KONVERSION CONN BARRACKS - GRUNDSATZERKLÄRUNG - Landkreis Schweinfurt

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KONVERSION CONN BARRACKS - GRUNDSATZERKLÄRUNG - Landkreis Schweinfurt
- Anlage zu TOP 4 d. Protokolls d. KAS v. 21.03.2019 -

KONVERSION CONN BARRACKS
GRUNDSATZERKLÄRUNG
KONVERSION CONN BARRACKS - GRUNDSATZERKLÄRUNG - Landkreis Schweinfurt
NACHNUTZUNG CONN BARRACKS
             VORGEHENSWEISE DER BIMA BEIM VERKAUF VON KONVERSIONSFLÄCHEN

              1. Bedarf für Zwecke der Bundesverwaltung?

              2. Prüfung von Rückübertragungsansprüchen

              3. Bedarf für Zwecke der Landesverwaltung?

              4. Möglichkeit des „Erstzugriffs“ für Gebietskörperschaften, auf deren Gemarkung
                 sich die Liegenschaft befindet

              5. Angebot der Liegenschaft für private Investoren

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019   Folie 2
KONVERSION CONN BARRACKS - GRUNDSATZERKLÄRUNG - Landkreis Schweinfurt
NACHNUTZUNG CONN BARRACKS
             VORGEHENSWEISE DER BIMA BEIM VERKAUF VON KONVERSIONSFLÄCHEN

              1. Bedarf für Zwecke der Bundesverwaltung?

              2. Prüfung von Rückübertragungsansprüchen

              3. Bedarf für Zwecke der Landesverwaltung?

              4. Möglichkeit des „Erstzugriffs“ für Gebietskörperschaften, auf deren Gemarkung
                 sich die Liegenschaft befindet

              5. Angebot der Liegenschaft für private Investoren

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019   Folie 3
NACHNUTZUNG CONN BARRACKS
             LANDESBEDARF ANKERZENTRUM
                                                                                         •      Freistaat Bayern hat sich bewusst
                                                                                                für unterfränkisches Ankerzentrum
                                                                                                in den Conn Barracks entschieden

                                                                                         •      Mittelfristig laut aktuellen Aussagen
                                                                                                der Regierung von Unterfranken
                                                                                                weiterhin Nutzung der Gebäude
                                                                                                der          Gemeinschaftsunterkunft
                                                                                                (südlich        der      Hauptzufahrt)
                                                                                                erforderlich: Ausbau der Gebäude
                                                                                                im Bereich des Ankerzentrums
                                                                                                noch nicht abgeschlossen

                                                                                         •      Landesbedarf     damit    bis   auf
                                                                                                weiteres für den markierten Bereich
                                                                                                (längstens bis Ende des Jahres
                                                                                                2025 gemäß der Vereinbarung mit
                                                                                                dem bayerischen StMAS)
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NACHNUTZUNG CONN BARRACKS
                 LANDESBEDARF ANKERZENTRUM

•        Vereinbarung zur Erstaufnahmeeinrichtung Conn Barracks aus dem Jahr 2014 als
         Grundlage für die Nutzung als Ankerzentrum (darin Zusage des Staatsministeriums für
         Arbeit und Soziales: Nutzung Ankerzentrum ist bis Ende 2025 befristet)
•        Zusagen Innenministerium im Mai 2018:
               Reduzierung der Plätze auf 1.500
               Klare bauliche Trennung zur
                restlichen Fläche
               Ermöglichung einer Zufahrt für
                restliche Fläche von der B 303

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NACHNUTZUNG CONN BARRACKS
                 LANDESBEDARF ANKERZENTRUM

•        Freigabeerklärung des Freistaats Bayern für restliche Fläche erfolgte Ende Juli 2018
•        Kauf der verbleibenden Fläche für Kommunen damit seit August 2018 erstmalig möglich

                                                                                                        •   Verbleibende Fläche
                                                                                                            gemäß Planungen
                                                                                                            Machbarkeitsstudie:
                                                                                                            88 ha

                                                                                                        •   Überwiegend GIb
                                                                                                            (eingeschränktes
                                                                                                            Industriegebiet):
                                                                                                            65/50 dB für ca. 30 ha

                                                                                                        •   Richtungsbezogen (in
                                                                                                            der Baugenehmigung
                                                                                                            festzulegen):
                                                                                                            65/50-60 dB möglich
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ZWECKVERBAND CONN BARRACKS
             AUFGABEN

              •     Gründung im Dezember 2013 als Planungsverband
                          Bauleitplanung
                          Begleitung Altlastenuntersuchung
                          Kein Kauf durch Zweckverband möglich („Der Erwerb der Grundstücksflächen ist
                           nicht Aufgabe des Zweckverbands“)
              •     Gründung aus Anlass eines konkreten Projekts eines Industriebetriebs
              •     Fragen bei der Entscheidung des Unternehmens zum möglichen Standort Conn Barracks:
                          Lärmemissionen: 24/7-Betrieb zu welchen Kosten möglich/Umfang der
                           Lärmschutzmaßnahmen im Logistikzentrum?
                          Altlasten/Kampfmittel: Welche Risiken bestehen für den Erwerber?
                          Naturschutz: Welche Nutzungen/Einschränkungen bestehen?
              •     Fragen konnten 2014 nicht beantwortet werden, Entscheidung für anderen Standort
              •     Machbarkeitsstudie des Zweckverbandes hat einige Fragen beantwortet
              •     Altlastenuntersuchung der BImA noch nicht abgeschlossen: Frage zu Risiken noch offen

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ZWECKVERBAND CONN BARRACKS
             WEITERENTWICKLUNG

              •     Weiterentwicklung zu einer Erwerbsgesellschaft

              •     Erfüllung folgender Aufgaben:
                          Strategische Wirtschaftsförderung einschließlich der Gewerbeflächenentwicklung,
                           Standortvermarktung und Infrastrukturentwicklung in den Conn Barracks
                          Erwerb und Veräußerung der Grundstücksflächen in den Conn Barracks
                          Erstellung leitungsgebundener Erschließungseinrichtungen in den Conn Barracks
                           sowie deren Betrieb und Unterhalt, soweit dies nicht von einem Ver- oder Entsorger
                           erfolgt
                          Die den Mitgliedern obliegenden Aufgaben der Straßenbaubehörde sowie des
                           Straßenbaulastträgers nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz in den
                           Conn Barracks
                          Die Verkehrssicherungspflicht für die im Eigentum der Erwerbsgesellschaft
                           stehenden Grundstücke sowie die Aufgaben nach Art. 51 und Art. 52 des
                           Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in den Conn Barracks
                          Die Pflege der Grünanlagen und Freiflächen in den Conn Barracks

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ZWECKVERBAND CONN BARRACKS
             WEITERENTWICKLUNG

              •     Eckpunkte der Erwerbsgesellschaft
                          Grundsatz: Risiken und Chancen aus der Entwicklung des Gewerbeparks
                           gleichmäßig auf die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie Stadt und
                           Landkreis Schweinfurt verteilen
                          Paritätische Beteiligung und Stimmrechte
                          Paritätische Verpflichtung zur Finanzierung der Kosten für die Erfüllung der o.g.
                           Aufgaben. Gleichzeitig partizipieren die vier genannten Kommunen paritätisch an
                           den Einnahmen, die bei der Erfüllung der o.g. Aufgaben erzielt werden.
                          Angemessene Beteiligung aller vier Kommunen am Realsteueraufkommen, das den
                           Grundstücken im Gewerbepark zuzurechnen ist. Bei dieser Beteiligung sind die
                           Wirkungen bei der Schlüsselzuweisung, der Investitionspauschale und der Kreis-
                           und Bezirksumlage zu berücksichtigen.
                          Langfristigkeit der Zusammenarbeit in der Erwerbsgesellschaft

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ERWERBSGESELLSCHAFT CONN BARRACKS
             AKTUELLER SACHSTAND

              •     Regelungen zur Steuerverteilung, zur Kompensation negativer Auswirkungen
                    (Zuweisungen) und Dauer werden zwischen den Verbandsmitgliedern noch abgestimmt

              •     Bislang (auch nach mehrmaligem Austausch) kein Konsens mit der Regierung von
                    Unterfranken bzgl.
                          Dauer
                          Rückfluss Umlagen
                          Verzinsung
                          Dauerhafte Finanzierung durch die dem Zweckverband zufließenden Realsteuern

                      Anmerkung: Auch Verweise auf tatsächliche Regelungen vergleichbarer Fälle in anderen
                      Regierungsbezirken konnten die Rechtsaufsicht bislang nicht überzeugen

              •     Zweckverband überprüft mit externer Beratung weitere Gestaltungsmöglichkeiten und
                    Alternativen (z.B. Ausgestaltung der Erwerbsgesellschaft als gemeinsames
                    Kommunalunternehmen)

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ALTLASTEN
             SACHSTAND

Untersuchung                         Finanzierung                          Umsetzung Bemerkung

Historische Untersuchung             BImA                                  12.11.2013 –             BImA durfte erst mit Abzug der
(Phase I)                                                                  23.07.2015               Amerikaner Ende 2014 tätig werden,
                                                                           (20 Monate)              zur Beschleunigung Unterstützung
                                                                                                    durch LRA (u.a. Ausschreibung)

Orientierende                        BImA,                                 06.06.2017 –             Abschluss durch Gutachter im
Untersuchung                         vertreten durch                       21.11.2018               Sommer 2018, Freigabe und
(Phase IIa)                          Staatliches Bauamt SW                 (18 Monate)              Übersendung durch BImA/OFD erst
                                                                                                    im November 2018

Detailuntersuchung                   BImA,                                 ???                      Stellungnahme des WWA Bad
(Phase IIb)                          (vertreten durch                                               Kissingen fehlt noch, Beauftragung
                                     Staatliches Bauamt SW?)                                        erst danach möglich

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ALTLASTEN
             SACHSTAND

              •     Altlastengutachten Phase IIa:
                          Mindestens 6 Flächen der Kategorie E, für die eine weitergehende
                           Detailuntersuchung (Phase IIb) gefordert wird
                          Umfang der Belastung und damit Risiko bei diesen Flächen unklar

              •     Bewertung durch das WWA Bad Kissingen als zuständige Fachbehörde wurde
                    noch nicht abgegeben

              •     Festlegung des Untersuchungsumfangs und Beauftragung durch BImA erst nach
                    Vorlage der Stellungnahme des WWA Bad Kissingen möglich

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019   Folie 12
ALTLASTEN
             SACHSTAND

              •     Empfehlung externer Fachleute: Bei Kaufentscheidung Altlastenuntersuchung
                    Phase IIb berücksichtigen
                          Risikoreichere Vornutzung als bei anderen Konversionsflächen der Region
                          Besondere Arten von Schadstoffen (Flugplatz!), Problematik unterscheidet sich von
                           anderen Konversionsflächen der Region
                          Umfang der Kontamination bei zwei kritischen Flächen ist unklar

              •     Kostenrisiko für Erwerber (Erwerbsgesellschaft/Zweckverband):
                          Sanierungskosten bis zur Höhe des Kaufpreises: 10% der Sanierungskosten
                          Sanierungskosten, die höher sind als der Kaufpreis: 100% der Sanierungskosten

              •     Kostenschätzung für Sanierungs-, Entsorgungs- und Rückbaukosten
                    (insbesondere Gebäude)
                          Von Zweckverband beauftragt

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019          Folie 13
ENTWÄSSERUNG CONN BARRACKS
             SACHSTAND

              •     Abwasserzweckverband Oberes Werntal: Überlegungen zu Satzungsänderung,
                    so dass das Areal der Conn Barracks kein Verbandsgebiet des AZV mehr wäre

              •     Überlegung stößt bei den Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie der
                    BImA auf Ablehnung (Abwasserbeseitigung auf AZV für das komplette
                    Gemeindegebiet übertragen, Entwässerung in den Gewerbegebieten Euerbach
                    oder Oerlenbach-Poppenhausen erfolgt auch durch AZV)

              •     Die zuständige Rechtsaufsicht des Landratsamtes Schweinfurt sieht Ausschluss
                    des Gebiets als nicht zulässig an, diese Auffassung wird von der Rechtsaufsicht
                    der Regierung von Unterfranken gestützt

              •     Konsequenz wäre für das Gebiet der Conn Barracks Sicherstellung einer eigenen
                    Abwasserentsorgung inkl. Abrechnung/Verwaltung durch die Gemeinden
                    Geldersheim und Niederwerrn oder die Erwerbsgesellschaft

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019   Folie 14
ENTWÄSSERUNG CONN BARRACKS
             SACHSTAND

              •     Befürchtung AZV: Finanzielle Überforderung

              •     Machbarkeitsstudie: Bei abschnittsweiser Erschließung und Nutzung des
                    vorhandenen Kanals im noch nicht erschlossenem Gebiet: Kosten < 1 Mio. € für
                    erstes Baufeld (Kostenschätzung)

              •     Zweckverband Conn Barracks: Sicherstellung, dass dem AZV keine
                    Rückbaukosten für bestehendes Kanalnetz entstehen (durch Zweckverband
                    Conn Barracks zu tragen)

              •     Weitere Planungen Gewerbepark Conn Barracks: Erforderlich erscheint
                    Erklärung des AZV für dessen Zuständigkeit bei der Neuerschließung des
                    Gewerbeparks

              •     Gemeinsame Klärung vereinbart

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019   Folie 15
KONVERSIONSMANAGEMENT AM LRA SCHWEINFURT
             ÜBERBLICK

Stelle                                      Aufgaben                                  Stellenumfang Konversion    Kostenanteil LRA
Geschäftsstelle ZV Conn                     Geschäftsleitung ZV Conn                                        0,5                0,03
Konversionsmanagerin                        Brönnhof (Rad-/Wanderwege; Turm)                                0,5                 0,1
                                            Wohnungsmarktanalyse
                                            Gewerbeflächenmanagement
Leitung WiFö/Kultur/Konversion              Standortanalyse                                               0,25                 0,05
                                            Betreuung Investorenanfragen

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019                              Folie 16
KONVERSIONSMANAGEMENT AM LRA SCHWEINFURT
             ÜBERBLICK

 Konversionsmanagement                                                     Zweckverband Conn Barracks
                                   Konversions-                    Logistikstudie
                                    gutachten

Wohnungsmarkt-              Brönnhof                                   Machbarkeitsstudie                    Flächennutzungsplan
   analyse
                                             Standortanalyse
                           in Umsetzung                                                                          Conn Barracks
    in Umsetzung
                               Turm

                                                    Gewerbeflächen-                                                                   Stadt
                            Radwege                                                            Niederwerrn
                                                     management                                                  Geldersheim       Schweinfurt
                                                      in Umsetzung                                              Aufstellungsbe-
                                                                                                                 schluss im 1.
                          Wanderwege
                                                                                                                Halbjahr geplant

                                                               Bebauungsplan
                                                               Conn Barracks

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019                                     Folie 17
KONVERSIONSFLÄCHEN IN FRANKEN
             KONVERSIONSPROZESSE IM VERGLEICH

              Ledward Barracks (Schweinfurt) – Wohnen/Hochschule
                   Militärische Vornutzung seit 1934, seit den 1990er Jahren Verwaltungs- und
                     Versorgungszentrum; Abzug der US-Streitkräfte Ende 2014
                   Teilweise Nachnutzung als Campus der FH, städtebauliche Planungen für LGS sowie
                     möglicher zukünftiger Standort der Stadthalle laufen
                   Umsetzung: Stadtplanungsamt, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaft,
                     Stadtwerke, laufende externe Begleitung/Unterstützung

              Hubland/Leighton Barracks (Würzburg) – Wohnen/Hochschule
                   Militärische Vornutzung seit 1936, Nutzung als Flugplatz, Wohn-, Verwaltungs- und
                      Versorgungszentrum; seit den 1990er Jahren Sitz des Hauptquartiers der 1. US-
                      Infanteriedivision (weltweit mehrere 10.000 Soldaten); Abzug der US-Streitkräfte
                      01/2009
                   Teilweise Nachnutzung als Campus der Universität, LGS 2018, neuer Stadtteil
                      (überwiegend Wohnbebauung für ca. 5.000 Einwohner) ist in Umsetzung; gewerbliche
                      Nutzung: Gründerzentrum
                   Umsetzung: Fachabteilung Stadtumbau, WVV/Stadtwerke, Amt für
                      Wirtschaftsförderung, laufende externe Begleitung/Unterstützung und Projektsteuerung;
                      umfassende Entscheidungsbefugnisse für Konversionsausschuss des Stadtrats
Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019     Folie 18
KONVERSIONSFLÄCHEN IN FRANKEN
             KONVERSIONSPROZESSE IM VERGLEICH

              Faulenberg-Kaserne (Würzburg) – Gewerbe
                   Militärische Vornutzung seit 1876, seit dem 2. Weltkrieg Nutzung für Verwaltung und
                      Logistik sowie für die „Facility Engineers“; Abzug der US-Streitkräfte im Sommer 2007
                   Nachnutzung: Planung aus dem Jahr 2011 sieht Nutzung als Gewerbepark vor
                   Umsetzung: Auf Grund der Altlasten-Problematik bisher kein Ankauf des Areals

              Muna (Bamberg) – Gewerbe
                  Militärische Vornutzung seit 1917, Nutzung als „Heeres-Munitionsanstalt“, später als
                      Nachschub- und Versorgungseinrichtung des US-Standortes Bamberg; Abzug der US-
                      Streitkräfte Anfang 2014, Beginn der Altlastenuntersuchungen bereits 04/2006
                  Nachnutzung: Planung für großflächige Nutzung als „Gewerbepark Geisfelderstraße“
                  Umsetzung: Bürgerentscheid hat Planungen gestoppt (75%), thematisiert wurden
                      insbesondere die Aspekte Altlasten, Naturschutz sowie Wasserschutz

              Conn Barracks (Geldersheim/Niederwerrn/Schweinfurt) – Gewerbe
                  Militärische Vornutzung seit 1936 als Flugplatz; Abzug der US-Streitkräfte Ende 2014
                  Nachnutzung: Teilentwicklung „Motorpool“ als Gewerbegebiet erfolgreich
                     abgeschlossen; Planung für großflächige Nutzung als „Gewerbepark Conn Barracks“
                  Umsetzung: Erwerb „Motorpool“ erfolgt, Planungsverband gegründet, Bauleitplanung
                     und Gründung Erwerbsgesellschaft in Umsetzung
Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019       Folie 19
ZUSAMMENFASSUNG: SACHSTAND CONN BARRACKS
             AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN
              1.    Zufahrt ins Gelände von der B303 durch Freistaat Bayern ermöglichen
                     Zusicherung des Staatsministers des Inneren
                     Zufahrt Geldersheim nicht leistungsfähig, Lärmemissionen sind zu beachten
                     Ohne Zufahrt: Keine gewerbliche Entwicklung vor dem Jahr 2026 möglich

              2.    Altlasten: Untersuchung der Phase IIb erforderlich
                     Fehlende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
                     Schnelle Beauftragung/Umsetzung der Phase IIb (BImA/Staatliches Bauamt SW)

              3.    Erwerbsgesellschaft: Kommunalrechtlich zulässige Gestaltungsform/rechtsaufsichtliche
                    Genehmigung
                     Angemessene Verteilung von Chancen und Risiken sollte bei der Beurteilung durch
                        die Rechtsaufsicht berücksichtigt werden

              4.    Erwerbsgesellschaft: Einigung zwischen den Verbandsmitgliedern erforderlich

              5.    Abwasser/Entwässerung: keine Rückübertragung der Aufgaben auf die Gemeinden
                     Mögliche Rückübertragung für Gemeinden nicht akzeptabel
                     Kein Ausschluss der Conn Barracks aus Verbandsgebiet, Rechtsstreit vermeiden
Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019      Folie 20
HERAUSFORDERUNGEN CONN BARRACKS
             MÖGLICHKEITEN ZUR BESCHLEUNIGUNG DES VERFAHRENS

              1.    Kauf und Entwicklung unter Inkaufnahme eines höheren Risikos
                     Risiko Zufahrt: Keine/nur sehr eingeschränkte gewerbliche Entwicklung (einige Hektar)
                     Risiko Altlasten: Ohne Altlastengutachten der Phase IIb Sanierungsbedarf und –kosten
                       nicht darstellbar
                     Risiko Entwässerung: Rechtsstreit bezüglich Zuständigkeit für Conn Barracks möglich

              2.    Beteiligung des Landkreises Schweinfurts an der Erwerbsgesellschaft unter schlechteren
                    Konditionen als Landkreise in anderen Regierungsbezirken

              3.    Erforderlich ist jedoch auch die Unterstützung weiterer Behörden und Akteure. Alle vier
                    Verbandsmitglieder wollen bis Ende März Gremienbeschlüsse herbeiführen, mit
                    denen sie sich zur Konversion der Conn Barracks bekennen und die erforderliche
                    Unterstützung einfordern:
                     Bekenntnis aller vier Verbandsmitglieder zur Konversion
                     Insbesondere an Rechtsaufsicht, staatliche Behörden und BImA gerichtet
                     Gemeinsames Ziel bekräftigen
                     Klarstellung, dass die Region bezüglich der Erwerbsgesellschaft mit einer Stimme
                         spricht
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BESCHLUSSVORSCHLAG
             GRUNDSATZERKLÄRUNG UND RESOLUTION CONN BARRACKS

              Beschlussvorschlag:

              1. Der Landkreis Schweinfurt strebt mit den Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie
              der Stadt Schweinfurt weiterhin die Entwicklung eines Gewerbeparks mit mindestens 100 ha
              gewerblicher Nutzfläche in den Conn Barracks an. Die dafür erforderliche Erwerbsgesellschaft
              soll entsprechend der beigefügten Grundsatzvereinbarung so ausgestaltet werden, dass die
              Risiken und Chancen aus der Entwicklung dieses Gewerbeparks auf die Gemeinden
              Geldersheim und Niederwerrn sowie Stadt und Landkreis Schweinfurt gleichmäßig verteilt
              werden. Der Grundsatzvereinbarung wird zugestimmt.

              2. Die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen erfordern jedoch auch die
              Unterstützung und den entsprechenden Willen weiterer Stellen, um das Areal zu einem
              Gewerbepark entwickeln zu können. Die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes
              Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks appellieren deswegen an die relevanten
              Akteure auf allen politischen und Verwaltungsebenen, diese Entwicklung im Sinne und zum
              Wohle der Region zu unterstützen.

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VIELEN DANK FÜR IHRE
            AUFMERKSAMKEIT.

Grundsatzerklärung Conn Barracks | Konversionsmanagement | © Landratsamt Schweinfurt | 21.03.2019   Folie 23
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