HERZLICH WILLKOMMEN - Informationsbroschüre für die Auszubildenden der Abteilung 2 - OSZ Bürowirtschaft I
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HERZLICH WILLKOMMEN
Informationsbroschüre
für die Auszubildenden der Abteilung 2
Ostpreußendamm 40 12207 BerlinINHALTSVERZEICHNIS
Vorwort 2
Berufsbilder 3
Informationen zur Schule und zur Abteilung 2 4
Wichtige Hinweise für die Schüler/innen der Abt. 2 5
Leistungsbewertung 6
Halbjahresnoten, Abschlussnoten und Zeugnisse
Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann 6
Stundentafeln Kaufmann/-frau für Büromanagement (dual) 7
und Schnellläufer
Kaufmann/-frau für Dialogmarketing (dual) 7
inklusive Servicefachkräfte
Kaufmann/-frau für Büromanagement (vollschulisch) 8
Kurzinformationen zu den Unterrichtsfächern
Kaufmännische Kommunikation 9
WISO – Wirtschafts- und Sozialkunde 10
Sport/Gesundheitsförderung 11
Lernfelder 1 – 13 Kaufmann/-frau für Büromanagement 12
Lernfelder 1 – 13 Kaufmann/-frau und Servicefachkraft für Dialogmarketing 13
Informationen zu den Prüfungen 14
Vorzeitige Abschlussprüfung 16
Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen 16
Umgang mit Beschwerden 17
Schul- und Hausordnung 18
Nutzungsordnung für die EDV-Anlage 20
Turnhallenordnung 21
Verlassen des Schulgeländes in den Pausen 21
Verhalten bei Feueralarm 22
Verhalten bei Amokalarm 22
Merkblatt Umgang mit Schulversäumnissen (dual) 23
Merkblatt Umgang mit Schulversäumnissen (vollschulisch) 24
Einwilligung zur Veröffentlichung von Namen und Fotos 25
Benötigte Lernmittel 25
Kalendarium 26
1VORWORT
Liebe Auszubildende,
herzlich willkommen am OSZ Bürowirtschaft 1. Ich freue mich mit Ihnen, dass Sie einen
Ausbildungsplatz gefunden haben und nun in der Abteilung 2 die Berufsschule oder die
Berufsfachschule für Ihre Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement oder für
Dialogmarketing (inkl. Servicefachkräfte) besuchen. In der Regel werden Sie 3 Jahre lang, in
einigen Fällen aber auch im Rahmen der dualen Ausbildung nur 2,5 oder 2 Jahre (wie die
Servicefachkräfte) an unserer Schule sein. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich in dieser Zeit hier
wohlfühlen und Sie gerne am Unterricht teilnehmen.
Diese Broschüre haben wir zusammengestellt, damit Sie notwendige Informationen über das
Schulleben und den schulischen Teil Ihrer Ausbildung erhalten. Besonders zu Beginn Ihrer
Ausbildung können Sie wichtige Informationen nachlesen. Ihre Lehrerinnen und Lehrer werden die
einzelnen Seiten der Broschüre mit Ihnen besprechen. Bitte bewahren Sie diese
Informationsbroschüre während Ihrer gesamten Ausbildung auf, damit Sie auch zu einem späteren
Zeitpunkt darauf zugreifen können. Wenn Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben,
dann sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin/Ihren Klassenlehrer oder mich persönlich an!
Im Namen der Lehrerinnen und Lehrer, die Sie in der Abteilung 2 unterrichten, wünsche ich Ihnen
einen erfolgreichen Start in Ihr berufliches Leben. Dem Ziel – der erfolgreich bestandenen Prüfung
vor der Industrie und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) – werden Sie sich mit
unserer Unterstützung Schritt für Schritt nähern.
Kristina Gaude-Quandt
Abteilungsleiterin
2BERUFSBILDER
KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie
projekt- und auftragsbezogene Abläufe. Sie übernehmen Sekretariats- und Assistenzaufgaben,
koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Dabei
kooperieren und kommunizieren Sie mit internen und externen Partnern, auch in einer fremden
Sprache. Sie sind Profis in der Informationsverarbeitung, recherchieren Daten und Informationen
und bereiten diese für Präsentationen auf. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge, unterstützen bei
personalbezogenen Aufgaben und wenden Buchungssysteme sowie Instrumente des
Rechnungswesens an. Sie beachten dabei rechtliche Vorgaben, achten auf Datenschutz und
Datensicherheit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.
Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen, Betrieben und Institutionen
unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst tätig. Sie
unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben.
Um Sie bestmöglich auf die beruflichen Herausforderungen vorzubereiten, werden Sie an unserer
Schule in Lernfeldern unterrichtet. Diese zielen auf die Ganzheitlichkeit der Lernprozesse ab.
Kaufmann/-frau für Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird
branchenübergreifend z. B. in Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen - angeboten. Auch
eine schulische Ausbildung ist möglich.
KAUFLEUTE FÜR DIALOGMARKETING (INKL. SERVICEFACHKRÄFTE) bearbeiten die
Kundenanliegen über verschiedene Kommunikationswege. Der Kontakt findet vorwiegend
telefonisch statt, aber auch die schriftliche Kommunikation über klassische und digitale Medien
gehören dazu. Serviceorientiert und mit entsprechenden Know-How ausgestattet sollen Sie den
Kunden bei deren Anliegen helfen, d. h. vor allem Beratungsgespräche führen und Reklamationen
bearbeiten.
Darüber hinaus unterstützen Sie bei der Planung, Organisation und Durchführung von Projekten,
lernen den Umgang mit moderner Technik und erhalten Einblick in dem Bereich Marketing. Die
Planung des Personaleinsatzes und das Coaching ist ein weiterer Teil Ihrer Ausbildung.
Gutes Kommunikationsvermögen, hohe Konzentrationsfähigkeit, Multitasking, Teamfähigkeit,
Belastbarkeit, aber auch Flexibilität und eine schnelle Auffassungsgabe verbunden mit Spaß am
Umgang mit Kunden sind Voraussetzungen für diesen Beruf in den Branchen Telekommunikation,
Versicherungen, Banken, Handel, Tourismus usw.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 werden an unserem OSZ auch in diesem Berufsbild das
Unterrichtskonzept der Lernfelder umgesetzt. Zu den Prüfungsfächern gehören außerdem
Projektmanagement, Kommunikation und WiSo.
3INFORMATIONEN ZUR SCHULE UND ZUR ABTEILUNG 2
Unsere Schule hat zwei Abteilungen. In der Abteilung 2 werden Auszubildende im dualen System
und im Vollzeitbildungsgang im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement ausgebildet.
OSZ Bürowirtschaft 1
Abteilung 2 – Ostpreußendamm 40, 12207 Berlin
Telefon: 030 768900-15/16
Telefax: 030 768900-36
E-Mail: AbteilungZwei@oszbw1.de
Internet: www.oszbw1.de
Öffnungszeiten des Sekretariats (Raum 24)
Mo. – Fr. 08:00 – 14:00 Uhr
ÖPNV: Bus 186 bis Königsberger Straße
M11 und X 11 bis Ostpreußendamm
S 25 bis Lichterfelde Ost
Frau Genz
Abt.-Koordinatorin
Herr Bulut Frau Stier
Abt.-Sekretär für Vollzeitausbildung Abt.-Sekretärin für duale Ausbildungen
4WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE SCHÜLER/INNEN DER ABT. 2
Die Abteilung betreut ca. 800 Schülerinnen und Schüler, was einen erheblichen Aufwand an
Organisation und Verwaltung bedeutet. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben:
Informationen zum Vertretungsunterricht finden Sie auf der digitalen Anzeige im
Erdgeschoss (EG) rechts vom Haupteingang. Weitere Hinweise zur DaVinci-App sowie
Zugangsmöglichkeiten und allgemeine Regelungen, die die Abteilung betreffen, entnehmen
Sie dem Informationskasten unterhalb des Bildschirmes.
Während der Pausenzeiten können Sie im Sekretariat (Abteilungssekretariat R. 24,
Schulleitungssekretariat R. 9) Ihre Anliegen vortragen. In den Ferien oder an
unterrichtsfreien Tagen findet die Sprechstunde nur nach vorheriger Absprache statt.
Atteste, Entschuldigungen o. Ä. bitte unter Angabe der Klasse und dem Namen des
Klassenlehrers/der Klassenlehrerin schriftlich bzw. per Mail an die Schule oder direkt als Mail
an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin senden.
Sind Sie dualer Auszubildender/duale Auszubildende, dann ist die Unterschrift des
Ausbildungsbetriebs zusätzlich erforderlich. Bitte rufen Sie nicht an!
Wenn Sie minderjähriger Vollzeitschüler/minderjährige Vollzeitschülerin sind, melden Sie
sich am Morgen telefonisch krank.
Bitte beachten Sie die Fehlzeitenregelungen auf den Merkblättern im hinteren Teil der
Broschüre (siehe Anlage 1 und 2).
Die Schülerausweise werden vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin jeweils zu Beginn des
Schuljahres ausgestellt bzw. für ein Jahr verlängert. Ein Schüler oder eine Schülerin sammelt
alle Ausweise in der Klasse ein und lässt sie dann im Sekretariat abstempeln. Zur
Beantragung der Online-Tickets bei BVG und VBB benötigen Sie eine Bestätigung von
mindestens einem Ausbildungsjahr!
Nachfragen, die die gesamte Klasse betreffen, sind prinzipiell vom Klassensprecher oder von
der Klassensprecherin bzw. Vertreter/in zu stellen!
Bei einem Sport- und Wegeunfall lassen Sie sich bitte unbedingt im Sekretariat ein Formular
für die Unfallanzeige aushändigen.
Der Sportunterricht findet in der Halle der Willi-Graf-Schule am Ostpreußendamm 166 statt.
Für die Neuausstellung eines Zeugnisses muss eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR
(lt. Verw.-Gebührenordnung) erhoben werden.
Wir bieten an der Schule Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen an. Neben dem
Vertrauenslehrer und der Vertrauenslehrerin steht Ihnen regelmäßig Frau Brychcy, unsere Schul-
Sozialarbeiterin, zur Verfügung:
von 09:00 bis 14:00 Uhr im Raum 11
Tel.: 030 768 900-19
5LEISTUNGSBEWERTUNG
Die Noten in allen Lernfeldern und Fächern in der
Berufsschule/Berufsfachschule setzen sich nach der Berufsschul-
verordnung (BSV) bzw. Berufsfachschulverordnung (APO-BFS) zu 50 % aus schriftlichen
und zu 50 % aus sonstigen Leistungen zusammen. Die Anzahl der Klassenarbeiten hängt von dem
Unterrichtsumfang ab. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel:
Prozentsatz
der Bewertungseinheiten
Note
IHK-Prüfung
Berufsschule
(nur zum Vergleich)
1 ab 85 ab 92
2 ab 70 ab 81
3 ab 55 ab 67
4 ab 45 ab 50
5 ab 09 ab 30
6 unter 09 unter 30
HALBJAHRESNOTEN, ABSCHLUSSNOTEN UND ZEUGNISSE
Die Halbjahresnote stützt sich auf die von den Schülern und Schülerinnen im Schulhalbjahr
erbrachten schriftlichen, mündlichen, praktischen und sonstigen Leistungen.
Im Abschluss- oder Abgangszeugnis erscheint nur die Abschlussnote.
In der dualen Ausbildung ergibt sich die Abschlussnote aus den Leistungen aller vollständig
besuchten Schulhalbjahre unter Berücksichtigung der in der Stundentafel festgelegten
Gewichtung und der Leistungsentwicklung. In der Vollzeitausbildung wird die Abschlussnote als
arithmetischer Mittelwert aller Leistungen der vollständig besuchten Schulhalbjahre errechnet.
ZUSATZQUALIFIKATION EUROPAKAUFMANN/-FRAU
Duale Auszubildende können an unserer Schule seit 2015 im Rahmen einer
Zusatzqualifikation eine Ausbildung zum Europakaufmann/zur Europakauffrau
absolvieren.
Für viele Unternehmen werden Außenhandelskenntnisse ein immer wichtigerer Aspekt im Profil
ihrer Beschäftigten. Zusatzzertifikate stellen für Sie daher einen Wettbewerbsvorteil auf dem
Arbeitsmarkt bei der späteren Arbeitsplatzsuche dar.
Im Rahmen dieser Zusatzqualifikation erwerben Sie zusätzlich Kenntnisse in den folgenden
Bereichen:
Business-Englisch (B2-Niveau)
2. Fremdsprache (wahlweise Spanisch, Französisch oder Polnisch A2-Niveau)
Internationales Marketing und Internationales Recht
Unternehmenssoftware SAP
Interkulturelle Kompetenzen
mind. dreiwöchiges Auslandspraktikum (europass-Mobilität)
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen erhalten Sie die Zusatzqualifikation
„Europakaufmann“ bzw. „Europakauffrau“ bestätigt.
6Bei Fragen zur Zusatzqualifikation wenden Sie sich bitte an Frau Gaude-Quandt.
STUNDENTAFEL KAUFMANN/FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (DUAL)
Halbjahresstunden
1. 2. 3. 4. 5. 6.
I. Berufsübergreifender Lernbereich
Kaufmännische Kommunikation Deutsch 40 40
Kaufmännische Kommunikation Englisch 20 20 20 20 20 20
Wirtschafts- und Sozialkunde 20 20 40 40 40 40
Sport und Gesundheitsförderung 20 20 20 20
II. Berufsbezogener Lernbereich
Fachtheorie (berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 160 160 160 160 160 160
LF 1 Den Betrieb präsentieren 40
LF 2 Büroprozesse 40 40
LF 3 Aufträge bearbeiten 80
LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 120
LF 5 Kunden akquirieren und binden 80
LF 6 Werteströme erfassen 40 40
LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 40
LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 40 40
LF 9 Liquidität und Finanzierung 40
LF 9 Liquidität und Finanzierung 40
LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 80
LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 40
LF 12 Veranstaltungen/Geschäftsreisen organisieren 40
LF 13 Projekte planen und durchführen 120
Pflichtunterricht insgesamt 240 240 240 240 240 240
SCHNELLLÄUFER
Ab dem Schuljahr 2018/19 bieten wir bei den Kaufleuten für Büromanagement zusätzlich dualen
Auszubildenden, die von vornherein mit 2- oder 2 ½-jährigen Verträgen starten, die Möglichkeit
an, in einer Verkürzerklasse alle 13 Lernfelder in 2 ½ Jahren zu durchlaufen.
Das erste Ausbildungsjahr bleibt davon unberührt, und der erste Teil der gestreckten
Abschlussprüfung findet in der Regel nach 18 Monaten statt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr
wurden die Lernfelder umgestellt und komprimiert, sodass Vertiefungen und Übungen mithilfe
einer Lernplattform von Ihnen eigenständig erarbeitet werden müssen.
7STUNDENTAFEL KAUFMANN/FRAU + SERVICEFACHFRAFT FÜR DIALOGMARKETING (DUAL)
Halbjahresstunden
1. 2. 3. 4. 5. 6.
I. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch 20 20 20 20
Englisch 20 40 40 40 40 20
Wirtschafts- und Sozialkunde 20 40 20 20 20 20
Sport und Gesundheitsförderung 20 20 20 20 20 20
II. Berufsbezogener Lernbereich
Fachtheorie (berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 200 120 140 140 160 140
LF 1: Die Ausbildung mitgestalten 60
LF 2: Dienstleistungen analysieren und … 60
LF 3: Mit Kundinnen und Kunden kommunizieren 80
LF 4: Simultan Gespräche führen, DB nutzen … 40
Servicefachk
LF 5: Kunden betreuen und binden 80 räfte
LF 6: Bestimmungsfaktoren der Kundennachfrage gestalten 40
LF 7: Beitrag eines Projektes bewerten 60
erhalten die
LF 8: Kunden gewinnen und Verkaufsgespräche führen 40 40 Lernfelder
LF 9: Projekte vorbereiten, durchführen und dokumentieren 100
LF 10: Personaleinsatz planen 80
1-9
LF 11: Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern 80
LF 12: Auftragsdurchführung überwachen und optimieren 40
LF 13: Dienstleistungen vermarkten 100
Pflichtunterricht insgesamt 280 240 240 240 240 200
STUNDENTAFEL KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (VOLLSCHULISCH)
Servicefachkräfte
Halbjahresstunden
erhalten den Unterricht
1. der2. Halbjahre
3. 1-44. 5. 6.
I. Berufsübergreifender Lernbereich
Kaufmännische Kommunikation Deutsch 60 60 60 60 40 40
Kaufmännische Kommunikation Englisch 40 40 40 40 40 40
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 60 60 60 80 80
Sport und Gesundheitsförderung 40 40 40 40 40 40
II. Berufsbezogener Lernbereich
II.1 Fachtheorie (berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 200 200 240 160 200 200
LF 1 Den Betrieb präsentieren 60
LF 2 Büroprozesse 40 60
LF 3 Aufträge bearbeiten 100
LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 140
LF 5 Kunden akquirieren und binden 100
LF 6 Werteströme erfassen 80 80
LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 40
LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 60 40
LF 9 Liquidität und Finanzierung 80
LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 100
LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 80
LF 12 Veranstaltungen/Geschäftsreisen organisieren 40 20
LF 13 Projekte planen und durchführen 80
II.2 Fachpraxis (Berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 240 240 240 240 240 240
III. Wahlpflichtunterricht 40 40 40 40 40 40
Pflichtunterricht insgesamt 680 680 720 640 680 680
Fachpraktische Ausbildung Berufspraktikum im 4. Halbjahr
8STUNDENTAFEL KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (VOLLSCHULISCH MIT FO)
Halbjahresstunden
1. 2. 3. 4. 5. 6.
I. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation 80 80 80 80 80 80
Englisch/Fremdsprache 40 40 80 80 60 60
Wirtschafts- und Sozialkunde 40 40 40 40 40 40
Mathematik 80 80 80 80 60 60
Physik/Naturwissenschaften 40 40
II. Berufsbezogener Lernbereich
II.1.1 Fachtheorie - Lernfelder 200 200 240 160 200 200
LF 1 Den Betrieb präsentieren 60
LF 2 Büroprozesse 40 60
LF 3 Aufträge bearbeiten 100
LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen 140
LF 5 Kunden akquirieren und binden 100
LF 6 Werteströme erfassen 80 80
LF 7 Gesprächssituationen bewältigen 40
LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben 60 40
LF 9 Liquidität und Finanzierung 80
LF 10 Wertschöpfungsprozesse steuern 100
LF 11 Geschäftsprozesse darstellen 80
LF 12 Veranstaltungen/Geschäftsreisen organisieren 40 20
LF 13 Projekte planen und durchführen 80
II.1.2 Theoriefach - Wirtschaftswissenschaft 80 80 80 80 80 80
II.2 Fachpraxis (Berufsbezogene Fächer/Lernfelder/Projekte) 160 160 160 160 160 160
III. Wahlpflichtunterricht 40 40 0 0 0 0
Pflichtunterricht insgesamt 720 720 760 680 720 720
Fachpraktische Ausbildung Berufspraktikum im 4. Halbjahr
KURZINFORMATIONEN ZU DEN UNTERRICHTSFÄCHERN
KAUFMÄNNISCHE KOMMUNIKATION
Mündliche Kommunikation
Sprachkompetenz: Kommunikationsformen situationsgerecht und
zielorientiert anwenden
Kommunikation: Sprechen in der Standardsprache und Wechsel der
Sprachebenen
Präsentation: Informationen beschaffen, verarbeiten, dokumentieren
und kompetent präsentieren, praxisorientierte Anwendung
der Stil-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln
Grundlagen der Rhetorik: Sprechtechnik, Redeaufbau, Argumentation, Diskussion
Verbale und nonverbale Kommunikation
Normative Sprachrichtigkeit: Kenntnisse über Sprachstrukturen (Wortarten, Satzarten)
Erweiterung und Festigung des fachspezifischen
Wortschatzes
Schriftliche Kommunikation
Inhalte wiedergeben: Verfassen von Berichten, Inhaltsangaben,
Geschäftsbriefen, Protokollen
Inhalte visualisieren: Strukturbilder erstellen
Inhalte analysieren: Schaubilder analysieren und darstellen
9Inhalte beschreiben: Arbeitsabläufe beschreiben
Lerninhalte
Grundlagen der Kommunikation
Kommunikationsmodell, nonverbale Kommunikation
Wiedergabe von Schaubildern
Geschäftsbriefe entsprechend DIN, Aufbau und Stil normierter Briefe
Sprache der Werbung
Protokoll
Inhaltsangabe
Gestaltung und Gliederung eines Berichts
Stellungnahme und Erörterung
Literatur
10WISO – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE
Lerninhalte
Interessen in Beruf, Betrieb und Schule verantwortlich wahrnehmen/
Im Tarifkonflikt begründet Position beziehen
Berufsausbildung und Weiterbildung einschließlich gesetzlicher Grundlagen
Betriebliche Mitbestimmung
Wirtschaftsverbände und Tarifrecht
Grundlagen der sozialen Sicherung verstehen und auf Zukunftsfähigkeit überprüfen/
Ursachen und Möglichkeiten zur Überwindung von Arbeitslosigkeit aufzeigen
Bedeutung des Sozialstaats
Vergleich von gesetzlichen und privaten Versicherungen
Regelungen gesetzlichen Sozialversicherung und des Arbeitslosengeldes II (Sozialhilfe)
Probleme der Armut
An der politischen Willensbildung teilnehmen/
Eigene Rechte wahrnehmen und für Grundrechte einstehen
Prinzipien der Demokratie, Föderalismus
Formen direkter Demokratie (Volksbegehren, -entscheid)
Aufgaben und Grundpositionen der Parteien
Wahlsystem
Organe der Bundesrepublik Deutschland (Gewaltenteilung)
Grundrechte
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns beurteilen (Doppelqualifikation Wirtschaftswissenschaften)
Modell der sozialen Marktwirtschaft im Unterschied zu freier und Zentralverwaltungs-
wirtschaft
Bruttoinlandsprodukt
Konjunkturzyklus
Ziele der Wirtschaftspolitik
Staatliche Wirtschaftspolitik
Die Bedeutung ökologischen Handelns für das Überleben auf der Erde aufzeigen
Nachhaltigkeit
nationale u. globale Probleme
nationale u. internationale Umweltschutzprogramme (alternative Energien)
An der Zukunft Europas teilhaben
Motive und Ziele der europäischen Integration
Staaten der EU/Erweiterung
Institutionen der EU
Freiheiten des Binnenmarkts
Aufgaben der EZB
Konzepte der Friedens- und Sicherheitspolitik bewerten
u. a. internationale Organisationen (NATO, UNO)
Bewusst in einer globalisieren Welt leben/
Armut als Ursache weltweiter Wanderungsbewegungen erkennen
Ursachen der Globalisierung
Chancen und Risiken der Globalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft
wirtschaftliche, soziale und politische Gründe für Not und Unterdrückung
Ziele und Umsetzung von Entwicklungspolitik
Berufsfachschule, wahlweise auch duale Ausbildung:
Medienangebote kritisch nutzen
Aufgaben der Medien
Chancen und Risiken des Internets
Die NS-Diktatur beurteilen oder Die SED-Diktatur bewerten
11SPORT/GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Liebe Schülerinnen und Schüler,
auch das Fach Sport/Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zu Entwicklung Ihrer
Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Mögliche Unterrichtsinhalte gemäß Berliner
Rahmenlehrplan entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Themenbereichen:
• Gesundheit fördern
• Wahrnehmungsfähigkeit ausbilden
• Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten entwickeln
• verantwortlich handeln
• Bewegungsformen und Bewegungsräume entdecken und erleben
• Bewegungen gestalten, sich körperlich ausdrücken
• leistungsorientiert handeln, Belastungen erfahren und reflektieren
• Handlungsregelungen und Handlungsstrategien entwickeln und auswerten
Alle diese Themenbereiche ermöglichen es Ihnen, Ihre Kompetenzen in folgenden Bereichen zu
erweitern:
• FACHKOMPETENZ (= z. B. durch fachgerechtes Reflektieren und zielgerechtes Lösen von
Aufgaben und Problemen der Alltags-, Arbeits- und Sportmotorik)
• SOZIALKOMPETENZ (= z. B. durch Erleben der Wirkung von Kooperation und Konkurrenz, die
in sport-typischen Handlungssituationen durch aufgabenbezogene Kommunikation und
soziale Interaktion ständig bewusst wird)
• PERSONALKOMPETENZ (= z. B. durch Initiieren von Entscheidungsmöglichkeiten und Erleben
von Wagnissituationen, in denen stets aufs Neue das Erfahren eigener Fähigkeiten und
Grenzen möglich wird)
• METHODEN- UND LERNKOMPETENZ (= z. B. durch selbständiges Planen, Organisieren,
Reflektieren, Beurteilen und Bewerten von Trainings-, Übungs- und Erlebnisprozessen, die den
Transfer von Problemlösungsstrategien in andere Lebensbereiche ermöglichen)
Abschließend bildet Ihre regelmäßige aktive Unterrichtsteilnahme die Basis einer erfolgreichen
Bewertung Ihrer Sportleistung. Die Notengebung berücksichtigt die Mitarbeit, Lernbereitschaft,
Leistungsanstrengung, Leistungsvielseitigkeit sowie Leistungsqualität und kann ggf. durch
Prüfungen ergänzt werden. Darüber hinaus können mündliche und schriftliche Beiträge erbracht
werden. Soziales Engagement (u. a. Rücksichtnahme, Fairness, Teamfähigkeit, Anbieten und
Annehmen von Lernhilfen, Erklärungen und Hinweisen) wird von Ihnen ebenso erwartet wie die
Übernahme fachlicher Aufgaben (z. B. Helfen und Sichern, Bewegungskorrekturen, Schieds- und
Kampfrichtertätigkeiten, Gestaltung von Unterrichtsteilen) und organisatorischer Tätigkeiten (z. B.
Auf- und Abbau von Sportgeräten, Einteilung von Mannschaften, Planung von Exkursionen). Alle
im Rahmen des fortschreitenden Unterrichtsprozesses vollbrachten Leistungen werden zur
Benotung herangezogen. Ihr Leistungswille äußert sich somit vor allem im Maße Ihrer körperlichen
und geistigen Anstrengungsbereitschaft. Ihre Eigenverantwortung wird insbesondere erkennbar
am Grad der Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit.
Die Sporthalle befindet sich auf dem Gelände der Willi-Graf-Schule
am Ostpreußendamm 166
12KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT - LERNFELDER (LF) 1 – 13
In den Lernfeldern erwerben Sie die Kompetenz (= vom Wissen zum Handeln) …
LF 1 Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
…, die Organisation von Betrieben und ihren strukturellen Aufbau, den Leistungsprozess von Betrieben
sowie deren Stellung in der Gesamtwirtschaft darzustellen.
LF 2 Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
…, Ihre Arbeitsprozesse im Büro eigenverantwortlich und effizient zu planen und zu gestalten sowie
gesundheitliche und rechtliche Aspekte, auch im Umgang miteinander, zu berücksichtigen.
LF 3 Aufträge bearbeiten
…, Anfragen zu beantworten, Angebote zu erstellen und Aufträge anzunehmen sowie störungsfreie
Prozesse fachgerecht auszuführen.
LF 4 Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen
…, Beschaffungsprozesse zu planen, durchzuführen und zu überwachen.
LF 5 Kunden akquirieren und binden
…, den Einsatz von Preis- und Kommunikationspolitik für die Kundengewinnung und –bindung zu nutzen
LF 6 Wertströme erfassen und analysieren
…, Werteströme im Betrieb prozessbegleitend zu erfassen und ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie
die Auswirkungen auf den Betriebserfolg zu beurteilen.
LF 7 Gesprächssituationen bewältigen
…, in Gesprächssituationen mit Geschäftspartnern angemessen und sachgerecht zu handeln.
LF 8 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
…, bei der Beschaffung, Verwaltung und Entwicklung von Personal sowie bei der Beendigung von
Arbeitsverhältnissen mitzuwirken.
LF 9 Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten
…, die Liquidität Ihres Betriebes zu sichern und Finanzierungsentscheidungen für Investitionen unter
Berücksichtigung der Rechtsform des Betriebes vorzubereiten
LF 10 Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
…, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zu analysieren,
erfolgsorientiert zu steuern und zu beurteilen.
LF 11 Geschäftsprozesse darstellen und optimieren
…, die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes darzustellen, zu optimieren und zur Qualitätssicherung
sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beizutragen.
LF 12 Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren
…, Veranstaltungen und Geschäftsreisen eigenverantwortlich und effizient zu planen, mit zu gestalten und
zu dokumentieren.
LF 13 Ein Projekt planen und durchführen
…, selbständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur
Projektauswertung zu realisieren.
13KAUFLEUTE UND SERVICEFACHKRÄFTE FÜR DIALOGMARKETING - LERNFELDER (LF) 1 – 13
In den Lernfeldern erwerben Sie die Kompetenz (= vom Wissen zum Handeln) …
LF 1: Die Ausbildung im Dialogmarketing mitgestalten
…, die Organisation, die Rechtsform von Betrieben und ihren strukturellen Aufbau, den Leistungsprozess
von Betrieben sowie deren Stellung in der Gesamtwirtschaft darzustellen.
LF 2: Dienstleistungen im Dialogmarketing analysieren und vergleichen
…, die Entwicklung der Branche darzustellen, das Dienstleistungsspektrum der Dialogmarketingbranche und
das Leistungsspektrum des eigenen Betriebes zu präsentieren.
LF 3: Mit Kundinnen und Kunden kommunizieren
…, mündlich und schriftlich mit Kunden zu kommunizieren und in Gesprächssituationen mit
Geschäftspartnern angemessen und sachgerecht zu handeln.
LF 4: Simultan Gespräche führen, Datenbanken nutzen und Informationen verarbeiten
…, simultan Gespräche zu führen und Informationen unter Nutzung von Datenbanken zu verarbeiten.
LF 5: Kundinnen und Kunden im Dialogmarketing betreuen und binden
…, den Einsatz von Produkt- und Kommunikationspolitik für die Kundengewinnung und -bindung zu nutzen,
sowie Beschwerde- und Haltegespräche zu führen.
LF 6: Bestimmungsfaktoren der Kundennachfrage gestalten
…, Einflussfaktoren der Dialogmarketingbranche auf das Konsumverhalten zu gestalten.
LF 7: Den betriebswirtschaftl. Beitrag eines Projektes zum Unternehmenserfolg bewerten
…, branchenspezifische kaufmännische Rechen- und Kalkulationsverfahren anzuwenden und die
Auswirkungen von Wertströmen auf den Betriebserfolg zu beurteilen.
LF 8: Kundinnen und Kunden gewinnen und Verkaufsgespräche führen
…, Kundenbedürfnisse zu analysieren und Kundengespräche zu führen. Dabei arbeiten sie prozessorientiert
und setzen qualitätssichernde Maßnahmen um.
LF 9: Projekte im Dialogmarketing vorbereiten, durchführen und dokumentieren
…, selbstständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur
Projektauswertung zu realisieren
LF 10: Personaleinsatz planen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter führen
…, bei der Beschaffung, Verwaltung und Entwicklung von Personal sowie bei der Beendigung von
Arbeitsverhältnissen mitzuwirken.
LF 11: Geschäftsprozesse im Dialogmarketing erfolgsorientiert steuern
…, Wertschöpfungsprozesse auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zu analysieren,
erfolgsorientiert zu steuern und zu beurteilen.
LF 12: Die Qualität der Auftragsdurchführung überwachen und optimieren
…, Arbeits- und Geschäftsprozesse des Betriebes darzustellen, zu optimieren und zur Qualitätssicherung
sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beizutragen.
LF 13: Dienstleistungen der Dialogmarketing-Branche vermarkten
…, die selbstständig und eigenverantwortlich ein branchenübliches Dienstleistungsangebot
projektorientiert zu erstellen und zu vermarkten.
14INFORMATIONEN ZU DEN PRÜFUNGEN
Die Abschlussprüfung der KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT wird entweder vor der
Industrie- und Handelskammer (IHK) oder vor der Handwerkskammer (HWK) in Berlin abgelegt.
Gestreckte Abschlussprüfung
Teil 1 Teil 2
Abnahme nach 18 Monaten Am Ende der Ausbildungszeit
Kenntnisse/Fertigkeiten
der ersten 15 Monate
Berufstypischer Kunden- Wirtschafts- Fachaufgabe in eine
ganzheitlicher beziehungs- und der beiden gewählten
komplexer prozesse Sozialkunde Wahlqualifikationen
Arbeitsauftrag schriftlich schriftlich Wahl des
innerhalb der Büro- und fallorientierte fallorientierte Ausbildungsbetriebs
Beschaffungsprozesse Aufgaben Aufgaben 2 Reports oder
unter Anwendung 2 praxisbezogene
von Tabellenkalkulation
Aufgaben zur Wahl des
und Textverarbeitung
Prüflings
(Recherche).
120 Minuten 150 Minuten 60 Minuten 20 Minuten
20 Min. Fachgespräch,
evtl. 20 Min.
Vorbereitung
25 % 30 % 10 % 35 %
15Die Prüfungen der KAUFLEUTE BZW. SERVICEFACHKRÄFTE FÜR DIALOGMARKETING werden
vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Berlin abgelegt.
Zwischenprüfung
Abnahme bei den Servicefachkräften nach 13 Abnahme bei den Kaufleuten nach
Monaten 18 Monaten
Kenntnisse/Fertigkeiten der ersten 12 Monate (LF 1-5),
programmierte Fragen für beide Berufe identischen
Leistungsangebote Kommunikationsprozesse Arbeits- und Wirtschafts- und
im Dialogmarketing Aufgabengestaltung Sozialkunde
10 % 30 % 30 % 30 %
120 Minuten
Abschlussprüfung Servicefachkräfte für Dialogmarketing
Am Ende der Ausbildungszeit (nach ca. 20 Monaten)
Dienstleistungs- Projektabwicklung Wirtschafts- und 2 Kundengespräche
angebot und im Dialogmarketing Sozialkunde mündlich
Kommunikation schriftlich schriftlich (Rollenspiel Inbound
schriftlich gebundene gebundene
und Outbound)
ungebundene (programmierte) (programmierte)
(offene) Fragen Fragen Fragen
15 Min.
Vorbereitung und
120 Minuten 60 Minuten 60 Minuten max.20 Min.
Fachgespräch
30 % 20 % 10 % 40 %
Abschlussprüfung Kaufleute für Dialogmarketing
Am Ende der Ausbildungszeit (nach ca. 32 Monatenkürzung)
Gestaltung und Projektmanagement Wirtschafts- und Fallbezogenes
Vertrieb von im Dialogmarketing Sozialkunde
Fachgespräch
Dienstleistungen schriftlich schriftlich mündlich
schriftlich ungebundene gebundene
gebundene (offene) Fragen (programmierte) (Präsentations-
(programmierte) Fragen prüfung)
Fragen
15 Min.
Vorbereitung und
60 Minuten 150 Minuten 60 Minuten max. 30 Min.
Fachgespräch
30 % 40 % 20 % 40 %
16VORZEITIGE ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Ausbildungszeit von dualen Auszubildenden kann um ein Semester verkürzt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule im Semester
vor dem Prüfungssemester besser als 2,5 sind und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist. Die
Verkürzung muss bei der IHK bzw. HWK beantragt werden.
Weitere Informationen zur Prüfung und Ausbildung finden Sie im Internet auf der Seite:
www.ihk-aka.de
NACHTRÄGLICHER ERWERB VON SCHULABSCHLÜSSEN
Durch den erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung (Praxis in einem
Ausbildungsbetrieb – Theorie in der Berufsschule) oder den erfolgreichen Abschluss der
Berufsfachschule können Sie bisher nicht erworbene Schulabschlüsse erreichen. In unseren
Bildungsgängen sind dies je nach Zugangsvoraussetzung die erweiterte Berufsbildungsreife und der
Mittlere Schulabschluss. Hierzu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Erwerb des
Mittleren Schulabschlusses
(§ 25 BSV, § 58 APO BFS)
Erwerb der erweiterten
Berufsbildungsreife
• Erfolgreicher Abschluss der
(§ 24 BSV, § 58 APO BFS)
Berufsschule bzw. der
Berufsfachschule
• Gesamtnotendurchschnitt
mindestens 3,0
Erfolgreicher Abschluss der
Berufsschule bzw. der • Erfolgreiche IHK Abschlussprüfung
Berufsfachschule
• Ausreichende
Fremdsprachenkenntnisse
Die Berufsschule ist, unabhängig von der IHK-Prüfung, erfolgreich abgeschlossen (§ 22 II BSV),
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
der Gesamtnotendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt,
nicht mehr als zwei Abschlussnoten „5“ erteilt werden,
keine Abschlussnote „6“ erteilt wird.
Die Berufsfachschule ist von Ihnen nur erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie außerdem die IHK-
Prüfung bestehen.
17UMGANG MIT BESCHWERDEN
Im alltäglichen Zusammensein in der Schule können Konflikte – sowohl
zwischen Lehrkräften und Schülern als auch zwischen Schülern –
auftreten. Wichtig ist, Konflikte zu lösen, damit Sie Ihre Energie für das
Lernen und Arbeiten einsetzen können. Sollten Sie oder Ihre
Mitschüler Grund für eine Beschwerde haben, verfahren Sie bitte nach
folgendem Schema:
Schülerbeschwerde
Zuerst das Gespräch mit der
betroffenen Lehrerkraft suchen
Vertrauenslehrer/in
Klassenlehrer/in
bzw. Sozialarbeiterin
ansprechen
ansprechen
Organisiert ein Vermittlungsgespräch
zwischen den betroffenen Parteien
Vermittlungsgespräch
Vermittlungsgespräch erfolgreich
☺
gescheitert
Gespräch aller
Beteiligten
mit der
Abteilungsleitung
18SCHUL- UND HAUSORDNUNG
(beschlossen Oktober 2014, aktualisiert August 2018)
Das OSZ Bürowirtschaft 1 vermittelt den Schülerinnen und Schülern
eine fachliche, allgemeine, kulturelle und soziale Bildung. Der
Lernerfolg hängt dabei im Wesentlichen von der Mitarbeit der
Schülerinnen und Schüler ab. Das Miteinander aller Beteiligten [DAS EINHALTEN DER
erfordert eine soziale Ordnung, die von allen gleichermaßen
getragen werden muss, damit das Recht auf Bildung für jeden
FOLGENDEN REGELN IST
Einzelnen verwirklicht werden kann. FÜR RÜCKSICHTSVOLLE
MENSCHEN
I GRUNDSÄTZE
SELBSTVERSTÄNDLICH,
1. Rücksichtsvolles und kooperatives Verhalten sind die Grundlage
FÜR DIE WENIGEN
für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit aller
am Schulleben Beteiligten. Insbesondere verbale und ANDEREN GELTEN SIE ALS
körperliche Gewalt sowie deren Androhung sind keine Mittel
der Auseinandersetzung. Daraus folgt auch, dass Waffen jeder ANWEISUNGEN…]
Art nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden dürfen.
2. Zu erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gehört auch,
dass störende Einflüsse unterbunden werden. Es ist daher
während der Unterrichtszeit untersagt, mobile Endgeräte
empfangsbereit zu lassen bzw. zu benutzen, ausgenommen bei
ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkraft. Die
Lehrkräfte sind berechtigt, diese Geräte einzuziehen und bis
zum Unterrichtsschluss des Schultages beim Hausmeister/Sekretariat zu deponieren. Mobile Endgeräte
sind vor Beginn einer Klassenarbeit auszuschalten. Nicht ausgeschaltete mobile Endgeräte gelten als
Täuschungsversuch.
3. Jeder ist dazu angehalten, für Sauberkeit und Ordnung in der Schule zu sorgen. Die vorhandenen
Müllbehältnisse sind zu benutzen. Die Klassenlehrer*innen richten einen Tafel- und Raumdienst ein, um
die Sauberkeit in den Klassenräumen sicherzustellen. Am Ende des Unterrichts ist darauf zu achten, dass
alle Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen werden.
4. Verstöße gegen die schulische Ordnung und Konflikte, die sich aus dem Schulleben ergeben, werden auf
der Grundlage der im Schulgesetz für das Land Berlin geregelten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
behandelt.
5. Schulfremde Personen melden sich grundsätzlich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Schul-
oder Abteilungssekretariat.
6. Das Rauchen (auch von E-Zigaretten und E-Shishas) sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen
sind im gesamten Schulbereich untersagt. Drogenhandel wird zur Anzeige gebracht.
7. Das Parken von Kraftfahrzeugen auf den zum Schulgelände gehörigen Parkplätzen ist nur dem Personal
des OSZ gestattet.
II SCHULBESUCH
1. Die Schüler*innen sind verpflichtet, regelmäßig, pünktlich und aktiv am Unterricht teilzunehmen und
den Weisungen der Lehrkraft nachzukommen.
2. Während des Unterrichts darf der Klassenraum nur mit Zustimmung des Lehrers verlassen werden.
193. Für den Fall von Schulversäumnissen durch Schüler*innen gelten die „Ausführungsvorschriften über
Beurlaubungen und Befreiungen vom Unterricht“ sowie die schulinternen Regelungen (siehe Merkblatt
„Umgang mit Schulversäumnissen für duale und vollschulische Bildungsgänge“).
4. In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich. Allerdings muss der Antrag – bei
Teilzeitschüler*innen über den Ausbildungsbetrieb – schriftlich unter Angabe von Gründen bei dem/der
Klassenlehrer*in, ersatzweise bei der Abteilungsleitung so rechtzeitig gestellt werden, dass die Schule
dazu Stellung nehmen kann.
5. Änderungen der Anschrift der Schüler*in oder der Ausbildungsbetriebe sind innerhalb von acht Tagen
der Klassenlehrer*in und dem zuständigen Abteilungssekretariat mitzuteilen. Bei einem Wechsel des
Ausbildungsbetriebes müssen schriftliche Unterlagen, insbesondere über das neue
Ausbildungsverhältnis, im Abteilungssekretariat vorgelegt werden.
6. Bei Um- und Ausschulungen sind die von der Schule entliehenen Bücher und der Schülerausweis vor der
Zeugnisausgabe abzugeben.
III STUNDEN UND PAUSENORDNUNG
Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr geöffnet, der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr.
1. Unterrichtszeiten: 1. Block 08:00 Uhr – 09:30 Uhr
2. Block 09:50 Uhr – 11:20 Uhr
3. Block 11:50 Uhr – 13:20 Uhr
4. Block 13:35 Uhr – 15:05 Uhr
5. Block 15:15 Uhr – 16:45 Uhr
2. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer bzw.
keine Lehrerin zum Unterricht erschienen ist, informiert einer der Klassenschülersprecher das
Abteilungssekretariat.
3. Die Fachräume bleiben während der Pausen geschlossen.
4. Bei Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten besteht mit Ausnahme des
Weges von und zur Sporthalle und anderer schulischer Veranstaltungsorte grundsätzlich kein
Versicherungsschutz.
IV VERHALTEN BEI SCHADENSFÄLLEN
1. Der Schulträger haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.
2. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen werden
Schadensersatzansprüche gestellt.
3. Jeder ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden unverzüglich seinem Abteilungssekretariat zu
melden.
4. Fundsachen sind beim Schulhausmeister oder im zuständigen Abteilungssekretariat abzugeben.
5. Jeder Unfall eine/r Schüler*in auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände – auch ohne sofort
sichtbare Folgen – ist zur Aufrechterhaltung des gesetzlichen Versicherungsanspruchs dem
Abteilungssekretariat zu melden.
6. Bei Feueralarm oder Amokalarm ist den Anweisungen der Lehrkräfte zu folgen.
20NUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE EDV-ANLAGE
(UNTERRICHTSBEREICH) DES OSZ BÜROWIRTSCHAFT 1
(Stand: Okt. 2014)
Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen:
Regeln für jede Nutzung
Der ordnungsgemäße Zustand des Computerplatzes ist zu Beginn des Unterrichts zu überprüfen und Mängel sind
der Lehrperson sofort zu melden. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen Benutzernamen, mit dem sie sich
an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder
der Schüler am PC abzumelden, der Arbeitsplatz ist sauber und ordentlich zu verlassen. Daten auf der lokalen
Festplatte werden an allen Rechnern bei Neustart automatisch gelöscht. Schülerinnen und Schüler werden für
unter einem Benutzernamen erfolgte Handlungen verantwortlich gemacht. Das Arbeiten unter einem fremden
Benutzernamen ist verboten.
Hard- und Software
Veränderungen der Hard- und Softwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an
Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in
seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen. Der Einsatz von externen
Speichern (USB-Stick, USB-Festplatten etc.) ist nur mit Genehmigung der Aufsichtsperson gestattet. Die Bedienung
der Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort zu
melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. An den Schulcomputern und in den EDV-
Räumen ist Essen und Trinken verboten. Die TFT-Displays dürfen nicht berührt werden.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu
kontrollieren. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch, aber auch durch
verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist zum Beispiel ein
elektronischer Informationsaustausch anzusehen, wenn er für die Themenstellung notwendig ist. Das
Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt
der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen
weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt
werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder
Nutzungsrechte zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit
Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden.
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter
Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule
bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu
beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu
versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der
Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Schlussvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung
schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch evtl. Aushänge in den PC-Räumen.
21TURNHALLENORDNUNG
Das Betreten der Halle mit Straßenschuhen und mit Turnschuhen, die auf der Straße getragen werden, ist
nicht gestattet!
1. Hallenturnschuhe müssen helle oder nicht färbende Sohlen haben!
2. Kaugummis gehören nicht in die Turnhalle!
3. Schmuck und Ringe werden vor dem Unterricht abgelegt!
VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES IN DEN PAUSEN
Die Schulkonferenz des OSZ hat beschlossen, dass Schüler während der Pausen, in Freistunden oder bei
Unterrichtsausfall das Schulgelände generell verlassen dürfen.
Es ist davon auszugehen, dass Unfälle nur dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmittelbar mit
dem Schulbesuch zusammenhängen. Ob ein Arbeits-(Schul-)unfall vorliegt, wird von der Unfallkasse (UKB)
ausschließlich im Einzelfall -nach den Vorschriften der SGB VII unter Beachtung der ständigen
Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit- beurteilt. Es ist in der Regel zu unterstellen, dass bei
Verlassen des Schulgeländes während der Pausen- und Unterrichtszeiten kein Versicherungsschutz besteht.
Dies gilt vor allem, wenn in einer Pause, Freistunde oder Unterrichtsausfall
- die Schule verlassen wird, um schulfremden, privaten Verrichtungen (Spazierfahrten) nachzugehen;
- das Schulgelände verlassen wird, um einer eigenwirtschaftlichen Betätigung nachzugehen;
- das Schulgelände zum Kauf von Proviant etc. verlassen wird.
22VERHALTEN BEI FEUERALARM
Bei Feueralarm (abfallendes DIN-Signal, das sich ständig wiederholt)
gilt folgende Grundregel: Keine Panik, aber angemessene Eile bei folgenden Aktionen:
• Fenster schließen und Türen schließen, aber nicht abschließen.
• Verlassen Sie unverzüglich das Schulgebäude ohne Mitnahme der Garderobe, Bücher usw. (dabei bitte
auch im Flur befindliche Fenster schließen).
• Folgen Sie der in den Räumen befindlichen Fluchtwegekennzeichnung.
• Die Aufzüge dürfen beim Feueralarm nicht benutzt werden.
• Personen, die auf den Aufzug angewiesen sind, Gehbehinderte und unter Schock stehende Personen
können mit Hilfe von Tragetüchern ins Freie gebracht werden. Sie finden Tragetücher in den folgenden
Räumen:
EG: Schwerbehindertentoilette R. 28
1. OG: Damentoilette R. 114
2. OG: Lehrervorbereitungsraum R. 216
Sollte der Einsatz des Tragetuches nicht möglich sein, warten die Betroffenen im Treppenhaus auf das
Eintreffen von Rettungskräften.
Sammeln Sie sich im Klassenverband auf dem Sportplatz hinter dem Schulgebäude.
• Die Lehrkräfte geben der Schulleitung bzw. Abteilungsleitung unverzüglich bekannt, ob die laut
mitgeführtem Klassenbuch anwesenden Schüler/innen vollzählig versammelt sind oder welche und wie
viele Schüler/innen auf welchem Treppenabsatz gegebenenfalls noch auf Rettungskräfte warten.
• Das Betreten des Schulgebäudes ist erst nach Entwarnung bzw. Aufforderung durch die Schulleitung
wieder erlaubt.
Sollte der Feueralarm während einer sog. Nebenaufsicht auftreten, verlässt die Klasse das Gebäude und
sammelt sich ebenfalls auf dem Sportplatz, um dort die mit der Nebenaufsicht beauftragte Lehrkraft zu
treffen.
VERHALTEN BEI AMOKALARM
Der Alarmton ist ein durchgehendes, anhaltendes Tonsignal. ________________
Amokalarm auslösen (gelber Alarmknopf befindet sich im Lehrerzimmer, im Schulleitungssekretariat und
im Abteilungssekretariat)
Polizei und Krisenteam benachrichtigen (Tel: 110 oder Telefonnummern im Notfallordner im
Lehrerzimmer)
Bei Amokalarm sollte man die Räume (Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Toiletten, Sekretariate etc.), in
denen man sich gerade befindet, nicht verlassen, sondern dort bleiben und die Türen von innen
abschließen und ggf. mit Tischen verbarrikadieren.
Auf die Erde legen (Dies ist das Indiz für die Polizei, dass man nicht der Amokläufer ist.) und leise sein
(Beim Lauschen an der Tür soll der Amokläufer das Gefühl bekommen, dass keiner im Raum ist.).
Das Gebäude darf erst nach Freigabe durch die Polizei verlassen werden!
Sammelstelle nach Beendigung des Alarms ist für Schüler, Lehrkräfte, Eltern etc. der Sportplatz auf der
Rückseite unseres Schulgebäudes.
2324
Anlage 1:
Merkblatt des OSZ Bürowirtschaft 1 zum Umgang
mit Schulversäumnissen für duale Bildungsgänge
(basierend auf der AV Schulpflicht und schulinternen Regelungen)
Fehlzeiten wegen Krankheit:
Bei Schulversäumnissen bis zu einem Tag ist der klassenleitenden Lehrkraft sofort bei Wiederaufnahme des
Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Bei Schulversäumnissen, die länger als einen Berufsschultag
andauern, ist der klassenleitenden Lehrkraft spätestens am sechsten Tag nach dem ersten Tag des Fehlens eine
schriftliche Entschuldigung vorzulegen (Fehlen am Montag Entschuldigung bis zum nächsten Montag etc.). Zum
Einhalten der Frist können der klassenleitenden Lehrkraft eine Mail zugesandt werden.
Es muss in allen Fällen nachgewiesen werden, dass der Ausbildungsbetrieb in Kenntnis gesetzt wurde. Dies geschieht
entweder durch Unterschrift und Stempel des Ausbildungsbetriebes oder der schriftlichen Erklärung: „Ich habe den
Ausbildungsbetrieb über die Fehlzeit in Kenntnis gesetzt." Diese Erklärung ist vom Auszubildenden – ggf. vom
Erziehungsberechtigten – zu unterschreiben.
Für die termingerechte Vorlage der Entschuldigung, aus der sich die Dauer und der Grund des Fehlens
(z. B. Krankheit) ergeben, hat die Schülerin/der Schüler Sorge zu tragen.
1. Wird das Fernbleiben von der Schule mit Krankheit begründet, so kann die Schule vom Gesundheitsamt eine
Stellungnahme darüber einholen, ob der Krankheitszustand der Schülerin/des Schülers ein Fernbleiben von der
Schule rechtfertigt; dies gilt nicht, wenn statt einer Krankschreibung ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt.
2. Hat die Schule begründete Zweifel an einem vorgelegten ärztlichen Attest, so informiert sie die Schulbehörde, die
vom Gesundheitsamt eine Stellungnahme darüber einholen kann, ob der Krankheitszustand der Schülerin/des
Schülers ein Fernbleiben von der Schule rechtfertigt.
3. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb der in Nummer 1 genannten Fristen mitgeteilt, so gilt die gesamte Fehlzeit
als unentschuldigt.
4. Für unentschuldigte Fehlzeiten gilt die 1 – 3 Regel:
1. unentschuldigte Fehlzeit: erzieherisches Gespräch
3. unentschuldigte Fehlzeit: schriftliche Mahnung (ggf. Tadel)
Diese Regel gilt jeweils für ein gesamtes Schuljahr.
5. Lässt sich eine Schülerin/ein Schüler während des Unterrichts von der weiteren Teilnahme aus gesundheitlichen
Gründen befreien, so hat sie/er sich mit dem vorgesehenen Abmeldeformular entweder bei der entlassenden oder
bei der für den folgenden Unterricht zuständigen Lehrkraft abzumelden, die das Fehlen daraufhin im Lehrbericht
festhält. Versäumt die Schülerin/der Schüler diese Form der Abmeldung, gilt das Fehlen auch dann als
unentschuldigt, wenn eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest für den fraglichen Zeitraum nachgereicht wird.
Fehlen bei angekündigten Leistungskontrollen
6. Ein krankheitsbedingtes Fehlen bei einer Leistungskontrolle (Klassenarbeiten sowie angekündigte Tests,
Präsentationen etc.) ist nur durch eine ärztliche Bescheinigung zu entschuldigen, die spätestens am Tag der
Leistungskontrolle ausgestellt wurde. Ist das Fernbleiben von einer Leistungskontrolle als unentschuldigt zu werten,
so ist die versäumte Leistungskontrolle mit ungenügend zu bewerten. Die nachträgliche Ausstellung oder der
verspätete Eingang der Entschuldigung rechtfertigt keine Wiederholung der Leistungskontrolle.
7. Bei entschuldigtem Fehlen sind Leistungskontrollen nachträglich zu erbringen - ggf. sofort nach Rückkehr in die
Schule. Die Schülerinnen/Schüler müssen sich unverzüglich bei der Fachlehrkraft über den Zeitpunkt der
nachträglichen Leistungskontrolle informieren. Zentrale Nachschreibetermine werden in jedem Halbjahr angeboten.
Über andere Termine entscheidet die Fachlehrkraft im Einzelfall.
Beurlaubungen und Freistellungen
8. Beurlaubungen und Freistellungen nach AV Schulpflicht sind in jedem Fall rechtzeitig vor dem Beurlaubungszeitraum
zu beantragen. Anträge auf Beurlaubungen oder Freistellungen können nicht nachträglich gestellt werden, die aus
der verspäteten Beantragung resultierenden Fehlzeiten sind als unentschuldigt zu werten. Beurlaubungen direkt vor
und nach den Ferien oder Beurlaubungen ab vier Tagen können nur von der Abteilungsleitung in begründeten
Ausnahmefällen genehmigt werden.
25Anlage 2:
Merkblatt des OSZ Bürowirtschaft 1 zum Umgang mit
Schulversäumnissen für vollschulische Bildungsgänge
(basierend auf der AV Schulpflicht und schulinternen Regelungen)
Fehlzeiten wegen Krankheit:
1. Können Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am
Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten bzw., wenn sie volljährig sind, die Schülerin/der Schüler
verpflichtet, die klassenleitende Lehrkraft davon spätestens am dritten Tag schriftlich in Kenntnis zu setzen. Zum
Einhalten der Frist können der klassenleitenden Lehrkraft eine Mail zugesandt werden oder per Fax bzw. Post
(Poststempel zählt). Im Falle einer Erkrankung von mindestens drei Tagen wird eine ärztliche Bescheinigung
benötigt. Eine verspätete Abgabe führt automatisch zur unentschuldigten Fehlzeit. Im Falle gehäufter Fehlzeiten
wird eine Attestauflage ab dem ersten Tag erteilt.
2. Fehlzeiten aufgrund gesundheitlicher Probleme für einzelne Unterrichtsblöcke nach Unterrichtsbeginn werden nur
entschuldigt, wenn zuvor bei dem Fachlehrer des folgenden Unterrichts ein Abmeldungsformular ausgefüllt
abgegeben wurde.
3. Die Schule kann in begründeten Fällen vom Gesundheitsamt eine Stellungnahme darüber einholen, ob der
Krankheitszustand der Schülerin oder des Schülers ein Fernbleiben von der Schule rechtfertigt.
4. Bei einer ununterbrochenen Fehlzeit von mehr als 5 Tagen ohne Information an die Schule wird davon
ausgegangen, dass der Schüler/die Schülerin den Bildungsgang nicht mehr fortsetzen will. Die Schülerin/der Schüler
wird aus der Schülerliste gestrichen (aus der Schule entlassen).
5. Für unentschuldigte Fehlzeiten gilt die 1 – 3 – 5 – 7 – Regel:
1. unentschuldigte Fehlzeit: erzieherisches Gespräch
3. unentschuldigte Fehlzeit: schriftliche Mahnung (ggf. Tadel)
5. unentschuldigte Fehlzeit: Androhung der Entlassung (ggf. Verweis)
7. unentschuldigte Fehlzeit: Einladung zum Vermittlungsausschuss (ggf. Entlassung aus der Schule)
Für die 1. bis 4. unentschuldigte Fehlzeit bezieht sich diese Regel auf ein gesamtes Schuljahr. Ab der 5.
unentschuldigten Fehlzeit gilt diese Regel bis zum Ausbildungsende.
Fehlen bei angekündigten Leistungskontrollen
6. Ein krankheitsbedingtes Fehlen bei einer Leistungskontrolle (Klassenarbeiten sowie angekündigte Tests,
Präsentationen etc.) ist nur durch eine ärztliche Bescheinigung zu entschuldigen, die spätestens am Tag der
Leistungskontrolle ausgestellt wurde. Ist das Fernbleiben von einer Leistungskontrolle als unentschuldigt zu
werten, so ist die versäumte Leistungskontrolle mit ungenügend zu bewerten. Die nachträgliche Ausstellung oder
der verspätete Eingang der Entschuldigung rechtfertigt keine Wiederholung der Leistungskontrolle.
7. Bei entschuldigtem Fehlen sind Leistungskontrollen nachträglich zu erbringen - ggf. sofort nach Rückkehr in die
Schule. Die Schülerinnen/Schüler müssen sich unverzüglich bei der Fachlehrkraft über den Zeitpunkt der
nachträglichen Leistungskontrolle informieren. Zentrale Nachschreibetermine werden in jedem Halbjahr
angeboten. Über andere Termine entscheidet die Fachlehrkraft im Einzelfall.
Beurlaubungen und Freistellungen
8. Beurlaubungen und Freistellungen nach AV Schulpflicht sind in jedem Fall rechtzeitig vor dem
Beurlaubungszeitraum zu beantragen, bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten. Anträge auf
Beurlaubungen oder Freistellungen können nicht nachträglich gestellt werden, die aus der verspäteten
Beantragung resultierenden Fehlzeiten sind als unentschuldigt zu werten. Beurlaubungen direkt vor und nach den
Ferien oder Beurlaubungen ab vier Tagen können nur von der Abteilungsleitung in begründeten Ausnahmefällen
genehmigt werden.
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