PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer

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PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer
PENSIONSFAHRPLAN
 Tipps rund um Ihre
 Pensionierung

Stand: April 2018

ooe.arbeiterkammer.at
PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer
„Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem
                                                                    Recht kommen. Mit Information,
                                                                    Beratung und – wenn notwendig – mit
                                                                    Vertretung vor Gericht!“
               Dr. Josef moser, mbA     Dr. Johann kalliauer
               AK-direKtor              AK-Präsident

              TIPPS RUND UM IHRE
              PENSIONIERUNG
 ungsgerechtigkeit gegen schieflage

eichstellunG
       Beim Übergang vomvon            Frauen:
                            Arbeitsleben in die Pension stellen sich viele Fragen:

d sie beweGt
         Wann kann ich insich
               u                       doch
                            Pension gehen?
         Was ist zu erledigen?
               u
               u   Was ist bei Reduzierung der Arbeitszeit zu beachten?
               u   Was, wenn ich kurz vor der Pensionierung arbeitslos werde?
               u Darf ich zur Pension etwas dazuverdienen?
               Im Jahr 2008 hat die Arbeiterkammer den ersten „großen“ Frauenmonitor (für das Jahr 2007)
               präsentiert – eine umfassende Analyse der Lage der Frauen in Oberösterreich und Österreich.
               Die Arbeiterkammer als Ihre Interessenvertretung möchte Sie rechtzeitig über
               Seither haben wir jedes Jahr einen „kleinen“ Frauenmonitor erstellt. Nach fünf Jahren scheint
               diese und viele andere Themen im Zusammenhang mit der bevorstehenden
               es an der Zeit, uns wieder einmal besonders eingehend mit der Lage der Frauen zu beschäftigen:
               Pensionierung informieren.
               Wie ist die Situation aktuell? Wo gibt es seit der ersten Ausgabe Verbesserungen, wo Stagna-
               Diese Broschüre soll Ihnen dabei einen Überblick verschaffen. Für Detailfragen
               tion, wo Verschlechterungen? Wie hat sich die Finanz- und Wirtschaftkrise auf die Lage der
               stehen Ihnen unsere Rechtsexpertinnen und -experten gerne zur Verfügung.
               Frauen ausgewirkt?

               Unter diesen Aspekten haben wir die Themen Beschäftigung, Einkommen, Arbeitslosigkeit,
               Bildung, Kinderbetreuung, Gleichbehandlung, Führung, Pension und Armut betrachtet. Neu
               dazugekommen sind in den letzten Jahren die Themen Migration, Europäische Union, Care,
               Gesundheit und Wohnen.
               Dr. Josef Moser, MBA                    Dr. Johann Kalliauer
               AK-Direktor                             AK-Präsident
               Besonders freut es uns, dass es uns gelungen ist, zwei Gastkommentatoren/-innen zu gewinnen,
               die uns bereits 2008 unterstützt haben: die Journalistin und Autorin Elfriede Hammerl sowie
               den Wissenschafter DDr. Guido Strunk.

  schieflage   Bei jedem Kapitel zeigt sich deutlich: Die Schieflage zwischen berufstätigen Männern und
 en männern    Frauen besteht nach wie vor. Es zeigt sich aber auch, dass sich doch etwas bewegt. Auch wenn
 uen besteht   es nach wie vor große Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, trägt unser Einsatz für
               2
 noch immer    Gleichstellung doch Früchte. Die steigende Inanspruchnahme unserer AK-Gleichbehand-
               lungsberatung für Frauen, aber auch das zunehmende Interesse für Bildungsfragen und die
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INHALT
Wichtige Erledigungen auf dem Weg zur Pension                 4

Teilzeitbeschäftigt vor der Pension                           6

      Altersteilzeit                                          6

      Teilpension – erweiterte Altersteilzeit                 7

      Umstieg von Vollzeit auf Teilzeit                       7

Arbeitslos vor der Pension                                    8

      Übergangsgeld nach Altersteilzeit                      8

      Arbeitslosengeld                                       8

      Notstandshilfe                                          9

      Übergangsgeld                                          10

Krank vor der Pension                                        11

      Berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität   11

      Entgeltfortzahlung                                     12

      Krankengeld                                            12

      Sonderkrankengeld                                      13

      Wiedereingliederungsgeld                               13

Pensionen im Überblick                                       14

      Pensionsauszahlung                                     14

      Anspruch auf eine Pension                              14

      Versicherungszeiten und Versicherungslücken            15

      Normale Alterspension                                  16

      Hacklerregelung                                        17

      Schwerarbeitspensionen                                 18

      Sonderruhegeld                                         19

      Korridorpension                                        19

      Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension            19

      Ablehnung eines Pensionsantrages                       20

      Pension und Zuverdienst                                21

      Weitere Informationen                                  22

Impressum                                                    24

                                                             3
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WICHTIGE ERLEDIGUNGEN AUF DEM
WEG ZUR PENSION
u   Vergessen Sie nicht, rechtzeitig den        zeiten im Ausland erworben haben.
    Antrag auf Feststellung oder                Die PVA leitet für Sie das Verfahren
    Ergänzung Ihrer Versicherungszei-           im Ausland ein.
    ten bei der Pensionsversicherungs-
    anstalt (PVA) zu stellen.               u   Beachten Sie, dass nur „eingekaufte“
                                                Schul- und Studienzeiten für die
u   Erkundigen Sie sich nach Ihrem              Pension berücksichtigt werden.
    frühestmöglichen und günstigsten            (Achtung: Hacklerregelung siehe
    Pensionsstichtag. Als Service berech-       Seite 17)
    net die PVA Ihre Pension auch im
    Voraus.                                 u   Eröffnen Sie rechtzeitig ein Pensi-
                                                onskonto (Girokonto) bei einem
u   Machen Sie die PVA darauf auf-              Geldinstitut Ihrer Wahl.
    merksam, wenn Sie Versicherungs-

4
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u   Stellen Sie schon zwei bis drei           u   Beachten Sie, dass Sie am Stichtag
    Monate vor Beendigung Ihres                   für eine vorzeitige Alterspension
    Arbeitsverhältnisses Ihren Pensions-          nicht pflichtversichert sein dürfen.
    antrag. Ihr Pensionsantrag löst den           Wenn Sie Ihren offenen Urlaub
    Stichtag aus, der immer ein Monats-           auszahlen lassen, haben Sie für die
    erster ist und an dem die Vorausset-          Dauer der Urlaubsersatzleistung
    zungen für die beantragte Pension             eine Pflichtversicherung, sodass erst
    vorliegen müssen.                             danach die vorzeitige Alterspension
                                                  anfallen kann.
          ACHTUNG!                            u   Beachten Sie, dass Sie bei Pensionie-
          Ohne Antrag keine Pension!!!
                                                  rung aus gesundheitlichen Gründen
          TIPP:                                   (siehe Seite 19) Ihre Tätigkeit,
          Nutzen Sie dazu die Sprechtage          aufgrund derer Sie invalid oder
          der PVA, die in allen Bezirken in       berufsunfähig sind, aufgeben oder
          den Räumlichkeiten der Oberöster-
                                                  karenzieren müssen, außer Sie
          reichischen Gebietskrankenkasse
          abgehalten werden.                      beziehen Pflegegeld ab der Stufe 3.

                                                        TIPP:
Arbeiten Sie bis zur Pensionierung,
                                                        Bei befristeten Pensionen (für
sollten Sie Folgendes beachten:                         Personen geboren vor 1964) emp-
                                                        fehlen wir Ihnen, mit Ihrem Ar-
u   Erkundigen Sie sich nach Ihren                      beitgeber/ihrer Arbeitgeberin eine
                                                        Karenzierung Ihres Arbeitsverhält-
    Kündigungsfristen und -terminen.                    nisses für die Dauer der Befristung
    Beachten Sie dazu auch Ihren                        zu vereinbaren. Dazu können Sie
    Arbeitsvertrag.                                     bei Ihrer AK eine Mustervereinba-
                                                        rung anfordern. Sind Sie Inhaber
                                                        eines Behindertenpasses, genügt
u   Beachten Sie, dass Ihr Abfertigungs-                anstatt der Aufgabe der Tätigkeit
    anspruch nach dem alten Recht von                   auch der Nachweis, dass Sie keine
                                                        Arbeitsleistung erbringen und Ihr
    der Dauer der Dienstzeit und der
                                                        Entgeltanspruch erschöpft ist.
    Art der Beendigung Ihres Arbeits-
    verhältnisses abhängig ist.

u   Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren
    Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin bzw.
    Ihre zuständige Fachgewerkschaft
    zur Sicherung etwaiger betriebli-
    cher bzw. branchenspezifischer
    Ansprüche.

                                                                                              5
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TEILZEITBESCHÄFTIGT VOR DER
PENSION
Sind Sie aus irgendwelchen Gründen         u   Altersteilzeit können Sie derzeit
gezwungen, Ihre Arbeitszeit kurz vor           frühestens sieben Jahre vor dem
Ihrer Pension zu reduzieren, empfeh-           Regelpensionsalter und längstens
len wir Ihnen das Modell der                   für die Dauer von fünf Jahren
                                               vereinbaren.
ALTERSTEILZEIT
                                                     ACHTUNG!
Altersteilzeit bedeutet, dass Sie mit
                                                     Die neue Regierung verschärft den
Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin                Zugang zur Altersteilzeit: Ab 2019
vereinbaren, Ihre Arbeitszeit zu verrin-             kann die Altersteilzeit frühestens
gern und dafür einen Lohnausgleich                   sechs Jahre vor dem Regelpensi-
                                                     onsalter, ab 2020 frühestens fünf
erhalten.                                            Jahre vor dem Regelpensionsalter
                                                     in Anspruch genommen werden.

                                           u   In den letzten 25 Jahren müssen Sie
                                               15 Jahre arbeitslosenversicherungs-
                                               pflichtig beschäftigt gewesen sein
                                               (Ausnahme bei Vorliegen von
                                               Kindererziehungszeiten).

                                           u   Ihr letztes Arbeitsverhältnis muss
                                               mindestens drei Monate gedauert
                                               haben.

                                           u   Im letzten Jahr müssen Sie mindes-
                                               tens 60 Prozent der Normalarbeits-
                                               zeit gearbeitet haben (Kurzarbeit
                                               schadet nicht).

                                           u   Sie benötigen eine vertragliche
                                               Vereinbarung mit Ihrem Arbeitge-
                                               ber/Ihrer Arbeitgeberin über die
                                               Reduktion Ihrer Arbeitszeit auf 40
                                               bis 60 Prozent.
Voraussetzungen

6
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Lohnausgleich                                 weiterarbeiten, wenn Sie eine schriftli-
Während der Altersteilzeit erhalten Sie       che Teilpensionsvereinbarung mit Ih-
von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge-         rem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin
berin einen Lohnausgleich begrenzt            abschließen.
mit der Höchstbeitragsgrundlage
(2018: 5130 Euro).                            Details zur Altersteilzeit und Teilpensi-
                                              on erfahren Sie auch in unserer Bro-
Bei Herabsetzung Ihrer Arbeitszeit auf        schüre „Altersteilzeit und Teilpension“,
u 40 Prozent erhalten Sie rund                abrufbar unter ooe.arbeiterkammer.at
  70 Prozent Lohn/Gehalt.
                                                        ACHTUNG!
u   50 Prozent erhalten Sie rund
                                                        Zur Wahrung Ihres Pensionsan-
    75 Prozent Lohn/Gehalt.                             spruches empfehlen wir Ihnen, die
                                                        Seiten 4 und 5 zu beachten!
u   60 Prozent erhalten Sie rund
    80 Prozent Lohn/Gehalt.
                                              Erfüllen Sie die Voraussetzungen für
Die Altersteilzeit vermindert weder           die Altersteilzeit nicht, sollten Sie beim
die Höhe Ihrer Abfertigung noch die
Höhe Ihrer Pension.                           UMSTIEG VON VOLLZEIT AUF
                                              TEILZEIT
          TIPP:                               u   mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer
         Wir haben für Sie eine Musterver-
         einbarung, die Sie jederzeit unter       Arbeitgeberin schriftlich vereinba-
         ooe.arbeiterkammer.at abrufen            ren, dass Ihre Ansprüche (Abferti-
         können.                                  gung, Jubiläumsgeld) auf Basis der
                                                  Vollarbeitszeit errechnet werden;

                                              u   Ihren Urlaub, den Sie während der
TEILPENSION –                                     Vollzeitbeschäftigung erworben
ERWEITERTE ALTERSTEILZEIT                         haben, vor Beginn der Teilzeitbe-
                                                  schäftigung verbrauchen;
Wenn Sie die Voraussetzungen für die
Korridorpension (siehe Seite 19) erfül-       u   beachten, dass der Bemessungszeit-
len, diese aber nicht beanspruchen,               raum für die Berechnung Ihrer
können Sie im Rahmen einer kontinu-               Pension ausgedehnt wird. Teilzeitar-
ierlichen (nicht geblockten!) Arbeits-            beit hat dann negative Auswirkun-
zeitverkürzung unter den gleichen                 gen auf die Pensionshöhe, wenn sie
finanziellen Bedingungen wie bei der               in diesem Bemessungszeitraum
Altersteilzeit bis zum 65. Lebensjahr             liegt.

                                                                                            7
PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer
ARBEITSLOS VOR DER PENSION
Wenn Sie vor Erreichung Ihres Pensi-        u   in den letzten 15 Jahren neun Jahre
onsalters arbeitslos werden, gibt es fol-       beschäftigt waren und das 50.
gende Leistungen vom Arbeitsmarkt-              Lebensjahr vollendet haben,
service (AMS):                                  erhalten Sie das ALG für 52
                                                Wochen.
ÜBERGANGSGELD NACH
ALTERSTEILZEIT                              u   in den letzten zehn Jahren sechs
                                                Jahre beschäftigt waren und das 40.
Das Übergangsgeld nach Altersteilzeit           Lebensjahr vollendet haben, erhalten
erhalten Sie bis zur Erfüllung der Vor-         Sie das ALG für 39 Wochen.
aussetzungen für eine normale oder
vorzeitige Alterspension, wenn              u   Wenn Sie diese Voraussetzungen
                                                nicht erfüllen, aber vor der Antrag-
u   Ihre Altersteilzeit-Vereinbarung vor        stellung drei Jahre beschäftigt
    dem 1.1.2013 wirksam geworden ist           waren, erhalten Sie das ALG für 30
    und                                         Wochen.

u   Sie nach Ende der Altersteilzeit        u   Anderenfalls verkürzt sich die
    ausschließlich wegen einer Ände-            Bezugsdauer auf 20 Wochen.
    rung der pensionsrechtlichen                Vorausgesetzt, Sie haben in den
    Voraussetzungen noch keinen                 letzten zwei Jahren ein Jahr gearbei-
    Pensionsanspruch haben und                  tet bzw. bei jeder weiteren Inan-
                                                spruchnahme des ALG im letzten
u   daher arbeitslos sind.                      Jahr mindestens 28 Wochen.

Das Übergangsgeld nach Altersteil-          u   Nach Absolvierung einer
zeit gebührt in Höhe des Arbeitslo-             beruflichen Maßnahme der Rehabi-
sengeldes.                                      litation aus der gesetzlichen
                                                Sozialversicherung erhöht sich die
ARBEITSLOSENGELD (ALG)                          Bezugsdauer auf 78 Wochen.

Die Bezugsdauer des ALG ist von der
                                                       ACHTUNG!
Dauer Ihrer arbeitslosenversicherungs-
                                                      Beim Bezug von Arbeitslosengeld
pflichtigen Beschäftigung und vom Al-                  und Notstandshilfe müssen Sie der
ter abhängig. Wenn Sie vor der Antrag-                Arbeitsvermittlung zur Verfügung
stellung                                              stehen bzw. bereit sein, zumutbare
                                                      Beschäftigungen anzunehmen.

8
PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer
NOTSTANDSHILFE                              gen etc.) bzw. bei Vorliegen einer Min-
                                            derung der Erwerbsfähigkeit nach voll-
Sie haben Anspruch auf Notstands-           endetem 50. Lebensjahr können die
hilfe, wenn Sie die Bezugsdauer des         Freigrenzen erhöht werden.
Arbeitslosengeldes ausgeschöpft haben
und sich in Notlage befinden. Bei Beur-      Sollten Sie keinen Anspruch auf Not-
teilung Ihrer Notlage wird das Einkom-      standshilfe haben, dann
men Ihres Partners/Ihrer Partnerin ab
Überschreiten nachstehender Freigren-       u   haben Sie die Möglichkeit der
zen (Stand 2018) noch bis 30.6.2018             Mitversicherung in der Krankenver-
mitberücksichtigt:                              sicherung bei Ihrem Ehepartner/bei
                                                Ihrer Ehepartnerin (auch bei
u   Grundsätzlich beträgt die Freigren-         eingetragener Partnerschaft); bei
    ze für den Partner/die Partnerin            Lebensgemeinschaft nur, wenn
    monatlich 657 Euro und erhöht               diese seit mindestens zehn Monaten
    sich pro Kind um monatlich 285,50           besteht.
    Euro.
                                            u   haben Sie die Möglichkeit der
u   Werden Sie nach Vollendung des              freiwilligen Weiterversicherung in
    50. Lebensjahres arbeitslos, beträgt        der Pensionsversicherung und
    nach einjährigem ALG-Bezug die              können somit weitere Beitragszeiten
    Freigrenze für den Partner/die              für Ihre Pension erwerben.
    Partnerin monatlich 1142 Euro und
    erhöht sich pro Kind um monatlich                 ACHTUNG!
    571 Euro.                                        Wenn Sie ausschließlich wegen
                                                     der Einkommensanrechnung Ihres
                                                     Partners/Ihrer Partnerin keinen An-
u   Werden Sie nach Vollendung des                   spruch auf Notstandshilfe haben,
    55. Lebensjahres arbeitslos, beträgt             sind Sie kranken- und pensions-
    nach einjährigem ALG-Bezug die                   versichert, wenn Sie der Arbeits-
                                                     vermittlung zur Verfügung stehen.
    Freigrenze für den Partner/die
    Partnerin monatlich 1713 Euro und                 NEU AB 1.7.2018
    erhöht sich pro Kind um monatlich                Die Anrechnung des Partner-
    856,50 Euro. Diese Freigrenze gilt               einkommens entfällt. Wenn Sie
                                                     wegen der Anrechnung bisher eine
    auch für Frauen nach vollendetem
                                                     geringe oder keine Notstandshilfe
    54. Lebensjahr, die in den letzten 25            erhalten haben, aber über das AMS
    Jahren 15 Jahre arbeitslosenversiche-            kranken- und pensionsversichert
    rungspflichtig beschäftigt waren.                waren, werden Sie ab 1.7.2018
                                                     automatisch auf die Notstands-
                                                     hilfe umgestellt. Anderenfalls ist
In berücksichtigungswürdigen Fällen                  eine gesonderte Antragstellung
(z.B. Erkrankung, Kreditrückzahlun-                  erforderlich.

                                                                                           9
PENSIONSFAHRPLAN Tipps rund um Ihre Pensionierung - Arbeiterkammer
des Kindes erstreckt wird.) und

       3 ...trotz intensiver Bemühungen keine neue Beschäftigung gefunden haben und

       3 ...folgendes Mindestalter erfüllen:

        ÜBERGANGSGELD
         FRAUEN                                                     MÄNNER
                                          Mindestalter                                               Mindestalter
        Sie    erhalten das Übergangsgeld,
         Geboren von – bis        Jahre
                                           wenn
                                        Monate                      Geboren von – bis             Jahre       Monate
        Sie
         1�7�1955      31�10�1955   57    6                         1�7�1950      31�10�1950       62            6
         1�11�1955     29�2�1956        57            9             1�11�1950     28�2�1951        62            9
            in den letzten
        u1�3�1956    30�6�195615 Monaten
                                   58    vor                        1�3�1951      30�6�1951        63
             Antragstellung
         1�7�1956    31�10�1956 mindestens
                                    58 523                          1�7�1951      31�10�1951       63            3
             Wochen28�2�1957
         1�11�1956  arbeitslos sind
                                 58 und 6                           1�11�1951     29�2�1952        63            6
         1�3�1957      30�6�1957        58            9             1�3�1952      30�6�1952        63            9
             die Anwartschaft
        u1�7�1957   31�10�1957 auf 59
                                   ALG erfüllen                     1�7�1952      31�10�1952       64
             (Diese
         1�11�1957     Anwartschaft
                         28�2�1958        ist
                                          59 jedenfalls
                                                      3            1�11�1952     28�2�1953         64          3
            erfüllt, wenn
         1�3�1958            Sie
                      30�6�1958       in den letzten 25
                                          59          6            1�3�1953      30�6�1953         64          6

              Jahren 1531�10�1958
          1�7�1958          Jahre arbeitslosenversiche-
                                          59          9            1�7�1953      31�10�1953        64          9

              rungspflichtig beschäftigt waren,
              wobei die Rahmenfrist von 25
       DasJahren       um Kindererziehungszeiten
                Übergangsgeld      erhalten Sie längstens bis zurDas      Übergangsgeld
                                                                  Erfüllung                    erhalten für
                                                                               der Voraussetzungen         Sieeine
                                                                                                                längs-
       Alterspension,       als  Frau  längstens
              bis zum 15. Lebensjahr des Kindes   bis zum 60. Lebensjahr,    als Mann     längstens
                                                                 tens bis zur Erfüllung der Vorausset-bis  zum  65.
       Lebensjahr in Höhe des um 25 Prozent erhöhten Grundbetrages des Arbeitslosengeldes plus
              erstreckt
        3 ...die          wird.) und
                   Anwartschaft                                  zungen für ist
                                     auf ALG erfüllen (Diese Anwartschaft        eine    Alterspension,
                                                                                     jedenfalls              als Frau
                                                                                                  erfüllt, wenn   Sie
       Familienzuschläge.
                                                                 längstens bis zum beschäftigt
            in den letzten 25 Jahren 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig              60. Lebensjahr,
                                                                                                            waren, als
        uwobeitrotz die  Rahmenfrist
                    intensiver           von 25 Jahren
                                    Bemühungen           um Kindererziehungszeiten
                                                      keine      Mann längstens bis        biszum
                                                                                                zum65.
                                                                                                     15.Lebensjahr
                                                                                                          Lebensjahr
                                                                                                                      11
            des Kindes erstreckt wird.) und
              neue Beschäftigung gefunden                        in Höhe des um 25 Prozent erhöhten
              haben und                                          Grundbetrages des Arbeitslosengel-
        3 ...trotz intensiver Bemühungen keine neue Beschäftigung gefunden haben und
AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 11                               des plus Familienzuschläge.                     29.08.17   15:14

        u     folgendes Mindestalter
        3 ...folgendes      Mindestaltererfüllen:
                                              erfüllen:

          FRAUEN                                                     MÄNNER
                                             Mindestalter                                               Mindestalter
          Geboren von – bis            Jahre        Monate          Geboren von – bis             Jahre        Monate
          1�7�1955      31�10�1955       57            6            1�7�1950      31�10�1950       62             6
          1�11�1955     29�2�1956        57            9            1�11�1950     28�2�1951        62             9
          1�3�1956      30�6�1956        58                         1�3�1951      30�6�1951        63
          1�7�1956      31�10�1956       58            3            1�7�1951      31�10�1951       63             3
          1�11�1956     28�2�1957        58            6            1�11�1951     29�2�1952        63             6
          1�3�1957      30�6�1957        58            9            1�3�1952      30�6�1952        63             9
          1�7�1957      31�10�1957       59                         1�7�1952      31�10�1952       64
          1�11�1957     28�2�1958        59            3            1�11�1952     28�2�1953        64             3
          1�3�1958      30�6�1958        59            6            1�3�1953      30�6�1953        64             6
          1�7�1958      31�10�1958       59            9            1�7�1953      31�10�1953       64             9

        Das Übergangsgeld erhalten Sie längstens bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine
        Alterspension, als Frau längstens bis zum 60. Lebensjahr, als Mann längstens bis zum 65.
        10
        Lebensjahr in Höhe des um 25 Prozent erhöhten Grundbetrages des Arbeitslosengeldes plus
        Familienzuschläge.
KRANK VOR DER PENSION
BERUFLICHE REHABILITATION                     oder insgesamt drei Jahre eine
BEI (DROHENDER) INVALIDITÄT                   qualifizierte Berufstätigkeit ausge-
                                              übt haben (Wochengeldbezug,
Sie haben einen Anspruch auf                  zwölf Monate Kindererziehungszeit,
berufliche Maßnahmen der Rehabilita-           Präsenz- bzw. Zivildienst sind dabei
tion, wenn Sie infolge Ihres Gesund-          zu berücksichtigen).
heitszustandes
                                            Für die Gewährung der Reha-Maßnah-
u   die Voraussetzungen für eine            men ist die Pensionsversicherungsan-
    Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeit-   stalt zuständig. Die Lage auf dem Ar-
    spension (siehe Seite 19) erfüllen,     beitsmarkt, die Zweckmäßigkeit und
    wahrscheinlich erfüllen oder in         die Zumutbarkeit der Maßnahme sind
    absehbarer Zeit erfüllen werden         zu berücksichtigen. Während der Reha-
    und                                     bilitation erhalten Sie ein Übergangs-
                                            geld in Höhe der Invaliditäts- bzw. Be-
u   Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben       rufsunfähigkeitspension plus zehn
    können und                              Prozent für Ihren Partner/Ihre Partne-
                                            rin und fünf Prozent für sonstige Ange-
u   in den letzten drei Jahren vor dem      hörige.
    Stichtag mindestens zwölf Monate

                                                                                 11
10 Prozent für Ihren Partner/Ihre Partnerin
                                                              und 5 Prozent für sonstige Angehörige.

     ENTGELTFORTZAHLUNG
     ENTGELTFORTZAHLUNG
     Sind Sie arbeitsunfähig infolge einer Krankheit, zahlt Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeit-
     geberin   Ihren Lohn/Ihr
     Sind Sie arbeitsunfähig      Gehalt
                             infolge      weiter.
                                     Krankheit,   IhrIhr
                                                zahlt  Entgeltanspruch
                                                         Arbeitgeber/Ihre ist abhängig Ihren
                                                                          Arbeitgeberin von der
     Dauer
     Lohn/Ihrder Dienstzeit.
               Gehalt weiter. Ihr Entgeltanspruch ist abhängig von der Dauer der Dienstzeit.

       ENTGELTANSPRUCH
       Dienstzeit                                     volles Entgelt                halbes Entgelt
       weniger als 5 Jahre                             6 Wochen                       4 Wochen
       5 Jahre bis weniger als 15 Jahre                8 Wochen                       4 Wochen
       15 Jahre bis weniger als 25 Jahre               10 Wochen                      4 Wochen
       25 Jahre und darüber                            12 Wochen                      4 Wochen

     Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder KRANKENGELD
     Sind Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, erhalten Sie
     einer
     das volleBerufskrankheit
                   Entgelt jedenfallsarbeitsunfähig,
                                        für 8 Wochen.er-
                                                       Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch erschöpft,
     halten
     erhaltenSie  Siedas
                      vonvolle   Entgelt jedenfalls für
                            der Gebietskrankenkasse    (GKK)Krankengeld      gebührt
                                                                das Krankengeld         ab dem Ende des
                                                                                 (s. S. 13)
     acht Wochen.                                             Entgeltanspruches, frühestens ab dem
     12                                                       vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
                                                              Haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitge-
                    ACHTUNG!
                                                              ber/Ihrer Arbeitgeberin nur mehr An-
                   Neuregelung
AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 12 der Entgeltfortzah-                                                29.08.17   15:14
                   lung ab 1.7.2018:                          spruch auf halbes Entgelt, zahlt Ihnen
                                                              die GKK halbes Krankengeld.
                    Der Entgeltfortzahlungsanspruch
                    beträgt bereits nach dem ersten
                    Arbeitsjahr acht Wochen. Nach            u   Das Krankengeld gebührt für
                    einem Arbeitsunfall oder einer               mindestens 26 Wochen.
                    Berufskrankheit erhöht sich der
                    Entgeltfortzahlungsanspruch von
                    acht auf zehn Wochen, wenn das
                                                             u   Sind Sie während der Versicherung
                    Dienstverhältnis ununterbrochen              krank geworden und waren Sie im
                    15 Jahre gedauert hat.                       letzten Jahr mindestens ein halbes
                                                                 Jahr versichert, bekommen Sie das
                                                                 Krankengeld 52 Wochen.

     Ist Ihr Entgeltfortzahlungsanspruch er-                 u   Das Krankengeld kann 78 Wochen
     schöpft, erhalten Sie von der Gebiets-                      gewährt werden, wenn aufgrund
     krankenkasse (GKK) das                                      chefärztlicher Begutachtung das
                                                                 Erreichen der Arbeitsfähigkeit in
                                                                 dieser Zeit zu erwarten sein wird.

     12
Das Krankengeld wird nach dem Brut-             Arbeitslosenversicherung ruhen
toentgelt des letzten Kalendermonats            und Sie noch keinen neuen Kran-
berechnet. Davon gebühren                       kengeldanspruch erworben haben.

u   bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähig-       Das „Sonderkrankengeld“ gebührt in
    keit 50 Prozent,                          Höhe des zuletzt bezogenen Krankengel-
                                              des und ist bei der GKK zu beantragen.
u   ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähig-
    keit 60 Prozent.                          WIEDEREINGLIEDERUNGSGELD

u   Für zwei Sonderzahlungen gebühr-          Wenn Sie nach einem längeren, min-
    tein Zuschlag von 17 Prozent.             destens aber sechswöchigen Kranken-
                                              stand wieder arbeitsfähig sind, aber
Haben Sie die Höchstdauer des Kran-           noch Zweifel bestehen, ob Sie die Ar-
kengeldbezuges ausgeschöpft, werden           beit tatsächlich schaffen, können Sie
Sie „ausgesteuert“, das heißt, Sie erhalten   mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitge-
kein Krankengeld mehr. Die Sachleis-          berin eine Wiedereingliederungsteil-
tungen (Arztkosten, Medikamente etc.)         zeit von mindestens einem Monat bis
werden von der GKK aber weiter ge-            maximal sechs Monaten vereinbaren.
währt, solange ein und dieselbe Krank-        Eine einmalige Verlängerung um drei
heit vorliegt.                                Monate ist möglich. Neben dem Ent-
                                              gelt aus Ihrem Arbeitsverhältnis erhal-
SONDERKRANKENGELD                             ten Sie das Wiedereingliederungsgeld
                                              von der GKK in Höhe des aliquoten
Wenn Sie die Höchstdauer des Kran-            (erhöhten) Krankengeldes. Eine chef-
kengeldbezuges ausgeschöpft haben, er-        ärztliche Bewilligung ist Vorausset-
halten Sie ein „Sonderkrankengeld“            zung. Diese wird nur erteilt, wenn die
                                              Wiedereingliederungsteilzeit aus medi-
u   für die Dauer eines laufenden             zinischer Sicht zweckmäßig ist.
    Gerichtsverfahrens wegen Gewäh-
    rung einer Invaliditäts- bzw.             Details können Sie der Broschüre „Wie-
    Berufsunfähigkeitspension, sofern         dereingliederungsteilzeit –Arbeitsrecht-
    Ihr Dienstverhältnis aufrecht ist         licher und sozialversicherungsrechtli-
    und solange Ihre Arbeitsunfähigkeit       cher Leitfaden“ vom Sozialministerium
    infolge Krankheit andauert, oder          entnehmen, abrufbar unter ooe.arbei-
                                              terkammer.at.
u   wenn Sie arbeitslos sind, aber wegen
    notwendiger stationärer Kranken-
    haus- oder Rehabilitationsaufenthal-
    te Ihre Geldleistungen aus der

                                                                                   13
PENSIONEN IM ÜBERBLICK
u   Normale Alterspension                       PENSIONSAUSZAHLUNG

u   Langzeitversicherungspension                Alle Pensionen werden monatlich im
    (Hacklerregelung)                           Nachhinein auf Ihr Konto überwiesen.
                                                Zu den Pensionen für April und Okto-
u   Schwerarbeitspension                        ber gebührt jeweils eine Sonderzah-
                                                lung in Höhe der April- bzw. Oktober-
u   Sonderruhegeld für                          pension. Für eine volle Sonderzahlung
    Nachtschwerarbeiter/-innen                  sind mindestens sechs Monate Pensi-
                                                onsbezug notwendig, sonst vermindert
u   Korridorpension                             sich die erste Sonderzahlung um ein
                                                Sechstel für jeden Monat ohne Pensi-
u   Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-       onsbezug.
    pension

          TIPP:                                 ANSPRUCH AUF EINE PENSION
          Broschüren zu diesen Pensionen
          erhalten Sie bei der Pensionsversi-   Für den Anspruch auf eine Pension
          cherungsanstalt unter                 müssen Sie
          www.pensionsversicherung.at

                                                u   das Pensionsalter erreichen (außer
                                                    bei Pensionierung aus gesundheitli-
                                                    chen Gründen),

                                                u   die Wartezeit erfüllen, das heißt
                                                    eine bestimmte Anzahl von Versi-
                                                    cherungsmonaten nachweisen und

                                                u   die besonderen Anspruchsvorausset-
                                                    zungen, abhängig von der Pensions-
                                                    art, erfüllen.
VERSICHERUNGSZEITEN UND                     u   Sie können Schul- und/oder
VERSICHERUNGSLÜCKEN                             Studienzeiten einkaufen.

Als Versicherungszeiten gelten z. B. alle   u   Wenn Sie im letzten Jahr nicht
Zeiten einer Pflicht- oder freiwilligen          pensionsversichert waren, können
Versicherung, Zeiten einer Familien-            Sie eine freiwillige Versicherung
hospizkarenz, eingekaufte Schul- und            auch rückwirkend für zwölf Monate
Studienzeiten, pro Kind höchstens die           abschließen.
ersten vier Jahre der Kindererziehung
(bei Mehrlingen: höchstens fünf Jahre),
der Präsenz- und Zivildienst, seit                    TIPP:
1.1.1971 auch Zeiten des Bezuges von                 Stellen Sie rechtzeitig den Antrag
Krankengeld, Arbeitslosengeld oder                   auf Feststellung oder Ergänzung
Notstandshilfe.                                      Ihrer Versicherungszeiten.

                                                      ACHTUNG!
Haben Sie in Ihrem Versicherungsver-
                                                     Für Personen geboren ab 1955
lauf Lücken oder fehlen Ihnen Versi-                 wurde ab 1.1.2014 das neue Pensi-
cherungszeiten, bestehen u. a. folgende              onskonto eingeführt, beginnend
Möglichkeiten:                                       mit der Kontoerstgutschrift für alle
                                                     bis Ende 2013 erworbenen Versi-
                                                     cherungszeiten. Bei nachträglicher
u   Wenn Sie der Arbeitgeber/die                     Berücksichtigung von Versiche-
    Arbeitgeberin „schwarz“ beschäftigt              rungszeiten aus der Zeit vor 2014
                                                     gibt es eine Ergänzungsgutschrift
    hat, verjähren die Beiträge nach fünf            auf Ihrem Pensionskonto.
    Jahren. Sie können aber bei der
    GKK einen Antrag auf Nachentrich-
    tung der verjährten Beiträge stellen
    und so fehlende Pensionszeiten
    erwerben.

u   Wenn Ihre Arbeitskraft durch die
    Pflege eines behinderten Kindes mit
    Anspruch auf erhöhte Familienbei-
    hilfe irgendwann ab 1988 überwie-
    gend beansprucht war, können Sie
    nachträglich einen Antrag auf
    Selbstversicherung bei der Pensions-
    versicherungsanstalt stellen und so
    rückwirkend für höchstens zehn
    Jahre Pensionszeiten erwerben. Die
    Beiträge zahlt der Bund.

                                                                                          15
Sind Sie ab 1.1.1955 geboren, genügen
                                          auch 15 Versicherungsjahre, davon müs-
                                          sen mindestens sieben Jahre Beitragsjah-
                                          re einer Erwerbstätigkeit sein. Als „Bei-
                                          tragsjahre einer Erwerbstätigkeit“ gelten
                                          auch Zeiten

                                          u   der Selbstversicherung für die
                                              Pflege eines behinderten Kindes

                                          u   der Selbst- bzw. Weiterversicherung
                                              für die Pflege eines nahen Angehö-
                                              rigen ab Pflegestufe 3

                                          u   der Familienhospizkarenz

                                          u   des Bezugs eines aliquoten
                                              Pflegekarenzgeldes bei Pflegeteilzeit

NORMALE ALTERSPENSION
                                                    TIPP:
Die normale Alterspension können Sie
                                                    - Für die Inanspruchnahme der
als Frau mit Vollendung des 60. Lebens-             normalen Alterspension müssen
jahres, als Mann mit Vollendung des 65.             Sie Ihre Tätigkeit nicht aufgeben.
Lebensjahres in Anspruch nehmen. Für                Sie können unbegrenzt dazu-
                                                    verdienen, sofern Sie keine Aus-
Frauen geboren ab 2.12.1963 wird das                gleichszulage zur Pension erhalten
Pensionsalter halbjährlich angehoben,               (siehe Seite 21).
sodass Frauen geboren ab 2.6.1968 das
                                                    - Wenn Sie weiterarbeiten und
gleiche Pensionsalter wie Männer ha-                die normale Alterspension nicht
ben.                                                beanspruchen, wird Ihr Pensions-
                                                    versicherungsbeitrag halbiert und
                                                    Sie bekommen für je zwölf Monate
Die Mindestversicherungszeit beträgt
                                                    der späteren Inanspruchnahme
15 Beitragsjahre bzw. 25 Versicherungs-             4,2 Prozent Bonus. Ihre Pension
jahre im gesamten Leben oder 15 Versi-              kann so um maximal 12,6 Prozent
cherungsjahre in den letzten 30 Jahren              erhöht werden.

(zu den Versicherungsjahren zählen
auch Zeiten der Kindererziehung, Zei-
ten des Bezuges von Arbeitslosengeld,
Krankengeld etc.).

16
LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION
        (HACKLERREGELUNG )
       LANGZEITVERSICHERUNGSPENSION („HACKLERREGELUNG “)
       Die„Hacklerregelung“
       Die  Hacklerregelung können
                               könnenSieSie
                                          in in Anspruch
                                             Anspruch     nehmen,
                                                      nehmen,   wennwenn
                                                                      Sie dasSie das Antrittsalter
                                                                              Antrittsalter und die
       und die erforderlichen
       erforderlichen           Beitragsmonate
                      Beitragsmonate              gemäß
                                     gemäß folgender      folgender
                                                      Tabelle erfüllen:Tabelle erfüllen:

          HACKLERREGELUNG
                                       Jahrgang                 Antrittsalter                  Beitragsmonate
          Männer               geboren bis 31�12�1953              60� Lj�                          540
                               geboren ab 1�1�1954                 62� Lj�                          540

          Frauen              geboren bis 31�12�1958               55� Lj�                          480
                              1�1�1959 bis 31�12�1959              57� Lj�                          504
                              1�1�1960 bis 31�12�1960              58� Lj�                          516
                               1�1�1961 bis 31�12�1961             59� Lj�                          528
                               1�1�1962 bis 1�12�1963              60� Lj�                          540
                               2�12�1963 bis 1�6�1964             60,5� Lj�                         540
                               2�6�1964 bis 1�12�1964              61� Lj�                          540
                               2�12�1964 bis 1�6�1965             61,5� Lj�                         540
                                     ab 2�6�1965                   62� Lj�                          540

        Als Beitragsmonate gelten:                             Versicherungspflicht; für Frauen ge-
       Als Beitragsmonate gelten:
                                                               boren ab 1.1.1955 bis 31.12.1958 auch
       Beitragsmonate
       Beitragsmonate         aufgrund
                         aufgrund            einer Er-
                                     einer Erwerbs-            Zeiten des Bezuges von Geldleistungen
       werbstätigkeit,
       tätigkeit, maximal maximal
                             60 Monate 60      Monate
                                          Kinderer-            aus der Arbeitslosenversicherung ab
       Kindererziehungszeit,
       ziehungszeit,                 Zeiten des Wo-
                       Zeiten des Wochengeldbezu-              1.1.2005.
       chengeldbezuges
       ges sowie des Präsenz-  sowie    des Präsenz-
                                 und Zivildienstes.
       undMänner
       Für   Zivildienstes.
                     geboren bis 31.12.1953 und
       für Frauen geboren bis 31.12.1958 zählen                               ACHTUNG!
       zu den Beitragsmonaten auch eingekauf-                                 Für Frauen, geboren von 1.1.1962
       Für Männer geboren bis 31.12.1953                                      bis 1.12.1965, deckt sich das An-
       te Schul- und Studienzeiten, Beiträge zur
       und fürWeiterversicherung,
       freiwilligen      Frauen geboren     Zeiten bis                        trittsalter für die Hacklerregelung
       31.12.1958    zählen    zu  den   Beitragsmo-                          mit dem Antrittsalter für die
       des Bezuges von Krankengeld, eingekaufte
                                                                              normale Alterspension, die ohne
       natender
       Zeiten    auch     eingekaufte
                    Beschäftigung         Schul- und
                                    im elterlichen                            Abschläge berechnet wird.
       Studienzeiten, Beiträge zur Landwirt-
       Betrieb  oder  in der elterlichen   freiwilligen
       schaft vor Einführung der
       Weiterversicherung,            Versicherungs-
                                  Zeiten     des Bezu-
                                                                         ACHTUNG!
       pflicht; für Frauen geboren ab 1.1.1955 bis
       ges von Krankengeld, eingekaufte Zei-                     Für Frauen, geboren von 1� 1� 1962 bis 1� 12�
       31.12.1958 auch Zeiten des Bezuges von
       ten der Beschäftigung im elterlichen
       Geldleistungen aus der Arbeitslosenver-
                                                                 1965, deckt sich das Antrittsalter für die
                                                                 „Hacklerregelung“ mit dem Antrittsalter für
       Betrieb oder
       sicherung         in der elterlichen Land-
                   ab 1.1.2005.                                  die normale Alterspension, die ohne Abschläge
        wirtschaft         vor        Einführung         der     berechnet wird�

                                                                                                                    17

                                                                                                                    17
AK-Pensionsfahrplan_9-2017.indd 17                                                                              29.08.17 15:14
u   regelmäßig unter Hitze oder Kälte

                                          u   unter chemischen oder physikali-
                                              schen Einflüssen, wenn dadurch
                                              eine Minderung der Erwerbsfähig-
                                              keit von mindestens zehn Prozent
                                              verursacht wurde

                                          u   bei denen von Männern mindestens
                                              2000 Arbeitskilokalorien und bei
                                              Frauen mindestens 1400 Arbeitski-
                                              lokalorien verbraucht werden
LANGZEITVERSICHERUNGS-
PENSION MIT SCHWERARBEIT                  u   zur berufsbedingten Pflege von
                                              Menschen mit besonderem Behand-
Diese Schwerarbeitspension gilt als           lungs- und Pflegebedarf
Fortführung der Hacklerregelung ab
1.1.2014                                  u   trotz Vorliegens einer Erwerbsmin-
                                              derung von mindestens 80 Prozent,
u    für Männer geboren nach dem              sofern Anspruch auf Pflegegeld
     31.12.1953 und vor dem 1.1.1959          mindestens der Stufe 3 besteht.
     und
                                          SCHWERARBEITSPENSION
u    für Frauen geboren nach dem
     31.12.1958 und vor dem 1.1.1964.     können Männer und Frauen mit Voll-
                                          endung des 60. Lebensjahres in An-
Es gelten all jene Bestimmungen, die      spruch nehmen, wenn 45 Versiche-
bei der Hacklerregelung für Männer        rungsjahre vorliegen und in den letzten
geboren bis 31.12.1953 und für Frauen     20 Jahren vor dem Pensionsstichtag
geboren bis 31.12.1958 angeführt sind     zehn Jahre Schwerarbeit (siehe oben)
(siehe S. 17). Zusätzlich müssen Sie in   geleistet wurde.
den letzten 20 Jahren vor dem Pensi-
onsstichtag zehn Jahre Schwerarbeit
                                                    TIPP:
geleistet haben.
                                                   Beantragen Sie die Feststellung
                                                   Ihrer Schwerarbeitszeiten recht-
Schwerarbeit liegt vor bei Arbeiten                zeitig! Frühestens zehn Jahre vor
                                                   Ihrem Pensionsstichtag können
                                                   Sie Ihre Schwerarbeitszeiten von
u    im Schicht- oder Wechseldienst mit            der PVA feststellen lassen.
     mindestens sechs Nachtdiensten
     pro Monat

18
SONDERRUHEGELD                                 INVALIDITÄTS- BZW.
                                               BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION
können Sie als Mann nach dem 57. Le-
bensjahr, als Frau nach dem 52. Lebens-        u   Es gilt der Grundsatz „Rehabilitati-
jahr in Anspruch nehmen, wenn Sie in               on vor Pension“, sodass Sie u.a. nur
den letzten 30 Jahren vor Ihrer Pensio-            dann Anspruch auf Invaliditäts-
nierung 15 Jahre bzw. im gesamten Le-              bzw. Berufsunfähigkeitspension
ben 20 Jahre Nachtschwerarbeit nach                haben, wenn kein Anspruch auf
dem Nachtschwerarbeitsgesetz geleis-               berufliche Rehabilitation besteht
tet haben.                                         oder die Maßnahmen der berufli-
                                                   chen Rehabilitation nicht zweckmä-
KORRIDORPENSION                                    ßig oder für Sie nicht zumutbar
                                                   sind.
können Männer und Frauen mit voll-
endetem 62. Lebensjahr in Anspruch
                                                          ACHTUNG!
nehmen, wenn 40 Versicherungsjahre
                                                         Jeder Antrag auf Invaliditäts- bzw.
erworben wurden.                                         Berufsunfähigkeitspension ist
                                                         vorrangig als Antrag auf berufliche
                                                         Rehabilitation zu werten.
         ACHTUNG!
        Sie haben bei Inanspruchnahme
        der Korridorpension höhere Ab-
        schläge. Wenn Sie die Auflösung         u   Die Wartezeit für eine Pensionie-
        Ihres Dienstverhältnisses weder            rung aus gesundheitlichen Gründen
        angestrebt noch verschuldet
        haben, können Sie anstatt der Kor-         erfüllen Sie jedenfalls bei Vorliegen
        ridorpension für längstens ein Jahr        von 15 Beitragsjahren oder 25
        auch Arbeitslosengeld beziehen.            Versicherungsjahren. Daneben
                                                   bestehen abhängig vom Alter
         TIPP:                                     weitere Wartezeitregelungen.
        Ein Anspruch auf Korridorpension
        schließt einen Anspruch auf Inva-
        liditäts- bzw. Berufsunfähigkeits-     u   Die Beurteilung der Invalidität bzw.
        pension nicht aus. Beantragen Sie          Berufsunfähigkeit ist abhängig
        daher beide Pensionen gleichzeitig.
        Die PVA zahlt die Korridorpension
                                                   davon, ob Sie einen erlernten,
        als Vorschuss jedenfalls aus. Sollte       angelernten oder ungelernten Beruf
        sich nachträglich herausstellen,           ausüben.
        dass Sie auch invalid bzw. be-
        rufsunfähig sind, wird die höhere
        Invaliditäts- bzw. Berufsun-           u   Beachten Sie bitte auch Seite 5.
        fähigkeitspension ausbezahlt und
        die Differenz zur Korridorpension
        nachverrechnet.

                                                                                               19
ABLEHNUNG EINES PENSIONS-
           ACHTUNG!                             ANTRAGES
          Sollten Sie die auf Seite 19 ange-
          führte Wartezeit für die Invalidi-
          täts- bzw. Berufsunfähigkeitspen-     Bescheide des Pensionsversicherungs-
          sion nicht erfüllen, erkundigen Sie   trägers können Sie vor Gerichten oder
          sich rechtzeitig bei der PVA oder     Verwaltungsbehörden innerhalb einer
          der AK!
                                                bestimmten Frist anfechten. Beachten
           TIPP:                                Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung,
          Einen erleichterten Zugang zur        die jeder Bescheid zu enthalten hat.
          Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig-
          keitspension haben Sie ab dem 60.
          Lebensjahr, wenn Sie in den letz-              TIPP:
          ten 15 Jahren zehn Jahre lang eine            Bei der Überprüfung Ihres Pensi-
          gleichartige Tätigkeit ausgeübt               onsbescheides und der Erfolgsaus-
          haben. Zu den zehn Jahren zählen              sichten einer Klage sind wir Ihnen
          maximal 24 Monate des Kranken-                gern behilflich.
          geldbezuges. Die Rahmenfrist von
          15 Jahren verlängert sich um Zeiten
          des Bezuges einer Pension und von
          Übergangsgeld aufgrund gemin-
          derter Arbeitsfähigkeit sowie um
          höchstens 60 Monate des Bezuges
          von Rehabilitations- und Umschu-
          lungsgeld.

Für Geburtsjahrgänge ab 1964 muss
die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit
dauerhaft vorliegen. Statt einer befriste-
ten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-
pension gibt es

u    eine medizinische Rehabilitation
     mit Anspruch auf Rehabilitations-
     geld von der GKK oder

u    eine berufliche Rehabilitation mit
     Anspruch auf Umschulungsgeld
     vom AMS.

20
PENSION UND ZUVERDIENST                   Bei einem Verdienst über der Geringfü-
                                          gigkeitsgrenze erhalten Sie eine Teil-
Wie viel Sie zur Pension dazuverdienen    pension, wenn Ihr Gesamteinkommen
dürfen, ist abhängig davon, welche Pen-   (= Pension plus Zuverdienst) monat-
sion Sie beziehen:                        lich brutto über 1196,09 Euro liegt
                                          (Wert 2018).
Zur normalen Alterspension können
Sie unbegrenzt dazuverdienen.
                                                   ACHTUNG!
                                                  Wenn Sie zu Ihrer Pension Aus-
Zu allen vorzeitigen Alterspensionen              gleichszulage beziehen, wird jeder
(Hacklerregelung,      Korridorpension,           Zuverdienst auf die Ausgleichszu-
Sonderruhegeld, Schwerarbeitspensi-               lage angerechnet und dadurch die
                                                  Zulage gekürzt. Das gilt bei allen
on) dürfen Sie nur bis zur Geringfügig-           Pensionen.
keitsgrenze, das heißt bis zu monatlich           Sie sind verpflichtet, jeden Zuver-
438,05 Euro (Wert 2018), dazuverdie-              dienst der Pensionsversicherungs-
                                                  anstalt zu melden.
nen, sonst fällt Ihre Pension zur Gänze
weg.

Zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig-
keitspension dürfen Sie bis zur Gering-
fügigkeitsgrenze dazuverdienen.

                                                                                       21
WEITERE INFORMATIONEN
Andere AK-Broschüren, die Sie unter
+43 (0)50 6906-444 bestellen können:

u    Altersteilzeit und Teilpension
u    Teilzeitarbeit
u    Abfertigung
u    Urlaub
u    Geringfügige Beschäftigung
u    Einvernehmliche Auflösung                             TEILZEITAR
                                                                    BEIT
u    Selber kündigen – gekündigt werden                 Wichtige arb
                                                        sozialrechtl
                                                                       eits- und
                                                                     iche Bestimm
u    Vorzeitiger Austritt                                                         ungen

u    Tipps für Arbeitslose                         Stand: Jänner
                                                                   2018

u    OÖ Sozialratgeber
                                                 ooe.arbeiterkam
                                                                          mer.at

Broschüren zum Thema „Pension“

erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle OÖ
Terminal Tower, Bahnhofplatz 8, 4021 Linz
Telefonisch unter: +43 (0)5 0303
Im Internet unter: www.pensionsversicherung.at

22
DIE AK BERÄT SIE GERNE
u   Telefon
    Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 (0)50 6906-1. Lässt sich Ihr
    Problem am Telefon nicht klären, wird ein Termin für ein persönliches Ge-
    spräch vereinbart.

u   Wir sind für Sie da
    Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr,
    am Dienstag zusätzlich von 16 bis 19 Uhr nur telefonisch,
    am Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr.

u   E-Mail
    Per E-Mail erreichen Sie uns unter rechtsschutz@akooe.at

u   Internet
    Rasch, einfach und rund um die Uhr können Sie sich im Internet unter
    ooe.arbeiterkammer.at informieren.

Weitere wichtige Adressen:
www.pensionsversicherung.at
www.ams.at

Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

                                                                           23
DIE ARBEITERKAMMER
                IN LINZ UND DEN BEZIRKEN
                   Beratung, Vertretung und
                   Einsatz für Ihre Interessen

                   AK Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel: +43 (0)50 6906

                   AK Braunau, Salzburgerstraße 29, 5280 Braunau, Tel: +43 (0)50 6906-4111

                   AK Eferding, Unterer Graben 5, 4070 Eferding, Tel: +43 (0)50 6906-4211

                   AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312

                   AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412

                   AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511

                   AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611

                   AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611

                   AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711

                   AK Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813

                   AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912

                   AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011

                   AK Steyr, Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr, Tel: +43 (0)50 6906-5116

                   AK Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str. 19, 4840 Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217

                   AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)50 6906-5318

               Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion:
               Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40,
               4020  Linz, Tel. +43 (0)50 6906-0
                Impressum:
               Informationen
                Medieninhaberin:zur Broschüre:
                                     Kammer fürDr. Arbeiter
                                                   Max Neuhofer, E-Mail: neuhofer.m@akooe.at
               Die
                undBroschüre  kannfür
                     Angestellte     bestellt werden unter: Arbeiterkammer Oberösterreich,
                                       Oberösterreich,
               Abteilung Bildung, Jugend, Kultur, bjk@akooe.at
                Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe
               Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html
                https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html
               Stand: April 2018
                Hersteller: new typeshop,
               Hersteller: Druckerei Haider Manuel e.U., Niederndorf 15, 4274 Schönau i.M.
                Kopernikusstraße 22, 4020 Linz
               ooe.arbeiterkammer.at
                ooe.arbeiterkammer.at

AK_RZ_Folder_Bildungsmonitor_2018.indd 28                                                               29.03.18 12:32
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