasis folgt jedoch anderen          übertragen, beliehen, veräußert oder
Regeln.                                          kapitalisiert werden.

Beim Umlageverfahren der gesetzlichen          ›› Das Vorsorgekapital der Basisrente ist
Rentenversicherung werden die aktuellen          vor einer vorzeitigen Verwertung im
Renten immer aus den jeweiligen Arbeits-         Falle von Arbeitslosigkeit geschützt.
einkommen der Erwerbstätigen finanziert.         Es kann auch nicht gepfändet wer-
Die Basisrente dagegen ist ein privates          den. Dies bedeutet: Weder die Agen-
Vorsorgeprodukt, das nach dem Prinzip            tur für Arbeit, das Sozialamt oder
der Kapitaldeckung funktioniert. Der             eventuelle Gläubiger haben Zugriff
Kunde schließt einen individuellen Vor-          auf die Basisrente.
sorgevertrag mit garantierten Leistungen
und einer Überschussbeteiligung ab.
                                               MASSGESCHNEIDERTER SCHUTZ
Damit die Basisrente staatlich gefördert
wird, muss sie verschiedene, gesetzlich        Die Basisrente passt sich persönlichen
vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:      Anforderungen flexibel an:

›› Der Vertrag muss eine lebenslange           ›› Auf Wunsch kann ein zusätzlicher
   monatliche Leibrente zusagen. Die             Risikoschutz für den Fall der Berufs-
   Basisrente darf also nicht in einer           oder Erwerbsunfähigkeit vereinbart
   Summe ausgezahlt werden. Es gibt              werden.
   auch keine Möglichkeit der Teilaus-
   zahlung.                                    ›› Die Beiträge können monatlich, vier-
                                                 tel-, halbjährlich oder jährlich einge-
›› Die Auszahlungen dürfen nicht vor             zahlt werden. Darüber hinaus besteht
   Vollendung des 60. Lebensjahres               die Möglichkeit, den steuerlichen
   erfolgen.                                     Förderrahmen durch flexible Extra-
                                                 zahlungen voll zu nutzen. So lassen sich
›› Die Ansprüche aus einer Basisrente            Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung
   sind grundsätzlich nicht vererbbar.           der Altersrente einsetzen.
   Die Leistungen werden immer nur an
   den Versicherten selbst ausgezahlt,         ›› Es gibt keinen Mindestbeitrag. Je
   solange er lebt.                              nach Geldbeutel können die Beiträge
                                                 mal höher, mal niedriger ausfallen
›› Bei Bedarf kann eine zusätzliche              oder als Einmalbeitrag eingezahlt
   Hinterbliebenenrente für Ehepartner           werden.
   oder Kinder vereinbart werden.
                                               ›› Die Anspar- und die Auszahlungs-
                                                 phase der Basisrente können flexibel
                                                 vereinbart werden, vorausgesetzt, die
                                                 Rentenzahlungen beginnen nicht vor
                                                 Vollendung des 60. Lebensjahres.

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Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
Zu beachten ist:

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                                 DIE STAATLICHE FÖRDERUNG                                    stimmt sich durch den Höchstbeitrag
                                                                                             für den Sonderausgaben-Abzug und
Beiträge zur Basisrente          Anders als bei der Riester-Rente fördert                    beträgt 20 000 bzw. 40 000 Euro pro
können im Rahmen der             der Staat die Basisrente ausschließlich                     Jahr. Der Mindestbeitrag ist je nach
Altersvorsorgeaufwen-
dungen als Sonderaus-            über eine hohe steuerliche Abzugsmög-                       Anbieter unterschiedlich geregelt. Er
gaben bei der Ermittlung         lichkeit der Beiträge. Es gibt keine staat-                 kann zum Beispiel 10 Euro pro Zah-
des zu versteuernden
Einkommens abgezogen             liche Zulage. Gemeinsam mit den Beiträ-                     lungsperiode oder 3 000 Euro für
werden.                          gen zur gesetzlichen Rentenversicherung                     einen Einmalbeitrag betragen, wenn
                                 sind die Beiträge zur Basisrente steuer-                    das der jeweilige Anbieter ermöglicht.
                                 lich abzugsfähig. Sie können im Rahmen
                                 der Altersvorsorgeaufwendungen als                      ›› Der steuerlich absetzbare Gesamtrah-
                                 Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu                    men gilt für die Beiträge zur gesetz-
                                 versteuernden Einkommens abgezogen                          lichen Rentenversicherung und zur
                                 werden.                                                     Basisrente.

                                 Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der                   ›› Rentenversicherungspflichtige Ar-
                                 eingezahlten Beiträge abzugsfähig –                         beitnehmer müssen den steuerlich
                                 bei Singles maximal 20 000 Euro, bei                        abziehbaren Beitrag um den steuer-
                                 Verheirateten 40 000 Euro.                                  freien Arbeitgeberanteil zur gesetz-
                                                                                             lichen Rentenversicherung kürzen.
                                 Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine
                                 Übergangsregelung: Im Jahr 2009 können                  ›› Für Beamte und Gesellschafter-
                                 68 Prozent der Vorsorgebeiträge, also                       Geschäftsführer, die nicht renten-
                                 höchstens 68 Prozent von 20 000 bzw.                        versicherungspflichtig sind, gilt:
                                 40 000 Euro (also 13 600 Euro bei Singles                   Der Höchstbetrag von 20 000 be-
                                 und 27 200 Euro bei Verheirateten) von                      ziehungsweise 40 000 Euro ist um
                                 der Steuer abgesetzt werden. Dieser Pro-                    einen fiktiven Gesamtbeitrag zur ge-
                                 zentsatz erhöht sich in den kommenden                       setzlichen Rentenversicherung zu
                                 Jahren jeweils um zwei Prozent, bis die                     kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt
                                 volle Absetzbarkeit erreicht ist.                           zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und
                                                                                             Arbeitnehmeranteil).

         Rechenbeispiel

         Ein 25-jähriger alleinstehender Angestellter hat ein Bruttoarbeitseinkommen von 30 000 Euro. Er will 2 000 Euro in die
         Basisrente einzahlen.
         In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er Beiträge in Höhe von 19,9 Prozent seines Bruttoeinkommens ein, also 5 970 Euro.
         Davon können im Jahr 2009 zunächst 68 Prozent geltend gemacht werden.

         1. Sonderausgabenabzug gesetzliche Rentenversicherung           2. Sonderausgabenabzug Basisrente

         5 970 Euro x 68 %           =    4 060 Euro                     2 000 Euro x 68%            = 1 360 Euro

         abzügl. Arbeitgeberanteil       –2 985 Euro

                   abzugsfähig       =    1075 Euro                      abzugsfähig insgesamt       = 2 435 Euro

                                                                                                                                    Quelle: GDV

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DIE BASISRENTE – WAS IST DAS?

                                             Jahr für jeden neu hinzukommenden
                                             Rentenjahrgang um zwei, danach um
                                             einen Prozentpunkt.

›› Selbstständige können den Förderrah-      ›› Der steuerpflichtige Anteil der Basis-
   men komplett nutzen und Beiträge zu          rente ist immer derselbe wie der der
   einer Basisrente bis zum Höchstbetrag        gesetzlichen Rente.
   von 20 000/40 000 Euro steuerlich
   geltend machen, sofern nicht auch Bei-    ›› Der hiernach im ersten Jahr des vol-
   träge in ein berufsständisches Versor-       len Rentenbezugs steuerfreie Anteil
   gungswerk eingezahlt werden.                 der gesetzlichen Rente und der Basis-
                                                rente wird auf Dauer festgeschrieben.
                                                Er ändert sich lebenslang nicht mehr.
WELCHE PRODUKTE                                 Dies bedeutet, dass Rentenerhöhungen
WERDEN GEFÖRDERT?                               in den Folgejahren zu 100 Prozent der
                                                Besteuerung unterliegen.
Basisrenten-Verträge werden bislang
ganz überwiegend von Lebensversicherern      ›› Die Basisrente kann in nahezu jedem
angeboten. Die Verträge bieten eine             Alter abgeschlossen werden. Das
lebenslange Leibrente mit garantierten          Höchstalter bei Rentenbeginn liegt in
Leistungen und einer zusätzlichen Über-         der Regel bei 85 Jahren.
schussbeteiligung oder auf der Basis
von Investmentfonds.
                                                        Rechenbeispiel
Erlebt der Vorsorgesparer den Rentenbe-
ginn, wird die Garantierente lebenslang
                                                            Ein Rentner hat während seines Erwerbslebens eine Basisrentenver-
monatlich ausgezahlt. Stirbt er vorzeitig,              sicherung abgeschlossen und erhält ab 1. Januar 2015 monatliche
werden Leistungen nur dann fällig, wenn                 Rentenzahlungen in Höhe von 1 000 Euro.
eine Hinterbliebenenvorsorge mitver-                    Wie hoch der steuerpflichtige Anteil seiner Jahresrente in Höhe von 12 000
sichert ist.                                            Euro ist, richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Im Jahr 2015 liegt
                                                        dieser Anteil bei 70 Prozent. Somit muss der Rentner 8 400 Euro mit
                                                        seinem persönlichen Steuersatz versteuern. 30 Prozent seiner Rente,
                                                        also 3 600 Euro, bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil wird lebens-
WIE WERDEN AUSZAHLUNGEN                                 lang festgeschrieben.
BESTEUERT?
                                                        Jahresleistungen aus der Basisrente im Jahr 2015
                                                        12 000 Euro
Auszahlungen aus Basisrenten-Verträgen
werden steuerlich genauso behandelt                     Steuerpflichtiger Anteil 70 %
wie Renten aus der gesetzlichen Renten-                 Mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig
versicherung. Versteuert wird der soge-                 8 400 Euro
nannte Besteuerungsanteil der Rente,
                                                        Lebenslanger steuerfreier Anteil
also der Teil der Rente, der über den je-               3 600 Euro
weils gültigen Rentenfreibetrag hinaus-
geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die               Ab 1. Januar 2016 erhöht sich die monatliche Rente aufgrund von Über-
Beiträge steuerlich gefördert wurden                    schüssen auf 1 050 Euro.
oder nicht. Die volle Besteuerung greift
                                                        Jahresleistungen aus der Basisrente im Jahr 2016
ab dem Jahr 2040. Bis dahin gilt eine                   12 600 Euro
Übergangsregel.
                                                        Steuerpflichtiger Anteil
                                                        12 600 Euro abzgl. 3 600 Euro (steuerfreier Anteil) = 9 000 Euro
Bei Renteneintritt im Jahr 2009 beträgt
der steuerpflichtige Anteil der Rente 58                Mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig
Prozent des ausgezahlten Betrages. Die-                 9 000 Euro
ser Prozentsatz erhöht sich bis 2020 pro

                                                                                                                                  9
Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
Für wen eignet sich
     die Basisrente?

          Mit der Basisrente gibt es jetzt auch für Selbstständige eine staatlich
          geförderte Vorsorgemöglichkeit. Das neue Vorsorgeprodukt ist aber
          ebenso für abhängig Beschäftigte interessant.

10
FÜR WEN EIGNET SICH DIE BASISRENTE?

                                            VORSORGE FÜR VIELE

                                            Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde im           Mit der Basisrente haben
                                            Jahr 2005 die schrittweise nachgelagerte         Selbstständige die Mög-
                                                                                             lichkeit, steuerfrei für ihr
FÖRDERBERECHTIGTE                           Versteuerung der Alterseinkünfte einge-          Alter vorzusorgen.
                                            leitet. Gleichzeitig werden die Beiträge
In den Genuss der staatlichen Basis-        zur gesetzlichen Rentenversicherung
renten-Förderung kommen grundsätz-          und zu der neuen Basisrente schritt-
lich alle einkommensteuerpflichtigen        weise von der Einkommensteuer freige-
Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren     stellt. Ziel ist es, auch Selbstständigen
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland      die Möglichkeit zu verschaffen, steuerfrei
haben. Zum Beispiel                         für ihr Alter vorsorgen zu können. Selbst-
                                            ständige und einige Freiberufler zahlen
›› Arbeitnehmer,                            nicht in die gesetzliche Rentenversiche-
›› Selbstständige,                          rung ein und können den Förderrahmen
›› Beamte,                                  der Basisrente komplett für ihre private
›› nicht Erwerbstätige,                     Vorsorge nutzen.
›› Rentner.
                                            Eine interessante Vorsorgemöglichkeit
Grundsätzlich gilt:                         ist die Basisrente auch für abhängig Be-
Ebenso wie die Riester-Rente ist auch       schäftigte, deren zu versteuerndes Ein-
die Basisrente ein freiwilliges Vorsorge-   kommen im Alter deutlich niedriger aus-
produkt. Förderberechtigte sind nicht       fällt als während des Erwerbslebens.
verpflichtet, eine Basisrente abzuschlie-   Für junge Angestellte, die einen Einstieg
ßen. Eine bestimmte Anlageform ist          in ihre private Altersvorsorge suchen,
ebenfalls nicht vorgeschrieben.             wächst die Attraktivität der Basisrente
                                            mit jährlich zunehmender Steuerfreistel-
                                            lung der Beiträge.

                                                                                                                        11
Rechenbeispiel

          So viel können ein lediger Arbeitnehmer und ein Selbstständiger mit einem Verdienst von 63 600 Euro im Jahr 2009 maximal von der
          Steuer absetzen (Angaben in Euro):
                                                                                Arbeitnehmer              Selbstständiger
          Arbeitgeber-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung             6 328,50                   0
          Arbeitnehmer-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung            6 328,50                   0
          Beitrag zur Basisrente                                              7 343                      20 000
          Beiträge insgesamt                                                  20 000                     20 000
          absetzbarer Höchstbetrag                                            20 000                     20 000
          68 Prozent des geringeren Betrags                                   13 600                     13 600
          abzüglich Arbeitgeber-Beitrag                                       6 328,50                   0
          abzugsfähiger Betrag                                                7 271,50                   13 600

                                                                                                                                     Quelle: GDV

Erläuterung zum Arbeit-
nehmer: Von den 13 600
Euro, die der Arbeitneh-
mer im Jahr 2009 höchs-
tens steuerlich geltend
machen kann, entfallen             VORTEILE FÜR ÄLTERE SPARER
auf den steuerfreien Ar-
beitgeberanteil zur ge-
setzlichen Rentenversi-
                                   Besonders lohnend ist die Basisrente für
cherung 6 328,50 Euro.             ältere Sparer, die einige Jahre vor Eintritt
Von seinem Arbeitneh-              in den Ruhestand hohe Beiträge in eine
meranteil kann er
2 278,26 Euro steuerlich           lebenslange Altersvorsorge investieren
geltend machen, also 18            wollen, da der Besteuerungsanteil der
Prozent des Gesamtbei-
trags. Somit sind 68 Pro-          Rente dauerhaft niedriger sein kann als               ›› Im Todesfall erhält der Ehepartner eine
zent des Gesamtbeitrags            der abzugsfähige Prozentsatz der geleis-                  lebenslange Hinterbliebenenrente.
zur gesetzlichen Renten-
                                   teten Beiträge.                                           Voraussetzung ist, dass die Ehe bis
versicherung steuerlich
freigestellt. Zusätzlich                                                                     zum Todeszeitpunkt noch Bestand
kann der Arbeitnehmer                                                                        hatte. Stirbt der versicherte hinterblie-
noch 68 Prozent des Bei-
trags zur Basisrente ab-           ZUSATZBAUSTEINE                                           bene Partner, gibt es keine weiteren
ziehen, also 4 993,24                                                                        Leistungen.
Euro, macht insgesamt
7 271,50 Euro, um die er           Auf Wunsch kann die Basisrente mit ver-
sein zu versteuerndes              schiedenen Zusatzbausteinen kombiniert                ›› Waisen erhalten eine Waisenrente bis
Einkommen mindern
                                   werden, die wichtige Lebensrisiken ab-                    maximal zur Vollendung des 25. Le-
kann.
                                   sichern.                                                  bensjahres. Die Witwen- beziehungs-
                                                                                             weise Witwerrente kann bis zu
                                   Für den Todesfall bietet sich die Verein-                 100 Prozent der Garantierente für die
                                   barung einer Rente für den hinterbliebe-                  Altersvorsorge betragen.
                                   nen Ehegatten und für Waisen an. Andere
                                   Personen können in den Schutz nicht                   Die Vereinbarung des Hinterbliebenen-
                                   eingeschlossen werden.                                bausteins ist auch nachträglich noch
                                                                                         möglich, etwa bei Heirat und/oder dann,
                                                                                         wenn sich Nachwuchs einstellt.

12
FÜR WEN EIGNET SICH DIE BASISRENTE?

Auf Wunsch kann eine zusätzliche
Risikolebensversicherung angehängt
werden, aus der die Angehörigen eine
einmalige Kapitalleistung erhalten.
Die Beiträge zu dieser selbstständigen
Versicherung können allerdings nicht
im Rahmen des Höchstbetrags von
20 000 bzw. 40 000 Euro geltend
gemacht werden.

Die zusätzliche Vereinbarung einer Be-
rufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig-
keitsvorsorge ist ebenfalls möglich. Für
den Ernstfall können diese Leistungen
vereinbart werden:

›› die Befreiung von weiterer Beitrags-
   zahlung bei vollem Erhalt der versi-
   cherten Alters- und gegebenenfalls
   Hinterbliebenenrente sowie

›› eine Berufsunfähigkeitsrente bis
   maximal zur Höhe der Altersrente

Zu beachten ist:
Damit der Versicherungsbeitrag steuer-
lich abzugsfähig bleibt, muss der Beitrag
für die in den Vertrag eingeschlossenen
Zusatzbausteine (Hinterbliebenenrente
bzw. Berufsunfähigkeitsrente) zusammen
weniger als 50 Prozent des jährlichen
Gesamtbeitrages ausmachen. Die Leis-
tungen aus den Zusatzversicherungen
sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller
Höhe, bis dahin anteilig nach der Über-
gangsregelung.

                                                                            13
Der richtige Vertrag

          Basisrenten werden in unterschiedlichen Varianten angeboten. Welcher
          Vertrag der richtige ist, hängt vom persönlichen Vorsorgebedarf ab.

14
DER RICHTIGE VERTRAG

DIE BASISRENTE MIT UND
OHNE HINTERBLIEBENENSCHUTZ

Basisrenten eignen sich grundsätzlich für
alle Personen, die den Sonderausgaben-
Abzug nutzen können. Wenn der Kunde                Renten nicht zwingend vorgeschrieben
den Rentenbeginn erlebt, wird die Rente            ist. Dabei wird ein Teil des Beitrages da-
lebenslang monatlich ausgezahlt.                   für verwendet, dass bei Rentenbeginn
                                                   in jedem Fall die bis dahin eingezahlten
Wer Angehörige für den Todesfall absichern         Beiträge zur Verfügung stehen.
will, hat verschiedene Möglichkeiten. Die
Leistung kann fällig werden, wenn der Ver-      Fondsgebundene Basisrenten können eben-
sicherte bereits vor Rentenbeginn stirbt        falls mit Zusatzbausteinen ergänzt werden.
oder im Todesfall während des Rentenbe-         Für die Zusatzbausteine gelten dieselben
zuges, wenn die Basisrente durch eine ent-      Regeln wie für die klassische Basisrente.
sprechende Hinterbliebenenabsicherung
ergänzt wurde. Wenn diesbezüglich kei-
nerlei Vereinbarungen getroffen wurden,         DIE SOFORTRENTE
wird bei Tod keine Leistung ausgezahlt.
                                                Wie bei der klassischen privaten Renten-
                                                versicherung gibt es auch bei der Basis-
DIE FONDSGEBUNDENE BASISRENTE                   rente die Produktvariante „Sofortrente“.
                                                Sie eignet sich für rentennahe Jahrgänge,
Diese Versicherung ist speziell für Vorsorge-   die steuerbegünstigt ein lebenslanges
sparer gedacht, die bei der Kapitalanlage       Einkommen aus vorhandenem Kapital
ein höheres Risiko eingehen wollen. Die         erzielen wollen.
Anlage erfolgt in der Regel vollständig in
Investmentfonds entsprechend der vom            Bei der Sofortrente zahlt der Kunde einen
Kunden gewählten Anlagestrategie.               hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine
                                                lebenslange Rente fließt. Die steuerliche
Ab dem Rentenbezug wird der Wert des            Förderung hilft, die aktuelle Steuerbelas-
bis dahin angesparten Vorsorgekapitals er-      tung zu senken. Da der Besteuerungsanteil
mittelt und während der Rentenzahldauer         der Sofortrente dauerhaft niedriger ist als
wie bei einer klassischen Rentenversiche-       der abzugsfähige Prozentsatz der einge-
rung angelegt. Bei Vertragsabschluss ga-        zahlten Beiträge, ist die Sofortrente doppelt
rantiert der Versicherer einen Faktor für die   lukrativ.
Ermittlung der lebenslangen Rente aus
dem Vorsorgekapital. Dieser Faktor gibt an,     Auch die Sofortrente kann auf Wunsch durch
wie viel Rente für jeweils 10 000 Euro Kapi-    eine Hinterbliebenenabsicherung für Kin-
tal gezahlt wird. Bei fondsgebundenen           der und den Ehegatten ergänzt werden.
Basisrenten kann die Rentenhöhe erst ab
Rentenbeginn garantiert werden.
                                                           Beispiel
›› Bei diesem Produkt ist zu beachten,
   dass die Höhe der späteren Rente von
                                                           Der 61-jährige verheiratete Unternehmer zahlt 2009 den steuerlich
   der Wertentwicklung der Fonds bezie-                    förderfähigen Höchstbetrag von 40 000 Euro in eine Basisrente ein,
   hungsweise von der Börsenentwicklung                    deren Auszahlung 2010 beginnt.
   abhängt. Wer Verlustrisiken vermeiden
   will, kann eine Garantieleistung ver-                   Abzugsfähiger Prozentsatz des Beitrags: 68%
   einbaren, die im Gegensatz zu Riester-                  Besteuerungsanteil der Rente: 60%

                                                                                                                                15
Die Basisrente ganz praktisch

          Wer die staatliche Förderung für seine Altersvorsorge optimal nutzen will,
          sollte einige Spielregeln kennen und sich gut beraten lassen.

16
DIE BASISRENTE GANZ PRAKTISCH

                                               WAS DAS FINANZAMT ANERKENNT

                                               Welche Beitragssummen das Finanzamt
DER WEG ZUR BASISRENTE                         anerkennt, hängt vor allem vom beruf-
                                               lichen Status ab.
Basisrenten werden bislang ausschließ-
lich von Lebensversicherungsunterneh-          ›› Nur Selbstständige ohne weitere Bei-
men angeboten. Die Versicherer haben              träge in ein berufsständisches Versor-
in der Regel unterschiedliche Vertrags-           gungswerk können den Höchstbei-
varianten entwickelt. Anders als bei der          trag von 20 000 Euro pro Jahr (40 000
Riester-Rente müssen Basisrenten-Ver-             Euro bei Verheirateten) komplett für
träge derzeit nicht zertifiziert sein. Wich-      ihre private Altersvorsorge nutzen.
tig ist aber, dass der Versicherer im Ver-
trag bestätigt, dass die Rentenversiche-       ›› Bei Angestellten kürzt das Finanzamt
rung die Kriterien für eine kapitalgedek-         die abzugsfähigen Altersvorsorgeauf-
kte Leibrentenversicherung gemäß § 10             wendungen um den steuerfreien Ar-
Abs. 1 Nr. 2 b des Einkommensteuerge-             beitgeberanteil zur gesetzlichen Ren-
setzes erfüllt, damit die Beiträge als            tenversicherung. In jedem Fall gehö-
Sonderausgaben abgezogen werden                   ren auch die eigenen Beiträge zur
können. Die Voraussetzungen des § 10              gesetzlichen Rentenversicherung zu
Abs. 1 Nr. 2 b EStG sind:                         den abzugsfähigen Altersvorsorgeauf-
                                                  wendungen.
›› Es muss sich um Beiträge zum Auf-
   bau einer eigenen kapitalgedeckten          ›› Bei Beamten wird der Höchstbeitrag
   Altersversorgung handeln (= Perso-             um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur
   nenidentität zwischen Versicherungs-           Rentenversicherung gekürzt. Dieser
   nehmer, versicherter Person und                Beitrag berechnet sich aus dem je-
   Leistungsempfänger).                           weils gültigen Beitragssatz zur gesetz-
                                                  lichen Rentenversicherung und dem
›› Die Leistung muss aus einer monat-             Arbeitslohn des Beamten (begrenzt
   lichen lebenslangen Leibrente beste-           auf die jeweilige Beitragsbemessungs-
   hen, die nicht vor Vollendung des              grenze).
   60. Lebensjahrs beginnt (Ausnahme:
   Berufsunfähigkeits- und Hinterblie-         ›› Zu beachten ist, dass die Altersvor-
   benenrente).                                   sorgeaufwendungen im Jahr 2009
                                                  zunächst zu 68 Prozent steuerlich
›› Die Ansprüche aus dem Vertrag dür-             absetzbar sind. Dieser Prozentsatz
   fen nicht vererblich, nicht übertragbar,       erhöht sich pro Jahr um jeweils zwei
   nicht beleihbar und nicht kapitalisier-        Punkte. Erst im Jahr 2025 sind die
   bar sein.                                      Beiträge im Rahmen des Höchst-                   Die gezahlten Beiträge
                                                  beitrages voll absetzbar.                        zur Basisrente macht der
                                                                                                   Steuerpflichtige im Rah-
Der Abschluss einer Basisrente erfordert                                                           men seiner jährlichen
keinen weiteren Antrag auf staatliche För-                                                         Steuererklärung als
                                                                                                   Sonderausgaben geltend.
derung wie zum Beispiel bei der Riester-       WAS BEDEUTET DIE
Rente. Die gezahlten Beiträge macht            GÜNSTIGERPRÜFUNG?
der Steuerpflichtige im Rahmen seiner
jährlichen Steuererklärung als Sonder-         Steuerpflichtige hatten auch vor Einfüh-
ausgaben geltend. Da ab dem Beitrags-          rung der neuen Besteuerungsregeln von
jahr 2010 Basisrenten-Verträge wie Rie-        Alterseinkünften die Möglichkeit, Beiträge
ster-Verträge zertifiziert sein müssen,        zur privaten Vorsorge von der Steuer ab-
werden die Beiträge künftig innerhalb          zusetzen. Der schrittweise Übergang zur
der Höchstgrenzen vom Finanzamt ohne           vollständigen steuerlichen Freistellung
nähere Prüfung anerkannt.

                                                                                                                         17
von Vorsorgeaufwendungen kann in                          abzug nach altem und neuem Recht
                            Einzelfällen zu einer Schlechterstellung                  gegenübergestellt. Der Steuerpflichtige
                            im Vergleich zum alten Recht führen.                      erhält dann automatisch die günstigere
                            Deshalb führen die Finanzämter in einer                   Regelung.
                            Übergangszeit bis 2019 eine sogenannte
                            Günstigerprüfung durch. Dabei prüft das                   Beiträge zu einer Basisrente bleiben bei
                            Finanzamt im Rahmen der Einkommen-                        dieser Prüfung außen vor, da diese
                            steuererklärung, ob das bis Ende 2004                     Versicherungen erst seit 1. Januar 2005
                            gültige Steuerrecht für Vorsorgeauf-                      abgeschlossen werden können. Dies
                            wendungen günstiger ist oder das neue,                    bedeutet, dass diese Beiträge sich immer
                            am 1. Januar 2005 in Kraft getretene                      mit dem jeweils maßgeblichen Prozent-
                            Recht. Dabei wird der Sonderausgaben-                     satz steuermindernd auswirken.

     Beispiel 1

     Der ledige Selbstständige A hat im Jahr 2008 Versicherungsbeiträge in Höhe von 6 000 Euro geleistet (Kranken-, Pflege-,
     Haftpflichtversicherung).

     Abzugsvolumen neues Recht                                          Abzugsvolumen altes Recht
     Basisrente                                    0€                   Basisrente                                         –         –
     davon                                       68 %                   sonstige Vorsorgeaufwendungen              6 000 €
     anzusetzen                                                  0€     Vorwegabzug                                3 068 €      3 068 €
     sonstige Vorsorgeaufwendungen             6 000 €                  verbleiben                                 2 932 €
     Höchstbetrag                              2 400 €                  ab Höchstbetrag                            1 334 €      1 334 €
     anzusetzen                                             2 400 €     verbleiben                                 1 598 €
                                                                        davon höchstens                             667 €        667 €
     Abzugsvolumen neues Recht                              2 400 €     Abzugsvolumen altes Recht                               5 069 €

     A kann im Jahre 2009 5069 Euro als Sonderausgaben abziehen.

     Beispiel 2

     Wie Beispiel 1; A hat im Jahr 2008 noch zusätzlich Beiträge zu einer Basisrente in Höhe von 10 000 Euro eingezahlt.

     Abzugsvolumen neues Recht                                          Abzugsvolumen altes Recht zzgl. Basisrente
     Basisrente                              10 000 €                   Basisrente                                         –         –
     davon                                       68 %                   sonstige Vorsorgeaufwendungen              6 000 €
     anzusetzen                                             6 800 €     Vorwegabzug                                3 068 €      3 068 €
     sonstige Vorsorgeaufwendungen             6 000 €                  verbleiben                                 2 932 €
     Höchstbeitrag                             2 400 €                  ab Höchstbetrag                            1 334 €      1 334 €
     anzusetzen                                             2 400 €     verbleiben                                 1 598 €
                                                                        davon höchstens                             667 €        667 €
                                                                        Abzugsvolumen altes Recht                               5 069 €
                                                                        zzgl. Basisrente                         10 000 €
                                                                        davon                                        68 %
                                                                        anzusetzen                                              6 800 €
     Abzugsvolumen neues Recht                              9 200 €     Abzugsvolumen altes Recht zzgl. Basisrente             11 869 €

     A kann im Jahre 2009 11869 Euro als Sonderausgaben abziehen.

18
DIE BASISRENTE GANZ PRAKTISCH

                          19
Fragen zur Basisrente

          Kann ich mehrere Basisrenten abschließen? Verliere ich meine
          Ersparnisse, wenn ich arbeitslos werde? Was geschieht mit meiner
          Basisrente im Fall einer Scheidung? Antworten auf diese und viele
          andere wichtige Fragen gibt es hier.

20
FRAGEN ZUR BASISRENTE

Ich möchte meine Basisrente später
vererben. Was muss ich beachten?
Die Basisrente folgt dem Prinzip der
gesetzlichen Rentenversicherung und
ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein    Kann ich Geld aus meinem Vertrag
zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in       entnehmen?
den Vertrag eingeschlossen werden,          Nein, Teilkapitalisierungen oder die Aus-
der Angehörige wahlweise in der Anspar-     zahlung des gesamten Vorsorgekapitals
phase und/oder in der Phase des Renten-     in einer Summe sind nicht vorgesehen.
bezugs absichert. Wer weiteren Risiko-
schutz benötigt, kann eine selbstständige   Ist die Basisrenten-Förderung auch für meine
Risikolebensversicherung abschließen.       bestehende Rentenversicherung möglich?
                                            Nein. Bestehende private Renten-
Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland    versicherungen können nicht in eine
verbringen. Was geschieht dann mit meiner   Basisrente umgewandelt werden,
Basisrente?                                 weil sie anderen Rahmenbedingungen
Leistungen aus der Basisrente können        und Steuerregeln folgen.
auch im Ausland bezogen werden.
Zu beachten ist allerdings, dass eine       Ist ein Anbieterwechsel während der
Steuerpflicht im Inland anfallen kann.      Ansparphase möglich?
                                            Ja, ein Anbieterwechsel ist ohne steuer-
Was geschieht, wenn ich                     lich nachteilige Folgen möglich. Anbieter
zahlungsunfähig bin?                        sind allerdings gesetzlich nicht verpflichtet,
Die Beitragszahlungen können jederzeit      einen Anbieterwechsel durchzuführen.
vollständig oder vorübergehend einge-
stellt werden. Zu beachten ist jedoch,      Angenommen, ich muss oder will länger
dass sich damit die später gewährten        arbeiten als ursprünglich geplant. Kann ich
Leistungen entsprechend verringern.         die Auszahlungsphase der Basisrente nach
                                            hinten verschieben?
Kann ich meine Basisrente kündigen?         Derartige Vereinbarungen sind möglich,
Ja. Allerdings erlischt damit nur die       das Gesetz schreibt lediglich den frühes-
Pflicht zur Beitragszahlung. Bis zum        tens Auszahlungszeitpunkt mit Alter 60
vertraglich vereinbarten Rentenbeginn       vor. Gegebenenfalls erhöht sich dabei
verzinst sich das bis zur Kündigung an-     der steuerpflichtige Prozentsatz der Rente.
gesparte Vorsorgevermögen weiter und
wird als (reduzierte) Rente ausgezahlt.
Ein Anspruch auf den Rückkaufwert
besteht nicht.

                                                                                                               21
22
FRAGEN ZUR BASISRENTE

                                                 Ist es sinnvoll, einen Basisrenten-Vertrag
                                                 mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
                                                 zu kombinieren?
                                                 Ja. In diesem Fall beteiligt sich der Staat      Die Basisrente folgt dem
                                                 auch an der Finanzierung des Risiko-             Prinzip der gesetzlichen
                                                                                                  Rentenversicherung.
                                                 schutzes. Zu beachten ist, dass der Bei-
                                                 trag für den Berufsunfähigkeitsschutz
Ich bin Angestellter. Sollte ich trotzdem eine   weniger als 50 Prozent des gesamten
Basisrente abschließen?                          Beitrages zur Basisrente umfassen darf.
Basisrenten lohnen sich nicht nur für            Die Leistungen aus diesem Zusatzbau-
Selbstständige. Auch Angestellte sollten         stein sind steuerpflichtig.
die Angebote prüfen. Attraktiv ist die
Basisrente vor allem dann, wenn die              Kann ich für mehrere Basisrenten-Verträge
voraussichtliche Steuerbelastung im              eine staatliche Förderung bekommen?
Ruhestand niedriger ist als während der          Ja, die staatliche Förderung kann auf be-
Phase der Erwerbstätigkeit.                      liebig viele Einzelverträge verteilt werden.
                                                 Dabei gilt jedoch immer die Beitrags-
Ist die Basisrente auch für ältere Sparer        höchstgrenze von 20 000 Euro pro Jahr
interessant?                                     (40 000 Euro für Verheiratete). Um-
Rentennahe Jahrgänge, die größere Ein-           gekehrt kann auch nur ein Basisrenten-
malbeiträge aufbringen wollen, profitieren       Vertrag mit bis zu 40 000 Euro steuer-
besonders von der hohen staatlichen              wirksam dotiert werden, wenn der
Förderung der Basisrente über die steu-          Versicherungsnehmer verheiratet ist.
erliche Abzugsfähigkeit.
                                                 Verliere ich meine Ersparnisse,
Kann ich die Basisrente für den Immobilien-      wenn ich arbeitslos werde?
kauf oder -bau einsetzen?                        Nein, die Basisrente ist wie die Riester-
Nein, diese Möglichkeit ist nicht vor-           Rente und Betriebsrenten vor einer vor-
gesehen.                                         zeitigen Verwertung geschützt.

Was geschieht im Fall einer Scheidung?           Rente mit 67 – was geschieht mit meiner
In diesem Fall erfolgt eine Realteilung          Basisrente?
des Vorsorgekapitals auf zwei Verträge.          Bei einer Verlängerung der Lebens-
Diese Form der Übertragung des Vorsor-           arbeitszeit auf 67 Jahre können Basis-
gekapitals ist ohne steuerlich nachteilige       renten problemlos und ohne Nachteile
Folgen möglich.                                  angepasst werden.

                                                                                                                         23
Wo gibt es Rat?
DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND          VERSICHERUNGSOMBUDSMANN E. V.
Ruhrstraße 2                              (UNABHÄNGIGE SCHLICHTUNGSSTELLE)
10709 Berlin                              Postfach 08 06 32
Tel.: 030/8 65-1                          10006 Berlin
Fax: 030/8 65-2 72 40                     Tel.: 0 18 04/22 44 24 (0,20 € pro Anruf)
drv@drv-bund.de                           Fax: 0 18 04/22 44 25 (0,20 € pro Fax)
meinefrage@drv-bund.de                    beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de   www.versicherungsombudsmann.de
Service-Telefon: 08 00/100 04 80 70

                                          BUNDESANSTALT FÜR FINANZ-
INFORMATIONSZENTRUM DER                   DIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN)
DEUTSCHEN VERSICHERER                     Graurheindorfer Straße 108
Postfach 08 04 31                         53117 Bonn
10004 Berlin                              Tel.: 02 28/41 08-0
info@klipp-und-klar.de                    Fax: 02 28/41 08-15 50
www.klipp-und-klar.de                     poststelle@bafin.de
                                          www.bafin.de
›› Bestell-Hotline für Broschüren         Verbrauchertelefon: 0 18 05/12 23 46   (0,14 € pro Minute)

     Tel.: 08 00/742 43 75

›› Beratungs-Hotline
     08 00/33 99 399

GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN
VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT (GDV) E. V.
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Stichwortverzeichnis

A  Alterseinkünftegesetz                     5, 6, 11    L Leibrente                                 5, 7, 9, 17
Altersvorsorgeaufwendungen                      8, 17    Leistungen                        7, 9, 12, 13, 21, 23
Anbieterwechsel                                    21
Arbeitslosigkeit                                    7    R Rentenniveau                                      4
Ausland                                            21    Rentenversicherung, gesetzliche
                                                                               7, 8, 9, 11, 12, 15, 17, 21, 23
B Beamte                                        8, 11
Beitragszahlungen                                  21    S Selbstständige   5, 9, 10, 11, 12, 17, 18, 21, 23
Beratung                                            5    Sofortrente                                      15
Berufsunfähigkeitsversicherung                     23    Sonderausgabenabzug                           8, 18
Besteuerung                                      5, 9
                                                         T Teilauszahlung                                    7
E  Ehepartner                                    7, 12   Todesfall                                      12, 15
Einkommen                          5, 6, 8, 11, 12, 15
Erwerbsunfähigkeit                                   7   U   Überschussbeteiligung                         7, 9

F Förderberechtigte                                 11   V Verwertung                                     7, 23
Förderung, steuerliche    5, 8, 11, 15, 16, 17, 21, 23   Vorsorge, private                         4, 5, 11, 17

G   Günstigerprüfung                           17, 18

H Hinterbliebenenschutz                        15, 21
Höchstbeitrag                               8, 17, 18

I   Investmentfonds                             9, 15

                                                                                                             25
Folgende Broschüren der Reihe „ZUKUNFT klipp + klar“
     können über die Hotline 08 00/742 43 75 oder über die
     Website www.klipp-und-klar.de bestellt werden:

     I Jetzt geht’s los
       Tipps und Infos für Schulabgänger

     I Startklar
       Tipps und Infos für Uni-Absolventen

     I Lebenslauf
       Tipps und Infos für Berufstätige und Jobsuchende

     I Aufbruch
       Tipps und Infos für Existenzgründer

     I Einzelausgabe
       Tipps und Infos für Singles

     I Zeit zu zweit
       Tipps und Infos für Paare

     I Menschenskinder
       Tipps und Infos für Eltern

     I Fortschritt
       Tipps und Infos für Berufsaussteiger

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Aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können folgende
Broschüren über die Hotline 08 00/742 43 75 oder über die
Website www.klipp-und-klar.de bestellt werden:

I Sicherheit für ein langes Leben
  Die neue Rente

I Vorsorgen mit staatlichen Zulagen
  Die Riester-Rente

I Sozial- und Individualversicherung in Deutschland
  Versicherungen staatlich und privat

I Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  Die betriebliche Altersversorgung

I Altersvorsorge und Risikoschutz
  Lebensversicherung – Ihre private Vorsorge

I Risikoschutz und Existenzsicherung
  Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

I Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler
  Versicherungen für Selbstständige

I Mit Sicherheit zum Eigenheim
  Versicherungen für Bauherren

I Einbruchschutz für Haus und Wohnung
  Sicher ist sicher

I Recht gehabt und auch bekommen
  Im Streitfall hilft die Rechtsschutzversicherung

I Richtig versichert in den Urlaub
  Reisen ohne Risiko

I Gut gesichert Gutes tun
  Sicherheit im Ehrenamt

I Vorsehen statt Nachsehen
  Die Unfallversicherung – Ihr Schutz für alle Fälle

I Leichtsinn und Missgeschick
  Private Haftpflichtversicherung – für den Schaden
  geradestehen

I Gut abgesichert unterwegs
  Versicherungen rund ums Auto

I Versicherungen für Ihr Eigentum
  Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

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DIE BASISRENTE
Vorsorgen mit steuerlicher Förderung

ZUKUNFT klipp + klar
Informationszentrum der
deutschen Versicherer
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