Dr. roemer & partner - Kanzlei für Steuerberatung ...
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dr. roemer & partner Monatsinformation April 2020 Dr. Roemer & Partner Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Rechtsanwalt • mbB Bad Brunnthal 3 81675 München Telefon: +49 89 542754-0 Telefax: +49 89 542754-99 E-Mail: kanzlei@muenchen-tax.de www.muenchen-tax.de Sehr geehrte Damen und Herren, die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bisher an Maßnahmen eingeleitet haben. Der sog. Phantomlohn ist in die Abrechnung von Lohn- und Gehalt mit einzu- beziehen. Es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversiche- rungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden. Die Ursachen aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, können – wie aufgezeigt wird – vielfältig sein. Fahrtenbuch und Arbeitszeugnis sind Themenbereiche, die immer wieder Fragen aufwerfen und die Gerichte beschäftigen. Auch in jüngster Vergangen- heit haben sich Finanz- und Arbeitsgerichte mit unzureichend geführten Fahrtenbüchern oder dem Anspruch auf identische Bewertungen im Arbeits- zeugnis im Rahmen agiler Projekt-Teams beschäftigen müssen. Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
dr. roemer & partner April 2020 – Monatsinformation Schnelle Hilfe durch Kurzarbeitergeld und steu- Den Finanzbehörden soll die Gewährung von erpolitische Maßnahmen in der Corona-Krise Stundungen von Steuerschulden erleichtert werden. Um den mit der Ausbreitung des Bei Unternehmen, die unmittelbar vom Corona- Corona-Virus ver- Virus betroffen sind, soll bis Ende des Jahres bundenen Heraus- 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und forderungen für Säumniszuschläge verzichtet werden. die Wirtschaft und Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von den Arbeitsmarkt Steuerpflichtigen anzupassen, sollen erleichtert wirksam entgegen- werden. zutreten, hat die Bundesregierung am 10. März 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Das Ministerium habe die hierfür erforderliche Ab- beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und stimmung mit den Ländern eingeleitet. Zudem zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde ein unbegrenztes Kreditprogramm für (Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen. Der Unternehmen angekündigt. Gesetzentwurf wurde schon am 13. März verab- schiedet und vom Bundespräsidenten unter- zeichnet. Es soll im April 2020 in Kraft treten und Einkommensteuer zunächst bis Ende 2020 gelten. Konkret sieht das neue Gesetz folgende Maßnah- Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen men vor: zur Sanierung eines Entwässerungskanals Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein für die (Erst- oder Zweit-)Herstellung von Zuleitungs- Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens anlagen eines Gebäudes zum öffentlichen Kanal zu 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall den Herstellungskosten des Gebäudes gehören, betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt soweit die Kosten für Anlagen auf privatem Grund bisher bei 30 Prozent der Belegschaft. und nicht für Anlagen der Gemeinde außerhalb des Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Grundstücks entstanden sind. Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder teilweise verzichtet werden können. Das oder (ggf. teilweise) Instandsetzung einer vorhand- geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in enen und funktionsfähigen Kanalisation seien dem- denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwan- gegenüber – als Werbungskosten oder Betriebsaus- kungen genutzt werden, diese auch zur Ver- gaben – sofort abziehbar, da sie weder zu den An- meidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Mi- schaffungs- noch zu den Herstellungskosten zählen, nus gefahren werden. sondern lediglich der Erhaltung des Grundstücks Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeit- dienen. nehmer können künftig Kurzarbeitergeld bezie- Die Kläger hatten im Zuge des Abrisses eines Ein- hen. familienhauses und Neubaus eines zur Vermietung Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitge- vorgesehenen Zweifamilienhauses Aufwendungen als ber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künf- geltend gemacht. Die Kosten waren für die verpflicht- tig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz ende Erneuerung des durch Wurzeleinwuchs geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stär- beschädigten Anschlusskanals vom auf dem eigenen ker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu Grundstück befindlichen Schacht bis hin zum sich auf nutzen. den öffentlichen Grund unter der Straße befindlichen Hauptkanal angefallen. Der Bundesfinanzhof war hin- Gleichzeitig will das Bundesfinanzministerium eine gegen der Ansicht, dass die Kläger diese nur als Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Herstellungskosten absetzen konnten. Weg bringen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern. 2
dr. roemer & partner April 2020 – Monatsinformation Steuerfolgen beim Nießbrauch an Grundstücken Card deren Kosten nicht vollständig (Teilamortisa- tion), liegt die Überlassung der BahnCard nicht im Bei der Übertragung eines Grundstücks unter Nieß- überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des brauchsvorbehalt hat der Nießbrauchsberechtigte das Arbeitgebers. Die Überlassung der BahnCard stellt Recht an allen Nutzungsmöglichkeiten, d. h. er kann in diesem Fall steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. das Grundstück selbst bewohnen oder darauf einen Betrieb ausüben, aber auch das Grundstück ganz oder teilweise vermieten. Die laufenden Kosten hat er Wann entsteht für einen Arbeitnehmer ein zu tragen, außergewöhnliche Erhaltungsaufwendun- Phantomlohn? gen und außergewöhnliche öffentliche Lasten (z. B. Bei dem Phantomlohn handelt es sich um einen Lohn Erschließungsbeiträge) muss der Eigentümer über- oder häufiger Lohnbestandteile, die nicht ausgezahlt nehmen. worden sind, obwohl der Arbeitnehmer darauf einen Handelt es sich um einen Vorbehaltsnießbrauch zu Rechtsanspruch hat. Gunsten des bisherigen Eigentümers und erfolgt die Die Ursachen, aus denen dieser Lohnbestandteil Übertragung unentgeltlich, dann kann der Nieß- entstehen kann, sind vielfältig, braucher die Absetzung für Abnutzung (AfA) weiter- führen, wie bisher als Eigentümer. Bei einem Zu- so gilt in einem tarifgebundenen Unternehmen wendungsnießbrauch hat der Nießbraucher keine grundsätzlich der Tariflohn als vereinbarte Ver- Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Ge- gütung, wird ein geringerer Lohn gezahlt, ist die bäude getragen und kann keine AfA abziehen. Der Differenz der Phantomlohn; Grundstückseigentümer ebenfalls nicht, weil er keine ein tariflich geschuldeter Mindestlohn hat Einkünfte aus dem Grundstück erzielt. Mit dem Ende Vorrang vor dem allgemeinen gesetzlichen des Nießbrauchs durch den Tod des Berechtigten Mindestlohn; geht die ursprüngliche AfA-Basis auf den Eigentümer über, der die AfA weiterführen kann. werden Überstunden zwar geleistet, aber nicht vergütet oder verrechnet, liegt in der Differenz ein Hinweis: Haben Sie Fragen zum Thema? Ihr steuer- Phantomlohn vor. licher Berater hilft Ihnen gern. Ganz allgemein gilt, dass die Differenz zwischen dem Anspruch auf Lohn oder Gehalt und dem tatsächlich gezahlten Bruttolohn ein „Phantomlohn“ ist. Für die Lohnsteuer Lohn- und Gehaltsabrechnung ist auch dieser Phantomlohn in die Abrechnung mit einzubeziehen und es müssen dafür auch die entsprechend höheren Lohnsteuerliche Behandlung bei Beschaffung Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abge- einer BahnCard durch den Arbeitgeber führt werden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Ver- Eine Besonderheit besteht in diesem Zusammenhang fügung zur lohnsteuerlichen Behandlung bei der bei den Minijobbern, die ohne Festlegung einer Beschaffung einer BahnCard durch den Arbeitgeber konkreten wöchentlichen Arbeitszeit „auf Abruf tätig“ Stellung genommen. werden. Für sie gilt ab dem 1. Januar 2019 eine fiktive Bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Beschaffung Arbeitszeit von 20 Wochenarbeitsstunden. Selbst, einer BahnCard sind zwei Fallgruppen zu unter- wenn für diese Arbeitnehmer nur der Mindestlohn scheiden. von derzeit 9,35 Euro/Std. angesetzt wird, übersteigt der Monatslohn die Grenze von 450 Euro: Es liegt Kommt es bei der Überlassung der BahnCard an dann Beitragspflicht in allen Bereichen der Sozial- den Arbeitnehmer zur prognostizierten Vollamor- versicherung vor. tisation, d. h. die ersparten Fahrtkosten für Einzel- fahrscheine erreichen oder übersteigen die Diese Regelungen gelten für laufenden Arbeitslohn, Kosten der BahnCard, stellt die Überlassung der nicht für Einmalbezüge wie Weihnachts- oder Ur- BahnCard keinen Arbeitslohn dar. laubsgeld. In diesen Fällen werden nur die tatsächlich geleisteten Beträge Grundlage für die Abrechnung. Erreichen die durch die Nutzung der überlassenen Die Abführung der Beiträge muss vom Arbeitgeber BahnCard ersparten Fahrtkosten nach der sowohl für den Arbeitnehmer – als auch für den Ar- Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Bahn- beitgeberanteil erfolgen. 3
dr. roemer & partner April 2020 – Monatsinformation Die Nichtabführung der Beiträge unterliegt gem. steuerrechtliche Bemessungsgrundlage ermittelte er § 266a Abs. 1 und 2 StGB dem Strafrecht. Der Straf- gemäß dem Differenzbetrag (Handelsspanne) mit rahmen dafür beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren 17.328 Euro (2009) bzw. 17.470 Euro (2010). Er nahm oder eine Geldstrafe. Strafbar ist bereits die schlichte in seiner Umsatzsteuererklärung für 2010 deshalb an, Nichtzahlung, ohne weitere Verschleierungs- dass er weiterhin Kleinunternehmer sei (§ 19 Abs. 1 handlungen. UStG), da er unterhalb der geltenden Umsatzgrenze von 17.500 Euro lag. Das Finanzamt versagte Da für den Arbeitnehmer die Steuerpflicht für Ver- dagegen die Anwendung der Kleinunternehmer- gütungen erst bei der tatsächlichen Zahlung entsteht, regelung, da der Gesamtumsatz 2009 gemessen an kann der Phantomlohn nicht zu Verpflichtungen den vereinnahmten Entgelten über der Grenze von führen. Das gilt auch für den Arbeitgeber, der die 17.500 Euro gelegen habe. Lohnsteuer abzuführen hat. Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht. Bei Unzureichend geführtes Fahrtenbuch erst nach- der Ermittlung der Umsatzgrenzen nach der Klein- träglich bekannt – Änderung der Steuerfestset- unternehmerregelung bei einem Händler, der der zung möglich Differenzbesteuerung unterliegt, sei nicht auf die Differenzumsätze, sondern auf die Gesamtentgelte Wenn dem Finanzamt ein unzureichend geführtes abzustellen. Die Voraussetzungen für die Anwendung Fahrtenbuch erst im Rahmen der Betriebsprüfung der Kleinunternehmerregelung seien somit nicht bekannt wird, ist eine neue Tatsache gegeben, die zur erfüllt. Der Gesamtumsatz bezogen auf das dem Änderung der Steuerfestsetzung berechtigt. Ein Streitjahr 2010 vorangegangene Jahr 2009 habe die Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß geführt, wenn maßgebliche Umsatzgrenze von 17.500 Euro über- lediglich für Teilzeiträume Eintragungen vorhanden schritten. Deshalb sei auf die Summe der vom Ge- und die Fahrtziele und aufgesuchten Kunden nicht brauchtwagenhändler in diesem Jahr vereinnahmten hinreichend genau bezeichnet sind. Darauf wies das Entgelte in Höhe von über 27.000 Euro abzustellen. Finanzgericht Münster hin. Die Handelsspanne sei hier unmaßgeblich. Das Gericht entschied, dass dem GmbH- Geschäftsführer in diesem Fall für die Privatnutzung Zuordnungsentscheidung bei Errichtung einer eines Pkw aufgrund fremdüblicher Vereinbarung im Photovoltaikanlage muss für Vorsteuerabzug Anstellungsvertrag zwar keine verdeckte Gewinnaus- fristgemäß dokumentiert werden schüttung zuzurechnen ist. Der Wert der Privatnut- Der Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer sowohl zung sei aber als Gehaltsbestandteil bei den Einkünf- unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch ge- ten zu berücksichtigen. nutzten Photovoltaikanlage setzt eine Zuordnungs- Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines entscheidung voraus, die spätestens bis zum Ablauf Dienstwagens zur Privatnutzung führe unabhängig der gesetzlichen Abgabefrist für die Steuererklärung von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer gegenüber dem Finanzamt zu dokumentieren ist. Bereicherung des Arbeitnehmers und fließe diesem Der Kläger hatte im Jahr 2014 eine Photovoltaik- bereits mit der Inbesitznahme des Dienstwagens zu. anlage erworben. Den erzeugten Strom nutzte er zum Der Nutzungswert sei hingegen nur bei tatsächlicher Teil selbst, zum Teil speiste er ihn bei einem Energie- Nutzung des Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und versorger ein. Am 29. Februar 2016 gab der Kläger Arbeitsstätte anzusetzen. die Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr 2014 ab und machte Vorsteuerbeträge geltend. Vor der Ab- Umsatzsteuer gabe seiner Umsatzsteuererklärung hatte der Kläger gegenüber dem Finanzamt keine Angaben zu der Photovoltaikanlage gemacht. Das Finanzamt versagte Kleinunternehmer-Bemessungsgrundlage bei der den Vorsteuerabzug aus der Rechnung über die Differenzbesteuerung Lieferung der Photovoltaikanlage, weil der Kläger die Ein Gebrauchtwagenhändler führte im Rahmen seiner Zuordnungsentscheidung nicht rechtzeitig getroffen Tätigkeit steuerbare Umsätze aus, die der Differenz- habe. besteuerung des Umsatzsteuergesetzes unterlagen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab dem Seine in 2009 und 2010 ausgeführten Umsätze be- Finanzamt Recht. Da die Lieferung der Photovoltaik- trugen 27.358 Euro bzw. 25.115 Euro. Die umsatz- 4
dr. roemer & partner April 2020 – Monatsinformation anlage sowohl für den unternehmerischen Bereich als Product Qualification nach der sog. Scrum-Methode auch für den nichtunternehmerischen Bereich des beschäftigt war. Dabei handelt es sich um eine Form Klägers vorgesehen war (sog. gemischte Nutzung), der agilen Arbeit, die weitgehend auf fachliche hätte der Kläger seine Zuordnungsentscheidung zum Weisungen durch den Arbeitgeber an die Gruppen- Unternehmensvermögen spätestens bis zum Ablauf mitglieder verzichtet. Stattdessen findet eine Selbst der gesetzlichen Abgabefrist für die Steuererklärung regulierung und -kontrolle der Arbeitsgruppe statt. treffen und gegenüber dem Finanzamt dokumentie- Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte ren müssen. Die Frist zur Dokumentation der Zuord- der Arbeitgeber dem Kläger und einem weiteren Mit- nungsentscheidung werde durch Fristverlängerungen glied des Projekt-Teams ein Arbeitszeugnis. Der für die Abgabe der Steuererklärung nicht verlängert. Kläger sah sich im Vergleich zu diesem Mitarbeiter schlechter bewertet und verlangte die Angleichung seines Zeugnisses. Er habe Anspruch auf ein gleich- Arbeits-/Sozialrecht lautendes Zeugnis, da im Scrum-Team die individu- elle Arbeitsleistung aufgrund der Eigenart dieser Me- Sozialamt darf regelmäßige Geldschenkungen an thode nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe Enkelkinder zurückfordern und Team-Ziele vorrangig gewesen seien. Die Leistungen seien hiernach mindestens ebenso zu Eine Großmutter hatte für ihre bewerten wie diejenigen des Kollegen. beiden Enkelkinder nach deren Geburt jeweils ein für Das Arbeitsgericht Lübeck war anderer Meinung. 25 Jahre angelegtes Spar- Auch in agilen Arbeitsumgebungen unter Einsatz der konto eröffnet und darauf sog. Scrum-Methode sei die individuelle Leistung über einen Zeitraum von elf messbar und für die Tätigkeitsbeschreibung wie auch bzw. neun Jahren jeweils die Bewertung der Leistung eines Zeugnisses allein monatlich 50 Euro eingezahlt, maßgeblich. Der Einsatz bestimmter moderner um für die Enkel Kapital anzu- Arbeitsmethoden stehe dem nicht entgegen, selbst sparen. Als sie vollstationär in wenn die verwendete Methode das Gruppenergebnis einer Pflegeeinrichtung unter- in den Vordergrund stellt. Die Scrum-Methode gebracht werden musste, verhindere keine individuelle Leistungsbewertung. Da konnte sie die für die Heim- der Kläger im Übrigen nichts zu den aus seiner Sicht unterbringung von ihr anteilig gegebenen besseren Leistungen vorgetragen habe, zu tragenden Kosten nicht mehr aus eigenen Mitteln hatte die Klage keinen Erfolg. aufbringen. Der Sozialhilfeträger kam für diese Kosten auf und verlangte von den Enkelkindern die Verfahrensrecht Rückzahlung der Beträge, die die Großmutter in den letzten zehn Jahren auf die Sparkonten der Enkel eingezahlt hatte. Ab Juni 2020 keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen Das Oberlandesgericht Celle hat die Enkelkinder zur Zahlung der zurückgeforderten Beträge verurteilt. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz teilt mit, Nach Auffassung des Gerichts stellen über mehrere dass die Finanzämter ab Juni 2020 keine Zahlungs- Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienan- erinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr ver- gehörige zum Kapitalaufbau keine „privilegierten schicken und daher die Teilnahme am Lastschriftein- Schenkungen“ dar und der Sozialhilfeträger kann zugsverfahren empfohlen wird. diese deshalb von den beschenkten Familienange- Bisher wurden Bürger und Unternehmen, die Voraus- hörigen zurückfordern, wenn der Schenker selbst zahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaft- bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem steuer leisten müssen, quartalsweise an die fälligen Sozialhilfeträger bezieht. Zahlungen erinnert. Durch die Einstellung des Versandes dieser Zahlungserinnerungen für Steuer- Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf identische vorauszahlungen spart das Land Rheinland-Pfalz jähr- Bewertung in agilen Projekt-Teams lich rund 220.000 Euro an Porto- und Papierkosten. Geklagt hatte ein Testingenieur, der im Bereich 5
Termine Steuern/Sozialversicherung April/Mai 2020 Steuerart Fälligkeit Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 14.04.20201 11.05.20202 Umsatzsteuer 14.04.20203 11.05.20204 Ende der Schonfrist obiger Überweisung5 17.04.2020 14.05.2020 Steuerarten bei Zahlung durch: Scheck6 10.04.2020 08.05.2020 Gewerbesteuer Entfällt 15.05.2020 Grundsteuer Entfällt 15.05.2020 Ende der Schonfrist obiger Überweisung5 Entfällt 18.05.2020 Steuerarten bei Zahlung durch: Scheck6 Entfällt 12.05.2020 Sozialversicherung7 28.04.2020 27.05.2020 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeit- gleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. 1 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 2 Für den abgelaufenen Monat. 3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 5 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgen- den Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werk- tag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. 6 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 7 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.04.2020/25.05.2020, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. Impressum © 2020 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag). Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall. Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und der Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG.
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