Durchführung eines nationalen Rauchstopp-Monats über Online-Kanäle - Pflichtenheft für eine Beschaffung im zweistufigen Verfahren Datum: ...

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
                                 Tabakpräventionsfonds

Pflichtenheft für eine Beschaffung im zweistufigen Verfahren
Datum: 27.5.2021
Ref: 326.5-1/55
Durchführung eines nationalen Rauchstopp-
Monats über Online-Kanäle

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Inhaltsverzeichnis
1    Begriffe und Abkürzungen ........................................................................................................... 3
2      Einleitung, Zweck des Dokuments.............................................................................................. 4
    2.1      Beschreibung des zweistufigen Verfahrens ............................................................................ 4
3      Ausgangslage und Beschreibung des Ausschreibungsgegenstandes.................................. 5
    3.1      Ausgangslage .......................................................................................................................... 5
    3.2      Gegenstand des Mandats ....................................................................................................... 5
    3.3      Ziel und Zweck des Mandats ................................................................................................... 5
    3.4      Vernetzung zwischen Kommunikationsagenturen und Präventionsfachpersonen ................. 6
    3.5      Leistungen und Produkte......................................................................................................... 6
4      Beschreibung des Vergabeverfahrens ..................................................................................... 12
    4.1      Stufe 1: Bewerbung um Zulassung zum Wettbewerb ........................................................... 12
    4.2      Stufe 2: Offertenrunde mit ausgewählten Anbieterinnen und Anbietern ............................... 13
5      Administratives ........................................................................................................................... 17
    5.1      Auftraggeber .......................................................................................................................... 17
    5.2      Beschaffungsobjekt ............................................................................................................... 17
    5.3      Bedingungen.......................................................................................................................... 18
    5.4      Andere Informationen ............................................................................................................ 19
6      Anhänge ....................................................................................................................................... 20
    6.1      Referenzierte Anhänge .......................................................................................................... 20

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1   Begriffe und Abkürzungen
    Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit wurde im ganzen Dokument die männliche Form erwähnt.
    Selbstverständlich sind dabei auch die weiblichen Personen mit einbezogen.
     Begrifflichkeiten         Definition/Erklärung
     AGB                       Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
     AT                        Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
     BAG                       Bundesamt für Gesundheit
     Bedarfsstelle /           Organisationseinheit des Bundes, für welche die Leistung
     Beschaffungsstelle        schlussendlich erbracht wird
     BK                        Bewertungskriterium
     BöB                       Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1)
     FMH                       Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
     SSO                       Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft
     TPF                       Tabakpräventionsfonds
     TS                        Technische Spezifikation
     VöB                       Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.11)
     WTO                       World Trade Organisation
     ZK                        Zuschlagskriterium
    Abkürzungsverzeichnis

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2   Einleitung, Zweck des Dokuments
    Dieses Pflichtenheft beschreibt die Zielsetzungen, die mit dem vorliegenden Beschaffungsgegenstand
    verfolgt und erreicht werden sollen. Es regelt Vorgehen und Form der Angebotseinreichung und dient
    zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) als Grundlage für das hier
    beschriebene Beschaffungsverfahren. Als Zweckfonds ist der Tabakpräventionsfonds (TPF) nicht an
    die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen
    (BöB, SR 172.056.1) sowie der Verordnung vom 12. Februar 2020 über das öffentliche
    Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11) gebunden. Er hält sich jedoch wo sinnvoll und möglich an
    diese.
    Der TPF wählt für die Beschaffung ein zweistufiges Verfahren mit Vergütung der Offerten. Der
    Zuschlag geht an das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
    Die vorliegende Beschaffung findet ausserhalb des BöB/VöB statt.

    2.1   Beschreibung des zweistufigen Verfahrens
    Die vorliegende Beschaffung wird nach einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. In der ersten
    Phase steht es allen Anbietenden offen, sich mittels einer kurzen Dokumentation für eine
    Offerteneingabe zu bewerben. In dieser Phase wird die Eignung und Motivation der Anbietenden
    bewertet.
    Der TPF wählt aus den eingegangenen Bewerbungen fünf Anbietende aus, die in der zweiten Phase
    eingeladen sind, eine detaillierte Offerte einzureichen. Offerten, die den definierten Kriterien genügen,
    werden pauschal mit einem Betrag von 2'000 Franken bzw. 2'500 Franken für Anbietende mit
    Offertenpräsentation vergütet. Für die Durchführung des Rauchstopp-Monats ist eine
    erfolgsabhängige variable Vergütung vorgesehen.
    Das konkrete Vorgehen in den beiden Phasen sowie für die variable Vergütung ist in diesem
    Pflichtenheft in Kapitel 4 detailliert beschrieben.
    Der TPF wird das Angebot und dessen Erfolg (insbesondere Anzahl Teilnehmende,
    Rauchstoppversuche und Quit-Rate) extern evaluieren lassen. Die Zusammenarbeit zwischen den
    Anbietenden und dem Evaluationsbüro muss in der Offerte eingeplant werden.

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3   Ausgangslage und Beschreibung des Ausschreibungsgegenstandes

    3.1   Ausgangslage
    In der Schweiz liegt der Anteil der Rauchenden mit 27% auf einem konstant hohen Niveau. Mehr als
    die Hälfte davon möchte ihren Konsum beenden 1. Diese Menschen gilt es, mit geeigneten Angeboten,
    die möglichst gut auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, optimal zu unterstützen. 28% der
    Rauchenden geben an, dass sie im Jahr vor der Befragung einen ernsthaften Versuch unternommen
    haben, mit dem Rauchen aufzuhören, indem sie mindestens zwei Wochen lang nicht geraucht
    haben 2. Das entspricht mindestens 400’000 Personen.
    Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sind mehrheitlich im Alter von 30 bis etwa 60 Jahren, eine
    Altersgruppe, in der verschiedene Gründe für einen Rauchstopp sprechen können: in den Dreissigern
    vielleicht die Gründung einer Familie, in fortgeschrittenerem Alter können vermehrte gesundheitliche
    Probleme Anlass für einen Rauchstopp sein. Die Gesundheit gilt als der motivierendste Faktor für den
    Versuch, mit dem Rauchen aufzuhören, gefolgt von den finanziellen Vorteilen. Stress und das Gefühl,
    nicht bereit zu sein, werden als Hauptgründe genannt, warum in der Vergangenheit kein
    Aufhörversuch unternommen wurde. Gemäss einer Studie bewertet die Mehrheit der Raucherinnen
    und Raucher das Aufhören als "sehr schwierig" oder "schwierig". Je grösser die Nikotinabhängigkeit
    ist, desto schwieriger scheint es zu sein, mit dem Rauchen aufzuhören. Dies gilt ebenso für Personen,
    die mehr als sechs Rauchstoppversuche unternommen haben. Es müssen neue, kreative Angebote
    geschaffen werden, die den Bedürfnissen der Aufhörwilligen besser Rechnung tragen, sie
    unterstützen und dadurch die Chancen für einen erfolgreichen Rauchstopp erhöhen.
    Englischen Forschungsergebnissen zufolge ist es für Rauchende, die 28 Tage lang mit dem Rauchen
    aufhören, fünfmal wahrscheinlicher, vollständig aufzuhören (Quelle: Stoptober). Seit vielen Jahren
    unterstützt der Tabakpräventionsfonds unter anderem zeitlich befristete Rauchstopp-Angebote
    finanziell. In der jüngsten Vergangenheit waren dies der Rauchstoppwettbewerb sowie die beiden
    Rauchstoppprogramme über Facebook, J’arrête de fumer (Romandie) und Stopgether. Die
    verschiedenen Projekte orientierten sich an ähnlichen nationalen Angeboten im Ausland,
    beispielsweise an der in England umgesetzten massenmedialen Kampagne «Stoptober» oder am
    «Mois sans tabac» in Frankreich. Die Angebote wenden sich an die breite Bevölkerung und ermuntern
    die Rauchenden, während eines Monats gemeinsam mit dem Rauchen aufzuhören. Der TPF legt Wert
    darauf, dass die Unterstützungsangebote optimal auf die Bedürfnisse der Aufhörwilligen zugeschnitten
    sind und dass sie niederschwellig zugänglich sind 3. Gleichzeitig gilt es, die Konsumentinnen und
    Konsumenten nicht zu entmündigen, sondern sie zu befähigen und in ihrer Selbstwirksamkeit zu
    bestärken. Evaluationen der bisherigen vom TPF finanzierten Programme haben gezeigt, dass soziale
    Faktoren ("zusammen aufhören") und die entsprechende Gruppendynamik entscheidend sind,
    während die konkreten Rauchstopp-Tipps weniger wichtig waren. Die Evaluationsberichte sind auf der
    Webseite des TPF abrufbar: J’arrète de fumer: LINK; Stopgether: LINK

    3.2   Gegenstand des Mandats
    Gegenstand des Mandats ist die Konzeption und Durchführung eines innovativen nationalen Projekts,
    das möglichst viele Raucherinnen und Raucher über Online-Kanäle dazu motiviert und sie dabei
    unterstützt, gemeinsam und in einem definierten Zeitraum einen ernsthaften Rauchstoppversuch zu
    unternehmen.

    3.3   Ziel und Zweck des Mandats
    Ziel des Mandats ist die Konzeption und erfolgreiche Durchführung eines nationalen Rauchstopp-
    Monats, in dem aufhörwillige Raucherinnen und Raucher kostenlos einen ernsthaften
    Rauchstoppversuch unternehmen, mit folgenden Prämissen:

    1 Schweizer Monitoring-System Sucht und nichtübertragbare Krankheiten (MonAM)
    2 Schweizerische Gesundheitsbefragung 2017. Tabakkonsum in der Schweiz (2020). Bundesamt für
    Statistik (BFS), Neuchâtel: BFS Aktuell.
    3 Strategie Tabakpräventionsfonds 2020–2024 LINK

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1.    Zeitlich befristetes, kostenloses, attraktives und innovatives Rauchstoppangebot über Online-
      Kanäle in den drei Sprachregionen d/f/i.
2.    Angesprochen werden sollen alle Raucherinnen und Raucher, die ihren Tabakkonsum beenden
      wollen.
3.    Fokus auch auf Zielgruppen, die durch bestehende Präventionsangebote bisher nur schwer
      erreicht werden (z.B. sozial benachteiligte Gruppen).
4.    Begleitung und Unterstützung der Teilnehmenden und der daraus entstehenden
      Gruppendynamik während des Rauchstopp-Monats.
5.    Zu Beginn des Rauchstopp-Monats wird ein Stichtag im Sinne eines «Quit Days» festgelegt, an
      dem alle Teilnehmenden gemeinsam mit dem Rauchen aufhören.

3.4     Vernetzung zwischen Kommunikationsagenturen und Präventionsfachpersonen
Die Konzeption und Durchführung des Rauchstopp-Monats erfordert einerseits Kompetenzen im
Bereich Kommunikation, digitale Tools, iteratives Ausprobieren und Testen von Ideen sowie eine
innovationsgeleitete Start-up-Mentalität. Andererseits ist es unabdingbar, über Wissen zum Thema
Tabakprävention und Rauchstopp zu verfügen, um Raucherinnen und Raucher mit evidenzbasierten
Methoden unterstützen zu können.
Um diese verschiedenen Kompetenzen zu vereinen, ist ein Zusammenschluss der Partner aus dem
Bereich Kommunikation/ IT-Startup/ Innovation mit denjenigen aus dem Bereich der (Tabak)-
Prävention notwendig.
Der TPF ist sich bewusst, dass es für Kommunikationsagenturen in der Schweiz nicht einfach ist,
diese Kontakte herzustellen. Er wird deshalb denjenigen Anbieterinnen und Anbietern, die eingeladen
werden, eine Offerte einzureichen (vgl. Kapitel 4.2, Stufe 2) eine Liste mit am Projekt interessierten
Organisationen unterbreiten und bietet seine Hilfe bei der Vernetzung an. Darüber hinaus ist die enge
Zusammenarbeit mit stopsmoking.ch, der Schweizer Plattform für den Rauchstopp sowie der
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention AT, dem Dachverband der Tabakprävention in der Schweiz,
Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Mandats.

3.5     Leistungen und Produkte

3.5.1    Grundleistung
Das Projekt zielt darauf ab, möglichst viele in der Schweiz lebende Raucherinnen und Raucher zu
motivieren, ab einem zu bestimmenden Zeitpunkt gemeinsam und kostenlos einen Aufhörversuch zu
unternehmen und diesen mindestens einen Monat lang beizubehalten. Es ist erwiesen, dass die
Wahrscheinlichkeit, mit dem Rauchen endgültig aufzuhören, fünfmal höher ist, wenn man 28 Tage
lang nicht geraucht hat.
Der Rauchstopp-Monat soll breit abgestützt sein. Eine gelungene kommunikative Begleitung ist
wichtig, jedoch soll der Fokus klar auf dem eigentlichen Rauchstopp-Event liegen. In diesem sollen die
Teilnehmenden Raum und Anregungen erhalten, um sich gegenseitig zu unterstützen. Es ist wichtig,
dass sich das Angebot nicht zu stark als Präventionsangebot positioniert, sondern der Aspekt der
Selbsthilfe unterstrichen wird, nach dem Motto "von (Ex)-Rauchenden für Rauchende".
Weiter braucht es eine Unterstützung der Teilnehmenden mit Mut machenden Botschaften und
konkreten Informationen und Angeboten während des ganzen Monats. Für die fachliche Beratung ist
die Vernetzung mit Tabakpräventionsorganisationen sowie anderen Fachpersonen, beispielsweise
aus den Bereichen Sport, Ernährung oder Medizin, unerlässlich.
In den bisherigen Angeboten hat sich die Durchführung des Rauchstopp-Events über Social-Media-
Kanäle bewährt. Es sind aber auch andere Lösungen, beispielsweise eine Website oder eine App,
denkbar. Wichtig ist, dass das einmonatige Angebot eine digitale Ergänzung zu anderen
Rauchstoppangeboten in der Schweiz darstellen soll, die Aufhörwilligen während des ganzen Jahres
zur Verfügung stehen. Zu diesen bestehenden und bewährten Angeboten gehören beispielsweise die
Rauchstopplinie (telefonische Rauchstoppberatung in mehreren Sprachen), die Plattform
stopsmoking.ch oder die App von Stop-tabac. Weiter gibt es zahlreiche lokale Angebote,
insbesondere von kantonalen Lungenligen. Der Rauchstopp-Monat dient also auch als

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niederschwelliger Zugang zu den dauerhaften Rauchstoppangeboten für Zielgruppen, welche die
Präventionsakteure mit ihren üblichen Aktivitäten nicht erreichen.
Eine Herausforderung besteht darin, eine hohe Sichtbarkeit des Projekts zu erreichen und somit das
Engagement und die Teilnahme am Programm zu fördern. Über die erste Kampagne (2022) sollen
mindestens 10'000 Raucherinnen und Raucher erreicht werden, die gemeinsam einen
Rauchstoppversuch unternehmen.
Insbesondere das Projekt J’arrête de fumer hat gezeigt, dass dieses Ziel realistisch ist. Der
Rauchstopp-Monat soll sich darum an den Erkenntnissen dieses Projekts orientieren. Der
entsprechende Evaluationsbericht in französischer Sprache liegt dem Pflichtenheft bei.

Beratung, Begleitung und Unterstützung
Für eine erfolgreiche Verhaltensänderung bedarf es viel Selbstmotivation und Unterstützung aus dem
sozialen Umfeld. Die Teilnehmenden sollen während des ganzen Monats aktiv begleitet und bestärkt
werden. Dazu sollen einerseits Community Manager zur Verfügung stehen, die auf motivierende
Gesprächsführung spezialisiert sind und die Aktivitäten des Programms moderieren. Sie sind
zuständig für die Animation, nutzen die Dynamik der Gemeinschaft und fördern die Interaktionen
zwischen den Teilnehmenden und mit ihren Angehörigen und Freunden. Um den Selbsthilfe-
Charakter des Projekts zu unterstreichen kann hierbei auch stark auf einen Peer-to-Peer-Ansatz
gesetzt werden (z.B. freiwilliger Einsatz von Ex-Rauchenden).
Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Rauchstopp sollen andererseits Präventions- und
Gesundheitsfachleute beigezogen werden, die mit fundierten Tipps zur Seite stehen. Dazu gehören
Expertinnen und Experten der Tabakprävention ebenso wie Fachleute für geeignete körperliche
Aktivitäten oder Ernährung sowie Ärztinnen und Ärzte. Es versteht sich dabei von selbst, dass
sämtliche publizierten Inhalte mit wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang stehen müssen.
Die gesamte Kommunikation soll auf einem positiven, spielerischen Ansatz basieren. Ziel ist es, die
übliche Handlungsaufforderung "Jetzt aufhören" in "Mach mit bei der coolen Aufhör-Challenge"
umzuwandeln. Dabei soll das Selbstvertrauen der Teilnehmenden so gestärkt werden, dass sie auch
in Krisenmomenten ihr Ziel nicht aus den Augen verlieren und ihr Vorhaben weiterverfolgen. Durch
das Thematisieren von Rückschlägen und der Angst vor dem Scheitern kann eine konkrete Strategie
ausgearbeitet werden, wie im Notfall damit umzugehen ist. Hilfreich ist dabei auch die entstehende
Gruppendynamik durch den Austausch der Teilnehmenden untereinander über allgemeine
Erkenntnisse, über ihre Motivationen, über Vorteile und bekannte Hindernisse beim Aufhören. Die
Teilnehmenden sollen spüren, dass sie nicht etwas aufgeben, sondern etwas zurückgewinnen.
Die Botschaften sollen in einer möglichst einfachen, allgemein verständlichen Sprache verfasst sein.
Die Verwendung von geeignetem Bild- und Videomaterial ist erwünscht. Dabei kann aber auch auf die
Angebote von Stopsmoking.ch zurückgegriffen werden. Nach Möglichkeit sollen
Kommunikationskanäle, die von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden einbezogen
werden.
Das geplante Vorgehen ist in der Offerte für alle drei Sprachregionen möglichst konkret und
nachvollziehbar darzustellen.

Kreativität und Innovation
Der TPF legt in diesem Projekt grossen Wert auf Kreativität und Innovation. Insbesondere in der
Durchführung 2021-2022 ist das Ziel nicht nur eine möglichst hohe Anzahl Teilnehmende und
erfolgreiche Rauchstopps. Das Pilotprojekt soll auch einen Labor-Charakter haben, in dem
experimentell (Try and Error) ausprobiert wird, was funktioniert und was nicht. Der Fokus liegt dabei
nicht auf der Perfektion, sondern auf der möglichst schnellen und einfachen Gewinnung von
Erkenntnissen. Beispiele für ein solches experimentelles Vorgehen könnten sein:
• Schaffen einer Untergruppe auf Whatsapp für wenige Teilnehmende, um zu schauen, ob eine
  solche, geschlossene Gruppe vielversprechend ist
• Testen verschiedener Botschaften und Ansätze (z.B. eher direktiv vs. eher bestärkend) in
  verschiedenen Gruppen

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• Schaffen verschiedener, thematischer Untergruppen, z.B. nach Region, nach Alter oder nach
  Lebensphase (z.B. Eltern etc.)
Um hier Erkenntnisse zu generieren, sollen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
relevante Daten erhoben werden. Diese dienen dann als Grundlage, um den Erfolg oder Misserfolg
eines bestimmten Experiments zu bewerten. Daten können einerseits global erhoben werden (z.B.
Reichweite/ Anzahl Interaktionen eines Posts auf Social Media). Es kann aber durchaus auch sinnvoll
sein, individuelles Verhalten abzufragen, z.B. durch Umfragen bei den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern.
Das Projekt soll über Online-Kanäle neue Impulse in der Tabakprävention vermitteln. Gewünscht sind
innovative Ansätze und Praktiken, die zu einer besseren Erreichung der Zielgruppen und zu einer
möglichst hohen Ausstiegsquote führen, wobei der Fokus in einem ersten Schritt eher auf der
Quantität (möglichst viele Leute motivieren) liegen soll. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele
der Aufhörwilligen bereits einen oder mehrere erfolglose Rauchstoppversuche unternommen haben,
müssen neue kreative Angebote geschaffen werden, die den Bedürfnissen der aufhörwilligen
Raucherinnen und Raucher besser Rechnung tragen.

Zielgruppen
Mehr als 60% der Rauchenden geben an, dass sie ihren Tabakkonsum beenden wollen. Diese
gehören mehrheitlich der Altergruppe der 30 bis 60 Jährigen an. Das Projekt soll diesen
Aufhörwunsch aufgreifen und den Willen und die Motivation verstärken, indem es die Möglichkeit des
Rauchstopps auf eine attraktive und zugängliche Weise präsentiert und die Teilnehmenden bei ihrem
Vorhaben unterstützt.
Das Projekt soll primär Raucherinnen und Raucher erreichen, die ihren Tabakkonsum beenden wollen
und dabei insbesondere auch Gruppen, die durch bisherige Präventionsangebote schwer erreicht
werden (z.B. sozial benachteiligte Gruppen). Die Tabakprävention steht bei der Segmentierung der
Rauchenden noch ganz am Anfang: Zielgruppen werden nur grob eingeteilt (z.B. Jugendliche vs.
Erwachsene) und es fehlt weitgehend an Wissen zu deren Werten und Bedürfnissen. Mit dem vom
TPF mandatierten Projekt «Ausarbeitung von Zielgruppenprofilen im Bereich der Tabakprävention»
soll dem nun entgegengewirkt werden. Auf der Basis qualitativer und quantitativer Erhebungen wird
ein Segmentierungsmodell entwickelt und validiert, das es den Tabakpräventions-AkteurInnen in
Zukunft ermöglicht, ihre Kommunikations- und Interventionsaktivitäten besser auf ihre Zielgruppen
zuzuschneiden. Das Projekt wird von der ZHAW (Institut für Gesundheitswissenschaften / Fachstelle
Behavioral Marketing) durchgeführt. Die ersten Ergebnisse stehen für die Durchführung des
Rauchstopp-Monats 2021-2022 wahrscheinlich noch nicht zur Verfügung, könnten aber bei einer
Verlängerung des Mandats gemäss den in Kapitel 3.5.2 beschriebenen Optionen für spätere
Durchführungen von Nutzen sein.
Beim Tabakkonsum zeigen sich deutliche soziale Unterschiede. Die jüngste Schweizerische
Gesundheitsbefragung zeigt, dass die Relevanz des sozioökonomischen Status in den letzten Jahren
zugenommen hat, insbesondere bei den unter 45-Jährigen. In dieser Altersgruppe zählen Personen
mit einem niedrigen Bildungsniveau resp. einem Beruf mit geringem Status und/oder tieferem
Einkommen häufiger zu den Rauchenden und innerhalb der Gruppe der Rauchenden auch öfters zu
den starken Rauchenden.
Männer rauchen in der Schweiz immer noch mehr als Frauen, aber der Unterschied zwischen den
Geschlechtern hat sich in den letzten 25 Jahren verringert. Der Anteil der Raucherinnen und Raucher
nach Sprachregionen variiert nur geringfügig. Angebote und Botschaften zur Tabakprävention sollen
grundsätzlich so gestaltet sein, dass alle Menschen in der Schweiz erreicht werden, unabhängig von
Alter, Geschlecht, Bildung, sozialer oder kultureller Herkunft und sozioökonomischem Status.
Eine junge Raucherin spricht wahrscheinlich auf andere Botschaften an als ein älterer Raucher. Die
Zielgruppen, die mit dem Rauchstopp-Monat erreicht werden wollen, sollten möglichst genau definiert
und eingegrenzt werden, damit die vermittelten Botschaften adressatengerecht und wirksam formuliert
werden können. Darüber hinaus sollte die Nutzung von Kommunikationskanälen, die von
fremdsprachigen Gemeinschaften genutzt werden, das Erreichen dieser Bevölkerungsgruppen
ermöglichen.

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Zusammen mit dem Alkoholpräventionsfonds hat der TPF eine Beratungsstelle Chancengleichheit
initiiert. Diese soll Akteure aus Kantonen, Fachstellen und NGOs dabei unterstützen, benachteiligte
Bevölkerungsgruppen in ihren Projekten und Programmen gezielt anzusprechen. Mit dem
Schweizerischen Roten Kreuz konnte eine qualifizierte Anbieterin für die Umsetzung gefunden
werden. Gemeinsam mit einer Fachperson werden mögliche Lösungen zur Erhöhung der
Chancengleichheit im Projekt erarbeitet. Die kostenlose Konsultation der Beratungsstelle ist für
Projekte, die vom TPF unterstützt werden, obligatorisch.

Online-Kanäle
Die Verbreitung des Rauchstopp-Monats über Online-Kanäle bietet viele Vorteile: Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können einfach in verschiedene Gruppen aufgeteilt werden. Unter
den Teilnehmenden entstehen so relativ homogene Gruppen mit ähnlichen Interessen und
Lebensrealitäten, die ein Gefühl der gemeinschaftlichen Unterstützung schaffen. In diesem
Beratungsnetzwerk können Rauchende beispielsweise in Stressmomenten Rat und Bestätigung
suchen.
Über Online-Kanäle ist es gleichzeitig möglich, massgeschneiderte Informationen und Animationen
wie Infografiken, fundierte Tipps, Mutmacher-Beiträge, kleine Wettbewerbe, usw.
zielgruppenspezifisch zu verbreiten. Dazu braucht es eine Planung der Kommunikation, eine
Moderation durch ein Community-Team sowie eine Messung der Resultate.
Die in der Vergangenheit durch den TPF finanzierten Projekte «J’arrête de fumer» und «Stopgether»
wählten als Online-Kanal jeweils Facebook. Die Mandatnehmer sind grundsätzlich frei in der Wahl der
Kanäle, sofern sie die erwünschte Innovation erlauben. Zu beachten ist jedoch, dass die
Hauptzielgruppe des Projekts aufhörwillige Raucherinnen und Raucher im Alter von 30 bis etwa 60
Jahren sind.

Rauchfreier Monat
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Rauchstopp? Aufhören zu rauchen ist ein beliebter
Neujahrsvorsatz. Es könnte deshalb sinnvoll sein, den Elan am Jahresanfang für das Angebot des
rauchfreien Monats zu nutzen. Allerdings besteht eine gewisse Gefahr, dass die guten Vorsätze des
Jahresbeginns schnell wieder vergessen sind, beispielsweise, weil sie zu wenig konkret formuliert
wurden. Im Januar findet auch die Kampagne «Dry January», der Monat ohne Alkohol, statt. Ein
anderer guter Zeitpunkt für den Rauchstopp könnte der Frühling sein, dessen Frische die
Teilnehmenden dank dem Rauchstopp anders wahrnehmen werden. Die vergleichbaren Angebote im
Ausland finden im Oktober (England) oder November (Frankreich) statt. Innerhalb dieses Monats wird
ein Stichtag im Sinne eines «Quit Days» festgelegt, an dem alle eingeschriebenen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer gemeinsam ihren Tabakkonsum beenden. Bitte machen Sie sich Überlegungen zum
aus Ihrer Sicht idealen Zeitpunkt eines solchen Programms und legen Sie diese in der Offerte dar.

Kommunikationsstrategie
Die Sichtbarkeit und Akzeptanz bei der Zielgruppe (Raucherinnen und Raucher) ist das A und O des
Rauchstopp-Monats. Um mindestens 10'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der ganzen Schweiz
zu rekrutieren, müssen Raucherinnen und Raucher über die richtigen Kanäle, mit der richtigen
Intensität und mit geeigneten, attraktiven Botschaften angesprochen werden. Die Kommunikations-
massnahmen sollen zudem einen Beitrag dazu leisten, das Engagement der Teilnehmenden beim
Rauchstoppversuch zu verstärken und über einen Monat aufrecht zu erhalten.
Es gilt zudem, das Projekt auch in der (Tabak)-Präventionslandschaft breit zu verankern. Für
spezifische Beratungsfragen rund um den Rauchstopp sind Tabakentwöhnungsfachleute beizuziehen.
Der TPF ist sich bewusst, dass es für Kommunikationsagenturen in der Schweiz nicht einfach ist,
diese Kontakte herzustellen. Er wird deshalb denjenigen Anbieterinnen und Anbietern, die eingeladen
werden, eine Offerte einzureichen (Stufe 2) eine Liste mit am Projekt interessierten Präventions-
organisationen unterbreiten und bietet seine Hilfe bei der Vernetzung an.
Bitte machen Sie sich konkrete Überlegungen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur kommunikativen
Positionierung des Projekts, beispielsweise

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•    Wie wollen Sie die definierte Zielgruppe erreichen?
•    Welche Botschaften möchten Sie vermitteln?
•    Wie gelingt es Ihnen, die Motivation der Teilnehmenden beizubehalten oder zu steigern?
•    Wie kann die Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden verbessert werden?
•    Wie gestalten Sie die Zusammenarbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren?

Ziele
Der TPF hat für den Rauchstopp-Monat vier Hauptziele definiert. Bitte leiten Sie aus den folgenden
Zielen konkrete Massnahmen für das Projekt ab und beschreiben Sie deren Umsetzung:
1. Es werden schweizweit mindestens 10'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer rekrutiert, die an Tag
   X gemeinsam einen Rauchstoppversuch unternehmen.
2. Die Unterstützung durch die Gruppe der Teilnehmenden sowie Informationen und motivierende
   Botschaften im Verlauf des Projekts führen dazu, dass möglichst viele Teilnehmende den
   Rauchstopp durchhalten.
3. Der Laborcharakter des Projekts erlaubt es, verschiedene Interventionen auszuprobieren und
   somit zu testen, was funktioniert und was nicht.
4. Das Projekt bezieht möglichst viele bereits bestehende nationale und regionale
   Rauchstoppangebote ein und dient diesen als Schaufenster.

Die Anzahl der Rekrutierungen an Tag X werden von der Mandatnehmerin als Selbstauskunft der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemessen. Diese müssen in einer niederschwelligen Form, z.B. als
Kommentar auf einem Social Media oder einer Webseite explizit bestätigen, dass sie an einem
definierten Stichtag (Quit Day) mit dem Rauchen aufhören und sich somit für das Projekt anmelden.
Eine noch niederschwelligere Form wie z.B. das Liken eines Posts gilt nicht als Anmeldung.
Das erste Ziel stellt ein Minimalziel dar, das zumindest erreicht, besser übertroffen werden sollten. Es
ist demnach mit einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung verknüpft. Diese erlaubt es dem TPF,
der Mandatnehmerin bei einer höheren Anzahl Teilnehmende eine Erfolgsprämie auszurichten. Die
Details zur Berechnung der variablen Vergütung sind in Kapitel 4 definiert.

Übersicht Leistungen und Produkte
Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht der zu erbringenden Leistungen und Produkte des Mandats
dar.

    Leistung / Produkt                      Kurzbeschreibung
    Kick-off - Präsentation mit             Präsentation eines Arbeits- und Zeitplans mit detaillierter
    Arbeitsplanung                          Beschreibung der Vorgehensweise inkl. Auflistung der
                                            wichtigsten Meilensteine
                                            Besprechung aller offenen Fragen mit dem TPF

    Vorschlag Plattform/en                  Liste mit einem oder mehreren Vorschlägen, auf welcher
                                            Plattform und wie das Projekt durchgeführt werden soll.
                                            Genehmigung durch den TPF.
    Konzept Datenschutz                     Konzept, in dem aufgezeigt wird, welche persönlichen
                                            Daten erhoben werden und wie mit diesen umgegangen
                                            wird. Falls eine eigene Webseite betrieben wird: Konzept
                                            zur Sicherheit der Seite. Konzepte müssen allenfalls vom
                                            Informatiksicherheitsbeauftragten BAG abgenommen
                                            werden.

                                                                                              Seite 10 von 20
Kommunikationskonzept                  Konzept zum Namen, der Positionierung und den
                                        Werbekanälen und -massnahmen. Genehmigung durch
                                        den TPF.
 Konzept Innovationslabor               Liste der geplanten Tests, mit denen verschiedene
                                        Hypothesen/ Herangehensweisen ausprobiert werden
                                        sollen. Genehmigung durch den TPF.
 Liste der Partnerschaften              Liste von Partnerorganisationen, die das Projekt als
                                        Schaufenster für ihre eigenen Angebote nutzen.
 Dokumentation Anmeldungen              Dokumentation aller Personen, die sich für den
                                        Rauchstopp-Monat angemeldet haben (z.B. anonymisierte
                                        Liste mit den Einschreibestatements und dem Datum oder
                                        Vorschlag der Mandatnehmerin, wie Rauchstopps gezählt
                                        werden können).
 Systematische Sammlung aller           Dokumentation der Posts (auf Social Media oder Website)
 Posts                                  wie Artikel, Kurznachrichten, Bilder, Videos, Umfragen etc.
                                        Systematische Ordnung (oder durchsuchbares Dokument)
 Dokumentation der Auswertungen         Bericht mit aggregierten Daten wie z.B. Anzahl Likes/
                                        Shares, Themen/Stimmung der Diskussionen auf der
                                        gewählten Plattform etc.
 Dokumentation Innovationslabor         Kurze Beschreibung der durchgeführten Tests inkl. einer
                                        Bewertung zum Erfolg. Falls möglich, Überlegungen zu den
                                        Gründen für den Erfolg oder Misserfolg eines Versuchs
 Abschliessende Reflexion               Reflexion zum gesamten Projektverlauf in Form eines
                                        Schlussberichts. Was hat funktioniert, was nicht? Was
                                        müsste bei einer nächsten Durchführung berücksichtigt
                                        werden?
 Schlussabrechnung                      Abrechnung über den gesamten Projektverlauf, Vergleich
                                        mit dem Budget der Offerte. Genehmigung durch den TPF.
 Schlusssitzung mit dem TPF             Sitzung, um wichtige Erkenntnisse zu besprechen und den
                                        Projekterfolg zu bewerten.

3.5.2   Optionen
Bei erfolgreicher Durchführung des nationalen Rauchstopp-Monats 2021-2022 besteht die
Möglichkeit, den Vertrag für max. zwei weitere Durchführungen (2022-2023 bzw. 2023-2024) zu
verlängern. Dies ist mit Option 1 bzw. Option 2 abgebildet:

Option 1: Verlängerung des Mandats um ein weiteres Jahr (2022 – 2023)
Für diese Option ist darzulegen, zu welchen Kosten die Mandatsnehmer eine weitere Durchführung
des Rauchstopp-Monats im Jahr 2023 anbieten wollen. Diese müssen die Elemente der Durchführung
wie oben in Kapitel 3.5.1 (Grundleistung) beschrieben beinhalten.

Option 2: Verlängerung des Mandats um ein weiteres Jahr (2023 – 2024)
Für diese Option ist darzulegen, zu welchen Kosten die Mandatsnehmer eine weitere Durchführung
des Rauchstopp-Monats im Jahr 2024 anbieten wollen. Diese müssen die Elemente der Durchführung
wie oben in Kapitel 3.5.1 (Grundleistung) beschrieben beinhalten.

3.5.3   Bezugsregelung optionale Leistungen
Der Bezug der Optionen 1 und 2 wird jeweils 5 Monate nach der Durchführung des Rauchstopp-
Monats vom TPF schriftlich kommuniziert.

                                                                                        Seite 11 von 20
4   Beschreibung des Vergabeverfahrens
    Das Mandat wird in einem zweistufigen Verfahren vergeben.

    4.1     Stufe 1: Bewerbung um Zulassung zum Wettbewerb
    Es steht allen interessierten Anbieterinnen und Anbietern unabhängig von ihrem Standort offen, sich
    um die Zulassung zum Wettbewerb zu bewerben. Es ist möglich und erwünscht, die Einladung auch
    weiteren potenziellen Anbieterinnen und Anbietern weiterzuleiten.
    Der TPF wird zudem verschiedene potenzielle Anbieterinnen und Anbieter aktiv über die Möglichkeit
    einer Teilnahme am Wettbewerb informieren und dazu allenfalls auch weitere Informationskanäle
    nutzen.

    Wichtig: Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht in Abhängigkeit zur Tabak- oder E-
    Zigarettenindustrie stehen und müssen eine entsprechende Selbstdeklaration ausfüllen (vgl.
    Formular Offenlegung von Interessenbindungen im Anhang).

    Bewertungskriterien für die Bewerbungen
    Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die bewerteten Kriterien sowie die entsprechende
    Punkteverteilung.

     Nr.           Kriterium              Beschreibung                                    Maximale
                                                                                          Punktzahl
     BK 1          Motivation             Der Anbieter oder die Anbieterin zeigt die      100
                                          eigene Motivation klar auf. Diese passt zu
                                          den Zielen des TPF und der
                                          Tabakprävention.
     BK 2          Eignung und            Der Anbieter oder die Anbieterin zeigt klar     100
                   Erfahrung              auf, dass er oder sie die Kompetenzen hat
                                          (konzeptionell, fachlich, logistisch), um die
                                          Aufgaben erfüllen zu können.
     BK 3          Projektmanagement      Der Anbieter oder die Anbieterin zeigt klar     100
                                          auf, dass er oder sie Kompetenzen und
                                          Erfahrungen hat im Projektmanagement.
     BK 4          Idee und Innovation    Die grobe Beschreibung des möglichen            200
                                          Vorgehens passt zu den Anforderungen in
                                          der Ausschreibung und zeigt, dass der
                                          Anbieter oder die Anbieterin über ein
                                          kreatives Potenzial verfügt, um die
                                          Aufgaben zu lösen.

    Taxonomie der Bewertung für die Kriterien BK 1 – BK 4
     Herausragend    Sehr gut           Gut               Genügend                        Ungenügend
     100%            80%                50%               30%                             0%

    Die Prozentzahlen beziehen sich auf die maximalen Punktzahlen der einzelnen Kriterien. Beispiel:
    Eine Anbieterin erhält beim Kriterium "Motivation" die Bewertung "gut". Damit erhält sie für dieses
    Kriterium 50 Punkte (50% der maximalen Punktzahl von 100 Punkten).

    Das Prädikat "herausragend" wird vergeben, wenn das Kriterium vollständig erfüllt ist ("sehr gut") und
    die Anbieterin im Vergleich zu den anderen Angeboten noch zusätzlich herausragt.

    Konkretes Vorgehen Stufe 1:
       • 27.5.2021: Versand der vollständigen Ausschreibungsunterlagen an potenzielle Anbieterinnen
          und Anbieter

                                                                                                Seite 12 von 20
•    Weitere interessierte Anbieterinnen und Anbietern melden sich per E-Mail unter
           info@tpf.admin.ch und erhalten das vorliegende Pflichtenheft zugestellt, falls sie dieses noch
           nicht haben.
      •    Sie bewerben sich bis spätestens zum 22.6.2021 um eine Zulassung zum Wettbewerb indem
           sie im entsprechenden Formular (siehe Anhang 1) ihre Motivation und Eignung darlegen.
      •    Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an die Adresse info@tpf.admin.ch. Bewerberinnen und
           Bewerber erhalten innerhalb eines Arbeitstages eine Empfangsbestätigung.
      •    Der TPF entscheidet aufgrund der oben aufgeführten Kriterien, welche 5 Anbieterinnen und
           Anbieter für die zweite Runde zugelassen werden.
      •    Der TPF informiert sämtliche Anbieterinnen und Anbieter per E-Mail bis zum 25.6.2021 über
           den Entscheid (Zulassung zur zweiten Runde oder nicht).

4.2       Stufe 2: Offertenrunde mit ausgewählten Anbieterinnen und Anbietern
Zur eigentlichen Offertenrunde werden fünf Anbieterinnen und Anbieter zugelassen, die aus Stufe 1
als die Geeignetsten hervorgegangen sind. Alle Offerten, die die formalen Kriterien erfüllen, werden
pauschal mit einem Betrag von 2'000 CHF entschädigt, respektive mit 2'500 CHF, wenn eine
Anbieterin oder ein Anbieter zu einer Offertenpräsentation eingeladen wird.

Zuschlagskriterien für die Offerten
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die bewerteten Zuschlagskriterien (ZK) sowie die
entsprechende Punkteverteilung.

 Nr.        Bezeichnung                                                                 Maximale
                                                                                        Punkte
 ZK 1       Motivation und Eignung der Anbieterin, insbesondere auch                    200
            Ausgeglichenheit der Kompetenzen in den Bereichen Innovation/ digitale
            Projekte/ Kommunikation auf der einen Seite und Tabakprävention auf
            der anderen Seite. Kompetenzen und Erfahrung im Projektmanagement.

 ZK 2       Kreative und innovative Elemente, namentlich auch Anzahl und Art der        200
            Versuche mit "Labor-Charakter", durch die einfach ausprobiert werden
            kann, welche Ansätze funktionieren und welche nicht

 ZK 3       Qualität der Offerte: konzises Auftragsverständnis, nachvollziehbares,      200
            zielführendes und sinnvolles Vorgehen zur Auftragserfüllung,
            Vollständigkeit und Angemessenheit, realistischer Zeitplan,
            Produktbeschrieb.

 ZK 4       Vernetzung und Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen                 100
            Akteuren der Tabakprävention und Einbezug möglichst vieler
            bestehender Angebote. Dies vor dem Hintergrund, dass der
            Rauchstopp-Monat mittelfristig als Schaufenster und Verstärker für
            bestehende nationale und regionale Rauchstoppangebote dienen soll.

 ZK 5       Anteil variable Vergütung gemäss der weiter unten dargelegten Formel.       100
 ZK 6       Gesamtpreis gemäss der weiter unten dargelegten Formel.                     200

            Total maximale Punkte                                                       1'000

Alle 5 Offerten werden nach diesen Zuschlagskriterien evaluiert. Die Angebote mit den höchsten
Bewertungen (maximal 3 Anbieterinnen oder Anbieter) werden zu einer Offertenpräsentation
eingeladen. Bei Angeboten, die zu einer Offertenpräsentation zugelassen werden, werden die bereits
vorgenommenen Bewertungen nach der Präsentation aktualisiert.

                                                                                                Seite 13 von 20
Taxonomie der Bewertung für die Kriterien ZK 1 - ZK 4

 Herausragend         Sehr gut            Gut                  Genügend               Ungenügend
 100%                 80%                 50%                  30%                    0%

Die Prozentzahlen beziehen sich auf die maximalen Punktzahlen der einzelnen Kriterien. Beispiel:
Eine Anbieterin erhält beim ZK 1 "Motivation und Eignung " die Bewertung "gut". Damit erhält sie für
dieses Kriterium 100 Punkte (50% der maximal möglichen Punktzahl dieses Kriteriums von 200
Punkten).
100% der Punkte werden vergeben, wenn ein Kriterium vollständig erfüllt ist und die Anbieterin im
Vergleich zu den anderen Angeboten noch zusätzlich herausragt.
80% der Punkte werden vergeben, wenn ein Kriterium genau gemäss den verlangten Anforderungen
erfüllt wird.
50% der Punkte werden vergeben, wenn ein Kriterium nur teilweise erfüllt wird, z.B., weil auf eine
Anforderung nicht eingegangen wird oder diese nicht erfüllt wird.
30% der Punkte werden vergeben, wenn ein Kriterium in verschiedener Hinsicht nicht erfüllt wird, z.B.,
weil auf verschiedene Anforderungen nicht eingegangen wird oder diese nicht erfüllt werden.
0 Punkte werden vergeben, wenn mehrere Aspekte der Kriterien nicht erfüllt werden.

Variable Vergütung (ZK 5)
Für die Durchführung des Rauchstopp-Monats ist eine erfolgsabhängige variable Vergütung
vorgesehen. Als Anbieterin müssen Sie festlegen, welchen Anteil Sie als variablen Preis (Kosten pro
Raucherin oder Raucher, die einen Rauchstoppversuch 4 macht) offerieren wollen. Der variable Anteil
muss mindestens 10% und darf maximal 50% betragen (kontinuierliche Abstufung, es können alle
Prozentzahlen innerhalb dieses Bereichs gewählt werden). Die Höhe des variablen Anteils ist eines
der Zuschlagskriterien bei der Evaluation der Offerten. Je höher der offerierte variable Anteil ist, desto
mehr Punkte werden für dieses Zuschlagskriterium vergeben.
Mit dem variablen Anteil profitieren Sie von einer Prämie, falls das Projekt erfolgreicher als erwartet ist
und decken damit auch allfällige zusätzliche variable Kosten. Andererseits tragen Sie als Anbieterin
einen Teil des Projektrisikos mit, wenn weniger Raucherinnen und Raucher für den Rauchstopp-
Monat rekrutiert werden können als geplant.
Das Referenzszenario, für das Sie offerieren, geht von einer Zahl von 10'000 Aufhörwilligen aus. Je
nach Projekterfolg werden sich mehr oder weniger Raucherinnen und Raucher für den Event
anmelden. Die mögliche Prämie bei einem besseren Abschneiden kann dabei aber nicht unendlich
wachsen: Sie ist bei maximal 20'000 Teilnehmenden gedeckelt. Das heisst, dass die variable
Vergütung (Prämie) nur bis zu dieser Zahl ausbezahlt wird, selbst falls es gelingen sollte, mehr als
20'000 Teilnehmende zu rekrutieren (vgl. Tabelle).
Die Punktvergabe für dieses Kriterium erfolgt gemäss folgender Formel:

 Punktemaximum        x
                           (        Variabler Anteil - 0.1

                                              0.4             )
4 Rauchstoppversuche müssen von Ihnen als Anbieterin als Selbstauskunft der Teilnehmerinnen und

Teilnehmer gemessen werden. Diese müssen in einer niederschwelligen Form, z.B. als Kommentar
auf einem Social Media oder einer Webseite bestätigen, dass sie an einem definierten Stichtag (Quit
Day) mit dem Rauchen aufhören und sich somit für das Projekt anmelden. Eine noch
niederschwelligere Form wie z.B. das Liken eines Posts gilt nicht als Anmeldung. Es wird nicht
definiert, wie lange der Rauchstoppversuch anhalten muss, um mitgezählt zu werden.

                                                                                               Seite 14 von 20
Beispiel für variable Vergütungen
Die Zahlen im folgenden Beispiel sind bewusst nicht realistisch gewählt, um keine Hinweise zu
möglichen Angebotspreisen zu geben.

Offerierter Preis: 20'000 CHF für das Referenzszenario mit 10'000 Teilnehmenden

                          Offerierter variabler Anteil
                              10%             20%           30%             40%            50%
             1'000         18'200 CHF      16'400 CHF    14'600 CHF      12'800 CHF     11'000 CHF
             5'000         19'000 CHF      18'000 CHF    17'000 CHF      16'000 CHF     15'000 CHF
 Personen
 Erreichte

             10'000        20'000 CHF      20'000 CHF    20'000 CHF      20'000 CHF     20'000 CHF
             15'000        21'000 CHF      22'000 CHF    23'000 CHF      24'000 CHF     25'000 CHF
             20'000        22'000 CHF      24'000 CHF    26'000 CHF      28'000 CHF     30'000 CHF
             25'000        22'000 CHF      24'000 CHF    26'000 CHF      28'000 CHF     30'000 CHF

Lesebeispiel: Sie haben einen variablen Anteil von 30% offeriert. Anstatt der vom TPF angestrebten
10'000 Teilnehmenden haben 15'000 Personen an Tag X gemeinsam einen Rauchstoppversuch
gestartet. Damit ist die Bezahlung für das Projekt:
    • Fixer Anteil = 14'000 CHF (70% von 20'000 CHF)
    • Variabler Anteil = 9'000 CHF (150% vom variablen Anteil von 6'000 CHF)
    • Totale Vergütung: 23'000 CHF

Falls Sie Ihre Offerte mit Ihren eigenen Zahlen durchrechnen möchten, können Sie dafür die
vorbereitete Excel-Datei (im Anhang) verwenden.

Berechnungsformel für das Kriterium ZK 6 (Gesamtpreis)
Bewertet wird für jedes Angebot der Gesamtpreis der Grundleistung inkl. der in Kapitel 3.5.2
definierten Optionen. Für die Optionen handelt es sich um Richtwerte, die zum Zeitpunkt des Bezugs
verhandelt werden können.
Im Vergleich aller Anbieter erhält das tiefste Angebot die maximale Punktzahl. Die Punktevergabe
erfolgt gemäss folgender Formel:

                            (                                )
                                                                 1.5
                               Preis des günstigsten Angebotes
  Punktemaximum       x
                                      Preis des Angebotes

Beispiel (Punktemaximum = 200 Punkte):

                  Angebot A          Angebot B       Angebot C         Angebot D      Angebot E
 Preis            10'000 CHF         15'000 CHF      9'000 CHF         25'000 CHF     12'000 CHF
 Punkte                171                93              200               43             130

In diesem Beispiel hat Angebot C mit 9'000 CHF den tiefsten Preis und erhält demnach die maximale
Punktzahl von 200 Punkten. Die Punktzahl für die anderen Angeboten leitet sich daraus ab.

Konkretes Vorgehen Stufe 2:
   • Der TPF informiert die zugelassenen Anbieterinnen und Anbieter bis zum 25.6.2021 über
      seinen Entscheid und stellt ihnen allenfalls zusätzliche Unterlagen zu.
   • Anbieterinnen und Anbieter können laufend, spätestens aber bis zum 25.7.2021
      Verständnisfragen zu den Vorgaben einreichen (per E-Mail an info@tpf.admin.ch).
   • Der TPF stellt die Fragen und seine Antworten in anonymisierter Form allen Anbieterinnen
      und Anbietern zu. Fragen und Antworten werden nicht übersetzt.

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•   Die Anbieterinnen und Anbieter reichen bis spätestens zum 18.8.2021 die Offerte per E-Mail
        an info@tpf.admin.ch ein.
    •   Am 23.8.2021 lädt der TPF maximal 3 Anbieterinnen und Anbieter zu einer
        Offertenpräsentation ein.
    •   Die Offertenpräsentationen finden in der Kalenderwoche 35 statt.
    •   Bis zum 7.9.2021 informiert der TPF die bevorzugte Anbieterin oder den bevorzugten Anbieter
        über seinen Entscheid.
    •   Der Zuschlag wird aufgrund der oben genannten Kriterien erteilt.
    •   Der TPF führt allenfalls Vertragsverhandlungen, stellt den Vertrag aus und informiert die
        Anbieterinnen und Anbieter, die den Zuschlag nicht erhalten haben.
    •   Das Mandat startet am 15.9.2021 oder nach Vereinbarung.

4.2.1   Vorgaben zur Struktur und zum Inhalt der Offerte
Im Interesse einer fairen und schnellen Evaluation müssen die Offerten zwingend nach der folgenden
Struktur eingereicht werden:

 Kapitel                                      Beschreibung

 1 - Organisation und Qualifikation           Beschreibung der Organisation und ihrer Qualifikation.
                                              Eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren
                                              Qualifikation.
 2 - Einbindung von Präventionspartnern       Beschreibung der Zusammenarbeit und Vernetzung mit
                                              Partnerorganisationen der (Tabak)-Prävention. Einbezug
                                              von bestehenden nationalen und regionalen Angeboten.
 3 - Kommunikationsstrategie                  Detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Rekrutierungs-
                                              und Kommunikationsmassnahmen.
 4 - Moderation und Inhalte                   Beschreibung der vorgesehenen Begleit- und
                                              Unterstützungsmassnahmen für die Teilnehmenden.
                                              Animation und Förderung der Gruppendynamik.
                                              Beschreibung der Art und Form der Informationen (Texte,
                                              Wettbewerbe, Videos etc.)
 6 - Innovation und Laborcharakter            Beschreibung der Anzahl und Art der Experimente mit
                                              Laborcharakter.
 7 - Zeitplan und Meilensteine                Detaillierter Zeitplan und Meilensteine
 8 - Budget                                   Detailliertes Budget.

Spezielle Vorgaben für das Budget
   • Das Budget ist inkl. der in Kapitel 3.5.2 definierten Optionen auszuweisen. Für die Optionen
       handelt es sich um Richtwerte, die zum Zeitpunkt des Bezugs verhandelt werden können.
   • Für die externe Evaluation des Projekts wird der TPF ein Mandat vergeben. Die
       Zusammenarbeit mit dem Evaluationsteam ist im Budget vorzusehen.
   • Bei Personalkosten müssen für alle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die geplante
       Anzahl Tage oder Stunden sowie deren Tages- oder Stundenansätze ausgewiesen werden
   • Die Kosten pro Option sowie für das gesamte Angebot sind separat sowohl mit als auch ohne
       Mehrwertsteuer auszuweisen.

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5   Administratives

    5.1     Auftraggeber

    5.1.1    Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
    Bedarfsstelle / Beschaffungsstelle
    Tabakpräventionsfonds TPF
    c/o Bundesamt für Gesundheit
    Schwarzenburgstrasse 157
    3003 Bern

    5.1.2 Angebote sind unter Angabe des Beschaffungstitels per E-Mail an folgende Adresse zu
    schicken
    Tabakpräventionsfonds TPF
    Projekt Ref: 326.5-1/55 Durchführung eines nationalen Rauchstopp-Monats über Online-Kanäle
    E-Mail: info@tpf.admin.ch

    5.1.3    Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
    Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese bis zum 25.07.2020 per E-
    Mail an info@tpf.admin.ch geschickt werden.
    Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
    Die Antworten zu sämtlichen eingegangen und anonymisierten Fragen erhalten alle Anbieter
    gleichzeitig per E-Mail zugestellt.

    5.1.4    Frist für die Einreichung des Angebotes
    18.08.2020
    Formvorschriften:
    Das vollständige Angebot ist bis spätestens 18.08.2020 in elektronischer Form an die unter Ziffer 5.1.2
    aufgeführte Adresse zuzustellen.

    5.1.5    Verfahrensart
    Selektives Verfahren

    5.1.6    Auftragsart
    Dienstleistungsauftrag

    5.1.7    Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
    Nein

    5.2     Beschaffungsobjekt

    5.2.1    Art des Dienstleistungsauftrages
    Sonstige Dienstleistungen
    Kauf

    5.2.2    Ort der Dienstleistungserbringung
    Bern

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5.2.3    Aufteilung in Lose
Nein

5.2.4    Werden Varianten zugelassen?
Ja. Diese sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert
einzureichen. Die Vorteile + Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich Zielerreichung sind zwingend zu
begründen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.

5.2.5    Werden Teilangebote zugelassen?
Nein

5.2.6    Ausführungstermin
Beginn: 15.9.2021, Ende: 14.9.2022. Der Beginn und die Dauer des Mandats sind verhandelbar.

5.3     Bedingungen

5.3.1    Kautionen/Sicherheiten
Keine

5.3.2    Zahlungsbedingungen
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung
mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

5.3.3    Einzubeziehende Kosten
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl.
MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
Der Gesamtpreis der Offerte ist zusätzlich inkl. MwSt. zum aktuell gültigen Satz auszuweisen.

5.3.4    Bietergemeinschaften
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine
Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der
Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

5.3.5    Subunternehmer
Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die
Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen
auf.

5.3.6    Vergütung für die Offerte / Präsentation
Alle Offerten, die die definierten Voraussetzungen erfüllen, werden mit einem Betrag von 2'000 CHF
vergütet. Wenn eine Anbieterin oder ein Anbieter zur Angebotspräsentation eingeladen wird, beträgt
die Vergütung insgesamt 2'500 CHF.

5.3.7    Sprachen für Angebote
Angebote sind in deutscher oder französischer Sprache zugelassen.

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5.3.8    Gültigkeit des Angebots
180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote.

5.3.9    Sprache der Ausschreibungsunterlagen
Ausschreibungsunterlagen sind in deutsche und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen
zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

5.4     Andere Informationen

5.4.1    Geschäftsbedingungen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter AGB (admin.ch)

5.4.2    Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch
allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch
möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den
Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen
durch den Auftraggeber innerhalb des eigenen Konzerns (resp. innerhalb der Bundesverwaltung) oder
an beigezogene Dritte. Für den Anbieter gilt dies, soweit die Weitergabe für die Vertragserfüllung
erforderlich ist oder Bestimmungen des Vertrages konzernintern weitergegeben werden.
Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf der Anbieter mit der Tatsache, dass eine
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber besteht oder bestand, nicht werben und den Auftraggeber
auch nicht als Referenz angeben.
Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer,
Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.

5.4.3    Integritätsklausel
Der Anbieter und der Auftraggeber verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung
von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile
angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat der Anbieter dem Auftraggeber eine Konventionalstrafe zu
bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss.
Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur
Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch
den Auftraggeber führt.

5.4.4    Sonstige Angaben
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen
innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen
ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

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