Barmenia Nachhaltigkeit Balanced - Besser Barmenia. Besser leben - Monega
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Verkaufsprospekt Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Verkaufsprospekt einschließlich Anlage- bedingungen für das OGAW-Sondervermögen Ausgabe Mai 2020 Besser Barmenia. Besser leben.
Verkaufsprospekt Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Firmenspiegel Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwahrstelle Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Telefon (02 21) 390 95-0 Kernkapital: EURO 1.817,0 Mio. Telefax (02 21) 390 95-400 Aufsichtsrechtliches Kapital: EURO 2.263,2 Mio. E-Mail: info@monega.de (Stand 31.12.2018) Internet: www.monega.de gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio. haftendes Eigenkapital: EURO 5,2 Mio. Wirtschaftsprüfer (Stand 31.12.2019) KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegründet: 11.12.1999 Tersteegenstr. 19-31, 40474 Düsseldorf Sonstige Angaben Wertpapierkennnummer: A141WN ISIN: DE000A141WN9 Aufsichtsrat Bernd Zens, Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Zuständige Aufsichtsbehörde Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main Prof. Dr. Jochen Axer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Detlef Bierbaum Veröffentlichungen Bankier Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, Joachim Gallus aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK Versiche- sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet rungen unter www.monega.de einsehbar. Ulrich Gericke Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Martin Laubisch stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank Berlin eG Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen Dietmar Scheel Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Geschäftsführung Bernhard Fünger Christian Finke Gesellschafter DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf 1
Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . 10 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2
Inhalt Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 20 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3
Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Inhalt Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Interessenskonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Wertentwicklung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 4
Verkaufsprospekt Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Hinweis zum Verkaufsprospekt Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder Barmenia Nachhaltigkeit Balanced erfolgt auf Basis des Ver- verkauft werden. kaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fas- Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun- sung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen gen unterworfen sein. Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufspro- spekt abgedruckt. Anlagebeschränkungen für US-Personen Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Interessierten sowie jedem Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der Barme- Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten nia Nachhaltigkeit Balanced sind und werden nicht gemäß dem Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbe- US-Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United richt veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kosten- States Investment Company Act) in seiner gültigen Fassung re- los zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb gistriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem eines Anteils an dem Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Inte- US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities Act) in ressierten die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Barmenia Nachhaltigkeit Balanced dürfen weder in Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er- den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und Rechnung angeboten oder verkauft werden. An dem Erwerb von Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er- Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass sie keine US- klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den Personen sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US-Personen ausschließlich auf Risiko des Käufers. sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-Personen Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz- können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die gemäß ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres- den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums bericht veröffentlichten Halbjahresbericht. oder einer US-Besitzung gegründet werden. In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass Verkaufsbeschränkung ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell- Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange- ten Anteilwert verlangen. bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge- sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö- um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen; gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots angewendet werden. 5
Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Verkaufsprospekt Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags- Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah- beziehung me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle verpflichtet. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Barmenia Nachhaltigkeit Balanced gehaltenen Vermö- Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In- gensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögens- vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset gegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle rechte verbunden. anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut- scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird lauten: ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut- scher Sprache führen. Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Durchsetzung von Rechten Unter den Linden 42 Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell- 10117 Berlin schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie- Telefon: (030) 6449046-0 hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega Telefax: (030) 6449046-29 Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus www.ombudsstelle-investmentfonds.de dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Barmenia Nach- können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz haltigkeit Balanced zu einem Zweck investieren, der überwiegend Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In- handeln. solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile- ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. gungsverfahren unberührt. Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet: Stolkgasse 25-45, 50667 Köln Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol- ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit- beilegung anstrengen. 6
Verkaufsprospekt Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Grundlagen Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, Das Sondervermögen (der Fonds) die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah- Das Sondervermögen Barmenia Nachhaltigkeit Balanced (nach- resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der unter www.monega.de erhältlich. von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Monega Kapitalanla- Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in- gegesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf- Barmenia Nachhaltigkeit Balanced wurde am 2. Januar 2017 für sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich unbestimmte Dauer aufgelegt. geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas- dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal- senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab. in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens- Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In- und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung, aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In- ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe- besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann. Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe- dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin- Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio- gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög- Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In- erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel- solvenzmasse der Gesellschaft. chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind, so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur Verfügung gestellt werden können. 7
Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Verkaufsprospekt Anlagebedingungen und deren Änderungen EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016). Die Gesellschaft wird Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs- von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen beaufsichtigt und unterliegt den Bestimmungen des KAGB. können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Geschäftsführung und Aufsichtsrat Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset- der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ände- zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie rungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be- zu Beginn des Verkaufsprospekts. dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl- an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch Konzern verwaltet werden. die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Invest- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und mentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrläs- darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen sigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst. informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder Verwahrstelle elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände- Identität der Verwahrstelle rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen- Für den Fonds hat das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt AG hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie mit Sitz in 40212 Düsseldorf, Königsallee 21/23, eingetragen im weitere Informationen erlangt werden können. Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54447, die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Verwahrstelle Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt- ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü- ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wert- tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei papiergeschäft. Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Aufgaben der Verwahrstelle Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah- ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft Verwaltungsgesellschaft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob Firma, Rechtsform und Sitz die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi- den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre- talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld- der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH. konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit- Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln. institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut- Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW- haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014) bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf In- des KAGB vereinbar ist. vestmentvermögen nach der OGAW-Richtlinie, Gemischte In- vestmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen und offene Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Spezial- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, fonds) verwalten. Zudem verfügt Sie über eine Erlaubnis zur Fi- • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile nanzportfolioverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermittlung sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB sowie zur grenzüberschreitenden Verwaltung von EU-AIF und und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, 8
Verkaufsprospekt Barmenia Nachhaltigkeit Balanced • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung Folgende Interessenskonflikte könnten sich aus der Unterverwah- der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb rung ergeben: der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- Potenzielle Interessenkonflikte können sich ergeben, wenn die schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die Unterverwah- wendet werden, rung an ein weiteres Unternehmen überträgt. Sollte es sich bei • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft diesem weiteren Unternehmen um ein mit der der Verwahrstel- für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung le verbundenes Unternehmen (z.B. Konzernmutter) handeln, so zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Un- Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif- ternehmen und der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte ten von Zahlungseingängen zustande kommen. ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein mit ihr verbundenes Unternehmen bei der Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der Interessenkonflikte Wahl des Unterverwahrers gegenüber gleichwertigen anderen An- Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der bietern bevorzugen). Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben: Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessen- Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben, konflikten wie folgt um: wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus Die Verwahrstelle hat angemessene und wirksame interne Re- der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle. gelwerke eingeführt, um eigene potentielle Interessenkonflikte entweder vollständig zu vermeiden bzw. in den Fällen, in denen Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab- dies nicht möglich ist, eine potentielle Schädigung der Anlegerin- schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt. teressen auszuschließen. Die Einhaltung dieser Regelwerke wird durch eine unabhängige Compliance Funktion überwacht. Zudem Unterverwahrung überprüft die Verwahrstelle im Falle der Auslagerung der Portfolio- Für den Fonds ist das im Abschnitt „Firma, Rechtsform und Sitz verwaltung durch die Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover- der Verwahrstelle“ aufgeführte Unternehmen als Verwahrstelle waltung beauftragte Manager nicht auch als Unterverwahrer der ernannt worden. Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben nach Verwahrstelle tätig ist oder wird. § 73 KAGB auf ein anderes Unternehmen („Unterverwahrer“) auslagern. Die folgenden Informationen hat die Gesellschaft von Haftung der Verwahrstelle der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän- Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulie- de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von ferung der Information durch die Verwahrstelle angewiesen und einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen nicht über- solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- prüfen. über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle Die Verwahrstelle hat folgende Verwahraufgaben übertragen: zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- Die Verwahrung der Vermögensgegenstände ist für einige Märkte lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des auf die HSBC Bank plc. als Global Custodian übertragen. HSBC KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Bank plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf weitere Un- terverwahrer übertragen. Die in der „Anlage Unterverwahrung“ Zusätzliche Informationen beigefügte Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unterverwahrer Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor- dar, die von der Verwahrstelle direkt oder von HSBC Bank plc. mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren als Global Custodian in Anspruch genommen werden können. Die Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen- „Anlage Unterverwahrung“ ist dem Verkaufsprospekt beigefügt. konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat. Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin- gungen sowie den Ausführungen im Verkaufsprospekt entnommen werden. 9
Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Verkaufsprospekt Risikohinweise Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be- sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa- Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell- berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän- vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände- den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal- rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Risiko verändern. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit- Aussetzung der Anteilrücknahme punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus- Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei- setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön- Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän- angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge- sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs- im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri- zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun- nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An- Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile Risiken einer Fondsanlage direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte der Fondsanlage auswirken. Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Schwankung des Fondsanteilwerts Auflösung des Fonds Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds- die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus anteilwert. dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an- Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den deres offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe- Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer- der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) berater wenden. oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentver- 10
Verkaufsprospekt Barmenia Nachhaltigkeit Balanced mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent- solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund- wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale sätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publi- Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Ver- kums-Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger änderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Emittenten zurückzuführen sein. Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile Kursänderungsrisiko von Aktien in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren An- Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen lagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs- etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick- lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige gesellschaft Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwal- Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über tungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar un- einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organi- verändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss sierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die neue Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen füh- Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die ren. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge Hierbei können Ertragssteuern anfallen. eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwankungen führen. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünsch- Zinsänderungsrisiko ten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög- und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im oder Zusicherungen der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein bei dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert- Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Veräußerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter- schiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Markt- Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wert- risiko) papiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Lauf- Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der zeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kurs- sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger risiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die investierte Kapital auswirken. gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln. Wertveränderungsrisiken Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung Risiko von negativen Habenzinsen des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahr- auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge- stelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese genüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der sich an sich unterschiedlich entwickeln. offiziellen Referenzzinssätzen abzüglich einer bestimmten Marge orientiert. Sinken diese Referenzzinssätze unter die vereinbarte Kapitalmarktrisiko Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Euro- hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, päischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch lang- die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie fristige Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen. 11
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