DRG-Update 2021 Intensivmedizin - Live-Webinar Richtig kodieren 2021 in der Intensivmedizin 28. Januar 2021 - medhochzwei Online ...

 
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Live-Webinar
                              Richtig kodieren 2021 in der
                                           Intensivmedizin
                                          28. Januar 2021

DRG-Update 2021
Intensivmedizin

Dr. med. Markus Thalheimer
Leiter Qualitätsmanagement und Medizincontrolling
DRG-Update 2021 Intensivmedizin - Live-Webinar Richtig kodieren 2021 in der Intensivmedizin 28. Januar 2021 - medhochzwei Online ...
Agenda
• Neue Diagnosen und Prozeduren 2021
  – Kodierung der Sepsis
  – Weaning-Kodes
• Neues bei den DRGs 2021
  – Intensivmedizin
• Zusatzentgelte
  – Neues ZE für Weaning
• DKR 2021 und Bundesschlichtungsausschuss
  – DKR 1001 Beatmung
• Fragen und Diskussion
DRG-Update 2021 Intensivmedizin - Live-Webinar Richtig kodieren 2021 in der Intensivmedizin 28. Januar 2021 - medhochzwei Online ...
Neuigkeiten 2021: Diagnosen
DRG-Update 2021 Intensivmedizin - Live-Webinar Richtig kodieren 2021 in der Intensivmedizin 28. Januar 2021 - medhochzwei Online ...
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                       Neuigkeiten ICD-10 Übersicht

    Kapitel   Inhalt           Neuerungen
    A/B/U     Infektionen      Namensänderung: aus Koronavirus wird
                               Coronavirus; neue COVID-19-Kodes
    C         Onkologie        C79.4 Klarstellung/Ergänzung
    D         Blut/Immunsystem keine
    E         Endokrinologie   keine
    F         Psyche           keine
    G         Neurologie       Neu: G92.2 Immuneffektorzell-assoziiertes
                               Neurotoxizitätssyndrom [CAR-T]
                               G95.8: Querverweis zu Cauda-equina-Syndrom

                                                                             Quelle: www.dimdi.de
    H         Auge, HNO        Neue: H35.39 Degeneration der Makula und
                               des hinteren Poles, nnb
    I         Herz/Kreislauf   Neu I77.80 Penetrierendes Aortenulkus [PAU]
    J         Atmungssystem    Exklusiva zu J95.80 Iatrogener Pneumothorax
Neuigkeiten ICD-10: Neurologie

Kodes für CAR-T-Komplikationen:

Neuer Enzephalopathie-Kode für CAR-T-Komplikation:

seit 2020: Zytokin-Freisetzungs-Syndrom
Neuigkeiten ICD-10 Übersicht
Kapitel   Inhalt                    Neuerungen
K         Verdauungssystem          K55: Klarstellung in Exkl.: Gefäßkrankheit
                                    keine Blutung
                                    Neuordnung Divertikelkrankheit
                                    Neu: K65.00 Spontane bakterielle Peritonitis
L         Haut                      L89.- Dekubitalgeschwür: Anpassung an
                                    Leitlinie des EPUAP
M         Muskel-Skelettsystem      keine
N         Urogenitalsystem          keine
O         Schwangerschaft, Geburt   keine
P         Perinatalperiode          Keine

                                                                                   Quelle: www.dimdi.de
Q         Fehlbildungen             Keine
R         Symptome/Laborbefunde     Keine
Neuigkeiten ICD-10: Gastroenterologie

 2021 Neuordnung der Divertikelkrankheit gemäß WHO:

                                                                           Dünn- und
                           Dünndarm                 Dickdarm                                         Teil nnb
                                                                           Dickdarm

Divertikulitis mit     ohne Blutung   K57.02   ohne Blutung   K57.22   ohne Blutung   K57.42   ohne Blutung   K57.82
Perforation/
Abszess/
Peritonitis            mit Blutung    K57.03   mit Blutung    K57.23   mit Blutung    K57.43   mit Blutung    K57.83

Divertikulitis ohne    ohne Blutung   K57.12   ohne Blutung   K57.32   ohne Blutung   K57.52   ohne Blutung   K57.92
Perforation/
Abszess                mit Blutung    K57.13   mit Blutung    K57.33   mit Blutung    K57.53   mit Blutung    K57.93

Divertikuliose         ohne Blutung   K57.10   ohne Blutung   K57.30   ohne Blutung   K57.50   ohne Blutung   K57.90
(ohne Perforation/
Abszess)               mit Blutung    K57.11   mit Blutung    K57.31   mit Blutung    K57.51   mit Blutung    K57.91

 Weitere Kodes:           Angeborenes Darmdivertikel (Q43.8)
                          Appendixdivertikel (K38.2)
                          Meckel-Divertikel (Q43.0)
Neuigkeiten ICD-10 Übersicht
Kapitel Inhalt                   Neuerungen
S       Verletzungen,            Neu bei S-Kodes: 5-Steller für subkutanes
        Vergiftungen             (geschlossenes) Décollement
T       Komplikationen, Folgen   keine

V-Y     Unfälle,                 keine
        Gewaltanwendung
Z       Sonstiges                keine

U       Zusatzkodes              Neu: U07.0! Gesundheitsstörung durch E-
                                 Zigaretten
                                 Neue COVID-19-Kodes

                                                                             Quelle: www.dimdi.de
Neuigkeiten ICD-10: COVID-Kodes
Nachträgliche Einführung neuer ICD-10-GM Kodes:
 2021    Bezeichnung
U07.1!   COVID19, Virus nachgewiesen
         (Direkter Virusnachweis labordiagnostisch bestätigt)

U07.2!   COVID19, Virus nicht nachgewiesen
         (Virus labordiagnostisch nicht getestet bzw. nicht nachgewiesen, aber
         klinisch epidemiologisch bestätigt)
U99.0!   Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2
U08.9    COVID-19 in der Eigenanamnese, n. n. bez.
         (frühere bestätigte COVID-19, die den Gesundheitszustand beeinflusst
         oder zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt)
U09.9!   Post-COVID-19-Zustand, n. n. bez.
         (wenn bei andernorts klassifizierter Störung angegeben werden soll,
         dass sie in Zusammenhang mit einer vorausgeg. COVID-19 steht)
U10.9    Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung
         mit COVID-19, n. n. bez
ICD-10: Kodierung der Sepsis

2020 Anpassung der Kodes für die Sepsis an die WHO-
Definition:
Keine Neuigkeiten ICD-10: Sepsis
Sepsis-Definition der WHO:

„Sepsis ist definiert als lebensbedrohliche Organdysfunktion verursacht
durch eine fehlregulierte Wirtsantwort auf eine Infektion.“ [Konsensus
SEPSIS 3 2016]

Alte Definition aus 1992:
Nachweis bzw. Verdacht auf eine Infektion und Vorliegen von mindestens
zwei von vier SIRS-Kriterien [ACCP/SCCM Consensus Conference in
Chest. Band 101, Nummer 6, Juni 1992]

Stattdessen:
Voraussetzung für eine Sepsis ist das Vorliegen von mindestens einer
Organdysfunktion, der Begriff schwere Sepsis wurde gestrichen,der
Begriff septischer Schock beibehalten.
DKR und ICD-10: Kodierung der Sepsis

2020 Anpassung der Kodes für die Sepsis an die WHO-
Definition – was bedeutet das für die Abrechnung?

FAQ 1007 gilt nicht mehr

DKR 0103 entsprechend
angepasst

Fazit: für 2020 lediglich
begriffliche Klarstellung

2021 keine Klarstellung
DKR und ICD-10: Kodierung der Sepsis
FAQ 1007 zu SIRS bis 2019:
Keine Neuigkeiten ICD-10: Sepsis
2021 Kodes für SIRS weiter erlösrelevant, aber erneut
deutlich abgewertet:

                     Definitionshandbuch aG-DRG 2020-2021 Band 5, Seite 1932
Kodierung der Sepsis 2021
2021 Kodes für SIRS:
Deutsche Sepsisgesellschaft*:
“Die SIRS-Kriterien können erfasst und anhand der Kodes R65.0! bzw.
R65.1! weiter dokumentiert werden, sind jedoch nicht mehr die
conditio sine qua non für die Kodierung einer Sepsis.“

DIMDI auf Nachfrage Ende 2019:
„Die Grundlage der Sepsis-Kodierung bildet die Definition der Sepsis
nach Sepsis-3 Konferenz. (https://jamanetwork.com/journals/jama/-
fullarticle/2492881).
Für die Diagnose eines SIRS gelten die aktuellen medizinischen
Kriterien, welche nicht durch die Klassifikation vorgegeben werden."

                                    *Homepage der Deutschen Sepsisgesellschaft
Kodierung der Sepsis 2021
Kodierung nach Sepsis-3-Kriterien:

• Eine Sepsis wird anhand der SOFA-Kriterien diagnostiziert.
• Ein SIRS ist keine Voraussetzung mehr für den Nachweis einer
  Sepsis, muss aber weiter kodiert werden.
• Ein SIRS mit Organkomplikation (R65.1!) kann weiterhin als
  Sekundärkode zusätzlich zu einer Sepsis kodiert werden.
• Ein SIRS ohne Organkomplikation (R65.0!) kann nur noch mit
  anderen Infektionen, nicht mehr jedoch mit einer Sepsis kodiert
  werden. Kodierung wird jedoch weiterhin bis zur Klärung des
  Widerspruchs empfohlen.
• Organkomplikationen sind zusätzlich zu verschlüsseln.
Kodierung der Sepsis 2021
Kodierung nach Sepsis-3-Kriterien:

•   Kode für Sepsis (siehe Hitliste im Kodierleitfaden)
•   Kode R65.1! für SIRS mit Organkomplikation
•   Kode für Erreger und Infektionen und/oder
•   Kode für Resistenz des Erregers, falls vorhanden
•   Kode für Organkomplikationen (obligat! Hitliste im Kodierleitfaden)
•   Kode für Neutropenie, falls vorhanden (immer nach dem Sepsis-
    Kode!) [DKR 0103s]

Hinweis:         Abnahme von Blutkulturen ist weiterhin
                 elementare Voraussetzung für die Diagnose
                 einer Sepsis
Neuigkeiten 2021: Prozeduren
Neuigkeiten OPS – Definitionen
Erstmals Definition der Behandlungsleitung, Ziel ist ein
Glossar für strittige Begriffe:
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
  Hintergrund:
  Hohe Zahl von Patienten mit außerklinischer Intensiv-
  medizin als qualitatives und quantitatives Problem:
  –   2018 bis zu 50.000 Leistungsfälle in der ambulanten Intensivpflege
      Leistungsausgaben nach der GKV-Statistik rd. 1,8 Mrd. Euro
  –   Laut Fachgesellschaften Verordnung einer 24-stündigen
      ambulanten Intensivpflege wegen eines Tracheostomas mit oder
      ohne Beatmung in vielen Fällen nicht notwendig, da keine
      Indikation besteht
  –   Potenzial zur Beatmungsentwöhnung bei Patienten, die
      außerklinisch intensivmedizinisch versorgt werden, wird nicht
      ausgeschöpft.
  –   Die hohe Zahl von aus dem Krankenhaus als Beatmungspatienten
      entlassenen Patienten ist kritisch zu bewerten! Ohne qualifizierte
      Entwöhnung besteht das Risiko, dass diese Patienten dauerhaft
      Beatmungspatienten bleiben
OPS-Kodes Weaning
Begründung im Intensivpflege- und Rehabilitations-
stärkungsgesetz – GKV-IPReG):
Zu 1-717 Feststellung von Weaningpotential:
Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass […]
Beatmungspatienten mit Entwöhnungspotenzial nicht vorschnell in
die außerklinische Intensivpflege entlassen werden, sondern noch
vorhandene Entwöhnungspotenziale durch Verlegung in
spezialisierten Entwöhnungszentren ausgeschöpft werden. Zu
diesem Zweck wird klargestellt, dass das Krankenhaus vor der
Entlassung oder Verlegung von Beatmungspatienten eine
qualifizierte fachärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus und
des Entwöhnungspotenzials durchzuführen hat.

Krankenhäuser, die keine Feststellung des Beatmungsstatus
vornehmen oder die trotz bestehendem Entwöhnungspotenzial von
der maschinellen Beatmung keine Anschlussbehandlung
veranlassen, müssen künftig Abschläge hinnehmen.
OPS-Kodes Weaning
 GKV-IPReG:
Zur Krankenhausbehandlung gehört auch eine
qualifizierte ärztliche Einschätzung des
Beatmungsstatus im Laufe der Behandlung und
vor der Verlegung oder Entlassung von
Beatmungspatienten.

Das Entlassmanagement umfasst auch die
Verordnung einer erforderlichen Anschluss-
versorgung durch Krankenhausbehandlung
in einem anderen Krankenhaus.
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1)
1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des
      Beatmungsentwöhnungspotenzials

Gilt nicht
• auf Weaningstationen (siehe neue Kodes für
   prolongierte Beatmungsentwöhnung unter (8-718.8/9)
• für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14.
   Lebensjahr noch nicht vollendet haben
• für Patienten, die auf eine Weaningstation verlegt
   werden sollen

„Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die über
Tubus oder Tracheostoma beatmet entlassen oder verlegt
werden sollen“
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1)
1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des
      Beatmungsentwöhnungspotenzials

Mindestmerkmale (Teil 1):
• Durchführung FA mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
  oder FA mit mindestens 3-jähriger Erfahrung auf
  Weaningstation
• Der FA soll nicht an der Behandlung des Patienten
  beteiligt gewesen sein
• Feststellung von
     – Gasaustauschparametern
     – Geräteeinstellungen
     – Gerätemesswerten
• Beurteilung der NIV-Fähigkeit
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1)
1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des
      Beatmungsentwöhnungspotenzials

Mindestmerkmale (Teil 2):
• Erhebung der Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
     – Atemmechanik
     – Hämodynamischer Status
     – Sedierungsscore
• Klinische Einschätzung der Prognose
     –   Grund- und Begleiterkrankungen
     –   Entwicklung der akuten Erkrankungsphase
     –   Regenerationspotenzial
     –   Compliance
     –   Patientenwillen
• Beurteilung des Beatmungsentwöhnungspotenzials
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1)
Neuer Kode für Feststellung von Beatmungsstatus und
Weaningpotential:
OPS 2019 – Interventionen (Kapitel 8)

Neuer Weaning-
Kode 8-718
OPS-Kodes Weaning
Begründung Intensivpflege- und Rehabilitations-
stärkungsgesetz – GKV-IPReG:

Zu 8-718 Weaning:
Krankenhäuser können im Rahmen des Entlassmanagements eine
besondere ärztliche Anschlussbehandlung im Wege der stationären
Weiterbehandlung durch ein anderes Krankenhaus veranlassen. Für
die längerfristige stationäre Beatmungsentwöhnung wird die
Finanzierungsgrundlage dafür durch Ermöglichung eines
krankenhausindividuellen Zusatzentgelts verbessert.

Die Vertragsparteien der Fallpauschalenvereinbarung sollen
flankierend hierzu zeitnah eine Ausnahme vom Verlegungsabschlag
vereinbaren, wenn eine Verlegung in eine spezialisierte
Entwöhnungseinrichtung erfolgt.
OPS 2019 – Interventionen (Kapitel 8)
Neuer Weaning-Kode 8-718 – wesentliche Inhalte
• Kode definiert ausschließlich, wann und wie er
  anzuwenden ist – nicht die Zählung von Beatmungs-
  stunden oder sonstige Festlegungen der DKR 1001!
• Anwendung nur bei Beatmung > 95 Std. und
  strukturierter Entwöhnung
• Dokumentationserfordernisse
     – Täglich (!)
     – Leitliniengerechte Evaluation der Entwöhnungsbereitschaft
     – Spontanatmungsversuch oder
     – Dokumentierte Begründung der Nichtdurchführung/ des
       Versagens
     – Weaningprotokoll (Mindestens: Beatmungsstrategie,
       Sedierung, Monitoring)
OPS 2019 – Interventionen (Kapitel 8)
Beatmung: neuer Weaning-Kode

    S2k-Leitlinie Prolongiertes Weaning
OPS 2020 – Interventionen (Kapitel 8)
Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718)

• Gültigkeit erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs bei
  stationärer Aufnahme

• Nur bei Dauer der Beatmung von mehr als 95 Stunden an
  aufeinanderfolgenden Tagen

• Spontanatmungsversuch mit oder ohne Atemunter-
  stützungsverfahren / Sauerstoffinsufflation [damit Aufhebung
  des BSG-Urteils von 12/2017]

• Mindestanforderungen für Dokumentation pro Behandlungstag
  konkretisiert (mindestens alle 8 Stunden!)
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8)

Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718)

• Klarstellung: Weaning auch in Kombination mit akutmedizini-
  schen und weiteren spezifischen Behandlungsmaßnahmen

• Erhebung der folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
      –   Atemmechanik (z. B. Hustenstoß, Sekretion)
      –   Hämodynamischer und metabolischer Status (z.B. Blutdruck,
          Herzfrequenz, Vorliegen
      –   einer relevanten metabolischen Azidose
      –   Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)

• Festlegung eines Analgesie- und Sedierungsziels

• Dokumentationsanforderungen: mindestens alle 8 Stunden,
  zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen, auch pH
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8)
Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718)

Unterteilung in:
8-718.7        Beatmungsentwöhnung nicht auf
               Beatmungsentwöhnungs-Einheit [= Intensivstation]

8-718.8        Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf
               spezialisierter intensivmedizinischer
               Beatmungsentwöhnungs-Einheit [= Weaningstation]

8-718.9        Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf
               spezialisierter nicht intensivmedizinischer
               Beatmungsentwöhnungs-Einheit [= Weaningstation]

• Unterteilung nach Behandlungstagen
• eigene Struktur- und Mindestmerkmerkmale (fast identisch)
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8)

Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718)
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8)

Beatmung: Weaning-Station (8-718.8 oder 8-718.9)

• 1-717 nicht zu kodieren [im Kode schon enthalten]
• Dauer der Beatmung >168 Stunden an aufeinander
  folgenden Tagen [spätere Pausen egal]
• Behandlungsleitung: Intensivmediziner (oder
  mindestens 3-jähriger Erfahrung auf Weaningstation)
• Verfügbarkeit der folgenden Behandlungsverfahren:
     – Sekretmanagement
     – Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten
       (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme)
     – Mechanischer Insufflator/Exsufflator
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8)

Beatmung: Weaning-Station (8-718.8 oder 8-718.9)

• 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur
  Bronchoskopie in der Einheit
• Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder
  Atmungstherapie
• Werktägliche Verfügbarkeit von:
     – Logopädie mit Dysphagietherapie
     – Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie
     – Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs
• Wöchentliche Teambesprechung mit Dokumentation
• mindestens 2 von 8 Therapiebereichen mit durchschnitt-
  lich mind. 10 Therapieeinheiten (á mind. 30 Minuten)
Neuigkeiten OPS 2021 – Weaning - Fazit

Bei Entlassung eines Patienten in die außerklinische
Beatmung zwingend Status (1-717), sonst Abschläge

Der bisherigen Weaningkode 8-718.* wird differenziert, für
spezielle Weaningstationen ein ZE eingeführt.

Erlösrelevanz wohl nur für Weaningeinheiten ohne
Intensivstatus, da Intensivstationen Beatmungs-DRGs
abrechnen, in denen das Weaning bereits enthalten ist.

Aufgabe: Definition der Weaningstationen, KH-Planung
(FA-Schlüssel; 3758 Weaningeinheit)
Neuigkeiten OPS – Komplexkodes
In Kap. 1, 8 und 9 bei einer Vielzahl von Kodes Aufteilung
bisher genannter Mindestmerkmale in
• krankenhausbezogene Strukturmerkmale und
• patientenbezogene Mindestmerkmale
Neuigkeiten OPS – Komplexkodes (Kapitel 8)
8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung

 Änderungen für 2021
 •   Unterteilung in Struktur- und Mindestmerkmale
 •   Anwesenheit Facharzt werktags (Montag bis Freitag) zwischen
 •   6 und 22 Uhr mindestens 7 Stunden (war 8 bis 18 Uhr)
 •   24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des
     Krankenhauses:
        – Apparative Beatmung
        – Nicht invasives und invasives Monitoring
        – Kontinuierliche und intermittierende Nierenersatzverfahren
        – Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des
          Tracheobronchialsystems
        – Intrakranielle Druckmessung oder Hybrid-Operationssaal für
          kardiovaskuläre Eingriffe
        – Transösophageale Echokardiographie
Neuigkeiten OPS – Komplexkodes (Kapitel 8)
8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung

 Änderungen für 2021
 • 24-stündige Verfügbarkeit von 3 der folgenden 4 Verfahren am
   Standort des Krankenhauses:
       – Radiologische Diagnostik mittels CT und MRT
       – Interventionelle Kardiologie mit Akut-PTCA
       – Interventionelle (Neuro)Radiologie mit akuter endovaskulärer
         Therapie von Gefäß- und Organverletzungen und/oder zerebralen
         Gefäßverschlüssen
       – Laborleistungen (z.B. Blutgasanalysen, Bestimmung von
         Elektrolyten, Laktat, Differenzialblutbild, Gerinnung,
         Retentionswerte, Enzyme, Entzündungsparameter auch
         Procalcitonin, Tox-Screen).
         Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen.
Neuigkeiten 2021: DRGs

                         41
42

       Statistische Daten zum DRG-System 2021

     DRGs                                               Anzahl
     Gesamt                                              1.285    -7
     davon im FP-Katalog Hauptabteilung                  1.228   -17
     Basis-DRGs                                            555    --
      davon nicht bewertet (Anlage 3a)                      42    --
      davon rein teilstationäre DRGs (Anlagen 1c, 3b)       15   +10
        davon bewertet (Anlage 1c)                           2    --

     Ein-Belegungstag-DRGs
      explizit                                             23    -1
      implizit                                            384    -3
43

      Statistische Daten    MDC
                            Prä
                                         neue DRGs
                                         A05Z
                                                         gestrichene DRGs
                                                         A05A/B
                                                                                  netto
                                                                                           -1

      zum DRG-System        01
                            02           C02Z
                                                         B04D
                                                         C02A/B
                                                                                           -1
                                                                                           -1
                            03           D63A/B          D60C, D63Z                        0
              2021          04                           E01C                              -1
                            05                           F03F, F12G, F27D, F67D            -4
                            06                           G21C                              -1
                            07                           H09C                              -1
     Nettoveränderungen     08           I13G            I60Z                              0
                            09                           J07C                              -1
           je MDC           10           K07A/B          K07Z, K63D                        0
                            11           L08Z            L08A/B, L63F                      -2
                            12                           M60C                              -1
                            13
        19 neue DRGs        14
                            15
                                                         O01G/H                            -2

         neue MDC 25        16
                            17           R77Z            R63I                              0

     26 gestrichene DRGs    18A/18B
                            19

     (v.a. Kondensierung)   20-22
                            23                           Z64D                              -1
                            24-Fehler
                            25           740Z-749Z                                        +10
                            Summe                 19                    26                 -7

                                 Eigene Auswertung, Quelle: Fallpauschalenkatalog 2021, InEK
Änderung der CCL-Matrix 2021
        – massiver Umbau mit Abwertung

Ergänzung: komplett gestrichen für 2021 4 ND
Änderung der CCL-Matrix 2021
  Abwertungen in mindestens 30 DRGs (225)
A41.0    Sepsis durch Staphylococcus aureus
A41.58   Sepsis: Sonstige gramnegative Erreger
A49      Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisation [2 Kodes]
B18      Chron. Virushepatitis [3 Kodes]
B37      Candidosen [4 Kodes]
C78.0    Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge
C78.7    Sekundäre bösartige Neubildung der Leber […]
C79.3    Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns […]
C79.5    Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens […]
D50.0    Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch)
D63.0    Anämie bei Neubildungen
D69      Thrombozytopenien [5 Kodes]
G81.1    Spastische Hemiparese und Hemiplegie
I26.9    Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale
I27.0    Primäre pulmonale Hypertonie
Änderung der CCL-Matrix 2021
  Abwertungen in mindestens 30 DRGs (225)

I42.0    Dilatative Kardiomyopathie
J15-18   Pneumonien, nicht näher bez [6 Kodes]
J81      Lungenödem
J96      Respiratorische Insuffizienz [6 Kodes]
K29.0    Akute hämorrhagische Gastritis
K65.0    Akute Peritonitis
K70.3    Alkoholische Leberzirrhose
L89      Decubitus [11 Kodes]
N17      Akutes Nierenversagen [7 Kodes]
R18      Aszites
R65.0    SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikationen
U80      Resistenzkodes [7 Kodes]
Z94.0    Zustand nach Nierentransplantation
Z94.4    Zustand nach Lebertransplantation
Abbildung Intensivmedizin
             Kombi-DRGs Beatmung + TISS/SAPS

                     > 1799 h                      A06

                                                                                                            A07
             >999 h und < 1800 h                   A07

             >499 h und < 1000 h                   A09         +        > 4600 - 4900 Pkte                  A09

             >249 h und < 500 h                    A11         +          > 1932 - 2352 Pkte                A11

                Beatmung >95 h                     A13         +          > 1656 - 1732 Pkte                A13

                 >999 h und TX                     A18                 Prinzip: Anzahl der benötigten Beatmungs-
                                                                       stunden reduziert sich bei gleichzeitigem
                                                                       Vorliegen hoher Punktzahlen TISS/SAPS
Beatmungszeit in weiteren DRGs anderer MDCs als Definitionskriterium genutzt.
Weiterentwicklung Intensivmedizin

Beatmungs-DRGs 2021 – Umbau A11
• Misch-DRG A11C: komplexe Operationen und
  konservative Fälle enthalten

• Konservative Fälle günstiger in Kosten 2019, daher
  Verschmelzung mit A11D (Abwertung)

• Bedingung der DRG A11D um die Prozeduren für
  Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter
  mit mehr als 980 Aufwandspunkten erweitert (Aufwertung)

                              Definitionshandbuch aG-DRG 2020 Band 1, Seite 76ff
Weiterentwicklung Intensivmedizin

Umbau A11
                   Definitionshandbuch aG-DRG 2020 und 2021 Band 1, Seite 58
Weiterentwicklung Intensivmedizin
Intensiv-DRGs 2021 – sonstige Änderungen
• Basis-DRG A07: Fälle ab 2761 Aufwandspunkten in die
  DRG A07C, Fälle ab 2485 Aufwandspunkten dagegen in
  die DRG A07D gruppiert
• wenig aufwendige Prozeduren aus der Tabelle der
  dreizeitigen Eingriffe der DRG A07A gestrichen
• A13D um die Hauptdiagnosen für Bösartige Neubildung
  ergänzt (Aufwertung)
• Streichung einiger Prozeduren aus versch. Funktionen
  „KK A-DRGs“, z.B. EEG-Monitoring
• Aufnahme Implantation eines intrakardialen
  Impulsgenerators in Funktionen „KK A-DRGs“
  (Aufwertung)
Infektiologie Änderungen 2021

Aufwertung intensivmed. Behandlung bei Infektionen
• Durch Zuordnung in T63 und T64 aufwandsgerechte
  Aufwertung von nichtoperativ versorgten Fällen mit
  intensivmedizinischer
• Komplexbehandlung
• im Kindesalter ab 197 Aufwandspunkten und
• aufwendiger intensivmedizinischer Komplexbehandlung
  ab 185 Aufwandspunkten

                                               2021
2020
Neuigkeiten 2021: Zusatzentgelte

                             52
Beispiele Zusatzentgelte 2021 (Intensivmedizin)
    Dialysen und Hämo(dia)filtration
    Leberersatztherapie (ZE2021-10)
    Prothrombinkomplex (ZE30)
    Antithrombin 3 (ZE47)
    Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII (ZE2021-137)
    Fibrinogen (ZE2021-138)
    Gerinnungsfaktoren (ZE2021-139)
    Immunglobuline
    (Aktiviertes Protein C)
    Transfusionen (EK, TK)

    Kunstherz (ZE2021-02)
    ECMO und PECLA (ZE2021-03)
    IABP (ZE2021-22)
    Mikroaxial-Blutpumpe (ZE2021-62)
    Längerfristige Beatmungsentwöhnung (ZE2021-190)
Zusatzentgelte 2021 (Intensivmedizin)
Neu: Längerfristige Beatmungsentwöhnung (ZE2021-190)

Dies wollte der Gesetzgeber, siehe §6 (2) KHEntgG:
„Solange für eine längerfristige Beatmungsentwöhnung
noch kein Zusatzentgelt nach § 7 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2 kalkuliert werden kann, ist hierfür ab dem
Jahr 2021 ein gesondertes krankenhausindividuelles
Zusatzentgelt zu vereinbaren;“

Bisher keine Datengrundlage, keine Kostendaten
Neue Zusatzentgelte 2021
       ZE/DRG               Bezeichnung                                     war 2020
       Medikamente
      ZE2021-181           Gabe von Ustekinumab, parenteral                 NUB Status 1
      ZE2021-182           Gabe von Vedolizumab, parenteral                 NUB Status 1
      ZE2021-183           Gabe von Elotuzumab, parenteral                  NUB Status 1
      ZE2021-184           Gabe von Atezolizumab, parenteral                NUB Status 1
      ZE2021-185           Gabe von Ocrelizumab, parenteral                 NUB Status 1
      ZE2021-186           Gabe von Venetoclax, oral                        NUB Status 1
       Verfahren
      ZE2021-187           Neurostimulatoren zur Hypoglossusnerv-Stimulation NUB Status 1
                           SIRT mit Yttrium-90- oder Rhenium-188- oder
      ZE2021-65                                                              NUB Status 1
                           Holmium-166-markierten Mikrosphären
      ZE2021-190           Längerfristige Beatmungsentwöhnung                Gesetz (IPReG)

Quelle: Fallpauschalenkatalog 2021, InEK
Veränderungen Zusatzentgelte 2021
ZE            Bezeichnung                            Änderung
Medikamente
            Gabe von Human-Immunglobulin,            Entgeltsteigerung +
ZE93
            polyvalent, parenteral                   Nachzahlung
                                                     Erweiterung der oberen
ZE157       Gabe von Tocilizumab, intravenös
                                                     Dosisklassen wegen CRS
ZE2021-180 Gabe von Azacytidin, parenteral           war Z124, jetzt unbewertet
Verfahren
ZE130       PKMS-Erwachsene                          gestrichen
ZE131       PKMS-Kinder                              gestrichen
ZE169       Adjustierbare Harnkontinenztherapien     Differenziert aus ZE134
           Suspensionsoperation bei Harninkontinenz
ZE170                                               Differenziert aus ZE134
           des Mannes
           Patientenindividuell hergestellte Stent-
ZE2021-188                                          Differenziert aus ZE2020-53
           Prothesen an der Aorta, ohne Öffnung

ZE2021-189 Stent-Prothesen an der Aorta, mit Öffnung Differenziert aus ZE2020-53

                                                        Quelle: Fallpauschalenkatalog 2021, InEK
DKR 1001 - Beatmung

                      57
DKR 2020 – endlich…
DKR 2020 – Beatmung

1001s – die wesentlichen Neuerungen:

Definition der Beatmung (auch nicht invasiv):

„Verfahren, bei denen bei positiver Druckbeatmung eine
Druckdifferenz zwischen Inspiration und Exspiration von
mindestens 6 mbar besteht“

HFNC bis Vollendung des 1. Lebensjahres

CPAP bis Vollendung des 6. Lebensjahres
DKR 2020 – Beatmung

1001s – die wesentlichen Neuerungen:

Definition der Beatmung (auch nicht invasiv):
DKR 2020 – Beatmung

1001s – die wesentlichen Neuerungen:

Definition der Beatmung:

Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch
versorgten“ Patienten zu kodieren.

Dauer der Beatmung: wie bisher, anstatt 6 Stunden
Mindestbeatmung nun 8 Stunden, damit der ganze
Kalendertag zählt.

Klare Trennung Weaning – Zählung Beatmungsstunden
Neuigkeiten 2021: DKR und
Bundesschlichtungsausschuss

                          62
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene

Besetzung (§18a (3) und (6) sowie §19 (1) Satz 1-4 KHG)

• sowohl medizinischer Sachverstand als auch besondere
  Kenntnisse in Fragen der Abrechnung der
  Entgeltsysteme im Krankenhaus zu berücksichtigen
• Ehrenamt, an Weisungen nicht gebunden.
• Jedes Mitglied hat eine Stimme.
• Die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der
  Mitglieder getroffen; ergibt sich keine Mehrheit, gibt die
  Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene
Besetzung (§18a (3) und (6) sowie §19 (1) Satz 1-4 KHG)
• 15 Mitglieder:
      GKV-SV 5 Sitze
      PKV 1 Sitz
      DKG 6 Sitze
      3 Unabhängige (Vorsitz)
• ohne Stimmrecht:
      InEK
      BfArM (DIMDI)
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene
Geschäftsstelle und Aufgaben
• Geschäftsstelle beim InEK, dort auch
  Veröffentlichung der Beschlüsse
• Finanzierung über DRG-Zuschlag
  (entsprechend erhöht)
• Aufgaben:
   – verbindliche Klärung von Kodier- und
     Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
   – Entscheidung über strittige Kodierempfehlungen
     zwischen SEG 4 und FoKA der DGfM (bis
     31.12.2020)
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene
Vereinbarung nach §19 (1) Satz 8:
Die Vertragsparteien […] vereinbaren das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die
Amtsdauer, die Amtsführung, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung
für den Zeitaufwand der Mitglieder des Schlichtungsausschusses sowie das Verfahren,
die Höhe und die Erhebung der Gebühren.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene
 Grundsätzliche Bedeutung von Kodier- und
 Abrechnungsfragen :
 wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
 1.       Es handelt sich um eine streitige Abrechnungs- oder Kodierfrage.
 2.       Die Abrechnung- oder Kodierfrage ist abstrakt und nicht
          einzelfallbezogen.
 3.       Über die Frage ist es wiederholt zu Konflikten in der Abrechnung
          gekommen (einschlägigen Fachveröffentlichungen ist eine breitere
          kontroverse Diskussion zu entnehmen).
 4.       Die Frage ist abrechnungs- oder potentiell entgeltrelevant.
 5.       Es ist keine anderweitige originäre Zuständigkeit für die Klärung der
          Frage gegeben (z.B. Vorschlagsverfahren InEK, Weiterentwicklung
          des OPS-Katalogs und ICD-Katalogs, G-BA).
 6.       Die Frage ist bislang ungeregelt oder getroffene Regelungen werden
          unterschiedlich angewendet.
 7.       Die Frage kann durch die Vertragsparteien geregelt werden.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene

 Anrufungsrecht
 •   Spitzenverband Bund der Krankenkassen
 •   Verband der Privaten Krankenversicherung
 •   Deutsche Krankenhausgesellschaft
 •   Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen
 •   Landeskrankenhausgesellschaften
 •   Krankenkassen
 •   Krankenhäuser
 •   Medizinische Dienste
 •   mit Kodierung von Krankenhausleistungen befasste Fachgesellschaften
 •   Bundesministerium für Gesundheit
 •   unparteiischer Vorsitzender
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene
Weitere Regelungen
•   Entscheidung binnen 8 Wochen nach Antragstellung
•   Stellungnahmen des InEK und des BfArm [DIMDI] sind zu berücksichtigen
•   Die Entscheidungen sind Kodierregeln
•   Gültigkeit für
     – Patienten, die ab dem ersten Tag des übernächsten auf die
        Veröffentlichung der Entscheidung folgenden Monats in das
        Krankenhaus aufgenommen werden, und
     – für Krankenhausabrechnungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
        der Entscheidung bereits Gegenstand einer Prüfung durch den
        Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 sind.
•   Klage gegen die Entscheidung möglich, hat aber keine aufschiebende
    Wirkung. Klagen kann nur der Antragsteller.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene
Rückwirkende Gültigkeit?
•   Gültigkeit für
     – Aufnahmen ab dem ersten Tag des übernächsten auf die
        Veröffentlichung der Entscheidung folgenden Monats,
     und
     – für zum Zeitpunkt der laufende Prüfungen durch den Medizinischen
        Dienst

•   Rückwirkende Gültigkeit also formal ausgeschlossen, aber trotzdem sinnvoll
     – Viele strittige Fragen und Dissense liegen Jahre zurück und warten auf
       Lösung
     – Die bisherigen Entscheidungen haben oft keine Gegenwartswirkung
       mehr, da die Brisanz im Katalog entschärft wurde oder es die
       Konstellation nicht mehr gibt
Kodierrichtlinien
Hierarchie:              Urteile des
                           BSG ?
 Spezielle Richtlinien

                         Beschlüsse
                         des SAB ?
Allgemeine Richtlinien

                          FAQ des
                          DIMDI ?
Hinweise in ICD und
        OPS
Bisherige Entscheidungen
  Monat        Juni          Juli              September              Oktober     November     Dezember

Sitzung am   24.06.2020   29.07.2020   18.09.2020     30.09.2020     28.10.2020   11.11.2020   02.12.2020

     1        KDE-107       KDE-17       KDE-39            KDE-16      KDE-47      KDE-400      KDE-129

     2        KDE-149       KDE-25      KDE-109            KDE-37     KDE-309      KDE-535      KDE-372

     3        KDE-150       KDE-67      KDE-134            KDE-168    KDE-354      KDE-555      KDE-430

     4        KDE-174       KDE-77      KDE-275            KDE-206    KDE-386      KDE-556      KDE-433

     5        KDE-262      KDE-109      KDE-294            KDE-231    KDE-393      KDE-558      KDE-466

     6        KDE-326      KDE-202      KDE-359            KDE-268    KDE-404      KDE-585      KDE-549

     7        KDE-344      KDE-338      KDE-410            KDE-296    KDE-410      KDE-586      KDE-583

     8        KDE-454      KDE-392      KDE-428            KDE-357    KDE-428      KDE-596      KDE-584

     9        KDE-533      KDE-403      KDE-463            KDE-537    KDE-562

    10                     KDE-468      KDE-561            KDE-541

    11                     KDE-493      KDE-571            KDE-589

    12                     KDE-513

    13                     KDE-545

    14                     KDE-588

    15                     KDE-598
KDE 545
Können TISS/SAPS-Punkte gezählt werden, wenn im Einzelfall
Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?

•   SEG 4 24.06.2015:
nein
Verweis auf Fußnote 3 der „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der
Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI. Hiernach "muss ein
entsprechender ICD-10-GM Kode als Haupt- oder Nebendiagnose kodiert sein".

•   FoKA 15.09.2015:
ja
In den „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen
Komplexbehandlung“ des DIMDI wird der Begriff der metastasierenden Neoplasie als
"selbsterklärend" charakterisiert. […] Somit reicht der klinische Nachweis, dass die
Neubildung zu Metastasen geführt hat. Die Neubildung selbst muss kodiert sein. Aus
dem Wortlaut ist nicht abzuleiten, dass die Metastasen ebenfalls kodiert sein müssen.
KDE 545
Können TISS/SAPS-Punkte gezählt werden, wenn im Einzelfall
Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?
•   SAB 19.08.2020, gültig ab 01.10.2020:
nein

Sind Metastasen gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien entweder als Haupt- oder als
Nebendiagnose zu kodieren, sind sie für die Ermittlung der SAPS-Punkte bei der
Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung unter der Kategorie
„Chronische Leiden, metastasierende Neoplasie“ entsprechend den Dokumentations-
vorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des BfArM zu
berücksichtigen.

Dokumentationsvorgabe des DIMDI seit 2005:
KDE 549 und 584
2 Fragen zur Zählung der Beatmungsdauer

•   SAB 02.12.2020, gültig ab 01.02.2021:

Verweis auf die DKR 1001 in der aktuellen Fassung:
„Die Beatmung eines von Anbeginn an diskontinuierlich nichtinvasiv über
Maske beatmeten, intensivmedizinisch versorgten Patienten richtet sich nach
den Regelungen der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung. Diese
schließen die Anrechnung von Zeiten mit Beatmung und beatmungsfreien
Intervallen in dem dort geregelten Umfang mit ein.“

„Die Berücksichtigung des Weanings bei der Ermittlung der Gesamtbeat-
mungsdauer richtet sich nach den Regeln der jeweils gültigen DKR 1001
Maschinelle Beatmung. Diese schließen die Anrechnung von Zeiten mit
Beatmung und beatmungsfreien Intervallen im Rahmen des Weanings in dem
dort geregelten Umfang mit ein.“ Damit wird die Mindestdauer von 48h für das
Weaning verneint.

Problem: dadurch keine Antwort für Altfälle
KDE 586
Welches ist der korrekte Aufnahmestatus bei der Berechnung für
die Aufwandspunkte bei notfallmäßiger postoperativer Aufnahme
auf Intensiv wegen Herzinfarkt während einer elektiven OP?

•   SEG 4 16.10.2017:
 Medizinische Aufnahme
da die Aufnahme aus nichtoperativen Gründen erfolgte. Siehe auch FAQ DIMDI 8009
(Art der Aufnahme).

•   FoKA 22.01.2018:
ungeplante chirurgische Aufnahme

Im Fallbeispiel wird der Patient ungeplant postoperativ auf der Intensivstation
aufgenommen. Hier ist der folgende Ausfüllhinweis zum Aufnahmestatus zu beachten:
Eine ungeplante chirurgische Aufnahme liegt vor, wenn der Operationstermin erst in den
letzten 24 Stunden geplant war oder postoperativ eine ungeplante Aufnahme auf
Intensivstation erforderlich ist.
KDE 586
Welches ist der korrekte Aufnahmestatus bei der Berechnung für
die Aufwandspunkte bei notfallmäßiger postoperativer Aufnahme
auf Intensiv wegen Herzinfarkt während einer elektiven OP?

•   SAB 25.11.2020, gültig ab 01.01.2021:

Die Definitionen der Kategorien „geplant chirurgisch“, „nicht geplant
chirurgisch“ und „medizinisch“ stellen nur auf den Zeithorizont zum
Operationstermin ab. Eine nicht geplante chirurgische Aufnahme auf die
Intensivstation liegt vor, wenn der Operationstermin erst in den letzten 24
Stunden geplant war oder postoperativ eine ungeplante Aufnahme auf
Intensivstation erforderlich ist. Der OPS differenziert nicht nach den Gründen,
die zur postoperativen Aufnahme auf die Intensivstation geführt haben.
Demnach liegt in dem vorliegenden Fall (KDE-586) eine nicht geplante
chirurgische Aufnahme vor.
KDE 586
Aufnahmestatus bei der Berechnung für die Aufwandspunkte
KDE 588
    Kontrolle und Optimierung einer Heimbeatmung auf der
    Intensivstation. Sind die Beatmungsstunden zu erfassen?

•    SEG 4 04.12.2017:
8-716.10 Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten nicht invasiven
         häuslichen maschinellen Beatmung
Die Beatmungsstunden sind nicht zu erfassen, da der Patient weder intensivmedizinisch
behandlungsbedürftig war noch intensivmedizinisch versorgt wurde.

•    FoKA 22.01.2018:
Aus der Fallschilderung nicht zu beantworten
Der FoKA empfiehlt zur Bewertung des Einzelfalls die Nutzung etablierter Scoring-
Systeme als Bewertungsmaßstab. Die gebräuchlichsten Scoringsysteme sind der
TISS28 und der Frühreha-Barthelindex.

Anmerkung: kein echter Dissens
KDE 588
    Kontrolle und Optimierung einer Heimbeatmung auf der
    Intensivstation. Sind die Beatmungsstunden zu erfassen?

•    SAB 19.08.2020, gültig ab 01.10.2020:

Bei heimbeatmeten Patienten, die ausschließlich zur Kontrolle und Optimierung
einer früher eingeleiteten noninvasiven häuslichen maschinellen Beatmung
stationär behandelt werden, sind die Beatmungszeiten nur dann zu erfassen,
wenn es sich im Einzelfall um einen „intensivmedizinisch versorgten Patienten“
handelt. Die Definition der intensivmedizinischen Versorgung richtet sich nach
der DKR 1001 Maschinelle Beatmung.
KDE 588
    Kontrolle und Optimierung einer Heimbeatmung auf der
    Intensivstation. Sind die Beatmungsstunden zu erfassen?

Die Definition der intensivmedizinischen Versorgung nach der DKR 1001
Maschinelle Beatmung Stand 2020:

„Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren,
das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen
oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel
lebensgefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht
und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu
ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen. Das Grundleiden,
das die intensivmedizinische Behandlung bedingt hat, muss in diesem Zusammenhang
nicht mit der Hauptdiagnose identisch sein.
Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung
und Kreislauf und eine akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische
Interventionen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen unmittelbar möglich).“
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