DRG-Update 2021 Intensivmedizin - Live-Webinar Richtig kodieren 2021 in der Intensivmedizin 28. Januar 2021 - medhochzwei Online ...
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Live-Webinar Richtig kodieren 2021 in der Intensivmedizin 28. Januar 2021 DRG-Update 2021 Intensivmedizin Dr. med. Markus Thalheimer Leiter Qualitätsmanagement und Medizincontrolling
Agenda • Neue Diagnosen und Prozeduren 2021 – Kodierung der Sepsis – Weaning-Kodes • Neues bei den DRGs 2021 – Intensivmedizin • Zusatzentgelte – Neues ZE für Weaning • DKR 2021 und Bundesschlichtungsausschuss – DKR 1001 Beatmung • Fragen und Diskussion
4 Neuigkeiten ICD-10 Übersicht Kapitel Inhalt Neuerungen A/B/U Infektionen Namensänderung: aus Koronavirus wird Coronavirus; neue COVID-19-Kodes C Onkologie C79.4 Klarstellung/Ergänzung D Blut/Immunsystem keine E Endokrinologie keine F Psyche keine G Neurologie Neu: G92.2 Immuneffektorzell-assoziiertes Neurotoxizitätssyndrom [CAR-T] G95.8: Querverweis zu Cauda-equina-Syndrom Quelle: www.dimdi.de H Auge, HNO Neue: H35.39 Degeneration der Makula und des hinteren Poles, nnb I Herz/Kreislauf Neu I77.80 Penetrierendes Aortenulkus [PAU] J Atmungssystem Exklusiva zu J95.80 Iatrogener Pneumothorax
Neuigkeiten ICD-10: Neurologie Kodes für CAR-T-Komplikationen: Neuer Enzephalopathie-Kode für CAR-T-Komplikation: seit 2020: Zytokin-Freisetzungs-Syndrom
Neuigkeiten ICD-10 Übersicht Kapitel Inhalt Neuerungen K Verdauungssystem K55: Klarstellung in Exkl.: Gefäßkrankheit keine Blutung Neuordnung Divertikelkrankheit Neu: K65.00 Spontane bakterielle Peritonitis L Haut L89.- Dekubitalgeschwür: Anpassung an Leitlinie des EPUAP M Muskel-Skelettsystem keine N Urogenitalsystem keine O Schwangerschaft, Geburt keine P Perinatalperiode Keine Quelle: www.dimdi.de Q Fehlbildungen Keine R Symptome/Laborbefunde Keine
Neuigkeiten ICD-10: Gastroenterologie 2021 Neuordnung der Divertikelkrankheit gemäß WHO: Dünn- und Dünndarm Dickdarm Teil nnb Dickdarm Divertikulitis mit ohne Blutung K57.02 ohne Blutung K57.22 ohne Blutung K57.42 ohne Blutung K57.82 Perforation/ Abszess/ Peritonitis mit Blutung K57.03 mit Blutung K57.23 mit Blutung K57.43 mit Blutung K57.83 Divertikulitis ohne ohne Blutung K57.12 ohne Blutung K57.32 ohne Blutung K57.52 ohne Blutung K57.92 Perforation/ Abszess mit Blutung K57.13 mit Blutung K57.33 mit Blutung K57.53 mit Blutung K57.93 Divertikuliose ohne Blutung K57.10 ohne Blutung K57.30 ohne Blutung K57.50 ohne Blutung K57.90 (ohne Perforation/ Abszess) mit Blutung K57.11 mit Blutung K57.31 mit Blutung K57.51 mit Blutung K57.91 Weitere Kodes: Angeborenes Darmdivertikel (Q43.8) Appendixdivertikel (K38.2) Meckel-Divertikel (Q43.0)
Neuigkeiten ICD-10 Übersicht Kapitel Inhalt Neuerungen S Verletzungen, Neu bei S-Kodes: 5-Steller für subkutanes Vergiftungen (geschlossenes) Décollement T Komplikationen, Folgen keine V-Y Unfälle, keine Gewaltanwendung Z Sonstiges keine U Zusatzkodes Neu: U07.0! Gesundheitsstörung durch E- Zigaretten Neue COVID-19-Kodes Quelle: www.dimdi.de
Neuigkeiten ICD-10: COVID-Kodes Nachträgliche Einführung neuer ICD-10-GM Kodes: 2021 Bezeichnung U07.1! COVID19, Virus nachgewiesen (Direkter Virusnachweis labordiagnostisch bestätigt) U07.2! COVID19, Virus nicht nachgewiesen (Virus labordiagnostisch nicht getestet bzw. nicht nachgewiesen, aber klinisch epidemiologisch bestätigt) U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 U08.9 COVID-19 in der Eigenanamnese, n. n. bez. (frühere bestätigte COVID-19, die den Gesundheitszustand beeinflusst oder zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt) U09.9! Post-COVID-19-Zustand, n. n. bez. (wenn bei andernorts klassifizierter Störung angegeben werden soll, dass sie in Zusammenhang mit einer vorausgeg. COVID-19 steht) U10.9 Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, n. n. bez
ICD-10: Kodierung der Sepsis 2020 Anpassung der Kodes für die Sepsis an die WHO- Definition:
Keine Neuigkeiten ICD-10: Sepsis Sepsis-Definition der WHO: „Sepsis ist definiert als lebensbedrohliche Organdysfunktion verursacht durch eine fehlregulierte Wirtsantwort auf eine Infektion.“ [Konsensus SEPSIS 3 2016] Alte Definition aus 1992: Nachweis bzw. Verdacht auf eine Infektion und Vorliegen von mindestens zwei von vier SIRS-Kriterien [ACCP/SCCM Consensus Conference in Chest. Band 101, Nummer 6, Juni 1992] Stattdessen: Voraussetzung für eine Sepsis ist das Vorliegen von mindestens einer Organdysfunktion, der Begriff schwere Sepsis wurde gestrichen,der Begriff septischer Schock beibehalten.
DKR und ICD-10: Kodierung der Sepsis 2020 Anpassung der Kodes für die Sepsis an die WHO- Definition – was bedeutet das für die Abrechnung? FAQ 1007 gilt nicht mehr DKR 0103 entsprechend angepasst Fazit: für 2020 lediglich begriffliche Klarstellung 2021 keine Klarstellung
DKR und ICD-10: Kodierung der Sepsis FAQ 1007 zu SIRS bis 2019:
Keine Neuigkeiten ICD-10: Sepsis 2021 Kodes für SIRS weiter erlösrelevant, aber erneut deutlich abgewertet: Definitionshandbuch aG-DRG 2020-2021 Band 5, Seite 1932
Kodierung der Sepsis 2021 2021 Kodes für SIRS: Deutsche Sepsisgesellschaft*: “Die SIRS-Kriterien können erfasst und anhand der Kodes R65.0! bzw. R65.1! weiter dokumentiert werden, sind jedoch nicht mehr die conditio sine qua non für die Kodierung einer Sepsis.“ DIMDI auf Nachfrage Ende 2019: „Die Grundlage der Sepsis-Kodierung bildet die Definition der Sepsis nach Sepsis-3 Konferenz. (https://jamanetwork.com/journals/jama/- fullarticle/2492881). Für die Diagnose eines SIRS gelten die aktuellen medizinischen Kriterien, welche nicht durch die Klassifikation vorgegeben werden." *Homepage der Deutschen Sepsisgesellschaft
Kodierung der Sepsis 2021 Kodierung nach Sepsis-3-Kriterien: • Eine Sepsis wird anhand der SOFA-Kriterien diagnostiziert. • Ein SIRS ist keine Voraussetzung mehr für den Nachweis einer Sepsis, muss aber weiter kodiert werden. • Ein SIRS mit Organkomplikation (R65.1!) kann weiterhin als Sekundärkode zusätzlich zu einer Sepsis kodiert werden. • Ein SIRS ohne Organkomplikation (R65.0!) kann nur noch mit anderen Infektionen, nicht mehr jedoch mit einer Sepsis kodiert werden. Kodierung wird jedoch weiterhin bis zur Klärung des Widerspruchs empfohlen. • Organkomplikationen sind zusätzlich zu verschlüsseln.
Kodierung der Sepsis 2021 Kodierung nach Sepsis-3-Kriterien: • Kode für Sepsis (siehe Hitliste im Kodierleitfaden) • Kode R65.1! für SIRS mit Organkomplikation • Kode für Erreger und Infektionen und/oder • Kode für Resistenz des Erregers, falls vorhanden • Kode für Organkomplikationen (obligat! Hitliste im Kodierleitfaden) • Kode für Neutropenie, falls vorhanden (immer nach dem Sepsis- Kode!) [DKR 0103s] Hinweis: Abnahme von Blutkulturen ist weiterhin elementare Voraussetzung für die Diagnose einer Sepsis
Neuigkeiten 2021: Prozeduren
Neuigkeiten OPS – Definitionen Erstmals Definition der Behandlungsleitung, Ziel ist ein Glossar für strittige Begriffe:
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz Hintergrund: Hohe Zahl von Patienten mit außerklinischer Intensiv- medizin als qualitatives und quantitatives Problem: – 2018 bis zu 50.000 Leistungsfälle in der ambulanten Intensivpflege Leistungsausgaben nach der GKV-Statistik rd. 1,8 Mrd. Euro – Laut Fachgesellschaften Verordnung einer 24-stündigen ambulanten Intensivpflege wegen eines Tracheostomas mit oder ohne Beatmung in vielen Fällen nicht notwendig, da keine Indikation besteht – Potenzial zur Beatmungsentwöhnung bei Patienten, die außerklinisch intensivmedizinisch versorgt werden, wird nicht ausgeschöpft. – Die hohe Zahl von aus dem Krankenhaus als Beatmungspatienten entlassenen Patienten ist kritisch zu bewerten! Ohne qualifizierte Entwöhnung besteht das Risiko, dass diese Patienten dauerhaft Beatmungspatienten bleiben
OPS-Kodes Weaning Begründung im Intensivpflege- und Rehabilitations- stärkungsgesetz – GKV-IPReG): Zu 1-717 Feststellung von Weaningpotential: Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass […] Beatmungspatienten mit Entwöhnungspotenzial nicht vorschnell in die außerklinische Intensivpflege entlassen werden, sondern noch vorhandene Entwöhnungspotenziale durch Verlegung in spezialisierten Entwöhnungszentren ausgeschöpft werden. Zu diesem Zweck wird klargestellt, dass das Krankenhaus vor der Entlassung oder Verlegung von Beatmungspatienten eine qualifizierte fachärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus und des Entwöhnungspotenzials durchzuführen hat. Krankenhäuser, die keine Feststellung des Beatmungsstatus vornehmen oder die trotz bestehendem Entwöhnungspotenzial von der maschinellen Beatmung keine Anschlussbehandlung veranlassen, müssen künftig Abschläge hinnehmen.
OPS-Kodes Weaning GKV-IPReG: Zur Krankenhausbehandlung gehört auch eine qualifizierte ärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus im Laufe der Behandlung und vor der Verlegung oder Entlassung von Beatmungspatienten. Das Entlassmanagement umfasst auch die Verordnung einer erforderlichen Anschluss- versorgung durch Krankenhausbehandlung in einem anderen Krankenhaus.
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1) 1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials Gilt nicht • auf Weaningstationen (siehe neue Kodes für prolongierte Beatmungsentwöhnung unter (8-718.8/9) • für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben • für Patienten, die auf eine Weaningstation verlegt werden sollen „Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die über Tubus oder Tracheostoma beatmet entlassen oder verlegt werden sollen“
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1) 1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials Mindestmerkmale (Teil 1): • Durchführung FA mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder FA mit mindestens 3-jähriger Erfahrung auf Weaningstation • Der FA soll nicht an der Behandlung des Patienten beteiligt gewesen sein • Feststellung von – Gasaustauschparametern – Geräteeinstellungen – Gerätemesswerten • Beurteilung der NIV-Fähigkeit
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1) 1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials Mindestmerkmale (Teil 2): • Erhebung der Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: – Atemmechanik – Hämodynamischer Status – Sedierungsscore • Klinische Einschätzung der Prognose – Grund- und Begleiterkrankungen – Entwicklung der akuten Erkrankungsphase – Regenerationspotenzial – Compliance – Patientenwillen • Beurteilung des Beatmungsentwöhnungspotenzials
Neuigkeiten OPS – Weaning (Kapitel 1) Neuer Kode für Feststellung von Beatmungsstatus und Weaningpotential:
OPS 2019 – Interventionen (Kapitel 8) Neuer Weaning- Kode 8-718
OPS-Kodes Weaning Begründung Intensivpflege- und Rehabilitations- stärkungsgesetz – GKV-IPReG: Zu 8-718 Weaning: Krankenhäuser können im Rahmen des Entlassmanagements eine besondere ärztliche Anschlussbehandlung im Wege der stationären Weiterbehandlung durch ein anderes Krankenhaus veranlassen. Für die längerfristige stationäre Beatmungsentwöhnung wird die Finanzierungsgrundlage dafür durch Ermöglichung eines krankenhausindividuellen Zusatzentgelts verbessert. Die Vertragsparteien der Fallpauschalenvereinbarung sollen flankierend hierzu zeitnah eine Ausnahme vom Verlegungsabschlag vereinbaren, wenn eine Verlegung in eine spezialisierte Entwöhnungseinrichtung erfolgt.
OPS 2019 – Interventionen (Kapitel 8) Neuer Weaning-Kode 8-718 – wesentliche Inhalte • Kode definiert ausschließlich, wann und wie er anzuwenden ist – nicht die Zählung von Beatmungs- stunden oder sonstige Festlegungen der DKR 1001! • Anwendung nur bei Beatmung > 95 Std. und strukturierter Entwöhnung • Dokumentationserfordernisse – Täglich (!) – Leitliniengerechte Evaluation der Entwöhnungsbereitschaft – Spontanatmungsversuch oder – Dokumentierte Begründung der Nichtdurchführung/ des Versagens – Weaningprotokoll (Mindestens: Beatmungsstrategie, Sedierung, Monitoring)
OPS 2019 – Interventionen (Kapitel 8) Beatmung: neuer Weaning-Kode S2k-Leitlinie Prolongiertes Weaning
OPS 2020 – Interventionen (Kapitel 8) Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718) • Gültigkeit erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs bei stationärer Aufnahme • Nur bei Dauer der Beatmung von mehr als 95 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen • Spontanatmungsversuch mit oder ohne Atemunter- stützungsverfahren / Sauerstoffinsufflation [damit Aufhebung des BSG-Urteils von 12/2017] • Mindestanforderungen für Dokumentation pro Behandlungstag konkretisiert (mindestens alle 8 Stunden!)
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8) Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718) • Klarstellung: Weaning auch in Kombination mit akutmedizini- schen und weiteren spezifischen Behandlungsmaßnahmen • Erhebung der folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: – Atemmechanik (z. B. Hustenstoß, Sekretion) – Hämodynamischer und metabolischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz, Vorliegen – einer relevanten metabolischen Azidose – Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale) • Festlegung eines Analgesie- und Sedierungsziels • Dokumentationsanforderungen: mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen, auch pH
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8) Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718) Unterteilung in: 8-718.7 Beatmungsentwöhnung nicht auf Beatmungsentwöhnungs-Einheit [= Intensivstation] 8-718.8 Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit [= Weaningstation] 8-718.9 Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit [= Weaningstation] • Unterteilung nach Behandlungstagen • eigene Struktur- und Mindestmerkmerkmale (fast identisch)
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8) Beatmung: Änderungen Weaning-Kode (8-718)
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8) Beatmung: Weaning-Station (8-718.8 oder 8-718.9) • 1-717 nicht zu kodieren [im Kode schon enthalten] • Dauer der Beatmung >168 Stunden an aufeinander folgenden Tagen [spätere Pausen egal] • Behandlungsleitung: Intensivmediziner (oder mindestens 3-jähriger Erfahrung auf Weaningstation) • Verfügbarkeit der folgenden Behandlungsverfahren: – Sekretmanagement – Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme) – Mechanischer Insufflator/Exsufflator
Neuigkeiten OPS 2021 – Interventionen (Kapitel 8) Beatmung: Weaning-Station (8-718.8 oder 8-718.9) • 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit • Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie • Werktägliche Verfügbarkeit von: – Logopädie mit Dysphagietherapie – Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie – Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs • Wöchentliche Teambesprechung mit Dokumentation • mindestens 2 von 8 Therapiebereichen mit durchschnitt- lich mind. 10 Therapieeinheiten (á mind. 30 Minuten)
Neuigkeiten OPS 2021 – Weaning - Fazit Bei Entlassung eines Patienten in die außerklinische Beatmung zwingend Status (1-717), sonst Abschläge Der bisherigen Weaningkode 8-718.* wird differenziert, für spezielle Weaningstationen ein ZE eingeführt. Erlösrelevanz wohl nur für Weaningeinheiten ohne Intensivstatus, da Intensivstationen Beatmungs-DRGs abrechnen, in denen das Weaning bereits enthalten ist. Aufgabe: Definition der Weaningstationen, KH-Planung (FA-Schlüssel; 3758 Weaningeinheit)
Neuigkeiten OPS – Komplexkodes In Kap. 1, 8 und 9 bei einer Vielzahl von Kodes Aufteilung bisher genannter Mindestmerkmale in • krankenhausbezogene Strukturmerkmale und • patientenbezogene Mindestmerkmale
Neuigkeiten OPS – Komplexkodes (Kapitel 8) 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung Änderungen für 2021 • Unterteilung in Struktur- und Mindestmerkmale • Anwesenheit Facharzt werktags (Montag bis Freitag) zwischen • 6 und 22 Uhr mindestens 7 Stunden (war 8 bis 18 Uhr) • 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: – Apparative Beatmung – Nicht invasives und invasives Monitoring – Kontinuierliche und intermittierende Nierenersatzverfahren – Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des Tracheobronchialsystems – Intrakranielle Druckmessung oder Hybrid-Operationssaal für kardiovaskuläre Eingriffe – Transösophageale Echokardiographie
Neuigkeiten OPS – Komplexkodes (Kapitel 8) 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung Änderungen für 2021 • 24-stündige Verfügbarkeit von 3 der folgenden 4 Verfahren am Standort des Krankenhauses: – Radiologische Diagnostik mittels CT und MRT – Interventionelle Kardiologie mit Akut-PTCA – Interventionelle (Neuro)Radiologie mit akuter endovaskulärer Therapie von Gefäß- und Organverletzungen und/oder zerebralen Gefäßverschlüssen – Laborleistungen (z.B. Blutgasanalysen, Bestimmung von Elektrolyten, Laktat, Differenzialblutbild, Gerinnung, Retentionswerte, Enzyme, Entzündungsparameter auch Procalcitonin, Tox-Screen). Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen.
Neuigkeiten 2021: DRGs 41
42 Statistische Daten zum DRG-System 2021 DRGs Anzahl Gesamt 1.285 -7 davon im FP-Katalog Hauptabteilung 1.228 -17 Basis-DRGs 555 -- davon nicht bewertet (Anlage 3a) 42 -- davon rein teilstationäre DRGs (Anlagen 1c, 3b) 15 +10 davon bewertet (Anlage 1c) 2 -- Ein-Belegungstag-DRGs explizit 23 -1 implizit 384 -3
43 Statistische Daten MDC Prä neue DRGs A05Z gestrichene DRGs A05A/B netto -1 zum DRG-System 01 02 C02Z B04D C02A/B -1 -1 03 D63A/B D60C, D63Z 0 2021 04 E01C -1 05 F03F, F12G, F27D, F67D -4 06 G21C -1 07 H09C -1 Nettoveränderungen 08 I13G I60Z 0 09 J07C -1 je MDC 10 K07A/B K07Z, K63D 0 11 L08Z L08A/B, L63F -2 12 M60C -1 13 19 neue DRGs 14 15 O01G/H -2 neue MDC 25 16 17 R77Z R63I 0 26 gestrichene DRGs 18A/18B 19 (v.a. Kondensierung) 20-22 23 Z64D -1 24-Fehler 25 740Z-749Z +10 Summe 19 26 -7 Eigene Auswertung, Quelle: Fallpauschalenkatalog 2021, InEK
Änderung der CCL-Matrix 2021 – massiver Umbau mit Abwertung Ergänzung: komplett gestrichen für 2021 4 ND
Änderung der CCL-Matrix 2021 Abwertungen in mindestens 30 DRGs (225) A41.0 Sepsis durch Staphylococcus aureus A41.58 Sepsis: Sonstige gramnegative Erreger A49 Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisation [2 Kodes] B18 Chron. Virushepatitis [3 Kodes] B37 Candidosen [4 Kodes] C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber […] C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns […] C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens […] D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) D63.0 Anämie bei Neubildungen D69 Thrombozytopenien [5 Kodes] G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale I27.0 Primäre pulmonale Hypertonie
Änderung der CCL-Matrix 2021 Abwertungen in mindestens 30 DRGs (225) I42.0 Dilatative Kardiomyopathie J15-18 Pneumonien, nicht näher bez [6 Kodes] J81 Lungenödem J96 Respiratorische Insuffizienz [6 Kodes] K29.0 Akute hämorrhagische Gastritis K65.0 Akute Peritonitis K70.3 Alkoholische Leberzirrhose L89 Decubitus [11 Kodes] N17 Akutes Nierenversagen [7 Kodes] R18 Aszites R65.0 SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikationen U80 Resistenzkodes [7 Kodes] Z94.0 Zustand nach Nierentransplantation Z94.4 Zustand nach Lebertransplantation
Abbildung Intensivmedizin Kombi-DRGs Beatmung + TISS/SAPS > 1799 h A06 A07 >999 h und < 1800 h A07 >499 h und < 1000 h A09 + > 4600 - 4900 Pkte A09 >249 h und < 500 h A11 + > 1932 - 2352 Pkte A11 Beatmung >95 h A13 + > 1656 - 1732 Pkte A13 >999 h und TX A18 Prinzip: Anzahl der benötigten Beatmungs- stunden reduziert sich bei gleichzeitigem Vorliegen hoher Punktzahlen TISS/SAPS Beatmungszeit in weiteren DRGs anderer MDCs als Definitionskriterium genutzt.
Weiterentwicklung Intensivmedizin Beatmungs-DRGs 2021 – Umbau A11 • Misch-DRG A11C: komplexe Operationen und konservative Fälle enthalten • Konservative Fälle günstiger in Kosten 2019, daher Verschmelzung mit A11D (Abwertung) • Bedingung der DRG A11D um die Prozeduren für Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter mit mehr als 980 Aufwandspunkten erweitert (Aufwertung) Definitionshandbuch aG-DRG 2020 Band 1, Seite 76ff
Weiterentwicklung Intensivmedizin Umbau A11 Definitionshandbuch aG-DRG 2020 und 2021 Band 1, Seite 58
Weiterentwicklung Intensivmedizin Intensiv-DRGs 2021 – sonstige Änderungen • Basis-DRG A07: Fälle ab 2761 Aufwandspunkten in die DRG A07C, Fälle ab 2485 Aufwandspunkten dagegen in die DRG A07D gruppiert • wenig aufwendige Prozeduren aus der Tabelle der dreizeitigen Eingriffe der DRG A07A gestrichen • A13D um die Hauptdiagnosen für Bösartige Neubildung ergänzt (Aufwertung) • Streichung einiger Prozeduren aus versch. Funktionen „KK A-DRGs“, z.B. EEG-Monitoring • Aufnahme Implantation eines intrakardialen Impulsgenerators in Funktionen „KK A-DRGs“ (Aufwertung)
Infektiologie Änderungen 2021 Aufwertung intensivmed. Behandlung bei Infektionen • Durch Zuordnung in T63 und T64 aufwandsgerechte Aufwertung von nichtoperativ versorgten Fällen mit intensivmedizinischer • Komplexbehandlung • im Kindesalter ab 197 Aufwandspunkten und • aufwendiger intensivmedizinischer Komplexbehandlung ab 185 Aufwandspunkten 2021 2020
Neuigkeiten 2021: Zusatzentgelte 52
Beispiele Zusatzentgelte 2021 (Intensivmedizin) Dialysen und Hämo(dia)filtration Leberersatztherapie (ZE2021-10) Prothrombinkomplex (ZE30) Antithrombin 3 (ZE47) Gabe von rekombinantem aktiviertem Faktor VII (ZE2021-137) Fibrinogen (ZE2021-138) Gerinnungsfaktoren (ZE2021-139) Immunglobuline (Aktiviertes Protein C) Transfusionen (EK, TK) Kunstherz (ZE2021-02) ECMO und PECLA (ZE2021-03) IABP (ZE2021-22) Mikroaxial-Blutpumpe (ZE2021-62) Längerfristige Beatmungsentwöhnung (ZE2021-190)
Zusatzentgelte 2021 (Intensivmedizin) Neu: Längerfristige Beatmungsentwöhnung (ZE2021-190) Dies wollte der Gesetzgeber, siehe §6 (2) KHEntgG: „Solange für eine längerfristige Beatmungsentwöhnung noch kein Zusatzentgelt nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kalkuliert werden kann, ist hierfür ab dem Jahr 2021 ein gesondertes krankenhausindividuelles Zusatzentgelt zu vereinbaren;“ Bisher keine Datengrundlage, keine Kostendaten
Neue Zusatzentgelte 2021 ZE/DRG Bezeichnung war 2020 Medikamente ZE2021-181 Gabe von Ustekinumab, parenteral NUB Status 1 ZE2021-182 Gabe von Vedolizumab, parenteral NUB Status 1 ZE2021-183 Gabe von Elotuzumab, parenteral NUB Status 1 ZE2021-184 Gabe von Atezolizumab, parenteral NUB Status 1 ZE2021-185 Gabe von Ocrelizumab, parenteral NUB Status 1 ZE2021-186 Gabe von Venetoclax, oral NUB Status 1 Verfahren ZE2021-187 Neurostimulatoren zur Hypoglossusnerv-Stimulation NUB Status 1 SIRT mit Yttrium-90- oder Rhenium-188- oder ZE2021-65 NUB Status 1 Holmium-166-markierten Mikrosphären ZE2021-190 Längerfristige Beatmungsentwöhnung Gesetz (IPReG) Quelle: Fallpauschalenkatalog 2021, InEK
Veränderungen Zusatzentgelte 2021 ZE Bezeichnung Änderung Medikamente Gabe von Human-Immunglobulin, Entgeltsteigerung + ZE93 polyvalent, parenteral Nachzahlung Erweiterung der oberen ZE157 Gabe von Tocilizumab, intravenös Dosisklassen wegen CRS ZE2021-180 Gabe von Azacytidin, parenteral war Z124, jetzt unbewertet Verfahren ZE130 PKMS-Erwachsene gestrichen ZE131 PKMS-Kinder gestrichen ZE169 Adjustierbare Harnkontinenztherapien Differenziert aus ZE134 Suspensionsoperation bei Harninkontinenz ZE170 Differenziert aus ZE134 des Mannes Patientenindividuell hergestellte Stent- ZE2021-188 Differenziert aus ZE2020-53 Prothesen an der Aorta, ohne Öffnung ZE2021-189 Stent-Prothesen an der Aorta, mit Öffnung Differenziert aus ZE2020-53 Quelle: Fallpauschalenkatalog 2021, InEK
DKR 1001 - Beatmung 57
DKR 2020 – endlich…
DKR 2020 – Beatmung 1001s – die wesentlichen Neuerungen: Definition der Beatmung (auch nicht invasiv): „Verfahren, bei denen bei positiver Druckbeatmung eine Druckdifferenz zwischen Inspiration und Exspiration von mindestens 6 mbar besteht“ HFNC bis Vollendung des 1. Lebensjahres CPAP bis Vollendung des 6. Lebensjahres
DKR 2020 – Beatmung 1001s – die wesentlichen Neuerungen: Definition der Beatmung (auch nicht invasiv):
DKR 2020 – Beatmung 1001s – die wesentlichen Neuerungen: Definition der Beatmung: Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren. Dauer der Beatmung: wie bisher, anstatt 6 Stunden Mindestbeatmung nun 8 Stunden, damit der ganze Kalendertag zählt. Klare Trennung Weaning – Zählung Beatmungsstunden
Neuigkeiten 2021: DKR und Bundesschlichtungsausschuss 62
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Besetzung (§18a (3) und (6) sowie §19 (1) Satz 1-4 KHG) • sowohl medizinischer Sachverstand als auch besondere Kenntnisse in Fragen der Abrechnung der Entgeltsysteme im Krankenhaus zu berücksichtigen • Ehrenamt, an Weisungen nicht gebunden. • Jedes Mitglied hat eine Stimme. • Die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Mitglieder getroffen; ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Besetzung (§18a (3) und (6) sowie §19 (1) Satz 1-4 KHG) • 15 Mitglieder: GKV-SV 5 Sitze PKV 1 Sitz DKG 6 Sitze 3 Unabhängige (Vorsitz) • ohne Stimmrecht: InEK BfArM (DIMDI)
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Geschäftsstelle und Aufgaben • Geschäftsstelle beim InEK, dort auch Veröffentlichung der Beschlüsse • Finanzierung über DRG-Zuschlag (entsprechend erhöht) • Aufgaben: – verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung – Entscheidung über strittige Kodierempfehlungen zwischen SEG 4 und FoKA der DGfM (bis 31.12.2020)
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Vereinbarung nach §19 (1) Satz 8: Die Vertragsparteien […] vereinbaren das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer, die Amtsführung, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für den Zeitaufwand der Mitglieder des Schlichtungsausschusses sowie das Verfahren, die Höhe und die Erhebung der Gebühren.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Grundsätzliche Bedeutung von Kodier- und Abrechnungsfragen : wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um eine streitige Abrechnungs- oder Kodierfrage. 2. Die Abrechnung- oder Kodierfrage ist abstrakt und nicht einzelfallbezogen. 3. Über die Frage ist es wiederholt zu Konflikten in der Abrechnung gekommen (einschlägigen Fachveröffentlichungen ist eine breitere kontroverse Diskussion zu entnehmen). 4. Die Frage ist abrechnungs- oder potentiell entgeltrelevant. 5. Es ist keine anderweitige originäre Zuständigkeit für die Klärung der Frage gegeben (z.B. Vorschlagsverfahren InEK, Weiterentwicklung des OPS-Katalogs und ICD-Katalogs, G-BA). 6. Die Frage ist bislang ungeregelt oder getroffene Regelungen werden unterschiedlich angewendet. 7. Die Frage kann durch die Vertragsparteien geregelt werden.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Anrufungsrecht • Spitzenverband Bund der Krankenkassen • Verband der Privaten Krankenversicherung • Deutsche Krankenhausgesellschaft • Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen • Landeskrankenhausgesellschaften • Krankenkassen • Krankenhäuser • Medizinische Dienste • mit Kodierung von Krankenhausleistungen befasste Fachgesellschaften • Bundesministerium für Gesundheit • unparteiischer Vorsitzender
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Weitere Regelungen • Entscheidung binnen 8 Wochen nach Antragstellung • Stellungnahmen des InEK und des BfArm [DIMDI] sind zu berücksichtigen • Die Entscheidungen sind Kodierregeln • Gültigkeit für – Patienten, die ab dem ersten Tag des übernächsten auf die Veröffentlichung der Entscheidung folgenden Monats in das Krankenhaus aufgenommen werden, und – für Krankenhausabrechnungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 sind. • Klage gegen die Entscheidung möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Klagen kann nur der Antragsteller.
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Rückwirkende Gültigkeit? • Gültigkeit für – Aufnahmen ab dem ersten Tag des übernächsten auf die Veröffentlichung der Entscheidung folgenden Monats, und – für zum Zeitpunkt der laufende Prüfungen durch den Medizinischen Dienst • Rückwirkende Gültigkeit also formal ausgeschlossen, aber trotzdem sinnvoll – Viele strittige Fragen und Dissense liegen Jahre zurück und warten auf Lösung – Die bisherigen Entscheidungen haben oft keine Gegenwartswirkung mehr, da die Brisanz im Katalog entschärft wurde oder es die Konstellation nicht mehr gibt
Kodierrichtlinien Hierarchie: Urteile des BSG ? Spezielle Richtlinien Beschlüsse des SAB ? Allgemeine Richtlinien FAQ des DIMDI ? Hinweise in ICD und OPS
Bisherige Entscheidungen Monat Juni Juli September Oktober November Dezember Sitzung am 24.06.2020 29.07.2020 18.09.2020 30.09.2020 28.10.2020 11.11.2020 02.12.2020 1 KDE-107 KDE-17 KDE-39 KDE-16 KDE-47 KDE-400 KDE-129 2 KDE-149 KDE-25 KDE-109 KDE-37 KDE-309 KDE-535 KDE-372 3 KDE-150 KDE-67 KDE-134 KDE-168 KDE-354 KDE-555 KDE-430 4 KDE-174 KDE-77 KDE-275 KDE-206 KDE-386 KDE-556 KDE-433 5 KDE-262 KDE-109 KDE-294 KDE-231 KDE-393 KDE-558 KDE-466 6 KDE-326 KDE-202 KDE-359 KDE-268 KDE-404 KDE-585 KDE-549 7 KDE-344 KDE-338 KDE-410 KDE-296 KDE-410 KDE-586 KDE-583 8 KDE-454 KDE-392 KDE-428 KDE-357 KDE-428 KDE-596 KDE-584 9 KDE-533 KDE-403 KDE-463 KDE-537 KDE-562 10 KDE-468 KDE-561 KDE-541 11 KDE-493 KDE-571 KDE-589 12 KDE-513 13 KDE-545 14 KDE-588 15 KDE-598
KDE 545 Können TISS/SAPS-Punkte gezählt werden, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind? • SEG 4 24.06.2015: nein Verweis auf Fußnote 3 der „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI. Hiernach "muss ein entsprechender ICD-10-GM Kode als Haupt- oder Nebendiagnose kodiert sein". • FoKA 15.09.2015: ja In den „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI wird der Begriff der metastasierenden Neoplasie als "selbsterklärend" charakterisiert. […] Somit reicht der klinische Nachweis, dass die Neubildung zu Metastasen geführt hat. Die Neubildung selbst muss kodiert sein. Aus dem Wortlaut ist nicht abzuleiten, dass die Metastasen ebenfalls kodiert sein müssen.
KDE 545 Können TISS/SAPS-Punkte gezählt werden, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind? • SAB 19.08.2020, gültig ab 01.10.2020: nein Sind Metastasen gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien entweder als Haupt- oder als Nebendiagnose zu kodieren, sind sie für die Ermittlung der SAPS-Punkte bei der Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung unter der Kategorie „Chronische Leiden, metastasierende Neoplasie“ entsprechend den Dokumentations- vorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des BfArM zu berücksichtigen. Dokumentationsvorgabe des DIMDI seit 2005:
KDE 549 und 584 2 Fragen zur Zählung der Beatmungsdauer • SAB 02.12.2020, gültig ab 01.02.2021: Verweis auf die DKR 1001 in der aktuellen Fassung: „Die Beatmung eines von Anbeginn an diskontinuierlich nichtinvasiv über Maske beatmeten, intensivmedizinisch versorgten Patienten richtet sich nach den Regelungen der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung. Diese schließen die Anrechnung von Zeiten mit Beatmung und beatmungsfreien Intervallen in dem dort geregelten Umfang mit ein.“ „Die Berücksichtigung des Weanings bei der Ermittlung der Gesamtbeat- mungsdauer richtet sich nach den Regeln der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung. Diese schließen die Anrechnung von Zeiten mit Beatmung und beatmungsfreien Intervallen im Rahmen des Weanings in dem dort geregelten Umfang mit ein.“ Damit wird die Mindestdauer von 48h für das Weaning verneint. Problem: dadurch keine Antwort für Altfälle
KDE 586 Welches ist der korrekte Aufnahmestatus bei der Berechnung für die Aufwandspunkte bei notfallmäßiger postoperativer Aufnahme auf Intensiv wegen Herzinfarkt während einer elektiven OP? • SEG 4 16.10.2017: Medizinische Aufnahme da die Aufnahme aus nichtoperativen Gründen erfolgte. Siehe auch FAQ DIMDI 8009 (Art der Aufnahme). • FoKA 22.01.2018: ungeplante chirurgische Aufnahme Im Fallbeispiel wird der Patient ungeplant postoperativ auf der Intensivstation aufgenommen. Hier ist der folgende Ausfüllhinweis zum Aufnahmestatus zu beachten: Eine ungeplante chirurgische Aufnahme liegt vor, wenn der Operationstermin erst in den letzten 24 Stunden geplant war oder postoperativ eine ungeplante Aufnahme auf Intensivstation erforderlich ist.
KDE 586 Welches ist der korrekte Aufnahmestatus bei der Berechnung für die Aufwandspunkte bei notfallmäßiger postoperativer Aufnahme auf Intensiv wegen Herzinfarkt während einer elektiven OP? • SAB 25.11.2020, gültig ab 01.01.2021: Die Definitionen der Kategorien „geplant chirurgisch“, „nicht geplant chirurgisch“ und „medizinisch“ stellen nur auf den Zeithorizont zum Operationstermin ab. Eine nicht geplante chirurgische Aufnahme auf die Intensivstation liegt vor, wenn der Operationstermin erst in den letzten 24 Stunden geplant war oder postoperativ eine ungeplante Aufnahme auf Intensivstation erforderlich ist. Der OPS differenziert nicht nach den Gründen, die zur postoperativen Aufnahme auf die Intensivstation geführt haben. Demnach liegt in dem vorliegenden Fall (KDE-586) eine nicht geplante chirurgische Aufnahme vor.
KDE 586 Aufnahmestatus bei der Berechnung für die Aufwandspunkte
KDE 588 Kontrolle und Optimierung einer Heimbeatmung auf der Intensivstation. Sind die Beatmungsstunden zu erfassen? • SEG 4 04.12.2017: 8-716.10 Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten nicht invasiven häuslichen maschinellen Beatmung Die Beatmungsstunden sind nicht zu erfassen, da der Patient weder intensivmedizinisch behandlungsbedürftig war noch intensivmedizinisch versorgt wurde. • FoKA 22.01.2018: Aus der Fallschilderung nicht zu beantworten Der FoKA empfiehlt zur Bewertung des Einzelfalls die Nutzung etablierter Scoring- Systeme als Bewertungsmaßstab. Die gebräuchlichsten Scoringsysteme sind der TISS28 und der Frühreha-Barthelindex. Anmerkung: kein echter Dissens
KDE 588 Kontrolle und Optimierung einer Heimbeatmung auf der Intensivstation. Sind die Beatmungsstunden zu erfassen? • SAB 19.08.2020, gültig ab 01.10.2020: Bei heimbeatmeten Patienten, die ausschließlich zur Kontrolle und Optimierung einer früher eingeleiteten noninvasiven häuslichen maschinellen Beatmung stationär behandelt werden, sind die Beatmungszeiten nur dann zu erfassen, wenn es sich im Einzelfall um einen „intensivmedizinisch versorgten Patienten“ handelt. Die Definition der intensivmedizinischen Versorgung richtet sich nach der DKR 1001 Maschinelle Beatmung.
KDE 588 Kontrolle und Optimierung einer Heimbeatmung auf der Intensivstation. Sind die Beatmungsstunden zu erfassen? Die Definition der intensivmedizinischen Versorgung nach der DKR 1001 Maschinelle Beatmung Stand 2020: „Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren, das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebensgefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen. Das Grundleiden, das die intensivmedizinische Behandlung bedingt hat, muss in diesem Zusammenhang nicht mit der Hauptdiagnose identisch sein. Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und Kreislauf und eine akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische Interventionen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen unmittelbar möglich).“
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