KONVERSION CONN BARRACKS - GRUNDSATZERKLÄRUNG - Landkreis Schweinfurt
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NACHNUTZUNG CONN BARRACKS VORGEHENSWEISE DER BIMA BEIM VERKAUF VON KONVERSIONSFLÄCHEN 1. Bedarf für Zwecke der Bundesverwaltung? 2. Prüfung von Rückübertragungsansprüchen 3. Bedarf für Zwecke der Landesverwaltung? 4. Möglichkeit des „Erstzugriffs“ für Gebietskörperschaften, auf deren Gemarkung sich die Liegenschaft befindet 5. Angebot der Liegenschaft für private Investoren Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 2
NACHNUTZUNG CONN BARRACKS VORGEHENSWEISE DER BIMA BEIM VERKAUF VON KONVERSIONSFLÄCHEN 1. Bedarf für Zwecke der Bundesverwaltung? 2. Prüfung von Rückübertragungsansprüchen 3. Bedarf für Zwecke der Landesverwaltung? 4. Möglichkeit des „Erstzugriffs“ für Gebietskörperschaften, auf deren Gemarkung sich die Liegenschaft befindet 5. Angebot der Liegenschaft für private Investoren Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 3
NACHNUTZUNG CONN BARRACKS LANDESBEDARF ANKERZENTRUM • Freistaat Bayern hat sich bewusst für unterfränkisches Ankerzentrum in den Conn Barracks entschieden • Mittelfristig laut aktuellen Aussagen der Regierung von Unterfranken weiterhin Nutzung der Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft (südlich der Hauptzufahrt) erforderlich: Ausbau der Gebäude im Bereich des Ankerzentrums noch nicht abgeschlossen • Landesbedarf damit bis auf weiteres für den markierten Bereich (längstens bis Ende des Jahres 2025 gemäß der Vereinbarung mit dem bayerischen StMAS) Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 4
NACHNUTZUNG CONN BARRACKS LANDESBEDARF ANKERZENTRUM • Vereinbarung zur Erstaufnahmeeinrichtung Conn Barracks aus dem Jahr 2014 als Grundlage für die Nutzung als Ankerzentrum (darin Zusage des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales: Nutzung Ankerzentrum ist bis Ende 2025 befristet) • Zusagen Innenministerium im Mai 2018: Reduzierung der Plätze auf 1.500 Klare bauliche Trennung zur restlichen Fläche Ermöglichung einer Zufahrt für restliche Fläche von der B 303 Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 5
NACHNUTZUNG CONN BARRACKS LANDESBEDARF ANKERZENTRUM • Freigabeerklärung des Freistaats Bayern für restliche Fläche erfolgte Ende Juli 2018 • Kauf der verbleibenden Fläche für Kommunen damit seit August 2018 erstmalig möglich • Verbleibende Fläche gemäß Planungen Machbarkeitsstudie: 88 ha • Überwiegend GIb (eingeschränktes Industriegebiet): 65/50 dB für ca. 30 ha • Richtungsbezogen (in der Baugenehmigung festzulegen): 65/50-60 dB möglich Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 6
ZWECKVERBAND CONN BARRACKS AUFGABEN • Gründung im Dezember 2013 als Planungsverband Bauleitplanung Begleitung Altlastenuntersuchung Kein Kauf durch Zweckverband möglich („Der Erwerb der Grundstücksflächen ist nicht Aufgabe des Zweckverbands“) • Gründung aus Anlass eines konkreten Projekts eines Industriebetriebs • Fragen bei der Entscheidung des Unternehmens zum möglichen Standort Conn Barracks: Lärmemissionen: 24/7-Betrieb zu welchen Kosten möglich/Umfang der Lärmschutzmaßnahmen im Logistikzentrum? Altlasten/Kampfmittel: Welche Risiken bestehen für den Erwerber? Naturschutz: Welche Nutzungen/Einschränkungen bestehen? • Fragen konnten 2014 nicht beantwortet werden, Entscheidung für anderen Standort • Machbarkeitsstudie des Zweckverbandes hat einige Fragen beantwortet • Altlastenuntersuchung der BImA noch nicht abgeschlossen: Frage zu Risiken noch offen Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 7
ZWECKVERBAND CONN BARRACKS WEITERENTWICKLUNG • Weiterentwicklung zu einer Erwerbsgesellschaft • Erfüllung folgender Aufgaben: Strategische Wirtschaftsförderung einschließlich der Gewerbeflächenentwicklung, Standortvermarktung und Infrastrukturentwicklung in den Conn Barracks Erwerb und Veräußerung der Grundstücksflächen in den Conn Barracks Erstellung leitungsgebundener Erschließungseinrichtungen in den Conn Barracks sowie deren Betrieb und Unterhalt, soweit dies nicht von einem Ver- oder Entsorger erfolgt Die den Mitgliedern obliegenden Aufgaben der Straßenbaubehörde sowie des Straßenbaulastträgers nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz in den Conn Barracks Die Verkehrssicherungspflicht für die im Eigentum der Erwerbsgesellschaft stehenden Grundstücke sowie die Aufgaben nach Art. 51 und Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in den Conn Barracks Die Pflege der Grünanlagen und Freiflächen in den Conn Barracks Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 8
ZWECKVERBAND CONN BARRACKS WEITERENTWICKLUNG • Eckpunkte der Erwerbsgesellschaft Grundsatz: Risiken und Chancen aus der Entwicklung des Gewerbeparks gleichmäßig auf die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie Stadt und Landkreis Schweinfurt verteilen Paritätische Beteiligung und Stimmrechte Paritätische Verpflichtung zur Finanzierung der Kosten für die Erfüllung der o.g. Aufgaben. Gleichzeitig partizipieren die vier genannten Kommunen paritätisch an den Einnahmen, die bei der Erfüllung der o.g. Aufgaben erzielt werden. Angemessene Beteiligung aller vier Kommunen am Realsteueraufkommen, das den Grundstücken im Gewerbepark zuzurechnen ist. Bei dieser Beteiligung sind die Wirkungen bei der Schlüsselzuweisung, der Investitionspauschale und der Kreis- und Bezirksumlage zu berücksichtigen. Langfristigkeit der Zusammenarbeit in der Erwerbsgesellschaft Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 9
ERWERBSGESELLSCHAFT CONN BARRACKS AKTUELLER SACHSTAND • Regelungen zur Steuerverteilung, zur Kompensation negativer Auswirkungen (Zuweisungen) und Dauer werden zwischen den Verbandsmitgliedern noch abgestimmt • Bislang (auch nach mehrmaligem Austausch) kein Konsens mit der Regierung von Unterfranken bzgl. Dauer Rückfluss Umlagen Verzinsung Dauerhafte Finanzierung durch die dem Zweckverband zufließenden Realsteuern Anmerkung: Auch Verweise auf tatsächliche Regelungen vergleichbarer Fälle in anderen Regierungsbezirken konnten die Rechtsaufsicht bislang nicht überzeugen • Zweckverband überprüft mit externer Beratung weitere Gestaltungsmöglichkeiten und Alternativen (z.B. Ausgestaltung der Erwerbsgesellschaft als gemeinsames Kommunalunternehmen) Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 10
ALTLASTEN SACHSTAND Untersuchung Finanzierung Umsetzung Bemerkung Historische Untersuchung BImA 12.11.2013 – BImA durfte erst mit Abzug der (Phase I) 23.07.2015 Amerikaner Ende 2014 tätig werden, (20 Monate) zur Beschleunigung Unterstützung durch LRA (u.a. Ausschreibung) Orientierende BImA, 06.06.2017 – Abschluss durch Gutachter im Untersuchung vertreten durch 21.11.2018 Sommer 2018, Freigabe und (Phase IIa) Staatliches Bauamt SW (18 Monate) Übersendung durch BImA/OFD erst im November 2018 Detailuntersuchung BImA, ??? Stellungnahme des WWA Bad (Phase IIb) (vertreten durch Kissingen fehlt noch, Beauftragung Staatliches Bauamt SW?) erst danach möglich Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 11
ALTLASTEN SACHSTAND • Altlastengutachten Phase IIa: Mindestens 6 Flächen der Kategorie E, für die eine weitergehende Detailuntersuchung (Phase IIb) gefordert wird Umfang der Belastung und damit Risiko bei diesen Flächen unklar • Bewertung durch das WWA Bad Kissingen als zuständige Fachbehörde wurde noch nicht abgegeben • Festlegung des Untersuchungsumfangs und Beauftragung durch BImA erst nach Vorlage der Stellungnahme des WWA Bad Kissingen möglich Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 12
ALTLASTEN SACHSTAND • Empfehlung externer Fachleute: Bei Kaufentscheidung Altlastenuntersuchung Phase IIb berücksichtigen Risikoreichere Vornutzung als bei anderen Konversionsflächen der Region Besondere Arten von Schadstoffen (Flugplatz!), Problematik unterscheidet sich von anderen Konversionsflächen der Region Umfang der Kontamination bei zwei kritischen Flächen ist unklar • Kostenrisiko für Erwerber (Erwerbsgesellschaft/Zweckverband): Sanierungskosten bis zur Höhe des Kaufpreises: 10% der Sanierungskosten Sanierungskosten, die höher sind als der Kaufpreis: 100% der Sanierungskosten • Kostenschätzung für Sanierungs-, Entsorgungs- und Rückbaukosten (insbesondere Gebäude) Von Zweckverband beauftragt Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 13
ENTWÄSSERUNG CONN BARRACKS SACHSTAND • Abwasserzweckverband Oberes Werntal: Überlegungen zu Satzungsänderung, so dass das Areal der Conn Barracks kein Verbandsgebiet des AZV mehr wäre • Überlegung stößt bei den Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie der BImA auf Ablehnung (Abwasserbeseitigung auf AZV für das komplette Gemeindegebiet übertragen, Entwässerung in den Gewerbegebieten Euerbach oder Oerlenbach-Poppenhausen erfolgt auch durch AZV) • Die zuständige Rechtsaufsicht des Landratsamtes Schweinfurt sieht Ausschluss des Gebiets als nicht zulässig an, diese Auffassung wird von der Rechtsaufsicht der Regierung von Unterfranken gestützt • Konsequenz wäre für das Gebiet der Conn Barracks Sicherstellung einer eigenen Abwasserentsorgung inkl. Abrechnung/Verwaltung durch die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn oder die Erwerbsgesellschaft Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 14
ENTWÄSSERUNG CONN BARRACKS SACHSTAND • Befürchtung AZV: Finanzielle Überforderung • Machbarkeitsstudie: Bei abschnittsweiser Erschließung und Nutzung des vorhandenen Kanals im noch nicht erschlossenem Gebiet: Kosten < 1 Mio. € für erstes Baufeld (Kostenschätzung) • Zweckverband Conn Barracks: Sicherstellung, dass dem AZV keine Rückbaukosten für bestehendes Kanalnetz entstehen (durch Zweckverband Conn Barracks zu tragen) • Weitere Planungen Gewerbepark Conn Barracks: Erforderlich erscheint Erklärung des AZV für dessen Zuständigkeit bei der Neuerschließung des Gewerbeparks • Gemeinsame Klärung vereinbart Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 15
KONVERSIONSMANAGEMENT AM LRA SCHWEINFURT ÜBERBLICK Stelle Aufgaben Stellenumfang Konversion Kostenanteil LRA Geschäftsstelle ZV Conn Geschäftsleitung ZV Conn 0,5 0,03 Konversionsmanagerin Brönnhof (Rad-/Wanderwege; Turm) 0,5 0,1 Wohnungsmarktanalyse Gewerbeflächenmanagement Leitung WiFö/Kultur/Konversion Standortanalyse 0,25 0,05 Betreuung Investorenanfragen Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 16
KONVERSIONSMANAGEMENT AM LRA SCHWEINFURT ÜBERBLICK Konversionsmanagement Zweckverband Conn Barracks Konversions- Logistikstudie gutachten Wohnungsmarkt- Brönnhof Machbarkeitsstudie Flächennutzungsplan analyse Standortanalyse in Umsetzung Conn Barracks in Umsetzung Turm Gewerbeflächen- Stadt Radwege Niederwerrn management Geldersheim Schweinfurt in Umsetzung Aufstellungsbe- schluss im 1. Wanderwege Halbjahr geplant Bebauungsplan Conn Barracks Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 17
KONVERSIONSFLÄCHEN IN FRANKEN KONVERSIONSPROZESSE IM VERGLEICH Ledward Barracks (Schweinfurt) – Wohnen/Hochschule Militärische Vornutzung seit 1934, seit den 1990er Jahren Verwaltungs- und Versorgungszentrum; Abzug der US-Streitkräfte Ende 2014 Teilweise Nachnutzung als Campus der FH, städtebauliche Planungen für LGS sowie möglicher zukünftiger Standort der Stadthalle laufen Umsetzung: Stadtplanungsamt, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaft, Stadtwerke, laufende externe Begleitung/Unterstützung Hubland/Leighton Barracks (Würzburg) – Wohnen/Hochschule Militärische Vornutzung seit 1936, Nutzung als Flugplatz, Wohn-, Verwaltungs- und Versorgungszentrum; seit den 1990er Jahren Sitz des Hauptquartiers der 1. US- Infanteriedivision (weltweit mehrere 10.000 Soldaten); Abzug der US-Streitkräfte 01/2009 Teilweise Nachnutzung als Campus der Universität, LGS 2018, neuer Stadtteil (überwiegend Wohnbebauung für ca. 5.000 Einwohner) ist in Umsetzung; gewerbliche Nutzung: Gründerzentrum Umsetzung: Fachabteilung Stadtumbau, WVV/Stadtwerke, Amt für Wirtschaftsförderung, laufende externe Begleitung/Unterstützung und Projektsteuerung; umfassende Entscheidungsbefugnisse für Konversionsausschuss des Stadtrats Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 18
KONVERSIONSFLÄCHEN IN FRANKEN KONVERSIONSPROZESSE IM VERGLEICH Faulenberg-Kaserne (Würzburg) – Gewerbe Militärische Vornutzung seit 1876, seit dem 2. Weltkrieg Nutzung für Verwaltung und Logistik sowie für die „Facility Engineers“; Abzug der US-Streitkräfte im Sommer 2007 Nachnutzung: Planung aus dem Jahr 2011 sieht Nutzung als Gewerbepark vor Umsetzung: Auf Grund der Altlasten-Problematik bisher kein Ankauf des Areals Muna (Bamberg) – Gewerbe Militärische Vornutzung seit 1917, Nutzung als „Heeres-Munitionsanstalt“, später als Nachschub- und Versorgungseinrichtung des US-Standortes Bamberg; Abzug der US- Streitkräfte Anfang 2014, Beginn der Altlastenuntersuchungen bereits 04/2006 Nachnutzung: Planung für großflächige Nutzung als „Gewerbepark Geisfelderstraße“ Umsetzung: Bürgerentscheid hat Planungen gestoppt (75%), thematisiert wurden insbesondere die Aspekte Altlasten, Naturschutz sowie Wasserschutz Conn Barracks (Geldersheim/Niederwerrn/Schweinfurt) – Gewerbe Militärische Vornutzung seit 1936 als Flugplatz; Abzug der US-Streitkräfte Ende 2014 Nachnutzung: Teilentwicklung „Motorpool“ als Gewerbegebiet erfolgreich abgeschlossen; Planung für großflächige Nutzung als „Gewerbepark Conn Barracks“ Umsetzung: Erwerb „Motorpool“ erfolgt, Planungsverband gegründet, Bauleitplanung und Gründung Erwerbsgesellschaft in Umsetzung Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 19
ZUSAMMENFASSUNG: SACHSTAND CONN BARRACKS AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN 1. Zufahrt ins Gelände von der B303 durch Freistaat Bayern ermöglichen Zusicherung des Staatsministers des Inneren Zufahrt Geldersheim nicht leistungsfähig, Lärmemissionen sind zu beachten Ohne Zufahrt: Keine gewerbliche Entwicklung vor dem Jahr 2026 möglich 2. Altlasten: Untersuchung der Phase IIb erforderlich Fehlende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen Schnelle Beauftragung/Umsetzung der Phase IIb (BImA/Staatliches Bauamt SW) 3. Erwerbsgesellschaft: Kommunalrechtlich zulässige Gestaltungsform/rechtsaufsichtliche Genehmigung Angemessene Verteilung von Chancen und Risiken sollte bei der Beurteilung durch die Rechtsaufsicht berücksichtigt werden 4. Erwerbsgesellschaft: Einigung zwischen den Verbandsmitgliedern erforderlich 5. Abwasser/Entwässerung: keine Rückübertragung der Aufgaben auf die Gemeinden Mögliche Rückübertragung für Gemeinden nicht akzeptabel Kein Ausschluss der Conn Barracks aus Verbandsgebiet, Rechtsstreit vermeiden Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 20
HERAUSFORDERUNGEN CONN BARRACKS MÖGLICHKEITEN ZUR BESCHLEUNIGUNG DES VERFAHRENS 1. Kauf und Entwicklung unter Inkaufnahme eines höheren Risikos Risiko Zufahrt: Keine/nur sehr eingeschränkte gewerbliche Entwicklung (einige Hektar) Risiko Altlasten: Ohne Altlastengutachten der Phase IIb Sanierungsbedarf und –kosten nicht darstellbar Risiko Entwässerung: Rechtsstreit bezüglich Zuständigkeit für Conn Barracks möglich 2. Beteiligung des Landkreises Schweinfurts an der Erwerbsgesellschaft unter schlechteren Konditionen als Landkreise in anderen Regierungsbezirken 3. Erforderlich ist jedoch auch die Unterstützung weiterer Behörden und Akteure. Alle vier Verbandsmitglieder wollen bis Ende März Gremienbeschlüsse herbeiführen, mit denen sie sich zur Konversion der Conn Barracks bekennen und die erforderliche Unterstützung einfordern: Bekenntnis aller vier Verbandsmitglieder zur Konversion Insbesondere an Rechtsaufsicht, staatliche Behörden und BImA gerichtet Gemeinsames Ziel bekräftigen Klarstellung, dass die Region bezüglich der Erwerbsgesellschaft mit einer Stimme spricht Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 21
BESCHLUSSVORSCHLAG GRUNDSATZERKLÄRUNG UND RESOLUTION CONN BARRACKS Beschlussvorschlag: 1. Der Landkreis Schweinfurt strebt mit den Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie der Stadt Schweinfurt weiterhin die Entwicklung eines Gewerbeparks mit mindestens 100 ha gewerblicher Nutzfläche in den Conn Barracks an. Die dafür erforderliche Erwerbsgesellschaft soll entsprechend der beigefügten Grundsatzvereinbarung so ausgestaltet werden, dass die Risiken und Chancen aus der Entwicklung dieses Gewerbeparks auf die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie Stadt und Landkreis Schweinfurt gleichmäßig verteilt werden. Der Grundsatzvereinbarung wird zugestimmt. 2. Die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen erfordern jedoch auch die Unterstützung und den entsprechenden Willen weiterer Stellen, um das Areal zu einem Gewerbepark entwickeln zu können. Die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks appellieren deswegen an die relevanten Akteure auf allen politischen und Verwaltungsebenen, diese Entwicklung im Sinne und zum Wohle der Region zu unterstützen. Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 22
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019 Folie 23
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