Die Basisrente Vorsorgen mit steuerlicher Förderung - Striewe Immobilien
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Impressum Herausgeber: ZUKUNFT klipp + klar Informationszentrum der deutschen Versicherer Postfach 08 04 31 10004 Berlin www.klipp-und-klar.de Bestell-Hotline: Telefon: 08 00/742 43 75 Beratungs-Hotline: 08 00/33 99 399 Eine Einrichtung des GDV www.gdv.de Redaktion: Stephan Gelhausen Gestaltung und Beratung: Pleon GmbH Druck und Vertrieb: Verlag Versicherungs- wirtschaft GmbH Klosestraße 22 76137 Karlsruhe Telefax: 07 21/35 09-2 04 Stand: Juni 2009 3. Auflage
DIE BASISRENTE Vorsorgen mit steuerlicher Förderung Inhalt Besser heute vorsorgen ... 4 Die Basisrente – was ist das? 6 Merkmale der Basisrente Maßgeschneiderter Schutz Die staatliche Förderung Welche Produkte werden gefördert? Wie werden Auszahlungen besteuert? Für wen eignet sich die Basisrente? 10 Förderberechtigte Vorsorge für Viele Vorteile für ältere Sparer Zusatzbausteine Der richtige Vertrag 14 Die Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz Die fondsgebundene Basisrente Die Sofortrente Die Basisrente ganz praktisch 16 Der Weg zur Basisrente Was das Finanzamt anerkennt Was bedeutet die Günstigerprüfung? Fragen zur Basisrente 20 Wo gibt es Rat? 24 Stichwortverzeichnis 25
Besser heute vorsorgen ... Einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen wird es allein mit der gesetzlichen Rente nicht mehr geben. Von einer Rundum-Versorgung müssen wir uns verabschieden. Weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner zu finanzieren haben, wird das Rentenniveau auf längere Sicht spürbar sinken. Damit die Bürger im Alter dennoch ausreichend versorgt sind, fördert der Staat die zusätzliche private Altersvorsorge. 4
BESSER HEUTE VORSORGEN ... Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber ein Reformpaket umgesetzt, das seit 2005 die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Al- terseinkünfte regelt. Bereits im Jahr 2002 Bei der Erarbeitung dieses neuen Vor- hatte das Altersvermögensgesetz mit der sorgeproduktes wurde vor allem an Selbst- Riester-Rente und einer verbesserten ständige und Freiberufler gedacht, denen betrieblichen Altersversorgung neue bisher keine staatlich geförderte Vorsorge- Anreize gegeben, privat vorzusorgen. möglichkeit für das Alter zur Verfügung Die neue Basisrente rundet die privaten stand. Die Basisrente ist aber auch für Vorsorgemöglichkeiten mit staatlicher abhängig Beschäftigte und insbesondere Förderung ab. für ältere Sparer interessant. „Altersvorsorge ist Rente“ – so lautet das Diese Broschüre will helfen, die neue Leitmotiv, mit dem der Staat auch bei der Basisrente verständlich zu machen. Eine Basisrente ausschließlich solche Vorsorge- persönliche Beratung kann sie jedoch verträge fördert, die ein lebenslanges Ein- nicht ersetzen. Denn mehr als zuvor hängt kommen im Alter zum Ziel haben und somit die richtige Gestaltung der Vorsorge von helfen, die gesetzliche Rente zu entlasten. der persönlichen Situation jedes Einzelnen Bei der Basisrente handelt es sich um eine ab. Die deutschen Lebensversicherer bieten freiwillige, private Leibrente, die durch hohe passgenaue Ergänzungen zur staatlichen Steuervergünstigungen gefördert wird. Rente. Ihre Angebote sind auf die staatliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ausgerichtet. Nur ein Lebens- versicherer bietet lebenslange Renten, ganz gleich wie alt der Kunde wird, ob 80, 90 oder 100 Jahre. 5
Die Basisrente –was ist das? Mit dem Alterseinkünftegesetz haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen für ihr Alter vorzusorgen. 6
DIE BASISRENTE – WAS IST DAS? MERKMALE DER BASISRENTE Bei der Basisrente handelt es sich um eine freiwillige, private Leibrentenversicherung. Ihre Produktkriterien ähneln zwar der ›› Die Ansprüche dürfen ebenso wie ge- gesetzlichen Rentenversicherung, ihre setzliche Rentenansprüche nicht Finanzierungsbasis folgt jedoch anderen übertragen, beliehen, veräußert oder Regeln. kapitalisiert werden. Beim Umlageverfahren der gesetzlichen ›› Das Vorsorgekapital der Basisrente ist Rentenversicherung werden die aktuellen vor einer vorzeitigen Verwertung im Renten immer aus den jeweiligen Arbeits- Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. einkommen der Erwerbstätigen finanziert. Es kann auch nicht gepfändet wer- Die Basisrente dagegen ist ein privates den. Dies bedeutet: Weder die Agen- Vorsorgeprodukt, das nach dem Prinzip tur für Arbeit, das Sozialamt oder der Kapitaldeckung funktioniert. Der eventuelle Gläubiger haben Zugriff Kunde schließt einen individuellen Vor- auf die Basisrente. sorgevertrag mit garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung ab. MASSGESCHNEIDERTER SCHUTZ Damit die Basisrente staatlich gefördert wird, muss sie verschiedene, gesetzlich Die Basisrente passt sich persönlichen vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: Anforderungen flexibel an: ›› Der Vertrag muss eine lebenslange ›› Auf Wunsch kann ein zusätzlicher monatliche Leibrente zusagen. Die Risikoschutz für den Fall der Berufs- Basisrente darf also nicht in einer oder Erwerbsunfähigkeit vereinbart Summe ausgezahlt werden. Es gibt werden. auch keine Möglichkeit der Teilaus- zahlung. ›› Die Beiträge können monatlich, vier- tel-, halbjährlich oder jährlich einge- ›› Die Auszahlungen dürfen nicht vor zahlt werden. Darüber hinaus besteht Vollendung des 60. Lebensjahres die Möglichkeit, den steuerlichen erfolgen. Förderrahmen durch flexible Extra- zahlungen voll zu nutzen. So lassen sich ›› Die Ansprüche aus einer Basisrente Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung sind grundsätzlich nicht vererbbar. der Altersrente einsetzen. Die Leistungen werden immer nur an den Versicherten selbst ausgezahlt, ›› Es gibt keinen Mindestbeitrag. Je solange er lebt. nach Geldbeutel können die Beiträge mal höher, mal niedriger ausfallen ›› Bei Bedarf kann eine zusätzliche oder als Einmalbeitrag eingezahlt Hinterbliebenenrente für Ehepartner werden. oder Kinder vereinbart werden. ›› Die Anspar- und die Auszahlungs- phase der Basisrente können flexibel vereinbart werden, vorausgesetzt, die Rentenzahlungen beginnen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres. 7
Zu beachten ist: ›› Der Höchstbeitrag zur Basisrente be- DIE STAATLICHE FÖRDERUNG stimmt sich durch den Höchstbeitrag für den Sonderausgaben-Abzug und Beiträge zur Basisrente Anders als bei der Riester-Rente fördert beträgt 20 000 bzw. 40 000 Euro pro können im Rahmen der der Staat die Basisrente ausschließlich Jahr. Der Mindestbeitrag ist je nach Altersvorsorgeaufwen- dungen als Sonderaus- über eine hohe steuerliche Abzugsmög- Anbieter unterschiedlich geregelt. Er gaben bei der Ermittlung lichkeit der Beiträge. Es gibt keine staat- kann zum Beispiel 10 Euro pro Zah- des zu versteuernden Einkommens abgezogen liche Zulage. Gemeinsam mit den Beiträ- lungsperiode oder 3 000 Euro für werden. gen zur gesetzlichen Rentenversicherung einen Einmalbeitrag betragen, wenn sind die Beiträge zur Basisrente steuer- das der jeweilige Anbieter ermöglicht. lich abzugsfähig. Sie können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als ›› Der steuerlich absetzbare Gesamtrah- Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu men gilt für die Beiträge zur gesetz- versteuernden Einkommens abgezogen lichen Rentenversicherung und zur werden. Basisrente. Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der ›› Rentenversicherungspflichtige Ar- eingezahlten Beiträge abzugsfähig – beitnehmer müssen den steuerlich bei Singles maximal 20 000 Euro, bei abziehbaren Beitrag um den steuer- Verheirateten 40 000 Euro. freien Arbeitgeberanteil zur gesetz- lichen Rentenversicherung kürzen. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: Im Jahr 2009 können ›› Für Beamte und Gesellschafter- 68 Prozent der Vorsorgebeiträge, also Geschäftsführer, die nicht renten- höchstens 68 Prozent von 20 000 bzw. versicherungspflichtig sind, gilt: 40 000 Euro (also 13 600 Euro bei Singles Der Höchstbetrag von 20 000 be- und 27 200 Euro bei Verheirateten) von ziehungsweise 40 000 Euro ist um der Steuer abgesetzt werden. Dieser Pro- einen fiktiven Gesamtbeitrag zur ge- zentsatz erhöht sich in den kommenden setzlichen Rentenversicherung zu Jahren jeweils um zwei Prozent, bis die kürzen, der bei dem jeweiligen Gehalt volle Absetzbarkeit erreicht ist. zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Rechenbeispiel Ein 25-jähriger alleinstehender Angestellter hat ein Bruttoarbeitseinkommen von 30 000 Euro. Er will 2 000 Euro in die Basisrente einzahlen. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er Beiträge in Höhe von 19,9 Prozent seines Bruttoeinkommens ein, also 5 970 Euro. Davon können im Jahr 2009 zunächst 68 Prozent geltend gemacht werden. 1. Sonderausgabenabzug gesetzliche Rentenversicherung 2. Sonderausgabenabzug Basisrente 5 970 Euro x 68 % = 4 060 Euro 2 000 Euro x 68% = 1 360 Euro abzügl. Arbeitgeberanteil –2 985 Euro abzugsfähig = 1075 Euro abzugsfähig insgesamt = 2 435 Euro Quelle: GDV 8
DIE BASISRENTE – WAS IST DAS? Jahr für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang um zwei, danach um einen Prozentpunkt. ›› Selbstständige können den Förderrah- ›› Der steuerpflichtige Anteil der Basis- men komplett nutzen und Beiträge zu rente ist immer derselbe wie der der einer Basisrente bis zum Höchstbetrag gesetzlichen Rente. von 20 000/40 000 Euro steuerlich geltend machen, sofern nicht auch Bei- ›› Der hiernach im ersten Jahr des vol- träge in ein berufsständisches Versor- len Rentenbezugs steuerfreie Anteil gungswerk eingezahlt werden. der gesetzlichen Rente und der Basis- rente wird auf Dauer festgeschrieben. Er ändert sich lebenslang nicht mehr. WELCHE PRODUKTE Dies bedeutet, dass Rentenerhöhungen WERDEN GEFÖRDERT? in den Folgejahren zu 100 Prozent der Besteuerung unterliegen. Basisrenten-Verträge werden bislang ganz überwiegend von Lebensversicherern ›› Die Basisrente kann in nahezu jedem angeboten. Die Verträge bieten eine Alter abgeschlossen werden. Das lebenslange Leibrente mit garantierten Höchstalter bei Rentenbeginn liegt in Leistungen und einer zusätzlichen Über- der Regel bei 85 Jahren. schussbeteiligung oder auf der Basis von Investmentfonds. Rechenbeispiel Erlebt der Vorsorgesparer den Rentenbe- ginn, wird die Garantierente lebenslang Ein Rentner hat während seines Erwerbslebens eine Basisrentenver- monatlich ausgezahlt. Stirbt er vorzeitig, sicherung abgeschlossen und erhält ab 1. Januar 2015 monatliche werden Leistungen nur dann fällig, wenn Rentenzahlungen in Höhe von 1 000 Euro. eine Hinterbliebenenvorsorge mitver- Wie hoch der steuerpflichtige Anteil seiner Jahresrente in Höhe von 12 000 sichert ist. Euro ist, richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Im Jahr 2015 liegt dieser Anteil bei 70 Prozent. Somit muss der Rentner 8 400 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. 30 Prozent seiner Rente, also 3 600 Euro, bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil wird lebens- WIE WERDEN AUSZAHLUNGEN lang festgeschrieben. BESTEUERT? Jahresleistungen aus der Basisrente im Jahr 2015 12 000 Euro Auszahlungen aus Basisrenten-Verträgen werden steuerlich genauso behandelt Steuerpflichtiger Anteil 70 % wie Renten aus der gesetzlichen Renten- Mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig versicherung. Versteuert wird der soge- 8 400 Euro nannte Besteuerungsanteil der Rente, Lebenslanger steuerfreier Anteil also der Teil der Rente, der über den je- 3 600 Euro weils gültigen Rentenfreibetrag hinaus- geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ab 1. Januar 2016 erhöht sich die monatliche Rente aufgrund von Über- Beiträge steuerlich gefördert wurden schüssen auf 1 050 Euro. oder nicht. Die volle Besteuerung greift Jahresleistungen aus der Basisrente im Jahr 2016 ab dem Jahr 2040. Bis dahin gilt eine 12 600 Euro Übergangsregel. Steuerpflichtiger Anteil 12 600 Euro abzgl. 3 600 Euro (steuerfreier Anteil) = 9 000 Euro Bei Renteneintritt im Jahr 2009 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 58 Mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig Prozent des ausgezahlten Betrages. Die- 9 000 Euro ser Prozentsatz erhöht sich bis 2020 pro 9
Für wen eignet sich die Basisrente? Mit der Basisrente gibt es jetzt auch für Selbstständige eine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit. Das neue Vorsorgeprodukt ist aber ebenso für abhängig Beschäftigte interessant. 10
FÜR WEN EIGNET SICH DIE BASISRENTE? VORSORGE FÜR VIELE Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde im Mit der Basisrente haben Jahr 2005 die schrittweise nachgelagerte Selbstständige die Mög- lichkeit, steuerfrei für ihr FÖRDERBERECHTIGTE Versteuerung der Alterseinkünfte einge- Alter vorzusorgen. leitet. Gleichzeitig werden die Beiträge In den Genuss der staatlichen Basis- zur gesetzlichen Rentenversicherung renten-Förderung kommen grundsätz- und zu der neuen Basisrente schritt- lich alle einkommensteuerpflichtigen weise von der Einkommensteuer freige- Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren stellt. Ziel ist es, auch Selbstständigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit zu verschaffen, steuerfrei haben. Zum Beispiel für ihr Alter vorsorgen zu können. Selbst- ständige und einige Freiberufler zahlen ›› Arbeitnehmer, nicht in die gesetzliche Rentenversiche- ›› Selbstständige, rung ein und können den Förderrahmen ›› Beamte, der Basisrente komplett für ihre private ›› nicht Erwerbstätige, Vorsorge nutzen. ›› Rentner. Eine interessante Vorsorgemöglichkeit Grundsätzlich gilt: ist die Basisrente auch für abhängig Be- Ebenso wie die Riester-Rente ist auch schäftigte, deren zu versteuerndes Ein- die Basisrente ein freiwilliges Vorsorge- kommen im Alter deutlich niedriger aus- produkt. Förderberechtigte sind nicht fällt als während des Erwerbslebens. verpflichtet, eine Basisrente abzuschlie- Für junge Angestellte, die einen Einstieg ßen. Eine bestimmte Anlageform ist in ihre private Altersvorsorge suchen, ebenfalls nicht vorgeschrieben. wächst die Attraktivität der Basisrente mit jährlich zunehmender Steuerfreistel- lung der Beiträge. 11
Rechenbeispiel So viel können ein lediger Arbeitnehmer und ein Selbstständiger mit einem Verdienst von 63 600 Euro im Jahr 2009 maximal von der Steuer absetzen (Angaben in Euro): Arbeitnehmer Selbstständiger Arbeitgeber-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 6 328,50 0 Arbeitnehmer-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 6 328,50 0 Beitrag zur Basisrente 7 343 20 000 Beiträge insgesamt 20 000 20 000 absetzbarer Höchstbetrag 20 000 20 000 68 Prozent des geringeren Betrags 13 600 13 600 abzüglich Arbeitgeber-Beitrag 6 328,50 0 abzugsfähiger Betrag 7 271,50 13 600 Quelle: GDV Erläuterung zum Arbeit- nehmer: Von den 13 600 Euro, die der Arbeitneh- mer im Jahr 2009 höchs- tens steuerlich geltend machen kann, entfallen VORTEILE FÜR ÄLTERE SPARER auf den steuerfreien Ar- beitgeberanteil zur ge- setzlichen Rentenversi- Besonders lohnend ist die Basisrente für cherung 6 328,50 Euro. ältere Sparer, die einige Jahre vor Eintritt Von seinem Arbeitneh- in den Ruhestand hohe Beiträge in eine meranteil kann er 2 278,26 Euro steuerlich lebenslange Altersvorsorge investieren geltend machen, also 18 wollen, da der Besteuerungsanteil der Prozent des Gesamtbei- trags. Somit sind 68 Pro- Rente dauerhaft niedriger sein kann als ›› Im Todesfall erhält der Ehepartner eine zent des Gesamtbeitrags der abzugsfähige Prozentsatz der geleis- lebenslange Hinterbliebenenrente. zur gesetzlichen Renten- teten Beiträge. Voraussetzung ist, dass die Ehe bis versicherung steuerlich freigestellt. Zusätzlich zum Todeszeitpunkt noch Bestand kann der Arbeitnehmer hatte. Stirbt der versicherte hinterblie- noch 68 Prozent des Bei- trags zur Basisrente ab- ZUSATZBAUSTEINE bene Partner, gibt es keine weiteren ziehen, also 4 993,24 Leistungen. Euro, macht insgesamt 7 271,50 Euro, um die er Auf Wunsch kann die Basisrente mit ver- sein zu versteuerndes schiedenen Zusatzbausteinen kombiniert ›› Waisen erhalten eine Waisenrente bis Einkommen mindern werden, die wichtige Lebensrisiken ab- maximal zur Vollendung des 25. Le- kann. sichern. bensjahres. Die Witwen- beziehungs- weise Witwerrente kann bis zu Für den Todesfall bietet sich die Verein- 100 Prozent der Garantierente für die barung einer Rente für den hinterbliebe- Altersvorsorge betragen. nen Ehegatten und für Waisen an. Andere Personen können in den Schutz nicht Die Vereinbarung des Hinterbliebenen- eingeschlossen werden. bausteins ist auch nachträglich noch möglich, etwa bei Heirat und/oder dann, wenn sich Nachwuchs einstellt. 12
FÜR WEN EIGNET SICH DIE BASISRENTE? Auf Wunsch kann eine zusätzliche Risikolebensversicherung angehängt werden, aus der die Angehörigen eine einmalige Kapitalleistung erhalten. Die Beiträge zu dieser selbstständigen Versicherung können allerdings nicht im Rahmen des Höchstbetrags von 20 000 bzw. 40 000 Euro geltend gemacht werden. Die zusätzliche Vereinbarung einer Be- rufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keitsvorsorge ist ebenfalls möglich. Für den Ernstfall können diese Leistungen vereinbart werden: ›› die Befreiung von weiterer Beitrags- zahlung bei vollem Erhalt der versi- cherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente sowie ›› eine Berufsunfähigkeitsrente bis maximal zur Höhe der Altersrente Zu beachten ist: Damit der Versicherungsbeitrag steuer- lich abzugsfähig bleibt, muss der Beitrag für die in den Vertrag eingeschlossenen Zusatzbausteine (Hinterbliebenenrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente) zusammen weniger als 50 Prozent des jährlichen Gesamtbeitrages ausmachen. Die Leis- tungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller Höhe, bis dahin anteilig nach der Über- gangsregelung. 13
Der richtige Vertrag Basisrenten werden in unterschiedlichen Varianten angeboten. Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom persönlichen Vorsorgebedarf ab. 14
DER RICHTIGE VERTRAG DIE BASISRENTE MIT UND OHNE HINTERBLIEBENENSCHUTZ Basisrenten eignen sich grundsätzlich für alle Personen, die den Sonderausgaben- Abzug nutzen können. Wenn der Kunde Renten nicht zwingend vorgeschrieben den Rentenbeginn erlebt, wird die Rente ist. Dabei wird ein Teil des Beitrages da- lebenslang monatlich ausgezahlt. für verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Wer Angehörige für den Todesfall absichern Beiträge zur Verfügung stehen. will, hat verschiedene Möglichkeiten. Die Leistung kann fällig werden, wenn der Ver- Fondsgebundene Basisrenten können eben- sicherte bereits vor Rentenbeginn stirbt falls mit Zusatzbausteinen ergänzt werden. oder im Todesfall während des Rentenbe- Für die Zusatzbausteine gelten dieselben zuges, wenn die Basisrente durch eine ent- Regeln wie für die klassische Basisrente. sprechende Hinterbliebenenabsicherung ergänzt wurde. Wenn diesbezüglich kei- nerlei Vereinbarungen getroffen wurden, DIE SOFORTRENTE wird bei Tod keine Leistung ausgezahlt. Wie bei der klassischen privaten Renten- versicherung gibt es auch bei der Basis- DIE FONDSGEBUNDENE BASISRENTE rente die Produktvariante „Sofortrente“. Sie eignet sich für rentennahe Jahrgänge, Diese Versicherung ist speziell für Vorsorge- die steuerbegünstigt ein lebenslanges sparer gedacht, die bei der Kapitalanlage Einkommen aus vorhandenem Kapital ein höheres Risiko eingehen wollen. Die erzielen wollen. Anlage erfolgt in der Regel vollständig in Investmentfonds entsprechend der vom Bei der Sofortrente zahlt der Kunde einen Kunden gewählten Anlagestrategie. hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Ab dem Rentenbezug wird der Wert des Förderung hilft, die aktuelle Steuerbelas- bis dahin angesparten Vorsorgekapitals er- tung zu senken. Da der Besteuerungsanteil mittelt und während der Rentenzahldauer der Sofortrente dauerhaft niedriger ist als wie bei einer klassischen Rentenversiche- der abzugsfähige Prozentsatz der einge- rung angelegt. Bei Vertragsabschluss ga- zahlten Beiträge, ist die Sofortrente doppelt rantiert der Versicherer einen Faktor für die lukrativ. Ermittlung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital. Dieser Faktor gibt an, Auch die Sofortrente kann auf Wunsch durch wie viel Rente für jeweils 10 000 Euro Kapi- eine Hinterbliebenenabsicherung für Kin- tal gezahlt wird. Bei fondsgebundenen der und den Ehegatten ergänzt werden. Basisrenten kann die Rentenhöhe erst ab Rentenbeginn garantiert werden. Beispiel ›› Bei diesem Produkt ist zu beachten, dass die Höhe der späteren Rente von Der 61-jährige verheiratete Unternehmer zahlt 2009 den steuerlich der Wertentwicklung der Fonds bezie- förderfähigen Höchstbetrag von 40 000 Euro in eine Basisrente ein, hungsweise von der Börsenentwicklung deren Auszahlung 2010 beginnt. abhängt. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung ver- Abzugsfähiger Prozentsatz des Beitrags: 68% einbaren, die im Gegensatz zu Riester- Besteuerungsanteil der Rente: 60% 15
Die Basisrente ganz praktisch Wer die staatliche Förderung für seine Altersvorsorge optimal nutzen will, sollte einige Spielregeln kennen und sich gut beraten lassen. 16
DIE BASISRENTE GANZ PRAKTISCH WAS DAS FINANZAMT ANERKENNT Welche Beitragssummen das Finanzamt DER WEG ZUR BASISRENTE anerkennt, hängt vor allem vom beruf- lichen Status ab. Basisrenten werden bislang ausschließ- lich von Lebensversicherungsunterneh- ›› Nur Selbstständige ohne weitere Bei- men angeboten. Die Versicherer haben träge in ein berufsständisches Versor- in der Regel unterschiedliche Vertrags- gungswerk können den Höchstbei- varianten entwickelt. Anders als bei der trag von 20 000 Euro pro Jahr (40 000 Riester-Rente müssen Basisrenten-Ver- Euro bei Verheirateten) komplett für träge derzeit nicht zertifiziert sein. Wich- ihre private Altersvorsorge nutzen. tig ist aber, dass der Versicherer im Ver- trag bestätigt, dass die Rentenversiche- ›› Bei Angestellten kürzt das Finanzamt rung die Kriterien für eine kapitalgedek- die abzugsfähigen Altersvorsorgeauf- kte Leibrentenversicherung gemäß § 10 wendungen um den steuerfreien Ar- Abs. 1 Nr. 2 b des Einkommensteuerge- beitgeberanteil zur gesetzlichen Ren- setzes erfüllt, damit die Beiträge als tenversicherung. In jedem Fall gehö- Sonderausgaben abgezogen werden ren auch die eigenen Beiträge zur können. Die Voraussetzungen des § 10 gesetzlichen Rentenversicherung zu Abs. 1 Nr. 2 b EStG sind: den abzugsfähigen Altersvorsorgeauf- wendungen. ›› Es muss sich um Beiträge zum Auf- bau einer eigenen kapitalgedeckten ›› Bei Beamten wird der Höchstbeitrag Altersversorgung handeln (= Perso- um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur nenidentität zwischen Versicherungs- Rentenversicherung gekürzt. Dieser nehmer, versicherter Person und Beitrag berechnet sich aus dem je- Leistungsempfänger). weils gültigen Beitragssatz zur gesetz- lichen Rentenversicherung und dem ›› Die Leistung muss aus einer monat- Arbeitslohn des Beamten (begrenzt lichen lebenslangen Leibrente beste- auf die jeweilige Beitragsbemessungs- hen, die nicht vor Vollendung des grenze). 60. Lebensjahrs beginnt (Ausnahme: Berufsunfähigkeits- und Hinterblie- ›› Zu beachten ist, dass die Altersvor- benenrente). sorgeaufwendungen im Jahr 2009 zunächst zu 68 Prozent steuerlich ›› Die Ansprüche aus dem Vertrag dür- absetzbar sind. Dieser Prozentsatz fen nicht vererblich, nicht übertragbar, erhöht sich pro Jahr um jeweils zwei nicht beleihbar und nicht kapitalisier- Punkte. Erst im Jahr 2025 sind die bar sein. Beiträge im Rahmen des Höchst- Die gezahlten Beiträge beitrages voll absetzbar. zur Basisrente macht der Steuerpflichtige im Rah- Der Abschluss einer Basisrente erfordert men seiner jährlichen keinen weiteren Antrag auf staatliche För- Steuererklärung als Sonderausgaben geltend. derung wie zum Beispiel bei der Riester- WAS BEDEUTET DIE Rente. Die gezahlten Beiträge macht GÜNSTIGERPRÜFUNG? der Steuerpflichtige im Rahmen seiner jährlichen Steuererklärung als Sonder- Steuerpflichtige hatten auch vor Einfüh- ausgaben geltend. Da ab dem Beitrags- rung der neuen Besteuerungsregeln von jahr 2010 Basisrenten-Verträge wie Rie- Alterseinkünften die Möglichkeit, Beiträge ster-Verträge zertifiziert sein müssen, zur privaten Vorsorge von der Steuer ab- werden die Beiträge künftig innerhalb zusetzen. Der schrittweise Übergang zur der Höchstgrenzen vom Finanzamt ohne vollständigen steuerlichen Freistellung nähere Prüfung anerkannt. 17
von Vorsorgeaufwendungen kann in abzug nach altem und neuem Recht Einzelfällen zu einer Schlechterstellung gegenübergestellt. Der Steuerpflichtige im Vergleich zum alten Recht führen. erhält dann automatisch die günstigere Deshalb führen die Finanzämter in einer Regelung. Übergangszeit bis 2019 eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei prüft das Beiträge zu einer Basisrente bleiben bei Finanzamt im Rahmen der Einkommen- dieser Prüfung außen vor, da diese steuererklärung, ob das bis Ende 2004 Versicherungen erst seit 1. Januar 2005 gültige Steuerrecht für Vorsorgeauf- abgeschlossen werden können. Dies wendungen günstiger ist oder das neue, bedeutet, dass diese Beiträge sich immer am 1. Januar 2005 in Kraft getretene mit dem jeweils maßgeblichen Prozent- Recht. Dabei wird der Sonderausgaben- satz steuermindernd auswirken. Beispiel 1 Der ledige Selbstständige A hat im Jahr 2008 Versicherungsbeiträge in Höhe von 6 000 Euro geleistet (Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung). Abzugsvolumen neues Recht Abzugsvolumen altes Recht Basisrente 0€ Basisrente – – davon 68 % sonstige Vorsorgeaufwendungen 6 000 € anzusetzen 0€ Vorwegabzug 3 068 € 3 068 € sonstige Vorsorgeaufwendungen 6 000 € verbleiben 2 932 € Höchstbetrag 2 400 € ab Höchstbetrag 1 334 € 1 334 € anzusetzen 2 400 € verbleiben 1 598 € davon höchstens 667 € 667 € Abzugsvolumen neues Recht 2 400 € Abzugsvolumen altes Recht 5 069 € A kann im Jahre 2009 5069 Euro als Sonderausgaben abziehen. Beispiel 2 Wie Beispiel 1; A hat im Jahr 2008 noch zusätzlich Beiträge zu einer Basisrente in Höhe von 10 000 Euro eingezahlt. Abzugsvolumen neues Recht Abzugsvolumen altes Recht zzgl. Basisrente Basisrente 10 000 € Basisrente – – davon 68 % sonstige Vorsorgeaufwendungen 6 000 € anzusetzen 6 800 € Vorwegabzug 3 068 € 3 068 € sonstige Vorsorgeaufwendungen 6 000 € verbleiben 2 932 € Höchstbeitrag 2 400 € ab Höchstbetrag 1 334 € 1 334 € anzusetzen 2 400 € verbleiben 1 598 € davon höchstens 667 € 667 € Abzugsvolumen altes Recht 5 069 € zzgl. Basisrente 10 000 € davon 68 % anzusetzen 6 800 € Abzugsvolumen neues Recht 9 200 € Abzugsvolumen altes Recht zzgl. Basisrente 11 869 € A kann im Jahre 2009 11869 Euro als Sonderausgaben abziehen. 18
DIE BASISRENTE GANZ PRAKTISCH 19
Fragen zur Basisrente Kann ich mehrere Basisrenten abschließen? Verliere ich meine Ersparnisse, wenn ich arbeitslos werde? Was geschieht mit meiner Basisrente im Fall einer Scheidung? Antworten auf diese und viele andere wichtige Fragen gibt es hier. 20
FRAGEN ZUR BASISRENTE Ich möchte meine Basisrente später vererben. Was muss ich beachten? Die Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein Kann ich Geld aus meinem Vertrag zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in entnehmen? den Vertrag eingeschlossen werden, Nein, Teilkapitalisierungen oder die Aus- der Angehörige wahlweise in der Anspar- zahlung des gesamten Vorsorgekapitals phase und/oder in der Phase des Renten- in einer Summe sind nicht vorgesehen. bezugs absichert. Wer weiteren Risiko- schutz benötigt, kann eine selbstständige Ist die Basisrenten-Förderung auch für meine Risikolebensversicherung abschließen. bestehende Rentenversicherung möglich? Nein. Bestehende private Renten- Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland versicherungen können nicht in eine verbringen. Was geschieht dann mit meiner Basisrente umgewandelt werden, Basisrente? weil sie anderen Rahmenbedingungen Leistungen aus der Basisrente können und Steuerregeln folgen. auch im Ausland bezogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass eine Ist ein Anbieterwechsel während der Steuerpflicht im Inland anfallen kann. Ansparphase möglich? Ja, ein Anbieterwechsel ist ohne steuer- Was geschieht, wenn ich lich nachteilige Folgen möglich. Anbieter zahlungsunfähig bin? sind allerdings gesetzlich nicht verpflichtet, Die Beitragszahlungen können jederzeit einen Anbieterwechsel durchzuführen. vollständig oder vorübergehend einge- stellt werden. Zu beachten ist jedoch, Angenommen, ich muss oder will länger dass sich damit die später gewährten arbeiten als ursprünglich geplant. Kann ich Leistungen entsprechend verringern. die Auszahlungsphase der Basisrente nach hinten verschieben? Kann ich meine Basisrente kündigen? Derartige Vereinbarungen sind möglich, Ja. Allerdings erlischt damit nur die das Gesetz schreibt lediglich den frühes- Pflicht zur Beitragszahlung. Bis zum tens Auszahlungszeitpunkt mit Alter 60 vertraglich vereinbarten Rentenbeginn vor. Gegebenenfalls erhöht sich dabei verzinst sich das bis zur Kündigung an- der steuerpflichtige Prozentsatz der Rente. gesparte Vorsorgevermögen weiter und wird als (reduzierte) Rente ausgezahlt. Ein Anspruch auf den Rückkaufwert besteht nicht. 21
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FRAGEN ZUR BASISRENTE Ist es sinnvoll, einen Basisrenten-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren? Ja. In diesem Fall beteiligt sich der Staat Die Basisrente folgt dem auch an der Finanzierung des Risiko- Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. schutzes. Zu beachten ist, dass der Bei- trag für den Berufsunfähigkeitsschutz Ich bin Angestellter. Sollte ich trotzdem eine weniger als 50 Prozent des gesamten Basisrente abschließen? Beitrages zur Basisrente umfassen darf. Basisrenten lohnen sich nicht nur für Die Leistungen aus diesem Zusatzbau- Selbstständige. Auch Angestellte sollten stein sind steuerpflichtig. die Angebote prüfen. Attraktiv ist die Basisrente vor allem dann, wenn die Kann ich für mehrere Basisrenten-Verträge voraussichtliche Steuerbelastung im eine staatliche Förderung bekommen? Ruhestand niedriger ist als während der Ja, die staatliche Förderung kann auf be- Phase der Erwerbstätigkeit. liebig viele Einzelverträge verteilt werden. Dabei gilt jedoch immer die Beitrags- Ist die Basisrente auch für ältere Sparer höchstgrenze von 20 000 Euro pro Jahr interessant? (40 000 Euro für Verheiratete). Um- Rentennahe Jahrgänge, die größere Ein- gekehrt kann auch nur ein Basisrenten- malbeiträge aufbringen wollen, profitieren Vertrag mit bis zu 40 000 Euro steuer- besonders von der hohen staatlichen wirksam dotiert werden, wenn der Förderung der Basisrente über die steu- Versicherungsnehmer verheiratet ist. erliche Abzugsfähigkeit. Verliere ich meine Ersparnisse, Kann ich die Basisrente für den Immobilien- wenn ich arbeitslos werde? kauf oder -bau einsetzen? Nein, die Basisrente ist wie die Riester- Nein, diese Möglichkeit ist nicht vor- Rente und Betriebsrenten vor einer vor- gesehen. zeitigen Verwertung geschützt. Was geschieht im Fall einer Scheidung? Rente mit 67 – was geschieht mit meiner In diesem Fall erfolgt eine Realteilung Basisrente? des Vorsorgekapitals auf zwei Verträge. Bei einer Verlängerung der Lebens- Diese Form der Übertragung des Vorsor- arbeitszeit auf 67 Jahre können Basis- gekapitals ist ohne steuerlich nachteilige renten problemlos und ohne Nachteile Folgen möglich. angepasst werden. 23
Wo gibt es Rat? DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND VERSICHERUNGSOMBUDSMANN E. V. Ruhrstraße 2 (UNABHÄNGIGE SCHLICHTUNGSSTELLE) 10709 Berlin Postfach 08 06 32 Tel.: 030/8 65-1 10006 Berlin Fax: 030/8 65-2 72 40 Tel.: 0 18 04/22 44 24 (0,20 € pro Anruf) drv@drv-bund.de Fax: 0 18 04/22 44 25 (0,20 € pro Fax) meinefrage@drv-bund.de beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.deutsche-rentenversicherung-bund.de www.versicherungsombudsmann.de Service-Telefon: 08 00/100 04 80 70 BUNDESANSTALT FÜR FINANZ- INFORMATIONSZENTRUM DER DIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN) DEUTSCHEN VERSICHERER Graurheindorfer Straße 108 Postfach 08 04 31 53117 Bonn 10004 Berlin Tel.: 02 28/41 08-0 info@klipp-und-klar.de Fax: 02 28/41 08-15 50 www.klipp-und-klar.de poststelle@bafin.de www.bafin.de ›› Bestell-Hotline für Broschüren Verbrauchertelefon: 0 18 05/12 23 46 (0,14 € pro Minute) Tel.: 08 00/742 43 75 ›› Beratungs-Hotline 08 00/33 99 399 GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT (GDV) E. V. Wilhelmstraße 43/43 G 10117 Berlin Tel.: 030/20 20 50 00 Fax: 030/20 20 60 00 berlin@gdv.de www.gdv.de 24
Stichwortverzeichnis A Alterseinkünftegesetz 5, 6, 11 L Leibrente 5, 7, 9, 17 Altersvorsorgeaufwendungen 8, 17 Leistungen 7, 9, 12, 13, 21, 23 Anbieterwechsel 21 Arbeitslosigkeit 7 R Rentenniveau 4 Ausland 21 Rentenversicherung, gesetzliche 7, 8, 9, 11, 12, 15, 17, 21, 23 B Beamte 8, 11 Beitragszahlungen 21 S Selbstständige 5, 9, 10, 11, 12, 17, 18, 21, 23 Beratung 5 Sofortrente 15 Berufsunfähigkeitsversicherung 23 Sonderausgabenabzug 8, 18 Besteuerung 5, 9 T Teilauszahlung 7 E Ehepartner 7, 12 Todesfall 12, 15 Einkommen 5, 6, 8, 11, 12, 15 Erwerbsunfähigkeit 7 U Überschussbeteiligung 7, 9 F Förderberechtigte 11 V Verwertung 7, 23 Förderung, steuerliche 5, 8, 11, 15, 16, 17, 21, 23 Vorsorge, private 4, 5, 11, 17 G Günstigerprüfung 17, 18 H Hinterbliebenenschutz 15, 21 Höchstbeitrag 8, 17, 18 I Investmentfonds 9, 15 25
Folgende Broschüren der Reihe „ZUKUNFT klipp + klar“ können über die Hotline 08 00/742 43 75 oder über die Website www.klipp-und-klar.de bestellt werden: I Jetzt geht’s los Tipps und Infos für Schulabgänger I Startklar Tipps und Infos für Uni-Absolventen I Lebenslauf Tipps und Infos für Berufstätige und Jobsuchende I Aufbruch Tipps und Infos für Existenzgründer I Einzelausgabe Tipps und Infos für Singles I Zeit zu zweit Tipps und Infos für Paare I Menschenskinder Tipps und Infos für Eltern I Fortschritt Tipps und Infos für Berufsaussteiger 26
Aus der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ können folgende Broschüren über die Hotline 08 00/742 43 75 oder über die Website www.klipp-und-klar.de bestellt werden: I Sicherheit für ein langes Leben Die neue Rente I Vorsorgen mit staatlichen Zulagen Die Riester-Rente I Sozial- und Individualversicherung in Deutschland Versicherungen staatlich und privat I Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die betriebliche Altersversorgung I Altersvorsorge und Risikoschutz Lebensversicherung – Ihre private Vorsorge I Risikoschutz und Existenzsicherung Die private Berufsunfähigkeitsversicherung I Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler Versicherungen für Selbstständige I Mit Sicherheit zum Eigenheim Versicherungen für Bauherren I Einbruchschutz für Haus und Wohnung Sicher ist sicher I Recht gehabt und auch bekommen Im Streitfall hilft die Rechtsschutzversicherung I Richtig versichert in den Urlaub Reisen ohne Risiko I Gut gesichert Gutes tun Sicherheit im Ehrenamt I Vorsehen statt Nachsehen Die Unfallversicherung – Ihr Schutz für alle Fälle I Leichtsinn und Missgeschick Private Haftpflichtversicherung – für den Schaden geradestehen I Gut abgesichert unterwegs Versicherungen rund ums Auto I Versicherungen für Ihr Eigentum Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung 27
DIE BASISRENTE Vorsorgen mit steuerlicher Förderung ZUKUNFT klipp + klar Informationszentrum der deutschen Versicherer
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