HERZLICH WILLKOMMEN - Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung 2 - OSZ Bürowirtschaft I
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HERZLICH WILLKOMMEN Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung 2 Ostpreußendamm 40 12207 Berlin
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 2 Berufsbilder 3 Informationen zur Schule und zur Abteilung 2 4 Wichtige Hinweise für die Schüler/innen der Abt. 2 5 Leistungsbewertung 6 Halbjahresnoten, Abschlussnoten und Zeugnisse Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann 6 Stundentafeln Kaufmann/-frau für Büromanagement (dual) 7 und Schnellläufer Kaufmann/-frau für Dialogmarketing (dual) 7 inklusive Servicefachkräfte Kaufmann/-frau für Büromanagement (vollschulisch) 8 Kurzinformationen zu den Unterrichtsfächern Kaufmännische Kommunikation 9 WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Sport/Gesundheitsförderung 11 Lernfelder 1 – 13 Kaufmann/-frau für Büromanagement 12 Lernfelder 1 – 13 Kaufmann/-frau und Servicefachkraft für Dialogmarketing 13 Informationen zu den Prüfungen 14 Vorzeitige Abschlussprüfung 16 Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen 16 Umgang mit Beschwerden 17 Schul- und Hausordnung 18 Nutzungsordnung für die EDV-Anlage 20 Turnhallenordnung 21 Verlassen des Schulgeländes in den Pausen 21 Verhalten bei Feueralarm 22 Verhalten bei Amokalarm 22 Merkblatt Umgang mit Schulversäumnissen (dual) 23 Merkblatt Umgang mit Schulversäumnissen (vollschulisch) 24 Einwilligung zur Veröffentlichung von Namen und Fotos 25 Benötigte Lernmittel 25 Kalendarium 26 1
VORWORT Liebe Auszubildende, herzlich willkommen am OSZ Bürowirtschaft 1. Ich freue mich mit Ihnen, dass Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben und nun in der Abteilung 2 die Berufsschule oder die Berufsfachschule für Ihre Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement oder für Dialogmarketing (inkl. Servicefachkräfte) besuchen. In der Regel werden Sie 3 Jahre lang, in einigen Fällen aber auch im Rahmen der dualen Ausbildung nur 2,5 oder 2 Jahre (wie die Servicefachkräfte) an unserer Schule sein. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich in dieser Zeit hier wohlfühlen und Sie gerne am Unterricht teilnehmen. Diese Broschüre haben wir zusammengestellt, damit Sie notwendige Informationen über das Schulleben und den schulischen Teil Ihrer Ausbildung erhalten. Besonders zu Beginn Ihrer Ausbildung können Sie wichtige Informationen nachlesen. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden die einzelnen Seiten der Broschüre mit Ihnen besprechen. Bitte bewahren Sie diese Informationsbroschüre während Ihrer gesamten Ausbildung auf, damit Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt darauf zugreifen können. Wenn Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, dann sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer oder mich persönlich an! Im Namen der Lehrerinnen und Lehrer, die Sie in der Abteilung 2 unterrichten, wünsche ich Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr berufliches Leben. Dem Ziel – der erfolgreich bestandenen Prüfung vor der Industrie und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) – werden Sie sich mit unserer Unterstützung Schritt für Schritt nähern. Kristina Gaude-Quandt Abteilungsleiterin 2
BERUFSBILDER KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projekt- und auftragsbezogene Abläufe. Sie übernehmen Sekretariats- und Assistenzaufgaben, koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Dabei kooperieren und kommunizieren Sie mit internen und externen Partnern, auch in einer fremden Sprache. Sie sind Profis in der Informationsverarbeitung, recherchieren Daten und Informationen und bereiten diese für Präsentationen auf. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge, unterstützen bei personalbezogenen Aufgaben und wenden Buchungssysteme sowie Instrumente des Rechnungswesens an. Sie beachten dabei rechtliche Vorgaben, achten auf Datenschutz und Datensicherheit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen, Betrieben und Institutionen unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben. Um Sie bestmöglich auf die beruflichen Herausforderungen vorzubereiten, werden Sie an unserer Schule in Lernfeldern unterrichtet. Diese zielen auf die Ganzheitlichkeit der Lernprozesse ab. Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird branchenübergreifend z. B. in Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen - angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich. KAUFLEUTE FÜR DIALOGMARKETING (INKL. SERVICEFACHKRÄFTE) bearbeiten die Kundenanliegen über verschiedene Kommunikationswege. Der Kontakt findet vorwiegend telefonisch statt, aber auch die schriftliche Kommunikation über klassische und digitale Medien gehören dazu. Serviceorientiert und mit entsprechenden Know-How ausgestattet sollen Sie den Kunden bei deren Anliegen helfen, d. h. vor allem Beratungsgespräche führen und Reklamationen bearbeiten. Darüber hinaus unterstützen Sie bei der Planung, Organisation und Durchführung von Projekten, lernen den Umgang mit moderner Technik und erhalten Einblick in dem Bereich Marketing. Die Planung des Personaleinsatzes und das Coaching ist ein weiterer Teil Ihrer Ausbildung. Gutes Kommunikationsvermögen, hohe Konzentrationsfähigkeit, Multitasking, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, aber auch Flexibilität und eine schnelle Auffassungsgabe verbunden mit Spaß am Umgang mit Kunden sind Voraussetzungen für diesen Beruf in den Branchen Telekommunikation, Versicherungen, Banken, Handel, Tourismus usw. Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 werden an unserem OSZ auch in diesem Berufsbild das Unterrichtskonzept der Lernfelder umgesetzt. Zu den Prüfungsfächern gehören außerdem Projektmanagement, Kommunikation und WiSo. 3
INFORMATIONEN ZUR SCHULE UND ZUR ABTEILUNG 2 Unsere Schule hat zwei Abteilungen. In der Abteilung 2 werden Auszubildende im dualen System und im Vollzeitbildungsgang im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement ausgebildet. OSZ Bürowirtschaft 1 Abteilung 2 – Ostpreußendamm 40, 12207 Berlin Telefon: 030 768900-15/16 Telefax: 030 768900-36 E-Mail: AbteilungZwei@oszbw1.de Internet: www.oszbw1.de Öffnungszeiten des Sekretariats (Raum 24) Mo. – Fr. 08:00 – 14:00 Uhr ÖPNV: Bus 186 bis Königsberger Straße M11 und X 11 bis Ostpreußendamm S 25 bis Lichterfelde Ost Frau Genz Abt.-Koordinatorin Herr Bulut Frau Stier Abt.-Sekretär für Vollzeitausbildung Abt.-Sekretärin für duale Ausbildungen 4
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE SCHÜLER/INNEN DER ABT. 2 Die Abteilung betreut ca. 800 Schülerinnen und Schüler, was einen erheblichen Aufwand an Organisation und Verwaltung bedeutet. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben: Informationen zum Vertretungsunterricht finden Sie auf der digitalen Anzeige im Erdgeschoss (EG) rechts vom Haupteingang. Weitere Hinweise zur DaVinci-App sowie Zugangsmöglichkeiten und allgemeine Regelungen, die die Abteilung betreffen, entnehmen Sie dem Informationskasten unterhalb des Bildschirmes. Während der Pausenzeiten können Sie im Sekretariat (Abteilungssekretariat R. 24, Schulleitungssekretariat R. 9) Ihre Anliegen vortragen. In den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorheriger Absprache statt. Atteste, Entschuldigungen o. Ä. bitte unter Angabe der Klasse und dem Namen des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin schriftlich bzw. per Mail an die Schule oder direkt als Mail an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin senden. Sind Sie dualer Auszubildender/duale Auszubildende, dann ist die Unterschrift des Ausbildungsbetriebs zusätzlich erforderlich. Bitte rufen Sie nicht an! Wenn Sie minderjähriger Vollzeitschüler/minderjährige Vollzeitschülerin sind, melden Sie sich am Morgen telefonisch krank. Bitte beachten Sie die Fehlzeitenregelungen auf den Merkblättern im hinteren Teil der Broschüre (siehe Anlage 1 und 2). Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jeweils zu Beginn des Schuljahres ausgestellt bzw. für ein Jahr verlängert. Ein Schüler oder eine Schülerin sammelt alle Ausweise in der Klasse ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln. Zur Beantragung der Online-Tickets bei BVG und VBB benötigen Sie eine Bestätigung von mindestens einem Ausbildungsjahr! Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher oder von der Klassensprecherin bzw. Vertreter/in zu stellen! Bei einem Sport- und Wegeunfall lassen Sie sich bitte unbedingt im Sekretariat ein Formular für die Unfallanzeige aushändigen. Der Sportunterricht findet in der Halle der Willi-Graf-Schule am Ostpreußendamm 166 statt. Für die Neuausstellung eines Zeugnisses muss eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR (lt. Verw.-Gebührenordnung) erhoben werden. Wir bieten an der Schule Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen an. Neben dem Vertrauenslehrer und der Vertrauenslehrerin steht Ihnen regelmäßig Frau Brychcy, unsere Schul- Sozialarbeiterin, zur Verfügung: von 09:00 bis 14:00 Uhr im Raum 11 Tel.: 030 768 900-19 5
LEISTUNGSBEWERTUNG Die Noten in allen Lernfeldern und Fächern in der Berufsschule/Berufsfachschule setzen sich nach der Berufsschul- verordnung (BSV) bzw. Berufsfachschulverordnung (APO-BFS) zu 50 % aus schriftlichen und zu 50 % aus sonstigen Leistungen zusammen. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem Unterrichtsumfang ab. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: Prozentsatz der Bewertungseinheiten Note IHK-Prüfung Berufsschule (nur zum Vergleich) 1 ab 85 ab 92 2 ab 70 ab 81 3 ab 55 ab 67 4 ab 45 ab 50 5 ab 09 ab 30 6 unter 09 unter 30 HALBJAHRESNOTEN, ABSCHLUSSNOTEN UND ZEUGNISSE Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülern und Schülerinnen im Schulhalbjahr erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen. Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheint nur die Abschlussnote. In der dualen Ausbildung ergibt sich die Abschlussnote aus den Leistungen aller vollständig besuchten Schulhalbjahre unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten Gewichtung und der Leistungsentwicklung. In der Vollzeitausbildung wird die Abschlussnote als arithmetischer Mittelwert aller Leistungen der vollständig besuchten Schulhalbjahre errechnet. ZUSATZQUALIFIKATION EUROPAKAUFMANN/-FRAU Duale Auszubildende können an unserer Schule seit 2015 im Rahmen einer Zusatzqualifikation eine Ausbildung zum Europakaufmann/zur Europakauffrau absolvieren. Für viele Unternehmen werden Außenhandelskenntnisse ein immer wichtigerer Aspekt im Profil ihrer Beschäftigten. Zusatzzertifikate stellen für Sie daher einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt bei der späteren Arbeitsplatzsuche dar. Im Rahmen dieser Zusatzqualifikation erwerben Sie zusätzlich Kenntnisse in den folgenden Bereichen: Business-Englisch (B2-Niveau) 2. Fremdsprache (wahlweise Spanisch, Französisch oder Polnisch A2-Niveau) Internationales Marketing und Internationales Recht Unternehmenssoftware SAP Interkulturelle Kompetenzen mind. dreiwöchiges Auslandspraktikum (europass-Mobilität) Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen erhalten Sie die Zusatzqualifikation „Europakaufmann“ bzw. „Europakauffrau“ bestätigt. 6
Bei Fragen zur Zusatzqualifikation wenden Sie sich bitte an Frau Gaude-Quandt. STUNDENTAFEL KAUFMANN/FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (DUAL) Halbjahresstunden 1. 2. 3. 4. 5. 6. I. Berufsübergreifender Lernbereich Kaufmännische Kommunikation Deutsch 40 40 Kaufmännische Kommunikation Englisch 20 20 20 20 20 20 Wirtschafts- und Sozialkunde 20 20 40 40 40 40 Sport und Gesundheitsförderung 20 20 20 20 II. Berufsbezogener Lernbereich Fachtheorie (berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 160 160 160 160 160 160 LF 1 Den Betrieb präsentieren 40 LF 2 Büroprozesse 40 40 LF 3 Aufträge bearbeiten 80 LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 120 LF 5 Kunden akquirieren und binden 80 LF 6 Werteströme erfassen 40 40 LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 40 LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 40 40 LF 9 Liquidität und Finanzierung 40 LF 9 Liquidität und Finanzierung 40 LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 80 LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 40 LF 12 Veranstaltungen/Geschäftsreisen organisieren 40 LF 13 Projekte planen und durchführen 120 Pflichtunterricht insgesamt 240 240 240 240 240 240 SCHNELLLÄUFER Ab dem Schuljahr 2018/19 bieten wir bei den Kaufleuten für Büromanagement zusätzlich dualen Auszubildenden, die von vornherein mit 2- oder 2 ½-jährigen Verträgen starten, die Möglichkeit an, in einer Verkürzerklasse alle 13 Lernfelder in 2 ½ Jahren zu durchlaufen. Das erste Ausbildungsjahr bleibt davon unberührt, und der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung findet in der Regel nach 18 Monaten statt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr wurden die Lernfelder umgestellt und komprimiert, sodass Vertiefungen und Übungen mithilfe einer Lernplattform von Ihnen eigenständig erarbeitet werden müssen. 7
STUNDENTAFEL KAUFMANN/FRAU + SERVICEFACHFRAFT FÜR DIALOGMARKETING (DUAL) Halbjahresstunden 1. 2. 3. 4. 5. 6. I. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch 20 20 20 20 Englisch 20 40 40 40 40 20 Wirtschafts- und Sozialkunde 20 40 20 20 20 20 Sport und Gesundheitsförderung 20 20 20 20 20 20 II. Berufsbezogener Lernbereich Fachtheorie (berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 200 120 140 140 160 140 LF 1: Die Ausbildung mitgestalten 60 LF 2: Dienstleistungen analysieren und … 60 LF 3: Mit Kundinnen und Kunden kommunizieren 80 LF 4: Simultan Gespräche führen, DB nutzen … 40 Servicefachk LF 5: Kunden betreuen und binden 80 räfte LF 6: Bestimmungsfaktoren der Kundennachfrage gestalten 40 LF 7: Beitrag eines Projektes bewerten 60 erhalten die LF 8: Kunden gewinnen und Verkaufsgespräche führen 40 40 Lernfelder LF 9: Projekte vorbereiten, durchführen und dokumentieren 100 LF 10: Personaleinsatz planen 80 1-9 LF 11: Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern 80 LF 12: Auftragsdurchführung überwachen und optimieren 40 LF 13: Dienstleistungen vermarkten 100 Pflichtunterricht insgesamt 280 240 240 240 240 200 STUNDENTAFEL KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (VOLLSCHULISCH) Servicefachkräfte Halbjahresstunden erhalten den Unterricht 1. der2. Halbjahre 3. 1-44. 5. 6. I. Berufsübergreifender Lernbereich Kaufmännische Kommunikation Deutsch 60 60 60 60 40 40 Kaufmännische Kommunikation Englisch 40 40 40 40 40 40 Wirtschafts- und Sozialkunde 60 60 60 60 80 80 Sport und Gesundheitsförderung 40 40 40 40 40 40 II. Berufsbezogener Lernbereich II.1 Fachtheorie (berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 200 200 240 160 200 200 LF 1 Den Betrieb präsentieren 60 LF 2 Büroprozesse 40 60 LF 3 Aufträge bearbeiten 100 LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 140 LF 5 Kunden akquirieren und binden 100 LF 6 Werteströme erfassen 80 80 LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 40 LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 60 40 LF 9 Liquidität und Finanzierung 80 LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 100 LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 80 LF 12 Veranstaltungen/Geschäftsreisen organisieren 40 20 LF 13 Projekte planen und durchführen 80 II.2 Fachpraxis (Berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 240 240 240 240 240 240 III. Wahlpflichtunterricht 40 40 40 40 40 40 Pflichtunterricht insgesamt 680 680 720 640 680 680 Fachpraktische Ausbildung Berufspraktikum im 4. Halbjahr 8
STUNDENTAFEL KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (VOLLSCHULISCH MIT FO) Halbjahresstunden 1. 2. 3. 4. 5. 6. I. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation 80 80 80 80 80 80 Englisch/Fremdsprache 40 40 80 80 60 60 Wirtschafts- und Sozialkunde 40 40 40 40 40 40 Mathematik 80 80 80 80 60 60 Physik/Naturwissenschaften 40 40 II. Berufsbezogener Lernbereich II.1.1 Fachtheorie - Lernfelder 200 200 240 160 200 200 LF 1 Den Betrieb präsentieren 60 LF 2 Büroprozesse 40 60 LF 3 Aufträge bearbeiten 100 LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 140 LF 5 Kunden akquirieren und binden 100 LF 6 Werteströme erfassen 80 80 LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 40 LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 60 40 LF 9 Liquidität und Finanzierung 80 LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 100 LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 80 LF 12 Veranstaltungen/Geschäftsreisen organisieren 40 20 LF 13 Projekte planen und durchführen 80 II.1.2 Theoriefach - Wirtschaftswissenschaft 80 80 80 80 80 80 II.2 Fachpraxis (Berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 160 160 160 160 160 160 III. Wahlpflichtunterricht 40 40 0 0 0 0 Pflichtunterricht insgesamt 720 720 760 680 720 720 Fachpraktische Ausbildung Berufspraktikum im 4. Halbjahr KURZINFORMATIONEN ZU DEN UNTERRICHTSFÄCHERN KAUFMÄNNISCHE KOMMUNIKATION Mündliche Kommunikation Sprachkompetenz: Kommunikationsformen situationsgerecht und zielorientiert anwenden Kommunikation: Sprechen in der Standardsprache und Wechsel der Sprachebenen Präsentation: Informationen beschaffen, verarbeiten, dokumentieren und kompetent präsentieren, praxisorientierte Anwendung der Stil-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln Grundlagen der Rhetorik: Sprechtechnik, Redeaufbau, Argumentation, Diskussion Verbale und nonverbale Kommunikation Normative Sprachrichtigkeit: Kenntnisse über Sprachstrukturen (Wortarten, Satzarten) Erweiterung und Festigung des fachspezifischen Wortschatzes Schriftliche Kommunikation Inhalte wiedergeben: Verfassen von Berichten, Inhaltsangaben, Geschäftsbriefen, Protokollen Inhalte visualisieren: Strukturbilder erstellen Inhalte analysieren: Schaubilder analysieren und darstellen 9
Inhalte beschreiben: Arbeitsabläufe beschreiben Lerninhalte Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodell, nonverbale Kommunikation Wiedergabe von Schaubildern Geschäftsbriefe entsprechend DIN, Aufbau und Stil normierter Briefe Sprache der Werbung Protokoll Inhaltsangabe Gestaltung und Gliederung eines Berichts Stellungnahme und Erörterung Literatur 10
WISO – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE Lerninhalte Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen/ Im Tarifkonflikt begründet Position beziehen Berufsausbildung und Weiterbildung einschließlich gesetzlicher Grundlagen Betriebliche Mitbestimmung Wirtschaftsverbände und Tarifrecht Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen/ Ursachen und Möglichkeiten zur Überwindung von Arbeitslosigkeit aufzeigen Bedeutung des Sozialstaats Vergleich von gesetzlichen und privaten Versicherungen Regelungen gesetzlichen Sozialversicherung und des Arbeitslosengeldes II (Sozialhilfe) Probleme der Armut An der politischen Willensbildung teilnehmen/ Eigene Rechte wahrnehmen und für Grundrechte einstehen Prinzipien der Demokratie, Föderalismus Formen direkter Demokratie (Volksbegehren, -entscheid) Aufgaben und Grundpositionen der Parteien Wahlsystem Organe der Bundesrepublik Deutschland (Gewaltenteilung) Grundrechte Grundlagen wirtschaftlichen Handelns beurteilen (Doppelqualifikation Wirtschaftswissenschaften) Modell der sozialen Marktwirtschaft im Unterschied zu freier und Zentralverwaltungs- wirtschaft Bruttoinlandsprodukt Konjunkturzyklus Ziele der Wirtschaftspolitik Staatliche Wirtschaftspolitik Die Bedeutung ökologischen Handelns für das Überleben auf der Erde aufzeigen Nachhaltigkeit nationale u. globale Probleme nationale u. internationale Umweltschutzprogramme (alternative Energien) An der Zukunft Europas teilhaben Motive und Ziele der europäischen Integration Staaten der EU/Erweiterung Institutionen der EU Freiheiten des Binnenmarkts Aufgaben der EZB Konzepte der Friedens- und Sicherheitspolitik bewerten u. a. internationale Organisationen (NATO, UNO) Bewusst in einer globalisieren Welt leben/ Armut als Ursache weltweiter Wanderungsbewegungen erkennen Ursachen der Globalisierung Chancen und Risiken der Globalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft wirtschaftliche, soziale und politische Gründe für Not und Unterdrückung Ziele und Umsetzung von Entwicklungspolitik Berufsfachschule, wahlweise auch duale Ausbildung: Medienangebote kritisch nutzen Aufgaben der Medien Chancen und Risiken des Internets Die NS-Diktatur beurteilen oder Die SED-Diktatur bewerten 11
SPORT/GESUNDHEITSFÖRDERUNG Liebe Schülerinnen und Schüler, auch das Fach Sport/Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zu Entwicklung Ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Mögliche Unterrichtsinhalte gemäß Berliner Rahmenlehrplan entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Themenbereichen: • Gesundheit fördern • Wahrnehmungsfähigkeit ausbilden • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten entwickeln • verantwortlich handeln • Bewegungsformen und Bewegungsräume entdecken und erleben • Bewegungen gestalten, sich körperlich ausdrücken • leistungsorientiert handeln, Belastungen erfahren und reflektieren • Handlungsregelungen und Handlungsstrategien entwickeln und auswerten Alle diese Themenbereiche ermöglichen es Ihnen, Ihre Kompetenzen in folgenden Bereichen zu erweitern: • FACHKOMPETENZ (= z. B. durch fachgerechtes Reflektieren und zielgerechtes Lösen von Aufgaben und Problemen der Alltags-, Arbeits- und Sportmotorik) • SOZIALKOMPETENZ (= z. B. durch Erleben der Wirkung von Kooperation und Konkurrenz, die in sport-typischen Handlungssituationen durch aufgabenbezogene Kommunikation und soziale Interaktion ständig bewusst wird) • PERSONALKOMPETENZ (= z. B. durch Initiieren von Entscheidungsmöglichkeiten und Erleben von Wagnissituationen, in denen stets aufs Neue das Erfahren eigener Fähigkeiten und Grenzen möglich wird) • METHODEN- UND LERNKOMPETENZ (= z. B. durch selbständiges Planen, Organisieren, Reflektieren, Beurteilen und Bewerten von Trainings-, Übungs- und Erlebnisprozessen, die den Transfer von Problemlösungsstrategien in andere Lebensbereiche ermöglichen) Abschließend bildet Ihre regelmäßige aktive Unterrichtsteilnahme die Basis einer erfolgreichen Bewertung Ihrer Sportleistung. Die Notengebung berücksichtigt die Mitarbeit, Lernbereitschaft, Leistungsanstrengung, Leistungsvielseitigkeit sowie Leistungsqualität und kann ggf. durch Prüfungen ergänzt werden. Darüber hinaus können mündliche und schriftliche Beiträge erbracht werden. Soziales Engagement (u. a. Rücksichtnahme, Fairness, Teamfähigkeit, Anbieten und Annehmen von Lernhilfen, Erklärungen und Hinweisen) wird von Ihnen ebenso erwartet wie die Übernahme fachlicher Aufgaben (z. B. Helfen und Sichern, Bewegungskorrekturen, Schieds- und Kampfrichtertätigkeiten, Gestaltung von Unterrichtsteilen) und organisatorischer Tätigkeiten (z. B. Auf- und Abbau von Sportgeräten, Einteilung von Mannschaften, Planung von Exkursionen). Alle im Rahmen des fortschreitenden Unterrichtsprozesses vollbrachten Leistungen werden zur Benotung herangezogen. Ihr Leistungswille äußert sich somit vor allem im Maße Ihrer körperlichen und geistigen Anstrengungsbereitschaft. Ihre Eigenverantwortung wird insbesondere erkennbar am Grad der Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit. Die Sporthalle befindet sich auf dem Gelände der Willi-Graf-Schule am Ostpreußendamm 166 12
KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT - LERNFELDER (LF) 1 – 13 In den Lernfeldern erwerben Sie die Kompetenz (= vom Wissen zum Handeln) … LF 1 Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren …, die Organisation von Betrieben und ihren strukturellen Aufbau, den Leistungsprozess von Betrieben sowie deren Stellung in der Gesamtwirtschaft darzustellen. LF 2 Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren …, Ihre Arbeitsprozesse im Büro eigenverantwortlich und effizient zu planen und zu gestalten sowie gesundheitliche und rechtliche Aspekte, auch im Umgang miteinander, zu berücksichtigen. LF 3 Aufträge bearbeiten …, Anfragen zu beantworten, Angebote zu erstellen und Aufträge anzunehmen sowie störungsfreie Prozesse fachgerecht auszuführen. LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen …, Beschaffungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu überwachen. LF 5 Kunden akquirieren und binden …, den Einsatz von Preis- und Kommunikationspolitik für die Kundengewinnung und –bindung zu nutzen LF 6 Wertströme erfassen und analysieren …, Werteströme im Betrieb prozessbegleitend zu erfassen und ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie die Auswirkungen auf den Betriebserfolg zu beurteilen. LF 7 Gesprächssituationen bewältigen …, in Gesprächssituationen mit Geschäftspartnern angemessen und sachgerecht zu handeln. LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen …, bei der Beschaffung, Verwaltung und Entwicklung von Personal sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mitzuwirken. LF 9 Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten …, die Liquidität Ihres Betriebes zu sichern und Finanzierungsentscheidungen für Investitionen unter Berücksichtigung der Rechtsform des Betriebes vorzubereiten LF 10 Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern …, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zu analysieren, erfolgsorientiert zu steuern und zu beurteilen. LF 11 Geschäftsprozesse darstellen und optimieren …, die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes darzustellen, zu optimieren und zur Qualitätssicherung sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beizutragen. LF 12 Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren …, Veranstaltungen und Geschäftsreisen eigenverantwortlich und effizient zu planen, mit zu gestalten und zu dokumentieren. LF 13 Ein Projekt planen und durchführen …, selbständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur Projektauswertung zu realisieren. 13
KAUFLEUTE UND SERVICEFACHKRÄFTE FÜR DIALOGMARKETING - LERNFELDER (LF) 1 – 13 In den Lernfeldern erwerben Sie die Kompetenz (= vom Wissen zum Handeln) … LF 1: Die Ausbildung im Dialogmarketing mitgestalten …, die Organisation, die Rechtsform von Betrieben und ihren strukturellen Aufbau, den Leistungsprozess von Betrieben sowie deren Stellung in der Gesamtwirtschaft darzustellen. LF 2: Dienstleistungen im Dialogmarketing analysieren und vergleichen …, die Entwicklung der Branche darzustellen, das Dienstleistungsspektrum der Dialogmarketingbranche und das Leistungsspektrum des eigenen Betriebes zu präsentieren. LF 3: Mit Kundinnen und Kunden kommunizieren …, mündlich und schriftlich mit Kunden zu kommunizieren und in Gesprächssituationen mit Geschäftspartnern angemessen und sachgerecht zu handeln. LF 4: Simultan Gespräche führen, Datenbanken nutzen und Informationen verarbeiten …, simultan Gespräche zu führen und Informationen unter Nutzung von Datenbanken zu verarbeiten. LF 5: Kundinnen und Kunden im Dialogmarketing betreuen und binden …, den Einsatz von Produkt- und Kommunikationspolitik für die Kundengewinnung und -bindung zu nutzen, sowie Beschwerde- und Haltegespräche zu führen. LF 6: Bestimmungsfaktoren der Kundennachfrage gestalten …, Einflussfaktoren der Dialogmarketingbranche auf das Konsumverhalten zu gestalten. LF 7: Den betriebswirtschaftl. Beitrag eines Projektes zum Unternehmenserfolg bewerten …, branchenspezifische kaufmännische Rechen- und Kalkulationsverfahren anzuwenden und die Auswirkungen von Wertströmen auf den Betriebserfolg zu beurteilen. LF 8: Kundinnen und Kunden gewinnen und Verkaufsgespräche führen …, Kundenbedürfnisse zu analysieren und Kundengespräche zu führen. Dabei arbeiten sie prozessorientiert und setzen qualitätssichernde Maßnahmen um. LF 9: Projekte im Dialogmarketing vorbereiten, durchführen und dokumentieren …, selbstständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur Projektauswertung zu realisieren LF 10: Personaleinsatz planen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter führen …, bei der Beschaffung, Verwaltung und Entwicklung von Personal sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mitzuwirken. LF 11: Geschäftsprozesse im Dialogmarketing erfolgsorientiert steuern …, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zu analysieren, erfolgsorientiert zu steuern und zu beurteilen. LF 12: Die Qualität der Auftragsdurchführung überwachen und optimieren …, Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes darzustellen, zu optimieren und zur Qualitätssicherung sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beizutragen. LF 13: Dienstleistungen der Dialogmarketing-Branche vermarkten …, die selbstständig und eigenverantwortlich ein branchenübliches Dienstleistungsangebot projektorientiert zu erstellen und zu vermarkten. 14
INFORMATIONEN ZU DEN PRÜFUNGEN Die Abschlussprüfung der KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT wird entweder vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder vor der Handwerkskammer (HWK) in Berlin abgelegt. Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 Teil 2 Abnahme nach 18 Monaten Am Ende der Ausbildungszeit Kenntnisse/Fertigkeiten der ersten 15 Monate Berufstypischer Kunden- Wirtschafts- Fachaufgabe in eine ganzheitlicher beziehungs- und der beiden gewählten komplexer prozesse Sozialkunde Wahlqualifikationen Arbeitsauftrag schriftlich schriftlich Wahl des innerhalb der Büro- und fallorientierte fallorientierte Ausbildungsbetriebs Beschaffungsprozesse Aufgaben Aufgaben 2 Reports oder unter Anwendung 2 praxisbezogene von Tabellenkalkulation Aufgaben zur Wahl des und Textverarbeitung Prüflings (Recherche). 120 Minuten 150 Minuten 60 Minuten 20 Minuten 20 Min. Fachgespräch, evtl. 20 Min. Vorbereitung 25 % 30 % 10 % 35 % 15
Die Prüfungen der KAUFLEUTE BZW. SERVICEFACHKRÄFTE FÜR DIALOGMARKETING werden vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Berlin abgelegt. Zwischenprüfung Abnahme bei den Servicefachkräften nach 13 Abnahme bei den Kaufleuten nach Monaten 18 Monaten Kenntnisse/Fertigkeiten der ersten 12 Monate (LF 1-5), programmierte Fragen für beide Berufe identischen Leistungsangebote Kommunikationsprozesse Arbeits- und Wirtschafts- und im Dialogmarketing Aufgabengestaltung Sozialkunde 10 % 30 % 30 % 30 % 120 Minuten Abschlussprüfung Servicefachkräfte für Dialogmarketing Am Ende der Ausbildungszeit (nach ca. 20 Monaten) Dienstleistungs- Projektabwicklung Wirtschafts- und 2 Kundengespräche angebot und im Dialogmarketing Sozialkunde mündlich Kommunikation schriftlich schriftlich (Rollenspiel Inbound schriftlich gebundene gebundene und Outbound) ungebundene (programmierte) (programmierte) (offene) Fragen Fragen Fragen 15 Min. Vorbereitung und 120 Minuten 60 Minuten 60 Minuten max.20 Min. Fachgespräch 30 % 20 % 10 % 40 % Abschlussprüfung Kaufleute für Dialogmarketing Am Ende der Ausbildungszeit (nach ca. 32 Monatenkürzung) Gestaltung und Projektmanagement Wirtschafts- und Fallbezogenes Vertrieb von im Dialogmarketing Sozialkunde Fachgespräch Dienstleistungen schriftlich schriftlich mündlich schriftlich ungebundene gebundene gebundene (offene) Fragen (programmierte) (Präsentations- (programmierte) Fragen prüfung) Fragen 15 Min. Vorbereitung und 60 Minuten 150 Minuten 60 Minuten max. 30 Min. Fachgespräch 30 % 40 % 20 % 40 % 16
VORZEITIGE ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Ausbildungszeit von dualen Auszubildenden kann um ein Semester verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule im Semester vor dem Prüfungssemester besser als 2,5 sind und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die Verkürzung muss bei der IHK bzw. HWK beantragt werden. Weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung finden Sie im Internet auf der Seite: www.ihk-aka.de NACHTRÄGLICHER ERWERB VON SCHULABSCHLÜSSEN Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem Ausbildungsbetrieb – Theorie in der Berufsschule) oder den erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule können Sie bisher nicht erworbene Schulabschlüsse erreichen. In unseren Bildungsgängen sind dies je nach Zugangsvoraussetzung die erweiterte Berufsbildungsreife und der Mittlere Schulabschluss. Hierzu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (§ 25 BSV, § 58 APO BFS) Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife • Erfolgreicher Abschluss der (§ 24 BSV, § 58 APO BFS) Berufsschule bzw. der Berufsfachschule • Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule bzw. der • Erfolgreiche IHK Abschlussprüfung Berufsfachschule • Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse Die Berufsschule ist, unabhängig von der IHK-Prüfung, erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt, nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden, keine Abschlussnote „6“ erteilt wird. Die Berufsfachschule ist von Ihnen nur erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie außerdem die IHK- Prüfung bestehen. 17
UMGANG MIT BESCHWERDEN Im alltäglichen Zusammensein in der Schule können Konflikte – sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch zwischen Schülern – auftreten. Wichtig ist, Konflikte zu lösen, damit Sie Ihre Energie für das Lernen und Arbeiten einsetzen können. Sollten Sie oder Ihre Mitschüler Grund für eine Beschwerde haben, verfahren Sie bitte nach folgendem Schema: Schülerbeschwerde Zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrerkraft suchen Vertrauenslehrer/in Klassenlehrer/in bzw. Sozialarbeiterin ansprechen ansprechen Organisiert ein Vermittlungsgespräch zwischen den betroffenen Parteien Vermittlungsgespräch Vermittlungsgespräch erfolgreich ☺ gescheitert Gespräch aller Beteiligten mit der Abteilungsleitung 18
SCHUL- UND HAUSORDNUNG (beschlossen Oktober 2014, aktualisiert August 2018) Das OSZ Bürowirtschaft 1 vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine fachliche, allgemeine, kulturelle und soziale Bildung. Der Lernerfolg hängt dabei im Wesentlichen von der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler ab. Das Miteinander aller Beteiligten [DAS EINHALTEN DER erfordert eine soziale Ordnung, die von allen gleichermaßen getragen werden muss, damit das Recht auf Bildung für jeden FOLGENDEN REGELN IST Einzelnen verwirklicht werden kann. FÜR RÜCKSICHTSVOLLE MENSCHEN I GRUNDSÄTZE SELBSTVERSTÄNDLICH, 1. Rücksichtsvolles und kooperatives Verhalten sind die Grundlage FÜR DIE WENIGEN für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Insbesondere verbale und ANDEREN GELTEN SIE ALS körperliche Gewalt sowie deren Androhung sind keine Mittel der Auseinandersetzung. Daraus folgt auch, dass Waffen jeder ANWEISUNGEN…] Art nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden dürfen. 2. Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört auch, dass störende Einflüsse unterbunden werden. Es ist daher während der Unterrichtszeit untersagt, mobile Endgeräte empfangsbereit zu lassen bzw. zu benutzen, ausgenommen bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkraft. Die Lehrkräfte sind berechtigt, diese Geräte einzuziehen und bis zum Unterrichtsschluss des Schultages beim Hausmeister/Sekretariat zu deponieren. Mobile Endgeräte sind vor Beginn einer Klassenarbeit auszuschalten. Nicht ausgeschaltete mobile Endgeräte gelten als Täuschungsversuch. 3. Jeder ist dazu angehalten, für Sauberkeit und Ordnung in der Schule zu sorgen. Die vorhandenen Müllbehältnisse sind zu benutzen. Die Klassenlehrer*innen richten einen Tafel- und Raumdienst ein, um die Sauberkeit in den Klassenräumen sicherzustellen. Am Ende des Unterrichts ist darauf zu achten, dass alle Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen werden. 4. Verstöße gegen die schulische Ordnung und Konflikte, die sich aus dem Schulleben ergeben, werden auf der Grundlage der im Schulgesetz für das Land Berlin geregelten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen behandelt. 5. Schulfremde Personen melden sich grundsätzlich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Schul- oder Abteilungssekretariat. 6. Das Rauchen (auch von E-Zigaretten und E-Shishas) sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind im gesamten Schulbereich untersagt. Drogenhandel wird zur Anzeige gebracht. 7. Das Parken von Kraftfahrzeugen auf den zum Schulgelände gehörigen Parkplätzen ist nur dem Personal des OSZ gestattet. II SCHULBESUCH 1. Die Schüler*innen sind verpflichtet, regelmäßig, pünktlich und aktiv am Unterricht teilzunehmen und den Weisungen der Lehrkraft nachzukommen. 2. Während des Unterrichts darf der Klassenraum nur mit Zustimmung des Lehrers verlassen werden. 19
3. Für den Fall von Schulversäumnissen durch Schüler*innen gelten die „Ausführungsvorschriften über Beurlaubungen und Befreiungen vom Unterricht“ sowie die schulinternen Regelungen (siehe Merkblatt „Umgang mit Schulversäumnissen für duale und vollschulische Bildungsgänge“). 4. In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich. Allerdings muss der Antrag – bei Teilzeitschüler*innen über den Ausbildungsbetrieb – schriftlich unter Angabe von Gründen bei dem/der Klassenlehrer*in, ersatzweise bei der Abteilungsleitung so rechtzeitig gestellt werden, dass die Schule dazu Stellung nehmen kann. 5. Änderungen der Anschrift der Schüler*in oder der Ausbildungsbetriebe sind innerhalb von acht Tagen der Klassenlehrer*in und dem zuständigen Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebes müssen schriftliche Unterlagen, insbesondere über das neue Ausbildungsverhältnis, im Abteilungssekretariat vorgelegt werden. 6. Bei Um- und Ausschulungen sind die von der Schule entliehenen Bücher und der Schülerausweis vor der Zeugnisausgabe abzugeben. III STUNDEN UND PAUSENORDNUNG Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr geöffnet, der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr. 1. Unterrichtszeiten: 1. Block 08:00 Uhr – 09:30 Uhr 2. Block 09:50 Uhr – 11:20 Uhr 3. Block 11:50 Uhr – 13:20 Uhr 4. Block 13:35 Uhr – 15:05 Uhr 5. Block 15:15 Uhr – 16:45 Uhr 2. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer bzw. keine Lehrerin zum Unterricht erschienen ist, informiert einer der Klassenschülersprecher das Abteilungssekretariat. 3. Die Fachräume bleiben während der Pausen geschlossen. 4. Bei Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten besteht mit Ausnahme des Weges von und zur Sporthalle und anderer schulischer Veranstaltungsorte grundsätzlich kein Versicherungsschutz. IV VERHALTEN BEI SCHADENSFÄLLEN 1. Der Schulträger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. 2. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen werden Schadensersatzansprüche gestellt. 3. Jeder ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden unverzüglich seinem Abteilungssekretariat zu melden. 4. Fundsachen sind beim Schulhausmeister oder im zuständigen Abteilungssekretariat abzugeben. 5. Jeder Unfall eine/r Schüler*in auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände – auch ohne sofort sichtbare Folgen – ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem Abteilungssekretariat zu melden. 6. Bei Feueralarm oder Amokalarm ist den Anweisungen der Lehrkräfte zu folgen. 20
NUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE EDV-ANLAGE (UNTERRICHTSBEREICH) DES OSZ BÜROWIRTSCHAFT 1 (Stand: Okt. 2014) Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen: Regeln für jede Nutzung Der ordnungsgemäße Zustand des Computerplatzes ist zu Beginn des Unterrichts zu überprüfen und Mängel sind der Lehrperson sofort zu melden. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen Benutzernamen, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden, der Arbeitsplatz ist sauber und ordentlich zu verlassen. Daten auf der lokalen Festplatte werden an allen Rechnern bei Neustart automatisch gelöscht. Schülerinnen und Schüler werden für unter einem Benutzernamen erfolgte Handlungen verantwortlich gemacht. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzernamen ist verboten. Hard- und Software Veränderungen der Hard- und Softwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen. Der Einsatz von externen Speichern (USB-Stick, USB-Festplatten etc.) ist nur mit Genehmigung der Aufsichtsperson gestattet. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. An den Schulcomputern und in den EDV- Räumen ist Essen und Trinken verboten. Die TFT-Displays dürfen nicht berührt werden. Datenschutz und Datensicherheit Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch, aber auch durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist zum Beispiel ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, wenn er für die Themenstellung notwendig ist. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Schlussvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Hinweis: Bitte beachten Sie auch evtl. Aushänge in den PC-Räumen. 21
TURNHALLENORDNUNG Das Betreten der Halle mit Straßenschuhen und mit Turnschuhen, die auf der Straße getragen werden, ist nicht gestattet! 1. Hallenturnschuhe müssen helle oder nicht färbende Sohlen haben! 2. Kaugummis gehören nicht in die Turnhalle! 3. Schmuck und Ringe werden vor dem Unterricht abgelegt! VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES IN DEN PAUSEN Die Schulkonferenz des OSZ hat beschlossen, dass Schüler während der Pausen, in Freistunden oder bei Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmittelbar mit dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vorliegt, wird von der Unfallkasse (UKB) ausschließlich im Einzelfall -nach den Vorschriften der SGB VII unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit- beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unterrichtszeiten kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt vor allem, wenn in einer Pause, Freistunde oder Unterrichtsausfall - die Schule verlassen wird, um schulfremden, privaten Verrichtungen (Spazierfahrten) nachzugehen; - das Schulgelände verlassen wird, um einer eigenwirtschaftlichen Betätigung nachzugehen; - das Schulgelände zum Kauf von Proviant etc. verlassen wird. 22
VERHALTEN BEI FEUERALARM Bei Feueralarm (abfallendes DIN-Signal, das sich ständig wiederholt) gilt folgende Grundregel: Keine Panik, aber angemessene Eile bei folgenden Aktionen: • Fenster schließen und Türen schließen, aber nicht abschließen. • Verlassen Sie unverzüglich das Schulgebäude ohne Mitnahme der Garderobe, Bücher usw. (dabei bitte auch im Flur befindliche Fenster schließen). • Folgen Sie der in den Räumen befindlichen Fluchtwegekennzeichnung. • Die Aufzüge dürfen beim Feueralarm nicht benutzt werden. • Personen, die auf den Aufzug angewiesen sind, Gehbehinderte und unter Schock stehende Personen können mit Hilfe von Tragetüchern ins Freie gebracht werden. Sie finden Tragetücher in den folgenden Räumen: EG: Schwerbehindertentoilette R. 28 1. OG: Damentoilette R. 114 2. OG: Lehrervorbereitungsraum R. 216 Sollte der Einsatz des Tragetuches nicht möglich sein, warten die Betroffenen im Treppenhaus auf das Eintreffen von Rettungskräften. Sammeln Sie sich im Klassenverband auf dem Sportplatz hinter dem Schulgebäude. • Die Lehrkräfte geben der Schulleitung bzw. Abteilungsleitung unverzüglich bekannt, ob die laut mitgeführtem Klassenbuch anwesenden Schüler/innen vollzählig versammelt sind oder welche und wie viele Schüler/innen auf welchem Treppenabsatz gegebenenfalls noch auf Rettungskräfte warten. • Das Betreten des Schulgebäudes ist erst nach Entwarnung bzw. Aufforderung durch die Schulleitung wieder erlaubt. Sollte der Feueralarm während einer sog. Nebenaufsicht auftreten, verlässt die Klasse das Gebäude und sammelt sich ebenfalls auf dem Sportplatz, um dort die mit der Nebenaufsicht beauftragte Lehrkraft zu treffen. VERHALTEN BEI AMOKALARM Der Alarmton ist ein durchgehendes, anhaltendes Tonsignal. ________________ Amokalarm auslösen (gelber Alarmknopf befindet sich im Lehrerzimmer, im Schulleitungssekretariat und im Abteilungssekretariat) Polizei und Krisenteam benachrichtigen (Tel: 110 oder Telefonnummern im Notfallordner im Lehrerzimmer) Bei Amokalarm sollte man die Räume (Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Toiletten, Sekretariate etc.), in denen man sich gerade befindet, nicht verlassen, sondern dort bleiben und die Türen von innen abschließen und ggf. mit Tischen verbarrikadieren. Auf die Erde legen (Dies ist das Indiz für die Polizei, dass man nicht der Amokläufer ist.) und leise sein (Beim Lauschen an der Tür soll der Amokläufer das Gefühl bekommen, dass keiner im Raum ist.). Das Gebäude darf erst nach Freigabe durch die Polizei verlassen werden! Sammelstelle nach Beendigung des Alarms ist für Schüler, Lehrkräfte, Eltern etc. der Sportplatz auf der Rückseite unseres Schulgebäudes. 23
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Anlage 1: Merkblatt des OSZ Bürowirtschaft 1 zum Umgang mit Schulversäumnissen für duale Bildungsgänge (basierend auf der AV Schulpflicht und schulinternen Regelungen) Fehlzeiten wegen Krankheit: Bei Schulversäumnissen bis zu einem Tag ist der klassenleitenden Lehrkraft sofort bei Wiederaufnahme des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Bei Schulversäumnissen, die länger als einen Berufsschultag andauern, ist der klassenleitenden Lehrkraft spätestens am sechsten Tag nach dem ersten Tag des Fehlens eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen (Fehlen am Montag Entschuldigung bis zum nächsten Montag etc.). Zum Einhalten der Frist können der klassenleitenden Lehrkraft eine Mail zugesandt werden. Es muss in allen Fällen nachgewiesen werden, dass der Ausbildungsbetrieb in Kenntnis gesetzt wurde. Dies geschieht entweder durch Unterschrift und Stempel des Ausbildungsbetriebes oder der schriftlichen Erklärung: „Ich habe den Ausbildungsbetrieb über die Fehlzeit in Kenntnis gesetzt." Diese Erklärung ist vom Auszubildenden – ggf. vom Erziehungsberechtigten – zu unterschreiben. Für die termingerechte Vorlage der Entschuldigung, aus der sich die Dauer und der Grund des Fehlens (z. B. Krankheit) ergeben, hat die Schülerin/der Schüler Sorge zu tragen. 1. Wird das Fernbleiben von der Schule mit Krankheit begründet, so kann die Schule vom Gesundheitsamt eine Stellungnahme darüber einholen, ob der Krankheitszustand der Schülerin/des Schülers ein Fernbleiben von der Schule rechtfertigt; dies gilt nicht, wenn statt einer Krankschreibung ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. 2. Hat die Schule begründete Zweifel an einem vorgelegten ärztlichen Attest, so informiert sie die Schulbehörde, die vom Gesundheitsamt eine Stellungnahme darüber einholen kann, ob der Krankheitszustand der Schülerin/des Schülers ein Fernbleiben von der Schule rechtfertigt. 3. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb der in Nummer 1 genannten Fristen mitgeteilt, so gilt die gesamte Fehlzeit als unentschuldigt. 4. Für unentschuldigte Fehlzeiten gilt die 1 – 3 Regel: 1. unentschuldigte Fehlzeit: erzieherisches Gespräch 3. unentschuldigte Fehlzeit: schriftliche Mahnung (ggf. Tadel) Diese Regel gilt jeweils für ein gesamtes Schuljahr. 5. Lässt sich eine Schülerin/ein Schüler während des Unterrichts von der weiteren Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen befreien, so hat sie/er sich mit dem vorgesehenen Abmeldeformular entweder bei der entlassenden oder bei der für den folgenden Unterricht zuständigen Lehrkraft abzumelden, die das Fehlen daraufhin im Lehrbericht festhält. Versäumt die Schülerin/der Schüler diese Form der Abmeldung, gilt das Fehlen auch dann als unentschuldigt, wenn eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest für den fraglichen Zeitraum nachgereicht wird. Fehlen bei angekündigten Leistungskontrollen 6. Ein krankheitsbedingtes Fehlen bei einer Leistungskontrolle (Klassenarbeiten sowie angekündigte Tests, Präsentationen etc.) ist nur durch eine ärztliche Bescheinigung zu entschuldigen, die spätestens am Tag der Leistungskontrolle ausgestellt wurde. Ist das Fernbleiben von einer Leistungskontrolle als unentschuldigt zu werten, so ist die versäumte Leistungskontrolle mit ungenügend zu bewerten. Die nachträgliche Ausstellung oder der verspätete Eingang der Entschuldigung rechtfertigt keine Wiederholung der Leistungskontrolle. 7. Bei entschuldigtem Fehlen sind Leistungskontrollen nachträglich zu erbringen - ggf. sofort nach Rückkehr in die Schule. Die Schülerinnen/Schüler müssen sich unverzüglich bei der Fachlehrkraft über den Zeitpunkt der nachträglichen Leistungskontrolle informieren. Zentrale Nachschreibetermine werden in jedem Halbjahr angeboten. Über andere Termine entscheidet die Fachlehrkraft im Einzelfall. Beurlaubungen und Freistellungen 8. Beurlaubungen und Freistellungen nach AV Schulpflicht sind in jedem Fall rechtzeitig vor dem Beurlaubungszeitraum zu beantragen. Anträge auf Beurlaubungen oder Freistellungen können nicht nachträglich gestellt werden, die aus der verspäteten Beantragung resultierenden Fehlzeiten sind als unentschuldigt zu werten. Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien oder Beurlaubungen ab vier Tagen können nur von der Abteilungsleitung in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. 25
Anlage 2: Merkblatt des OSZ Bürowirtschaft 1 zum Umgang mit Schulversäumnissen für vollschulische Bildungsgänge (basierend auf der AV Schulpflicht und schulinternen Regelungen) Fehlzeiten wegen Krankheit: 1. Können Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten bzw., wenn sie volljährig sind, die Schülerin/der Schüler verpflichtet, die klassenleitende Lehrkraft davon spätestens am dritten Tag schriftlich in Kenntnis zu setzen. Zum Einhalten der Frist können der klassenleitenden Lehrkraft eine Mail zugesandt werden oder per Fax bzw. Post (Poststempel zählt). Im Falle einer Erkrankung von mindestens drei Tagen wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Eine verspätete Abgabe führt automatisch zur unentschuldigten Fehlzeit. Im Falle gehäufter Fehlzeiten wird eine Attestauflage ab dem ersten Tag erteilt. 2. Fehlzeiten aufgrund gesundheitlicher Probleme für einzelne Unterrichtsblöcke nach Unterrichtsbeginn werden nur entschuldigt, wenn zuvor bei dem Fachlehrer des folgenden Unterrichts ein Abmeldungsformular ausgefüllt abgegeben wurde. 3. Die Schule kann in begründeten Fällen vom Gesundheitsamt eine Stellungnahme darüber einholen, ob der Krankheitszustand der Schülerin oder des Schülers ein Fernbleiben von der Schule rechtfertigt. 4. Bei einer ununterbrochenen Fehlzeit von mehr als 5 Tagen ohne Information an die Schule wird davon ausgegangen, dass der Schüler/die Schülerin den Bildungsgang nicht mehr fortsetzen will. Die Schülerin/der Schüler wird aus der Schülerliste gestrichen (aus der Schule entlassen). 5. Für unentschuldigte Fehlzeiten gilt die 1 – 3 – 5 – 7 – Regel: 1. unentschuldigte Fehlzeit: erzieherisches Gespräch 3. unentschuldigte Fehlzeit: schriftliche Mahnung (ggf. Tadel) 5. unentschuldigte Fehlzeit: Androhung der Entlassung (ggf. Verweis) 7. unentschuldigte Fehlzeit: Einladung zum Vermittlungsausschuss (ggf. Entlassung aus der Schule) Für die 1. bis 4. unentschuldigte Fehlzeit bezieht sich diese Regel auf ein gesamtes Schuljahr. Ab der 5. unentschuldigten Fehlzeit gilt diese Regel bis zum Ausbildungsende. Fehlen bei angekündigten Leistungskontrollen 6. Ein krankheitsbedingtes Fehlen bei einer Leistungskontrolle (Klassenarbeiten sowie angekündigte Tests, Präsentationen etc.) ist nur durch eine ärztliche Bescheinigung zu entschuldigen, die spätestens am Tag der Leistungskontrolle ausgestellt wurde. Ist das Fernbleiben von einer Leistungskontrolle als unentschuldigt zu werten, so ist die versäumte Leistungskontrolle mit ungenügend zu bewerten. Die nachträgliche Ausstellung oder der verspätete Eingang der Entschuldigung rechtfertigt keine Wiederholung der Leistungskontrolle. 7. Bei entschuldigtem Fehlen sind Leistungskontrollen nachträglich zu erbringen - ggf. sofort nach Rückkehr in die Schule. Die Schülerinnen/Schüler müssen sich unverzüglich bei der Fachlehrkraft über den Zeitpunkt der nachträglichen Leistungskontrolle informieren. Zentrale Nachschreibetermine werden in jedem Halbjahr angeboten. Über andere Termine entscheidet die Fachlehrkraft im Einzelfall. Beurlaubungen und Freistellungen 8. Beurlaubungen und Freistellungen nach AV Schulpflicht sind in jedem Fall rechtzeitig vor dem Beurlaubungszeitraum zu beantragen, bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten. Anträge auf Beurlaubungen oder Freistellungen können nicht nachträglich gestellt werden, die aus der verspäteten Beantragung resultierenden Fehlzeiten sind als unentschuldigt zu werten. Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien oder Beurlaubungen ab vier Tagen können nur von der Abteilungsleitung in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. 26
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