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Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien Die Positionen von: • SP • CVP • FDP • SVP Seite 1 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien I – Allgemeiner politischer Befund 1 Haben Medien eine gesell- Die Bundesverfassung muss er- Ob es einen Medienartikel Die heutige Bundesverfassung Die Garantie der Meinungs- und schaftliche Aufgabe und Ver- gänzt werden durch einen Passus braucht, ist gegenwärtig Thema genügt. Der Staat soll die Me- Medienfreiheit, wie in der BV antwortung? Falls ja, sollte dies zu „Medien und Demokratie“. in einer parlamentarischen dienfreiheit garantieren. festgehalten, ist ausreichend. in der Bundesverfassung abge- Kommission. Es darf bezweifelt bildet werden? werden, ob ein Artikel etwas än- dern würde. 2 Welche Mängel und Fehlent- Es gibt eine gravierende Fehl- Die Qualität der Berichterstat- Mainstream herrscht vor. Oft Die Qualität hat in den letzten wicklungen stellen Sie im Be- entwicklung im strukturellen Be- tung nimmt ab, da die Redaktio- wird Thesenjournalismus und Jahren gelitten. Verantwortlich reich Journalismus und Medien reich (Monopolisierung der Pres- nen vor allem beim Personal spa- Abschreibejournalismus betrie- dafür ist einerseits die Medien- fest (Qualität, Vielfalt, Preise se) mit einem erheblichen Ver- ren. Ebenso gleicht sich das ben statt die Wahrheit gesucht. konzentration mit wenigen den etc.)? lust an Vielfalt und publizisti- staatlich finanzierte Fernsehen Markt dominierenden Playern schem Wettbewerb. Dazu kommt den Boulevardmedien an. Service mit der Tendenz zu einheitlichen die Qualitätsminderung im Jour- Public verkommt zum Lippenbe- Meinungen. Im Bereich von Ra- nalismus mit Einbussen bei der kenntnis, um sich noch mehr dio und Fernsehen führt die feh- Relevanz, der Gewichtung und Steuergelder zu sichern. lende Konkurrenz auf nationaler der Recherchetiefe. Ebene ebenfalls zu einer Verar- mung der Meinungsvielfalt. 3 In welcher Richtung entwi- Der Monopolisierungstrend setzt Die Qualität und Vielfalt nimmt Der negative Trend nimmt eher Der negative Trend setzt sich ckeln sich die von Ihnen ge- sich ungebrochen fort, die Quali- ab. zu; immer noch schneller und fort, sowohl bei den Zusammen- nannten Mängel (Trend zu- tätsminderung scheint fürs Erste noch oberflächlicher. schlüssen als auch in der Quali- nehmend oder abnehmend)? gestoppt. tät. Neue Angebote, beispiels- weise im Online-Bereich, erset- zen den traditionellen Qualitäts- journalismus nur bedingt. 4 Beobachten Sie unterschiedli- Der Kahlschlag im Blätterwald Nicht unbedingt. Es gibt gute na- Die lokalen Medien recherchie- Lokale und regionale Medien che Probleme der nationalen hat vor allem auf lokaler und re- tionale und schlechte regionale ren eher besser als die nationalen sind ebenso von Qualitätsprob- Medien einerseits und der loka- gionaler Ebene stattgefunden. Berichterstattung genau so wie Medien, weil sie direkter mit der lemen betroffen wie die nationa- len/regionalen Medien ander- Bei den Überlebenden herrscht umgekehrt. Realität konfrontiert sind. len Medien. Dabei wäre gerade seits? Personalknappheit und damit hier eine Marktnische möglich. journalistischer Minimalismus. Bei den nationalen Medien do- minieren die genannten Mängel. Seite 2 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien II – Medienverfassung 5 Sollte der Bund eine Rege- Der Bund sollte eine das ganze Jetzige Regelung genügt. Die heutige Bundesverfassung Die heutigen Regelungen in der lungskompetenz für alle Me- Mediensystem umfassende genügt. Bundesverfassung genügen voll- dien besitzen oder genügt die Kompetenz bekommen. kommen. Bundesverfassung? 6 Braucht es insbesondere eine Ja, es braucht den Verfassungs- Wenn man die Medien anders Nein. Die Medienförderung soll- Nein. Eine Förderung der Medien Verfassungsgrundlage für die grundsatz, wonach Bund und fördert, braucht es keine Verfas- te keine Staatsaufgabe sein. ist keine Staatsaufgabe, sondern Förderung der Presse und/oder Kantone verpflichtet sind, für ein sungsgrundlage. Ist eher eine wirkt grundsätzlich marktverzer- anderer Medien? demokratiegerechtes Medien- akademische Diskussion. rend. system zu sorgen. 7 Wie beurteilen Sie die Medien- Die Medienvielfalt ist vor allem Die inhaltliche Vielfalt nimmt ab, Vielfalt ist nicht das Problem. Sie Der Gesetzgeber hat dafür zu vielfalt? Braucht es gezielte im lokal-regionalen Bereich klar auch wenn die Titelzahl nicht ab- nimmt mit den Internetangeboten sorgen, dass über freiheitliche Massnahmen gegen die Me- ungenügend. Es braucht eine Po- nimmt. In verschiedenen Titeln sogar zu. Die Konzentration im Rahmenbedingungen eine mög- dienkonzentration? litik der Vielfaltsförderung un- ist vielfach der gleiche Inhalt. Printbereich ist auch auf das In- lichst grosse Medienvielfalt ent- ter Einschluss aller Mediengat- Die Konzentration der Medien ist ternet zurückzuführen. Das Prob- steht bzw. erhalten bleibt. Dies tungen. ein Faktum, gegen das die Politik lem ist die schwache Meinungs- bedeutet, dass sich der Gesetzge- wenig ausrichten kann – und soll. vielfalt, welche den Eigenheiten ber generell mit Regulierungen im Journalismus geschuldet ist: und Einschränkungen zurückzu- Die Journalisten machen durch- halten hat. Im Bereich von schäd- aus Politik und tun dies geschützt lichen Monopolen und kartellisti- durch ein Unabhängigkeitstatut schen Absprachen sind die vor- gegenüber den Verlegern. handenen Möglichkeiten jedoch auszuschöpfen, um korrigierend einzuwirken. 8 Sind Sie zufrieden mit der Was in erster Linie fehlt ist ein Jetzige Selbstregulierung genügt Der Presserat ist von den Ge- Die Selbstregulierung funktio- Selbstregulierung der Medien Gesamtarbeitsvertrag, in dem u.a. nur teilweise. Eine staatliche werkschaften geprägt und damit niert nur bedingt. Die zuständi- (z.B. Presserat, Verbände, Qua- die Ausbildung und die Quali- Überwachung würde daran aber politisch nicht unabhängig. Die gen Organe wiederspiegeln und litätssicherungsmassnahmen, tätssicherung geregelt wären. gar nichts ändern, im Gegenteil. Verleger müssten in der Branche zementieren den Mainstream. Ei- Arbeitsbedingungen der Jour- Dem Presserat wäre allenfalls eine stärkere Position einnehmen. ne staatliche Überwachung wür- nalisten)? Braucht es eine staat- eine Sanktionskompetenz ein- de diesen Zustand noch verschär- liche Überwachung oder Er- zuräumen. fen. Eine Erhöhung des staatli- gänzung solcher Selbstregulie- chen Einflusses auf die Medien rungsmassnahmen? ist abzulehnen. Seite 3 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien III – Finanzierung und Medienför- derung 9 Sind Sie zufrieden mit der heu- Nein, die heutigen Fördermass- Die heutige Förderung (Verbilli- Förderung verursacht tendenziell Die SVP lehnt jegliche Förde- tigen staatlichen Medienförde- nahmen (tiefer Mehrwertsteuer- gung der Zustellung) ist ok, Wei- Verzerrungen, Monopole und rung als marktverzerrend ab. rung? Ist das System zweck- satz und verbilligte Posttarife) tere Fördermassnahmen gehen Regulierungsschübe. Entschei- mässig und gerecht? sind viel zu wenig zielorientiert. schnell in Richtung Einschrän- dend ist nur der Marktzutritt. Be- kung der Freiheit, was problema- reits die heutige Förderung ist tisch ist. zuviel. 10 Sollten Medien nach Ihrer Auf- Es braucht eine mit Direktzah- Nein, es besteht die Gefahr der Eine direkte Förderung ist ausge- Sowohl eine direkte wie auch in- fassung direkt (Subventionen, lungen und Leistungsaufträgen politischen Einflussnahme auf schlossen, das gilt eigentlich direkte Förderung ist abzulehnen, an Bedingungen und Leistun- operierende Förderpolitik wie Inhalte. auch für die Gebühren an Private da beide die genannten Nachteile gen geknüpft) oder indirekt sie etwa im Bereich der Lokalra- im Rundfunk. Auch eine indirek- mit sich bringen. (Vergünstigungen, Rahmenbe- dios und Regional-TV-Sender te Förderung ist falsch. dingungen) staatlich gefördert schon existiert. werden? 11 Bei gegebener indirekter Fi- Da Medienpolitik eine Jetzige Lösung ist ordnungspoli- Der heutige Umfang der Förde- Siehe vorherige Frage. nanzierung: Wer soll die Kos- Staatsaufgabe ist, sollten die tisch problematisch, hat sich aber rung im Printbereich ist nicht be- ten tragen und zu welchem An- Kompetenzen und die Kosten bewährt. sonders schädlich, doch es würde teil (z.B. allgemeiner Staats- bei der öffentlichen Hand lie- genügen, dass die Post keine haushalt, Schweizerische gen (Bund und Kantone). überhöhten Zustellgebühren ver- Post)? langt, soweit sie marktbeherr- schend ist. 12 Sollen die Werbemöglichkeiten Nein, das Verbot von politischer Für die privaten Anbeiter ist eine Die Werbemöglichkeiten der Pri- Die SVP spricht sich für ein dua- in den Medien erweitert wer- und religiöser Werbung in den Erweiterung denkbar, für die vaten sind tendenziell zu öffnen, les System aus (Gebühren für öf- den? Sollte namentlich die po- elektronischen Medien muss staatlich finanzierten nicht. während die SRG weniger wer- fentlich-rechtliche, Werbung für litische oder religiöse Werbung bleiben. ben sollte. Politische Werbung in private Veranstalter). Mit diesem in Radio- und TV-Programmen Radio und Fernsehen wäre denk- System wären auch die aktuellen zugelassen werden? bar, könnte allerdings zu unnöti- Werbeverbote (politisch, religiös) ger Mehrregulierung führen; sie obsolet. ist daher aktuell kein Anliegen von uns. Seite 4 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien IV – Service Public 13 Braucht es einen staatlich gere- Selbstverständlich. Den gibt es ja schon. Wichtig ist, Ja, für die minimale Versorgung Die SVP spricht sich für einen gelten Service Public? dass der staatlich geregelte Ser- der Sprachregionen mit Informa- eng definierten Service Public vice Public nicht noch weiter den tion, Kultur und Sport, mit dem aus, welcher die verfassungsmäs- Verlagen Konkurrenz macht in Ziel der Integration der Lan- sigen Grundbedürfnisse erfüllt. deren Kerngeschäft. desteile. Die heutige Auslegung des Ser- vice Public ist unklar und zu weit gefasst. 14 Sollten staatlich unterstützte Der Service Public ist wie bei der Die Grenzen zu den privaten An- Eine exakte Definition wäre Die Definition ist eng zu fassen, Service-Public-Leistungen ex- SRG in einer Regulierungsstaffel bietern müssen genauer defi- wünschbar. Die SRG sollte sie da ansonsten die Tendenz der öf- akt definiert werden, oder ge- festzulegen, das heisst von einer niert werden. schon heute erarbeiten. fentlich-rechtlichen Veranstalter nügt eine offene Umschreibung allgemeinen Förderkompetenz besteht, sich in Bereiche, welche wie heute? in der Verfassung hinab zu ebenso gut von Privaten wahrge- Leistungsaufträgen und Di- nommen werden können, auszu- rektzahlungen auf Verord- breiten. nungsstufe. 15 Möchten Sie Service-Public- Sie ist heute im Radio- und TV- Das spielt keine Rolle. Wichtig Eine Institution wie die SRG ist Realistischerweise dürfte eine Leistungen (primär) an eine Bereich an die SRG und Private ist eine ordnungspolitisch bes- vertretbar. Auch alternative Mo- Konzentration der nationalen einzige Institution knüpfen übertragen; es braucht lediglich sere Regelung als heute. Leis- delle sind möglich, sofern sich Service-Public-Angebote auf ei- (SRG) oder an mehrere Me- eine Ausweitung auf die ande- tungsaufträge an Private sind die Administration nicht auf- nen Anbieter weiterhin tragfähig dienunternehmen übertragen? ren Mediengattungen (Presse denkbar. bläht. sein, mindestens solange sich der und Online). Service Public über ein schwer- gewichtig lineares Angebot defi- niert. Bei einer Veränderung der Bedürfnisse müssten Alternati- ven geprüft werden. 16 Wie (Methoden, Prozesse, Er- Mit dem üblichen Instrumentari- Bevor man sie einfordern und Gegen Missbräuche kann die Mittels Leistungsauftrag an die lasse und Verfügungen?) sollen um des Service Public (Leis- überwachen will, muss man die UBI heute einschreiten. Stärkere gebührenfinanzierten Veranstal- staatlich finanzierte Service- tungsaufträge, Überwachungs- Leistungen zuerst besser und ge- Sanktionen sind angebracht. Die ter mit genauer Kostenkontrolle Public-Leistungen definiert, kommissionen, Leistungskontrol- nauer definieren. Leistungen könnten besser und Transparenz über die Ver- (verbindlich) eingefordert und le). überwacht werden, sofern das wendung der Mittel. überwacht werden? ohne Regulierungsschub und übertriebene Administration möglich ist. Seite 5 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien V – SRG 17 Soll es der SRG erlaubt sein, Ja. Nein, sofern die Angebote den Ja. Ja, im Sinne eines „Archivs“ für neben Radio- und TV- Auftrag der SRG, nämlich Radio den gebührenfinanzierten Con- Sendungen (über die SRG- und Fernsehen anzubieten, mas- tent. Bei einer verstärkten Aus- Kanäle) auch Online-Medien siv überschreiten. Hier ist die richtung der Konsumentenbe- (über Internet) anzubieten? SRG daran, ihren Auftrag massiv dürfnisse in den Online-Bereich auszuweiten und mit Steuergel- ist die Rolle der SRG im Netz zu dern Wettbewerbsverzerrungen überprüfen und zu überdenken. zu machen. 18 Soll die SRG ihre Programme Ja, denn es wäre absolut sinn- Nein. Nein, eine Erweiterung dieser Die SVP lehnt erweiterte Wer- mit Werbung und/oder Sponso- widrig, die SRG ausgerechnet Werbemöglichkeiten würde die bemöglichkeiten klar ab. Diese ring finanzieren dürfen? Soll vom Werbemarkt des Zu- privaten Anbieter gefährden. sollen alleine den privaten An- sie insbesondere den Online- kunftsmediums auszuschlies- bieter möglich sein (siehe duales Vertrieb ihrer Sendungen und sen. System). ggf. weitere Onlineangebote mit Onlinewerbung refinanzie- ren dürfen? 19 Welche Höhe und welches Sys- Die Gebühren müssen in einem Die Gebühren sind keinesfalls zu Während die Privaten sinkenden Die Gebühren sind zu senken. tem der Gebührenfinanzierung Service Public-Unternehmen, das erhöhen. Abonnementseinnahmen und Dabei sind insbesondere der Ab- für die SRG favorisieren Sie? auf den privaten Sektor Rück- Werbeerträgen gegenüber stehen, bau von Spartensender und eine Ist der Status quo angemessen? sicht nehmen muss, die Haupt- erhöhen sich die SRG-Gebühren Beschränkung auf den Kernauf- einnahmenquelle bleiben. Sie wegen dem Bevölkerungszu- trag der SRG voranzutreiben. sind derzeit angemessen und ga- wachs ständig. Dies, obwohl die rantieren ein in allen Sprachregi- Reichweite, also der Marktanteil onen gleichwertiges Programm- sinkt. Die Höhe der Gebühren angebot. ist daher zu korrigieren. 20 Welches sollte Ihrer Ansicht Die Produktion eines in allen Service Public – mindestens be- Sie unterstützt die Integration der Objektive und neutrale Berichter- nach das wichtigste Ziel der Sprachregionen hochwertigen hauptet das die SRG von sich. Schweiz und sollte die Mei- stattung im Sinne der Meinungs- SRG sein? Programms, das den Bedürfnis- Daran ist sie zu messen. nungsvielfalt zulassen statt selber vielfalt gemäss einem eng defi- sen der Bevölkerung und der zu politisieren. Sie sollte Thesen- nierten Auftrag. Demokratie entspricht. journalismus vermeiden. Seite 6 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien VI – Schutz der Betroffenen und Nutzer 21 Sind die Rechte der von Me- Sowohl die Rechtslage wie der Die Rechte sind da, sie werden Der rechtliche Schutz genügt, Die Instrumente für einen guten dienberichten Betroffenen in Rechtsvollzug bedürfen einer jedoch von einzelnen Medien doch ist die Durchsetzung im Schutz sind weitgehend vorhan- der Schweiz ausreichend ge- grundlegenden Überprüfung, und in einzelnen Fällen verletzt – Einzelfall schwierig. Das gilt den. Es fehlt aber an der konse- schützt? Ist die identifizierbare weil sich die „Enthüllungsprakti- ohne ausreichende Sanktionen. aber auch für andere Bereiche der quenten Durchsetzung. Darstellung von nicht öffentli- ken“ der Medien stark verändert Justiz. chen „Normalpersonen“ klar haben. Zudem schafft die Gat- und gut genug geregelt? Gibt tung Online völlig neue Proble- es ein Problem mit Medienop- me, die ebenfalls geregelt werden fern? sollten. 22 Gibt es ein Problem in der Art Es gibt Fälle von medialer Vor- Meistens kein Problem. Die Medien verfolgen manchmal Krasses Fehlverhalten von Me- und Weise, wie Personen des verurteilung, die nicht tolerierba- einen politischen Auftrag, doch dien in diesem Bereich ist in der öffentlichen Interesses von den re Grenzüberschreitungen signa- das lässt sich kaum vermeiden. Schweiz glücklicherweise selten. Medien behandelt werden, d.h. lisieren. Das gilt aber auch für prominente Amtsträger, Politi- Normalbürger. ker, Wirtschaftsvertreter, Künstler und Sportler? 23 Sind Kinder und Jugendliche in Rund ums Internet braucht es ei- Die Selbstverantwortung der El- Der Jugendschutz im Bereich Auch hier sind die wesentlichen der geltenden Rechtsordnung ne medienpolitische Debatte um tern muss stärker wahrgenommen Kriminalität ist ernst zu nehmen, Instrumente eigentlich vorhan- ausreichend vor unerwünschten abzuklären, ob und wenn ja, wel- werden. doch das Strafrecht und die Poli- den. Es ist zudem klar festzuhal- Medieninhalten und Missbräu- chen Regulierungsbedarf es gäbe. zeibehörden sind dafür eingerich- ten, dass im Bereich des Internet chen des Internets geschützt? Das neue Medium muss wegen tet. Weitere Regulierungen nüt- eine umfassende Überwachung Welche Massnahmen befür- seinen offenkundigen und weni- zen wenig und machen gewisse praktisch unmöglich ist. Viel worten sie? ger offenkundigen Missbrauchs- Inhalte für Jugendliche erst inte- wichtiger sind hier die Erziehung Potenzialen sorgfältig durch- ressant. Ausserdem werden in- und die Kontrolle der Eltern. leuchtet werden. haltliche Verbote von umlaufen, z.B. durch den Austausch von Inhalten unter den Jugendlichen selber. 24 Ist die straf- und zivilrechtliche Das müsste ebenfalls auf Grund Es braucht Anpassungen, da die- Solche Regelungen haben Gren- Die heutige Regelung genügt. Verantwortung der Medien, der neuen Gegebenheiten seriös ser Bereich sich schneller entwi- zen und nützen wenig, denn das Neben der erzieherischen Ver- Onlinedienste und Internetpro- analysiert werden. Die Antwort ckelt als die gesetzlichen Rege- Internet ist international und antwortung braucht es keine wei- vider klar genug geregelt, oder muss im Moment offen bleiben. lungen. schädliche Inhalte kommen aus teren Massnahmen, zumal diese braucht es Anpassungen? dem Ausland. kaum durchsetzbar wären. Seite 7 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien VII – Infrastruktur und Eigentum 25 Sind Sie zufrieden mit den Inf- Die Infrastrukturen sind sehr gut. Zufrieden. Die elektronischen Infrastruktu- Die Schweiz besitzt eine sehr gu- rastrukturen für die elektroni- Es fehlt noch das flächendecken- ren sind sehr gut. Zu begrüssen te Telekommunikationsinfra- schen Medien? Sind in diesem de Angebot von Breitband- ist der Ausbau von Glasfasernet- struktur, da die Konkurrenz der Bereich rechtliche oder politi- Netzen (Glasfaser u.ä.). zen; hier sollten die Behörden Systeme und Anbieter (Kupfer, sche Massnahmen notwendig? unterstützen statt behindern. Kabel, Glasfaser) einen starken Wettbewerb begünstigt. Für den Ausbau gilt es, die staatliche Re- gulierungsmaschinerie im Zaum zu halten, damit sich der Wett- bewerb der Systeme entfaltet. 26 Welche Politik verfolgen Sie in Es ist gut möglich, dass es neue Es braucht besseren Schutz der Die vorhandenen und Kriminal- Es braucht eine Verstärkung der Fragen der Überwachung des Regeln und allenfalls Behörden persönlichen Daten und besseren behörden sollen sich vorbereiten Massnahmen gegen Cyberkrimi- Internets, der Vorbeugung ge- braucht, aber das lässt sich Staatsschutz. und Spezialisten einsetzen; Kri- nalität (Industriespionage, Atta- gen Wirtschaftskriminalität schlüssig erst beurteilen, wenn minalität verändert sich laufend, cken auf systemrelevante Berei- über Internet und der staatli- eine saubere Analyse vorliegt. doch die bestehenden Institutio- che und staatliche Institutionen). chen und betrieblichen „Cyber Leider hat sich der Bundesrat nen genügen. Es braucht keine neue Behörde, Defense“? Braucht es zusätzli- geweigert, den politischen Hand- sondern die konsequente Umset- che Regeln zur Ordnung des lungsbedarf abklären zu lassen. zung bestehender Regelungen, Internets? ergänzt mit einer Zusammenar- beit aller involvierten Stellen. 27 Braucht es eine Verstärkung Es braucht ein besseres Urheber- Es braucht keinen besseren Ur- Ein Leistungsschutzrecht ist Nein. Die bestehenden Regelun- des Urheberrechts für journalis- recht und zwar eines, das den ei- heberrechtsschutz. denkbar, doch darf die Anwen- gen genügen. Gebührenfinanzier- tische Leistungen? Ein Leis- gentlichen Urheber schützt (also dung nicht kompliziert sein. ter Content sollte zudem allge- tungsschutzrecht für die Me- Journalisten) und nicht die Ver- mein zugänglich und nutzbar dienunternehmen? leger. sein. 28 Sind Sie dafür, dass die Medien Die publizistischen Betriebe Für die Unternehmen genügen Die Medien sollten ihre Eigen- Ein nur auf die Medien konzent- ihre Eigentumsverhältnisse of- sollten ihre Eigentumsverhält- die jetzigen Regelungen. Bei den tums- und Finanzierungsverhält- rierter Artikel macht wenig Sinn fenlegen müssen? Sind weitere nisse offenlegen müssen, weil Medienschaffenden selbst wäre nisse nicht stärker offenlegen und kann ohnehin praktisch nicht Massnahmen zur Förderung der publizistische Inhalte nicht Wa- mehr Transparenz über ihre par- müssen als andere Branchen. Ein kontrolliert werden. Transparenz und der Unabhän- ren wie andere sind. Angesichts teipolitischen Präferenzen wün- Unterlaufen ist ohnehin immer gigkeit des Journalismus’ not- ihrer Bedeutung für das politi- schenswert. möglich. wendig? sche System ist es notwendig zu wissen, wer ein Medium steuert. Seite 8 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
Medienpolitik Medienkritik Schweiz, Tagung vom 10. November 2011 (Fragen von Philip Kübler) Positionen der Parteien VIII – Rahmenbedingungen im Journalismus 29 Besteht politischer Handlungs- Die Ausbildung sollte ins Ja, die Branche sollte mehr An- Das ist die alleinige Sache der Dies ist die Aufgabe der Bran- bedarf in der Aus- und Weiter- schweizerische System der Fach- strengungen unternehmen. Branche, nicht des Staates. che. Der Staat hat hier nicht tätig bildung der Journalistinnen und hochschulen integriert werden. zu werden. Journalisten? 30 Sollte die Berufsbildung der Ja, es braucht eigentliche Be- Das soll die Branche für sich ent- Journalismus entsteht durch Ta- Auch hier ist die Branche ver- Journalistinnen und Journalis- rufsbildungsgänge mit starkem scheiden. lent und ständige Weiterbildung; antwortlich. ten revidiert werden? Praxisbezug und mit Fortsetzung die Frage der Berufsbildung stellt in die Fachhochschulen hinein. sich nicht; zuständig ist auch hier die Branche selber. 31 Sollten die Arbeitsbedingungen Es braucht einen Gesamtar- Auch das ist Sache der Branche Kein Handlungsbedarf ersicht- Die heutigen Regelungen genü- im Journalismus verbessert beitsvertrag auch in der deut- und der Sozialpartner. lich. gen. werden? schen Schweiz. 32 Erkennen Sie Defizite im Zu- Nein, die bestehenden Öffent- Nein. Das Öffentlichkeitsprinzip Die Behörden deklarieren zuviel Die SVP fordert schon seit Lan- gang der Medienschaffenden lichkeitsgesetze sind ausreichend. wurde auf Initiative der CVP als geheim und vertraulich, was gem, dass die Beratungen von zu staatlicher Information? Das Problem der Informations- eingeführt. der Indiskretionsbewirtschaftung staatlichen Stellen und Kom- verhinderung ist nicht im gesetz- durch Politiker und Medien Vor- missionen weitestgehend trans- lichen Bereich, sondern im Voll- schub leistet. Es wäre besser, die parent und öffentlich gemacht zug angesiedelt, d.h. die Journa- Sitzungen von Behörden und werden. Das stärkt auch die De- listen müssen ihre Rechte zu oft Kommissionen öffentlich zu mokratie und beugt taktischen gegen widerspenstige Amtsstel- machen. Spielen der Institutionen vor. len einfordern. Seite 9 Die Einfärbung der Antworten zeigt den Kern der Position: OK: Geltende Regelung genügt Problem: Neue Regelung denkbar Anliegen: Neue Regelung nötig
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