Verkaufsprospekt FO Core plus - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen Ausgabe März 2021 - alpha ...

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Verkaufsprospekt
FO Core plus
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen
für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen
Ausgabe März 2021
Verkaufsprospekt                                                                                                     FO Core plus

    Firmenspiegel

Kapitalverwaltungsgesellschaft                             Verwahrstelle
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH                       Kreissparkasse Köln
Stolkgasse 25-45, 50667 Köln,                              Neumarkt 18-24, 50667 Köln
Telefon (02 21) 390 95-0                                   Eigenmittel:
Telefax (02 21) 390 95-400                                 Hartes Kernkapital:                  2.029,4 Mio. Euro
E-Mail: info@monega.de                                     Ergänzungskapital:                     429,9 Mio. Euro
Internet: www.monega.de                                    (Stand: 31.12.2019)
gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio.
haftendes Eigenkapital:                EURO 5,2 Mio.
(Stand 31.12.2019)                                         Fondsmanager
gegründet: 11.12.1999                                      alpha beta asset management GmbH
                                                           Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main

                                                           Wirtschaftsprüfer
                                                           KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Aufsichtsrat                                               Tersteegenstr. 19-23, 40474 Düsseldorf
Bernd Zens, Vorsitzender
     Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen
Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender                      Sonstige Angaben
     Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG   FO Core plus (AI)
Prof. Dr. Jochen Axer                                      Wertpapierkennnummer: A2JN5A
     Wirtschaftsprüfer, Steuerberater                      ISIN: DE000A2JN5A6
Detlef Bierbaum
     Bankier i.R.
Dr. Anton Buchhart (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied)   Zuständige Aufsichtsbehörde
     Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der Barmenia     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
     Versicherungen                                        Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
Joachim Gallus
     Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK
     Versicherungen                                        Veröffentlichungen
Ulrich Gericke                                             Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise,
     Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG    aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte
Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied)     sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet
     Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen   unter www.monega.de einsehbar.
Dietmar Scheel
     Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen

Geschäftsführung
Bernhard Fünger
Christian Finke

Gesellschafter
DEVK Rückversicherungs- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln

MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln

Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf

                                                                                                                                1
FO Core plus                                                                                                                                                                                            Inhalt

     Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
  Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Fondsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
  Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
     Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
     Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
     Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
     Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
     Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
     Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . 10
     Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
  Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
  Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang
  mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
  Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2
Inhalt                                                                                                                                                                                               FO Core plus

  Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Naturkatastrophen oder andere äußere Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
  Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
     Investmentprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
     Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
     Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
     Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
     Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
     Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
     Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 21
        Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
        Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
        Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
        Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
        Steuerliche Anlagequoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
     Investmentanteile und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
     Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
     Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
        Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
        Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
        Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
        Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
        Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
        Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
        In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
        OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
  Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
  Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
  Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
  Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
     Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
        An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
        Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder
        Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
     Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
        Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
        Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
  Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
  Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

                                                                                                                                                                                                                   3
FO Core plus                                                                                                                                                                                               Inhalt

     Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
     Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
     Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
     Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
   Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
   Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
   Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
   Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
     Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
     Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
     Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
     Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
   Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
   Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
   Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Anteilklassen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Wertentwicklung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

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Verkaufsprospekt                                                                                                              FO Core plus

Hinweis zum Verkaufsprospekt                                          Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des
                                                                      Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen               Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder
FO Core plus erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der we­         verkauft werden.
sentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anla­
gebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebe­              Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der
dingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen           Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun-
Anlagebedingungen und die Besonderen Anlage bedingungen               gen unterworfen sein.
sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem           Anlagebeschränkungen für US­Personen
FO Core plus Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds
zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht               Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der
sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffent­            FO Core plus sind und werden nicht gemäß dem US-Gesetz über
lichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfü­          Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United States Investment
gung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils             Company Act) in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile
an dem FO Core plus Interessierten die wesentlichen Anlege­           des Fonds sind und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz
rinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur          von 1933 (United States Securities Act) in seiner gültigen Fassung
Verfügung zu stellen.                                                 oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Verei-
                                                                      nigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des FO Core plus
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er­               dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person
klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und               oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. An
Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er­            dem Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass
klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den           sie keine US-Personen sind und Anteile weder im Auftrag von US-
wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt             Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US-
ausschließlich auf Risiko des Käufers.                                Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder
                                                                      dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-
Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz­             Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein,
ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres­             die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
bericht veröffentlichten Halbjahresbericht.                           Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.

                                                                      In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass
Verkaufsbeschränkung                                                  ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung
                                                                      einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in         Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell-
Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange-         ten Anteilwert verlangen.
bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge-
sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis     Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung
zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden     No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD
erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht      2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö-
um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen;        gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen
öffentlichen Angebots angewendet werden.

                                                                                                                                        5
FO Core plus                                                                                                             Verkaufsprospekt

Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags­                       Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah-
beziehung                                                              me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
                                                                       tungsstelle verpflichtet.
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer
der vom FO Core plus gehaltenen Vermögensgegenstände nach              Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In-
Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfü-        vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset
gen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.                Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
                                                                       anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut-          Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung
zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird             Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“
ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut-           lauten:
scher Sprache führen.
                                                                       Büro der Ombudsstelle des BVI
Durchsetzung von Rechten                                               Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell-          Unter den Linden 42
schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie-           10117 Berlin
hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega          Telefon: (030) 6449046­0
Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des         Telefax: (030) 6449046­29
Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus            E­Mail: info@ombudsstelle­investmentfonds.de
dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die       www.ombudsstelle­investmentfonds.de
folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz            Verbraucher sind natürliche Personen, die in den FO Core plus zu
Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen            einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerb-
richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über        lichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In-          werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.
solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in-        Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile-
ländischer Urteile vor deren Vollstreckung.                            gungsverfahren unberührt.

Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet:
Stolkgasse 25-45, 50667 Köln

Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg
vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol-
ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit-
beilegung anstrengen.

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Verkaufsprospekt                                                                                                               FO Core plus

Grundlagen                                                            Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
                                                                      Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen,
Das Sondervermögen (der Fonds)                                        die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah-
Das Sondervermögen FO Core plus (nachfolgend „Fonds“) ist ein         resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet
Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von           unter www.monega.de erhältlich.
Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten
Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach-       Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma-
folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investment-          nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die
vermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen             jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich-
Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung          tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Or-      des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich.
ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend
„OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend            Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie
„KAGB“). Er wird von der Monega Kapitalanlagegesellschaft             Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in-
mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der FO Core plus          vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf-
wurde am 2. November 2018 für unbestimmte Dauer aufgelegt.            sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich
                                                                      geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen       beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder
Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem             MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen
Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas-            die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen
senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen            dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal-
in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds           tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab.
ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie
im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der           Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet
bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit       die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen
und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen       in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der
Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens-         Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren
gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf      Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und
und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich        Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In-
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In-            formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung,
vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe-         ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen
dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und         besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger
der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen         eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum
Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe-          Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann.
dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin-
gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren          Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio-
Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-        nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög-
sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In-      lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu
solvenzmasse der Gesellschaft.                                        erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel-
                                                                      chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind,
                                                                      so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur
                                                                      Verfügung gestellt werden können.

                                                                                                                                         7
FO Core plus                                                                                                          Verkaufsprospekt

Anlagebedingungen und deren Änderungen                             Publikums-AIF, geschlossene inländische Spezial-AIF und allge-
Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs-        meine offene inländische Spezialfonds einschließlich Hedgefonds
prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen     verwalten (Erlaubnis vom 03.09.2020). Zudem verfügt sie über
können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der        eine Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung
Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin.        und Anlagevermittlung sowie zur grenzüberschreitenden Verwal-
Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich      tung von EU-AIF und EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016).
der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ände-      Die Gesellschaft wird von der Bundesanstalt für Finanzdienst-
rungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be-       leistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und unterliegt den Bestim-
dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet,     mungen des KAGB.
ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten
der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile      Geschäftsführung und Aufsichtsrat
an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen         Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset-
kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen        zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie
von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem      zu Beginn des Verkaufsprospekts.
Konzern verwaltet werden.
                                                                   Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und           Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl-
darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen      ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts.
die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus
dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze       Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch
des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger       die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der
außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium         OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Invest-
informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken         mentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrläs-
der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar         sigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge-
und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder      deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent
elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese   des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag
Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände-   jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von
rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen-     dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst.
hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
weitere Informationen erlangt werden können.
                                                                   Verwahrstelle
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt-
machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü-          Identität der Verwahrstelle
tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei          Für den Fonds hat die Kreissparkasse Köln mit Sitz in 50667
Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit          Köln, Neumarkt 18-24, das Amt der Verwahrstelle übernommen.
Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.        Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht.
Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten        Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft
ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.     sowie das Wertpapiergeschäft.

                                                                   Aufgaben der Verwahrstelle
Verwaltungsgesellschaft                                            Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah-
                                                                   rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die
Firma, Rechtsform und Sitz                                         Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi-    Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft
talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform     die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma      diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob
der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH.      die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln.                           den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre-
                                                                   chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel
Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW-     stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld-
Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und      konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit-
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014)      institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem
im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf In-        anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut-
vestmentvermögen nach der OGAW-Richtlinie, Gemischte In-           haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die
vestmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen und offene           Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage
inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Spezi-       bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften
alfonds) verwalten. Weiterhin darf sie geschlossene inländische    des KAGB vereinbar ist.

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Verkaufsprospekt                                                                                                             FO Core plus

Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:       Interessenkonflikte in der Beziehung der Verwahrstelle zu den
• Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,                      einzelnen Unterverwahren konnten nicht festgestellt werden.
• Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile
   sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB         Die Verwahrstelle hat angemessene und wirksame interne Re-
   und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,                 gelwerke eingeführt, um eigene potentielle Interessenkonflikte
• Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung      entweder vollständig zu vermeiden bzw. in den Fällen, in denen
   der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb        dies nicht möglich ist, eine potentielle Schädigung der Anleger-
   der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,                 interessen auszuschließen. Die Einhaltung dieser Regelwerke wird
• Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor-         durch eine unabhängige Compliance Funktion überwacht. Zudem
   schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-           überprüft die Verwahrstelle im Falle der Auslagerung der Port-
   wendet werden,                                                   folioverwaltung durch die Gesellschaft, dass der mit der Portfolio-
• Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft            verwaltung beauftragte Manager nicht auch als Unterverwahrer
   für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung           der Verwahrstelle tätig ist oder wird.
   zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige
   Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif-    Haftung der Verwahrstelle
   ten von Zahlungseingängen zustande kommen.                       Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän-
                                                                    de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von
Interessenkonflikte                                                 einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines
Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der     solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen-
Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben:                       über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist
                                                                    auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle
Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben,      zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder       gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz-
der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus    lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des
der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle.            KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.

Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab-     Zusätzliche Informationen
schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt.                          Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor-
                                                                    mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren
Unterverwahrung                                                     Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen-
Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben auf ein anderes Unter-       konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle
nehmen („Unterverwahrer“) auslagern. Die folgenden Informa-         oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die
tionen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt be-    Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus
kommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität    denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat.
geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die
Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollstän-
digkeit im Einzelnen nicht überprüfen.                              Fondsmanager

Die Kreissparkasse Köln als Verwahrstelle hat folgende Verwahr-     Die Gesellschaft hat die alpha beta asset management GmbH mit
aufgaben übertragen:                                                Sitz Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, als
                                                                    Fondsmanager für den Fonds bestellt.
Die Verwahrung der Vermögensgegenstände ist in den Ländern,
die in der „Anlage Unterverwahrung“ aufgeführt werden auf           Der Fondsmanager beobachtet die Wertpapiermärkte, analysiert
Clearstream Banking und die sich daran anschließenden Unter-        die Zusammensetzung der Wertpapierbestände und sonstige An-
bzw. Zentralverwahrer übertragen worden. Die „Anlage Unterver-      lagen des Fondsvermögens unter Beachtung der Grundsätze der
wahrung“ ist dem Verkaufsprospekt beigefügt.                        beschriebenen Anlagepolitik und Anlagegrenzen und trifft allein-
                                                                    verantwortlich die Entscheidung über die Anlage des Fondsver-
Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus       mögens. Für seine Tätigkeit erhält der Manager aus der Verwal-
der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen       tungsvergütung der Gesellschaft eine Vergütung.
Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin-
gungen sowie den Ausführungen im Verkaufsprospekt entnommen
werden.

Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah-
rung ergeben:

Die Kreissparkasse Köln ist kein mit der Gesellschaft oder mit
den in der Anlage genannten Unterverwahrern verbundenes Un-
ternehmen.

                                                                                                                                       9
FO Core plus                                                                                                              Verkaufsprospekt

Risikohinweise                                                       Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
                                                                     Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds         der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be-
sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit        troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der
den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa­          Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie
tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung       kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell-
berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken     schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und
kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän­             vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände-
den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal­           rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die
tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich          BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene
damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.                  Risiko verändern.

Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit­            Aussetzung der Anteilrücknahme
punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen                Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus-
Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei­           setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine
lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds        Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger
investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der         erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in
Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise      diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische
oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön­         Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang
nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die     sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän-
angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das          kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts
vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.                beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge-
                                                                     sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs­           im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist.
prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die          Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht
Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri­             zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme
siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit          kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun-
nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden        gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An-
Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über           teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert
die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß          nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen,
oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.                   als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung
                                                                     kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile
Risiken einer Fondsanlage                                            direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage    die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds
in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken           dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger       er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass
investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer    ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte
der Fondsanlage auswirken.                                           Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.

Schwankung des Fondsanteilwerts                                      Auflösung des Fonds
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, ge-       Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu
teilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der     kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der
Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller       Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds
Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe            geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fonds-         wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass
anteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Ver-       er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei
mögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds       dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds
abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt     andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn
der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.        die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus
                                                                     dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche        Ertragssteuern belastet werden.
Aspekte
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den         Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an-
individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann      deres offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung)
künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe-       Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des
sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen        Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann
Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer-   seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit
berater wenden.                                                      der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii)

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Verkaufsprospekt                                                                                                               FO Core plus

oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentver-          Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Markt­
mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern         risiko)
die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein         Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage
solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund-            in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen.
sätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft      Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der
sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publi-           im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und
kums-Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger          sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger
muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute           investierte Kapital auswirken.
Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile
können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile        Wertveränderungsrisiken
in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren An-         Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung
lagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden,         des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste
etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert     auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge-
der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung.                      genüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise
                                                                      sich unterschiedlich entwickeln.
Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs-
gesellschaft                                                          Kapitalmarktrisiko
Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwal-        Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten
tungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar un-       hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab,
verändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss       die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie
aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die neue            den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den
Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die       jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent-
bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht          wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale
investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben.         Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.
Hierbei können Ertragssteuern anfallen.                               Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Ver-
                                                                      änderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers               Emittenten zurückzuführen sein.
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünsch-
ten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen       Kursänderungsrisiko von Aktien
und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien     Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen
oder Zusicherungen der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer   und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs-
bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten          schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der
Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren      Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick-
als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein bei       lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei        beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige
Veräußerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann          Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen.
zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer       Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über
Anlage reduzieren oder sogar aufzehren.                               einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organi-
                                                                      sierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe
Nachhaltigkeitsrisiken                                                Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen füh-
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088         ren. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November            vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz)
2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im            niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge
Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Ver-           eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu
ordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen          höheren Kursschwankungen führen.
Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tat-
sächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf        Zinsänderungsrisiko
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation      Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög-
eines Unternehmens und damit auf den Wert der Investition des         lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im
Fonds haben könnten. Diese Effekte können sich auf die Vermö-         Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die
gens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputa-        Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission,
tion der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können        so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt
auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor     dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert-
zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind    papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle
die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten        Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen
Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Adressenausfallrisiko und opera-      Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je
tionelles Risiko zu nennen.                                           nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter-

                                                                                                                                         11
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