Botschaft Missiva / Botschaft - a maun da la cumünaunza d'urna dals 20 december 2020 zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 - Gemeinde ...

Die Seite wird erstellt Emil Jürgens
 
WEITER LESEN
Botschaft Missiva / Botschaft - a maun da la cumünaunza d'urna dals 20 december 2020 zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 - Gemeinde ...
botschaft                                    Missiva / Botschaft
                                              a maun da la cumünaunza d’urna dals 20 december 2020
                                              zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020

                                                                  Damit sowohl das demokratische Mitbestimmungsrecht der
                                                                  Stimmberechtigten wie auch die Handlungsfähigkeit der Ge-
                                                                  meinden nicht eingeschränkt oder gar unterbunden werden,
                                                                  hat die Regierung des Kantons Graubünden die Handlungs-
 In der gesamten Schweiz nimmt die Zahl der an Covid-19 er-       freiheit der Gemeinden in Bezug auf die Durchführung von Ur-
 krankten Personen rasant zu. Aufgrund dieser Entwicklung hat     nenabstimmungen erweitert und den Gemeinden mit der Er-
 der Bundesrat am 28. Oktober 2020 Massnahmen beschlossen,        mächtigungsverordnung vom 3. November 2020 notrechtlich die
 die das öffentliche Leben wieder einschränken. Auch im Kanton    Möglichkeit gegeben, anstelle einer Gemeindeversammlung ei-
 Graubünden hat die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten      ne Urnenabstimmung durchzuführen.
 Personen stark zugenommen. Die Regierung hat mit Beschluss
 vom 29. Oktober 2020 die besondere Lage gemäss Gesetz über       Der Gemeindevorstand beurteilt die Durchführung einer Ge-
 den Bevölkerungsschutz des Kantons Graubünden erklärt.           meindeversammlung in Anbetracht der konkreten COVID-19-Si-
                                                                  tuation und angesichts der einzuhaltenden Verhaltensregeln
 Die seitens des Bundes erlassenen Veranstaltungsbeschränkun-     und Empfehlungen (Kontakte minimieren, Abstand halten, zu-
 gen, die ab dem 29. Oktober 2020 gelten, betreffen die Gemein-   hause bleiben) als nicht verantwortbar. Aufgrund dieser Aus-
 deversammlungen grundsätzlich zwar nicht: Die Verordnung         gangslage hat der Gemeindevorstand gestützt auf die von der
 über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der        Regierung am 3. November 2020 erlassene „Ermächtigungsver-
 Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 in der Fassung vom 28.       ordnung für die Gemeinden“ beschlossen, die ursprünglich für
 Oktober 2020 nimmt in Art. 6c Abs. 1 politische Versammlungen    den 10. Dezember 2020 geplante Gemeindeversammlung nicht
 der Legislativen auf eidgenössischer, kantonaler und kommuna-    durchzuführen. Stattdessen werden die für die Gemeindever-
 ler Ebene explizit von den Veranstaltungsbeschränkungen aus.     sammlung vom 10. Dezember 2020 vorgesehenen dringlichen
                                                                  Geschäfte der Urnengemeinde unterbreitet. Die Abstimmungs-
 Weil aber alle übrigen Veranstaltungen mit mehr als 50 Per-      empfehlungen ergehen durch den Gemeindevorstand.
 sonen verboten sind und die aktuelle Corona-Kampagne des
 Bundesamtes für Gesundheit sogar explizit empfiehlt, weniger     Der Gemeindevorstand möchte damit die Handlungsfähigkeit
 Menschen zu treffen, ist davon auszugehen, dass eine beträcht-   der Gemeinde und der von ihr abhängigen Partnerorganisatio­
 liche Anzahl Stimmberechtigter nicht an der Gemeindever-         nen unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Entscheidungsfin-
 sammlung teilnehmen wird, insbesondere, wenn viele Leute in      dung wahren, ohne die Stimmberechtigten einer Ansteckungs-
 Quarantäne sind oder epidemiologische Gründe entgegenste-        gefahr und unnötigen gesundheitlichen Risiken auszusetzen.
 hen. Das kann dazu führen, dass zahlreiche Stimmbürgerinnen      Mit der Durchführung der Urnenabstimmung wird niemand von
 und Stimmbürger, vor allem jene, die einer Risikogruppe ange-    der politischen Mitwirkung ausgeschlossen und es wird ein Bei-
 hören, von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden.     trag zur Eindämmung von COVID-19 geleistet.

 Vorlage 1

 Appruvaziun dal preventiv 2021 e fixaziun da la taglia d’impostas per l’an 2021
 Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuer­fusses für das Jahr 2021
 Hinweis: Das vollständige Budget kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Internetseite www.samedan.ch, Rubrik Politik/
 Gemeindeversammlung heruntergeladen werden.

 Das Wichtigste in Kürze
 Der Massnahmenplan zur Sanierung des Finanzhaushaltes hat Wirkung gezeigt. Dies hat sich positiv auf die Gemeinderechnung ausge-
 wirkt. So konnte die Verschuldung seit Anfang 2014 von CHF 56 Mio. bis Ende 2020 auf CHF 28 Mio. abgebaut werden. Der Zielwert für die
 maximale Obergrenze der Verschuldung ist damit erreicht. In der Folge können die finanzpolitischen Prioritäten angepasst werden. Die

 Redacziun: Administraziun cumünela Samedan, Plazzet 4, CH-7503 Samedan
 T +41 81 851 07 07, F +41 81 851 07 08, gemeinde@samedan.gr.ch, www.samedan.ch
Plafonierung der Verschuldung bleibt prioritär. Finanzierungsüberschüsse müssen aber künftig nicht mehr ausschliesslich für die Schul-
    denamortisation verwendet werden, sondern können vermehrt für Investitionen zugunsten der Attraktivitätssteigerung eingesetzt werden.

    Erfolgsrechnung 2021
    In TSD                                                Rechnung 2019                          Budget 2020                         Budget 2021
    Aufwand                                                         24’945                            25‘100                             24’820
    Ertrag                                                          25’765                            23‘585                              23’110
    Ergebnis                                                          820                             -1‘515                              -1’710

    Gestufter Erfolgsausweis 2021
    In TSD                                                Rechnung 2019                          Budget 2020                         Budget 2021
    Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                              -130                            -1‘970                              -2’285
    Ergebnis aus Finanzierung                                        1’010                              555                                 575
    Operatives Ergebnis                                               880                             -1‘415                              -1’710
    Ausserordentliches Ergebnis                                       -60                              -100                                    0
    Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                    820                             -1‘515                              -1’710

    Investitionsrechnung 2021
     In TSD                                               Rechnung 2019                          Budget 2020                         Budget 2021
     Ausgaben                                                       -4’730                            -4‘250                              -5’055
     Einnahmen                                                       1’385                             2‘690                               2’585
     Nettoinvestitionen                                             -3’345                            -1‘560                              -2’470

    Geldflussrechnung 2021
     In TSD                                               Rechnung 2019                          Budget 2020                         Budget 2021
     Cashflow aus operativer Tätigkeit                              6’050                              2‘595                               2’345
     Cashflow aus Investitions- und                                 -3’985                            -1‘560                              -2’470
     Anlagentätigkeit
     Cashflow aus Finanzierungstätigkeit                            -2’000                                 0                                   0
     Total Cashflow (+) / Cashloss (-)                                 65                              1‘035                                -125

    Finanzkennzahlen 2021
                                                   Rechnung 2019                Budget 2020             Budget 2021                   Bewertung
    Selbstfinanzierungsgrad in %                           179.8                      166.4                     95.8                        Gut
    Selbstfinanzierungsanteil in %                          25.1                       11.8                        11.9                   Mittel
    Kapitaldienstanteil in %                                15.7                       18.5                        19.2                    Hoch
    Zinsbelastungsanteil in %                                0.3                        0.6                        0.6                      Gut
    Investitionsanteil in %                                  21.1                      18.3                        21.2                    Stark
    Bruttoverschuldungsanteil in %                         138.5                      168.2                    144.6                      Mittel
    Nettoschuld in CHF pro Kopf                              -73                      1‘034                    -1’042                 Vermögen

    Finanzierungsausweis 2021-2025
     In TSD                                Rechnung       Budget             Budget     Planjahr        Planjahr          Planjahr      Planjahr
                                                2019        2020               2021         2022            2023              2024          2025
     Selbstfinanzierung                       6’020         2‘595             2’345           2’910       3’030             2’620          2’660
     Nettoinvestitionen                       -3’350       -1‘560            -2’470           -965       -3’265             -4’130         -1’115
     Finanzierungsüberschuss (+)               2’670        1‘035                             1’945                                        1’545
     Finanzierungsfehlbetrag (-)                                               -125                        -235             -1’510

2   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
Beurteilung der Gemeindefinanzen
Die Finanzpolitik ist auf Nachhaltigkeit und Stabilität auszurichten. Entsprechend soll der Finanzhaushalt gemäss Art. 62 der Gemeindever-
fassung mittelfristig ausgeglichen sein. Art. 6 des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes fordert, dass die Erfolgsrechnung mittelfristig aus-
geglichen sein soll. Schliesslich verpflichtet Art. 39 des kantonalen Gemeindegesetzes die Gemeinden, die Steuern so festzulegen, dass der
Finanzhaushalt auf Dauer ausgeglichen bleibt.

Dank der konsequenten Umsetzung des Massnahmenplans zur Sanierung des Finanzhaushaltes und der guten Jahresabschlüsse konnte
die Verschuldung stärker und schneller als geplant von CHF 56 Mio. auf CHF 28 Mio. abgebaut werden. Der Zielwert für die maximale Ober-
grenze der Verschuldung ist damit erreicht. Momentan ist eine solche Verschuldung dank der historisch tiefen Zinsen auf dem Geld- und
Kapitalmarkt tragbar.

Die Plafonierung der Verschuldung bleibt prioritär. Dies wiederum setzt voraus, dass sämtliche anstehenden Investitionen zu 100% aus
eigenen Mitteln finanziert werden müssen. Auch wenn momentan keine Anzeichen für markante Änderungen an der Zinsfront erkennbar
sind, darf das Risiko einer Zinserhöhung langfristig dennoch nicht ausser Acht gelassen werden. Ein weiterer Abbau der Verschuldung ist
deshalb wenn immer möglich weiterhin anzustreben. Die aktuelle Situation erlaubt es allerdings, die Prioritäten etwas zu verlagern. Um
wieder Handlungsspielraum für Investitionen zu Gunsten der Attraktivitätssteigerung zu erlangen, beabsichtigt der Gemeindevorstand die
effektiv erwirtschafteten Finanzierungsüberschüsse nicht mehr ausschliesslich für die Schuldenamortisation einzusetzen, sondern für In-
vestitionen zugunsten der Attraktivitätssteigerung zurückzustellen.

Angesichts der ungewissen Auswirkungen von COVID-19 auf die Gesamtwirtschaft ist die Gemeinde gut beraten, den Finanzhaushalt wei-
terhin mit Mass und Vernunft zu steuern. Unabhängig davon wird die Ausgabenseite mit der Inbetriebnahme des Pflegezentrums Promu-
lins gemäss ersten Schätzungen mit Betriebsbeiträgen von etwa CHF 450‘000 zusätzlich belastet. Für finanzpolitische Experimente besteht
insofern kein Spielraum.

Die folgenden finanzpolitischen Zielwerte sind einzuhalten:
1. Sämtliche künftigen Investitionen müssen im vollen Umfang aus eigenen Mitteln finanzierbar sein. Es gilt ein Selbstfinanzierungsgrad
   von 100%. Gegebenenfalls ist dies durch die Priorisierung und Staffelung von Investitionen sicherzustellen.
2. Die Verschuldung ist auf maximal CHF 30 Mio. zu plafonieren.
3. In Abhängigkeit von der Höhe des Investitionsvolumens ist eine minimale Selbstfinanzierung von CHF 3.0 Mio. bis 4.5 Mio. jährlich zu
   erarbeiten.

Die finanzpolitischen Zielwerte sind im Rahmen des Budgetprozesses auf ihre Einhaltung zu prüfen. Das Budget 2021 erfüllt die Vorgaben
bezüglich des Selbstfinanzierungsgrades knapp, die minimale Selbstfinanzierung wird hingegen verfehlt. Am beschlossenen Massnahmen-
plan zur Sanierung des Finanzhaushaltes ist somit festzuhalten. Neue kostenwirksame Aufgaben und Projekte sind erst dann zu realisieren,
wenn deren Finanzierbarkeit ausreichend sichergestellt ist. Alle öffentlichen Aufgaben sind regelmässig auf ihre Notwendigkeit, Wirksam-
keit und Finanzierbarkeit zu überprüfen.

Kenntnisnahme vom Finanzplan 2022-2025
Vergleiche Budgetheft 2021, erhältlich auf der Gemeindeverwaltung und auf der Internetseite der Gemeinde www.samedan.ch, Rubrik Po-
litik/Gemeindeversammlung.

Propostas da la suprastanza cumünela
1. Appruvaziun dal preventiv preschanto pel quint da gestiun dal 2021.
2. Appruvaziun dal quint d’investiziuns dal 2021 seguond l‘art. 53 da l’uorden da finanzas cumünel.
3. Lascher il pè d’impostas tar 95% da l’imposta chantunela simpla.
4. Lascher l’imposta sün immobiglias tar 1.5‰ da la valur chantunela da l’imposta sülla faculted.
5. Fixer la taxa d’attach speciela per la finanziaziun da la sarinera regiunela a S-chanf sün 0.17‰ da la valur dals stabilimaints tenor la
   ledscha davart la sgüraunza d’edifizis.
6. Piglier cugnuschentscha dal plaun da finanzas 2022 fin 2025.

Anträge des Gemeindevorstandes
1. Genehmigung des vorliegenden Budgets für die Erfolgsrechnung 2021.
2. Genehmigung der Investitionsrechnung 2021 im Sinne von Art. 53 der kommunalen Finanzverordnung.
3. Belassung des Steuerfusses auf 95% der einfachen Kantonssteuer.
4. Belassung der Liegenschaftssteuer auf 1.5‰ des kantonalen Vermögenssteuerwertes.
5. Festlegung der besonderen Anschlussgebühr für die Finanzierung der regionalen Abwasserreinigungsanlage in S-chanf auf 0.17‰ des
   Gebäudeversicherungswertes gemäss Gebäudeversicherungsgesetz.
6. Den Finanzplan 2022 bis 2025 zur Kenntnis zu nehmen.

                                                  Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch               3
Vorlage 2

    Fixaziun da la taxa per la construcziun e la gestiun da la rait da distribuziun per la forza electrica sül terrain public
    Festlegung der Abgabe für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes zum Bau und Betrieb des elektrischen Verteilnetzes
    für das Jahr 2022

    Cuort e bön
    Per l’ütilisaziun dal terrain public a favur da la rait da distribuziun electrica po la vschinauncha pretender üna taxa. La taxa dess gnir fixeda
    scu fin uossa sün 1.5 raps/kWh.

    In Kürze
    Für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes zum Bau und Betrieb des elektrischen Verteilnetzes kann die Gemeinde von den Energie-
    versorgungsunternehmen eine Abgabe verlangen. Die Abgabe soll wie bisher auf 1.5 Rp./kWh festgelegt werden.

    Ausgangslage
    Die Entschädigung für gemeinwirtschaftliche Leistungen, namentlich für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes zum Bau und Betrieb
    des elektrischen Verteilnetzes, war bis anhin im Gesetz betreffend das Elektrizitätswerk der Gemeinde Samedan mit 1.5 Rp./kWh fix veran-
    kert. Nach der erfolgten Verselbständigung des Elektrizitätswerkes Samedan und der damit einhergegangenen Aufhebung des EW-Gesetzes
    bildet das Gesetz über das Energieversorgungsunternehmen Samedan (Energia Samedan) die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der
    Abgabe.

    Gemäss Art. 9 des Gesetzes über Energia Samedan kann die Gemeinde von Energia Samedan sowie von Dritten, denen auf Teilen des Ge-
    meindegebietes der Netzbetrieb für die Verteilung von elektrischer Energie übertragen wird, für die Sondernutzung des öffentlichen Grun-
    des zum Bau und Betrieb des elektrischen Verteilnetzes eine Abgabe pro kWh verlangen. Die Höhe der Abgabe ist allerdings nicht wie bisher
    im Gesetz abschliessend festgelegt, sondern ist von der Gemeindeversammlung alljährlich festzulegen. Die Abgabe darf nicht mehr als 1.5
    Rp./kWh betragen.

    Die Betreiber der Netze für die Übertragung von elektrischer Energie sind berechtigt, die Abgaben auf ihre jeweiligen Endverbraucher zu
    überwälzen. Die Abgaben sind in der Rechnung an den Endverbraucher nach Massgabe der geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen
    separat auszuweisen.

4   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
Höhe der Abgabe
Die Gemeindeversammlung hat die Abgabe letztmals im Rahmen der Teilrevision des EW-Gesetzes am 24. April 2014 per 1. Januar 2015 fest-
gelegt. Seither beträgt die Abgabe unverändert 1.5 Rp./kWh. Dies soll so belassen werden.

Der Strompreis von Energia Samedan für das Jahr 2021 setzt sich für das Standardprodukt wie folgt zusammen:
 Strompreis Energia Samedan 2021 (in Rp./kWh exkl. MWST)
 Netznutzung                                                                                                                                7.49
 Energie                                                                                                                                    7.05
 Abgaben an das Gemeinwesen                                                                                                                 1.50
 Förderabgaben (KEV)                                                                                                                        2.30
 Total                                                                                                                                     18.34

Ein 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 4’500 kWh wird durch die Abgabe an die Gemeinde mit
CHF 67.50 pro Jahr belastet. Mit rund CHF 450’000 jährlich bildet die Abgabe auf der anderen Seite einen wesentlichen Bestandteil auf der
Einnahmenseite in der Gemeinderechnung.

Inkrafttreten
Eine Anpassung der Abgabenhöhe erfolgt nach dem Ende der laufenden jährlichen Abrechnung auf die nächste Abrechnungsperiode. Die
Meldung der Tarife an die ElCom durch die Energieversorgungsunternehmen hat jeweils bis 31. August zu erfolgen. Die Abgabe ist Tarifbe-
standteil und muss deshalb auch durch die ElCom genehmigt werden. Die Festlegung der Abgabe entfaltet ihre Wirkung daher für den Tarif
2022, welcher auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Proposta da la suprastanza cumünela
Fixer la taxa per l’ütilisaziun dal terrain public a favur da la rait da distribuziun electrica per l’an 2022 scu fin uossa sün 1.5 raps/kWh.

Antrag des Gemeindevorstandes
Festlegung der Abgabe für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes zum Bau und Betrieb des elektrischen Verteilnetzes für das Jahr
2022 wie bisher auf 1.5 Rp./kWh.

Vorlage 3

Dumanda da credit da CHF 1‘500‘000 incl. IPV per la restructuraziun da la sarinera Sax
Kreditbegehren von CHF 1‘500‘000 inkl. MWST für den Rückbau der ARA Sax

Cuort e bön
La sarinera regiunela a S-chanf vain piglieda in funcziun la sted 2021. In seguit stu la sarinera Sax gnir re-structureda tenor las prescrip-
ziuns per la protecziun da l’ambiaint e da las ovas. Que succeda cun la restructuraziun fin 1 meter suot terra. La part da la vschinaucha da
Samedan importa CHF 1.5 milliuns.

In Kürze
Die regionale ARA in S-chanf wird im Sommer 2021 in Betrieb genommen. In der Folge sind die nicht mehr benötigten Anlageteile der ARA
Sax umwelt- und gewässerschutzkonform zurückzubauen. Dies erfolgt mit einem Rückbau bis 1 Meter unter Terrain. Die anteilsmässigen
Kosten der Gemeinde Samedan betragen CHF 1.5 Mio.

Ausgangslage
Der Verband Abwasserreinigung Oberengadin (ARO) erstellt in S-chanf eine zentrale Abwasserreinigungsanlage (ARA Oberengadin), welche
nach Abschluss der Bauarbeiten auch durch den ARO betrieben wird. Mit der ARA Oberengadin wird die bestehende ARA Sax der Gemein-
den Bever und Samedan ersetzt. Die Inbetriebsetzung der ARA Oberengadin wird voraussichtlich im Sommer 2021 erfolgen. Mit der Be-
triebsübergabe an die ARA Oberengadin kann die ARA Sax ausser Betrieb genommen werden. Die nicht mehr benötigten Anlageteile sind
zurückzubauen. Es verbleiben nur noch ein Speicherkanal mit Überlauf, ein kleiner Betriebsraum für die Steuerung und die Photovoltaik
auf dem Areal.

Anforderungen an den Rückbau
Die Anforderungen an den Rückbau wurden mit dem Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) erörtert. Das ANU hat mit Schreiben
vom 16. Juni 2020 festgehalten, dass aufgrund der geltenden Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes und des Kantons kein
vollständiger Abriss der ARA Sax erforderlich ist und dass das Belassen der tiefen Fundamente und Becken aus ökonomischer Sicht sinnvoll
ist. Der Rückbau muss bis mindestens 1 m unter Terrainhöhe erfolgen. Es darf nur sauberer Beton im Erdreich verbleiben. Der im Untergrund

                                                     Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch                 5
zurückbleibende Beton ist von ARA-Rückständen, Farbe und Schutzanstrichen zu befreien. Für die Auffüllung der Becken und Baugruben
    darf nur Material verwendet werden, das den Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetzgebung entspricht, d.h. es muss sich um unver-
    schmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial handeln. Die Beckensohlen und -wände müssen so perforiert werden, dass das Grundwasser
    zirkulieren kann. Für den Grundwasserschutz nach dem Abbruch ist eine schützende Vegetationsschicht erforderlich, was einen entspre-
    chenden Bodenaufbau voraussetzt.

    Das ANU hat zudem schriftlich bestätigt, dass die Parzelle mit den gereinigten verbleibenden Betonrückständen nicht in den Kataster der
    belasteten Standorte aufgenommen wird.

    Die bestehende Bausubstanz wurde auf Schadstoffe untersucht. Die Friedli + Partner AG kommt in ihrem Gutachten vom April 2015 zum
    Schluss, dass asbesthaltige Bauteile vorhanden sind. Diese können durch bruchfreie Demontage aber gut zurückgebaut und vorschriftsge-
    mäss entsorgt werden. Weitere Schadstoffe wurden nicht identifiziert.

    Rückbauvarianten und Kosten
    Aufgrund der Auflagen des Amtes für Natur und Umwelt bestehen zwei Varianten für den Rückbau:
    • Variante 1: Rückbau bis mindestens 1 Meter unter Terrain
    • Variante 2: Totalrückbau

    Das Ingenieurbüro AFRY Schweiz AG hat im Auftrag der ARA Sax diese zwei Varianten hinsichtlich Bauablauf und Kosten untersucht und eine
    Beurteilung vorgenommen. Der Vorteil beim Totalrückbau besteht darin, dass keine Baukörper im Boden verbleiben und das Areal somit
    seinem ursprünglichen Zustand sehr nahe kommt. Der Totalrückbau ist aber auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Gemäss Bericht
    von AFRY Schweiz AG liegen die Kosten für den Rückbau bis 1 Meter unter Terrain bei CHF 1’830’000. Für den Totalrückbau ist von Mehrkosten
    von ca. 40% auszugehen. Beim Rückbau bis 1 Meter unter Terrain können die Arbeiten unabhängig vom Grundwasserstand erfolgen und das
    nicht kalkulierbare Kostenrisiko für die Absenkung des Grundwassers entfällt. Bei beiden Varianten wird das Areal rekultiviert.

    In Anbetracht des erheblichen Kostenunterschiedes haben sich die Kommission ARA Sax, der Gemeindevorstand Bever und der Gemeinde-
    vorstand Samedan dafür ausgesprochen, die Anlage bis 1 Meter unter Terrain zurückzubauen, zumal die Bestimmungen der Umwelt- und
    Gewässerschutzgesetzgebung mit dieser Variante vollumfänglich erfüllt werden. Aufgrund der Bestätigung seitens des ANU, dass das Areal
    nicht in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen wird, besteht keine Veranlassung für die Ausführung der Maximalvariante
    unter Aufwendung der damit verbundenen Mehrkosten. Der Kostenanteil der Gemeinde Samedan an den Gesamtkosten von CHF 1’830’000
    inkl. MWST richtet sich nach dem Verteilschlüssel der Zweckgemeinschaft ARA Sax.

    Proposta da la suprastanza cumünela
    Appruvaziun d’ün credit da CHF 1’500’000 incl. IPV per la restructuraziun da la sarinera Sax.

    Antrag des Gemeindevorstandes
    Genehmigung eines Kredites von CHF 1’500’000 inkl. MWST für den Rückbau der ARA Sax.

    Vorlage 4

    Dumanda da credit da CHF 620’000 incl. IPV per l’adattaziun dal suotpassagi «Via da Shell» a Punt Muragl
    Kreditbegehren von CHF 620’000 inkl. MWST für die Anpassung der Unterführung Shell-Strasse in Punt Muragl

    Cuort e bön
    Il traget da la loipa tal suotpassagi da la via da Shell a Punt Muragl nun es optimel. In vista al spustamaint dal traget pel maraton da skis
    engiadinais i’l sectur Plattignas-Punt Muragl vers la vart schnestra dal Flaz dess il suotpassagi gnir amegldro. Il Chantun Grischun ho ac-
    cepto l’intent scu proget parziel dal proget «Engadin Arena» e miss in vista üna contribuziun.

    In Kürze
    Die Loipenführung im Bereich der Unterführung Shell-Strasse in Punt Muragl ist unbefriedigend. Im Hinblick auf die Verlegung der Mara-
    thonstrecke auf dem Abschnitt Plattignas – Punt Muragl auf die linke Flussseite soll die Unterführung baulich angepasst werden. Das Vor-
    haben wurde vom Kanton als förderfähiges Teilprojekt der Engadin Arena aufgenommen. Ein kantonaler Beitrag wurde in Aussicht gestellt.

    Ausgangslage
    Die aktuelle Streckenführung der Langlaufloipe im Bereich der Unterführung Shell-Strasse und der RhB-Brücke überzeugt nicht. Die Ab-
    bzw. Aufgänge sind unübersichtlich und gefährlich. Im Sommer dringt oft Wasser durch die Ufermauer und lagert Sedimente ab, welche
    jedes Jahr mit erheblichem Aufwand entfernt werden müssen. Auch die Fussgänger- und Radwegunterführung ist suboptimal. Die Ab- bzw.
    Auffahrten sind unübersichtlich und weisen eine zu geringe Höhe auf.

6   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
Die Gemeinde Celerina realisiert im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der RhB die Verbreiterung der Loipenunterführung Plattignas. Durch
                     die Beseitigung dieses Engpasses kann die unterhaltsintensive Marathonstrecke künftig auf die orografisch linke Talseite verlegt werden,
                     was auch für die Gemeinde Samedan eine Erleichterung des jährlichen Loipenunterhaltes im Bereich Punt Muragl bedeuten würde. Die
                     bestehenden Parkplätze der Muottas Muragl Bahn müssen dadurch am Marathontag nicht gesperrt werden und die steile Abfahrt hinter
                     der Talstation würde entfallen. Da künftig neben dem Marathon auch die normale Loipe über das Gebiet Plattignas geführt werden soll, ist
                     es sinnvoll, dass auch die Gemeinde Samedan die unbefriedigende Situation im Bereich der Unterführung bei der Shell-Strasse entschärft.
                     Zudem wird die Sicherheit für den gesamten Langsamverkehr erhöht.

                     Projektinhalt
                     Vorgesehen ist, dass die vorhandene Ufermauer demontiert wird. Die Loipe soll danach über eine naturnahe Kiesbank geführt werden,
                     welche im Sommer überströmt werden kann. Im Winter reicht der mittlere Wasserspiegel nicht bis zur geplanten Kiesbank, wodurch die
                     Loipe im Trockenen gespurt werden kann. Der heutige Rad- und Fussweg wird abgesenkt, sodass ein höheres Lichtraumprofil erreicht wer-
                     den kann.
                                                           2'787'100

                                                                                                                                                                                     2'787'200

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2'787'300
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Pradè Dadour l'Acla
                     1'154'400                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1'154'400
                                                                                  Sam

                                                                                                                                                                                                 edan
                                                                                   edan

                                                                                                                                                                                            Sam
                                                                                                                RhB
                                                                                                                 - Po
                                                                                                                  ntre
                                                                                                                      sina
                                                                                                                       -Sam

RUNG
                                                                                                                         edan

                                                                                                                                                  2276

                                                                                                                                 1085                                                                                                                                     GEWIS
                                                                                                                                                                                                                                                                               S-Adr.
                                                                                                                                                                                                   Neue                                                                                           3653
                                                                                                                                                                                                   Böschung
                                                                                                           ACHTUNG!!!
                                                                                                         ELEKTROLEITUNG

                                                                                                                                                                                                  Neue
                                                                                                         1875

                                                                                                                                                                                                  Blocksteinmauer
                                                                                                                                                               ~3.40 ~50                          mit Bündnerzaun
                                                                                                                                                                                          ~6.00

                     1'154'300                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1'154'300

                                                                                                                                                                                                 Abbruch best.
                                                                                                                                                                                                 Wuhre                                                             GEWIS
                                                                                                                                                                                                                                                                            S-Adr.
                                                                                                                                                                                                                                                                                           3695
                                                                                                                                                     ~3.40                                                                     2275
                                                                                                                                                                     ~50     ~4.80
                                                                                                                              2273
       Plan Nr.:                                                                                                                                                                                    Brückenpfeiler

  1.001
      Projekt Nr.:

  3.16.618

                                                                                                                                          ~3.40
                                                                                                                                                         ~50
                                                                                                                                                                     ~6.30

g Freileitung                                                               ACHTUNG!!!
                                                                       TRINKWASSERLEITUNG
                                                                       UND GLASFASERKABEL
                           Fla

                                                                                                                                         ~3.40 ~50
                            zV

                                                                                                                                                             ~5.00
                                                                                                                                                                             Brückenpfeiler                                             GEW
                              egl

                                                                                                                                                                                                                                                    ISS-A
                                                                                                                                                                             Abbruch best.                                                                  dr. 3
                                                                                                                                                                             Wuhre
                                                                                                                                                                                                                                                                   746

                                                                                            Neue
                                                                                                                                                     ~6.00
                                                                                 Blocksteinmauer
                                                                                 mit Bündnerzaun
le:
                                      Ge

                                                                                                                                                                                                                                                                              1966
                                    me inde
                                    Ge

                                      ind
                                      me

BAFU
                                          e P eler

                                                                                                                              2272

ention
                                             on
                                              C
                                                tre a
                                                   sin
                                                     in

                     1'154'200                                                  Neue Blocksteinmauer                                                                                                                                                                                                                                          1'154'200
                                                       a

                                                                                in Beton hochgezogen
                                                                                                                      ~6.00

                                                                                                                                        Neue Böschung
                                                                                                                                                                                                                               GEW
                                                                                                                                                                                                                                        ISS-A
                                                                                                                                                                                                                                                    dr. 3
                                                                                                                                                                                                                                                         793

                                                                                                                                                                                                                                                                                        Curtins

                                                                                                                        Loipenpräparierung
                                                                                                                        mit Schnee
                                                                                                ~10.00
                                                                                                                                                                                                                                                       RhB
                                                                                                                                                                                                                                                        - Po
                                                                                                                                                                                                                                                            ntre
                                                                                                                                                                                                                 Punt

                                                                                                                                                                                                                                                             sina

                                                                                                                          1951
                                                                                                                                                                                                                  Mura

                                                                                                                                                                                                                                       Park

                                                                                                                                                                                                                                                                  -S
                                                                                                                                                                                                                                        platz

                                                                                                                                                                                                                                                                ame
                                                                                                                                                                                                                     gl

                                                                                                                                                                                                                                          "Do

                                                                                                                                                                                                                                                                    dan
                                                                                                                                                                                                                                              It"

                                                                                                                                                                                                              GEW
                                                                                                                                                                                                                         ISS                                                               2274
                                                                                                                                                                                                                            -Ad
                                                                                                                                                                                                                                                                                  Pun

                                                                                                                                                                                                                                      r. 38
                                                                                                                                                                                                                                                                                   t Mur

                                                                                                                Flaz                                                                                                                          44
                                                                                                                                                                                                                                                                                     agl
                                                           2'787'100

                                                                                                                                                                                     2'787'200

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            2'787'300

                                                                         2271                                                                                                                                                                                                                        1089

                                                                                             Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch                                                                                                                                                                                7
Kosten und Finanzierung
    Die Kosten für das Gesamtprojekt – Abbruch der bestehenden Wuhren, neue Loipentrasse auf naturnaher Kiesbank und Anpassung der
    Unterführung für den Langsamverkehr - belaufen sich auf CHF 620’000.

    Die Anpassung der Unterführung Shell-Strasse ist vom Amt für Wirtschaft und Tourismus als «förderfähiges Teilprojekt der Engadin Arena»
    aufgenommen worden. Diese werden vom Kanton Graubünden im Rahmen des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes (Systemrelevante Infra-
    strukturen) mit einem Beitrag unterstützt. Ein entsprechender Vorentscheid liegt vor. Die abschliessende Förderfähigkeit des Teilprojektes
    wird bei Einreichung des eigentlichen Förderantrags durch den Kanton beurteilt. Es handelt sich um einen à fonds perdu-Beitrags von 11%
    der anrechenbaren Investitionskosten, jedoch maximal CHF 5.0 Millionen für das Gesamtprojekt Engadin Arena.

    Die mögliche kantonale Förderung ist unter anderem an folgende Prämissen gebunden:
    • Ein Teilprojekt der «Engadin Arena» muss mindestens CHF 500’000 Investitionsvolumen aufweisen.
    • Das Teilprojekt muss dem primären Anliegen der «Engadin Arena», der Stärkung des Langlaufsports rund um den Engadin Ski Marathon,
       dienen.
    • Die bauliche Umsetzung des Teilprojektes soll zwischen Herbst 2020 und Herbst 2027 erfolgen.
    • Alle raum- und nutzungsplanerischen Bewilligungen werden pro Teilprojekt vorausgesetzt und sind Sache der jeweiligen
       ­Standortgemeinde.

    Proposta da la suprastanza cumünela
    Appruvaziun d’ün credit da CHF 620’000 incl. IPV per l’optimaziun dal suotpassagi da la via da Shell a Punt Muragl.

    Antrag des Gemeindevorstandes
    Genehmigung eines Kredites von CHF 620’000 inkl. MWST für die Anpassung der Unterführung Shell-Strasse in Punt Muragl.

    Vorlage 5

    Dumanda da credit da CHF 519’600 per la contribuziun a las maestraunzas mundielas da freestyle 2025 da la FIS
    Kreditbegehren von CHF 519’600 für den Beitrag an die FIS Freestyle-WM 2025

    Cuort e bön
    L’Engiadin’ota vuless candider per las maestraunzas mundielas da freestyle 2025 da la FIS. Que premetta üna garanzia da la finanziaziun.
    Ad es da fer quint cun cuosts da CHF 12 milliuns per l’evenimaint e da CHF 6 milliuns per l’infrastructura. Las vschinaunchas da la regiun
    Malögia as dessan parteciper cun CHF 4 milliuns als cuosts per l’evenimaint. Per la vschinauncha da Samedan correspuonda que ad ün
    import da CHF 519’600.

    In Kürze
    Das Oberengadin möchte für die Austragung der FIS Freestyle-WM 2025 kandidieren. Voraussetzung dafür ist die Sicherung der finanziellen
    Grundlage. Es wird von Kosten von CHF 12 Mio. für die Veranstaltung und CHF 6 Mio. für die Infrastruktur gerechnet. An den Veranstaltungs-
    kosten von CHF 12. Mio. sollen die Gemeinden der Region Maloja einen Beitrag von CHF 4 Mio. leisten. Für die Gemeinde Samedan entspricht
    dies CHF 519’600.

    Ausgangslage
    Die FIS hat im Dezember 2019 gemäss einem Entscheid der World Anti Doping Agentur WADA zur Strafe für diverse Doping-Vergehen sämt-
    liche russischen Kandidaturen und laufenden WM-Projekte über eine mehrjährige Periode für ungültig erklärt. Dies betrifft ebenfalls die
    bereits eingereichte Kandidatur des russischen Skiverbandes für die FIS Freestyle-WM 2025 in Krasnojarsk aus dem Mai 2019. Dieser Ent-
    scheid zog ein Rekursverfahren des russischen Skiverbandes beim internationalen Sportgericht TAS in Lausanne nach sich, das frühestens
    im November 2020 behandelt wird. Die FIS hat aufgrund dieser Situation das OK FIS Freestyle-WM 2025 St. Moritz Engadin und Swiss Ski
    ermuntert, eine Kandidatur für die WM 2025 ins Auge zu fassen, denn aufgrund dieser Ausgangslage wird das Austragungsjahr 2025 erneut
    greifbar für eine Engadiner Kandidatur.

    Im Mai 2020 haben daraufhin das OK FIS Freestyle-WM 2025 St. Moritz Engadin zusammen mit Swiss Ski bei Bund und Kanton ein Projekt-
    konzept sowie ein Event- und Infrastrukturbudget verbunden mit einem Gesuch um finanzielle Unterstützung des WM-Projekts eingereicht.
    Der Kanton Graubünden hat seine finanzielle Unterstützung inzwischen zugesichert. Der Bundesrat wird aufgrund eines vom OK St. Moritz
    Engadin und von Swiss Ski via BASPO im Oktober eingereichten Gesuches über die finanzielle Unterstützung des WM-Projekts auf Bundes-
    ebene entscheiden. Sobald dieser Beschluss vorliegt, kann die Kandidatur offiziell eingereicht werden, weil dann die finanzielle Grundlage
    der Kandidatur gegeben ist.

8   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
Freestyle-WM
Seit 2015 findet nach dem Vorbild der alpinen Ski-WM jedes zweite Jahr eine Freestyle-WM statt. Aktuell umfasst das Programm der FIS
Freestyle World Championships 15 Disziplinen. Diese teilen sich auf den Bereich Freeskiing (Big Air, Halfpipe, Slopestyle, Ski Cross, Moguls,
Dual Moguls, Aerials) und Snowboard (Big Air, Halfpipe, Slopestyle, Snowboard Cross, Snowboard Cross Mixed Team, Parallel Giant Slalom,
Parallel Slalom) auf.

Warum eine Kandidatur?
Nach der erfolgreichen Durchführung der FIS Alpinen Ski Weltmeisterschaften St. Moritz 2017 haben sich die Region Maloja, die Tourismus-
organisation Engadin St. Moritz, die Oberengadiner Bergbahnen und die Hotellerie Oberengadin über zukünftige Grossveranstaltungen mit
bedeutendem Potenzial verständigt.

Aufgrund der anerkannten, langfristig positiv prägenden Wirkung von Sport-Grossveranstaltungen im Engadin mit zwei Olympischen Spie-
len und fünf alpinen Ski-Weltmeisterschaften sowie einer Vielzahl von weiteren Veranstaltungen mit nationaler und internationaler Aus-
strahlung soll die Veranstaltungs- und Schneesportkompetenz erneut unter Beweis gestellt werden. Mit einer weiteren internationalen
Sport-Grossveranstaltung soll das gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Potenzial basierend auf der bestehenden Wettkampf- und
Trainingsinfrastruktur sowie der grossen Erfahrung und des Knowhows im Veranstaltungsmanagement im Einklang mit der touristischen
Positionierung freigelegt und weiterentwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinden der Region Maloja mit Unterstützung des Amtes für Wirtschaft und Tourismus Graubünden,
der Oberengadiner Bergbahnen und der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Kandidatur
2025 bereitgestellt und ein Projektteam zur Ausarbeitung eines Kandidaturdossiers beauftragt.

Die Freestyle-WM 2025 verfolgt die folgenden Kernziele:

Sportförderung
• Förderung des Breiten- und Spitzensports im Schneesport und insbesondere in den an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewinnenden
   Freestyle-Sportarten.
• Nutzung und Weiterentwicklung der bestehenden Wettkampf- und Trainingsinfrastruktur von nationaler Bedeutung auf allen Stufen
   (Spitzensport, Ausbildung/Nachwuchs sowie Breitensport/Freizeit).

Wirtschafts- bzw. Tourismusförderung
• Standortförderung und touristische Weiterentwicklung (Innovation) der Destination Engadin St. Moritz im Wintertourismus.
• Touristische Vermarktung der Destination in den Stammmärkten und insbesondere in den an den Freestyle-Disziplinen besonders
   ­interessierten Wachstumsmärkten.
• Präsentation der Destination unter grosser nationaler und internationaler Aufmerksamkeit als freundliche Gastgeber und produktive
    Dienstleister.

Gesellschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit
• Aktivierung der Bevölkerung und insbesondere der Jugend zur sportlichen Betätigung in der Natur mit positiver Auswirkung auf die
   ­Gesundheit und gesellschaftliche Integration.
• Integration der Bevölkerung und insbesondere der Jugend in die Gestaltung von zukunftsträchtigen Projekten.
• Festigung und Ausbau der Vorreiterrolle der Schweiz als exzellenter Austragungsort für Grossveranstaltungen unter Wahrung der öko­
    nomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung.

Budget und Gesamtfinanzierung
Bei den anfallenden Kosten und der erforderlichen Finanzierung wird zwischen den Veranstaltungskosten (inkl. temporäre Bauten) und
den Infrastrukturkosten (feste Bauten) unterschieden. Bei den Veranstaltungskosten wird von einem Betrag von CHF 13.0 Millionen ausge-
gangen. Nach Abzug der Veranstaltungserträge in der Höhe von CHF 1 Mio. verbleibt ein Nettoveranstaltungsaufwand von CHF 12.0 Mio. Die
Veranstaltungserträge setzen sich aus der Verwertung der Marketing- und TV-Rechte sowie öffentlich-rechtlichen Beiträgen zusammen.
Weitere Veranstaltungseinnahmen, wie Zuschauereintritte und Catering-Erträge sind durch den Veranstalter zu optimieren, werden jedoch
aus den Erfahrungen der vormaligen Freestyle-WM nicht in wesentlichem Umfang zur Finanzierung beitragen können.

Insgesamt sollen die zwölf Gemeinden der Region Maloja einen Beitrag von vier Millionen Franken an die Veranstaltungskosten beitragen.
Ebenfalls je vier Millionen Franken werden von Bund und Kanton in Aussicht gestellt. 0,7 Millionen kommen von der Engadin St. Moritz
Tourismus AG und 0,3 Millionen über Sponsorengelder.

                                                   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch                9
Gemeinde              Schlüssel %           Betrag             2021             2022            2023             2024             2025
      Bever                        2.88          115’200          23’040           23’040           23’040           23’040           23’040
      Celerina                    10.90         436’000            87’200          87’200           87’200           87’200           87’200
      La Punt                      3.80          152’000          30’400           30’400           30’400           30’400           30’400
      Madulain                     1.05          42’000            8’400            8’400            8’400            8’400            8’400
      Bregaglia                    1.54           61’600           12’320           12’320           12’320           12’320           12’320
      Pontresina                  11.08         443’200           88’640           88’640           88’640           88’640          88’640
      Samedan                     12.99         519’600           103’920          103’920         103’920          103’920          103’920
      S-chanf                      3.48          139’200           27’870           27’870           27’870           27’870          27’870
      Sils                         3.50         140’000           28’000           28’000           28’000           28’000           28’000
      Silvaplana                    8.11        324’400           64’880           64’880           64’880           64’880          64’880
      St. Moritz                  35.35        1’414’000         282’800          282’800          282’800          282’800          282’800
      Zuoz                         5.32          212’800          42’560           42’560           42’560           42’560           42’560
      Total                      100.00       4’000’000          800’000          800’000         800’000          800’000          800’000
      Kanton               In Abklärung       4’000’000                                          2’000’000        2’000’000
      Bund                 In Abklärung       4’000’000                                          2’000’000        2’000’000
      Öffentliche Hand                       12’000’000

     Das separate Budget für die Infrastrukturen in der Höhe von CHF 6.0 Mio. wird von den Standortgemeinden St. Moritz, Silvaplana und Sils,
     von den Bergbahnen sowie vom Bund und Kanton getragen.

     Der Gemeindevorstand hat anlässlich seiner Sitzung vom 30. März 2020 beschlossen, sich an den Veranstaltungskosten zulasten der Re­
     gion von CHF 4.0 Mio. anteilsmässig zu beteiligen und der Gemeindeversammlung ein entsprechendes Kreditbegehren zu unterbreiten.
     Der Beitrag wird unter dem Vorbehalt zugesichert, dass die Kandidatur eingereicht wird und das OK St. Moritz Engadin den Zuschlag erhält.

     Ausblick
     Nach dem erwarteten Entscheid des internationalen Sportgerichtes Lausanne über den hängigen Russland-Rekurs wird die FIS erneut ein
     Eingabefenster für die WM-Kandidatur öffnen. Dieses Fenster wird sich über den kommenden Winter 2020/2021 erstrecken. In diesem Zeit-
     rahmen wird die Eingabe des Kandidaturdossiers durch das OK St. Moritz Engadin und Swiss Ski erfolgen. Der definitive Vergabeentscheid
     ist dann im Rahmen des FIS Kongresses im Mai 2021 zu erwarten.

     Proposta da la suprastanza cumünela
     Appruvaziun d’ün credit da CHF 519’600 per la contribuziun a las maestraunzas mundielas da freestyle 2025 da la FIS.

     Antrag des Gemeindevorstandes
     Genehmigung eines Kredites von CHF 519’600 für den Beitrag an die FIS Freestyle-WM 2025.

     Vorlage 6

     Appruvaziun da la cunvegna da prestaziun cun la societed „Musikschule Oberengadin“
     Genehmigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Musikschule Oberengadin

     Cuort e bön
     La societed Scoula da musica Engiadin’ota ho desdit la cunvegna da prestaziun cun las vschinaunchas. Ad es previs da rimplazzer tela re-
     troactivmaing süls 1. favrer 2020 cun üna nouva cunvegna. Impè d’üna contribuziun da 50% dals cuosts relevants dessan las vschinaunchas
     surpiglier üna garanzia da deficit da 70%.

     In Kürze
     Der Verein Musikschule Oberengadin hat die Leistungsvereinbarung mit den Oberengadiner Gemeinden gekündigt. Diese soll rückwirkend
     auf den 1. Februar 2020 durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden. Anstelle des bisherigen Beitrages von 50% der anrechenbaren Auf-
     wendungen sollen die Gemeinden eine Defizitgarantie von max. 70% der anrechenbaren Kosten gewähren.

     Ausgangslage
     Der Verein Musikschule Oberengadin hat die laufende, im Jahr 2017 mit den 11 Oberengadiner Gemeinden abgeschlossene Leistungsver-

10   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
einbarung auf Ende 2021 gekündigt. Die Musikschule Oberengadin weist seit der Einführung des Finanzierungsmodells gemäss Leistungs-
vereinbarung mit den Gemeinden ein Defizit aus. Dies ist im Wesentlichen auf die jährlichen Fixkosten von CHF 200‘000 bis CHF 220‘000
zurückzuführen. Während diese unabhängig von der Anzahl Schülerinnen und Schüler anfallen, ist der Finanzierungsschlüssel gemäss
Leistungsvereinbarung 2017 an die Schülerzahlen gekoppelt.

Aufgrund der Kündigung hat die Präsidentenkonferenz der Region Maloja an ihrer Sitzung vom 7. November 2019 eine Arbeitsgruppe mit der
Überarbeitung der Leistungsvereinbarung betreffend zukünftiger Finanzierung der Musikschule Oberengadin beauftragt. Die Arbeitsgruppe
hat zusammen mit der Musikschule Oberengadin Lösungsmöglichkeiten diskutiert und die nun vorliegende Leistungsvereinbarung zuhan-
den der Präsidentenkonferenz ausgearbeitet. Diese hat den entsprechenden Entwurf zuhanden der Beschlussfassung durch die einzelnen
Gemeinden verabschiedet.

Aktuelle Regelung
Die Finanzierung der Musikschule Oberengadin erfolgt im Wesentlichen über Beiträge des Kantons, der Gemeinden, Kirchgemeinden, Mit-
glieder- sowie Elternbeiträge. Die Beiträge des Kantons betragen 30%, die der Gemeinden 50% der anrechenbaren Aufwendungen. Die
anrechenbaren Kosten bemessen sich gemäss Kulturförderungsgesetz des Kantons Graubünden aus der Gesamtzahl der Unterrichtsein-
heiten pro Jahr. Der Beitragssatz je Unterrichtseinheit errechnet sich nach den Besoldungssätzen für Primarlehrkräfte gemäss kantonaler
Lehrerbesoldungsverordnung zuzüglich einem prozentualen Nebenkostenanteil. Dieser Nebenkostenanteil reicht jedoch nicht aus, um die
Fixkosten der Musikschule Oberengadin zu decken.

Der grösste Teil der Fixkosten ergibt sich neben dem administrativen Personalaufwand und dem übrigen Verwaltungsaufwand insbesondere
auch aus dem Mietaufwand inkl. Nebenkosten. Im Unterschied zu anderen Musikschulen, die keine Mieten zahlen müssen, muss hierfür
die Musikschule Oberengadin aufkommen.

Von der Musikschule Oberengadin wurden in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um den Aufwand zu reduzieren und
den Ertrag zu steigern. So wurden die Elternbeiträge erhöht und die Anrechnung von Spesenentschädigungen für Lehrpersonal ausserhalb
der Region wurde eingeschränkt.

Die Höhe der Löhne des Lehrpersonals wird durch den Kanton Graubünden vorgeschrieben, so dass die Musikschule hier keinen Handlungs-
spielraum hat. Musikschulen aus anderen Regionen mussten die Löhne ihres Lehrpersonals anpassen; diese sind inzwischen vergleichbar
mit denen der Musikschule Oberengadin.

Neue Leistungsvereinbarung
Die Gemeinden leisteten bis anhin einen Beitrag von 50% der anrechenbaren Kosten. Gemäss neuer Leistungsvereinbarung wird der Anteil
der Gemeinden in eine Defizitgarantie bis max. 70% der anrechenbaren Kosten umgewandelt. Dies gibt der Musikschule Oberengadin eine
höhere Planungssicherheit.

Unter Berücksichtigung der Zahlen für das Budget 2021/2022 hätten die Gemeinden auf der Basis der bisherigen Leistungsvereinbarung einen
Gesamtbeitrag von CHF 346’750 geleistet. Mit der neuen Leistungsvereinbarung erhöht sich der Beitrag auf maximal CHF 485’450. Für die
Gemeinde Samedan entspricht dies einer Erhöhung von CHF 45’840 auf maximal CHF 64’175.

Die neue Finanzierung soll rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 in Kraft treten. Dabei wurde die Laufzeit der Leistungsvereinbarung auf den
Abrechnungsmodus des Kantons sowie das Geschäftsjahr der Musikschule Oberengadin angepasst. Die Leistungsvereinbarung soll rückwir-
kend gelten, da davon auszugehen ist, dass die Musikschule Oberengadin auch im Jahr 2020 ein Defizit aufweisen wird.

Beilage im Anhang
Leistungsvereinbarung Musikschule Oberengadin

Proposta da la suprastanza
Appruvaziun da la cunvegna da prestaziun cun la societed Scoula da musica Engiadin’ota.

Antrag des Gemeindevorstandes
Zustimmung zur Leistungsvereinbarung mit dem Verein Musikschule Oberengadin.

Namens des Gemeindevorstandes

Jon Fadri Huder		            Claudio Prevost
Gemeindepräsident		          Gemeindeschreiber

                                                  Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch             11
Anhang

                                                                                     Entwurf vom 06.03.2020

                                              Leistungsvereinbarung

           zwischen der

           Gemeinde …,
           handelnd durch

           und dem

           Verein Musikschule Oberengadin, Via Surpunt 4, 7500 St. Moritz,
           vertreten durch den Präsidenten Herrn Reto Caflisch und den Vizepräsidenten
           Herrn Schimun Caratsch, nachfolgend Verein

           betreffend

           Musikschule Oberengadin

           Der Einfachheit halber wird bei allen Personenbezeichnungen die männliche Form ge-
           braucht; selbstverständlich bezieht sich diese Bezeichnung immer auf beide Geschlech-
           ter.

           1.      Allgemeine Bestimmungen

           Art. 1 Grundsatz

           1.1     Das neue kantonale Kulturförderungsgesetz verpflichtet die Gemeinden, Sing- und
                   Musikschulen selber oder durch von ihnen Beauftragte zu führen. Die Gemeinde
                   überträgt mit dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag dem Verein als Leis-
                   tungsauftrag den Betrieb der Musikschule Oberengadin. Mit der vorliegenden Leis-
                   tungsvereinbarung wird der grundsätzliche Leistungsauftrag zwischen den nämli-
                   chen Parteien konkretisiert und ausformuliert.

           1.2     Der Verein erfüllt die im Rahmen des Leistungsauftrages übernommenen Aufga-
                   ben im Sinne eines optimalen Betriebs.

           1.3     Der Verein verpflichtet sich, mit allen Gemeinden der Region Maloja mit Aus-
                   nahme der Gemeinde Bregaglia, falls es zum Abschluss einer Leistungsverein-
                   barung kommt, eine gleichlautende Vereinbarung abzuschliessen, ansonsten die
                   vorliegende Vereinbarung hinfällig wird.

           Art. 2 Zusammenarbeit mit weiteren Gemeinden

                   Die Schüler weiterer Gemeinden dürfen nicht zu günstigeren Konditionen als die
                   Schüler aus der hier unterzeichnenden Gemeinde aufgenommen werden; abwei-
                   chende Vereinbarungen mit den Drittgemeinden und dem Verein über Beiträge

                                                               1

12   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
bleiben vorbehalten. Solche Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der unter-
      zeichnenden Gemeinde.

Art. 3 Koordination

      Sofern möglich und sinnvoll, koordiniert der Verein seine Tätigkeit mit anderen Or-
      ganisationen und Volksschulen, welche Musikunterricht im weitesten Sinne anbie-
      ten oder unterstützen.

II.   Leistungsauftrag für die Musikschule

Art. 4 Allgemeiner Auftrag

4.1   Der Verein begleitet, fördert und unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene
      aller Ausbildungs- und Altersstufen, damit sie die Musik als wichtigen Teil der eige-
      nen Lebenswelt und Identität erfahren können. Das Angebot lädt zu eigenem mu-
      sikalischen Wirken und aktivem Zuhören ein und weist Wege auf, wie die Musik
      persönlich zugänglich und verfügbar wird, je nach den individuellen Präferenzen
      und Möglichkeiten. Es leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und
      Förderung kultureller Werte. Weiterbildungsangebote sprechen auch Personen an,
      welche in Musik bezogenen Berufsfeldern wirken oder in einer entsprechenden
      Ausbildung stehen.

4.2   Der Verein ist in folgenden Unterrichtsbereichen tätig:
      − musikalische Grundausbildung (Früherziehung und/oder Grundschule)
      − breitgefächerter Instrumental- und Vokalunterricht (verschiedene Unterrichts-
          formen)
      − gemeinsames Musizieren (Ensembles, Chor, Orchester)
      − Ballett / Rhythmik / Theoriefächer und dergleichen

4.3   Der Verein legt das vorerwähnte Angebot unter Berücksichtigung der finanziellen
      Vorgaben fest.

Art. 5 Art des Unterrichts

      Der Unterricht erfolgt als Einzel- oder Gruppenunterricht oder in einer kombinierten
      Form, soweit es aus fachlich-pädagogischer Sicht sinnvoll erscheint.

Art. 6 Besondere Aufgaben der Musikschule

      Der Verein stellt sicher, dass
      − der Unterricht durch fachlich pädagogisch ausgebildete Lehrkräfte gemäss den
          Vorgaben der kantonalen Richtlinien erteilt wird;
      − Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte im Bedarfs-
          fall beraten werden;
      − der Unterricht abgebrochen wird, wenn dessen Fortführung nicht mehr sinnvoll
          erscheint.

                                              2

                         Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch   13
Art. 7 Unterrichtsräume

                   Der Verein ist zuständig für die Unterrichtsräume. Sollte die Gemeinde wünschen,
                   dass der Unterricht vor Ort stattfindet, stellt sie die Räumlichkeiten kostenlos zur
                   Verfügung.

           III.    Mitarbeiter und Betrieb

           Art. 8 Anstellung

                   Die Lehrkräfte, die Leitung und das Administrativpersonal sind Angestellte des Ver-
                   eins. Die Besoldung der Lehrkräfte erfolgt nach den kantonalen Richtlinien.

           Art. 9 Rechnungsführung / Buchhaltung

                   Der Verein kann die Rechnungsführung und/oder Buchhaltung auch auslagern.

           IV.      Finanzielles

           Art. 10 Wirtschaftlichkeit

                   Die Musikschule erfüllt ihren Leistungsauftrag wirtschaftlich.

           Art. 11 Finanzierung des Betriebs

           11.1 Für die Führung und den Betrieb des Vereins im gegenseitig vereinbarten Umfang
                wird der Verein im Sinne eines für alle Gemeinden, die mit dem Verein eine Leis-
                tungsvereinbarung abschliessen, gültigen Globalbudgets entschädigt, welche sich
                gemäss Art. 12 berechnet.

           11.2 Die Gemeinde trägt von diesem Globalbudget jenen Anteil, welchen sie gemäss
                aktuellem Kostenteilschlüssel der Region, ohne Berücksichtigung der Gemeinde
                Bregaglia (Art. 33 der Statuten der Region Maloja), zu tragen hat.

           Art. 12 Berechnung des Globalbudgets pro Schuljahr

           12.1 Gemäss neuem kantonalen Kulturförderungsgesetz beträgt der Kantonsbeitrag an
                die Gemeinden 30% der anrechenbaren Aufwendungen für Kinder und junge Er-
                wachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kan-
                ton Graubünden.

           12.2 Die Gemeinden gewähren einen Defizitbeitrag bis max. 70% der anrechenbaren
                Aufwendungen.

                                                               3

14   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
12.3   Die Gemeinde- und Elternbeiträge werden für die nächste Vertragsperiode ge-
       kürzt, wenn das Eigenkapital am Ende der ordentlichen Vertragslaufzeit über CHF
       250‘000 liegt.

Art. 13 Zahlungsmodalitäten

       Die Musikschule stellt den Gemeinden jeweils bis im Dezember 80% der für das
       nachfolgende Rechnungsjahr budgetierten Gemeindebeiträge in Rechnung. Die
       Gemeinden überweisen diesen Betrag im Voraus bis Ende Januar. Nach Erhalt
       der definitiven Zahlen des Kantons für den Kantonsbeitrag des abgelaufenen
       Rechnungsjahrs (ca. Ende März) erstellt die Musikschule die definitive Abrech-
       nung für die Gemeindebeiträge gemäss vorstehender Ziff. 12.2. Die sich dabei
       ergebende Restzahlung der Gemeinden für das abgelaufene Rechnungsjahr er-
       folgt bis Ende Mai.

Art. 14 Kostenüberschreitungen

       Der Gemeindebeitrag ist pro Jahr gemäss Globalbudget limitiert (siehe Artikel 12).
       Kostenüberschreitungen sind aus dem Vereinsvermögen zu finanzieren.

Art. 15 Schulgelder / Ermässigungen

15.1   Der Verein verlangt pro Semester und Schülereinheit ein Schulgeld

15.2   Schulgeldermässigungen können im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und
       gemäss Reglement des Vereins gewährt werden. Hierzu führt der Verein einen
       Stipendienfonds.

15.3   Die Gemeinde verpflichtet sich, gemäss Verteilschlüssel nach Art. 11.2 den Sti-
       pendienfonds zu äufnen, sollte dieser weniger als CHF 30'000.00 betragen.

V.     Berichterstattung

Art. 16 Voranschlag

       Der Verein informiert die Gemeinden bis Ende Juli über den voraussichtlichen Kos-
       tenbeitrag für das nächste Schuljahr und zeigt dabei auf, dass die vertraglichen
       Abmachungen beachtet werden.

Art. 17 Einsichtsrecht der Gemeinde

       Die Gemeinde ist berechtigt, jederzeit in Buchhaltung und in statistische Daten der
       Musikschule Einsicht zu nehmen. Die Musikschule stellt der Gemeinde den Jah-
       resbericht mit Bilanz und Erfolgsrechnung und zusätzlich die kantonale Abrech-
       nung der Beiträge (Gesamtabrechnung) in schriftlicher Form zu.

                                              4

                         Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch   15
VI.     Schlussbestimmungen

           Art. 18 Vertragsbeginn und Vertragsdauer

           18.1 Dieser Vertrag tritt nach der Annahme durch die Gemeinde rückwirkend auf den 1.
                Februar 2020 in Kraft und wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen.

           18.2 Ohne Kündigung (siehe Art. 19 nachstehend) verlängert er sich jeweils stillschwei-
                gend für weitere vier Jahre.

           18.3     Die Leistungsvereinbarung wird für jede Partei im Doppel ausgefertigt.

           Art. 19 Kündigung und Anpassung der Vereinbarung

           19.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer zweijährigen Kündigungsfrist jeweils
                per 31. Januar, erstmals bis zum 31. Januar 2022 per 31. Januar 2024, aufgelöst
                werden.

           19.2 Im gegenseitigen Einvernehmen sind Vertragsanpassungen jederzeit möglich.

           Art. 20 Inkrafttreten

           Diese Vereinbarung tritt rückwirkend am 1. Februar 2020 in Kraft und löst die Verein-
           barung vom … ab.

           Ort, Datum

           Für die politische Gemeinde:

           …                                                              …
           Gemeindepräsident                                              Gemeindeverwalter

           Ort, Datum

           Für den Verein Musikschule Oberengadin:

           Reto Caflisch                                                  Schimun Caratsch
           Präsident                                                      Vizepräsident

                                                               5

16   Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 | www.samedan.ch
Sie können auch lesen