Die Transaktion Wintersemester 2016 / 2017
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
§ Die Transaktion Wintersemester 2016 / 2017
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 2
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 3
§ Literatur: Handbuch Unternehmenskauf Wolfgang Hölters, 8. Auflage, 2015, Verlag Dr. Otto Schmidt, EUR 179,00 Unternehmenskauf in Recht und Praxis - Rechtliche und steuerliche Aspekte Hans-Joachim Holzapfel / Reinhard Pöllath, 15. Auflage, 2016, RWS Verlag, ca. EUR 98,00 Angewandte Rhetorik und Präsentationstechnik: Der Praxisleitfaden für Vortrag und Präsentation Gert Schelling/Thorsten Schildt, 2012, Schilling-Verlag, EUR 34,00 4
§ Literatur: Vertragsgestaltung - Ein Studienbuch Abbo Junker / Sudabeh Kamanabrou, 4. Auflage, 2014, Verlag C. H. Beck, EUR 23,90 Verhandeln und Gestalten - Der Kern der neuen Schlüsselqualifikation Wolfgang Däubler, 2003, JuS Schriftenreihe, Verlag C. H. Beck, EUR 21,80 Das Harvard Konzept - Der Klassiker der Verhandlungstechnik Roger Fisher / William Ury / Bruce Patton, 25. Auflage, 2015, Campus Verlag, EUR 29,99 5
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 6
§ Ausgangspunkte: Entscheidende Faktoren für Berater, damit eine Transaktion erfolgreich wird: grundlegendes wirtschaftliches Verständnis für das Geschäft grundlegendes inhaltliches Verständnis für die Transaktion, d.h. auch für alle relevanten Bereiche / Rechtsgebiete bzw. Sensibilität, wofür es weitere Experten hinzugezogen werden müssen grundlegendes Verständnis für die Vertragsbeteiligten und ihre Interessen, denn am Ende müssen alle Vertragsbeteiligten zustimmen 7
§ Begriffe: zu unterscheiden: M&A = Mergers and Acquisitions ‣ deutsch: Fusionen und Übernahmen ‣ in juristischer Hinsicht ein Teilgebiet des Transaktionsrechts Transaktionsrecht ‣ umfasst alle Rechtsgebiete, die im Rahmen des Geschäfts relevant sind ‣ häufig wird Transaktionsrecht und M&A sprachlich und inhaltlich kombiniert, sog. M&A-Transaktionen 8
§ entscheidende Rechtsgebiete u.a.: Zivilrecht, insb. Schuldrecht und Sachenrecht Gesellschaftsrecht Kapitalmarktrecht Arbeitsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Steuerrecht Bankrecht, Finanzierungsrecht u.U. öffentliches Recht, bspw. Kartellrecht, Vergaberecht, Umweltrecht etc. u.U. Insolvenzrecht und vieles mehr 9
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 10
§ Präsentation: wird eingesetzt für: Pitch ‣ Bewerbung um Mandat / Vorstellung im Unternehmen Darstellung der Alternativen ‣ gegenüber Mandanten / Beratern / Vorgesetzten Due Diligence-Report ‣ gegenüber Mandanten / Vorgesetzten Darstellung der Transaktion inkl. Struktur ‣ gegenüber Investoren / Banken etc. 11
§ Präsentation: Wie? Vortrag ‣ nur mündlich ‣ unterstützt durch Folien ‣ unterstützt durch Handout nach welchen Kriterien? ‣ Zielsetzung ‣ Erwartung des Publikums ‣ räumliche Bedingungen ‣ zeitliche Bedingungen 12
§ Präsentations- Technik: wichtige Unterschiede: Vortrag ‣ Manuskript mit großer, gut lesbarer Schrift; besser nur Stichpunkte Power Point- (oder Keynote-)Präsentation ‣ Einzelheiten folgen weitere Hilfsmittel (bspw. Flip Chart) ‣ insbesondere zur Erklärung von Details bspw. infolge von Fragen Hand Out ‣ i.d.R. umfangreicher als die Präsentation ➡ Maßstab: ‣ Wirkung auf die Zielgruppe 13
§ Präsentations- Technik: wesentliche Punkte: Wieso? ‣ Aufgabenstellung Weshalb? ‣ Zielsetzung Warum? ‣ Erwartungen des Publikums ... und für wen? ‣ Zielgruppe, d.h. Vorkenntnisse berücksichtigen 14
§ Präsentations- Technik: und dann? Thema definieren Überschrift(en) finden ‣ Spannungsbogen entwickeln ‣ Details s.u. Gliederung entwickeln ‣ Unterpunkte, aber bitte nicht zergliedern ‣ Übersichtlichkeit ist entscheidend Struktur ‣ zeitlich, d.h. keine zeitliche Überziehung ‣ inhaltlich, d.h. auf wesentliche Punkte konzentrieren 15
§ Präsentations- Technik: Aufbau: Einleitung ‣ Begrüßung, Thema, Zieldefinition Hauptteil ‣ Struktur einhalten, Zuhörer mitnehmen! Schlusswort ‣ Zusammenfassung des Vortrags (ohne Wiederholung) ‣ direkte Ansprache der Zuhörer, u.U. auch Appell ‣ Dank an die Zuhörer ‣ ggf. Eröffnung einer Diskussion 16
§ Präsentations- Technik: im Einzelnen: Vortrag ‣ kurze, prägnante Sätze ‣ Mimik, Gestik, Sprechtechnik Manuskript ‣ 1. Satz! ‣ Schlusswort, u.U. Pointe ‣ Übersichtlichkeit (u.a. Schriftgröße) Powerpoint-Präsentation und andere Hilfsmittel ‣ dient nur als Unterstützung! ‣ vgl. Übung siehe nächste Folie Hand Out ‣ soll bei der Nachbereitung helfen, u.U. Nachschlagewerk 17
§ Präsentations- Technik: Übungen: Vortrag zum Thema: ‣ Der Kauf einer Apfelkiste aus der rechtlichen Perspektive Bild-Präsentation zum Thema ‣ Power Point oder ‣ Keynote unterstützendes Hand Out ‣ Details aus dem Vortrag ‣ Risiko, wenn das Hand Out zu umfangreich ist, dass keiner mehr dem Vortrag folgt, sondern nur das Hand Out durchliest allgemeine Analyse 18
§ Präsentations- Technik: wesentlich für jede Powerpoint-Präsentation: Stichpunkte, keine Texte ‣ Ausnahme: bspw. Definitionen und Zitate max. 4 bis 6 Stichpunkte pro Seite ‣ häufig schwierig, deshalb Lesbarkeit als Maßstab einheitliche Formatierung ‣ nicht zu viele Schriftgrößen, Farben, Motive etc. Konzentration auf das Wesentliche ‣ keine überflüssigen Animationen oder sonstigen Effekte 19
§ Präsentations- Technik: weitere Hilfestellungen: Möglichkeit, einzelne Folien auszublenden Vortrag nicht mit dem Rücken zu den Zuhörern halten ‣ Verfolgung der Präsentation auf dem Bildschirm, nicht auf der Wand ‣ alternativ Ausdruck der Präsentation „b“ = black ➡ Der Bildschirm wird schwarz ➡ erneut drücken, damit die Präsentation wieder sichtbar wird „w“ = white ➡ Der Bildschirm wird weiß ➡ erneut drücken, damit die Präsentation wieder sichtbar wird 20
§ Präsentations- Technik: und: PowerPoint und Keynote: ‣ automatische Formatanpassung ‣ Manuelle Einstellungen innerhalb der Folienvorlagen ‣ auf Kompatibilität achten ‣ auf Veränderungsmöglichkeiten achten Handout ‣ darf umfangreicher sein ‣ Ausdruck als „Handzettel“ (mindestens 2 pro Seite), wenn Präsentation als Hand Out dient 21
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 22
§ Rechtsanwendung: Grundsätzliches: Vorteile des römischen Rechts ‣ geschriebenes Recht, d.h. Gesetzesrecht ‣ Unterschied zwischen sog. Gesetzes- und sog. Fallrecht; Entwicklung innerhalb Europas, insbesondere durch den EuGH, stärker hin zum Fallrecht Vorteile des angelsächsischen Rechts ‣ Internationalisierung des Rechts und der Sprache durch die Internationalisierung der Wirtschaft 23
§ Rechtsanwendung: Im Einzelnen: Anwendung des deutschen Rechts ‣ entscheidend sollte der Ort der Leistungserbringung bzw. des Zielobjekts sein ‣ insbesondere bei Transaktionen mit deutschem Gerichtsstand sinnvoll ‣ auch relevant: Herkunft der Vertragsparteien ‣ Angleichung der Sprache an die Rechtswahl, im Zweifel zweisprachig (Spalten!) 24
§ Rechtsanwendung: oder: Anwendung des UK Law / US Law ‣ häufig durch Vertragspartner vorgegeben, bspw. durch Banken (u.U. Voraussetzung für die Refinanzierung) ‣ teilweise nur aufgrund der Rechtsform der Vertragsparteien gewählt ‣ unbedingt notwendig: Hinzuziehung von Experten auf dem Gebiet des „fremden“ Rechts 25
§ Rechtsanwendung: alternativ: Anwendung anderer Rechtssysteme ‣ meist durch die Ansässigkeit des Zielobjekts oder des Erwerbers bedingt ‣ häufig steuerrechtlich motiviert ‣ Sprache und Gerichtsstand entsprechend vereinbaren ‣ auch hier unbedingt notwendig: Hinzuziehung von Experten auf dem Gebiet des „fremden“ Rechts 26
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 27
§ M&A-Struktur: Auswahl eines Zielunternehmens Kontaktaufnahme zu den Eigentümern des Zielunternehmens häufig: Unterstützung durch M&A-Berater und/oder Investmentbanken Vertraulichkeitsvereinbarung (Non Disclosure Agreement, „NDA“, tw. auch Confidentiality Agreement, „CA“, oder Confidential Disclosure Agreement, „CDA“) Definition der „vertraulichen Informationen“ u.a. Regelung der Nutzung und Weitergabe der Unterlagen an Dritte, Anspracheklauseln, Vernichtung bzw. Rückgabe von Unterlagen bei Scheitern der Verhandlungen, tw. Vertragsstrafe für den Fall des Verstoßes gegen die Vereinbarung, Schadensersatz, Laufzeit der Vereinbarung erster Informationsaustausch 28
§ M&A-Struktur: Absichtserklärung (Letter of Intent, „LOI“) enthält bereits Details wie voraussichtlicher Kaufpreis, zeitlicher Ablauf, Transaktionsstruktur soweit bekannt, u.U. Vertragsstrafe häufig inkl. Exklusivitätsvereinbarung entweder als einseitiges Schreiben, das vom Verkäufer gegengezeichnet wird, oder bereits als zweiseitiger Vertrag ausgestaltet aber: zumeist unverbindlich ggf. Procedure Letter Prüfung des Zielunternehmens (Due Diligence, „DD“) u.a. wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche Due Diligence Strukturierung der Transaktion insbesondere auch Verwertung der DD-Ergebnisse Bewertung des Unternehmens und daraus resultierend die Kaufpreisfindung 29
§ im Einzelnen: Zielobjekt identifizieren Asset Deal oder Share Deal wichtig: ➡ Risiken bereits zu Beginn der Verhandlungen prüfen ➡ anschließende Einarbeitung in den ersten Vertragsentwurf steuerrechtliche Konsequenzen Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer weitere Steuerrisiken Nutzung von Rechten bspw. Firma, Marken, Patente 30
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 31
§ Vertrags- erstellung: formale Kriterien: Kombination aus Zahlen und Buchstaben besser: mehr Abschnitte bilden als zu wenige Überschriften verwenden automatische Gliederung verwenden (Word und Pages) ‣ Seitenzahlen werden automatisch angepasst ‣ weitere Gliederungspunkte werden automatisch angepasst ‣ Inhaltsverzeichnis wird automatisch angepasst Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschnitten nummerieren und nicht fortlaufend (bei mehreren Anlagen innerhalb eines Abschnittes zusätzlich Buchstaben verwenden) 32
§ Vertrags- erstellung: wesentliche Inhalte: Vertragsparteien Kaufgegenstand („Zielobjekt“ oder „Target“) Kaufpreis ‣ ggf. wird zunächst nur ein „vorläufiger Kaufpreis“ festgelegt ‣ in diesem Fall müssen auch Regelungen zur Stichtagsbilanz und daraus resultierend zur Anpassung des „endgültigen Kaufpreises“ getroffen werden ‣ Fälligkeit des Kaufpreises (Unterschied, auch zeitlich, zwischen Signing (Unterzeichnung/Beurkundung) und Closing (Vollzug) des Vertrags) Vollzug 33
§ Vertrags- erstellung: sowie: Garantien ‣ selbständiges Garantieversprechen gemäß § 311 Abs. 1 BGB ‣ keine Beschaffenheitsgarantie gemäß § 443 BGB (wenn ausdrücklich ausgeschlossen) Gewährleistung / Gewährleistungsausschluss Rechtsfolgen bei Vertragsverletzung ‣ Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes ‣ Schadensersatz (meist der Höhe nach begrenzt) Rücktrittsrechte ‣ vertraglich ./. gesetzlich ‣ praktisch (!) umsetzbar meist nur bis zum Vollzug des Vertrags 34
§ Vertrags- erstellung: und (soweit erforderlich / gewünscht): Arbeitsrecht Gewerblicher Rechtsschutz ‣ bspw. Firma, Marken, Gebrauchsmuster etc. aufschiebende Bedingungen ‣ Kartellrechtsklausel ‣ Genehmigung der BaFin Wettbewerbsrecht Steuern ‣ Steuerfreistellungen 35
§ Vertrags- erstellung: sowie: Maßnahmen zwischen Signing und Closing ‣ insb. Abstimmung zwischen Verkäufer und Käufer für sämtliche wesentlichen Maßnahmen und Entscheidungen ‣ konkrete Zustimmungserfordernisse ggf. Regelungen zu Gesellschafterversammlungen ‣ je nach Inhalt am Anfang oder am Ende des Vertrags (abhängig von dem Zeitpunkt, an dem die Gesellschafterversammlung stattfinden muss) ‣ bspw. Teilung der Geschäftsanteile, Zustimmung zum Gesellschafterwechsel bzw. Verkauf wesentlicher Vermögensteile, Bestellung eines neuen Geschäftsführers 36
§ Vertrags- erstellung: und: Schriftformerfordernis Vertraulichkeitsklausel Salvatorische Klausel Schlussbestimmungen Kosten ‣ insb. Kosten der Beurkundung und der Durchführung des Vertrages anwendbares Recht, Gerichtsstand, ggf. Schiedsgerichtsklausel Unterschriften ggf. Vollmachten 37
§ Vertrags- überarbeitung: Mark Up vs. Clean Version „Änderungen nachverfolgen“ ‣ farbliche Einstellungen ‣ Text löschen = Durchstreichung ‣ Text einfügen = Unterstreichung ‣ Kommentare (immer einblenden!) ➡ sonst übersieht man ggf. wesentliche Anmerkungen ➡ nicht ausformulierte Gedanken können so eingearbeitet werden 38
§ Vertrags- überarbeitung: Änderungen innerhalb eines Mark Up: „alle Änderungen annehmen“ ‣ darauf aufbauend die eigenen Änderungen wieder einpflegen ➡ einzelne Änderungen anzunehmen und andere abzulehnen führt zu unübersichtlichen Vertragswerken, insb. wenn mehr als 2 Parteien beteiligt sind ‣ Kommentare mit Kommentaren beantworten, wenn kein ausformulierter Text eingefügt wird ‣ keine Manipulationen des Mark Up vornehmen ➡ sonst riskiert man erhebliche Störungen der Vertragsverhandlungen 39
§ Praktikabilität: Im Einzelnen: Wirtschaftlichkeit ‣ Kaufpreisfinanzierung inkl. Nebenkosten des Erwerbs ‣ Risikobewertung inkl. Kostenrisiko, bspw. durch zukünftige Beratung, Haftung, Investitionen Zukunftsprognose ‣ Best Case Szenario ‣ Mid Case Szenario ‣ Worst Case Szenario Exit Strategie ‣ kurzfristig ./. mittelfristig ./. langfristig ‣ je nach Investor und Zielobjekt unterschiedlich ‣ sollte vorab definiert werden 40
§ Gliederung: Literaturempfehlungen Ausgangspunkte, Begriffe etc. Präsentation/Präsentationstechnik Rechtsanwendung/Umsetzung M&A-Struktur Vertragserstellung/-bearbeitung Verhandlungsführung 41
§ Verhandlungs- führung: zu differenzieren: Verhandlung in einer Telefonkonferenz (Conference Call, „CC“) ‣ man sieht sein Gegenüber nicht, erkennt folglich keine Reaktion ‣ man sieht nicht, wie die Beteiligten am anderen Ende miteinander kommunizieren ‣ entscheidend ist, die Stimmen richtig einzuschätzen ‣ Möglichkeit der Stummschaltung ‣ „interne“ Kommunikation deutlich einfacher 42
§ Verhandlungs- führung: und: Verhandlung in einer Besprechung (Meeting) ‣ man sieht sein Gegenüber, kann folglich Mimik und Gestik werten ‣ die Kommunikation der Beteiligten untereinander bleibt nicht unbemerkt ‣ entscheidend ist, alle Reaktionen des Gegenübers im Blick zu behalten ‣ keine inoffizielle Möglichkeit des Gesprächs ‣ „interne“ Kommunikation meist nur schriftlich möglich 43
§ Verhandlungs- führung: in beiden Fällen wesentlich: Kontrolle über das Gespräch behalten ‣ keine unkontrollierten Reaktionen, bspw. Aufspringen, Schreien, unsachliche Beschimpfungen ‣ kontrollierte Reaktionen sind aber hilfreich, bspw. deutliche Bewertung des Verhaltens des Gegenübers ‣ Sitzordnung strategisch wählen ‣ Besprechungsunterbrechungen erbitten, wenn es sinnvoll ist, bspw. überprüfungsbedürftige Behauptungen, verfahrene Verhandlungssituation 44
§ Viel Erfolg! Dr. Karola Knauthe LL.M. karola.knauthe@rewi.hu-berlin.de
Sie können auch lesen