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Geschäftsleitung DDr. Ulrich Kraßnig, LL.M. Strategische und wissenschaftliche Leitung und Betreuung Mag. Monika Bürger-Hon Operative Leitung Steuerberatung Mag. Dr. Leopold Kraßnig Senior Partner Mag. Michael Scheidenberger Operative Leitung Steuerberatung MMag. Simon Horst Preschern Operative Leitung Wirtschaftsprüfung 2
Agenda Steuerliche Optimierungs- 1 möglichkeiten zum Jahresende Mag. Michael Scheidenberger e-Zustellung, PKW & Neuerungen in der 2 Umsatzsteuer 2020 Mag. Monika Bürger-Hon 3 Aktuelle Themen aus der Lohnverrechnung Marco Leininger Fraud in Klein- und 4 Mittelunternehmen MMag. Simon Horst Preschern 4 3
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zum Jahresende Ausnutzung Gewinnfreibetrag Allokation der Steuerlast durch Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips (nur bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern) Investitionen in Betriebsvermögen Wertpapierdeckung Pensionsrückstellungen Forschungsprämie Herstellung einer Unternehmensgruppe 5
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zum Jahresende Erhöhung der GWG Grenze Spenden Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 nur mehr bis Ende 2019 möglich Sonderausgaben Familienbonus Plus Schlussbeleg Registrierkasse 6
e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020 ab 01.01.2020 gilt für Unternehmen die Verpflichtung, elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen Begriff Unternehmer ist weit gefasst und umfasst neben Personen mit betrieblichen Einkünften (Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit, Land- und Forstwirte) auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Ausgenommen sind nur: Kleinunternehmer iSd UStG (Umsatz < 30.000 EUR netto bzw. < 35.000 EUR netto ab 01.01.2020) Unternehmen, die nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen (Hardware, Internetanschluss) im Unternehmen verfügen 8
e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020 Wie erfolgt die elektronische Zustellung? Behördliche Schriftstücke werden in die Anwendung „Mein Postkorb“ beim Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt Mitteilung des Posteinganges an die hinterlegte Mail-Adresse Mit der Zustellung in „Mein Postkorb“ beginnt der Fristenlauf für Beantwortung, Zahlungen, Beschwerden ... Optionales Upgrade möglich: RSa oder Rsb-Briefe können auch in den Postkorb zugestellt werden „Mein Postkorb“ dient ausschließlich zum Empfangen von Schriftstücken, ein Beantworten ... ist darüber nicht möglich 9
e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020 Notwendige Schritte: Registrierung unter www.usp.gv.at notwendig dazu Handysignatur notwendig Handysignatur kann u.a. über FinanzOnline, über OnlineBanking-Systeme, über Post.at oder persönlich in einer Registrierungsstelle oder einem Finanzamt aktiviert werden weitere Infos zur Handysignatur unter: www.handy-signatur.at Freischalten der Anwendung „Mein Postkorb“ im USP Hinterlegen einer E-Mail-Adresse im USP Optional: zusätzliche Registrierung bei einem Zustelldienst zum Empfang von RSa oder RSb-Briefen (z.B. Österreichische Post AG, meinbrief.zustellung.gv.at ...) 10
e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020 Weitere Informationen finden Sie u.a. unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/elektronische-zustellung1 https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/274695.html https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/elektronische- zustellung.html 11
PKW - Elektrofahrzeuge Elektrofahrzeuge : CO2-Emissionswert von 0 g/km ausschließlich elektrischer oder elektrohydraulischer Antrieb PKW und Kombi ab 1.1.2020 auch E-Krafträder und E-Bikes, wie z.B. E-Mofas, E-Motorräder, Quads, E-Fahrräder, Selbstbalance-Roller 12
PKW - Elektrofahrzeuge - Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug für unternehmerisch genutzte e-Fahrzeuge möglich für E-PKWs und ab 2020 auch für E-Krafträder und E-Bikes möglich für Anschaffungskosten, Leasingraten und laufende Kosten Höhe des Vorsteuerabzuges: Anschaffungskosten brutto* Vorsteuerabzug in % bis EUR 40.000 100 % zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 100% für die ersten EUR 40.000,-, anteilig für den Betrag zwischen TEUR 40 und TEUR 80 über EUR 80.000 0% * bei Gebrauchtfahrzeugen ist vom Neupreis zum Zeitpunkte der Erstzulassung auszugehen (außer über 60 Monate alt) 13
PKW- Elektrofahrzeuge – NoVA, Sachbezug, Förderung keine NoVA NoVA wird ausschließlich nach dem CO2-Ausstoß berechnet kein Sachbezug für Privatnutzung nur für Fahrzeuge mit CO2-Ausstoß von 0 g/km nicht für Hybridfahrzeuge Förderungen für Kauf von Elektro-Fahrzeugen für Unternehmer und Private für Auf- und Ausbau von öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur Infos zu Förderungen z.B. unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/elektroautos_und_e_ mobilitaet/Seite.4320020.html 14
PKW - Sachbezug für Privatnutzung von Dienstgeberfahrzeugen 1,5 % bzw. 2,0 % von Anschaffungskosten (max. EUR 48.000) Reduktion auf halben Sachbezug (0,75 % bzw. 1,0 %) bei nachweislicher Privatnutzung von weniger als 500 km monatlich im Jahresdurchschnitt zum Nachweis Fahrtenbuch notwendig! zum Nachweis der betrieblichen Nutzung / Privatnutzung auch für „Poolautos“ 15
PKW – Sachbezug – CO2-Grenzwerte Höhe des Sachbezuges abhängig vom CO2-Ausstoß es gelten die CO2-Grenzen der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges Grenzwert für reduzierten Sachbezug von 1,5 %: Erstmalige Zulassung CO2-Grenzwert 2016 und davor 130 g CO2/km 2017 127 g CO2/km 2018 124 g CO2/km 2019 121 g CO2/km 2020 141 g CO2/km / 118 g CO2/km * * Achtung: Umstellung des Abgasmessverfahrens auf strengeren WLTP-Zyklus 16
Neuerungen in der Umsatzsteuer 2020 - Kleinunternehmerregelung Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von bisher EUR 30.000 auf EUR 35.000 Grenze von EUR 35.000 ist ein Nettobetrag einmaliges Überschreiten der Grenze um nicht mehr als 15 % innerhalb von 5 Kalenderjahren ist unbeachtlich Konsequenzen: automatisch USt-befreit kein USt-Ausweis in Rechnungen kein Vorsteuerabzug Verzicht auf Steuerbefreiung als Kleinunternehmer: Bindungswirkung für 5 Jahre Widerruf nur bis 31.01. möglich 17
Neuerungen in der Umsatzsteuer 2020 - Innergemeinschaftliche Lieferungen zusätzliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen materiellrechtliche Voraussetzungen für steuerfreie ig. Lieferung: ein Unternehmer liefert einen Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet der Abnehmer ist ein Unternehmer der Erwerb ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar dem liefernden Unternehmer wurde die UID des Empfängers mitgeteilt NEU 2020! der Unternehmer ist seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen 18
Lohnverrechnung Aktuelle Themen aus der Lohnverrechnung Marco Leininger 19
KV-Handel-Gehaltsschema NEU Überblick Altes System: 8 Gehaltstabellen 6 Beschäftigungsgruppen 2 Gehaltsgebiete 18 Berufsjahre mit 9 Stufen Neues System: 1 Gehaltstabelle für ganz Österreich (gilt für alle Branchen) 8 Beschäftigungsgruppen (A bis H: Großteil fällt in C bis F) 15 Berufsjahre mit 5 Stufen (jede Stufe „dauert“ 3 Jahre) 20 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Umstiegsstichtag Wann kann man umsteigen: Seit 01. Dezember 2017 ist der Umstieg jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Wann MUSS spätestens umgestiegen werden? Spätestens per 1. Dezember 2021 ist der Umstieg jedenfalls verpflichtend notwendig. (Altes und neues Recht können nicht parallel im Betrieb existieren) 21 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Checkliste für den Umstieg Die erforderlichen Schritte Bis wann? In Betrieben ohne Betriebsrat –> Schriftliche Information über den geplanten spätestens drei Monate vor dem Stichtag Umstieg(stich)tag an alle Angestellten Kontrolle der alten Einstufung und Überleitung ausreichend Zeit einplanen – bedenke in das neue Schema Umstiegsdienstzettel Erstellung und Aushändigung der spätestens vier Wochen vor dem Umstiegsdienstzettel Umstiegsstichtag Einplanung von ausreichenden Zeit- und sowohl vor und nach dem Stichtag Personalressourcen, um Rückfragen seitens (mind. fünf Monate vor Umstieg) der von der Umstellung betroffenen Arbeitnehmer/innen zu behandeln 22 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Wann sollte der Umstieg erfolgen – was spricht dafür? Vereinheitlichung der Gehaltstabellen Max. Anrechnung von 7 bzw. 8 Vordienstzeitenjahren (Neueintritte) Sind in absehbarer Zeit zahlreiche Neueinstellungen geplant, so kann ein „Umstieg“ vor den Neueintritten aus Sicht des Unternehmens dann von Vorteil sein, wenn man ArbeitnehmerInnen (Angestellte) mit vielen Berufsjahren beschäftigen möchte. Grund dafür ist, dass es im „neuen System“ weitaus weniger Vorrückungen gibt UND dass die Anrechnung von Vordienstzeiten im „neuen System“ von beschränkter(er) Natur ist (wirkt sich ganz besonders bei „Kassen-Angestellten“ mit hoher Zahl von Berufsjahren aus). 23 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Beispiel – Kassenangestellte (2019) Einstufung Gehaltstafel ALT BG 3/18 Jahre (volle Anrechnung aller Angestelltenjahre) KV-Mindestgehalt beträgt EUR Brutto 2.370,- Einstufung Gehaltstafel NEU Grundsätzlich in BG C (Anrechnung individueller doch max. 7 bzw. 8 Jahre!) KV-Mindestgehalt beträgt EUR Brutto 1.866,- 24 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Vorzeitiger Umstieg Sofern künftig keine geplante umfangreiche Neueinstellungswelle bevorsteht, wird es wohl am besten sein, den Umstieg im Jahr 2021 zwischen Frühling und dem „Zwangsübertrittsstichtag“ (1.12.2021) vorzunehmen bzw. nach individuellen Kriterien bereits im Jahr 2020. 25 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Betriebsveranstaltungen/Betriebsausflug Maximal EUR 365,- / Kalenderjahr abgabenfrei Sachzuwendungen/Geschenke im Zuge dieser Veranstaltungen bis max. EUR 186,- abgabenfrei (z.B.: Autobahnvignette, Gutscheine, etc. - nicht in Bargeld einlösbar) Betriebsfeier keine Voraussetzung für die Sachzuwendung Sachzuwendung darf keine individuelle Vergütung darstellen 26
Essensmarken EUR 4,40 / pro ARBEITSTAG abgabenfrei (KEIN Bargeld) Freiwillige!! Leistung – kein Anspruch des DN aufgrund Kollektivvertrag Keine freiwillige Leistung während Urlaub oder Krankenstand Arbeitsplatznahe Gaststätten (Richtschnur 15min +/-) mit Vollmenü Vertragliche Vereinbarung zwischen DG und Gaststättenbetreiber Spezialregelung bei Kombination einer Dienstreise und Essensmarke 27
Essensmarken EUR 1,10 / pro Arbeitstag abgabenfrei (KEIN Bargeld) wenn Voraussetzungen – vorherige Folie – nicht zutreffen Einlösbar bei z.B.: Sodexo, Bäckerei, Spar, Hofer, etc. 28
Arbeitszeitgrenzen Höchstarbeitszeit 12h/Tag und 60h/Woche seit 01.09.2018 Grenze: max. 48h/Woche im Durchschnitt von 17/26/52 Wochen Grundloses Ablehnungsrecht des DN nur für Stunden >10h/Tag bzw. >50h/Woche Vergütungswahlrecht des DN–Zahlung in Geld oder ZA (inkl. Zuschlag) Sanktionen: Verwaltungsstrafen bis EUR 3.600,- 29
Aufzeichnungspflicht Grundsätzlich sind Beginn/Ende sowie Ruhepausen zu dokumentieren Aufzeichnungspflicht trifft grundsätzlich den DG Auch bei Übertragung an den DN trifft den DG die Kontrollpflicht 30
Sanktionen Für Nichtübermittlung der Lohnunterlagen nach Aufforderung – binnen 2 Werktagen beträgt der Strafrahmen: EUR 500,- bis 10.000,- pro DN Für Verweigerung der Einsichtnahme, Vereitelung der Kontrolle beträgt der Strafrahmen: EUR 1.000,- bis 20.000,- pro DN Vorenthalt von Entgelt (z.B. Ü-Std., Zulagen, Anwendung falsches Arbeitszeitmodell) Strafrahmen bis 50.000,- pro DN 31
Wirtschaftsprüfung Fraud in Klein- und Mittelunternehmen Ihr Schutz vor Wirtschaftskriminalität MMag. Simon Horst Preschern 32
Wer verursacht Fraud? Es gibt 4% 5% Untersuchungen Management welche bestätigen, 6% dass rund 37% aller Mitarbeiter Unternehmen Opfer von Fraud Organisiertes (Wirtschaftskriminalitä Verbrechen 55% t) werden. 30% Kunden Lieferanten 33
Was ist Fraud? Fraud = Betrug, Täuschung, Fälschung, Schwindel, Unterschlagung… Sammelbegriff für verschiedene Arten von Wirtschaftskriminalität Manipulation des Rechnungswesen Daten aus dem Rechnungswesen werden bewusst manipuliert, Umsätze werden bewusst falsch dargestellt, Bilanzpositionen bewusst falsch bewertet Ziel = Die Organisation besser darzustellen als sie ist Vermögensschädigung Das Vermögen der Organisation wird geschädigt Ziel = Sich selbst auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern 34
Wer verursacht Fraud? Geschlecht: Tendenz zeigt ein Überwiegen bei Männern Alter: im mittleren Alter Ausbildung: Grundsätzlich keine Auswirkung auf Häufigkeit, jedoch mit steigender Ausbildung steigt der verursachte Schaden Kriminelle Vorgeschichte: Gibt es so gut wie nie Jahre in der Firma: Je länger in der Firma um so größer der Schaden Abteilung: Finanzen, Verkauf, Kundenbetreuung, Einkauf 35
Das „Fraud Triangle“ - Finanzielle Notlage - Branchendruck/Wettbewerbsdruck - Insolvenzrisiko - Managementziele/Rentabilitätserwartungen „Gelegenheit macht Diebe“ - Leicht manipulierbare Geschäftsfälle (nahestehende Personen) - Mangelnde Überwachung - Schwaches internes Kontrollsystem (IKS) - Persönliche Einstellung 4 Augen-Prinzip, Funktionstrennung - Oft geringer Bezug zu den Geschädigten - „Ich hab mir das verdient“ 36
Moralische Rechtfertigung/Entscheidungsfindung Beispiel: Ein Virus, welches 600 Menschen töten wird, bricht aus. Sie leiten eine Abteilung, welche zwei Programme ausgearbeitet hat um dem Virus zu begegnen. Sie können sich nur für eines entscheiden. Programm A: Bei Umsetzung werden 200 Menschen gerettet. Programm B: 1/3 Wahrscheinlichkeit, dass 600 Menschen gerettet werden, 2/3 Wahrscheinlichkeit, dass alle 600 Menschen sterben. 37
Moralische Rechtfertigung/Entscheidungsfindung Anders gesagt: Programm A: 400 Menschen werden mit Sicherheit sterben. Programm B: Mit 1/3 Wahrscheinlichkeit können Sie allen 600 Menschen das Leben retten und mit 2/3 Wahrscheinlichkeit werden alle sterben. 38
Fraud-Fälle aus der Praxis Stornierung von Eintrittskarten, obwohl der Besucher die Veranstaltung besucht hat. Geld wurde in die „eigene Tasche“ ausbezahlt. Manipulation Auftragsvergabe (Einkauf) mit „Kick-back“ Zahlungen im privaten Bereich zu Lasten der Unternehmung. Erstellen von Scheinrechnungen, Manipulation von Stammdaten Kontoverbindung, Überweisung auf das eigene Konto Problemanalyse -> Gelegenheit war gegeben: Keine Funktionstrennung, keine systemseitige Absicherung, kein 4 Augen-Prinzip 39
Wie kann der Wirtschaftsprüfer helfen? Gelegenheit verhindern: Beratung im Zusammenhang mit einem angemessenen Internen Kontrollsystem (IKS) – Einführung, Verbesserung Prüfung und Identifikation von Schwächen in einem bestehenden IKS Erstellen von Prozesshandbüchern Schulung der Mitarbeiter (Risikoerkennung, Risikobewusstsein, Prozesstreue) Fraud-Untersuchung bei Verdachtsfällen Schadenfeststellung, Gutachtenerstellung bei Rechtsstreitigkeiten 40
Leistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers Jahresabschlussprüfung (freiwillig/gesetzlich) Gebarungsprüfung Prüfung und Beratung iZm dem Internen Kontrollsystem Prüfung und Beratung iZm Risikomanagementsystem Diverse Prüfungs- und Bestätigungsleistung iZm mit Finanzierung/ Börsengang/Umgründung/Förderung Betriebswirtschaftliche Beratung – insbesondere in Krisenzeiten oft gefragt (Sanierungsmaßnahmen/Fortbestandsprognose/Planrechnung) Fraud-/Betrugsuntersuchungen Und vieles mehr… 41
Die Berechnung der Einkommenssteuer ist für einen Mathematiker zu schwierig, dazu muss man Philosoph sein. - Albert Einstein
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Mail: office@alpenadria-wp.at Tel: 0463/592500 Die Präsentationsunterlage steht für Sie auf unserer Homepage zum Download bereit: www.alpenadria-wp.at
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