Die Transaktion Wintersemester 2016 / 2017

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Die Transaktion

    Wintersemester 2016 / 2017
§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
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§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
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§               Literatur:

    Handbuch Unternehmenskauf
       Wolfgang Hölters, 8. Auflage, 2015, Verlag Dr. Otto Schmidt,
       EUR 179,00

    Unternehmenskauf in Recht und Praxis - Rechtliche
    und steuerliche Aspekte
       Hans-Joachim Holzapfel / Reinhard Pöllath, 15. Auflage, 2016,
       RWS Verlag, ca. EUR 98,00

    Angewandte Rhetorik und Präsentationstechnik:
    Der Praxisleitfaden für Vortrag und
    Präsentation
       Gert Schelling/Thorsten Schildt, 2012, Schilling-Verlag,
       EUR 34,00
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§             Literatur:

    Vertragsgestaltung - Ein Studienbuch
      Abbo Junker / Sudabeh Kamanabrou, 4. Auflage, 2014, Verlag
      C. H. Beck, EUR 23,90

    Verhandeln und Gestalten - Der Kern der neuen
    Schlüsselqualifikation
      Wolfgang Däubler, 2003, JuS Schriftenreihe, Verlag C. H.
      Beck, EUR 21,80

    Das Harvard Konzept - Der Klassiker der
    Verhandlungstechnik
      Roger Fisher / William Ury / Bruce Patton, 25. Auflage,
      2015, Campus Verlag, EUR 29,99
                              5
§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
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§        Ausgangspunkte:
    Entscheidende Faktoren für Berater, damit eine
    Transaktion erfolgreich wird:

        grundlegendes wirtschaftliches Verständnis für
        das Geschäft

        grundlegendes inhaltliches Verständnis für die
        Transaktion, d.h. auch für alle relevanten
        Bereiche / Rechtsgebiete bzw. Sensibilität, wofür
        es weitere Experten hinzugezogen werden müssen

        grundlegendes Verständnis für die
        Vertragsbeteiligten und ihre Interessen, denn am
        Ende müssen alle Vertragsbeteiligten zustimmen

                             7
§                  Begriffe:

    zu unterscheiden:

        M&A = Mergers and Acquisitions

         ‣   deutsch: Fusionen und Übernahmen

         ‣   in juristischer Hinsicht ein Teilgebiet des
             Transaktionsrechts

        Transaktionsrecht

         ‣   umfasst alle Rechtsgebiete, die im Rahmen des
             Geschäfts relevant sind

         ‣   häufig wird Transaktionsrecht und M&A sprachlich
             und inhaltlich kombiniert, sog. M&A-Transaktionen
                                8
§      entscheidende
    Rechtsgebiete u.a.:
    Zivilrecht, insb. Schuldrecht und Sachenrecht

    Gesellschaftsrecht

    Kapitalmarktrecht

    Arbeitsrecht

    Gewerblicher Rechtsschutz

    Steuerrecht

    Bankrecht, Finanzierungsrecht

    u.U. öffentliches Recht, bspw. Kartellrecht, Vergaberecht,
    Umweltrecht etc.

    u.U. Insolvenzrecht

    und vieles mehr
                                    9
§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
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§            Präsentation:

    wird eingesetzt für:

        Pitch

         ‣   Bewerbung um Mandat / Vorstellung im Unternehmen

        Darstellung der Alternativen

         ‣   gegenüber Mandanten / Beratern / Vorgesetzten

        Due Diligence-Report

         ‣   gegenüber Mandanten / Vorgesetzten

        Darstellung der Transaktion inkl. Struktur
         ‣   gegenüber Investoren / Banken etc.
                                  11
§               Präsentation:

    Wie?

           Vortrag

            ‣   nur mündlich

            ‣   unterstützt durch Folien

            ‣   unterstützt durch Handout

           nach welchen Kriterien?

            ‣   Zielsetzung

            ‣   Erwartung des Publikums

            ‣   räumliche Bedingungen

            ‣   zeitliche Bedingungen
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§            Präsentations-
                Technik:
    wichtige Unterschiede:

          Vortrag

            ‣   Manuskript mit großer, gut lesbarer Schrift; besser nur
                Stichpunkte

          Power Point- (oder Keynote-)Präsentation

            ‣   Einzelheiten folgen

          weitere Hilfsmittel (bspw. Flip Chart)

            ‣   insbesondere zur Erklärung von Details bspw. infolge von Fragen

          Hand Out

            ‣   i.d.R. umfangreicher als die Präsentation

        ➡ Maßstab:
            ‣   Wirkung auf die Zielgruppe
                                        13
§         Präsentations-
             Technik:
    wesentliche Punkte:

         Wieso?

          ‣   Aufgabenstellung

         Weshalb?

          ‣   Zielsetzung

         Warum?

          ‣   Erwartungen des Publikums

         ... und für wen?

          ‣   Zielgruppe, d.h. Vorkenntnisse berücksichtigen
                                 14
§          Präsentations-
              Technik:
    und dann?

         Thema definieren

         Überschrift(en) finden
           ‣    Spannungsbogen entwickeln

           ‣    Details s.u.

         Gliederung entwickeln
           ‣    Unterpunkte, aber bitte nicht zergliedern

           ‣    Übersichtlichkeit ist entscheidend

         Struktur

           ‣    zeitlich, d.h. keine zeitliche Überziehung

           ‣    inhaltlich, d.h. auf wesentliche Punkte konzentrieren
                                            15
§             Präsentations-
                 Technik:
    Aufbau:

         Einleitung

          ‣   Begrüßung, Thema, Zieldefinition

         Hauptteil

          ‣   Struktur einhalten, Zuhörer mitnehmen!

         Schlusswort

          ‣   Zusammenfassung des Vortrags (ohne Wiederholung)

          ‣   direkte Ansprache der Zuhörer, u.U. auch Appell

          ‣   Dank an die Zuhörer

          ‣   ggf. Eröffnung einer Diskussion
                                     16
§           Präsentations-
               Technik:
    im Einzelnen:

          Vortrag
             ‣   kurze, prägnante Sätze

             ‣   Mimik, Gestik, Sprechtechnik

           Manuskript

             ‣   1. Satz!

             ‣   Schlusswort, u.U. Pointe

             ‣   Übersichtlichkeit (u.a. Schriftgröße)

           Powerpoint-Präsentation und andere Hilfsmittel
             ‣   dient nur als Unterstützung!

             ‣   vgl. Übung siehe nächste Folie

           Hand Out
             ‣   soll bei der Nachbereitung helfen, u.U. Nachschlagewerk
                                                17
§              Präsentations-
                  Technik:
    Übungen:

         Vortrag zum Thema:

           ‣   Der Kauf einer Apfelkiste aus der rechtlichen
               Perspektive

         Bild-Präsentation zum Thema

           ‣   Power Point oder

           ‣   Keynote

          unterstützendes Hand Out

           ‣   Details aus dem Vortrag

           ‣   Risiko, wenn das Hand Out zu umfangreich ist, dass keiner mehr dem
               Vortrag folgt, sondern nur das Hand Out durchliest

         allgemeine Analyse
                                          18
§         Präsentations-
             Technik:
    wesentlich für jede Powerpoint-Präsentation:

        Stichpunkte, keine Texte

         ‣   Ausnahme: bspw. Definitionen und Zitate

        max. 4 bis 6 Stichpunkte pro Seite

         ‣   häufig schwierig, deshalb Lesbarkeit als Maßstab

        einheitliche Formatierung

         ‣   nicht zu viele Schriftgrößen, Farben, Motive etc.

        Konzentration auf das Wesentliche
         ‣   keine überflüssigen Animationen oder sonstigen Effekte
                                  19
§          Präsentations-
              Technik:
    weitere Hilfestellungen:

         Möglichkeit, einzelne Folien auszublenden

         Vortrag nicht mit dem Rücken zu den Zuhörern halten
           ‣   Verfolgung der Präsentation auf dem Bildschirm, nicht auf der Wand

           ‣   alternativ Ausdruck der Präsentation

         „b“ = black
           ➡   Der Bildschirm wird schwarz

           ➡   erneut drücken, damit die Präsentation wieder sichtbar wird

         „w“ = white
           ➡   Der Bildschirm wird weiß

           ➡   erneut drücken, damit die Präsentation wieder sichtbar wird
                                          20
§           Präsentations-
               Technik:
    und:

           PowerPoint und Keynote:

            ‣ automatische Formatanpassung
            ‣ Manuelle Einstellungen innerhalb der Folienvorlagen
            ‣ auf Kompatibilität achten
            ‣ auf Veränderungsmöglichkeiten achten

           Handout

            ‣ darf umfangreicher sein
            ‣ Ausdruck als „Handzettel“ (mindestens 2 pro Seite), wenn
              Präsentation als Hand Out dient
                                   21
§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
                     22
§      Rechtsanwendung:

    Grundsätzliches:

        Vorteile des römischen Rechts

        ‣   geschriebenes Recht, d.h. Gesetzesrecht

        ‣   Unterschied zwischen sog. Gesetzes- und sog.
            Fallrecht; Entwicklung innerhalb Europas,
            insbesondere durch den EuGH, stärker hin zum
            Fallrecht

        Vorteile des angelsächsischen Rechts

        ‣   Internationalisierung des Rechts und der Sprache
            durch die Internationalisierung der Wirtschaft
                              23
§     Rechtsanwendung:

    Im Einzelnen:

       Anwendung des deutschen Rechts

        ‣   entscheidend sollte der Ort der
            Leistungserbringung bzw. des Zielobjekts sein

        ‣   insbesondere bei Transaktionen mit deutschem
            Gerichtsstand sinnvoll

        ‣   auch relevant: Herkunft der Vertragsparteien

        ‣   Angleichung der Sprache an die Rechtswahl, im
            Zweifel zweisprachig (Spalten!)
                            24
§     Rechtsanwendung:

    oder:

       Anwendung des UK Law / US Law

        ‣ häufig durch Vertragspartner vorgegeben,
            bspw. durch Banken (u.U. Voraussetzung für
            die Refinanzierung)

        ‣ teilweise nur aufgrund der Rechtsform der
            Vertragsparteien gewählt

        ‣ unbedingt notwendig: Hinzuziehung von
            Experten auf dem Gebiet des „fremden“ Rechts
                            25
§     Rechtsanwendung:

    alternativ:

        Anwendung anderer Rechtssysteme

        ‣   meist durch die Ansässigkeit des Zielobjekts
            oder des Erwerbers bedingt

        ‣   häufig steuerrechtlich motiviert

        ‣   Sprache und Gerichtsstand entsprechend
            vereinbaren

        ‣   auch hier unbedingt notwendig: Hinzuziehung von
            Experten auf dem Gebiet des „fremden“ Rechts

                             26
§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
                     27
§              M&A-Struktur:
    Auswahl eines Zielunternehmens

    Kontaktaufnahme zu den Eigentümern des Zielunternehmens

          häufig: Unterstützung durch M&A-Berater und/oder
          Investmentbanken

    Vertraulichkeitsvereinbarung (Non Disclosure Agreement, „NDA“, tw. auch
    Confidentiality Agreement, „CA“, oder Confidential Disclosure
    Agreement, „CDA“)

          Definition der „vertraulichen Informationen“

          u.a. Regelung der Nutzung und Weitergabe der Unterlagen an
          Dritte, Anspracheklauseln, Vernichtung bzw. Rückgabe von
          Unterlagen bei Scheitern der Verhandlungen, tw. Vertragsstrafe
          für den Fall des Verstoßes gegen die Vereinbarung,
          Schadensersatz, Laufzeit der Vereinbarung

    erster Informationsaustausch

                                     28
§              M&A-Struktur:
    Absichtserklärung (Letter of Intent, „LOI“)
         enthält bereits Details wie voraussichtlicher Kaufpreis, zeitlicher Ablauf,
         Transaktionsstruktur soweit bekannt, u.U. Vertragsstrafe

         häufig inkl. Exklusivitätsvereinbarung

         entweder als einseitiges Schreiben, das vom Verkäufer gegengezeichnet wird, oder
         bereits als zweiseitiger Vertrag ausgestaltet

         aber: zumeist unverbindlich

    ggf. Procedure Letter

    Prüfung des Zielunternehmens (Due Diligence, „DD“)
         u.a. wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche Due Diligence

    Strukturierung der Transaktion
         insbesondere auch Verwertung der DD-Ergebnisse

         Bewertung des Unternehmens und daraus resultierend die Kaufpreisfindung

                                           29
§                 im Einzelnen:
    Zielobjekt identifizieren
            Asset Deal oder

            Share Deal

    wichtig:
        ➡   Risiken bereits zu Beginn der Verhandlungen prüfen

        ➡   anschließende Einarbeitung in den ersten Vertragsentwurf

    steuerrechtliche Konsequenzen
            Umsatzsteuer

            Grunderwerbsteuer

            weitere Steuerrisiken

    Nutzung von Rechten

    bspw. Firma, Marken, Patente
                                             30
§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
                     31
§                 Vertrags-
                 erstellung:
    formale Kriterien:
         Kombination aus Zahlen und Buchstaben

         besser: mehr Abschnitte bilden als zu wenige

         Überschriften verwenden

         automatische Gliederung verwenden (Word und Pages)

          ‣   Seitenzahlen werden automatisch angepasst

          ‣   weitere Gliederungspunkte werden automatisch angepasst

          ‣   Inhaltsverzeichnis wird automatisch angepasst

         Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschnitten nummerieren und
         nicht fortlaufend (bei mehreren Anlagen innerhalb eines
         Abschnittes zusätzlich Buchstaben verwenden)

                                    32
§                  Vertrags-
                  erstellung:
    wesentliche Inhalte:
        Vertragsparteien

        Kaufgegenstand („Zielobjekt“ oder „Target“)

        Kaufpreis

          ‣   ggf. wird zunächst nur ein „vorläufiger Kaufpreis“ festgelegt

          ‣   in diesem Fall müssen auch Regelungen zur Stichtagsbilanz und
              daraus resultierend zur Anpassung des „endgültigen
              Kaufpreises“ getroffen werden

          ‣   Fälligkeit des Kaufpreises (Unterschied, auch zeitlich,
              zwischen Signing (Unterzeichnung/Beurkundung) und Closing
              (Vollzug) des Vertrags)

        Vollzug

                                     33
§                      Vertrags-
                      erstellung:
    sowie:
         Garantien

             ‣   selbständiges Garantieversprechen gemäß § 311 Abs. 1 BGB

             ‣   keine Beschaffenheitsgarantie gemäß § 443 BGB (wenn ausdrücklich
                 ausgeschlossen)

         Gewährleistung / Gewährleistungsausschluss

         Rechtsfolgen bei Vertragsverletzung

             ‣   Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes

             ‣   Schadensersatz (meist der Höhe nach begrenzt)

         Rücktrittsrechte

             ‣   vertraglich ./. gesetzlich

             ‣   praktisch (!) umsetzbar meist nur bis zum Vollzug des Vertrags

                                              34
§                   Vertrags-
                   erstellung:
    und (soweit erforderlich / gewünscht):
         Arbeitsrecht

         Gewerblicher Rechtsschutz

          ‣ bspw. Firma, Marken, Gebrauchsmuster etc.
         aufschiebende Bedingungen

          ‣ Kartellrechtsklausel
          ‣ Genehmigung der BaFin
         Wettbewerbsrecht

         Steuern

          ‣ Steuerfreistellungen
                                     35
§              Vertrags-
              erstellung:
    sowie:
      Maßnahmen zwischen Signing und Closing

       ‣   insb. Abstimmung zwischen Verkäufer und Käufer für
           sämtliche wesentlichen Maßnahmen und Entscheidungen

       ‣   konkrete Zustimmungserfordernisse

      ggf. Regelungen zu Gesellschafterversammlungen

       ‣   je nach Inhalt am Anfang oder am Ende des Vertrags
           (abhängig von dem Zeitpunkt, an dem die
           Gesellschafterversammlung stattfinden muss)

       ‣   bspw. Teilung der Geschäftsanteile, Zustimmung zum
           Gesellschafterwechsel bzw. Verkauf wesentlicher
           Vermögensteile, Bestellung eines neuen Geschäftsführers
                                36
§                    Vertrags-
                    erstellung:
    und:
           Schriftformerfordernis

           Vertraulichkeitsklausel

           Salvatorische Klausel

           Schlussbestimmungen

           Kosten

            ‣   insb. Kosten der Beurkundung und der Durchführung des Vertrages

           anwendbares Recht, Gerichtsstand, ggf. Schiedsgerichtsklausel

           Unterschriften

           ggf. Vollmachten

                                       37
§          Vertrags-
         überarbeitung:
    Mark Up vs. Clean Version

        „Änderungen nachverfolgen“

         ‣   farbliche Einstellungen

         ‣   Text löschen = Durchstreichung

         ‣   Text einfügen = Unterstreichung

         ‣   Kommentare (immer einblenden!)

             ➡   sonst übersieht man ggf. wesentliche Anmerkungen

             ➡   nicht ausformulierte Gedanken können so
                 eingearbeitet werden
                                38
§           Vertrags-
          überarbeitung:
    Änderungen innerhalb eines Mark Up:

        „alle Änderungen annehmen“

         ‣   darauf aufbauend die eigenen Änderungen wieder einpflegen

              ➡   einzelne Änderungen anzunehmen und andere abzulehnen
                  führt zu unübersichtlichen Vertragswerken, insb. wenn
                  mehr als 2 Parteien beteiligt sind

         ‣   Kommentare mit Kommentaren beantworten, wenn kein
             ausformulierter Text eingefügt wird

         ‣   keine Manipulationen des Mark Up vornehmen

              ➡   sonst riskiert man erhebliche Störungen der
                  Vertragsverhandlungen

                                   39
§        Praktikabilität:
    Im Einzelnen:

          Wirtschaftlichkeit

            ‣ Kaufpreisfinanzierung inkl. Nebenkosten des Erwerbs
            ‣ Risikobewertung inkl. Kostenrisiko, bspw. durch zukünftige Beratung, Haftung,
              Investitionen

           Zukunftsprognose

            ‣ Best Case Szenario
            ‣ Mid Case Szenario
            ‣ Worst Case Szenario

           Exit Strategie

            ‣ kurzfristig ./. mittelfristig ./. langfristig
            ‣ je nach Investor und Zielobjekt unterschiedlich
            ‣ sollte vorab definiert werden
                                              40
§         Gliederung:

    Literaturempfehlungen

    Ausgangspunkte, Begriffe etc.

    Präsentation/Präsentationstechnik

    Rechtsanwendung/Umsetzung

    M&A-Struktur

    Vertragserstellung/-bearbeitung

    Verhandlungsführung
                     41
§        Verhandlungs-
           führung:
    zu differenzieren:

        Verhandlung in einer Telefonkonferenz
        (Conference Call, „CC“)

         ‣   man sieht sein Gegenüber nicht, erkennt folglich
             keine Reaktion

         ‣   man sieht nicht, wie die Beteiligten am anderen
             Ende miteinander kommunizieren

         ‣   entscheidend ist, die Stimmen richtig einzuschätzen

         ‣   Möglichkeit der Stummschaltung

         ‣   „interne“ Kommunikation deutlich einfacher

                             42
§              Verhandlungs-
                 führung:
    und:

           Verhandlung in einer Besprechung (Meeting)
           ‣   man sieht sein Gegenüber, kann folglich Mimik und
               Gestik werten

           ‣   die Kommunikation der Beteiligten untereinander
               bleibt nicht unbemerkt

           ‣   entscheidend ist, alle Reaktionen des Gegenübers im
               Blick zu behalten

           ‣   keine inoffizielle Möglichkeit des Gesprächs

           ‣   „interne“ Kommunikation meist nur schriftlich möglich

                                  43
§            Verhandlungs-
               führung:
    in beiden Fällen wesentlich:

        Kontrolle über das Gespräch behalten
         ‣   keine unkontrollierten Reaktionen, bspw.
             Aufspringen, Schreien, unsachliche Beschimpfungen

         ‣   kontrollierte Reaktionen sind aber hilfreich, bspw.
             deutliche Bewertung des Verhaltens des Gegenübers

         ‣   Sitzordnung strategisch wählen

         ‣   Besprechungsunterbrechungen erbitten, wenn es
             sinnvoll ist, bspw. überprüfungsbedürftige
             Behauptungen, verfahrene Verhandlungssituation

                                44
§   Viel Erfolg!

            Dr. Karola Knauthe LL.M.

             karola.knauthe@rewi.hu-berlin.de
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