Die ethnolinguistischen Minderheiten Rumäniens als politische Herausforderungen
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Die ethnolinguistischen Minderheiten Rumäniens als politische Herausforderungen Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Naturwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz vorgelegt von Isabella VEGH am Institut für Geographie und Raumforschung Begutachter: Lieb, Gerhard, Ao.Univ.-Prof. Mag.phil. Dr.rer.nat. Graz, 2021
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung................................................................................................................................... 3 Abbildungsvereichnis .............................................................................................................................. 5 1. Einleitung ............................................................................................................................................. 6 2. Methodik ............................................................................................................................................. 7 3. Ethnolinguistische Minderheiten ........................................................................................................ 8 3.1. Minderheiten................................................................................................................................ 8 3.2. Ethnolinguistik .............................................................................................................................. 9 3.3. Minderheitenschutz auf internationaler Ebene ........................................................................... 9 3.3.1. Vereinte Nationen ............................................................................................................... 10 3.3.2. OSZE..................................................................................................................................... 11 3.3.3. Europarat ............................................................................................................................. 12 4. Die Minderheitengruppen in Rumänien............................................................................................ 13 4.1. Ungarn in Rumänien ................................................................................................................... 14 4.2. Roma in Rumänien ..................................................................................................................... 19 4.3. Ukrainer in Rumänien................................................................................................................. 23 4.4. Deutsche in Rumänien ............................................................................................................... 26 4.4.1. Die Siebenbürger Sachsen ................................................................................................... 28 4.4.2. Die Banater Schwaben ........................................................................................................ 29 4.4.3. Die Dobrudschadeutschen .................................................................................................. 30 4.5. Türken in Rumänien ................................................................................................................... 33 4.6. Russisch-Lipowaner in Rumänien ............................................................................................... 34 4.7. Tataren in Rumänien .................................................................................................................. 35 4.8. Kroaten, Serben und Slowenen in Rumänien............................................................................. 36 4.8.1. Die Kroaten .......................................................................................................................... 36 4.8.2. Die Serben ........................................................................................................................... 37 4.9. Slowaken in Rumänien ............................................................................................................... 37 4.10. Bulgaren in Rumänien .............................................................................................................. 38 1
4.11. Griechen in Rumänien .............................................................................................................. 39 4.12. Juden in Rumänien ................................................................................................................... 40 4.13. Tschechen in Rumänien............................................................................................................ 42 4.14. Polen in Rumänien ................................................................................................................... 43 4.15. Armenier in Rumänien ............................................................................................................. 44 4.16. Italiener in Rumänien ............................................................................................................... 45 5. Minderheitenschutz und Minderheitenrechte Rumäniens in historischer Perspektive ................... 45 5.1. Der Weg in den Sozialismus ....................................................................................................... 45 5.2. Sozialismus ................................................................................................................................. 47 5.3. Nach der Rumänischen Revolution 1989 ................................................................................... 50 5.4. Annäherung an das westliche Europa ........................................................................................ 53 6. Diskussion .......................................................................................................................................... 55 7. Fazit ................................................................................................................................................... 56 8. Literaturverzeichnis ........................................................................................................................... 58 2
Zusammenfassung Ziel dieser hier vorliegenden Arbeit mit dem Titel “Die ethnolinguistischen Minderheiten Rumäniens als politische Herausforderung“ ist es, den aktuellen Stand der Minderheitenrechte, -freiheiten und des Minderheitenschutzes in Rumänien zu analysieren und deren Stärken und Schwächen aufzuzeigen. Durch historische Ereignisse, wie Grenzverschiebungen, Zusammenführung von Staaten und Migration, steht der Staat Rumänien vor der Herausforderung die Interessen aller 18 staatlich anerkannten ethnolinguistischen Minderheiten zu vertreten und politisch einzubinden. Als Methodik wurde die Literaturrecherche gewählt, in der, unter anderem, Sekundärliteratur, Verfassungen und offizielle Internetquellen verwendet wurden. Teil dieser Analyse ist die Begriffsbestimmung der Ethnolinguistik und der Minderheiten, sowohl eine historische Vorstellung der Minderheiten im Land mit ihren jeweiligen Konflikten als auch die Untersuchung der Einbindung internationaler Organisationen und Institutionen. Die Ergebnisse der Analyse legen den Schluss nahe, dass zwar beim aktuellen Stand Rumäniens eine massive Besserung bezüglich des Minderheitenschutzes, deren Rechte und Freiheiten im Vergleich zum Sozialismus stattfand, jedoch aufgrund von unklaren Gesetzen, einer nichtvorhandenen Definition des Minderheitenbegriffes und gesellschaftlichen Konflikten, einige Mängel aufgezeigt werden konnten. The main objective of the thesis titled “The Ethnolinguistic Minorities in Romania as a Political Challenge” is to analyse the current situation regarding the protection of minorities, their rights and freedom and to show occurring strengths and weaknesses of the system. Due to border shifts, merging of national territories and migration, Romania is facing a political challenge to represent all of its interests of the 18 officially ethnolinguistic minorities and to politically integrate them. As for the methodology, a literature research was chosen, in which, among other things, secondary literature, constitutions and official internet sources were used. Part of this 3
analysis is the definition of ethnolinguistics and minorities, as well as a historical representation of the minorities in the country with their respective conflicts and the investigation of the involvement within international organizations and institutions. The results of the analysis suggest that Romania's current situation has shown a massive improvement regarding the protection of minorities, their rights and freedoms compared to socialism. However, several drawbacks due to unclear laws, the lack of a definition of the term minority and social conflicts can be indicated. 4
Abbildungsvereichnis Abbildung Titel und Quelle Seite Abb. 1: Territoriale Entwicklung Rumäniens von 1858 bis 1947 Hist-Chron 13 (2019): https://euro-ethnien.blogspot.com/2016/08/223-rumanen- romanische-volksgruppen-auf.html Abb. 2: Historische Regionen Rumäniens Andrein (2009): 14 https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Romania_historic_regions.svg Abb. 3: Verteilung der ungarischen Minderheit in Rumänien 2011 Green 15 (2016): https://www.quora.com/Why-isnt-Transylvania-an- autonomus-region-like-Vojvodina-for-the-Hungarian-minority Abb. 4: Verteilung der Roma in Rumänien 2002 Meichs (2011): 20 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roma_in_Rum%C3%A4nie n_2002.png Abb. 5: Verteilung der ukrainischen Minderheit in Rumänien 2011 Ghinea 24 (2020): https://ro.wikipedia.org/wiki/Ucrainenii_din_Rom%C3%A2nia#/med ia/Fi%C8%99ier:Ucrainienii_din_Romania_2011.png Abb. 6: Verteilung der Deutschen in Rumänien 2011 Ghinea (2020): 27 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Germanii_din_Romania_2 011.png Abb. 7: Verteilung der Juden in Rumänien 2011 Olahus (2011): 28 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Evrei_Romania_(2002).pn g. Abb. 8: Deutsche Siedlungsgebiete in Rumänien um 2000 Leibnitz-Institut 40 für Länerkunde (2005): http://archiv.nationalatlas.de/?p=1522 Abb. 9: Einteilung der Verwaltungsgebiete Rumäniens 1953, der Kreis 46 markiert die Autonome Ungarische Region Radufan (2010): https://www.wikiwand.com/ro/Regiunea_Bihor. 5
1. Einleitung Die Zufriedenstellung von Minderheiten und zugleich die der Mehrheit ist meistens eine Herausforderung. Dies ist in alltäglichen Konflikten in den Nachrichten stets präsent. Besonders werden aber die Konflikte zwischen ethnolinguistischen Minderheiten und der Mehrheit des Staates, indem sie leben, zur Herausforderung. Im Angesicht der europäischen Geschichte gibt es viele Staaten, die sich dieser Herausforderung stellen müssen. In Rumänien wurden insgesamt 18 ethnolinguistische Minderheiten anerkannt, mit denen es gilt, ein friedliches und gleichberechtigtes Leben zu gestalten, die diesem Sachverhalt eine besondere Stellung verleiht. Insgesamt beläuft sich die Anzahl der Minderheiten laut der Volkszählung 2011 auf ca. 16,5% (vgl. Institutul Național De Statistică o. D.). All die unterschiedlichen Interessen der Minderheiten zu vereinen und auf diplomatischer und politischer Ebene eine Lösung zu finden stellt eine große Herausforderung dar. Das Thema dieser Arbeit ist die Ethnogeographie, da die räumliche Verteilung der Minderheiten relevant für die historischen Zugänge sowie für den aktuellen Stand der Politik sind. Diese vorliegende Arbeit soll die gegebene Minderheitensituation in Rumänien erörtern und darstellen und die damit in Verbindung stehende politische Situation Rumäniens, bezüglich des Minderheitenschutzes, aufzeigen. Die Arbeit konzentriert sich auf die Beantwortung folgender Forschungsfragen: • Welche ethnolinguistischen Minderheiten sind in der Republik Rumänien beheimatet? • Wie wurden Minderheitenrechte und Minderheitenschutz historisch gehandhabt? • Wie haben sich der Minderheitenschutz und Minderheitenrechte bis zum aktuellen Status entwickelt? Um diese Forschungsfragen zu beantworten, wurde folgendermaßen vorgegangen: Zunächst werden Begriffsbestimmungen vorgenommen. Im ersten Kapitel wird versucht eine Definition der Minderheiten festzulegen. Es wird klargestellt unter welcher Definition ethnolinguistische Minderheiten im Zuge dieser Arbeit verwendet werden. In dessen Unterkapitel wird der Begriff Ethnolinguistik erklärt und die Wahl des Terminus begründet. 6
Anschließend wird auf den Minderheitenschutz auf internationaler Ebene eingegangen. Im Rahmen dieser Arbeit wird auf die Institutionen der Vereinten Nationen, des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eingegangen. Im anschließenden Kapitel werden die 18 ethnolinguistische Minderheiten Rumäniens vorgestellt. Dabei wird auf deren Anzahl und Verteilung im Land, historischer Herkunft, die bewusst gewählt wurde, da sie dem Verständnis der Verwurzelung der Problematik dient, politische Partizipation eingegangen und es werden Fallbeispiele besprochen. Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit dem historischen und aktuellen Stand der Verfassungen und Gesetze des Minderheitenschutzes in Rumänien. Dabei wurde als Beginn der Weg in den Sozialismus gewählt, da die Situation davor in den beiden Weltkriegen, vor allem im zweiten, als Ausnahmezustand angesehen wird. Am Ende der Arbeit wird eine Diskussion über die Rahmenbedingungen der Entstehung dieser Arbeit geführt. Zusätzlich wird ein kritischer Blick auf die gewählte Methodik und Literatur geworfen. Abschließend werden im letzten Kapitel Schlussfolgerungen gezogen und die zu Beginn genannten Forschungsfragen beantwortet. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass aufgrund der besseren Lesbarkeit, bei personalbezogenen Nomen, die männliche Form gewählt wurde und dies keine Wertung oder Diskriminierung beinhaltet. 2. Methodik Diese Arbeit und dessen Erkenntnisse basieren auf einer Literaturrecherche, die Sekundärliteratur sowie wesentliche staatliche Dokumente von internationalen Einrichtungen, unter anderem Verfassungen der Republik Rumänien, Abkommen der Vereinten Nationen und des Europarats beinhalten. Zusätzlich wurden offizielle Internetquellen, wie zum Beispiel offizielle Parteiseiten, Wahlergebnisse und Statistiken verwendet. 7
3. Ethnolinguistische Minderheiten Im folgenden Kapitel wird versucht die Begriffe „Minderheiten“ und „Ethnolinguistik“ zu definieren und eine Erklärung der Begriffswahl geboten. Anschließend wird der Minderheitenschutz auf internationaler Ebene beleuchtet. 3.1. Minderheiten Um über Minderheiten sprechen zu können, muss der Begriff definiert werden. Es stellt sich heraus, dass es im Wissenschaftsbereich keine einheitliche Definition des Minderheitsbegriffes gibt. Wenn man Minderheit im Wörterbuch nachschlägt, erhält man Definitionen wie „ein kleiner Teil (einer bestimmten Anzahl) von Personen“, „zahlenmäßig unterlegene [und darum machtlose] Gruppe (in einer Gemeinschaft, einem Staat o. Ä.)“ oder „(bei Wahlen, Abstimmungen o. Ä.) Gruppe, die den geringeren Teil aller abgegebenen Stimmen bekommen hat” (Dudenredaktion o. D.). Wie an dem Beispiel gut erkennbar, spiegeln unterschiedliche Definitionen, verschiedene Ansätze wider (vgl. Sökefeld 2007: 31). Oftmals versuchen Wissenschaftsdisziplinen demnach den Begriff mit deren eigenen Kriterien zu definieren (vgl. Kendi 1992: 7). Im Kontext des, für diese Arbeit relevanten, Minderheitenschutzes, wird eine Minderheit als eine Gruppe gesehen, die bestimmte kulturelle Faktoren gemeinsam haben. Dazu gehören Sprache, Religion, Kultur, Geschichte und das Zusammenleben in einem bestimmten Gebiet. Zu einer Minderheit werden solche Gruppen, selbstverständlich erst, wenn sie in einem Gebiet, einer Region, einem Staat leben, in dem sie nicht die Mehrheit bilden. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, wie zum Beispiel Migration, territoriale Veränderungen und Grenzverschiebungen. Im Angesicht der Vereinten Nationen haben Francesco Capotori 1979 und Jules Deschênes 1985, Minderheiten mit folgenden Aspekten definiert: numerische Unterlegenheit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, nicht dominante Stellung im Staat, ethnische, religiöse oder sprachliche Unterschiede gegenüber der Mehrheitsbevölkerung und Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates. Ebenso muss der Wille, einer Minderheit 8
anzugehören, gegeben sein. 1994 wurde nach einer Debatte, ob die Staatsangehörigkeit ein Kriterium für den Minderheitenschutz sein sollte (da ausländische Minderheiten demnach nicht unter diese Kategorie fallen würden), verneint (vgl. humanrights.ch 2016 und OHCHR 2021). 3.2. Ethnolinguistik Zu Beginn muss der Begriff der Ethnizität bzw. Ethnolinguistik geklärt werden. Der erste Gedanke für die Definition einer ethnischen Einheit ist eine Gruppe von Menschen, die kulturelle Eigenschaften teilen, die sich von der Kultur anderer Gruppen unterscheiden (vgl. Barth 1969: 9). Doch welche definierenden Faktoren besitzt eine Kultur? Wie unterscheidet man Kulturen, vor allem ähnliche, voneinander? Aufgrund dieser Fragen wurde in dieser Arbeit, anstatt „ethnische Minderheiten“, der Begriff „ethnolinguistische Minderheiten“ und die Sprache, mit ihrem zutreffenden Dialekt, als eindeutiger unterscheidendet Faktor gewählt. Foley definiert die Ethnolinguistik als Unterkategorie der Sprachwissenschaften, in welcher die Sprache in einem kulturellen und sozialen Kontext analysiert und dessen Rolle in der Erhaltung kultureller Praktiken und sozialen Strukturen erforscht (1997: 3). Die Sprache ist somit ein wesentlicher Faktor einer Kultur, um genauer zu sein ihr Produkt und die Bedingung für ihr Fortbestehen (vgl. Schön 1973: 63). Außerdem sind ethnische Parameter wie Kultur, Traditionen oder Bräuche (alle Faktoren einer Minderheitengruppe) empirisch schwer erfassbar, wovon die Sprache dieses Kriterium erfüllt. Deshalb wird in dieser Arbeit der Begriff „ethnolinguistische Minderheit“ gewählt, da dies das eindeutigste Unterscheidungsmerkmal zwischen den Ethnien ist. 3.3. Minderheitenschutz auf internationaler Ebene Beginnend mit dem Ende des zweiten Weltkriegs hat sich das Internationale Interesse an der Situation der ethnolinguistischen Minderheiten, aufgrund vergangener Ereignisse wie 9
Diskriminierung bis hin zu Verfolgung einiger Gruppen, immer mehr gezeigt. Obwohl viele Staaten eigne Minderheitenrechte und -freiheiten in den Verfassungen formuliert hatten, gab es, aufgrund von Nichteinhalten dieser Rechte und Freiheiten, die Notwendigkeit des Eingreifens auf einer höheren Ebene. Internationale Organisationen und Institutionen, wie die Vereinten Nationen, die OSZE oder der Europarat sind Förderer der Minderheitenrechte (vgl. Hipold 2012: 34) und werden im Folgenden kurz vorgestellt. 3.3.1. Vereinte Nationen Am 18. Dezember 1992 wurde die „Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und bezieht sich auf Art. 27 des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ in dem lautet: “In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen (humanrights.ch 1992).” Zusätzlich weist die Deklaration zu den Minderheitenrechten daraufhin, dass der Schutz und die Förderung von Minderheitenrechten eine große Rolle in der sozialen und politischen Stabilität eines Landes spielt (vgl. OHCHR 1992). Die Staaten, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, verpflichten sich demnach die Minderheiten in ihrem Staatsgebiet zu schützen und zu unterstützen (vgl. Diskriminierungsschutz o. D.). Ziel dieses Abkommens ist, einen Minderheitenschutz zu gewähren, deren Geschichte und Kultur öffentlich zugängig zu machen und ihnen den nötigen Raum für ihre gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten (vgl. Luca 2020). 10
Jedoch lässt sich Diskriminierung gegenüber ethnolinguistischen Minderheiten öfter als erwünscht wahrnehmen. Demzufolge wurde 2007 Sonderverfahren durch den UN- Menschenrechtsrat und das Mandat zur Sonderberichtserstattung geschaffen mit der Aufgabe bei Menschenrechtsverletzungen, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, mit den Regierungsvertretern in Verbindung zu treten, um ihre Rolle zu stärken. Ebenso wurden Minderheitenrechte in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 verabschiedet wurde, als Nachhaltigkeitsziele, wie zum Beispiel soziale Ungleichheiten, genannt, die es zu bekämpfen gilt (vgl. Luca 2020). 3.3.2. OSZE Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurde als multilaterales Forum für Dialog und Verhandlungen zwischen West und Ost gegründet. Am 1. August 1975 wurde der Schlussakt von Helsinki unterzeichnet, der, unter anderem, Verpflichtungen in Menschenrechtsfragen und Grundlegende Prinzipien für das Verhalten zwischen Staat und Bürger festlegt (vgl. OSZE o. D.). Die Institution zeigt innerethnische Spannungen frühzeitig auf und versucht Lösungen dafür zu finden, da dies nicht nur im Interesse der Minderheit liegt, sondern für eine gute Staatsführung auch im Interesse der Mehrheit. Die OSZE versucht diplomatisch zu argumentieren, indem Minderheiten, die mit Gleichberechtigung in einem Staat behandelt werden und am sozialen, ökonomischen und politischen Leben teilhaben können, werden eher eine Loyalität dem Staat gegenüber entwickeln, als wenn sie Assimilationsprozessen hilflos ausgesetzt sind (vgl. Fragen nationaler Minderheiten o. D.). Als ausführendes Organ ist hier der Hohe Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten (HKNM), die bei Nichterfüllens der politischen Pflichten eines Staates, mit Hilfestellungen in Form von Analysen, Leitlinien und Empfehlungen aber auch strukturelle Unterstützung in Form von kleinen Kooperationsprojekten, den Staaten unter die Arme greift (vgl. Institutionen und Organe o. D.). 11
3.3.3. Europarat Der Europarat wurde 1949 durch die Satzung des Europarates gegründet um „die Festigung des Friedens auf der Grundlage der Gerechtigkeit und internationalen Zusammenarbeit für die Erhaltung der menschlichen Gesellschaft und der Zivilisation“ zu sichern (vgl. Die Satzung des Europarates 1949). Im Jahre 1995 wurde das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten veröffentlich, welches im Jahre 1998 in Kraft getreten ist. Es wurde von 35 Mitgliedstaaten ratifiziert (vgl. Council of Europe 2021). Dieses Übereinkommen sichert den Schutz der Minderheiten und strebt nach der Gleichstellung der Minderheiten und der Sicherung ihrer kulturellen Ausübungen und der Wahrung ihrer Identität. Dazu gehören, Meinungsfreiheit, friedliches Versammeln, Religionsfreiheit und der freie Zugang zu Medien aber auch Freiheitsrechte in Bezug auf Bildung, Sprache und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (vgl. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten 1995). „[Ziel ist es in einer] wahrhaft demokratische[n] Gesellschaft nicht nur die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität aller Angehörigen einer nationalen Minderheit [zu] achten, sondern auch geeignete Bedingungen [zu] schaffen […], die es ihnen ermöglichen, diese Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und zu entwickeln (Council of Europe 1995)“ In insgesamt 32 Artikeln werden Freiheiten und Rechte von Minderheiten definiert, die diese als Menschenrechte definieren, die Gleichstellung in politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Bereichen zu anderen Bürgern zu garantieren, Versammlungs- und Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit beinhalten. Zur Sicherstellung der Ausübung dieser Rechte und Freiheiten ist das Ministerkomitee des Europarats zuständig (vgl. ebd.). 12
4. Die Minderheitengruppen in Rumänien Im Folgenden werden die 18 staatlich anerkannten ethnolinguistischen Minderheiten Rumäniens vorgestellt. Die Aufarbeitung der verschiedenen Gruppenerfolgt zunächst mit der Analyse statistischer Daten zum Stand der letzten Volkszählung. Danach wird ein historischer Rückblick für die Ansiedelung und den geschichtlichen Verlauf der jeweiligen Gruppe bereitgestellt und anschließend verschiedene Beispiele des Minderheitenschutzes bzw. Verstoße seitens der rumänischen Regierung dagegen. Anschließen wird kurz deren politische Präsenz besprochen. Um ein besseres Verständnis für die geographischen und territorialen Veränderungen, die im Zuge der Geschichte von statten gegangen sind und die eine hohe Relevanz für jede einzelne Minderheit haben, zu gewährleisten, wird Abb. 1 als Unterstützung geboten. Abbildung 1 Territoriale Entwicklung Rumäniens von 1858 bis 1947 (Hist-chron 2019) 13
Die statistischen Daten, die hier analysiert werden, beziehen sich auf die rumänische Verwaltungseinheit der Kreisebenen. Um es für die Leserschaft zu erleichtern, werden im Folgenden, nach kurzer Analyse der Situation auf Kreisebene, weiterführend die historischen Regionen Rumäniens, wie sie in Abb. 2 ersichtlich sind, angeführt. Zudem ist es im Sinne es historischen Verlaufs sinnvoller und verständlicher. Abbildung 2 Historische Regionen Rumäniens (Andrein 2009) 4.1. Ungarn in Rumänien Die ungarische Minderheit in Rumänien bildet, laut der Volkszählung von 2011 (vgl. Institutul Național De Statistică o. D.), mit 1,6 Millionen Einwohnern (6,10% der Gesamtbevölkerung) die größte ethnolinguistische Gruppe. Die größte Anzahl der Ungarn befindet sich in den Regionen Siebenbürgen, Maramureș und im Banat (siehe Abb. 1). In Siebenbürgen teilt sich die ungarische Bevölkerung wie folgt auf die Kreise auf. Sie bilden in allen Kreisen, mit der 14
Ausnahme von Sibiu, die größte ethnolinguistische Minderheit. In den Kreisen Harghita (ca. 258 000 Einwohner und 82,9%) und Covasna (ca. 150 000 Einwohner und 71,4%) übertrifft die ungarische Minderheit sogar zahlenmäßig die rumänische Bevölkerung. In den Kreisen Mureș (ca. 200 000 Einwohner und 35,3%), Sălaj (ca. 50 000 Einwohner und 22,3%) und Cluj (ca. 104 000 Einwohner und 15%) machen sie ebenfalls einen beträchtlichen Teil der Gesamtbevölkerung aus. In den restlichen Kreisen (mit Ausnahme von Sibiu), zählen sie in Brașov ca. 40 000 Einwohner und 7,2%, in Bistriţa-Năsaud ca. 14 000 Einwohner und 4,8%, in Alba ca. 150 000 Einwohner und 4,3% und in Hunedoara ca. 16 000 und 3,8%. Abbildung 3 Verteilung der ungarischen Minderheit in Rumänien 2011 (Green 2016) Das Großfürstentum Siebenbürgen, welches bis 1918 Teil des österreichisch-ungarischen Habsburgerreich war, wurde durch den Vertrag von Trianon am 04. Juli 1920 Rumänien zugesprochen (vgl. Kendi 1992: 14). In der Region Maramureș, im Norden des Landes, bildet die ungarische Minderheit in beiden Kreisen, Satu Mare und Maramureș, die Mehrheit unter den Minderheiten mit jeweils ca. 113 000 Einwohnern und 32,8% in Satu Mare und ca. 33 000 und 6,8% in Maramureș. In der Region Banat, bestehend aus zwei Kreisen, machen 15
die Ungarn nur im Kreis Timiș mit ca. 35 000 Einwohnern und 5,1% die Mehrheit unter den Minderheiten aus. In der an Ungarn grenzenden Region Crișana (auf Deutsch Kreischgebiet) verteilt sich die ungarische Bevölkerung mehrheitlich unter den Minderheiten auf die beiden Kreise Bihor (ca. 139 000 Einwohner und 24,1%) und Arad (ca. 37 000 Einwohner und 8,6%). Die Region Crișana (und weite Teile des Banats und des heutigen Siebenbürgens) gehörte ursprünglich dem Königreich Ungarn an, bis es beim Zerfall des Königreich Ungarns im Mittelalter (1526) an Siebenbürgen kam (vgl. Schares o. D.: Abs. 2). Von da an lebten die Ungarn nicht mehr wie zuvor an der östlichen Grenze des ungarischen Reiches, sondern mitten in Rumänien (Bauer 2009: 145). Die größte Gruppe der ungarischen Minderheit in Rumänien sind die Szekler. Sie waren ursprünglich damit beauftragt im Namen der ungarischen Krone die östliche Karpatengrenze zu bewachen (vgl. Pál-Antal 2009: 3). Sie gehörten den „privilegierten“ Nationen Siebenbürgens an und hatten ein Selbstverwatlungssystem (vgl. ebd.: 4). Ungarn war demnach stets bestrebt diese, nach Ende des ersten Weltkrieges verlorenen Gebiete, zurückzugewinnen. Im zweiten Wiener Schiedsspruch von 1940 wurde, nach längeren Diskussionen, zwischen ungarischen, rumänischen, italienischen und deutschen Seiten, das nördliche Siebenbürgen mit einer Fläche von ungefähr 40 000 km² Ungarn zugesprochen. Laut Volkszählung von 1930 waren damals rund 35% der Einwohner des Gebietes Ungarn. Die Ereignisse der Übernahme sind jeher umstritten. Rumänische Berichte behaupten eine gewalttätige Übernahme seitens Ungarn mit Ermordungen von rumänischen und jüdischen Bürgern. Durch unzuverlässige Datenquellen bleiben diese Geschichten strittig. Jedoch kann anhand der Aufzeichnungen in der Stadt Treznea gesehen werden, dass von ungefähr 2 000 rumänischen Bewohnern, ca. 80 getötet wurden. In der rumänisch-nationalistischen Version der Ereignisse kam das Kommando der Ermordung direkt aus Budapest und das Schicksal der rumänischen Bevölkerung wurde dem der Opfer des Holocaust gleichgesetzt (vgl. Bucur 2010: 185). Nachdem Rumänien während des zweiten Weltkriegs die Fronten wechselte und nun auf sowjetischer Seite kämpfte, erklärte Rumänien am 07. September 1944 Ungarn den Krieg, mit dem Ziel der Rückgewinnung Nordsiebenbürgens (Kunze 2000: 59). Mit Ende des zweiten Weltkriegs wurde Rumänien Nordsiebenbürgen, im Zuge der Pariser Friedenskonferenz 1946, wieder zugesprochen und die Grenze zu Ungarn wieder auf den 16
Stand von 1938 zurückgesetzt (vgl. Friedensvertrag zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Rumänien vom 10. Februar 1947 o. D.). Zusätzlich wird im Teil 2 Abs. 1 Art. 3 auf die Sicherstellung der Menschen- und Freiheitsrechte ungeachtet der Herkunft, Religion, Sprache oder Geschlechts verwiesen, die in der Zukunft nicht immer eingehalten werden. In den Nachkriegsjahren und dem Aufstieg der kommunistischen Partei unter der Leitung von Nicolae Ceaușescu, wurden die Ungarn in Rumänien und im eigenen Land teilweise direkt und teilweise indirekt diskriminiert. Im Zuge des ungarischen Volkaufstands 1956 half Rumänien der Sowjetunion logistisch unter der Propagandabegründung die in Ungarn „konterrevolutionären“ Aufständischen niederzuschlagen (Kunze 2000: 122). Dies diente, unter anderem auch, den Propagandazwecken in Rumänien und um die rumänische Bevölkerung gegen die ungarische aufzuheizen. Die antikommunistische Widerstandsbewegung war auch in Rumänien angelangt und in Gebieten mit starker ungarischer Minderheit, aber auch in größeren Städten kam es zu studentischen Aufständen. Rumänische Einwohner solidarisierten sich mit ihrem Nachbarland. Trotz allem entwickelte sich eine, alteingesessene, antirumänische Stimmung innerhalb der ungarischen Minderheit (vgl. ebd.: 124). Um diese antikommunistische Bewegung zu strafen, wurden im Jahre 1959 Maßnahmen gezogen, um die ungarische Minderheit indirekt zu diskriminieren. Eine dieser Maßnahmen beinhaltete die Zusammenlegung der ungarischen Bolyia- Universität in Cluj und der rumänischen Babeș-Universität, das schwere Folgen für die autonome Bildungspolitik hatte. Ebenso wurde, die zuvor im Jahr 1952 den Ungarn garantierte autonome Verwaltungspolitik in der Ungarischen Autonomen Region, die ohnehin nur symbolischen Charakter trug, abgesprochen (dies wird im Kapitel 4 näher erläutert). Durch den Aufstieg Ceaușescus and die Macht wurden im Jahre 1968 die letzten Reste der Autonomie abgeschafft (vgl. ebd.: 132). Unter dem Ceaușescu-Regime wurden ungarische Minderheiten als Staatsbürger zweiter Klasse angesehen und behandelt. Zu solchen Diskriminierungen gehörten gezielte Ansiedelungen von rumänischen Bürgern in Gebieten und Städten mit ungarischer Mehrheit und Warnung vor jeder Opposition mit einhergehender Drohung als Staatsfeind angesehen zu werden. Offiziell war es Schülerinnen 17
und Schüler erlaubt, Unterricht in ihrer Muttersprache anzubieten, jedoch wurde nur eine limitierte Anzahl an Klassen und Lehrer angeboten. Dies sollte zu einer Annäherung der Nationen führen und das Endergebnis haben, dass alle dieselbe Sprache sprechen (vgl. ebd.: 288f). Im Februar 1968 initiierte Ceaușescu eine administrative Neuordnung im Land an. Die Kreise wurden eingeführt und somit gab es keine ungarische Konzentration mehr in einer bestimmten Region. Stattdessen gab es nun ungarische Minderheiten, stärker oder schwächer verteilt auf mehrere Kreise und die ungarische Mehrheit wurde zur Minderheit (vgl. Deletant 1995). Von Seiten Ungarns gab es in dieser Zeit eher Zurückhaltung, wenn es um die Situation der Ungarn in Rumänien ging, da Rumänien offiziell als „Bruderstaat“ der Sowjetunion galt. (vgl. Kunze 2000: 293). Gegen Ende des Ceaușescu-Regimes fanden ungarische Minderheiten und die rumänische Bevölkerung zueinander und begruben ihre Differenzen für eine Zeit, um das gemeinsame Ziel der Endung der kommunistischen Diktatur herbeizurufen. Einen großen symbolischen Wert hat der ungarisch-stämmige Pfarrer László Tőkés, der mitunter ein Auslöser für die rumänische Revolution 1989 war, die das Ende des Ceaușescu-Regimes herbeiführte. Tőkés, der, aufgrund seiner Predigen die inhaltlich gegen das kommunistische Regime sprachen, gewalttätig aus Timișoara deportiert wurde, rief die Bevölkerung auf, Zeugen seiner Zwangsräumung zu werden. Daraufhin versammelten sich rund 200 Menschen, darunter eine große Anzahl an Rumänen und das Kreisparteikomitee. Am nächsten Morgen versammelten sich mehr Menschen, die trotz Eingreifens der Polizei Unruhen stifteten (vgl. Kunze 2000: 376f). Die an diesem Morgen, dem 16. Dezember 1989, beginnende Revolution vereinigte für kurze Zeit die rumänische Bevölkerung mit allen Minderheiten, doch insbesondere mit der ungarischen, da ein ungarischer Repräsentant symbolisch für den Beginn steht. Nach dem kurz darauffolgenden Sturz Nicolae Ceaușescus, wurde die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien, auch bekannt als Demokratischer Verband der Ungarn in Rumänien (rumän. Uniunea Democrată Maghiară din România, UDMR), am 25. Dezember 1989 gebildet. Die letzten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen in Rumänien lebenden Ungarn und Rumänen geschahen im März 1990 in Târgu Mureș, im Kreis Mureș, nachdem als nationaler Feiertag der Rumänen der 01. Dezember bestimmt wurde, der für viele Ungarn 18
ein Trauertag ist, da an diesem Tag im Jahre 1918 Siebenbürgen Rumänien anerkannt wurde (Hausleitner 2009: 79). Bei der ersten freien Parlamentswahl am 20. Mai 1990 erreichte die Partei in der Abgeordnetenkammer und im Senat den zweiten Platz mit 7,2% nach der eindeutigen Mehrheit (66,3% und 67,2%) der Nationalen Rettungsfront (rumän. Frontul Salvării Naționale, FSN) mit Ion Illiescu an der Spitze, in der viele Mitglieder der aufgelösten kommunistischen Partei (rumän. Partidul Comunist Român, PCR) Anschluss fanden (vgl. Autengruber et al. 2006: 67). Mit der etablierten Oppositionslage forderte die UDMR 1990/91 bei der Diskussion um die neue Verfassung einige Änderungen. Es sollte anstelle der Übernahme der Verfassung von 1923 mit dem Wortlaut „rumänisches Volk“, „rumänische Staatsbürger“ lauten und, dass nicht nur rumänisch als Amtssprache eingeführt werden sollte. Auf die Forderungen wurde nicht eingegangen und weitere Forderungen der Sprachenanerkennung und Kontakte zu ausländischen Organisationen der UDMR wurden als verfassungsfeindlich angesehen. Erst nach Illiescu 1996, als Emil Constantinescu der „Demokratischen Konvention“ an die Macht kam, entspannte sich das Verhältnis zwischen Ungarn und Rumänen und etwaige Streitfragen, wie Ortsnamen und Bildungswesen, konnten gelöst werden (vgl. Hausleitner 2009: 79f.). Bei der Parlamentswahl 2020 erreichte die UDMR eine Stimmanzahl von 339 030 und 5,74%, 21 Sitze in der Abgeordnetenkammer und mit 348 262 Stimmen und 5,89%, 9 Sitze im Senat (Autoritatea Electorala Permanenta 2020 und Code for Romania 2020). 4.2. Roma in Rumänien Als zweitgrößte Minderheit in Rumänien gelten die Roma. Genaugenommen können Roma nicht als eine einheitliche Gruppe gesehen werden, da sie aus einer Vielzahl nationaler Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlicher Sprache, Kultur und Religion bestehen. Sie unterscheiden sich selbst zwischen Roma, Sinti, Kale, Ashkali und Manouche, teilen aber die negative Erfahrung als „Zigeuner“ kategorisiert zu werden. Im Jahre 1971 wurde jedoch im Zuge des ersten „Weltkongress der Roma“, ausgelöst durch die Bürgerrechtsbewegung der Roma und Sinti 1970, der internationale Terminus „Roma“ offiziell festgelegt, um das negativ konnotierte Wort „Zigeuner“ zu ersetzen (vgl. Trauschein 2014: 11). 19
Die Volkszählung 2011 (vgl. Institutul Național De Statistică o. D.) zählt ca. 622 000 Roma, die sich konzentrierter in Siebenbürgen und dem Süden des Landes verteilen und zusammen 3,09% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Wie auf Abb. 4 gut erkennbar, verteilen sie sich jedoch aufs gesamte Land. Im Gegensatz zu er Anzahl er Roma zwischen der Volkszählung 2002 (ca. 530 000 Einwohner) und 2011, hat sich die Verteilung nicht geändert. Die größte Anzahl an Roma sind in den Kreisen Mureș in Siebenbürgen (ca. 46 000 Einwohnern und 8,3%), Bihor an der Grenze zu Ungarn (ca. 34 000 Einwohnern und 5,9%) und Dolj im Süden des Landes (ca. 30 000 Einwohnern und 4,5%) angesiedelt. Weitere Kreise in denen Roma einen relativ großen Teil der prozentualen Bevölkerung ausmachen sind Călărași mit 7,1%, Sălaj mit 6,7% und Ialomiţa mit 5,1%. Abbildung 4 Verteilung der Roma in Rumänien 2002 (Meichs 2011) Es gilt zu beachten, dass diese Zahlen aus der Volkszählung nicht eindeutig die Wirklichkeit repräsentieren. Viele Roma geben aus verschiedenen Gründen nicht an der Minderheit anzugehören. Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen hatte bzw. hat der Begriff Roma eine negative Konnotation und zum anderen bekennen sich viele Roma durch jahrelange Assimilierungsprozesse zu anderen Nationen. 20
Die Herkunft der Roma basiert aufgrund von fehlenden Schriftquellen auf Vermutungen und weitergegebenen Informationen von Nicht-Roma. Jedoch lässt sich aufgrund der linguistischen Forschung feststellen, dass sie ursprünglich aus Asien, in der Region um Indien und Pakistan, mit Beginn des 14. Jahrhunderts im Zuge des Byzantinischen Reiches nach Europa gezogen sind (vgl. Engbring-Romang 2014 und vgl. Achim 2004: 21). Ab dem 14. Jahrhundert wurden Roma von Kirchen, Fürstentümer und Großgrundbesitzern im gesamten Balkangebiet verteilt und als Sklaven gehalten (vgl. Zwischen Vertreibung und Sesshaftmachung o. D.). Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen von Roma in Rumänien datieren im Jahre 1385, in einer Urkunde ausgestellt von Dan I., Herrscher der Walachei, an das Tismana Kloster im Kreis Gorj im Südwesten des Landes, welches unter anderem vierzig Roma-Familien beinhaltete (vgl. Achim 2004: 13). In den folgenden Jahrhunderten bis 1855/1865 bleiben die Roma Sklaven in den Fürstentümern. Teilweise durften sie als Tagelöhner, Händler oder Wanderhandwerker im Territorium umherziehen, mussten ihrem Grundherren aber Abgaben liefern (vgl. Mihok 2000: 172). Es wird behauptet, dass das bekannte Wanderverhalten der Roma nicht auf ein Nomadenverhalten zurückzuführen ist, sondern auf die Verfolgungen und Vertreibungen, die sich in den Jahrhunderten abspielten (vgl. Zwischen Vertreibung und Sesshaftmachung o. D.). Ebenso wurden den Roma Assimilierungsprozesse aufgezwungen, die durch Wanderverbot, Heiratsverbot und Traditionsausübungsverbot jedoch erfolglos durchgeführt wurden. Durch die französische Revolution angestoßene idealistische Gedanken führten dazu, dass 1855 in Moldawien und 1865 in der Walachei die Sklaverei abgeschafft wurde. Daraufhin wanderte ein Großteil der 200 000 befreiten Roma Richtung Westen, während sich der andere Teil an den Stadträndern niederließ. Von da an bis zum Ende des ersten Weltkrieges war die Lage zwischen den Roma und den Rumänen weitestgehend friedlich, ohne weitere Assimilierungsversuche. Die Roma konnten ihren traditionellen Berufen nachgehen, vor allem Handwerk und Handel, da es dafür großen Bedarf im Lande gab. Erst nach dem ersten Weltkrieg und der schlechten wirtschaftlichen Lage in Rumänien, dank der politischen Unsicherheit und Weltwirtschaftskrise in den 1920er und 30er Jahren und dem einhergehenden geringen Arbeitsbedarf, häuften sich die Konflikte (vgl. Heinschink 21
2002: 383f). Trotz allem wurden Roma vor 1940 nicht als politisches „Problem“ angesehen, da sie nicht als ethnische Minderheit anerkannt wurden. Eher wurden sie als eine „spezielle Gruppe eher angesichts ökonomischer und sozialer Aspekte als ethnischer“ angesehen. Die Anführer der Roma arbeiteten eng mit den Politikern zusammen und tauschten Wahlstimmen gegen politische Gefälligkeiten aus. Die damals in den späten 1930er aufsteigende Anti-Minderheitenpolitik nahm Roma aus. Erst ein paar Tage vor der Machtübernahme Antonescus wurde offiziell von einem „Roma-Problem“ gesprochen. Zu Beginn war man eher um die Nomaden-Roma besorgt und bat ihnen Land und Häuser an, um sich niederzulassen (vgl. Achim 2007: 165f). Im zweiten Weltkrieg verschlimmerte sich die Lage jedoch drastisch und gelangte 1942, unter dem mit den Nationalsozialisten verbündeten „Staatsführer“ Antonescu, zu ihrem traurigen Höhepunkt, als dieser 90 000 Roma nach Transnistrien (heutiges Moldawien) deportieren ließ, wovon nur wenige überlebten (vgl. Heinschink 2002: 384). Offiziell jedoch hatten Roma die gleichen Rechte wie alle anderen rumänischen Staatsbürger. Die Deportation basierte somit nicht auf einer rechtlichen Grundlage und war eine persönliche Entscheidung Antonescus, wie dieser 1946 während seines Prozesses zugab. Zumal wurde die Diskriminierung gegen Roma nicht als eine „Rassendiskriminierung“ angesehen, sondern hatte ökonomische und soziale Gründe. Dies wurde auch durch die Selektion der deportierten Roma (Nichtansässige und Kriminelle) verdeutlicht. (vgl. Achim 2007: 169f). Während des Ceaușescu-Regimes galten die Roma nicht als nationale Minderheit, sondern wurden als „mitwohnende Minderheiten“ sowie alle anderen ethnolinguistischen Minderheiten, bezeichnet und hatten somit den Status der Bürger zweiter Klasse (vgl. Kunze 2000: 288). Sie wurden Anhand von indirekter Diskriminierung jedoch zur Assimilation gezwungen. Nach dessen Sturz und Hinterlassen des Landes in einer schlechten wirtschaftlichen Lage, waren die Roma eine, der davon am schwersten betroffene Gruppe (vgl. Schüler 2012: 61). Aus politischer Sicht ergaben sich, durch verfassungsmäßige Grundrechte und Freiheiten sowie die Möglichkeit politischen Einflusses, positive Veränderungen. Am 19. März 1990 wurde die Partei der Roma (rumän. Partidul Romilor) gegründet, die die Minderheit der Roma nach Verfassungsrechten im rumänischen Parlament und dem Rat der nationalen Minderheiten vertritt. Mit dem Vorsitzenden Nicolae Păun hält die Partei einen 22
dauerhaften Sitz im Abgeordnetenparlament. Sie setzt sich für die Rechte und Freiheiten der Roma auf kultureller, sozialer politischer Ebene ein. 2005 starteten sie eine Bildungskampagne für Roma-Kinder (rumän. SOS COPIII ROMI) und schafften 10 000 Bildungsplätze. Im Jahre 2008 änderte die Partei ihren Namen zu Partidul Romilor Pro- Europa (vgl. Asociatia Partida Romilor „Pro-Europa“ 2020). Seit 1991 besitzen die 18 staatlich anerkannten Minderheiten einen Sitz in der Abgeordnetenkammer, ohne dafür eine gewisse Prozentanzahl der Stimmen zu erreichen (vgl. Camera Deputatilor 1991) Bei den Parlamentswahlen 2020 erreichte die Partei 14 525 Stimmen und lagen somit mit 0,25% weit unter der 5% Marke für einen zusätzlichen Sitz in der Abgeordnetenkammer (Autoritatea Electorala Permanenta 2020). 4.3. Ukrainer in Rumänien Die ukrainische Minderheit in Rumänien liegt zahlenmäßig auf Platz drei der Minderheiten noch vor den Deutschen. Mit einer Gesamtanzahl von ca. 51 000 und 0,25% der Gesamtbevölkerung, laut Volkszählung 2011 (vgl. Institutul Național De Statistică o. D.), ist die Minderheit jedoch erheblich kleiner als die zuvor genannten Ungarn und Roma. In diesem Kontext stellt sich dasselbe Problem wie mit den Roma, wenn es um die Bekennung der Minderheit geht. Die Konzentration der Ukrainer beschränkt sich auf vier Gebiete, wobei es in den restlichen Kreisen ebenso Bürger der ukrainischen Minderheit gibt. Am dichtesten besiedelt ist die Region Maramureș im Nordwesten des Landes an der ukrainischen Grenze. Insgesamt bekennen sich 2011 ca. 33 000 Bürger, 6,8% der ukrainischen Minderheit. 23
Abbildung 5 Verteilung der ukrainischen Minderheit in Rumänien 2011 (Ghinea 2020) Die auf der Abb. 2 dargestellten prozentuellen Verhältnisse beziehen sich auf die kommunale Verteilung der ukrainischen Bevölkerung. Im Folgenden wird auf die Kreisebene Bezug genommen. Wie auf der Abb. 2 erkennbar, lebt die Mehrheit im gleichnamigen Kreis Maramureș mit ca. 30 700 Einwohnern und 6,42% im Vergleich zu Satu Mare mit ca. 1 300 Einwohnern und 0,38%. Im Habsburgerreich und der Deutschen Literatur werden die Ukrainer oftmals als Ruthenen bezeichnet (vgl. Kappeler 2019: 22). Die Geschichte der Ukrainer in Rumänien geht bis ins 11. Jahrhundert zurück, als sie sich im Norden des heutigen Rumäniens niederließen, wie es in historischen Dokumenten lautet (vgl. Bidermann 1862: 5). Im Jahre 1998 feierte die Stadt Rușcova, in Maramureș, den 625. Jahrestag der ersten schriftlichen Dokumentation ukrainischer Bewohner des Gebietes (vgl. Ucrainenii din România o. D.). Im Laufe der darauffolgenden Jahre gehörte das Gebiet dem ungarischen und österreichischen Königreich und dem Fürstentum Siebenbürgen, bis Ende des ersten Weltkriegs 1920 als, durch den Vertrag von Triaion, der nördliche Teil als Teil der Karpatenukraine an das tschechoslowakische Staatsgebiet kam (vgl. Küpper 1998: 77). Ende des zweiten Weltkrieges wurde das Gebiet südlich der Theiß wieder an Rumänien gegeben 24
und somit lässt sich die Mehrheit der ukrainischen Einwohner Rumäniens in diesem Teil des Landes erklären. Die zweitgrößte Ansammlung an ukrainischen Bewohnern in Rumänien befindet sich in der Region des Banats im Westen des Landes. Die Bevölkerung zählt, mit großem Abstand zu Maramureș, einen Anteil von 1,6% an Ukrainern mit ca. 8 500 Einwohnern. Sie teilen sich auf die Kreise Timiș mit ca. 6 000 und 0,88% und Caraș-Severin mit ca. 2 500 und 0,85% auf. Als das Banat im 18. Jahrhundert von den Türken befreit wurde und 1718 der Habsburgermonarchie angehängt wurde, siedelten sich ukrainisch-stämmige Bewohner aus Transkarpatien an. Das Banat gehörte bis 1919 dem Königreich Ungarn an. Im Zuge der Jahrhunderte fanden jedoch Assimilierungsprozesse bezüglich der zuerst ungarischen und später der rumänischen Kultur statt. Nichtsdestotrotz blieben einige Aspekte der ukrainischen Kultur erhalten. Zum Beispiel befinden sich im Kreis Caraș-Severin zwei Gemeinden (Copăcele und Zorile) dessen ukrainische Bevölkerung die Mehrheit bildet (vgl. Horbach; Zhukovsky o. D.). Ebenso gibt es in der Stadt Sighet, in Maramureș, eine Minderheitenschule für Ukrainer (vgl. Capatana Juller 2008: 239). Die nächstmeistbesiedelte Region ist Dobrodgea, die nördlich an der Ukraine und östlichen am Schwarzen Meer grenzt. Die Verteilung der ukrainischen Minderheit teilt sich auf die zwei Kreise Tulcea, mit ca. 1 000 Einwohnern und 0,47%, und Constanţa, mit 94 und 0,01%, auf. Die Region gehörte bis 1878 teilweise dem Osmanischen Reich und teilweise dem russischen Zarenreich an, als beim Berliner Kongress die nördliche Hälfte Rumänien und die südliche Hälfte Bulgarien zugeschreiben wurde. Speziell in dieser Region ist ein starker Rückgang der ukrainischen Minderheit zu verzeichnen. So waren es im Jahre 1992 ca. 4 100 Einwohner, 2002 ca. 1 400 und 2011 nur mehr ca. 1 100 Einwohner. Experten könnten keine Wanderungsströme feststellen, was darauf schließen lässt, dass viele sich in der Zwischenzeit als Rumänen sehen (vgl. Anderl und Sallanz 2006: 41). Die letzte Region der ukrainischen Minderheit in Rumänien, die hier vorgestellt wird ist Bucovina. Sie liegt im Nordosten des Landes an der ukrainischen Grenze. Im Gegensatz zu den bisherigen Regionen hält sich die Bevölkerungszahl der Ukrainer in Grenzen. In den beiden Kreisen verteilt sich die ukrainische Minderheit wie folgt, in Botoșani leben ca. 650 Ukrainer mit 0,15% und in Suceava ca. 6 000 mit 0,95%, die Gesamtanzahl in der Region beläuft sich auf ca. 6 650 und 1,1%. 25
Das Besondere an dieser Region ist, dass sie seitens rumänischer und ukrainischer Historiker umstritten ist. Das ehemalige Kronland des Habsburgerreiches ist heute in zwei Teile geteilt, mit dem südlichen Teil in Rumänien und den nördlichen Teil in der Ukraine gelegen. In der Zwischenkriegszeit war es die Region mit den meisten Nichtrumänen (59%). Dadurch wurde die Region als Gefahr angesehen, als Ende des ersten Weltkrieges mit der Pariser Friedenskonferenz die Gleichberechtigung der Minderheiten eintrat und Assimilationsverfahren folgten. Unter der Regierung der nationalliberalen Partei (PNL) wurden kulturelle Institutionen der Ukrainer, wie zum Beispiel die ukrainische Presse und das ukrainische Gymnasium in Czernowitz, angegriffen und die Universität in derselben Stadt (heute auf ukrainischem Boden gelegen) rumänisiert, bis 1938 das Verbot der Parteien eingeführt wurde. Unter Antonescu musste die Region Bucovina 1940 an die Sowjetunion übergeben werden. Im Laufe des zweiten Weltkrieges wurde, unter Antonesscu, die ehemalige Multikulturalität Bucovinas endgültig zerstört, indem Deportationen und Sowjetierung ukrainischer Institutionen stattfanden (vgl. Hausmann 2002: 470 – 472). Die ukrainische Minderheit wird politisch von der Union der Ukrainer in Rumänien (rumän. Uniunea Ucrainenilor din Romania, UUR) vertreten. Die Partei legt großen Wert auf die Meinungsfreiheit und Erhaltung der ethnischen, religiösen und linguistischen Identität und setzt sich für die Bildung einer nationalen Einheit und ein nationales Bewusstsein, sowie für den Schutz der Rechte der rumänisch-ukrainischen Zusammenarbeit, ein (vgl. Uniunea Ucrainenilor din Romania 2020). Bei der Parlamentswahl 2020 erreichten sie 5 458 Stimmen und bekamen mit 0,09% keinen zusätzlichen Sitz in der Abgeordnetenkammer (Autoritatea Electorala Permanenta 2020). 4.4. Deutsche in Rumänien Die Situation und Geschichte der Deutschen in Rumänien ist eine komplizierte aber zugleich interessante. Insgesamt lebten 2011 ca. 36 000 Deutsche in Rumänien und machen 0,17% der Bevölkerung aus (Institutul Național De Statistică o. D.). Im Rückblick auf die vergangenen Volkszählungen ist ein stetiger Rückgang der deutschen Minderheit in Rumänien zu verzeichnen. Zählte man 1930 etwa 6,3 Millionen Einwohner, waren es 1977 26
nur mehr 360 000 und 1992 nur noch 120 000. Dafür gab es politische, ökonomische und soziale Gründe, die im Folgenden erläutert werden. Abbildung 6 Verteilung der Deutschen in Rumänien 2011 (Ghinea 2020) Der Sammelbegriff Rumäniendeutsche umfasst verschieden Gruppen von Deutschen, die sich im Land verteilen und sich aufgrund ihrer Herkunft und Geschichte unterscheiden. Bis in die Zwischenkriegszeit wurden sie als unterschiedliche Gruppen deutscher Minderheiten im Land angesehen. Danach wurden sie trotz ihrer räumlichen Verteilung und kulturellen Unterschiede vereinheitlicht als deutsche Minderheit angesehen. Im Folgenden werden die bedeutendsten Gruppen, die Siebenbürger Sachsen, die Banater Schwaben und die Dobrudschadeutschen (wie in Abb. 7 gut ersichtlich), bis zur Zwischenkriegszeit bzw. dem Ende des zweiten Weltkrieges vorgestellt und danach als eine Gruppe mit Fallbeispielen behandelt. 27
Abbildung 7 Deutsche Siedlungsgebiete in Rumänien um 2000 (Leibnitz-Institut für Länderkunde 2005) 4.4.1. Die Siebenbürger Sachsen Die größte und zugleich älteste Gruppe der Deutschen in Rumänien sind die Siebenbürger Sachsen. Wie der Name schon sagt, verteilen sie sich in der Region Siebenbürgen. Die meisten Siebenbürger Sachsen befinden sich in den Kreisen der heutigen Region in Sibiu, mit ca. 4 500 Einwohnern und 1,05%, Brașov, mit ca. 3 000 Einwohnern und 0,5% und Mureș, mir ca. 1 500 Einwohnern und 0,27%. Die Geschichte der Siebenbürger Sachsen reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück, als der ungarische König Geisa II, damals Landesherr von Siebenbürgen, die Sachsen nach Siebenbürgen gerufen hatte, um die Krone zu schützen. Schätzungen zufolge handelte es sich um 2 000 – 3 000 Personen die sich um die Stadt Sibiu (deutsch: Hermannstadt) niederließen. In den folgenden Jahrhunderten siedelten sich, auf Ruf der Bischöfe und Könige, weiter Deutsche an. 1224 wurde ihnen der sogenannte „Goldene Freibrief“ ausgestellt, der ihnen das Recht verlieh, ihre Pfarrer und Richter selbst zu wählen und alle Wälder und Gewässer frei zu nutzen (vgl. Girtler 1992: 18 – 20). Mit dem Beginn der freien 28
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