Distanzunterricht an der Sekundarschule Jülich

 
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Distanzunterricht an der Sekundarschule Jülich
Sekundarschule Jülich       Distanzunterricht an der
                             Sekundarschule Jülich
                        Pädagogisch-didaktisches Einsatzkonzept zur
                        Realisierung einer lerndienlichen Verknüpfung
                        von Präsenz- und Distanzunterricht an der
                        Sekundarschule Jülich

                                                 SEKUNDARSCHULE JÜLICH
                                                      Linnicher Straße 67
                                                             52428 Jülich
Distanzunterricht an der Sekundarschule Jülich
Konzept zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht                                           1

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort ....................................................................................................................................................3

1. Rechtliche Grundlage für das Lernen auf Distanz...............................................................................4

2. Schulische Rahmenbedingungen ........................................................................................................6
   2.1 Schulische Ausgangslage ................................................................................................................6
   2.2 Häusliche Lernumgebung ...............................................................................................................9
   2.3 Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit unzureichender Ausstattung .......................... 10
         2.3.1 Study-Hall ........................................................................................................................... 11

         2.3.2 Ausleihe von IPads .............................................................................................................. 12

3. Rahmenbedingungen der Kommunikation...................................................................................... 13
   3.1 Kommunikationswege zwischen Schulleitung und Kollegium .................................................... 13
   3.2 Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus ....................................................................... 14
   3.3 Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden ................................................................ 15

4. Rollenverteilung im Distanzunterricht ............................................................................................. 16
   4.1 Teambildung ................................................................................................................................ 16
   4.2 Lehrende in Distanz ..................................................................................................................... 16
         4.2.1 Pflichten von Lehrkräften ................................................................................................... 17

         4.2.2 Die Rolle der Klassenleitung ............................................................................................... 17

         4.2.3 Lehrende, die aus der Distanz unterrichten ....................................................................... 18

   4.3 Lernen in Distanz ......................................................................................................................... 18
         4.3.1 Pflichten der Lernenden ..................................................................................................... 19

         4.3.2 Rolle der Eltern und Erziehungsberechtigten..................................................................... 20

5. Pandemisch angepasster Unterricht an der Sekundarschule Jülich ............................................... 22
   5.1 Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte................................................................ 22
   5.2 Organisatorische Unterrichtsplanung .......................................................................................... 23
         5.2.1 Unterrichtsverteilung und Aufgabenumfang ..................................................................... 23

         5.2.2 Stundenplanung ................................................................................................................. 24

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        5.2.3 Aufgabenformate und Videokonferenzen.......................................................................... 24

   5.3 Handlungsszenarien des Distanzunterrichtes an der Sekundarschule Jülich.............................. 25
        5.3.1 Ein/e Schüler/in muss sich über einen längeren Zeitraum in Quarantäne begeben ......... 25

        5.3.2 Eine Lehrkraft muss sich in Quarantäne begeben .............................................................. 26

        5.3.3 Wechselunterricht .............................................................................................................. 26

        5.3.4 Der Unterricht findet nur vormittags statt ......................................................................... 28

        5.3.5 Schichtbetrieb in Form eines versetzten Schulbeginnes .................................................... 28

        5.3.6 Eine ganze Klasse und/oder Jahrgangsstufe befindet sich in Quarantäne ........................ 29

        5.3.7 Schulschließungen aufgrund eines Lockdowns .................................................................. 30

                5.3.7.1 Kurzweilige Schulschließungen .............................................................................. 31

                5.3.7.2 Längerfristige Schulschließungen ........................................................................... 32

   5.4 Förder- und Forderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Förderbedürfnissen.. 35
        5.4.1 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen

                Förderschwerpunkten ........................................................................................................ 35

        5.4.2 Förderung von Schülerinnen und Schülern, welche einen Internationalen

                Vorbereitungskurs besuchen.............................................................................................. 36

        5.4.3 Individuelle Förder- und Forderung aller Lernenden im Rahmen des Distanzlernens ...... 36

   5.5 Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht ...................................................................... 37
   5.6 Einbeziehung Sonstiger Leistungen ............................................................................................. 38
   5.7 Feedbackkultur ............................................................................................................................ 39
   5.8 Lernerfolgskontrollen und Leistungsbewertung ......................................................................... 40

6. Agiles Schulmanagement ................................................................................................................. 42

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VORWORT

Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 gilt an allen schulischen Institutionen des Landes
Nordrhein-Westfalen1 der Grundsatz, dass Präsenzunterricht den Regelfall darstellen soll, was
auf dem Recht auf Bildung und Erziehung aller Kinder und Jugendlichen basiert. Die
Sekundarschule Jülich wird auch in den aktuell herausfordernden und teils wenig planbaren
Zeiten ihrem Bildungsauftrag nachkommen und einen Schulbetrieb sicherstellen, der an
aktuelle pandemische Geschehnisse im Rahmen der aktuellen Covid-19-Infektionslage
angepasst ist. Aufgrund aktueller pandemischer Geschehnisse, die zeitweise einen
vollumfänglichen         Präsenzunterricht       in   Schulen     und    Bildungsinstitutionen       jedoch
gegebenenfalls nicht im vollen Umfang gewährleisten können, trifft die Sekundarschule Jülich
mithilfe des folgenden pädagogisch-organisatorischen Einsatzkonzeptes zur Verknüpfung von
Präsenz- und Distanzunterricht Vorbereitungen, um einen angepassten Regelbetrieb durch
Distanzunterricht zur ergänzen. Denn nach Vorgabe des Schulministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen kann es sich als notwendig erweisen, in kürzester Zeit – je nach
epidemiologischem Geschehen – vom Präsenzunterricht abzuweichen und zeitbegrenzte
Phasen des Distanzlernens in den unterschiedlichsten Handlungsszenarien zu realisieren.
Dieser Umstand kann eintreten, wenn alle zur Verfügung stehenden Ressourcen aufgrund
eines nötigen Infektionsschutzes ausgeschöpft wurden und das vorhandene Lehrpersonal
nicht eingesetzte und/oder Vertretungsunterricht nicht durchweg erteilt werden kann. Es
handelt sich bei dem vorliegenden Konzept folglich um keine statische Konzeptionierung.

Die folgende pädagogisch-organisatorische Planung soll diesbezüglich sowohl Präsenz-, als
auch Distanzunterricht sinnstiftend, pädagogisch und lerndienlich zueinander in Beziehung
setzen und wurden auf Grundlage unserer Erfahrungen mit dem so genannte
„Homeschooling“ in der Lockdown-Phase im Frühjahr 2020 erstellt. Ein primäres Ziel ist es
folglich, allen am Schulleben Beteiligten und Angehörigen unserer Schulfamilie Handlungs-
und Planungssicherheit zu gewähren. Um immer neue Vorgaben und Richtlinien
berücksichtigen und abbilden zu können, wird dieses Konzept laufend weiterentwickelt und
editiert.

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    Nordrhein-Westfalen wird aufgrund einer besseren Lesbarkeit im weiteren Verlauf mit NRW abgekürzt werden.

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1. Rechtliche Grundlagen für das Lernen auf Distanz

Unter Distanzunterricht ist im Allgemeinen das von Lehrkräften begleitete Lernen auf Basis
der geltenden Unterrichtsvorgaben zu verstehen, welches in räumlicher Distanz, aber in
engem und planvollem Austausch zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
stattfindet. Die folgende Planung basiert rechtlich auf der Schulmail vom 22. Oktober 2020
und der darin enthaltenen Zweiten Verordnung zur befristeten Ausbildungs- und
Prüfungsordnung gemäß §52 des Schulgesetztes NRW vom 2. Oktober 2020, welche
rückwirkend zum 1. August in Kraft getreten ist und befristete Gültigkeit für das Schuljahr
2020/2021 aufweist. Diese für Schulen verbindliche Rechtsgrundlage bildet die Grundlage, das
analoge und/oder digitale Distanzlernen dem Präsenzunterricht gleichzusetzen und ihn als
gleichwertige Form des Unterrichtes zu legitimieren. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte
verpflichtet, Distanzunterricht durchzuführen und auch die Schülerschaft ist zur Teilnahme am
Distanzunterricht im gleichen Maße wie beim Präsenzunterricht verpflichtet, Grundlage ist
hier §29 des Schulgesetzes NRW. SuS, die aus Gründen des Infektionsschutzes keinen
Präsenzunterricht erhalten, werden im Distanzunterricht unterrichtet. Mit der zweiten
Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52
des Schulgesetzes NRW erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, Lernende, aber auch deren Eltern
und Erziehungsberechtigte Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Form des Unterrichts.

Wichtige Eckpunkte stellen diesbezüglich die folgenden Aspekte dar:
   (1) Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen
       Unterrichtsstunden der Schüler/innen wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte
       gleichwertig.
   (2) Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen
       und organisatorischen Plans ein und informiert dazu die zuständige Schulaufsicht
       sowie die Eltern.
   (3) Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür
       vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der
       Schüler/innen sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
   (4) Die Schüler/innen erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.

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      (5) Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten
          Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler/innen. Klassenarbeiten finden in
          der   Regel       im   Präsenzunterricht    statt.   Daneben       sind    weitere     in   den
          Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen
          der Leistungsbewertung möglich.
      (6) Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und
          Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.2

Die Einrichtung von Distanzunterricht dient somit der Sicherung des Bildungserfolges der
Schüler/innen, falls der Präsenzunterricht wegen des Infektionsschutzes oder deshalb nicht
vollständig möglich ist, weil Lehrkräfte nicht dafür eingesetzt werden können und auch kein
Vertretungsunterricht erteilt werden kann. Sollte es seitens der zuständigen Gesundheits-
und/oder Schulbehörde als notwendig angesehen werden, die Sekundarschule Jülich teilweise
oder gänzlich zu schließen, gewährleisten wir, dass der Distanzunterricht ohne Verzögerung
einsetzen kann. Der Unterricht in Präsenz und der Unterricht auf Distanz finden auf der
verbindlichen Grundlage und in Übereinstimmung mit den geltenden Kernlehrplänen sowie
den bestehenden internen Fachcurricula unserer Schule statt. Sollte Unterricht in Form von
Distanzunterricht und/oder in halber Klassenstärke stattfinden, dokumentieren die Lehrkräfte
diesen.

Berücksichtigt werden bei der weiteren Planung, welche fortlaufend an die aktuellen
pandemischen Geschehnisse angepasst werden wird, ebenfalls die Schulmail des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW3 vom 3. August 2020 zur
„Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des
Schuljahres 2020/2021“, die ministeriale „Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung
von Präsenz- und Distanzunterricht“ vom 10. August 2020 und die Handreichung zum
Distanzunterricht der Qualitäts- und Unterstützungsagentur NRW.

2
 Vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen.pdf
3
 Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird Ministerium für Schule- und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
im Folgenden mit MSB NRW abgekürzt werden.

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2. Schulische Rahmenbedingungen

Bei den schulischen Rahmenbedingungen muss zwischen der Ausgangslage der
Sekundarschule Jülich und der häuslichen Lernumgebung der Lernenden unterschieden und
beide Bereiche separat betrachtet werden.

2.1 Schulische Ausgangslage

Seit Beginn des Schuljahre 2020/2021 gelten an der Sekundarschule Jülich unterrichtlich- und
organisatorisch-spezifische Vorkehrungen im Sinne eines gezielten und konsequenten
Infektionsschutzes.

Unsere schulischen Arbeitsgemeinschaften in der Jahrgängen 5 und 6 werden, um eine
Durchmischung von Jahrgangsgruppen zu vermeiden, beispielsweise nur innerhalb der
jeweiligen Jahrgangsgruppen angeboten und realisiert. Während unsere Werkstattangebote
unter normalen Begebenheiten im Jahrgang 7 und 8 jahrgangsübergreifend angeboten
werden, so erfolgt auch hier aktuell keine Jahrgangsmischung, so dass Werkstätten nur
jahrgangsspezifisch angeboten und durchgeführt werden. Unsere Lernbüros, als feste
selbstständige Lernzeiten fest in unserem Schulkonzept integriert, können aktuell nicht in
gewohnter Sitzordnung durchgeführt werden, genauso wenig wie unsere, den kooperativen
Lernformen dienliche, Gruppentisch-Sitzordnung. Unsere Fächer LiP und Verantwortung
können ebenfalls aktuell nur in einem eingeschränkten Maß durchgeführt werden, da
außerschulische Institutionen, wie z.B. Pflegeeinrichtungen nicht von unseren Lernenden
besucht werden können und Jahrgangsmischungen vermieden werden sollen. Auch können
unsere vier Informatikräume aktuell nicht von Lernenden und Lehrenden genutzt werden, da
eine Durchlüftung in diesen vier Räumen nicht möglich ist. Eine Ausstattung dieser vier Räume
mit Lüftungsfiltern erscheint, auch im Rahmen des weiter unten angeführten Study-Halls-
Prinzipes und der Vermittlung von Medienkompetenzen, erstrebenswert, da aktuell die
Nutzung von etwa 120 Schüler-PC-Plätzen aufgrund dessen nicht stattfinden kann. Auch
vereinzelte Zusatzräumlichkeiten, wie Räume zur Differenzierung und sonderpädagogischen
Förderung können aufgrund mangelnder Lüftungsmöglichkeiten aktuell nicht verwendet
werden.

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Basierend   auf   unserer   schulinternen   und   mit   dem    Schulträger    abgestimmten
Hygienekonzeptionierung besitzen alle Lernenden in den einzelnen Unterrichtsgruppen feste
Sitzplätze, die - per dokumentiertem Sitzplan - im Falle eines aufkommenden
Infektionsgeschehens nachverfolgbar sind. Zusätzlich werden Toilettengänge der SuS zeitlich
notiert und die im Gebäude befindlichen Sanitäranlagen sind gemäß ihrer Lage spezifischen
Klassen und Räumlichkeiten zugeordnet. Auch wurden unsere drei Schuleingänge
jahrgangsspezifisch aufgeteilt, so dass das Schulgebäude seitens der Lernenden nur über
spezifische Bereiche begangenen und verlassen werden können, was durch aufsichtführende
Lehrkräfte kontrolliert wird. Zur regelmäßigen Desinfektion der Handflächen, sowohl zu
Schultagesbeginn, als auch nach den Hofpausen, befindet sich an jedem Eingang ein
Desinfektionsspender samt Abstandsmarkierungen, welchen die jeweiligen Schülerinnen und
Schüler passieren und ihre Hände unter Aufsicht desinfizieren müssen. Um ein erhöhtes
Schüleraufkommen an den Eingängen zu vermeiden und zeitlich zügig den Unterrichtsbeginn
zu unterstützen, erweitern zusätzliche Lehrkräfte den Desinfektionsspender um weitere
Desinfektionsmaßnahmen. Damit unsere Lernenden und Lehrenden sich auch während des
Unterrichtes regelmäßig die Hände desinfizieren können, befindet sich in jedem Klassenraum
Desinfektionsmittel, dass von den Lehrkräften zur Verfügung gestellt und nach Aufbrauchen
vom Hausmeister neu aufgefüllt wird. Auch die Maskenpflicht im Unterricht und regelmäßiges
Lüften in den Klassenräumen werden an unserer Schule als weitere Maßnahme für den
Infektionsschutz konsequent realisiert. Zusätzlich befindet sich als Kontrollmechanismus in
jedem Klassenraum eine CO2-Ampel. Arbeits- und Kontaktflächen werden am Ende des
Schultages durch das zuständige Facility-Unternehmen desinfiziert. Hinzukommend sind
unsere Lernenden angehalten, ihre Materialien in dieser schwierigen Situation nicht
miteinander zu teilen und Abstände einzuhalten. Die Hygieneregeln werden innerhalb der
Klassen durch die spezifischen Klassenleitungen regelmäßig besprochen und sind durch
entsprechende Hinweisschilder durchgängig präsent.

Sollte es aufgrund von Krankenständen zu Vertretungsunterricht kommen, so folgen die
Unterrichtsverteilung und Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes bei Lehrkraftabsenzen
aufgrund der aktuellen Pandemie prinzipiell dem gelten Vertretungskonzept der
Sekundarschule Jülich.

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Bei unseren gegenwärtigen Lehrkräften kann 5 Kolleginnen und Kollegen die Zugehörigkeit zu
einer Risikogruppe zugesprochen werden. Davon befinden sich zwei Lehrkräfte zu
Unterrichtszwecken und ihm Rahmen des Infektionsschutzes zwar im Schulgebäude,
unterrichten ihre Lerngruppen jedoch digital, z.B. via Teams, aus einem benachbarten
Unterrichtsraum hinaus. Eine Lehrkraft erfüllt ihre Dienstpflicht in Form von Homeoffice und
Distanzunterricht. Zwei Kolleginnen und Kollegen erfüllen ihre Dienstpflicht mit ärztlicher
Rücksprache und Erlaubnis im Präsenzunterricht. Eine Lehrerin ist momentan schwanger und
übt – gemäß den Vorgaben der BDA - im Falle eines positiven Infektionsgeschehens an unserer
Schule ihre Unterrichtspflicht in Form von Homeoffice aus. Auch Kolleginnen und Kollegen,
die      aufgrund      ausstehender       Testergebnisse       oder     aufgrund      von    angeordneten
Quarantänemaßnahmen dem Unterricht fernbleiben müssen, bereiten ihren Unterricht
aktuell von zu Hause aus vor und stellen ihn den Vertretungskräften zur Verfügung, sofern sie
nicht krankgeschrieben sind. Damit soll gewährleistet werden, dass Unterrichtsinhalte und -
einheiten ohne Stillstand weiter fortgeführt werden können.

Da Phasen des Distanzlernens sowohl analog, als auch digital realisiert werden können, muss
auch die schulische Digitalausstattung Erwähnung finden. Im Rahmen der Sofortausstattung
von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten durch das Land NRW wurden in Rücksprache mit
dem Schulträger und basierend auf unserem Medienkonzept durch diesen für jede Lehrkraft
ein IPad bestellt, welche zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stehen. Insgesamt
stehen der Sekundarschule Jülich 32 IPads, welche durch unseren Förderverein in den letzten
Jahren finanziert wurde, in Form von zwei IPad-Koffern und etwa 120 Schüler-PC-Plätzen4 für
unterrichtliche Zwecke zur Verfügung. Begrenzt verwendet werden können diese auch in
Phasen des Distanzlernens, wie im weiteren konzeptionellen Verlauf erläutert werden wird.

Als schulische Lernplattform wurde der Sekundarschule Jülich und weiteren Schulen seitens
des Schulträgers Microsoft Office 365 mit den zugehörigen Lizenzen, wie beispielsweise
Teams, vor geraumer Zeit zur Verfügung gestellt. Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020
wurde dies jedoch nur von den Lehrkräften über eine in der Schuldomain befindliche
Dienstadresse verwendet und Teams wurde zur digitalen Unterrichtsorganisation innerhalb

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    Wie im Vorfeld bereits erwähnt, können diese aktuell aufgrund von mangelnder Lüftung nicht genutzt werden.

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der Fächer und für digitale Besprechungen im Lockdown genutzt. Auf Basis der Erfahrungen
der Lockdown-Phase im Schuljahr 2019/2020 wurde jedoch ersichtlich, dass sich ein Zugriff
auf diese Lizenzen und Programme auch für unsere Schülerinnen und Schüler und zur
Realisierung von Distanzlernen anbiete. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurde seitens
der Sekundarschule Jülich eine datenschutzrechtliche Einwilligung für Microsoft Office 365
und   eine Nutzungsvereinbarung für       schuleigene    Systeme    bei   den   Eltern und
Erziehungsberechtigten und Lernenden eingeholt, auf deren Basis unsere Lernenden seitens
des Schulträgers mit einer Schul-E-Mail-Adresse und den Microsoft-Lizenzen in Form von
Microsoft Office 365 ausgestattet worden sind. Auch unsere Lernenden haben nun Zugriff auf
die Microsoft-Programme und könne diese über ihre schuleigenen E-Mail-Adressen auch auf
privaten Endgeräten beispielsweise als Apps verwenden.

2.2 Häusliche Lernumgebung

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 hat die Sekundarschule Jülich unter den Eltern und
Erziehungsberechtigten unserer Schule eine Abfrage zur digitalen Ausstattung der einzelnen
Haushalte durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, welche digitalen Ressourcen in den
einzelnen Haushalten zur Verfügung stehen und inwiefern die Schule ihren Schülerinnen und
Schülern Arbeitsplätze im Sinne eines Study-Hall-Platzes und ggf. schuleigene Endgeräte im
Falle eines weiteren Lockdowns und damit einhergehenden Schulschließungen zur Verfügung
stellen muss und kann.

Abgefragt wurden in diesem Kontext, welche digitalen Endgeräte den Lernenden zu Hause zur
Verfügung stünden, wie lange sie diese nutzen könnten und ob sie sich einzelne Endgeräte
beispielsweise mit Geschwisterkindern teilen müssten. Da regional betrachtet immer noch
nicht alle Bereiche unseres schulischen Einzugsgebietes mit einer flächendeckenden und vor
allem ausreichenden Internetverbindung abgedeckt sind, wurde hinzukommend die häusliche
Internetverbindung abgefragt, da diese eine zentrale Rolle bei digitalen Tools und der
Realisierung digitalen Unterrichtes spielt, um alle Schülerinnen und Schüler im Falle von
Distanzunterricht erreichen zu können. Um die Wahl digitaler Werkzeuge, Tools und
Unterrichtsmittel auf die häusliche Situation unserer Lernenden abstimmen und diese
berücksichtigen zu können, wurde auch das zur Verfügung stehende Zubehör, wie Drucker

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und Scanner abgefragt. Da die Sekundarschule Jülich sich ihrer Verantwortung bewusst ist, im
Falle von Distanzunterricht alle Schülerinnen und Schüler zur erreichen und im Sinne der
Bildungsgerechtigkeit allen die Möglichkeit der weiteren Bildung zu gewährleisten, wurde
ebenfalls abgefragt, welche Elternhäuser für ihr/e Kind/er einen schulischen Study-Hall-Platz
in Anspruch nehmen würden. Nur mit diesem Wissen kann gewährleistet werden, dass alle
Schülerinnen und Schüler zu Zeiten von Distanzunterricht und etwaigen Schulschließungen am
digitalen Bildungsprozess weiterhin teilhaben können und um schulisch die notwendigen
Ressourcen rechtzeitig planen zu können.

Basierend auf dieser Abfrage erhofft sich die Sekundarschule Jülich, Rückschlüsse bzgl. gut
gelingender Abläufe und notwendiger Verbesserungen ziehen zu können. Gleichzeitig sollen
diese in zukünftige Planungen mit einbezogen werden. Dies führt hoffentlich zu einer
positiven Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, bei der natürlich die Lernenden
und ihre individuellen Gegebenheiten im Fokus der Betrachtungen stehen sollen.

Auch zeigte sich in der Phase der Schulschließungen, dass viele Lernende zu Hause nicht über
die nötige Ausstattung in Form von beispielsweise spezifischen Programmlizenzen, wie
Microsoftprogrammen verfügen, um beispielsweise spezielle Dokumentformate an digitalen
Endgeräten zu bearbeiten, ohne diese ausdrucken zu müssen. Wie bereits erwähnt konnte
dieser Umstand mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten seitens des Trägers durch
Microsoftlizenzen und einer schuleigenen Schüler-E-Mail-Adresse mit Beginn des Schuljahres
2020/2021 behoben werden.

2.3 Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit unzureichender Ausstattung

Auf Basis der Abfrage konnte eruiert werden, dass im Falle von zeitweisen Distanzlernphasen
oder gar einem 2. Lockdown, etwa 70 Lernende aufgrund unzureichender Ausstattungen von
einem lernförderlichen Bildungsprozess ausgeschlossen wären. Auch verfügen nicht alle
Lernenden über die Möglichkeit, digital zur Verfügung gestelltes Arbeitsmaterial
auszudrucken und analog zu bearbeiten. Die Sekundarschule Jülich hat sich jedoch als Ziel
gesetzte, auch diesen Lernenden eine lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und
Distanzunterricht zu ermöglichen und zu unterstützen. Zum einen kann dies durch

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entsprechende Study-Hall-Plätze oder durch entsprechende schulische Leihgeräte
gewährleistet werden.

2.3.1 Study-Hall

Im Rahmen unseres Schulkonzeptes finden in den Jahrgängen 5 bis 8 in Hauptfächern
Mathematik, Deutsch und Englisch zwei Stunden Unterricht pro Woche in so genannten
Lernbüros und in den Jahrgängen 9 und 10 so genannte AST-Stunden statt, in welchen die
Lernenden selbstständig ihre vorgegebenen Fachinhalte in Form von so genannten Bausteinen
bearbeiten. Dieses Modell des individuellen und ruhigen Arbeitens stellen wir unseren
Lernenden zur Verfügung, welche in ihrer häuslichen Lernumgebung nicht über die nötige
Ausstattung verfügen, um Distanzunterricht lernförderlich realisieren zu können. Das Study-
Hall-Konzept ermöglicht unseren betroffenen Schülerinnen und Schülern Einzelplätze samt
Endgeräten und WLAN, um in schulischen Räumlichkeiten unter Wahrung geltender
Hygienevorschriften individuell in Distanzlernphasen arbeiten zu können. Normalerweise
stehen unserer Schule in vier Informatikräumen insgesamt etwa 120 Schüler-PC-Arbeitsplätze
zur Verfügung, mit denen wir gemäß geltender Abstandsregelungen 60 Lernende mit
Arbeitsplätzen ausstatten könnten. Zum aktuellen Zeitpunkt können diese Räumlichkeiten
aufgrund mangelnder Lüftungsvoraussetzungen jedoch nicht verwendet werden. Die
Anschaffung von Luftfiltersystemen, wie sie seitens der Landesregierung in Aussicht gestellt
wurden, ist für diese vier Räume angestrebt.

Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der erwähnten durchgeführten Anfrage angegeben
haben, über keine ausreichende Internetkapazität zu verfügen, erhalten Arbeitsplätze, an
denen sie mit ihren eigenen Endgeräten im WLAN arbeiten können. Dies Ausweitung des
Schul-WLANs um ein Schülernetzwerk, bei dem sich die Lernenden mit personalisierten
Zugängen anmelden können, wurde mit dem Schulträger thematisiert und befindet sich in der
Planung, hängt jedoch mit dem aktuellen Ausbau des regionalen Glasfasernetzwerkes
zusammen.

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2.3.2 Ausleihe von IPads

Lernende, die von Haus aus keine geeigneten Endgeräte für die Phasen des Distanzlernen
besitzen, jedoch über eine ausreichende Netzabdeckung verfügen, können sich über ihre
Klassenleitung an die Schulleitung wenden und für die Zeit des Distanzunterrichts ein IPad aus
unserem Bestand von 30 Schüler-IPads gemäß unserer Vertragsvereinbarungen kostenlos für
diesen Zeitraum ausleihen. Hier muss jedoch angemerkt werden, dass die Ausgabe von
schuleigenen Endgeräten den vorhandenen Ressourcen entspricht und einer gewissen
Priorisierung folgt: Lerner der Abschlussklassen, die ein Leihgerät benötigen, haben Vorrang
vor jüngeren Jahrgängen.

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3. Rahmenbedingungen der Kommunikation

Transparenz, Verbindlichkeit und Regelmäßigkeit der Kommunikation zwischen Schule,
Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten sind entscheidende Faktoren für ein
gelingendes Miteinander in dieser besonderen Situation. Eine Gewährleistung der
Schulkommunikation zwischen allen am Schulleben beteiligten Personen ist besonders in
Anbetracht der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen von übergeordneter Bedeutung.
Verschiedene,        den    Personengruppen        entsprechenden        Kommunikationswege    sollen
gewährleisten, spezifische Informationen schnellst möglich zu verbreiten. Um eine
Kommunikationsflut für alle Beteiligten zu vermeiden, unterstützen klare Regularien und
Vereinbarungen die Kommunikation zwischen allen Personengruppen.

3.1 Kommunikationswege zwischen Schulleitung und Kollegium

Kommt es zu akuten Infektionsgeschehen setzen die Schulleitung und/oder in Vertretung die
stellvertretenden Schulleitungsmitglieder die betroffenen Klassenlehrkräfte über aktuelle
Infektionsfälle in ihren Klassen umgehend – auch an Wochenenden - in Kenntnis. Sollten die
Klassenleitungen über positive Infektionsfälle seitens Eltern und Erziehungsberechtigten in
Kenntnis gesetzt werden, so teilen sie diese Meldung umgehend der Schulleitung via Mail mit.
Nach Rücksprache durch die Schulleitung mit dem zuständigen Gesundheitsamt geben
Klassenleitungen die kommunizierten Informationen an alle betroffenen Parteien weiter. Alle
weiteren Informationen werden allen Lehrkräften seitens der Schulleitung je nach
Dringlichkeit über die herkömmlichen Informationskanäle, wie E-Mail, das wöchentliche
Blitzlicht und regelmäßige Dienstbesprechungen zur Verfügung gestellt. Feste Zeitfenster und
Vereinbarungen bilden den Rahmen einer gelungenen Kommunikation. So sollen dienstliche
E-Mails innerhalb des Kollegiums und zwischen Schulleitung und Kollegium werktags nur bis
17 Uhr erfolgen. Am Wochenende und werktags ab 17 Uhr sollten dienstlichen
Kommunikationswege ruhen5, um auch Erholungsphasen zu gewährleisten. Darüber hinaus
können besondere Situationen ein Abweichen der genannten Uhrzeiten bedingen. Für
Dienstbesprechungen, die via Videokonferenz über Teams realisiert werden können, ist jeden
Dienstag ab 13:30 Uhr ein Zeitfenster für kollegiale Besprechungen reserviert. Das

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    Ausgenommen sind hier Informationsweitergaben, die keinerlei Aufschub dulden.

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wöchentlich freitags erscheinende Blitzlicht, als schuleigener und schulinterner digitaler
Informationsflyer informiert über anstehende Termine und Besonderheiten, damit alle
wesentlichen Informationen der kommenden Woche(n) in den Fokus gerückt werden können.

3.2 Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus

Auch unsere Schulhomepage, die klassenspezifischen Teams und ggf. die zusätzlich genutzten
Padlets geben Auskünfte über die wesentlichsten aktuellen Informationen, um schnellst
möglich agieren zu können. Spezifische Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
werden aktuell über Elternbriefe und unser Logbuch verteilt. Mit der Umstellung auf unsere
digitale Schulverwaltung mithilfe des Schulmanager-Online können und werden diese
zukünftig digital den Eltern und Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Dies hat den
Vorteil, dass auch in Phasen von Distanz Eltern und Erziehungsberechtigte immer über den
Schulmanager erreicht und informiert werden können, was auch das integrierte
Nachrichtentool ermöglicht. Eltern und Erziehungsberechtigte, die den Schulmanager aktuell
noch nicht nutzen, werden zusätzlich durch die Klassenleitungen informiert. Um Phasen der
Ruhe zu gewährleisten, soll sich die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus werktags
auf den Zeitraum von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr begrenzen. Darüber hinaus können besondere
Situationen ein Abweichen der genannten Uhrzeiten bedingen. Dies schafft Verbindlichkeit
und schützt die Privatsphäre aller Beteiligten. Individuelle Beratungen zwischen Schule und
Elternhaus können via Mail oder das Nachrichtentool im Schulmanager zwischen den
teilnehmenden Personen vereinbart werden. Klassenleitungen sollten in der aktuellen
pandemischen Situation weiterhin ihrer (pädagogischen) Beratungspflicht gegenüber Eltern
und Erziehungsberechtigten, aber auch Schülerinnen und Schülern nachkommen. Um eine
Face-to-Face-Interaktion anbieten zu können, können Eltern und Erziehungsberechtigte sich
über die Teams-Zugänge ihrer Kinder einloggen und Videogespräche über den inhärenten
Videokonferenztool beispielsweise mit Fachlehrkräften durchführen. Aufgrund der aktuellen
pandemischen Situation und zur Präsentation dieser Möglichkeit, finden unsere halbjährlich
stattfinden Bilanz- und Zielgespräche, an denen Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch
Schülerinnen und Schüler gemäß Schulkonzept verpflichtend teilnehmen, am 25. November
2020 bereits digital statt.

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3.3 Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernend

Die Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden erfolgt über die schulischen E-Mail-
Adressen oder die MS Plattform Teams (Chat-, Kanal- oder Videokonferenztool). Die
Lehrkräfte fungieren in ihren Unterrichtsstunden und den o.g. Dienstzeiten als
Ansprechpartner/innen für ihre Schülerinnen und Schüler, um u.U. für fachliche Fragen zur
Verfügung zu stehen. Umgekehrt müssen auch die Schülerinnen und Schüler während der
Unterrichtszeit gemäß Stundenplanung den Lehrkräften zur Verfügung stehen und erreichbar
sein, da Distanzlernphasen nach Vorgaben des MSB NRW eine gleiche Gültigkeit wie
Präsenzphasen besitzen.

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4. Rollenverteilung im Distanzunterricht

Distanzunterricht soll Lernende in die Lage versetzen, sich möglichst selbstständig, ggf. unter
Anleitung, mit alltäglichen und schulrelevanten Themen auseinanderzusetzen. Der
Distanzunterricht soll Schülerinnen und Schüler individuell in ihrem Lernfortschritt fördern.
Dies schließt jedoch ein, dass alle am Bildungsprozess Beteiligten in Phasen des Präsenz- und
Distanzlernen ihr Bestes geben, um gemeinsam das Bildungsziel zu erreichen.

4.1 Teambildung

Die Teambildung zwischen Lehrkräften liegt bereits in unserem Schulkonzept und den
klassenleitenden Tutoren-Tandems begründet. So besitzen die meisten Klassen zwei Tutoren,
die als Klassenleitung und als schülerspezifische Ansprechpartner/innen fungieren. Einzelne
Klassen besitzen aufgrund der personellen Situation aktuell nur eine Klassenleitung, die für
alle Schülerinnen und Schüler der Klasse verantwortlich ist.

Eine weitere Teambildung zwischen den Lehrkräften wird ggf. unter Mitwirkung der
Fachkonferenzen sowie der Betroffenen von der Schulleitung u.U. initiiert. Die Schulleitung
unterstützt die Teams – sofern notwendig – bei der Koordination der Aufgabenverteilung.

4.2 Lehrende in Distanz

Lehrkräften kommt bei der Realisierung von Distanzunterricht und der Verknüpfung von
Präsenz- und Distanzphasen eine übergeordnete Rolle zu. Neben der Rolle als
Wissensvermittlern kommen unter Umständen in Distanzphasen noch weitere tragende
Rollenadaptionen hinzu. Sie sind Ansprechpartner/in für die Betreuung sowohl von
Lernenden, als auch ihren Erziehungsberechtigten und müssen diese unter Umständen in der
schwierigen Situation des Distanzlernens unterstützen und ihrer (pädagogischen)
Beratungspflicht nachkommen.

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4.2.1 Pflichten von Lehrkräften

Lehrende, die Distanzunterricht durchführen, müssen ihren Schülerinnen und Schüler
Unterrichtsmaterialien analog oder digital zur Verfügung stellen und die unterrichtlichen,
schulinternen curricularen Vorgaben weiterhin vermitteln. Denn die beteiligten Lehrkräfte
gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichtes und die regelmäßige pädagogisch-
didaktische Begleitung unserer Lerner. Der Einsatz von Lehrkräften im Präsenz- und
Distanzunterricht ist hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Stundendeputats gleichwertig.
Die Fachinhalte müssen der Distanzsituation entsprechend methodisch und didaktisch
angepasst und den Schülerinnen und Schülern analog oder digital über die Lernplattform
Teams zur Verfügung gestellt werden. Denn der Unterricht in Präsenz und der Unterricht in
Distanz finden auf Grundlage und Übereinstimmung mit den geltenden Kernlehrplänen für die
Sekundarstufe I statt und sollen dem im weiteren Verlauf dargestellten Konzeptes des Blended
Learning folgen. Die in den Lehrplänen beschriebenen Kompetenzerwartungen und
verbindlichen Anforderungen bleiben auch für den Distanzunterricht verbindlich. Zusätzlich
sind die Lehrkräfte dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schülern im Sinne von Exemplarität
ein Feedback zu geben und die in Distanz erbrachten Leistungen zu bewerten. Darüber hinaus
müssen die Lehrkräfte gemäß dem geltenden Stundenplan für die Lerner und für die
Schulleitung innerhalb ihrer Dienstzeit erreichbar sein. Sollten Lehrkräften in Phasen des
Distanzunterrichtes erkranken, so müssen sie sich krankmelden und sind von diesen Pflichten
entbunden.

4.2.2 Die Rolle der Klassenleitung

Der Klassenleitung erhält in Phasen des Distanzlernens eine besondere Bedeutung, denn sie
fungiert ggf. nicht nur als Wissensvermittler/in und als Bindeglied zwischen Schule und Heim,
sondern muss in für Schülerinnen und Schüler schwierigen Phasen v.a. das Wohl der
Schülerinnen und Schüler im Blick behalten. Denn es ist besonders wichtig, dass in dieser
Phase kein Kind verloren geht und jede/r Lerner/in bestmöglich gefördert wird. Nicht alle
Kinder und Jugendlichen verfügen ggf. über ein stabiles Elternhaus oder über die notwendigen
Ressourcen, die Phase des Distanzlernens eigenständig absolvieren zu können. Diese
Lernenden müssen u.U. besonders durch die Klassenleitung betreut werden. Auch hier ist eine

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Lehrkraft dazu verpflichtet, im Sinne des Kindeswohles zu agieren und bei begründeten
Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung, die schulisch kommunizierten Maßnahmen
durchzuführen. Sollten Lehrkräfte das Gefühl haben, dass eine Gefährdung vorliegt, so können
sie sich mit unserer Schulsozialarbeiterin und dem MPT beraten.

4.2.3 Lehrende, die aus der Distanz unterrichten

Lehrkräfte, die aufgrund einer attestierten individuellen Risikoeinschätzung nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen können und diesen nicht in Präsenz erteilen dürfen,
unterrichten ihre Lerngruppen aus der Distanz. Angestrebt ist hier, dass sich die betroffenen
Lehrkräfte isoliert in einem Schulraum befinden und sich via Teams in die Lerngruppe schalten,
die u.U. von einer weiteren Lehrkraft beaufsichtigt wird. Sollte dies nicht möglich sein, weil
Lehrkräfte das Schulgebäude nicht betreten dürfen, z.B. aufgrund eines noch ausstehenden
Testergebnisses oder schwangere Lehrkräfte, die aufgrund eines Infektionsfalles an der Schule
Homeoffice durchführen, müssen diese den Unterricht aus Distanz planen und den
Kolleginnen und Kollegen, wie im Weiteren beschrieben, zur Verfügung stellen. Sollte dies aus
organisatorischen Gründen nicht realisierbar sein, so bereiten die in Distanz befindlichen
Lehrkräfte den Unterricht gänzlich vor und stellen ihn den eingesetzten Lehrkräften rechtzeitig
über unser Vertretungsmaterial-Padlet zur Verfügung. Dabei sollten sie darauf achten,
Ressourcen, wie Lehrwerke zu nutzen, um den Kopieraufwand zu minimieren und den
Unterricht so zu konzipieren, dass auch fachfremde Lehrkräfte ihn durchführen können. Denn
die in Präsenz befindlichen Lehrkräfte sind dadurch einer erhöhten Belastung und einem
höheren Arbeitsaufwand ausgesetzt. Je nach Gesamtsituation können Lehrkräfte in Distanz
weitere    Aufgaben,      z.B.   in   der    Unterrichtsvorbereitung     und     -nachbereitung,
Fachschaftsaufträge, des Feedbacks sowie Korrekturaufgaben angetragen werden.

4.3 Lernende in Distanz

Zurzeit werden keine Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Jülich, die aus Gründen
des Infektionsschutzes oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppierung nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen können, in Distanz beschult. Im gegebenen Fall leitet die
Klassenleitung das Distanzlernen in die Wege und informiert alle betroffenen Beteiligten, v.a.
die zuständigen Fachlehrkräfte über die neu eingetretenen Umstände. Prinzipiell sind die

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Fachlehrkräfte für die regelmäßige Bereitstellung von geeigneten Unterrichtsmaterialien
verantwortlich, was gewährleisten soll, dass die betroffenen Lernenden nach ihrer Rückkehr
nahtlos am Präsenzunterricht teilnehmen und ggf. Leistungsüberprüfungen ohne Defizite
absolvieren können. Die Teilnahme in Distanz befindlicher Lerner am Präsenzunterricht
gemäß regulärer Stundenplanung kann durch synchrone Kommunikation, also durch die
Teilnahme am Unterricht via Videokonferenz oder Telefon oder asynchrone Kommunikation,
z.B. via Teams, Video- oder Audiobotschaften erfolgen.

Je nach Infektionsgeschehen variiert die Anzahl der Lernenden, die sich beispielweise
aufgrund einer vom Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne oder aufgrund des
Wartens auf ein Covid-19-Testergebnis im Distanzlernen befinden. Hier gilt, dass die
Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet sind, sich über verpasste Unterrichtsinhalte zu
informieren und diese eigenständig aufzuarbeiten. Bei fachspezifischen Schwierigkeiten
wenden sie sich zwecks Beratung umgehend an die jeweilige Fachlehrkraft. Die Teilnahme in
Distanz befindlicher Lerner am Präsenzunterricht gemäß regulärer Stundenplanung kann u.U.
und je nach digitaler Ausstattung der Klassen durch synchrone Kommunikation, also durch die
Teilnahme am Unterricht via Videokonferenz oder Telefon oder asynchrone Kommunikation,
z.B. via Teams, Video- oder Audiobotschaften erfolgen.

4.3.1 Pflichten der Lernenden

Lernende in Distanz sind zu einer Teilnahme am Distanzunterricht im gleichen Maß wie beim
Präsenzunterricht verpflichtet. Es gelten hier die allgemein-rechtlichen Bestimmungen zur
Schulpflicht und zur Teilnahmepflicht. Schülerinnen und Schüler sind auch im Distanzlernen
dazu verpflichtet, gemäß den abgesprochenen Regularien mitzuarbeiten, teilzunehmen und
ihre schulischen Aufgaben zu erledigen, um das Bildungsziel zu erreichen. Dazu zählt die aktive
Teilnahme im Distanzunterricht gemäß den kommunizierten Bestimmungen, wie sie unter
Punkt 5 dieser Konzeption eruiert werden.

Lediglich bei Lernenden mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe und einer damit
einhergehenden ärztlichen Attestierung gemäß §42 Absatz 2 des Schulgesetztes NRW können
die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob durch den Schulbesuch eine gesundheitliche

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Gefährdung besteht und ihr Kind nach Absprache mit der Schule in Distanz beschulen lassen.
Auch müssen die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung schriftlich bei der Sekundarschule
Jülich einreichen. Bei begründeten Zweifeln steht es der Schule frei, ein ärztliches Attest oder
ein amtsärztliches Gutachten zu verlangen. Für Lernende, die sich aufgrund o.g.
Bestimmungen im Distanzunterricht befinden, entfällt lediglich die Präsenzpflicht im
Schulunterricht. Sie sind nichts desto trotz dazu verpflichtet, mitzuarbeiten und die
schulischen Aufgaben zu erfüllen, um das Bildungsziel zu erreichen. Dazu gehört auch die
aktive Teilnahme am Distanzunterricht. Ihren Lernfortschritt und von ihnen absolvierte
Aufgaben und Unterrichtsinhalte dokumentieren die Lerner sorgfältig und regelmäßig in
ihrem Lernbegleiter. Auch die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen, welche im
Präsenzunterricht oder nach Einbestellung durch die Schule durchgeführt werden, bleibt
bestehen.

Auch im Distanzlernen sind die Schülerinnen und Schüler wie im Präsenzunterricht dazu
verpflichtet, ihre Lerninhalte im schulischen Logbuch zu dokumentieren.

4.3.2 Rolle der Eltern und Erziehungsberechtigten

Es ist nicht die Aufgabe von Eltern und Erziehungsberechtigten Schülerinnen und Schülern
Unterrichtsinhalte zu vermitteln und die Rolle von Lehrkräften zu adaptieren. Dennoch kommt
Eltern und Erziehungsberechtigten eine wertvolle Rolle der Unterstützung ihrer Kinder in
dieser schwierigen und komplexen Zeit des Distanzlernens zu.

Eltern und Erziehungsberechtigte sollen ihre Kinder v.a. in jüngeren Jahrgangsstufen
dahingehend unterstützen, ihren Tagesablauf in Distanzphasen zu strukturieren. Dies kann
beispielsweise mithilfe eines Tagesplanes geschehen, den Kinder und Eltern gemeinschaftlich
festlegen und welcher auf den vorhandenen Distanzaufgaben basiert. Auch bemühen sich
Eltern, ihrem Kind einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Bei jüngeren
Lernern tragen sie mit ihrem Kind gemeinsam Sorge dafür, dass alle notwendigen
Arbeitsmaterialien bereit liegen und einsatzbereit sind. Eltern und Erziehungsberechtigte
sollen nicht die Aufgaben ihrer Kinder lösen, sondern sollen sie dazu veranlassen, ihre
Aufgaben eigenständig zu erledigen und bei Schwierigkeiten oder Fragen Kontakt zur Lehrkraft

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aufzunehmen, um sich gezielt beraten und/oder unterstützen zu lassen. Um gemeinsam mit
der Schule dafür Sorge zu tragen, das Bildungsziel zu erreichen, sind Eltern dazu verpflichtet,
sich regelmäßig zu vergewissern, dass ihre Kinder die an sie herangetragenen Aufgaben
erledigen und dies in ihrem Lernbegleiter dokumentieren. Sollten Eltern und
Erziehungsberechtigte in diesen Bereichen mit Konflikten oder Problematiken konfrontiert
sein, so wenden sie sich diesbezüglich bitte umgehend gemäß den geltenden Zeiten werktags
bis 17 Uhr an die jeweilige Lehrkraft.

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler in Distanzlernphasen, müssen Eltern und
Erziehungsberechtigte ihr Kind bis 8:00 Uhr morgens über das Sekretariat oder den
Schulmanager krankmelden. Die Krankheitstage werden seitens der Klassenleitung schriftlich
festgehalten. Bei Genesung muss der Schule ein schriftliches Entschuldigungsformular, das
auch z.B. über den Schulmanager oder die Schulhomepage erhältlich ist, vorgelegt werden.

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5. Pandemisch angepasster Unterricht an der Sekundarschule Jülich

Aufgrund der pandemischen Infektionslage, die sich u.U. regional und schulspezifisch schnell
ändern kann, ergeben sich bis zum Ende der Pandemielage Konsequenzen nicht nur in
organisatorischen, sondern auch in didaktisch-methodischen Bereichen. Prozesse des Lehrens
und Lernens müssen so geplant und angeleitet sein, dass problemlos jeder Zeit von
Präsenzlernen in Distanzbeschulung gewechselt werden kann. Nur voraussehend geplant
kann die Institution Schule den verschiedensten Bedürfnissen aller Lerner gerecht werden,
indem sie Lerndefizite auffängt und kompensiert, den Kompetenzerwerb fördern und zu
einem Erreichen von Bildungszielen führt. Dies kann sowohl im Präsenz-, als auch im digitalen
und/oder analogen Distanzlernen erfolgen. Hier gilt die Maxime, dass der Unterricht
organisatorisch und didaktisch-methodisch so konzipiert sein muss, dass er hinsichtlich
möglichst geringer Abweichungen sowohl innerhalb des Präsenz-, als auch des Distanzlernens,
des Blended Learnings oder des Flipped Classrooms lerndienlich umgesetzt werden kann.

5.1 Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte

Bei der Planung von Distanzunterricht können die folgenden sechs Impulse nach Krommer,
Wampfler und Klee behilflich sein:
               (1) So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich, so viel Tools und Apps wie
                   nötig.
               (2) So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie
                   nötig.
               (3) So viel einfach Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig.
               (4) So viel asynchrone Kommunikation wie möglich, so viel synchrone wie nötig.
               (5) So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viele kleinschritte Übungen wie
                   nötig.
               (6) So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback von Lehrenden wie nötig.6

6
    Krommer, A. [u.a.]: Impulse für das Lernen auf Distanz. (entnommen: Impulse für das Lernen auf Distanz |
Bildungsportal NRW.)

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Diese sehr allgemein formulierten Impulse müssen an die jeweilige Lerngruppe und die
individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Dazu zählen neben
der Jahrgangsstufe und dem jeweiligen Lernstand auch die häusliche Lernumgebung.

Für      die   Realisierung    des     Distanzlernens      können      verschiedene       pädagogische
Konzeptionierungen, wie beispielsweise das Blended Learning, der Flipped Classroom, die
Projektarbeit, die Wochenplan- oder Portfolioarbeit verwendet werden, welche je nach Fach
und weiteren Faktoren variieren kann.

5.2 Organisatorische Unterrichtsplanung

Bei der organisatorischen Unterrichtsplanung spielen nicht nur die Unterrichtsverteilung und
der Aufgabenumfang eine Rolle, sondern auch der Stundenplan muss gemäß dem zu
realisierendem Handlungsszenario und den jeweils aktuell geltenden Bedingungen spezifisch
angepasst werden.

5.2.1 Unterrichtsverteilung und Aufgabenumfang

Der Umfang der den Lernern gestellten Aufgaben soll generell am Stundenplan ausgerichtet
werden. Dies bedeutet aber in keinster Weise, dass die Schülerinnen und Schüler für die
Bearbeitung dieser Aufgaben genauso lange benötigen, wie die Dauer einer Unterrichtsstunde
aufweist. Der Arbeitsumfang muss an die jeweilige Jahrgangsstufe und dem Aufgabentyp
ausgerichtet werden. Auf Basis der Sekundarstufe I sollten Aufgaben, die im Rahmen einer
Doppelstunde von den Lernern in Distanz bearbeitet werden sollen, eine Bearbeitungsdauer
von 60 Minuten nicht überschreiten. Für die Bearbeitungsdauer einer Einzelstunde sollte nicht
mehr als 25 bis 30 Minuten veranschlagt werden.7 Es muss nämlich ebenfalls berücksichtigt
werden, dass – vor allem Schülerinnen und Schüler der jüngeren Klassenstufen – meist eine
längere Zeit, beispielsweise zur eigenständigen Bearbeitung oder zur Handhabung von Teams
und/oder bei der Erstellung oder Umformatierung uploadfähiger Dateien benötigen, was auf
die Bearbeitungszeit angerechnet werden muss.

7
 Bei den genannten Zeiten handelt es sich um Richtwerte für Lehrkräfte, im Rahmen individueller Fähig- und
Fertigkeiten kann diese genannte Zeit bei einzelnen SuS in der Bearbeitungsdauer abweichen.

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