DIE NEUERE RECHTSPRECHUNG IN DEN KANTONEN BASEL-STADT UND BASEL-LANDSCHAFT
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ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSRECHT DIE NEUERE RECHTSPRECHUNG IN DEN KANTONEN BASEL-STADT UND BASEL-LANDSCHAFT von Dr. Christoph Meyer, Advokat, LL.M., Lehrbeauftragter Universität Basel, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, chris- toph.meyer@neovius.ch 1. ANWENDBARES VERFAHREN FREIHÄNDIGE VERGABE INFOLGE entscheid resp. der Verfahrenswahl ge- EINRÄUMUNG EINES BAURECHTS TECHNISCHER BESONDERHEIT führt haben, ausführlich dargelegt hatte. VD.2018.214 URTEIL vom 19. Juni 2019 VD.2018.228 und 230 URTEIL vom 5. No- Die Umschreibung des Beschaffungsge- (Appellationsgericht Basel-Stadt) vember 2019 (Appellationsgericht Basel- genstands erscheint vor diesem Hinter- Stadt) grund sachlich begründet. Die Vergabe- Die sich im Finanzvermögen befindende stelle war dazu berechtigt, als Liegenschaft Holdenweid wurde öffent- Die vorliegenden Rekurse richteten sich Beschaffungsgegenstand eine Vor- lich zur Abgabe im Baurecht ausge- gegen die freihändige Vergabe eines Auf- gangsbearbeitungsplattform mit vollin- schrieben. Nach Durchführung eines öf- trags für die Einführung einer hoch-per- tegrierter "Advanced Analytics"-Technik fentlichen Verfahrens erteilte der formanten Plattform mit integrierter und einer hierfür erforderlichen Perfor- Regierungsrat einer Anbieterin den Zu- "Advanced Analytics" (SAP) für das Jus- mance festzulegen (E. 3.4.3). schlag, wogegen Beschwerde erhoben tiz- und Sicherheitsdepartement des wurde. Kantons Basel-Stadt. Gemäss Verwaltungsgericht ist die Be- schaffungsstelle überdies zu Recht zum Von Interesse ist dabei die Ausführung Wird in einem Rekurs geltend gemacht, Schluss gelangt, dass alleine die Beigela- des Appellationsgerichts in E. 1.2.1. Es es sei zu Unrecht ein freihändiges Ver- dene in der Lage ist, diesen Beschaf- hält richtigerweise fest, dass die Über- fahren durchgeführt worden, muss die fungsgegenstand zu liefern. Die Beschaf- lassung eines Grundstücks im Baurecht Rekurrentin zur Begründung ihrer Legiti- fungsstelle konnte aufzeigen, dass die nicht als öffentlicher Auftrag im Sinne mation aufzeigen, dass sie als potentiel- Beigeladene als einzige die technischen des Beschaffungsrechts definiert werden ler Anbieter die zu beschaffende Leis- Spezifikationen im erwarteten Umfang kann. tung hätte anbieten können und eine erbringen kann und damit eine techni- Offerte eingereicht hätte. Wenn ein Re- sche Besonderheit aufweist (E. 3.5). Trotzdem kann der Vergabeentscheid kurrent hingegen geltend macht, die De- angefochten werden. Unter Berücksich- finition des Beschaffungsgegenstands SCHÄTZUNG DER AUFTRAGSSUMME tigung der Rechtsweggarantie (Art. 29a sei rechtswidrig, genügt es, dass er bei Urteil vom 23. Oktober 2019 (810 19 139) BV) ist der Zuschlagsentscheid bei der zulässiger Umschreibung des Beschaf- (Kantonsgericht Basel-Landschaft) Vergabe von Finanzvermögen an Dritte fungsgegenstands die zu beschaffende als anfechtbarer Entscheid im Sinne des Leistung hätte anbieten können und eine Eine Gemeinde hat für das Projekt "Er- Verwaltungsprozessrechts zu verstehen Offerte eingereicht hätte (E. 1.3). weiterung Schulhaus" Architekturleis- (E. 1.2.2). tungen (als Dienstleistungsauftrag) im Das Verwaltungsgericht erkannte, dass Einladungsverfahren ausgeschrieben. die Vergabestelle mit einem Bericht die Gründe, welche zum strittigen Vergabe- Der Schwellenwert für das Einladungs- DR. CHRISTOPH MEYER, LL.M. ist Partner, Lehrbeauftragter an der Universität Basel und Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht. Er begleitet Klienten bei der Konzeption und Durchführung von komplexen Ausschreibungsverfahren und vertritt Beschaffungsstellen bzw. Anbieter in beschaffungsrechtlichen Beschwerdeverfahren. Neovius Aktuell Nr. 16 1/6
verfahren liegt bei Dienstleistungsauf- 2. BERECHTIGUNG ZUR Rekurrentin rügte, dass die Vergabe- trägen bei Fr. 250'000.--. Massgebend BESCHWERDE stelle in der Ausschreibung ausschliess- für die Wahl des richtigen Verfahrens ist ANFECHTUNG DURCH NICHT lich die Verwendung des Produkts der einerseits die Art des zu vergebenden BETROFFENE ANBIETERIN Marke "X" (Bodenmopp) für die ausge- Auftrags (Bauauftrag, Lieferung, Dienst- VD.2019.105 URTEIL vom 16. Dezember schriebene Leistung verlange. leistung) und andererseits der Wert des 2019 (Appellationsgericht Basel-Stadt) konkreten Auftrags bzw. das Auftrags- Das Appellationsgericht weist richtiger- volumen. Entscheidend ist dabei der vor Das Appellationsgericht hatte sich mit weise darauf hin, dass eine Partei im of- der Ausschreibung geschätzte Auftrags- der Frage zu befassen, unter welchen fenen Verfahren bereits die Ausschrei- wert und nicht der Wert des später bei Umständen ein Unternehmen, das gar bung anzufechten hat und damit nicht der Vergabe berücksichtigten Angebots. nicht als potentielle Anbieterin einer bis zu einer für sie ungünstigen Zu- Die Vergabestelle hat vorgängig der Aus- ausgeschriebenen Dienstleistung in schlagsverfügung zuwarten darf, falls sie schreibung des Auftrags eine Schätzung Frage kommt, gegen die Ausschreibung ungenügende oder diskriminierende der mutmasslichen Auftragssumme selber Rekurs erheben kann. Ausschreibungskriterien rügen will (E. nach sachlichen Kriterien und aufgrund 1.1). allfälliger Erfahrungswerte vorzuneh- Die Rekurrentin hat eine Ausschreibung men. Es hat sich dabei um eine zuverläs- des Universitätsspitals angefochten. Sie Die Rekurrentin war zum Rekurs berech- sige und sorgfältige Schätzung zu han- beantragte, die Ausschreibung sei auf- tigt, da sie als Anbieterin für die Aus- deln. Insbesondere darf dabei nicht zu zuheben und die Vergabestelle sei anzu- schreibung tatsächlich in Frage kommt knapp kalkuliert werden; die Behörde weisen, das Verfahren neu auszuschrei- und auf dem betreffenden Markt tätig ist hat sich eher an die obere Bandbreite der ben. Die in der Ausschreibung gesuchte (E. 1.2). Schätzung zu halten (E. 3.2). Dienstleistung bietet sie zwar nicht an, sie bemängelt jedoch, dass infolge der Das Appellationsgericht hält fest, dass Die Angebotssummen haben sich vorlie- spezifischen Vorgaben der Ausschrei- die öffentliche Vergabebehörde als Auf- gend auf Fr. 592'145.-- (Beschwerdefüh- bung der betreffende Leistungserbringer traggeberin zwar bestimmen können rerin) bzw. Fr. 613'890.-- (Beigeladene) seine Dienstleistungen nicht mit den von muss, welche Dienstleistungen sie benö- belaufen. Der Wert des zu vergebenden ihr vertriebenen Produkten erbringen tigt und welche konkreten Anforderun- Auftrags übersteigt somit den Schwel- darf. gen sie stellt. Sie sei aber bei der Festle- lenwert bei Weitem. Aufgrund der offe- gung der Anforderungen nicht völlig rierten Preise hätte eine vorgängige Nach Auffassung des Appellationsge- ungebunden. Durch die vorgenommene Schätzung der mutmasslichen Auftrags- richts ist die Rekurrentin nicht berech- genaue Festlegung des Typs des Boden- summe einen Wert über dem Schwellen- tigt, Rekurs gegen diese Ausschreibung mopps werden Anbieter, die andere Bo- wert ergeben müssen. Die Vergabebe- einzureichen. Bei einem Rekurs gegen denmopps mit gleichwertigen Spezifika- hörde hätte somit ein offenes oder eine Ausschreibung ist massgeblich, ob tionen anbieten bzw. beziehen können, selektives Vergabeverfahren durchfüh- die Rekurrentin selbst als potentielle An- in unzulässiger Weise vom Wettbewerb ren müssen, was eine vorgängige öffent- bieterin der nachgefragten Dienstleis- ausgeschlossen (E. 3.3). liche Ausschreibung vorausgesetzt tung infrage kommt. Eine blosse Konkur- hätte. Mit dem durchgeführten Einla- renzstellung vermittelt im Markt keine Nach Auffassung des Gerichts hätten dungsverfahren hat die Beschwerdegeg- Legitimation zur Drittbeschwerde. An- vorliegend die Ausschreibungsunterla- nerin die vergaberechtlichen Vorschrif- ders wäre dies nur, falls mit erwähnter gen nicht markenbezogen formuliert ten verletzt (E. 3.6). Die Wahl des Beschaffung über den blossen Einkauf werden dürfen, sondern neutrale Vorga- falschen Vergabeverfahrens führt ohne hinaus in die Wirtschaftsordnung einge- ben und Bedingungen bezüglich des an- Weiteres zur Aufhebung des Zuschlags griffen würde. Dies sei vorliegend nicht zubietenden Produkts enthalten müssen und zur Rückweisung der Sache zur er- der Fall (E. 1.3.3). (E. 3.3). Der Rekurs wurde in diesem neuten Durchführung im richtigen Ver- Punkt gutgeheissen. fahren (E. 4). Das Gericht prüft die Wahl MARKENBEZOGENE der richtigen Verfahrensart übrigens von AUSSCHREIBUNG 3. ANFECHTUNG DER Amtes wegen (E. 3.2). VD.2019.104 URTEIL vom 16. Dezember AUSSCHREIBUNG 2019 (Appellationsgericht Basel-Stadt) DISKRIMINIERUNGSFREIE AUSSCHREIBUNG Gegen dieselbe Ausschreibung hat sich VD.2019.77 URTEIL vom 25. September eine andere Rekurrentin gewendet. Die 2019 (Appellationsgericht Basel-Stadt) NEOVIUS AG Hirschgässlein 30, CH-4051 Basel, Postfach, CH-4010 Basel, Tel. +41 61 271 27 70, Fax +41 61 271 27 71, info@neovius.ch Neovius Aktuell Nr. 16 2/6
Das Bau- und Verkehrsdepartement vornherein für die Beschaffung dieses tig ausdrücklich möglich sein soll, Lehr- schrieb im offenen Verfahren den Liefer- Fahrzeugs entschieden (E. 3.3.2.2). lingsplätze zu würdigen. Dies allerdings auftrag «Beschaffung 3-Achser Voll- beschränkt auf Beschaffungen aus- elektro-Kehrichtfahrzeuge» aus. Der Re- LEHRLINGSAUSBILDUNG ALS serhalb des Staatsvertragsbereichs (Art. kurs gegen die Ausschreibung gab dem ZUSCHLAGSKRITERIUM 29 Abs. 2 revIVöB). Appellationsgericht Gelegenheit, ver- Urteil vom 20. November 2019 (810 19 185) schiedene interessante Aussagen zu (Kantonsgericht Basel-Landschaft) 4. ANFECHTUNG DES treffen. AUSSCHLUSSES Angefochten wurde vorliegend die Aus- FRISTGERECHTES EINREICHEN DES Eine Vergabestelle ist auch nach Anfech- schreibung. Sie sei unzulässig, da es sich ANGEBOTS tung einer Ausschreibung (zumindest bis beim Unterkriterium "Lehrlinge", wel- VD.2020.87 URTEIL vom 14. August 2020 zum Einreichen der Rekursantwort) be- ches mit 10% bewertet wird, um ein (Appellationsgericht Basel-Stadt) fugt, die Ausschreibung im Einklang mit vergabefremdes Kriterium handle, wel- den Vergabegrundsätzen (Gleichbe- ches nichts zur Bewertung der Qualität Gemäss Ausschreibungsunterlagen handlung, Nichtdiskriminierung, Trans- der angebotenen Leistung beitragen musste das Angebot der Anbieter am 26. parenzgebot) zu korrigieren, wenn dies könne. März 2020 um 11:00 Uhr bei der Vergabe- sachlich geboten ist und nicht zu einer stelle eingegangen sein. Es wurde darauf wesentlichen Änderung des Projekts Die Förderung der Lehrlingsausbildung hingewiesen, dass bei Versand per Post führt (E. 1.2.2.1). ist ein sozialpolitisches Anliegen, wel- das Datum des Poststempels nicht ches Unternehmen einen Anreiz dafür massgeblich sei. Mit Datum vom 9. April Zulässig ist es, als Allgemeine Teilnah- bieten soll, Lehrlinge auszubilden. Das 2020 wurde eine Anbieterin vom Verfah- mebedingung eine deutschsprachige Kriterium Lehrlingsausbildung darf nach ren ausgeschlossen, da ihre Offerte erst Service- und Reparaturstelle in der Praxis und Literatur nur gestützt auf eine drei Stunden nach offizieller Offertöff- Schweiz und den Nachweis zu verlangen, ausdrückliche gesetzliche Grundlage in nung via Postsendung bei der Vergabe- wonach Bau- und Ersatzteile innert 2 Betracht gezogen werden (E. 4.3). Zum stelle eingegangen ist. Werktagen lieferbar sein müssen. Eine anderen darf diesem Kriterium aufgrund solche Service- und Reparaturstelle in dessen vergabefremder Natur in der Be- Gemäss Beschaffungsgesetz sind ver- der Schweiz wie auch die zu garantie- wertung kein grosses Gewicht zukom- spätet eingetroffene Angebote vom Ver- rende Ersatzteilversorgung könne aus men. Liegt eine gesetzliche Grundlage fahren auszuschliessen. Die Berücksich- betriebswirtschaftlichen Gründen zur vor, darf die Gewichtung des Kriteriums tigung von verspäteten Angeboten Vermeidung zolltechnischer, entsen- "Lehrlingsausbildung" nicht mehr als würde dem Gebot der Gleichbehandlung dungsrechtlicher und betriebstechni- 10% der Gesamtgewichtung ausmachen im Vergaberecht widersprechen. Es gel- scher Probleme als notwendig betrach- (E. 4.4). ten deshalb im Vergaberecht strenge An- tet werden. Ausländische Anbieter forderungen (E. 2.3). könnten, um dies zu erfüllen, mit Part- Die Verwendung des Zuschlagskriteri- nern in der Schweiz zusammenarbeiten ums "Lehrlingsausbildung" lässt sich Dass die Anbieterin ihr Angebot recht- (E. 3.2.6). vorliegend mit Blick auf die allgemeine zeitig via E-Mail an einen externen Pla- Bestimmung in § 2 Abs. 2 lit. d BeG be- ner der Vergabestelle gesandt hat, kann Die Unabhängigkeit und Objektivität der gründen, sofern sich dessen Gewichtung an der Beurteilung nichts ändern. Sie hat Vergabestelle werde im Übrigen nicht in einem untergeordneten Rahmen be- die Eingabefrist verpasst (E. 2.4). Zwar dadurch in Frage gestellt, dass dem wegt. Vorliegend erachtete das Gericht hatte der Regierungsrat des Kantons Ba- Grossen Rat mit Blick auf den Ausgaben- im Vergleich mit einem erheblichen, di- sel-Stadt am 24. März 2020 als Reaktion beschluss (Ratschlag) in erster Linie der rekt leistungsbezogenen Kriterium wie auf die Coronavirus-Pandemie rückwir- Nachweis der Verfügbarkeit und Erpro- dem Fuhrpark, welcher mit 10% gewich- kend per 21. März 2020 einen Verfahrens- bung des Fahrzeugs eines Anbieters dar- tet worden ist, die Gewichtung der Lehr- stillstand betreffend die kantonalen Ver- gestellt wurde (E. 3.3.2.1). Auch aus der lingsausbildung mit ebenfalls 10% als zu waltungs- und Einspracheverfahren Tatsache, dass für die Ausarbeitung des hoch und stattdessen maximal 5% als erlassen. Davon aber hat er die Verfah- Ratschlags nur Tests mit dem Fahrzeug noch vertretbar (E. 5). ren betreffend das öffentliche Beschaf- eines Anbieters durchgeführt worden fungswesen explizit ausgenommen (Re- sind, lasse sich nicht schliessen, die Be- Hinzuweisen bleibt auf die Tatsache, gierungsratsbeschluss P200505 vom 24. schaffungsbehörde habe sich zum dass gemäss revidierter IVÖB es inskünf- März 2020). Trotz der Coronavirus-Pan- NEOVIUS AG Hirschgässlein 30, CH-4051 Basel, Postfach, CH-4010 Basel, Tel. +41 61 271 27 70, Fax +41 61 271 27 71, info@neovius.ch Neovius Aktuell Nr. 16 3/6
demie galt beim Beschaffungswesen eigenen Produkte und Artikelnummern Version 2 Betriebliche Sozialberatung" kein Fristenstillstand. Die Fristen muss- anpassen (E. 4.1.1 ff.). aus. Das Appellationsgericht kam zu- ten eingehalten werden (2.5.2). sammenfassend zum Schluss, dass die Damit waren der Zuschlag an die Beige- Vergabestelle bei der Bewertung der An- VORBEFASSUNG UND ABWEICHUNG ladene und der Ausschluss der Be- gebote der Rekurrentin und der Beigela- VON MANGELHAFTEM schwerdeführerin aus dem Verfahren denen von den Gewichtungsvorgaben in LEISTUNGSVERZEICHNIS IN DER aufzuheben. der Ausschreibung abgewichen ist. Die OFFERTE Sache wurde an die Vergabestelle zu- Urteil vom 15. Januar 2020 (810 19 155) 5. ANFECHTUNG DES rückgewiesen. Dabei hat das Appellati- (Kantonsgericht Basel-Landschaft) VERGABEENTSCHEIDS onsgericht unter anderem folgende ANFECHTUNG VON KRITERIEN, wichtigen Hinweise angebracht: Eine Gemeinde führte eine Ausschrei- PREISGEWICHTUNG, PREISKURVE bung im Einladungsverfahren für Kü- VD.2019.241 URTEIL vom 16. Juni 2020 Bleiben die Zuschlagskriterien in der cheneinrichtungen durch. Die Beschwer- (Appellationsgericht Basel-Stadt) Ausschreibung unangefochten, so sind deführerin machte geltend, die sie für die Bewertung der Offerten ver- Zuschlagsempfängerin habe die Aus- In einem Rekurs gegen den Zuschlag bei bindlich und können im Rahmen der An- schreibungsunterlagen, die der Be- der Beschaffung von Stoffhandtuchrol- fechtung des Zuschlagsentscheids nicht schwerdeführerin zugestellt worden len durch das Erziehungsdepartement mehr gerügt werden. Ungeachtet dessen seien, angefertigt. Es liege demzufolge wollte die Rekurrentin unzulässige Aus- ist eine (relativ tiefe) Gewichtung des eine Vorbefassung dieser Firma vor. Des schreibungskriterien rügen. Das Appel- Angebotspreises mit 45% mit Bezug auf Weiteren wehrt sich die Beschwerdefüh- lationsgericht wies einmal mehr darauf Dienstleistungen im Bereich der betrieb- rerin gegen den Vorwurf, sie habe mit ih- hin, dass diesfalls vorweg die Ausschrei- lichen Sozialberartung nicht zu bean- rem Angebot nicht das Originalleis- bung anzufechten ist. Es darf damit nicht standen (E. 3.2). tungsverzeichnis eingereicht. bis zur Zuschlagsverfügung zugewartet werden (E 3.1). Was die Bewertung von Referenzaufträ- Gemäss § 18 Abs. 1 Beschaffungsverord- gen betrifft, ist es zulässig, dass die nung (BeV) und der bundesgerichtlichen Unabhängig davon wies das Gericht hin- Vergabebehörde bei der Bewertung von Rechtsprechung hätte die Zuschlags- sichtlich der Gewichtung und Bewertung bisherigen Leistungen einer Submitten- empfängerin aufgrund des Verfassens des Preisangebots auf den diesbezüglich tin (zusätzlich zur Befragung einer Refe- der Angebotsunterlagen zweifellos nicht grossen Beurteilungsspielraum der renzperson) auf vorhandene eigene mehr am Verfahren teilnehmen dürfen. Vergabestelle hin. Das Gericht überprüft Kenntnisse und Erfahrung zurückgreift Auch für den Fall, dass die Teilnahme der nur die Einhaltung der Minimalanforde- (BGE 139 II 489 E.3.2; VGE VD.2014.5 vom Beigeladenen ausnahmsweise aufgrund rungen. Die Gewichtung des Preises mit 21. Mai 2014 E. 5.3). Dass die Mitglieder besonderer Umstände zulässig gewesen 50% hält diese ein. Hat doch das Bundes- des Bewertungsteams dabei auch ohne wäre, hätte dies gemäss § 11 Abs. 2 BeV in gericht diesbezüglich eine Untergrenze Rücksprache mit der Rekurrentin auf in- der Ausschreibung bekannt gegeben von 20% statuiert (BGE 129 I 313 E. 9 S. nerhalb der Bedarfsstelle eingeholte In- werden müssen (E. 3.1 ff.). 328). Im Übrigen verlaufe eine Preiskurve formationen und Erfahrungen abstellen, mit einer Preisspanne von 150% auch ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, Weiter hätte die Beschwerdeführerin nicht derart flach, dass damit die mini- da es sich hierbei nicht um Referenzaus- nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen male Gewichtung des Preises unterlau- künfte Dritter handelt (E. 3.4.3; vgl. Ver- werden dürfen. Die Küchen-Devisierung fen wird (E. 3.5.1). waltungsgericht Graubünden, Entscheid hat die Artikelnummern der Küchenmö- U 18 24 vom 12. September 2018 in PVG bel der Zuschlagsempfängerin (und Au- GEWICHTUNG PREIS, 2018 S. 213). torin der Ausschreibungsunterlagen) BERÜCKSICHTIGUNG EIGENER enthalten. Damit ist das Leistungsver- ERFAHRUNGEN VERWENDUNG VON REFERENZEN zeichnis nicht mehr neutral. Die Anbiete- VD.2019.68 URTEIL vom 11. November EINER ANDEREN UNTERNEHMUNG rinnen konnten dadurch ihr Angebot gar 2019 (Appellationsgericht Basel-Stadt) VD.2019.132 URTEIL vom 27. März 2020 nicht leistungsverzeichniskonform und (Appellationsgericht Basel-Stadt) damit ausschreibungskonform anbieten. Mit Publikation vom 19. Januar 2019 Die Beschwerdeführerin durfte das Leis- schrieben die Basler Verkehrsbetriebe Das Verwaltungsgericht hatte sich im tungsverzeichnis somit zu Recht auf ihre (BVB) den Dienstleistungsauftrag "D399 Rahmen der Beurteilung einer Bauleis- NEOVIUS AG Hirschgässlein 30, CH-4051 Basel, Postfach, CH-4010 Basel, Tel. +41 61 271 27 70, Fax +41 61 271 27 71, info@neovius.ch Neovius Aktuell Nr. 16 4/6
tungsausschreibung mit der Frage zu be- bung vorgeschriebenen Art. Ihr Angebot Mit dem Kriterium Preis werden im Un- fassen, unter welchen Umständen bei erfüllte die Vorgaben des Kriterienkata- terschied zu den anderen Zuschlagskri- wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine logs damit nur zum Teil. Erklärvideos terien nicht qualitative Aspekte bewer- Anbieterin im Einzelfall Referenzen einer vermögen die Live-Demonstration nicht tet, sondern die Entschädigung. Wie gut anderen, mit ihr verbundenen Unterneh- zu ersetzen. Die Vergabestelle durfte oder schlecht ein Anbieter die geforderte mung vorlegen dürfe. bzw. musste dieses Manko bei der Punk- Leistungserbringung qualitativ oder tevergabe berücksichtigen (E. 5.1 f.). quantitativ in seinem Angebot darstellt, Das Gericht verweist auf die Praxis des ist nicht bei der Preisbewertung zu be- Zürcher Verwaltungsgerichts, wonach Die Preisgewichtung wurde nicht mit Be- rücksichtigen. Mit dem Subkriterium die Vergabebehörde unter gewissen Um- schwerde gegen die Ausschreibung gel- "Transparenz und Detaillierungsgrad" ständen auch Referenzobjekte berück- tend gemacht. Sie konnte deshalb mit wurde folglich – so das Gericht – beim ZK sichtigen darf, die nicht nur von einer Beschwerde gegen den Zuschlag nicht 1 "Gesamtkosten des Angebots" ein Rechtsvorgängerin der Anbieterin, son- mehr gerügt werden. Das Gericht wies sachfremdes Unterkriterium eingeführt dern auch von einem früher einer ande- dennoch darauf hin, es beurteile die und damit eine unzulässige Vermi- ren Unternehmung zugehörigen Ge- Preisgewichtung von 25% als tief. Zwar schung der qualitativen Aspekte mit dem schäftsbereich ausgeführt worden sind handle es sich um einen relativ komple- Kriterium Preis vorgenommen. Demge- (E. 2.3.3; VGE ZH VB.2016.00025 vom 27. xen Beschaffungsgegenstand. Nach mäss kann beim Subkriterium "Transpa- September 2016 E. 3.3, VB.2016.00267 Bundesgericht haben jedoch selbst Be- renz und Detaillierungsgrad" nicht von vom 14. Juli 2016 E. 3.4, VB.2010.00170 schaffungsvorhaben mit höchstem Kom- einem konkretisierenden Unterkriterium vom 22. September 2010 E. 5.2.1, plexitätsgrad eine Mindestgewichtung ausgegangen werden. Vielmehr führt die VB.2002.00241 vom 18. Dezember 2002 von 20% einzuhalten (E. 7.2). Einführung dieses Unterkriteriums dazu, E. 4b/aa). dass die in den Ausschreibungsunterla- SUBKRITERIEN / gen vorgegebene Gewichtung des Preis- Es ist insofern nicht von einem überspitzt TRANSPARENZPRINZIP kriteriums von 40% aufgrund dieser Be- formalistischen Verhalten des Rekurs- Urteil vom 25. September 2019 (810 19 15) wertungsart nicht mehr gewährleistet gegners auszugehen (E. 2.5.2). (Kantonsgericht Basel-Landschaft) ist, was zu einer Verletzung des Transpa- renzprinzips führt (E. 5.4). BEWERTUNG EINER PRÄSENTATION, Eine Gemeinde schrieb das Projekt «IT PREISGEWICHTUNG Servicebezug» aus. Das Projekt sieht vor, 6. ZUSCHLAGSERTEILUNG Urteil vom 29. April 2020 (810 19 25) (Kan- dass die Infrastruktur- und Betriebsser- DURCH KANTONSGERICHT tonsgericht Basel-Landschaft) vices der Gemeinde von einem externen Urteil des Bundesgerichts vom 22. Januar IT-Dienstleister erbracht werden sollen. 2020 (2C_979/2018) betreffend Urteil Der Kanton schrieb den Dienstleistungs- Zukünftig sollen definierte IT-Services vom 18. Juli 2018 (810 17 297) (Kantonsge- auftrag «Aufbau einer zentralen von einem externen Serviceanbieter si- richt Basel-Landschaft) SharePoint-Plattform und Realisierung chergestellt werden. Intranet für die kantonale Verwaltung» Durch das Bundesgericht aufgehoben im offenen Verfahren aus. Die Beschwerdeführerin wandte sich ge- wurde ein Urteil des Kantonsgerichts be- gen den Zuschlagsentscheid, unter an- treffend die Ausschreibung des Dienst- Gemäss Pflichtenheft war vorgesehen, derem da unter dem ZK 1 nicht nur (wie in leistungsauftrags «Bearbeitungsstelle die Anbietenden zu einer Präsentation der Ausschreibung mit 40% gewichtet) Fördergesuche Baselbieter Energiepa- ihres Angebots einzuladen. Diese sollte die Gesamtkosten bewertet wurden. Die ket». Das Kantonsgericht hatte zwar zur Plausibilisierung der Angaben im An- Gesamtkosten seien nur noch mit 31% richtigerweise den erteilten Zuschlag gebot und zur Klärung von allfälligen of- gewichtet worden. Zusätzlich seien wei- aufgehoben und eine zu flache Preis- fenen Fragen dienen. Vorgesehen wurde tere Kriterien (Stundenansätze, Aus- kurve sowie einen Ermessensmissbrauch dabei ausdrücklich die «Präsentation der stiegszahlungen, Transparenz/Detaillie- festgestellt. Vom Bundesgericht nicht […] anhand einer Live-Demo […]». Die rungsgrad) unter dem ZK 1 mit je 30 geschützt wurde jedoch, dass das Kan- Beschwerdeführerin präsentierte ihre Punkten bewertet worden. Dies habe tonsgericht im Rahmen seines reforma- Intranetlösung jedoch nicht live, son- dazu geführt, dass das Hauptzuschlags- torischen Urteils den Zuschlag direkt dern mittels eines Erklärvideos. Die Be- kriterium Gesamtkosten viel tiefer ge- dem beschwerdeführenden Drittplat- schwerdeführerin präsentierte damit ihr wichtet worden sei als in der Ausschrei- zierten erteilt und den zweitplatzierten, Produkt nicht in der durch die Ausschrei- bung vorgesehen (E. 5.2.1). nicht beschwerdeführenden Anbieter NEOVIUS AG Hirschgässlein 30, CH-4051 Basel, Postfach, CH-4010 Basel, Tel. +41 61 271 27 70, Fax +41 61 271 27 71, info@neovius.ch Neovius Aktuell Nr. 16 5/6
unberücksichtigt gelassen hatte. zwei Anbieterinnen an der Ausschrei- der Sache an die Vergabebehörde führen bung teilgenommen haben oder der Zu- müssen, welche unter Berücksichtigung Gemäss Bundesgericht darf die Erteilung schlag ohne Weiteres an die nächstbes- aller am Vergabeverfahren Beteiligten des Zuschlags durch das – auf Rechts- ser platzierte Anbieterin erteilt werden eine Neubewertung mit vollem Ermes- kontrolle beschränkte – kantonale Ver- kann. sen wahrzunehmen hat (E. 6.4). waltungsgericht nur erfolgen, wenn die Konstellation hinreichend geklärt ist (E. Vorliegend hätte folglich die Aufhebung 6.3.4). Das ist der Fall, wenn lediglich des Vergabeentscheids zur Rückweisung Basel, März 2021 NEOVIUS AG Hirschgässlein 30, CH-4051 Basel, Postfach, CH-4010 Basel, Tel. +41 61 271 27 70, Fax +41 61 271 27 71, info@neovius.ch Neovius Aktuell Nr. 16 6/6
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