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Geschäftsleitung
DDr. Ulrich Kraßnig, LL.M.
Strategische und wissenschaftliche Leitung und Betreuung
Mag. Monika Bürger-Hon
Operative Leitung Steuerberatung Mag. Dr. Leopold Kraßnig
Senior Partner
Mag. Michael Scheidenberger
Operative Leitung Steuerberatung
MMag. Simon Horst Preschern
Operative Leitung Wirtschaftsprüfung
2Agenda
Steuerliche Optimierungs-
1 möglichkeiten zum Jahresende
Mag. Michael Scheidenberger
e-Zustellung, PKW &
Neuerungen in der 2
Umsatzsteuer 2020
Mag. Monika Bürger-Hon
3 Aktuelle Themen aus der
Lohnverrechnung
Marco Leininger
Fraud in Klein- und 4
Mittelunternehmen
MMag. Simon Horst Preschern
4
3Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zum
Jahresende
Ausnutzung Gewinnfreibetrag
Allokation der Steuerlast durch Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips (nur bei
Einnahmen-Ausgaben-Rechnern)
Investitionen in Betriebsvermögen
Wertpapierdeckung Pensionsrückstellungen
Forschungsprämie
Herstellung einer Unternehmensgruppe
5Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zum
Jahresende
Erhöhung der GWG Grenze
Spenden
Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 nur mehr bis Ende 2019 möglich
Sonderausgaben
Familienbonus Plus
Schlussbeleg Registrierkasse
6e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
ab 01.01.2020 gilt für Unternehmen die Verpflichtung, elektronische
Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen
Begriff Unternehmer ist weit gefasst und umfasst neben Personen mit
betrieblichen Einkünften (Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit, Land- und
Forstwirte) auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Ausgenommen sind nur:
Kleinunternehmer iSd UStG (Umsatz < 30.000 EUR netto bzw. < 35.000 EUR
netto ab 01.01.2020)
Unternehmen, die nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen
(Hardware, Internetanschluss) im Unternehmen verfügen
8e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
Wie erfolgt die elektronische Zustellung?
Behördliche Schriftstücke werden in die Anwendung „Mein Postkorb“ beim
Unternehmensserviceportal (USP) zugestellt
Mitteilung des Posteinganges an die hinterlegte Mail-Adresse
Mit der Zustellung in „Mein Postkorb“ beginnt der Fristenlauf für Beantwortung,
Zahlungen, Beschwerden ...
Optionales Upgrade möglich: RSa oder Rsb-Briefe können auch in den Postkorb
zugestellt werden
„Mein Postkorb“ dient ausschließlich zum Empfangen von Schriftstücken, ein
Beantworten ... ist darüber nicht möglich
9e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
Notwendige Schritte:
Registrierung unter www.usp.gv.at notwendig
dazu Handysignatur notwendig
Handysignatur kann u.a. über FinanzOnline, über OnlineBanking-Systeme, über Post.at
oder persönlich in einer Registrierungsstelle oder einem Finanzamt aktiviert werden
weitere Infos zur Handysignatur unter: www.handy-signatur.at
Freischalten der Anwendung „Mein Postkorb“ im USP
Hinterlegen einer E-Mail-Adresse im USP
Optional: zusätzliche Registrierung bei einem Zustelldienst zum Empfang von RSa
oder RSb-Briefen (z.B. Österreichische Post AG, meinbrief.zustellung.gv.at ...)
10e-Zustellung für Unternehmen neu ab 2020
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/elektronische-zustellung1
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/274695.html
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/elektronische-
zustellung.html
11PKW - Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge :
CO2-Emissionswert von 0 g/km
ausschließlich elektrischer oder elektrohydraulischer Antrieb
PKW und Kombi
ab 1.1.2020 auch E-Krafträder und E-Bikes, wie z.B. E-Mofas, E-Motorräder, Quads,
E-Fahrräder, Selbstbalance-Roller
12PKW - Elektrofahrzeuge - Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug für unternehmerisch genutzte e-Fahrzeuge möglich
für E-PKWs und ab 2020 auch für E-Krafträder und E-Bikes möglich
für Anschaffungskosten, Leasingraten und laufende Kosten
Höhe des Vorsteuerabzuges:
Anschaffungskosten brutto* Vorsteuerabzug in %
bis EUR 40.000 100 %
zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 100% für die ersten EUR 40.000,-,
anteilig für den Betrag zwischen TEUR
40 und TEUR 80
über EUR 80.000 0%
* bei Gebrauchtfahrzeugen ist vom Neupreis zum Zeitpunkte der Erstzulassung auszugehen (außer über 60 Monate alt)
13PKW- Elektrofahrzeuge – NoVA, Sachbezug,
Förderung
keine NoVA
NoVA wird ausschließlich nach dem CO2-Ausstoß berechnet
kein Sachbezug für Privatnutzung
nur für Fahrzeuge mit CO2-Ausstoß von 0 g/km
nicht für Hybridfahrzeuge
Förderungen
für Kauf von Elektro-Fahrzeugen für Unternehmer und Private
für Auf- und Ausbau von öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur
Infos zu Förderungen z.B. unter
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/elektroautos_und_e_
mobilitaet/Seite.4320020.html
14PKW - Sachbezug
für Privatnutzung von Dienstgeberfahrzeugen
1,5 % bzw. 2,0 % von Anschaffungskosten (max. EUR 48.000)
Reduktion auf halben Sachbezug (0,75 % bzw. 1,0 %) bei nachweislicher
Privatnutzung von weniger als 500 km monatlich im Jahresdurchschnitt
zum Nachweis Fahrtenbuch notwendig!
zum Nachweis der betrieblichen Nutzung / Privatnutzung
auch für „Poolautos“
15PKW – Sachbezug – CO2-Grenzwerte
Höhe des Sachbezuges
abhängig vom CO2-Ausstoß
es gelten die CO2-Grenzen der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges
Grenzwert für reduzierten Sachbezug von 1,5 %:
Erstmalige Zulassung CO2-Grenzwert
2016 und davor 130 g CO2/km
2017 127 g CO2/km
2018 124 g CO2/km
2019 121 g CO2/km
2020 141 g CO2/km / 118 g CO2/km *
* Achtung: Umstellung des Abgasmessverfahrens auf strengeren WLTP-Zyklus
16Neuerungen in der Umsatzsteuer 2020 -
Kleinunternehmerregelung
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von bisher EUR 30.000 auf EUR 35.000
Grenze von EUR 35.000 ist ein Nettobetrag
einmaliges Überschreiten der Grenze um nicht mehr als 15 % innerhalb von 5
Kalenderjahren ist unbeachtlich
Konsequenzen:
automatisch USt-befreit
kein USt-Ausweis in Rechnungen
kein Vorsteuerabzug
Verzicht auf Steuerbefreiung als Kleinunternehmer:
Bindungswirkung für 5 Jahre
Widerruf nur bis 31.01. möglich
17Neuerungen in der Umsatzsteuer 2020 -
Innergemeinschaftliche Lieferungen
zusätzliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen
Lieferungen
materiellrechtliche Voraussetzungen für steuerfreie ig. Lieferung:
ein Unternehmer liefert einen Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet
der Abnehmer ist ein Unternehmer
der Erwerb ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar
dem liefernden Unternehmer wurde die UID des Empfängers mitgeteilt
NEU 2020!
der Unternehmer ist seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden
Meldung (ZM) ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen
18Lohnverrechnung
Aktuelle Themen aus der Lohnverrechnung
Marco Leininger
19KV-Handel-Gehaltsschema NEU
Überblick
Altes System:
8 Gehaltstabellen
6 Beschäftigungsgruppen
2 Gehaltsgebiete
18 Berufsjahre mit 9 Stufen
Neues System:
1 Gehaltstabelle für ganz Österreich (gilt für alle Branchen)
8 Beschäftigungsgruppen (A bis H: Großteil fällt in C bis F)
15 Berufsjahre mit 5 Stufen (jede Stufe „dauert“ 3 Jahre)
20 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)Umstiegsstichtag
Wann kann man umsteigen:
Seit 01. Dezember 2017 ist der Umstieg jederzeit zu einem
Monatsersten möglich.
Wann MUSS spätestens umgestiegen werden?
Spätestens per 1. Dezember 2021 ist der Umstieg jedenfalls
verpflichtend notwendig.
(Altes und neues Recht können nicht parallel im Betrieb existieren)
21 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)Checkliste für den Umstieg
Die erforderlichen Schritte Bis wann?
In Betrieben ohne Betriebsrat –>
Schriftliche Information über den geplanten spätestens drei Monate vor dem Stichtag
Umstieg(stich)tag an alle Angestellten
Kontrolle der alten Einstufung und Überleitung ausreichend Zeit einplanen – bedenke
in das neue Schema Umstiegsdienstzettel
Erstellung und Aushändigung der spätestens vier Wochen vor dem
Umstiegsdienstzettel Umstiegsstichtag
Einplanung von ausreichenden Zeit- und
sowohl vor und nach dem Stichtag
Personalressourcen, um Rückfragen seitens
(mind. fünf Monate vor Umstieg)
der von der Umstellung betroffenen
Arbeitnehmer/innen zu behandeln
22 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)Wann sollte der Umstieg erfolgen – was spricht
dafür?
Vereinheitlichung der Gehaltstabellen
Max. Anrechnung von 7 bzw. 8 Vordienstzeitenjahren (Neueintritte)
Sind in absehbarer Zeit zahlreiche Neueinstellungen geplant, so kann ein
„Umstieg“ vor den Neueintritten aus Sicht des Unternehmens dann von
Vorteil sein, wenn man ArbeitnehmerInnen (Angestellte) mit vielen
Berufsjahren beschäftigen möchte. Grund dafür ist, dass es im „neuen
System“ weitaus weniger Vorrückungen gibt UND dass die Anrechnung von
Vordienstzeiten im „neuen System“ von beschränkter(er) Natur ist (wirkt sich
ganz besonders bei „Kassen-Angestellten“ mit hoher Zahl von Berufsjahren
aus).
23 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)Beispiel – Kassenangestellte (2019)
Einstufung Gehaltstafel ALT
BG 3/18 Jahre (volle Anrechnung aller Angestelltenjahre)
KV-Mindestgehalt beträgt EUR Brutto 2.370,-
Einstufung Gehaltstafel NEU
Grundsätzlich in BG C (Anrechnung individueller doch max. 7 bzw. 8
Jahre!)
KV-Mindestgehalt beträgt EUR Brutto 1.866,-
24 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)Vorzeitiger Umstieg
Sofern künftig keine geplante umfangreiche Neueinstellungswelle
bevorsteht, wird es wohl am besten sein, den Umstieg im Jahr 2021
zwischen Frühling und dem „Zwangsübertrittsstichtag“ (1.12.2021)
vorzunehmen bzw. nach individuellen Kriterien bereits im Jahr 2020.
25 Siehe Kurzböck Angestellte im Handel - NEU, 2019 (leicht modifiziert)Betriebsveranstaltungen/Betriebsausflug
Maximal EUR 365,- / Kalenderjahr abgabenfrei
Sachzuwendungen/Geschenke im Zuge dieser Veranstaltungen bis max.
EUR 186,- abgabenfrei (z.B.: Autobahnvignette, Gutscheine, etc. - nicht in
Bargeld einlösbar)
Betriebsfeier keine Voraussetzung für die Sachzuwendung
Sachzuwendung darf keine individuelle Vergütung darstellen
26Essensmarken
EUR 4,40 / pro ARBEITSTAG abgabenfrei (KEIN Bargeld)
Freiwillige!! Leistung – kein Anspruch des DN aufgrund Kollektivvertrag
Keine freiwillige Leistung während Urlaub oder Krankenstand
Arbeitsplatznahe Gaststätten (Richtschnur 15min +/-) mit Vollmenü
Vertragliche Vereinbarung zwischen DG und Gaststättenbetreiber
Spezialregelung bei Kombination einer Dienstreise und Essensmarke
27Essensmarken
EUR 1,10 / pro Arbeitstag abgabenfrei (KEIN Bargeld)
wenn Voraussetzungen – vorherige Folie – nicht zutreffen
Einlösbar bei z.B.: Sodexo, Bäckerei, Spar, Hofer, etc.
28Arbeitszeitgrenzen
Höchstarbeitszeit 12h/Tag und 60h/Woche seit 01.09.2018
Grenze: max. 48h/Woche im Durchschnitt von 17/26/52 Wochen
Grundloses Ablehnungsrecht des DN nur für Stunden >10h/Tag bzw.
>50h/Woche
Vergütungswahlrecht des DN–Zahlung in Geld oder ZA (inkl. Zuschlag)
Sanktionen: Verwaltungsstrafen bis EUR 3.600,-
29Aufzeichnungspflicht
Grundsätzlich sind Beginn/Ende sowie Ruhepausen zu dokumentieren
Aufzeichnungspflicht trifft grundsätzlich den DG
Auch bei Übertragung an den DN trifft den DG die Kontrollpflicht
30Sanktionen
Für Nichtübermittlung der Lohnunterlagen nach Aufforderung – binnen
2 Werktagen beträgt der Strafrahmen: EUR 500,- bis 10.000,- pro DN
Für Verweigerung der Einsichtnahme, Vereitelung der Kontrolle beträgt
der Strafrahmen: EUR 1.000,- bis 20.000,- pro DN
Vorenthalt von Entgelt (z.B. Ü-Std., Zulagen, Anwendung falsches
Arbeitszeitmodell) Strafrahmen bis 50.000,- pro DN
31Wirtschaftsprüfung
Fraud in Klein- und Mittelunternehmen
Ihr Schutz vor Wirtschaftskriminalität
MMag. Simon Horst Preschern
32Wer verursacht Fraud?
Es gibt 4%
5%
Untersuchungen Management
welche bestätigen, 6%
dass rund 37% aller Mitarbeiter
Unternehmen Opfer
von Fraud Organisiertes
(Wirtschaftskriminalitä Verbrechen
55%
t) werden. 30% Kunden
Lieferanten
33Was ist Fraud?
Fraud = Betrug, Täuschung, Fälschung, Schwindel, Unterschlagung…
Sammelbegriff für verschiedene Arten von Wirtschaftskriminalität
Manipulation des Rechnungswesen
Daten aus dem Rechnungswesen werden bewusst manipuliert, Umsätze
werden bewusst falsch dargestellt, Bilanzpositionen bewusst falsch
bewertet
Ziel = Die Organisation besser darzustellen als sie ist
Vermögensschädigung
Das Vermögen der Organisation wird geschädigt
Ziel = Sich selbst auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern
34Wer verursacht Fraud?
Geschlecht: Tendenz zeigt ein Überwiegen bei Männern
Alter: im mittleren Alter
Ausbildung: Grundsätzlich keine Auswirkung auf Häufigkeit, jedoch
mit steigender Ausbildung steigt der verursachte Schaden
Kriminelle Vorgeschichte: Gibt es so gut wie nie
Jahre in der Firma: Je länger in der Firma um so größer der Schaden
Abteilung: Finanzen, Verkauf, Kundenbetreuung, Einkauf
35Das „Fraud Triangle“
- Finanzielle Notlage
- Branchendruck/Wettbewerbsdruck
- Insolvenzrisiko
- Managementziele/Rentabilitätserwartungen
„Gelegenheit macht Diebe“
- Leicht manipulierbare Geschäftsfälle
(nahestehende Personen)
- Mangelnde Überwachung
- Schwaches internes Kontrollsystem (IKS) - Persönliche Einstellung
4 Augen-Prinzip, Funktionstrennung
- Oft geringer Bezug zu den Geschädigten
- „Ich hab mir das verdient“
36Moralische
Rechtfertigung/Entscheidungsfindung
Beispiel:
Ein Virus, welches 600 Menschen töten wird, bricht aus. Sie leiten eine Abteilung,
welche zwei Programme ausgearbeitet hat um dem Virus zu begegnen. Sie
können sich nur für eines entscheiden.
Programm A: Bei Umsetzung werden 200 Menschen gerettet.
Programm B: 1/3 Wahrscheinlichkeit, dass 600 Menschen gerettet werden,
2/3 Wahrscheinlichkeit, dass alle 600 Menschen sterben.
37Moralische
Rechtfertigung/Entscheidungsfindung
Anders gesagt:
Programm A: 400 Menschen werden mit Sicherheit sterben.
Programm B: Mit 1/3 Wahrscheinlichkeit können Sie allen 600 Menschen das
Leben retten und mit 2/3 Wahrscheinlichkeit werden alle sterben.
38Fraud-Fälle aus der Praxis
Stornierung von Eintrittskarten, obwohl der Besucher die
Veranstaltung besucht hat. Geld wurde in die „eigene Tasche“
ausbezahlt.
Manipulation Auftragsvergabe (Einkauf) mit „Kick-back“ Zahlungen
im privaten Bereich zu Lasten der Unternehmung.
Erstellen von Scheinrechnungen, Manipulation von Stammdaten
Kontoverbindung, Überweisung auf das eigene Konto
Problemanalyse -> Gelegenheit war gegeben:
Keine Funktionstrennung, keine systemseitige Absicherung,
kein 4 Augen-Prinzip
39Wie kann der Wirtschaftsprüfer helfen?
Gelegenheit verhindern:
Beratung im Zusammenhang mit einem angemessenen Internen
Kontrollsystem (IKS) – Einführung, Verbesserung
Prüfung und Identifikation von Schwächen in einem bestehenden IKS
Erstellen von Prozesshandbüchern
Schulung der Mitarbeiter (Risikoerkennung, Risikobewusstsein,
Prozesstreue)
Fraud-Untersuchung bei Verdachtsfällen
Schadenfeststellung, Gutachtenerstellung bei Rechtsstreitigkeiten
40Leistungsspektrum des Wirtschaftsprüfers
Jahresabschlussprüfung (freiwillig/gesetzlich)
Gebarungsprüfung
Prüfung und Beratung iZm dem Internen Kontrollsystem
Prüfung und Beratung iZm Risikomanagementsystem
Diverse Prüfungs- und Bestätigungsleistung iZm mit Finanzierung/
Börsengang/Umgründung/Förderung
Betriebswirtschaftliche Beratung – insbesondere in Krisenzeiten oft
gefragt (Sanierungsmaßnahmen/Fortbestandsprognose/Planrechnung)
Fraud-/Betrugsuntersuchungen
Und vieles mehr…
41Die Berechnung der Einkommenssteuer ist für einen
Mathematiker zu schwierig, dazu muss man Philosoph sein.
- Albert EinsteinVielen Dank
für die
Aufmerksamkeit!
Mail: office@alpenadria-wp.at
Tel: 0463/592500
Die Präsentationsunterlage steht für Sie auf
unserer Homepage zum Download bereit:
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