Verkaufsprospekt FO Core plus - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen Ausgabe März 2021 - alpha ...
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Verkaufsprospekt FO Core plus Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen Ausgabe März 2021
Verkaufsprospekt FO Core plus Firmenspiegel Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwahrstelle Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Kreissparkasse Köln Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, Neumarkt 18-24, 50667 Köln Telefon (02 21) 390 95-0 Eigenmittel: Telefax (02 21) 390 95-400 Hartes Kernkapital: 2.029,4 Mio. Euro E-Mail: info@monega.de Ergänzungskapital: 429,9 Mio. Euro Internet: www.monega.de (Stand: 31.12.2019) gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio. haftendes Eigenkapital: EURO 5,2 Mio. (Stand 31.12.2019) Fondsmanager gegründet: 11.12.1999 alpha beta asset management GmbH Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aufsichtsrat Tersteegenstr. 19-23, 40474 Düsseldorf Bernd Zens, Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender Sonstige Angaben Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG FO Core plus (AI) Prof. Dr. Jochen Axer Wertpapierkennnummer: A2JN5A Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ISIN: DE000A2JN5A6 Detlef Bierbaum Bankier i.R. Dr. Anton Buchhart (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) Zuständige Aufsichtsbehörde Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der Barmenia Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Versicherungen Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main Joachim Gallus Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK Versicherungen Veröffentlichungen Ulrich Gericke Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen unter www.monega.de einsehbar. Dietmar Scheel Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Geschäftsführung Bernhard Fünger Christian Finke Gesellschafter DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf 1
FO Core plus Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Fondsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . 10 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2
Inhalt FO Core plus Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Naturkatastrophen oder andere äußere Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Investmentprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Steuerliche Anlagequoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3
FO Core plus Inhalt Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Anteilklassen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Wertentwicklung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 4
Verkaufsprospekt FO Core plus Hinweis zum Verkaufsprospekt Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder FO Core plus erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der we verkauft werden. sentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anla gebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebe Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der dingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun- Anlagebedingungen und die Besonderen Anlage bedingungen gen unterworfen sein. sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Anlagebeschränkungen für USPersonen FO Core plus Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffent FO Core plus sind und werden nicht gemäß dem US-Gesetz über lichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfü Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United States Investment gung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils Company Act) in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile an dem FO Core plus Interessierten die wesentlichen Anlege des Fonds sind und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz rinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur von 1933 (United States Securities Act) in seiner gültigen Fassung Verfügung zu stellen. oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Verei- nigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des FO Core plus Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. An Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er dem Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den sie keine US-Personen sind und Anteile weder im Auftrag von US- wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US- ausschließlich auf Risiko des Käufers. Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US- Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, bericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass Verkaufsbeschränkung ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell- Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange- ten Anteilwert verlangen. bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge- sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö- um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen; gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots angewendet werden. 5
FO Core plus Verkaufsprospekt Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah- beziehung me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle verpflichtet. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom FO Core plus gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In- Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfü- vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset gen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut- Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut- lauten: scher Sprache führen. Büro der Ombudsstelle des BVI Durchsetzung von Rechten Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell- Unter den Linden 42 schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie- 10117 Berlin hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega Telefon: (030) 64490460 Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Telefax: (030) 644904629 Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus EMail: info@ombudsstelleinvestmentfonds.de dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die www.ombudsstelleinvestmentfonds.de folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Verbraucher sind natürliche Personen, die in den FO Core plus zu Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerb- richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über lichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In- werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile- ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. gungsverfahren unberührt. Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet: Stolkgasse 25-45, 50667 Köln Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol- ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit- beilegung anstrengen. 6
Verkaufsprospekt FO Core plus Grundlagen Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, Das Sondervermögen (der Fonds) die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah- Das Sondervermögen FO Core plus (nachfolgend „Fonds“) ist ein resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von unter www.monega.de erhältlich. Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach- Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investment- nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die vermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Or- des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie „KAGB“). Er wird von der Monega Kapitalanlagegesellschaft Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in- mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der FO Core plus vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf- wurde am 2. November 2018 für unbestimmte Dauer aufgelegt. sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas- die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal- in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab. ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens- Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In- aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In- formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung, vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe- ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe- Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann. dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin- gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio- Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög- sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In- lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu solvenzmasse der Gesellschaft. erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel- chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind, so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur Verfügung gestellt werden können. 7
FO Core plus Verkaufsprospekt Anlagebedingungen und deren Änderungen Publikums-AIF, geschlossene inländische Spezial-AIF und allge- Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs- meine offene inländische Spezialfonds einschließlich Hedgefonds prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen verwalten (Erlaubnis vom 03.09.2020). Zudem verfügt sie über können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der eine Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. und Anlagevermittlung sowie zur grenzüberschreitenden Verwal- Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich tung von EU-AIF und EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016). der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ände- Die Gesellschaft wird von der Bundesanstalt für Finanzdienst- rungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be- leistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und unterliegt den Bestim- dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, mungen des KAGB. ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile Geschäftsführung und Aufsichtsrat an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset- kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem zu Beginn des Verkaufsprospekts. Konzern verwaltet werden. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl- darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Invest- informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken mentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrläs- der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar sigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände- jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen- dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst. hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden können. Verwahrstelle Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt- machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü- Identität der Verwahrstelle tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Für den Fonds hat die Kreissparkasse Köln mit Sitz in 50667 Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Köln, Neumarkt 18-24, das Amt der Verwahrstelle übernommen. Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. sowie das Wertpapiergeschäft. Aufgaben der Verwahrstelle Verwaltungsgesellschaft Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah- rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Firma, Rechtsform und Sitz Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi- Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH. die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln. den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre- chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW- stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld- Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit- AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014) institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf In- anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut- vestmentvermögen nach der OGAW-Richtlinie, Gemischte In- haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die vestmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen und offene Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Spezi- bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften alfonds) verwalten. Weiterhin darf sie geschlossene inländische des KAGB vereinbar ist. 8
Verkaufsprospekt FO Core plus Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Interessenkonflikte in der Beziehung der Verwahrstelle zu den • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, einzelnen Unterverwahren konnten nicht festgestellt werden. • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB Die Verwahrstelle hat angemessene und wirksame interne Re- und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, gelwerke eingeführt, um eigene potentielle Interessenkonflikte • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung entweder vollständig zu vermeiden bzw. in den Fällen, in denen der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb dies nicht möglich ist, eine potentielle Schädigung der Anleger- der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, interessen auszuschließen. Die Einhaltung dieser Regelwerke wird • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- durch eine unabhängige Compliance Funktion überwacht. Zudem schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- überprüft die Verwahrstelle im Falle der Auslagerung der Port- wendet werden, folioverwaltung durch die Gesellschaft, dass der mit der Portfolio- • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft verwaltung beauftragte Manager nicht auch als Unterverwahrer für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung der Verwahrstelle tätig ist oder wird. zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif- Haftung der Verwahrstelle ten von Zahlungseingängen zustande kommen. Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän- de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von Interessenkonflikte einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben: über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben, zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle. KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab- Zusätzliche Informationen schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor- mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Unterverwahrung Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen- Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben auf ein anderes Unter- konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle nehmen („Unterverwahrer“) auslagern. Die folgenden Informa- oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die tionen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt be- Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus kommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat. geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollstän- digkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Fondsmanager Die Kreissparkasse Köln als Verwahrstelle hat folgende Verwahr- Die Gesellschaft hat die alpha beta asset management GmbH mit aufgaben übertragen: Sitz Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, als Fondsmanager für den Fonds bestellt. Die Verwahrung der Vermögensgegenstände ist in den Ländern, die in der „Anlage Unterverwahrung“ aufgeführt werden auf Der Fondsmanager beobachtet die Wertpapiermärkte, analysiert Clearstream Banking und die sich daran anschließenden Unter- die Zusammensetzung der Wertpapierbestände und sonstige An- bzw. Zentralverwahrer übertragen worden. Die „Anlage Unterver- lagen des Fondsvermögens unter Beachtung der Grundsätze der wahrung“ ist dem Verkaufsprospekt beigefügt. beschriebenen Anlagepolitik und Anlagegrenzen und trifft allein- verantwortlich die Entscheidung über die Anlage des Fondsver- Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus mögens. Für seine Tätigkeit erhält der Manager aus der Verwal- der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen tungsvergütung der Gesellschaft eine Vergütung. Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin- gungen sowie den Ausführungen im Verkaufsprospekt entnommen werden. Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah- rung ergeben: Die Kreissparkasse Köln ist kein mit der Gesellschaft oder mit den in der Anlage genannten Unterverwahrern verbundenes Un- ternehmen. 9
FO Core plus Verkaufsprospekt Risikohinweise Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be- sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell- berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände- den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Risiko verändern. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit Aussetzung der Anteilrücknahme punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus- Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän- angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge- sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun- nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An- Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile Risiken einer Fondsanlage direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte der Fondsanlage auswirken. Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Schwankung des Fondsanteilwerts Auflösung des Fonds Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, ge- Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu teilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fonds- wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass anteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Ver- er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei mögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Ertragssteuern belastet werden. Aspekte Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an- individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann deres offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe- Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer- seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit berater wenden. der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) 10
Verkaufsprospekt FO Core plus oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentver- Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Markt mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern risiko) die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund- in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. sätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publi- im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und kums-Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute investierte Kapital auswirken. Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile Wertveränderungsrisiken in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren An- Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung lagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge- der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. genüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln. Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- gesellschaft Kapitalmarktrisiko Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwal- Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten tungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar un- hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, verändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die neue den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent- bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Ver- änderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Emittenten zurückzuführen sein. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünsch- ten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen Kursänderungsrisiko von Aktien und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen oder Zusicherungen der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs- bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick- als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein bei lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Veräußerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organi- sierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe Nachhaltigkeitsrisiken Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen füh- Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 ren. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Ver- eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu ordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen höheren Kursschwankungen führen. Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tat- sächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf Zinsänderungsrisiko die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög- eines Unternehmens und damit auf den Wert der Investition des lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Fonds haben könnten. Diese Effekte können sich auf die Vermö- Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die gens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputa- Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, tion der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert- zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Adressenausfallrisiko und opera- Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je tionelles Risiko zu nennen. nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter- 11
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