Die drei Kategorien der erfinderischen Tätigkeit - FABIAN HOFFMANN 27. APRIL UND 2. MAI 2022 VORTRAG FÜR DIE GRUR BEZIRKSGRUPPEN BAYERN UND BERLIN

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Die drei Kategorien
                      der erfinderischen Tätigkeit

FA B I A N H O F F M A N N
27. APRIL UND 2. MAI 2022

VO RT R A G F Ü R D I E G R U R B EZ I R KS G R U P P E N BAY E R N U N D B E R L I N
Die drei Kategorien der erfinderischen Tätigkeit - FABIAN HOFFMANN 27. APRIL UND 2. MAI 2022 VORTRAG FÜR DIE GRUR BEZIRKSGRUPPEN BAYERN UND BERLIN
Vorbemerkung:
Dieser Vortrag enthält nur die persönliche Meinung des Referenten.
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Die erfinderische Tätigkeit (erf.Tätigk.)
• Die größte anzunehmende Unbekannte
  unter den Rechtsfiguren (abgesehen von Auffangtatbeständen)
• Erf.Tätigk. muss immer wieder neu sein
 • immer wieder anders
 • entzieht sich einem Schema, gleichwohl gibt es Strukturen
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Gesetzliche Definition (§ 4 PatG, Art. 56 EPÜ)
• "… auf erfinderischer Tätigkeit beruhend, wenn sie sich
 für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus
 dem Stand der Technik ergibt."
• negative Definition
• Wann hat sich etwas in naheliegender Weise ergeben?
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Positive Umschreibung der erf.Tätigk.
• Phänomenologisch:
 • Wie geht der Fachmann vor
 • Welche Gedanken, welche Tätigkeit führt zum Ziel
• Drei Kategorien (kurz gefasst):
 1. Wünsch dir was: Geistestätigkeit, die weder Fachwissen noch
    Fachkönnen bedarf
 2. Knobeln: rein geistige Anwendung von Fachwissen und Fachkönnen
    zur Entwicklung von technischen Wirkprinzipien
 3. Forschen: Erkenntnisgewinn durch Antworten aus der Natur
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1.Kategorie: Wünsch dir was!
Entdecken einer Geschäftsidee
• Patentrecht ist Teil eines Wirtschaftsablaufs
 • C.A.F.C.: "inventions would not be undertaken if they would
   not confer commercial value"1
   (Erfindungen würden nicht gemacht, wenn sie keinen wirtschaftlichen Wert gewähren würden)

• erster Schritt eines Geschäftsmodells: Nutzerversprechen
 • welchen Nutzen kann ein Kunde/Nutzer aus einem
   Produkt/einer Dienstleistung ziehen.
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Nutzerversprechen
• Adam Smith, The wealth of nations, Jahr 1776 (übersetzt von Stocker):
 • The invisible Hand -
   "Indem die Individuen ihren eigenen Vorteil suchen, werden
   sie angehalten, automatisch jene Güter und
   Dienstleistungen zu produzieren, die die Konsumenten auch
   kaufen wollen."2
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Erf.Tätigk:
Entdeckung des Nutzerversprechens
• Erfindung muss
 • Bedürfnisse befriedigen,
 • Wünsche erfüllen,
 • Leben erleichtern oder verschönern,
 • Aufwand ersparen oder Effizienz steigern
• Gedanken hierzu erforderlich
 • nur dann lohnen sich Monopol und Patentgebühren
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Nachfragepotenzial erspüren
Problem entdecken
• Ferdinand Porsche:
 • "Am Anfang schaute ich mich um, konnte aber den Wagen,
  von dem ich träumte, nicht finden. Also beschloss ich, ihn
                                      mir selbst zu bauen."3
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Nachfragepotenzial erspüren
Problem entdecken
• Geistige Tätigkeit
 • Allgemeinwissen: Wissen um Probleme und Bedürfnisse
  • Fliegen können, Licht ohne Brandgefahr, autonom fahrende Autos,
    Impfstoff gegen Pandemie Q1
  • generell: Manuelle Tätigkeiten durch Automaten ersetzen
Nachfragepotenzial erspüren
Problem entdecken
• (Dem Erfinder) bislang unbekannte Probleme/Bedürfnisse
 • Fantasie: Zukunftsvisionen (Jules Verne: Reise auf den Mond)
             Zauberei (J.K. Rowling: Harry Potter)
             Zauberwürfel4
 • Empathie:
   Einfühlen in Bedürfnisse von anderen
 • Kommunikation:
   Erfragen von Bedürfnissen Dritter
Maßstab ist der Nutzer
• Welche Überlegungen/Empfindungen veranlassen
  Nutzer für ein Produkt/eine Dienstleistung Geld zu
  zahlen? => Markterfolg
• Nutzer kennt auch Technik, sein Wissen reicht meistens
  für die Lösung nicht aus
• Ausnahme: Erforschen von bisher unbekannten
  Sinneswahrnehmungen -> Aromastoffe, Duftsstoffe
Erfindersicht: Nutzerperspektive
• Erfinder/Geschäftsmann nimmt Nutzerperspektive ein
 • kein Fachwissen kommt zur Anwendung
 • Nutzer ist nicht technisch blind
• Normale Erwägungen, wie
  bei jedem Geschäftsmodell

                                                       Q2
Deutsche Rechtsprechung zur 1. Kategorie
• BGH, Kreiselegge I v. 15.11.1983:
 "Eine Aufgabe ist keine Erfindung. Diese liegt vielmehr in der Lösung der
 Aufgabe."
• BGH, Haftverband v. 16.6.1989:
 "Die Einbeziehung einer solchermaßen "vorgegebenen" Aufgabe in die
 Beurteilung der erfinderischen Leistung wäre im vorliegenden Fall
 patentrechtlich nicht zu billigen, weil darin bereits Lösungselemente und
 Lösungsansätze enthalten sind, von denen aus der Schritt zu dem
 Gesamtlösungsvorschlag des Streitpatents naturgemäß nicht mehr weit ist.
 Durch eine solche Betrachtungsweise werden Art und Ausmaß der Leistung des
 Erfinders unzulässig verkürzt."
Deutsche Rechtsprechung zur 1. Kategorie
• BGH, Dreinahtschlauchfolienbeutel v. 30.7.2009 (Rn. 14) :
 • Die letzteren Gesichtspunkte sind mithin nicht der Problemlösung, sondern dem
   technischen Problem selbst zuzurechnen. Insoweit handelt es sich … um die
   Bestimmung des Ausgangspunkts des Fachmanns, der für die Erfassung und
   Bewertung der technischen Lehre heranzuziehen ist, die zur Lösung des
   objektiven technischen Problems gegeben wird. Eine verbesserte Compliance
   kann dabei ebenso wenig zur Lösung des technischen Problems gerechnet
   werden, wie bei einer mit technischen Mitteln umgesetzten Geschäftsmethode
   die Geschäftsidee selbst.
Deutsche Rechtsprechung zur 1. Kategorie
• BGH, Quetiapin v. 13.1.2015 (Rn. 16 f.):
  • Die Definition des technischen Problems, das einer Erfindung
    zugrunde liegt, dient nicht dazu, eine Vorentscheidung über die
    Frage der Patentfähigkeit zu treffen. Deshalb dürfen Elemente, die
    zur patentgemäßen Lösung gehören, nicht berücksichtigt werden.
    Aus demselben Grund ist es nicht zulässig, ohne weiteres zu
    unterstellen, dass dem Fachmann die Befassung mit einer
    bestimmten Aufgabenstellung nahegelegt war.
EPA zur 1. Kategorie.
• Prüfungsrichtlinien G-VII Nr. 5:
Der "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" gliedert sich in drei Phasen:
i) Ermittlung des "nächstliegenden Stands der Technik",
ii) Bestimmung der zu lösenden "objektiven technischen Aufgabe" und
iii) Prüfung der Frage, ob die beanspruchte Erfindung angesichts des
nächstliegenden Stands der Technik und der objektiven technischen Aufgabe für
den Fachmann naheliegend gewesen wäre.

• Wird Kenntnis der Aufgabe fingiert?
EPA-Rechtsprechung zur Aufgabe
• EPA, T971/92 v. 7.9.1994 unter 3.7.1 :
  … the appreciation of conventional technical problems which form the basis of
  the normal activities of the notional "person skilled in the art", such as the removal
  of shortcomings, the optimisation of parameters, the saving of energy or time
  cannot involve an inventive step. The appreciation of a technical problem may
  thus only contribute to the inventive step in very exceptional circumstances.
EPA-Rechtsprechung zur Aufgabe
• EPA, T135/94 v. 12.6.1995 unter 3.8:
 if the skilled person, implementing the device of D1a had any reason to suspect
 that stray light might cause a problem, the solution to this problem would be
 obvious. …
 … this new recognition or new problem, must also be considered as being not
 obvious to a skilled person. This renders the claimed invention also non-obvious
 … the required inventive step lies in the recognition of the problem rather than in
 its solution.
• "… stray light might cause a problem …"
  -> möglicherweise technische Überlegung, die Fachwissen bedürfen
EPA - BK 3.5.01: Notional Business Person
• EPA, T1463/11 v. 29.11.2016:
 • Rn. 10: … claim 1 defines a method with both technical and non-technical elements …
   non-technical elements do not contribute to inventive step
 • Rn. 13: The formulation of the objective technical problem in terms of non-technical
   requirements raises the question of what requirements the business
   person (for example) can actually give to the technically skilled person. Naturally,
   any requirement that is purely a business matter can be included.
 • Rn. 15: … the business person, who represents an abstraction or shorthand for a
   separation of business considerations from technical.
 • Rn.17: … the notional business person might do things that a real business person
   would not, such as include requirements that go against business thinking at the time
   - a sort of business prejudice
EPA - BK 3.5.01: Notional Business Person
• EPA, T 1082/13 v. 31.1.2019, unter 4.8:
 • ... the notional business person cannot be assumed to be so blind that he does
   not even know about the existence of computers or the Internet.
Business Person
• Zuständig für kaufmännische Überlegungen
 • Was könnte Nutzerversprechen für potenzielle Kunden oder
   (sparsame) Hersteller sein?
 • auch technisches Wissen wird dabei angewendet
  • in dem Umfang wie es beim Nutzer vorhanden ist = Nicht-Fachmann
• an reale kaufmännische Erwägungen nicht gebunden
 • alles kommt in Betracht, was später zu einer Lösung führt
➢Anwendung der 1. Kategorie auf bestimmte Ansprüche
2. Kategorie der erf. Tätigk.
• Kreation neuer technischer Wirkprinzipien
 • rein geistige Tätigkeit: ohne Versuche, ohne Prototyp
 • Bezogen auf Technik -> Begriff:
   Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer
   Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges.5
• Klassische Idee des Erfindungsbegriffs
Informationssammlung
• 1. Schritt: Informationen sammeln und suchen
 • Kenneth Arrow, Economic Welfare and Allocation of Recources for Invention:
   Information is not only the product of inventive activity, it is also an
   input – in some sense, the major input apart from the talent of the
   inventor.
➢Je mehr Informationen verfügbar,
 umso fruchtbarer kann erf.Tätigk. gedeihen
Informationsgewinnung
• Lehrbuchwissen: abstraktes Wissen über Naturkräfte und -gesetze
• Erfahrungswissen:
 • analytischer Blick auf konkrete Anwendungen
  ➢ Abstraktion von Naturkräften=funktionelle Wirkprinzipien
  ➢ Transferleistung

• oder: erf.Tatigk. der dritten Kategorie
Beispiele für Informationsgewinnung
• Spiel auf Wippe:

                                      Q3
Rechtsprechung zur Abstraktion
• BGH, Energieversorgungssystem v. 4.8.2020 (Rn.61 f.):
 Die oben aufgezeigten Gemeinsamkeiten ergaben sich für den Fachmann nur
 aufgrund einer analysierenden Betrachtung, die die im Zentrum der beiden
 Entgegenhaltungen stehenden Einsatzzwecke und Konfigurationsdetails ausblendet
 und allein die grundlegenden Funktionsprinzipien in den Blick nimmt. … Konkrete
 Anhaltspunkte, die eine Kombination der beiden Systeme … hätten nahelegen
 können, sind weder aufgezeigt noch sonst ersichtlich. Angesichts dessen bestand
 für den Fachmann kein Anlass, die beiden Entgegenhaltungen trotz dieser
 Unterschiede auf grundlegende Funktionsprinzipien zu untersuchen, die sich vom
 einen System auf das andere übertragen lassen.
Rechtsprechung zur Abstraktion
• BGH, X ZR 69/19 v. 8.6.2021:
 • SdT:
Rechtsprechung zur Abstraktion
• BGH, X ZR 69/19 v. 8.6.2021:
 • SdT:

 • Lösung:
Rechtsprechung zur Abstraktion
• (Forts.)BGH, X ZR 69/19 v. 8.6.2021 (Rn. 49 f.):
 Aus dem grundlegenden Konzept, den zur Verfügung stehenden Raum durch tiefer
 liegende Bereiche zu vergrößern, und dem Hinweis, dass die individuelle
 Ausgestaltung an die jeweils zu transportierende Ladung angepasst werden kann,
 ergaben sich aber bereits genügend Anhaltspunkte für weitergehende
 Überlegungen.
 Der Hinweis auf den Transport von Leergut führte zum einen vor Augen, dass
 aufgrund des geringen Gewichts eine Ausführung mit drei Achsen, wie sie in K15
 gezeigt ist, bei entsprechend geringerer Belastung nicht zwingend erforderlich ist.
 Daraus ergab sich zugleich die Erkenntnis, dass der Verzicht auf einzelne Achsen
 den verfügbaren Raum weiter vergrößert.
Schlussfolgerndes Denken
• 2. Schritt der zweite Kategorie erf.Tätigk.:
 • Schlussfolgerungen aufgrund von
   Hinweisen, Anstößen/Veranlassungen und Anregungen
   - Teaching, Suggestions and Motivations (TSM) -
 • BGH, Sicherheitseinrichtung (Rn. 20):
   Um das Begehen eines … Lösungswegs … dem Fachmann nahegelegt anzusehen,
   bedarf es daher … in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des
   technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder
   sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der
   Erfindung zu suchen. (Ähnlich EPA, T 1014/07 unter 12.)
TSM-Test in USA
• C.A.F.C. Ashland Oil v. Delta Resins v. 25.10.1985 776 F.2d 281, 281, 297:
 Obviousness, however, cannot be established by combining the teachings of the
 prior art to produce the claimed invention unless there was some teaching,
 suggestion or incentive in this prior art which would have made such a
 combination appropriate.

• Federal Trade Commission, To Promote Innovation, Report 2003:
 “the glue expressly leading you all the way” and that it “connect the
 dots . . . very, very clearly . . . .”6
➢Wie Malen nach Zahlen
Problemlösendes Denken in Psychologie
• Konvergentes Denken
 • Definition nach Guilford & Hoepfner:
   Entwicklung logischer Schlussfolgerungen aus gegebener
   Information, wobei die Betonung auf dem Erreichen der
   einzigen oder im üblichen Sinne besten Lösung liegt. Es ist
   wahrscheinlich, dass die gegebene Information (der
   Hinweis) das Ergebnis wie in Mathematik oder der Logik
   vollständig determiniert.7
Kritik seitens Federal Trade Commission
• Federal Trade Commission, To Promote Innovation, Report 2003:
 "The Commission urges that in assessing obviousness, the analysis
 should ascribe to the person having ordinary skill in the art an ability
 to combine or modify prior art references that is consistent with the
 creativity and problem-solving skills that in fact are characteristic of
 those having ordinary skill in the art."8
Supreme Court: KSR v. Teleflex
• Supreme Court USA, KSR v. Teleflex, v. 30.4.2007:9
 "A person of ordinary skill is also a person of ordinary creativity,
 not an automaton."
• Eine entsprechende Feststellung in deutscher oder
  EPA-Rechtsprechung?
 ➢ nicht zu erwarten, aber auch nicht das Gegenteil
Kreativität aus Sicht der Psychologie
• Schuler/Görlich,
  Kreativität, S. 32:
Divergentes Denken
• Palmer, Berufsbezogene Kreativitätsdiagnostik, S. 54:
 "… divergentes Denken (erfordert) das offene,
 ungerichtete und damit freie Denken, das ganz
 unterschiedliche, vielleicht sogar gegensätzliche Lösungen
 zulässt."
Divergentes, kreatives Denken: Versuche
• Versuche mit Kindern aus der 1. Klasse10
 • Zeichnen eines ihnen unbekannten Kompositums
   "Pantoffeltierchen"

                                       Ein Tierchen,
                                       das Pantoffeln bringt.
Divergentes, kreatives Denken: Versuche
• Versuche mit Kindern aus der 1. Klasse10
 • Zeichnen eines ihnen unbekannten Kompositums
   "Pantoffeltierchen"

                                         Ein Tierchen,
                                         das Pantoffeln bringt.

                                    Q4
Erfindungshöhe bei divergentem Denken
• Gemäß Supreme Court, KSR v. Teleflex:
 • Fachmann weist eine durchschnittliche Kreativität auf
 • Wo liegt die Grenze zur überdurchschnittlichen Kreativität?
Erfindungshöhe bei divergentem Denken
• Rechtsprechung entscheidet mittels einer Wertung durch
  das Gericht
 • Wichtiger geregelter Fall: BGH, Farbversorgungssystem, Ls.:
   Gehört eine maschinenbautechnische Lösung als ein generelles, für eine
   Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach
   zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs, kann
   Veranlassung zu ihrer Heranziehung bereits dann bestehen, wenn sich die
   Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als
   objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar
   sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit
   Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen.
Messung von Kreativität
• Psychologie interessiert die Messung von Kreativität
 • zur Unterstützung von Personalentscheidungen
 ➢ Forschungspotenzial zur Ableitung von Erkenntnissen zur
    Bewertung der Kreativität von Erfindungen
Mögliche Richtschnur
• Abstrakte Funktionalitäten
 • Präsentieren sie sich wie pickbare Erdbeeren,
   Kirchen oder Rosinen auf einem Kuchen
 • oder ist es eher eine Nadel im Heuhaufen
• Um wieviel Ecken muss man gehen / denken
 • Führt eine pickbare, abstrakte Idee mit einschlägigem
   Fachwissen direkt zur Lösung oder bedarf es 2./3. Idee
3. Kategorie der erf.Tätigk. - Forschen
• erste und zweite Kategorie findet im Kopf statt
• Erfindung muss etwas Neues sein
 • Funktioniert es auch?
 • Prototyp erforderlich: Herstellung und Versuchsanordnung
• Häufig reicht verfügbares Wissen nicht,
  um zur Lösung gelangen zu können
Edison - Die Erfindung der Glühbirne
• Thomas Alva Edison:
 • "Genius is 1% inspiration, 99 % perspiration
 • Zahlreiche Versuche, um schließlich Wolfram als Material für
   Glühfaden zu entdecken
  ➢ heute weist die Wikipedia Wolfram als Material mit höchstem
    Schmelzpunkt aus
Weitere Beispiele
• vfa. Verband der forschenden Pharma-Unternehmen:
 • Von 5.000 - 10.000 Substanzen erreicht nur eine später den
   Markt11
• MP3-Audiokompression
 • 1986: Heureka-Erlebnis bei Karl-Heinz Brandenburg
   für Verfahren zur Selbstoptimierung des technischen
   Verfahrens
 • 1994: Erster MP3-Player vorgestellt
Forschung
• Dient der Sammlung von Informationen,
  die dem Fachmann vorher nicht zur Verfügung standen
• Fachmann nimmt Mühen und Investitionen auf sich,
  weil er nicht weiß, wie es geht und funktioniert
• try and error
• Erforderlich für Ermittlung der technischen Lehre
 ➢aber auch für die Brauchbarkeit (Zulassungsvoraussetzung)
Berücksichtigung in Rechtsprechung
• Einfache Versuche, ständige Rechtsprechung
 • BGH, X ZR 108/14, v. 1.12.2016, Rn. 35:
   Der Fachmann hätte daraus die naheliegende Schussfolgerung
   gezogen, … , was wiederum durch einfache geometrische
   Berechnungen oder Versuche leicht zu ermitteln ist.
Berücksichtigung in Rechtsprechung
• Umfangreiche Versuche bei vorgezeichnetem Weg
 • BGH, X ZR 141/10 v. 29.10.2013, Rn.
  Wann eine Erfolgsaussicht als hinreichend angesehen werden kann, um das Beschreiten eines
  möglicherweise zu dem gewünschten Ergebnis führenden Weges als naheliegend ansehen zu
  können, hängt nicht allein von der Wahrscheinlichkeit des Erfolges ab. Maßgeblich ist vielmehr
  eine Gesamtbetrachtung, bei der die Dringlichkeit einer Lösung des technischen Problems und
  ihr zu erwartender technischer oder wirtschaftlicher Ertrag ebenso zu berücksichtigen sind wie
  Aufwand und Kosten der erforderlichen Arbeiten, das Fehlen von Alternativen, Art, Umfang und
  Auswirkungen von Schwierigkeiten, die auf dem zu beschreitenden Weg auftreten können, sowie
  schließlich das Risiko, dass solche Schwierigkeiten die Erreichung des Ziels erheblich erschweren
  oder gar das Ziel unerreichbar machen.
 • Ähnlich BGH, Pemetrexed, v. 7.7.2020, Rn. 104, 107, 108
US-amerikanische Patentliteratur
• Merges/Duffy, Patent Law and Policy, 7th       Edition, 2017, S. 564
 • Anpassung der erf.Tätitgk. für außerordentlich kostenintensiven
   Erfindungen
 • Extrem hohe Forschungskosten erhöhen Investitionsrisiken
 • Hohe Risiken senken Bereitschaft eine
   eigentlich naheliegende technische Entwicklung vorzunehmen
 • Anforderungen an erf.Tätigk. Insofern zu senken
• Wie wenn Lehre leicht ausführbar, aber Brauchbarkeit fraglich?
BionTech Patent für Corona-Impfstoff
• Patentanmeldung EP 3 901 260
BionTech Patent für Corona-Impfstoff
• Prüfungsbescheid vom 7./16. Sept. 2021 nebst Stellungnahme

                                                               12

                                                               13
Reihenfolge der Kategorien erf.Tätigk.
• Zeitlicher Ablauf kann von Nummerierung abweichen
 • Beispiel Wilhelm Conrad Röntgen:
   Untersuchung elektrischer Entladungen in
   Kathodenstrahlröhre. Beim Hantieren erscheinen die
   Knochen der Hand auf einem Fluoreszenzschirm
 ➢ Erst Wirkprinzip gefunden, dann den potenziellen
    Nutzervorteil erkannt
Ökonomische Risikobetrachtung
• 3. Kategorie (Forschung, Antworten aus der Natur)
 • Erhebliche Mühen und Investitionen
 • Risiken eines Misserfolges
 ➢ Aussicht auf Monopolgewinn sind Anreiz und
    marktwirtschaftlicher Ausgleich
Ökonomische Risikobetrachtung
• 2. Kategorie (geistiges Erfinden eines Wirkprinzips)
 • wesentlicher Teil unbewusst - schwanger gehen mit Idee
 • Geistestätigkeit als solche kaum mit Kosten verbunden
 • kaum Risiken ökonomischer Natur
 ➢ Aber: Anerkennung der Geistesleistung mit Bezug zur
    Technik erzeugt Bedürfnis, dafür eine Belohnung/Prämie zu
    gewähren
Ökonomische Risikobetrachtung
• 1. Kategorie (Erkennen eines Nachfragepotenzials)
 • Geistestätigkeit i.d.R. ohne Risiko, ohne Investition
 • kaufmännische Überlegungen
 • keine technischen Gedanken, die Fachwissen bedürfen
• Gilt das Narrativ von Ludwig Erhard?
 • "Wohlstand für alle und Wohlstand durch Wettbewerb
   gehören untrennbar zusammen."
Rechtfertigung des Patentrechts
asynchron zur Prüfung einer Erfindung
• Rechtfertigung des Patentrechts heute überwiegend mit
  3. Kategorie begründet
 • große Investitionen bedürfen Monopol zur Amortisation
 • Ideen würden sonst kostenfrei übernommen
• Prüfung der erf.Tätigk.
 • Überwiegend bezogen auf 2. Kategorie
 • manchmal auch 1. Kategorie
Bedeutung der Kategorien für Anwälte
• Kategorien der erf.Tätigk. als solche
  nicht Gegenstand der Rechtsprechung
  - abgesehen von den aufgezeigten Bezügen
• Aber: Helfen die erf.Tätigk. positiv zu erfassen,
  den Witz der Erfindung zu erkennen
Bedeutung der Kategorien für Anwälte
• Hilft Anmelder, das erfinderische Idee
  in (Unter-)Ansprüchen einen Niederschlag findet
  • Bei späterer Beschränkung kein Klarheitsproblem
  • Äquivalente Patentverletzung ist präziser
• Hilft Nichtigkeitsbeklagten die erfinderische Leistung
  herauszustellen, dafür Respekt zu erzielen
Bedeutung der Kategorien für Anwälte
• Hilft Nichtigkeitskläger/Einsprechendem bei Recherche:
  • kaufmännische Gedanken nicht in Patentdatenbanken
  • Anderer Recherche erforderlich
 • Erkennen der Problemlösung durch divergentes Denken
  • Grundlage und Nähe für Assoziation aufdecken
  • Warum war das Picken einer Idee zum Greifen nahe?
  • Ggf. Erläuterung zum analytischen Vorgehen
Schlusswort
• Derzeit Angriff über das Naheliegen als ein eigenständiger
  und in sich abgeschlossener Weg
➢Erst ein guter Schutz, wenn man weiß, was zu schützen ist.
• Kategorisierung der erf.Tätigk. hilft
 • Patentschutz als eine Rechtfertigung für
   Beschränkung des Wettbewerbs zu verstehen
 • eine bessere, weil durch positive Umschreibung geleitete
   Prüfung der erf.Tätigk. zu ermöglichen.
Fundstellen
1: C.A.F.C.: 563 F.3d 1334 (2009), 1337
2: Stocker, Moderne Volkswirtschaftslehre, 6. Aufl., 2.2.1, S. 17
3: Palmer, Berufsbezogene Kreativitätsdiagnostik, 5.3.1, S. 138
4: Belgische Brevet d'importation, BE 887 875
5: BGHZ 52, 74, 79 - rote Taube
6: Federal Trade Commission, To Promote Innovation: The Proper Balance of Competition and Patent Law and Policy, Report October 2003, Chapter 4, p. 11
7: Guilford & Hoepfner, Analyse der Intelligenz, 1976, S. 34 - zitiert nach Palmer, aaO S. 54
8: Federal Trade Commission, aaO, Chapter 4, p. 15
9: Supreme Court USA, GRUR-Int 2007, 763 unter II C
10: Verena Ramoth, Youtube, Science Slam: Mein Wortschatz - Deutsch für Liebhaber
11: vfa, So entsteht ein neues Medikament, 2018
12: COVID-19 Symposium: Nucleoside-modified mRNA Vaccines Against SARS-CoV-2 | Dr. Norbert Pardi, https://youtu.be/wT4VzNUQ9Vs
13: https://www.medecinsdumonde.org/fr/actualites/europe/2022/04/05/medecins-du-monde-conteste-le-monopole-de-pfizerbiontech-sur-le-vaccin-contre-le-covid-19
Quellen für Bilder:
Q1: Wikipedia: Orville Wright, https://www.theguardian.com/science/2019/feb/12/dont-forget-sir-joseph-swan-lightbulb-moment, https://www.volvocars.com/intl/v/cars/concept-
models/360c, https://www.interfilmes.com/filme_v4_224864_Edison.O.Mago.da.Luz-(Edison.the.Man).html#Imagens, https://www.mdr.de/brisant/vierte-impfung-zweiter-booster-
corona-104.html
Q2: https://netzfrauen.org/2018/10/23/empathie/
Q3: https://www.bauernhof-wiedemann.de/author/ingrid_wiedemann/, https://www.grund-wissen.de/physik/mechanik/kraftwandler-und-getriebe/hebel.html,
https://markwaldorf.dk/webshop/uro-havmaager/
Q4: Wikipedia: Pantoffeltierchen
Q5: https://www.hdwallpapers.in/frankfurt_city_germany_during_nighttime_4k_hd_city-wallpapers.html, Wikipedia: Bundesgerichhtshof,
https://www.hessen.tourismusnetzwerk.info/2020/06/22/db-entdecke_deutschland/,
Danke für ihre
Aufmerksamkeit
     Fragen,
      Kritik,
  Ergänzungen
sind willkommen

               Q5
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