Herzlich Willkommen Klienteninformationsabend - zum www.alpenadria-wp.at

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Herzlich Willkommen Klienteninformationsabend - zum www.alpenadria-wp.at
Herzlich Willkommen
              zum
Klienteninformationsabend
            11.11.2019

       www.alpenadria-wp.at
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Geschäftsleitung
            DDr. Ulrich Kraßnig, LL.M.
            Strategische und wissenschaftliche Leitung und Betreuung

            Mag. Monika Bürger-Hon
            Operative Leitung Steuerberatung                    Mag. Dr. Leopold Kraßnig
                                                                Senior Partner
            Mag. Michael Scheidenberger
            Operative Leitung Steuerberatung

            MMag. Simon Horst Preschern
            Operative Leitung Wirtschaftsprüfung

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Agenda

                                          Steuerliche Optimierungs-
                                  1       möglichkeiten zum Jahresende
                                          Mag. Michael Scheidenberger
      e-Zustellung, PKW &
        Neuerungen in der         2
       Umsatzsteuer 2020
        Mag. Monika Bürger-Hon
                                  3       Aktuelle Themen aus der
                                          Lohnverrechnung
                                          Marco Leininger
         Fraud in Klein- und      4
         Mittelunternehmen
    MMag. Simon Horst Preschern
                                      4

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Steuer
    Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zum
    Jahresende
    Mag. Michael Scheidenberger

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Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zum
    Jahresende
     Ausnutzung Gewinnfreibetrag

     Allokation der Steuerlast durch Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips (nur bei
     Einnahmen-Ausgaben-Rechnern)

     Investitionen in Betriebsvermögen

     Wertpapierdeckung Pensionsrückstellungen

     Forschungsprämie

     Herstellung einer Unternehmensgruppe
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Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zum
    Jahresende
     Erhöhung der GWG Grenze

     Spenden

     Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 nur mehr bis Ende 2019 möglich

     Sonderausgaben

     Familienbonus Plus

     Schlussbeleg Registrierkasse

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Steuer
    e-Zustellung, PKW & Neuerungen in der
    Umsatzsteuer 2020
    Mag. Monika Bürger-Hon

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e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
     ab 01.01.2020 gilt für Unternehmen die Verpflichtung, elektronische
     Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen
     Begriff Unternehmer ist weit gefasst und umfasst neben Personen mit
     betrieblichen Einkünften (Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit, Land- und
     Forstwirte) auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
     Ausgenommen sind nur:
        Kleinunternehmer iSd UStG (Umsatz < 30.000 EUR netto bzw. < 35.000 EUR
        netto ab 01.01.2020)
        Unternehmen, die nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen
        (Hardware, Internetanschluss) im Unternehmen verfügen

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e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
     Wie erfolgt die elektronische Zustellung?
         Behördliche Schriftstücke werden in die Anwendung „Mein Postkorb“ beim
         Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt
         Mitteilung des Posteinganges an die hinterlegte Mail-Adresse
         Mit der Zustellung in „Mein Postkorb“ beginnt der Fristenlauf für Beantwortung,
         Zahlungen, Beschwerden ...

         Optionales Upgrade möglich: RSa oder Rsb-Briefe können auch in den Postkorb
         zugestellt werden
         „Mein Postkorb“ dient ausschließlich zum Empfangen von Schriftstücken, ein
         Beantworten ... ist darüber nicht möglich

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e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
      Notwendige Schritte:
          Registrierung unter www.usp.gv.at notwendig
              dazu Handysignatur notwendig
              Handysignatur kann u.a. über FinanzOnline, über OnlineBanking-Systeme, über Post.at
              oder persönlich in einer Registrierungsstelle oder einem Finanzamt aktiviert werden
              weitere Infos zur Handysignatur unter: www.handy-signatur.at
          Freischalten der Anwendung „Mein Postkorb“ im USP
          Hinterlegen einer E-Mail-Adresse im USP

          Optional: zusätzliche Registrierung bei einem Zustelldienst zum Empfang von RSa
          oder RSb-Briefen (z.B. Österreichische Post AG, meinbrief.zustellung.gv.at ...)
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e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
      Weitere Informationen finden Sie u.a. unter:
          https://www.digitales.oesterreich.gv.at/elektronische-zustellung1
          https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/274695.html
          https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/elektronische-
          zustellung.html

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PKW - Elektrofahrzeuge
      Elektrofahrzeuge :
         CO2-Emissionswert von 0 g/km
         ausschließlich elektrischer oder elektrohydraulischer Antrieb

         PKW und Kombi
         ab 1.1.2020 auch E-Krafträder und E-Bikes, wie z.B. E-Mofas, E-Motorräder, Quads,
         E-Fahrräder, Selbstbalance-Roller

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PKW - Elektrofahrzeuge - Vorsteuerabzug
      Vorsteuerabzug für unternehmerisch genutzte e-Fahrzeuge möglich
           für E-PKWs und ab 2020 auch für E-Krafträder und E-Bikes möglich
           für Anschaffungskosten, Leasingraten und laufende Kosten

           Höhe des Vorsteuerabzuges:
           Anschaffungskosten brutto*                    Vorsteuerabzug in %
           bis EUR 40.000                                100 %
           zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000            100% für die ersten EUR 40.000,-,
                                                         anteilig für den Betrag zwischen TEUR
                                                         40 und TEUR 80
           über EUR 80.000                               0%
      * bei Gebrauchtfahrzeugen ist vom Neupreis zum Zeitpunkte der Erstzulassung auszugehen (außer über 60 Monate alt)
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PKW- Elektrofahrzeuge – NoVA, Sachbezug,
     Förderung
      keine NoVA
          NoVA wird ausschließlich nach dem CO2-Ausstoß berechnet
      kein Sachbezug für Privatnutzung
          nur für Fahrzeuge mit CO2-Ausstoß von 0 g/km
          nicht für Hybridfahrzeuge
      Förderungen
          für Kauf von Elektro-Fahrzeugen für Unternehmer und Private
          für Auf- und Ausbau von öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur
          Infos zu Förderungen z.B. unter
          https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/elektroautos_und_e_
          mobilitaet/Seite.4320020.html
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PKW - Sachbezug
      für Privatnutzung von Dienstgeberfahrzeugen
         1,5 % bzw. 2,0 % von Anschaffungskosten (max. EUR 48.000)
         Reduktion auf halben Sachbezug (0,75 % bzw. 1,0 %) bei nachweislicher
         Privatnutzung von weniger als 500 km monatlich im Jahresdurchschnitt

         zum Nachweis Fahrtenbuch notwendig!
         zum Nachweis der betrieblichen Nutzung / Privatnutzung
         auch für „Poolautos“

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PKW – Sachbezug – CO2-Grenzwerte
      Höhe des Sachbezuges
         abhängig vom CO2-Ausstoß
         es gelten die CO2-Grenzen der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges
         Grenzwert für reduzierten Sachbezug von 1,5 %:
         Erstmalige Zulassung              CO2-Grenzwert
         2016 und davor                    130 g CO2/km
         2017                              127 g CO2/km
         2018                              124 g CO2/km
         2019                              121 g CO2/km
         2020                              141 g CO2/km / 118 g CO2/km   *
         * Achtung: Umstellung des Abgasmessverfahrens auf strengeren WLTP-Zyklus
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Neuerungen in der Umsatzsteuer 2020 -
     Kleinunternehmerregelung
      Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von bisher EUR 30.000 auf EUR 35.000
         Grenze von EUR 35.000 ist ein Nettobetrag
         einmaliges Überschreiten der Grenze um nicht mehr als 15 % innerhalb von 5
         Kalenderjahren ist unbeachtlich
         Konsequenzen:
              automatisch USt-befreit
              kein USt-Ausweis in Rechnungen
              kein Vorsteuerabzug
         Verzicht auf Steuerbefreiung als Kleinunternehmer:
              Bindungswirkung für 5 Jahre
              Widerruf nur bis 31.01. möglich
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Neuerungen in der Umsatzsteuer 2020 -
       Innergemeinschaftliche Lieferungen
           zusätzliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen
           Lieferungen
                 materiellrechtliche Voraussetzungen für steuerfreie ig. Lieferung:
                     ein Unternehmer liefert einen Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet
                     der Abnehmer ist ein Unternehmer
                     der Erwerb ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar
                     dem liefernden Unternehmer wurde die UID des Empfängers mitgeteilt
     NEU 2020!
                     der Unternehmer ist seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden
                     Meldung (ZM) ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen

18
Lohnverrechnung
     Aktuelle Themen aus der Lohnverrechnung
     Marco Leininger

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KV-Handel-Gehaltsschema NEU
     Überblick
     Altes System:
        8 Gehaltstabellen
        6 Beschäftigungsgruppen
        2 Gehaltsgebiete
        18 Berufsjahre mit 9 Stufen
     Neues System:
        1 Gehaltstabelle für ganz Österreich (gilt für alle Branchen)
        8 Beschäftigungsgruppen (A bis H: Großteil fällt in C bis F)
        15 Berufsjahre mit 5 Stufen (jede Stufe „dauert“ 3 Jahre)
20    Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Umstiegsstichtag
     Wann kann man umsteigen:
        Seit 01. Dezember 2017 ist der Umstieg jederzeit zu einem
        Monatsersten möglich.
     Wann MUSS spätestens umgestiegen werden?
        Spätestens per 1. Dezember 2021 ist der Umstieg jedenfalls
        verpflichtend notwendig.
        (Altes und neues Recht können nicht parallel im Betrieb existieren)

21    Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Checkliste für den Umstieg
          Die erforderlichen Schritte                             Bis wann?
          In Betrieben ohne Betriebsrat –>
          Schriftliche Information über den geplanten             spätestens drei Monate vor dem Stichtag
          Umstieg(stich)tag an alle Angestellten

          Kontrolle der alten Einstufung und Überleitung          ausreichend Zeit einplanen – bedenke
          in das neue Schema                                      Umstiegsdienstzettel

          Erstellung und Aushändigung der                         spätestens vier Wochen vor dem
          Umstiegsdienstzettel                                    Umstiegsstichtag

          Einplanung von ausreichenden Zeit- und
                                                                  sowohl vor und nach dem Stichtag
          Personalressourcen, um Rückfragen seitens
                                                                  (mind. fünf Monate vor Umstieg)
          der von der Umstellung betroffenen
          Arbeitnehmer/innen zu behandeln

22   Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Wann sollte der Umstieg erfolgen – was spricht
     dafür?
       Vereinheitlichung der Gehaltstabellen
       Max. Anrechnung von 7 bzw. 8 Vordienstzeitenjahren (Neueintritte)
       Sind in absehbarer Zeit zahlreiche Neueinstellungen geplant, so kann ein
       „Umstieg“ vor den Neueintritten aus Sicht des Unternehmens dann von
       Vorteil sein, wenn man ArbeitnehmerInnen (Angestellte) mit vielen
       Berufsjahren beschäftigen möchte. Grund dafür ist, dass es im „neuen
       System“ weitaus weniger Vorrückungen gibt UND dass die Anrechnung von
       Vordienstzeiten im „neuen System“ von beschränkter(er) Natur ist (wirkt sich
       ganz besonders bei „Kassen-Angestellten“ mit hoher Zahl von Berufsjahren
       aus).
23   Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Beispiel – Kassenangestellte (2019)
       Einstufung Gehaltstafel ALT
             BG 3/18 Jahre (volle Anrechnung aller Angestelltenjahre)
             KV-Mindestgehalt beträgt EUR Brutto 2.370,-

       Einstufung Gehaltstafel NEU
             Grundsätzlich in BG C (Anrechnung individueller doch max. 7 bzw. 8
             Jahre!)
             KV-Mindestgehalt beträgt EUR Brutto 1.866,-
24   Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Vorzeitiger Umstieg

       Sofern künftig keine geplante umfangreiche Neueinstellungswelle
       bevorsteht, wird es wohl am besten sein, den Umstieg im Jahr 2021
       zwischen Frühling und dem „Zwangsübertrittsstichtag“ (1.12.2021)
       vorzunehmen bzw. nach individuellen Kriterien bereits im Jahr 2020.

25   Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)
Betriebsveranstaltungen/Betriebsausflug
      Maximal EUR 365,- / Kalenderjahr abgabenfrei
         Sachzuwendungen/Geschenke im Zuge dieser Veranstaltungen bis max.
         EUR 186,- abgabenfrei (z.B.: Autobahnvignette, Gutscheine, etc. - nicht in
         Bargeld einlösbar)
         Betriebsfeier keine Voraussetzung für die Sachzuwendung
         Sachzuwendung darf keine individuelle Vergütung darstellen

26
Essensmarken
      EUR 4,40 / pro ARBEITSTAG abgabenfrei (KEIN Bargeld)
         Freiwillige!! Leistung – kein Anspruch des DN aufgrund Kollektivvertrag
         Keine freiwillige Leistung während Urlaub oder Krankenstand
         Arbeitsplatznahe Gaststätten (Richtschnur 15min +/-) mit Vollmenü
         Vertragliche Vereinbarung zwischen DG und Gaststättenbetreiber
         Spezialregelung bei Kombination einer Dienstreise und Essensmarke

27
Essensmarken
      EUR 1,10 / pro Arbeitstag abgabenfrei (KEIN Bargeld)
         wenn Voraussetzungen – vorherige Folie – nicht zutreffen
         Einlösbar bei z.B.: Sodexo, Bäckerei, Spar, Hofer, etc.

28
Arbeitszeitgrenzen
      Höchstarbeitszeit 12h/Tag und 60h/Woche seit 01.09.2018
      Grenze: max. 48h/Woche im Durchschnitt von 17/26/52 Wochen
      Grundloses Ablehnungsrecht des DN nur für Stunden >10h/Tag bzw.
      >50h/Woche
      Vergütungswahlrecht des DN–Zahlung in Geld oder ZA (inkl. Zuschlag)
      Sanktionen: Verwaltungsstrafen bis EUR 3.600,-

29
Aufzeichnungspflicht
      Grundsätzlich sind Beginn/Ende sowie Ruhepausen zu dokumentieren
      Aufzeichnungspflicht trifft grundsätzlich den DG
      Auch bei Übertragung an den DN trifft den DG die Kontrollpflicht

30
Sanktionen
      Für Nichtübermittlung der Lohnunterlagen nach Aufforderung – binnen
      2 Werktagen beträgt der Strafrahmen: EUR 500,- bis 10.000,- pro DN
      Für Verweigerung der Einsichtnahme, Vereitelung der Kontrolle beträgt
      der Strafrahmen: EUR 1.000,- bis 20.000,- pro DN
      Vorenthalt von Entgelt (z.B. Ü-Std., Zulagen, Anwendung falsches
      Arbeitszeitmodell) Strafrahmen bis 50.000,- pro DN

31
Wirtschaftsprüfung
     Fraud in Klein- und Mittelunternehmen
     Ihr Schutz vor Wirtschaftskriminalität
     MMag. Simon Horst Preschern

32
Wer verursacht Fraud?
      Es gibt                                   4%
                                           5%
      Untersuchungen                                       Management
      welche bestätigen,              6%
      dass rund 37% aller                                  Mitarbeiter
      Unternehmen Opfer
      von Fraud                                            Organisiertes
      (Wirtschaftskriminalitä                              Verbrechen
                                                     55%
      t) werden.                30%                        Kunden

                                                           Lieferanten

33
Was ist Fraud?
      Fraud = Betrug, Täuschung, Fälschung, Schwindel, Unterschlagung…
      Sammelbegriff für verschiedene Arten von Wirtschaftskriminalität
         Manipulation des Rechnungswesen
         Daten aus dem Rechnungswesen werden bewusst manipuliert, Umsätze
         werden bewusst falsch dargestellt, Bilanzpositionen bewusst falsch
         bewertet
         Ziel = Die Organisation besser darzustellen als sie ist

         Vermögensschädigung
         Das Vermögen der Organisation wird geschädigt
         Ziel = Sich selbst auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern
34
Wer verursacht Fraud?
      Geschlecht: Tendenz zeigt ein Überwiegen bei Männern

      Alter: im mittleren Alter

      Ausbildung: Grundsätzlich keine Auswirkung auf Häufigkeit, jedoch
      mit steigender Ausbildung steigt der verursachte Schaden

      Kriminelle Vorgeschichte: Gibt es so gut wie nie

      Jahre in der Firma: Je länger in der Firma um so größer der Schaden

      Abteilung: Finanzen, Verkauf, Kundenbetreuung, Einkauf
35
Das „Fraud Triangle“
                                                   -   Finanzielle Notlage
                                                   -   Branchendruck/Wettbewerbsdruck
                                                   -   Insolvenzrisiko
                                                   -   Managementziele/Rentabilitätserwartungen
     „Gelegenheit macht Diebe“
     -   Leicht manipulierbare Geschäftsfälle
         (nahestehende Personen)
     -   Mangelnde Überwachung
     -   Schwaches internes Kontrollsystem (IKS)               -   Persönliche Einstellung
         4 Augen-Prinzip, Funktionstrennung
                                                               -   Oft geringer Bezug zu den Geschädigten
                                                               -   „Ich hab mir das verdient“

36
Moralische
     Rechtfertigung/Entscheidungsfindung
     Beispiel:

     Ein Virus, welches 600 Menschen töten wird, bricht aus. Sie leiten eine Abteilung,
     welche zwei Programme ausgearbeitet hat um dem Virus zu begegnen. Sie
     können sich nur für eines entscheiden.

        Programm A: Bei Umsetzung werden 200 Menschen gerettet.

        Programm B: 1/3 Wahrscheinlichkeit, dass 600 Menschen gerettet werden,
        2/3 Wahrscheinlichkeit, dass alle 600 Menschen sterben.
37
Moralische
     Rechtfertigung/Entscheidungsfindung
     Anders gesagt:

       Programm A: 400 Menschen werden mit Sicherheit sterben.

       Programm B: Mit 1/3 Wahrscheinlichkeit können Sie allen 600 Menschen das
       Leben retten und mit 2/3 Wahrscheinlichkeit werden alle sterben.

38
Fraud-Fälle aus der Praxis
      Stornierung von Eintrittskarten, obwohl der Besucher die
      Veranstaltung besucht hat. Geld wurde in die „eigene Tasche“
      ausbezahlt.
      Manipulation Auftragsvergabe (Einkauf) mit „Kick-back“ Zahlungen
      im privaten Bereich zu Lasten der Unternehmung.
      Erstellen von Scheinrechnungen, Manipulation von Stammdaten
      Kontoverbindung, Überweisung auf das eigene Konto

              Problemanalyse -> Gelegenheit war gegeben:
         Keine Funktionstrennung, keine systemseitige Absicherung,
                            kein 4 Augen-Prinzip
39
Wie kann der Wirtschaftsprüfer helfen?
      Gelegenheit verhindern:
         Beratung im Zusammenhang mit einem angemessenen Internen
         Kontrollsystem (IKS) – Einführung, Verbesserung
         Prüfung und Identifikation von Schwächen in einem bestehenden IKS
         Erstellen von Prozesshandbüchern
         Schulung der Mitarbeiter (Risikoerkennung, Risikobewusstsein,
         Prozesstreue)
      Fraud-Untersuchung bei Verdachtsfällen
      Schadenfeststellung, Gutachtenerstellung bei Rechtsstreitigkeiten

40
Leistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers
      Jahresabschlussprüfung (freiwillig/gesetzlich)
      Gebarungsprüfung
      Prüfung und Beratung iZm dem Internen Kontrollsystem
      Prüfung und Beratung iZm Risikomanagementsystem
      Diverse Prüfungs- und Bestätigungsleistung iZm mit Finanzierung/
      Börsengang/Umgründung/Förderung
      Betriebswirtschaftliche Beratung – insbesondere in Krisenzeiten oft
      gefragt (Sanierungsmaßnahmen/Fortbestandsprognose/Planrechnung)
      Fraud-/Betrugsuntersuchungen
      Und vieles mehr…
41
Die Berechnung der Einkommenssteuer ist für einen
Mathematiker zu schwierig, dazu muss man Philosoph sein.
                                            - Albert Einstein
Vielen Dank
           für die
Aufmerksamkeit!

  Mail: office@alpenadria-wp.at
  Tel: 0463/592500

  Die Präsentationsunterlage steht für Sie auf
  unserer Homepage zum Download bereit:
  www.alpenadria-wp.at
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