Nationale Demenzstrategie 2014-2017; Umsetzung im Kanton Zürich - Version 1.0, Stand 2014

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Nationale Demenzstrategie 2014-2017; Umsetzung im Kanton Zürich - Version 1.0, Stand 2014
Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Versorgungsplanung

848-2014 / / moa, HL, wi

Nationale Demenzstrategie
2014–2017; Umsetzung im
Kanton Zürich
Version 1.0, Stand 2014
Nationale Demenzstrategie 2014-2017; Umsetzung im Kanton Zürich - Version 1.0, Stand 2014
Gesundheitsdirektion

                                                   2/22

Inhalt
1.   Einleitung                                                            3

2.   Nationale Demenzstrategie 2014–2017                                   4
     2.1    Zielsetzung und Handlungsfelder                                4
     2.2    Rechtliche Rahmenbedingungen                                   6
     2.3    Umsetzung auf kantonaler Ebene                                 6

3.   Handlungsfeld 1: Gesundheitskompetenz, Information und
     Partizipation                                                         7
     3.1     Situation im Kanton Zürich                                    7
     3.2     Massnahmen                                                    8

4.   Handlungsfeld 2: Bedarfsgerechte Angebote                             9
     4.1   Situation im Kanton Zürich                                      9
     4.2   Massnahmen                                                     11

5.   Handlungsfeld 3: Qualität und Fachkompetenz                          13
     5.1   Situation im Kanton Zürich                                     13
     5.2   Massnahmen                                                     15

6.   Handlungsfeld 4: Daten und Wissensvermittlung                        16
     6.1   Situation im Kanton Zürich                                     16
     6.2   Massnahmen                                                     17

7.   Fazit                                                                18
Gesundheitsdirektion

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1. Einleitung
Demenzerkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen im Alter. Rund 18‘000 Per-
sonen leben zurzeit im Kanton Zürich mit Demenz; insgesamt zählt die Schweiz heute ge-
gen 110‘000 demenzbetroffene Menschen, das ist jede siebzigste Person. Das Risiko, an
Demenz zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Aufgrund der steigenden Zahl älterer
Menschen werden damit auch die Demenzerkrankungen in der Schweiz weiter zunehmen.
Prognosen gehen bis 2060 von 300‘000 demenzerkrankten Menschen aus. Derzeit wird mit
jährlich rund 25‘000 Neuerkrankungen gerechnet; im Kanton Zürich sind es jedes Jahr rund
4500 Patientinnen und Patienten mehr.

Demenz ist ein Überbegriff für Hirnleistungsstörungen mit unterschiedlichen Ursachen.
Eine Demenzerkrankung führt zu einem zunehmenden Verlust an Erinnerungs-, Orientie-
rungs- und Kommunikationsvermögen. Damit einher gehen Einschränkungen und Hilfsbe-
dürftigkeit in den Aktivitäten des täglichen Lebens bis hin zur vollständigen Pflegeabhän-
gigkeit.

Der Umgang mit Demenz ist für die betroffenen Personen, ihr soziales Umfeld und die in
der Gesundheitsversorgung tätigen Fachpersonen und Institutionen entsprechend an-
spruchsvoll. Angesichts des hohen Betreuungs- und Pflegebedarfs stellen sich zudem Fra-
gen der Finanzierung. Dies alles stellt die Gesellschaft vor vielfältige Herausforderungen.
Wie können Betroffene und Angehörige unterstützt werden? Wie kann ihre Lebensqualität
und Würde erhalten bleiben? Wie kann ihre Akzeptanz in der Gesellschaft gefördert wer-
den? Wie können trotz steigendem Kostendruck und Nachwuchsproblemen bei Berufen im
Gesundheitswesen die notwendigen Leistungen für immer mehr Betroffene möglichst inte-
griert sichergestellt werden?

Diese Herausforderungen sind erkannt. Der Bund und die Schweizerische Konferenz der
kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben im November 2013 die
«Nationale Demenzstrategie 2014–2017» 1 verabschiedet. In deren Umsetzung sollen die
Akteure im schweizerischen Gesundheitswesen miteinbezogen werden – unter Wahrung
der föderalistischen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.

Im Kanton Zürich ist die Auseinandersetzung mit der nationalen Strategie und deren Um-
setzung im Rahmen eines intensiven Prozesses gestartet worden. Mit dem vorliegenden
Bericht gibt die Gesundheitsdirektion (GD) umfassend Aufschluss über den aktuellen
Stand. Der Bericht zeigt auf, zu welchen Erkenntnissen die Ist-Analyse, ausgerichtet an
den von der nationalen Demenzstrategie vorgegebenen Handlungsfeldern, gelangt ist, wel-
che konkreten Massnahmen sich daraus ergeben und wie das weitere Vorgehen aussieht.

Zu diesem Zweck hat die GD u.a. im Sommer 2014 das erste kantonale Demenzforum
organisiert. Dort wurden die Analysen der Gesundheitsdirektion und die Ziele der Hand-
lungsfelder unter Einbezug aller massgeblichen Akteure diskutiert.

1
    http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/13916/index.html?lang=de
Gesundheitsdirektion

                                                                   4/22

Die Umsetzung der nationalen Demenzstrategie auf kantonaler Ebene ist eine gemeinsa-
me Aufgabe aller involvierten Stellen mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen.
Alle Beteiligten sind gefordert, ihre jeweilige Verantwortung wahrzunehmen. Die Zuständig-
keiten und Kompetenzen in der Langzeitversorgung – und damit auch im Bereich Demenz
– liegen im Kanton Zürich vorab bei den Gemeinden. Der Kanton selber nimmt seine Rolle
in der Umsetzung der nationalen Strategie aktiv wahr als Koordinator und Vermittler. Er
schafft Rahmenbedingungen und unterstützt, auch finanziell, wo sinnvoll und nötig.

2. Nationale Demenzstrategie
   2014–2017
2.1        Zielsetzung und Handlungsfelder
Mit Annahme der Motionen Steiert (09.3509)2 und Wehrli (09.3510) 3 im Frühjahr 2012 hat-
ten die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, unter Einbezug der Kantone und
der betroffenen Organisationen und Fachgesellschaften Grundsätze einer gesamtschwei-
zerischen Demenzstrategie zu erarbeiten. Die Erfüllung des Auftrags wurde in den «Dialog
Nationale Gesundheitspolitik» – die gemeinsame Plattform von Bund und Kantonen – ein-
gebettet. Dieser beauftragte am 25. Oktober 2012 das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -
direktoren mit der Ausarbeitung einer nationalen Demenzstrategie. Am 21. November 2013
wurde die «Nationale Demenzstrategie 2014–2017» verabschiedet. Die «Nationale De-
menzstrategie 2014–2017» soll die Betreuung und Behandlung von dementen Personen so
ausrichten, dass die Lebensqualität und die Würde der Betroffenen durch die Wahrung
ihrer physischen und psychischen Integrität, ihrer Autonomie und ihrer sozialen Einbindung
erhalten bleibt. Sie soll ein besseres Verständnis der Demenzerkrankungen sowie die Ak-
zeptanz der Betroffenen in der Gesellschaft fördern. Ziel ist es, dass alle Menschen mit
Demenzerkrankung Zugang haben zu qualitativ hochstehenden und kontinuierlichen Ange-
boten im Rahmen einer integrierten psychosozialen, medizinischen und pflegerischen Ver-
sorgung.
Die nationale Strategie identifiziert vier Handlungsfelder und fordert die Akteure im Ge-
sundheitswesen zur Umsetzung auf (vgl. Abbildung 1):

2
    http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093509
3
    http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093510
Gesundheitsdirektion

                                                    5/22

Abbildung 1: Übersicht der Handlungsfelder und Ziele der «Nationalen
Demenzstrategie 2014–2017»
Gesundheitsdirektion

                                                                 6/22

2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Kanton Zürich ist die Pflegeversorgung im Pflegegesetz vom 27. September 2010 und
in der Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22. November 2010 geregelt. Danach
sind die Gemeinden verpflichtet, für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambu-
lante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen. Der Versorgungs-
auftrag umfasst das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversorgung. Dazu gehören
auch Leistungen an Personen mit demenziellen Erkrankungen. Die Gemeinden können zur
Erfüllung ihrer Versorgungsverpflichtung eigene Einrichtungen betreiben oder von Dritten
betriebene Pflegeheime, Spitex-Institutionen oder selbständig tätige Pflegefachpersonen
beauftragen. Sie haben zudem eine Stelle zu bezeichnen, die Auskunft über das generelle
und das aktuell verfügbare Angebot der Leistungserbringer erteilt. Schliesslich haben die
Gemeinden ein umfassendes Versorgungskonzept zu erstellen, das neben dem Leistungs-
angebot auch die Nahtstellen zwischen ambulanter und stationärer Pflegeversorgung so-
wie zwischen Pflege- und Akutversorgung berücksichtigt.

Die Spitalversorgung (somatische und psychiatrische Akutversorgung einschliesslich reha-
bilitativer Versorgung) obliegt gemäss Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG)
vom 2. Mai 2011 dem Kanton.

2.3. Umsetzung auf kantonaler Ebene
Der Kanton Zürich hat sich zwischenzeitlich intensiv mit der nationalen Demenzstrategie
und deren Umsetzung auseinandergesetzt. Dieser Prozess wird kontinuierlich weiterge-
führt. Für diesen Prozess hat der Kanton Zürich ein zweistufiges Vorgehen gewählt: In ei-
nem ersten Schritt wurden die Situation im Kanton Zürich und möglicher Handlungsbedarf
von der GD unter fachlicher Perspektive analysiert. Darauf folgte eine breit abgestützte
Diskussion unter Einbezug aller massgeblichen Akteure. Dazu diente insbesondere das
von der GD organisierte erste kantonale Demenzforum, an dem im Sommer 2014 Vertrete-
rinnen und Vertreter von Gemeinden und Kanton, Leistungserbringern, Berufsverbänden,
Betroffenenorganisationen, Forschungs- und Bildungsinstitutionen und Aufsichtsbehörden
teilgenommen haben (vgl. Anhang).

Dieses Forum, das in Zukunft regelmässig stattfinden soll, bot eine kompetent besetzte und
breit vernetzte Plattform, um den Handlungsbedarf und die Zuständigkeiten für die Umset-
zung der «Nationale Demenzstrategie 2014–2017» im Kanton Zürich zu klären. Es zeigte
sich, dass die Voraussetzungen für die Umsetzung der nationalen Strategie im Kanton ins-
gesamt gut und alle involvierten Kreise an einem direkten, sachbezogenen Vorgehen im
Interesse der Zürcher Bevölkerung interessiert sind. Es handelt sich dabei um eine Ver-
bundaufgabe, die im Sinne eines rollenden Prozesses von allen Beteiligten im Rahmen
ihrer Verantwortung und Möglichkeiten wahrzunehmen ist.

Mit dem vorliegenden Bericht gibt die Gesundheitsdirektion in den nachfolgenden Kapiteln,
ausgerichtet an den von der nationalen Demenzstrategie vorgegebenen vier Handlungsfel-
dern, umfassend Aufschluss über die aktuelle Situation im Kanton Zürich und die geplanten
Massnahmen.
Gesundheitsdirektion

                                                                    7/22

3. Handlungsfeld 1: Gesund-
   heitskompetenz, Information
   und Partizipation
Die Förderung und Unterstützung bzw. Stärkung der vorhandenen Kompetenzen durch
sachgerechte Information, wie auch der Partizipation der Betroffenen und der ihnen nahe-
stehenden Bezugspersonen ist in allen Phasen der Erkrankung von zentraler Bedeutung.
Um dies zu erreichen, soll das Wissen der Bevölkerung über Demenzerkrankungen und die
unterschiedlichen Auswirkungen verbessert werden. Mit diesem erweiterten Wissen sollen
Vorurteile und Hemmschwellen abgebaut werden.

Die Erweiterung des Allgemeinwissens zum Thema Demenz reicht für die Betroffenen und
ihnen nahestehende Bezugspersonen allein nicht. Für sie ist es wichtig, während des ge-
samten Krankheitsverlaufs einen niederschwelligen Zugang zu umfassenden Informationen
sowie zu individueller und sachgerechter Beratung zu erhalten.

3.1      Situation im Kanton Zürich
Vielfältiges Informationsangebot
Im Kanton Zürich stellen diverse Institutionen, wie beispielsweise Pro Senectute, Pro Infir-
mis und Alzheimervereinigung Kanton Zürich, Informationen und Beratungen zum Thema
Demenz zur Verfügung.

Der Kanton Zürich seinerseits unterstützt ganz grundsätzlich Massnahmen zur Verbesse-
rung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) sowie die Prävention (vgl.
§ 46 Gesundheitsgesetz). Unter anderem unterstützt er Organisationen, die sich in der
Vermittlung von Informationen an die Bevölkerung engagieren. Im Bereich der Demenzer-
krankungen hat die Gesundheitsdirektion die Alzheimervereinigung Kanton Zürich beauf-
tragt, Alzheimer-Patienten und deren Angehörigen sowie Ärzteschaft und Pflegende zu
informieren und zu unterstützen. Zu den allgemeinen Informationen für pflegebedürftige
(demente) Personen hat die Gesundheitsdirektion die Broschüre «Pflegefinanzierung» pu-
bliziert. Diese Broschüre ist unentgeltlich bei den Gemeinden und Leistungserbringern er-
hältlich oder kann bei der Gesundheitsdirektion bezogen oder unter www.gd.zh.ch/langzeit
heruntergeladen werden.

Verbesserungsbedarf bei einzelnen kommunalen Informationsstellen
Die Gemeinden sind verpflichtet, Informationsstellen zu bezeichnen, die Auskunft zu den
Pflegeangeboten erteilen (§ 7 Pflegegesetz). Dazu gehören auch Informationen zum An-
gebot für demenzerkrankte Menschen. Diskussionen im Demenzforum haben gezeigt, dass
je nach Stadt, Gemeinde oder Akteur ganz unterschiedliche Informationen über Demenzer-
krankungen bereitgestellt werden. Sie sind vielfältig in Zugänglichkeit, Inhalt und Erschei-
nungsform. Eine flächendeckende demenzspezifische Informationsvermittlung an die Be-
völkerung fehlt jedoch. Die kommunalen Informationsstellen für ambulante und stationäre
Gesundheitsdirektion

                                                                    8/22

Pflegeleistungen funktionieren von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Während
es sehr professionelle Auskunftsstellen gibt, verweisen andere konsequent an andere In-
stanzen weiter. Für Betroffene ist es in vielen Gemeinden deshalb oft nicht einfach, zu an-
gemessenen Informationen über formelle und informelle Leistungen zu kommen. Eine adä-
quate Leistungsinformation und Leistungskoordination ist vielfach nicht gewährleistet. Dies
trifft insbesondere auf den ambulanten Bereich zu.

Mangelnde regionale Koordination
Medizinische Leistungen haben zudem vielfach Schnittstellen mit Leistungen aus dem so-
zialen Bereich, was die Komplexität zusätzlich erhöht. Dabei sind verschiedene Zuständig-
keitsbereiche tangiert, die in den wenigsten Fällen koordiniert werden. Diese Aufgaben sind
für viele Gemeinden eine sehr grosse Herausforderung und können oft nicht von einer
Gemeinde alleine gelöst werden, weshalb eine vermehrte regionale Koordination der Ak-
teure im Gesundheits- und Sozialwesen erforderlich wäre.

Demenzspezifische Kompetenz der Hausärzte noch ausbaubar
Primäre Anlaufstelle für demenzerkrankte Personen sind in der Regel die Hausärzte. Da
das frühzeitige Erkennen einer Demenz den Betroffenen und ihren Angehörigen viel zu-
sätzliches Leid ersparen kann, ist es wichtig, dass möglichst alle Hausärzte über spezifi-
sche Kompetenzen zur Früherkennung von Demenz und zur Behandlung demenzerkrank-
ter Patienten verfügen. Während viele Hausärzte bereits über entsprechende Kompeten-
zen verfügen, sind diese bei anderen Hausärzten noch zu wenig vorhanden. Beispielswei-
se sind die Diagnostikstandards bei Hausärzten oft zu wenig bekannt.

Wenig demenzspezifisches Wissen bei der nichtbetroffenen Bevölkerung
Viele Zürcherinnen und Zürcher, die nicht direkt von Demenz betroffen sind, sei es als Pa-
tienten oder Angehörige, wissen trotz der umfangreichen Informationsmöglichkeiten er-
staunlich wenig über Demenzerkrankungen und ihre Auswirkungen. Eine bessere Kenntnis
wäre jedoch Voraussetzung für eine frühzeitige Erkennung der Demenzerkrankungen und
einen vorurteilsfreieren Umgang mit den Erkrankten.

3.2      Massnahmen
Leitlinien und Instrumente für kommunale Informationsstellen
Die Gesundheitsdirektion unterstützt eine Studie des Instituts Dialog Ethik, die untersucht,
wie Beratungs-und Entscheidungsprozesse bei anstehenden Betreuungsänderungen von
über 80-jährigen Menschen in den Gemeinden gestaltet werden. Auf der Basis dieser Er-
gebnisse sollen unterstützende Instrumente für die Informationsstellen der Gemeinden
entwickelt werden. Leitlinien und Arbeitsinstrumente zur effizienten Gestaltung der kommu-
nalen Informationsstellen sollten für die Gemeinden ab 2017 verfügbar sein.

Konzepterarbeitung für regionale Koordinationsstellen
Aufgrund der vielen Schnittstellen und der damit verbundenen Komplexität, ist eine regio-
nale Koordination der Akteure im Gesundheits- und Sozialwesen erforderlich. Pro Senectu-
te Kanton Zürich hat dazu im Bezirk Affoltern bereits das Projekt «Integriertes Altersversor-
gungs-Netzwerk (IAN)» initiiert, bei dem die Verbesserung der Qualität, Effektivität und
Gesundheitsdirektion

                                                                  9/22

Effizienz der Altersversorgung (auch im Bereich Demenz) durch gezielte regionale Koordi-
nation der Leistungserbringer und Kostenträger im Zentrum steht. Statt ein eigenes Projekt
mit analogem Ziel und Inhalt zu starten, unterstützt der Kanton das IAN-Projekt finanziell
und ideell.

Ausbau des demenzspezifischen Schulungsangebots für Hausärzte
Das demenzspezifische Schulungsangebot für Hausärzte wird weiter ausgebaut. Zudem
sollte das intensivere Thematisieren der Demenz in der ärztlichen Ausbildung die demenz-
spezifischen Kompetenzen der Hausärzte weiter verbessern.

Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Um auch die nicht direkt von Demenz betroffenen Zürcherinnen und Zürcher und deren
Angehörige über Demenzerkrankungen und ihre Auswirkungen umfassend zu informieren,
wird die Gesundheitsdirektion der Alzheimervereinigung Kanton Zürich einen zusätzlichen
Leistungsauftrag zur Information und Sensibilisierung der Zürcher Bevölkerung zum Thema
Demenz erteilen.

Auf nationaler Ebene werden zudem die GDK und das BAG das Projekt «Sensibilisierung»
unter Leitung der Schweizerischen Alzheimervereinigung aufgleisen. Auch diese Mass-
nahme hat zum Ziel, ein breiteres Wissen über Demenz und einen vorurteilsfreieren Um-
gang mit den Erkrankten in der Bevölkerung zu fördern. Dazu wird eine allgemein zugäng-
liche, einfach bedienbare Website aufgebaut werden. Diese national umzusetzende Mass-
nahme ist damit auch direkt für die Zürcher Bevölkerung nutzbar.

4. Handlungsfeld 2: Bedarfsge-
   rechte Angebote
Entlang der Versorgungskette braucht es unterschiedliche Angebote für die medizinische
Behandlung und Betreuung von demenzerkrankten Personen. Je nach Phase der Erkran-
kung bestehen spezielle Anforderungen an die Angebote, die sich aber auch teilweise
überschneiden. Für demenzbetroffene Menschen und ihre Bezugspersonen ist es wichtig,
für jede Phase flexible, qualitativ gute und bedarfsgerechte Versorgungsangebote vorzufin-
den. Die adäquate Entschädigung und finanzielle Tragbarkeit dieser Leistungen müssen
gewährleistet sein.

4.1      Situation im Kanton Zürich
Gesetzliche Grundlagen sind vorhanden
Im Kanton Zürich sind die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte,
stationäre Spitalversorgung (somatische und psychiatrische Akutversorgung einschliesslich
rehabilitativer Versorgung) im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) und für die
pflegerische ambulante und stationäre Langzeitbetreuung im Pflegegesetz verankert. Die
Gemeinden haben einen umfassenden Versorgungsauftrag im Bereich der Langzeitpflege.
Gesundheitsdirektion

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Im interkantonalen Vergleich gutes Angebot im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich besteht im interkantonalen Vergleich bereits ein gut ausgebautes, vielfäl-
tiges, spezialisiertes Angebot für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen:
    − 1100 Ärztinnen und Ärzte sind in Allgemeinpraxen tätig.
    − 14 der schweizweit derzeit 36 diagnostische Zentren (sogenannte Memory- oder
        ähnliche Kliniken) finden sich auf Kantonsgebiet.
    − 8 Akutspitäler verfügen über einen Leistungsauftrag für Akutgeriatrie. Verschiedene
        Leistungserbringer prüfen zudem zusätzliche Angebote für demenzkranke Patien-
        ten in der Schnittstelle zwischen Akutsomatik und Psychiatrie.
    − Auf der Zürcher Pflegeheimliste stehen insgesamt 250 Alters- und Pflegeheime. In
        diesen Heimen nehmen die demenzgerechten Angebote mit geeigneter Infrastruk-
        tur stetig zu, und ebenso wächst die Zahl des hinsichtlich Demenzerkrankungen
        weitergebildeten Personals.
    − Als Entlastungsangebot für die Tagesbetreuung sind im Kanton Zürich über 35 Ta-
        geskliniken (in der Regel in ein Pflegeheim integriert) für demenzerkrankte Perso-
        nen vorhanden. Zudem bieten verschiedene Pflegeheime einzelne Tages- und
        Nachtplätze für demenzerkrankte Personen an. Die Alzheimervereinigung stellt
        derzeit eine Übersicht über diese Angebote im Kanton zusammen.
    − Die 90 Spitex-Institutionen mit kommunalem Leistungsauftrag im Kanton Zürich bie-
        ten ein integrales Angebot an, das auch für demenzbetroffene Menschen verfügbar
        ist. Des Weiteren verfügen 60 private Spitex-Institutionen sowie ca. 100 selbststän-
        dig tätige Pflegefachpersonen über eine Betriebs- bzw. Berufsausübungsbewilli-
        gung. Viele davon erbringen auch Leistungen für demenzbetroffenen Personen.

Koordination zwischen den Angeboten ist noch suboptimal
Das demenzspezifische Leistungsangebot wird im interkantonalen Vergleich als gut beur-
teilt, jedoch ist die Koordination innerhalb und zwischen den verschiedenen Institutionen
und Angeboten suboptimal.

Demenzgerechte Versorgung in Akutspitälern noch ausbaubar
In den Akutspitälern konzentriert sich das Spezialwissen zum Thema Demenz derzeit auf
die Spezialabteilungen. Ein diesbezügliches interbetriebliches Wissensmanagement, ins-
besondere bezüglich Notfälle, fehlt. Die Leistungserbringer sollten ihre Anstrengungen für
eine demenzgerechten Versorgung in Akutspitälern weiter verstärken und beispielsweise
kombinierte Angebote wie Akutgeriatrie und Gerontopsychiatrie auf- und ausbauen.

Versorgungsangebote in den Schnittstellen noch zu knapp
Zur Koordination der Versorgungsangebote sind die Gemeinden und die Leistungserbrin-
ger gemäss Pflegegesetz und SPFG gehalten, Versorgungskonzepte zu erstellen, die auf
die Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Leistungserbringern ausgerichtet sind. Ein-
zelne Gemeinden stossen jedoch mit dieser Aufgabe an ihre Grenzen. Vielerorts fehlt bei-
spielsweise ein wohnortnahes Angebot an Tages- und Nachtkliniken, das speziell bei Kri-
sen in häuslichen Situationen wichtig ist und zeitlich flexibel in Anspruch genommen wer-
den kann. Auch spezifische Angebote im Schnittstellenbereich zwischen Langzeitversor-
gung und psychiatrischer Versorgung für speziell verhaltensauffällige demenzerkrankte
Personen fehlen oft. Um diese Angebotslücken zu schliessen, empfiehlt sich eine verstärk-
te Zusammenarbeit der Gemeinden.
Gesundheitsdirektion

                                                                 11/22

Das Angebot der Stadt Zürich für aufsuchende Abklärung und Beratung für Menschen mit
Demenz wird als wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Angeboten beurteilt. Dieses
sogenannte SiL-Angebot (Sozialmedizinische individuelle Lösung) wurde speziell für sozial-
isolierte, demenzkranke Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten entwickelt, die keine be-
stehenden Leistungen in Anspruch nehmen können. Eine Ausdehnung dieses oder eines
vergleichbaren Angebots auf das gesamte Kantonsgebiet wird von den Teilnehmern des
Demenzforums als sinnvoll erachtet.

Schwache Stellung der Leistungsbezügerinnen und -bezüger
Stellen Gemeinden keine bedarfsgerechten Angebote zur Verfügung, sind die Einwohne-
rinnen und Einwohner beschwerdeberechtigt. Laut Aussagen der Vertretung der Unabhän-
gigen Beschwerdestelle für das Alter (UBA) wollen sich Betroffene in der Regel aber ihrer
Wohngemeinde gegenüber nicht negativ äussern. Eine Stärkung der Position der Leis-
tungsbezüger und deren Angehörigen mit dem Ziel, fehlende Angebote vereinfacht einfor-
dern zu können, wurde am Demenzforum seitens Beschwerdestellen, Gemeinden und Be-
zirksrat abgelehnt.

Grundsätzlich angemessenes Abgeltungssystem, jedoch besteht Unsi-
cherheit über korrekte Umsetzung
Damit die bedarfsgerechte Versorgung von demenzerkrankten Menschen gewährleistet ist,
müssen die pflegerischen und medizinischen Leistungen angemessen entschädigt sein. Im
Kanton Zürich ist die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit einer Demenzerkran-
kung grundsätzlich geregelt und klar.

Faktisch stösst die Finanzierung aufwändiger Betreuung bei demenzerkrankten Menschen
mit dem heutigen Abgeltungssystem jedoch an Grenzen. Zudem ist die Finanzierung teil-
weise ungenügend. Beispielsweise werden die in der Akutgeriatrie erbrachten pflegeinten-
siven Leistungen im neuen Spitalfinanzierungssystem mit der bisherigen SwissDRG-
Tarifstruktur noch zu wenig genau in den Tarifen abgebildet.

In einer Evaluation der Gesundheitsdirektion zur Umsetzung des Pflegegesetzes im Kanton
Zürich4 ergaben sich zudem Unsicherheiten, ob die ambulanten und stationären Pflegeleis-
tungen durch die Gemeinden wie vorgesehen auch tatsächlich nach Massgabe der effekti-
ven Kosten abgegolten werden.

4.2      Massnahmen
Koordinationsleistungen verstärken
Die «Nationale Demenzstrategie 2014–2017» hat ein Projekt zur Förderung der Koordina-
tion von Leistungen zur Deckung des individuellen Versorgungsbedarfs definiert. Der Kan-
ton Zürich unterstützt dazu das IAN-Projekt der Alzheimervereinigung Zürich (vgl. 3.2).

Zudem wurde im Kanton Zürich vor kurzem ein wichtiger Schritt für die Einführung des
elektronischen Patientendossiers gemacht, indem sich die Vertreter der Leistungserbringer
4
 www.gd.zh.ch/langzeit: «Evaluation Umsetzung Pflegegesetz und Verordnung über die
Pflegeversorgung», 6. Juni 2014.
Gesundheitsdirektion

                                                                   12/22

unter Federführung der Gesundheitsdirektion auf ein Konzept für die Einführung des elekt-
ronischen Patientendossiers geeinigt haben. Das elektronische Patientendossier wird die
Koordination der Fachleute untereinander und mit den Patientinnen und Patienten verein-
fachen, Fehler und Doppeluntersuchungen verringern und bei Notfällen einen raschen Zu-
griff auf wichtige Informationen ermöglichen.

Förderung demenzgerechter Versorgung in Akutspitälern
Die «Nationale Demenzstrategie 2014–2017» hat die Förderung einer demenzgerechten
Versorgung in Akutspitälern als eigenständig anzugehendes Projekt definiert. Die Zustän-
digkeit für dieses nationale Projekt ist derzeit noch unklar. Auf kantonaler Ebene sind in
erster Linie die Leistungserbringer gefordert, zusätzlich zur Akutgeriatrie entsprechende
Angebote zu entwickeln. Dabei sollte der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK), der die
Problematik gut kennt, für seine Mitglieder eine koordinierende und motivierende Rolle
übernehmen.

Die Gesundheitsdirektion hat zur Förderung der demenzgerechten Versorgung in Akutspit-
älern Leistungsaufträge für Akutgeriatrie und Gerontopsychiatrie definiert und an insgesamt
20 Leistungserbringer erteilt. Ab 2015 verfügen 4 weitere Akutspitäler über einen kantona-
len Leistungsauftrag für Akutgeriatrie. Insgesamt werden somit ab 2015 12 Akutspitäler
dieses Angebot führen. Im Versorgungsbereich Psychiatrie wird auf 2015 neu die Leis-
tungsgruppe Gerontopsychiatrie in der Spitalliste eingeführt. Es wurden 8 Leistungsaufträ-
ge für Gerontopsychiatrie erteilt, die ab 2015 zum Tragen kommen.

Mehr Versorgungsangebote in den Schnittstellen
Bereits im Jahr 2012 hat die Gesundheitsdirektion alle Pflegeversorgungskonzepte der
Gemeinden eingefordert und die Umsetzung des umfassenden Versorgungsauftrags ge-
prüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die meisten Gemeinden eine demenzgerechte Pflege-
versorgung sicherstellen. Voraussichtlich im Frühling 2015 wird die GD eine Umfrage bei
den Gemeinden durchführen, welche die Leistungsaufträge im Bereich Demenz spezifisch
erhebt.

Zusätzlich klärt die Gesundheitsdirektion ab, ob der Bedarf einer flächendeckenden Einfüh-
rung eines aufsuchenden Angebotes für Abklärung und Beratung von demenzerkrankten,
sozialisolierten und verhaltensauffälligen Menschen besteht (vgl. SiL-Angebot der Stadt
Zürich). Wird ein Bedarf erkannt, werden unter dem Patronat des Kantons und der Schwei-
zerischen Alzheimervereinigung Massnahmen in die Wege geleitet, um flexible Konzepte
für aufsuchende Beratung zuhanden der Gemeinden zu entwickeln.

Prüfung einer Stärkung der Leistungsbezügerinnen und -bezüger
Die Leistungsbezügerinnen und -bezüger sind oft das schwächste Glied im System, da sie
nicht wissen, wie sie sich beschweren können, oder sich nicht getrauen, weil sie sich oft in
einem (subjektiven) Abhängigkeitsverhältnis befinden. Insbesondere in der Langzeit- und
Spitexversorgung ist das Abhängigkeitsempfinden aufgrund häufig langjähriger Pflege- und
Betreuungsverhältnisse der Bewohnerinnen und Bewohner und Klientinnen und Klienten
nicht zu unterschätzen. Die Gesundheitsdirektion plant, dieses Thema aufzugreifen und mit
den zuständigen Behörden und weiteren Experten Verbesserungsmöglichkeiten zu disku-
tieren.
Gesundheitsdirektion

                                                                 13/22

Überprüfung der Finanzierungsregeln und deren Umsetzung
Die GDK wird mit dem Projekt «Abbildung und angemessene Abgeltung der Leistungen»
im Rahmen der «Nationalen Demenzstrategie 2014–2017» überprüfen, inwiefern die be-
stehenden Finanzierungssysteme (ambulant, stationär, Langzeitpflege und -betreuung) die
für eine demenzgerechte Versorgung notwendigen Leistungen angemessen abbilden und
abgelten. Auch die Entlastungsmöglichkeiten, die Beratungsleistungen durch Fachinstan-
zen und die Versorgungsleistungen durch Privatpersonen sind Gegenstand der Analyse.

Bereits erkannt wurde die bisher ungenügende Finanzierung der in der Akutgeriatrie er-
brachten pflegeintensiven Leistungen in der SwissDRG-Tarifstruktur. Mit der ab 2015 gel-
tenden SwissDRG-Version 4.0 sollte dieses Problem wesentlich entschärft werden.

Zudem plant die Gesundheitsdirektion, im Frühling 2015 eine Befragung zur Finanzie-
rungspraxis der Gemeinden und Heime durchzuführen. Im Vordergrund steht die Frage, ob
die ambulanten und stationären Pflegeleistungen wie vorgesehen nach Massgabe der ef-
fektiven Kosten abgegolten werden.

5. Handlungsfeld 3: Qualität
   und Fachkompetenz
Zur ethisch vertretbaren und zur qualitativ guten Behandlung, Pflege und Betreuung von
demenzerkrankten Menschen braucht es entlang der ganzen Versorgungskette gut ausge-
bildete Fachpersonen. Diese Fachpersonen sollen in ihrem Berufsfeld über die erforderli-
chen Fach- und Handlungskompetenzen verfügen. Ausserhalb des professionellen Be-
reichs engagieren sich Angehörige und Freiwillige. Auch für diese Gruppe engagierter Per-
sonen sind den Aufgaben entsprechende Kompetenzen wesentlich.

5.1      Situation im Kanton Zürich
Erwachsenenschutzrecht regelt Selbstbestimmungsrechte bei Urteilsun-
fähigkeit
Bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen mit einer Demenzerkrankung
sind – wie bei allen Patientenbehandlungen – die auf Bundes- und kantonaler Ebene ver-
ankerten rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Die Persönlichkeit und die Pri-
vatsphäre der betroffenen Personen sind ausreichend zu schützen und das Recht auf
Selbstbestimmung ist zu wahren. Vor dem Hintergrund, dass Demenzerkrankungen im
Verlaufe der Zeit zu einer partiellen oder generellen Urteilsunfähigkeit führen können,
kommt den im Erwachsenenschutzrecht geregelten Bereichen zentrale Bedeutung zu. Zu-
mal, weil darin festgelegt wird, wie und wer nach welchen Vorgaben das Selbstbestim-
mungsrecht der betroffenen Person stellvertretend ausüben kann, wenn diese selber nicht
mehr entscheidungsfähig ist. Es betrifft die Bereiche der Patientenverfügung, der Vertre-
tung bei medizinischen Massnahmen, des Aufenthaltes in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen,
aber auch der fürsorgerischen Unterbringung bei der Behandlung, Betreuung und Pflege
von demenzerkrankten Menschen. Um dem Selbstbestimmungsrecht Nachachtung zu ver-
Gesundheitsdirektion

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schaffen, sind Spitäler und Pflegeheime im Kanton Zürich verpflichtet, beim Eintritt von
Patientinnen und Patienten zu klären, ob eine Patientenverfügung vorliegt.

Die Gesundheitsdirektion hat für Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Pflegeheime je separate
Leitfäden zum Erwachsenenschutzrecht veröffentlicht. Das Ziel ist, die Adressaten über die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren sowie Rechte und Interessen der Patien-
tinnen und Patienten und ihrer Angehörigen bestmöglich bei der Umsetzung der Bestim-
mungen zu wahren. Für die Information betroffener Personen über ihre Rechte und Pflich-
ten bei einem Spitalaufenthalt stehen Broschüren der Gesundheitsdirektion und des Da-
tenschutzbeauftragten des Kantons Zürich zur Verfügung. Informationen über die Organi-
sation, die Grundsätze und die Instrumente im Bereich des Erwachsenenschutzes sind auf
der Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich unter
www.kesb-zh.ch abrufbar.

Demenzspezifische ethische Richtlinien sind vorhanden
Bei der Behandlung, Betreuung und Pflege von demenzerkrankten Personen stellen sich
immer wieder auch schwierige ethische Fragen. Für den Umgang mit diesen Fragestellun-
gen bestehen ethische Richtlinien und Empfehlungen verschiedener Organisationen, die
als sogenanntes «soft-law» neben den rechtlich verbindlichen Regelungen wichtig sind.
Von massgeblicher Bedeutung sind die von der Schweizerischen Akademie der Medizini-
schen Wissenschaften (SAMW) erlassenen medizinisch-ethischen Richtlinien, unter ande-
rem zur Behandlung und Betreuung von älteren, pflegebedürftigen Personen, zur Betreu-
ung von Patientinnen und Patienten am Lebensende, zu Patientenverfügungen und zur
Palliative Care.

Demenzspezifische Aus- und Weiterbildung und fachliche Standards vor-
handen – kontinuierliche Weiterentwicklung erforderlich
Die Bildungsinstitutionen bieten mittlerweile für Pflege- und Betreuungspersonen vielfältige
demenzspezifische Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Für Angehörige und im Be-
reich der Freiwilligenarbeit engagierte Personen bestehen zahlreiche Beratungs- und Aus-
bildungsangebote verschiedener Organisationen wie Spitex-Institutionen, Alzheimerverei-
nigung Kanton Zürich, Pro Senectute, Rotes Kreuz Zürich usw. Hingegen sind demenzspe-
zifische Fort- und Weiterbildungen bei den Hausärzten weniger etabliert.

Zudem stehen immer mehr demenzspezifische Standards in der Diagnostik, Behandlung,
Pflege und Betreuung zur Verfügung. Die Fachgesellschaften, Verbände und Bildungsinsti-
tutionen sind nach Einschätzung der Teilnehmer des Demenzforums aufgefordert, diese
fachlichen Standards und Aus- und Weiterbildungsangebote an neue Erkenntnisse und
Herausforderungen anzupassen und kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Systematische Übersicht über die Umsetzung der demenzspezifischen
Standards in Alters- und Pflegeheimen fehlt
Die erwähnten Richtlinien, Vorgaben, Informations- und Hilfsmittel unterstützen die Leis-
tungserbringer, ihre Leistungen sachgemäss durchzuführen. Die Durchführung der Diag-
nostik, Behandlung, Pflege und Betreuung einschliesslich der Qualitätssicherung ist grund-
sätzlich Sache der Leistungserbringer. Interventionen sind fachgerecht und nach den aner-
kannten Regeln der Berufsausübung zu erbringen. Die Gesundheitsdirektion legt mit der
Erteilung von Leistungsaufträgen an Spitäler die hierfür erforderlichen Qualitätsanforderun-
Gesundheitsdirektion

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gen fest. Für einen Leistungsauftrag Akutgeriatrie in den Zürcher Spitälern sowie für einen
Leistungsauftrag Gerontopsychiatrie im Bereich Psychiatrie sind klar formulierte Qualitäts-
kriterien einzuhalten. Im Rahmen der Pflege und Betreuung wird mit dem Pflegegesetz ein
fachgerechtes Angebot, explizit auch für Menschen mit Demenz, gefordert.

Diese Vorgabe wird in der Praxis auf unterschiedliche Weise erfüllt. Demenzspezifisch wei-
tergebildetes Personal scheinen die Leistungserbringer bisher noch eher wenig einzuset-
zen. Hingegen fördern die meisten Leistungserbringer das interne demenzspezifische Wis-
sen. Bei (noch) fehlendem internem Fachwissen wird zudem oft demenzspezifisches Wis-
sen situativ von aussen miteinbezogen. So wird beispielsweise in Alters- und Pflegeheimen
mittels Konsilien von psychiatrischen bzw. gerontopsychiatrischen Kliniken Unterstützung
organisiert, oder es wird zielgerichtet Pflegepersonal mit ausgewiesener psychiatrischer
Kompetenz rekrutiert. Eine umfassende Übersicht über die Qualität der demenzspezifi-
schen Versorgung in den Zürcher Alters- und Pflegeheimen fehlt, da diese bisher noch nie
systematisch erfasst oder überprüft wurde.

Fehlende Kompetenzen im Umgang mit Krisensituationen
Am Demenzforum wurde speziell der Umgang mit demenzerkrankten Personen in Krisensi-
tuationen erwähnt. In ambulanten Situationen ist dabei eine effiziente Zusammenarbeit mit
den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wichtig. Insbesondere durch Über-
lastung und/oder fehlendes demenzspezifisches Wissen der KESB wird häufig nicht zeitge-
recht auf Krisensituationen reagiert. In der Stadt Zürich ist deshalb zur Zufriedenheit aller
Beteiligten eine Zusammenarbeit mit dem SiL-Angebot der Stadt Zürich (vgl. 4.2) verein-
bart, bei der seitens SiL fachgerechte Abklärungen und Vorschläge zuhanden der KESB
gemacht werden. Der Umgang mit Krisensituationen in Akutspitälern wird durch fehlendes
demenzspezifisches Fachwissen sowie auch vielfach fehlendes Wissen um die Bestim-
mungen des neuen Erwachsenenschutzrechtes erschwert.

5.2      Massnahmen
Weiterentwicklung demenzspezifischer Standards
Die anerkannten Regeln der Berufsausübung, die Aus- und Weiterbildungsangebote sowie
die fachlichen Standards sollen hinsichtlich Demenz kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Um die Entwicklung praxisgerecht zu gestalten, sind Bildungsinstitutionen, Spitex-
Institutionen, Alters- und Pflegeheime, die involvierten Berufsgruppen und ihre Verbände
angehalten, gemeinsam die Weiterentwicklung zu steuern. Im Rahmen der «Nationalen
Demenzstrategie 2014–2017» ist ein Projekt vorgesehen, das die Qualität von Indikations-
kriterien und Abklärungsinstrumenten zur Früherkennung einer Demenzerkrankung prüfen
und deren Einsatz fördern will. Dazu gehören insbesondere auch die Qualität von Diagno-
seeröffnungsgesprächen sowie der medikamentösen und nicht-medikamentösen Behand-
lung in der Grundversorgung. Der Kanton Zürich wird sich bei Bedarf an der Erarbeitung
dieser Weiterentwicklungen beteiligen und bei der Verbreitung der neuen Erkenntnisse
mitwirken.

Überprüfung demenzgerechter Versorgung in Alters- und Pflegeheimen
Institutionen der Spitex- und Langzeitversorgung unterstehen im Kanton Zürich der direkten
gesundheitspolizeilichen Aufsicht des Bezirksrates (und der Oberaufsicht der Gesundheits-
direktion). Ab dem Jahr 2015 wird der Bezirksrat bei seiner Aufsichtstätigkeit die Umset-
Gesundheitsdirektion

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zung einer fachgerechten Demenzpflege in Alters- und Pflegeheimen mit konkreten Fragen
überprüfen. Ob dies bei der Aufsicht über Spitex-Institutionen zu einem späteren Zeitpunkt
ebenfalls geschehen wird, ist noch offen.

Kompetenzvermittlung im Umgang mit Krisensituationen
Die national noch zu erarbeitenden Empfehlungen und Leitlinien zum Umgang mit de-
menzerkrankten Menschen in Krisensituationen sind von den Zürcher Akutspitälern, Psy-
chiatriekliniken und Langzeitinstitutionen umzusetzen. Das Angebot einer flächendecken-
den aufsuchenden Abklärung und Beratung auf dem gesamten Kantonsgebiet (vgl. 4.2)
würde zudem viele potenzielle Krisensituationen vermeiden oder zumindest entschärfen.

6. Handlungsfeld 4: Daten und
   Wissensvermittlung
In der Schweiz fehlen vergleichbare Daten zur Struktur der Demenz-Versorgungsangebote
und zu deren Inanspruchnahme. Für eine mittel- bis langfristige Steuerung und Versor-
gungsplanung haben solche Daten eine wesentliche Bedeutung.

Die stetige Zunahme der demenzerkrankten Personen führt im Gesundheitswesen zu inno-
vativen Konzepten bei den Leistungserbringern. Die Einführung neuer Konzepte sollte kon-
sequenter wissenschaftlich begleitet werden. Ergebnisse solcher und anderer Forschungs-
projekte sollten allen Beteiligten aus der Praxis zugänglich gemacht werden.

6.1      Situation im Kanton Zürich
Aktive demenzspezifische Forschung im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich ist Standort mehrerer Universitäten und Hochschulen. Die Universität
Zürich, die ETH Zürich sowie die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
(ZHAW) betreiben je nach Ausrichtung Grundlagen- und/oder angewandte Forschung.
Praxispartner aus dem Kanton Zürich werden für die Forschung vielfach miteinbezogen.
Grössere oder speziell auf Demenz ausgerichtete Leistungserbringer im Langzeitbereich
vergeben Forschungsaufträge, insbesondere zur wissenschaftlichen Begleitung von neuen
Angeboten.

Einbezug der Hausärzte in Forschung noch ungenügend
Am Demenzforum wurde von den Vertretern der Universität Zürich die Schwierigkeit the-
matisiert, Hausärzte für die Mitarbeit bei Studien zu gewinnen, da die Hausärzte oft zu we-
nig von den Studien und deren Nutzen für ihre Tätigkeit überzeugt seien.

Fehlende Plattform für demenzspezifische Forschungsergebnisse
Im Kanton Zürich sind verschiedene demenzspezifische Angebote vorhanden. Eine syste-
matische Datenerhebung bezüglich demenzerkrankter Personen und demenzspezifischer
Angebote oder eine entsprechende Übersicht aus bereits erhobenen Daten existiert wie
auch auf nationaler Ebene nicht.
Gesundheitsdirektion

                                                                 17/22

Die Leistungserbringer der Stadt Zürich stellen zwar ihre Forschungsergebnisse in der Re-
gel zur Verfügung, eine Plattform zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die
eine Übersicht und einen einfachen Zugang zu den Forschungsergebnissen ermöglicht,
fehlt hingegen.

Fehlendes Versorgungsmonitoring
Bisher existiert weder auf kantonaler noch nationaler Ebene ein demenzspezifisches Ver-
sorgungsmonitoring. Systematische Informationen zur Demenzprävalenz, zum Leistungs-
angebot und zur Leistungsnachfrage entlang der Versorgungskette sind kaum vorhanden.

6.2      Massnahmen
Stärkung der Forschung im Bereich der Hausarztmedizin
Im Anschluss an das kantonale Demenzforum haben das Institut für Hausarztmedizin, das
Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich und der Verein Hausärzte Zürich bereits
die Möglichkeit einer vermehrten Einbindung der Hausärzte in die Forschung diskutiert.

Die ZHAW, Bereich Forschung und Pflege, und das Ärztenetz WintiMed AG starten ein
Forschungsprojekt «Neues Versorgungsmodell – Integration von Advanced Practice Nur-
ses (APN) in der Grundversorgung» und berücksichtigen dabei auf Anregung der Gesund-
heitsdirektion auch demenzspezifische Fragestellungen. Die Gesundheitsdirektion unter-
stützt dafür das Projekt finanziell.

Plattform für Forschungsergebnisse
Grundsätzlich gibt es bereits heute verschiedene Möglichkeiten, Forschungsergebnisse der
Praxis zugänglich zu machen, eine eigentliche Plattform für demenzspezifische Forschung
fehlt hingegen. Der am Demenzforum anwesende Vertreter der Schweizerischen Gesell-
schaft für Gerontologie (SGG) klärt ab, ob die SGG in dieser Sache aktiv wird. Des Weite-
ren klärt die Alzheimervereinigung Zürich ab, ob allenfalls Forschungsergebnisse über die
im Rahmen der nationalen Demenzstrategie vorgesehenen Plattform der schweizerischen
Alzheimervereinigung (vgl. 3.2) allgemein zugänglich gemacht werden können.

Versorgungsmonitoring
Ein regional oder kantonal beschränktes Versorgungsmonitoring macht nur bedingt Sinn.
Deshalb wird sich das BAG dieser Thematik annehmen und die Machbarkeit eines nationa-
len Monitorings prüfen. Dabei steht grundsätzlich die Anpassung bestehender Gesund-
heitsstatistiken im Fokus. Das Ziel ist es, Informationen zur Demenzprävalenz, zum Leis-
tungsangebot sowie zur Leistungsnachfrage entlang der Versorgungskette zu erhalten. Der
Kanton Zürich wird kein eigenes Versorgungsmonitoring aufbauen, sondern sich an den
nationalen Aktivitäten beteiligen.
Gesundheitsdirektion

                                                                   18/22

7. Fazit
Der Kanton Zürich hat die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie die
Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden mit der Einführung des neuen Pflegege-
setzes 2011 klar geregelt. Das neue Pflegegesetz verpflichtet die Gemeinden explizit, auch
für demenzerkrankte Personen eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante
Pflegeversorgung zu gewährleisten. Da die Gemeinden durch das Modell «100/0» von der
Spitalversorgung entbunden, dafür für die Langzeitversorgung alleine zuständig gemacht
wurden, ist Demenzversorgung im Pflegebereich primär in der Zuständigkeit der Gemein-
den.

Das erste Zürcher Demenzforum vom Sommer 2014 mit Vertretungen aus dem Gesund-
heits-, Sozial- und Bildungsbereich sowie Vertretungen diverser Behörden und Organisati-
onen markierte einen zielführenden Start für die Umsetzung der «Nationalen Demenzstra-
tegie 2014–2017» im Kanton Zürich. Das kantonale Demenzforum wird künftig einmal jähr-
lich stattfinden und den Rahmen bieten, um direkt und kontinuierlich Entwicklungen und
Erkenntnisse in der Praxis unter allen beteiligten und involvierten Akteuren austauschen zu
können.

Aufgrund der Erkenntnisse des ersten Demenzforums für den Kanton Zürich und der vor-
gängigen direktionsinternen Analyse der Ausgangslage kann grundsätzlich ein positives
erstes Fazit gezogen werden. Der Kanton Zürich war im schweizweiten Vergleich relativ
früh mit den demografischen Herausforderungen konfrontiert und hat mit gezielten Mass-
nahmen im Versorgungsbereich darauf reagiert. Entsprechend besteht im Kanton Zürich
auch bereits ein vielfältiges, spezialisiertes Angebot für demenzkranke Menschen und ihre
Angehörigen: So finden sich 14 der schweizweit derzeit 36 diagnostischen Zentren («Me-
mory Clinics» und ähnliche Einrichtungen) im Kanton Zürich (vgl. Abb. 2 in «Nationale De-
menzstrategie 2014–2017», S. 11), 8 Zürcher Akutspitäler verfügen über einen Leistungs-
auftrag für Akutgeriatrie, über 35 Tageskliniken für demenzerkrankte Personen sind als
Entlastungsangebote für die Tagesbetreuung vorhanden, zudem bieten verschiedene Pfle-
geheime Tages- und Nachtplätze an, und auch die zahlreichen Spitex-Institutionen sowie
die selbstständig tätigen Pflegefachpersonen erbringen – neben der Ärzteschaft in freier
Praxis und in den Institutionen der Gesundheitsversorgung – vielfache Leistungen zuguns-
ten von demenzbetroffenen Personen.
Zusätzlich wurden Verbesserungsmassnahmen erkannt. Für die vier gesamtschweizerisch
definierten Handlungsfelder sehen diese zusammenfassend wie folgt aus:

Handlungsfeld 1: Gesundheitskompetenz, Information und Partizipation
─ Erarbeitung von Leitlinien und Instrumenten für kommunale Informationsstellen
─ Aufbau von regionalen Koordinationsstellen
─ Zunahme des demenzspezifische Schulungsangebots für Hausärzte
─ Verstärkte Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Demenz

Handlungsfeld 2: Bedarfsgerechte Angebote
─ Bessere Koordination der demenzspezifischen Leistungen
─ Förderung der demenzgerechten Versorgung in Akutspitälern
Gesundheitsdirektion

                                                                  19/22

─ Prüfung demenzspezifischer Angebote in den Schnittstellen: Klärung des Bedarfs an
  flächendeckender Einführung von aufsuchender Abklärung und Beratung
─ Prüfung einer Stärkung der Leistungsbezügerinnen und -bezüger
─ Überprüfung der Finanzierungsregeln und deren Umsetzung

Handlungsfeld 3: Qualität und Fachkompetenz
─ Weiterentwicklung demenzspezifischer Standards durch Fachgesellschaften, Verbände
  und Bildungsinstitutionen
─ Überprüfung demenzgerechter Versorgung in Alters- und Pflegeheimen durch Bezirks-
  rat
─ Kompetenzvermittlung im Umgang mit Krisensituationen

Handlungsfeld 4: Daten und Wissensvermittlung
─ Stärkung der Forschung im Bereich der Hausarztmedizin: Einbindung der Hausarztme-
  dizin in die demenzspezifische Forschung
─ Aufbau einer Plattform für Zugänglichkeit der demenzspezifischen Forschungsergeb-
  nisse
─ Aufbau eines Versorgungsmonitoring-Systems wird durch BAG geprüft; der Kanton
  Zürich wird sich bei Bedarf beteiligen.

Die Verantwortung für die Finanzierung und die Sicherstellung demenzspezifischer Ange-
bote liegt zwar bei den Gemeinden, für die Umsetzung dieser Massnahmen ist jedoch eine
Vielzahl verschiedener Akteure notwendig. Im Demenzforum wurden Projekte und Mass-
nahmen des BAG, der GDK, der Stadt Zürich, der Alzheimervereinigung Kanton Zürich, der
ZHAW und Wintimed AG, der Pro Senectute, Dialog Ethik, Fachgesellschaften, Verbänden
und Bildungsinstitutionen diskutiert.

Der Kanton Zürich will eine aktive Rolle in der strategischen Umsetzung der nationalen
Demenzstrategie spielen und die beteiligten Akteure und deren Projekte unterstützen, ver-
netzen und koordinieren. Eine wichtige Funktion soll dabei auch künftig das kantonale De-
menzforum einnehmen. Zudem nimmt sich der Kanton aktiv und gezielt Schlüsselthemen
mit vielfältigen Schnittstellen an:
─ Kommunikation von demenzspezifischem Wissen in der Bevölkerung (Leistungsverein-
    barung der GD mit der Alzheimervereinigung Zürich)
─ Aufsuchende Abklärung und Beratung für demenzerkrankte, sozialisolierte Menschen
    (GD klärt ab, ob analog zum bereits bestehenden SiL-Angebot der Stadt Zürich der
    Bedarf für eine flächendeckende Einführung eines solchen Angebots im ganzen Kanton
    besteht)
─ Regionale Koordinationsstellen für Gesundheits- und Sozialleistungen (Kanton unter-
    stützt das von Pro Senectute bereits initiierte Projekt ideell und finanziell)
─ Instrumente für kommunale Informationsstellen (Kanton finanziert vom Institut Dialog
    Ethik geleitete Studie mit)
Zur zielgerichteten Bearbeitung dieser Themen und zur Koordination der weiteren Umset-
zung der «Nationalen Demenzstrategie 2014–2017» im Kanton Zürich hat die Gesund-
heitsdirektion eine Projektorganisation gebildet. Das gemeinsame Patronat haben die bei-
den Zürcher Regierungsräte Dr. Thomas Heiniger, Gesundheitsdirektor, und Mario Fehr,
Vorsteher der Sicherheitsdirektion, und Dr. Ulrich E. Gut, Zentralpräsident der Schweizeri-
schen Alzheimervereinigung, übernommen (vgl. Abbildung 2). Die Gesundheitsdirektion
Gesundheitsdirektion

                                                                20/22

wird die Projektorganisation und die Auswahl der behandelten Themen und Projekte perio-
disch auf ihre Zweckmässigkeit überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Abbildung 2: Koordination Umsetzung «Nationale Demenzstrategie 2014–
2017» im Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion

                                                          21/22

Anhang: Teilnehmerliste des 1. Demenzforums
vom 10. Juli 2014
Gemeinden und Kanton
Stadt Zürich                                         Thomas Büchler
Stadt Winterthur                                     Heidi Kropf
Gemeindepräsidentenverband Kanton Zürich             Thomas Hardegger
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich                   Brigitte Köppel
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit     Markus Schaaf
(KSSG)

Aufsichtsbehörden
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden                Ruedi Winet
Bezirksrat (über Statthalterkonferenz)               Ruedi Lais

Leistungserbringer und ihre Verbände
Stadtspital Waid                                     Irene Bopp
Verband Zürcher Krankenhäuser / Palliative Care ZH   Roland Kunz
und SH
Verband Zürcher Krankenhäuser                        Susanne Hentsch
Verband Zürcher Krankenhäuser                        Johannes Baumann
Spitex Verband Kanton Zürich                         Annemarie Fischer
Curaviva                                             Claudio Zogg
Association Spitex privée Suisse                     Markus Reck
senesuisse                                           Gaby Bieri

Berufsverbände
Ärztegesellschaft des Kantons Zürich                 Roland Wellauer
Ärztegesellschaft des Kantons Zürich                 Ursula Schreiter Gasser
Hausärzte Zürich                                     Ricardo Torriani

Betroffenenorganisationen
                                                     Astrid Kugler, Monika Schümperli,
Alzheimervereinigung Kanton Zürich
                                                     H.K. Pletscher
Pro Senectute                                        Franjo Ambrož
Seniorenrat Zürich                                   Priska Kammerer
Gesundheitsdirektion

                                                         22/22

Patientenstelle Zürich                              Cathrine Arnold
Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter         Brigitta Bhend

Forschungs- und Bildungsinstitutionen
Universität Zürich; Institut f. Hausarztmedizin     Thomas Rosemann
Universität Zürich; Zentrum für Gerontologie        Sandra Oppikofer
Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton   Hanni Wipf
Zürich / Careum Bildungszentrum

Versicherer
tarifsuisse ag                                      Annette Messer
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