Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern - Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln - Waterrecreatie

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Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern - Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln - Waterrecreatie
Die Sportschifffahrt
                    auf den Wasserstraßen
                          in Flandern

Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln   12 Ausgabe I Januar 2015
Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern - Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln - Waterrecreatie
VERWALTUNGSAUFTEILUNG DER SCHIFFFAHRTSWEGE
         IN DER FLÄMISCHEN REGION

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Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern - Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln - Waterrecreatie
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Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern - Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln - Waterrecreatie
Die Sportschifffahrt auf den Wasserstraßen in Flandern - Eine kurzgefasste Übersicht über die Schifffahrtsregeln - Waterrecreatie
Vorwort

Lieber Sportschiffer,

Flandern ist ein wasserreiches Gebiet. Es zählt insgesamt 1.056 km befahrbare Wasserstraßen.

Die flämischen Wasserstraßen haben eine Reihe von Funktionen und werden auf vielerlei Weise ge-
nutzt.
Als Verwalter der Wasserstraßen sprechen wir daher auch von einer multifunktionalen Nutzung der
Wasserstraßen.
Wir denken dabei insbesondere an die Beförderung von Gütern auf dem Wasserweg, die Abführung
von großen Mengen Regenwasser, Freizeitaktivitäten auf oder entlang der Wasserstraßen, die Ver-
stärkung der Umwelt- und Landschaftswerte und die Wasserversorgung.
Zur optimalen Abstimmung und Vereinbarung all dieser Funktionen und Nutzungsweisen sind Verein-
barungen und Regeln erforderlich. In der vorliegenden Broschüre widmen wir uns gezielt der Sports-
chifffahrt.

Die Verstärkung des Natur- und Landschaftswertes wie auch die Verbesserung der Infrastruktur
haben dafür gesorgt, dass die flämischen Wasserstraßen in den letzten Jahren immer mehr zu einem
idealen Biotop für Freizeitaktivitäten auf dem Wasser in all ihren Facetten geworden sind.

Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Klimas der letzten Jahre stellen wir ein anhaltendes Interesse
an der großen Palette an Freizeitaktivitäten fest, die durch die Wasserstraßen geboten werden.

Im Jahre 2006 ist die ‘Beratungsplattform für Wasserfreizeit, -sport und –tourismus für Wasser-
straßen und Küste in Flandern’ gegründet worden, wodurch eine strukturierte Beratung zwischen den
Behörden und die Wassersportsektoren eingeleitet werden konnte. Eine der Aufgaben, mit denen die
Beratungsplattform betraut wurde, war die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den
Behörden und die Wassersportsektoren.

Wir möchten Ihnen in diesem Zusammenhang gerne diese aktualisierte digitale Broschüre vorlegen,
voll interessanter Angaben über die Möglichkeiten zur Freizeitnutzung der Wasserstraßen. Die in der
vorliegenden Broschüre angeführten Informationen werden es Ihnen ermöglichen, Ihre Route auf den
Wasserstraßen ohne Hindernisse schnell und sicher absolvieren zu können.

Sollten Sie dennoch Fragen oder Anmerkungen zu einer bestimmten Wasserstraße haben, können Sie
sich mit der betreffenden Wasserstraßenverwaltung in Verbindung setzen.
Hinten in dieser Broschüre finden Sie eine Karte mit der Verwaltungsaufteilung der Schifffahrtswege
in der Flämischen Region. Hier können Sie nachschlagen, welche Verwaltung für welche Wasserstraße
zuständig ist. Die jeweiligen Adressen finden Sie am Ende der Broschüre.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt.

ir. Leo Clinckers                                       ir. Chris Danckaerts
Geschäftsführender Verwaltungsrat		                     Geschäftsführender Verwaltungsrat
Waterwegen en Zeekanaal NV                              nv De Scheepvaart
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INHALTSVERZEICHNIS

1.     REGELWERK......................................................................................................................... 4

1.1    Das Sportboot ...................................................................................................................... 4

       1.1.1 Der Kauf eines Sportbootes ............................................................................................ 4
       1.1.2 Das amtliche Kennzeichen für Sportboote...................................................................... 5
       1.1.3 Die Geschwindigkeitsnummer......................................................................................... 5
       1.1.4 Der Messbrief ................................................................................................................ 6
       1.1.5 Die Erkennungszeichen .................................................................................................. 6
       1.1.6 Das Flaggenzertifikatm .................................................................................................. 7
       1.1.7 Das Marifoon ................................................................................................................. 8
       1.1.8 Das Gemeinschaftszertifikat ........................................................................................... 8
       1.1.9 Die Konformitätsbescheinigung ..................................................................................... 9
       1.1.10 Die Pflichtausrüstung ................................................................................................. 10

1.2. Der Fahrer eines Sportbootes .......................................................................................... 10

       1.2.1 Das Fahren eines Sportbootes ...................................................................................... 10
       1.2.2 Der Sportbootführerschein ........................................................................................... 11

1.3    Die Schifffahrtsregeln ....................................................................................................... 15

       1.3.1 Das Fahren - Reglementierungen .................................................................................. 15
       1.3.2 Stillliegen von Schiffen ................................................................................................ 16

1.4    Im Ausland fahren ............................................................................................................. 17

1.5    Ausländische Sportboote .................................................................................................. 18

2.     DIE BOOTSVIGNETTE UND VERKAUFSSTELLEN ....................................................... 20

3.     DIE SCHIFFAHRTSZEITEN ............................................................................................... 24

4.     DIE ZUGELASSENE GESCHWINDIGKEIT ....................................................................... 26

5.     FAHREN MIT GROSSER GESCHWINDIGKEIT ............................................................... 30

6.     MARIFOON-KANÄLE UND TELEFONNUMMERN DER BRÜCKEN UND SCHLEUSEN........ 36

7.     FREIZEIT AUF DEM WASSER – INFRASTRUKTUREN ................................................. 42

8.     WASSERSTRASSENVERWALTUNGEN ............................................................................. 56

9.     PUBLIKATIONEN UND DOKUMENTATIONEN ............................................................. 62

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1.      REGELWERK

1.1. Das Sportboot
1.1.1 Die Zulassungssteuer

Für Jachten und Sportboote, die länger sind als 7,5 m, wird eine Zulassungssteuer erhoben, wenn
das Boot ein Flaggenzertifikat hat oder wenn ein Flaggenzertifikat für das Boot auszustellen ist.
Diese Zulassungssteuer beträgt 2.478,00 EUR. Für Gebrauchtwasserfahrzeuge, die bereits früher
eingetragen waren, verringert sich die Zulassungssteuer um 247,80 EUR für jedes eingetragene Jahr,
mit einer Mindeststeuer von 61,50 Euro.
Für handgefertigte Boote gibt es keine abweichenden Vorschriften.
Die Zulassungssteuer wird auf Initiative der zuständigen Stelle eingetrieben (siehe hier unten).

INFO
Flämische Steuerbehörde, Abteilung Besteuerung
Vaartstraat 16, 9300 Aalst
Tel. 1700
oder per Kontaktformular auf der Website www.belastingen.be

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1.1.2 Das amtliche Kennzeichen für Sportboote

Alle Sportboote (ausgenommen Surfbretter, Flöße und aufblasbare Schlauchboote, die nicht für einen
Motor geeignet sind, Kanus und Kajaks, Tretboote und Gondeln), die eine Verbindung mit Belgien
haben, müssen ein amtliches Kennzeichen führen.
Es besteht ein Verbindung mit Belgien, wenn:

   Was natürliche Personen betrifft, mindestens 50% einer in Belgien eingetragenen Person gehören
   Was juristische Personen betrifft, 100% einer in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUB)
   eingetragenen juristischen Person gehören

Die Immatrikulationsbescheinigung oder eine Kopie derselben muss an Bord mitgeführt werden.
Das amtliche Kennzeichen muss an beiden Seiten des Fahrzeugs in der Mitte des Rumpfes oder am
Vordersteven angebracht werden (Höhe 0,10 m oder 0,20 m).

Das amtliche Kennzeichen ist endgültig und gehört jederzeit zum jeweiligen Sportboot.
Fahrzeuge, die schon über ein Kennzeichen verfügen, sind auch weiterhin in Ordnung
Freiwilliger Antrag: Sowohl Fahrzeuge, die schon ein Kennzeichen haben, als auch solche, auf die die
neuen Bestimmungen für das Immatrikulationsdokument nicht anwendbar sind (Kanus und Kajaks,
Tretboote und Gondeln) können nach der gleichen Methode freiwillig ein Immatrikulationsdokument
beantragen, insofern eine Verbindung mit Belgien nachgewiesen werden kann.

Ausländische Sportboote müssen ihre Landesflagge führen oder die Buchstaben oder
Buchstabenkombinationen ihres Landes, so wie dies aus dem Anhang 1 der Allgemeinen
Polizeiverordnung über die Schifffahrt auf den Binnengewässern (APSB) steht, sowie die
Schiffsdokumente an Bord haben, die in ihrem Land verlangt werden.

INFO
Föderaler Öffentlicher Dienst - Mobilität und Transport
www.mobilit.belgium.be
Tel. +32 (0)2 277 31 11

1.1.3 Die Geschwindigkeit – Die Geschwindigkeitsnummer

An Fahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren, muss eine Geschwindigkeitsnummer angebracht
sein. Als Geschwindigkeitsnummer gilt die Nummer des amtlichen Kennzeichens (der Buchstabe B,
gefolgt von der Nummer mit 0,20 m hohen Zeichen).

Bei Sportbooten, deren Bauweise es nicht ermöglicht, diesen Abmessungen zu entsprechen, darf die
Höhe der Zeichen auf mindestens 0,10 m Höhe begrenzt werden.

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1.1.4 Der Messbrief

Sportboote mit einer Rumpflänge von 20 m oder mehr müssen einen Messbrief für Binnenschiffe an
Bord haben. Auch kleinere Schiffe können auf Antrag des Eigentümers vermessen werden.
Der Messbrief nennt die wichtigsten Merkmale des Wasserfahrzeugs (Länge, Breite, Tiefgang, …), ist
15 Jahre gültig und kann nachher verlängert werden.
Um einen Messbrief zu erhalten, muss das Wasserfahrzeug von einem anerkannten
Schiffsvermesser vermessen werden. Nach Vermessung und Prüfung der erforderlichen Dokumente
(Eigentumsnachweis, Zeugnis mit Angabe der Motorleistung und eventuell Bauplan) wird der
Messbrief zugeschickt.

INFO
Föderaler Öffentlicher Dienst - Mobilität und Transport
Maritimer Transport
Einheitsplan und Informationszentrum (EPIC)
Tel. +32 (03) 229 00 59 – (Schalter geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis
12.00).
E-Mail: epic@mobilit.fgov.be

1.1.5 Die Erkennungszeichen

Wenn dies durch bestimmte Reglementierungen verlangt wird, müssen an dem Fahrzeug bestimmte
Erkennungszeichen angebracht werden. Falls Sie diese Texte selbst anbringen müssen (zum Beispiel
durch Aufmalen), müssen sie darauf achten, dass sie deutlich lesbar und nicht auszuwischen sein;
sie müssen in heller Farbe auf einem dunklen Untergrund oder in dunkler Farbe auf einem hellen
Untergrund angebracht werden. Die Breite und die Dicke der Schrift müssen im Verhältnis zur Höhe
stehen.

                      Zeichen                 Höhe       Wo anbringen?
                      Name Fahrzeug           0,20 m     An beiden Seiten und hinten

                      Heimathafen             0,15 m     An beides Seiten oder hinten
Großes Schiff
(Länge ≥ 20 m)        Land (Kode)             0,15 m
                      Einmalige Europäische
                                                0,20 m   An beiden Seiten und hinten
                      Schiffsidenti-fikationsnr

                                                         An beiden Seiten mit Ausnahme von:
Kleines Schiff                                           • Fahrzeuge < 5 m
                      Name Fahrzeug           0,10 m
(Länge < 20 m)                                           • durch Muskelkraft fortbewegte
                                                            Fahrzeuge

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An einer deutlich sichtbaren Stelle
                                                         steuerbords außen am Achtersteven
Immatriculatie                                           oder am Heck des Fahrzeugs. Falls das
                       Kennzeichen             _         Kennzeichen dort nicht angebracht
                                                         werden kann, muss es an einer
                                                         geeigneten und voll einsehbaren Stelle
                                                         angebracht werden.
                                                         In der Mitte des Rumpfes oder am
                       Nummer der
                                               0,10 m    Vordersteven, an beiden Seiten des
   B 17673             Immatrikula-tion
                                                         Schiffes.
                       (Bxxxxx)
                                               0,20 m    Falls Geschwindigkeit > 20 km/h.
Messbrief              Messmarke               0,10 m    Am Achtersteven. Empfohlene Höhe.
                       Name Fahrzeug           0,10 m    Auf dem Achterschiff, oder falls dies
Flaggen-zertifikat                                       nicht möglich ist, auf beiden Flanken.
                                                         Empfohlene Höhe

1.1.6 Das Flaggenzertifikat

Sportboote, die auf hoher See, in ausländischen Gewässern und in den belgischen Seegewässern
(im Territorialmeer, den Küstenhäfen, dem Genter Hafen, auf den Kanälen Ostende-Brügge und
Zeebrugge-Brügge, dem belgischen Teil des Kanals Gent-Terneuzen und auf der Untere Seeschelde)
fahren, müssen ein Flaggenzertifikat haben.
Bei der Abgabe eines Flaggenzertifikates wird das Sportboot zugleich in das Register der Sportboote
eingetragen.

Wasserfahrzeuge, die kürzer als 2,50 m sind, Kajaks und Tretboote bekommen kein
Flaggenzertifikat.
Wasserfahrzeuge, die länger als 24 m sind, oder Wasserfahrzeuge, die zum Seeangeln mit
zahlenden Passagieren oder für den Transport von mehr als 12 zahlenden Passagieren eingesetzt
werden oder dafür bestimmt sind, gelten nicht als Sportboote. Sie erhalten einen Seebrief (Info:
Schifffahrtskontrolle, Natiënkaai 5, 8400 Ostende, Tel. +32 (0)59 56 14 85),
pleziervaart.oostende@mobilit.fgov.be.

Es gibt zwei Arten Flaggenzertifikate:
   ein nicht kommerzielles Flaggenzertifikat für Sportboote, die nicht für den Transport zahlender
   Passagiere, Güter oder Tiere vermietet oder benutzt werden dürfen;
   ein kommerzielles Flaggenzertifikat für Sportboote, die für den Transport von maximal 12
   Personen vermietet oder benutzt werden dürfen, aber nicht für den Transport von Gütern oder
   Tieren.

ACHTUNG: Wer zahlende Passagiere befördert (Charter) muss, ungeachtet der Anzahl, über ein
betreffendes STCW-Zertifikat verfügen oder einen Schiffsführer mit dieser Qualifizierung an Bord
haben. Infos: www.mobilit.belgium.be (scheepvaart / pleziervaart / bestuurder / commerciële
yachting).

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Das Flaggenzertifikat erlischt:
  wenn die Eintragung im Register der Sportboote gestrichen wird (siehe nachstehend);
  wenn sich die im Flaggenzertifikat zu nennenden Daten ändern;
  am im Flaggenzertifikat eingetragenen Verfalldatum.

Ein Sportboot, das unter ausländischer Flagge fährt, muss diejenigen Schiffspapiere an Bord
haben, die seine Staatsangehörigkeit bestätigen (Eintragung, amtliches Kennzeichen, oder ICP –
International Certificate for Pleasure crafts), gemäß den Vorschriften des eigenen Landes.
Das Flaggenzertifikat ist zu erneuern, wenn eine Änderung in den darin enthaltenen Angaben erfolgt
(z. B.: Besitzer- oder Motorenwechsel) und bei Ablauf der Gültigkeitsfrist. Das Flaggenzertifikat muss
ebenfalls bei Verlust oder Diebstahl erneuert werden.

INFO
www.mobilit.belgium.be

1.1.7 Das Marifoon

Jedes Motorwasserfahrzeug mit einer Rumpflänge von mehr als 7 m muss auf den Binnengewässern
mit einer Marifoon-Anlage ausgestattet sein. Da man mit dieser Anlage gleichzeitig auf 2 Kanälen
abhören können muss (Schiff-Schiff und nautische Information), bedeutet dies, dass man 2
voneinander getrennte Geräte anschaffen muss. Für kleine Fahrzeuge (< 20 m) ist die Verpflichtung
zum gleichzeitigen Abhören jedoch bis zu einem später zu bestimmenden Zeitpunkt ausgesetzt
worden, wodurch momentan ein Gerät genügt.
Jeder, der ein Marifoon an Bord hat, auch wenn dies nicht verpflichtet ist, muss dennoch
über die erforderliche Genehmigung für den Betrieb des radioelektrischen Gerätes und eine
Bedienungsbescheinigung für dessen Verwendung verfügen.

INFO
Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT)
Ellipse Building
Koning Albert II-laan 35
1030 Brüssel
Tel. 02 226 88 53
E-Mail bmr@bipt.be
www.bipt.be

1.1.8 Das Gemeinschaftszertifikat

Das durch die Gemeinschaft ausgestellte Zertifikat fügt sich in den Rahmen der Europäischen
Richtlinie zu den technischen Vorschriften für Binnenschiffe ein, abhängig von den Bereichen,

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in denen gefahren wird (siehe technische Vorschriften). Seit dem 30. Dezember 2008 sind neue
technische Vorschriften in Kraft, die auch auf alle Fahrzeuge ≥ 20 m zutreffen. Neu gebaute
Fahrzeuge müssen diesen entsprechen. Für ältere Fahrzeuge wurde eine Übergangsregelung
ausgearbeitet und ein Zeitplan für die Durchführung der notwendigen Überprüfungen veröffentlicht.
Nach einer technischen Überprüfung wird ein Gemeinschaftszertifikat erteilt.
Fahrzeuge im Besitz eines Gemeinschaftszertifkats oder eines Überprüfungszertifikats müssen
ebenfalls im Besitz einer Einmaligen Europäischen Schiffsidentifikationsnummer sein.
Mehr Informationen (u.a. technische Vorschriften) finden sie unter www.mobilit.belgium.be
(scheepvaart / binnenvaart / schip / communautair certificaat).

Die Bedingungen
   Die teilweise Überprüfung in Verbindung mit der Casco wird mit einem Klassierungsbeweis, der
   durch eine Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt wurde, nachgewiesen.
   Das Schiff muss noch zwecks weiterer Übereinstimmung mit der bestehenden Reglementierung
   überprüft werden. Diese Untersuchung muss auf belgischem Staatsgebiet vorgenommen werden.
   Befindet sich das Fahrzeug außerhalb Belgiens, muss die in diesem Land zuständige Behörde
   damit beauftragt werden.

Der Antrag
EPIC, Tel. 03 229 00 59 (Schalter geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis
12.00), epic@mobilit.fgov.be

1.1.9 Die Konformitätsbescheinigung

Die CE Konformitätsbescheinigung (declaration of conformity) ist eine Erklärung des Erbauers,
aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug, der Wasserscooter oder der Motor, den Europäischen
Reglementierungen entsprechend gebaut worden ist (festgeschrieben in ISO-Normen). Sie
enthält die Beschreibung, den CIN-Kode (für das Fahrzeug oder den Wasserscooter ist dies die
Identifikationsnummer und für den Motor die Modellbezeichnung und die Motorenfamilie), die
während des Baus angewandten ISO-Normen, usw.
Auf bestimmte Fahrzeuge, wie Kanus, Kajaks, Rennboote, usw. ist diese Regelung nicht anwendbar.

Abgabe
Die Konformitätsbescheinigung muss zwingend in den offiziellen belgischen Landessprachen
geschrieben sein. Für ein Gebrauchtfahrzeug oder –Motor genügt es jedoch, dass sie in einer
dieser Sprachen ausgestellt ist. Ist dies nicht der Fall, muss eine Erklärung in einer dieser Sprachen
beigefügt werden. Sie muss durch den Verkäufer des Fahrzeugs, Wasserscooters oder Motors an den
Käufer ausgehändigt werden, abhängig vom Datum, an dem sie im Europäischen Wirtschaftsraum
(Mitgliedstaaten der E.U., Island, Norwegen, Liechtenstein) in den Handel gebracht werden.

   16.06.1998:   für   Sportboote (2,5 m < Länge < 24m).
   01.01.2006:   für   Wasserscooter (Länge < 4 m)
   01.01.2006:   für   Motoren (mit Ausnahme der Zweitaktmotoren mit Funkenzündung)
   01.01.2007:   für   Zweitaktmotoren mit Funkenzündung

                                                                                                     9
Wird ein Fahrzeug, Wasserscooter oder Motor angekauft, die nicht CE zertifiziert sind, so können
diese weder in den Handel gebracht, noch in Gebrauch genommen werden, sondern müssen zuerst
in Übereinstimmung mit der Reglementierung gebracht werden. Hier muss eine “zugelassene
Instanz” hinzugezogen werden. Nach Überprüfung und eventuellen Anpassungen kann diese Instanz
ein Zertifikat ausstellen. Anhand dieses Zertifikats kann eine Konformitätsbescheinigung erstellt
werden.

INFO
Föderaler Dienst für Mobilität und Transport, Maritimer Transport, Schifffahrtskontrolle Sportboote,
Natiënkaai 5, 8400 Oostende, Tel. +32 (0)59 33 95 02 – +32 (0)59 33 95 04

1.1.10 Die Pflichtausrüstung

Für die Binnengewässer wird die folgende vorgeschriebene Ausrüstung an Bord von Sportbooten
verlangt:
Mit Ausnahme des gemeinschaftlichen Teils der Maas und Brüssel-Schelde (siehe unten).

Sportboote ( Mit Ausnahme von Kanus, Kajaks, Surfbrettern):
   Rettungsmittel: Rettungsgürte (oder Kissen oder Weste)l für jedes Mitglied der Schiffsbesatzung
   und die Passagiere; Personen auf Jetbooten müssen einen Rettungsgürtel tragen
   nautische Instrumente: Marifoon für Motorschiffe über 7 m
   Ausrüstungsmaterial (außer für Jetboote): Anker oder Bootshaken, Pumpe oder Ösfass,
   genügend Treibstoff, 2 Taue, die mindestens die Länge des Fahrzeugs haben, Feuerlöscher für
   Motorjachten.

Gemeinschaftsteil der Maas und Brüssel-Schelde
Sportboot:
   Rettungsmaterial: Rettungsgürtel (oder Kissen oder Weste) für jedes Besatzungsmitglied und die
   Passagiere
   Nautische Instrumente: Nebelhorn oder Hupe
   Ausrüstungsmaterial: Anker oder Bootshaken, Pumpe oder Ösfass, ein oder mehrere Paddel oder
   Ruder, 2 Taue (30 m und 10 m), Feuerlöscher für Motorjachten.

Tipps für die Ausrüstung
Die Wasserpolizei hat in Zusammenarbeit mit dem Föderalen Dienst für Mobilität und Transport,
Seetransport, eine Präventionskampagne für die Sportschifffahrt gestartet. Diese Kampagne besteht
vorerst au seiner Informationskampagne, durch die der Sportschiffer die nötigen Informationen
erhält, um seinem Hobby sicher nachzugehen. Man findet sie unter www.mobilit.belgium.be
(scheepvaart / pleziervaart / vaartuig / uitrusting / publicaties).

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1.2 Der Führer eines Sportbootes
1.2.1 Das Führen eines Sportbootes

Der Führer eines Sportbootes muss über genug Steuermannskunst verfügen. Er muss ständig dazu
imstande sein, alle erforderlichen Steuerbewegungen auszuführen, um sein Boot unter Kontrolle zu
halten.
Zudem ist, abhängig von bestimmten Merkmalen des Fahrzeugs, ein Mindestalter für den Führer
festgesetzt sowie die Pflicht einen betreffenden Führerschein zu erwerben.
Der Führer eines Sportbootes, der einen oder mehrere Wasserski zieht, muss sich in Begleitung eines
Mitfahrers befinden, der mindestens 15 Jahre alt ist.

                        Fahrzeug                                           Vorschriften
       Länge         Geschwin-digkeit       Vermögen               Alter              Führerschein
< 15 m                                  Kein Motor          KEIN                 Keine Pflicht
< 15 m              ≤ 20 km/h           < 7,355 kW          16                   Keine Pflicht
                                                            18 (16, wenn in
< 15 m              ≤ 20 km/h           ≥ 7,355 kW          Begleitung einer     Keine Pflicht
                                                            Person von ≥18)
≥ 15 m                                                      18                   JA
                    > 20 km/h                               18                   JA

1.2.2 Der Führerschein für Sportboote

Führerschein
Ein Bootsführerschein erlaubt das Führen von Fahrzeugen auf belgischen Wasserstraßen.

Es gibt zwei Arten Bootsführerscheine
   Mit einem beschränkten Bootsführerschein können alle belgischen Binnengewässer befahren
   werden, mit Ausnahme der Unteren Seeschelde.
   Mit dem allgemeinen Bootsführerschein können alle belgischen Binnengewässer befahren werden.

Vier Bedingungen
1- Das Mindestalter des Antragstellers beträgt 17 Jahre.
Den Sportbootführerschein erhält er dann mit 18 Jahren.
2- Gesund sein. Man wendet sich für eine ärztliche Untersuchung an einen Arzt seiner Wahl. Dieser
untersucht den allgemeinen Gesundheitszustand und überprüft das Seh- und Hörvermögen.
3- Eine theoretische Prüfung bestehen. In der theoretischen Prüfung werden die Kenntnisse in
Bezug auf Verkehrsvorschriften auf dem Wasser, Manövrieren, Sicherheitsvorschriften, Navigation
usw. überprüft. Man ist nicht verpflichtet einen Lehrgang zu besuchen
4- Über praktische Erfahrung verfügen: Man fährt in Begleitung einer Person mit einem
Sportbootführerschein. Wenn man mindestens zwölf Stunden Fahrerfahrung hat, schickt man sein
Leistungsheft der Organisation zu, die ihr Formular an den Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität

                                                                                                     11
und Transport, Maritimer Transport, weiterleitet, der schließlich den Sportbootführerschein ausstellt.
Es geht auch schneller: Wenn Sie einem praktischen Unterricht in einer Fahrschule folgen, genügen
sechs Stunden praktische Erfahrung.

Ausländische Sportbootsführer: Eine Anzahl ausländischer Führerscheine entspricht dem
eingeschränkten oder dem allgemeinen Führerschein..

Einschreibung zur theoretischen Prüfung
Sie können sich für die Prüfung zum Sportbootsführerschein mit dem unter www.mobilit.belgium.be
(scheepvaart / pleziervaart / bestuurder / binnenwateren / formulieren) zur Verfügung stehenden
Vordruck anmelden. Dieses Formular senden Sie an eine der Verbände, die für die Organisation von
Prüfungen zugelassen sind. Alle Verbände arbeiten mit den gleichen Bedingungen.
Kontaktieren sie den anerkannten Verband ihrer Wahl, so dass dieser ihr Dossier zusammenstellen
kann. Er kann Ihnen bei der gesamten Prozedur zur Seite stehen. Er kann Ihnen auch alle
notwendigen Informationen zu den Daten der theoretischen Prüfungen, den Prüfungsprogrammen,
spezielle Dokumentationen, Unterrichten, usw. geben.

Nr.    Organisation                                        Telefon            E-Mail
       Fédération Francophone du Yachting belge
E01                                                        081 30 49 79       info@ffyb.be
       Avenue du Parc d’Amée 90, 5100 Jambes
       Vlaamse Yachting Federatie
E02                                                        09 243 11 20       info@vyf.be
       Zuiderlaan 13, 9000 Gent
       Nautibel
E03                                                        02 741 24 44       info@nautibel.be
       Priester Cuypersstraat 3, 1040 Brussel
       Ligue Motonautique belge
E04                                                        071 70 36 56       liguelmb@skynet.be
       Rue de Bayemont 74, 6040 Jumet
       Nautisch Instituut voor de Pleziervaart
E05                                                        03 653 18 90       nip@skynet.be
       Het Heiken 11, 2930 Brasschaat
       Vlaamse Vereniging voor Watersport:
E06                                                        03 219 69 67       info@vvw.be
       Beatrijslaan 25, 2050 Antwerpen
       Fédération francophone du Ski nautique et de
E07    Wakeboat                                            081 46 26 83       brevet@euroboat.be
       Rue des Fours à Chaux 88a, 5190 Balâtre
       Waterski Vlaanderen vzw
E08                                                        03 271 19 59       wsv@waterski.be
       Beatrijslaan 25, bus 2, 2050 Antwerpen
       Channel Sailing Navigation School vzw
E09                                                        050 81 53 40       info@channelsailing.be
       Tingelhof 20, 8301 Knokke Heist
       Offshore Navigation School vzw
E10                                                        09 386 14 38       offshore@offshorenavigation.be
       Beekstraat 45, 9800 Deinze

Neuer Sportbootführerschein oder Duplikat

Bei Verlust oder Diebstahl eines Sportbootführerscheins oder wenn der Sportbootführerschein
beschädigt wurde oder unleserlich geworden ist oder wenn die auf dem Sportbootführerschein
stehenden Daten nicht mehr korrekt sind (z. B.: Adressenänderung), kann man mit einem dazu

12
geeigneten Formular (auch unter www.mobilit.fgov.be, scheepvaart / pleziervaart / bestuurder /
binnenwateren / formulieren) beantragen.
Adresse: Föderaler Öffentlicher Dienst - Mobilität und Transport, Maritimer Transport, City Atrium,
Vooruitgangstraat 56 in 1210 Brüssel, Tel. 02 277 35 32.

Das ICC

Das ICC (International Certificate for operators of pleasure Craft) ist eine internationale
Fahrerlaubnis, die in den meisten europäischen Ländern anerkannt wird. Dies im Gegensatz zu
den nationalen Führerscheinen (wie Sportbootführerschein, Yachtman und Yachtnavigator), die im
Ausland nicht immer ohne weiteres durch die örtlichen Behörden oder die Bootsverleiher als Beweis
für die Berechtigung zur Führung eines Wasserfahrzeuges anerkannt werden.
Um ein belgisches ICC zu erhalten, genügt es Belgier zu sein oder einen offiziellen Wohnsitz in
Belgien zu haben und über den richtigen belgischen Führerschein zu verfügen. Man braucht somit
keinen Zusatztest oder eine Zusatzprüfung abzulegen. Das ICC ist lebenslang gültig.
Es gibt mehrere Kategorien von ICC:
1. Entsprechend dem Ort, wo man fahren möchte:
     “I” (inland): für die Binnengewässer
     “C” (coast): für die Küstengewässer
2. Entsprechend dem Typ Fahrzeug:
     “M” (motor): für Motorboote
     “S” (sail): für Segelboote

                                                           gibt Anrecht auf
Ihr Führerschein
                                       I               C              M                   S
Allgemeiner Führerschein              X                X              X        Wer ein ICC haben
Eingeschränkter Führerschein          X                               X        möchte, das (auch) für
Brevet Yachtman                                        X              X        Segelfahrzeuge gültig
                                                                               ist, wird eine Erklärung
Brevet Yachtnavigator                                  X              X
                                                                               unterschreiben müs-
Fahrbefähigung A                      X                X              X        sen, dass er über die
Fahrbefähigung B                      X                               X        nötigen Segelkennt-
Rheinpatent                           X                X              X        nisse verfügt.

Andere gültige Zertifikate

Der Inhaber eines der fünf hier unten angeführten Zertifikate kann auf den belgischen
Schifffahrtsstraßen fahren, ohne einen besonderen Führerschein zu besitzen.

Zertifikat                                                          In Belgien gleichgestellt
Yachtnavigator (KE vom 21.05.1958)                                  Allgemeiner Führerschein
Yachtman (KE vom 21.05.1958)                                        Allgemeiner Führerschein
Fahrerlaubnis A (KA vom 23.12.1998)                                 Allgemeiner Führerschein
Rheinschifferpatent                                                 Allgemeiner Führerschein
Fahrerlaubnis B (KE vom 23.12.1998)                                 Eingeschränkter Führerschein

                                                                                                      13
Die folgenden ausländischen Zertifikate für Sportbootsfahren werden in Belgien anerkannt (dies
beinhaltet jedoch nicht die automatische Anerkennung der belgischen Brevets in diesen Ländern):

Land                    Zertifikat                                          Gleichwertig mit
Bulgarien               Patent (erteilt durch die bulgarische Behörde)      Allgemeiner Führerschein
                        Duelighedsprove i sejlads for fritidssejlere        Allgemeiner Führerschein
Dänemark
                        Duelighedsbevis i sejlads for fritidssejlere        Allgemeiner Führerschein
                        Sportschifferzeugnis                                Allgemeiner Führerschein
Deutschland
                        Sportbootführerschein-Binnen                        Allgemeiner Führerschein
                        Patent (erteilt durch den Nationale
Finnland                                                                    Allgemeiner Führerschein
                        Scheepvaartraad)
                        Certificat National de Capacité S                   Allgemeiner Führerschein
                        Certificat National de Capacité PP                  Allgemeiner Führerschein
Frankreich
                        Permis de conduire les bateaux de plaisance à
                                                                      Allgemeiner Führerschein
                        moteur «option eaux intérieures»
                        Patent (erteilt durch die Allgemeine
Ungarn                                                                      Allgemeiner Führerschein
                        Transportinspektion)
Luxemburg               Brevet de Conduite de Catégorie 1 & 2               Allgemeiner Führerschein
                        Klein Vaarbewijs I                                  Eingeschränkter Führerschein
                        Klein Vaarbewijs II                                 Allgemeiner Führerschein
Niederlande
                        Groot Pleziervaartbewijs I                          Eingeschränkter Führerschein
                        Groot Pleziervaartbewijs II                         Allgemeiner Führerschein
                        Patent (erteilt durch die Große Kommission
Polen                                                                       Allgemeiner Führerschein
                        für Kultur und Sport)
                        Patent (erteilt durch die Nationale Schifffahrts-
Slowakei                                                                    Allgemeiner Führerschein
                        verwaltung von Bratislava)
                        Patent (erteilt durch die Nationale Schifffahrts-
Tschechien                                                                  Allgemeiner Führerschein
                        verwaltung von Prag)
                        RYA/MCA Certificate of Competence
                                                                            Allgemeiner Führerschein
                        Yachtmaster Offshore
Vereinigtes             RYA/MCA Certificate of Competence
                                                                            Allgemeiner Führerschein
Königreich              Yachtmaster Coastal
                        RYA/MCA Shorebased Dayskipper + Practical
                                                                            Allgemeiner Führerschein
                        motorcruising Helmsman
Schweiz                 Führerschein für Binnenschiffe                      Allgemeiner Führerschein

          International Certificate for operators of pleasure Craft mit
                                                                            Eingeschränkter Führerschein
          Buchstabe I (Inland waters)
ICC
          International Certificate for operators of pleasure Craft mit
                                                                            Allgemeiner Führerschein
          Buchstaben I (Inland waters) und C (Coastal waters)

14
Sportpatent                                                  Eingeschränkter Führerschein
Rhein
         Kleines Patent                                               Eingeschränkter Führerschein

Der Inhaber eines der vorerwähnten Zertifikate kann auf den belgischen Binnengewässern fahren,
ohne im Besitz eines belgischen Führerscheins zu sein. Es wird ihm keinesfalls ein belgischer
Führerschein ausgehändigt, es sei den, er durchläuft die vollständige offizielle Prozedur.
Im Falle von ausländischen Zertifikaten, die nicht auf der Liste stehen, muss die
Evaluierungskommission kontaktiert werden.

INFO
Föderaler Dienst Mobilität und Transport
City Atrium
Vooruitgangstraat 56
1210 Brüssel
www.mobilit.belgium.be
Tel. 02 277 36 39

1.3 Die Schifffahrtsregeln
1.3.1 Das Fahren - Reglementierungen

Die Schifffahrt auf den schiffbaren Wasserstraßen in der Flämischen Region, mit Ausnahme des
Seekanals von Brüssel zur Schelde und des belgischen Teils des Kanals von Gent nach Terneuzen,
sowie der Untere Seeschelde und des belgischen Teils der Grenzmaas, regeln die folgenden
Vorschriften:

   Die “Allgemeine Regelung für die Schifffahrtsstraßen des Königreichs” (Königlicher Erlass vom 15.
   Oktober 1935, abgeändert durch spätere Beschlüsse), auch Allgemeine Schifffahrtsregeln (ASR)
   genannt.
   Die “Allgemeine Polizeiregelung für die Schifffahrt auf den Binnengewässern“ (Königlicher Erlass
   vom 24.9.2006), auch APSB genannt.
   Die “Sonderregelungen für bestimmte Schifffahrtsstraßen”, die für jede Wasserstraße lokale
   Regeln festlegen (Der Königliche Erlass vom 7. September 1950 wurde 2014 abgeändert). Für
   zusätzliche Informationen darüber, wie und in welcher Form man die oben genannten Regeln
   erhalten kann: www.mobilit.fgov.be .
   Die “Nachrichten für die Schifffahrt” (Notice to Skippers), in denen Anpassungen der oben
   stehenden Regeln festgelegt werden, meistens infolge vorübergehender Umstände. Diese
   Nachrichten an die Schiffer werden von jeder Wasserstraßenverwaltung für diejenigen
   Wasserstraßen, für die sie jeweils zuständig ist, herausgegeben. Diese Nachrichten an die
   Schiffer sind auf der Webseite http://nts.flaris.be zu finden. Im Prinzip haben die Nachrichten nur
   einen zeitweiligen Charakter und verlieren ihre Gültigkeit, wenn der darin angeführte Zustand

                                                                                                     15
ein Ende erfährt. Es gibt jedoch Nachrichten, die von bleibender Art sind. Diese Nachrichten
   mit bleibendem Charakter sind ebenfalls auf der Webseite http://nts.flaris.be in der Rubrik
   Downloads zu finden.

Informationen über die Nachrichten an die Schiffer:
RIS- Evergem
Ringvaartweg 1
9030 Mariakerke
E-Mail: ris.evergem@wenz.be
Tel.: +32 (0)9 253 94 71, Fax: +32 (0)9 253 56 64
Webseite: http://ris.vlaanderen.be und http://nts.flaris.be

RIS-Hasselt
Havenstraat 44
3500 Hasselt
Tel. +32 (0)11 29 84 00
E-Mail: ris.hasselt@descheepvaart.be
Webseite www.descheepvaart.be und http://ris.vlaanderen.be

   Für Häfen, wie Antwerpen und Gent, können spezifische Polizeiverordnungen erlassen werden.
   Auf den nachfolgenden Wasserstraßen gilt ein spezielles Schifffahrtsreglement.:

Wasserstraße                     Reglement
Kanal Gent-Terneuzen             Schifffahrtsreglement für den Kanal von Gent nach Terneuzen
                                 Polizeireglement der Unteren Seeschelde
Untere Seeschelde
                                 Schifffahrtsreglement für die Untere Seeschelde
                                 Reglement bezüglich des Seekanals von Brüssel zur Rupel und der
                                 Hafenanlagen von Brüssel amendiert für die Region Flandern durch
Kanal Brüssel-Schelde            Beschluss der Flämischen Regierung vom 18. November 2005 mit
                                 dem Schifffahrtsreglement und dem Tarifreglement für den Kanal
                                 Brüssel-Schelde
Gemeinschaftsteil der Maas       Schifffahrtsreglement für den Gemeinschaftsteil der Maas

Sie finden diese Vorschriften auf der Website www.mobilit.belgium.be (Schifffahrt / Belgische
Schifffahrtsstraßen / Fahrregeln).

1.3.2 Das Stillliegen

Sportboote dürfen nicht in der Fahrrinne stillliegen. Wenn sie nicht weiter benutzt werden, sind sie
sicher und solide festzumachen. Sie dürfen die Schifffahrt auf keinerlei Art und Weise behindern.

Sportboote dürfen nicht in einer Entfernung von weniger als 50 m von Stauanlagen, Schleusen, Brücken,
usw. Kanal. Die Wasserstraßenverwaltung kann die von Sportbooten zu benutzenden Kanalplätze festlegen.

16
Wenn auf den Flüssen Hochwasser herrscht, müssen die Eigentümer von Sportbooten alle nötigen
Maßnahmen treffen bzw. treffen lassen, um ihr Boot vollkommen in Sicherheit zu bringen.

Es ist verboten, Sportboote auf den Wasserstraßen zum Verkauf anzubieten.

Anhänger oder transportable Einrichtungen, die dazu benutzt werden, Sportboote zu Wasser zu
lassen oder an Land zu bringen, müssen sofort aus den Nebenbereichen der Wasserstraßen entfernt
werden.

1.4 Fahren im Ausland
Bevor Sie sich ins Ausland begeben, sei es mit ihrem eigenen Fahrzeug, sei es um dort vor Ort
ein Fahrzeug zu mieten, ist es ratsam, vorab abzuklären, ob das eine oder andere Dokument
benötigt wird und ob die belgischen Dokumente (Immatrikulation, Geschwindigkeitsnummer,
Sportbootsführerschein) in diesem Land als mit den einheimischen Dokumenten gleichgestellt
gelten. Hierzu können Sie in Kontakt treten mit dem Tourismusamt, der Botschaft oder dem Konsulat
des betroffenen Landes hier in Belgien oder die betreffenden Dienste im Land:

   Deutschland: Bundesministerium für Verkehr, Invalidenstr.44,10115 Berlin Tel. 00 49 30 18300-
   3060 – www.bmvbs.de

   Frankreich: VNF Béthune, 175 rue Ludovic Boutleux, BP 820, F-62408 Béthune Cedex, Tel. 00 33
   321 63 24 24 – www.vnf.fr

   Luxemburg: Ministère des Transports, Service de la Navigation, Route de Machtum 36, BP 86701,
   L 6753 Grevenmacher, Tel. 00 352 75 00 480, service.navigation@sn.etat.lu

   Niederlande: ANWB-watersport, Postzone H1C, Postbus 93200, Nl-2509 BA Den Haag –
   www.anwb.nl

Es kann zudem von Vorteil sein, das Faltblatt zu den belgischen offiziellen Brevets mitzunehmen,
verfügbar unter www.mobilit.belgium.be (scheepvaart / pleziervaart / varen buitenland / publicaties
/ folder stuurbrevet) in dem in fünf Sprachen (Französisch, Niederländisch, Deutsch, Englisch,
Spanisch) kurz die geltenden Reglementierungen und Vorschriften erläutert werden.

Schließlich können Sie sich ein auch ICC (International Certificat for operators in pleasure Crafts)
besorgen. Es handelt sich hier um eine internationale Fahrerlaubnis, die in den meisten europäischen
Ländern anerkannt wird.

Fahrzeuge die im Ausland zur See fahren, in Gebieten, in denen ein Flaggenzertifikat verlangt
wird, und die ein belgisches Flaggenzertifikat besitzen, gelten als Fahrzeuge, auf die die belgische
Gesetzgebung angewandt werden muss. Dies bedeutet im konkreten Fall, dass kein Führerschein
verlangt wird, wenn er in Belgien nicht verlangt wird. Aber aufgepasst: Wenn Sie als Belgier ein
Fahrzeug mieten in einem Land, in dem ein Führerschein verlangt wird, trifft die in diesem Land
gültige Reglementierung auch auf Sie zu!

                                                                                                       17
1.5 Ausländische Sportboote
Ausländische Sportboote, die auf den schiffbaren Wasserstraßen in der Flämischen Region fahren
möchten, brauchen eine Bootsvignette.

Fahrer ausländischer Sportboote, die auf einer Wasserstraße nach Belgien kommen, müssen sich im
ersten Empfangsbüro der Schifffahrtsstraßen hinter der Grenze anmelden.

Wenn diese Sportboote Belgien wieder verlassen, muss sich der Fahrer an der letzten Schleuse vor
der Grenze wieder abmelden.

Dasselbe gilt für inländische Sportboote, die auf belgischen Wasserstraßen zu Wasser gelassen oder
an Land gezogen werden.

Ausländische Sportboote, die im Herkunftsland eingetragen sind, brauchen nicht über ein belgisches
amtliches Kennzeichen zu verfügen.

Fahrer ausländischer Sportboote brauchen diejenigen Schiffspapiere, die im Herkunftsland
erforderlich sind.

Schnell fahrende ausländische Sportboote müssen ihre Nationalflagge führen und auf dem
Vordersteven den Namen des Herkunftslandes tragen.

18
19
2.       BOOTSVIGNETTE UND VERKAUSSTELLEN

Die Bootsvignetten (und der Identifikationsbeweis) werden ab dem 1. Januar 2014 für folgende
Fahrzeuge verlangt:

     Zugelassen für Personentransport ohne Gewinnerzielungsabsicht (kein bezahlter
     Personentransport)
     Länger als 6 m und / oder schneller als 20 km/h.
     Auf den fahrbaren Wasserstraßen der Region Flandern fahren oder auf einem erlaubten oder
     konzessionierten Liegeplatz ankern.

Die Bootsvignette wird jährlich erneuert und muss an einer deutlich sichtbaren Stelle auf dem Heck
an die Backbordseite geklebt werden, spätestens am 31. März des Jahres. Der Preis der Bootsvignette
richtet sich nach der Länge des Sportbootes (insgesamt vermessen), der Geschwindigkeit und der
Periode in der Sie eventuell fahren möchten.

Wenn Sie also nicht während des ganzen Jahres fahren möchten, genügt es eine befristete Vignette
zu kaufen.

20
Fahrzeug                                      Preis (einschließlich 21 % MwSt.)
Länge                    Hohe                 Jahresvignetten:                Befristete Vignetten
                         Geschwindigkeit      01.01. bis 31.03. des           Perioden:
                                              darauffolgenden Jahres          - 01.01. bis 30.06.
                                                                              - 16.04. bis 15.07.
                                                                              - 01.05. bis 31.07.
                                                                              - 16.05. bis 15.08.
                                                                              - 01.06. bis 31.08.
                                                                              - 16.06. bis 15.09.
                                                                              - 01.07. bis 30.09.
                                                                              - 16.07. bis 15.10.
                                                                              - 01.08. bis 31.10.
                                                                              - 16.08. bis 15.11.
                                                                              - 01.09. bis 31.03. des
                                                                              darauffolgenden Jahres
≤6 m                     ja                   80 EUR*                         40 EUR
                         nein                 80 EUR*                         40 EUR
>6 m et ≤ 12 m
                         ja                   160 EUR*                        80 EUR
> 12 m                                        160 EUR*                        80 EUR

*Für die Jahresvignette 2015 ist eine Ermäßigung vorgesehen. Für die Jahresvignette von 160 EUR wird eine
Ermäßigung von 35 EUR gewährt, so dass diese Vignette in 2015 125 EUR kostet; für die Jahresvignette von 80
EUR wird eine Ermäßigung von 5 EUR gewährt, so dass diese Vignette in 2015 75 EUR kostet.

Ein Schiff, das zu einem Schiff umgebaut wurde, auf das die obige Vorschrift angewandt werden
muss (z. B. Hausboot), muss ebenfalls über eine Bootsvignette verfügen.

Fahrzeuge ohne gültige Bootsvignette können mit einer Buße belegt werden in Höhe des Doppelten
des Preises der benötigten Vignette und müssen dann auch noch eine Vignette kaufen. Es wird
systematische kontrolliert, sowohl an den Schleusen und Brücken als auch auf den Wasserstraßen.

Die Vignette kann in verschiedenen Verkaufsstellen erworben werden (siehe Liste). Zudem können
die Bootsvignetten sowohl einzeln als auch gruppiert mit Hilfe des Antragsformulars auf der
Webseite www.descheepvaart.be/pleziervaart/recreatie bestellt werden. Bei den befristeten Vignetten
muss beim Ankauf die Periode angegeben werden, in der man fahren möchte. Sie wird auf der
Vignette vermerkt und bei der Wasserstraßenverwaltung registriert.
Es wird keine Bootsvignette verlangt auf der Unteren Seeschelde, der Grenzleie, der Schelde-
Rheinverbindung und dem Gemeinschaftsteil der Maas

Organisatoren internationaler oder interregionaler Veranstaltungen können für die teilnehmenden
Wasserfahrzeuge eine Freistellung von der Bootsvignette beantragen, nicht nur für die Tage
der Veranstaltung, sondern auch für eine Periode von maximal 3 Tagen vor und/oder nach der
Veranstaltung. Für diese Freistellung sind pro Tag 200 Euro (einschließlich 21% MwSt.) zu zahlen,
unabhängig der Zahl der teilnehmenden Wasserfahrzeuge. Die Freistellung kann bei der für die
jeweilige Wasserstraße zuständigen Abteilung oder Behörde angefordert werden.

                                                                                                         21
Für ausländische Wasserfahrzeuge gelten dieselben Regeln. Auch diese brauchen eine Bootsvignette

INFO
RIS Vlaanderen:
http://ris.vlaanderen.be
Tel. 0800 30 440 (von Belgien aus)
Ris Hasselt
Tel.: +32 11 29 84 00
E-Mail: ris.hasselt@descheepvaart.be
Ris Evergem
Tel.: +32 9 253 94 71
E-Mail: ris.evergem@wenz.be

Verkaufsstellen für Bootsvignetten

An den unten angeführten Adressen wird die Bootsvignette während der offiziellen Öffnungszeiten
verkauft, außer wenn dies anders angegeben wird. Dazu sind die nötigen offiziellen Dokumente
vorzulegen (Personalausweis des Inhabers und Eintragungsschein für das amtliche Kennzeichen oder
Inhaberzertifikat, Messbrief oder Flaggenzertifikat).

Direktionen und Bezirke:
 Bezirk Kampenhout - Sas, Haachtsesteenweg 670, 1910 Kampenhout, Bezirksgebäude,
    werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr.
 Direktion nv De Scheepvaart, Havenstraat 44, 3500 Hasselt,
    werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr.

     Jedes Jahr auf der Belgian Boat Show, Flanders Expo in Gent.

     RINGKANAL UM GENT Schleusenkomplex Evergem, Ringvaartweg 1, 9030 Mariakerke
     RINGKANAL UM GENT Schleusenkomplex Merelbeke, Schleuseweg 366, 9820 Merelbeke
     KANAL GENT-TERNEUZEN Schleuse Tolhuis, Tolhuiskaai 5, 9000 Gent
     OBERSCHELDE Schleuse Asper, Scheldekant 9, 9890 Asper
     OBERSCHELDE Schleuse Berchem - Kerkhove, Scheldekaai 1, 9690 Kluisbergen
     KANAL BOSSUIT - KORTRIJK Schleuse Bossuit, Doorniksesteenweg 515b, 8583 Bossuit-Avelgem
     LEIE Schleuse St.-Baafs-Vijve, Hooiestraat 2, 8710 Wielsbeke
     LEIE Schleuse Harelbeke, Tweebruggenstraat 32, 8530 Harelbeke
     LEIE Schleuse Menen, Ropswalle 100, 8930 Meine
     DENDER Schleuse Dendermonde, Nieuwe Tijschleuse 2, 9200 Dendermonde
     DENDER Schleuse Geraardsbergen, Sasweg 2, 9500 Geraardsbergen
     KANAL GENT - OSTENDE Schleuse Dammepoort, Sasplein 3, 8000 Brügge
     KANAL PLASSENDALE - NIEUWPOORT Schleuse Plassendale, Zwaanhoek 45, 8460 Oudenburg
     KANAL PLASSENDALE - NIEUWPOORT Schleusen Sint-Joris, Sluizen 12, 8620 Nieuwpoort
     KANAL NIEUWPOORT - DÜNKIRCHEN Schleuse Nieuwpoort, Sasstraat 21, 8630 Veurne
     NETEKANAL Schleuse Duffel, Binnenweg 169, 2570 Duffel
     NETEKANAL Schleuse Viersel, Nederviersel 2, 2240 Zandhoven

22
KANAL NACH CHARLEROI Schleuse Nr. 6, Klabbeeksteenweg 6, 1502 Lembeek
   SEEKANAL BRÜSSEL-SCHELDE Seeschleuse Wintam, Eduard De Blockstraat 60, 2880 Bornem
   ALBERTKANAL Schleusen Genk, Kwaadmechelen, Olen und Wijnegem.
   KANAL BOCHOLT - HERENTALS Schleuse 1 in Lommel.
   KANAL BOCHOLT - HERENTALS Schleuse 4 in Dessel.
   KANAL BOCHOLT - HERENTALS Schleuse 10 in Herentals.
   ZUID-WILLEMSVAART Schleuse 18 in Bocholt.
   KANAL VON DESSEL ÜBER TURNHOUT NACH SCHOTEN Schleuse 1 in Rijkevorsel
   KANAL VON DESSEL ÜBER TURNHOUT NACH SCHOTEN Schleuse 10 in Schoten.
   KANAL VON BRIEGDEN NACH NEERHAREN Schleuse in Lanaken

Die Öffnungszeiten für die oben genannten Verkaufsstellen entnehmen Sie bitte der Broschüre
Öffnungszeiten.

                                                                                              23
3.      ÖFFNUNGSZEITEN

                                                                                                    copyright Promotie Binnenvaart Vlaanderen vzw
Die Öffnungszeiten finden Sie in der Broschüre „Bedieningstijden voor sluizen en beweegbare
bruggen op de Vlaamse waterwegen“. Diese Broschüre ist bei den Wasserstraßenverwaltungen
kostenlos zu erhalten. Alle Öffnungszeiten werden ebenfalls auf der Webseite http://nts.flaris.be
unter „overzicht bedinnigstijden“ veröffentlicht. Kontakte siehe Seite 56-61.

In der Regel werden die Kunstbauten an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen nicht bedient.
Nur in der Hauptsaison für Sportboote, in der Zeit vom 1. Mai bis einschließlich 30. September,
werden die Kunstbauten von 10.00 bis 18.00 bedient (siehe
www.descheepvaart.be/Rubriek/Recreatrie/Pleziervaart.aspx).

24
25
4.      ERLAUBTE GESCHWINDIGKEIT

                                                                                                    copyright Promotie Binnenvaart Vlaanderen vzw
Die maximal erlaubte Geschwindigkeit für Wasserfahrzeuge ist in den Artikeln 58 und 59 der
Allgemeinen Regelung für die Schifffahrtsstraßen des Königreichs festgelegt (K.E. vom 15. Oktober
1935 und spätere Abänderungen).

Im Speziellen Schifffahrtsreglement (K.E. vom 7. September 1950 und spätere Abänderungen) oder
in den durch die Wasserstraßenverwaltung herausgegebenen Schifffahrtsnachrichten können höhere
oder niedrigere Höchstgeschwindigkeiten festgesetzt werden.

Hier eine Übersicht der erlaubten Geschwindigkeit pro Wasserstraße.

Kanal von Bossuit nach Kortrijk:
In den verbreiterten Teilen 15 km/h;
In den übrigen Teilen 8 km/h.

Kanal nach Charleroi:
8 km/h auf dem ganzen Kanal;
4 km/h wenn die Fahrzeuge dem Ufer entlang fahren, um zu kreuzen;
3 km/h in den verengten Durchfahrten.

Ring um Gent:
15 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder weniger;
12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,01 Meter bis 2 Meter.

26
Dender:
6 km/h für stromaufwärts fahrende Fahrzeuge;
7 km/h für stromabwärts fahrende Fahrzeuge.

Moervaart und DurmeKanal (stromaufwärts ab Damm in Lokeren):
6 km/h.

Nebenkanal der Leie:
Auf der Strecke zwischen dem Anfang in Deinze und Schipdonk: 15 km/h;
Auf der strecke gelegen zwischen Schipdonk und den Stau von Balgerhoeke in Maldegem: 8 km/h.

SpiereKanal:
3,6 km/h.

Kanal von Gent nach Oostende:
15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite unter 2,5 Meter;
12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von 2,5 Meter oder mehr.

Kanal von Gent nach Terneuzen (belgischer Teil):
16 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 4,5 Meter oder weniger;
12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang zwischen 4,5 und 10 Meter;
9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 10 Meter.

Netekanal
9 km/h.

Oberschelde:
12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von weniger als 1 Meter;
9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder mehr.

Albertkanal und der Kanal von Dessel nach Kwaadmechelen:
15 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder weniger;
12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,01 Meter bis 2 Meter;
10 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 2,01 Meter bis 2,50 Meter;
8 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 2,50 Meter.

Kanal von Bocholt nach Herentals, Kanal von Briegden nach Neerharen, Kanal von Dessel
über Turnhout nach Schoten, Kanal nach Beverlo und die Zuid-Willemsvaart:
7,2 km/h.

Schelde-Rheinverbindung
18 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von unter 1,50 Meter;
14 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,50 Meter und mehr.

Kanal von Leuven zur Dijle:
6 km/h..

                                                                                               27
Leie (belgischer Teil):
12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter und weniger;
9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 1 Meter.

Kanal von Roeselare zur Leie:
15 km/h.

Kanal van Plassendale nach Nieuwpoort:
7 km/h.

Kanal von Ieper zur IJzer:
7 km/h.

Kanal von Nieuwpoort nach Dünkirchen:
7 km/h.

Lokanal:
7 km/h.

IJzer:
7 km/h.

Verbindungskanal von Gent:
12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1 Meter oder weniger;
9 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von über 1 Meter.

Obere Seeschelde:
Stromaufwärts ab Schnellfahrtzone 17 (2 km stromabwärts von Dendermonding):
15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter;
12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter.

Restlicher Teil der Obere Seeschelde: keine Einschränkung (max. 60 km/h)
Die Schifffahrt wird darauf hingewiesen, dass auf Höhe der verschiedenen Fährdienste, die
Geschwindigkeit der Schiffe so gedrosselt werden muss, dass bei der Vorbeifahrt kein störender
Wellenschlag oder irgendeine Gefahr für den Fährdienst entstehen kann.

Durme:
Stromabwärts der Brücke Waasmunster:
12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter;
9 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter;

Zwischen Brücke Waasmunster und Bahnbrücke Hamme:
15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter;
12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter;

Stromabwärts ab Bahnbrücke Hamme:
Keine Beschränkung (max. 60 km/h)

28
Auf Höhe der verschiedenen Fährdienste ist die Geschwindigkeit der Schiffe so zu drosseln, bei der
Vorbeifahrt kein störender Wellenschlag oder irgendeine Gefahr für den Fährdienst entstehen kann.

Rupel:
Keine Einschränkung (max. 60 km/h).
Auf Höhe der verschiedenen Fährdienste ist die Geschwindigkeit der Schiffe so zu drosseln, bei der
Vorbeifahrt kein störender Wellenschlag oder irgendeine Gefahr für den Fährdienst entstehen kann.

Niedernete:
Stromabwärts ab Bahnbrücke Walem:
15 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter;
12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter;
Stromabwärts ab Bahnbrücke Walem: keine Einschränkung (max. 60 km/h).

Niederdijle:

12 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter;
9 km/h für Fahrzeuge mit einer Breite von ab 2,50 Meter;

Balduinkanal:
7,2 km/h.

Seekanal Brüssel-Schelde:
18 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von unter 1,50 m;
12 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 1,50 m bis weniger als 3 m;
10,5 km/h für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von 3 m bis weniger als 4 m;
9 km/h für Fahrzeuge mit mehr als 4 m Tiefgang.

Gemeinschaftlicher Teil der Maas in Limburg:
16km/h.

                                                                                                 29
5.     FAHREN MIT HOHER GESCHWINDIGKEIT

                     Motorboot              Wasserski                Jetboot
Allgemein

Die Motorsportboote dürfen auf den dafür geeigneten Abschnitten mit einer höheren
Geschwindigkeit fahren als festgelegt wurde. (siehe Seite ...)

Fahren mit hoher Geschwindigkeit ist nur am Tag erlaubt und ist verboten, wenn die Sichtweite
weniger als 150 m beträgt. Schnell fahrende Sportboote müssen ihre Geschwindigkeit so regeln, dass
kein störender Wellenschlag verursacht wird.

Auf solchen Abschnitten, wo mit großer Geschwindigkeit gefahren werden darf, ist die
Sportschifffahrt mit Segel- und Ruderbooten – vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen –
verboten

Geschwindigkeits- und Geschicklichkeitswettbewerbe für Motorboote sind verboten, es sei denn,
dass dies die für den jeweiligen Bereich zuständige Wasserstraßenverwaltung, die in dem Fall nähere

30
Regeln dafür festlegt, schriftlich erlaubt hat.

Wasserski

Wasserskifahren und verwandte Aktivitäten sind lediglich tagsüber zugelassen und bei guter
Sichtbarkeit auf den hierfür zugelassenen Abschnitten.

Sportboote, die einen oder mehreren Wasserskiläufer ziehen, und Wasserskiläufer dürfen die anderen
Benutzer der Wasserstraße nicht behindern oder in Gefahr bringen.

Jetboote

Das Fahren mit großer Geschwindigkeit mit Jetbooten lediglich tagsüber zugelassen und bei guter
Sichtbarkeit auf den hierfür zugelassenen Abschnitten.

Schnellfahrabschnitte

Wasserstraße       Nr Abschnitt
                        Von Bossuit (Mündung Kanal Bossuit –Kortrijk)
                        bis stromabwärts der Brücke Avelgem –
                    1
                        Escanaffles und zwar über eine Distanz von
                        1300 Meter;
                        Von 2 km stromabwärts der Schleuse in Kerk-
                    2   hove bis 5 km stromabwärts dieser Schleuse
                        und zwar über eine Distanz von 3000 m;
Oberschelde
                        Von der Lotharingen-Brücke in Ename bis 500
                    3   Meter aufwärts der Schleuse in Asper und zwar
                        über eine Distanz von 10 km;

                        Von der Gavere-Brücke bis 500 m aufwärts
                    4   des Staus B4 in Zwijnaaarde und zwar über
                        eine Distanz von 10 km;

                        Zwischen der Bierstal-Brücke in Lovendegem
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                        und der Durmebrücke in Merendree;
Kanal von Gent
nach Oostende           Zwischen der Wendebecken in Aalter und der
                        Verbindung von der Landzunge (zwischen dem
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                        alten Kanalarm und dem neuen Kanal) mit dem
                        rechten Ufer in Beernem;
                        Von der Ottergem-Brücke W21
Ring um Gent        7   bis zur Straßenbrücke W6/S2 in St. Denijs-
                        Westrem;

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