Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart

Die Seite wird erstellt Stefan-Santiago Radtke
 
WEITER LESEN
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich!

            Informationsveranstaltung
              „Ausschreibung 2021“

             5. März 2020, Stuttgart
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

Eckdaten
• Stiftung des öffentlichen Rechts; gesetzliche Grundlage § 62 NatSchG BW

• Gründung im Jahr 1976; Beginn der Fördertätigkeit im Jahr 1978

• Stiftungsorgane: Stiftungsrat und Geschäftsführung

    Stiftungsratsvorsitzender: Franz Untersteller MdL,
    Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
    Stiftungsrat: 42 Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen
    Bereichen (= Mitglieder des Landesbeirats Naturschutz, vgl. § 61
    NatSchG BW); VertreterInnen der Ministerien und Regierungspräsidien

    Geschäftsführung und Geschäftsstelle
    Sitz beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
    Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
                      Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 2
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

Ausrichtung und Aufgaben der Stiftung Naturschutzfonds –
vgl. § 62 NatSchG BW, insbesondere
• Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet der
  natürlichen Umwelt anzuregen und zu fördern
• die oberste Naturschutzbehörde bei der Planung und Verwendung
  der verfügbaren Forschungsmittel zu beraten
• Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung zu
  unterstützen und zu fördern
• richtungweisende Leistungen auf dem Gebiet der Erhaltung der
  natürlichen Umwelt auszuzeichnen
• Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes zu erwerben, deren
  Erwerb zu fördern und zu entwickeln
• Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft
  zu fördern
• Durchführung von Maßnahmen nach § 16 BNatSchG („Ökokonto“)
                    Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 3
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Die Stiftung Naturschutzfonds

Leitlinien
                                    Partner und Förderer

               Katalysator für
                                                         Engagement für die Natur
             modellhafte Projekte

                                 „Wir fördern Vielfalt“

               Partnerschaften                              gute Ideen zum Erfolg
                unterstützen                                        führen

                                      neue Wege im
                                    Naturschutz fördern

                           Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 4
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

      Fördermittel                                          Fördergrundlagen

                                                  Die Zuwendung beruht auf den
 Allgemeiner Stiftungshaushalt
         1,2 Mio. € (2021)                        Vorgaben der LHO (AnBest-P u. a.)
                                                  und orientiert sich an der
    Privatlotterie GlücksSpirale                  Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
       Zuschuss des Landes
                                                  Informationen über die zur
             Spenden                              Verfügung stehenden Fördermittel,
           Zustiftungen                           Antragsfristen und –modalitäten
                                                  finden sich auf der Website der
        Bundes-/EU-Mittel                         Stiftung unter
                                                  www.stiftung-naturschutz-bw.de

      Ersatzzahlungen
        2,5 Mio. € (2021)                         Nur Projektförderung!
                                                  Teil-/ Vollfinanzierung; Zuschuss
                        Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 5
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Stiftung Naturschutzfonds - Projektpartner
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - BUND Landesverband Baden-Württemberg - Bund
Naturschutz Alb-Neckar e.V. - BUND Ortsgruppe Lauffen - BUND Ortsgruppe Markgröningen -
BUND Ortsverband Pfullendorf - BUND Ortsverband Sigmaringen - BUND Regionalverband
Schwarzwald-Baar-Heuberg - BUND Umweltzentrum Konstanz - Bundesverband für
fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) e. V. - BUNDjugend Baden-Württemberg -
Dachverband Entwicklungspolitik B.-W. e.V. - Deutsche Umwelthilfe e.V. - ECOMOVE
International - Evangelische Kirchengemeinde Renningen - Fischereiforschungsstelle Baden-
Württemberg - Fischereigemeinschaft Glatt e.V. - Förderkreis Metzinger Keltern e.V. -
Förderverein Bachpatenschaften Freiburg - Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-
Württemberg      -   forum    für   internationale   entwicklung   +    planung    (finep)     -
Fremdenverkehrsgemeinschaft Helfensteiner Land e.V. - Gemeinde Bissingen a.d. Teck -
Gemeinde Blaufelden - Gemeinde Fronreute - Gemeinde Ubstadt-Weiher - Gemeinde Wald -
Georg Hägele - Gesellschaft des Hermann Hesse Kollegs e.V. - Gräflich Rechberg'sche
Zentralverwaltung, Bereich Forst - Heimat-und Kulturverein Altheim e.V. - Helmut Holzapfel -
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (HFR) - Hochschule für Technik Stuttgart, Institut für
Angewandte Forschung - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz -
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz - Hochschule für Wirtschaft und
Umwelt Nürtingen-Geislingen - Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) Singen -
Jugend- und Kinderbüro Schramberg - Jugendzentrum Crailsheim e.V. - Karlsruher Institut für
Technologie (KIT), Bereich WWF-Auen-Institut - Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee -
Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern e.V. - Landesmedienzentrum Baden-
Württemberg - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. - Landratsamt Biberach,
Untere Naturschutzbehörde - Landratsamt Böblingen, Bau- und Umweltschutzamt - Landratsamt
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Zuwendungssätze

Antragsteller                                                                              Zuwendungssätze*
Gemeinden                                                                                  maximal 70 %
Ausnahme: Bei Projekten aus Mitteln der Ersatzzahlungen ist bei Gemeinden, auf deren
Gebiet eine überregional bedeutsame Infrastrukturanlage errichtet wurde, eine Förderung
von maximal 90 % möglich.
Naturschutzzentren der öffentlichen Hand                                                   maximal 70 %
Landschaftserhaltungsverbände                                                              maximal 70 %                   © M. Baumhof-Pregitzer

                                                                                                                              © M. Baumhof-Pregitzer
Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen des Handels, der Be- und
Verarbeitung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Produkte                        maximal 70 %
bei Investitionen zur Verbesserung der Vermarktung und Verarbeitung                        maximal 40 %
landwirtschaftlicher Erzeugnisse
bei Vermarktungskonzeptionen                                                               maximal 90 %                       © M. Baumhof-Pregitzer

für Organisationskosten eines Zusammenschlusses von Landwirten                             gestaffelt nach Jahren
                                                                                           (90 % / 70 % / 50 % / 30 %)

Vereine/Verbände                                                                           maximal 90 %
Landwirte, Teilnehmergemeinschaften                                                        maximal 90 %                       © M. Baumhof-Pregitzer

Stiftungen, sonstige Personen des öffentlichen und des privaten Rechts                     maximal 90 %
                                                                                                                          © M. Baumhof-Pregitzer
Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen                                           in der Regel 100 %
Naturschutzverwaltung                                                                      in der Regel 100 %              © M. Baumhof-Pregitzer

* Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der geltenden Landschaftspflegerichtlinie (LPR).                                  © M. Baumhof-Pregitzer

                                                Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020        Folie 7
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Stiftung Naturschutzfonds - Förderung

Zuwendungsbereich
„Allgemeiner Stiftungshaushalt“

                                                                                              © M. Baumhof-Pregitzer

Vorrangig gefördert werden:
• Maßnahmen, die zur
   Umsetzung der
   Naturschutzstrategie
   beitragen
                                                                                                 © F. Zimmermann
• innovative Projekte mit
  Pilotfunktion bzw.
  Modellcharakter

• Projekte mit
  Naturschutzmehrwert                                                                               © K. Marquart

                    Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020       Folie 8
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Stiftung Naturschutzfonds - Förderung

Antragsfristen für den Stiftungshaushalt 2021
Allgemeiner Stiftungshaushalt:    1. Mai 2020

                                                                                                   © M. Baumhof-Pregitzer

Wichtige Prüfungsschritte
1. Identifizieren Sie das Naturschutz-/-bildungs-/-forschungsproblem
   und den Unterstützungsbedarf im Kontext zur Naturschutzstrategie BW
2. Prüfen Sie, ob die Stiftung Naturschutzfonds für Ihr Projekt geeignet ist
   (≥ 5.000 € Gesamtkosten; Landesbezug; gemeinnützig; 1 bis max. 4 Jahre;
   i. d. R. keine bewährten, sondern neue Maßnahmen)
3. Legen Sie das Projektteam und den Rahmen fest und stimmen Sie sich mit
   den zuständigen Fachbehörden ab
4. Stellen Sie dar, in welcher Weise das Projekt zur Umsetzung der
   Naturschutzstrategie BW beiträgt
5. Füllen Sie die Formulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht ein

                      Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020      Folie 9
Die Stiftung Naturschutzfonds begrüßt Sie herzlich! Informationsveranstaltung "Ausschreibung 2021" 5. März 2020, Stuttgart
Förderverfahren

               Vom Förderantrag zum Projekt
                           Projektträger                          Stiftung Naturschutzfonds                          Fachbehörden

               1. Förderantrag
                                                           2. Antragserfassung u. Eingangsbestätigung     3. Stellungnahme gemäß
Antragsphase

                                                           4. Prüfung und ggf. Aufnahme in                   Kriterienkatalog
                                                              Haushaltsentwurf

                                                           Haushaltsentwurf:
                                                           5. Fachberatung (Gremien)
                                                           6. Beschluss Stiftungsrat
                                                           7. Genehmigung des Haushalts

                                                           8. Bewilligung der
                                                                                         Ersatzliste
                                                              Maßnahme
                9. Beginn der Maßnahme                                          Fachliche Abstimmung mit SNF und/oder Fachbehörde
               10. Mittelanforderung
               12. ggf. Vorlage Zwischenbericht und
                   Zwischenverwendungsnachweis
Projektphase

                                                           11. Auszahlung Teilrate/n
               13. Abschluss Maßnahme
               14. Vorlage Abschlussbericht und
                   Schlussverwendungsnachweis                                                             15. Fachliche Prüfung der Maßnahme
                                                           16. Fachliche Prüfung
                                                           17. Prüfung des Verwendungsnachweises
                                                           18. Schlusszahlung
                                                           19. ggf. Vor-Ort-Kontrolle/ Stichprobe

                                                  Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020       Folie 10
Förderantrag

Start eines Projektes:              frühestens ab April 2021
Förderzeitraum:                     bis zu 4 Jahre
Dauer eines Projektjahres:          jeweils bis zum 31. März des Folgejahres

Projektträger/Institution
• Verantwortlich für das Projekt
• Ansprechpartner für die Stiftung zur organisatorischen Abwicklung:
           Planung            Durchführung                     Abrechnung

•   in der Regel ein Projektträger (Partner und Kofinanzierer möglich)

Projektleitung
• Ansprechpartner für die Stiftung zur inhaltlichen Abwicklung
   des Projektes

                     Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 11
Förderantrag - Finanzierungsplan

Finanzierung eines Projektes – Beispiel Förderung eines Vereins
                             Summe         1. Jahr            2. Jahr          3. Jahr         4. Jahr
      Angaben in €
                             Projekt        2020               2021             2022            2023
 Gesamtkosten                   80.000           20.000            30.000           20.000          10.000
 Einnahmen                           0                 0                  0              0               0
 förderfähige
 Gesamtkosten                   80.000           20.000            30.000           20.000          10.000
 Zuwendung in %
 der förderfähigen
 Gesamtkosten                     90%                90%                90%           90%             90%
 Leistungen Dritter aus
 öffentlichen Mitteln                0                 0                  0              0               0
 Zuwendung SNF                  72.000           18.000            27.000           18.000           9.000
 Eigenanteil**                    8.000           2.000             3.000            2.000           1.000
** incl. sonstige Leistungen Dritter

 Wichtig: jährlich gleicher Zuwendungssatz in %

                                Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 12
Förderantrag - Finanzierungsplan

Finanzierung eines Projektes – Beispiel Förderung eines Vereins
Berechnung von Einnahmen
                             Summe          1. Jahr           2. Jahr          3. Jahr         4. Jahr
      Angaben in €
                             Projekt         2020              2021             2022            2023
 Gesamtkosten                   80.000           20.000            30.000           20.000          10.000
 Einnahmen                       2.000                  0                 0              0           2.000
 förderfähige
 Gesamtkosten                   78.000           20.000            30.000           20.000           8.000
 Zuwendung in %
 der förderfähigen
 Gesamtkosten                     90%                 90%               90%           90%             90%
 Leistungen Dritter aus
 öffentlichen Mitteln                0                  0                 0              0                 0
 Zuwendung SNF                  70.200           18.000            27.000           18.000           7.200
 Eigenanteil**                    7.800            2.000            3.000            2.000               800
** incl. sonstige Leistungen Dritter

                               Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie - 13
Förderantrag - Finanzierungsplan

Finanzierung eines Projektes – Beispiel Förderung eines Vereins
Berücksichtigung von Leistungen Dritter
                                Summe            1. Jahr        2. Jahr            3. Jahr       4. Jahr
      Angaben in €
                                Projekt           2020           2021               2022          2023
 Gesamtkosten                           80.000       20.000           30.000           20.000         10.000

 Einnahmen                               2.000             0               0                 0           2.000
 förderfähige
                            100 %       78.000       20.000           30.000           20.000            8.000
 Gesamtkosten
 Zuwendung in %
                                    *
 der förderfähigen           85 %       66.300       17.000           25.500           17.000            6.800
 Gesamtkosten
 Leistungen Dritter aus
                              5%         3.900        1.000            1.500            1.000              400
 öffentlichen Mitteln
 Eigenanteil**               10 %        7.800        2.000            3.000            2.000              800
* Leistungen Dritter + Zuwendung SNF = max. 90% der förderfähigen Gesamtkosten
** incl. sonstige Leistungen Dritter

  Herkunft der Leistungen Dritter           Betrag                             Anrechnung auf
                                                                  Eigenanteil                Zuwendung
 Kommune                                             3.900                                      X
 Kreissparkasse                                      1.000             X                         
                              Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 14
Förderantrag - Kostenplan

Tipps
        Allgemein
   • Kostenplan: detaillierte Auflistung der Einzelpositionen pro Kalenderjahr

        Personalkosten
   • projektbezogene Anstellungen: werden gefördert (außer bei Naturschutzverwaltung,
     LEV, Kommunen)
   • Verbände/Vereine/privatrechtliche Stiftungen: Geschäftsstellenpersonal für das Projekt
     kann mit bis zu 20 % der förderfähigen Personalkosten berücksichtigt werden
   • ehrenamtliche Leistungen: Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% der aktuellen
     Maschinenringsätze kann angerechnet werden

        Sonstiges
   • auf Nachweis: Anerkennung projektbezogener Fahrtkosten auch von Ehrenamtlichen
   • Grunderwerb: Eine Förderung ist möglich, wenn dieser Voraussetzung ist für praktische
     Maßnahmen, die ebenfalls Gegenstand des Antrags sind; Grunderwerbsnebenkosten
     können angerechnet werden
   • Förderung von Investitionen: Privatpersonen (auch Landwirte) sind bis auf Weiteres
     ausgenommen.

                       Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 15
Förderantrag - Projektbeschreibung

    Projektinhalte                        Arbeitsprogramm                               Begründung
• Konzeption                            • Name und Qualifikation der             • Notwendigkeit der
• Projektergebnisse & -ziele              ProjektmitarbeiterInnen                  Maßnahme
• Zielgruppen                           • Zeitliches Ablaufschema                • Dringlichkeit
• Abgrenzung gegenüber                  • Darstellung und Bezeichnung            • Landesinteresse der
  bereits bestehenden                     der Einzelmaßnahmen                      Maßnahme
  Projekten                                                                      • Bezug zur
• Erfolgskriterien für die                                                         Naturschutzstrategie
  Zielerreichung                                                                   Baden-Württemberg
• Darstellung der zeitlichen
  Perspektive

                         © K. Riedl                          © C. Gayer

                                Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 16
Förderantrag - Projektbeschreibung

 Arbeitsprogramm - Zeitliches Ablaufschema

Jahre                                       2021                                2022                                                         2023
                  Kalendarische Monate       5   6   7   8   9   10   11   12   1      2   3    4    5    6    7    8    9    10   11   12   1    2    3

               Projektlaufzeit in Monaten    1   2   3   4   5   6    7    8    9   10     11   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23

1. Gespräche mit Multiplikatoren,
Aktualisierung Konzeption
2. Verzahnung mit Lehre
3. Vorstellung der Ergebnisse bei den
beteiligten Akteursgruppen
4. Erarbeitung von Pilotprojekten in
Workshops
5. Praxisprojekt "Frühjahrspflege"
6. Praxisprojekt
"Sommerferienprogramm"
7. Praxisprojekt "Erntezeit"
8. Auswertung, Analyse und
Verabredung zum weiteren Vorgehen
9. Finanzmanagement und Nachweise
10. Berichte

                                            Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020                          Folie 17
Stiftung Naturschutzfonds - Förderung

Zuwendungsbereich „Ersatzzahlungen“ – rechtliche Grundlagen
•   § 15 Abs. 6 BNatSchG
•   § 15 Abs. 4 NatSchG BW und Ausgleichsabgabeverordnung (AAVO)

„Wird ein Eingriff nach Absatz 5 zugelassen oder durchgeführt, obwohl die
Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist
auszugleichen oder zu ersetzen sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu
leisten…“, § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG
„Ersatzzahlungen im Sinne des … BNatSchG sind an den Naturschutzfonds
zu leisten …“, § 15 Abs. 4 NatSchG BW
„… Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen
Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften
eine rechtliche Verpflichtung besteht“, § 15 Abs. 6 Satz 7 BNatSchG, § 15
Abs. 1 NatSchG BW
                    Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 18
Stiftung Naturschutzfonds - Ersatzzahlungen

Projektförderung aus Ersatzzahlungen
• Stiftung nimmt die Ersatzzahlungen entgegen und meldet die
  eingegangenen Ersatzzahlungen zu Jahresbeginn an Regierungspräsidien
  und Landesnaturschutzverband;
  zugleich Veröffentlichung auf der Website

• Projektförderung im Rahmen von Fachkonzepten oder als Einzelprojekte

• Projektanträge sind mit dem zuständigen Regierungspräsidium, Referat
  für Naturschutz und Landschaftspflege (56), fachlich abzustimmen

• Antragsfrist für Stiftungshaushalt 2021: 1. Juli 2020

    Zweckentsprechende Verwendung der Ersatzzahlungen möglichst im
    betroffenen Naturraum.
                      Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 19
Stiftung Naturschutzfonds - Ersatzzahlungen
Gewässerrenaturierung
                                               Maßnahmen / Maßnahmenkomplexe, u.a.
                                               • Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung
                                                 höherwertiger Biotope
                                               • Förderung spezifischer Arten
              © Stiftung Naturschutzfonds
                                               • Schaffung von natürlichen Retentionsflächen
Erstpflege                                     • Wiederherstellung und Verbesserung von
                                                 Bodenfunktionen
                                               • Aufwertung des Landschaftsbildes
                                               • Wiedervernetzung von Lebensräumen
                                               Maßnahmenvorschläge unter https://stiftung-
             © Stiftung Naturschutzfonds       naturschutz.landbw.de/ersatzzahlung
Amphibienschutz                              Grunderwerb und Biotopanlage Wiederherstellung Trockenmauer Förderung spezifischer Arten

                                                                                                                   © Stiftung Naturschutzfonds
                                                                                                                                                        20
               © Stiftung Naturschutzfonds                         © K. Riedl                       © W. Bußmann                                 © S. Geißler-Strobel

                                                     Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020                      Folie 20
Projekt

               Vom Förderantrag zum Projekt
                           Projektträger                           Stiftung Naturschutzfonds                          Fachbehörden

                1. Förderantrag
                                                            2. Antragserfassung u. Eingangsbestätigung     3. Stellungnahme gemäß
Antragsphase

                                                            4. Prüfung und ggf. Aufnahme in                   Kriterienkatalog
                                                               Haushaltsentwurf

                                                            Haushaltsentwurf:
                                                            5. Fachberatung (Gremien)
                                                            6. Beschluss Stiftungsrat
                                                            7. Genehmigung des Haushalts

                                                            8. Bewilligung der
                                                                                          Ersatzliste
                                                               Maßnahme
                 9. Beginn / Durchführung der
                    Maßnahme                                                     Fachliche Abstimmung mit SNF und/oder Fachbehörde
                10. Mittelanforderung
                12. ggf. Vorlage Zwischenbericht und
Projektphase

                    Zwischenverwendungsnachweis
                                                            11. Auszahlung Teilrate/n
                13. Abschluss Maßnahme
                14. Vorlage Abschlussbericht und
                    Schlussverwendungsnachweis                                                             15. Fachliche Prüfung der Maßnahme
                                                            16. Fachliche Prüfung
                                                            17. Prüfung des Verwendungsnachweises
                                                            18. Schlusszahlung
                                                            19. ggf. Vor-Ort-Kontrolle/ Stichprobe

                                                   Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020       Folie 21
Projekt

        Projektablauf

                                                                                      © K. Riedl

                                          Umsetzungsphase
              © K. Riedl                  • Ausschreibung
                                          • Auftragsvergabe
                                          • Maßnahmendurchführung
                             © K. Riedl

                                          • Mittelanforderung                              © K. Riedl

                                          • Öffentlichkeitsarbeit
                                          • fachliche Abstimmung
                                          • sachlicher Bericht
                                          • rechnerischer Nachweis
Zuwendungsbescheid                                                                         Schlussabnahme
• Bedingungen: LHO, ANBest, Zweckbindung                                                   • fachliche Prüfung
• Fristen: für Mittelverfügbarkeit,                                                        • rechnerische Prüfung
  Berichte, Nachweise, Dokumente                                                           • ggfs. Vor-Ort-Kontrolle
• Anlagen:                                                                                 • Erfolgskontrolle
  Honorarsätze
  Mittelanforderung
  Verwendungsnachweis
  Gliederung Berichte
                                Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 22
Informationen und Formulare

     Wichtige Informationen und Formulare können Sie im Internet abrufen!

                         www.stiftung-naturschutz-bw.de

Förderung                                                               Service
 Ausschreibung 2021                                                     Downloads
 Ersatzzahlung
 Fragen und Antworten

                            Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 23
AnsprechpartnerInnen

       Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an uns:
Regierungsbezirk Tübingen,                                        Monika Baumhof-Pregitzer
BUND, LIFE, BNE, Streuobst                                        Monika.Baumhof-Pregitzer@um.bwl.de
Regierungsbezirk Stuttgart und Karlsruhe,                         Dr. Kathrin Marquart
NABU, LNV, NAJU, sonstige Verbände                                kathrin.marquart@um.bwl.de
Regierungsbezirk Freiburg,                                        Veronika Schneider
Naturschutzzentren, Ökostationen, Artenschutz                     Veronika.Schneider@um.bwl.de
Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk                               Annette Egger
Stuttgart (LK: GP, TBB, WN, LB, BB, S)                            Annette.Egger@um.bwl.de
Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk                               Sonja Krämer
Stuttgart (LK: HN, SHA, KÜN)                                      sonja.kraemer@um.bwl.de
Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk                               Linda Heizmann
Stuttgart (LK: HDH, AA, ES)                                       linda.heizmann@um.bwl.de
Ersatzzahlungen in den Regierungsbezirken                         Suzanne Guillier
Tübingen und Freiburg                                             Suzanne.Guillier@um.bwl.de
Ersatzzahlungen im Regierungsbezirk                               Dirk Herrmann
Karlsruhe                                                         dirk.herrmann@um.bwl.de
                                  Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 24
Und zu guter Letzt …

       … auf gute Zusammenarbeit!

                 Haben Sie Fragen?
                   Informationsveranstaltung „Ausschreibung 2021 zur Projektförderung“ am 05.03.2020   Folie 25
Sie können auch lesen