PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer
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„Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Mit Information, Beratung und – wenn notwendig – mit Vertretung vor Gericht!“ Dr. Josef moser, mbA Dr. Johann kalliauer AK-direKtor AK-Präsident TIPPS RUND UM IHRE PENSIONIERUNG ungsgerechtigkeit gegen schieflage eichstellunG Beim Übergang vomvon Frauen: Arbeitsleben in die Pension stellen sich viele Fragen: d sie beweGt Wann kann ich insich u doch Pension gehen? Was ist zu erledigen? u u Was ist bei Reduzierung der Arbeitszeit zu beachten? u Was, wenn ich kurz vor der Pensionierung arbeitslos werde? u Darf ich zur Pension etwas dazuverdienen? Im Jahr 2008 hat die Arbeiterkammer den ersten „großen“ Frauenmonitor (für das Jahr 2007) präsentiert – eine umfassende Analyse der Lage der Frauen in Oberösterreich und Österreich. Die Arbeiterkammer als Ihre Interessenvertretung möchte Sie rechtzeitig über Seither haben wir jedes Jahr einen „kleinen“ Frauenmonitor erstellt. Nach fünf Jahren scheint diese und viele andere Themen im Zusammenhang mit der bevorstehenden es an der Zeit, uns wieder einmal besonders eingehend mit der Lage der Frauen zu beschäftigen: Pensionierung informieren. Wie ist die Situation aktuell? Wo gibt es seit der ersten Ausgabe Verbesserungen, wo Stagna- Diese Broschüre soll Ihnen dabei einen Überblick verschaffen. Für Detailfragen tion, wo Verschlechterungen? Wie hat sich die Finanz- und Wirtschaftkrise auf die Lage der stehen Ihnen unsere Rechtsexpertinnen und -experten gerne zur Verfügung. Frauen ausgewirkt? Unter diesen Aspekten haben wir die Themen Beschäftigung, Einkommen, Arbeitslosigkeit, Bildung, Kinderbetreuung, Gleichbehandlung, Führung, Pension und Armut betrachtet. Neu dazugekommen sind in den letzten Jahren die Themen Migration, Europäische Union, Care, Gesundheit und Wohnen. Dr. Josef Moser, MBA Dr. Johann Kalliauer AK-Direktor AK-Präsident Besonders freut es uns, dass es uns gelungen ist, zwei Gastkommentatoren/-innen zu gewinnen, die uns bereits 2008 unterstützt haben: die Journalistin und Autorin Elfriede Hammerl sowie den Wissenschafter DDr. Guido Strunk. schieflage Bei jedem Kapitel zeigt sich deutlich: Die Schieflage zwischen berufstätigen Männern und en männern Frauen besteht nach wie vor. Es zeigt sich aber auch, dass sich doch etwas bewegt. Auch wenn uen besteht es nach wie vor große Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, trägt unser Einsatz für 2 noch immer Gleichstellung doch Früchte. Die steigende Inanspruchnahme unserer AK-Gleichbehand- lungsberatung für Frauen, aber auch das zunehmende Interesse für Bildungsfragen und die
INHALT Wichtige Erledigungen auf dem Weg zur Pension 4 Teilzeitbeschäftigt vor der Pension 6 Altersteilzeit 6 Teilpension – erweiterte Altersteilzeit 7 Umstieg von Vollzeit auf Teilzeit 7 Arbeitslos vor der Pension 8 Übergangsgeld nach Altersteilzeit 8 Arbeitslosengeld 8 Notstandshilfe 9 Übergangsgeld 10 Krank vor der Pension 11 Berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität 11 Entgeltfortzahlung 12 Krankengeld 12 Sonderkrankengeld 13 Wiedereingliederungsgeld 13 Pensionen im Überblick 14 Pensionsauszahlung 14 Anspruch auf eine Pension 14 Versicherungszeiten und Versicherungslücken 15 Normale Alterspension 16 Hacklerregelung 17 Schwerarbeitspensionen 18 Sonderruhegeld 19 Korridorpension 19 Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension 19 Ablehnung eines Pensionsantrages 20 Pension und Zuverdienst 21 Weitere Informationen 22 Impressum 24 3
WICHTIGE ERLEDIGUNGEN AUF DEM WEG ZUR PENSION u Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den zeiten im Ausland erworben haben. Antrag auf Feststellung oder Die PVA leitet für Sie das Verfahren Ergänzung Ihrer Versicherungszei- im Ausland ein. ten bei der Pensionsversicherungs- anstalt (PVA) zu stellen. u Beachten Sie, dass nur „eingekaufte“ Schul- und Studienzeiten für die u Erkundigen Sie sich nach Ihrem Pension berücksichtigt werden. frühestmöglichen und günstigsten (Achtung: Hacklerregelung siehe Pensionsstichtag. Als Service berech- Seite 17) net die PVA Ihre Pension auch im Voraus. u Eröffnen Sie rechtzeitig ein Pensi- onskonto (Girokonto) bei einem u Machen Sie die PVA darauf auf- Geldinstitut Ihrer Wahl. merksam, wenn Sie Versicherungs- 4
u Stellen Sie schon zwei bis drei u Beachten Sie, dass Sie am Stichtag Monate vor Beendigung Ihres für eine vorzeitige Alterspension Arbeitsverhältnisses Ihren Pensions- nicht pflichtversichert sein dürfen. antrag. Ihr Pensionsantrag löst den Wenn Sie Ihren offenen Urlaub Stichtag aus, der immer ein Monats- auszahlen lassen, haben Sie für die erster ist und an dem die Vorausset- Dauer der Urlaubsersatzleistung zungen für die beantragte Pension eine Pflichtversicherung, sodass erst vorliegen müssen. danach die vorzeitige Alterspension anfallen kann. ACHTUNG! u Beachten Sie, dass Sie bei Pensionie- Ohne Antrag keine Pension!!! rung aus gesundheitlichen Gründen TIPP: (siehe Seite 19) Ihre Tätigkeit, Nutzen Sie dazu die Sprechtage aufgrund derer Sie invalid oder der PVA, die in allen Bezirken in berufsunfähig sind, aufgeben oder den Räumlichkeiten der Oberöster- karenzieren müssen, außer Sie reichischen Gebietskrankenkasse abgehalten werden. beziehen Pflegegeld ab der Stufe 3. TIPP: Arbeiten Sie bis zur Pensionierung, Bei befristeten Pensionen (für sollten Sie Folgendes beachten: Personen geboren vor 1964) emp- fehlen wir Ihnen, mit Ihrem Ar- u Erkundigen Sie sich nach Ihren beitgeber/ihrer Arbeitgeberin eine Karenzierung Ihres Arbeitsverhält- Kündigungsfristen und -terminen. nisses für die Dauer der Befristung Beachten Sie dazu auch Ihren zu vereinbaren. Dazu können Sie Arbeitsvertrag. bei Ihrer AK eine Mustervereinba- rung anfordern. Sind Sie Inhaber eines Behindertenpasses, genügt u Beachten Sie, dass Ihr Abfertigungs- anstatt der Aufgabe der Tätigkeit anspruch nach dem alten Recht von auch der Nachweis, dass Sie keine Arbeitsleistung erbringen und Ihr der Dauer der Dienstzeit und der Entgeltanspruch erschöpft ist. Art der Beendigung Ihres Arbeits- verhältnisses abhängig ist. u Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin bzw. Ihre zuständige Fachgewerkschaft zur Sicherung etwaiger betriebli- cher bzw. branchenspezifischer Ansprüche. 5
TEILZEITBESCHÄFTIGT VOR DER PENSION Sind Sie aus irgendwelchen Gründen u Altersteilzeit können Sie derzeit gezwungen, Ihre Arbeitszeit kurz vor frühestens sieben Jahre vor dem Ihrer Pension zu reduzieren, empfeh- Regelpensionsalter und längstens len wir Ihnen das Modell der für die Dauer von fünf Jahren vereinbaren. ALTERSTEILZEIT ACHTUNG! Altersteilzeit bedeutet, dass Sie mit Die neue Regierung verschärft den Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin Zugang zur Altersteilzeit: Ab 2019 vereinbaren, Ihre Arbeitszeit zu verrin- kann die Altersteilzeit frühestens gern und dafür einen Lohnausgleich sechs Jahre vor dem Regelpensi- onsalter, ab 2020 frühestens fünf erhalten. Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen werden. u In den letzten 25 Jahren müssen Sie 15 Jahre arbeitslosenversicherungs- pflichtig beschäftigt gewesen sein (Ausnahme bei Vorliegen von Kindererziehungszeiten). u Ihr letztes Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate gedauert haben. u Im letzten Jahr müssen Sie mindes- tens 60 Prozent der Normalarbeits- zeit gearbeitet haben (Kurzarbeit schadet nicht). u Sie benötigen eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitge- ber/Ihrer Arbeitgeberin über die Reduktion Ihrer Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent. Voraussetzungen 6
Lohnausgleich weiterarbeiten, wenn Sie eine schriftli- Während der Altersteilzeit erhalten Sie che Teilpensionsvereinbarung mit Ih- von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge- rem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin berin einen Lohnausgleich begrenzt abschließen. mit der Höchstbeitragsgrundlage (2018: 5130 Euro). Details zur Altersteilzeit und Teilpensi- on erfahren Sie auch in unserer Bro- Bei Herabsetzung Ihrer Arbeitszeit auf schüre „Altersteilzeit und Teilpension“, u 40 Prozent erhalten Sie rund abrufbar unter ooe.arbeiterkammer.at 70 Prozent Lohn/Gehalt. ACHTUNG! u 50 Prozent erhalten Sie rund Zur Wahrung Ihres Pensionsan- 75 Prozent Lohn/Gehalt. spruches empfehlen wir Ihnen, die Seiten 4 und 5 zu beachten! u 60 Prozent erhalten Sie rund 80 Prozent Lohn/Gehalt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Die Altersteilzeit vermindert weder die Altersteilzeit nicht, sollten Sie beim die Höhe Ihrer Abfertigung noch die Höhe Ihrer Pension. UMSTIEG VON VOLLZEIT AUF TEILZEIT TIPP: u mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Wir haben für Sie eine Musterver- einbarung, die Sie jederzeit unter Arbeitgeberin schriftlich vereinba- ooe.arbeiterkammer.at abrufen ren, dass Ihre Ansprüche (Abferti- können. gung, Jubiläumsgeld) auf Basis der Vollarbeitszeit errechnet werden; u Ihren Urlaub, den Sie während der TEILPENSION – Vollzeitbeschäftigung erworben ERWEITERTE ALTERSTEILZEIT haben, vor Beginn der Teilzeitbe- schäftigung verbrauchen; Wenn Sie die Voraussetzungen für die Korridorpension (siehe Seite 19) erfül- u beachten, dass der Bemessungszeit- len, diese aber nicht beanspruchen, raum für die Berechnung Ihrer können Sie im Rahmen einer kontinu- Pension ausgedehnt wird. Teilzeitar- ierlichen (nicht geblockten!) Arbeits- beit hat dann negative Auswirkun- zeitverkürzung unter den gleichen gen auf die Pensionshöhe, wenn sie finanziellen Bedingungen wie bei der in diesem Bemessungszeitraum Altersteilzeit bis zum 65. Lebensjahr liegt. 7
ARBEITSLOS VOR DER PENSION Wenn Sie vor Erreichung Ihres Pensi- u in den letzten 15 Jahren neun Jahre onsalters arbeitslos werden, gibt es fol- beschäftigt waren und das 50. gende Leistungen vom Arbeitsmarkt- Lebensjahr vollendet haben, service (AMS): erhalten Sie das ALG für 52 Wochen. ÜBERGANGSGELD NACH ALTERSTEILZEIT u in den letzten zehn Jahren sechs Jahre beschäftigt waren und das 40. Das Übergangsgeld nach Altersteilzeit Lebensjahr vollendet haben, erhalten erhalten Sie bis zur Erfüllung der Vor- Sie das ALG für 39 Wochen. aussetzungen für eine normale oder vorzeitige Alterspension, wenn u Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, aber vor der Antrag- u Ihre Altersteilzeit-Vereinbarung vor stellung drei Jahre beschäftigt dem 1.1.2013 wirksam geworden ist waren, erhalten Sie das ALG für 30 und Wochen. u Sie nach Ende der Altersteilzeit u Anderenfalls verkürzt sich die ausschließlich wegen einer Ände- Bezugsdauer auf 20 Wochen. rung der pensionsrechtlichen Vorausgesetzt, Sie haben in den Voraussetzungen noch keinen letzten zwei Jahren ein Jahr gearbei- Pensionsanspruch haben und tet bzw. bei jeder weiteren Inan- spruchnahme des ALG im letzten u daher arbeitslos sind. Jahr mindestens 28 Wochen. Das Übergangsgeld nach Altersteil- u Nach Absolvierung einer zeit gebührt in Höhe des Arbeitslo- beruflichen Maßnahme der Rehabi- sengeldes. litation aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhöht sich die ARBEITSLOSENGELD (ALG) Bezugsdauer auf 78 Wochen. Die Bezugsdauer des ALG ist von der ACHTUNG! Dauer Ihrer arbeitslosenversicherungs- Beim Bezug von Arbeitslosengeld pflichtigen Beschäftigung und vom Al- und Notstandshilfe müssen Sie der ter abhängig. Wenn Sie vor der Antrag- Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellung stehen bzw. bereit sein, zumutbare Beschäftigungen anzunehmen. 8
NOTSTANDSHILFE gen etc.) bzw. bei Vorliegen einer Min- derung der Erwerbsfähigkeit nach voll- Sie haben Anspruch auf Notstands- endetem 50. Lebensjahr können die hilfe, wenn Sie die Bezugsdauer des Freigrenzen erhöht werden. Arbeitslosengeldes ausgeschöpft haben und sich in Notlage befinden. Bei Beur- Sollten Sie keinen Anspruch auf Not- teilung Ihrer Notlage wird das Einkom- standshilfe haben, dann men Ihres Partners/Ihrer Partnerin ab Überschreiten nachstehender Freigren- u haben Sie die Möglichkeit der zen (Stand 2018) noch bis 30.6.2018 Mitversicherung in der Krankenver- mitberücksichtigt: sicherung bei Ihrem Ehepartner/bei Ihrer Ehepartnerin (auch bei u Grundsätzlich beträgt die Freigren- eingetragener Partnerschaft); bei ze für den Partner/die Partnerin Lebensgemeinschaft nur, wenn monatlich 657 Euro und erhöht diese seit mindestens zehn Monaten sich pro Kind um monatlich 285,50 besteht. Euro. u haben Sie die Möglichkeit der u Werden Sie nach Vollendung des freiwilligen Weiterversicherung in 50. Lebensjahres arbeitslos, beträgt der Pensionsversicherung und nach einjährigem ALG-Bezug die können somit weitere Beitragszeiten Freigrenze für den Partner/die für Ihre Pension erwerben. Partnerin monatlich 1142 Euro und erhöht sich pro Kind um monatlich ACHTUNG! 571 Euro. Wenn Sie ausschließlich wegen der Einkommensanrechnung Ihres Partners/Ihrer Partnerin keinen An- u Werden Sie nach Vollendung des spruch auf Notstandshilfe haben, 55. Lebensjahres arbeitslos, beträgt sind Sie kranken- und pensions- nach einjährigem ALG-Bezug die versichert, wenn Sie der Arbeits- vermittlung zur Verfügung stehen. Freigrenze für den Partner/die Partnerin monatlich 1713 Euro und NEU AB 1.7.2018 erhöht sich pro Kind um monatlich Die Anrechnung des Partner- 856,50 Euro. Diese Freigrenze gilt einkommens entfällt. Wenn Sie wegen der Anrechnung bisher eine auch für Frauen nach vollendetem geringe oder keine Notstandshilfe 54. Lebensjahr, die in den letzten 25 erhalten haben, aber über das AMS Jahren 15 Jahre arbeitslosenversiche- kranken- und pensionsversichert rungspflichtig beschäftigt waren. waren, werden Sie ab 1.7.2018 automatisch auf die Notstands- hilfe umgestellt. Anderenfalls ist In berücksichtigungswürdigen Fällen eine gesonderte Antragstellung (z.B. Erkrankung, Kreditrückzahlun- erforderlich. 9
des Kindes erstreckt wird.) und 3 ...trotz intensiver Bemühungen keine neue Beschäftigung gefunden haben und 3 ...folgendes Mindestalter erfüllen: ÜBERGANGSGELD FRAUEN MÄNNER Mindestalter Mindestalter Sie erhalten das Übergangsgeld, Geboren von – bis Jahre wenn Monate Geboren von – bis Jahre Monate Sie 1�7�1955 31�10�1955 57 6 1�7�1950 31�10�1950 62 6 1�11�1955 29�2�1956 57 9 1�11�1950 28�2�1951 62 9 in den letzten u1�3�1956 30�6�195615 Monaten 58 vor 1�3�1951 30�6�1951 63 Antragstellung 1�7�1956 31�10�1956 mindestens 58 523 1�7�1951 31�10�1951 63 3 Wochen28�2�1957 1�11�1956 arbeitslos sind 58 und 6 1�11�1951 29�2�1952 63 6 1�3�1957 30�6�1957 58 9 1�3�1952 30�6�1952 63 9 die Anwartschaft u1�7�1957 31�10�1957 auf 59 ALG erfüllen 1�7�1952 31�10�1952 64 (Diese 1�11�1957 Anwartschaft 28�2�1958 ist 59 jedenfalls 3 1�11�1952 28�2�1953 64 3 erfüllt, wenn 1�3�1958 Sie 30�6�1958 in den letzten 25 59 6 1�3�1953 30�6�1953 64 6 Jahren 1531�10�1958 1�7�1958 Jahre arbeitslosenversiche- 59 9 1�7�1953 31�10�1953 64 9 rungspflichtig beschäftigt waren, wobei die Rahmenfrist von 25 DasJahren um Kindererziehungszeiten Übergangsgeld erhalten Sie längstens bis zurDas Übergangsgeld Erfüllung erhalten für der Voraussetzungen Sieeine längs- Alterspension, als Frau längstens bis zum 15. Lebensjahr des Kindes bis zum 60. Lebensjahr, als Mann längstens tens bis zur Erfüllung der Vorausset-bis zum 65. Lebensjahr in Höhe des um 25 Prozent erhöhten Grundbetrages des Arbeitslosengeldes plus erstreckt 3 ...die wird.) und Anwartschaft zungen für ist auf ALG erfüllen (Diese Anwartschaft eine Alterspension, jedenfalls als Frau erfüllt, wenn Sie Familienzuschläge. längstens bis zum beschäftigt in den letzten 25 Jahren 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig 60. Lebensjahr, waren, als uwobeitrotz die Rahmenfrist intensiver von 25 Jahren Bemühungen um Kindererziehungszeiten keine Mann längstens bis biszum zum65. 15.Lebensjahr Lebensjahr 11 des Kindes erstreckt wird.) und neue Beschäftigung gefunden in Höhe des um 25 Prozent erhöhten haben und Grundbetrages des Arbeitslosengel- 3 ...trotz intensiver Bemühungen keine neue Beschäftigung gefunden haben und AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 11 des plus Familienzuschläge. 29.08.17 15:14 u folgendes Mindestalter 3 ...folgendes Mindestaltererfüllen: erfüllen: FRAUEN MÄNNER Mindestalter Mindestalter Geboren von – bis Jahre Monate Geboren von – bis Jahre Monate 1�7�1955 31�10�1955 57 6 1�7�1950 31�10�1950 62 6 1�11�1955 29�2�1956 57 9 1�11�1950 28�2�1951 62 9 1�3�1956 30�6�1956 58 1�3�1951 30�6�1951 63 1�7�1956 31�10�1956 58 3 1�7�1951 31�10�1951 63 3 1�11�1956 28�2�1957 58 6 1�11�1951 29�2�1952 63 6 1�3�1957 30�6�1957 58 9 1�3�1952 30�6�1952 63 9 1�7�1957 31�10�1957 59 1�7�1952 31�10�1952 64 1�11�1957 28�2�1958 59 3 1�11�1952 28�2�1953 64 3 1�3�1958 30�6�1958 59 6 1�3�1953 30�6�1953 64 6 1�7�1958 31�10�1958 59 9 1�7�1953 31�10�1953 64 9 Das Übergangsgeld erhalten Sie längstens bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine Alterspension, als Frau längstens bis zum 60. Lebensjahr, als Mann längstens bis zum 65. 10 Lebensjahr in Höhe des um 25 Prozent erhöhten Grundbetrages des Arbeitslosengeldes plus Familienzuschläge.
KRANK VOR DER PENSION BERUFLICHE REHABILITATION oder insgesamt drei Jahre eine BEI (DROHENDER) INVALIDITÄT qualifizierte Berufstätigkeit ausge- übt haben (Wochengeldbezug, Sie haben einen Anspruch auf zwölf Monate Kindererziehungszeit, berufliche Maßnahmen der Rehabilita- Präsenz- bzw. Zivildienst sind dabei tion, wenn Sie infolge Ihres Gesund- zu berücksichtigen). heitszustandes Für die Gewährung der Reha-Maßnah- u die Voraussetzungen für eine men ist die Pensionsversicherungsan- Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeit- stalt zuständig. Die Lage auf dem Ar- spension (siehe Seite 19) erfüllen, beitsmarkt, die Zweckmäßigkeit und wahrscheinlich erfüllen oder in die Zumutbarkeit der Maßnahme sind absehbarer Zeit erfüllen werden zu berücksichtigen. Während der Reha- und bilitation erhalten Sie ein Übergangs- geld in Höhe der Invaliditäts- bzw. Be- u Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben rufsunfähigkeitspension plus zehn können und Prozent für Ihren Partner/Ihre Partne- rin und fünf Prozent für sonstige Ange- u in den letzten drei Jahren vor dem hörige. Stichtag mindestens zwölf Monate 11
10 Prozent für Ihren Partner/Ihre Partnerin und 5 Prozent für sonstige Angehörige. ENTGELTFORTZAHLUNG ENTGELTFORTZAHLUNG Sind Sie arbeitsunfähig infolge einer Krankheit, zahlt Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeit- geberin Ihren Lohn/Ihr Sind Sie arbeitsunfähig Gehalt infolge weiter. Krankheit, IhrIhr zahlt Entgeltanspruch Arbeitgeber/Ihre ist abhängig Ihren Arbeitgeberin von der Dauer Lohn/Ihrder Dienstzeit. Gehalt weiter. Ihr Entgeltanspruch ist abhängig von der Dauer der Dienstzeit. ENTGELTANSPRUCH Dienstzeit volles Entgelt halbes Entgelt weniger als 5 Jahre 6 Wochen 4 Wochen 5 Jahre bis weniger als 15 Jahre 8 Wochen 4 Wochen 15 Jahre bis weniger als 25 Jahre 10 Wochen 4 Wochen 25 Jahre und darüber 12 Wochen 4 Wochen Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder KRANKENGELD Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, erhalten Sie einer das volleBerufskrankheit Entgelt jedenfallsarbeitsunfähig, für 8 Wochen.er- Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch erschöpft, halten erhaltenSie Siedas vonvolle Entgelt jedenfalls für der Gebietskrankenkasse (GKK)Krankengeld gebührt das Krankengeld ab dem Ende des (s. S. 13) acht Wochen. Entgeltanspruches, frühestens ab dem 12 vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitge- ACHTUNG! ber/Ihrer Arbeitgeberin nur mehr An- Neuregelung AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 12 der Entgeltfortzah- 29.08.17 15:14 lung ab 1.7.2018: spruch auf halbes Entgelt, zahlt Ihnen die GKK halbes Krankengeld. Der Entgeltfortzahlungsanspruch beträgt bereits nach dem ersten Arbeitsjahr acht Wochen. Nach u Das Krankengeld gebührt für einem Arbeitsunfall oder einer mindestens 26 Wochen. Berufskrankheit erhöht sich der Entgeltfortzahlungsanspruch von acht auf zehn Wochen, wenn das u Sind Sie während der Versicherung Dienstverhältnis ununterbrochen krank geworden und waren Sie im 15 Jahre gedauert hat. letzten Jahr mindestens ein halbes Jahr versichert, bekommen Sie das Krankengeld 52 Wochen. Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch er- u Das Krankengeld kann 78 Wochen schöpft, erhalten Sie von der Gebiets- gewährt werden, wenn aufgrund krankenkasse (GKK) das chefärztlicher Begutachtung das Erreichen der Arbeitsfähigkeit in dieser Zeit zu erwarten sein wird. 12
Das Krankengeld wird nach dem Brut- Arbeitslosenversicherung ruhen toentgelt des letzten Kalendermonats und Sie noch keinen neuen Kran- berechnet. Davon gebühren kengeldanspruch erworben haben. u bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähig- Das „Sonderkrankengeld“ gebührt in keit 50 Prozent, Höhe des zuletzt bezogenen Krankengel- des und ist bei der GKK zu beantragen. u ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähig- keit 60 Prozent. WIEDEREINGLIEDERUNGSGELD u Für zwei Sonderzahlungen gebühr- Wenn Sie nach einem längeren, min- tein Zuschlag von 17 Prozent. destens aber sechswöchigen Kranken- stand wieder arbeitsfähig sind, aber Haben Sie die Höchstdauer des Kran- noch Zweifel bestehen, ob Sie die Ar- kengeldbezuges ausgeschöpft, werden beit tatsächlich schaffen, können Sie Sie „ausgesteuert“, das heißt, Sie erhalten mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge- kein Krankengeld mehr. Die Sachleis- berin eine Wiedereingliederungsteil- tungen (Arztkosten, Medikamente etc.) zeit von mindestens einem Monat bis werden von der GKK aber weiter ge- maximal sechs Monaten vereinbaren. währt, solange ein und dieselbe Krank- Eine einmalige Verlängerung um drei heit vorliegt. Monate ist möglich. Neben dem Ent- gelt aus Ihrem Arbeitsverhältnis erhal- SONDERKRANKENGELD ten Sie das Wiedereingliederungsgeld von der GKK in Höhe des aliquoten Wenn Sie die Höchstdauer des Kran- (erhöhten) Krankengeldes. Eine chef- kengeldbezuges ausgeschöpft haben, er- ärztliche Bewilligung ist Vorausset- halten Sie ein „Sonderkrankengeld“ zung. Diese wird nur erteilt, wenn die Wiedereingliederungsteilzeit aus medi- u für die Dauer eines laufenden zinischer Sicht zweckmäßig ist. Gerichtsverfahrens wegen Gewäh- rung einer Invaliditäts- bzw. Details können Sie der Broschüre „Wie- Berufsunfähigkeitspension, sofern dereingliederungsteilzeit –Arbeitsrecht- Ihr Dienstverhältnis aufrecht ist licher und sozialversicherungsrechtli- und solange Ihre Arbeitsunfähigkeit cher Leitfaden“ vom Sozialministerium infolge Krankheit andauert, oder entnehmen, abrufbar unter ooe.arbei- terkammer.at. u wenn Sie arbeitslos sind, aber wegen notwendiger stationärer Kranken- haus- oder Rehabilitationsaufenthal- te Ihre Geldleistungen aus der 13
PENSIONEN IM ÜBERBLICK u Normale Alterspension PENSIONSAUSZAHLUNG u Langzeitversicherungspension Alle Pensionen werden monatlich im (Hacklerregelung) Nachhinein auf Ihr Konto überwiesen. Zu den Pensionen für April und Okto- u Schwerarbeitspension ber gebührt jeweils eine Sonderzah- lung in Höhe der April- bzw. Oktober- u Sonderruhegeld für pension. Für eine volle Sonderzahlung Nachtschwerarbeiter/-innen sind mindestens sechs Monate Pensi- onsbezug notwendig, sonst vermindert u Korridorpension sich die erste Sonderzahlung um ein Sechstel für jeden Monat ohne Pensi- u Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits- onsbezug. pension TIPP: ANSPRUCH AUF EINE PENSION Broschüren zu diesen Pensionen erhalten Sie bei der Pensionsversi- Für den Anspruch auf eine Pension cherungsanstalt unter müssen Sie www.pensionsversicherung.at u das Pensionsalter erreichen (außer bei Pensionierung aus gesundheitli- chen Gründen), u die Wartezeit erfüllen, das heißt eine bestimmte Anzahl von Versi- cherungsmonaten nachweisen und u die besonderen Anspruchsvorausset- zungen, abhängig von der Pensions- art, erfüllen.
VERSICHERUNGSZEITEN UND u Sie können Schul- und/oder VERSICHERUNGSLÜCKEN Studienzeiten einkaufen. Als Versicherungszeiten gelten z. B. alle u Wenn Sie im letzten Jahr nicht Zeiten einer Pflicht- oder freiwilligen pensionsversichert waren, können Versicherung, Zeiten einer Familien- Sie eine freiwillige Versicherung hospizkarenz, eingekaufte Schul- und auch rückwirkend für zwölf Monate Studienzeiten, pro Kind höchstens die abschließen. ersten vier Jahre der Kindererziehung (bei Mehrlingen: höchstens fünf Jahre), der Präsenz- und Zivildienst, seit TIPP: 1.1.1971 auch Zeiten des Bezuges von Stellen Sie rechtzeitig den Antrag Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auf Feststellung oder Ergänzung Notstandshilfe. Ihrer Versicherungszeiten. ACHTUNG! Haben Sie in Ihrem Versicherungsver- Für Personen geboren ab 1955 lauf Lücken oder fehlen Ihnen Versi- wurde ab 1.1.2014 das neue Pensi- cherungszeiten, bestehen u. a. folgende onskonto eingeführt, beginnend Möglichkeiten: mit der Kontoerstgutschrift für alle bis Ende 2013 erworbenen Versi- cherungszeiten. Bei nachträglicher u Wenn Sie der Arbeitgeber/die Berücksichtigung von Versiche- Arbeitgeberin „schwarz“ beschäftigt rungszeiten aus der Zeit vor 2014 gibt es eine Ergänzungsgutschrift hat, verjähren die Beiträge nach fünf auf Ihrem Pensionskonto. Jahren. Sie können aber bei der GKK einen Antrag auf Nachentrich- tung der verjährten Beiträge stellen und so fehlende Pensionszeiten erwerben. u Wenn Ihre Arbeitskraft durch die Pflege eines behinderten Kindes mit Anspruch auf erhöhte Familienbei- hilfe irgendwann ab 1988 überwie- gend beansprucht war, können Sie nachträglich einen Antrag auf Selbstversicherung bei der Pensions- versicherungsanstalt stellen und so rückwirkend für höchstens zehn Jahre Pensionszeiten erwerben. Die Beiträge zahlt der Bund. 15
Sind Sie ab 1.1.1955 geboren, genügen auch 15 Versicherungsjahre, davon müs- sen mindestens sieben Jahre Beitragsjah- re einer Erwerbstätigkeit sein. Als „Bei- tragsjahre einer Erwerbstätigkeit“ gelten auch Zeiten u der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes u der Selbst- bzw. Weiterversicherung für die Pflege eines nahen Angehö- rigen ab Pflegestufe 3 u der Familienhospizkarenz u des Bezugs eines aliquoten Pflegekarenzgeldes bei Pflegeteilzeit NORMALE ALTERSPENSION TIPP: Die normale Alterspension können Sie - Für die Inanspruchnahme der als Frau mit Vollendung des 60. Lebens- normalen Alterspension müssen jahres, als Mann mit Vollendung des 65. Sie Ihre Tätigkeit nicht aufgeben. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Für Sie können unbegrenzt dazu- verdienen, sofern Sie keine Aus- Frauen geboren ab 2.12.1963 wird das gleichszulage zur Pension erhalten Pensionsalter halbjährlich angehoben, (siehe Seite 21). sodass Frauen geboren ab 2.6.1968 das - Wenn Sie weiterarbeiten und gleiche Pensionsalter wie Männer ha- die normale Alterspension nicht ben. beanspruchen, wird Ihr Pensions- versicherungsbeitrag halbiert und Sie bekommen für je zwölf Monate Die Mindestversicherungszeit beträgt der späteren Inanspruchnahme 15 Beitragsjahre bzw. 25 Versicherungs- 4,2 Prozent Bonus. Ihre Pension jahre im gesamten Leben oder 15 Versi- kann so um maximal 12,6 Prozent cherungsjahre in den letzten 30 Jahren erhöht werden. (zu den Versicherungsjahren zählen auch Zeiten der Kindererziehung, Zei- ten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.). 16
LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION (HACKLERREGELUNG ) LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION („HACKLERREGELUNG “) Die„Hacklerregelung“ Die Hacklerregelung können könnenSieSie in in Anspruch Anspruch nehmen, nehmen, wennwenn Sie dasSie das Antrittsalter Antrittsalter und die und die erforderlichen erforderlichen Beitragsmonate Beitragsmonate gemäß gemäß folgender folgender Tabelle erfüllen:Tabelle erfüllen: HACKLERREGELUNG Jahrgang Antrittsalter Beitragsmonate Männer geboren bis 31�12�1953 60� Lj� 540 geboren ab 1�1�1954 62� Lj� 540 Frauen geboren bis 31�12�1958 55� Lj� 480 1�1�1959 bis 31�12�1959 57� Lj� 504 1�1�1960 bis 31�12�1960 58� Lj� 516 1�1�1961 bis 31�12�1961 59� Lj� 528 1�1�1962 bis 1�12�1963 60� Lj� 540 2�12�1963 bis 1�6�1964 60,5� Lj� 540 2�6�1964 bis 1�12�1964 61� Lj� 540 2�12�1964 bis 1�6�1965 61,5� Lj� 540 ab 2�6�1965 62� Lj� 540 Als Beitragsmonate gelten: Versicherungspflicht; für Frauen ge- Als Beitragsmonate gelten: boren ab 1.1.1955 bis 31.12.1958 auch Beitragsmonate Beitragsmonate aufgrund aufgrund einer Er- einer Erwerbs- Zeiten des Bezuges von Geldleistungen werbstätigkeit, tätigkeit, maximal maximal 60 Monate 60 Monate Kinderer- aus der Arbeitslosenversicherung ab Kindererziehungszeit, ziehungszeit, Zeiten des Wo- Zeiten des Wochengeldbezu- 1.1.2005. chengeldbezuges ges sowie des Präsenz- sowie des Präsenz- und Zivildienstes. undMänner Für Zivildienstes. geboren bis 31.12.1953 und für Frauen geboren bis 31.12.1958 zählen ACHTUNG! zu den Beitragsmonaten auch eingekauf- Für Frauen, geboren von 1.1.1962 Für Männer geboren bis 31.12.1953 bis 1.12.1965, deckt sich das An- te Schul- und Studienzeiten, Beiträge zur und fürWeiterversicherung, freiwilligen Frauen geboren Zeiten bis trittsalter für die Hacklerregelung 31.12.1958 zählen zu den Beitragsmo- mit dem Antrittsalter für die des Bezuges von Krankengeld, eingekaufte normale Alterspension, die ohne natender Zeiten auch eingekaufte Beschäftigung Schul- und im elterlichen Abschläge berechnet wird. Studienzeiten, Beiträge zur Landwirt- Betrieb oder in der elterlichen freiwilligen schaft vor Einführung der Weiterversicherung, Versicherungs- Zeiten des Bezu- ACHTUNG! pflicht; für Frauen geboren ab 1.1.1955 bis ges von Krankengeld, eingekaufte Zei- Für Frauen, geboren von 1� 1� 1962 bis 1� 12� 31.12.1958 auch Zeiten des Bezuges von ten der Beschäftigung im elterlichen Geldleistungen aus der Arbeitslosenver- 1965, deckt sich das Antrittsalter für die „Hacklerregelung“ mit dem Antrittsalter für Betrieb oder sicherung in der elterlichen Land- ab 1.1.2005. die normale Alterspension, die ohne Abschläge wirtschaft vor Einführung der berechnet wird� 17 17 AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 17 29.08.17 15:14
u regelmäßig unter Hitze oder Kälte u unter chemischen oder physikali- schen Einflüssen, wenn dadurch eine Minderung der Erwerbsfähig- keit von mindestens zehn Prozent verursacht wurde u bei denen von Männern mindestens 2000 Arbeitskilokalorien und bei Frauen mindestens 1400 Arbeitski- lokalorien verbraucht werden LANGZEITVERSICHERUNGS- PENSION MIT SCHWERARBEIT u zur berufsbedingten Pflege von Menschen mit besonderem Behand- Diese Schwerarbeitspension gilt als lungs- und Pflegebedarf Fortführung der Hacklerregelung ab 1.1.2014 u trotz Vorliegens einer Erwerbsmin- derung von mindestens 80 Prozent, u für Männer geboren nach dem sofern Anspruch auf Pflegegeld 31.12.1953 und vor dem 1.1.1959 mindestens der Stufe 3 besteht. und SCHWERARBEITSPENSION u für Frauen geboren nach dem 31.12.1958 und vor dem 1.1.1964. können Männer und Frauen mit Voll- endung des 60. Lebensjahres in An- Es gelten all jene Bestimmungen, die spruch nehmen, wenn 45 Versiche- bei der Hacklerregelung für Männer rungsjahre vorliegen und in den letzten geboren bis 31.12.1953 und für Frauen 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag geboren bis 31.12.1958 angeführt sind zehn Jahre Schwerarbeit (siehe oben) (siehe S. 17). Zusätzlich müssen Sie in geleistet wurde. den letzten 20 Jahren vor dem Pensi- onsstichtag zehn Jahre Schwerarbeit TIPP: geleistet haben. Beantragen Sie die Feststellung Ihrer Schwerarbeitszeiten recht- Schwerarbeit liegt vor bei Arbeiten zeitig! Frühestens zehn Jahre vor Ihrem Pensionsstichtag können Sie Ihre Schwerarbeitszeiten von u im Schicht- oder Wechseldienst mit der PVA feststellen lassen. mindestens sechs Nachtdiensten pro Monat 18
SONDERRUHEGELD INVALIDITÄTS- BZW. BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION können Sie als Mann nach dem 57. Le- bensjahr, als Frau nach dem 52. Lebens- u Es gilt der Grundsatz „Rehabilitati- jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie in on vor Pension“, sodass Sie u.a. nur den letzten 30 Jahren vor Ihrer Pensio- dann Anspruch auf Invaliditäts- nierung 15 Jahre bzw. im gesamten Le- bzw. Berufsunfähigkeitspension ben 20 Jahre Nachtschwerarbeit nach haben, wenn kein Anspruch auf dem Nachtschwerarbeitsgesetz geleis- berufliche Rehabilitation besteht tet haben. oder die Maßnahmen der berufli- chen Rehabilitation nicht zweckmä- KORRIDORPENSION ßig oder für Sie nicht zumutbar sind. können Männer und Frauen mit voll- endetem 62. Lebensjahr in Anspruch ACHTUNG! nehmen, wenn 40 Versicherungsjahre Jeder Antrag auf Invaliditäts- bzw. erworben wurden. Berufsunfähigkeitspension ist vorrangig als Antrag auf berufliche Rehabilitation zu werten. ACHTUNG! Sie haben bei Inanspruchnahme der Korridorpension höhere Ab- schläge. Wenn Sie die Auflösung u Die Wartezeit für eine Pensionie- Ihres Dienstverhältnisses weder rung aus gesundheitlichen Gründen angestrebt noch verschuldet haben, können Sie anstatt der Kor- erfüllen Sie jedenfalls bei Vorliegen ridorpension für längstens ein Jahr von 15 Beitragsjahren oder 25 auch Arbeitslosengeld beziehen. Versicherungsjahren. Daneben bestehen abhängig vom Alter TIPP: weitere Wartezeitregelungen. Ein Anspruch auf Korridorpension schließt einen Anspruch auf Inva- liditäts- bzw. Berufsunfähigkeits- u Die Beurteilung der Invalidität bzw. pension nicht aus. Beantragen Sie Berufsunfähigkeit ist abhängig daher beide Pensionen gleichzeitig. Die PVA zahlt die Korridorpension davon, ob Sie einen erlernten, als Vorschuss jedenfalls aus. Sollte angelernten oder ungelernten Beruf sich nachträglich herausstellen, ausüben. dass Sie auch invalid bzw. be- rufsunfähig sind, wird die höhere Invaliditäts- bzw. Berufsun- u Beachten Sie bitte auch Seite 5. fähigkeitspension ausbezahlt und die Differenz zur Korridorpension nachverrechnet. 19
ABLEHNUNG EINES PENSIONS- ACHTUNG! ANTRAGES Sollten Sie die auf Seite 19 ange- führte Wartezeit für die Invalidi- täts- bzw. Berufsunfähigkeitspen- Bescheide des Pensionsversicherungs- sion nicht erfüllen, erkundigen Sie trägers können Sie vor Gerichten oder sich rechtzeitig bei der PVA oder Verwaltungsbehörden innerhalb einer der AK! bestimmten Frist anfechten. Beachten TIPP: Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung, Einen erleichterten Zugang zur die jeder Bescheid zu enthalten hat. Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig- keitspension haben Sie ab dem 60. Lebensjahr, wenn Sie in den letz- TIPP: ten 15 Jahren zehn Jahre lang eine Bei der Überprüfung Ihres Pensi- gleichartige Tätigkeit ausgeübt onsbescheides und der Erfolgsaus- haben. Zu den zehn Jahren zählen sichten einer Klage sind wir Ihnen maximal 24 Monate des Kranken- gern behilflich. geldbezuges. Die Rahmenfrist von 15 Jahren verlängert sich um Zeiten des Bezuges einer Pension und von Übergangsgeld aufgrund gemin- derter Arbeitsfähigkeit sowie um höchstens 60 Monate des Bezuges von Rehabilitations- und Umschu- lungsgeld. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 muss die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit dauerhaft vorliegen. Statt einer befriste- ten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits- pension gibt es u eine medizinische Rehabilitation mit Anspruch auf Rehabilitations- geld von der GKK oder u eine berufliche Rehabilitation mit Anspruch auf Umschulungsgeld vom AMS. 20
PENSION UND ZUVERDIENST Bei einem Verdienst über der Geringfü- gigkeitsgrenze erhalten Sie eine Teil- Wie viel Sie zur Pension dazuverdienen pension, wenn Ihr Gesamteinkommen dürfen, ist abhängig davon, welche Pen- (= Pension plus Zuverdienst) monat- sion Sie beziehen: lich brutto über 1196,09 Euro liegt (Wert 2018). Zur normalen Alterspension können Sie unbegrenzt dazuverdienen. ACHTUNG! Wenn Sie zu Ihrer Pension Aus- Zu allen vorzeitigen Alterspensionen gleichszulage beziehen, wird jeder (Hacklerregelung, Korridorpension, Zuverdienst auf die Ausgleichszu- Sonderruhegeld, Schwerarbeitspensi- lage angerechnet und dadurch die Zulage gekürzt. Das gilt bei allen on) dürfen Sie nur bis zur Geringfügig- Pensionen. keitsgrenze, das heißt bis zu monatlich Sie sind verpflichtet, jeden Zuver- 438,05 Euro (Wert 2018), dazuverdie- dienst der Pensionsversicherungs- anstalt zu melden. nen, sonst fällt Ihre Pension zur Gänze weg. Zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig- keitspension dürfen Sie bis zur Gering- fügigkeitsgrenze dazuverdienen. 21
WEITERE INFORMATIONEN Andere AK-Broschüren, die Sie unter +43 (0)50 6906-444 bestellen können: u Altersteilzeit und Teilpension u Teilzeitarbeit u Abfertigung u Urlaub u Geringfügige Beschäftigung u Einvernehmliche Auflösung TEILZEITAR BEIT u Selber kündigen – gekündigt werden Wichtige arb sozialrechtl eits- und iche Bestimm u Vorzeitiger Austritt ungen u Tipps für Arbeitslose Stand: Jänner 2018 u OÖ Sozialratgeber ooe.arbeiterkam mer.at Broschüren zum Thema „Pension“ erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle OÖ Terminal Tower, Bahnhofplatz 8, 4021 Linz Telefonisch unter: +43 (0)5 0303 Im Internet unter: www.pensionsversicherung.at 22
DIE AK BERÄT SIE GERNE u Telefon Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 (0)50 6906-1. Lässt sich Ihr Problem am Telefon nicht klären, wird ein Termin für ein persönliches Ge- spräch vereinbart. u Wir sind für Sie da Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr, am Dienstag zusätzlich von 16 bis 19 Uhr nur telefonisch, am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. u E-Mail Per E-Mail erreichen Sie uns unter rechtsschutz@akooe.at u Internet Rasch, einfach und rund um die Uhr können Sie sich im Internet unter ooe.arbeiterkammer.at informieren. Weitere wichtige Adressen: www.pensionsversicherung.at www.ams.at Arbeiterkammer Oberösterreich Volksgartenstraße 40 4020 Linz 23
DIE ARBEITERKAMMER IN LINZ UND DEN BEZIRKEN Beratung, Vertretung und Einsatz für Ihre Interessen AK Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel: +43 (0)50 6906 AK Braunau, Salzburgerstraße 29, 5280 Braunau, Tel: +43 (0)50 6906-4111 AK Eferding, Unterer Graben 5, 4070 Eferding, Tel: +43 (0)50 6906-4211 AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312 AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412 AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511 AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611 AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611 AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711 AK Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813 AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912 AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011 AK Steyr, Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr, Tel: +43 (0)50 6906-5116 AK Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str. 19, 4840 Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217 AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)50 6906-5318 Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906-0 Impressum: Informationen Medieninhaberin:zur Broschüre: Kammer fürDr. Arbeiter Max Neuhofer, E-Mail: neuhofer.m@akooe.at Die undBroschüre kannfür Angestellte bestellt werden unter: Arbeiterkammer Oberösterreich, Oberösterreich, Abteilung Bildung, Jugend, Kultur, bjk@akooe.at Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html Stand: April 2018 Hersteller: new typeshop, Hersteller: Druckerei Haider Manuel e.U., Niederndorf 15, 4274 Schönau i.M. Kopernikusstraße 22, 4020 Linz ooe.arbeiterkammer.at ooe.arbeiterkammer.at AK_RZ_Folder_Bildungsmonitor_2018.indd 28 29.03.18 12:32
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