DWS Euro Bond Fund DWS Investment GmbH Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 1. Januar 2023

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DWS Investment GmbH

DWS Euro Bond Fund
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
                                   1. Januar 2023
Hinweise für Anleger in Österreich

Einrichtung für Privatanleger in Österreich gemäß Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/1160 ist die

DWS Investment GmbH
Mainzer Landstraße 11-17
60329 Frankfurt am Main, Deutschland
info@dws.com

Bei dieser Stelle können:

– die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden.
–	die Anleger kostenlos sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekte samt Anlagebedingungen, Basis­
   informationsblatt, Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise erhalten und
   ­sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen; zudem sind diese Dokumente über die Internetseite
    www.dws.com erhältlich.
– Zahlungen an die Anleger weitergeleitet werden.
Die DWS Investment GmbH verwaltet zurzeit
folgende Investmentvermögen
(Stand: 1.1.2023):

Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie

AL GlobalDynamik                                      DWS ESG Investa                             DWS SDG Global Equities
Albatros Fonds                                        DWS ESG Qi LowVol Europe                    DWS Smart Industrial Technologies
Baloise – Aktienfonds DWS                             DWS ESG Stiftungsfonds                      DWS Together For Tomorrow
Baloise – International DWS                           DWS ESG Top Asien                           DWS Top Dividende
Baloise – Rentenfonds DWS                             DWS ESG Top World                           DWS Top Europe
Barmenia Renditefonds DWS                             DWS Euro Bond Fund                          DWS Top Portfolio Offensiv
Best Managers Concept I                               DWS Euro Flexizins                          DWS TRC Deutschland
Champions Select Balance                              DWS Europe Dynamic                          DWS TRC Global Growth
Champions Select Dynamic                              DWS European Opportunities                  DWS TRC Top Asien
CSR Bond Plus                                         DWS Eurovesta                               DWS TRC Top Dividende
DeAM-Fonds BKN-HR                                     DWS Eurozone Bonds Flexible                 DWS US Growth
DeAM-Fonds WOP 2                                      DWS Fintech                                 DWS Vermögensbildungsfonds I
DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds                         DWS Future Trends                           Dynamic Global Balance
DWS Aktien Schweiz                                    DWS German Equities Typ O                   E.ON Aktienfonds DWS
DWS Aktien Strategie Deutschland                      DWS German Small/Mid Cap                    E.ON Rentenfonds DWS
DWS Artificial Intelligence                           DWS Global Communications                   FOS Performance und Sicherheit
DWS Concept DJE Globale Aktien                        DWS Global Emerging Markets Equities        FOS Rendite und Nachhaltigkeit
DWS Concept GS&P Food                                 DWS Global Growth                           FOS Strategie-Fonds Nr. 1
DWS Covered Bond Fund                                 DWS Global Hybrid Bond Fund                 Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS
DWS Deutschland                                       DWS Global Natural Resources Equity Typ O   LEA-Fonds DWS
DWS ESG Akkumula                                      DWS Global Water                            Löwen-Aktienfonds
DWS ESG Balance                                       DWS Health Care Typ O                       Multi-Index Equity Fund
DWS ESG Balance Portfolio E                           DWS Internationale Renten Typ O             Noris-Fonds
DWS ESG Biotech                                       DWS-Merkur-Fonds 1                          Renten Strategie K
DWS ESG Convertibles                                  DWS Nomura Japan Growth                     Strategiekonzept I
DWS ESG Defensiv                                      DWS Qi European Equity                      Weltportfolio Dynamik
DWS ESG Dynamic Opportunities                         DWS Qi Eurozone Equity                      Weltportfolio Stabilität
DWS ESG Dynamik                                       DWS Qi Extra Bond Total Return

Alternative Investmentfonds (AIF)

Capital Growth Fund                                   DWS Vorsorge AS (Flex)                      Vermögensmanagement Chance
DWS Sachwerte                                         FFPB Substanz                               Vermögensmanagement Rendite
DWS Vorsorge AS (Dynamik)                             PWM US Dynamic Growth (USD)                 ZinsPlus

Die Gesellschaft verwaltet zudem derzeit 147 Spezial-Investmentvermögen.
Inhalt

 2 / Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
 2 / Hinweis zum Verkaufsprospekt
 2 / Anlagebeschränkungen
 2 / Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
 3 / Grundlagen
 3 / Verwaltungsgesellschaft
 4 / Verwahrstelle
 7 / Risikohinweise
14 / Anlagegrundsätze und -grenzen
18 / Wertpapier-Darlehensgeschäfte
18 / Pensionsgeschäfte
18 / Kontrahentenauswahl
19 / Sicherheitenstrategie
20 / Kreditaufnahme
20 / Hebelwirkung (Leverage)
20 / Bewertung
21 / Teilinvestmentvermögen
21 / Anteile
23 / Kosten
24 / Ermittlung der Erträge
25 / Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds
25 / Auslagerung
30 / Faire Behandlung der Anleger / Umgang mit Interessenkonflikten
31 / Wirtschaftsprüfer
31 /	Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige
      Informationen
31 / Dienstleister

32 / Verkaufsprospekt – Besonderer Teil
37 /	Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2
      und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1
      der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten

46 / Anlagebedingungen
46 / Allgemeine Anlagebedingungen
52 /	Besondere Anlagebedingungen
      DWS Euro Bond Fund

56 /	Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen
      Steuervorschriften

                                                                         1
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Hinweis zum Verkaufsprospekt                         Gesellschaft (direkt oder indirekt über entspre­      Gesellschaft kann Übersetzungen des Verkaufs­
                                                     chend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen.         prospekts in Sprachen solcher Länder als verbind­
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an in diesem                                                             lich erklären, in welchen Anteile des Fonds zum
Verkaufsprospekt behandelten Sondervermö­            Die Gesellschaft prüft kontinuierlich Anforderun­     öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Ansonsten
gen erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts,         gen, die gesetzliche Regelungen – auch anderer        ist bei Abweichungen zwischen der deutschen
des Basisinformationsblattes und der Allgemei­       Staaten – an sie stellen. Es kann daher erforder­     Fassung des Verkaufsprospekts und einer Über­
nen Anlagebedingungen in Verbindung mit den          lich werden, dass sie Anleger auffordert, erforder­   setzung immer die deutsche Fassung maßgeblich.
Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils          liche Dokumente zum Nachweis vor allem im             Die Gesellschaft wird ferner die gesamte Kommu­
geltenden Fassung. Die „Allgemeinen Anlage­          Hinblick auf Geldwäsche oder Steuer­ansässigkeit      nikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache,
bedingungen“ und die „Besonderen Anlage­             vorzulegen.                                           in der Sprache des Landes, in der das Sonderver­
bedingungen“ sind im Anschluss an diesen                                                                   mögen zum öffentlichen Vertrieb zugelassen ist
Verkaufsprospekt abgedruckt.                         Anlagebeschränkungen für                              oder in englischer Sprache führen.
                                                     ­US-Personen
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines         Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht          Durchsetzung von Rechten
Anteils an diesem Sondervermögen Interessier­        von der United States Securities and Exchange         Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft
ten sowie jedem Anleger des Sondervermögens          Commission („SEC“) oder einer anderen Regie­          und dem Anleger sowie die vertraglichen Bezie­
zusammen mit dem letzten veröffentlichten            rungsbehörde der Vereinigten Staaten von Ameri­       hungen richten sich nach deutschem Recht. Der
Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach          ka genehmigt, und weder die SEC, noch eine            Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen
dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahres­       andere Behörde der Vereinigten Staaten von            des Anlegers gegen die Gesellschaft aus dem
bericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung        Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlich­       Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind
zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines         keit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die          (siehe die folgende Definition) und in einem
Anteils an dem Sondervermögen Interessierten         Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staaten      anderen EU-Staat wohnen, können auch vor
das Basisinformationsblatt rechtzeitig vor           von Amerika in Übereinstimmung mit der Regula­        einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz
Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu           tion S des United States Securities Act von 1933      Klage erheben.
stellen.                                             in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities
                                                     Act“) angeboten und verkauft. Jede Person, die        Verbraucher sind natürliche Personen, die in das
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus­            eine US-Person (entsprechend der Definition des       Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der
künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben       Begriffes „U.S. person“ gemäß Regulation S des        überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
werden. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf      Securities Act) ist, ist nicht berechtigt, in den     ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge­
der Basis von Auskünften oder Erklärungen,           Fonds zu investieren. Die Gesellschaft wurde und      rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken
welche nicht in dem Verkaufsprospekt bezie­          wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem       handeln.
hungsweise in dem Basisinformationsblatt             United States Investment Company Act von 1940
enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko    in der geänderten Fassung („Investment Compa­         Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger
des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt       ny Act“) registriert und unterliegt daher nicht den   den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem      Bestimmungen des Investment Company Act,              beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfü­
gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf­         welche den Schutz von Anlegern in registrierten       gung steht, auch ein Verfahren für alternative
fentlichten Halbjahresbericht.                       Investmentgesellschaften gewährleisten sollen.        Streitbeilegung anstrengen.

Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem            Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft,     Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an
Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil.          abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungs­       ­Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­
Im Allgemeinen Teil werden allgemeine Rege­          übereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rech­         schlichtungsstelle verpflichtet.
lungen zu dem in diesem Verkaufsprospekt             ten von US-Personen belastet oder mit US-Perso­
behandelten Typus von Sondervermögen                 nen getauscht werden, und Derivatekontrakte,          Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Om­
erläutert. Im Besonderen Teil werden spezielle,      Tauschgeschäfte („Swap“), strukturierte Schuld­       budsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes­
teilweise einschränkende und konkretisierende        verschreibungen („structured note“) oder andere       verband Investment und Asset Management e.V.
Regelungen für das betreffende Sondervermö­          Vereinbarungen dürfen nicht US-Personen unmit­        als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
gen aufgeführt.                                      telbar, mittelbar oder synthetisch Rechte an den      anrufen. Die Gesellschaft nimmt an Streitbeile­
                                                     Anteilen einräumen oder US-­Personen den Be­          gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Anlagebeschränkungen                                 stimmungen solcher Verein­barungen in Bezug auf
                                                     die Anteile unterwerfen (jeweils die „Übertra­        Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermö­         gung“). Jede derartige Übertragung an eine            ­Investmentfonds“ lauten:
gens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten        US-Person ist nichtig.
oder verkauft werden, in denen ein solches                                                                 Büro der Ombudsstelle des BVI
Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist.       Wichtigste rechtliche                                 Bundesverband Investment und
Sofern nicht von der DWS Investment GmbH             Auswirkungen der                                      Asset Management e.V.
(„Gesellschaft“) oder einem von ihr beauftragten     Vertragsbeziehung                                     Unter den Linden 42
Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb                                                           10117 Berlin
seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt      Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger         Telefon: (030) 6449046-0
wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufs­          Miteigentümer der von diesem Sondervermögen           Telefax: (030) 6449046-29
prospekt nicht um ein öffentliches Angebot zum       gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch­           E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Erwerb von Investmentanteilen beziehungsweise        teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände         www.ombudsstelle-investmentfonds.de
darf dieser Verkaufsprospekt nicht zum Zwecke        nicht verfügen. Mit den Anteilen sind vorbehalt­
eines solchen öffentlichen Angebots ­verwendet       lich der Angaben im Besonderen Teil keine             Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver­
werden.                                              Stimmrechte verbunden.                                trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf
                                                                                                           elektronischem Wege zustande gekommen sind,
Für Vertriebszwecke darf dieser Verkaufsprospekt     Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften       können sich Verbraucher auch an die Online-
nur von Personen verwendet werden, die dafür         werden in deutscher Sprache abgefasst oder mit        Streitbeilegungsplattform der EU wenden ­
über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der   einer deutschen Übersetzung versehen. Die             (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt­

  2
adresse der Gesellschaft kann dabei folgende           Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern              Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
E-Mail angegeben werden: info@dws.com. Die             weitere Informationen über die Zusammenset-             ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle,     zung des Fondsportfolios oder dessen Wertent-           Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen-
sondern vermittelt den Parteien lediglich den          wicklung übermittelt, wird sie diese Informatio-        dungserstattungen treten frühestens vier Wochen
Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlich-       nen zeitgleich allen Anlegern des Fonds kostenlos       nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht
tungsstelle.                                           zur Verfügung stellen.                                  mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt
                                                                                                               bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von          Offenlegung von                                         Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls
einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.             Vertriebsinformationen gemäß MiFID 2                    frühestens vier Wochen nach Bekanntmachung in
                                                       Der Anleger kann ergänzende Informationen zum           Kraft.
Grundlagen                                             sogenannten Zielmarkt und zu den Produktkosten,
                                                       die sich aufgrund der Umsetzung der Vorschriften        Verwaltungsgesellschaft
Das Sondervermögen (der Fonds)                         der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen
Dieses Sondervermögen („Fonds“) ist ein Organis-       Par­laments und des Rates über Märkte und Finanz­       Firma, Rechtsform und Sitz
mus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl       instrumente sowie zur Änderung der Richtlinien          Die Gesellschaft ist eine am 22. Mai 1956 gegrün-
von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß           2002/92/EG und 2011/61/EU („MiFID 2-Richtlinie“         dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des
einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen          oder „MiFID 2“) ergeben, und die die Gesellschaft       KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit
dieser Anleger zu investieren („Investmentvermö-       den Vertriebsstellen zur Verfügung stellt, erhalten.    beschränkter Haftung („GmbH“). Die Firma der
gen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen                                                                    Gesellschaft lautet DWS Investment GmbH.
gemäß der Europäischen Richtlinie 2009/65/EG           Die Gesellschaft übermittelt zusätzliche, das ­Profil   Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Mainzer
in der jeweiligen Version („OGAW“) im Sinne des        des typischen Anlegers beziehungsweise die              ­Landstraße 11–17 in 60329 ­Frankfurt am Main
Kapitalanlagegesetzbuchs („KAGB“). Er wird von         Zielkundengruppe für dieses Finanzprodukt                und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts
der Gesellschaft verwaltet. Die Gesellschaft legt      betreffende Informationen an Vertriebsstellen und        Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 9135
das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für    Vertriebspartner. Wird der Anleger beim Erwerb           eingetragen.
gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem        von Anteilen durch Vertriebsstellen beziehungs-
Grundsatz der Risikomischung in den nach dem           weise Vertriebspartner der Gesellschaft beraten         Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW-­
KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen                oder vermitteln diese den Kauf, weisen sie ihm          Kapitalverwaltungsgesellschaft und als AIF-Kapital-
gesondert vom eigenen Vermögen in Form von             daher gegebenenfalls zusätzliche Informationen          verwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die
Sondervermögen an. Der Fonds gehört nicht zur          aus, die sich auch auf das Profil des typischen         Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Absatz 2 in
Insolvenzmasse der Gesellschaft.                       Anlegers beziehen.                                      Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Invest-
                                                                                                               mentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, Sonstige
Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapital-      Anlagebedingungen und deren                             Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB,
anlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie        Änderungen                                              Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347
im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung        Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an              KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in
mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt;     diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage             der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung sowie
eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh-     abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von            offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlage­
merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermö-         der Gesellschaft geändert werden. Änderungen            bedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in
gensgegenstände ist ausgeschlossen.                    der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmi-             § 284 Absatz 1 und Absatz 2 KAGB mit Ausnahme
                                                       gung durch die BaFin. Änderungen der Anlage-            der in § 284 Absatz 2 Buchstaben e), f) genannten
In welche Vermögensgegenstände die Gesell-             grundsätze des Fonds sind nur unter der Bedin-          Vermögensgegenstände investieren, verwalten.
schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und         gung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern       Darüber hinaus darf die Gesellschaft EU-Invest-
welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat,         anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere            mentvermögen oder ausländische AIF verwalten,
ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen            Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen             deren zulässige Vermögensgegenstände denen für
Verordnungen sowie dem Investmentsteuer­               zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile          inländische Investmentvermögen entsprechen.
gesetz („InvStG“) und den Anlagebedingungen,           an Investmentvermögen mit vergleichbaren
die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern         Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen,               Geschäftsführung und Aufsichtsrat
und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun-       sofern derartige Investmentvermögen von der             Nähere Angaben über die Geschäftsführung und
gen umfassen einen Allgemeinen und einen               Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen             die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden
Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingun-           aus ihrem Konzern verwaltet werden.                     Sie am Schluss des Verkaufsprospekts.
gen“ und „Besondere Anlagebedingungen“).
                                                       Die vorgesehenen Änderungen werden im                   Eigenkapital und zusätzliche
Verkaufsunterlagen und                                 ­Bundesanzeiger und auf der Internetseite               Eigenmittel
Offenlegung von Informationen zum                       www.dws.de bekannt gemacht. Betreffen die              Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe
Risikomanagement                                        Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattun-          von 115 Millionen Euro (Stand: 31.12.2020). Das
Der Verkaufsprospekt, das Basisinformationsblatt,       gen, die aus dem Fonds entnommen werden                haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt
die Anlagebedingungen sowie die aktuellen               dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder       398,4 Millionen Euro (Stand 31.12.2020).
Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos           wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger
erhältlich bei der Gesellschaft auf der Internet­       außerdem über ihre depotführenden Stellen durch        Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die
seite www.dws.de.                                       ein Medium informiert, auf welchem Informationen       sich durch die Verwaltung von Investment­
                                                        für eine den Zwecken der Informationen angemes-        vermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richt­linie
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen        sene Dauer gespeichert, einsehbar und unverän-         entsprechen, sogenannte alternativen Investment-
des Risikomanagements des Fonds, die                    dert wiedergegeben werden, etwa in Papierform          vermögen („AIF“), und auf berufliche ­Fahrlässigkeit
­Risiko­managementmethoden, die jüngsten                oder elektronischer Form („dauerhafter Datenträ-       ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind,
 ­Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der        ger“). Diese Information umfasst die wesentlichen      abgedeckt durch Eigen­mittel in Höhe von wenigs-
  wichtigsten Kategorien von Vermögensgegen­            Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergrün-     tens 0,01% des ­Wertes der Portfolios aller verwal-
  ständen sowie zur Zusammensetzung der Port­           de, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit         teten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft
  foliostruktur sind in elektronischer oder schrift­    der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und        und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von
  licher Form bei der Gesellschaft erhältlich.          wie weitere Informationen erlangt werden können.       dem eingezahlten Kapital umfasst.

                                                                                                                                                                   3
Verwahrstelle                                        Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere               und ist insofern auf die rechtzeitige Zurverfügung­
                                                     ­folgende Aufgaben:                                      stellung der vollständigen und richtigen Angaben
Identität der Verwahrstelle                                                                                   sowie Informationen durch die Verwahrstelle
Für den Fonds hat das Kreditinstitut State           ̶   Ausgabe und Rücknahme der Anteile des                angewiesen.
Street Bank International GmbH mit Sitz in               Fonds;
der Brienner Straße 59, 80333 München,               ̶   sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück­          Die Verwahrstelle hat die State Street Bank &
die Funktion der Verwahrstelle übernommen.               nahme der Anteile sowie die Wertermittlung           Trust Company, mit Sitz in Copley Place 100,
Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach            der Anteile den Vorschriften des KAGB und            Huntington Avenue, Boston, Massachusetts
deutschem Recht.                                         den Anlagebedingungen des Fonds                      02116, USA als ihren Globalen Verwahrer („Globa­
                                                         ­entsprechen;                                        ler Verwahrer“) mit der Verwahrung ausländischer
Aufgaben der Verwahrstelle                           ̶    sicherzustellen, dass bei den für gemein­           Vermögensgegenstände beauftragt. Der Globale
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und           schaftliche Rechnung der Anleger getätigten         Verwahrer wiederum hat die Verwahraufgaben
der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die                Geschäften der Gegenwert innerhalb der              auf verschiedene Unterverwahrer, ansässig in
Verwahrstelle verwahrt die Vermögens­gegenstände          üb­lichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt;       nachfolgend aufgeführten Ländern, übertragen,
in Sperrdepots beziehungsweise auf Sperrkonten.      ̶    sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds         um die jeweiligen ausländischen Vermögens­
Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt             nach den Vorschriften des KAGB und nach             gegenstände in den jeweiligen Ländern zu­
werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die            den Anlagebedingungen verwendet werden;             ­verwahren.
Gesellschaft Eigentum an d ­ iesen Vermögensgegen­   ̶    Überwachung von Kreditaufnahmen durch die
ständen erworben hat. Die Verwahrstelle über­             Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie           Der Globale Verwahrer hat die Verwahrung der
wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über           gegebenenfalls Zustimmung zur                       Vermögensgegenstände in den nachfolgenden
die Vermögensgegenstände den Vorschriften des             ­Kreditaufnahme;                                    Ländern auf die angegebenen Unterverwahrer
KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen.          ̶     sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert­       übertragen:
Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen               papier-Darlehen rechtswirksam bestellt und
Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche               jederzeit vorhanden sind.
Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Ver­
wahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre     Unterverwahrung
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage beziehungs­     Die Gesellschaft hat die in diesem Abschnitt
weise Verfügung mit den Anlagebedingungen und        „Unterverwahrung“ aufgenommenen Aufgaben
den Vorschriften des KAGB vereinbar ist.             und Informationen von der Verwahrstelle erhalten

Name des Unterverwahrers                                     Land                                 Sitz                         Interessenkonflikte*

Citibank, N.A.                                               Ägypten                              Kairo                        Fallgruppe 1
Raiffeisen Bank sh.a.                                        Albanien                             Tirana                       Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                                Argentinien                          Buenos Aires                 Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.           Australien                           Parramatta                   Fallgruppe 1
First Abu Dhabi Bank P.J.S.C.                                Bahrain                              Manama                       Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                                      Bangladesch                          Dhaka                        Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.                      Belgien                              Pantin                       Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris
mit Unterstützung durch die Niederlassung Brüssel)
via Standard Chartered Bank Benin                                                                 Abidjan                      Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                                              (Elfenbeinküste)
HSBC Bank Bermuda Ltd.                                       Bermuda                              Hamilton                     Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                          Bosnien und Herzegowina              Sarajevo                     Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Botswana Ltd.                        Botswana                             Gaborone                     Fallgruppe 1
Citibank, N.A.                                               Brasilien                            São Paulo                    Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Bulgaria Branch                         Bulgarien                            Sofia                        Fallgruppe 1
UniCredit Bulbank AD                                         Bulgarien                            Sofia                        Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank Burkina Faso                                                          Abidjan                      Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                                              (Elfenbeinküste)
Banco de Chile                                               Chile                                Santiago de Chile            Fallgruppe 1
HSBC Bank (China) Company Ltd.                               Volksrepublik China                  Shanghai                     Fallgruppe 1
China Construction Bank Corporation                          Volksrepublik China                  Beijing                      Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.                     China Connect                        Hong Kong                    Fallgruppe 1
Banco BCT S.A.                                               Costa Rica                           San José                     Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden            Dänemark                             Kopenhagen                   Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Kopenhagen)
Deutsche Bank AG                                             Deutschland                          Eschborn                     Fallgruppe 2
State Street Bank International GmbH                         Deutschland                          München                      Fallgruppe 1

  4
Name des Unterverwahrers                                  Land             Sitz                Interessenkonflikte*

Standard Chartered Bank Elfenbeinküste                                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                       (Elfenbeinküste)
AS SEB Pank                                               Estland          Tallinn             Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden         Finnland         Helsinki            Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Helsinki)
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.                   Frankreich       Pantin              Fallgruppe 1
JSC Bank of Georgia                                       Georgien         Tiflis              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Ghana Plc                         Ghana            Accra               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.                   Griechenland     Athen               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank Guinea-Bissau                                  Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                       (Elfenbeinküste)
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.        Hong Kong        Hong Kong           Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                          Indien           Mumbai              Fallgruppe 2
Citibank, N.A.                                            Indien           Mumbai              Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.        Indien           Mumbai              Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                          Indonesien       Jakarta             Fallgruppe 2
Standard Chartered Bank                                   Indonesien       Jakarta             Fallgruppe 1
Landsbankinn hf.                                          Island           Reykjavik           Fallgruppe 1
Bank Hapoalim B.M.                                        Israel           Tel Aviv            Fallgruppe 1
Intesa Sanpaolo S.p.A.                                    Italien          Mailand             Fallgruppe 1
Mizuho Bank, Ltd.                                         Japan            Tokio               Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.        Japan            Tokio               Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                                   Jordanien        Amman               Fallgruppe 1
State Street Trust Company Canada                         Kanada           Toronto             Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                                Katar            Doha                Fallgruppe 1
(als Beauftragter der The Hongkong and Shanghai Banking
Corporation Limited)
JSC Citibank Kazakhstan                                   Kasachstan       Almaty              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Kenya Ltd.                        Kenia            Nairobi             Fallgruppe 1
Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria               Kolumbien        Bogotá, D.C.        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                          Republik Korea   Seoul               Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.        Republik Korea   Seoul               Fallgruppe 1
Privredna Banka Zagreb d.d.                               Kroatien         Zagreb              Fallgruppe 1
Zagrebacka Banka d.d.                                     Kroatien         Zagreb              Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                                Kuwait           Safat               Fallgruppe 1
AS SEB banka                                              Lettland         Riga                Fallgruppe 1
AB SEB bankas                                             Litauen          Vilnius             Fallgruppe 1
Standard Bank PLC                                         Malawi           Blantyre            Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Malaysia Berhad                   Malaysia         Kuala Lumpur        Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank Mali                                           Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                       (Elfenbeinküste)
Citibank Maghreb S.A.                                     Marokko          Casablanca          Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.        Mauritius        Ebène (CyberCity)   Fallgruppe 1
Banco Nacional de México, S.A.                            Mexiko           Santa Fe            Fallgruppe 1
Standard Bank Namibia Ltd.                                Namibia          Windhoek            Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.        Neuseeland       Auckland            Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.,                  Niederlande      Pantin              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris mit
Unterstützung durch die Niederlassung Amsterdam)
via Standard Chartered Bank Niger                                          Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                       (Elfenbeinküste)
Stanbic IBTC Bank Plc.                                    Nigeria          Lagos               Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden          Norwegen         Oslo                Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Oslo)

                                                                                                                      5
Name des Unterverwahrers                               Land                     Sitz                Interessenkonflikte*

First Abu Dhabi Bank P.J.S.C.                          Oman                     Ruwi                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Austria AG                              Österreich               Wien                Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                          Panama                   Panama-Stadt        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                       Pakistan                 Karachi             Fallgruppe 2
Citibank, N.A.                                         Pakistan                 Karachi             Fallgruppe 1
Citibank del Perú S.A.                                 Peru                     Lima                Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                                Philippinen              Makati Stadt        Fallgruppe 1
Bank Handlowy w Warszawie S.A.                         Polen                    Warschau            Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Dublin, Ireland                   Portugal                 Dublin              Fallgruppe 2
Citibank Europe plc, Dublin – Romania Branch           Rumänien                 Bukarest            Fallgruppe 1
AO Citibank                                            Russland                 Moskau              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Zambia Plc                     Sambia                   Lusaka              Fallgruppe 1
FAB Capital J.S.C.                                     Saudi-Arabien            Riad                Fallgruppe 1
(als Beauftragter der First Abu Dhabi Bank P.J.S.C.)
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)                Schweden                 Stockholm           Fallgruppe 1
UBS Switzerland AG                                     Schweiz                  Zürich              Fallgruppe 1
Credit Suisse (Switzerland) Ltd.                       Schweiz                  Zürich              Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank Senegal                                             Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
UniCredit Bank Serbia JSC                              Serbien                  Belgrad             Fallgruppe 1
Stanbic Bank Zimbabwe Ltd.                             Simbabwe                 Harare              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                          Singapur                 Singapur            Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.       Slowakische Republik     Bratislava          Fallgruppe 1
UniCredit Banka Slovenija d.d.                         Slowenien                Ljubljana           Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Dublin, Ireland                   Spanien                  Madrid              Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.     Sri Lanka                Colombo             Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                    Republik Srpska          Sarajevo            Fallgruppe 1
FirstRand Bank Ltd.                                    Südafrika                Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                                Südafrika                Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd.                  Taiwan – R.O.C.          Taipei              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Tanzania) Ltd.                Tansania                 Dar es Salaam       Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Thai)                         Thailand                 Bangkok             Fallgruppe 1
Public Company Ltd.
via Standard Chartered Bank Togo                                                Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Československá obchodni banka, a.s.                    Tschechische Republik    Prag                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.       Tschechische Republik    Prag                Fallgruppe 1
Union Internationale de Banques                        Tunesien                 Tunis               Fallgruppe 1
Citibank A.Ş.                                          Türkei                   Istanbul            Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Uganda Ltd.                    Uganda                   Kampala             Fallgruppe 1
JSC Citibank                                           Ukraine                  Kiew                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Hungary Zrt.                            Ungarn                   Budapest            Fallgruppe 1
Citibank Europe plc Magyarországi Fióktelepe           Ungarn                   Budapest            Fallgruppe 1
Banco Itaú Uruguay S.A.                                Uruguay                  Montevideo          Fallgruppe 1
State Street Bank and Trust Company                    USA                      North Quincy        Fallgruppe 1
First Abu Dhabi Bank P.J.S.C. Vereinigte Arabische Emirate                      Dubai               Fallgruppe 1
		                                                                              Dubai Finanzmarkt
First Abu Dhabi Bank P.J.S.C. Vereinigte Arabische Emirate Dubai                                    Fallgruppe 1
		                                                         Dubai Internationales
		Finanzzentrum
First Abu Dhabi Bank P.J.S.C. Vereinigte Arabische Emirate                      Dubai               Fallgruppe 1
		                                                                              Abu Dhabi
State Street Bank and Trust Company,                   Vereinigtes Königreich   Edinburgh           Fallgruppe 1

  6
Name des Unterverwahrers                                       Land                                 Sitz                        Interessenkonflikte*

United Kingdom branch
HSBC Bank (Vietnam) Ltd.                                       Vietnam                              Ho-Chi-Minh-Stadt           Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services S.C.A., Griechenland           Zypern                               Athen                       Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Athen)

(Operation durch die Niederlassung Athen)
* Fallgruppe 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Verwahrstellen-/
                 ­Unterverwahrervertrags gesteuert werden.
   Fallgruppe 2: Der Unterverwahrer ist ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen.

Zusätzliche Informationen
Die Liste der Unterverwahrer befindet sich auf dem Stand des auf der Titelseite dieses Verkaufsprospektes angegebenen Datums. Auf Verlangen übermittelt
die Gesellschaft den Anlegern ­Informationen auf dem neuesten Stand zur ­Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen und
tatsächlichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Die Liste der Unterverwahrer ist zudem auf
der Internetseite – https://www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise – in ihrer jeweils aktuellsten Fassung abrufbar.

Neben der eigentlichen Verwahrung der aus­             Darüber hinaus ist das operative Verwahrstellen­        3. Keine schädlichen Abhängigkeiten im
ländischen Vermögensgegenstände bei dem                geschäft nach den der Gesellschaft bekanntgege­            Vergütungssystem.
ausländischen Unterverwahrer, die den Usancen          benen Informationen vollständig von den Berei­          4. Keine schädliche Einflussnahme eines
und Rechtsvorschriften des jeweiligen Lagerlandes      chen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit             ­Mit­arbeiters auf andere Mitarbeiter.
­folgen, sorgt der ausländische Unterverwahrer auch    der Verwaltung von Sicherheiten für beispielsweise      5. Vermeidung von Zuständigkeiten eines Mit­
 für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und        Wertpapier-Darlehensgeschäfte („Collateral Ma­              arbeiters für verschiedene Aktivitäten, bei
 Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wert­         nagement Services“) und die Übernahme von KVG               deren simultaner Ausübung Interessen­
 papieren bei deren Fälligkeit. Darüber hinaus gibt    Backoffice-Tätigkeiten („KVG Backoffice Insour­             konflikte entstehen können.
 der Unterverwahrer Informationen über Kapital­        cing“) anbieten, getrennt. In diesen Fällen der         6. Als Ultima Ratio ist die Mitteilung nicht
 maßnahmen der verwahrten ausländischen                Einlagerung von Aufgaben der Kapitalverwaltungs­            hin­reichend vermeidbarer oder kontrollierba­
 ­Wertpapiere weiter.                                  gesellschaft ist die sogenannte „Divisionslösung“           rer Interessenkonflikte an den betreffenden
                                                       gemäß BaFin-Rundschreiben 05/2020(WA)/                      ­Kunden vorgesehen.
Im Verhältnis zu dem Globalen Verwahrer auf            Verwahrstellenrundschreiben beziehungsweise
­erster Unterverwahrstufe sind nach Auskunft der       BaFin-Rundschreiben 01/2017 (WA)/KAMaRisk,              Haftung der Verwahrstelle
 Verwahrstelle tatsächliche und potenzielle Inte­      nach Auskunft durch die Verwahrstelle hinsichtlich      Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver­
 ressenkonflikte rechtskonform ausgesteuert.           räumlicher, personeller sowie funktionaler und          mögensgegenstände verantwortlich, die von ihr
 Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgen­       hierarchischer Trennung umgesetzt.                      oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen
 den Ausführungen.                                                                                             Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes
                                                       Die Grundsätze für den Umgang mit Interessenkon­        eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die
Die Verwahrstelle hat der Gesellschaft mitgeteilt,     flikten („Conflict of Interest Policy“) der             Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen
dass sie mit Interessenkonflikten zusammen­            ­Verwahrstelle deckt nach den der Gesellschaft          Anlegern, es sei denn, der Verlust ist auf Ereignis­
fassend wie folgt umgeht:                               bekanntgegebenen Informationen den Themen­             se außerhalb des Einflussbereichs der Verwahr­
                                                        komplex der Interessenkonflikte sowohl aus WpHG-       stelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im
Die Compliance Abteilung der Verwahrstelle ist          Sicht als auch aus Verwahrstellen-Sicht ab und         Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen,
mit der Funktion der gemäß § 70 Absatz 2 Satz 4         sieht den Einsatz verschiedener Methoden zur           haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn
KAGB beziehungsweise § 85 Absatz 2 Satz 4               Vermeidung von Interessenkonflikten vor, welche        sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften
KAGB erforderlichen „unabhängigen Stellen“              im Folgenden stichpunktartig dargestellt sind:         des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
betraut.
                                                       1. Kontrolle des Informationsflusses:                   Zusätzliche Informationen
Der Geschäftsverteilungsplan und die aufbauorga­          ̶ Vorgaben zu Vertraulichkeitsbereichen              Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den
nisatorische Struktur der Verwahrstelle entspre­             ­(„Chinese Walls“) und deren Handhabung           Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand
chen nach den der Gesellschaft mitgeteilten                   ̶ Informationsweitergabe im Unterneh­            zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den
Informationen den gesetzlichen und aufsichts­                    men unter strikter Einhaltung des             Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen­
rechtlichen Anforderungen und tragen insbesonde­                 „Need to Know“ Prinzips.                      konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der
re der Anforderung der Vermeidung von Interes­                ̶ Zugriffsrechte auf Informationen und           Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
senkonflikten Rechnung. So sind der Bereich, der                 physische Zugangsrechte zu Unter­
Kreditgeschäfte initiiert, sowie bei den Kreditent­              nehmensbereichen. So werden zum               Risikohinweise
scheidungen über ein Votum verfügt („Markt“), und                Beispiel die Dienstleistungen im
der Bereich „Handel“ durchgängig bis auf Ebene                   Rahmen des „KVG Backoffice Insour­            Vor der Entscheidung über den Kauf von Antei-
der Geschäftsleitung von dem Bereich, der bei                    cing“ derzeit systemtechnisch vollkom­        len an dem Fonds sollten Anleger die nachfol-
Kreditentscheidungen über ein weiteres Votum                     men getrennt vom                              genden Risikohinweise zusammen mit den
verfügt („Marktfolge“), getrennt. Diese Trennung                 ­Verwahrstellengeschäft erbracht.             anderen in diesem Verkaufsprospekt enthalte-
gilt ebenso für die Funktionen, die der Überwa­           ̶ Vorgaben zum sogenannten                           nen Informationen sorgfältig lesen und diese
chung und Kommunikation der Risiken („Risikocon­              „Wall Crossing“                                  bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen.
trolling“) und den Funktionen, die der Abwicklung      2. Gesonderte Überwachung der relevanten                Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken
und Kontrolle der Kreditgeschäfte und der Abwick­         Personen.                                            kann für sich genommen oder zusammen mit
lung und Kontrolle der Handelsgeschäfte dienen.                                                                anderen Umständen die Wertentwicklung des

                                                                                                                                                                   7
Fonds beziehungsweise der im Fonds gehalte-            Änderung der Anlagepolitik oder                       Anteilwert sinken; zum Beispiel wenn die Gesell­
nen Vermögensgegenstände nachteilig beein-             der Anlagebedingungen                                 schaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände
flussen und sich damit auch nachteilig auf den         Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit       während der Aussetzung der Anteilrücknahme
Anteilwert auswirken. Veräußert der Anleger            Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch können          unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert
Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in            auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die          nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann
dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen            Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der        niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der
Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeit-               Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds         Rücknahme.
punkt seines Anteil­erwerbs gefallen sind, so          ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten­
erhält er das von ihm in den Fonds investierte         den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die         Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf­
Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.           Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und      nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine
                                                       vertraglich zulässigen Anlage­spektrums und           ­Auflösung des Sondervermögens folgen, zum
Der Anleger könnte sein in den Fonds investier-        damit ohne Änderung der Anlagebedingungen              Beispiel wenn die Gesellschaft die Verwaltung des
tes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar       und deren Genehmigung durch die BaFin ändern.          Fonds kündigt, um den Fonds aufzulösen. Für den
ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht              Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbun­          Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von
garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist         dene Risiko verändern.                                 ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und
auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-                                                                ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für
schusspflicht über das vom Anleger i­nvestierte        Beschränkung der Anteilrücknahme                       unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung ­stehen oder
Kapital hinaus besteht nicht. Die Reihenfolge, in      Sofern im Besonderen Teil und in den Anlagebe­         insgesamt verloren gehen.
der die nachfolgenden Risiken auf­geführt wer-         dingungen nichts anderes angegeben ist, darf die
den, enthält weder eine Aussage über die Wahr-         Gesellschaft die Rücknahme der Anteile für insge­     Auflösung des Fonds
scheinlichkeit ihres Eintritts noch über die           samt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeitstage       Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung
Verlusthöhe bei dem Eintreten dieser Risiken.          beschränken. Dies setzt voraus, dass die Rückgabe­    des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle           verlangen der Anleger an einem Abrechnungs­           Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auflö­
des Verkaufs­prospekts beschriebenen Risiken           stichtag einen zuvor festgelegten Schwellenwert       sen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht
kann die Wertentwicklung des Fonds auch durch          überschreiten, ab dem die Rückgabeverlangen           nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf
weitere, derzeit noch nicht erkannte oder noch         aufgrund der Liquiditätssituation des Fonds nicht     die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht
nicht bestehende Risiken beeinträchtigt werden.        mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger          daher das Risiko, dass er die von ihm geplante
                                                       ausgeführt werden können. Wird der Schwellen­         Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Über­
Risiken einer Fondsanlage                              wert erreicht oder überschritten, entscheidet die     gang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die       Gesellschaft in pflichtgemäßem Ermessen, ob sie       Fonds andere Steuern als deutsche Ertragsteuern
mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise          an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme           belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach
verbunden sind. Diese Risiken können sich nach­        beschränkt. . Entschließt sie sich zur Rücknahme­     Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem
teilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger         beschränkung, kann sie diese auf Grundlage einer      Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der
investierte Kapital sowie auf die vom Anleger          täglichen Ermessensentscheidung für bis zu 14         Anleger mit Ertragsteuern ­belastet werden.
geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken.         aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Hat
                                                       die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu        Übertragung aller Vermögensgegenstände
Schwankung des Fondsanteilwertes                       beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrech­       des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem             nungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich      Investmentvermögen (Verschmelzung)
Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in        anteilig zurücknehmen; im Übrigen entfällt die        Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögens­
den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des            Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes           gegenstände des Fonds auf einen anderen OGAW
Fonds entspricht dabei der Summe der Markt­            Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer       übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in
werte aller Vermögensgegenstände im Fonds­             von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt     diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit
vermögen abzüglich der Summe der Marktwerte            wird. Der nicht ausgeführte Teil des Auftrags wird    der Folge, dass er Anleger des übernehmenden
aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fonds­          auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt,    OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem
anteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds         sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher       offenen Publikums-Investmentvermögen mit
gehaltenen Vermögensgegenstände und der                das Risiko, dass seine Order zur Anteilrückgabe nur   vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen,
Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig.         anteilig ausgeführt wird und die noch offenen         sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbun­
Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände             Restorder erneut platzieren muss.                     denes Unternehmen ein solches Investment­
oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt                                                         vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
der Fondsanteilwert. Daher kann der Anteilwert         Aussetzung der Anteilrücknahme                        verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die
zum Zeitpunkt des Anteilverkaufes niedriger sein       Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile       Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände
als zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs. Der Anleger       zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche         eines anderen offenen Publikums-Investment­
kann daher möglicherweise weniger zurückerhal­         Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter         vermögens auf den Fonds überträgt. Der Anleger
ten als er investiert hat.                             Berücksichtigung der Interessen der Anleger           muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig
                                                       erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhn­liche     eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses            Umstände in diesem Sinne können zum Beispiel          einer Rückgabe der Anteile können Ertragsteuern
durch steuerliche Aspekte                              ­sein: wirtschaftliche oder politische ­Krisen,       anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen          Rücknahmeverlangen in außergewöhn­lichem             an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren
hängt von den individuellen Verhältnissen des           Umfang sowie die Schließung von Börsen oder          Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern
jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderun­        Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige         belastet werden, etwa, wenn der Wert der erhalte­
gen unterworfen sein. Für Einzelfragen –                Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwertes        nen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile
­insbesondere unter Berücksichtigung der indivi­        beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anord­       zum Zeitpunkt der Anschaffung.
 duellen steuerlichen Situation – sollte sich der       nen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der
 Anleger an seinen persönlichen Steuer­berater          Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse      Übertragung des Fonds auf eine andere
 wenden.                                                der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich     Kapitalverwaltungsgesellschaft
                                                        ist. Der Anleger kann seine Anteile während          Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere
                                                        dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall     Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der
                                                        einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der        Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch

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die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber      Soziales                                          ̶ Andere politische Maßnahmen im Zusammen­
im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die                                                           hang mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso        ̶ Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher          armen Wirtschaft
geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den         Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit,      ̶ Technologischer Wandel im Zusammenhang
Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert           keine Diskriminierung)                             mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
bleiben möchte, muss er seine Anteile zurück­geben.   ̶ Einhaltung der Arbeitssicherheit und des           armen Wirtschaft
Hierbei können Ertragsteuern anfallen.                  Gesundheitsschutzes                             ̶ Änderungen der Präferenzen und des
                                                      ̶ Angemessene Entlohnung, faire Bedingun­           ­Verhaltens von Kunden
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele              gen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus-
des Anlegers                                             und Weiterbildungschancen                      Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer we­
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger     ̶ Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit         sentlichen Verschlechterung des Finanz­profils,
seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der         ̶ Gewährleistung einer ausreichenden              der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputati­
Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten       ­Produktsicherheit, einschließlich Gesund­      on des zugrunde liegenden Investments führen.
beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien         heitsschutz
der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer      ̶ Gleiche Anforderungen an Unternehmen in         Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits
bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe            der Lieferkette                                erwartet und in den Bewertungen der Invest­
oder eines bestimmten Anlage­erfolgs des Fonds.       ̶ Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf      ments berücksichtigt waren, können sich diese
Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe­        die Belange von Gemeinden und sozialen         erheblich negativ auf den erwarteten/geschätz­
aufschlag beziehungsweise ein bei Veräußerung            Minderheiten                                   ten Marktpreis und/oder die Liquidität der
von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann                                                        Anlage und somit auf die Rendite des Fonds
zudem insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer         Unternehmensführung                               auswirken.
den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar
aufzehren. Anleger könnten einen niedrigeren als      ̶ Steuerehrlichkeit                               Marktrisiko im Zusammenhang mit
den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.    ̶ Maßnahmen zur Verhinderung von                  Nachhaltigkeitsrisiken
                                                        ­Korruption                                     Auswirkungen auf den Marktpreis können auch
Risiken der negativen                                 ̶ Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand        Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder
Wertentwicklung des Fonds                             ̶ Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von          Unternehmensführung haben. So können Markt­
(Marktrisiko)                                            Nachhaltigkeit                                 kurse sich verändern, wenn Unternehmen nicht
Die unten stehenden Risiken können die Wert­          ̶ Ermöglichung von Whistle Blowing                nachhaltig handeln und keine Investitionen in
entwicklung des Fonds beziehungsweise der im          ̶ Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten          nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände                 ̶ Gewährleistung des Datenschutzes                können strategische Ausrichtungen von Unter­
beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig        ̶ Offenlegung von Informationen                   nehmen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen,
auf den Anteilwert und auf das vom Anleger                                                              sich negativ auf den Kurs auswirken. Das Reputa­
investierte Kapital auswirken.                        Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt die      tionsrisiko, das aus nicht-nachhal­tigem Handeln
                                                      Gesellschaft insbesondere die folgenden Aspekte   von Unternehmen entsteht, kann sich ebenfalls
Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt, Soziales und          im Zusammenhang mit dem Klima­wandel:             negativ auswirken. Nicht zuletzt können auch
Unternehmensführung, ESG                                                                                physische Schäden durch den ­Klimawandel oder
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine      Physische Klimaereignisse oder -bedingungen       Maßnahmen zur Umstellung auf eine kohlenstoff­
Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder                                                        arme Wirtschaft negative Auswirkungen auf den
Unternehmensführung, dessen beziehungsweise           ̶ Einzelne Extremwetterereignisse                 Marktpreis haben.
deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesent­     ̶ Hitzewellen
liche negative Auswirkungen auf den Wert des            ̶ Dürren                                        Wertveränderungsrisiken
Investments haben können. Dabei kann das Nach­          ̶ Überschwemmungen                              Die Vermögensgegenstände, in die die Gesell­
haltigkeitsrisiko entweder ein eigenes Risiko           ̶ Stürme                                        schaft für Rechnung des Fonds investiert,
darstellen oder auf andere Risiken einwirken und        ̶ Hagelstürme                                   ­unterliegen Risiken. So können Wertverluste
wesentlich zum Risiko beitragen, wie zum Beispiel       ̶ Waldbrände                                     ­auftreten, indem der Marktwert der Vermögens­
Kursänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken oder           ̶ Lawinen                                         gegenstände gegenüber dem Einstandspreis
Kontrahentenrisiken oder operationelle Risiken.       ̶ Langfristige Klimaveränderungen                   fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter­
                                                        ̶ Abnehmende Schneemengen                         schiedlich entwickeln.
Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in             ̶ Veränderte Niederschlagshäufigkeit und
„Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“                   -volumina                                  Risiko von negativen Habenzinsen
(aus dem englischen Environment, Social,                ̶ Unbeständige Wetterbedingungen                Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei
Governance), ESG, unterteilt und beziehen sich          ̶ Steigender Meeresspiegel                      der Verwahrstelle oder anderen Banken für
unter anderem auf folgende Themen:                      ̶ Änderungen der Meeresströmungen               Rechnung des Fonds an. Für diese Bankguthaben
                                                        ̶ Änderungen der Winde                          ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro­
Umwelt                                                  ̶ Veränderungen der Land- und Boden­            pean Interbank Offered Rate („Euribor“) abzüglich
                                                             produktivität                              einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der
̶    Klimaschutz                                        ̶ Geringere Wasserverfügbarkeit                 Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies
̶    Anpassung an den Klimawandel                           ­(Wasserrisiko)                             zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden
̶    Schutz der biologischen Vielfalt                   ̶ Versauerung der Ozeane                        Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspo­
̶    Nachhaltige Nutzung und Schutz von                 ̶ Globale Erwärmung mit regionalen              litik der Europäischen Zentralbank ­können sowohl
     ­Wasser- und Meeresressourcen                          ­Extremen                                   kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben
̶     Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,                                                            eine negative Verzinsung erzielen.
      Abfallvermeidung und Recycling                  Transitionsereignisse oder -bedingungen
̶     Vermeidung und Verminderung der                                                                   Kapitalmarktrisiko
    ­Umweltverschmutzung                              ̶ Verbote und Einschränkungen                     Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz­
̶     Schutz gesunder Ökosysteme                      ̶ Ausstieg aus fossilen Brennstoffen              instrumenten hängt insbesondere von der Entwick­
̶     Nachhaltige Landnutzung                                                                           lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der

                                                                                                                                                              9
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