Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern - Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln - Waterrecreatie
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Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln 12 Ausgabe I Januar 2015
Vorwort Lieber Sportschiffer, Flandern ist ein wasserreiches Gebiet. Es zählt insgesamt 1.056 km befahrbare Wasserstraßen. Die flämischen Wasserstraßen haben eine Reihe von Funktionen und werden auf vielerlei Weise ge- nutzt. Als Verwalter der Wasserstraßen sprechen wir daher auch von einer multifunktionalen Nutzung der Wasserstraßen. Wir denken dabei insbesondere an die Beförderung von Gütern auf dem Wasserweg, die Abführung von großen Mengen Regenwasser, Freizeitaktivitäten auf oder entlang der Wasserstraßen, die Ver- stärkung der Umwelt- und Landschaftswerte und die Wasserversorgung. Zur optimalen Abstimmung und Vereinbarung all dieser Funktionen und Nutzungsweisen sind Verein- barungen und Regeln erforderlich. In der vorliegenden Broschüre widmen wir uns gezielt der Sports- chifffahrt. Die Verstärkung des Natur- und Landschaftswertes wie auch die Verbesserung der Infrastruktur haben dafür gesorgt, dass die flämischen Wasserstraßen in den letzten Jahren immer mehr zu einem idealen Biotop für Freizeitaktivitäten auf dem Wasser in all ihren Facetten geworden sind. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Klimas der letzten Jahre stellen wir ein anhaltendes Interesse an der großen Palette an Freizeitaktivitäten fest, die durch die Wasserstraßen geboten werden. Im Jahre 2006 ist die ‘Beratungsplattform für Wasserfreizeit, -sport und –tourismus für Wasser- straßen und Küste in Flandern’ gegründet worden, wodurch eine strukturierte Beratung zwischen den Behörden und die Wassersportsektoren eingeleitet werden konnte. Eine der Aufgaben, mit denen die Beratungsplattform betraut wurde, war die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden und die Wassersportsektoren. Wir möchten Ihnen in diesem Zusammenhang gerne diese aktualisierte digitale Broschüre vorlegen, voll interessanter Angaben über die Möglichkeiten zur Freizeitnutzung der Wasserstraßen. Die in der vorliegenden Broschüre angeführten Informationen werden es Ihnen ermöglichen, Ihre Route auf den Wasserstraßen ohne Hindernisse schnell und sicher absolvieren zu können. Sollten Sie dennoch Fragen oder Anmerkungen zu einer bestimmten Wasserstraße haben, können Sie sich mit der betreffenden Wasserstraßenverwaltung in Verbindung setzen. Hinten in dieser Broschüre finden Sie eine Karte mit der Verwaltungsaufteilung der Schifffahrtswege in der Flämischen Region. Hier können Sie nachschlagen, welche Verwaltung für welche Wasserstraße zuständig ist. Die jeweiligen Adressen finden Sie am Ende der Broschüre. Wir wünschen Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt. ir. Leo Clinckers ir. Chris Danckaerts Geschäftsführender Verwaltungsrat Geschäftsführender Verwaltungsrat Waterwegen en Zeekanaal NV nv De Scheepvaart
INHALTSVERZEICHNIS 1. REGELWERK......................................................................................................................... 4 1.1 Das Sportboot ...................................................................................................................... 4 1.1.1 Der Kauf eines Sportbootes ............................................................................................ 4 1.1.2 Das amtliche Kennzeichen für Sportboote...................................................................... 5 1.1.3 Die Geschwindigkeitsnummer......................................................................................... 5 1.1.4 Der Messbrief ................................................................................................................ 6 1.1.5 Die Erkennungszeichen .................................................................................................. 6 1.1.6 Das Flaggenzertifikatm .................................................................................................. 7 1.1.7 Das Marifoon ................................................................................................................. 8 1.1.8 Das Gemeinschaftszertifikat ........................................................................................... 8 1.1.9 Die Konformitätsbescheinigung ..................................................................................... 9 1.1.10 Die Pflichtausrüstung ................................................................................................. 10 1.2. Der Fahrer eines Sportbootes .......................................................................................... 10 1.2.1 Das Fahren eines Sportbootes ...................................................................................... 10 1.2.2 Der Sportbootführerschein ........................................................................................... 11 1.3 Die Schifffahrtsregeln ....................................................................................................... 15 1.3.1 Das Fahren - Reglementierungen .................................................................................. 15 1.3.2 Stillliegen von Schiffen ................................................................................................ 16 1.4 Im Ausland fahren ............................................................................................................. 17 1.5 Ausländische Sportboote .................................................................................................. 18 2. DIE BOOTSVIGNETTE UND VERKAUFSSTELLEN ....................................................... 20 3. DIE SCHIFFAHRTSZEITEN ............................................................................................... 24 4. DIE ZUGELASSENE GESCHWINDIGKEIT ....................................................................... 26 5. FAHREN MIT GROSSER GESCHWINDIGKEIT ............................................................... 30 6. MARIFOON-KANÄLE UND TELEFONNUMMERN DER BRÜCKEN UND SCHLEUSEN........ 36 7. FREIZEIT AUF DEM WASSER – INFRASTRUKTUREN ................................................. 42 8. WASSERSTRASSENVERWALTUNGEN ............................................................................. 56 9. PUBLIKATIONEN UND DOKUMENTATIONEN ............................................................. 62 3
1 1. REGELWERK 1.1. Das Sportboot 1.1.1 Die Zulassungssteuer Für Jachten und Sportboote, die länger sind als 7,5 m, wird eine Zulassungssteuer erhoben, wenn das Boot ein Flaggenzertifikat hat oder wenn ein Flaggenzertifikat für das Boot auszustellen ist. Diese Zulassungssteuer beträgt 2.478,00 EUR. Für Gebrauchtwasserfahrzeuge, die bereits früher eingetragen waren, verringert sich die Zulassungssteuer um 247,80 EUR für jedes eingetragene Jahr, mit einer Mindeststeuer von 61,50 Euro. Für handgefertigte Boote gibt es keine abweichenden Vorschriften. Die Zulassungssteuer wird auf Initiative der zuständigen Stelle eingetrieben (siehe hier unten). INFO Flämische Steuerbehörde, Abteilung Besteuerung Vaartstraat 16, 9300 Aalst Tel. 1700 oder per Kontaktformular auf der Website www.belastingen.be 4
1.1.2 Das amtliche Kennzeichen für Sportboote Alle Sportboote (ausgenommen Surfbretter, Flöße und aufblasbare Schlauchboote, die nicht für einen Motor geeignet sind, Kanus und Kajaks, Tretboote und Gondeln), die eine Verbindung mit Belgien haben, müssen ein amtliches Kennzeichen führen. Es besteht ein Verbindung mit Belgien, wenn: Was natürliche Personen betrifft, mindestens 50% einer in Belgien eingetragenen Person gehören Was juristische Personen betrifft, 100% einer in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUB) eingetragenen juristischen Person gehören Die Immatrikulationsbescheinigung oder eine Kopie derselben muss an Bord mitgeführt werden. Das amtliche Kennzeichen muss an beiden Seiten des Fahrzeugs in der Mitte des Rumpfes oder am Vordersteven angebracht werden (Höhe 0,10 m oder 0,20 m). Das amtliche Kennzeichen ist endgültig und gehört jederzeit zum jeweiligen Sportboot. Fahrzeuge, die schon über ein Kennzeichen verfügen, sind auch weiterhin in Ordnung Freiwilliger Antrag: Sowohl Fahrzeuge, die schon ein Kennzeichen haben, als auch solche, auf die die neuen Bestimmungen für das Immatrikulationsdokument nicht anwendbar sind (Kanus und Kajaks, Tretboote und Gondeln) können nach der gleichen Methode freiwillig ein Immatrikulationsdokument beantragen, insofern eine Verbindung mit Belgien nachgewiesen werden kann. Ausländische Sportboote müssen ihre Landesflagge führen oder die Buchstaben oder Buchstabenkombinationen ihres Landes, so wie dies aus dem Anhang 1 der Allgemeinen Polizeiverordnung über die Schifffahrt auf den Binnengewässern (APSB) steht, sowie die Schiffsdokumente an Bord haben, die in ihrem Land verlangt werden. INFO Föderaler Öffentlicher Dienst - Mobilität und Transport www.mobilit.belgium.be Tel. +32 (0)2 277 31 11 1.1.3 Die Geschwindigkeit – Die Geschwindigkeitsnummer An Fahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren, muss eine Geschwindigkeitsnummer angebracht sein. Als Geschwindigkeitsnummer gilt die Nummer des amtlichen Kennzeichens (der Buchstabe B, gefolgt von der Nummer mit 0,20 m hohen Zeichen). Bei Sportbooten, deren Bauweise es nicht ermöglicht, diesen Abmessungen zu entsprechen, darf die Höhe der Zeichen auf mindestens 0,10 m Höhe begrenzt werden. 5
1.1.4 Der Messbrief Sportboote mit einer Rumpflänge von 20 m oder mehr müssen einen Messbrief für Binnenschiffe an Bord haben. Auch kleinere Schiffe können auf Antrag des Eigentümers vermessen werden. Der Messbrief nennt die wichtigsten Merkmale des Wasserfahrzeugs (Länge, Breite, Tiefgang, …), ist 15 Jahre gültig und kann nachher verlängert werden. Um einen Messbrief zu erhalten, muss das Wasserfahrzeug von einem anerkannten Schiffsvermesser vermessen werden. Nach Vermessung und Prüfung der erforderlichen Dokumente (Eigentumsnachweis, Zeugnis mit Angabe der Motorleistung und eventuell Bauplan) wird der Messbrief zugeschickt. INFO Föderaler Öffentlicher Dienst - Mobilität und Transport Maritimer Transport Einheitsplan und Informationszentrum (EPIC) Tel. +32 (03) 229 00 59 – (Schalter geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.00). E-Mail: epic@mobilit.fgov.be 1.1.5 Die Erkennungszeichen Wenn dies durch bestimmte Reglementierungen verlangt wird, müssen an dem Fahrzeug bestimmte Erkennungszeichen angebracht werden. Falls Sie diese Texte selbst anbringen müssen (zum Beispiel durch Aufmalen), müssen sie darauf achten, dass sie deutlich lesbar und nicht auszuwischen sein; sie müssen in heller Farbe auf einem dunklen Untergrund oder in dunkler Farbe auf einem hellen Untergrund angebracht werden. Die Breite und die Dicke der Schrift müssen im Verhältnis zur Höhe stehen. Zeichen Höhe Wo anbringen? Name Fahrzeug 0,20 m An beiden Seiten und hinten Heimathafen 0,15 m An beides Seiten oder hinten Großes Schiff (Länge ≥ 20 m) Land (Kode) 0,15 m Einmalige Europäische 0,20 m An beiden Seiten und hinten Schiffsidenti-fikationsnr An beiden Seiten mit Ausnahme von: Kleines Schiff • Fahrzeuge < 5 m Name Fahrzeug 0,10 m (Länge < 20 m) • durch Muskelkraft fortbewegte Fahrzeuge 6
An einer deutlich sichtbaren Stelle steuerbords außen am Achtersteven Immatriculatie oder am Heck des Fahrzeugs. Falls das Kennzeichen _ Kennzeichen dort nicht angebracht werden kann, muss es an einer geeigneten und voll einsehbaren Stelle angebracht werden. In der Mitte des Rumpfes oder am Nummer der 0,10 m Vordersteven, an beiden Seiten des B 17673 Immatrikula-tion Schiffes. (Bxxxxx) 0,20 m Falls Geschwindigkeit > 20 km/h. Messbrief Messmarke 0,10 m Am Achtersteven. Empfohlene Höhe. Name Fahrzeug 0,10 m Auf dem Achterschiff, oder falls dies Flaggen-zertifikat nicht möglich ist, auf beiden Flanken. Empfohlene Höhe 1.1.6 Das Flaggenzertifikat Sportboote, die auf hoher See, in ausländischen Gewässern und in den belgischen Seegewässern (im Territorialmeer, den Küstenhäfen, dem Genter Hafen, auf den Kanälen Ostende-Brügge und Zeebrugge-Brügge, dem belgischen Teil des Kanals Gent-Terneuzen und auf der Untere Seeschelde) fahren, müssen ein Flaggenzertifikat haben. Bei der Abgabe eines Flaggenzertifikates wird das Sportboot zugleich in das Register der Sportboote eingetragen. Wasserfahrzeuge, die kürzer als 2,50 m sind, Kajaks und Tretboote bekommen kein Flaggenzertifikat. Wasserfahrzeuge, die länger als 24 m sind, oder Wasserfahrzeuge, die zum Seeangeln mit zahlenden Passagieren oder für den Transport von mehr als 12 zahlenden Passagieren eingesetzt werden oder dafür bestimmt sind, gelten nicht als Sportboote. Sie erhalten einen Seebrief (Info: Schifffahrtskontrolle, Natiënkaai 5, 8400 Ostende, Tel. +32 (0)59 56 14 85), pleziervaart.oostende@mobilit.fgov.be. Es gibt zwei Arten Flaggenzertifikate: ein nicht kommerzielles Flaggenzertifikat für Sportboote, die nicht für den Transport zahlender Passagiere, Güter oder Tiere vermietet oder benutzt werden dürfen; ein kommerzielles Flaggenzertifikat für Sportboote, die für den Transport von maximal 12 Personen vermietet oder benutzt werden dürfen, aber nicht für den Transport von Gütern oder Tieren. ACHTUNG: Wer zahlende Passagiere befördert (Charter) muss, ungeachtet der Anzahl, über ein betreffendes STCW-Zertifikat verfügen oder einen Schiffsführer mit dieser Qualifizierung an Bord haben. Infos: www.mobilit.belgium.be (scheepvaart / pleziervaart / bestuurder / commerciële yachting). 7
Das Flaggenzertifikat erlischt: wenn die Eintragung im Register der Sportboote gestrichen wird (siehe nachstehend); wenn sich die im Flaggenzertifikat zu nennenden Daten ändern; am im Flaggenzertifikat eingetragenen Verfalldatum. Ein Sportboot, das unter ausländischer Flagge fährt, muss diejenigen Schiffspapiere an Bord haben, die seine Staatsangehörigkeit bestätigen (Eintragung, amtliches Kennzeichen, oder ICP – International Certificate for Pleasure crafts), gemäß den Vorschriften des eigenen Landes. Das Flaggenzertifikat ist zu erneuern, wenn eine Änderung in den darin enthaltenen Angaben erfolgt (z. B.: Besitzer- oder Motorenwechsel) und bei Ablauf der Gültigkeitsfrist. Das Flaggenzertifikat muss ebenfalls bei Verlust oder Diebstahl erneuert werden. INFO www.mobilit.belgium.be 1.1.7 Das Marifoon Jedes Motorwasserfahrzeug mit einer Rumpflänge von mehr als 7 m muss auf den Binnengewässern mit einer Marifoon-Anlage ausgestattet sein. Da man mit dieser Anlage gleichzeitig auf 2 Kanälen abhören können muss (Schiff-Schiff und nautische Information), bedeutet dies, dass man 2 voneinander getrennte Geräte anschaffen muss. Für kleine Fahrzeuge (< 20 m) ist die Verpflichtung zum gleichzeitigen Abhören jedoch bis zu einem später zu bestimmenden Zeitpunkt ausgesetzt worden, wodurch momentan ein Gerät genügt. Jeder, der ein Marifoon an Bord hat, auch wenn dies nicht verpflichtet ist, muss dennoch über die erforderliche Genehmigung für den Betrieb des radioelektrischen Gerätes und eine Bedienungsbescheinigung für dessen Verwendung verfügen. INFO Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT) Ellipse Building Koning Albert II-laan 35 1030 Brüssel Tel. 02 226 88 53 E-Mail bmr@bipt.be www.bipt.be 1.1.8 Das Gemeinschaftszertifikat Das durch die Gemeinschaft ausgestellte Zertifikat fügt sich in den Rahmen der Europäischen Richtlinie zu den technischen Vorschriften für Binnenschiffe ein, abhängig von den Bereichen, 8
in denen gefahren wird (siehe technische Vorschriften). Seit dem 30. Dezember 2008 sind neue technische Vorschriften in Kraft, die auch auf alle Fahrzeuge ≥ 20 m zutreffen. Neu gebaute Fahrzeuge müssen diesen entsprechen. Für ältere Fahrzeuge wurde eine Übergangsregelung ausgearbeitet und ein Zeitplan für die Durchführung der notwendigen Überprüfungen veröffentlicht. Nach einer technischen Überprüfung wird ein Gemeinschaftszertifikat erteilt. Fahrzeuge im Besitz eines Gemeinschaftszertifkats oder eines Überprüfungszertifikats müssen ebenfalls im Besitz einer Einmaligen Europäischen Schiffsidentifikationsnummer sein. Mehr Informationen (u.a. technische Vorschriften) finden sie unter www.mobilit.belgium.be (scheepvaart / binnenvaart / schip / communautair certificaat). Die Bedingungen Die teilweise Überprüfung in Verbindung mit der Casco wird mit einem Klassierungsbeweis, der durch eine Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt wurde, nachgewiesen. Das Schiff muss noch zwecks weiterer Übereinstimmung mit der bestehenden Reglementierung überprüft werden. Diese Untersuchung muss auf belgischem Staatsgebiet vorgenommen werden. Befindet sich das Fahrzeug außerhalb Belgiens, muss die in diesem Land zuständige Behörde damit beauftragt werden. Der Antrag EPIC, Tel. 03 229 00 59 (Schalter geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.00), epic@mobilit.fgov.be 1.1.9 Die Konformitätsbescheinigung Die CE Konformitätsbescheinigung (declaration of conformity) ist eine Erklärung des Erbauers, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug, der Wasserscooter oder der Motor, den Europäischen Reglementierungen entsprechend gebaut worden ist (festgeschrieben in ISO-Normen). Sie enthält die Beschreibung, den CIN-Kode (für das Fahrzeug oder den Wasserscooter ist dies die Identifikationsnummer und für den Motor die Modellbezeichnung und die Motorenfamilie), die während des Baus angewandten ISO-Normen, usw. Auf bestimmte Fahrzeuge, wie Kanus, Kajaks, Rennboote, usw. ist diese Regelung nicht anwendbar. Abgabe Die Konformitätsbescheinigung muss zwingend in den offiziellen belgischen Landessprachen geschrieben sein. Für ein Gebrauchtfahrzeug oder –Motor genügt es jedoch, dass sie in einer dieser Sprachen ausgestellt ist. Ist dies nicht der Fall, muss eine Erklärung in einer dieser Sprachen beigefügt werden. Sie muss durch den Verkäufer des Fahrzeugs, Wasserscooters oder Motors an den Käufer ausgehändigt werden, abhängig vom Datum, an dem sie im Europäischen Wirtschaftsraum (Mitgliedstaaten der E.U., Island, Norwegen, Liechtenstein) in den Handel gebracht werden. 16.06.1998: für Sportboote (2,5 m < Länge < 24m). 01.01.2006: für Wasserscooter (Länge < 4 m) 01.01.2006: für Motoren (mit Ausnahme der Zweitaktmotoren mit Funkenzündung) 01.01.2007: für Zweitaktmotoren mit Funkenzündung 9
Wird ein Fahrzeug, Wasserscooter oder Motor angekauft, die nicht CE zertifiziert sind, so können diese weder in den Handel gebracht, noch in Gebrauch genommen werden, sondern müssen zuerst in Übereinstimmung mit der Reglementierung gebracht werden. Hier muss eine “zugelassene Instanz” hinzugezogen werden. Nach Überprüfung und eventuellen Anpassungen kann diese Instanz ein Zertifikat ausstellen. Anhand dieses Zertifikats kann eine Konformitätsbescheinigung erstellt werden. INFO Föderaler Dienst für Mobilität und Transport, Maritimer Transport, Schifffahrtskontrolle Sportboote, Natiënkaai 5, 8400 Oostende, Tel. +32 (0)59 33 95 02 – +32 (0)59 33 95 04 1.1.10 Die Pflichtausrüstung Für die Binnengewässer wird die folgende vorgeschriebene Ausrüstung an Bord von Sportbooten verlangt: Mit Ausnahme des gemeinschaftlichen Teils der Maas und Brüssel-Schelde (siehe unten). Sportboote ( Mit Ausnahme von Kanus, Kajaks, Surfbrettern): Rettungsmittel: Rettungsgürte (oder Kissen oder Weste)l für jedes Mitglied der Schiffsbesatzung und die Passagiere; Personen auf Jetbooten müssen einen Rettungsgürtel tragen nautische Instrumente: Marifoon für Motorschiffe über 7 m Ausrüstungsmaterial (außer für Jetboote): Anker oder Bootshaken, Pumpe oder Ösfass, genügend Treibstoff, 2 Taue, die mindestens die Länge des Fahrzeugs haben, Feuerlöscher für Motorjachten. Gemeinschaftsteil der Maas und Brüssel-Schelde Sportboot: Rettungsmaterial: Rettungsgürtel (oder Kissen oder Weste) für jedes Besatzungsmitglied und die Passagiere Nautische Instrumente: Nebelhorn oder Hupe Ausrüstungsmaterial: Anker oder Bootshaken, Pumpe oder Ösfass, ein oder mehrere Paddel oder Ruder, 2 Taue (30 m und 10 m), Feuerlöscher für Motorjachten. Tipps für die Ausrüstung Die Wasserpolizei hat in Zusammenarbeit mit dem Föderalen Dienst für Mobilität und Transport, Seetransport, eine Präventionskampagne für die Sportschifffahrt gestartet. Diese Kampagne besteht vorerst au seiner Informationskampagne, durch die der Sportschiffer die nötigen Informationen erhält, um seinem Hobby sicher nachzugehen. Man findet sie unter www.mobilit.belgium.be (scheepvaart / pleziervaart / vaartuig / uitrusting / publicaties). 10
1.2 Der Führer eines Sportbootes 1.2.1 Das Führen eines Sportbootes Der Führer eines Sportbootes muss über genug Steuermannskunst verfügen. Er muss ständig dazu imstande sein, alle erforderlichen Steuerbewegungen auszuführen, um sein Boot unter Kontrolle zu halten. Zudem ist, abhängig von bestimmten Merkmalen des Fahrzeugs, ein Mindestalter für den Führer festgesetzt sowie die Pflicht einen betreffenden Führerschein zu erwerben. Der Führer eines Sportbootes, der einen oder mehrere Wasserski zieht, muss sich in Begleitung eines Mitfahrers befinden, der mindestens 15 Jahre alt ist. Fahrzeug Vorschriften Länge Geschwin-digkeit Vermögen Alter Führerschein < 15 m Kein Motor KEIN Keine Pflicht < 15 m ≤ 20 km/h < 7,355 kW 16 Keine Pflicht 18 (16, wenn in < 15 m ≤ 20 km/h ≥ 7,355 kW Begleitung einer Keine Pflicht Person von ≥18) ≥ 15 m 18 JA > 20 km/h 18 JA 1.2.2 Der Führerschein für Sportboote Führerschein Ein Bootsführerschein erlaubt das Führen von Fahrzeugen auf belgischen Wasserstraßen. Es gibt zwei Arten Bootsführerscheine Mit einem beschränkten Bootsführerschein können alle belgischen Binnengewässer befahren werden, mit Ausnahme der Unteren Seeschelde. Mit dem allgemeinen Bootsführerschein können alle belgischen Binnengewässer befahren werden. Vier Bedingungen 1- Das Mindestalter des Antragstellers beträgt 17 Jahre. Den Sportbootführerschein erhält er dann mit 18 Jahren. 2- Gesund sein. Man wendet sich für eine ärztliche Untersuchung an einen Arzt seiner Wahl. Dieser untersucht den allgemeinen Gesundheitszustand und überprüft das Seh- und Hörvermögen. 3- Eine theoretische Prüfung bestehen. In der theoretischen Prüfung werden die Kenntnisse in Bezug auf Verkehrsvorschriften auf dem Wasser, Manövrieren, Sicherheitsvorschriften, Navigation usw. überprüft. Man ist nicht verpflichtet einen Lehrgang zu besuchen 4- Über praktische Erfahrung verfügen: Man fährt in Begleitung einer Person mit einem Sportbootführerschein. Wenn man mindestens zwölf Stunden Fahrerfahrung hat, schickt man sein Leistungsheft der Organisation zu, die ihr Formular an den Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität 11
und Transport, Maritimer Transport, weiterleitet, der schließlich den Sportbootführerschein ausstellt. Es geht auch schneller: Wenn Sie einem praktischen Unterricht in einer Fahrschule folgen, genügen sechs Stunden praktische Erfahrung. Ausländische Sportbootsführer: Eine Anzahl ausländischer Führerscheine entspricht dem eingeschränkten oder dem allgemeinen Führerschein.. Einschreibung zur theoretischen Prüfung Sie können sich für die Prüfung zum Sportbootsführerschein mit dem unter www.mobilit.belgium.be (scheepvaart / pleziervaart / bestuurder / binnenwateren / formulieren) zur Verfügung stehenden Vordruck anmelden. Dieses Formular senden Sie an eine der Verbände, die für die Organisation von Prüfungen zugelassen sind. Alle Verbände arbeiten mit den gleichen Bedingungen. Kontaktieren sie den anerkannten Verband ihrer Wahl, so dass dieser ihr Dossier zusammenstellen kann. Er kann Ihnen bei der gesamten Prozedur zur Seite stehen. Er kann Ihnen auch alle notwendigen Informationen zu den Daten der theoretischen Prüfungen, den Prüfungsprogrammen, spezielle Dokumentationen, Unterrichten, usw. geben. Nr. Organisation Telefon E-Mail Fédération Francophone du Yachting belge E01 081 30 49 79 info@ffyb.be Avenue du Parc d’Amée 90, 5100 Jambes Vlaamse Yachting Federatie E02 09 243 11 20 info@vyf.be Zuiderlaan 13, 9000 Gent Nautibel E03 02 741 24 44 info@nautibel.be Priester Cuypersstraat 3, 1040 Brussel Ligue Motonautique belge E04 071 70 36 56 liguelmb@skynet.be Rue de Bayemont 74, 6040 Jumet Nautisch Instituut voor de Pleziervaart E05 03 653 18 90 nip@skynet.be Het Heiken 11, 2930 Brasschaat Vlaamse Vereniging voor Watersport: E06 03 219 69 67 info@vvw.be Beatrijslaan 25, 2050 Antwerpen Fédération francophone du Ski nautique et de E07 Wakeboat 081 46 26 83 brevet@euroboat.be Rue des Fours à Chaux 88a, 5190 Balâtre Waterski Vlaanderen vzw E08 03 271 19 59 wsv@waterski.be Beatrijslaan 25, bus 2, 2050 Antwerpen Channel Sailing Navigation School vzw E09 050 81 53 40 info@channelsailing.be Tingelhof 20, 8301 Knokke Heist Offshore Navigation School vzw E10 09 386 14 38 offshore@offshorenavigation.be Beekstraat 45, 9800 Deinze Neuer Sportbootführerschein oder Duplikat Bei Verlust oder Diebstahl eines Sportbootführerscheins oder wenn der Sportbootführerschein beschädigt wurde oder unleserlich geworden ist oder wenn die auf dem Sportbootführerschein stehenden Daten nicht mehr korrekt sind (z. B.: Adressenänderung), kann man mit einem dazu 12
geeigneten Formular (auch unter www.mobilit.fgov.be, scheepvaart / pleziervaart / bestuurder / binnenwateren / formulieren) beantragen. Adresse: Föderaler Öffentlicher Dienst - Mobilität und Transport, Maritimer Transport, City Atrium, Vooruitgangstraat 56 in 1210 Brüssel, Tel. 02 277 35 32. Das ICC Das ICC (International Certificate for operators of pleasure Craft) ist eine internationale Fahrerlaubnis, die in den meisten europäischen Ländern anerkannt wird. Dies im Gegensatz zu den nationalen Führerscheinen (wie Sportbootführerschein, Yachtman und Yachtnavigator), die im Ausland nicht immer ohne weiteres durch die örtlichen Behörden oder die Bootsverleiher als Beweis für die Berechtigung zur Führung eines Wasserfahrzeuges anerkannt werden. Um ein belgisches ICC zu erhalten, genügt es Belgier zu sein oder einen offiziellen Wohnsitz in Belgien zu haben und über den richtigen belgischen Führerschein zu verfügen. Man braucht somit keinen Zusatztest oder eine Zusatzprüfung abzulegen. Das ICC ist lebenslang gültig. Es gibt mehrere Kategorien von ICC: 1. Entsprechend dem Ort, wo man fahren möchte: “I” (inland): für die Binnengewässer “C” (coast): für die Küstengewässer 2. Entsprechend dem Typ Fahrzeug: “M” (motor): für Motorboote “S” (sail): für Segelboote gibt Anrecht auf Ihr Führerschein I C M S Allgemeiner Führerschein X X X Wer ein ICC haben Eingeschränkter Führerschein X X möchte, das (auch) für Brevet Yachtman X X Segelfahrzeuge gültig ist, wird eine Erklärung Brevet Yachtnavigator X X unterschreiben müs- Fahrbefähigung A X X X sen, dass er über die Fahrbefähigung B X X nötigen Segelkennt- Rheinpatent X X X nisse verfügt. Andere gültige Zertifikate Der Inhaber eines der fünf hier unten angeführten Zertifikate kann auf den belgischen Schifffahrtsstraßen fahren, ohne einen besonderen Führerschein zu besitzen. Zertifikat In Belgien gleichgestellt Yachtnavigator (KE vom 21.05.1958) Allgemeiner Führerschein Yachtman (KE vom 21.05.1958) Allgemeiner Führerschein Fahrerlaubnis A (KA vom 23.12.1998) Allgemeiner Führerschein Rheinschifferpatent Allgemeiner Führerschein Fahrerlaubnis B (KE vom 23.12.1998) Eingeschränkter Führerschein 13
Die folgenden ausländischen Zertifikate für Sportbootsfahren werden in Belgien anerkannt (dies beinhaltet jedoch nicht die automatische Anerkennung der belgischen Brevets in diesen Ländern): Land Zertifikat Gleichwertig mit Bulgarien Patent (erteilt durch die bulgarische Behörde) Allgemeiner Führerschein Duelighedsprove i sejlads for fritidssejlere Allgemeiner Führerschein Dänemark Duelighedsbevis i sejlads for fritidssejlere Allgemeiner Führerschein Sportschifferzeugnis Allgemeiner Führerschein Deutschland Sportbootführerschein-Binnen Allgemeiner Führerschein Patent (erteilt durch den Nationale Finnland Allgemeiner Führerschein Scheepvaartraad) Certificat National de Capacité S Allgemeiner Führerschein Certificat National de Capacité PP Allgemeiner Führerschein Frankreich Permis de conduire les bateaux de plaisance à Allgemeiner Führerschein moteur «option eaux intérieures» Patent (erteilt durch die Allgemeine Ungarn Allgemeiner Führerschein Transportinspektion) Luxemburg Brevet de Conduite de Catégorie 1 & 2 Allgemeiner Führerschein Klein Vaarbewijs I Eingeschränkter Führerschein Klein Vaarbewijs II Allgemeiner Führerschein Niederlande Groot Pleziervaartbewijs I Eingeschränkter Führerschein Groot Pleziervaartbewijs II Allgemeiner Führerschein Patent (erteilt durch die Große Kommission Polen Allgemeiner Führerschein für Kultur und Sport) Patent (erteilt durch die Nationale Schifffahrts- Slowakei Allgemeiner Führerschein verwaltung von Bratislava) Patent (erteilt durch die Nationale Schifffahrts- Tschechien Allgemeiner Führerschein verwaltung von Prag) RYA/MCA Certificate of Competence Allgemeiner Führerschein Yachtmaster Offshore Vereinigtes RYA/MCA Certificate of Competence Allgemeiner Führerschein Königreich Yachtmaster Coastal RYA/MCA Shorebased Dayskipper + Practical Allgemeiner Führerschein motorcruising Helmsman Schweiz Führerschein für Binnenschiffe Allgemeiner Führerschein International Certificate for operators of pleasure Craft mit Eingeschränkter Führerschein Buchstabe I (Inland waters) ICC International Certificate for operators of pleasure Craft mit Allgemeiner Führerschein Buchstaben I (Inland waters) und C (Coastal waters) 14
Sportpatent Eingeschränkter Führerschein Rhein Kleines Patent Eingeschränkter Führerschein Der Inhaber eines der vorerwähnten Zertifikate kann auf den belgischen Binnengewässern fahren, ohne im Besitz eines belgischen Führerscheins zu sein. Es wird ihm keinesfalls ein belgischer Führerschein ausgehändigt, es sei den, er durchläuft die vollständige offizielle Prozedur. Im Falle von ausländischen Zertifikaten, die nicht auf der Liste stehen, muss die Evaluierungskommission kontaktiert werden. INFO Föderaler Dienst Mobilität und Transport City Atrium Vooruitgangstraat 56 1210 Brüssel www.mobilit.belgium.be Tel. 02 277 36 39 1.3 Die Schifffahrtsregeln 1.3.1 Das Fahren - Reglementierungen Die Schifffahrt auf den schiffbaren Wasserstraßen in der Flämischen Region, mit Ausnahme des Seekanals von Brüssel zur Schelde und des belgischen Teils des Kanals von Gent nach Terneuzen, sowie der Untere Seeschelde und des belgischen Teils der Grenzmaas, regeln die folgenden Vorschriften: Die “Allgemeine Regelung für die Schifffahrtsstraßen des Königreichs” (Königlicher Erlass vom 15. Oktober 1935, abgeändert durch spätere Beschlüsse), auch Allgemeine Schifffahrtsregeln (ASR) genannt. Die “Allgemeine Polizeiregelung für die Schifffahrt auf den Binnengewässern“ (Königlicher Erlass vom 24.9.2006), auch APSB genannt. Die “Sonderregelungen für bestimmte Schifffahrtsstraßen”, die für jede Wasserstraße lokale Regeln festlegen (Der Königliche Erlass vom 7. September 1950 wurde 2014 abgeändert). Für zusätzliche Informationen darüber, wie und in welcher Form man die oben genannten Regeln erhalten kann: www.mobilit.fgov.be . Die “Nachrichten für die Schifffahrt” (Notice to Skippers), in denen Anpassungen der oben stehenden Regeln festgelegt werden, meistens infolge vorübergehender Umstände. Diese Nachrichten an die Schiffer werden von jeder Wasserstraßenverwaltung für diejenigen Wasserstraßen, für die sie jeweils zuständig ist, herausgegeben. Diese Nachrichten an die Schiffer sind auf der Webseite http://nts.flaris.be zu finden. Im Prinzip haben die Nachrichten nur einen zeitweiligen Charakter und verlieren ihre Gültigkeit, wenn der darin angeführte Zustand 15
ein Ende erfährt. Es gibt jedoch Nachrichten, die von bleibender Art sind. Diese Nachrichten mit bleibendem Charakter sind ebenfalls auf der Webseite http://nts.flaris.be in der Rubrik Downloads zu finden. Informationen über die Nachrichten an die Schiffer: RIS- Evergem Ringvaartweg 1 9030 Mariakerke E-Mail: ris.evergem@wenz.be Tel.: +32 (0)9 253 94 71, Fax: +32 (0)9 253 56 64 Webseite: http://ris.vlaanderen.be und http://nts.flaris.be RIS-Hasselt Havenstraat 44 3500 Hasselt Tel. +32 (0)11 29 84 00 E-Mail: ris.hasselt@descheepvaart.be Webseite www.descheepvaart.be und http://ris.vlaanderen.be Für Häfen, wie Antwerpen und Gent, können spezifische Polizeiverordnungen erlassen werden. Auf den nachfolgenden Wasserstraßen gilt ein spezielles Schifffahrtsreglement.: Wasserstraße Reglement Kanal Gent-Terneuzen Schifffahrtsreglement für den Kanal von Gent nach Terneuzen Polizeireglement der Unteren Seeschelde Untere Seeschelde Schifffahrtsreglement für die Untere Seeschelde Reglement bezüglich des Seekanals von Brüssel zur Rupel und der Hafenanlagen von Brüssel amendiert für die Region Flandern durch Kanal Brüssel-Schelde Beschluss der Flämischen Regierung vom 18. November 2005 mit dem Schifffahrtsreglement und dem Tarifreglement für den Kanal Brüssel-Schelde Gemeinschaftsteil der Maas Schifffahrtsreglement für den Gemeinschaftsteil der Maas Sie finden diese Vorschriften auf der Website www.mobilit.belgium.be (Schifffahrt / Belgische Schifffahrtsstraßen / Fahrregeln). 1.3.2 Das Stillliegen Sportboote dürfen nicht in der Fahrrinne stillliegen. Wenn sie nicht weiter benutzt werden, sind sie sicher und solide festzumachen. Sie dürfen die Schifffahrt auf keinerlei Art und Weise behindern. Sportboote dürfen nicht in einer Entfernung von weniger als 50 m von Stauanlagen, Schleusen, Brücken, usw. Kanal. Die Wasserstraßenverwaltung kann die von Sportbooten zu benutzenden Kanalplätze festlegen. 16
Wenn auf den Flüssen Hochwasser herrscht, müssen die Eigentümer von Sportbooten alle nötigen Maßnahmen treffen bzw. treffen lassen, um ihr Boot vollkommen in Sicherheit zu bringen. Es ist verboten, Sportboote auf den Wasserstraßen zum Verkauf anzubieten. Anhänger oder transportable Einrichtungen, die dazu benutzt werden, Sportboote zu Wasser zu lassen oder an Land zu bringen, müssen sofort aus den Nebenbereichen der Wasserstraßen entfernt werden. 1.4 Fahren im Ausland Bevor Sie sich ins Ausland begeben, sei es mit ihrem eigenen Fahrzeug, sei es um dort vor Ort ein Fahrzeug zu mieten, ist es ratsam, vorab abzuklären, ob das eine oder andere Dokument benötigt wird und ob die belgischen Dokumente (Immatrikulation, Geschwindigkeitsnummer, Sportbootsführerschein) in diesem Land als mit den einheimischen Dokumenten gleichgestellt gelten. Hierzu können Sie in Kontakt treten mit dem Tourismusamt, der Botschaft oder dem Konsulat des betroffenen Landes hier in Belgien oder die betreffenden Dienste im Land: Deutschland: Bundesministerium für Verkehr, Invalidenstr.44,10115 Berlin Tel. 00 49 30 18300- 3060 – www.bmvbs.de Frankreich: VNF Béthune, 175 rue Ludovic Boutleux, BP 820, F-62408 Béthune Cedex, Tel. 00 33 321 63 24 24 – www.vnf.fr Luxemburg: Ministère des Transports, Service de la Navigation, Route de Machtum 36, BP 86701, L 6753 Grevenmacher, Tel. 00 352 75 00 480, service.navigation@sn.etat.lu Niederlande: ANWB-watersport, Postzone H1C, Postbus 93200, Nl-2509 BA Den Haag – www.anwb.nl Es kann zudem von Vorteil sein, das Faltblatt zu den belgischen offiziellen Brevets mitzunehmen, verfügbar unter www.mobilit.belgium.be (scheepvaart / pleziervaart / varen buitenland / publicaties / folder stuurbrevet) in dem in fünf Sprachen (Französisch, Niederländisch, Deutsch, Englisch, Spanisch) kurz die geltenden Reglementierungen und Vorschriften erläutert werden. Schließlich können Sie sich ein auch ICC (International Certificat for operators in pleasure Crafts) besorgen. Es handelt sich hier um eine internationale Fahrerlaubnis, die in den meisten europäischen Ländern anerkannt wird. Fahrzeuge die im Ausland zur See fahren, in Gebieten, in denen ein Flaggenzertifikat verlangt wird, und die ein belgisches Flaggenzertifikat besitzen, gelten als Fahrzeuge, auf die die belgische Gesetzgebung angewandt werden muss. Dies bedeutet im konkreten Fall, dass kein Führerschein verlangt wird, wenn er in Belgien nicht verlangt wird. Aber aufgepasst: Wenn Sie als Belgier ein Fahrzeug mieten in einem Land, in dem ein Führerschein verlangt wird, trifft die in diesem Land gültige Reglementierung auch auf Sie zu! 17
1.5 Ausländische Sportboote Ausländische Sportboote, die auf den schiffbaren Wasserstraßen in der Flämischen Region fahren möchten, brauchen eine Bootsvignette. Fahrer ausländischer Sportboote, die auf einer Wasserstraße nach Belgien kommen, müssen sich im ersten Empfangsbüro der Schifffahrtsstraßen hinter der Grenze anmelden. Wenn diese Sportboote Belgien wieder verlassen, muss sich der Fahrer an der letzten Schleuse vor der Grenze wieder abmelden. Dasselbe gilt für inländische Sportboote, die auf belgischen Wasserstraßen zu Wasser gelassen oder an Land gezogen werden. Ausländische Sportboote, die im Herkunftsland eingetragen sind, brauchen nicht über ein belgisches amtliches Kennzeichen zu verfügen. Fahrer ausländischer Sportboote brauchen diejenigen Schiffspapiere, die im Herkunftsland erforderlich sind. Schnell fahrende ausländische Sportboote müssen ihre Nationalflagge führen und auf dem Vordersteven den Namen des Herkunftslandes tragen. 18
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2. BOOTSVIGNETTE UND VERKAUSSTELLEN Die Bootsvignetten (und der Identifikationsbeweis) werden ab dem 1. Januar 2014 für folgende Fahrzeuge verlangt: Zugelassen für Personentransport ohne Gewinnerzielungsabsicht (kein bezahlter Personentransport) Länger als 6 m und / oder schneller als 20 km/h. Auf den fahrbaren Wasserstraßen der Region Flandern fahren oder auf einem erlaubten oder konzessionierten Liegeplatz ankern. Die Bootsvignette wird jährlich erneuert und muss an einer deutlich sichtbaren Stelle auf dem Heck an die Backbordseite geklebt werden, spätestens am 31. März des Jahres. Der Preis der Bootsvignette richtet sich nach der Länge des Sportbootes (insgesamt vermessen), der Geschwindigkeit und der Periode in der Sie eventuell fahren möchten. Wenn Sie also nicht während des ganzen Jahres fahren möchten, genügt es eine befristete Vignette zu kaufen. 20
Fahrzeug Preis (einschließlich 21 % MwSt.) Länge Hohe Jahresvignetten: Befristete Vignetten Geschwindigkeit 01.01. bis 31.03. des Perioden: darauffolgenden Jahres - 01.01. bis 30.06. - 16.04. bis 15.07. - 01.05. bis 31.07. - 16.05. bis 15.08. - 01.06. bis 31.08. - 16.06. bis 15.09. - 01.07. bis 30.09. - 16.07. bis 15.10. - 01.08. bis 31.10. - 16.08. bis 15.11. - 01.09. bis 31.03. des darauffolgenden Jahres ≤6 m ja 80 EUR* 40 EUR nein 80 EUR* 40 EUR >6 m et ≤ 12 m ja 160 EUR* 80 EUR > 12 m 160 EUR* 80 EUR *Für die Jahresvignette 2015 ist eine Ermäßigung vorgesehen. Für die Jahresvignette von 160 EUR wird eine Ermäßigung von 35 EUR gewährt, so dass diese Vignette in 2015 125 EUR kostet; für die Jahresvignette von 80 EUR wird eine Ermäßigung von 5 EUR gewährt, so dass diese Vignette in 2015 75 EUR kostet. Ein Schiff, das zu einem Schiff umgebaut wurde, auf das die obige Vorschrift angewandt werden muss (z. B. Hausboot), muss ebenfalls über eine Bootsvignette verfügen. Fahrzeuge ohne gültige Bootsvignette können mit einer Buße belegt werden in Höhe des Doppelten des Preises der benötigten Vignette und müssen dann auch noch eine Vignette kaufen. Es wird systematische kontrolliert, sowohl an den Schleusen und Brücken als auch auf den Wasserstraßen. Die Vignette kann in verschiedenen Verkaufsstellen erworben werden (siehe Liste). Zudem können die Bootsvignetten sowohl einzeln als auch gruppiert mit Hilfe des Antragsformulars auf der Webseite www.descheepvaart.be/pleziervaart/recreatie bestellt werden. Bei den befristeten Vignetten muss beim Ankauf die Periode angegeben werden, in der man fahren möchte. Sie wird auf der Vignette vermerkt und bei der Wasserstraßenverwaltung registriert. Es wird keine Bootsvignette verlangt auf der Unteren Seeschelde, der Grenzleie, der Schelde- Rheinverbindung und dem Gemeinschaftsteil der Maas Organisatoren internationaler oder interregionaler Veranstaltungen können für die teilnehmenden Wasserfahrzeuge eine Freistellung von der Bootsvignette beantragen, nicht nur für die Tage der Veranstaltung, sondern auch für eine Periode von maximal 3 Tagen vor und/oder nach der Veranstaltung. Für diese Freistellung sind pro Tag 200 Euro (einschließlich 21% MwSt.) zu zahlen, unabhängig der Zahl der teilnehmenden Wasserfahrzeuge. Die Freistellung kann bei der für die jeweilige Wasserstraße zuständigen Abteilung oder Behörde angefordert werden. 21
Für ausländische Wasserfahrzeuge gelten dieselben Regeln. Auch diese brauchen eine Bootsvignette INFO RIS Vlaanderen: http://ris.vlaanderen.be Tel. 0800 30 440 (von Belgien aus) Ris Hasselt Tel.: +32 11 29 84 00 E-Mail: ris.hasselt@descheepvaart.be Ris Evergem Tel.: +32 9 253 94 71 E-Mail: ris.evergem@wenz.be Verkaufsstellen für Bootsvignetten An den unten angeführten Adressen wird die Bootsvignette während der offiziellen Öffnungszeiten verkauft, außer wenn dies anders angegeben wird. Dazu sind die nötigen offiziellen Dokumente vorzulegen (Personalausweis des Inhabers und Eintragungsschein für das amtliche Kennzeichen oder Inhaberzertifikat, Messbrief oder Flaggenzertifikat). Direktionen und Bezirke: Bezirk Kampenhout - Sas, Haachtsesteenweg 670, 1910 Kampenhout, Bezirksgebäude, werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr. Direktion nv De Scheepvaart, Havenstraat 44, 3500 Hasselt, werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr. Jedes Jahr auf der Belgian Boat Show, Flanders Expo in Gent. RINGKANAL UM GENT Schleusenkomplex Evergem, Ringvaartweg 1, 9030 Mariakerke RINGKANAL UM GENT Schleusenkomplex Merelbeke, Schleuseweg 366, 9820 Merelbeke KANAL GENT-TERNEUZEN Schleuse Tolhuis, Tolhuiskaai 5, 9000 Gent OBERSCHELDE Schleuse Asper, Scheldekant 9, 9890 Asper OBERSCHELDE Schleuse Berchem - Kerkhove, Scheldekaai 1, 9690 Kluisbergen KANAL BOSSUIT - KORTRIJK Schleuse Bossuit, Doorniksesteenweg 515b, 8583 Bossuit-Avelgem LEIE Schleuse St.-Baafs-Vijve, Hooiestraat 2, 8710 Wielsbeke LEIE Schleuse Harelbeke, Tweebruggenstraat 32, 8530 Harelbeke LEIE Schleuse Menen, Ropswalle 100, 8930 Meine DENDER Schleuse Dendermonde, Nieuwe Tijschleuse 2, 9200 Dendermonde DENDER Schleuse Geraardsbergen, Sasweg 2, 9500 Geraardsbergen KANAL GENT - OSTENDE Schleuse Dammepoort, Sasplein 3, 8000 Brügge KANAL PLASSENDALE - NIEUWPOORT Schleuse Plassendale, Zwaanhoek 45, 8460 Oudenburg KANAL PLASSENDALE - NIEUWPOORT Schleusen Sint-Joris, Sluizen 12, 8620 Nieuwpoort KANAL NIEUWPOORT - DÜNKIRCHEN Schleuse Nieuwpoort, Sasstraat 21, 8630 Veurne NETEKANAL Schleuse Duffel, Binnenweg 169, 2570 Duffel NETEKANAL Schleuse Viersel, Nederviersel 2, 2240 Zandhoven 22
KANAL NACH CHARLEROI Schleuse Nr. 6, Klabbeeksteenweg 6, 1502 Lembeek SEEKANAL BRÜSSEL-SCHELDE Seeschleuse Wintam, Eduard De Blockstraat 60, 2880 Bornem ALBERTKANAL Schleusen Genk, Kwaadmechelen, Olen und Wijnegem. KANAL BOCHOLT - HERENTALS Schleuse 1 in Lommel. KANAL BOCHOLT - HERENTALS Schleuse 4 in Dessel. KANAL BOCHOLT - HERENTALS Schleuse 10 in Herentals. ZUID-WILLEMSVAART Schleuse 18 in Bocholt. KANAL VON DESSEL ÜBER TURNHOUT NACH SCHOTEN Schleuse 1 in Rijkevorsel KANAL VON DESSEL ÜBER TURNHOUT NACH SCHOTEN Schleuse 10 in Schoten. KANAL VON BRIEGDEN NACH NEERHAREN Schleuse in Lanaken Die Öffnungszeiten für die oben genannten Verkaufsstellen entnehmen Sie bitte der Broschüre Öffnungszeiten. 23
3. ÖFFNUNGSZEITEN copyright Promotie Binnenvaart Vlaanderen vzw Die Öffnungszeiten finden Sie in der Broschüre „Bedieningstijden voor sluizen en beweegbare bruggen op de Vlaamse waterwegen“. Diese Broschüre ist bei den Wasserstraßenverwaltungen kostenlos zu erhalten. Alle Öffnungszeiten werden ebenfalls auf der Webseite http://nts.flaris.be unter „overzicht bedinnigstijden“ veröffentlicht. Kontakte siehe Seite 56-61. In der Regel werden die Kunstbauten an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen nicht bedient. Nur in der Hauptsaison für Sportboote, in der Zeit vom 1. Mai bis einschließlich 30. September, werden die Kunstbauten von 10.00 bis 18.00 bedient (siehe www.descheepvaart.be/Rubriek/Recreatrie/Pleziervaart.aspx). 24
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4. ERLAUBTE GESCHWINDIGKEIT copyright Promotie Binnenvaart Vlaanderen vzw Die maximal erlaubte Geschwindigkeit für Wasserfahrzeuge ist in den Artikeln 58 und 59 der Allgemeinen Regelung für die Schifffahrtsstraßen des Königreichs festgelegt (K.E. vom 15. Oktober 1935 und spätere Abänderungen). Im Speziellen Schifffahrtsreglement (K.E. vom 7. September 1950 und spätere Abänderungen) oder in den durch die Wasserstraßenverwaltung herausgegebenen Schifffahrtsnachrichten können höhere oder niedrigere Höchstgeschwindigkeiten festgesetzt werden. Hier eine Übersicht der erlaubten Geschwindigkeit pro Wasserstraße. Kanal von Bossuit nach Kortrijk: In den verbreiterten Teilen 15 km/h; In den übrigen Teilen 8 km/h. Kanal nach Charleroi: 8 km/h auf dem ganzen Kanal; 4 km/h wenn die Fahrzeuge dem Ufer entlang fahren, um zu kreuzen; 3 km/h in den verengten Durchfahrten. Ring um Gent: 15 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder weniger; 12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,01 Meter bis 2 Meter. 26
Dender: 6 km/h für stromaufwärts fahrende Fahrzeuge; 7 km/h für stromabwärts fahrende Fahrzeuge. Moervaart und DurmeKanal (stromaufwärts ab Damm in Lokeren): 6 km/h. Nebenkanal der Leie: Auf der Strecke zwischen dem Anfang in Deinze und Schipdonk: 15 km/h; Auf der strecke gelegen zwischen Schipdonk und den Stau von Balgerhoeke in Maldegem: 8 km/h. SpiereKanal: 3,6 km/h. Kanal von Gent nach Oostende: 15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite unter 2,5 Meter; 12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von 2,5 Meter oder mehr. Kanal von Gent nach Terneuzen (belgischer Teil): 16 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 4,5 Meter oder weniger; 12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang zwischen 4,5 und 10 Meter; 9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 10 Meter. Netekanal 9 km/h. Oberschelde: 12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von weniger als 1 Meter; 9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder mehr. Albertkanal und der Kanal von Dessel nach Kwaadmechelen: 15 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder weniger; 12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,01 Meter bis 2 Meter; 10 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 2,01 Meter bis 2,50 Meter; 8 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 2,50 Meter. Kanal von Bocholt nach Herentals, Kanal von Briegden nach Neerharen, Kanal von Dessel über Turnhout nach Schoten, Kanal nach Beverlo und die Zuid-Willemsvaart: 7,2 km/h. Schelde-Rheinverbindung 18 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von unter 1,50 Meter; 14 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,50 Meter und mehr. Kanal von Leuven zur Dijle: 6 km/h.. 27
Leie (belgischer Teil): 12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter und weniger; 9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 1 Meter. Kanal von Roeselare zur Leie: 15 km/h. Kanal van Plassendale nach Nieuwpoort: 7 km/h. Kanal von Ieper zur IJzer: 7 km/h. Kanal von Nieuwpoort nach Dünkirchen: 7 km/h. Lokanal: 7 km/h. IJzer: 7 km/h. Verbindungskanal von Gent: 12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder weniger; 9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 1 Meter. Obere Seeschelde: Stromaufwärts ab Schnellfahrtzone 17 (2 km stromabwärts von Dendermonding): 15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter; 12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter. Restlicher Teil der Obere Seeschelde: keine Einschränkung (max. 60 km/h) Die Schifffahrt wird darauf hingewiesen, dass auf Höhe der verschiedenen Fährdienste, die Geschwindigkeit der Schiffe so gedrosselt werden muss, dass bei der Vorbeifahrt kein störender Wellenschlag oder irgendeine Gefahr für den Fährdienst entstehen kann. Durme: Stromabwärts der Brücke Waasmunster: 12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter; 9 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter; Zwischen Brücke Waasmunster und Bahnbrücke Hamme: 15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter; 12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter; Stromabwärts ab Bahnbrücke Hamme: Keine Beschränkung (max. 60 km/h) 28
Auf Höhe der verschiedenen Fährdienste ist die Geschwindigkeit der Schiffe so zu drosseln, bei der Vorbeifahrt kein störender Wellenschlag oder irgendeine Gefahr für den Fährdienst entstehen kann. Rupel: Keine Einschränkung (max. 60 km/h). Auf Höhe der verschiedenen Fährdienste ist die Geschwindigkeit der Schiffe so zu drosseln, bei der Vorbeifahrt kein störender Wellenschlag oder irgendeine Gefahr für den Fährdienst entstehen kann. Niedernete: Stromabwärts ab Bahnbrücke Walem: 15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter; 12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter; Stromabwärts ab Bahnbrücke Walem: keine Einschränkung (max. 60 km/h). Niederdijle: 12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter; 9 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter; Balduinkanal: 7,2 km/h. Seekanal Brüssel-Schelde: 18 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von unter 1,50 m; 12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,50 m bis weniger als 3 m; 10,5 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 3 m bis weniger als 4 m; 9 km/h für Fahrzeuge mit mehr als 4 m Tiefgang. Gemeinschaftlicher Teil der Maas in Limburg: 16km/h. 29
5. FAHREN MIT HOHER GESCHWINDIGKEIT Motorboot Wasserski Jetboot Allgemein Die Motorsportboote dürfen auf den dafür geeigneten Abschnitten mit einer höheren Geschwindigkeit fahren als festgelegt wurde. (siehe Seite ...) Fahren mit hoher Geschwindigkeit ist nur am Tag erlaubt und ist verboten, wenn die Sichtweite weniger als 150 m beträgt. Schnell fahrende Sportboote müssen ihre Geschwindigkeit so regeln, dass kein störender Wellenschlag verursacht wird. Auf solchen Abschnitten, wo mit großer Geschwindigkeit gefahren werden darf, ist die Sportschifffahrt mit Segel- und Ruderbooten – vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen – verboten Geschwindigkeits- und Geschicklichkeitswettbewerbe für Motorboote sind verboten, es sei denn, dass dies die für den jeweiligen Bereich zuständige Wasserstraßenverwaltung, die in dem Fall nähere 30
Regeln dafür festlegt, schriftlich erlaubt hat. Wasserski Wasserskifahren und verwandte Aktivitäten sind lediglich tagsüber zugelassen und bei guter Sichtbarkeit auf den hierfür zugelassenen Abschnitten. Sportboote, die einen oder mehreren Wasserskiläufer ziehen, und Wasserskiläufer dürfen die anderen Benutzer der Wasserstraße nicht behindern oder in Gefahr bringen. Jetboote Das Fahren mit großer Geschwindigkeit mit Jetbooten lediglich tagsüber zugelassen und bei guter Sichtbarkeit auf den hierfür zugelassenen Abschnitten. Schnellfahrabschnitte Wasserstraße Nr Abschnitt Von Bossuit (Mündung Kanal Bossuit –Kortrijk) bis stromabwärts der Brücke Avelgem – 1 Escanaffles und zwar über eine Distanz von 1300 Meter; Von 2 km stromabwärts der Schleuse in Kerk- 2 hove bis 5 km stromabwärts dieser Schleuse und zwar über eine Distanz von 3000 m; Oberschelde Von der Lotharingen-Brücke in Ename bis 500 3 Meter aufwärts der Schleuse in Asper und zwar über eine Distanz von 10 km; Von der Gavere-Brücke bis 500 m aufwärts 4 des Staus B4 in Zwijnaaarde und zwar über eine Distanz von 10 km; Zwischen der Bierstal-Brücke in Lovendegem 5 und der Durmebrücke in Merendree; Kanal von Gent nach Oostende Zwischen der Wendebecken in Aalter und der Verbindung von der Landzunge (zwischen dem 6 alten Kanalarm und dem neuen Kanal) mit dem rechten Ufer in Beernem; Von der Ottergem-Brücke W21 Ring um Gent 7 bis zur Straßenbrücke W6/S2 in St. Denijs- Westrem; 31
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